Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.06.2001:
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Wiener Landtag (6)

Wien (RK). StR. Werner Faymann (SPÖ) legte eine Gesetzesnovelle vor, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, die sogenannte Großbauvorhabennovelle. Der Stadtrat betonte dazu, dass dies kein Gesetzesvorhaben gegen die Entstehung von Kinocentern sei, sondern nur Kriterien für die Errichtung derartiger Centern ...

Wien (RK). StR. Werner Faymann (SPÖ) legte eine Gesetzesnovelle vor, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, die sogenannte Großbauvorhabennovelle. Der Stadtrat betonte dazu, dass dies kein Gesetzesvorhaben gegen die Entstehung von Kinocentern sei, sondern nur Kriterien für die Errichtung derartiger Centern aufgestellt werden, wie z.B. die Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Mit Ausnahme eines bestehenden Centers wären alle schon in Betrieb befindlichen Centers auch nach dieser Novelle möglich gewesen.

LAbg. Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) unterstrich die Intention des Gesetzes: Marktstrukturen sollen den städtischen Strukturen angepasst werden. Der derzeitige Weg für Großbauvorhaben, Zonen zu schaffen, sei eine Kompromisslösung. Laufende Fälle seien von der Novelle ausgenommen worden. Sollten in Zukunft Änderungen dieses Gesetzes notwendig werden, sollte man sich nicht scheuen, diese auch zu realisieren.

LAbg. Andreas Schieder (SPÖ) brachte einen Abänderungsantrag aller im Landtag vertretenen Parteien ein, in dem die Gleichbehandlung von Großbauvorhaben und Einkaufszentren verlangt wird, keine Ausnahmen möglich sind und Übergangslösungen getroffen werden.

Abstimmung: Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen, das Gesetz in erster und zweiter Lesung einstimmig verabschiedet.

Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft

Der erste Präsident des Wiener Landtages Johann Hatzl (SPÖ) begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Kinder- und Jugendanwälte Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Grete Laska (SPÖ) legte dem Landtag den Tätigkeitsbericht 1999/2000 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien vor. In dem Bericht sei auch Kritik enthalten, stellte Laska fest. Diese Kritik sei wichtig und solle als Anstoß für die Diskussion genommen werden. Laska dankte den beiden Kinder- und Jugendanwälten für die geleistete Arbeit.

LAbg. Susanne Jerusalem (G) spendete großes Lob für den Bericht, den sie als höchst interessant bezeichnete und der deutlich zeige, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen eine Querschnittsmaterie sei. Sie erinnerte an das UNO- Übereinkommen über die Rechte des Kindes aus dem Jahr 1992 und an einen diesbezüglichen Expertenbericht, in dem Österreich in diesem Zusammenhang ein großer Nachholbedarf bescheinigt wurde. Dieser Bericht sei nie wieder diskutiert worden und Wien habe auch keinen Anpassungsbedarf bei Gesetzen gesehen. Die Grünen wollen erreichen, dass dieses UNO-Übereinkommen in die Landesverfassung aufgenommen wird. Damit hätten die Kinder- und Jugendanwälte in allen Verfahren Parteienstellung. Die MA 11 und die Magistratsdirektion hätten sich aber dagegen ausgesprochen. Im Zusammenhang mit Wünschen und Anregungen von Jugendlichen plädierte sie für die Freigabe weicher Drogen. Ausdrücklich betonte die Rednerin ihr Ja zu allen Präventionsmaßnahmen, Cannabis-Konsum dürfe aber nicht kriminalisiert werden.

Das Grundprinzip des Strafrechtes sei die Prävention, stellte LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) dazu fest. Strafe solle andere von der Straftat abhalten. Vehement kritisierte der Redner den Kinder- und Jugendanwalt Dr. Anton Schmid im Zusammenhang mit der ersten Wiener Jugendvolksbefragung. Hier sei der Jugendschutz und die freie Meinungsbildung von Jugendlichen missachtet worden. Es sei manipulativ und suggestiv bei der Befragung betreffend Ausgehzeiten und ihre Änderungen vorgegangen worden. Die Fragestellung sei teilweise unrichtig und teilweise unvollständig gewesen. Die in der Befragung zitierten Experten dürften, so Ulm, offensichtlich die Kinder- und Jugendanwälte selbst gewesen sein, die z.B. für 12jährige eine Ausgehzeit bis 1 Uhr früh befürworten. Der Redner zitierte Univ.Prof. Max Friedrich der bezüglich dieser Ausgehzeit von blankem Unsinn gesprochen habe. Der Bericht sei Ausfluss ideologischen Denkens, in dem die Eltern überhaupt nicht vorkommen. Die ÖVP werde den Bericht nicht zur Kenntnis nehmen. (Forts.) js/vo

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(RK vom 28.06.2001)