Regierungsübereinkommen 2015 - Wien wächst: saubere Mobilität, innovative Planung

Auf dem Weg zur Zwei-Millionen-Stadt: sozial, ökologisch, zukunftsweisend

Wien hat es in der Vergangenheit geschafft, auch unter wechselnden Rahmenbedingungen eine lebenswerte Stadt zu planen und umzusetzen. Wien gehört daher zu jenen erfolgreichen Städten, die an Bevölkerung dazugewinnen und in der Menschen Perspektiven für sich und ihre Familien sehen. Die Stadt wird dadurch jünger, vielfältiger und lebendiger und erhält neue Impulse in der Kultur, in der Wirtschaft und im Stadtleben. Auch in den kommenden Jahren wird Wien die sich bietenden Chancen aktiv nützen. Soziale und ökologische Verantwortung bleibt dabei das Markenzeichen Wiens.

Durch eine langfristige Infrastrukturplanung - vom öffentlichen Verkehr bis zur Energieversorgung - sorgt Wien für eine flächendeckende Versorgung aller BürgerInnen.

Stadtentwicklung, Wohnbau und Gemeinwesenarbeit

Wien bekennt sich als wachsende Stadt zum sozial nachhaltigen Wohnbau. Bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln bei Neubau und Sanierung steht die Prämisse der Leistbarkeit, die Gewährleistung einer sozial durchmischten Mieterschaft, langfristig sozial gebundener Wohnungsbestände in Verbindung mit hoher baulicher, ökologischer und quartiersübergreifender Qualität im Vordergrund. Lebenszykluskosten, Gesamtenergieperformance und Kostenoptimalität stehen im Wohnbau im Vordergrund.

Die Stadt errichtet auf Basis der bestehenden Strategien des Stadtentwicklungsplans (STEP) 2025 neue Stadtviertel zum Wohnen und Arbeiten, für Einkauf und Freizeit, und zwar für alle Wienerinnen und Wiener. Vorhandene Planungen für Gebiete wie die Seestadt Aspern, Nord- und Nordwestbahnhof, Neu Leopoldau, Hauptbahnhof oder In der Wiesen werden umgesetzt und Planungen für weitere Entwicklungsgebiete gestartet. Ziel ist die Schaffung lebendiger Quartiere mit architektonischer Vielfalt und einer hohen Qualität des öffentlichen Raumes. In bestehenden Grätzeln wird die Wohnqualität verbessert. Wir wollen die Stadt weiterbauen. Neue Parks und Erholungsgebiete ergänzen das bestehende Freizeitangebot.

Gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern arbeitet Rot-Grün daran, die sich bietenden Chancen zu nutzen und jene Stärken auszubauen, die Wien so lebenswert machen.

Daher vereinbaren wir:

  • Flächenbereitstellung und Bau von 10.000 neuen Wohnungen jährlich, vor allem Gemeinde- und dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) unterliegende Wohnungen. Fortsetzung des SMART-Wohnungsbaus mit kompakten Grundrissen, 7,50 Euro Bruttomiete und geringen Eigenmitteln bei einem Drittel aller im Neubau errichteten Wohnungen. Mindestens 2.000 neue Gemeindewohnungen in dieser Legislaturperiode.
  • Flächenbereitstellung und Urbanisierung städtischer Liegenschaften.
  • Effizienzsteigerung und Kostensenkung im Wohnbau.
    Bestehende Abläufe für Planungs- und Bauvorhaben werden mit dem Ziel evaluiert, Verfahren und Bauzeiten ohne Qualitätsverlust zeitlich zu straffen sowie Vorschriften und Normen dahingehend zu überprüfen, ob erwünschte Schutzziele kostengünstiger erreicht werden können. Dazu soll eine Arbeitsgruppe mit politischer und ExpertInnenbeteiligung eingerichtet werden. Planung und Wohnbau arbeiten verschränkt, mit dem Ziel, Verfahrensdauern zu verkürzen.
  • Im Sinne der Bodenmobilisierung für den nachhaltig sozialen Wohnbau ist die Widmungskategorie geförderter Wohnbau weiter zu entwickeln und die mögliche Anwendung des Bodenbeschaffungsgesetzes zu prüfen.
  • Grundstücksverkäufe: Städtische Grundstücke sollen Wert erhaltend in öffentlicher Hand bleiben. Im Zuge der Verwertung städtischer Grundstücke durch Verkauf oder Baurecht ist die wirtschaftliche Situation der Stadt ein wichtiges Kriterium. Die Vergabe eines Baurechtes ist vorrangig zu prüfen. Die Struktur des Immobilienmanagements der Stadt ist im Bedarfsfall beizuziehen.
  • Überarbeitung der Bauordnung für Wien im Sinne der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung, Ökologisierung, Zwischennutzung, Antispekulationsmaßnahmen und Baulandmobilisierung.
  • Städtebauliche Verträge: Strukturierte Einbindung aller am jeweiligen Projekt beteiligten Geschäftsgruppen.
  • Zügige Umsetzung von Widmungsverfahren auch für einzelne Liegenschaften insbesondere im geförderten Wohnbau und bei städtischen Liegenschaften.
  • Potentialstudie zur Überbauung von Handels- und Gewerbegebieten und Ausarbeitung von Rahmenbedingungen hinsichtlich Wohnqualität.
  • Betriebszonenkonzept: Als Grundlage für eine positive wirtschaftliche Entwicklung Wiens soll ein Betriebszonenkonzept unter Einbeziehung aller maßgeblichen Akteure und Akteurinnen erarbeitet werden.
  • Qualitätssicherung, Stadtteilmanagement und Gebietsbetreuung:
    Sicherung der städtebaulichen und sozialen Qualitäten, die in den Planungsphasen entwickelt wurden, über die Planungsphase hinaus in die Umsetzungs- und erste Besiedelungsphase. Diese mögliche Aufgabenerweiterung der Gebietsbetreuungen (GB*) zu Stadtteilagenturen (Partizipation, Stadtteilmanagement, Beratung) wird bei Bedarf nach Abstimmung innerhalb der Stadtregierung sowie Klärung der Finanzierung in die Auftragsvergabe aufgenommen.
  • Schwerpunkte der Stadterneuerung und Attraktivierung: Gemeinsame Festlegung von Planung und Wohnbau über Schwerpunkte der Stadterneuerung und Attraktivierung im Hinblick auf Themen wie Wohnen, Arbeit, Integration, Bildung und öffentlicher Raum.
  • Weiterentwicklung der Gebietsbetreuung: Neudefinition der Stadterneuerungsarbeit und -gebiete entsprechend den aktuellen sozialräumlichen und baulichen Entwicklungen. Installation von Stadtteilbüros als niederschwellige Informations- und Beratungseinrichtung. Förderung von Nachbarschafts- und Grätzel-Initiativen. Ausbau der BewohnerInnenzentren in den Gemeindebauten beziehungsweise im Wohnumfeld.
  • Baugruppen stellen eine innovative Ergänzung des geförderten Wohnbaus in Wien dar. Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens für Baugruppen, die für das Wohnumfeld Verbesserungen oder Zusatzleistungen erbringen.
  • Räumliche oder sektorale Leitbilder: Prüfung zur Einführung einer verbindlichen Planungsebene zwischen STEP und Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen in Form von Leitbildern. Diese können, in Abstimmung mit den Bezirken, ab einer noch festzulegenden Mindestgröße für funktional zusammenhängende Gebiete definiert werden.
  • Offensive Öffentlicher Raum: Als Beitrag zur Umsetzung des im STEP aufgegriffenen Konzeptes der polyzentrischen Stadtentwicklung, sollen, gemeinsam mit den betroffenen Bezirken, Perspektiven betreffend geeigneter Projekte zur Unterstützung lebendiger Zentren und urbaner Orte mit hoher Aufenthaltsqualität entwickelt und priorisiert werden. Ein Fachkonzept Öffentlicher Raum soll durch verbesserte Planungsabläufe die Gestaltungsqualität sicherstellen. Die Barrierefreiheit des öffentlichen Raums spielt dabei eine wesentliche Rolle.
  • Verbesserung von Vorplätzen von Bildungs- und Kultureinrichtungen als Orte des Aufenthaltes und des Flanierens in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Institutionen (wie zum Beispiel Hauptuniversität, Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Theater, Museen).
  • Grünlandsicherung: Ausreichend Spielraum zum Ankauf von Grünland und öffentlichem Raum durch die MA 69 - Immobilienmanagement.

Wohnen in Wien: leistbar, ökologisch, vielfältig

Wien spricht sich für ein neues, faires und transparentes Mietrecht aus und fordert die Bundesregierung auf, eine Novelle dieses Inhalts dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

In Zeiten einer stark wachsenden Stadt sind Gemeindewohnungen ein wichtiges Instrument zur Wohnversorgung der Bevölkerung. Es werden neue Gemeindewohnungen errichtet, bestehende im Eigentum der Stadt erhalten.

Der gesamte Wiener Wohnbau (Wiener Wohnen, Wohnbaugenossenschaften, geförderte und frei finanzierte WohnbauträgerInnen) trägt zukünftig gemeinsam die Verantwortung zur Schaffung eines ausreichenden Wohnungsangebotes auch für Menschen in prekären Wohn- und Einkommensverhältnissen.

Daher vereinbaren wir:

  • Festschreibung von verpflichtenden Maßnahmen bei Bauträgerwettbewerben und im Grundstücksbeirat für Hausverwaltungen beziehungsweise BauträgerInnen zur Förderung von Hausgemeinschaften bei der Neubesiedlung eines wohnbaugeförderten Wohnhauses im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit.
  • Aufwertung ganzer Stadtteile im Rahmen der sanften Stadterneuerung.
  • Ausweitung der "sozialen Schiene der Wohnungsvergabe" unter Einbeziehung der NGOs auf den geförderten und privaten, gewerblichen Wohnbau. Dazu sollen auch in städtebaulichen Verträgen Vereinbarungen getroffen werden. Optimierungsmaßnahmen sind in diesem Zusammenhang im Rahmen eines Symposiums (unter anderem zum Thema Housing First) zu erarbeiten und zu prüfen.
  • Ausbau der Delogierungsprävention (Delogierungskonzept) für alle Wohnformen. Evaluierung der gesetzten Maßnahmen.
  • Wohnbauförderrichtlinien für Sanierungsförderung werden im Sinne des MieterInnenschutzes überprüft. Dies vor allem im Hinblick auf vorzeitige Mietzinsanhebung oder Zusatzleistungen zum förderrechtlichen Mietzins.
  • IBA_Wien: Mit einer Internationalen Bauausstellung in Wien werden neue Ideen und Projekte im sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich im Wohnungs- und Städtebau entwickelt. Gleichzeitig präsentiert sich Wien als führende europäische Metropole im sozialen Wohnbau.

Junges Wohnen

  • Wien hilft jungen Menschen bei der Gründung eines eigenen Haushalts und erleichtert diesen den Zugang zu geförderten Wohnungen.
  • Jungen Menschen wird der Zugang zum geförderten Wohnbau mittels Stundung der Eigenmittel im geförderten Wohnbau erleichtert.
  • Ausweitung der Verordnung über die Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen auf Junge Menschen bis 30 und Erhöhung der Fördersumme auf 200 Euro je Quadratmeter Nutzfläche.

Wiener Wohnen

  • Fortsetzung des Konsolidierungskurses von Wiener Wohnen.
  • Evaluierung der Schnittstellen zwischen Wiener Wohnen und den BewohnerInnen mit dem Ziel einer Verbesserung der KundInnenzufriedenheit.
  • Ausbau der OrdnungsberaterInnen und bessere Sichtbarkeit.
  • Sanierungsoffensive zur Einsparung von Energie und Steigerung der Wohnqualität über die gesamte Legislaturperiode.
  • Geschäftslokalinitiativen bei Wiener Wohnen hinsichtlich Vermietungsanreiz und –konditionen.
  • Zutritts-Systeme im Gemeindebau betreffend Stiegenhauszugänge verbessern.
  • Soziale Durchmischung in Wohnhausanlagen und Stadtvierteln erhalten.

Mieten und Antispekulation

  • Informations- und Serviceoffensive zu Mieten in Wien (Information, Beratung und Erhebung von Mieten in Wien. Bessere Vernetzung der dafür zuständigen Stellen.
  • Das Angebot an Apps für den MieterInnenschutz (zum Beispiel Wiener Mietenrechner, Betriebskostenrechner oder die Gesund wohnen-App) ausbauen und verbessern.
  • Entwicklung eines "Mietenbarometers"; möglichst aktuelle (das Ziel sollte Tagesaktualität sein) automatisierte Auswertung des Mietenmarktes getrennt nach Alt- und Neubaumieten.
  • Vorgehen gegen Spekulation mit Wohnraum und MieterInnenschutz sind wichtige Anliegen. In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen wie der Ausbau von Unterstützung für MieterInnen bei strafrechtlich relevantem Vorgehen von VermieterInnen oder Anträge auf Sanierungsarbeiten in Spekulationshäusern durch die Stadt selbst (§ 6 MRG) geprüft.
  • Beschleunigung der Verfahren vor der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten.
  • Ausdehnung der Frist für Anzeigepflicht für Abriss von Gebäuden außerhalb von Schutzzonen in der Bauordnung (BauO).
  • Prüfung des Entfalls der technischen und wirtschaftlichen Abbruchreife in der BauO.

Allgemein

  • Budgetäre Mittel für arbeitsmarktwirksame Maßnahmen in den Unternehmungen und Betrieben der Stadt (nachgeholter Lehrabschluss, Ausbildung zum Facharbeiter und Meister) speziell in handwerklichen Berufen für Menschen ohne vorhandene Berufsausbildung.
  • Verbesserung von Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern in Gemeinde-, bei Genossenschafts- und bei freifinanzierten Privatwohnungen ermöglichen (auch in Tiefgaragen)
  • Erhöhung des Mitteleinsatzes im Bereich städtischer Amtshäuser zur rascheren Sanierung ehemals dezentral budgetierter Objekte.
    • Straffung der Vergabe beziehungsweise Wiedervermietung von Kontingentwohnungen durch das Wohnservice Wien.

Lebensqualität durch intelligente Mobilität

Wien bekennt sich als wachsende Stadt zu einer zukunftsorientierten, städtischen Mobilitätspolitik. Die in der Smart City Rahmenstrategie, im STEP 2025 und im Fachkonzept Mobilität genannten Ziele und Maßnahmen werden konsequent weiterverfolgt und umgesetzt. Im Fokus steht eine ressourcenschonende Mobilität, die die Umwelt und Gesundheit der WienerInnen - zum Beispiel durch Abgase und Lärm - möglichst gering belastet und für alle leistbar, zugänglich und sicher ist. Bis 2025 sollen 80 Prozent der Wege der WienerInnen zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem öffentlichen Verkehr zurückgelegt werden. Der Radverkehrsanteil soll auf zehn Prozent steigen. Im Sinne einer fairen Aufteilung des öffentlichen Raums auf unterschiedliche NutzerInnen soll der Anteil der Flächen für den Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr bei allen Um- und Neubauprojekten im öffentlichen Raum steigen. Um Multimodalität zu stärken, werden Verleihsysteme für Rad und Auto ausgebaut und unterstützt. Die Mobilität wird für alle - insbesondere für Kinder - noch sicherer. Dazu und zur Erleichterung der Flüssigkeit des Verkehrs und der Vermeidung von unnötiger Staubildung sollen technische Innovationen vermehrt eingesetzt werden.

Um das zu erreichen, sind die Bezirke wichtige Partner und unterstützen die städtische Mobilitätsstrategie. Sie verfügen über lokale Kenntnisse und werden bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen intensiv eingebunden.

Aktive Mobilität - zu Fuß und mit dem Rad unterwegs

Die Attraktivierung des Fuß- und Radverkehrs ist für eine zukunftsorientierte städtische Mobilitätspolitik und die damit verbundene Zielerreichung zentral. Alle zukünftigen Maßnahmen basieren auf den gemeinsam beschlossenen Grundsatzbeschlüssen zu Fußverkehr und Radverkehr sowie dem Fachkonzept Mobilität.

Daher vereinbaren wir:

  • Die Investitionen in die Attraktivierung des öffentlichen Raums - als wichtige Fördermaßnahme für den FußgängerInnenverkehr und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität - und in den Ausbau der Radinfrastruktur werden fortgesetzt. Die dafür erforderlichen Ressourcen werden zur Verfügung gestellt.
  • Die Attraktivierung des öffentlichen Raums, die Barrierefreiheit im Verkehr und die Mobilität von Kindern und Jugendlichen sind Themenschwerpunkte der kommenden Legislaturperiode. Zu diesen Themen werden "Schwerpunktjahre" konzipiert und umgesetzt.
  • Für die Neugestaltung von Straßen nach Umbauten werden - mit dem Ziel der Förderung des Umweltverbundes - verbindliche Standards entwickelt. Jedenfalls sollen keine Parkplätze auf Gehsteigen errichtet werden. Bestehende sind bei neuen Planungen rückzubauen.
  • Die "Flaniermeilen" und das "Wiener Stadtwegenetz" werden - analog zum Hauptradwegenetz - zu einem Hauptgehwegenetz zusammengeführt. Der Ausbau, die Weiterführung und die Umsetzung erfolgt unter maßgeblicher Förderung der Stadt.
  • Zur Erleichterung der raschen Öffnung der Einbahnen für den Radverkehr wird eine Überarbeitung der Richtlinie vorgenommen.
  • Der Ausbau der technischen Radinfrastruktur wird fortgeführt. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Lückenschluss im Radwegenetz. Die Errichtung von weiteren Radabstellanlagen (auch Radboxen und -garagen), die Einrichtung von Fahrradstraßen und die Umsetzung von Radlangstrecken erfolgt kontinuierlich.
  • Das Citybike-Netz wird ausgebaut und modernisiert. Es erfolgt eine Verdichtung der Citybike-Stationen im bestehenden Gebiet.
  • Radservicestationen werden bei Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs (inklusive bewachten Garagen) in den Außenbezirken errichtet.
  • Die Einführung einer ÖV-Halbjahreskarte, die Erweiterung der Mitnahmezeiten von Fahrrädern in den U-Bahnen und die Mitnahme von Fahrrädern bei Regionalbuslinien sollen geprüft werden.
  • Für Hotspots im Fuß- und Radverkehr (zum Beispiel Karlsplatz - Getreidemarkt - Naschmarkt, Zentrum Kagran und Am Spitz) werden Studien und Konzepte erstellt.
  • Der Bereich "Kinder und aktive Mobilität" wird in den nächsten Jahren ein Schwerpunkt sein. Vor allem die Freude an Bewegung und die Aspekte der Sicherheit stehen dabei im Vordergrund. Als Unterstützung für ein sicheres Ausüben der aktiven Mobilität werden für Kinder vermehrt Sicherheitstrainings angeboten und begleitende bewusstseinsbildende Maßnahmen durchgeführt. Die Erstellung von Mobilitätskonzepten für Schulen und eine Weiterentwicklung der Schulwegpläne sind dabei unterstützende Elemente.
  • Vision Zero - Erhöhung der Verkehrssicherheit: Die "Vision Zero" wird weiterverfolgt. Für die weitere Erhöhung der Verkehrssicherheit - vor allem für die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen, die Kinder - wird neben den laufenden Aktivitäten ein Maßnahmenbündel ausgearbeitet und in den nächsten fünf Jahren umgesetzt. In diesem Zusammenhang ist auch eine entsprechende Gestaltung des öffentlichen Raums, die zu einer höheren Aufmerksamkeit und einer langsameren Fahrgeschwindigkeit führt, zu berücksichtigen.
  • Folgende im Fachkonzept Mobilität genannten Maßnahmen sind prioritär umzusetzen: Temporäre Fußgängerzonen, Verkehrsberuhigte Zonen vor Schulen und Kindergärten, Erstellung eines Wiener Kreuzungskatasters, eine Verkürzung der Ampelumlaufzeiten, Ausweitung der "Wiener Spielstraße", Förderung von Lastenfahrrädern
  • Eine zentrale Auskunftsstelle für unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse wie zum Beispiel betriebliches Mobilitätsmanagement und Mobilitätsberatung soll konzipiert werden.
  • Die Weiterentwicklung der Wiener Mobilitätskarte soll vorangetrieben und um verschiedene Funktionen des Mobilitätsbereichs erweitert werden.

Mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs

Der öffentliche Verkehr ist das Rückgrat der städtischen Verkehrsinfrastruktur. Durch das attraktive Angebot des öffentlichen Verkehrs wird es den BewohnerInnen Wiens ermöglicht, für längere Wege umweltgerecht, rasch und leistbar von A nach B zu kommen. Attraktive öffentliche Verkehrsmittel erleichtern den PendlerInnen den Umstieg auf den Umweltverbund.

Daher vereinbaren wir:

  • Im Bereich Verkehrsplanung stimmen die zuständigen Stellen der Stadt, insbesondere die zuständigen Magistratsabteilungen für Stadtentwicklung und Stadtplanung und die zuständigen Abteilungen der Wiener Linien GmbH, die strategische und operative Gestaltung des öffentlichen Verkehrs intensiver ab. Dazu wird eine ständige Steuerungsgruppe eingerichtet.
  • Um den grenzüberschreitenden Verkehr stärker auf den Umweltverbund zu verlagern, ist die Abstimmung beziehungsweise Zusammenarbeit mit den Ländern Niederösterreich und Burgenland erforderlich. Die derzeit bestehenden Gremien und Instrumente werden gestärkt.
  • Die Verhandlungen zu Verkehrsdiensteverträgen erfolgen in intensiver Abstimmung und unter Einbindung des Verkehrsressorts.
  • Die 365-Euro-Jahreskarte hat eine besondere Bedeutung für Wien, die zu einer Rekordzahl von Öffi-NutzerInnen und weltweiter Beachtung geführt hat. Ziel der rot-grünen Stadtregierung ist es, diesen Tarif bis ins Jahr 2020 beizubehalten.
  • Beim Bau beziehungsweise der Realisierung von neuen Straßenbahnlinien findet auch immer eine Aufwertung beziehungsweise Attraktivierung des umliegenden öffentlichen Raumes statt. Der vermehrte Einsatz von linearen Grün- und Rasengleisen - als stadtgestalterisches Element und Beitrag zum Klimaschutz – wird untersucht.
  • Die im "Öffipaket 2014" genannten neuen Straßenbahnlinien werden bis 2020 (außer Donaufeldtangente) in Betrieb genommen.
  • Für überlastete Buslinien (zum Beispiel 11A, 48A, 62A) werden in Hinblick auf eine eventuelle Umstellung auf Straßenbahnbetrieb Machbarkeitsstudien erstellt.
  • Durch kurze Intervalle in der Hauptverkehrszeit bei U-Bahn, Straßenbahn und Bus wird der öffentliche Verkehr attraktiviert. Prioritär wird in Stadtrandlagen, vorrangig in Bezirken mit Parkraumbewirtschaftung und starkem Bevölkerungswachstum, das Angebot bei Buslinien unter Einbeziehung der Bezirkswünsche attraktiviert.
  • Im Bereich der S-Bahn werden Angebotsverbesserungen, Intervallverdichtungen und eine Image-Offensive durchgeführt. Mit der S-Bahn besteht bereits ein hochrangiger Verkehrsträger, dessen Angebot mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz ausgeweitet werden kann. Langfristiges Ziel ist eine massive betriebliche Angebotsverbesserung im Kernbereich des Wiener Schnellbahn-Netzes. Dazu gehört das Angebot eines 15-Minuten-Taktes auf S-Bahn-Außenästen. Folgende Projekte haben Priorität:
    • Der Ausbau der Südbahn von Meidling bis Liesing.
    • Weitere Angebotsverdichtung der S 45 (Vorortelinie) und Ausbau entlang der Donau.
    • Angebotsverdichtungen auf den S-Bahn-Außenästen (insbesondere S 3, S 7, S 50 oder S 10 via Stadlau) und der Wiener Lokalbahn in Abstimmung mit dem Land Niederösterreich.
    • S-Bahn-Verbindung S 80 Stadlau - Hütteldorf (West-Ost-Tangente in Kombination mit dem Ausbau Marchegger Ast der Ostbahn und Attraktivierung der Verbindungsbahn).
    • Infrastrukturelle Maßnahmen werden auf ein Betriebsprogramm mit Verdichtungen des Angebots ausgerichtet, zum Beispiel Verlängerung der neuen S 80 im Westen nach Purkersdorf beziehungsweise im Osten nach Raasdorf.
    • Aktive Teilnahme des Verkehrsressorts an den Verhandlungen zu den Thematiken der S-Bahn
  • Um die ÖV-Verbindungen zwischen Wien und dem Wiener Umland zu verbessern, wird zu den regionalen Entwicklungsmöglichkeiten der Wiener Lokalbahnen (WLB) eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.
  • Die laufenden Verbesserungen im öffentlichen Raum und in öffentlichen Verkehrsmitteln für Menschen mit Behinderungen werden fortgeführt.
  • Die im Fachkonzept Mobilität beschlossenen Verkehrskonzepte für neue Stadtteile sollen unter Einbeziehung der Bezirke und Einsetzung eines Koordinators durchgeführt und umgesetzt werden.
  • Die Belastungen durch den in manchen Zeiträumen intensiven Tourismus- beziehungsweise Reisebusverkehr (zum Beispiel Advent, andere Feiertage) werden reduziert. Dazu wurde bereits ein entsprechendes Buskonzept erarbeitet, das nun rasch umgesetzt wird. In diesem Sinne soll auch ein Detailkonzept für den Regional- und Fernbusverkehr inklusive eines zentralen Busbahnhofs ausgearbeitet werden.
  • Der zentrale Wiener Hafen der Personenschifffahrt soll bei der Reichsbrücke sein.
  • Förderungsmöglichkeiten von Mikro-ÖV-Angeboten in der Peripherie, wie zum Beispiel Sammeltaxis, werden untersucht.
  • Richtlinien für den öffentlichen Verkehr in verkehrsberuhigten Zonen (Fußgängerzone, Begegnungszone, Tempo-30-Zonen, Plätze, und so weiter) werden erstellt.
  • Für die zweite Hälfte des Tausches der Wiener Linien-Busse soll in den kommenden Jahren in einem Ausschreibungswettbewerb ein möglichst umweltfreundliches, fahrgastgerechtes und nahverkehrstaugliches Bussystem gefunden werden. Besonders berücksichtigt werden die technologischen Möglichkeiten von E-Bussen (analog zur E-Mobility-Strategie).

Motorisierter Individualverkehr

  • Zur zusätzlichen Attraktivierung der Bezirks- und Ortskerne werden gemeinsam mit den Bezirken an zentralen Orten in den 23 Bezirken verkehrsberuhigte Zonen (wie zum Beispiel Begegnungszonen) eingerichtet. Die Umsetzung erfolgt unter maßgeblicher Förderung der Stadt. Konkrete Beispiele dafür sind unter anderem die Begegnungszone City, der Bereich Schleifmühlgasse/Pilgramgasse/Margaretenstraße/Wienzeile, Inner-Favoriten, Inner-Ottakring und die alten Ortskerne der Donaustadt.
  • Die erfolgreiche Einführung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten soll zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität weitergeführt werden. Bei stark lärmbelasteten Straßen wird in Abstimmung mit den Bezirken eine Prüfung zur Einführung von Tempo 30 bei Nacht durchgeführt und gegebenenfalls verordnet.
  • Verleihsysteme stellen einen wichtigen Faktor bei der Stärkung der Multimodalität dar. In diesem Sinn soll der weitere Ausbau des standortbasierten Carsharings vorangetrieben werden.
  • Die Stadtregierung bekennt sich zur Notwendigkeit und raschen Umsetzung der Stadtstraße zur Entlastung der Ortskerne. Unter Bedachtnahme auf die Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans sollen im Sinne einer ressourcenschonenden und umweltgerechten Ausführung und Gestaltung (Kosteneinsparung, geringere Barrierewirkung, Baumpflanzungen, FußgängerInnen- und radfahrfreundliche Ausgestaltung, et cetera) vorhandene und auch neue Planungsvarianten einem raschen Abwägungsprozess unterzogen werden. Dieser Prozess muss gemeinsam mit dem Finanzressort und mit dem Bezirk geführt werden.
  • Wien bekennt sich zur Notwendigkeit einer sechsten Donauquerung, die unter bestmöglicher Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes ohne Beeinträchtigung des Nationalparkgebiets geplant werden soll. Deswegen sollen alternative Planungsvarianten geprüft werden.
  • Kostenwahrheit für den Güterverkehr in der Stadt ist ein wichtiges Anliegen. Für eine sowohl verlässliche als auch umweltfreundliche Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs wird gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Wien (WWK) und der Arbeiterkammer (AK) eine Studie über "Intelligente Logistikkonzepte" erstellt.
  • Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollen technische Innovationen eingesetzt werden. Diese dienen auch der Erleichterung der Flüssigkeit des Verkehrs und der Vermeidung unnötiger Staubildung. Dazu sollen zum Beispiel Rotlichtradars vermehrt eingesetzt und Fahrverbotkameras eingeführt werden. Auch eine moderne Verkehrs- beziehungsweise Ampelsteuerung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Diese vernetzte Steuerung erfordert Investitionen in Soft- und Hardware. Sofern möglich, soll die Steuerung aus einer Hand erfolgen.
  • In Siedlungsgebieten in Stadtrandlagen ist die - auch dort geltende - Gehsteigverpflichtung nicht immer sinnvoll. Die Einführung einer neuen Straßenkategorie ("Siedlungsstraße") könnte den tatsächlichen Bedürfnissen in diesen speziellen Stadtlagen gerecht werden und gleichzeitig hohe finanzielle Belastungen der AnrainerInnen vermeiden.
  • Die Stadt Wien unterstützt die Umsetzung der Lkw-Maut als bundesweite Maßnahme und schließt sich den österreichweiten Initiativen an, die eine allgemeine Lkw-Maut im Hinblick auf rechtliche und technische Machbarkeit, auf mögliche Einnahmen, aber auch auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen hin untersuchen. Die erwarteten Effekte sind, neben den Lenkungseffekten, auch eine Effizienzsteigerung bei Lkw-Fahrten und dadurch sinkende Umweltbelastungen.

Ruhender Verkehr

  • Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung soll nach Rücksprache mit den Bezirken vorangetrieben werden. In Gebieten, in denen zukünftig die Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird, soll ein entsprechender Rückbau des Straßenraums zur Attraktivierung des öffentlichen Raums fixer Bestandteil der Verkehrsmaßnahme sein. Die Parkraumbewirtschaftung im 18. Bezirk soll nach vorliegendem Bezirksbeschluss im Sommer 2016 eingeführt werden. Weitere Bezirke können ganz oder in Teilen auf Bezirkswunsch folgen. Dabei können Adaptierungen (zum Beispiel Überlappungszonen, Einkaufsstraßen) in bestehenden Gebieten vorgenommen werden.
  • Bei der Ausweitung des AnwohnerInnenparkens ist zu berücksichtigen, dass dies nur in parkraumbewirtschafteten Gebieten im Ausmaß von bis zu 20 Prozent der Parkplätze und nur auf Antrag des Bezirks möglich ist. Auf die verschiedenen Nutzungen des öffentlichen Raums (zum Beispiel Schanigärten und Car-Sharing) ist Bedacht zu nehmen. Die Möglichkeit zum Halten für 15 Minuten für Bring- und Holdienste soll überprüft werden.
  • Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung sollen primär für den Umweltverbund verwendet werden.
  • Neue Park-and-Ride Anlagen sollen prioritär entlang von Schnellbahnlinien im Wiener Umland errichtet werden. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Niederösterreich soll fortgeführt werden.
  • Im Zuge der Umsetzung des Wiener Garagenkonzepts soll der Garagenbau nur in Kombination mit der Rückgewinnung des Straßenraums für sinnvolle öffentliche Nutzungen fortgeführt werden.
  • Für die Möglichkeit, mittels App einen freien Parkplatz zu finden, soll ein Ideenwettbewerb durchgeführt werden.

Energie: innovativ, effizient, nachhaltig

Aus der Verantwortung für zukünftige Generationen bekennt sich die Stadt Wien zu innovativen Lösungen zur Ressourcenschonung durch Energieeffizienz und Reduktion des CO2-Ausstoßes sowie zur Erhöhung der Lebensqualität für alle Wienerinnen und Wiener.

Die Energiepolitik der Stadt beruht auf gleichwertigen Eckpfeilern zwischen den Erfordernissen des Umwelt- und Klimaschutzes, der Versorgungssicherheit, der Wirtschaftlichkeit, der Energieeffizienz und der sozialen Gerechtigkeit und orientiert sich an den Zielen der Smart City Wien Rahmenstrategie. Lebenszykluskosten, Gesamtenergieperformance und Kostenoptimalität stehen im Vordergrund.

Die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen Städte und deren Energieversorger vor große Herausforderungen:

Daher vereinbaren wir:

  • Wien bekennt sich zur Erhaltung wirtschaftlich vitaler Stadtwerke im Eigentum der Stadt für die Energieversorgung in Wien. Die Stadtwerke sind wichtiger Arbeitgeber und Wirtschaftsmotor für Wien, daher ist bei sämtlichen Entscheidungen auf die regionale Wertschöpfung Rücksicht zu nehmen.
  • Eine diversifizierte Energieaufbringung ist für eine verlässliche Versorgung Wiens unerlässlich. Die Eckpfeiler sind kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme durch modernste Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Nutzung von Energie aus Müllverbrennung, der Einsatz und Ausbau erneuerbarer Energieträger sowie Steigerung der Effizienz und fundierte Beratung für bestmögliche Energielösungen. Die Nutzung bestehender Abwärmesysteme ist prioritär zu berücksichtigen. Die Abhängigkeit der Fernwärme von gasbasierter KWK-Anlagen ist durch Ausbau von erneuerbarer Energie und Abwärme zu reduzieren.
  • Die Leistbarkeit von Energie und das Thema Energiearmut sind bei allen Herausforderungen zu berücksichtigen.

Die Versorgungssicherheit in Wien liegt im europäischen Spitzenfeld und ist von grundlegender Bedeutung. Um dieses hohe Niveau halten zu können sind Investitionen in die Netzinfrastruktur, deren nachhaltige Finanzierung und Berücksichtigung durch den Regulator notwendig.

Daher vereinbaren wir:

  • Erarbeitung einer Energie-Rahmenstrategie in enger Abstimmung mit Klimaschutzzielen und nach den Grundsätzen der SMART City Rahmenstrategie unter Berücksichtigung von Versorgungssicherheit, erneuerbarer Energien und Energieeffizienz.
  • Verstärkte Nutzung von Abwärme und Geothermie als sinnvolle Energiequellen.
  • Im Wärmebereich soll neben dem Fernwärme- und Fernkälteleitungsausbau (bestehende Abwärmepotenziale) die Erschließung beziehungsweise Integration von alternativen Wärmeversorgungsmöglichkeiten vorangetrieben werden. Dies unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, der Effizienz (insbesondere des Wirkungsgrades) und der regionalen Wertschöpfungskette.
  • Erkundung von Potenzialen von Geothermie im Wiener Stadtgebiet.
  • Beratung im Zuge von Genehmigungsverfahren bei energieintensiven Industrie- oder Dienstleistungsprozessen und -anlagen (Nutzung im Betrieb beziehungsweise Zurverfügungstellung an Dritte).
  • Der Neubau soll minimale zusätzliche CO2-Emissionen verursachen. Im Rahmen der Energie Rahmenstrategie sollen maximale CO2-Werte für die Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden beziehungsweise gebäudeübergreifend von Stadtteilen erarbeitet werden.
  • Zunehmender sommerlicher Überhitzung entgegenwirken.
  • Umsetzung der E-Mobilität-Strategie.
  • Smart City-Pilotprojekt "Erneuerbare Energieversorgung" In einem neu entstehenden Stadtteil sollen besonders innovative Maßnahmen realisiert werden. Für die Energieversorgung sind dazu in erster Linie Abwärmequellen vor Ort und erneuerbare Energie zu verwenden. Zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und Leistbarkeit sollen innovative Bürgerbeteiligungsmodelle dafür entwickelt werden.
  • Pilotgebäude, die mit Wärme und Kälte aus Abwärme beziehungsweise erneuerbarer Energie vor Ort versorgt werden, sollen realisiert werden.
  • Mit einem Mix aus Erdwärme, Grundwasser, Abluft sowie Speichern und Nutzung von solaren Energieformen können signifikante Anteile am Energieverbrauch gedeckt werden. Unterstützung durch Informationen über Potenziale in der Stadt, Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen für ProjektentwicklerInnen und PlanerInnen und durch Berücksichtigung bei einer eventuellen Überarbeitung von Förderungen. Ziel ist es, neue Standardlösungen am Markt zu etablieren.
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