Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.06.1995:
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Wahlrecht: Weitere Vorgangsweise

Wien, 20.6. (RK-KOMMUNAL) Er "bitte inständig darum, mit Drohungen undUltimaten aufzuhören und mit Gesprächen zu beginnen", sagte DienstagBürgermeister Dr. Michael HÄUPL in seiner Pressekonferenz auf Fragen zurweiteren Vorgangsweise bezüglich der Reform des Wahlrechtes in Wien. Es seilegitim für die Oppositionsparteien, ihre Interessen zu artikulieren undwahrzunehmen, genauso legitim müsse dies aber für die Regierungsparteisein, so Häupl. Eine Weigerung der Oppositionsparteien, Gespräch zu führen,hielte er für undemokratisch und nicht vorstellbar. InnenstadtratJohann HATZL verwies darauf, daß es bei allen Gesetzesvorlagen üblichgewesen sei, zunächst die rechtliche Begutachtung vorzunehmen und dann indie parlamentarischen Verhandlungen einzutreten. Der Entwurf könne sichschon nach der Begutachtung ändern, zusätzlich zu den parlamentarischenVerhandlungen würden selbstverständlich Parteiengespräche stattfinden,sagte Hatzl. Umstrittene Punkte wie die vorgesehene qualifizierte Mehrheitfür eine künftige Änderung der Gemeindewahlordnung werde man sicher "nichtmit Gewalt beschließen". Auf diesbezügliche Fragen stellte Hatzl klar, daßaus rechtlichen Gründen nur ein Magistratsentwurf, nicht aber einParteienentwurf in die Begutachtung genommen werden könne. Klarerweise seies Aufgabe der Regierung, der Verwaltung Richtlinien vorzugeben, so Hatzlabschließend. (Schluß) roh/vo nnnn

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OTS121 1995-06-20/13:40