Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 08.06.1989:
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Vranitzky und Zilk unterzeichneten Syndikatsvertrag für die EXPO

=Wien, 8.6. (RK-POLITIK/KOMMUNAL) Im Bundeskanzleramt in Wien wurde amDonnerstag vormittg der Syndikatsvertrag zwischen dem Bund und der StadtWien für die Weltausstellung 1995 von Bundeskanzler Dr. Franz VRANITZKY undBürgermeister Dr. Helmut ZILK unterzeichnet. Mit diesem Vertrag wird dersogenannte Lenkungsausschuß verankert, und werden die Grundlagen für dieGründung der "EXPO Vienna Weltausstellungsgesellschaft" gelegt.****

Zwtl.: Die wichtigsten Bestimmungen des Syndikatsvertrages oEXPO-Lenkungsausschuß: Dieser besteht aus acht Mitgliedern, je vier Mitglieder werden vom Bund und vom Land Wien bestellt und abberufen. oEXPO-Beirat: Dieser besteht aus acht Mitgliedern, je ein Mitglied desBeirates wird von je einem Mitglied des Lenkungsausschusses bestellt undabberufen. Der Beirat hat die Beratungen und Be- schlußfassungen desLenkungsausschusses vorzubereiten und diesen zu beraten. o Die Beschlüssedes EXPO-Lenkungsausschusses sind einstimmig. o GemeinsameRegierungskommission: Österreich wird gemeinsam mit Ungarn einegemeinsame Regierungskommission zu Koordinations- zwecken in politischen,administrativen und rechtlichen Fragen einrichten. DieRegierungskommission soll jeweils gemeinsam von einer seinerösterreichischen und einer seiner ungarischen Mitglieder geleitet werden.o Generalkommissär: Der Lenkungsausschuß wird der Bundesregierung einenGeneralkommissär zur Bestellung vorschlagen, der Österreich in allen dieWeltausstellung betreffenden Angelegenheiten zu vertreten hat. oPlanungs-, Errichtungs- und Betriebsgesellschaft: Der Bund und das LandWien werden unverzüglich eine Planungs-, Errichtuns- und Betriebsgesellschaft errichten. Am Kapital dieser Gesellschaft beteiligensich Bund und Land Wien zu gleichen Teilen, wobei in weiterer Folge dasgesamte stimmberechtigte Kapital durch Dritte übernommen werden soll. ZurLeitung dieser Gesellschaft wird ein zweiköpfiger Vorstand bestellt. Es wurde ausdrücklich vereinbart, daß die Syndikatspartner jeder Einflußnahme des Lenkungsausschusses, einzelner seiner Mitglieder, derpolitischen Parteien, sowie von Bundes- und Landesstellen auf dieBestellung leitender Angestellter oder sonstiger Mitglieder derGesellschaft entgegentreten werden. o Internationaler Projektwettbewerb:Auf der Grundlage eines Leit- programmes, an dessen Erstellung dieGesellschaft mitzuwirken hat, ist von der Gesellschaft einProjektwettbewerb mit inter- nationaler Beteiligung auszuschreiben. Dievon Bund und Land bereits bestellte Jury wird in eine Jury derGesellschaft über- geleitet. o Finanzierung: Bund und Land Wien sindübereingekommen, Planung und Durchführung der Weltausstellung sowie dieerforderlichen Anlagen müssen den Grundsätzen der Sparsamkeit,Wirtschaftlich- keit und Zweckmäßigkeit entsprechen. Eine optimaleEinbindung der IAKW-AG und eine möglichst weitgehende Nutzung der Anlagen und Gebäude der IAKW-AG sind sicherzustellen. o PrivatwirtschaftlicheGrundsätze: Bund und Land Wien haben vereinbart, daß der eigentlicheBetrieb der Weltausstellung einschließlich Planung und Vorbereitung desBetriebes nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen selbsttragendorganisiert werden soll. Hinsichtlich der Kosten der Planung undErrichtung von Gebäuden und Anlagen wurde vereinbart, daß dieGesellschaft unverzüglich Kostenschätzungen und Finanzierungskonzepte zu erstellen hat, sowie private Finanziers suchen soll. Unter Ein- beziehung der Nachnutzerfrage sollen die Kosten soweit als möglich nachprivatwirtschaftlichen Gesichtspunkten ohne Inanspruchnahme öffentlicherMittel finanziert werden können. o Infrastrukturmaßnahmen: DieSyndikatspartner stimmen darüber überein, daß die Kosten dererforderlichen Infrastrukturmaßnahmen außerhalb desWeltausstellungsgeländes von der öffentlichen Hand getragen werden.(Schluß) fk/bs nnnn

OTS058 1989-06-08/12:01 0069/0498/3985