Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates zum Thema Missstände bei der Wahrnehmung der Eigentümerrechte und der Ausübung der Anteilsverwaltung des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates bei der Wien Energie GmbH bzw. der Wiener Stadtwerke GmbH, der Behebung von Liquiditätsengpässen des Unternehmens durch die einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe so- wie damit im Zusammenhang stehende Verfügungen im Rahmen der Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister 15. Sitzung vom 11. Oktober 2023 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit S. 3 2. Debatte über den Bericht der Untersuchungs- kommission an den Gemeinderat S. 3 3. Abstimmung über den Bericht der Untersu- chungskommission an den Gemeinderat S. 12 4. Wahl eines Berichterstatters für den Gemeinderat S. 12 5. Schlussworte S. 12 (Beginn um 11 Uhr) Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Schönen guten Tag! Es ist 11 Uhr. Ich ersuche Sie, die Plätze einzuneh- men und Film- und Tonaufnahmen einzustellen. Diese sind während der Sitzung nicht gestattet. Ich freue mich, dass ich heute die 15. und letzte Sit- zung dieser Untersuchungskommission eröffnen darf. Ich bin der Landtagskanzlei ganz besonders dankbar, dass ich mein Glöckchen bekommen habe, das ich in der ers- ten Sitzung vermisst und auf früheren Bildern von Unter- suchungskommissionen gesehen habe. Jetzt in der letz- ten Sitzung habe ich es bekommen. Ich weiß zwar nicht, wann ich es einsetzen soll - ich glaube, wir werden heute keine heftige Debatte haben, hoffe ich einmal -, um zur Ordnung zu rufen, verzeihen Sie es mir, wenn ich es doch irgendwann einmal dazwischen einmal läuten sollte - einfach nur, weil es jetzt dasteht und weil ich es habe. Zu dem heutigen Programm, das wir vorhaben: Ich habe mir im Vorfeld gewünscht und Ihnen das mitgeteilt, dass ich gerne ein kurzes Resümee der einzelnen Frakti- onen spiegelbildlich zur ersten Sitzung dieser Untersu- chungskommission einholen würde. Ich habe mir dabei jeweils maximal zehn Minuten pro Fraktion vorgemerkt, die natürlich nicht ausgeschöpft werden müssen. Damit werden wir den ersten Teil der heutigen Sitzung verbrin- gen und in weiterer Folge haben wir noch einen Bericht zu beschließen. Dieser ist in einem Entwurfsstadium vorgelegt worden. Darüber wird es eine Abstimmung geben. Ich ersuche noch kurz um ein entsprechendes Zeichen, ob ich richtig davon ausgehe, dass kein Minder- heitenbericht vorgelegt wird. - (in Richtung Opposition) Ich sehe Nicken von Ihrer Seite. Es hat im Vorfeld, glaube ich, von den GRÜNEN ein Papier gegeben, das medial kolportiert worden ist, wo sie Ihre Schlüsse gezogen haben. Ich schätze einmal, die anderen Fraktionen werden auch noch ihre Schlüsse separat ziehen, und wir werden das sicher auch in den Resümees heute ein wenig hören. Es ist dann ein Berichterstatter für einen Bericht zu wählen, der eine Mehrheit gefunden hat. Am Ende blei- ben dann nur noch Schlussworte von uns Vorsitzenden, und dann sollten wir heute wieder fertig sein. - Soweit zum Programm. Dann würde ich, wenn es zur Geschäftsordnung oder zum Ablauf sonst keine Wortmeldungen gibt, gerne gleich damit beginnen. Von der Reihenfolge möchte ich wie in der ersten Sitzung den antragstellenden Fraktionen zuerst das Wort einräumen. Hier nach Größe geordnet ersuche ich die ÖVP. Ich nehme an, Herr Wölbitsch, Sie werden zu uns sprechen. (GR Dr. Markus Wöbitsch-Milan, MIM: Brauche ich das Mikro?) - Ich glaube schon, weil es für das Protokoll einfacher ist, und das sollte auch bei der letzten Sitzung problemlos funktionieren. Bitte schön. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Okay, dann halte ich mich natürlich dran. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben vor circa einem Jahr im letzten Herbst diese Untersuchungskom- mission mit einem neuen Regelwerk begonnen, dem wir von Anfang ab eher kritisch gegenübergestanden sind, weil es ein wichtiges Element nicht beinhaltet hat, nämlich die Verpflichtung, Akten vorzulegen und nicht nur das vorzulegen, was genau und exakt nachgefragt wird, was man vielleicht auch als Oppositionspartei noch gar nicht kennt, weil man ja natürlich in vielen Abläufen der Regie- renden nicht involviert ist. Daher gab es auch immer wie- der die Forderung, dass umfassend geliefert werden muss, so wie das zum Beispiel auch im Nationalrat schon der Fall ist. Jetzt sind leider unsere Befürchtungen insofern wahr geworden, als sich aus unserer Sicht diese Untersu- chungskommission zwar redlich bemüht hat - ich schlie- ße jetzt alle mit ein -, aber sicherlich nicht das leisten konnte, was sie leisten hätte können, wenn es eine ver- pflichtende Aktenvorlage gegeben hätte. Wir haben gese- hen, dass sehr viele Beweisanträge, vor allem Unterla- gen, die wir angefragt haben, entweder gar nicht kamen oder wie im Fall des ELAK unvollständig waren, und trotz Versprechen, Dinge nachzuliefern, eigentlich bis heute nichts nachgeliefert wurde. Ich schaue da natürlich sehr stark auch die NEOS an und hoffe, dass die Konsequenz, mit der hier nichts geliefert wurde und auch die Art, wie mit dem Vorsitzenden kommuniziert wurde, hoffentlich in Zukunft anders gehandhabt wird, nämlich dass diese Untersuchungskommission auch entsprechend reformiert wird. Nichtsdestotrotz, ich glaube speziell durch die Kraft- anstrengungen auch der anderen Oppositionsparteien konnten wir einiges ans Tageslicht bringen und einiges aufklären. Eine der wichtigsten Fragenstellung, die wir uns natürlich am Beginn gestellt haben, war: Wurde die Notkompetenz zu Recht gezogen? Laut unserer Definition heißt zu Recht: Hatte der Bürgermeister wirklich nur eini- ge wenige Stunden Zeit, eine Entscheidung zu treffen, oder war es nicht vielleicht doch, wie es normalerweise der Realität entspricht, etwas mehr Zeit, die ihm zur Ver- fügung gestanden ist, und hätte es Alternativen gegeben? Wir haben gehört, dass der Bürgermeister natürlich nicht erst am 15. Juli über alles informiert wurde, sondern dass es Vorgespräche mit dem Herrn Magistratsdirektor am 8. Juli gegeben hat, dass es auch schon am 12. Juli Gespräche mit dem Herrn Finanzstadtrat gegeben hat, wie man das eigentlich auch erwartet, wo ihm vielleicht noch nicht die exakte Summe mitgeteilt wurde, aber wo er schon recht gut im Bilde war, dass es doch eine sehr dringliche Angelegenheit ist und, wenn es um Größen- ordnungen von mehreren Milliarden an Steuergeld geht, auch durchaus eine sehr sensible Sache ist. Aus unserer Sicht wäre es dadurch auch möglich ge- wesen, zumindest den Stadtsenat einzuberufen. Wir haben alle Stadträte befragt, sie wären bei so einer wich- tigen Entscheidung auch zur Verfügung gestanden. Es ist aus meiner Sicht deshalb wichtig, weil ja dort fast alle politischen Parteien immer repräsentiert sind und man hiermit der Demokratie einen besseren Dienst erweisen kann, als wenn der Bürgermeister alleine mit einer einzi- gen Unterschrift mehrere Milliarden Euro vergibt. Wir haben auch darlegen können, dass das auch schon einmal möglich war, nämlich dass der Stadtsenat sogar im Umlaufbeschluss eine Notkompetenz abgeseg- net hat, wie es um Covid gegangen ist. Das heißt, auch das wäre hier möglich gewesen. Daher wurde aus unse- rer Sicht die Notkompetenz zu Unrecht gezogen. Der zweite Punkt war natürlich die Frage: Hat uns der Herr Bürgermeister im Gemeinderat am 21. Dezember im Jahr 2022 die Unwahrheit gesagt? Er hat nämlich dort gemeint, er hat zum allerersten Mal am 15. Juli von dieser Causa erfahren. Wir haben festgestellt, dass es natürlich nicht der 15. Juli war, sondern ihm zumindest die Not- wendigkeit durch Herrn Griebler schon am 8. Juli mitge- teilt wurde, die Dringlichkeit durch den Herrn Finanzstadt- rat spätestens am 12. Juli und - von mir aus, aber das können wir auch noch nicht wirklich belegen - die exakte Summe erst am 15. Juli, aber natürlich weit zuvor als er ursprünglich im Gemeinderat behauptet hat. Eine der wesentlichen Fragen, die wir auch untersucht haben, war: Hat der Eigentümer, die Stadt Wien, hier ihre Eigentümerrechte entsprechend ausgeübt? Wir haben festgestellt, es gibt ein Beteiligungsmanagement, das eigentlich diese Aufgabe hätte, die MA 5, die eineinhalb Vollzeitäquivalente zur Verfügung hat, um ein Unterneh- men wie die Wien Energie zu kontrollieren. Die Kontrolle hat so ausgesehen, dass man Zahlen für den Quartalsbe- richt bekommen hat, diese aufbereitet hat, zur Verfügung gestellt hat - und das war es. Nicht einmal als die Notkre- dite vergeben wurden, ist man auf die Idee gekommen, zusätzliche Berichtspflichten einzuführen, vielleicht einen unabhängigen Aufsichtsrat zu installieren, so wie das dann der Bund nachvollziehbarerweise eingefordert hat, als dann auch die Hilfen des Bundes zur Verfügung ge- stellt wurden. Daher unsere Schlussfolgerung: Ein Beteili- gungsmanagement kann so nicht funktionieren, vor allem wenn es der Anspruch ist - und das hat die SPÖ auch immer wieder gesagt -, dass die Wien Energie zu 100 Prozent im Besitz der Stadt ist, um die Wien Energie sehr eng führen zu können und um Risiko entsprechend begrenzen zu können. Eine weitere wesentliche Frage war: Ist der Aufsichts- rat als wichtiges Vehikel für die Eigentümervertretung seinen Verpflichtungen nachgekommen? Da lässt sich feststellen, der Aufsichtsrat konnte eigentlich seinen Ver- pflichtungen gar nicht nachkommen, denn in der Art und Weise, wie er zusammengesetzt ist, kann er eigentlich keine unabhängige Kontrolle garantieren. Wir haben zu Beginn Herrn Anschober gefragt, wie ein Aufsichtsrat eines Energieunternehmens aussehen sollte. Er hat ge- sagt, im Wesentlichen sind zwei Rollen zu erfüllen. Ent- weder man hat Energieexpertise oder man ist sehr gut und unabhängig in der Kontrolle und kann das Unterneh- men gut kontrollieren. Wenn ein Aufsichtsrat aus Mitarbei- tern der Stadt Wien besteht, also dem Alleineigentümer, wo es teilweise unterschiedliche Beziehungen, Dienstver- hältnisse gibt, wo in unterschiedlichen Bereichen der eine der Chef vom anderen ist, dann ist aus unserer Sicht in der Konstellation eine unabhängige Kontrolle nicht mög- lich. Daher war der Aufsichtsrat aus unserer Sicht auch gar nicht in der Lage, in seiner Aufstellung alles entspre- chend zu kontrollieren. Eine Frage, die natürlich auch gestellt wurde, war: War das Risikomanagement der Wien Energie ausrei- chend? Diese Frage konnten wir nur teilweise überprüfen. Jetzt hat es natürlich Experten gegeben, die gesagt ha- ben, wenn ein Unternehmen in so eine Schieflage kommt - wie zum Beispiel Herr Böheim -, na ja, dann kann man schon davon ausgehen, dass das Risikoma- nagement nicht adäquat war. Wir haben den Herrn Fi- nanzstadtrat gefragt, ob er uns etwas über das Risikoma- nagement erzählen kann. Er hat gesagt, nein, er vertraut da dem Unternehmen. Selbst nach der Vergabe der Not- kredite, hat er gesagt, hat er dem Unternehmen vertraut. Da es auch nicht in seine Sphäre gelangt ist, hat man auch uns nicht informiert, wie das Risikomanagement bei der Wien Energie grosso modo aussieht. Wir müssen also davon ausgehen, dass es weiterhin so ist, wie es war und eben auch aus Sicht einzelner Experten als unzureichend eingestuft wird. Dann ist natürlich die große Frage, welche Konse- quenzen gezogen wurden, oder jetzt daraus gezogen werden. Das ist aus unserer Sicht auch schwer ableitbar, denn wir haben den Herrn Finanzstadtrat gefragt, ob er in der Strategie für die Wien Energie als Eigentümer irgen- detwas geändert hat und ob er Änderungen verlangt hat. Eigentlich war die Aussage, nein, die Wien Energie wird das schon gut machen. Es wurden dann auch noch Per- sonen befördert, die am Anfang auch sehr stark im Schwerpunkt der Nachfragen standen und deren Rolle bis heute nicht ganz geklärt ist. Die wurden dann auch bei den Stadtwerken befördert. Das ist also schon ein sehr komisches Bild und für uns nicht ganz nachvollziehbar. Auch ob jetzt die Tradingstrategie geändert wurde o- der nicht, wissen wir nicht. Auch dazu gab es keine Ant- worten, und wir müssen daher im schlimmsten Fall davon ausgehen, dass sich eigentlich nichts geändert hat, was natürlich in Anbetracht der Tatsache des Risikos, das hier eingegangen wurde, sehr fahrlässig wäre. Aber eine Untersuchungskommission hat natürlich auch das Ziel, etwas anders und besser zu machen. Was sind die fünf Dinge - mit denen möchte ich dann ab- schließen -, die uns wichtig sind oder womit wir glauben, dass man vielleicht das eine oder andere in Zukunft ver- hindern kann. Das erste ist ganz klar eine Reform der Verfahrensre- geln. Wir haben es immer wieder gesagt: Die U- Kommission gehört endlich so reformiert, dass uns als Opposition - Oppositionsrollen können auch wechseln, durchaus sehr dynamisch - im Interesse aller derzeitigen und zukünftigen Oppositionsparteien die Rechte zur Ver- fügung stehen, die auch den Oppositionsparteien im Nationalrat zur Verfügung stehen. Das beginnt damit, dass wenn der Herr Vorsitzende Unterlagen anfragt, diese auch geliefert werden müssen und nicht nur zielge- nau, genau was man nachfragt, sondern umfassend, so wie das im Bund der Fall ist, dass es noch eine unabhän- gige Schiedsstelle gibt, wo man unklare Dinge auch noch regeln kann, so wie das auch im Nationalrat der Fall ist. Das ist aus meiner Sicht wesentlich, damit dieses extrem wichtige Vehikel für die Demokratie auch wirklich gut funktioniert. Das Zweite ist eine Reform und Präzisierung der Not- kompetenz. Wir haben viel diskutiert, was dringlich heißt, was unverzüglich heißt, sodass das endlich klargestellt wird und dass der Bürgermeister auch klar darlegen muss, warum er die Notkompetenz zieht und warum sie alternativlos war. Ich möchte hier noch einmal erwähnen: Der Bürgermeister kann, wenn er möchte, mit einer einzi- gen Unterschrift, den Großteil unseres Stadtbudgets vergeben. Er muss es nachträglich zur Beschlussfassung vorlegen, ja klar, aber in dem Moment und in wenigen Tagen kann er eigentlich ein extrem hohes Risiko einge- hen. Das hat auch gute Gründe, aber das gehört auch gut kontrolliert, und daher ist unsere Forderung, dass, wenn der Bürgermeister diese Karte zieht, er es auch entspre- chend begründen muss. Drittens: Professionalisierung des Beteiligungsmana- gements. Ich habe auch schon kurz die Aufstellung ange- sprochen, und wie es derzeit funktioniert. Ich spüre zarte, wie soll ich sagen, Pflänzchen auch bei den Regierungs- parteien, hier etwas ändern zu wollen. So wie das Beteili- gungsmanagement derzeit aufgestellt ist, kann es seiner Rolle nicht gerecht werden, nämlich die Eigentümerinte- ressen entsprechend zu vertreten. Das heißt eine perso- nelle Aufstockung, heißt zusätzliche Berichtspflichten, heißt, dass es in Zukunft nicht mehr möglich ist, dass die Wien Energie auf einem Stadt-Wien-Briefpapier einfach einen Kreditantrag vorformuliert und stellt. Viertens: Reform der Aufsichtsräte, damit die wirklich in der Lage sind, ihre Rolle wahrzunehmen, und fünftens eine Reform - und das ist eigentlich das Wesentlichste - des Geschäftsmodells, dass der Eigentümervertreter und auch der Herr Finanzstadtrat hier wirklich die Chance und die Zeit nutzen, dass sich das Geschäftsmodell ändert. Ja, die Wien Energie hat aufgrund der großen Gasabhän- gigkeit eine Sonderrolle. Ich nehme an, auch das wird geändert. Es ist ja auch speziell ein Anliegen der SPÖ, Gasabhängigkeit zu reduzieren, aber es muss nicht sein, dass so wie bisher alles ausschließlich an der Energie- börse gehandelt wird, sondern dass man eine diversifi- zierte Strategie entwickelt. Ich hoffe, dass das der Eigen- tümervertreter in die Wege leitet. Zum Schluss ein vielfaches Danke, zuerst an meine Fraktion, an meine Abgeordneten für die Arbeit in den letzten Monaten, auch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien, die auch gute Arbeit geleistet haben, damit die Untersuchungskommission so gut funktioniert, aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen Klubs. Ich weiß, es war für alle ein großer Aufwand, und sie haben auch alle sehr viel Zeit investiert. Vor allem auch ein großes Dankeschön an die Vorsitzenden. Sie haben das, glaube ich, mit sehr viel Ruhe und sehr viel Bedacht und Gelassenheit gemacht - unter nicht ganz leichten Rahmenbedingungen, wie ich nochmals anmer- ken möchte. Ich hoffe, dass sich das auch bald ändert. Wenn diese U-Kommission und dann die abgeleiteten Reformen dazu führen, dass in Zukunft ein Fall in dieser Art und Weise wie bei der Wien Energie nicht mehr pas- siert, dann waren das, glaube ich, in den letzten Monaten gut investierte Tage und gut investierte Stunden. Vielen Dank. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Wölbitsch. Ich gebe Ihnen die Möglichkeit eine Kleinigkeit richtigzustellen. Sie haben zu Beginn gesagt, dass wir am Anfang Herrn Anschober gehört haben. Haben Sie vielleicht Herrn Anzengruber gemeint? GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Oh mein Gott, ja! Entschuldigung, ja, sorry! Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut, dann ist das klargestellt. Das wäre mir nämlich neu gewesen, dass wir einen Herrn Anschober hiergehabt haben. Gut, dann geht es weiter. Seitens der FPÖ Herr Krauss. Bitte schön. GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz mit einem historischen Rückblick in den August 2022 beginnen, als medial bekannt wurde, dass sich Wien Energie in einer großen monetären Schieflage befindet und im Zuge dieser Berichterstattung eben auch öffentlich wurde, dass durch Bürgermeister Ludwig zweimal eine Notkompetenz in sehr großer Höhe gezogen wurde, um die Wien Energie finanziell zu unter- stützen und zu retten. Der Bürgermeister und die Verantwortlichen der Wien Energie argumentierten dies damals in erster Linie medial mit der Gewährleistung der Energieversorgung der Wie- ner Bevölkerung. Von uns Freiheitlichen, in der Folge aber auch der ÖVP sind dann große Zweifel an der Rich- tigkeit der Angaben des Bürgermeisters entstanden. Zu- dem stand die Frage im Raum, ob das Stadtoberhaupt die Notkompetenz in diesen konkreten Fällen überhaupt zu Recht gezogen hatte oder ob es nicht der Stadtverfas- sung entsprochen hat, wie er agiert hat, und ob hier nicht andere Wege einzuhalten gewesen wären. In der Folge haben wir Freiheitlichen gemeinsam mit der ÖVP den Antrag auf Einsetzung der Untersuchungs- kommission gestellt. Wir haben im vergangenen Jahr in 14 Sitzungen, heute der 15., zahlreiche Zeugen befragt, vorab jede Menge Informationen über den Energiemarkt allgemein gesammelt, wurden auch von Experten beraten und haben viel erläutert bekommen. Was diese Untersu- chungskommission jedoch zu keinem Zeitpunkt erhalten hat und was die Arbeit natürlich auch erschwert bis un- möglich gemacht hat, waren konkrete Akten, um sich in vielen Bereichen ein eigenes Bild über die Lage der Wien Energie machen zu können. Dieser Umstand hat dann in der Folge natürlich auch über weite Strecken dazu ge- führt, dass sich die Fragen der Fraktionen - und ich neh- me uns da gar nicht aus - oftmals im Kreis gedreht haben und auch oft wiederholt haben. Hinzu kam, dass der Un- tersuchungsgegenstand ja auch noch sehr eng definiert wurde. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den Vorsit- zenden bedanken, die ebenfalls großes Interesse an der Aufklärung der Causa gezeigt haben und uns Abgeordne- ten auch oft einen etwas weiter gefassten Spielraum ermöglicht haben, als man es bei vielleicht überstrenger Auslegung hätte tun müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, schon rund um die Einsetzung der Untersuchungskommission wurde allerdings leider deutlich, dass die SPÖ nur ein sehr ge- ringes Interesse an vollumfassender Aufklärung im Sinne einer echten Transparenz hatte. Ich erinnere dabei an das Hickhack rund um den ursprünglichen Einsetzungsantrag, die nicht rechtskonforme erste Auslosung der drei Vorsit- zenden und die beauftragten Rechtsgutachten, die der Opposition oftmals viel zu spät zugestellt wurden. So wurde ja auch ein Gutachten im Zuge einer Präsidialsit- zung vor ziemlich genau einem Jahr präsentiert, in dem stand, dass wesentliche Punkte unseres ursprünglichen Antrags gestrichen werden müssen. Ich bin davon über- zeugt, dass man mit etwas gutem politischen Willen hier ganz anders verfahren hätte können, doch die SPÖ und der Vorsitzende des Gemeinderats haben nicht versucht, echte Transparenz zu leben, sondern im Gegenteil alles getan, um hier einen möglichst kleinen und eng gesteck- ten Untersuchungsgegenstand durchzuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Bild hat sich ja leider auch in weiterer Folge bei der Verweige- rung von Aktenlieferungen gezeigt. Es wurden so gut wie keine Dokumente geliefert. Wir - und damit meine ich die gesamte Opposition - wurden hier von SPÖ und NEOS ein Jahr lang weitestgehend vorgeführt. Uns wurde mit aller Deutlichkeit demonstriert, dass Untersuchungskom- missionen für die Opposition ein nach wie vor weitestge- hend zahnloses Instrument sind. Es gibt keine Verpflich- tung zu Aktenlieferungen, es gibt keine Aussagepflicht, es gibt nichts, worauf wir bestehen könnten, solange die SPÖ es in Wahrheit nicht abnickt. Die Stadt Wien stellt sich auf den Rechtsstandpunkt, dass es keine Verpflichtung für ausgegliederte Rechtsträ- ger wie die Wiener Stadtwerke GmbH oder die Wien Energie gibt, schriftliche Unterlagen oder sonstige Be- weismittel an die Untersuchungskommission zu übermit- teln, da diese nicht im eigenen Wirkungsbereich der Ge- meinde liegen. Die Stadt Wien ist verpflichtet, zu prüfen, ob die angefragten Dokumente überhaupt innerhalb des Untersuchungsgegenstandes liegen. Es gibt daher ein Vorabscreening von Unterlagen seitens jener Behörde, die eigentlich überprüft werden soll. Allein das zeigt die Absurdität der aktuellen Handhabung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weiters hat die Stadt Wien die Rechtsansicht vertreten, dass Doku- mente, die die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Wien Energie GmbH oder der Stadtwerke GmbH enthal- ten, schon gar nicht an die Untersuchungskommission übergeben werden dürfen. Dies hätte man jedoch sehr wohl tun können und in vertraulichen Sitzungen geset- zeskonform abhandeln können. Insgesamt führt sich die Untersuchung von vermeintlichen Missständen innerhalb der Beteiligungen der Stadt Wien ad absurdum, wenn bei sensiblen Dokumenten jederzeit ein Betriebs- oder Ge- schäftsgeheimnis behauptet werden kann und die Doku- mente dann nur entsprechend geschwärzt oder gar nicht übermittelt werden. Jene Behörde, die auf Missstände überprüft werden soll, ist sohin auch für die Schwärzung und Übermittlung der zu untersuchenden Unterlagen verantwortlich. Im Ergebnis bedeutet das, die Aktenlieferung aus dem Magistrat ist im Allgemeinen schon sehr dürftig und ver- besserungswürdig. Wenn es aber um ausgelagerte Un- ternehmen und deren Tochterunternehmen geht, wird die Aktenlieferung zu einem reinen Glücksfall, welcher auf dem Goodwill der angefragten Stelle beruht, und der ist, salopp gesagt, oftmals überhaupt nicht vorhanden gewe- sen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ebenfalls möchte ich noch kurz ansprechen, dass ein großes Prob- lem die Doppelrolle dargestellt hat, welche manche Zeu- gen eingenommen haben, wie zum Beispiel der Magist- ratsdirektor, der in Personalunion gleichzeitig Aufsichts- ratsvorsitzender war. Für die Wahrheitsfindung war es auch sehr hinderlich, dass hier die Beantwortung teilweise fast schizophrene Züge gezogen hat, ohne in irgendeiner Form darstellbare Aussagekraft zu geben. So wurde einerseits auf Unwissenheit plädiert und andererseits Amtsverschwiegenheit angeführt, was natürlich alles andere als zur Wahrheitsfindung beigetragen hat. Um aus unserer Sicht ein kurzes Resümee zu ziehen, das wir natürlich nächste Woche auch noch in einem eigenen, zwar nicht offiziellen, aber doch vorhandenen Bericht darlegen werden: Punkt eins: Die Hauptfrage zur Rechtmäßigkeit der Notkompetenz wurde uns durch die Aussagen der invol- vierten Personen klar dargelegt. Die Wien Energie hat bereits im Frühjahr 2022 gewusst, dass sie sich im Falle einer Fehlspekulation auf das Geld der Stadt Wien, im schlimmsten Fall eben auch mittels Notkompetenz, wie es dann passiert ist, verlassen kann. Man wusste also be- reits Monate vor Ziehung der Notkompetenz, dass man sie im Notfall verwenden könnte. Als es konkret wurde, hat es der Bürgermeister bereits über eine Woche von der Schieflage gewusst und sein Vorgehen nicht entspre- chend der Stadtverfassung angepasst, sondern die Not- kompetenz im völligen Alleingang gezogen. Ob es sich dabei um eine willentliche Vertuschung handelte, in der Hoffnung, dass sein Vorgehen unter den Radar des Stadtsenats und des Gemeinderats geblieben wäre, ist zwar noch Spekulation, wir Freiheitlichen sind uns aller- dings aufgrund der Aussagen in der Untersuchungskom- mission weitestgehend sicher, dass das der Fall war. Punkt zwei: Die Farce dieser Untersuchungskommis- sion hätten wir uns in weiten Teilen sparen können, hät- ten die Verantwortlichen am Beginn der Strompreisver- werfungen im Frühjahr 2022 - das ist natürlich ein politi- scher Schluss - mit Weitblick gehandelt und einen durch alle Gremien verabschiedeten Beschluss eines stadteige- nen Energieschutzschirmes gefasst. Sich dann im Nach- hinein, wie es auf politischer Ebene passiert ist, darauf auszureden, dass der Bund hier zu spät gehandelt hat, ist natürlich nicht richtig, nicht korrekt, und selbstverständlich hätte die Stadt hier weitsichtiger und besser agieren kön- nen. Abschließend möchte ich noch kurz das Wort in Rich- tung Kollegen Gara richten und ihn ersuchen, sich um das zu kümmern, wofür die NEOS ja, glaube ich, auch in weiten Teilen gewählt wurden, nämlich endlich für Trans- parenz zu sorgen und endlich auch für eine echte Unter- suchungskommission mit echten Minderheitenrechten zu sorgen. Denn so eine Untersuchungskommission, wie wir sie hier erlebt haben, halte ich in Zukunft nicht mehr für zielführend. Ich fordere Sie deswegen noch einmal auf, das zu tun, was Sie auch im Vorfeld versprochen haben, nämlich die Einführung eines Passus, dass der Magistrat zur vollständigen Aktenlieferung verpflichtet wird, eine allgemeine Aussagepflicht öffentlicher Bediensteter, die Implementierung der Möglichkeit, dass jeder Klub pro Periode eine eigene Untersuchungskommission einsetzen kann sowie eine Ausweitung des Untersuchungsgegen- standes auf ausgegliederte Unternehmen. Wenn diese Dinge nicht kommen, glaube ich, dass wir uns in Zukunft derartige Untersuchungskommissionen sparen können, da ohne entsprechende Aktenlieferungen keine echte Wahrheitsfindung passieren kann. Danke. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Danke, Herr Krauss für Ihre Einschätzung. Fürs Protokoll stelle ich noch die Beschlussfähigkeit fest. Wie jedes Mal vergesse ich das am Beginn, aber wir sind beschlussfähig. Ich ersuche in weiterer Folge die SPÖ um Schluss- bemerkungen. Herr Reindl, ich sehe Sie an. Bitte schön. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Liebe Vorsitzende! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir legen heute einen 250°Seiten starken Bericht ge- mäß §°59e der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien über die Untersuchungskommission vor. Dieser Bericht repräsentiert 14°Sitzungen, die abgehalten wurden, die 32 Personenaussagen beinhalten, davon 29°Zeugen und drei Auskunftspersonen. Dieser Bericht ist das Konzentrat von 700°Seiten Wortprotokoll, die diese UK bis jetzt pro- duziert hat, und enthält alle wichtigen Punkte, die auch in dieser UK behandelt wurden, und zwar jetzt nicht politisch gefärbt, auch nicht mit einem roten Spin, sondern so, wie die Zeugenaussagen waren, wie die Expertenaussagen waren und so wie sich die Sachlage in dieser UK auch darstellt. Die Sachlage stellt sich so dar, dass die Marktverwer- fungen, die es gegeben hat, bereits im Jahr°2021 begon- nen haben. Das haben mehrere Zeugen bestätigt, auch Experten bestätigt, dass es bereits im Jahresabschluss für Wien Energie für 2021 klare Hinweise darauf gegeben hatte, dass sich die Preislage im Zuge der Hochkonjunk- tur nach Corona sehr nach oben entwickelt hat. Mit dem Krieg, den Russland angezettelt hat, hat sich die ganze Dramatik verschärft. Diese ganze Situation konnten aber Wien Energie und auch der Eigentümer Stadtwerke in Eigenverantwortung gut stemmen und auch gut abde- cken. Es ist sehr wichtig festzuhalten, dass also auch die Preisentwicklungen, die im ersten Halbjahr°2022 waren, sehr gut und verantwortungsvoll von den Wiener Stadt- werken und von Wien Energie abgefedert werden konn- ten. Dynamik hat die ganze Sache bekommen, als die be- rühmte Wartung auf der Nord Stream°1 begonnen hat, wie dann gesagt wurde: Wer weiß, ob Gazprom Nord Stream°1 wieder einschaltet? Damals war halt die Ein- schätzung, wenn nach der Wartung nicht wieder einge- schalten wird, es grobe Verwerfungen am Markt gibt. Da wurde auch entsprechend mit der Notkompetenz, die der Eigentümer der Wiener Stadtwerke, nämlich die Stadt Wien, ausgestellt hat, das Risiko abgedeckt. Gott sei Dank musste diese Notkompetenz nicht gezogen werden. Ende August war eine weitere Dynamik, da es zu sehr spekulativen Ereignissen an der Börse in Leipzig kam. Da war es dann erstmalig notwendig, dass aus der Notkom- petenz°1 der Kreditrahmen abgerufen wurde. Der Black Friday - der ist ja lang und breit von den Zeugen ausge- führt worden - hat dann dazu geführt, dass ganz Europa, der ganze europäische Gasmarkt und Energiemarkt, aber auch die Finanzmärkte in Aufruhr waren, denn so eine Situation hat es noch nie gegeben. Und in Situationen, wo es noch nie so etwas gegeben hat, wurde vonseiten des Eigentümers Stadt Wien, von den Stadtwerken und auch von Wien Energie im Rahmen der rechtlichen Bedingun- gen und auch im Rahmen der Gesetze richtig gehandelt und so die Versorgungssicherheit für 2°Millionen KundIn- nen, 16.000°Beschäftigte und für das Unternehmen selbst abgesichert. In der Folge hat es dann auch eine Unterstützung durch den Bund gegeben. Diese Unterstützung ist zwar nie in Anspruch genommen worden, aber ich glaube, dass aufgrund der Marktsituation der Bund richtig und gut gehandelt hat, dass er hier abgesichert hat. Ende April haben wir dann auch in der Stadt einen eigenen Schutz- schirm aufgespannt, um allfällige weitere Ereignisse, die es auf dem Markt geben könnte - bis jetzt ist ja Gott sei Dank nichts eingetreten - absichern zu können. Meine Damen und Herren, der Sukkus ist, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden, dass die internen Vorschriften des Magistrats eingehalten wurden und dass die Stellen, die die Dinge zu bearbeiten haben, verantwortungsvoll und richtig gehandelt haben. Ich verstehe natürlich, dass man da oder dort Kritik an- bringen kann - das ist auch gut so -, aber ich möchte schon sagen, dass sich vor allem der Punkt, dass hier behauptet wurde, dass Spekulation stattgefunden haben, dass Wien Energie spekuliert hat, dass Wien Energie vor der Pleite steht, nicht bewahrheitet hat. Die Zeugenaussagen in der Untersuchungskommissi- on haben keinerlei Anhaltspunkte gebracht, dass an der Energiebörse durch Wien Energie spekuliert wurde. Diese Behauptungen wurden eindeutig in der Untersuchungs- kommission widerlegt. Auch die WKStA hat alle Anzeigen, die es zu diesem Thema gibt, zurückgelegt, weil es er- gebnislose Ermittlungen waren. Das ist auch ein sehr wichtiger Bereich. Wenn jetzt wir in der Untersuchungskommission einen bestimmten Bereich abgedeckt haben, der überprüft wur- de, so betrifft das unseren eigenen Wirkungsbereich. Es haben auch unsere drei Schiedsrichter im Schiedsgremi- um festgestellt, was der eigene Wirkungsbereich ist, und daher bewegen wir uns in diesem eigenen Wirkungsbe- reich. Es ist übrigens die idente Regel, die es auch auf Bundesebene gibt. Auch dort werden nur Akten von den zuständigen Stellen geliefert, die im eigenen Wirkungsbe- reich sind und die auch den zugelassenen Untersu- chungsgegenstand betreffen. Das ist eine Eins-zu-eins- Regel, wie wir sie hier in Wien haben und wie sie auch von unserem Schiedsgremium festgehalten wurde. - Das zum Ersten. Zum Zweiten: Die Rahmenbedingungen der UK haben sich unserer Meinung nach sehr bewährt, nämlich dass nicht die Mehrheit entscheidet, sondern dass die Einset- zungsminderheit der Herr des Prozesses ist und auch im Driving Seat ist. Allerdings sehen wir hier auch durchaus Verbesserungspotenzial, nämlich in zwei wesentlichen Punkten. Der erste Punkt: Uns hat es sehr überrascht, dass die Vorsitzenden ihr definiertes Vorfrageprozedere sehr ex- zessiv ausgelegt haben. Das ist nicht als Kritik zu verste- hen, sondern wir finden das sehr, sehr gut, weil Sie ja drei kompetente Richter und Richterinnen sind und daher in Ihrer Kompetenz auch den richtigen Drive in Ihren Fragen haben, wenn ich das so sagen darf. Das haben wir in unserer Geschäftsordnung allerdings nicht ganz so vor- gesehen. Das würden wir gerne so vorsehen, aber wir haben uns auch nicht aufgeregt, dass Sie es gemacht haben. Das zweite Ding, das in der UK noch definiert werden sollte, ist die vorzeitige Auflösung, weil ja der Passus, der im Gesetz gewählt wurde, ja der Schutz der Minderheit vor der Mehrheit ist. Dass jetzt die Minderheit vorzeitig auflösen wollte und es auch getan hat, ist eigentlich nicht vorgesehen. Wir haben aber gemeinsam einen Weg gefunden und den sollten wir auch bei Gelegenheit fest- schreiben. Wir haben uns auch darauf verständigt, dass wir als Ergebnis der Untersuchungskommission das Interpellati- onsrecht verstärken wollen, dass wir auch bei den Not- kompetenzen, die richtig und wichtig sind und auch kor- rekt angewendet wurden, im Gesetz verschiedene Defini- tionen haben, die wir bei nächster Gelegenheit anpassen sollten. Wichtig ist uns auch, dass der Corporate Governance Code, der gerade für die stadteigenen Beteiligungen entwickelt wird, vertieft wird und auch aufgrund der Er- kenntnisse aus der UK umgesetzt wird. Das Beteiligungsmanagement hat seine Aufgabe ge- recht gemacht, hat auch in dem Sinn keine Fehler ge- macht, es hat keine Anhaltspunkte gegeben. Allerdings empfehlen wir - und die MA 5 hat auch schon reagiert -, dass eine Evaluierung der Schnittstelle zwischen stadtei- genem Beteiligungsmanagement und dem Beteiligungs- management mit den Holdingtöchtern stattfindet, und wenn es Optimierungen gibt, diese auch umgesetzt wer- den. Als letzten Punkt die Krisenkommunikation der Stadt Wien und ihrer ausgelagerten Beteiligungen: Ja, da sehen wir Verbesserungsbedarf. Das ist auch kein Geheimnis, das haben wir auch immer so gesagt. Als allerletzten Punkt möchte ich sagen, dass die Un- tersuchungskommission - und das haben auch Sie, Herr Vorsitzender, gesagt - kein Gericht ist und wir auch hier nicht urteilen, sondern ein richtiges Handeln der Verwal- tung und Politik untersuchen. Es gibt aber natürlich Stel- len, die auch operative Bereiche, die wir uns nicht anse- hen können, ansehen können, und das sind der Stadt- rechnungshof und der Bundesrechnungshof. Es laufen ja gerade bei den Stadtwerken beziehungsweise Wien Energie zwei Prüfungen. Die Stadtrechnungshofprüfung wurde bereits vorigen September vom Bürgermeister beauftragt, und die Bundesrechnungshofprüfung ist auch im Laufen. Wir erwarten die Ergebnisse, werden diese dann analysieren und anschauen und dann auch die notwendigen Schlüsse, sofern welche notwendig sind, ziehen. Vielen Dank. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Ich danke für diese Bemerkungen. Einen kurzen Kommentar muss ich mir jetzt nur zur geltenden Rechtslage erlauben. Im § 59d Abs. 7 Wiener Stadtverfassung ist derzeit vorgesehen, dass die Befragungen von Zeugen und Sachverständigen der Vorsitzende durchführt, nämlich ausschließlich der Vorsitzende. Dass Sie als Mitglieder Fragen stellen kön- nen, ist eigentlich von der Stadtverfassung so überhaupt nicht vorgesehen, was mich am Beginn dieser Untersu- chungskommission irritiert hat, weshalb ich das auch anders gehandhabt habe. Hier rege ich aber durchaus auch an, den geltenden Wortlaut noch einmal zu über- denken, und das ließe sich ja gegebenenfalls auch an- passen. Auf jeden Fall habe ich mir aufgrund dieser Be- stimmung auch herausgenommen, den Zeuginnen und Zeugen, die wir einvernommen haben, durchaus selbst einige Fragen zu stellen. Seitens der GRÜNEN, Herr Ellensohn. GR David Ellensohn (GRÜNE): Dann nutze ich das gleich, um mich zuerst dafür zu bedanken, dass wir als Abgeordnete in dem Kreis diese Fragen alle stellen konn- ten. Ich bedanke mich insgesamt beim Vorsitzendenteam für die Vorsitzführung, die tatsächlich anders war, als ich sie kenne. Es ist ja auch das Spannende daran, dass nicht jedes Mal alles genau gleich abläuft. Ich war ja bei den letzten zwei Untersuchungskommissionen - auf die komme ich dann auch noch kurz zurück - und bei der aktuellen praktisch immer dabei. Etwas hat ja offensichtlich bei der Untersuchungs- kommission gut funktioniert, nämlich dass das Interesse nachlassend war, was man heute in unserem Kreise selbst, aber vor allem in den ZuhörerInnenbänken merkt. Offensichtlich war das Nichtliefern einfach insgesamt zermürbend, ich habe das Gefühl gehabt, für den Vorsit- zenden, jedenfalls für die Oppositionsparteien, auf jeden Fall auch für mich und ganz offensichtlich auch für Jour- nalistinnen und Journalisten. Es ist halt schwierig, wenn die Regeln vergangener Untersuchungskommissionen hier vollkommen geändert und verletzt werden, nämlich die Lieferungen - ich komme dann im Einzelnen darauf -, weil das einfach nicht funktioniert. Deswegen haben wir heute ganz offensichtlich wenig Interesse. Es ist aber wie immer der Tag, wenn die Berichte vor- gelegt werden, der Tag der zwei Wirklichkeiten, der zwei Wahrheiten. Jetzt probiere ich es mit dem, wie ich das alles gesehen habe, wie wir in das Ganze gestartet sind. Wir sind als GRÜNE mit der These in die Untersuchungs- kommission gestartet, dass der Bürgermeister die ganze Situation rund um die Energiemärkte zuerst verschlafen hat, dann vertuscht hat und dann fast Milliarden verzockt hat, also quasi jeden Fehler gemacht hat, den man ma- chen konnte. Noch einmal zur Erinnerung: Im Herbst 21 gehen die Energiepreise hoch, 2022 im Februar ist der Krieg von Putin, und dann haben alle schon Angst, ob die Energie- sicherheit noch funktioniert, was mit den Preisen passiert et cetera. Alle haben es mehr oder weniger mitbekom- men, bis auf einen, der Herr Bürgermeister, denn der hat erst im Juli gemerkt, dass etwas los ist. Dann hat er keine Zeit mehr gehabt, die einzelnen Gremien oder auch nur die eigene Partei oder die eigenen StadträtInnen, die Medien oder irgendjemand anders außer einer Handvoll Auserwählter zu informieren. Er war, glaube ich, der Ein- zige, der das nicht mitgekriegt hat. Alle Zeugen und Zeu- ginnen haben etwas anderes gesagt. Der Bürgermeister war mit dem Wissensstand spät dran und hat sich dem- entsprechend dann eine Notkompetenz nach der anderen ausgestellt, von der wir alle, wie wir hier sitzen, Ende August erfahren haben, als schon Milliarden verschoben worden sind. Ich finde es interessant, dass vor allem die Regierungsfraktionen das einfach hinnehmen. Dass die Opposition nicht immer informiert wird, ist ja leider gang und gäbe. In allerallerletzter Minute wurde dann der Bund um Hil- fe gebeten, dem man dann vorgeworfen hat, dass er davor, als man nicht Hilfe gerufen hat, nicht geholfen hat. Innerhalb weniger Stunden sind dann vom Bund Milliar- den zur Verfügung gestellt worden, sonst wäre die Ener- giesicherheit der WienerInnen gefährdet gewesen. Der Bürgermeister hat als höchster Eigentümervertreter der Stadt Wien die Verantwortung für diese politischen Ver- säumnisse zu tragen, die das Unternehmen Wien Energie an den Rand der Zahlungsunfähigkeit gebracht haben. Was wir auch noch gesehen haben, ist: Es wirkt alles heute insgesamt so friedlich, aber das ist in der Nähe von Machtmissbrauch und Vertuschung, vorbei an allen Gre- mien, vorbei am Stadtsenat, vorbei an der Öffentlichkeit nach unserer Meinung in völliger Missachtung der Stadt- verfassung und damit der Regeln, an die sich auch die Wiener SPÖ zu halten hat. Das muss sie in anderen Bereichen auch nicht, wie man bei den Kleingärten sieht. Das funktioniert so einfach nicht. Man war offensichtlich bei der SPÖ der Meinung und ist es immer noch, dass unverzüglich heißt, fünf Wochen, sechs Wochen, sieben Wochen, irgendeine Zahl, irgendetwas. Jeder einzelne Mensch hat bis heute bei unverzüglich eine andere Sicht als die Wiener Sozialdemokratie, jedenfalls eine andere Sicht, als sie der Herr Bürgermeister hat. Etwas was wir trotzdem gelernt haben, ist: Obwohl wir einen Haufen Sachen nicht bekommen haben, habe ich eine Erkenntnis, die ich davor so nicht hatte - da bin ich tatsächlich den ZeugInnen dankbar -, nämlich dass der Bürgermeister und der Vizebürgermeister in so einer Phase 44 Tage lang weder miteinander reden, telefonie- ren, sich treffen, eine E-Mail, eine WhatsApp schreiben, sondern einfach gar nichts miteinander reden und gar keine Infos austauschen. Ich habe dann nachgefragt, ob das bei uns in einer Regierung einmal so war oder ob es irgendjemanden im Klub bei mir gibt, mit dem ich 44 Tage nicht spreche. Das kommt einfach nicht vor. Viel weniger Zusammenarbeit, noch dazu in so einer Phase, kann man sich schlecht vorstellen. Da danke ich dem Zeugen Wie- derkehr, der das einfach glatt hier gesagt hat, als wenn das der Normalzustand wäre. Ich weiß gar nicht, ob es der Rekord ist, aber da waren es halt 44 Tagen. Vielleicht ist es mitunter mehr. Zu den einzelnen Punkten, die Probleme gemacht ha- ben: In der Vergangenheit, UK Krankenhaus Nord, UK Vereine, sind Unterlagen, wenn Anträge gestellt wurden, geliefert worden - dieses Mal nicht. Im 255-Seiten-Papier der SPÖ steht drinnen, ein paar Mal ist es vorgekommen, dass etwas nicht geliefert wurde. - Die Mehrheit der Be- weisanträge betreffend Unterlagen wurde nicht erfüllt. Die Mehrheit! Und die Begründungen dafür sind wirklich abenteuer- lich. Ich kenne es von allen anderen Untersuchungskom- missionen, dass Sachen geschwärzt vorgelegt werden, aber dass etwas gar nicht kommt, was hier einstimmig beschlossen wird, wo der Vorsitzende urgiert, ist echt eine neue Qualität. Das muss in Zukunft anders funktio- nieren, sonst kann man sich das leider wirklich sparen. Die Durchsetzbarkeit der Vorlage von Unterlagen ist ja im Moment nicht möglich, sondern nur dass ZeugInnen, wenn sie kommen, aussagen müssen. Diese waren zum Teil schweigsam - warum auch im- mer. Das erschwert zwar die Arbeit, aber darauf will ich nicht genauer eingehen. Das hat ja zwischendurch nicht nur uns gereicht, sondern der Vorsitzende hat ja wirklich mehrfach hier gesagt und auch ZeugInnen aufgefordert - zum Beispiel Herrn Hanke -, ob sie nicht ihre Funktion nützen möchten, damit hier Unterlagen auf den Tisch kommen, die hier einstimmig beschlossen wurden. Das hat natürlich nichts genutzt, weil man es eben nicht recht- lich durchsetzen kann. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern so kann man nicht gut arbeiten. Die Wien Energie selbst hat es leicht gehabt, denn die ist offensichtlich too big to fail. Die haben ihre Strategie im Gegensatz zu allen anderen Energieanbietern in den Bundesländern bis heute nicht geändert, machen genau gleich weiter. Niemand außer der Wien Energie hat Geld gebraucht, es gibt keinen zweiten Landesanbieter, der bei der Bundesregierung vorstellig wurde, werden musste und Milliarden angefragt hat - keiner, und trotzdem glau- ben hier immer noch alle, dass alles richtig gelaufen ist. Der Einzige, der einen Fleck hat und zu einer Wiederho- lungsprüfung antreten muss, sagt: Ich habe alles super gemacht, und alle anderen, die von eins bis vier abge- schnitten haben, sind offensichtlich diejenigen, die den Fehler gemacht haben. Too big to fail - es kann nichts passieren. Deswegen haben ja auch der Bürgermeister und alle anderen gesagt, wir machen einfach wie der Geisterfahrer weiter, der keinen Unfall macht und am nächsten Tag wieder Geisterfahrer ist und am übernächsten Tag wie- der. Es wird nur nicht gutgehen, wenn man das so durch- zieht. Was hätten wir gerne, was könnte man ändern, was sollte man ändern? Die Ausweitung der Prüfkompetenzen hat der Vorredner schon genannt. Wir haben einen gan- zen Haufen Sachen nicht überprüfen können, weil die Prüfkompetenz der Untersuchungskommission ein Ende hat. Das hat es schwierig gemacht und das muss nach dem Vorbild des Bundesrechnungshofes ausgeweitet werden. Durchsetzung von Vorlage von Unterlagen: Man kann sich jeden Antrag auf Unterlagen sparen, wenn das Er- gebnis ist, dass die, die geprüft werden, sagen, ich gebe es euch oder ich gebe es euch nicht. Das beste Beispiel dabei waren die Unterlagen, die wir von Wien Energie oder von den Stadtwerken haben wollten. Die sagen, es geht rechtlich nicht. Das steht auch im SPÖ-Papier. Es ist rechtlich nicht erlaubt. Da gibt es aber noch jemand ande- ren, der es haben könnte oder sollte: das Magistrat und der Eigentümervertreter. Herr Hanke oder der Herr Bür- germeister, könnte also, wenn er sie hätte, die Belege herausgeben, und müsste das auch machen. Man muss sich das wirklich vorstellen! Die hier sagen, wir geben es euch nicht, denn wir dürfen es rechtlich nicht - das mag sein -, und die hier sagen, wir geben es euch nicht, denn wir haben es gar nicht, denn wir wären ja leider zum Her- geben verpflichtet, wenn wir es hätten. Das heißt, der Eigentümervertreter sagt einfach, ich habe überhaupt nichts von diesen Informationen. Das heißt, die Arbeit wird nicht wahrgenommen, denn das gibt es überhaupt nicht. Ich glaube das auch nicht, sage ich ganz einfach hier. Ich halte das für ausgeschlossen, dass das gestimmt hat. Das glaube ich nicht. Ich verwende nicht das Wort mit L vorne, aber ich nehme an, wenn das so ist, ist es wirk- lich eine unfassbare Amtsführung, und wenn es nicht so war, hat es halt nicht gestimmt, was hier ausgesagt wur- de. Die Durchsetzung der Vorlage von Unterlagen muss man machen. Ich weiß nicht: Ärgert das in der SPÖ nie- mand, wenn wir hier Anträge stellen und die einfach igno- riert werden? Notkompetenzregelung, unverzüglich: Machen wir ir- gendetwas mit unverzüglich aus, nicht innerhalb von einer halben Stunde, aber fünf Tage oder drei Tage, aber nicht gerade einen ganzen Sommer lang. Ich weiß nicht, wie unverzüglich verstanden wird. Vielleicht gibt es eine Ab- stimmung in der Fraktion, und jeder schreibt auf, was für ihn unverzüglich heißt. Dann werden die einen sagen heute, die anderen werden sagen morgen. Niemand wird sagen innerhalb von zwei Monaten. Das ist eine Frage des Demokratieverständnisses und kann schnell gemacht werden. Sicherstellung der ordnungsgemäßen Wahrung der Eigentümerrechte: Die gibt es nicht - keine Berichtsle- gung, die festgelegt ist, kein Informationsaustausch, nichts, was man nachschauen kann. Es ist ja nicht einmal gesagt worden, wir haben keine Protokolle, wir schreiben keine, sondern wir machen es nicht. Wir reden miteinan- der und merken uns alles, lauter Genies at work, die alles weitergeben, wenn Nachfolger und Nachfolgerinnen kommen. Niemand schreibt irgendetwas auf, kein Proto- koll. Hätte es nämlich eines gegeben, hätte man es uns vorlegen müssen. Da wäre nämlich nicht rechtlich mög- lich, zu sagen, wir tun es nicht. Noch einmal: Die einen sagen, ich habe es, aber ich gebe es euch nicht, weil es das Gesetz sagt, und der Nächste sagt, ich habe es gar nicht. Wer immer das glaubt, glaubt auch an den Weih- nachtsmann und den Osterhasen. Ich glaube das nicht. Der Bürgermeister kann als Vorsitzender des Magist- rats Weisungen erteilen, Herr Hanke kann in seinem Bereich der Geschäftsführung der Stadtwerke Weisungen erteilen. Die hätten beide sagen können, wir wollen, dass diese Unterlagen hier herkommen. Dass sie es nicht gemacht haben, beweist, dass sie nicht wollten, dass die Unterlagen vorgelegt werden. Das ist ganz einfach. Es genügt ein Telefonat vom Bürgermeister. Der sagt, das Magistrat soll diese Unterlagen herschaffen, und dann werden sie uns vorgelegt. Das passiert nicht. Warum ist es nicht passiert? - Weil man nicht wollte, dass wir das sehen können. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer (unterbrechend): Ich ersuche Sie, langsam zum Schluss zu kommen. GR David Ellensohn (GRÜNE) (fortsetzend): Insge- samt ist die Untersuchungskommission leider von der Transparenz her schlechter verlaufen als die letzten zwei, die ich kenne. Das ist für mich ein klarer Beweis, dass man die Regeln dringend ändern muss, sonst ist es schwierig, eine weitere zu machen. Ich muss ja rechnen, wenn man noch einmal eine Untersuchungskommission macht, dass wieder die Hälfte oder mehr als die Hälfte der Beweisanträge ignoriert wird. Dann ist es schwer, zu arbeiten. Wenn man ein Interesse an Transparenz und Kontrolle hat, müssen die Regeln geändert werden. Vie- len Dank. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Danke schön. Dann bitte ich jetzt Herrn Gara um seine Bemerkungen. GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrtes Schiedsgremium! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Fraktionsführer der NEOS bin ich sehr froh, dass wir diese Untersuchungskommission rund um das Thema Wien Energie hatten. Ich habe auch immer betont, dass es sehr wichtig ist, eine solche einzusetzen, und dass es eben nicht nur diese Untersuchungskommission gibt, sondern eben auch noch der Stadtrechnungshof und auch der Bundesrechnungshof prüfen. Damit haben wir wirklich auch ein insgesamt sehr umfassendes Bild. Es hat uns die Möglichkeit gegeben, hier tatsächlich etwas tiefer in die Geschehnisse Ende August 2022 rund um das ganze Thema des Liquiditätsengpasses der Wien Energie zu schauen, das also quasi in diesem Liquiditäts- engpass gegipfelt hat. Ich habe am Anfang in meinem Eingangsstatement gesagt, dass für mich eine Untersuchungskommission ein sehr, sehr wichtiges demokratiepolitisches Instrument ist, das auf der einen Seite weder für parteipolitische Spiel- chen missbraucht werden darf - genau vor dem Hinter- grund haben wir uns auch wirklich sehr, sehr zurückge- halten -, aber auf der anderen Seite diese Erkenntnisse einer Untersuchungskommission auch nicht ins Leere laufen dürfen, denn sie sollen für Aufklärung, Transparenz und letztendlich auch für Verbesserungen stehen. Das ist aus meiner Sicht gelungen, auch mit dem Sechs-Punkte- Reformprogramm, wo sehr wesentliche Themen ange- sprochen wurden. Auch wenn - und dazu komme ich noch - es letztendlich auf Basis der Sachverhalte keine Anhaltspunkte auf ein Fehlverhalten bei der Ausübung der Eigentümer der Stadt gibt, ist es aber trotzdem wich- tig, Erkenntnisse auch dahingehend weiterzuentwickeln, um zu sagen, wo wir letztendlich Verbesserungen erwir- ken können. Ich möchte mich wirklich sehr herzlich beim Schieds- gremium, bei Ihnen drei bedanken, dass sie diese ver- antwortungsvolle Aufgabe in der Untersuchungskommis- sion wahrgenommen haben - das ist ja in vielen Fällen nicht einfach - und dass sie insgesamt auch sehr sachlich und ausgewogen im Sinne einer transparenten Aufklä- rung vorgegangen sind. Das haben wir in diesen 14, mit der heutigen 15 Sitzungen und fast 100°Stunden Befra- gung gesehen. Da wurden schon sehr viele relevante Themen sehr intensiv befragt, und ich habe es sehr gut gefunden, dass auch Sie gerade am Anfang sehr viele Fragen gestellt haben, denn das hat verhindert, dass wir sehr schnell in ein parteipolitisches Hickhack gekommen sind und es so die Möglichkeit gegeben hat, dass die Zeugen doch sehr umfangreich aussagen konnten. Das möchte ich schon betonen, gerade wenn wir über das Thema von Sachverhalten und Beweisen sprechen: Fast alle Zeugen, haben sich umfangreich sehr auskunfts- freudig erwiesen und haben sich praktisch im Vergleich zu sehr vielen anderen Untersuchungskommissionen nicht entschlagen. Letztendlich sagen diese ZeugInnen auch unter Wahrheitspflicht aus, und das darf man in der ganzen Diskussion nicht vergessen, auch wenn es um das Thema der Aktenlieferung geht. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Energiekri- se im letzten Jahr viele Grenzen und Systemrisiken auf- gezeigt hat, die bisher undenkbar schienen. Das haben auch die ExpertInnen eindrucksvoll bestätigt, denn bei dieser extremen Abhängigkeit Österreichs insgesamt und natürlich auch im Besonderen Wiens von den Gasliefe- rungen aus Russland, war ein solcher Vorfall, dass es keine Gaslieferungen gibt, unvorstellbar. Das gesamte Design und die Komplexität des Energiemarktes sind nicht für diese enormen Preisschwankungen gerüstet. Hier sind also sehr, sehr viele Themen zusammenge- kommen, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat, und das haben die ExpertInnen auch eindrücklich ge- schildert. Auf Basis dieser umfangreichen Aussagen der Exper- tInnen auch unter Wahrheitspflicht - das möchte ich noch einmal betonen - gibt es aus unserer Sicht keine An- haltspunkte, die auf ein Fehlverhalten bei der Ausübung der Eigentümerrechte der Stadt Wien schließen lassen. Dieser Rettungsschirm war wichtig und richtig. Es hat auch der Experte Benigni sehr klar gesagt, auch andere Länder und vor allem auch andere Städte haben ebenso gehandelt. Das war auch die Unterstützung in Nordrhein- Westfalen für die dortigen Stadtwerke. Das heißt, auch dort haben die Landesregierungen gesehen, dass ein solcher Schirm einfach alternativlos ist. Ist damit alles bestens? - Nein, natürlich ist nicht alles bestens, denn wir müssen alle aus dieser Krise lernen. Das ist für mich auch ein ganz wichtiges Ziel dieser Un- tersuchungskommission, dass man Schlüsse und Lehren für die Zukunft zieht und natürlich weiterführende Trans- parenzmaßnahmen und auch Systemverbesserungen einleitet. Das ist ganz klar, da haben wir ja sehr viele Diskussionen geführt. Ich möchte noch einmal zu dem gerade angesprochenen Thema der Aktenlieferungen und dem Thema, welche Unterlagen wir auch von ausgeglie- derten Unternehmen haben können, betonen: Genau deswegen ist es so wichtig, dass es den Bundesrech- nungshof und den Stadtrechnungshof gibt, denn wir ha- ben hier sehr, sehr viele Unterlagen, die letztendlich unter Geheimhaltung stehen. Da geht es auch um die Ge- schäftstätigkeit von Energieunternehmen insgesamt, und das hat natürlich auch eine große Relevanz für Energie- unternehmen insgesamt in Österreich. Da ist es mir wich- tig, dass eine unabhängige Stelle sehr vertraulich letzt- endlich prüft und alles feststellt, was Sache ist. Wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse dieser beiden Prüfun- gen vom Stadtrechnungshof und vom Bundesrechnungs- hof. Insgesamt wird dieses Reformpaket, das wir hier ge- meinsam definiert haben, auch im Bereich stadteigener Beteiligungen die Spielregeln zweifelsohne verbessern. Das werden wir mit dem Wiener Public Governance Ko- dex auch realisieren, den wir nach internationalen Stan- dards entwickeln und weiterentwickeln werden. Das ist sicherlich auch ein sehr wichtiger Schritt in Richtung Transparenz. Auch zum Thema der Notkompetenz gab es viele Dis- kussionen. Sie war in dieser Form absolut notwendig und ist auch ein wichtiges und richtiges Instrument. Gewisse Begrifflichkeiten, das haben wir in der Untersuchungs- kommission gesehen, gerade was unverzüglich betrifft - ich betone, vor allem in der tagungsfreien Zeit, denn im normalen Ablauf gibt es die Problematik nicht -, sind entsprechend zu präzisieren. Ähnliches gilt auch für die Präzisierung des Interpellationsrechtes. Das Thema Beteiligungsmanagement zu stärken, ist ganz wichtig, ist mir auch ein ganz, ganz wichtiger Punkt, dass man es noch professioneller aufstellt. Fehlverhalten in der Form gab es keines, aber natürlich ist in Richtung Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling doch noch einiges zu machen. Dafür setzen wir uns auch ein, und dabei sind bereits auch erste Schritte in Umsetzung. Es ist also nicht so, dass wir bis auf einen Schlussbericht warten, sondern wir setzen ganz konkret um und tun. Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbe- dingungen rund um die UK wurde auch schon erwähnt. Natürlich muss ein Punkt, den wir immer sehr stark kriti- siert haben, auch angepasst werden: alles was in Rich- tung Krisenkommunikation, Krisenmanagement in diesem Kontext geht. Insgesamt glaube ich, dass sehr viele Erkenntnisse in der Untersuchungskommission in wirklichen Verbesse- rungen münden und das ist aus meiner Sicht einer der ganz, ganz zentralen Punkte, denn dazu sind wir den Bürgern und Bürgerinnen dieser Stadt auch verpflichtet. In diesem Sinne, vielen Dank für diese gemeinsamen Sitzungen, vor allem vielen Dank auch an Sie, das Schiedsgremium. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Danke schön für alle Ihre Bemerkungen. Wir sind grundsätzlich ganz gut in der Zeit. Ich schaue in die Runde: Möchte jemand eine Pause, bevor wir zum Ende kommen, oder sollen wir es durchziehen? - Ich sehe weitestgehend Kopfnicken, das heißt, wir machen keine Pause. Ich komme zur Beschlussfassung des Berichtes. Die- ser Bericht wurde am Montag, soweit ich das in Erinne- rung habe, verteilt, sollte Ihnen allen zugegangen sein. Sie haben jetzt auch die Möglichkeit gehabt, in diesen Kurzsresümees Ihre Sicht der Dinge darzulegen. Gibt es dennoch weitere Wortmeldungen zu diesem Bericht vor der Abstimmung über die Beschlussfassung? - Ich sehe keine Wortmeldungen. Das heißt, ich ersuche jetzt alle Mitglieder der Unter- suchungskommission, die diesen vorgelegten Bericht unterstützen, um ein entsprechendes Zeichen. - Das sind die Abgeordneten der NEOS und der SPÖ. Ich mache die Gegenprobe. Wer ist dagegen, diesen Bericht zu be- schließen? - Das sind die Mitglieder von ÖVP, FPÖ und GRÜNEN. Damit hat dieser Bericht eine Mehrheit gefun- den und ist beschlossen. So wie ich es verstehe, brauchen wir einen Berichter- statter oder eine Berichterstatterin für den Gemeinderat. Dazu habe ich bislang noch keinen Wahlvorschlag erhal- ten. Ich nehme an, dass sich aber jemand finden wird und dass es dafür auch schon Ideen gibt. Herr Reindl, können Sie etwas dazu sagen? Bitte schön. Oder Herr Gara? GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Als Berichter- statter im Gemeinderat schlage ich Kollegen Reindl vor. (Heiterkeit.) Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Weitere Kandi- daturen habe ich bislang nicht vernommen, das heißt, der Herr Abgeordnete Thomas Reindl ist vorgeschlagen, als Berichterstatter für den Gemeinderat zu fungieren. Herr Wölbitsch, bitte, eine Bemerkung. GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Nur ganz kurz, damit das nachher nicht falsch verstanden wird: Wir halten es nur für konsequent, wenn wir sozusa- gen gegen den Mehrheitsbericht stimmen, dass wir dann natürlich auch gegen denjenigen stimmen, der diesen Bericht präsentiert. Das hat aber natürlich nichts mit Herrn Reindl persönlich zu tun. Danke. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Gut. Ich glaube, Herr Reindl wird es verkraften, egal wie es ausgeht. Darf ich um ein Zeichen ersuchen, wer dafür ist, Herrn Reindl als Berichterstatter dieser Untersuchungskommission zu wählen? - Das sind die Stimmen von NEOS und SPÖ. Auch hier ersuche ich wieder um die Gegenprobe. Wer ist dagegen? - Das sind die Stimmen von ÖVP, FPÖ und GRÜNEN. Damit ist Herr Reindl gewählt, als Berichter- statter im Gemeinderat zu fungieren. Damit sind wir mit dem rein formell erforderlichen Pro- zedere für heute fertig. Einen Minderheitenbericht habe ich vorhin schon abgeklärt. Den gibt es in dieser Untersu- chungskommission nicht. Damit verbleibt uns drei Vorsitzenden noch, auch al- lerletzte Schlussbemerkungen an Sie zu richten. Dieses Privileg habe ich ja auch als Vorsitzender, dass ich mir das letzte Wort herausnehmen darf, und Sie können nichts dagegen tun, zumindest nach der momentanen Rechtslage, die sich ja auch noch ändern kann. Ich ersu- che in diesem Sinne jetzt zuerst den Ersten Stellvertreter, Herrn Sladecek, wenn es ihm noch ein Bedürfnis ist, irgendetwas mitzuteilen. Bitte schön. Erster Vors.-Stv. HR Dr. Einar Sladecek: Ich danke. Es ist mir ein Bedürfnis, zuerst einmal meinen Dank an den Herrn Vorsitzenden zu richten. Martin, du hast das also wirklich großartig geführt, also sehr souverän, und (Allgemeiner Beifall.) vor allem auch die riesige Arbeit gehabt insbesondere der Vorbereitung der Verhandlun- gen, aber auch die Gremialbeschlüsse, die wir gemacht haben. Mein Dank auch an die Co-Vorsitzende Regine. Es war wirklich eine Freude, mit euch zusammen zu ar- beiten. Eine kleine Bemerkung zu dem, was du vorhin gesagt hast, lieber Martin. Es ist keine Gnade, dass die Abge- ordneten Fragen stellen dürfen. Ich hab' nachgeschaut, mehrere Juristen immer mehrere Meinungen, § 59d Abs. 7 der Stadtverfassung lautet also im relevan- ten Punkt: Der Vorsitzende führt die Befragung von Zeu- gen und Sachverständigen durch und kann Fragen für unzulässig erklären, und so weiter. Das heißt, es ist sehr wohl ein Fragerecht auch für die Mandatare gegeben, weil die eigenen Fragen kannst du ja nicht als unzulässig zurückweisen (Zwischenruf). Bitte? (Zwischenruf) Nein, man kann es nicht daraus ableiten, sondern es ist logisch (Zwischenruf). Es ist logisch, Herr Juraczka, ja. Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Ich gebe dir in diesem Punkt natürlich völlig Recht. Das war eine kleine Spitze von mir vorhin, weil ich mir am Anfang der Unter- suchungskommission diese Frage gestellt habe. Aber ich habe es auch aus dem abgeleitet, wie der Herr Juraczka jetzt gesagt hat (Zwischenruf), bitte. Erster Vors.-Stv. HR Dr. Einar Sladecek: Ja, mein Dank auch an alle Mitglieder der Kommission. Ich habe ja auch Untersuchungskommissionen oder Untersuchungs- ausschüsse im Nationalrat beobachtet und es ist also wirklich eigentlich sehr fair zugegangen. Ein bissel Kritik habe ich am Titel des Untersuchungsantrages, der Kurzti- tel "SPÖ-Finanzskandal". Wir haben ihn nicht verwendet. Der ist also das Revanchefoul offenbar für den ÖVP- Korruptionsausschuss im Nationalrat. Man sollte eigent- lich in die Anträge nicht schon gewünschte Ergebnisse vorwegnehmen als Titel der Anträge. Das ist ein Stil, es muss nicht sein. Es muss auch nicht sein, dass man sich gegenseitig anzeigt. Das ist auch in sehr geringem Aus- maß im Unterschied zum Untersuchungsausschuss im Parlament passiert, wofür ich also sehr dankbar bin, weil an sich haben die Gerichte in der Politik nichts verloren und auch die Staatsanwaltschaften. Die Politik soll Politik machen und die Gerichte sollen Recht sprechen. Und man sollte nicht Politik über die Gerichte machen. Das ist nicht unsere Aufgabe. Danke für die Zustimmung. Was die Herausgabe von Urkunden betrifft, war ich auch nicht ganz glücklich. Festhalten möchte ich, die Untersuchungskommission soll die Verwaltung kontrollie- ren und nicht die Verwaltung die Untersuchungskommis- sion (Allgemeine Heiterkeit.). Das heißt, wenn die Unter- suchungskommission Urkunden möchte, dann sollte nicht die Verwaltung kontrollieren und sagen: Wir geben euch das nicht, weil das ist nicht eure Kompetenz. Also viel- leicht führt man da auch irgendein Gremium ein, dass das letztlich entscheidet. Das Schiedsgericht, Schiedsgremi- um könnte auch das entscheiden. Das nur als Anregung für künftige Reformen. Ja was den Ablauf betrifft, ich hab' schon meinen Dank an die Mandatare ausgesprochen. Es hat mich gefreut, es waren keine persönlichen Untergriffe, keine persönlichen Beleidigungen. Die Gesprächsbasis zwi- schen den Fraktionen, wenn nicht gerade irgendein Thea- terdonner ist, ist intakt. Wir haben auch die redundanten Fragen überlebt, die oft zum sechsten, siebenten, achten Mal gestellt worden sind. Aber das ist also keine politi- sche Frage, sondern eine Frage des Temperaments. Es war, es ist fair abgelaufen. Über die Ergebnisse will ich nichts sagen, weil da will ich mich nicht dreinmischen, das ist eine politische Frage. Ich danke Ihnen allen. (Allge- meiner Beifall.) Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Vielen Dank für deine Worte. Dann ersuche ich jetzt noch die Stellvertre- terin Regine Jesionek um Schlussbemerkungen. Zweite Vors.-Stv.in Dr. Regine Jesionek: Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich möchte zum Abschluss dieser Untersuchungskommission ein paar Worte sagen und werde dabei ebenso wenig wie der Erste Stellvertreter des Vorsitzenden, der Herr Sladecek, zu den inhaltlichen Ergebnissen Stellung nehmen. Das ist nicht unsere Aufgabe, das entspricht auch nicht unserer Rolle. Im Wesentlichen wurde ja alles schon angespro- chen, ich kann mich daher kurz fassen. Aber eines ist mir schon ein Anliegen: Stellung zu nehmen zum Wort "un- verzüglich". Ich schließe mich da durchaus den bereits skizzierten Vorschlägen für eine Änderung der Wiener Stadtverfassung bezüglich der Ausgestaltung der Not- kompetenz des Bürgermeisters an. Die Verpflichtung zur unverzüglichen Befassung der zuständigen Gemeindeor- gane zur nachträglichen Genehmigung bedarf wohl hier wirklich einer Konkretisierung, zumal es ganz erhebliche Auffassungsunterschiede über die Bedeutung von "unver- züglich" gibt. Es war sehr interessant für mich, das zu erfahren. "Unverzüglich" heißt im Zivilrecht, von wo ich herkomme, nach der Rechtsprechung des Obersten Ge- richtshofes "ohne unnötigen Aufschub", sinngemäß inner- halb weniger Tage. Hier im Rathaus vertritt man, wie wir gehört haben, die Rechtsmeinung, und das ist ja bisher auch offenbar so gehandhabt worden, dass die nachträg- liche Genehmigung bei der nächsten regulären Sitzung einzuholen ist. Wenn diese nun, wie es hier ja der Fall war, wegen der Sommerpause erst zweieinhalb Monate später stattfindet, dann glaube ich, es besteht doch eine gewisse Diskrepanz der Bedeutung von "unverzüglich" zum allgemeinen Sprachgebrauch. Also eine Präzisierung der Bedeutung von "unverzüglich" etwa im Sinne von "binnen acht Tagen" würde ich vorschlagen bei Entschei- dungen ab einer gewissen wirtschaftlichen Erheblich- keitsschwelle wäre also durchaus sinnvoll. Zum Unter- schied von vielen von Ihnen war das für mich die erste Untersuchungskommission und ich sehe die eigentlich gar nicht so negativ, wie die Einsetzungsminderheit die jetzt nachträglich beurteilt. Es mag schon sein, dass jetzt manche von Ihnen mit den Ergebnissen nicht ganz zufrie- den sind, manche sind vielleicht auch ein wenig ent- täuscht. Aber ich halte diese Untersuchungskommission schon für einen Erfolg. Einen Erfolg nämlich, weil es de- mokratiepolitisch wichtig war, dass es sie gegeben hat. Es hat im Sommer des vergangenen Jahres Ereignisse gegeben, die schon außergewöhnlich waren, die ich per- sönlich zunächst als irritierend und vielleicht sogar be- sorgniserregend empfunden habe. Da wurden Milliar- denkredite vergeben, zum Teil hat die Öffentlichkeit erst im Nachhinein davon erfahren. Und überhaupt, also ich jedenfalls hab' zum ersten Mal von einer Notkompetenz des Bürgermeisters gehört. Es gibt wohl kaum jemanden, der auch nur irgendwie politisch interessiert ist, für den da keine Fragen offen waren. Und deshalb glaube ich, dass es so wichtig war, dass eine demokratisch legitimierte Einrichtung wie diese Untersuchungskommission prüft, was da vor sich gegangen ist und warum es dazu ge- kommen ist. Das haben wir schon getan und wir haben auch sehr genau hingeschaut, soweit das uns möglich war. Da möchte ich mich zunächst einmal bei allen Zeugen und Auskunftspersonen bedanken, die wir vernommen haben, für ihr bereitwilliges Erscheinen. Da hat es über- haupt keine Schwierigkeiten gegeben, zum Unterschied von dem, was man aus dem Zivilprozess gewöhnt ist, mit der Disziplin der Zeugen und Auskunftspersonen, und vor allem für ihre Geduld angesichts der zahlreichen und mitunter auch oftmals sich wiederholenden Fragen. Problematisch erscheint mir allerdings, und das ist heute ja schon mehrfach angesprochen worden und das ist offenbar allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten auch bewusst geworden, dass die Vorlage von Unterla- gen, die wir von den Organen und Dienststellen der Ge- meinde angefordert haben, nur zögerlich und mitunter gar nicht funktioniert hat. Die Wiener Stadtverfassung sieht bei den strittigen Beweisanträgen die Entscheidung des Schiedsgremiums vor, das sich eben aus den drei Vorsit- zenden zusammensetzt. Wir sind drei erfahrene Richter aus unterschiedlichen Bereichen. Ich möchte sagen, dass dieses Schiedsgremium durchaus hochkarätig, juristisch durchaus hochkarätig besetzt ist. Und dann erlaubt uns die Wiener Stadtverfassung einzig und allein die Beurtei- lung, ob die beantragte Beweisaufnahme geeignet ist, einen Beitrag zur Ermittlung des für den Untersuchungs- gegenstand maßgeblichen Sachverhalts zu leisten, Para- graph 59d Abs. 2a. Die praktische Durchführbarkeit, die Rechtsgrundlage, die Durchsetzbarkeit und entgegenste- hende Interessen haben wir überhaupt nicht zu beurteilen und das ist schade, weil wir, Kollege Sladecek hat es schon gesagt, das könnten. Und so wurde aus diesem Vorlageersuchen zum Teil, muss ich sagen, natürlich völlig zu Recht und aus begründeten Geheimhaltungsinte- ressen, zum Teil aber auch aus weniger stichhaltigen Gründen nicht entsprochen, und diese Situation habe ich als sehr unbefriedigend empfunden. Da würde ich schon einen entsprechenden Reformbedarf sehen. Ein anderer Punkt, und der ist eben noch nicht ange- sprochen worden, ist der Endbericht. Ich selber, aber auch meine beiden Vorsitzenden-Kollegen, wir waren von Anfang an sehr froh darüber, dass es bei einer Untersu- chungskommission nach der Wiener Stadtverfassung, anders als bei den parlamentarischen Untersuchungs- ausschüssen, nicht unsere Aufgabe sein wird, einen End- bericht zu verfassen. Der Vorsitzende und seine Stellver- treter können nämlich ausdrücklich - Para- graph 59e Abs. 3 der Stadtverfassung - nicht zum Be- richterstatter gewählt werden. Ein Drittel der Mitglieder der Untersuchungskommission kann einen Minderheits- bericht vorlegen, das heißt so ausdrücklich steht das ja gar nicht in der Stadtverfassung, aber es ergibt sich lo- gisch. Der Bericht wird von der Mehrheit der Mitglieder der Untersuchungskommission vorgelegt, die auch die Mehrheit im Gemeinderat hat und die die Stadtregierung stellt, die Stadtregierung, deren Vorgangsweise unter- sucht werden soll. Dieser Mehrheitsbericht, und bitte das jetzt nicht als Kritik am konkret vorliegenden Mehrheitsbe- richt zu verstehen, überhaupt nicht, nur ganz allgemein gesprochen prinzipiell, der kann jetzt noch so ausführlich und perfekt gemacht sein, es wird ihm zwangsläufig das Odium mangelnder Objektivität anhaften, und das finde ich sehr schade. Das ist schade angesichts des enormen Zeitaufwandes und der Mühe, die wir uns alle in dieser Untersuchungskommission gegeben haben. Ich persön- lich würde es darum für weitaus besser halten, wenn in Hinkunft die Verfassung des Abschlussberichts einem neutralen Gremium, naheliegender Weise den Vorsitzen- den als Schiedsgremium, übertragen werden würde, dem dann natürlich aber auch die dafür notwendigen Ressour- cen in personeller und finanzieller Hinsicht zur Verfügung gestellt werden müssten so wie es bei den parlamentari- schen Untersuchungsausschüssen der Fall ist. Im Gegensatz zum Herrn Reindl halte ich es aber nicht von Nachteil, dass Paragraph 59d Abs. 7 der Wiener Stadtverfassung dem Vorsitzenden das Recht einräumt, die Sitzung zu leiten und die Fragen an die Zeugen und Auskunftspersonen zu stellen und das in unbegrenzter Hinsicht, weil ich glaube, wir als Richter, wir können das, einen Sachverhalt erforschen und wir machen das ganz gut. Das ist ein Vorteil gegenüber den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, wo der richterliche Vorsit- zende dann nur eine sehr, eine zeitlich beschränkte Mög- lichkeit hat, Fragen zu stellen. Ich glaube, diese Untersuchungskommission unter- scheidet sich in ihrer Arbeit von den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen aber auch noch in anderer Weise in positiver Hinsicht. Ich möchte mich nämlich bei Ihnen allen, wie auch schon meine Vorredner, bedanken, dass unsere Sitzungen in sachlicher, ruhiger und sehr höflicher Art abgelaufen sind. Das ist aber nicht zuletzt das Verdienst unseres Vorsitzenden, des Mar- tin Pühringer, der die Sitzungen mit seiner hohen Kompe- tenz, seiner besonders höflichen und freundlichen Art, mit der notwendigen Bestimmtheit, mit Sachlichkeit und Prä- zision sowohl inhaltlicher Art, als auch das Zeitmanage- ment betreffend geleitet hat. Dafür möchte ich mich ganz besonders bedanken und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.) Vorsitzender Mag. Martin Pühringer: Herzlichen Dank. Ich kann mich den Worten meines Vorredners, meiner Vorrednerin nur uneingeschränkt anschließen, außer dort, wo mir Lob ausgesprochen wurde. Das möch- te ich natürlich nicht wiederholen in eigener Sache, aber vielen Dank für diese Ausführungen. Ich möchte ein paar Dinge noch ergänzen. Sie brau- chen keine Sorge haben, ich möchte mich auch nicht zum Untersuchungsgegenstand und zu den Ergebnissen die- ser Untersuchungskommission äußern. Das ist nicht mei- ne Aufgabe, das steht mir nicht zu und ich habe mir da auch nicht unbedingt eine klare Meinung gebildet zuge- gebenermaßen. Ich möchte aber eine Bilanz über die Vorsitzführung ziehen und meine Erfahrungen etwas zusammenfassen im Hinblick darauf, dass ja offenbar im Raum steht, die Regelungen dieser Untersuchungskom- mission wieder einmal zu ändern. Das ist in der Vergan- genheit ja immer wieder passiert, so wie ich das mitbe- kommen habe, und vielleicht kann ich da ja auch ein gewisses Feedback geben, das in irgendeiner Form Be- rücksichtigung finden kann argumentativ. Zunächst möch- te ich hervorheben, weil es für Außenstehende oft nicht so klar ersichtlich ist, was generell eine solche Untersu- chungskommission für einen unglaublichen Aufwand erzeugt auf ganz verschiedenen Ebenen. Dieser Aufwand entsteht zunächst einmal bei der Wiener Stadtverwaltung, die das alles abzuwickeln und zu betreuen hat, wo auch öffentliche Ressourcen eingesetzt werden. Insbesondere bei der Landtagskanzlei entsteht hier ein irrsinniger Auf- wand. Dieser Aufwand entsteht aber auch bei den Mit- gliedern der Untersuchungskommission, die bei Sitzun- gen zu erscheinen haben und sich entsprechend auch vorbereiten müssen. Dieser Aufwand entsteht auch bei den politischen Klubs, die diese Sitzungen im Hintergrund thematisch aufbereiten müssen und die hier teilweise sehr akribisch Recherchearbeit geleistet haben. Also mir ist das durchaus aufgefallen und ich habe dem große Aner- kennung zu zollen, auch was mitunter für Medienberichte von vor einigen Jahren hier ausgegraben wurden. Ich hab' immer Ihre Listen gesehen, die Sie dann vorgelegt bekommen haben mit entsprechenden Markierungen. Also hier wurde sicher von den politischen Klubs ausge- zeichnete Arbeit geleistet. Und nicht zuletzt entsteht na- türlich ein gewisser Aufwand bei den Vorsitzenden, die sich ebenfalls auf Sitzungen vorbereiten müssen und diese im Hintergrund administrieren, was mitunter nicht immer wahrgenommen wird. Letztlich hat sich herausge- stellt, ich will jetzt nicht diese ganzen Zahlen wiederholen, die im Endbericht, glaube ich, zutreffend wiedergegeben wurden, die statistischen Zahlen, die auch der Herr Reindl angesprochen hat betreffend wie viele Zeugen wir gehört haben, et cetera. Letztlich hat sich für mich dabei heraus- gestellt, dass einige Beweise, die hier beschlossen wur- den, insbesondere Zeugenbeweise, am Ende des Tages und am Ende dieser Untersuchungskommission gar nicht erforderlich waren, um den Untersuchungsgegenstand zu klären. Aus dem würde ich nur eine Anregung für zukünf- tige Untersuchungskommissionen ableiten, nämlich dass es nicht notwendig ist, in den ersten beiden Sitzungen ein Prozessprogramm für ein ganzes Jahr schon zu be- schließen und das unbedingt aufs Tapet zu bringen. Für mich ist es logisch und nachvollziehbar, dass Unterlagen- anforderungen am Beginn einer Untersuchungskommis- sion stehen müssen und dort möglichst umfassend, auch im Hinblick darauf, was man später einmal brauchen könnte, weil das gewisse Vorlaufzeiten hat und erforder- lich ist, um sich auf Zeugenbefragungen vorzubereiten. Bei den Zeugenladungen wäre es aus meiner Sicht aber angemessener gewesen, wenn man das Stück für Stück im Lauf des Weges und jeweils entsprechend der Ermitt- lungsergebnisse anpasst und nicht am Anfang ein großes Bündel beschließt. So sind letztlich 27 Personen als Zeu- ginnen und Zeugen hier beschlossen worden, deren Ein- vernahme am Ende gar nicht stattgefunden hat. Und sowas verursacht letztlich nur einen administrativen Auf- wand, der unnötige Ressourcen verbraucht und nicht sein hätte müssen. In Zusammenhang mit einem solchen administrativen Aufwand einer Untersuchungskommission möchte ich schon hervorheben, dass die administrative Unterstüt- zung, die seitens des Magistrats hier zur Verfügung ge- stellt wurde, aus meiner Sicht weitgehend tadellos funkti- oniert hat. Dank der Tontechnik, der Schreibstelle und dem Stenografischen Dienst haben wir in sehr kurzer Zeit wunderbar aufgearbeitete Wortprotokolle jeweils erhalten. Mich hat das immer wieder aufs Neue erstaunt, wie das in dieser kurzen Zeit auch möglich war und in welcher Quali- tät hier die Protokolle vorbereitet wurden. Die Magistratsdirektion Recht hat mir mit dem Herrn Mag. Fischer einen sehr kompetenten Juristen zur Seite gestellt, an den ich mich bei verfahrens- und verfassungs- rechtlichen Fragen immer wenden durfte. Auch dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Und ganz be- sonders hervorheben möchte ich, was die Landtagskanz- lei an Unglaublichem geleistet hat, um diese Sitzungen entsprechend vorzubereiten, den umfassenden Schrift- verkehr vorzubereiten und abzuhandeln, und vor allem stets den Überblick und einen kühlen Kopf zu bewahren. Ohne diese Unterstützung von der Frau Ferscha, von Herrn Amon und deren Team hätte ich diese Geschäfte der Untersuchungskommission niemals in dieser Form abwickeln können. Ich hoffe, auch Ihnen allen ist bewusst und Sie schätzen es entsprechend, wie professionell Sie hier im Landtag und Gemeinderat betreut werden. Das sollte man nicht als Selbstverständlichkeit auffassen, sondern sehr dankbar dafür sein. (Allgemeiner Beifall.) In diesem Zusammenhang möchte ich aber auf einen Punkt hinweisen, wo ich auch nicht sicher bin, ob mir die Landtagskanzlei da sonderlich dankbar dafür sein wird, nämlich, ich würde es als wünschenswert erachten, wenn bei zukünftigen Untersuchungskommissionen die Abwick- lung und die Geschäfte der Untersuchungskommission auch gänzlich bei der Landtagskanzlei angesiedelt wer- den und diese für den Mehraufwand entsprechend mit Personal ausgestattet ist. Bei dieser Untersuchungskom- mission waren einzelne Geschäftsbesorgungen an die MA°5 ausgelagert, insbesondere die Betreuung des Cloud-Services, aber auch die Abfertigung bestimmter Schreiben und Entgegennahme bestimmter Schreiben. Dadurch haben sich aus meiner Sicht Reibungsverluste und Doppelgleisigkeiten ergeben, die nicht sein hätten müssen. Letztlich im Hinblick darauf, dass die MA°5 ja auch im Zentrum des Untersuchungsgegenstandes ge- standen ist, war das aus meiner Sicht keine gute Optik. Auch für die MA°5, glaube ich, war das keine erfreuliche Aufgabe, dass sie einerseits die geprüfte Stelle ist und dann bei dieser Prüfung administrativ eingebunden ist. Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, auch bei zukünfti- gen Untersuchungskommissionen, dass, wie in der Wie- ner Stadtverfassung vorgesehen, der Magistrat die Ge- schäfte der Untersuchungskommission besorgt ohne dabei aber die Tätigkeit der Untersuchungskommission zu hinterfragen oder diese in irgendeine Richtung lenken zu wollen. Aus meiner Sicht hat sich das Schiedsgremium jeden- falls dafür bewährt, die Relevanz einzelner Beweisanträge für den Untersuchungsgegenstand zu beurteilen. Ich hatte den Eindruck, manche haben sich am Beginn mehr er- wartet im Hinblick darauf, welche Folgen die Entschei- dungen des Schiedsgremiums, insbesondere dann bei der praktischen Umsetzung von Aktenlieferungen haben werden. Hier mussten wir als Schiedsgremium aber da- rauf hinweisen, dass nach der Wiener Stadtverfassung diesem Schiedsgremium keine Anordnungs- oder Be- fehlsgewalt gegenüber Magistratsbehörden zugewiesen ist und wir daher niemanden zwingen konnten, irgendwel- che Dinge vorzulegen. Wir konnten auch nicht beurteilen, ob jemand zu einer Urkundenvorlage jetzt wirklich ver- pflichtet ist, sondern unser einziger Beurteilungsmaßstab war, ob eine solche Vorlage Relevanz für das Ermitt- lungsverfahren haben kann. Wollte man hier irgendetwas Weitergehendes schaffen, müsste man aus meiner Sicht die Wiener Stadtverfassung dementsprechend überarbei- ten. Ich sehe aber gewisse verfassungsrechtliche Prob- leme, wenn es darum geht, diesem Schiedsgremium jetzt tatsächlich eine behördliche Befehlsgewalt zuzuerkennen. Also da wird man verfassungsrechtlich kreativ sein müs- sen, um dieses Problem zu lösen. Was mir sehr vernünf- tig und erfolgreich erschienen ist war, vor Einsetzen die- ser Untersuchungskommission bei strittigen Fragen über die Zulässigkeit des Einsetzungsantrags das Schieds- gremium mit einem Gutachten zu befassen. Auf diesem Weg konnten Rechtsfragen von einer politischen auf eine unabhängig fachliche Ebene verlagert werden. Und es war aus meiner Sicht uneingeschränkt zu begrüßen, dass der Vorsitzende des Gemeinderates, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, diesem Gutachten des Schiedsgremi- ums in allen Fragen und allen Punkten gefolgt ist. Ich hatte den Eindruck, dass auch von den Fraktionen ein solches Gutachten letztlich bedingungslos akzeptiert wurde. So scheint mir das ein sehr passendes Instrument zu sein, um solche Konflikte im Vorfeld einer Untersu- chungskommission zu lösen. Wünschenswert erschien es mir, und ich glaube, da sind sich der Herr Reindl und ich einig, dass es sowas wie eine Verfahrens- oder Geschäftsordnung einer Untersu- chungskommission in Zukunft geben wird, wo ablauftech- nische Fragen, der Umgang mit Anträgen, irgendwelche Fristen oder Ähnliches, gerne auch ein mögliches Frage- recht des Vorsitzenden bei Zeugenbefragungen, vorge- sehen werden. So könnte, glaube ich, eine gewisse Kon- tinuität der Abläufe über mehrere Untersuchungskommis- sionen hinweg, wo der Vorsitz ja jeweils wechselt, ge- währleistet werden. Mir persönlich wäre es zugegebe- nermaßen oftmals um einiges lieber gewesen, einfach nur in einem fixen Regelwerk nachzuschlagen, wie die Dinge denn abzuhandeln sind, anstatt das jedes Mal mit Ihnen auszudiskutieren oder kreativ dann irgendwas erfinden zu müssen. Also das rege ich ebenfalls an, eine solche Ver- fahrens- oder Geschäftsordnung anzudenken für die Zukunft. Dort könnte auch die Rolle des Schiedsgremi- ums klarer definiert werden oder weitere Zuständigkeiten bei Fragen über den Ablauf verankert werden. Im Ablauf dieser Untersuchungskommission, und das haben heute, glaub' ich, alle Beteiligten angesprochen, haben sich immer wieder Fragen rund um Aktenlieferun- gen und Unterlagenlieferungen ergeben. Die Untersu- chungskommission ist eine Verwaltungsbehörde, die das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden hat. Das habe ich mehrfach betont im Laufe dieser UK. Dieser Verwaltungsbehörde stehen im Wesentlichen die gleichen Möglichkeiten beim Führen eines Ermittlungsver- fahrens zur Verfügung wie anderen Verwaltungsbehörden auch, aber letztlich auch die gleichen Mittel wie etwa den Verwaltungsgerichten. Also ich habe in meinen Ermitt- lungsverfahren auch keine anderen Instrumente als die, die die Untersuchungskommission hier in diesem konkre- ten Zusammenhang gehabt hat. Im Wesentlichen bedeu- tet es, dass Zeugeneinvernahmen theoretisch auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden könnten, was erfreu- licherweise hier nicht notwendig war. Andere Beweisauf- nahmen, insbesondere die Vorlage von Akten und Unter- lagen, können in der Regel aber nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Was der Untersuchungskommissi- on hier aber zur Verfügung steht, ist ein grundsätzlich durchaus mächtiges Instrument der Österreichischen Bundesverfassung, nämlich jenes der Amtshilfe, das sehr weitgehend die Mitwirkung anderer Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden vorsieht. Das praktische Problem mit der Amtshilfe ist jedoch, dass diese einer- seits nicht zwangsweise durchgesetzt werden kann und auch der Mitwirkung des ersuchten Organs bedarf, das auch zwingend eine Prüfung vornehmen muss, ob es diese Amtshilfe überhaupt leisten darf. Für private Rechtsträger, und das haben wir mehrfach mitbekommen, besteht in der Regel überhaupt keine Verpflichtung, hier am Ermittlungsverfahren mitzuwirken. Das hat sich hier im Wesentlichen auf die Wiener Stadtwerke und die Wien Energie bezogen und ich habe das mehrfach auch klargestellt, dass aus meiner Sicht tatsächlich hier keine Pflicht bestand, uns irgendwas zur Verfügung zu stellen. Manche Antworten aber auf Amtshilfeersuchen, wo es eine solche Pflicht aus meiner Sicht schon gibt mitzuwir- ken, die dieser Untersuchungskommission vom Magistrat erteilt wurden, waren für mich argumentativ zugegebe- nermaßen schwer nachvollziehbar und haben nicht mei- nem Verständnis von Artikel°22°BVG entsprochen, wo die Amtshilfe in der Bundesverfassung geregelt ist. Ich glau- be, dass hier ein auskunftsfreudigeres Verständnis des Magistrats von der Amtshilfe durchaus manche Wogen glätten hätte können und auch der Bedeutung dieses Gremiums angemessen gewesen wäre. Ich kann also nur appellieren, bei weiteren Untersuchungskommissionen das Verständnis des Magistrats von Artikel°22°BVG im Lichte der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, aber auch der gängigen Lehrmeinung, noch einmal zu evaluie- ren und gegebenenfalls anzupassen. Die Arbeit dieser Untersuchungskommission war ganz wesentlich geprägt aus meiner Sicht von einem ständigen Tanz um die Grenzen des Untersuchungsgegenstandes. Wie Sie alle wissen, kann sich die Ermittlungstätigkeit einer Untersuchungskommission auf die Privatwirt- schaftsverwaltung der Gemeinde beziehen, auf das An- teilsmanagement der Stadt Wien, allerdings nicht auf die Gebarung privater Rechtsträger selbst, die im Eigentum der Stadt Wien stehen. Im Zusammenhang hier mit der Wien Energie und der Wiener Stadtwerke, die solche Rechtsträger sind, war es deshalb eine besonders schwierige Aufgabe, eine klare Abgrenzung zu finden, was liegt jetzt im Einzelnen im Untersuchungsgegenstand und was nicht. Das hat insbesondere bei Sitzungen und bei Zeugenbefragungen die Herausforderung mit sich gebracht, dass bei einzelnen Fragen, die von Ihrer Seite gekommen sind und wo Sie zulässigerweise aus meiner Sicht und verständlicherweise auch versucht haben aus- zuloten, was geht und was geht nicht, dass wir das als Vorsitzende ad hoc zu beurteilen hatten, obwohl das nicht immer ganz eindeutig und ganz einfach zu sagen war. Ich habe Ihnen das eine oder andere Mal zweifellos bei solchen Fragen auch recht streng das Wort unterbun- den und war gleichzeitig an anderer Stelle wieder zu lasch. Zumindest war das dann so mein Eindruck beim Lesen der Protokolle im Nachhinein. Ich hoffe, dass Sie mir das nachsehen können. Ich habe oftmals erst im Nachhinein auch beim Lesen der Protokolle wirklich ver- standen, worauf Sie hinaus wollten und was Sie eigentlich gemeint haben und dann war es naturgemäß schon zu spät. Ich kann Ihnen nur die Empfehlung geben bei zu- künftigen ähnlichen Gremien, dass Sie auch versuchen, Fragen möglichst kurz und knackig und präzise zu formu- lieren und Schnörkel, Ausschmückungen, Einleitungen, Ausleitungen idealer Weise hintanzuhalten. Gerade nach einer mehrstündigen, vier-/fünfstündigen Sitzung passiert es einfach allzu oft, dass irgendwann einmal die Aufmerk- samkeit weg ist und Sie mit einem Satz beginnen und ab dem zweiten Wort weiß ich eigentlich nicht mehr, was Sie im ersten Wort gesagt haben. Das ist mein Ersuchen für ein nächstes Mal, für ein allfälliges nächstes Mal. Generell würde ich anregen, auf gesetzgeberischer Ebene zu überdenken, wie die Grenzen eines möglichen Untersuchungsgegenstandes in der Wiener Stadtverfas- sung gezogen sind. Dass Betriebe, die zur Gänze im Eigentum der Stadt Wien stehen und die auch vom Stadt- rechnungshof geprüft werden können, der Kontrolle einer Untersuchungskommission letztlich nur über die Hintertür zugänglich sind, indem man die Anteilsverwaltung über- prüft, erscheint mir jedenfalls diskutabel und hinterfra- genswert. Das habe ich, glaube ich, auch in der allerers- ten Sitzung schon gesagt. Für mich war diese Untersuchungskommission eine unglaublich spannende Aufgabe, bei der ich vieles lernen und erfahren durfte und Einblicke bekommen habe, die mir sonst in meiner Berufslaufbahn sicher verwehrt ge- blieben wären. Mit der Politik haben wir ja üblicherweise nichts zu tun an den Gerichten, zumindest nicht unmittel- bar zu tun. Das letzte Jahr war dadurch, aber auch auf- grund des mit dieser Untersuchungskommission verbun- denen Aufwandes sicher ein beruflich sehr forderndes für mich, und das sage ich jetzt nur im Hinblick auch auf allfällige Nachfolgerinnen, Nachfolger von mir. Wenn diese Untersuchungskommission auf Hochtouren läuft, also mit einem Sitzungsintervall von zwei Wochen und zahlreichen Beweisanträgen, Anrufen des Schiedsgremi- ums, aber auch in Vorbereitung dieser Untersuchungs- kommission, dann ist das von der zeitlichen Belastung durchaus ein Halbtagsjob, den man einrechnen muss. Da darf ich mir einen Kommentar auch erlauben, der sich jetzt an Sie als Landesgesetzgeber, obwohl Sie nicht in dieser Rolle hier sind, aber in Personalunion dennoch die Gleichen sind, mitgeben: Im Organisationsgesetz des Verwaltungsgerichts Wien ist es nicht vorgesehen, dass ein Richter des Verwaltungsgerichts Wien, der hier eine Aufgabe übernimmt, deswegen arbeitsmäßig entlastet wird am Gericht. Das könnte man allenfalls andenken, das einmal anzupassen; weil diese Doppelbelastung, die ich jetzt das letzte Jahr hatte, durchaus andere Kollegin- nen und Kollegen abhalten könnte in der Zukunft, so eine Aufgabe zu übernehmen. Mir war es eine große Freude und Ehre, und das mei- ne ich ganz ehrlich jetzt, Sie alle im Rahmen dieser Un- tersuchungskommission kennenzulernen. Ich habe viele spannende Begegnungen hier gehabt, vor allem in den Pausengesprächen draußen, wo sich immer eine ganz andere Realität auch bietet wie hier auf der Bühne, wo Sie alle sitzen. Es war ein Vergnügen, nicht immer, aber es war größtenteils ein Vergnügen, diese Sitzungen mit Ihnen zu bestreiten. Ich war des Öfteren etwas frech und vorlaut Ihnen gegenüber, das liegt in meiner Natur. Ich hoffe, dass Sie mir das verzeihen. Es war mit Ihnen auch nicht immer nur einfach. Im Großen und Ganzen haben wir aber, glaube ich, einen respektvollen und konstrukti- ven Umgang miteinander gefunden. Ich war zumindest mit dem Gesprächsklima hier sehr zufrieden und das war meine größte Besorgnis im Hinblick auf andere Untersu- chungsgremien und was man da medial im Vorfeld immer hören konnte. Wir haben, glaube ich, auf weiten Strecken eine sehr gute Arbeitsatmosphäre hier gefunden. Zuletzt bleibt mir dann auch ein ganz großes Danke- schön an meinen Stellvertreter und an meine Stellvertre- terin zu richten, die mir während der gesamten Untersu- chungskommission mit fachlichem und persönlichem Rat stets zur Seite gestanden sind, und die, und das möchte ich auch betonen, bei jeder noch so zähen Sitzung, und wir haben derer doch einige gehabt, bis zuletzt durchge- halten haben. Also wir drei waren alle bei allen Sitzungen vom Anfang bis Ende durchgehend anwesend, obwohl es nicht sein hätte müssen. Aber das hat natürlich die Arbeit wesentlich erleichtert, weil wir uns in der Vorsitzführung abwechseln konnten und weil auch der Informationsfluss und der Informationsstand immer der gleiche war. Wir haben im Schiedsgremium und bei der Vorsitzführung einen unglaublichen Teamgeist entwickelt, der letztlich sicher zum Funktionieren dieser Untersuchungskommis- sion gut beigetragen hat. Ich habe es auch als berei- chernd empfunden, dass dieses Vorsitzteam aus ver- schiedenen gerichtlichen Spezialisierungen zusammen- gewürfelt wurde, weil wir so verschiedene Fachkompe- tenzen einbringen konnten und ich etwa eine gewisse unternehmensrechtliche, zivilrechtliche Kompetenz ein- fach nicht mitbringen kann aufgrund meiner beruflichen Laufbahn. Ich kann daher nur empfehlen, diesen Bestel- lungsmechanismus für die Vorsitzenden in dieser Form auch weiterhin beizubehalten und hoffe, dass wir für Sie nicht ein abschreckendes Beispiel für einen rein richterlich besetzten Vorsitz waren, wie es ihn so in dieser Form noch nicht gegeben hat. Sie müssen halt damit leben, dass Richterinnen und Richter auch gewohnt sind zu sagen, was sie denken, und zu sagen, was sie für richtig halten. Das ist ja eine Chance gleichermaßen, die Sie hoffentlich auch nutzen können. Also herzlichen Dank an meinen Stellvertreter, meine Stellvertreterin. Ich hoffe, dass Sie die Ergebnisse dieser Untersu- chungskommission letztlich in Ihrer politischen Arbeit verwerten können und auch Anregungen daraus ziehen können. Ich bin gespannt auf die diesbezügliche Debatte im Gemeinderat, die ich sicher verfolgen werde, und allfällige weitere Entwicklungen, die sich aus den Unter- suchungsergebnissen ergeben. Wenn Sie an der Vorsitz- führung des letzten Jahres irgendetwas gestört haben sollte, lade ich Sie herzlich ein, dass Sie mir das in einem persönlichen Gespräch auch als Feedback noch mitge- ben. Ich kann daraus letztlich nur lernen. Damit verbleibt mir dann nur noch, diese allerletzte Sitzung zu schließen. Ich bin zugegebenermaßen durch- aus froh, dass es vorbei ist. Da bin ich wahrscheinlich nicht der Einzige im Raum, wir können das dahingestellt sein lassen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und danke für die Aufmerksamkeit, die Sie mir im letzten Jahr entge- gengebracht haben. (Allgemeiner Beifall.) (Schluss um 12.37 Uhr)