Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.06.2002:
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Wiener Gemeinderat (7)

Wien (RK). Gemäß GR Dr. Johannes Hahn (ÖVP) hätte man den budgetären Vorgriff bereits früher beschließen können. Er erinnerte daran, dass die 40 Millionen EUR Bestandteil der Budgetplanung bis 2005 seien. Seine Fraktion spreche sich grundsätzlich für diesen Vorgriff aus, kündige aber für die nächste Zeit eine genaue ...

Wien (RK). Gemäß GR Dr. Johannes Hahn (ÖVP) hätte man den budgetären Vorgriff bereits früher beschließen können. Er erinnerte daran, dass die 40 Millionen EUR Bestandteil der Budgetplanung bis 2005 seien. Seine Fraktion spreche sich grundsätzlich für diesen Vorgriff aus, kündige aber für die nächste Zeit eine genaue Kontrolle an, da die Sorge, dass es sich hierbei um einen wirtschaftlichen "Placebo-Effekt" handle, nicht völlig ausgeräumt werden konnte.

GR Mag. Helmut Kowarik (FPÖ) erinnerte daran, dass die FPÖ bereits schon früher die jährliche Überweisung von insgesamt 1,5 Milliarden ATS für zu gering erachtet habe. Die vorgezogenen 40 Millionen EUR seien somit als Bestätigung des seinerzeitigen Argwohns zu sehen. Problematisch empfand er auch, dass, ähnlich wie bei den 1,5 Milliarden ATS, auch bei der jetzigen Freigabe der 40 Millionen EUR ein klarer und nachvollziehbarer Verwendungszweck für die Mandatare nicht gegeben sei.

GR Rudolf Hundstorfer (SPÖ) betonte, dass bereits die seinerzeitige Budgetplanung des KAV durchaus in übersichtlicher Art Auskunft über die Finanz-Schwerpunkte gegeben hätte. Hinsichtlich der 40 Millionen EUR betonte er, dass mit der Hälfte des Geldes bereits in Angriff genommene Projekte, wie etwa der Umbau der Großküche im Wilhelminenspital, vorangetrieben werde. Mit dem Rest des bereits geplanten Geldes würden diverseste Kleinprojekte, wie etwa notwendige Adaptierungen von Stationsbereichen, umgesetzt werden.

Abstimmung: Mehrheitlich angenommen.

Anhebung des Honorars des Wiener Drogenbeauftragten

GR Dr. Sigrid Pilz (G) begründete die Ablehnung der Honoraranhebung auf 80.900 EUR seitens ihrer Fraktion damit, dass der amtierende Wiener Drogenbeauftragte aufgrund diversester beruflicher Verpflichtungen als Kassenarzt, Schularzt und Hausarzt in einem Pflegeheim der verantwortungsvollen Tätigkeit als Drogenbeauftragter realistischer Weise nicht nachkommen könne. Weiters kritisierte sie den Umgangston mit der Opposition, da dieser im seinerzeitigen Gesundheitsausschuss auf höfliche Nachfrage relevante Informationen über die genauen Bestandteile des Honorars für den Drogenbeauftragten vorenthalten wurden.

Für die FPÖ begründetet GR Mag. Heidrun Schmalenberg (FPÖ) die Ablehnung zu dem Geschäftsstück aus ähnlichen Gründen. Darüber hinaus betonte sie aber, dass im Unterschied zur gegenwärtigen Wiener Drogenpolitik die Präventionsarbeit deutlich verstärkt werden müsste. So sei es ihres Erachtens völlig inakzeptabel, dass sowohl in Kindergärten wie auch in Wiener Volksschulen der Suchtgiftprävention kein adäquater Platz eingeräumt werde. Die Gesundheitsstadträtin forderte sie auf, die Schulen, ähnlich wie U-Bahnen und Krankenhäuser, zu rauchfreien Zonen zu erklären. Die derzeitige Wiener Drogenpolitik bezeichnete sie als intransparent und willkürlich in ihrer Handhabung. Zuletzt begrüßte sie die kürzlich erfolgte Einführung des bundesweiten Drogentests im Straßenverkehr.

In einer vehementen Verteidigungsrede erinnerte GR Kurt Wagner (SPÖ) an die vielen Verdienste des amtierenden Wiener Drogenbeauftragten. Der Kritik seiner Vorrednerin Pilz stellte er die reale Arbeitsbelastung des Drogenbeauftragten gegenüber, die deutlich machte, dass die Weiterarbeit als Drogenbeauftragter der Stadt Wien seriös und realistisch machbar sei. Weiters erinnerte er daran, dass Wiens Drogenpolitik österreichweit als sehr erfolgreiches Modell gewertet werde. So hätte Tirol das Wiener Modell zur Gänze übernommen, Salzburg und Niederösterreich mit geringen Adaptierungen.

Abstimmung: Mehrstimmig angenommen. (Forts.) hch/her

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(RK vom 26.06.2002)