Je nachdem in welchem Bezirk man lebt, ist es unterschiedlich geregelt ob man gegen die Einbahn radfahren darf oder nicht. Im 7. Bezirk ist nahezu jede Einbahn für Radfahrer gegen die Einbahnrichtung befahrbar, im 15. Bezirk hingegen kann man nicht mal bei sehr breiten Einbahnstraßen gegen die Hauptverkehrsrichtung fahren. Das ist nicht nachvollziehbar, weshalb man generell bei allen Einbahnen in Wien das Radfahren gegen die Einbahnrichtung erlauben soll.