Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 04.12.1989:
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Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990: Öffentliche Einsicht

=Wien, 4.12. (RK-KOMMUNAL) Der Entwurf zum Wiener Jugendwohl- fahrtsgesetz1990 liegt bis 5. Jänner in den Magistratischen Bezirksämtern auf. DieEinsichtnahme ist Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 15.30 Uhr undDonnerstag von 8 bis 17.30 Uhr möglich. Das Gesetz regelt jeneDienstleistungen und familienergänzenden Maßnahmen, die den Wiener Familienvom Jugendamt, auch in Zusammenarbeit mit freien Jugendwohlfahrtsträgern,zur Verfügung gestellt werden. Schwerpunkt dieser Hilfe sollenBeratungsangebote sein. Das Prinzip der gewaltlosen Erziehung ist imGesetzesentwurf ebenso verankert wie eine Stärkung der Pflegefamilien, dasRecht beider Elternteile auf Berufsausübung neben der Kindererziehung, dieQualifikation der Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt und Supervision. Neu istauch die gesetzliche Verankerung des bereits seit einiger Zeit bestehendenWiener Kinder- und Jugendanwaltes. Zum Gsetzesentwurf können bei denMagistratischen Bezirksämtern schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden.(Schluß) emw/rr nnnn

OTS019 1989-12-04/09:31 0020/0141/1132