Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.02.2001:
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Dreieckständer: Maximal 1.100 Stück pro Partei erlaubt

Wien (RK). Wahlwerbende Parteien dürfen in Wien künftig höchstens 1.100 Werbeständer aufstellen. Das wurde durch die Änderung der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Freihaltung des Stadtbilds von störenden Werbeständern festgelegt. Die Bestimmungen sind in einem Sonderdruck des Amtsblatts der ...

Wien (RK). Wahlwerbende Parteien dürfen in Wien künftig höchstens 1.100 Werbeständer aufstellen. Das wurde durch die Änderung der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Freihaltung des Stadtbilds von störenden Werbeständern festgelegt. Die Bestimmungen sind in einem Sonderdruck des Amtsblatts der Stadt Wien, Beiblatt zu Nr. 7 vom 15. Februar 2001, erschienen und treten mit 18. Februar 2001 in Kraft.****

Bisher gab es für die Aufstellung der in Wahlzeiten üblichen Werbeständer zumindest in der Stadtbild-Verordnung keine Beschränkung. Wienweit konnten die Ständer allerdings an maximal rund 13.500 Stellen auf öffentlichem Grund genehmigt werden; für Privatgrund gilt diese Einschränkung nicht.

Die maximal 1.100 (mit fortlaufender Nummer versehenen) Werbeständer pro wahlwerbender Partei dürfen nur in Wahlzeiten aufgestellt werden: Jeweils fünf Wochen vor bis maximal eine Woche nach der Wahl des Bundespräsidenten, der Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Nationalrat, zum Gemeinderat und zu den Bezirksvertretungen. Auch bei Volksabstimmungen/Volksbefragungen sind die Werbeständer ab fünf Wochen vor bis eine Woche nach dem Abstimmungstag erlaubt.

Für die Aufstellung auf öffentlichem Grund ist eine straßenpolizeiliche Bewilligung der MA 46/ Referat G (E-mail: post@m46.magwien.gv.at), Adresse: MA 46-, Dresdner Straße 75, 1200 Wien, erforderlich. Früher war die MA 35 G dafür zuständig, nach Auflösung der Abteilung mit 1.Jänner 2001 gingen diese Agenden auf die MA 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten Parkraumbewirtschaftung, über.

Für die Änderung der eigentlichen Verordnung zeichnet juristisch die MA 7 Kultur (E-mail: post@m07.magwien.gv.at) verantwortlich.

Das Amtsblatt selbst ist in der Drucksortenstelle der MA 6- Stadthauptkasse, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, Tür 103, oder bei der N.J.Schmid-VerlagsgesmbH, Leberstraße 122, 1110 Wien, Telefon 740 32/DW 753 erhältlich. (Schluss) hrs

(RK vom 16.02.2001)