Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.06.1989:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Neuer Leiter der Baupolizei

=Wien, 13.6. (RK-KOMMUNAL) Die Baupolizei (Magistratsabteilung 37) hateinen neuen Leiter: Magistratsdirektor Dr. Josef BANDION führte am DienstagSenatsrat Dipl.-Ing. Kurt BRAZDOVICS in dieses Amt ein. Die Neubesetzungwurde notwendig, weil der frühere Chef der MA 37, Obersenatsrat Dipl.-Ing.Herbert EHRLICH, vor kurzem zum Gruppenleiter für die Baupolizei im Rahmender Magistratsdirektion- Stadtbaudirektion bestellt wurde.**** Senatsrat Brazdovics, Jahrgang 1934, ist seit mehr als 30 Jahren bei derBaupolizei tätig. An der Amtseinführung nahmen auch Bürgermeister Dr.Helmut ZILK, Nationalratspräsident Rudolf PÖDER (der die Glückwünsche derGewerkschaft der Gemeindebediensteten übermittelte), Stadtrat Dr. HannesSWOBODA, der Vorsitzende des Gemeinderatsausschusses für Stadtentwicklungund Stadtplanung Ing. Horst Georg RIEDLER, Magistratsvizedirektor Dr.Alfred PEISCHL und Stadtbaudirektor Dipl.-Ing. Herbert BECHYNA teil. Bürgermeister Zilk und Stadtrat Swoboda wiesen auf die besondere Bedeutungdieser Abteilung hin, die einerseits den Bauwilligen helfen, andererseitsaber auch die Interessen der Nachbarn berücksichtigen soll. Sie habe eineberatende und beschützende Funktion, zu deren Erfüllung manchmal allerdingsauch Härte notwendig sei. Sowohl Zilk als auch Swoboda merkten an, daß dieBezeichnung Bau"polizei" nicht glücklich sei, da sie dem Servicecharakterder Abteilung nicht ganz gerecht werde. Magistratsdirektor Bandionerinnerte daran, daß frühere Bauordnungen meist für mehrere GenerationenGültigkeit besaßen. Die heute maßgebenden Bestimmungen gehen imwesentlichen auf die große Novelle des Jahres 1976 zurück. Es sei einZeichen für die immer rascheren technischen und gesellschaftlichenVeränderungen unserer Zeit, daß bereits jetzt wieder eine breite Diskussionüber eine mögliche Novellierung im Gange ist. Es gehe nicht nur darum, dieBaugesetzgebung den jeweiligen technischen Rahmenbedingungen anzupassen,sondern vor allem um die an sie gestellten gesellschaftlichen Ansprüche:verstärkte Mitsprache der Bürger, Transparenz von Planungsvorgängen,veränderte Wertmaßstäbe hinsichtlich des Umweltschutzes oder hinsichtlichder Bedürfnisse bestimmter Bevölkerungsgruppen, wie etwa Behinderte, aberauch Kinder oder alte Menschen. Die mit der Vollziehung derBaugesetzgebung betrauten Beamten stehen damit vor einer äußerstschwierigen Aufgabe. Einerseits gilt es, die verschiedensten Interessen zuberücksichtigen, unvermeidliche Konflikte zu lösen, nicht zuletzt aber,eine vernünftige Bautätigkeit nicht zu erschweren, sondern im Gegenteil soeffizient wie möglich zu gewährleisten. Den "Baupolizisten" kommt somiteine ganz besondere Verantwortung für das Baugeschehen, aber auch für dasVerhältnis zwischen Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft überhaupt zu.(Schluß) ger/rr nnnn

OTS048 1989-06-13/10:48 0050/0359/2874