Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.03.1995:
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Verkehrsmaßnahmen (2)

Utl.: Kabelumlegungen der WIENSTROM in Simmering Wien, 28.3.(RK-KOMMUNAL) Im 11. Bezirk müssen im Zusammenhang mit dem Weiterbau derU-Bahn-Linie "U 3" in Richtung Simmering/Ostbahn Umlegungen von Einbautenvorgenommen werden, darunter an mehreren Stellen in der SimmeringerHauptstraße stadtauswärts ab der Ostbahnbrücke sowie in angrenzendenStraßenzügen Versorgungskabel der WIENSTROM. Die dieser Tage beginnendenArbeiten werden voraussichtlich bis Ende Mai dauern. Die einzelnenArbeitsbereiche und die für die Baudurchführung erforderlichenVerkehrsmaßnahmen sind in der Reihenfolge des Bauplans: o SimmeringerHauptstraße Nummer 153 bis 165 (zwischen Ostbahnbrücke undKaiser-Ebersdorfer Straße). Der Gehsteig muß gesperrt werden, dieEinweisung der Fußgänger erfolgt in Höhe der Ampelanlage auf diegegenüberliegende Straßenseite. Die Autobushaltestelle (Linie "69 A")wird aus dem Baustellenbereich heraus verlegt. o Simmeringer Hauptstraße,Fahrbahnteiler in Höhe Nummer 153 bis 165. Sperre derFußgängerüberquerung des Fahrbahnteilers, Einweisung der Fußgänger aufdie ampelgeregelten Übergänge in Höhe Kaiser-Ebersdorfer-Straße undHasenleitengasse. Kurzfristige Behinderungen des Fahrzeugverkehrs beibaubedingten Ladetätigkeiten o Simmeringer Hauptstraße Nummer 169 bis 195(Kaiser-Ebersdorfer- Straße bis Dürrnbacherstraße). Gehsteigsperre undEinweisung der Fußgänger auf die gegenüberliegende Straßenseite in Höheder Ampelanlagen Kaiser-Ebersdorfer-Straße und Fickeystraße. Freihalteneiner mindestens 6,5 Meter breiten Restfahrbahn während der Arbeiten beiTag. Außerhalb der Bauzeit wird die Künette abgedeckt. DieAutobushaltestelle (ÖBB-Bus) wird aus dem Baustellenbereich herausverlegt. o Simmeringer Hauptstraße Nummer 122 bis 134 (zwischenHaugerstraße und Strachegasse). Einweisung der Fußgänger wie im vorher angeführten Bereich jedoch mit zusätzlichen Warnposten. BaubedingteLadetätigkeiten nur bei Nacht während der betriebsfreien Zeit derStraßenbahnlinien "71" und "72". Verlegung der Straßenbahnhaltestelle ausdem Baustellenbereich heraus. (Simmeringer Hauptstraße) o SimmeringerHauptstraße Nummer 140 bis 152 (zwischen Strachegasse und Fickeystraße).Gehsteigsperre und Errichtung eines 1,5 Meter breiten Ersatzgehsteigesneben dem Gleiskörper der Straßenbahn mit doppelter Abschrankung.Freihalten einer mindestens drei Meter breiten Fahrspur in derNebenfahrbahn. o Hasenleitengasse in den Bereichen Nummer 1 und Nummer 2bis 4. Arbeitsdurchführung nicht gleichzeitig auf beiden Seiten, da jeweils Einweisung der Fußgänger auf den gegenüberliegenden Gehsteig.Baubedingte Ladetätigkeiten außerhalb der Verkehrsspitzen, umBehinderungen im Stauraum vor der Kreuzung SimmeringerHauptstraße/Hasenleitengasse zu vermeiden. o An mehreren Stellen Querungender Fahrbahn der Simmeringer Hauptstraße sowie eines angrenzendenStraßenzugs: - In Höhe Nummer 153, - in Höhe Nummer 155 beimFahrbahnteiler, - in Höhe Nummer 163 bis zum Fahrbahnteiler, - in HöheNummer 171 die Hauptfahrbahn und die Nebenfahrbahn, - in Höhe gegenüberNummer 181 die Nebenfahrbahn sowie die - Kaiser-Ebersdorfer-Straße imZuge der Simmeringer Hauptstraße zweimal auf der Seite der ungeradenNummern unter Freihalten einer mindestens 3,5 Meter breitenRestfahrbahn. An sämtlichen Querungen wird entweder während der Abend-und Nachtstunden, von 19 bis 5 Uhr früh, oder an den Wochenenden vonSamstag, 13 Uhr, bis Montag, 5 Uhr früh, gearbeitet. Außerhalb derBauzeiten werden die Künetten verkehrssicher überbrückt. Während derArbeiten sind in allen Fällen zumindest drei Meter breite Restfahrbahnenoffen zu halten. Baumaßnahmen im Gleisbereich überwiegend während derbetriebsfreien Zeit der Straßenbahn, Vorarbeiten ab 21 Uhr.

Zwtl.: Elektrokabellegung in Hadersdorf Im 14. Bezirk erfolgt imRahmen der laufenden Arbeiten zur Verstärkung und Erneuerung desVersorgungsnetzes der WIENSTROM eine Kabellegung in Hadersdorf, und zwar inder Hauptstraße von Nummer 1 bis 3, die dieser Tage beginnt undvoraussichtlich bis Ende April dauern wird. Da vorwiegend imGehsteigbereich gearbeitet wird, müssen die Fußgänger während der Arbeitenbei Tag auf die gegenüberliegende Straßenseite umgelenkt werden. Sonst wirdes nur kurzfristige Behinderungen des fließenden Verkehrs durch baubedingteLadetätigkeiten geben. (Schluß) pz/rr nnnn

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OTS096 1995-03-28/12:45