Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.01.1997:
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Wien: Bis zu 20.000 Grippe-Neuerkrankungen

Wien, 28.1. (RK-KOMMUNAL) Für die laufende Woche (27.1. bis 2.2.) rechnet die Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen mit bis zu 20.000 Grippe-Neuerkrankungen. Dies bedeutet, daß der Höhepunkt der Influenzaepidemie somit noch nicht überschritten ist. In der Vorwoche verzeichnete die MA 15 rund 17.000 ...

Wien, 28.1. (RK-KOMMUNAL) Für die laufende Woche (27.1. bis 2.2.) rechnet die Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen mit bis zu 20.000 Grippe-Neuerkrankungen. Dies bedeutet, daß der Höhepunkt der Influenzaepidemie somit noch nicht überschritten ist. In der Vorwoche verzeichnete die MA 15 rund 17.000 Neuerkrankungen an echter Grippe und grippalen Infekten. Üblicherweise dauert eine Influenzaepidemie etwa vier bis acht Wochen. Es ist aber durchaus möglich, daß es im Anschluß oder mit einigen Wochen Verzögerung, etwa bedingt durch die Urlaubsrückkehrer nach den Semesterferien, neuerlich zu einem Anstieg der Neuerkrankungen kommt. Dieser könnte durch eine Influenza A eines anderen Subtyps oder eine, meist schwächer verlaufende Influenza B verursacht werden.

Das Gesundheitsamt empfiehlt daher weiterhin gefährdeten Personen, die Möglichkeit der Schutzimpfung in Anspruch zu nehmen. Als gefährdete Personen gelten Menschen ab dem 60. Lebensjahr, Personen mit Herz-Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, chronischen Nierenerkrankungen, Diabetiker sowie Betreuer von chronisch kranken und alten Menschen. Ebenso sollten sich Personen impfen lassen, die mit einer großen Anzahl anderer Menschen in Kontakt stehen. Die Grippeimpfung schützt jedoch nur vor "echter Grippe" und nicht vor grippalen Infekten, die ähnliche, aber nicht so starke Symptome hervorrufen.

In den Bezirksgesundheitsämtern ist die Schutzimpfung gegen einen Kostenbeitrag von 70 Schilling erhältlich. Detaillierte Informationen über Impfzeiten und die Adressen der Impfstellen gibt es am Wiener Gesundheitstelefon unter der Telefonnummer 533 28 28. Selbstverständlich kann die Grippeimpfung auch von niedergelassenen Ärzten verabreicht werden. (Schluß) mmr/nk/rr

(RK vom 29.01.1997)