Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 14.12.1994:
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Faymann verhilft 20.000 Gemeindemietern zu ihrem Recht

Utl.: Rechtsgutachten über Ausstattungskategorie liegt vor Wien,14.12. (RK-KOMMUNAL) Das bereits im November von Wohnbaustadtrat WernerFAYMANN in Auftrag gegebene Rechtsgutachten über die Ausstattungskategorievon städtischen Wohnungen betreffend Ölanstriche in Badezimmern liegt vor.Dieses Rechtsgutachten über die zeitgemäße Ausstattung von Badezimmernklärt die Frage der Ausstattungskategorie von ca. 34.000 Wohnungen derGemeinde Wien und die Möglichkeiten einer Refundierung für Mieter, diegegebenenfalls zuviel bezahlt haben. "Aufgrund dieses Rechtsgutachtenshabe ich veranlaßt, daß rund 34.000 Mietverträge in 324 Wohnhausanlagen derStadt Wien überprüft und in eine niedrigere Kategorie eingestuft werden,"erklärte Faymann, "Da die vielen Mieter, die ihr Anliegen über dasMieterhilfe-Telefon 4000/8000 im Stadtratbüro an uns herangetragen haben,zurecht auf eine korrekte Entschiedung vertraut haben, wurde als Stichtagbereits der 1. November 1994 festgelegt". Stadtrat Faymann hat diestädtische Wohnhäuserverwaltung beauftragt, eine Erhebung in denbetroffenen Wohnhausanlagen durchzuführen, die Mietzinse der betroffenenMieter herabzusetzen und die zuviel bezahlten Beträge der letzten dreiJahre mit Stichtag 1. November 1994 zurückzuzahlen. Trotz der großen Anzahlwird bis Mai 1995 jenen rund 20.000 Mietern, die nach einer erstenSchätzung bisher in einer zu hohen Kategorie eingestuft waren, derDifferenzbetrag der vergangenen drei Jahre rückerstattet und ab diesemZeitpunkt die Miete auf Basis der Kategorie C vorgeschrieben.

Zwtl.: Information der Mieter Das vorliegende Gutachten stellt fest,daß all jene Mieter betroffen sind, die nach dem 1.1.1968 einen Mietvertragfür eine Gemeindewohnung Kategorie B abgeschlossen haben, in der ein Badmit Ölanstrich - statt Fliesen - vorhanden war. In den kommenden Tagenerfolgt ein Informationsaushang in allen Stiegenhäusern der 324Wohnhausanlagen. Gleichzeitig werden Hausinspektoren, Hausbesorger und dieMitarbieter der städtischen Wohnhäuserverwaltung MA 52 über dieVorgangsweise informiert. Im Jänner 1995 werden persönliche Briefe an alleMieter in den betroffenen Anlagen verschickt, und es wird erhoben, aufwelche Mietverhältnisse das Rechtsgutachten im Einzelfall zutrifft.Insgesamt werden rund 200 Millionen Schilling an die betroffenen Mieterzurückbezahlt. Da die Mietzinseinnahmen laut Mietrechtsgesetz in derErhaltungsreserve gutgeschrieben werden und die Mietzinsrückzahlungen ausdiesem Guthaben entnommen werde, kann es in einzelnen Fällen dazu kommen,daß für anfallende größere Erhaltungsarbeiten eine Anhebung der Mietennotwendig wird. "Diese Vorgangsweise erscheint kompliziert, entspricht aberden rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben für die Refundierung derDifferenzbeträge", so Faymann. (Schluß) pp/wj/vo nnnn

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OTS136 1994-12-14/16:10