Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.10.1989:
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Wiener Gemeinderat (8)

Utl.: Rechnungshofbericht EBS =Wien, 30.10. (RK-KOMMUNAL)Vizebürgermeister MAYR (SPÖ) beantragte, den Bericht über das Ergebnis derÜberprüfung der Gebarung der Entsorgungsbetriebe Simmering GesellschaftmbH. durch den Rechnungshof zur Kenntnis zu nehmen. GR Mag. KABAS(FPÖ) stellte fest, es habe trotz der positiven Aspekte desRechnungshofberichtes über die EBS, wie dem Beitrag zurSondermüllentsorgung und erfolgreiche Umweltschutzprojekte, auch negativeEntwicklungen gegeben. Kabas hob vor allem die Kritik an derKostenentwicklung bei der Gesamtertüchtigung von 1,6 auf 2,4 MilliardenSchilling, die Vertragsgestaltung bei den bisherigen sechs Geschäftsführernsowie die fehlende Lösung etwa bei der Entstickung oder derDioxinproblematik hervor. Kabas forderte, so lange keine Sonderabfälleaus anderen Bundesländern zu entsorgen, bis diese selbst Maßnahmen zurSondermüllentsorgung setzten und eine Analyse der Reststoffe bezüglich desDioxin- und Furangehaltes. Als vernichtendes Urteil über dieVorgangsweise bei der Errichtung und Sanierung der EBS bezeichnete GR FÜRST(ÖVP) den Rechnungshofbericht. Die Garantiewerte derRauchgasreinigungsanlage seien bei Quecksilber und Sulfaten häufigüberschritten worden, Probeläufe nicht aussagekräftig gewesen. DerTerminplan sei bei der Schlammverbrennung und der Hauptkläranlage nichteingehalten worden, die Kosten explodiert. Die Übernahme durch die Holdingum 20,3 Millionen Schilling aufgrund einer Weisung des damals zuständigenStadtrates sei vertragswidrig gewesen. Fürst forderte die Bekanntgabe desNamens des damals weisungsgebenden Stadtrates. Den vermeidbarenMehraufwand bei der EBS-Sanierung bezifferte Fürst mit 330 MillionenSchilling. Die Folgerungen seines Vorredners bezeichnete GR ErichHUBER (SPÖ) als ungeheuerlich und unzulässig. Die Quecksilberemissionenerreichten bei den Drehrohröfen 0,03 Nanogramm pro Kubikmeter, bei denWirbelschichtöfen maximal 0,06 Nanogramm. Der gesetzliche Grenzwertwerde um 0,05 Nanogramm unterschritten. Mängel aus dem Probebetrieb seienbehoben worden. Die Pilotanlage zur Abscheidung der Dioxine und Furanefunktioniere bestens. Der Rechnungshofbericht bestätige, sagte GR.HUBER zusammenfassend, daß die Stadt Wien grundsätzlich auf dem richtigenWeg sei. Das Fehlen einer Sondermülldeponie wertete Huber als Kritik amBund bzw. an der Umweltschutzministerin. Zur Hauptkläranlage stellteHuber fest, daß das Rechengut ab Ende dieses Jahres, wie vom Rechnungshofgefordert, im Wirbelschichtofen verbrannt werde. Das vom Rechnungshofkritisierte Kanalnetz wird im Rahmen eines 15jährigen Programmes saniert,das Neubauprogramm im Kanalnetz bis 1996 abgeschlossen. Der vomRechnungshof geforderte dritte Wirbelschichtofen werde binnen zwei Jahrenin Betrieb genommen. Die Mehrkosten seien auf zusätzliche Maßnahmenund Verbesserungen zurückzuführen. Jeder wisse, sagte GR. Huberabschließend, daß StR. Veleta damals die Weisung zur Übernahme der EBSgegeben habe, weil keine Chancen bestanden, einen Prozeß überAbfertigungszahlungen zu gewinnen. Vizebürgermeister MAYR sprach inseinem Schlußwort bezüglich der Äußerungen von GR Fürst ironisch von einer"Sternstunde des Parlamentarismus". Fürst habe hinsichtlich derQuecksilberemissionen unvollständig zitiert und den diesbezüglichen Absatzdes Rechnungshofberichtes nicht zu Ende gelesen, was ein "entschuldbarerFehler" Fürsts sei, wie Mayr sagte. In Wirklichkeit bestätige derRechnungshof einen ausreichenden Reinigungsgrad derRauchgasreinigungsanlage. Der von Fürst genannte vermeidbare Mehraufwandsei zumindest aus einem Grund weit überholt, er enthalte einen Betrag, dervom Wasserwirtschaftsfonds noch rückerstattet werde. Die Stadt Wienhabe mit der EBS eine Pionierleistung erbracht und österreichweit einBeispiel gesetzt, stellte Mayr fest. Anlaufschwierigkeiten seien bei neuenTechnologien durchaus verständlich, jetzt aber zum Großteil bereitsüberwunden. Die Übernahme von Sondermüll aus anderen Bundesländerneinzustellen, sei nicht zielführend, weil damit die Entsorgungsmoral inÖsterreich noch weiter verschlechtert würde. In einer tatsächlichenBerichtigung erklärte GR. FÜRST, er habe nicht unvollständig oder falschaus dem Rechnungshofbericht zitiert und las die betreffende Stelle aus demBericht nochmals vor. ABSTIMMUNG: Der Antrag wurde einstimmigangenommen. (Forts.) roh/rr/bs nnnn

OTS124 1989-10-30/16:38 0080/0556/4454