Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.11.1989:
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ÖVP-Bekenntnis zur ökosozialen Stadtpolitik

=Wien, 13.11. (RK-KOMMUNAL) In einem Pressegespräch informierten Montagvormittag der Landesparteiobmann der Wiener ÖVP, Dr. Wolfgang PETRIK, undKlubobmann Dr. Günther GOLLER über Ergebnisse der vergangene Wocheabgehaltenen Klausurtagung. Grundsätzlich legte die Wiener ÖVP einBekenntnis zur ökosozialen Stadtpolitik ab und stellte Themenschwerpunktefür ihre künftige Arbeit in Wien vor. Wie Dr. Petrik sagte, liessensich die künftigen Anforderungen an die Wiener Kommunalpolitik in zehnPunkten zusammenfassen: Gesundes Stadtleben mit den Schwerpunkten Verkehr-,Umwelt- und Grünpolitik; mehr Stadtdemokratie mit stärkerer Einbindung derBürger; soziale Gesundheitspolitik; ein Seniorenaktionsprogramm; eineWirtschaftsoffensive durch Schaffung positiver Rahmenbedingungen für dieWiener Wirtschaft; die Ausländerfrage mit einer positiven Einstellung zuraktuellen Entwicklung im Osten; eine Zielgruppenpolitik für Frauen, Jugendund Familie; eine Aufwertung der Bezirkspolitik; wichtige Fragen imZusammenhang mit der geplanten Weltausstellung und ein neuer politischerStil, Stadtpolitik statt Parteipolitik.

Zwtl.: Änderung der Wiener Stadtverfassung Durch eine Änderung derWiener Stadtverfassung sollte, wie Dr. Goller ausführte, dieDemokratisierung weiter vorangetrieben werden. Er nannte eine Erleichterungbei Volksbefragungen, Volksabstimmungen und Volksbegehren; einen weiterenAusbau der Bezirkskompetenzen, die Schaffung eines Budget- und einesPetitionsausschusses, die Möglichkeit der Einsetzung vonUntersuchungsausschüssen, ein Enqueterecht, die Durchsetzung von Prüfungendurch Kontrollamt und Rechnungshof durch eine qualifizierte Minderheit desGemeinderates sowie die Behandlung von Dringlichen Anfragen und Anträgen.Er erinnerte auch an bereits im Landtag eingebrachte Anträge, wie für einObjektivierungsgesetz zur Postenvergabe, ein Umweltgesetz und einLandessicherheitsgesetz. Dieses betreffe ein "Wegweiserecht" fürPolizeibeamte, wenn der Anstand verletzt werde, oder bei Störungen deröffentlichen Ordnung. (Schluß) ull/gg nnnn

OTS082 1989-11-13/13:10 0036/0266/2134