Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 31.07.1996:
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1.695 Behinderte bei der Stadt Wien beschäftigt

Wien, 31.7. (RK-KOMMUNAL 1.695 Behinderte sind bei der Stadt Wien und den Wiener Stadtwerken beschäftigt. Diese Zahl gab Mittwoch Personalstadtrat Johann HATZL bekannt. Laut den Bewertungen des Behinderteneinstellungsgesetzes - nach Kriterien wie Schwere der Behinderung und Alter des oder der Behinderten - entspricht ...

Wien, 31.7. (RK-KOMMUNAL 1.695 Behinderte sind bei der Stadt Wien und den Wiener Stadtwerken beschäftigt. Diese Zahl gab Mittwoch Personalstadtrat Johann HATZL bekannt. Laut den Bewertungen des Behinderteneinstellungsgesetzes - nach Kriterien wie Schwere der Behinderung und Alter des oder der Behinderten - entspricht dies 2.021 von Behinderten besetzten Pflichtstellen. Stadtrat Hatzl: "Diese Zahlen beweisen eindrucksvoll, daß die Stadtverwaltuang der Integration Behinderter - auch in der Arbeitswelt - hohen Stellenwert beimißt".****

Vor allem angesichts der vielen Aufgabenbereiche der Stadt, in denen der Einsatz von Behinderten kaum möglich sei - Ärzte, Krankenpflegedienst, Lehrer, Kindergärtnerinnen, Fahrpersonal, Feuerwehr, Kanalarbeiter - bzw. im Hinblick darauf, daß es in vielen dieser Berufsgruppen kaum arbeitssuchende Behinderte gebe, sei die Zahl der beschäftigten Behinderten außerordentlich hoch, so Hatzl.

Hatzl wies darauf hin, daß viele Posten, die für Behinderte in Betracht kämen, nicht zur Verfügung stünden, weil sie bereits mit Bediensteten besetzt sind, die die strengen gesundheitlichen Anforderungen in ihren Berufen - etwa bezüglich der Fahrdiensttauglichkeit - nicht mehr erfüllen können. Diese gelten aber im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes nicht als "begünstigte Behinderte", weil dafür ein Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent Voraussetzung ist.

"Wenn wir die derzeit geltenden Quoten des Behinderteneinstellungsgesetzes nicht ganz erfüllen können, so liegt das vor allem an deren willkürlicher Festsetzung, die nur dazu dient, dem Bund zusätzliche Einnahmen zu sichern", stellte Hatzl fest. Der Pesonalstadtrat erinnerte daran, daß erst 1992 die Quoten erhöht wurden, um den Ausgleichstaxenfonds - Ausgleichstaxen sind von jedem Arbeitgeber für Nichterreichen der Behindertenquote zu bezahlen - finanziell abzusichern.

     Hatzl: "Wäre diese rein fiskalisch begründete Erhöhung nicht

erfolgt, würde der Magistrat im engeren Sinn - ohne Lehrer, Hausbesorger und Stadtwerke - die ursprüngliche Quote mit 117 Prozent übererfüllen, die Stadt Wien in ihrer Gesamtheit inklusive aller Berufe, in denen der Einsatz von Behinderten unmöglich ist, käme auch noch auf 93 Prozent der verlangten Einstellungen." (Schluß) roh/bs

(RK vom 31.07.1996)