Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 10.11.1995:
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Ab sofort: Einsicht in Wählerverzeichnisse

Wien, 10.11. (RK-KOMMUNAL) Seit heute, Freitag, ist die Einsichtnahme indas Wählerverzeichnis möglich, und zwar in allen MagistratischenBezirksämtern; in jenen Bezirken, in denen es keines gibt, im jeweiligenAmtshaus wochentags von 8 bis 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 8 bis 13 Uhr. Bis 19. November können bei Unstimmigkeiten schriftliche Einsprüchegebührenfrei vorgenommen und damit Eintragungen, Streichungen oderBerichtigungen verlangt werden. Die Bezirkswahlbehörde hat bis 16. Novemberdarüber zu entscheiden, die Landeswahlbehörde als zweite Instanz überBerufungen bis spätestens 5. Dezember. Die "Hauskundmachungen", ausdenen die Anzahl der weiblichen und männlichen Wahlberechtigten pro Wohnungsowie die Stelle, wo man Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen kann,ersichtlich sind, sind bereits versendet und sollten von den Hausbesorgernangeschlagen sein. Wer in seinem Wohnhaus keine solche Kundmachungvorfindet, kann sich telefonisch an sein zuständiges MagistratischesBezirksamt wenden, das den Aushang veranlassen wird. (Schluß) roh/vo nnnn

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OTS165 1995-11-10/13:38