Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.07.2001:
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Neue Flächenwidmung im 19. Bezirk

Wien (RK). Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Beethovengang, Zahnradbahnstraße, Greinergasse und Nußdorfer Platz im 19. Bezirk wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7310) ausgearbeitet. Das sind ...

Wien (RK). Für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Straße, Grinzinger Straße, Springsiedelgasse, Zahnradbahnstraße, Eroicagasse, Beethovengang, Zahnradbahnstraße, Greinergasse und Nußdorfer Platz im 19. Bezirk wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7310) ausgearbeitet.

Das sind die Planungsschwerpunkte:

Mit dem vorliegenden Entwurf soll für das bestehende Wohngebiet eine weitgehend bestandsorientierte Festlegung erfolgen, wobei durch die Festsetzung einer Schutzzone das örtliche Stadtbild und der Charakter des Gebietes weitgehend gesichert werden soll. Aufgrund der Nutzungsänderung für das Areal des "ehemaligen Schulbauplatzes" an der Zahnradbahnstraße wird eine ortsübliche Wohnbebauung widmungsmäßig vorgesehen. Für Teilbereiche der Kleingartenanlage "Nußdorf" wird Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen vorgeschlagen.****

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 2. August bis 13. September 2001 in der Magistratsabteilung 21 A (Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West), Wien 1., Rathausstraße 14-16, 4. Stock, Montag bis Freitag von 8 bis 15, Donnerstag bis 17.30 Uhr, sowie in der Planauskunft Wien (1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zi. 111), Montag bis Freitag von 8 bis 12.30, Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 13. September auch in der Bezirksvorstehung für den 19. Bezirk, Wien 19., Gatterburggasse 14 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für weitergehende Informationen steht Ihnen dort am 6. September 2001 in der Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr ein Mitarbeiter der Magistratsabteilung 21 A zur Verfügung.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form an die Magistratsabteilung 21 A gerichtet werden. Diese Seite finden Sie auch im Internet: wien-online ( www.wien.gv.at/ ) Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen, muss darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Planauskunft Wien (1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zi. 111) erwerben, und zwar Montag bis Freitag von 8 bis 12.30, Donnerstag bis 17.30 Uhr.(Schluss) gb

(RK vom 30.07.2001)