Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.11.2001:
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So wird man in Wien künftig Schuldirektor

Wien (RK). Im Kollegium des Wiener Stadtschulrates wird es am Montag, dem 3. Dezember 2001, zur Beschlussfassung über das neue Objektivierungsverfahren für die Bestellung von Schulleitungsfunktionen in Wien kommen. Bereits im Vorfeld präsentierten Wiens Amtsführende Stadtschulratspräsidentin Dr. Susanne Brandsteidl ...

Wien (RK). Im Kollegium des Wiener Stadtschulrates wird es am Montag, dem 3. Dezember 2001, zur Beschlussfassung über das neue Objektivierungsverfahren für die Bestellung von Schulleitungsfunktionen in Wien kommen. Bereits im Vorfeld präsentierten Wiens Amtsführende Stadtschulratspräsidentin Dr. Susanne Brandsteidl und ÖVP-Bildungssprecher Walter Strobl im Rahmen einer Pressekonferenz das zur Abstimmung vorgeschlagene Modell, das auf folgenden Prinzipien basiert:

  • Objektivität: Das neue objektivierte Bestellungsverfahren
    ermöglicht durch ein unter der Leitung professioneller externer
    Beratungsfirmen stehendes Assessmentverfahren sowie durch andere
    Elemente wie der Computerpotenzialanalyse eine weitestgehende
    Objektivität bei der Bestellung.
  • Einheitlichkeit: In Zukunft werden Schulleitungsfunktionen in
    allen Schularten nach dem selben Procedere besetzt. Das heißt,
    dass ab nun in allen Schularten die gleichen objektiven
    Kriterien der Direktorenbestellung gelten.
  • Transparenz: Das neue objektivierte Bestellungsverfahren folgt
    einem nachvollziehbaren Muster.
  • Kostengünstig: Die für ein einzelnes objektives
    Bestellungsverfahren zu veranschlagenden Kosten bewegen sich in
    einem finanzierbaren, gegenüber den Steuerzahlern zu
    rechtfertigenden Rahmen, ohne deshalb Einbußen bei der Qualität
    der Bestellung hinnehmen zu müssen.
  • Demokratie: Durch die Einbindung aller Schulpartner ist eine
    demokratisch legitimierte und auf breite Akzeptanz stoßende
    Entscheidung garantiert.

Die sechs Schritte zur künftigen Bestellung von Schulleitern lauten:

1. Ausschreibung: basierend auf BDG (für Bundeslehrer) und LDG (für Landeslehrer)

2. Bewerbung: neuer und für alle Schularten einheitlicher Bewerbungsbogen

3. Gutachten der Schulaufsicht: strukturiert und auf Funktion abgestimmt.

4. Computerpotenzialanalyse: zur Messung persönlicher Fähigkeiten

5. Assessment: unter Leitung einer externen Beratungsfirma

6. Amtsvorschlag: als Resultat der Ergebnisse

Die Amtsführende Stadtschulratspräsidentin Dr. Susanne Brandsteidl betonte bei der Pressekonferenz, dass das neue objektivierte Bestellungsverfahren auch österreichweit neue Standards setzt: "In keinem anderen Bundesland wird bei einem so hohen Objektivitätsanspruch gleichzeitig die Mitwirkung der Schulpartner so groß geschrieben." ÖVP-Bildungssprecher Walter Strobl: "Dies ist ein guter Kompromiss, der allen Anforderungen an Objektivität und Transparenz entspricht und dennoch kostenmäßig vertretbar ist. " (Schluss) ssr

(RK vom 30.11.2001)