Hier können Sie einen Antrag auf pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe stellen.

Hier können Sie eine Verlängerung Ihrer pauschal entrichteten Parkometerabgabe bei gleichbleibendem KFZ-Kennzeichen beantragen.

Hier können Sie eine laufende Pauschalierungsvereinbarung umschreiben (Änderung des KFZ-Kennzeichens, jedoch keine Änderung des Gültigkeitszeitraums).

Hier können Sie die Rückerstattung der Abgabe für nicht begonnene Kalendermonate beantragen. Teilen Sie uns bitte zeitgerecht mit, ab wann Sie die Pauschalierungsvereinbarung nicht mehr benötigen. Als Besitzer*in eines Parkpickerls für Bewohner*innen wenden Sie sich hinsichtlich einer Rückerstattung bitte an Ihr zuständiges Magistratisches Bezirksamt.

Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Antrags abfragen.

Sie haben hier – durch Eingabe Ihres KFZ-Kennzeichens – die Möglichkeit, die Gültigkeit Ihres Parkpickerls, ausgestellt von einem Magistratischen Bezirksamt, Ihrer Pauschalierungsvereinbarung, ausgestellt von der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen, oder Ihrer Ausnahmebewilligung, ausgestellt von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten, abzufragen.

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