Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 15.09.1994:
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1708 - neue Nummer der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft

Wien, 15.9. (RK-KOMMUNAL) Vizebürgermeisterin Ingrid SMEJKAL und die beidenWiener Kinder- und JugendanwältInnen Dr. Marion GEBHART und Dr. AntonSCHMID präsentierten Donnerstag in einem Pressegespräch die neueKurzrufnummer 1708, unter der die Kinder- und Jugendanwaltschaft ab sofortvon Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr zu erreichen ist. Smejkalunterstrich die Bedeutung und Wichtigkeit der Anwaltschaft und meinte, daßaufgrund der neuen gesetzlichen Regelung der Weisungsfreiheit die Arbeiteffizienter gestalten werden könne.**** Dr. Gebhart berichtete, daß inden ersten zwei Monaten ihrer Tätigkeit die Kontakte im Vergleich zumVorjahr gestiegen seien und sich aufgrund der Ausgliederung derDienststelle aus der MA 11 die Einzelfallarbeit wesentlich verstärkt habe.In den Monaten Juli und August gab es insgesamt 169 Einzelfallberatungen -1993 waren es in diesem Zeitraum 70. Auch die Bereitschaft der Erwachsenen,in Problemfällen mit ihren Kindern die Kinder- und Jugendanwaltschaft zukontaktieren, sei gestiegen. In mehr als 10 Prozent der Fälle bezogen sichdie Fragen auf die Verselbständigung Jugendlicher, weitere Problemfelderbetreffen das Besuchsrecht von Eltern und die Fragen der Obsorge.

Zwtl.: Informationskampagne: "Aktiv Mit Reden" Dr. Schmid stellte imRahmen des Pressegesprächs auch eine neue Informationskampagne der WienerKinder- und Jugendanwaltschaft vor, die sich unter dem Titel "Aktiv MitReden" vor allem an Jugendliche im Alter zwischen 12 und 19 Jahren wende.Ziel der Aktion sei neben der Steigerung des Bekanntheitsgrades derAnwaltschaft, Jugendliche zu Wort kommen zu lassen, und zwar in jenenBereichen, wo dies noch kaum der Fall sei. Die Aktion stelle eineErweiterung der schon seit längerer Zeit laufenden Partizipationsmodellefür Jugendliche dar, wie die Bezirkskinder- und -jugendparlamente und denJungen Gemeinderat. Durch diese neue Form der Beteiligung solle es jedemJugendlichen möglich sein, mitzureden. Jeder Jugendliche, der sich mitseinen Anliegen, Vorschlägen oder Ideen an die Kinder- undJugendanwaltschaft wendet, werde eine Rückmeldung erhalten. Entweder eswerde sofort Unterstützung angeboten, oder bei allgemeineren Themen werdenach einer Sammlung mehrerer Interessenten zu Jugendkonferenzen eingeladen.Diese Konferenzen sollen Vorschläge erarbeiten, welche von den AnwältInnenim Anschluß verstärkt bei den verschiedensten zuständigen Institutioneneingebracht werden. Die beiden Kinder- und JugendanwältInnen kündigten an,die Öffentlichkeit von den Anliegen der Jugendlichen, aber auch von denFortschritten bei der Realisierung zu informieren. (Schluß) ml/rr nnnn

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OTS115 1994-09-15/13:32