Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.02.2001:
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Laska begrüßt Sinneswandel Böhmdorfers bei ZPO Novelle

Wien (RK). "Der Kampf gegen Ungerechtigkeit und Benachteiligung durch die Maßnahmen der Bundesregierung hat sich einmal mehr bewährt", erklärte Vizebürgermeisterin Grete Laska anlässlich der Rücknahme der von Minister Böhmdorfer angekündigten geplanten Änderung des Räumungsverfahrens. Der neue §252 ZPO hat eine ...

Wien (RK). "Der Kampf gegen Ungerechtigkeit und Benachteiligung durch die Maßnahmen der Bundesregierung hat sich einmal mehr bewährt", erklärte Vizebürgermeisterin Grete Laska anlässlich der Rücknahme der von Minister Böhmdorfer angekündigten geplanten Änderung des Räumungsverfahrens.

Der neue §252 ZPO hat eine Verkürzung der Zeit von der Klagseinbringung bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Titels von erfahrungsgemäß acht Wochen im jetzigen Titelverfahren auf vier Wochen zur Folge. Damit erleidet der Mieter nicht nur den Nachteil des Wegfalles der wiederholten Verständigung, sondern auch eine massive Einschränkung des Zeitrahmens in dem er Schritte zum Erhalt seiner Wohnung setzen kann.

Die Rechtsfolgen der Unterlassung des Einspruches gegen die bedingte Räumungsanordnung sind für die Betroffenen meist nicht abzusehen, und eine schriftliche Information kann eine mündliche Belehrung durch den Richter bei der ersten Tagsatzung nicht ersetzen. Vor allem sozial schwächeren und rechtlich uninformierten Mieter gelingt es nicht, ihre Rechte in geeigneter Form wahrzunehmen und bedürfen oft einer zusätzlichen Unterstützung. Die Verfahrensvereinfachung würde dem Rechtsschutzbedürfnis der Mieter nicht entsprechen, betonte Laska.

Insbesondere würde die Zeit in der eine Kontaktaufnahme von Einrichtungen, welche Hilfeleistung bei drohender Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit anbieten, mit betroffenen Mietern durch das Mandatsverfahren von derzeit ca. fünf Wochen auf wenige Tage verkürzt. Es wäre daher nicht mehr rechtzeitig möglich, qualifizierte Beratung im Rahmen der Delogierungsprävention anzubieten und so außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten, die sowohl die Interessen des Vermieters berücksichtigen als auch die Wohnung für den Mieter sichern.

"Wohnen stellt im Leben eines jeden Menschen ein zentrales Grundbedürfnis dar. Wir haben darauf zu achten, dass Menschen die in Not gekommen sind, dadurch nicht zusätzlich in soziale Bedrängnis rutschen", betonte Laska abschließend. (Schluss) bz

(RK vom 22.02.2001)