Sie haben hier – durch Eingabe Ihres
KFZ-Kennzeichens – die Möglichkeit, die Gültigkeit Ihres Parkpickerls, ausgestellt von einem Magistratischen Bezirksamt, Ihrer Pauschalierungsvereinbarung, ausgestellt von der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen, oder Ihrer Ausnahmebewilligung, ausgestellt von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten, abzufragen.