Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 03.04.2002:
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Verkehrsmaßnahmen

Wien (RK). Im höherrangigen Straßennetz Baumaßnahmen, die beendet wurden oder kurz vor der Beendigung stehen: Kürzlich beendet: 21., Stammersdorf, Dr. Nekowitsch-Straße zwischen Josef Flandorfer-Straße und Dr. Skala-Straße (Neubauvorhaben der MA 30 WIEN KANAL). Bauende bzw. Verkehrsfreigabe am Freitag, dem 5 ...

Wien (RK). Im höherrangigen Straßennetz Baumaßnahmen, die beendet wurden oder kurz vor der Beendigung stehen:

  • Kürzlich beendet: 21., Stammersdorf, Dr. Nekowitsch-Straße
    zwischen Josef Flandorfer-Straße und Dr. Skala-Straße
    (Neubauvorhaben der MA 30 WIEN KANAL).
  • Bauende bzw. Verkehrsfreigabe am Freitag, dem 5. April, in den
    frühen Morgenstunden: 2., Schüttelstraße, Einmündungsbereich
    Kurzbauergasse (Ersatzfahrbahn wegen Schachteinbaues zum
    Hauptsammelkanal durch die MA 30).

Verkehrswirksame Maßnahmen der MA 29

Die vielfältigen Aufgaben der MA 29 Brückenbau und Grundbau (Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr) ziehen fast täglich (verkehrswirksame) Maßnahmen nach sich:

  • Abtragen der Betonfertigteile über den Geh- und Radwegen der
    Reichsbrücke sowie Kontrolle bzw. Überarbeitung der
    Brückenentwässerung. War seit November 2001 abwechselnd die
    Sperre eines der beiden Geh- und Redwege erforderlich gewesen,
    so konnte diese Maßnahme rechtzeitig vor Ostern aufgehoben
    werden. Ab sofort bis zum vorgesehenen Ende der Arbeiten am 14.
    April bleiben beide Querungen für Fußgänger und Radfahrer mit
    Ausnahme geringfügiger örtlicher Einengungen benützbar.
  • Auch DI Alfred Lichtenwagner und sein Prüfteam bleiben aktiv:
    In der Nacht von Donnerstag, 4. April, auf Freitag, wird in der
    Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr früh, im 11. Bezirk die
    Schwechater Unterfahrung (Simmeringer
    Hauptstraße/Donauländebahn) der gesetzlichen Revision gemäß den
    Richtlinien und Vorschriften für das Verkehrs- und Straßenwesen
    (RVS) unterzogen. Ein Fahrstreifen je Richtung bleibt offen,
    die Absicherung erfolgt wie stets mittels Warnlichtanhänger.
    Auch diese Form der Absicherung erfolgt gemäß einer RVS
    Bestimmung.

Allgemeine Informationen:

(Schluss) pz

(RK vom 03.04.2002)