Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates Missstand bei der Gewährung und Überprüfung der widmungsgemäßen Nutzung von Fördergeldern durch die Gemeinde Wien 1. Sitzung vom 2. Dezember 2019 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit S. 3 2. Verlesung des Antrages auf Einsetzung einer Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates " Missstand bei der Gewährung und Überprüfung der widmungsgemäßen Nutzung von Fördergeldern durch die Gemeinde Wien" S. 3 3. Vortrag von Herrn Bereichsdirektor für Recht Mag. Karl Pauer S.9 4. Beweisanträge S. 13 5. Weitere Vorgangsweise S. 17 (Beginn um 13.00 Uhr) Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Einen schönen Nachmittag wünsche ich. Ich bitte die Medienvertreter, nunmehr die Ton- und Bildaufnahmen einzustellen. Ich bedanke mich für Ihre kooperative Haltung und freue mich, dass Sie berichten. Ich darf um 13.00 Uhr die Sitzung der Untersuchungskommission des Gemeinderates eröffnen, und zwar die konstituierende Sitzung und darf gleichzeitig bekanntgeben, dass es ein Déjà-vu-Erlebnis für mich ist, dass ich hier im heurigen Jahr eigentlich im Februar für die Untersuchungskommission Krankenhaus Wien Nord als Stellvertretender Vorsitzender vom Los getroffen wurde. Nunmehr hat mich das Los zum Vorsitzenden dieser Untersuchungskommission betreffend die Verwendung von Fördergeldern gemacht. Hätte ich im staatlichen Lotto so viel Glück, wäre ich ein gemachter Mann. Ich danke also dem Los, diese spannende Aufgabe, die mich ehrt, ausüben zu dürfen. Ich begrüße die Anwesenden besonders herzlich, einige kenne ich schon persönlich, einige sind neu in diesem Gremium. Über den Charakter dieses Gremiums, über die Rechtsnatur dieser Kommission werden wir heute noch vom Bereichsdirektor Mag. Karl Pauer von der Stadt Wien einen kurzen Vortrag hören, denn das, glaube ich, ist für das Selbstverständnis dieser Behörde und das rechtliche Begreifen extrem wichtig. Ich darf noch einmal die Begrüßung wiederholen, feststellen, dass keine Entschuldigungen eingelangt sind, dass wir vollzählig und beschlussfähig sind. Damit beginne ich mit dem offiziellen Teil. Wir haben heute ein ganz schönes Pensum an Arbeit vor uns, informell möchte ich mit dem Verlesen des Antrages beginnen, damit wir uns den Untersuchungsgegenstand noch einmal vor Augen führen. Ich werde hierbei von meinem Stellvertreter unterstützt, der sich dann auch noch kurz vorstellen wird. In weiterer Folge kommt dann die Einführung in die Rechtsnatur dieser Untersuchungskommission als Behörde durch einen sachkundigen Juristen, nämlich Bereichsleiter Mag. Pauer. In weiterer Folge kommen wir dann zu den zahlreichen Beweisanträgen, die bereits eingelangt sind und deren Abstimmung. Dann werden wir auch noch das Programm für die nächste Sitzung, die wir sportlicherweise schon für den 16.12. grundsätzlich vorgesehen haben, vornehmen. Es bleibt selbstverständlich auch gerne Zeit für Statements der verschiedenen Fraktionen. Ich nehme an, das wird nach der rechtlichen Darstellung durch den Bereichsdirektor ein weiterer Auftakt dieses heutigen Termins sein. Ich bitte Sie, sich jederzeit mit Fragen an mich zu wenden. Was für die Neulinge ein bisschen verwirrend ist, jedes Mal, wenn wir hier auf die Taste Mikro drücken, müssen wir unseren Namen nennen beziehungsweise muss der Vorsitzende oder sein Stellvertreter den Namen desjenigen aussprechen, der gerade am Wort ist. Das machen wir nicht, weil wir Zeit schinden wollen und uns die stundenweise Bezahlung unserer Tätigkeit so ein Anliegen ist, sondern das machen wir, damit das extern geführte Protokoll korrekt geführt wird und wir wissen, wer am Wort ist. Das gelingt in der Hitze des Gefechtes nicht immer, und seien Sie daher nachsichtig mit mir, wenn ich immer wieder "Taste drücken" sage oder wenn ich dieses Handzeichen mache. Man kennt das schon aus den vergangenen Kommissionen, es ist einfach notwendig, um eine sachgerechte und vollständige Protokollierung zu ermöglichen. Damit geht es schon los. Wir beginnen mit der Verlesung des Antrags vom 14.10.2019 gemäß § 59a der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien auf Einsetzung einer Untersuchungskommission des Gemeinderates der Gemeinderatsmitglieder Anton Mahdalik, Dr. Wolfgang Aigner, Nikolaus Amhof, Karl Baron, Stefan Berger, Armin Blind, Nemanja Damnjanovic, Mag. Gerald Ebinger, Michael Eischer, Lisa Frühmesser, Georg Fürnkranz, Ing. Udo Guggenbichler, Klaus Handler, Gerhard Haslinger, Mag. Martin Hobek, Manfred Hofbauer, Wolfgang Irschik, Mag. Günter Kasal, Dr. Günter Koderhold, Leo Kohlbauer, Dietrich Kops, Mag. Dietbert Kowarik, Veronika Matiasek, Michael Niegl, Mag. Alexander Pawkowicz, Roman Schmid, Elisabeth Schmidt, Georg Schuster, Angela Schütz, Wolfgang Seidl, Rudolf Stark, Michael Stumpf, Christian Unger, Dr. Alfred Wansch, eingebracht im Oktober 2019 betreffend Missstand bei der Gewährung und Überprüfung der widmungsgemäßen Nutzung von Fördergeldern durch die Gemeinde Wien. Begründung I. Aktueller Missstand I.1. Grundlegender Sachverhalt Die Stadt Wien schüttet jährlich mehrere hundert Millionen Euro als Fördergelder an unzählige private Vereine und andere Rechtsträger aus. Aktuelle Prüfergebnisse des Rechnungshofes und Stadtrechnungshofes zeigen auf, dass es bei der Gewährung und Überprüfung der widmungsgemäßen Nutzung von Fördergeldern durch die Gemeinde Wien häufig zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Ebenso üben die Rechnungshöfe Kritik an der zuständigen Verwaltungsführung wegen der oftmals nur schwer nachvollziehbaren Vergabe von Fördermitteln und der laschen Nachkontrolle. Oftmals finden sich unter den Organen der geförderten Rechtsträger Mitglieder des Gemeinderates, Parteiangehörige oder deren Familienmitglieder. Der ehemaliger Klubobmann der SPÖ, Christian Oxonitsch, nahm gegenüber der Rechercheplattform fass-ohne-boden.at zu den Parteiverflechtungen unter anderem wie folgt Stellung: Nun ist es sehr klar, dass Ihre unentgeltliche Rolle im Verein dazu dient, dass die Fördergelder der Stadt Wien in die richtige Richtung gelenkt werden. Diese Aussage ist beispielgebend für das Selbstverständnis der politisch Verantwortlichen, nachdem die Agenden der Kommunalverwaltung mit den seit Jahren die politische Macht ausübenden Parteien in Wien mehr oder weniger verschwimmen. Die Ausschüttung von dutzenden Millionen Steuermitteln an Parteiorganisationen und parteinahe Vereine erhärtet den Verdacht der Freunderlwirtschaft sowie der verdeckten Parteienfinanzierung über den Umweg der Vereinssubvention. Der verantwortungslose Umgang mit öffentlichen Mitteln durch die Verwaltungsführung der Stadt Wien wird in der Regel erst durch kritische Berichte der Rechnungshöfe offenbart. Die immer wiederkehrenden Kritikpunkte lassen eine Bereitschaft der Verantwortungsträger, an der aktuellen Situation etwas zu ändern, nicht erkennen. I.2.Mangelhafte Information der politischen Entscheidungsträger In der Regel umfassen die dem Gemeinderat beziehungsweise dessen Ausschüssen vorgelegten Subventions- Geschäftsstücke nicht mehr als eine wenige Sätze umfassende, meist oberflächliche Projektbeschreibung sowie Kalkulation, die bestenfalls aus den Posten Personalaufwand und Sachaufwand besteht. Weder ist den Gemeinderäten der gesamte Förderakt zugänglich, noch gibt der Magistrat ausreichend Auskunft darüber, ob und warum nach Ansicht des Magistrats die Voraussetzungen für eine positive Bearbeitung des Antrages gegeben sind. Darüber hinaus werden dem Gemeinderat beziehungsweise den zuständigen Ausschüssen keinerlei Informationen über Förderansuchen gegeben, die vom Magistrat abgelehnt wurden. Die fehlenden Informationen zu den Förderwerbern - insbesondere zu deren Gebarung und sonstigen finanziellen Ausstattung - sowie die Tatsache, dass der Gemeinderat über etwaige andere bereits vom Magistrat ausgeschiedene Ansuchen gänzlich in Unkenntnis gelassen wird, schränkt die tatsächliche politische Entscheidungsfindung des Gemeinderates drastisch ein. Darüber hinaus lagerte und lagert die Stadt Wien kommunale Aufgaben und Agenden der Daseinsvorsorge mittels entgeltlicher Vereinbarungen an externe Vereine und andere Rechtsträger aus. Derartige Konstrukte - gepaart mit den dürftigen Informationen des Magistrats - erschweren eine Kontrolle durch den Gemeinderat beziehungsweise dessen Ausschüsse erheblich und machen diese nahezu unmöglich. Den Mandataren bleibt lediglich die (zahlenmäßig stark beschränkte) Möglichkeit, Prüfersuchen an den Rechnungshof beziehungsweise den Stadtrechnungshof zu richten. Im Zuge derartiger Prüfungen stellen die Rechnungshöfe regelmäßig beträchtliche Mängel in Vergabe und Kontrolle des Mitteleinsatzes fest. I.3. Nicht nachvollziehbare Gewährung von Fördermitteln Subventionswerber haben ihren Anträgen auf Verteilung von Fördermitteln unter anderem eine ausführliche Kalkulation beizufügen. Im Zusammenhang mit Ansuchen um Förderungen wurde mehrfach kritisiert, dass die beigelegten Unterlagen und Kalkulationen vom Magistrat in seiner Entscheidungsfindung nicht oder auf nicht nachvollziehbare Art und Weise berücksichtigt werden. Die Rechnungshöfe weisen regelmäßig darauf hin, dass die Verwaltungsführung der Stadt Wien bei der Gewährung von Subventionen die eigenen Förderrichtlinien missachtet. Insbesondere die Umsetzung des in den Richtlinien festgelegten Förderziels erscheint den Prüfern oftmals fragwürdig. Exemplarische Beispiele des Missstands anhand jüngerer Stadtrechnungshofberichte: Die MA 13 legte dem Stadtrechnungshof keine nachvollziehbare Dokumentation über die Antragsprüfung vor (Stadtrechnungshof I-3/17, Seite 29) Die MA 13 berücksichtigte in der Antragsbearbeitung die Ergebnisse vorangegangener Abrechnungsprüfungen nicht (Stadtrechnungshof I-3/17, Seite 29) Nicht nachvollziehbare Förderung mehrerer Vereine mit demselben Vereinszweck (Stadtrechnungshof I-18/17, Seite 15) Unvollständige und uneinheitliche Darstellung geförderter Einzelprojekte im Förderansuchen (Stadtrechnungshof I- 1/17, Seite 15f.) Kein erkennbarer Förderzweck im öffentlichen Interesse (Stadtrechnungshof I-1/17, Seite 35) Doppelsubvention durch Stadt Wien-nahe Organisationen (Stadtrechnungshof I-1/17, Seite 34) Die MA 7 befürwortete weitere Förderansuchen, ohne die widmungsgemäße Verwendung der Mittel der Vorjahre ausreichend geprüft zu haben (Stadtrechnungshof I-5/16, Seite 22f.) I.4. Mangelhafte Nachkontrolle durch den Magistrat Besondere Kritik der Rechnungshöfe gilt der Nachkontrolle des Mitteleinsatzes durch den Magistrat. Die Rechtsträger legen oftmals nicht nachvollziehbare oder mangelhafte Belege vor, die seitens des Magistrats trotzdem nicht beanstandet werden. Aus der Kritik der Rechnungshöfe ist abzuleiten, dass die Stadt Wien bei der Prüfung, ob die zur Verfügung gestellten Mittel widmungsgemäß, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt wurden, sehr ungenau vorgeht oder sogar absichtlich keine korrekte Überprüfung veranlasst. Auch das Erreichen des Förderziels ist für die Stadt Wien von offenbar nachrangiger Bedeutung. Oftmals wird verabsäumt, eine Evaluierung darüber durchzuführen, ob die von den Rechtsträgern aufgewendeten Fördermittel dazu beigetragen haben, das Förderziel zu erfüllen. Der tatsächliche Mitteleinsatz wird oftmals nicht mit der notwendigen Sorgfalt geprüft, etwaige Zweckentfremdungen können daher nicht rechtzeitig festgestellt werden. Exemplarische Beispiele des Missstands anhand jüngerer (Stadt-)Rechnungshofberichte: Fehlende Dokumentation über die Prüfung bei starken Abweichungen vom eingereichten Finanzplan (Stadtrechnungshof I-3/17, Seite 30) Fehlende Dokumentation über die Prüfschritte und die Ergebnisse der Abrechnungsprüfung (Stadtrechnungshof I- 3/17, Seite 31) Keine Durchführung von Qualitätsgesprächen mit dem Subventionsnehmer seitens der MA 13 (Stadtrechnungshof I- 3/17, Seite 31) Die MA 17 akzeptierte eine Förderungsabrechnung, bei der Ausgaben außerhalb des geförderten Zeitraumes mit abgerechnet wurden (Stadtrechnungshof I-17-1/15, Seite 30) Die MA 57 widmete Fördermittel ohne die notwendige Genehmigung der zuständigen Gremien auf das Folgejahr um (Stadtrechnungshof I-11/16, Seite 9) Prüfungsrelevante Unterlagen wurden von der MA 57 nur im Handakt abgelegt und so dem Stadtrechnungshof vorenthalten (Stadtrechnungshof I-11/16, Seite 33) Belege für die Stichprobenkontrolle wurden vom Verein selbst ausgewählt (Stadtrechnungshof I-7-6/15, Seite 31) MA 7 hinterfragte die Abrechnung trotz zahlreicher Abweichungen von der Kalkulation nicht (Stadtrechnungshof 1-7- 6/15, Seite 32) Abweichungen vom Finanzplan, die über die festgelegten Grenzwerte hinausgingen, wurden von der MA 7 nicht hinterfragt (Stadtrechnungshof 1-9/17, Seite 28) Fehlende beziehungsweise nicht nachvollziehbare Protokollierung einer Vor-Ort-Überprüfung durch die MA 7 (Stadtrechnungshof I-9/17, Seite 29) Keine Überprüfung der Originalbelege durch die MA 7 (Stadtrechnungshof I-1/17, Seite 33) Keine dokumentierte Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel (Stadtrechnungshof I-1/16, Seite 26) Eine Verdoppelung der PR-Ausgaben bei gleichzeitiger Halbierung der Veranstaltungen und Projekte von 2013 auf 2014 blieb von der MA 7 unbeachtet (Stadtrechnungshof I-5/16, Seite 22) Die MA 7 hatte zum Zeitpunkt der Prüfung Mai bis Juni 2016 die Prüfung des Vereins für die Jahre 2013 und 2014 nicht abgeschlossen (Stadtrechnungshof I-5/16, Seite 22) Keine nachvollziehbare Dokumentation über Abrechnungsprüfergebnisse durch den Magistrat (Stadtrechnungshof I- 6/16, Seite 9) Übertrag nicht verbrauchter Fördermittel wurden von der MA 7 ohne Genehmigung durch die zuständigen Gremien vorgenommen (Stadtrechnungshof I-6/16, Seite 9) Mangelhafte/Fehlende Belegprüfung durch die MA 7 (Stadtrechnungshof I-6/16, Seite 23) Keine Prüfung der projektbeschreibungsmäßigen Umsetzung des geförderten Projekts durch die MA 7 (Stadtrechnungshof I-6/16, Seite 34) Jetzt darf der Stellvertretende Vorsitzende kurz übernehmen. Dr. Slade?ek ist am Wort. Vors.-Stv. HR Dr. Einar Slade?ek: II. Missstand im Zusammenhang mit der Gewährung und Überprüfung von Subventionen an parteinahe Rechtsträger Auffällig ist der Missstand im Zusammenhang mit der Gewährung und Überprüfung von Subventionen durch die Stadt Wien an parteinahe Rechtsträger. Beispielhaft seien angeführt: II.1.Verein s2arch-Verein für soziale und nachhaltige Architektur Ins Licht der Öffentlichkeit ist der Verein s2arch-Verein für soziale und nachhaltige Architektur geraten, der karitative Projekte in Südafrika betreuen soll. Im Zuge einer Prüfung gem. § 73e Abs. 1 Wiener Stadtverfassung kritisiert der Stadtrechnungshof, dass die gegenständlichen Förderakten lediglich oberflächliche Abrechnungen enthalten und somit eine tiefgreifende Prüfung erst gar nicht möglich war. Die Akten gaben unter anderem keinen objektiv nachvollziehbaren Aufschluss darüber, warum der konkrete Verein gefördert wurde. Anstatt das Projekt im Zuge des sogenannten call of proposals einzureichen und so mit anderen karitativen NGOs in Konkurrenz treten zu müssen, wurde der Verein als Sonderprojekt gefördert. Als Grund dafür wurde laut Stadtrechnungshof von Seiten der Verwaltungsführung ein nicht näher ausgeführter politischer Wille angegeben. Bei der Förderung handelt es sich laut Prüfbericht um das einzige Sonderprojekt, das die Stadt Wien fördert. Den Unterlagen der jährlichen Förderungsabrechnungen des Vereins konnte der Stadtrechnungshof weder aussagekräftige Informationen über die Finanzierungsstruktur des Vereins noch über die Erreichung des Förderziels entnehmen. Durch Medienberichte wurden die problematischen Großspenden von Bauträgern an den vom Planungssprecher der Grünen geförderten Verein bekannt. Im Bericht des Stadtrechnungshofes werden dann die groben Mängel in der Förderungsabrechnung ausgeführt. Dabei wird auch festgestellt, dass offensichtlich eine Weisung an den mit der Prüfung beschäftigten Mitarbeiter ergangen ist, Berichte und Audits vom Verein s2arch einmalig zu urgieren und in weiterer Folge so zu akzeptieren, wie diese vorgelegt wurden. Weitere Maßnahmen zu ergreifen, war demnach nicht vorgesehen. Inzwischen sind im Zusammenhang mit diesem Verein und seinem ehemaligen Obmann Ermittlungen wegen Verdachts der Bestechung, Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit im Gange und wurden von der Korruptionsstaatsanwaltschaft sogar Unterlagen beim Magistrat angefordert. II.2. Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung Der Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung war im Bereich der Freizeitbetreuung an ganztätig geführten Volksschulen tätig und übernahm damit eigentlich Aufgaben, die dem gesetzlichen Schulerhalter (namentlich der Gemeinde Wien) zufallen. Die Übernahme dieser Aufgaben sowie die Finanzierung des Vereins waren aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 1995 vertraglich mit der Stadt Wien geregelt. Ein Bericht des Rechnungshofes zeigt dramatische Missstände, vor allem im Bereich der Geschäftsführung auf. Gehälter in Sonderdienstverträgen, die weit über den Ansätzen des Magistrats liegen, waren ebenso üblich, wie die Gewährung freiwilliger Jubiläumsgelder oder die Gewährung unzulässiger Vorrückungen für ausgewählte Bedienstete. Die Geschäftsführerin wurde nach ihrer Pensionierung nicht konsumierter Urlaub in beträchtlicher Höhe finanziell abgegolten. Ebenso stellte der Rechnungshof fest, dass aus Personalakten parteipolitische Einflussnahme bei Postenvergaben ablesbar war. Eine öffentliche Ausschreibung der Stellen fand nicht statt. Die Verflechtungen zwischen der Stadt Wien und dem Verein waren sowohl vom Statut als auch vom Finanzierungsübereinkommen her denkbar eng. Die Zusammensetzung der Mitglieder des Vereins erfolgte auf Vorschlag des Bildungsstadtrats in Abstimmung mit der MA 56. Dadurch war der Einfluss der Stadt Wien auf die Zusammensetzung der Organe sichergestellt. Der Leiter der MA 56 war zudem Rechnungsprüfer des Vereins. Der Rechnungshof bemängelt, dass die Organe der Stadt Wien finanziell nachteilige Folgen für den Subventionsgeber nicht ehestmöglich durch Weisungen unterbunden haben. Dieses Nichtwahrnehmen vorgesehener Eingriffsmöglichkeiten durch Organe der Stadt Wien stellt einen zu untersuchenden Missstand in der Verwaltung dar. Obgleich der Rechnungshof feststellte, dass die frühere Geschäftsführerin - es handelt sich um die Ehefrau des damaligen Landtagspräsidenten Prof. Harry Kopietz - in ihrem Handeln gegen die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verstieß und damit sowohl dem Verein als auch der subventionsgebenden Stadt Wien einen Schaden zufügte, sehen die zuständigen Organe der Stadt Wien unter Hinweis auf ein Rechtsgutachten keine Möglichkeiten, von der damaligen Geschäftsführerin Ersatzansprüche zu begehren. Entgegen anders lautender Empfehlungen des Rechnungshofes wurden bis dato keine Regressforderungen gestellt. Auch darin ist ein Missstand in der Verwaltung zu erblicken. II.3. Verein Freunde der Donauinsel Ein weiteres Beispiel für die Beauftragung parteinaher Vereine durch die Stadt Wien wie auch die mangelnde Abrechnungskontrolle durch die Verwaltungsführung ist der Verein Freunde der Donauinsel. Dieser vermittelt für die Stadt Wien die Donauinsel als Veranstaltungsort. Die Erträge des Vereins, sofern solche überhaupt lukriert werden, sollen an die MA 45 abgeführt und mit dieser abgerechnet werden. Stellvertretender Vorsitzender des Vereins ist gleichzeitig der Leiter der MA 45. Weder die MA 45 noch der Verein konnten dem Stadtrechnungshof eine Abrechnung der erwirtschafteten Erträge vorlegen. Der Stadtrechnungshof hielt fest, dass zum Zeitpunkt der Prüfung keine Unterlagen zur Abrechnungskontrolle vorhanden waren. Vorsitzender des Vereins ist der ehemalige Projektleiter des SPÖ-Donauinselfestes Sascha Kostelecky. Als Vorsitzender bezog er ein nach Stunden berechnetes Entgelt, dem laut Stadtrechnungshofprüfbericht keine nachvollziehbare Stundenliste zugrunde gelegt wird. Der Vereinssitz Sinawastingasse 2c gehört zu den Liegenschaften der Stadt Wien (MA 45). Bestandnehmer war CNC City Network Projektmanagement GmbH, dessen Mehrheitsgesellschafter besagter Projektleiter des SPÖ- Donauinselfestes war. Aus der Sicht des Stadtrechnungshofes Wien handelt es sich bei der Höhe des Bestandzinses um Beträge außerhalb der Bandbreite eines angemessenen Bestandzinses, der nur durch handgeschriebene Belege nachgewiesen werden konnte. Der Bestandnehmer wurde verpflichtet, dem Verein Freunde der Donauinsel Räumlichkeiten gratis zur Verfügung zu stellen. An selbiger Adresse befindet sich auch ein Hundefeinkostladen. Dass der Mehrheitseigentümer und Geschäftsführer der tierLADEN SinCity GmbH personenident mit dem Mehrheitsgesellschafter der Bestandnehmerin ist, scheint kein Zufall zu sein, sondern offenbart ein Konstrukt auf Kosten des Steuerzahlers. II.4. Verein Wiener KulturService Der Verein Wiener KulturService veranstaltet gemeinsam mit der SPÖ Wien das Donauinselfest, das Maifest und mehrere Grätzelfeste in den Bezirken. Dafür erhält der Verein eine jährliche Subvention von derzeit über 1,8 Millionen EUR. Bei den Veranstaltungen selbst tritt der Verein nur wenig in Erscheinung. Nach außen hin präsentiert sich das Donauinselfest als eine Veranstaltung der SPÖ und ihrer Vorfeldorganisationen. Die SPÖ zieht aus der Subvention einen direkten Marketingvorteil, ohne offiziell um eine Subvention ansuchen zu müssen. Auch ihre Gebarung handhaben die SPÖ und der Verein so, dass die Grenzen miteinander verschwimmen. So hat der Verein Wiener KulturService eine Verwaltungsstrafe mit Kulturfördermitteln bezahlt. Bei Bekanntwerden hat die SPÖ und nicht der Verein die entsprechende Summe an die Stadt Wien refundiert. Spätestens bei einem Blick auf die Homepage des Donauinselfestes wird offensichtlich, dass es sich beim Donauinselfest um keine Veranstaltung zweier gleichberechtigter Partner handelt, sondern dass die SPÖ Hauptverantwortliche für das Fest ist. Der offensichtliche Zweck des Vereins Wiener KulturService ist, als Trägerorganisation für die SPÖ die jährlichen Subventionen für die gegenständlichen Veranstaltungen entgegen zu nehmen. II.5. Verein Wiener Stadtfeste Der Verein Wiener Stadtfeste richtet jährlich das Stadtfest der Wiener ÖVP sowie einige ÖVP-nahe Grätzelfeste aus. Dafür bezieht der Verein aktuell jährlich eine Förderung in der Höhe von 406.000 EUR von der Stadt Wien. Medienberichten zufolge vergab die Stadt Wien diesbezüglich Steuergelder als eine Art Blankoscheck - ohne jede Form von Kontrolle der Abrechnungen. Demnach wurde weder im Vorhinein die Förderungswürdigkeit geprüft oder beurteilt noch wurden die übermittelten Belege einer Prüfung auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit unterzogen. Die Medienberichte bemängeln Abweichungen bis zu 47 Prozent zwischen geplanten und geförderten Ausgaben. So reichten lediglich drei eingereichte Belege ohne Detailaufstellung. um die Förderung in voller Höhe nachzuweisen. II.6. Weitere parteinahe Rechtsträger Neben zahlreichen weiteren Organisationen sind insbesondere auch zu den Rechtsträgern Verein Kulturzentrum Spittelberg, Community TV-GmbH, Verein zur Förderung der Stadtbenutzung, Stadtimpuls und Modern Society - Verein zur Förderung der politischen Bildung und Forschung im urbanen Raum Missstände bei der Gewährung und Überprüfung von Subventionen durch die Stadt Wien in Medien und Rechnungshofberichten dokumentiert. Auch diese sollen insbesondere Gegenstand der Untersuchungskommission sein. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: III. Antrag Es soll nunmehr der maßgebliche Sachverhalt zur Überprüfung der Verwaltungsführung und politischen Verantwortlichkeit der zuständigen Organe der Gemeinde Wien ermittelt werden. Die gefertigten Gemeinderatsabgeordneten stellen daher gemäß § 59a Wiener Stadtverfassung nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat möge eine Untersuchungskommission zur Klärung des Missstandes bei der Gewährung von Förderungen und Überprüfung der widmungsgemäßen Nutzung von Fördergeldern sowie Überprüfung der Erreichung der Förderziele durch die Gemeinde Wien, insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Zusammenhang mit gewährten Subventionen einsetzen. Es soll dabei jedenfalls geklärt werden, wer die diesbezüglich politische und administrative Verantwortung hinsichtlich der Missstände bei Gewährung von Förderungen und Überprüfung der widmungsgemäßen Nutzung von Fördergeldern, Überprüfung der Erreichung der Förderziele sowie bei Abschluss weiterführender Vereinbarung mit den subventionierten Rechtsträgern trägt. Gegenstand der Untersuchungstätigkeit ist insbesondere: Klärung nachstehender Punkte und Fragen unter Berücksichtigung der zeitlichen Abläufe mittels Einsicht in Dokumente, Befragung aller relevanten involvierten Personen und interner wie externer Fachleute sowie gegebenenfalls mittels Augenschein; generelle Aufklärung und Untersuchung unter Vorlage aller Förderakte unterstehender Rechtsträger der letzten acht Jahre unter Maßgabe der Förderwürdigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit unter Einhaltung der Förderrichtlinien und Sorgfaltspflichten. Aufgrund der auffällig starken Häufung oben geschildeter Unregelmäßigkeiten bei Vereinen und Rechtsträgern, die eine Parteinähe aufweisen, sehen es die Antragssteller als notwendig an, dass die einzusetzende Untersuchungskommission schwerpunktmäßig aber nicht ausschließlich die Verwaltungsführung der Organe der Stadt Wien hinsichtlich Subventionen und etwaiger weiterführenden Vereinbarungen mit parteinahen Rechtsträgern zum Gegenstand hat. Prüfungsgegenstand der Untersuchungskommission soll daher die Verwaltungsführung der Stadt Wien im Zusammenhang mit der Vergabe und Abrechnung von Fördermitteln sein, insbesondere die in der Begründung zu II.1. bis II.6., das sind s2arch-Verein für soziale und nachhaltige Architektur (ZVR 010513917), Wiener Kinder- und Jugendbetreuung (ZVR 142489217), Verein Freunde der Donauinsel (ZVR 458271978) Wiener KulturService (ZVR 783988008), Verein Wiener Stadtfeste (ZVR 053468504), Verein Kulturzentrum Spittelberg (ZVR 530064333), Modern Society - Verein zur Förderung der politischen Bildung und Forschung im urbanen Raum (ZVR 655331024), Community TV-GmbH (Firmenbuchnummer 259258m), Stadtimpuls (ZVR 532816435) und Verein zur Förderung der Stadtbenutzung (ZVR 493933385) angeführten Rechtsträger. Der Untersuchungsgegenstand soll nicht zuletzt nachstehende Themenkomplexe grundsätzlich umfassen und insbesondere in Bezug auf die oben angeführten Rechtsträger geprüft werden: 1. Förderungen (Subventionen) der Stadt Wien Nachfolgende Fragestellungen sollen sowohl im Hinblick auf die grundsätzliche Verwaltungsführung als auch konkret in Hinblick auf die vorangeführten Rechtsträger geprüft werden. Wie viele Förderansuchen werden jährlich an die Stadt Wien gestellt und in welcher Gesamthöhe? Wie viele davon werden positiv beziehungsweise negativ behandelt? Nach welchen Kriterien, internen Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen werden die Förderansuchen behandelt und beurteilt? Wie erfolgt die Entscheidungsfindung hinsichtlich der internen Vorgaben und Kriterien? Wer legt diese fest? Wie konkret müssen Projektierungen für die Förderwürdigkeit verfasst sein? Wurde und wie wurde die Notwendigkeit der Förderung hinsichtlich der finanziellen Lage des jeweiligen Subventionswerbers geprüft? Wurde und wie wurde die jeweilige Finanzierungsstruktur und Gebarung des jeweiligen Subventionswerbers erfasst und geprüft? Wie stellte sich die konkrete Finanzierungssituation der einzelnen geförderten Rechtsträger tatsächlich dar? Wie sieht der Ablauf zur Förderung des Förderansuchens, insbesondere der Förderwürdigkeit des Förderwerbers auf? Wie werden der Bearbeitungsprozess und die Entscheidungsfindung dokumentiert? Wie wird die Entscheidungsfindung begründet? Erfolgen die Abläufe hinsichtlich Dokumentation und Begründung für genehmigte und abgelehnte Förderansuchen nach dem gleichen Schema? Nach welchen Kriterien bestimmt sich die Höhe der Fördersummen? Wie werden diese Voraussetzungen bestimmt und überprüft? Welche Informationen erhalten der zuständige Ausschuss und der Gemeinderat? Auf welcher Grundlage wird entschieden, welche Informationen dem zuständigen Ausschuss und dem Gemeinderat vorgelegt werden? Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel? Wie sieht das Kontrollsystem der ordnungsgemäßen Auszahlung der Fördermittel aus? Wie und durch wen erfolgt die Kontrolle der Verwendung der Fördermittel? Wie und durch wen erfolgt die Kontrolle des Erreichens des Förderziels? Nach welchen Kriterien erfolgt die Kontrolle der Verwendung der Fördermittel und Erreichung des Förderziels? Welche Konsequenzen werden bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung der Fördermittel und bei Nichterreichen des Förderziels gezogen? Welche Mitarbeiter(-teams) haben die Förderansuchen der oben genannten Rechtsträger in den verschiedenen Stadien (Ansuchen, Beurteilung, Überprüfung) behandelt und beurteilt? Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der Mitarbeiter (-teams)? Hat es diesbezüglich Weisungen an die Mitarbeiter(-teams) gegeben? Wenn ja durch wen und warum? Werden Doppel- oder Mehrfachförderungen, zum Beispiel durch verschiedene Geschäftsgruppen im Magistrat oder durch Förderungen seitens der Zentralstellen der Stadt Wien und eines beziehungsweise mehrerer Bezirke oder über Beteiligungsunternehmen der Stadt Wien vor der Bewilligung im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit von Mehrfachförderungen gesondert überprüft? Wie erfolgt bei zugesprochenen Mehrfachförderungen durch verschiedene Dienststellen der Stadt Wien die Überprüfung der Einhaltung der Förderbedingungen sowie Kontrolle der Zielerreichung durch den Subventionsnehmer? Wie erfolgt im Falle von Mehrfachansuchen um Förderungen die Koordination zwischen den verschiedenen angefragten Dienststellen der Stadt Wien? Wie sieht der magistratsinterne Ablauf zur Prüfung der Rechenschaftsberichte und Einhaltung der Abrechnungsbedingungen und Einhaltung der Abrechnungsbedingungen seitens des Subventionsnehmers aus? Wie wurden die jeweiligen Überprüfungen der Abrechnungen tatsächlich abgewickelt und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Welche Leitfäden werden bei der Abrechnung und Kontrolle von Förderungen angewendet? Welche Aufsichts- und Steuerungsmöglichkeiten behält sich die Gemeinde Wien bei den jeweiligen Subventionsnehmern vor? Ist die Weitergabe von Fördermitteln der Gemeinde Wien durch den Förderungswerber an Dritte zulässig? Wenn ja, aufgrund welcher Grundlage? Wenn ja, ist eine Weitergabe auch ohne Wissen des Magistrats zulässig? Gab es Rückforderungen der Stadt Wien zu nicht verbrauchten oder nicht dem Förderziel entsprechend verwendeten Fördermittel? Wenn ja, in welcher Höhe und von wem? 2. Auslagerung kommunaler Aufgabenbereiche an Dritte Nachfolgende Fragestellungen sollen sowohl im Hinblick auf die grundsätzliche Verwaltungsführung als auch konkret im Hinblick auf die vorangeführten Rechtsträger geprüft werden. Wie kommen Vereinbarungen über die Auslagerung kommunaler Aufgaben zustande? Wer trifft die Entscheidungen, welche kommunalen Aufgaben ausgelagert werden? Wie wird nach einem Vertragspartner gesucht? Nach welchen Kriterien wird die Auswahl der potenziellen Vertragspartner getroffen? Wie kommt es zur konkreten Beauftragung des Vertragspartners? Wie werden die Verträge mit den Förderungswerbern erstellt und inhaltlich ausgestaltet? Wer überprüft die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen? Wien, Oktober 2019, und dann die Unterschriften der Abgeordneten. Das war der Inhalt des Antrages, der zur heutigen konstituierten Sitzung dieser Kommission geführt hat. Es war umfangreich, ich bin froh, dass Sie alle munter geblieben sind. Ich habe mich sehr bemüht, das ein bisschen aufzulockern. Ich danke noch einmal meinem Stellvertreter für die stimmliche Unterstützung und habe ihn vergessen, ich entschuldige mich. Bitte stellst Du dich kurz diesem Gremium vor. Vors.-Stv. HR Dr. Einar Slade?ek: Slade?ek Ich darf Sie auch in meinem Namen herzlich begrüßen. Ich bin der Stellvertreter durch das Los und werde Kollegen Heufler unterstützen, soweit das in meinen Agenden liegt. Wir haben an sich sehr, sehr viel vor in dieser Kommission. Ich möchte aber eines betonen: Ich habe schon gesagt, wir sind kein Tribunal, wir werden uns selbstverständlich an die Gesetze zu halten haben, insbesondere an die Wiener Stadtverfassung und die Kompetenzen, die uns als Untersuchungskommission eingeräumt sind. Ich darf darauf hinweisen, dass es nicht Aufgabe der Untersuchungskommission ist, die zivilen, disziplinären oder strafrechtlichen Verantwortungen zu prüfen. Es geht auch nicht darum, aus einzelnen Missständen abzuleiten, dass insgesamt die Verwaltungsorgane, das heißt, die Beamtinnen und Beamten der Stadt Wien, schlecht gehandelt haben, sondern die haben einen sehr verantwortungsvollen Beruf, geben zumeist das Beste. Es ist aber Aufgabe der Untersuchungskommission, durch Aufnahme von Beweisen die im Antrag auf Einsetzung dieser Untersuchungskommission behaupteten Missstände zu verifizieren oder zu falsifizieren, ob eben Kontrollorgane versagt haben, ob Strukturmängel diese Missstände ermöglicht haben und ob es für das alles eine politische Verantwortung gibt. Das ist jetzt die Aufgabe unserer Untersuchungskommission. Wir haben eine Reihe von Beweisanträgen dazu, die jetzt dann behandelt werden. Ich darf den Vorsitzenden bitten, mit den Beweisanträgen zu übernehmen. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Bevor die Beweisanträge kommen, darf ich noch einmal den Bereichsdirektor des Bereiches Recht der Stadt Wien, Herrn Mag. Pauer, bitten, uns über die Rechtsnatur dieser Behörde ein bisschen Näheres auszuführen. Vielen Dank für Ihre Bereitschaft. Zu Wort gelangt Herr Bereichsdirektor Mag. Pauer. Bereichsdirektor Mag. Karl Pauer: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Darf ich vielleicht zu Beginn meiner kurzen Ausführungen bitten, ob es vielleicht einen gefüllten Wasserkrug geben könnte? - Danke schön. Ich werde versuchen, den rechtlichen Rahmen für die Untersuchungskommission hier in der gebotenen Kürze aber doch umfassend darzustellen. Die Untersuchungskommission ist eine kollegiale Verwaltungsbehörde, das bedeutet, dass sämtliche Entscheidungen der Untersuchungskommission im Wege eines Beschlusses zu fassen sind. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn der Vorsitzende oder bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter und wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind oder im Falle der Verhinderung der Mitglieder des jeweilige Ersatzmitgliedes. Der Vorsitzende stimmt bei dieser Beschlussfassung nicht mit. Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat das Recht, bei allen Sitzungen anwesend zu sein, die Ersatzmitglieder jedoch nur bei Verhinderung des jeweiligen Mitgliedes. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Film- und Lichtbildaufnahmen oder diesen mittlerweile technologisch gleichzuhaltenden Aufzeichnungen sind nicht zulässig. Lediglich eine Tonbandaufzeichnung zur Abfassung des Protokolls ist erlaubt. Wenn dies zur Wahrung von Geheimhaltungsinteressen oder aus Gründen des Datenschutzes notwendig ist, kann die Untersuchungskommission die Vertraulichkeit der Sitzungen beschließen, mit der Wirkung, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist und Informationen über den Verlauf der Sitzung nicht weitergegeben werden dürfen. Jede wahlwerbende Partei kann zu jeder Sitzung auch eine sachkundige Person beiziehen, diese ist jeweils drei Tage vor der Sitzung dem Vorsitzenden bekanntzugeben und, sofern es nicht schon vorher passiert ist, durch ein Formular zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes zu verpflichten. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden beziehungsweise bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter geleitet. Der Vorsitzende hat für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu sorgen und kann auch die Fragen an die Zeugen und Sachverständigen hinsichtlich Zulässigkeit prüfen, wenn diese beispielsweise über den Untersuchungsgegenstand hinausgehen oder in irgendeiner Form tendenziös oder beleidigend wären. Ergebnis der Untersuchungskommission ist ein Bericht an den Gemeinderat. Auch dieser Bericht ist kollegial zu beschließen. Insofern es einen Mehrheitsbericht gibt, kann auch ein Drittel der Kommissionsmitglieder einen Minderheitsbericht abfassen. Die Untersuchungskommission hat weiters auch eine Berichterstatterin oder einen Berichterstatter für den Gemeinderat zu wählen. Sofern auch ein Minderheitsbericht erstattet wird, ist auch dafür ein Minderheitsberichterstatter zu wählen. Die Untersuchungskommission endet in ihrer Tätigkeit spätestens zwölf Monate nach dem Tag jener Gemeinderatssitzung, in der das Einlangen des Einsetzungsantrages bekanntgegeben wurde. Da die Gesetzgebungsperiode innerhalb dieses Zeitraumes abläuft, brauche ich über die Frage, wann es konkret endet, hier, glaube ich, nicht weiter etwas sagen. Wenn der Gemeinderat allerdings schon vorzeitig seine Laufzeit beendet, indem er sich auflöst, endet auch die Untersuchungskommission mit dem Tag des Auflösungsbeschlusses des Gemeinderates. Zur inhaltlichen Arbeit der Untersuchungskommission: Die Untersuchungskommission ist ein eigenes Organ der Stadt Wien. Aufgabe ist es, in einem behördlichen Verfahren den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen, und zwar hinsichtlich der Verwaltungsführung ganz bestimmter Organe, nämlich der Organe der Stadt Wien, die einer politischen Verantwortlichkeit unterliegen, und das sind der Bürgermeister oder ein amtsführender Stadtrat oder eine amtsführende Stadträtin. Über diesen Sachverhalt hat die Untersuchungskommission dann dem Gemeinderat zu berichten. Untersuchungsgegenstand können ausschließlich Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde sein, nicht daher Landesangelegenheiten oder etwa Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung. Auf der anderen Seite können sowohl Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung als auch der Privatwirtschaftsverwaltung Gegenstand der Untersuchung sein. Nicht erfasst von der Ermittlungsbefugnis der UK ist aber das private Handeln oder Unterlassen der jeweiligen Organwalter oder ein Verhalten, das diese in anderen Funktionen außerhalb des eigenen Wirkungsbereiches gesetzt haben. Die Tätigkeit der Untersuchungskommission kann auch nicht die Handlungen von privaten Rechtsträgern oder deren Organe prüfen, denn das ist nicht mehr Teil der Verwaltungsführung, der von mir zuerst angesprochenen Organe der Stadt. Eine weitere Grenze der Zuständigkeit der Untersuchungskommission bildet ihr Einsetzungsantrag. Dieser definiert den Umfang der Untersuchung oder, anders gesagt, was nicht vom Einsetzungsantrag umfasst ist, kann auch nicht später in die Untersuchungskommission hereingebracht werden. Auch innerhalb des so gezogenen Rahmens der Untersuchungskommission ist der Untersuchungsbereich nicht völlig unbegrenzt, denn es geht um den Zuständigkeitsbereich der genannten Organe Bürgermeister und amtsführende StadträtInnen. Das bedeutet, dass Verwaltungshandeln, das nicht dem Bürgermeister oder einem amtsführenden Stadtrat oder einer amtsführenden Stadträtin zuzurechnen ist, wie etwa einem Gemeinderatsausschuss oder auch dem Gemeinderat selber oder etwa dem Stadtsenat, nicht Gegenstand der Untersuchungskommission sein kann. Die Aufgabe der UK ist, das wurde vom Herrn Vorsitzenden-Stellvertreter gerade gesagt, nicht die rechtliche, politische oder sonstige Bewertung dieses Verwaltungshandelns, sondern die Feststellung des Sachverhaltes. Die politische Bewertung dieses Handelns obliegt dann aufgrund des Berichtes dem Gemeinderat. Mit der Anordnung, dass die Untersuchungskommission ein behördliches Verfahren zu führen hat, ist verbunden, dass sie als Verwaltungsbehörde zu qualifizieren ist und daher auch das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden hat, sofern nicht die Stadtverfassung im Einzelfall eine anderslautende Regelung trifft. Für die Untersuchungskommission gelten daher vorrangig die Bestimmungen der § 37ff. des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes über das Ermittlungsverfahren. Da ist zunächst einmal der Grundsatz der materiellen Wahrheit hervorzuheben. Das heißt, die Untersuchungskommission hat den wahren Sachverhalt festzustellen. Um diesen Sachverhalt festzustellen, bedarf sie auch entsprechender Beweismittel. Das AVG kennt die klassischen Beweismittel Zeugen, Sachverständige, Augenschein, Parteienvernehmung und Urkunden. Parteienvernehmung wird hier nicht in Frage kommen, denn da geht es um die Verwaltungsparteien, die Parteien des Verwaltungsverfahrens, nicht um die politischen Parteien. Allerdings kennen wir auch im AVG den Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel, das heißt, über diese klassischen Beweismittel hinaus kann alles als Beweismittel herangezogen werden, was geeignet ist, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes auch entsprechend beizutragen. Die Qualifikation der Untersuchungskommission als Verwaltungsbehörde bringt es auch mit sich, dass die Kommission gewisse verfahrensrechtliche Bescheide erlassen kann, wie etwa einen Ladungsbescheid. Wird etwa einem solchen Ladungsbescheid von einem Zeugen nicht Folge geleistet, dann kann über diesen eine Zwangsstrafe verhängt werden oder sogar die Vorführung angeordnet werden. Dieser Ladungsbescheid ist auch eine Erledigung, die mit Beschluss der Untersuchungskommission zu treffen ist. Der Vorsitzende selber hat allerdings auch Möglichkeiten, einerseits als Sitzungspolizei, die habe ich schon kurz angesprochen, und in Ausübung dieser Sitzungspolizei wäre es auch möglich, gegenüber Personen, die die Verhandlungen stören, Ordnungsstrafen zu verhängen, wovon ich allerdings nicht ausgehe. Ich gehe davon aus, dass es eine eher theoretische Möglichkeit ist. Eines der wesentlichsten Beweismittel wird die Vernehmung von Zeugen sein. Zeugen sind Personen, die eigene Wahrnehmungen über bestimmte Sachverhalte gemacht haben und über diese Sachverhaltswahrnehmungen selbst vor der Untersuchungskommission berichten sollen. Bestimmte Personen können nicht als Zeugen vernommen werden. Das ist in diesem Fall voraussichtlich auch eher nur theoretisch, also jemand, der aussage- oder wahrnehmungsunfähig ist, kann nicht als Zeuge verwendet werden. Jemand, dem ein Beichtgeheimnis anvertraut wurde, kann auch nicht vernommen werden. In unserem Fall ist aber das wesentliche Kriterium die Amtsverschwiegenheit. Ein Zeuge muss von seiner Amtsverschwiegenheit, sofern er ein Verwaltungsorgan ist, entbunden werden, ansonsten darf er nicht vernommen werden. Es gibt im § 59d der Wiener Stadtverfassung allerdings hier ein besonderes Verfahren, wenn ein Zeuge vernommen werden soll, der sich auf seine Amtsverschwiegenheit beruft und nicht entbunden wurde. Da hat die Untersuchungskommission eine Stellungnahme seiner Dienstbehörde, das wird in der Regel der Magistrat sein, zur Frage der Amtsverschwiegenheit und zur allfälligen Frage der Vertraulichkeit einzuholen. Aufgrund dieser Stellungahme hat die Untersuchungskommission die Möglichkeit, aus eigenem zu beschließen, dass die Amtsverschwiegenheit aufgehoben ist. Zeugen können sich einer Vertrauensperson bedienen, sie können eine Vertrauensperson mitnehmen. Diese können die einvernommene Person beraten, sie dürfen aber selbst keine Erklärungen abgeben. Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer allenfalls selbst als Zeuge oder Auskunftsperson später in Betracht kommt oder wer den Zeugen zu beeinflussen versucht oder ähnliche Dinge. Da die Untersuchungskommission eine Verwaltungsbehörde ist, ist die Falschaussage vor der Untersuchungskommission gerichtlich strafbar. Ein weiteres relevantes Beweismittel für die Untersuchungskommission wird allenfalls der Sachverständigenbeweis sein. Sachverständige sind Personen, die bei der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes mitwirken, indem sie eben Tatsachen erheben und aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse und ihres besonderen Sachverstandes daraus Schlussfolgerungen ziehen, also einen Befund und Gutachten abgeben. Dazu bestimmt das AVG, dass in erster Linie, sofern diese vorhanden sind, amtliche Sachverständige heranzuziehen sind. Stehen solche nicht zur Verfügung, kann die Untersuchungskommission mit Beschied auch nichtamtliche Sachverständige heranziehen. Diese haben dann allerdings auch einen entsprechenden Anspruch auf Abgeltung nach dem Gebührenanspruchsgesetz. Zu den Beweismitteln Urkunden und Augenschein, glaube ich, brauche ich nicht sehr viel sagen. Letztlich verbleibt dann vielleicht noch die Frage, wann denn das Beweisverfahren abzuschließen ist. Dieses ist abzuschließen, wenn die Untersuchungskommission als Kollegialorgan zur Ansicht gelangt, dass der zu untersuchende Teil der Verwaltungsführung der betroffenen Organe vollständig und richtig ermittelt ist und es dafür keiner weiteren Beweismittel bedarf. Keine Rolle spielt, ob einzelne Mitglieder dieser Untersuchungskommission für sich persönlich der Meinung sind, dass es noch zusätzlicher Ermittlungen bedarf. Hier ist das Beweisverfahren abzuschließen, wenn die Mehrheit, also der Beschluss der Untersuchungskommission das so festlegt. Damit bin ich mit meinen kurzen Bogen um den rechtlichen Rahmen dieser Untersuchungskommission am Ende und darf Ihnen bei der Gelegenheit gutes Gelingen und viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit wünschen. Danke sehr. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Herr Bereichsdirektor! Vielen Dank für Ihre klaren Ausführungen. Mir ist es jetzt völlig klar, ich bin eigentlich nur der einsame Sitzungspolizist, und die Kollegen in der Kollegialbehörde, das sind die Damen und Herren Abgeordnete, machen die richtige Arbeit. - Nein, danke vielmals. Wenn es Fragen an Herrn Mag. Pauer gibt, wäre es jetzt eine günstige Gelegenheit. Falls dem nicht so ist, bedanke ich mich noch einmal sehr herzlich und freue mich, dass wir in Ihnen auch einen Unterstützer für allfällige Rechtsfragen haben. Danke schön. Jetzt, das Stichwort Kollegialbehörde: Die Damen und Herren Abgeordneten haben in guter Tradition immer ein Einleitungsstatement gewünscht. Ist das an diesem heutigen Termin auch so, oder gehen wir in die Abstimmung der Beweisanträge? Es meldet sich Herr Kowarik. Bitte. GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Meine Damen und Herren! Ich danke vorab dem Herrn Vorsitzenden und dem Herrn Vorsitzenden-Stellvertreter für die einleitenden Worte und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Die heute mit ihrer Arbeit beginnende Untersuchungskommission ist auf Initiative - wir haben es schon gehört - der 34 freiheitlichen Gemeinderäte ins Leben gerufen worden und soll den in etlichen Rechnungshofberichten dokumentierten Missstand bei der Förderabwicklung bei parteinahen Vereinen untersuchen, damit dann die Gemeinderäte aufgrund des Ergebnisses dieser Untersuchungskommission weitere politische Vorschläge zur Umsetzung von Verbesserungen in diesem politisch sensiblen Bereich fassen können. Wir haben schon gehört, zehn parteinahe Vereine und Rechtsträger sind in dem Antrag auf Einsetzung genau bezeichnet, wo ein näheres Hinsehen und Klären der politischen Verantwortlichkeiten aus Sicht der Antragsteller besonders angebracht erscheint. Dazu wird es notwendig sein, dass alle beim Magistrat dazu aufliegende Akte und Aktenteile, also nicht nur die den Gemeinderäten bereits vorliegenden sogenannten Geschäftsstücke, beizuschaffen sind, und auch die gesamten, bis jetzt noch nicht veröffentlichten Akten der Rechnungshöfe von uns einzusehen sind. Wir haben ja heute schon die ersten Beweisanträge dazu. Wir wünschen uns vom Magistrat und gehen davon aus, dass das auch funktionieren wird, eine reibungslose Zusammenarbeit und die Vorlage ungeschwärzter Akte, damit die Untersuchungskommission tatsächlich seriös ihre Arbeit erledigen kann. Da die Kommission, wir haben es auch schon gehört, ja sämtliche Beweisanträge mehrheitlich zu beschließen hat, erhoffen und erwarten wir uns, insbesondere auch von den Gemeinderäten der Regierungsparteien eine entsprechende Zusammenarbeit, um den Untersuchungsgegenstand tatsächlich abarbeiten zu können. In aller Kürze, meine Damen und Herren, darf ich auch noch bezüglich des Umfanges unserer Untersuchungskommission ein paar Worte sagen. Es hat ja im Vorfeld zu dieser Untersuchungskommission auch ein entsprechendes Gutachten der Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht gegeben. Ich darf vielleicht ein Zitat zum Umfang der Arbeit aus der Pressemitteilung vom 27.11.2019 der Rathauskorrespondenz bringen. Da wird unser Stellvertretender Vorsitzender, HR Dr. Slade?ek, wie folgt zitiert: Der Kommission geht es um die Frage, aufgrund welcher Informationen die Mandatare abgestimmt haben und ob Förderrichtlinien eingehalten und Auflagen kontrolliert wurden. Ich glaube, diese Feststellung umschreibt aus meiner Sicht sehr gut den Arbeitsumfang der Kommission, und ich verweise auch auf den Betreff der Frage, ob die Untersuchungskommission auch die Vorarbeiten der Magistratsabteilungen für diese Beschlüsse der Ausschüsse und des Gemeinderates verwenden oder untersuchen darf. Ich verweise auf den Standardkommentar zur Wiener Stadtverfassung von Cech, Moritz, Ponzer, wo zum entscheidenden § 59a der Wiener Stadtverfassung ausgeführt wird - ich darf zitieren: Der Zuständigkeitsbereich der Untersuchungskommission deckt sich mit dem Aufgabenbereich der Organe, die der politischen Verantwortung unterliegen, also, meine Damen und Herren, mit dem Aufgabenbereich der amtsführenden Stadträte, deren Hilfsorgan der Magistrat ist. Der diesbezügliche Aufgabenbereich des Magistrates in der Förderverwaltung wird unter anderem auch im Werk “Recht und Verwaltung in Wien“ von Holoubek, Madner und dem bereits heute Vortragenden Karl Pauer wie folgt umschrieben: “Die fachliche Prüfung, Vorbereitung und administrative Abwicklung von Förderungsfällen sowie die Ausschüttung genehmigter Subventionen obliegt gemäß § 105 Wiener Stadtverfassung dem Magistrat.“ Irgendeine Einschränkung des Arbeitsumfanges der Untersuchungskommission im Hinblick auf die Arbeit des Magistrates ist daher wohl kaum haltbar, meine Damen und Herren. In diesem Sinne wünsche ich, wünschen wir der Untersuchungskommission erfolgreiche Untersuchungen und fruchtbringende Ergebnisse, die unsere Stadt Wien ein Stück moderner und demokratischer werden lassen. Danke schön. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Danke, Herr Kowarik. Bevor ich das Wort dem Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei erteile noch ein kleiner Hinweis zur Sitzungspolizei. Ich habe nicht vor, Ordnungsstrafen zu verhängen, im Gegenteil. Ich habe mir gedacht, vor Weihnachten werden wir vielleicht noch den einen oder anderen schokoladigen Belohnungstaler austeilen. Ich kenne von der letzten Kommission eine äußerst wertschätzende Stimmung hier in diesem Saal unbeschadet der politischen Zugehörigkeit. Ich wünsche mir das wieder und appelliere an Sie, einfach so weiter zu machen wie wir das bei der KH Wien Nord-Untersuchungskommission gemacht haben. Damit wäre ich sehr, sehr glücklich. Ich darf das Wort an den Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei, Herrn Auer-Stüger, erteilen. GR Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ): Vielen Dank, die Wertschätzung ist ganz auf unserer Seite. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stellvertreter! Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion, aber ich glaube, ich kann das im Namen von uns allen sagen, recht herzlich bedanken, dass Sie diese verantwortungsvolle Tätigkeit übernehmen. Wir freuen uns auch auf die Zusammenarbeit und glauben Sie mir, Sie werden nicht einsam sein in diesem Saal. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, diejenigen, die heute schon hier sind, die die Organisation dieser Untersuchungskommission zuwege bringen, aber auch bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Magistrat, die in den nächsten Wochen damit beschäftigt sein werden, die Arbeit dieser Untersuchungskommission erst möglich zu machen. Ich ersuche auch die Kolleginnen und Kollegen, diesen Dank weiterzugeben. Ich kann Ihnen seitens der Fraktion der SPÖ garantieren, dass wir alles tun werden, damit diese Untersuchungskommission sachlich und transparent arbeiten kann. Das ist uns ein großes Anliegen. Die rechtlichen Bedingungen dafür wurden dankenswerterweise vom Kollegen Pauer hier noch einmal sehr eindeutig festgelegt, also wiedergegeben. Und in diesem Rahmen werden wir voll zuarbeiten und freuen uns auch auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen auch seitens der Opposition. Vielen Dank. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Vielen Dank, Herr Auer-Stüger. Darf ich den Herrn Ellensohn um sein Statement bitten? GR David Ellensohn (GRÜNE): Ich war ja schon Teil der Untersuchungskommission Krankenhaus Nord wie einige in dieser Runde und ich kann das nur unterstreichen. In der Untersuchungskommission ist es zum großen Teil eher sachlich zugegangen, es war eine nüchterne Vorgangsweise. Ich wünsche mir, dass wir mit der Sachlichkeit auch diesmal durchkommen. Es wird nicht zu hundert Prozent sein, vielleicht brauchen wir zwischendurch hin und wieder ein bissel eine Spannung, aber über weite Strecken wird das gehen. Der Gegenstand, um was es alles geht, ist jetzt sehr klar umrissen worden. Ich danke allen, die sich bereit erklärt haben. Ich weiß nicht, ob in jeder Fraktion die gewonnen haben, die es werden wollten oder ob ein paar das kurze Streichholz gezogen haben. Das ist nicht immer so eindeutig. Ich habe für die GRÜNEN den sachlichen Kollegen Martin Margulies an meiner Seite. Wir zwei werden unsere Arbeit hier so machen wie sie erwartet wird und wie bei der Untersuchungskommission Krankenhaus Nord. Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse 2020. Auch wenn nächstes Jahr Wahlkampf ist oder wir eigentlich schon mittendrin sind hoffe ich, dass wir trotzdem gemeinsam an einem Ergebnis arbeiten können. Danke. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Vielen Dank, Herr Ellensohn, wie immer eingängig und prägnant Ihre Wortmeldung. Wir sind alle sehr munter. Die Frau Olischar bitte ich ebenfalls um ihr Statement. GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Ja vielen herzlichen Dank. Ich freue mich, dass ich Mitglied der Untersuchungskommission sein darf und möchte mich eigentlich auch herzlich bei den Vorsitzenden bedanken, dass sie auch die Verantwortung übernehmen, hier als Vorsitzende tätig zu sein. Das ist ja nicht selbstverständlich, wie wir bei der letzten Untersuchungskommission gesehen haben. Da war die Suche nach einem Vorsitzenden ein bisschen länger. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Das Thema Transparenz, gerade was Förderbedingungen betrifft, hat uns ja schon länger, auch im Gemeinderat, beschäftigt und ich finde es schön, dass wir jetzt eine Untersuchungskommission haben, wo wir den Schwerpunkt, den Fokus auf dieses Thema legen können. Wir haben auch schon vorab entsprechend Beweisanträge für die heutige Sitzung eingebracht, um einmal eine Grundlage für die gemeinsame Arbeit zu schaffen. Ich freue mich darauf. Wir haben, glaube ich, einiges vor und ich bin gespannt auf die Zusammenarbeit. Vielen Dank. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Vielen Dank, Frau Olischar. Last but not least Herr Wiederkehr. GR Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Ich bin einer von denen, der auch schon in der Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord war. Das ist erst ein halbes Jahr her, dass wir diese Untersuchungskommission zum Abschluss gebracht haben. Ich habe damals die Arbeitsweise auch als sehr gut empfunden, wo wirklich substanziell auch inhaltlich vieles vorangegangen ist und wir damals beim Krankenhaus Nord auch viele Missstände aufzeigen konnten. Ich hoffe, dass es in diesem Fall von der Arbeitsweise her ähnlich sein wird und bin mir auch sicher, dass wir inhaltlich genauso in diesem Bereich der Vereinsstrukturen und der parteinahen Vereine etliche Missstände benennen werden können, aus denen dann hoffentlich auch gelernt werden wird, weil wir eben als NEOS, seitdem wir gewählt worden sind, auch auf diese Konstruktion der parteinahen Vereinen hinweisen und vor allem auch auf diese Missstände in diesen parteinahen Vereinen. Das ist auch der Grund, warum wir uns auch bewusst entschieden haben, diese Struktur von parteinahen Vereinen in dieser Art nicht zu leben. Was wir aus der letzten Untersuchungskommission auch mitgenommen haben war, dass es am Anfang recht schwierig war, weil wir die Akten sehr zögerlich und sehr stark geschwärzt bekommen haben. Das ist hier auch der Wunsch von meiner Fraktion, dass wir auch wirklich rasch ins Arbeiten kommen. Allzu lange ist ja auch nicht Zeit und es ist wichtig, dass man im Vergleich zur Untersuchungskommission Krankenhaus Nord die Akten auch rasch bekommt und diese weniger geschwärzt sind oder, so gut es geht, komplett zur Verfügung stehen. Bezüglich Untersuchungsgegenstand steht ja auch im Antrag der FPÖ, dass die Rechtsträger, die angeführt sind, beispielhaft angeführt sind, da steht unter anderem auf Seite 7, dass die Missstände benannt und exemplarisch Rechtsträger genannt werden. Wir wissen von weiteren Missständen bei anderen Rechtsträgern, das heißt, wir werden als Fraktion natürlich fein dosiert und dort, wo wir Anhaltspunkte von Missständen haben, auch andere Rechtsträger als die, die exemplarisch von der FPÖ ausgeführt worden sind, beantragen, um auch ein gesamtes Bild der Förderlage bei parteinahen Vereinen zu bekommen, weil das ein größeres System ist, was hier auch aufzuzeigen ist. Und so verstehen wir auch unsere Rolle in dieser Untersuchungskommission. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen von den anderen Fraktionen. Ich danke Ihnen als Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender, dass Sie die Aufgaben übernommen haben. Ich freue mich natürlich auch auf die Berichterstattung der Medien zu diesem sehr, sehr wichtigen Thema, und freue mich vor allem auch auf die Zusammenarbeit mit meinem Stellvertreter Thomas Weber und meinem Team. Vielen Dank. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Danke schön, Herr Wiederkehr! Bevor wir jetzt alle in Frohsinn versinken möchte ich doch festhalten, dass die Zielgerichtetheit dieser Kommission auch mein Anliegen ist. Und ich bin dankbar, dass Sie das erwähnt haben als Outcome, um es neudeutsch zu sagen, mit der UK KH Nord ist ein Kompetenzzentrum geschaffen worden für zukünftige kommunale Bauten in großer Größenordnung, und das ist schon ein erster Schritt. Das wünsche ich mir auch, dass wir, wenn wir was feststellen, hier sinnvolle Verbesserungsmaßnahmen vorlegen. Aber jetzt geht’s an die Arbeit. Wir haben jetzt 38, wenn ich es richtig gezählt habe, Beweisanträge zu bearbeiten. Gibt es noch Wortmeldungen bevor wir jetzt zu den einzelnen Anträgen kommen? Ich habe mich entschlossen, sie einzeln abzustimmen. Es dauert jetzt ein bissel, weil die ja auch verlesen werden müssen, aber so ist es nun mal. Daher frage ich, ob es zwischenzeitig noch andere Thematiken gibt, die wir vorziehen sollten? Gebt mir ein Handzeichen, wenn es nicht so ist. Dann beginnen wir mit dem zeitlichen Einlangen der Beweisanträge und hier hatte die ÖVP die Nase vorne und Sie waren Erste, Frau Olischar. Ich bringe daher den Beweisantrag mit der Geschäftszahl, ich sag‘ jetzt in Zukunft immer nur die letzten zwei Ziffern, aber diesmal mache ich es komplett, 907455-2019-67 (Anm. 907455-2019/67) zur Abstimmung: Der Beweisantrag der Neuen Volkspartei Rathausklub Wien, nämlich der ÖVP-GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, Mitglied der Untersuchungskommission, betreffend Missstand bei der Gewährung und Überprüfung der widmungsgemäßen Nutzung von Fördergeldern durch die Gemeinde Wien, eingebracht in der Sitzung der Untersuchungskommission am 2. Dezember 2019: “Ich beantrage hiermit die Offenlegung und Nennung aller Förderverträge sowie etwaiger weiterführender Vereinbarungen zwischen der Stadt Wien beziehungsweise den entsprechenden Magistratsabteilungen und den nachfolgend genannten Rechtsträgern: Wiener Kinder- und Jugendbetreuung, s2arch Verein für soziale und nachhaltige Architektur, Wiener Kulturservice, Verein Wiener Stadtfeste, Verein Kulturzentrum Spittelberg, Modern Society Verein zur Förderung der politischen Bildung und Forschung im urbanen Raum, Community TV-GmbH Stadtimpuls, Verein zur Förderung der Stadtbenutzung, Verein Freunde der Donauinsel. Begründung: Die Untersuchungskommission hat die Aufgabe, etwaige Missstände bei einer Gewährung und Überprüfung von Fördergeldern durch die Gemeinde Wien aufzuklären. Die oben genannten Rechtsträger wurden im Antrag auf Einsetzung der Untersuchungskommission explizit genannt und haben mitunter im Untersuchungszeitraum 2012 bis 2019 Subventionen der Stadt Wien erhalten. Vor dem Hintergrund einer generellen Aufklärung und Untersuchung des vorliegenden Sachverhaltes ist es unerlässlich, dass die im Zuge der Subventionsvergabe abgeschlossenen Förderakte, aber auch etwaige weiterführende Vereinbarungen zwischen den fördernehmenden Rechtsträgern und den Magistratsabteilungen der Stadt Wien den Mitgliedern der Untersuchungskommission zur Verfügung gestellt werden. Wien, am 28. November 2019.“ Ich bringe diesen Antrag jetzt zur Abstimmung. Wer ist gegen diesen Antrag? Wer enthält sich der Stimme? – Dann halte ich fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde. Ja bitte, Herr Kowarik. GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Nach kurzer Absprache mit der SPÖ-Fraktion - ich weiß nicht, wie es die anderen Fraktionen sehen – dürfen wir anregen oder dürfen die Überlegung herantragen, ob wir wirklich alle Anträge verlesen müssen. Die Anträge, die eingegangen sind, sind grundsätzlich auch in der Cloud vollständig erfasst. Ich weiß nicht, wie es bei der Krankenhaus Nord-Untersuchungskommission gehandhabt wurde, ob da alle Anträge vorgelesen wurden. Ich darf bitten, dass das vielleicht … Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Sie rennen offene Türen bei mir ein. Nachdem wir eine Kollegialbehörde sind, würde ich diesen Antrag von Ihnen, nämlich auf blockweise Abstimmung der Beweisanträge... GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ, unterbrechend): Nein. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler (fortsetzend): Nein, habe ich Sie falsch verstanden (Zwischenrufe)? Also nur Aktenzahl und Titel ohne Verlesung des Inhaltes selber, ob das die Kommission mehrheitlich so wünscht? Es steht der Antrag, dass nicht mehr die Verlesung des gesamten Antrages durch den Vorsitzenden erfolgen möge, sondern nur die Geschäftszahl aufgerufen werde und dann die Abstimmung erfolge. Wer ist gegen diesen prozeduralen Antrag? Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist das einstimmig angenommen. Ich danke und mache gleich in diesem Sinne weiter. Ich bringe den Antrag 907455-2019-68 (Anm. 907455-2019/68) zur Abstimmung und frage an, ob es gegen diesen Antrag Stimmen gibt? Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir hier eine einstimmige Pro-Beschlussfassung zu diesem Antrag. Antrag der ÖVP 907455-2019-69 (Anm. 907455-2019/69). Hier wiederum Gegenstimmen? – Dann gilt der Antrag als angenommen. Ich höre, es gibt keine Enthaltungen. Der Antrag mit der Geschäftszahl 70 (Anm. 907455-2019/70) wird ebenso abgefragt. Gibt es hier Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall, der Antrag ist angenommen. Beim Antrag 71 (Anm. 907455-2019/71) sind Gegenstimmen nicht zu verzeichnen. Dann gilt auch dieser Antrag als angenommen. Antrag Nummer 72 (Anm. 907455-2019/72) wird zur Abstimmung gebracht. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen, einstimmig angenommen. Antrag Nummer 73 (Anm. 907455-2019/73). Ich frage wieder nach Gegenstimmen? – Ich sehe keine und stelle fest, einstimmig angenommen. Antrag Nummer 74 (Anm. 907455-2019/74). Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen, einstimmig angenommen. Antrag Nummer 75 (Anm. 907455-2019/75). Nach Gegenstimmen gefragt. – Keine Gegenstimmen sichtbar, es ist einstimmig angenommen. Es folgen nun die Beweisanträge der Freiheitlichen Partei. Der Antrag 907455-2019-76 (Anm. 907455-2019/76) wird zur Abstimmung gebracht. Gibt es hier Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme, der Antrag ist beschlossen. Der Antrag mit der Endziffer 77 (Anm. 907455-2019/77) wird zur Abstimmung gebracht. Gibt es hier Gegenstimmen? – Auch das ist nicht der Fall, der Antrag ist angenommen. Antrag mit der Endziffer 78 (Anm. 907455-2019/78) ist vorliegend. Gibt es hier Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall, auch dieser Antrag ist beschlossen. Endziffer 79 (Anm. 907455-2019/79). Der Antrag wird zur Abstimmung gebracht und es gibt eine Wortmeldung. Herr Auer-Stüger meldet sich zu Wort. GR Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ): Wir werden diesem Beweisantrag zustimmen. Ich möchte aber hier nur zur Kenntnis bringen, dass es nicht unserer Bewertung obliegt, welche Akten der Bundesrechnungshof beziehungsweise der Stadtrechnungshof von sich aus freigeben darf und welche nicht. Das obliegt unserer Ansicht nach der Beurteilung durch den Stadtrechnungshof – ich werde später noch auf den Stadtrechnungshof zu sprechen kommen –, als auch durch den Bundesrechnungshof, weil hier festgehalten wird maßgebliche Akte und Aktenteile. Wir verstehen das Ansinnen, möchten das auch unterstützen, aber wollen jetzt hiermit, sozusagen können nicht inhaltlich vorgreifen, inwieweit der Bundesrechnungshof beziehungsweise der Stadtrechnungshof Akten freigeben darf, die diesem Sachverhalt dienen. Danke. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Wenn ich das richtig verstehe, wollen Sie sich einfach den Vorbehalt einräumen, dass Sie nicht über Ihre Zuständigkeit hinaus eine Zustimmung geben können, die Sie dann nicht einhalten können. Ich glaube, das ist uns allen klar. Danke. Ich mache weiter mit dem Antrag mit der Endziffer 80 (Anm. 907455-2019/80) und bringe diesen zur Abstimmung. Gibt es hier Gegenstimmen (Zwischenrufe)? Ich entschuldige mich, 79, ich berichtige, 79 war die Wortmeldung. Ich bringe 79 (Anm. 907455-2019/79) zur Abstimmung und frage nach Gegenstimmen. - Das ist nicht der Fall. Dann ist auch 79 (Anm. 907455-2019/79) einstimmig angenommen. Antrag Nummer 80 (Anm. 907455-2019/80) wird zur Abstimmung gebracht. Auch hier wieder die Frage: Ist jemand gegen diesen Antrag? – Nein, dann ist dieser Antrag einstimmig angenommen. Antrag Nummer 81 (Anm. 907455-2019/81) wird zur Abstimmung gebracht. Es wird nach Gegenstimmen gefragt. – Es sind keine Gegenstimmen, der Antrag ist angenommen. Antrag Nummer 82 (Anm. 907455-2019/82) wird zur Abstimmung gebracht. Ich frage auch hier, ob es Gegenstimmen gibt? Wortmeldungen? – Nein, Antrag Nummer 82 (Anm. 907455-2019/82) ist beschlossen. Antrag Nummer 83 (Anm 907455-2019/83). Gegenstimmen? Herr Wiederkehr? – Nein, keine, ist einstimmig beschlossen. Antrag Nummer 84 (Anm. 907455-2019/84). Gegenstimmen? Herr Margulies? – Dann einstimmig angenommen. Antrag Nummer 85 (Anm. 907455-2019/85) wird zur Abstimmung gebracht. Gegenstimmen? – Keine, einstimmig angenommen. Antrag Nummer 86 (Anm. 907455-2019/86) wird zur Abstimmung gebracht. Gegenstimmen? – Keine, ist einstimmig angenommen. Antrag Nummer 87 (Anm. 907455-2019/87) wird zur Abstimmung gebracht. Ich frage nach Gegenstimmen. Herr Baxant? - Nein, keine Gegenstimme, danke, einstimmig angenommen. Antrag Nummer 88 (Anm. 907455-2019/88) wird zur Abstimmung gebracht. Gegenstimmen? Herr Fürnkranz? - Nein, auch nicht, einstimmig angenommen. Antrag Nummer 89 (Anm. 907455-2019/89) wird zur Abstimmung gebracht. - Keine Gegenstimme, einstimmig angenommen. Antrag Nummer 90 (Anm. 907455-2019/90) wird zur Abstimmung gebracht. Der Vorsitzende fragt nach Gegenstimmen. – Keine Gegenstimme, der Antrag ist angenommen. Antrag Nummer 91 (Anm. 907455-2019/91). Ich frage wieder nach Gegenstimmen, das war jetzt der letzte freiheitliche Antrag. – Keine Gegenstimmen, einstimmig angenommen. Jetzt kommt der Antrag Nummer 92 (Anm. 907455-2019/92), der doch den vorletzten Beweisantrag der Freiheitlichen Partei darstellt. Der Herr Vorsitzende hat sich ja verzählt. Ich bringe den Antrag Nummer 92 (Anm. 907455-2019/92) zur Abstimmung und frage nach Gegenstimmen. – Keine Gegenstimmen, Antrag Nummer 92 (Anm. 907455-2019/92) ist beschlossen. Und jetzt wirklich der 93er-Antrag. Mit der Endziffer 93 (Anm. 907455-2019/93) frage ich hier wiederum nach Gegenstimmen. - Es gibt keine Gegenstimmen, auch dieser Antrag ist beschlossen. Jetzt wird es spannend. Jetzt haben wir einen Beweisantrag mit der Zahl 907455-2019-94 (Anm. 907455-2019/94) von NEOS eingebracht, Christoph Wiederkehr. Wir haben diesen Antrag mit großem Interesse studiert, der stellvertretende Vorsitzende und ich, und er bringt uns in größere juristische Kalamitäten, würde ich fast sagen. Wir haben also hier eine politisch hochinteressante, rechtlich ebenfalls hochinteressante, aber ungelöste Frage, inwieweit parteinahe Institutionen wie eine Parteiakademie überprüft werden können und sollen. Wir haben zwar ein Parteienförderungsgesetz sowohl des Bundes als auch des Landes Wien. Aber wir haben nur die Partei an sich als Regelgegenstand und nicht die der Partei nahestehenden Akademie. Ja, da fehlt uns die entsprechende Wurzel und mein Stellvertreter hat sich da einiges überlegt. Ich möchte nicht verhehlen, Einar, dass du jetzt am Wort bist. Vors.-Stv. HR Dr. Einar Slade?ek: Danke für das Wort. Ich habe mir den Beweisantrag durchgelesen. Ich habe schon eingangs gesagt, wir sind an die Gesetze gebunden. Wir dürfen das prüfen, was von unserer Prüfkompetenz erfasst ist. Ich möchte nicht verhehlen, dass ich aufgrund meiner juristischen Kenntnisse diesem Beweisantrag entgegentreten würde. Da ist also einmal das Parteienförderungsgesetz anzuwenden, zumindest analog heranzuziehen, und es finden sich ja auch Bestimmungen. Ich habe den Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2015 vor mir. In diesem Gemeinderatsbeschluss wird beschlossen, unter welchen Voraussetzungen die Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der politischen Parteien vorzunehmen ist: “§ 1. Die Stadt Wien als Trägerin von Privatrechten hat die staatsbürgerliche Bildungsarbeit der Parteien durch Zuwendungen an gemeinnützige Rechtsträger zu fördern, sofern diese Rechtsträger folgende Bedingungen erfüllen: 5. Die Satzung des Rechtsträgers muss Bestimmungen darüber enthalten, dass der Jahresabschluss und die Gebarung alljährlich durch einen Wirtschaftsprüfer beziehungsweise eine Wirtschaftsprüferin im Sinne des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes in der Fassung“ - und so weiter - “auf Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit bei der Verwendung der Förderungsmittel zu prüfen ist.“ Diese Bestimmung ist also nahezu ident mit der Bestimmung im Wiener Parteienförderungsgesetz. Und nach dem Wiener Parteienförderungsgesetz - und dazu kann man stehen, wie man will. Ich kenne die politische Debatte, die sich seit einiger Zeit dahinzieht, wieweit Transparenz sein soll. Es hat die Rechnungshofpräsidentin ja gefordert, dass der Rechnungshof Einsicht nehmen kann. Das war im Bund der Fall. Es ist eine Diskussion, die noch lange nicht ausgestanden ist. Wir haben jetzt nicht de lege ferenda vorzugehen, so wie wir uns vielleicht ein Gesetz vorstellen, wir haben de lege lata vorzugehen. Und in de lege lata ist das Ganze so, dass die Parteien einen Wirtschaftsprüfer beauftragen und dann die Ergebnisse vorlegen. Also wie gesagt, das ist das Eine. Und dann haben wir im § 4 Abs. 1 des genannten Beschlusses: “Die Stadt Wien darf förderungswürdige Rechtsträger nur dann fördern, wenn diese anlässlich der Feststellung der Förderungswürdigkeit sich verpflichten, bis 31. Mai jeden Jahres dem Stadtrechnungshof einen Bericht über die Verwendung der Mittel vorzulegen.“ Es ist dem Rechnungshof vorzulegen und zwar der vom Wirtschaftsprüfer signierte Bericht. Ob mir das persönlich gefällt, ist völlig wurscht. Wichtig ist: Was steht im Gesetz drinnen? Was ist die derzeitige Rechtslage? Und nach der derzeitigen Rechtslage ist eine derartige Prüfung verwehrt. Im Übrigen der Antrag, der von den NEOS eingebracht wurde, ist ja nahezu gleichlautend mit einem Antrag an den Stadtrechnungshof. Ich darf auf den Stadtrechnungshofbericht verweisen, und zwar: “MA 5, Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien, Prüfungsersuchen gemäß § 73e Abs. 1 Wiener Stadtverfassung vom 16. August 2017. Der Stadtrechnungshof hat festgestellt, es gibt keine Prüfungskompetenz.“ Man kann natürlich sagen, dass wir da als Kommission irgendwas verschleiern. Es geht nicht ums Verschleiern, es geht schlicht und einfach um den Rechtsstaat. Entweder haben wir solche Bestimmungen, die eine Prüfungskompetenz hergeben, oder wir haben keine solchen Bestimmungen. Ob solche Bestimmungen wünschenswert wären oder nicht, das ist etwas, das die Kommission nicht festzustellen hat. Die persönliche Meinung: Ja, als Staatsbürger wünsche ich mir, dass das vielleicht so ist, Aber deswegen kann ich ein Gesetz nicht biegen und praeter legem oder contra legem entscheiden. Ja, Wolfgang, ich bin fertig mit meinen Ausführungen. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Vielen Dank, mein lieber Einar Slade?ek. Lieber Herr Wiederkehr! Ich habe immer auf guter Cop/böser Cop, die schlechten Nachrichten bringt der Stellvertretende... (Allgemeine Heiterkeit.). Nein, ich habe große Sympathie für die Diskussion, die ich ja verfolge und ich glaube auch, dass das, was der Vize, also mein Stellvertreter, jetzt gesagt hat, vollkommen richtig ist. Ich möchte ja auch an das erinnern, was Herr Pauer heute schon gesagt hat. Wir sind ja eine Kollegialbehörde, daher stimmen wir selbstverständlich über diesen Antrag ab. Ich habe also nicht eine Sekunde daran gedacht, ihn zurückzuweisen oder Ähnliches. Ich wollte aber nur, dass die Kollegialbehörde weiß, welche rechtlichen Bedenken die beiden rechtskundigen Vorsitzenden haben - so ist es eben geregelt, dass diese Vorsitzenden und der Stellvertreter rechtskundig sind - und ein bissel auch eine Warnpflicht in einer Kommission wahrnehmen, und dass wir uns da diesbezüglich geäußert haben und gebe Ihnen die Möglichkeit, noch einmal zu replizieren auf das, was wir jetzt gerade gesagt haben. Herr Wiederkehr, NEOS. GR Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Ich danke Ihnen und vor allem auch Ihnen als Stellvertretender (Zwischenruf). Nein, muss ich nicht sagen. Solange ich genannt worden bin, muss ich nicht sagen, weil es dann die Protokollführer wissen, gehe ich einmal davon aus (Zwischenruf), genau. Aber danke für die rechtliche Recherche, auch dafür, dass Sie sich so intensiv mit diesem Fall beschäftigt haben. Ich möchte aber noch ein paar Gedanken von mir mitgeben, weil es mir ja jetzt nicht um die Meinung als Staatsbürger geht, dass ich es als rechtspolitisch unerträglich empfinde, dass Parteiakademien nicht geprüft werden können. Das wurde nun einmal so festgelegt, Parteiakademien können nicht durch den Stadtrechnungshof geprüft werden, und das hat so auch der Rechnungshof, der Stadtrechnungshof auf unser Prüfersuchen dargestellt. Vielmehr geht es mir bei diesem Antrag darum, ob wir als Kollegialorgan jetzt nicht die Gesetzeslücke schließen, weil das ist die Aufgabe, die ich im Gemeinderat mache, sondern im Rahmen dieser Untersuchungskommission als Kollegialorgan die Parteiakademien mit hineinnehme, weil was ist denn der Untersuchungsgegenstand von der FPÖ? Das sind parteinahe Vereine und möglicher Missbrauch oder zweckwidrige Verwendung von Fördergeldern. Wir haben die Parteienakademien in Wien im Vergleich zum Bund so geregelt, dass es einfache Vereine sind. Das sind einfache Vereine, die per Beschluss auch Fördergelder der Stadt bekommen. Und da halte ich es für richtig und sinnvoll, dass wir im Rahmen dieser Untersuchungskommission auch diese Vereine, die parteinahe sind und Fördergelder bekommen, auch prüfen können, ohne damit da gleichzeitig die Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofes über die Hintertür einzuführen. Aber ich halte das für wichtig und relevant, um ein umfassendes Bild auch über Missstände zu bekommen, dass wir hier die intransparenten Parteiakademien auch mit hineinnehmen. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Ja vielen Dank. Gibt es noch Wortmeldungen? Herr Ellensohn, GRÜNE. GR David Ellensohn (GRÜNE): Ich verstehe jetzt das Anliegen von Christoph Wiederkehr schon. Ich habe aber auch bei den rechtlichen Ausführungen genau zugehört. Nachdem ich selber kein Jurist bin, schließe ich mich für gewöhnlich irgendeinem Juristen oder einer Juristin an. Jetzt sind es zwei, die das offensichtlich so sehen und ich habe auch noch niemand anderen gehört, weil das war jetzt eine politische Einschätzung von Christoph Wiederkehr. Ich glaube, dass das, was jetzt auch von wegen Lückenschluss im Gemeinderat gesagt wurde - wenn man das anders sieht, weil im Bund stimmt’s, der Rechnungshof des Bundes darf prüfen, in Wien nicht -, eine schöne Aufgabe eher für die - jetzt sind Wahlkampfzeiten - nächste Koalitionsverhandlung ist, wer immer sie führen möge in diesem Haus, das weiß ich jetzt noch nicht. Aber ich glaube, heute kann man dem tatsächlich aus den rechtlichen Gründen, die der stellvertretende Vorsitzende ausgeführt hat, nicht zustimmen. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Wortmeldung Herr Mahdalik. GR Anton Mahdalik (FPÖ): Also wir kommen nicht umhin, uns den Ausführungen des Vorsitzenden-Stellvertreters vollinhaltlich anzuschließen. Wir haben dem Rechtsstaat zu folgen. Danke. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr angekündigt sind, bringe ich den Antrag der NEOS mit der Endziffer 94 (Anm. 907455-2019/94) zur Abstimmung. Und jetzt – aufpassen –, gibt es hier Gegenstimmen? - Es gibt nur Gegenstimmen mit einer Ausnahme. Wer ist für diesen Antrag? - Das ist der Herr Wiederkehr. Also der Antrag ist nicht angenommen und nicht beschlossen. Es geht weiter mit den Beweisanträgen der Regierungsfraktionen, SPÖ und GRÜNE. Der Antrag 907455-2019-95 (Anm. 907455-2019/95) wird zur Abstimmung gebracht. Gibt es hier Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall, dann ist dieser Antrag einstimmig beschlossen. Der Antrag mit der Endziffer 96 (Anm. 907455-2019/96) wird zur Abstimmung gebracht. Auch hier die Frage nach den Gegenstimmen? - Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen. Antrag mit der Endziffer 97 (Anm. 907455-2019/97) wird zur Abstimmung gebracht. Gegenstimmen hierzu? - Sind nicht erfolgt. Auch dieser Antrag ist einstimmig beschlossen. Beweisantrag Endziffer 98 (Anm. 907455-2019/98) wird zur Abstimmung gebracht. Ich sehe hier keine Gegenstimmen und damit ist der Antrag einstimmig beschlossen. Beweisantrag Endziffer 99 (Anm. 907455-2019/99) wird zur Abstimmung gebracht. Auch die Frage nach Gegenstimmen wird gestellt. - Es gibt keine Gegenstimmen. Der Antrag ist beschlossen. Antrag Endziffer 100 (Am. 907455-2019/100) wird zur Abstimmung gebracht. Ich frage nach Gegenstimmen. - Diese werden nicht erhoben, der Antrag ist einstimmig beschlossen. Endziffer 101 (Anm. 907455-2019/101), der Antrag wird zur Abstimmung gebracht. Es wird gefragt, ob Gegenstimmen erhoben werden. - Dies ist nicht der Fall, der Antrag ist einstimmig angenommen. Der Antrag mit der Endziffer 102 (Anm. 907455-2019/102) wird zur Abstimmung gebracht. Es wird nach Gegenstimmen gefragt. - Diese liegen nicht vor, der Antrag ist einstimmig angenommen. Antrag mit der Endziffer 103 (Anm. 907455-2019/103) wird zur Abstimmung gebracht. Gibt es hierzu Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall, der Antrag ist einstimmig beschlossen. Antrag mit der Endziffer 104 (Anm. 907455-2019/104) wird abgestimmt. Gibt es hier Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen, der Antrag ist einstimmig angenommen. Antrag mit der Endziffer 105 (Anm. 907455-2019/105) wird zur Abstimmung gebracht. Ich frage nach Gegenstimmen, Herr Stürzenbecher vielleicht? - Nein, keine Gegenstimmen, der Antrag wird einstimmig angenommen. Ich versuche eine Auflockerung des etwas schläfrig gewordenen Gremiums. Der Antrag 106 (Anm. 907455-2019/106) wird zur Abstimmung gebracht. Gibt es hier Gegenstimmen? - Nein, das ist nicht der Fall, der Antrag ist einstimmig angenommen. Der Antrag 107 (Anm. 907455-2019/107) wird zur Abstimmung gebracht. Gegenstimmen werden abgefragt. - Gegenstimmen erfolgen nicht, der Antrag ist einstimmig beschlossen. Antrag mit der Endziffer 108 (Anm. 907455-2019/108), das ist eine Zeugenladung, wird zur Abstimmung gebracht. Gibt es hier Gegenstimmen? - Gibt es nicht, der Antrag ist einstimmig angenommen. Antrag 109 (Anm. 907455-2019/109) wird zur Abstimmung gebracht. Es wird nach Gegenstimmen gefragt. - Diese werden nicht erhoben, der Antrag ist einstimmig angenommen. Antrag mit der Endziffer 110 (Anm. 907455-2019/110) wird zur Abstimmung gebracht. Da gibt es eine Wortmeldung vom Herrn Blind, FPÖ. GR Armin Blind (FPÖ): Wir haben mit dem Antrag nur insoweit ein Problem, als der Herr Mag. Griebler als Sachverständiger geladen wird und nicht als Zeuge. Wir verstehen jetzt seine Sachverständigen-Eigenschaft nicht ganz. Wir haben ja vorher auch das Einführungsreferat des Herrn Pauer gehört. Der Sachverständige hat ja dann neben dem Befund auch ein Gutachten im engeren Sinne zu erstatten, also einen Schluss über Dinge zu ziehen, die er erhoben hat. Wir sehen aber weder im Antrag selbst, noch in der Begründung dazu jetzt einen besonderen Schluss, den er ziehen soll. Er soll uns ja auch aus der Begründung heraus über Tatsachen berichten und das ist die klassische Aufgabe des Zeugen und nicht des Sachverständigen. Man kann jetzt darüber streiten, was sachverständiger Zeuge oder normaler Zeuge ist. Das ist aber insofern irrelevant, weil beide als Zeugen zu vernehmen sind und nicht als Sachverständige. Ich würde vielleicht bitten, die diesbezüglichen Überlegungen auszuführen beziehungsweise ersuche, den Antrag vielleicht derart zu modifizieren, dass er allgemeine Zustimmung finden kann, nämlich als Zeuge und nicht als Sachverständiger. Danke. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Herr Blind, danke für Ihre Wortmeldung. Ich habe an den Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokraten und an den Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN die Frage, ob man nicht allenfalls diesen Antrag abändern könnte auf “Sachverständiger Zeuge“, weil das ist, glaube ich auch, vermutlich intendiert. Ich weiß es nicht, aber grundsätzlich halte ich es für sehr wichtig, dass wir diese Person vernehmen. Es ist ein Unterschied, ob ich jemanden als Zeugen unter Wahrheitspflicht vernehme oder ob ich ihn als Sachverständigen bestelle, wo er eigentlich völlig entrückt von der Auskunftspflicht ist und eine Beurteilung vorzunehmen hat. Ich bin hier wirklich auch der Meinung vom Herrn Blind, dass das – ich habe es für einen Schreibfehler oder ein semantisches Missverständnis gehalten, aber aus meiner Sicht ist dieser Zeuge auch der, den ich schon das nächste Mal gerne hätte, weil er uns erklärt, wie das Förderwesen in dieser Stadt funktioniert, und deswegen ist er “Sachverständiger Zeuge“. Ich rege das nur an, weil ich glaube, dann wäre einer Beschlussfassung einstimmig nichts mehr im Wege und erteile das Wort wieder dem Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei. GR Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ): Also seitens der SPÖ kann ich mich der Formulierung “Sachverständiger Zeuge“ anschließen. Mir ist nur wichtig, die Intention dieses Antrages bezieht sich auf die vier Punkte hier, daher auch die Unterscheidung. Wir wollten quasi den Untersuchungen zu Vereinen, die die MA 5 betreffen, weil der Herr Finanzdirektor auch Abteilungsleiter der MA 5 ist, dem wollten wir mit diesem Antrag nicht vorgreifen. Daher haben wir die Unterscheidung zwischen Sachverständigen und Zeugen getroffen. Wenn geklärt ist, dass wir “Sachverständiger Zeuge“ formulieren und wir uns zu den allgemeinen Dingen des Förderwesens und des Haushaltsrechts unterhalten können, dann können wir dem zustimmen. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Vielen Dank. Ich darf daher den Antrag mit der Endziffer 110 (Anm. 907455- 2019/110) mit folgender Modifikation... Es gibt eine Wortmeldung, höre ich gerade. Bitte, Herr Ellensohn. GR David Ellensohn (GRÜNE): Alles wunderbar, danke dem Vorsitz für die Brücke mit dem “sachverständigen Zeugen“. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Danke schön,...mit folgender Modifikation zur Abstimmung, dass nämlich Herr Mag. Dietmar Griebler, MBA, Finanzdirektor, als “sachverständiger Zeuge“ in die Untersuchungskommission geladen werden möge und das Wort “Zeuge“ nach dem fettgedrucktem Wort “sachverständiger“ in den Beweisantrag 110 (Anm. 907455-2019/110) hineinzuarbeiten ist. Ich bringe diesen Antrag nunmehr zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall, dann ist auch dieser Antrag einstimmig beschlossen. Antrag 111 (Anm. 907455-2019/111), Zeugenladung Mario Rieder, bringe ich zur Abstimmung. Gibt es hier Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall, dann ist auch Beweisantrag 111 (Anm. 907455-2019/111) einstimmig beschlossen. Es kommt der Beweisantrag Nummer 112 (Anm. 907455-2019/112), den ich zur Abstimmung bringe. Gibt es hier Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall, dann ist auch der Antrag 112 (Anm. 907455-2019/112) einstimmig beschlossen und der Beweisbeschluss vollständig, soweit ich sehe. Vielen Dank für Ihre Geduld bei der Abstimmung. Wir wären jetzt schon bei der Terminplanung für den 16., außer es gibt noch Wortmeldungen seitens der geschätzten Kollegen des Kollegialorgans. Wenn dem nicht so ist, dann würde ich anregen, dass wir den soeben beschlossenen Zeugen Mag. Griebler als sachverständigen Zeugen für den 16.12., 14 Uhr ist geplant, hier in dieses Gremium einladen und sämtliche Unterlagen, die heute beschlossen wurden, anfordern. Ich habe die Anforderung mit dem Dringlichkeitsvermerk “ehestmöglich“ versehen und würde dann, sollte das nicht rasch gehen, noch eine Fristsetzung nachschießen, wenn Ihnen das recht ist. Das waren meine Überlegungen. Wir sind natürlich in der Vorweihnachtszeit jetzt allgemein im Stress. Ich möchte aber so rasch wie möglich weiter tun, weil wir hier doch auch unter einem zeitlichen Damoklesschwert arbeiten. Ist Ihnen das recht? Vors.-Stv. HR Dr. Einar Slade?ek:. Sag‘ können wir das so regeln, dass die einzelnen Geschäftsgruppen zusammengefasst werden, die Förderrichtlinien, weil sonst muss man alles sieben Mal abfragen? Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Herr Kowarik. GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Ich verstehe jetzt, in der Anforderung ist es ja relativ egal, wie man es anfordert, aber dann, wenn es vorliegt, das dementsprechend geschäftsgruppenweise abarbeitet. Naja, ich hätte es so verstanden, dass, sobald die Akten einlangen beziehungsweise die Unterlagen einlangen, werden sie ja sofort in die Cloud gestellt Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Ja. GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ, fortsetzend): und dementsprechend werden wir (Zwischenruf) zugreifen können und in weiterer Folge Beweisanträge stellen dürfen, Zeugenladungen und Sonstiges machen können. Wir haben uns in der Fraktionsvereinbarung darauf geeinigt, dass es vereinsweise, wenn möglich nach Geschäftsgruppen abgewickelt wird. Also das kann ich, glaube ich, im Sinne aller, ja. Vorsitzender Dr. Wolfgang Heufler: Herr Kowarik, vielen Dank. Der Betrieb in der Kommission ist mir geläufiger, meine Erkenntnis noch nicht so. Die Arbeit entwickelt sich geradezu exponentiell. Wenn einmal die Sachen da sind in der Cloud, dann werden Sie irrsinnig fleißig, alle Mitglieder dieser Kollegialbehörde, und du bist mit Beweisanträgen eingedeckt. Also keine Angst, das wird dann auch sehr sachlich und sehr effizient gruppiert erfolgen. Also grundsätzlich ist zu dem von dir getroffenen Punkt “ja“ zu sagen. Wenn ich jetzt zum Schluss noch um Wortmeldungen bitte dann, weil ich eigentlich vorhätte, uns ansonsten auf den 16.12., 14 Uhr zu vertagen, same time, same station. Ich bedanke mich sehr für die konstruktive...(Zwischenruf). Geht es früher? Mein Stellvertreter könnte sich auch 13 Uhr oder noch früher vorstellen, Frage an die Runde. Es geht wegen den Gemeinderatssitzungen, glaube ich, nicht. Wir haben das damals ja so mit den Terminen ein bissel abgeklärt. Wir bleiben beim Termin 14 Uhr. Vielen Dank! Ich schließe die Sitzung um 14.44 Uhr. (Schluss um 14.44 Uhr)