Förderanträge für Kleinprojekte - Integration und Diversität

Für Kleinprojekte unter 5.000 Euro gelten einfache Richtlinien zur Einreichung und Abrechnung. Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt: Subventionsantrag (Online-Formular), Einverständniserklärung (Online-Formular), Projektbeschreibung, Finanzplan, Tätigkeitsbericht für das Vorjahr (wenn vorhanden) und Kopien der aktuellen Vereinsstatuten und des aktuellen Vereinsregisterauszugs.

Subventionsantrag

Der Subventionsantrag muss online gestellt werden.

Projektbeschreibung

Diese soll folgende Informationen enthalten:

  • Wer trägt das Projekt? Vorstellung des Vereins als Träger des Projektes unter Angabe des Gründungsdatums, einer Kurzbeschreibung der bisherigen Tätigkeiten des Vereins sowie einer kurzen Selbstvorstellung der Mitglieder des Vereinsvorstandes
  • Was sind die Intentionen des Projektes? Problemstellung/Ausgangslage, Bedarfsanalyse, Zielgruppe, Projektinhalt, Zielsetzung, Komplementarität zu bestehenden Angeboten
  • Wie soll das Projekt durchgeführt werden? Beispiele: Methoden, Organisationsstruktur, Zusammenarbeit mit welchen Einrichtungen
  • Wer führt das Projekt durch? Angabe der beruflichen Qualifikation(en) und der bisherigen Tätigkeiten der Durchführenden sowie kurze Tätigkeitsbeschreibungen im Rahmen des eingereichten Projektes
  • Wann soll das Projekt durchgeführt werden? Vorbereitungszeit, Realisierungszeitpunkt, Dauer
  • Wo soll das Projekt durchgeführt werden?
  • Was ist die Eigenleistung des Vereins?

Finanzplan

Förderungen durch die Abteilung Integration und Diversität (MA 17) sind in der Regel an das Kalenderjahr gebunden und erfolgen nicht jahresübergreifend. Der Finanzplan muss sich auf den Projektzeitraum, der nur innerhalb eines Kalenderjahres liegen darf, beziehen.

Im Finanzplan sind die voraussichtlichen (Jahres-)Gesamtkosten, bezogen auf das zu fördernde Projekt, durch eine Einnahmen-Ausgaben-Darstellung aufzuzeigen. Im Finanzplan müssen alle Ausgaben durch Einnahmen abgedeckt sein.

Sachkosten/Personalkosten

Erläuterungen zu den förderbaren Kosten sind in den Förderrichtlinien nachzulesen.

Förderrichtlinien Kleinprojekte: 187 KB PDF

Einnahmendarstellung

Wenn Sie für Ihr Projekt auch bei anderen öffentlichen Institutionen um Förderung angesucht haben oder vorhaben das zu tun, sind die Namen der jeweiligen Institutionen, die Höhe der beantragten beziehungsweise bewilligten Förderungen und der voraussichtliche Verwendungszweck anzugeben. Gleiches gilt für Subventionsansuchen, die an private Institutionen gestellt wurden oder werden. Weiters sind sonstige voraussichtliche Einnahmen wie zum Beispiel Spenden, Kostenersätze oder Verkauf von Publikationen anzuführen.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Förderung der Stadt Wien:

  • Das Vorhaben ist ohne Förderung nicht möglich.
  • Die Finanzierung der verpflichtenden Eigenleistung ist gesichert.
  • Vorangegangene, bereits abzurechnende Förderungen wurden ordnungsgemäß abgerechnet.
  • Es bestehen keine Zweifel an den fachlichen Fähigkeiten und der ordnungsgemäßen Geschäftsführung.
  • Es kann keine Unterstützung für bereits geleistete und geförderte Arbeitsschritte gewährt werden.
  • Bereits stattgefundene Veranstaltungen können nicht gefördert werden.

Mehrere Kleinprojekte in einem Jahr

Wenn bei Einreichung mehrerer Projekte die beantragte Summe dadurch insgesamt - also alle Projekte zusammengezählt - den Betrag von 5.000 Euro übersteigt, so sind bei dieser Einreichung die Unterlagen für Förderansuchen über 5.000 Euro notwendig.

Wird das Projekt genehmigt, gelten bei der Abrechnung die Richtlinien für Projekte über 5.000 Euro.

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