Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.09.2000:
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Patientenanwalt Pickl zu St. Wolfganger Gesprächen 2000

Wien, (OTS) Wiens Patientenanwalt Prof. Dr. Viktor Pickl äußerte sich am Mittwoch im Vorfeld zu den St. Wolfganger Versicherungsgesprächen (17. und 18. September) zu dem dort behandelten Thema "Ambulante Betreuung: medizinisch vertretbare Alternative zur stationären Behandlung": Pickl: "Diese Frage wird aus ...

Wien, (OTS) Wiens Patientenanwalt Prof. Dr. Viktor Pickl äußerte sich am Mittwoch im Vorfeld zu den St. Wolfganger Versicherungsgesprächen (17. und 18. September) zu dem dort behandelten Thema "Ambulante Betreuung: medizinisch vertretbare Alternative zur stationären Behandlung":

     Pickl: "Diese Frage wird aus wirtschaftlichen Erwägungen

gestellt, weil man von der nicht erwiesenen Annahme ausgeht, dass die stationäre Behandlung teurer ist, als die ambulante Betreuung." Jedoch, so Pickl, sei ein isolierter Kostenvergleich von zwei Gesundheitsversorgungsbereichen mit verschiedenen Kapazitäten und Möglichkeiten nicht aussagekräftig genug, um diese Frage beantworten zu können.

"Heute sind bei uns im stationären Bereich die Ausstattung, die Qualität der medizinischen Versorgung und die Erreichbarkeit für Patienten besser als im ambulanten Bereich, auch der medizinische Fortschritt wird überwiegend in Spitälern umgesetzt", so Pickl.

Pickl wies weiters darauf hin, dass wenn man dem Patienten den Zugang zur stationären Behandlung erschwert oder unmöglich macht, dadurch Art. 13 der Europäischen Sozialcharta verletzt werden würde, welcher allen Menschen gleicher Zugang zu allen Gesundheitsversorgungsdiensten garantiere.

Kosten könnten nur durch eine sinnvolle und zweckmäßige Inanspruchnahme aller Gesundheitsversorgungsdienste eingespart werden. Dazu wären die Ärzte und die Patienten zu motivieren, auch die Krankenversicherung könnte dazu einen Beitrag leisten, so Pickl. Für den nicht verzichtbaren ambulanten Versorgungsbereich, schlug Pickl vor, sollte die private Krankenversicherung Zuschussversicherungen als Gesundheitsversicherung mit Anreizen für Ärzte und Patienten anbieten.

Abschließend äußerte sich Pickl zur aktuellen Diskussion über eine Einschränkung der Gesundheitsversorgung aus Kostengründen:

"Die Grenzen menschlichen Lebens und der Lebensqualität sind durch die Biologie und medizin-ethisches Handeln vorgegeben. Es ist weder rechtlich noch moralisch vertretbar, diese Grenzen aus Kostengründen zu unterschreiten", schloss Pickl. (Schluss) mmr

(RK vom 13.09.2000)