Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 14.12.1998:
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Neue Flächenwidmung im 15. Bezirk

Wien, (OTS) Für das Gebiet zwischen Clementinengasse, Mariahilfer Gürtel (Bezirksgrenze), Sechshauser Gürtel (Bezirksgrenze), Linke Wienzeile (Bezirksgrenze), Stiegergasse, Sechshauser Straße, Geibelgasse und Mariahilfer Straße im 15. Bezirk wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr ...

Wien, (OTS) Für das Gebiet zwischen Clementinengasse, Mariahilfer Gürtel (Bezirksgrenze), Sechshauser Gürtel (Bezirksgrenze), Linke Wienzeile (Bezirksgrenze), Stiegergasse, Sechshauser Straße, Geibelgasse und Mariahilfer Straße im 15. Bezirk wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7091) erarbeitet.

Das sind die Planungsschwerpunkte:

Ziel des Planentwurfes ist die Erhaltung der Bebauungsstruktur im vorliegenden Plangebiet, d.h. vorwiegend Wohnbebauung mit Verkaufs- und Gewerbeflächen in den Erdgeschoßzonen im Kern des Plangebietes und die Ausweisung von Gemischtem Baugebiet an den stark befahrenen Straßenzügen (Mariahilfer Straße, Gürtel, Linke Wienzeile).

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 17. Dezember 1998 bis 28. Jänner 1999 in der Magistratsabteilung 21 A (Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen- West), Wien 1., Rathausstraße 14-16, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr, zur öffentlichen Einsicht auf.

Am 24. Dezember 1998 und 31. Dezember 1998 ist die Einsichtnahme nur von 8 Uhr bis 12 Uhr möglich.

Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 28. Jänner 1999 auch in der Bezirksvorstehung für den 15. Bezirk, Wien 15., Gasgasse 8-10 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für weitergehende Informationen steht dort am 14. Jänner 1999 und am 21. Jänner 1999 in der Zeit von 15 Uhr bis 17.30 Uhr ein Mitarbeiter der Magistratsabteilung 21 A zur Verfügung.****

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form an die Magistratsabteilung 21 A gerichtet werden.

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen, muß darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Magistratsabteilung 21 B, Wien 1., Rathausstraße 14-16, Mezzanin, Tür M 15, erwerben, und zwar Montag bis Freitag zwischen 8 und 14 Uhr. (Schluß) lei

(RK vom 14.12.1998)