Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 04.07.2000:
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Brauner gegen gemeinsame Obsorge nach Scheidung

Wien, (OTS) Mit aller Deutlichkeit sprach sich Wiens Frauenstadträtin, Mag. Renate Brauner, am Dienstag, gegen den Vorschlag der neuen Bundesregierung, gemeinsame Obsorge nach der Scheidung zu ermöglichen, aus. "Gemeinsame Obsorge heißt im Klartext Abhängigkeit des einen Elternteils vom anderen Elternteil. In der ...

Wien, (OTS) Mit aller Deutlichkeit sprach sich Wiens Frauenstadträtin, Mag. Renate Brauner, am Dienstag, gegen den Vorschlag der neuen Bundesregierung, gemeinsame Obsorge nach der Scheidung zu ermöglichen, aus.

"Gemeinsame Obsorge heißt im Klartext Abhängigkeit des einen Elternteils vom anderen Elternteil. In der Regel bedeutet das vor allem für die Frauen einen großen Schritt zurück", unterstrich Brauner. "Statt Konflikte zu verringern, werden sie durch dieses Vorhaben vergrößert und die Frau wird dadurch zur Bittstellerin gegenüber dem Mann. Der Mann kann somit auch noch nach der Scheidung und auch dann, wenn die Kinder bei der Mutter leben, Druck auf die Mutter ausüben", verdeutlichte die Stadträtin weiter. Wer wirklich an einer gemeinsamen Verantwortung für die Kinder interessiert ist, hat zudem, so Brauner weiter, bereits jetzt die Möglichkeit die gemeinsame Obsorge vertraglich zu regeln. Viele Männer machen von dieser Regelung bislang aber nicht Gebrauch. Für Brauner ein Indiz mehr, dass es wie in vielen anderen Bereichen auch, der neuen Bundesregierung nicht um die Verbesserung der Situation der Kinder oder gar der Mütter gehe, sondern um Gesellschaftspolitik gegen die Eigenständigkeit von Frauen.****

Nach dem Regierungsvorhaben kann die gemeinsame Obsorge gleich nach der Scheidung beantragt werden, also zu einem Zeitpunkt, an dem noch nicht feststeht, wie die beiden Elternteile miteinander auskommen. Ohne diese "Abkühlphase" wie sie vom ehemaligen Justizminister Dr. Nikolaus Michalek zumindest vorgesehen war - kann eine dermaßen wichtige Entscheidung nicht getroffen werden. "Niemand weiß, wie die ehemaligen Ehepartner nach der Scheidung miteinander auskommen", machte Brauner auch auf den sensiblen Bereich Gewalt in der Familie aufmerksam. Im Scheidungsverfahren kann der Mann die gemeinsame Obsorge als Druckmittel gegen sein Frau verwenden: Und gerade bei Scheidungsverfahren wegen Gewalt gegen Frauen wäre die Frau nach der Scheidung durch die gemeinsame Obsorge weiterhin Repressalien durch den Mann ausgeliefert.

Mit der Regelung der gemeinsamen Obsorge würde das Familienrecht um Jahrzehnte zurückgeworfen, der Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt, hätte auch nach einer Scheidung die volle Verfügungsgewalt über die Kinder. In der Praxis bedeutet das, dass Väter, auch wenn sie sich nicht um ihre Kinder kümmern, in sämtliche Entscheidungen, die ihre Kinder betreffen, eingebunden werden müssen. "Wie es im Alltag aussehen wird, können wir uns jetzt schon ohne viel Fantasie ausmalen: Die Mutter hat die Pflichten und die Arbeit, der Vater hat das Sagen!", prophezeite Brauner.

"Eine moderne Frauenpolitik steht für ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben von Frauen, sie steht im Sinne einer modernen Familienpolitik auch für bestmögliche Voraussetzungen für das Leben der Kinder", verdeutlichte die Wiener Frauenstadträtin abschließend. (Schluss) kat

(RK vom 04.07.2000)