Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.12.1998:
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Neue Flächenwidmung im 2. Bezirk

Wien, (OTS) Für das Gebiet zwischen Molkereistraße, Obermüllnerstraße, Wohlmutstraße und Stuwerstraße im 2. Bezirk wurde ein neuer Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plan Nr. 7188) erarbeitet. Das sind die Planungsschwerpunkte: Durch den vorliegenden Planentwurf sollen neue Nutzungen für das WIMO-Areal ...

Wien, (OTS) Für das Gebiet zwischen Molkereistraße, Obermüllnerstraße, Wohlmutstraße und Stuwerstraße im 2. Bezirk wurde ein neuer Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plan Nr. 7188) erarbeitet.

Das sind die Planungsschwerpunkte:

Durch den vorliegenden Planentwurf sollen neue Nutzungen für das WIMO-Areal ermöglicht werden. Der Entwurf sieht die Errichtung von Wohnungen, Büro- und Gewerbeflächen und einer Fachhochschule vor.

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt bis 28. Jänner 1999 in der Magistratsabteilung 21 A (Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West), Wien 1., Rathaus-straße 14-16, Montag bis Freitag von 8 bis 15, Donnerstag bis 17.30 Uhr, zur öffentlichen Einsicht auf.****

Am 24. Dezember und 31. Dezember ist die Einsichtnahme nur von 9 Uhr bis 12 Uhr möglich.

Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 28. Jänner 1999 auch in der Bezirksvorstehung für den 2. Bezirk, Wien 1020, Karmelitergasse 9 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für weitergehende Informationen steht dort am 7. Jänner 1999 und 14. Jänner 1999 in der Zeit von 15 Uhr - 17.30 Uhr ein Mitarbeiter der Magistratsabteilung 21 A zur Verfügung.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form an die Magistratsabteilung 21 A gerichtet werden.

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen, muß darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Magistratsabteilung 21 B, Wien 1., Rathausstraße 14-16, Mezzanin, Tür M 15, erwerben, und zwar Montag bis Freitag zwischen 8 und 14 Uhr. (Schluß) lei

(RK vom 22.12.1998)