Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.07.2001:
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Verordnung über tierärztliche Untersuchungsgebühren aufgehoben

Wien (RK). Die Ende 1997 erfolgte Schließung des Schlachthofs St. Marx bewirkt immer noch ganz, ganz leise Wellen zumindest was Gesetze betrifft: mit der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 61/2001 ist eine aus 1994 stammende Verordnung über tierärztliche Untersuchungsgebühren aufgehoben worden. Diese Gebühren ...

Wien (RK). Die Ende 1997 erfolgte Schließung des Schlachthofs St. Marx bewirkt immer noch ganz, ganz leise Wellen zumindest was Gesetze betrifft: mit der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 61/2001 ist eine aus 1994 stammende Verordnung über tierärztliche Untersuchungsgebühren aufgehoben worden. Diese Gebühren bezogen sich auf den Schlachthof St. Marx und sind natürlich gegenstandslos. Legistisch ist die MA 58 - Rechtliche Angelegenheiten der Landeskultur und des Wasser- und Schifffahrtswesens, E-mail: post@m58.magwien.gv.at für die Verordnung zuständig.****

Wer sich übrigens immer gewundert hat, wieso es in Wien ein St. Marx gibt: Der Name hat selbstverständlich überhaupt nichts mit Karl Marx zu tun, sondern stammt vom heiligen Markus und geht auf ein mittelalterliches Siechenhaus für Pestkranke und Aussätzige zurück, dessen Kapelle dem heiligen Markus (im Volksmund "Marks" bzw. eben "Marx") geweiht war. Um 1830 wurde das Spital zur "Marxer Brauerei" ausgebaut.

"Mit der Schlachtung von 50 Rindern geht diesen Mittwoch eine jahrhundertealte Tradition im kommunalen Schlachthof St. Marx zu Ende. Die Rinder eines landwirtschaftlichen Betriebes aus Niederösterreich sind die letzten Tiere, welche im städtischen Schlachthof in Wien geschlachtet, zerlegt und verarbeitet werden. Nur noch die letzten anstehenden administrativen und organisatorischen Abwicklungen stehen der endgültigen Schließung des Schlachthofes St. Marx mit Jahresende 1997 im Wege. Der angrenzende Fleischgroßmarkt hingegen bleibt erhalten", berichtete die RK über die Schließung von St. Marx. Seit genau 200 Jahren hatte es dort einen Rinder- und Schweinemarkt gegeben, denn 1797 war der Viehmarkt nach St. Marx verlegt worden.

Der Grund für die Schließung: Die Schlachtzahlen bei Rindern und Schweinen waren drastisch zurückgegangen, es gab keine ausreichenden Marktchancen mehr. Der Schlachthof wurde geschlossen, für die rund 160 MitarbeiterInnen ein Sozialplan ausgearbeitet.

Mehr über die Geschichte und die aktuelle städtebauliche Entwicklung von St. Marx findet man im Internet www.wien.gv.at/ auf den Seiten der Stadtplanung und der rathauskorrespondenz, z.B. "Historische Entwicklung des Schlachthofs St. Marx", www.wien.gv.at/ "Letzte Rinderschlachtungen in St. Marx", www.wien.gv.at/ "Schließung vom Schlachthof St. Marx fixiert", www.wien.gv.at/ . "2000 Telekommunikationsjobs in St. Ma(r)x" www.wien.gv.at/ und "Wirtschaftszone St. Marx", http:/ /www.wien.gv.at/stadtentwicklung/erdberger_mais/wzon_stm.htm

Landesgesetzblatt auf Papier und im Internet

Das Landesgesetzblatt LGBl mit dem kurzen Text der Verordnung erhält man auf folgenden Wegen:

  • Die Texte der seit Anfang 2001 neu erschienenen Gesetze,
    Gesetzesänderungen und Verordnungen stehen in
    www.wien.gv.at/ .
    Dieses Internet-Angebot enthält jedoch nur die im
    Landesgesetzblatt erschienenen Änderungen, also meist nicht den
    gesamten Gesetzestext.
  • Die vollständigen Texte der Wiener Landesgesetze und
    Verordnungen finden interessierte BürgerInnen im Internet, unter
    wien.at online www.wien.gv.at/ , im Wiener Rechtsinformationssystem
    WRI ( www.wien.gv.at/ ). Hier ist jeweils etwa vier
    Wochen nach Erscheinen eines neuen Landesgesetzblattes auch der
    komplette neue Gesetzestext samt Änderungen enthalten.
  • Zusendungen des LGBl sind über den Presse- und
    Informationsdienst, Rathaus, 1082 Wien, möglich: telefonisch
    unter Telefon 4000/81026 Durchwahl, über email unter
    pro@m53.magwien.gv.at (die Zusendung per Mail ist allerdings
    derzeit noch nicht möglich), über Fax unter 4000/99/81026 (Fax
    -Zusendung bei Gesetzesblättern kleineren Umfangs möglich).
    Kosten entstehen erst bei umfangreicheren Mengen, ab 70 Blatt
    pro Bestellung bzw. 10 einzelnen LGBl sind pauschal 350 ATS/
    EURO 25,44 (entspricht dem Abonnementpreis) zu bezahlen.
  • Das LGBl kann man auch direkt in der MA 6-Drucksortenstelle der
    Stadthauptkasse, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, Tür 103 holen.
    Kosten auch hier: bei größeren Mengen (70 Blatt bzw. 10 einzelne
    LGBl) 350 ATS/ EURO 25,44, darunter unentgeltlich.

(Schluss) hrs

(RK vom 30.07.2001)