Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025

Wahlkarte

Wenn Sie am Wahltag, dem 27. April 2025, nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen), haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte

  • in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder
  • per Briefwahl im In- und Ausland

zu wählen. An jedem Wahlstandort befindet sich auch ein Wahlkarten-Wahllokal.

Letztmögliche Termine für einen Wahlkartenantrag:

  • Schriftlicher Antrag oder Online-Antrag: bis 23. April 2025
    • Wenn Sie Ihre Wahlkarte schriftlich oder online nach dem 23. April 2025 und spätestens bis 25. April 2025, 12 Uhr, beantragen, müssen Sie im Antrag angeben, dass Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person die Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat abholen werden.
  • Persönlicher Antrag: bis 25. April 2025, 12 Uhr

Wahlkarten werden ab dem 31. März 2025 ausgestellt. Ab diesem Zeitpunkt liegen die mit den Wahlkarten versendeten Stimmzettel vor.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab 31. März 2025 persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können Sie auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.

Ihre Wahlkarte wird im Wahlreferat Ihres zuständigen Magistratischen Bezirksamtes auf Antrag ausgestellt.

Amtliche Wahlinformation

Wahlberechtigte Personen erhalten rund zwei Wochen vor der Wahl die "Amtliche Wahlinformation" per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal. Sie ersetzt nicht ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis). Wenn Sie die "Amtliche Wahlinformation" zum Wählen mitnehmen, werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden und dadurch Ihre Zeit im Wahllokal verkürzt.

Bitte verwechseln Sie daher nicht die "Amtliche Wahlinformation" mit einer Wahlkarte!

Informationen zur Wahlkarte

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragen, erhalten Sie Ihre persönlichen Wahlunterlagen.

Österreichische Staatsbürger*innen erhalten die Wahlunterlagen für die Gemeinderats- und für die Bezirksvertretungswahlen:

  • die Wahlkarte,
  • einen weißen Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats,
  • einen gelben Stimmzettel für die Wahl der Bezirksvertretung,
  • ein kleines blaues Wahlkuvert,
  • Listen aller kandidierenden Personen aller Parteien des Stadtwahlvorschlages (Gemeinderatswahl), des Wahlkreisvorschlages (Gemeinderatswahl) und des Bezirkswahlvorschlages (Bezirksvertretungswahl) und
  • Informationen für Wahlkarten-Wähler*innen

Nichtösterreichische EU-Bürger*innen erhalten die Wahlunterlagen für die Bezirksvertretungswahl:

  • die Wahlkarte,
  • einen gelben Stimmzettel für die Wahl der Bezirksvertretung,
  • ein verschließbares kleines gelbes Wahlkuvert, das zugeklebt werden kann
  • die Liste aller kandidierenden Personen aller Parteien des Bezirkswahlvorschlages (Bezirksvertretungswahl) und
  • Informationen für Wahlkarten-Wähler*innen

Wurde für Sie eine Wahlkarte ausgestellt, müssen Sie diese bei einer Stimmabgabe in einem Wahllokal - dies gilt auch bei der Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal - unbedingt mitnehmen, sonst dürfen Sie im Wahllokal nicht wählen.

Die Wahlkarte dient auch als Rücksendekuvert für Ihre Stimme, wenn Sie per Briefwahl wählen.

Ein Duplikat für eine abhanden gekommene (verlorene) Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden. Für unbrauchbar gewordene Wahlkarten darf das Wahlreferat nach Erhalt der Wahlkarte ein Duplikat ausstellen, sofern die Wahlkarte noch nicht zugeklebt wurde und/oder die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde.

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