Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.06.1989:
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900 Millionen Schilling für "Fremdpatienten"

=Wien, 20.6. (RK-KOMMUNAL)In Österreich nehmen pro Jahr rund 144.000Inländer und rund 27.000 Ausländer ein Spital außerhalb desWohnsitzbundeslandes beziehungsweise ihres Staates in Anspruch. TrotzKostenersätzen durch die Sozialversicherungen und trotz Beiträgen desKrankenanstaltenzusammenarbeitsfonds (KRAZAF) verbleiben dem jeweiligenSpitalserhalter hohe Kosten, die die Fremdpatienten verursachen. AmBeispiel Wiens sind es rund 900 Millionen Schilling im Jahr, die für atienten aus anderen Bundesländern aus allgemeinen Steuermittelndazugeschossen werden müssen, teilte Vizebürgermeister Hans Mayr Dienstagim Pressegespräch des Bürgermeisters mit.**** Die amtlichenPflegegebühren in einem Wiener Spital betragen derzeit pro Tag 2.580Schilling, im AKH sind es 4.140 Schilling pro Tag. Die Kostenersätze durchdie Gebietskrankenkasse machen jedoch nur 989 Schilling pro Tag aus,weitere rund 500 Schilling kommen aus dem KRAZAF. Aus dem Wiener Budgetmüssen daher in einem Wiener Spital pro Tag mehr als 1.000 Schillingdazugeschossen werden, im AKH sind es rund 2.600 Schilling pro Tag. Darausergeben sich jährliche Kosten für die sogenannten Fremdpatienten von 900Millionen Schilling, wobei nur der laufende Aufwand berücksichtigt ist,nicht jedoch die Investitionskosten oder die Tragung der Pensionslasten fürdie Bediensteten. Die Kosten für die Fremdpatienten treffen jedochnicht nur Wien, sondern praktisch jedes Bundesland. Wien hat zwar mit einemAnteil an den Aufnahmen von 20,2 Prozent die höchste Fremdpatientenquote,doch kommen z.B. 18.5 Prozent der Patienten in den Salzburger Spitälern auseinem Land außerhalb Salzburgs, 16,5 Prozent der Patienten in Tirol undBurgenland aus einem anderen Gebiet. Die restlichen Bundesländer weiseneinen Fremdpatientenanteil zwischen 8,8 Prozent (Niederösterreich) und 4,6Prozent (Vorarlberg) auf. Der Verfassungsgerichtshof hat in einemErkenntnis vom Herbst 1988 nun eindeutig und erstmals zum Ausdruckgebracht, daß den Bundesländern die Spitalsversorgung für die eigenenBürgerinnen und Bürger zukommt - woraus folgt, daß die Bundesländer dafürden entsprechenden Aufwand zu tragen haben. Da es jedoch nicht sinnvollwäre, in jedem Bundesland alle Einrichtungen der medizinischen Versorgungaufzubauen, sollten, so der Verfassungsgerichtshof, die Länder Verträgeüber die gegenseitige Kostentragung für die Fremdpatienten schließen. Die Länder haben in den vergangenen Jahrzehnten immer die Möglichkeitgehabt, genug Spitalsbetten für ihre Bürger zu errichten. Bloß für dieJahre 1986 - 1989 gibt es eine Beschränkung, ab dem 1. Jänner 1990 fällteine zahlenmäßige Beschränkung wieder weg. Somit stand dem BestrebenNiederösterreichs - außer zwischen 1986 und 1989 - nie etwas im Wege, auchdie medizinische Spitzenversorgung im eigenen Land aufzubauen. Für dieZukunft gibt es zwei Wege, um dem Erkenntnis des VerfassungsgerichtshofesRechnung zu tragen: o Jedes Bundesland versucht, in der medizinischenVersorgung autark zu werden; o Die Bundesländer versuchen, übergegenseitige Verträge das Problem zu lösen; Allerdings ergeben sichbeim ersten Weg - dem autarken - Probleme: o er steht der Praxis, daß derPatient freie Arzt- und Spitalswahl hat, entgegen; o er bietet keineLösung für die immer wiederkehrenden medizinischen Akutfälle außerhalbdes Wohnortes; o er ist volkswirtschaftlich der teuerste Weg, weil injedem Bundesland die besonders teuren Einrichtungen der Spitzenmedizin aufgebaut werden müssen. Es bleibt jedem Bundesland unbelassen,welchen Weg es beschreiten möchte, sagte Mayr. Wien sprichttsich jedenfallsfür eine patientenfreundliche Lösung aus - die freie Arzt- und Spitalswahlsollte es auch in Zukunft geben. Ebenso tritt Wien angesichts der bereitsjetzt schon hohen Kosten im Gesundheitswesen für eine wirtschaftlicheLösung ein - und die kann nur so ausschauen, daß in einem so kleinen Landwie Österreich Gesundheitspolitik österreichweit und regional abgestimmtbetrieben wird, schloß Mayr. (Schluß) sei/sk nnnn

OTS057 1989-06-20/11:35 0072/0511/4094