Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 12.10.1995:
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Dipl.Ing. Löffler (MA 22) zu Flötzersteig-Urteil

Wien, 12.10. (RK-KOMMUNAL) Der Leiter der MA 22 - Umweltschutz, Dipl.Ing.Helmut LÖFFLER, übermittelt der "RATHAUSKORRESPONDENZ" folgendeStellungnahme zum Prozess gegen Frau Dr. Kummer und Herbert Geyer: "Am26. Jänner 1990 erschien in der Wochenpresse ein Artikel über dieMüllverbrennungsanlage Flötzersteig mit der Überschrift: "Die bringen unsum" von Herbert Geyer. In diesem Artikl wurde behauptet, daß aufgrundeines Rechenfehlers von mir als Leiter des Luftreinhaltereferates ein umden Faktor 1000 zu hoch angesetzter Dioxinrichtwert für den Boden zurBeurteilung von Dioxinmeßwerten des Wiener Bodens verwendet werde, und daßdaher der Schluß, zu dem ich damals gekommen bin, daß es nämlich nirgendsin Wien außergewöhnliche oder gefährliche Dioxinbelastungen im Boden gibt,falsch sei. In Wirklichkeit würde der Dioxingrenzwert im Boden um denFaktor 1500-3500 fach überschritten. Der erste Fehler imZeitungsartikel war, daß behauptet wurde, daß es einen Dioxingrenzwert fürden Boden gäbe, den es aber nicht gibt. Es gibt WirkungsbezogeneRichtwertempfehlungen, auf die ich mich in meiner seinerzeitigen Aussagebezogen habe, die aber auch nicht überschritten wurden: ImZeitungsartikel wurden die in Wien gemessenen Dioxinbodenkonzentrationenrichtigerweise mit 3,5 bis 9 Nanogramm Toxizitätsäquivalente pro kg Boden(ng TE/kg Boden) richtig angegeben. Der vom Gericht bestellteGutachter hat ausdrücklich festgestellt, daß nach neuesten Erkenntnissen,die auch ich für die Beurteilung der gemessenen Dioxinkonzentrationenherangezogen habe, bis 5 ng TE/kg Boden uneingeschränktelandwirtschaftliche Nutzung des Bodens zulässig sei, bis 40 ng TE/kg Bodeneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung möglich sei, d.h. daß Anbau vonoberirdischen Futter- und Nahrungsmittel uneingechränkt zulässig sei unddaß stark verunreinigte Feldfutterarten, die mit Erdreich starkverunreinigt sind, durch geeignete Erntetechniken oder Waschen vonBodenpartikel befreit werden sollten. Der Anbau von Obst und Gemüse fürmenschlichen Gebrauch ist unbedenklich, weil durch den direkten Verzehr derAnreicherungsschritt der Dioxine über Tiere wegfällt. Ab 100 ng TE/kgBoden ist in Kinderspielplätzen der Sand auszutauschen und ab 1000 ng TE/kgBoden ist in Siedlungsgebieten ein Bodenaustausch vorzunehmen. Dennochkonnten Fr. Dr. Kummer und Herr Geyer ungestraft behaupten, daß 3,5 bis 9ng TE/kg Boden eine 1500 bis 3500 fache Grenzwertüberschreitung darstelltenund damit die Wiener Bevölkerung verängstigen und die Maßnahmen der StadtWien auf dem Gebiet der Abfallbehandlung in Mißkredit bringen. Dadiese Äußerungen sowohl für die Stadt Wien als auch für mich ungeheuerlichgewesen sind, habe ich die Zustimmung erhalten, daß der Journalist HerbertGeyer und Frau Dr. Lore Kummer geklagt werden. Mir wurde auch zugesagt, daßdie Stadt Wien die Prozeßkosten übernehmen werde. Dieses Verfahren hatsich über mehr als 5 Jahre hingezogen und im April 1995 wurde vom OberstenGerichtshof entschieden, daß diese Äußerungen keine Verletzung irgendeinesRechtstatbestandes darstellen. Für mich persönlich ist es eigentlichunverständlich, daß die Justiz in Österreich 1) mehr als fünf Jahrebraucht, um zu einer Entscheidung zu kommen und 2) so offensichtlichfalsche, ehrrührige und rufschädigende Behauptungen ungestraft getätigtwerden können." (Schluß) red/bs nnnn

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OTS088 1995-10-12/11:36