Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.11.2000:
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Verkehrsmaßnahmen (2)
Wien, (OTS) Wie jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit bestehen an den "Langen Einkaufssamstagen" Verkehrsbeschränkungen in der inneren Mariahilfer Straße und in den angrenzenden Straßenzügen des 6. und des 7. Bezirkes. Es handelt sich im Prinzip jedes Jahr um die gleichen Maßnahmen, wir rufen aber die wichtigsten für ...
Wien, (OTS) Wie jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit bestehen an den "Langen Einkaufssamstagen" Verkehrsbeschränkungen in der inneren Mariahilfer Straße und in den angrenzenden Straßenzügen des 6. und des 7. Bezirkes. Es handelt sich im Prinzip jedes Jahr um die gleichen Maßnahmen, wir rufen aber die wichtigsten für die kommenden Samstage - das sind der 2., 9., 16. und 23. Dezember - in Erinnerung:
- Kein Befahren der Mariahilfer Straße im Bereich zwischen
Theobaldgasse/Karl Schweighofer-Gasse und
Stumpergasse/Kaiserstraße mit Fahrzeugen aller Art zwischen
9,00 Uhr und 18,30 Uhr. - Ausgenommen von dieser Regelung sind (Quer-)Verbindungen wie
Esterhazygasse - Amerlingstraße, Otto Bauer-Gasse - Mariahilfer
Straße - Zieglergasse, Otto Bauer-Gasse - Mariahilfer Straße -
Andreasgasse, Zollergasse - Mariahilfer Straße -
Kollergerngasse. - Die Autobuslinie "13 A" im Abschnitt zwischen
Amerlingstraße/Neubaugasse und Kirchengasse sowie der "2 A"
zwischen Theobaldgasse/Karl Schweighofer-Gasse und Kirchengasse
bleiben in Betrieb. - Die einmündenden Straßenzüge werden größtenteils als
"Sackgasse", endend bei der Mariahilfer Straße, beschildert
(Nelkengasse, Kirchengasse, Capistrangasse, Stiftgasse). - Ausgenommen sind die Querungen der Mariahilfer Straße im Zuge
Neubaugasse - Amerlingstraße und Schottenfeldgasse - Webgasse. - Dazu kommen in den umliegenden Straßenzügen zahlreiche
(provisorische) Fahrtrichtungsgebote, weiters die
(provisorische) Aufhebung der Kurzparkzonen und Ladezonen in der
Mariahilfer Straße und auch in angrenzenden Straßen. - Die Taxistandplätze in der Mariahilfer Straße bei Nummer 77 bis
79 und 90 bleiben bestehen.
(RK vom 30.11.2000)
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