Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 07.03.2000:
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Wieden und Margareten: 3.500 Parkpickerl werden ungültig

Wien, (OTS) Nur noch bis Ende Mai gelten rund 3.500 Parkpickerl in Wieden und Margareten. Um Wartezeiten bei der Ausstellung der neuen Parkkleber zu vermeiden, sollten die PickerlinhaberInnen bereits jetzt ihre Parkberechtigungen verlängern lassen. Das Magistratische Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk in Wien 5., ...

Wien, (OTS) Nur noch bis Ende Mai gelten rund 3.500 Parkpickerl in Wieden und Margareten. Um Wartezeiten bei der Ausstellung der neuen Parkkleber zu vermeiden, sollten die PickerlinhaberInnen bereits jetzt ihre Parkberechtigungen verlängern lassen. Das Magistratische Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk in Wien 5., Schönbrunner Straße 54, 1. Stock, nimmt ab sofort Ansuchen um eine Verlängerung des Parkpickerls entgegen.****

Die Parkpickerl-Verlängerung kann von Montag bis Freitag zwischen von 8 bis 13 Uhr beantragt werden, weiters am Donnerstag Nachmittag zwischen 15.30 bis 17.30 Uhr. Die EinreicherInnen benötigen die vom Erstansuchen bekannten Unterlagen, das sind Meldezettel, Zulassungsschein und Lichtbildausweis. Das für ein Jahr gültige Parkpickerl kostet 2.247 Schilling, bei einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren sind 3.699 Schilling zu entrichten. BesitzerInnen einer Bankomatkarte können den Kleber bargeldlos bezahlen. Für weitere Auskünfte über das Parkpickerl hat das Magistratische Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk unter der Rufnummer 546 34/05260 einen Tonbanddienst eingerichtet.

Bei rechtzeitiger Einzahlung bringt die Post das Parkpickerl

Alle InhaberInnen der in Wieden und Margareten mit Ende Mai ablaufenden Parkkleber haben bereits auf dem Postweg einen Zahlschein erhalten. Der Zahlschein erspart den Amtsweg und ermöglicht eine Pickerl-Verlängerung per Post. Wie bei der persönlichen Einreichung kann eine Gültigkeitsfrist von einem Jahr oder von zwei Jahren gewählt werden. Um die rechtzeitige Zusendung des neuen Klebers gewährleisten zu können, ist aber eine Einzahlung mit dem Original-Zahlschein bis vier Wochen vor Ablauf des Pickerls - also bis längstens 5. Mai - erforderlich. Diese flexible Form der Parkpickerl-Verlängerung ist nur vorgesehen, wenn der Hauptwohnsitz der AntragstellerInnen im 4. oder 5. Bezirk sowie das Kraftfahrzeug samt Kennzeichen seit dem Erstantrag unverändert geblieben sind. (Schluss) enz

(RK vom 07.03.2000)