Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.06.2001:
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Umweltstadträtin Kossina: Umweltschutz ist staatliche Aufgabe

Wien (RK). Heftige Kritik zum am Mittwoch präsentierten Umweltmanagementgesetz kam von Wiens Umweltstadträtin Isabella Kossina. "Dieses Gesetz ist ein massiver Rückschritt für den Umweltschutz, denn Anrainer und Behördenrechte werden auf diese Weise völlig untergraben. Kapazitätserweiterungen von Betrieben werden ...

Wien (RK). Heftige Kritik zum am Mittwoch präsentierten Umweltmanagementgesetz kam von Wiens Umweltstadträtin Isabella Kossina. "Dieses Gesetz ist ein massiver Rückschritt für den Umweltschutz, denn Anrainer und Behördenrechte werden auf diese Weise völlig untergraben. Kapazitätserweiterungen von Betrieben werden ohne behördliche Genehmigungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen möglich. Damit ist in Zukunft dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wien werde den Gesetzesvollzug genau kontrollieren und auch der EU mitteilen, wie österreichische Gesetze, die grundsätzlich gute Idee eines Umweltmanagementsystems ins Gegenteil verkehren", kündigte Kossina an.****

Bei Anlagenänderungen gemäß des UMG im Betrieb werde es in Zukunft keine Genehmigungsverfahren mehr geben, sondern ausschließlich Anzeigeverfahren. Diese brächten zwar für Unternehmen massive Vorteile, aber Verschlechterungen für die Umwelt, weil von einem - seitens des Betriebes - auserwählten und bezahlten Umweltgutachter, und nicht mehr von der Behörde geprüft werde.

Mit aller Deutlichkeit hielt Kossina dazu fest: "Die umweltbezogene Beurteilung bei erheblichen Erweiterungen von Betriebsanlagen liegt nun ausschließlich in der Hand der Wirtschaft. Eine behördliche Gegenkontrolle findet im Anzeigeverfahren nicht mehr statt. Dies stehe nicht nur im massiven Widerspruch zum Umweltschutz, sondern sei auch als Aufblähung des Behördenvollzugs höchst bedenklich. Gleichzeitig würden Melde- und Aufzeichnungspflichten für Unternehmen in Zukunft entfallen."

Weiters meinte sie: "Betriebe, die in der Vergangenheit Emissionsdaten aufzeichnen mussten, werden in Zukunft nicht mehr dazu verpflichtet sein." Dies sei für den Umweltschutz kontraproduktiv. Auch das Absehen von Verwaltungsstrafen für auditierte Betriebe wäre problematisch.

Abschließend hielt Kossina fest: "Umweltschutz muss eine staatliche Behördenaufgabe bleiben. Eingriffe der Verwaltung dürfen nicht durch Unternehmen ersetzt werden." (Schluss) bfm

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(RK vom 13.06.2001)