Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.03.1996:
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Rinderwahnsinn - keine Gefahr in Wien

Wien, 22.3. (RK-KOMMUNAL) In Großbritannien gibt es neue Verdachtsmomente, der Rinderwahnsinn (BSE) könnte doch - in Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit - auf Menschen übertragbar sein. Das Veterinäramt schließt für Wien eine Gefahr durch BSE aus: In Österreich ist bisher kein einziger Fall dieser anzeigepflichtigen ...

Wien, 22.3. (RK-KOMMUNAL) In Großbritannien gibt es neue Verdachtsmomente, der Rinderwahnsinn (BSE) könnte doch - in Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit - auf Menschen übertragbar sein. Das Veterinäramt schließt für Wien eine Gefahr durch BSE aus: In Österreich ist bisher kein einziger Fall dieser anzeigepflichtigen Tierseuche registriert worden. In Wien wird jedes Rind, das nervale Symptome aufweist, nicht nur auf Tollwut, sondern auch gezielt auf BSE untersucht.

Lebende Rinder oder Rindfleisch aus Großbritannien, wo die Seuche weit verbreitet ist, wurden und werden nicht importiert. Auch aus der Schweiz, in der vermehrt BSE-Fälle auftreten, gibt es keine Importe. Diese wären, weil die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, genehmigungspflichtig.****

Fleisch-Kennzeichnung

Wer als Konsument besonders vorsichtig sein will, kann sich sowohl bei offenem wie auch bei verpacktem Fleisch von der Herkunft überzeugen. Auf der Verpackung muß ein "Genußtauglichkeitskennzeichen" erkenntlich sein, auf dem der verpackende Betrieb aufscheinen muß (auch das Herkunftsland).

Offenes Fleisch muß einen "Beschau-Stempel" aufweisen. Bei Fleisch aus einem EU-Schlachthof ist der Stempel oval, liegt dieser EU-Schlachthof in Österreich, enthält der Stempel die Buchstaben "AT" (für Autriche). Fleisch aus lokalen österreichischen Schlachthöfen ohne EU-Export hat einen runden Stempel.

Einfuhrbeschränkungen

Die Einfuhr von lebenden Rindern, deren Samen und Embryonen aus Großbritannien ist in Österreich generell verboten. Ebenso verboten ist die Einfuhr von Fleisch, wenn es nicht von allen Knochen, Lymph- und Nervengeweben (BSE-Trägern) befreit ist, sowie von anderen Teilen, die den Erreger enthalten könnten. Auch alle daraus hergestellten Produkte dürfen nicht importiert werden. Die Verfütterung von aus der Tierkörperverwertung stammenden Produkten an Wiederkäuer - auf diese Art hat sich BSE in Großbritannien ausgebreitet - ist in Österreich, unabhängig vom Herkunftsland, grundsätzlich untersagt.

Theoretisch möglich wäre das Importieren von Kälbern (bis zum Alter von sechs Monaten) nach Österreich, allerdings auch nur unter strengsten behördlichen Auflagen. Sie dürften den importierenden Betrieb nicht verlassen, eine Schlachtung wäre nur mit behördlicher Zustimmung möglich.

Nach Wissen des Veterinäramtes, aber auch aller anderen zuständigen Stellen in Österreich, hat bisher kein Import von lebenden Rindern oder Rindfleisch aus Großbritannien nach Österreich stattgefunden. Der Hauptgrund: Österreich ist selbst Exportland bei Rindern, auf eine Einfuhr also nicht angewiesen.

In der österreichischen Tierhaltung selbst ist der Rinderwahnsinn kein Problem: Seit 1991 ist BSE in Österreich eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Bisher ist kein einziger Fall aufgetreten. (Schluß) roh/bs

(RK vom 22.03.1996)