Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO - Feuerwehr und Katastrophenschutz

Die Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz (MA 68) verarbeitet jene personenbezogenen Daten, die im Zuge eines Feuerwehreinsatzes oder in Erfüllung sonstiger gesetzlicher Aufgaben aufgenommen werden. Zudem werden Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (Zentralmelderegister, Grundbuch, Firmenbuch, EKIS) oder von anderen Behörden zulässigerweise übermittelt werden, verarbeitet.

Zu diesen Daten zählen zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdaten oder KFZ-Kennzeichen.

Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit:

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Zweck und Rechtsgrundlage

Die Berufsfeuerwehr Wien verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften und im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages.

Dazu zählen die Vorbereitung und Abwicklung von Feuerwehreinsätzen inklusive der Folgearbeiten, wie z. B. die Einsatzverrechnung, aber auch Bereiche wie Buchführung, Personalverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Protokollierung und Aktenverfolgung.

Außerdem ist die MA 68 auch in Bereichen wie der Ausstellung von Notpässen oder der Übernahme von Fundgegenständen tätig.

Ihre Daten werden hierzu nur im unumgänglichen Ausmaß und auf Basis der gesetzlichen Verpflichtungen erhoben und verarbeitet.

Dazu gehören unter anderem:

  • Geschäftseinteilung und Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien
  • Wiener Feuerwehrgesetz
  • Wiener Kehrverordnung
  • Wiener Feuerpolizeigesetz
  • Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz
  • Passgesetz
  • Sicherheitspolizeigesetz
  • Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
  • Straßenverkehrsordnung
  • Dienstordnung und die Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Wien
  • Wiener Bedienstetengesetz
  • Wasserrechtsgesetz

Weiterleitung

Zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr der Stadt Wien werden Ihre Daten nur im unbedingt notwendigen Ausmaß und nur an vertrauenswürdige Stellen weitergeleitet, z. B. an die zuständige Buchhaltungsabteilung des Magistrates zur Zahlungsverfolgung.

Eine Übermittlung an Drittländer (Länder, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Dauer der Speicherung

Auf Grund verschiedenster gesetzlicher Grundlagen ergeben sich unterschiedliche Aufbewahrungspflichten. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist 7 Jahre, in manchen Fällen können aber auch davon abweichende Fristen zum Tragen kommen.

Ihre Datenschutzrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Weiters haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.

Diese Rechte bestehen insoweit als keine gesetzlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

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Stadt Wien | Feuerwehr und Katastrophenschutz
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Für alle anderen Fälle verwenden Sie bitte das Kontaktformular.