Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.05.1999:
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Neue Flächenwidmung im 21. Bezirk

Wien, (OTS) Für das Gebiet zwischen Einzingergasse, Autokaderstraße, Schlossergasse, Tomaschekstraße, Audorfgasse, Weißenwolffgasse, Überfuhrstraße, A22 und Landesgrenze im 21. Bezirk wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7139) ausgearbeitet. Das sind die Planungsschwerpunkte ...

Wien, (OTS) Für das Gebiet zwischen Einzingergasse, Autokaderstraße, Schlossergasse, Tomaschekstraße, Audorfgasse, Weißenwolffgasse, Überfuhrstraße, A22 und Landesgrenze im 21. Bezirk wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7139) ausgearbeitet.

Das sind die Planungsschwerpunkte:

Grundsätzlich soll im Bearbeitungsgebiet die derzeit gültige Rechtslage beibehalten werden. Ziel der Bearbeitung ist die Sicherung des bestehenden Siedlungsgebietes und der wichtigen Naherholungsflächen Marchfeldkanal und Schwarze Lacke. Zusätzlich soll die Siedlung Adolf-Uthmann-Gasse im Bereich des Schönungsteiches als Gartensiedlungsgebiet berücksichtigt werden.****

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt bis 1. Juli in der Magistratsabteilung 21 C (Stadtteilplanung und Flächennutzung Nordost), 1., Rathausstraße 14-16 (5. Stock, Zi. 514) jeweils Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag bis

17.30 Uhr, zur öffentlichen Einsicht auf.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an folgenden Donnerstagen: 27. Mai, 10., 17. und 24. Juni 1999 in der Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr in der Bezirksvorstehung für den 21. Bezirk, 21., Am Spitz 1 (2. Stock, Zi. 206) Einsicht in den Planentwurf zu nehmen.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form an die Magistratsabteilung 21 C gerichtet werden.

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen, muß darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Magistratsabteilung 21 B, Rathausstraße 14-16, Mezzanin, Tür M15, erwerben und zwar Montag bis Freitag zwischen 8 und 14 Uhr. (Schluß) lei

(RK vom 21.05.1999)