Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 09.12.1997:
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Rieder zur Causa Teleges

Wien, (OTS) In der Bürgermeister-Pressekonferenz am Dienstag teilte Gesundheitsstadtrat Dr. Sepp Rieder in der Causa Teleges folgendes mit: Die Untersuchungskommission aus Mitarbeitern des Krankenanstaltenverbundes und der Magistratsdirektion schloß am vergangenen Freitag ihre Erhebungen ab und legte ihren Bericht ...

Wien, (OTS) In der Bürgermeister-Pressekonferenz am Dienstag teilte Gesundheitsstadtrat Dr. Sepp Rieder in der Causa Teleges folgendes mit: Die Untersuchungskommission aus Mitarbeitern des Krankenanstaltenverbundes und der Magistratsdirektion schloß am vergangenen Freitag ihre Erhebungen ab und legte ihren Bericht vor. Der Bericht war am vergangenen Freitag Gegenstand einer Besprechung in der Magistratsdirektion, an der unter dem Vorsitz von Magistratsdirektor Dr. Ernst Theimer u.a. der künftige KAV- Generaldirektor Dr. Eugen Hauke sowie Kontrollamtsdirektor Dr. Peter Satrapa und StR. Dr. Rieder teilnahmen.

Bei der Besprechung wurde die weitere Vorgangsweise zu den personellen und disziplinären Konsequenzen in der Causa Teleges - auch unter Berücksichtigung der Verjährungsfrage - wie folgt festgelegt:

1. Zu zwei Sachverhalten werden bereits jetzt Disziplinarverfahren eingeleitet:

Ein Verfahren betrifft die Weiterbeschäftigung der Firma Teleges mit der nachrichtentechnischen Betreuung des Wilhelminenspitals ab 1995. Die diesbezügliche Vereinbarung vom 30. Jänner 1995 widersprach den Vergabevorschriften der Stadt Wien, die eine "freihändige Vergabe" (ohne öffentliche Ausschreibung) in einem solchen Fall nicht vorsehen. Durch die Vereinbarung vom 30. Jänner 1995 sollte entgegen dem damals geänderten Kontrahentenvertrag, der die Firma Teleges regional nicht mehr als Bezirkskontrahent im 16. Bezirk und damit auch nicht mehr für das dort gelegene Wilhelminenspital vorsah, die Firma Teleges weiter beschäftigt werden. Die Verantwortlichkeit dafür trifft - nach den KAV-internen Zuständigkeitsvorschriften - in erster Linie den damaligen technischen Direktor.

Ein Verfahren bezieht sich auf die "PC-Beschlagnahme" am 13. August 1997 im Wilhelminenspital auf Anordnung des Verwaltungsdirektors dieses Spitals. Mit dieser Maßnahme, die bis zum Ausbau der Festplatte des PC führte, sollte gegenüber einem Mitarbeiter der MA 4 (Finanzverwaltung), der als Kollaudant im Wilhelminenspital tätig war (und der die Beschäftigung der Firma Teleges kritisiert hatte), der Beweis erbracht werden, daß er einen der Stadt Wien gehörenden PC für Privatzwecke mißbrauche. Diese Vermutung war allerdings - nach Beurteilung der Untersuchungskommission - unrichtig; bei dem PC handelte es sich um ein der MA 4 gemeldetes Privatgerät des Kollaudanten. Die Anordnung des Verwaltungsdirektors verstieß gegen Rechtsvorschriften, auch deshalb schon, weil der betroffene Beamte nicht der Dienstaufsicht des Verwaltungsdirektors unterstand. Dieser hätte seinen Verdacht dem Leiter der MA 4 mitzuteilen gehabt. Unrichtig sind allerdings die von politischer Seite publizierten Vorwürfe, es sei um die Unterdrückung von Beweismitteln, über die der Kollaudant gegenüber dem Verwaltungsdirektor bzw. der Firma Teleges verfügte, oder um die Behinderung der Überprüfung durch das Kontrollamt gegangen.

2. Die dienstrechlichen und disziplinären Konsequenzen zu allen weiteren Erhebungsergebnissen werden wegen des engen Sachzusammenhanges und zur gemeinsamen rechtlichen Beurteilung - auch auf Empfehlung des Kontrollamtsdirektors - dem Abschluß der Kontrollamtsuntersuchung vorbehalten. Das gilt insbesondere auch für die Beurteilung, ob die Aufsichts- und Kontrollpflichten ausreichend wahrgenommen wurden.

3. Der derzeitige Erhebungsstand reicht - nach einhelliger Auffassung der Besprechungsteilnehmer - nicht aus, um auf dieser Grundlage Sofortmaßnamen der einstweiligen Suspendierung oder Amtsenthebung zu treffen.

4. Der Untersuchungsbericht wird dem Kontrollamt zur Verfügung gestellt und fließt in dessen Prüfung ein. (Schluß) mmr/bs

(RK vom 09.12.1997)