Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.06.2001:
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Wiener Landtag (7)

Wien (RK). StR Karin Landauer (FPÖ) merkte für ihre Fraktion die unterschwellig deutlich wahrnehmbare kritische Position des vorliegenden Berichts an. Sie bedauerte, dass der Funktion der Eltern wenig bis gar keine Bedeutung zugemessen wurde. Hinsichtlich des seitens des Kinder- und Jugendanwaltschaft erarbeiteten ...

Wien (RK). StR Karin Landauer (FPÖ) merkte für ihre Fraktion die unterschwellig deutlich wahrnehmbare kritische Position des vorliegenden Berichts an. Sie bedauerte, dass der Funktion der Eltern wenig bis gar keine Bedeutung zugemessen wurde. Hinsichtlich des seitens des Kinder- und Jugendanwaltschaft erarbeiteten Vorschlages für eine "Grundsicherung für Kinder", welches eine monatliche Geldauszahlung in der Höhe von 4.000 Schilling für Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr vorsieht, merkte sie an, dass das jüngst im Nationalrat beschlossene Kindergeld in einer qualitativ durchdachteren Art und Weise dem Grundanliegen der Anwaltschaft entgegenkomme.

Lobende Worte für die Arbeit der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft fand der LAbg. Jürgen Wutzlhofer (SPÖ). Deutlich wies er darauf hin, dass sich die Anwaltschaft ihrem Selbstverständnis nach völlig zur Recht als Plattform und Katalysator jugendrelevanter Themen sieht. Hinsichtlich des Vorschlages zur Einführung einer Kinderrechtskonvention signalisierte er die Unterstützung seiner Fraktion, betonte aber, dass diese Materie grundsätzlich auf Bundesebene abzuhandeln sei. Im Bemühen, das jeweilige Jugendbildnis der politischen Parteien kontrastreich herauszustreichen, definierte er für seine Fraktion, dass Kinder und Jugendliche keineswegs nur familiäre Anhängsel seien, sondern von Seiten der SPÖ immer als eigenständige Persönlichkeiten gesehen würden.

Ein deutliches Überschreiten der im Gesetzesauftrag verankerten Rechte und Grenzen konstatierte LAbg. Heinz-Christian Strache (FPÖ) der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Es gehe nicht an, dass die Jugendanwälte ideologisch agitierten und seines Erachtens deutlich erkennbare parteipolitische Präferenzen zugunsten der SPÖ zeigten. Weiters warf er der Anwaltschaft vor, in kaum zu überbietender Weise die Rechte der Frauen den Rechten der Kinder voranzustellen. Auch im Drogenbereich hätte er sich deutlichere Positionierungen zugunsten des Schutzes für Kinder und Jugendliche erwartet. Hinsichtlich des im Bericht erwähnten ungesetzlichen Alkoholausschankes an Jugendliche forderte er die SPÖ dazu auf, entsprechende Schritte gegen die bekannten Wirte zu setzen.

In ihrer Stellungnahme betonte Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits, dass Drogen sehr wohl Thema des vorliegenden Berichtes seien. Am Beispiel der kürzlich verabschiedeten Novelle des Ärztegesetzes erklärte sie eine politische Anteilnahme ihrer Institution als legitim.

Als Reaktion auf die Rede von Pinterits verließen die Abgeordneten der FPÖ und ÖVP den Landtag. Nachdem LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) eine Sitzungsunterbrechung und eine Präsidiale forderte, kam es zu einer knapp zwanzigminütigen Unterbrechung des Landtages.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung betonte auch der zweite Kinder- und Jugendanwalt Dr. Anton Schmid das legitime Engagement der Anwaltschaft hinsichtlich der schwerwiegenden Veränderungen im Ärztegesetz, welches eine Anzeigeverpflichtung des Arztes bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch, mit Ausnahme bei vermuteter Täterschaft bei Eltern, vorsieht. Weiters wies er darauf hin, dass die Anwaltschaft per Gesetz dazu aufgefordert ist, die Interessen der Jugend so gut wie möglich wahrzunehmen. Dies jenseits des Politischen zu erfüllen sei ein Ding der Unmöglichkeit.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Grete Laska (SPÖ) bedankte im Namen der Mandatare für den Bericht und versprach, die daran enthaltenen Anregungen entsprechend ernst zu nehmen. Deutlich sprach sie sich für die Beibehaltung des Rederechts für die Vertreter der Kinder- und Jugendanwaltschaft aus, erinnerte aber, in Anspielung auf die Unterbrechung des Landtages, an die Macht der Sprache, die immer wieder auch zu Missverständnissen führen könne. In Richtung FPÖ meinte sie, dass die engagierten Redebeiträge durch die Tatsache, dass die selbe Fraktion im letzten Wahlkampf zum Freibier auch für Jugendliche eingeladen hätte, deutlich entwertet würden.

Der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft für den Zeitraum 1999/2000 wurde mit Mehrheit angenommen. (Forts.) hch/sp

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(RK vom 28.06.2001)