Wiener Landtag 21. Wahlperiode 31. Sitzung vom 24. April 2024 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Bekanntgabe, dass die mündlichen Anfragen von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc an den Landeshauptmann (FSP-587996-2024-KVP/LM) und von Abg. Stefan Berger an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz (FSP-585770-2024-KFP/LM) nicht zugelassen wurden S. 3 3. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-587995-2024-KVP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-569532-2024-KSP/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP-578285-2024-KFP/LM) S. 8 4. Anfrage (FSP-262942-2024-KGR/LM) S. 10 5. Anfrage (FSP-587997-2024-KVP/LM) S. 12 4. AST-588483-2024-KFP/AL; ASTTH- 604015-2024-KFP/ALTH: Aktuelle Stunde zum Thema "Chaos im Schulbereich und Kostenexplosion bei der Mindestsicherung durch Familienzusammenführungen in Wien!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Maximilian Krauss, MA S. 15 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 16 Abg. Felix Stadler, BSc, MA S. 17 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 18 Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch S. 19 StR Dominik Nepp, MA S. 20 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 21 Abg. Nikolaus Kunrath S. 22 Abg. Harald Zierfuß S. 23 Abg. Kurt Wagner S. 24 5. Mitteilung des Einlaufs S. 25 6. 382699-2024-GFW; P 1: Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe des Landes Wien Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 25 Abstimmung S. 25 7. 132472-2024-GGK; P 2: Bericht über die im 2. Halbjahr 2023 abschließend behandelten Petitionen Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 25 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Stefan Berger S. 25 Abg. Thomas Weber S. 27 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 28 Abg. Sabine Keri S. 29 Abg. Thomas Weber (tatsächliche Berichtigung) S. 30 Abg. Mag. Andrea Mautz S. 31 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 32 Abstimmung S. 32 8. 362521-2024; MDR, P 3: Kontrolle der Bezüge öffentlich bediensteter Mitglieder des Landtages; Bericht 2024 des Unvereinbarkeitsausschusses Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi S. 32 Abstimmung S. 32 9. DRI-601202-2024-KGR/LF: Dringliche Anfrage von Abg. Georg Prack, BA, Abg. David Ellensohn, Abg. Mag. Barbara Huemer, Abg. Dr. Jennifer Kickert, Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia und Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies betreffend "Wiener Wohnbauförderung" Verlesung: Schriftführer Abg. Harald Zierfuß S. 32 Begründung: Abg. Georg Prack, BA S. 35 Beantwortung: Lhptm Dr. Michael Ludwig S. 37 Rednerinnen bzw. Redner: StRin Mag. Judith Pühringer S. 39 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 40 Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic S. 42 Abg. Dr. Peter Sittler S. 43 Abg. Georg Prack, BA (tatsächliche Berichtigung) S. 45 Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS S. 45 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 46 Abg. Georg Niedermühlbichler S. 48 Abstimmung S. 48 (Beginn um 9.01 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Bitte Platz zu nehmen und das laute Reden einzustellen. Guten Morgen, Herr Bürgermeister. Die 31. Sitzung des Wiener Landtages ist hiermit eröffnet. Ganztägig entschuldigt sind die Abgeordneten Baxant, Holawatsch, Jungnickel, Malle, Nittmann, Rompolt und Schober. Zeitweise entschuldigt sind Amtsf. StR Hanke ab 14.30 Uhr, Abg. Arnoldner ab 13.30 Uhr, Abg. Kieslich ab 13 Uhr, Abg. Kunrath ab 12 Uhr, Abg. Mautz ab 18.30 Uhr, Abg. Neumayer von 10.30 Uhr bis 13.30 Uhr, Abg. Niedermühlbichler ab 16.30 Uhr und Abg. Wölbitsch ab 13.30 Uhr. Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gebe ich bekannt, dass folgende mündliche Anfragen in der Präsidialkonferenz nicht zugelassen wurden, nämlich die Anfrage von Frau Abg. Olischar betreffend den Managementplan der Stadt Wien und die Anfrage von Herrn Abg. Stefan Berger betreffend das Fastenbrechen- Zuckerfest am Ende des Ramadan. Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-587995-2024-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Keri gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Im Rahmen einer schriftlichen Anfrage der Wiener Volkspartei an Stadtrat Christoph Wiederkehr zum Thema "Kindesabnahmen" wurden viele Fragen dergestalt beantwortet, dass die Daten von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe entweder "statistisch nicht erfasst werden" oder "im aktuellen Dokumentationssystem nicht auswertbar sind". So blieb etwa unklar, wie vielen Anträgen der Wiener Kinder- und Jugendhilfe auf eine Obsorge gerichtlich stattgegeben und wie viele abgelehnt werden. Auch konnte Transparenz-Stadtrat Christoph Wiederkehr nicht angeben, wie viele Eltern eine Rückführung ihrer abgenommenen Kinder beantragt haben beziehungsweise wie viele Rückführungen tatsächlich stattgefunden haben. So erklärte der Herr Stadtrat unter anderem: "Wohin die Kinder und Jugendlichen entlassen werden, ist im aktuellen Dokumentationssystem nicht auswertbar." Soweit so unfassbar. Nun soll es angeblich ein neues Dokumentationssystem für die MA 11 geben, dessen Implementierung sich jedoch "schwierig" gestaltet. Wann können wir damit rechnen, dass dieses neue Dokumentationssystem für die MA 11 einsatzfähig ist und man transparente Antworten auf essentielle Fragen bekommt?) Ich ersuche den Herrn Vizebürgermeister um Beantwortung. - Guten Morgen. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen, Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe führt zu jedem einzelnen Kind eine sehr ausführliche und genaue Dokumentation mit teils - verständlicherweise - sehr sensiblen Daten durch. Alle Schritte werden penibelst dokumentiert, und dem Akt können diese auch entnommen werden. Die Vorgabe, was dokumentiert wird, ist hierfür das Qualitätshandbuch "Soziale Arbeit mit Familien". Für jedes einzelne Kind kann man daher bei Einsicht auch kindesbezogene Dokumentationen sicherstellen und analysieren. Diese sind auf Grund der Komplexität der Verfahren und auch der Notwendigkeit der Dokumentation sehr aufwändig. Manche Dokumentationen und auch entsprechende statistische Auswertungen kann man selbstverständlich auch auf Grund des bestehenden Systems machen. Es gibt hier unterschiedliche EDV-Systeme, die das begleiten. Manche spontane politische oder mediale Anfragen werden aber vermutlich auch mit dem neuen System aus unterschiedlichen Gründen nicht immer zur vollen Zufriedenheit sofort beantwortbar sein. Dabei geht es um einige Themen: Es ist dies ein sensibler Bereich mit sensiblen Daten. Außerdem geht es darum, dass bei gewissen Anfragen gar nicht die Kinder- und Jugendhilfe originär die Daten hat, sondern die Beantwortung in den Bereich der Gerichte fällt, so wie etwa auch bei ihrer Anfrage. Beispielsweise erfolgen oft bei Gericht Anträge auf Rückübertragung der Obsorge oder Überprüfung einer gesetzten Maßnahme, und das können nur die Gerichte selbst beantworten, denn dafür sind die Gerichte zuständig. Die Entscheidungen werden selbstverständlich nachträglich in den Akt aufgenommen, die eigentliche Entscheidung liegt aber bei den Gerichten. Dazu wird noch darauf hingewiesen, dass nicht jeder derartige Antrag der Wiener Kinder- und Jugendhilfe von den Gerichten übermittelt wird. Großteils ist das sehr wohl der Fall, aber nicht jeder, und auf Grund dieser Praxis der Gerichte kann man hier nicht abschließend Daten analysieren oder zur Verfügung stellen. Die Richterinnen und Richter können alleine entschieden oder Stellungnahmen anderer Sachverständiger einholen. Abgesehen davon werden eingebrachte Anträge immer wieder auch zurückgezogen, und manche werden auch nicht zugelassen, was dazu führt, dass über diese Anträge nie entschieden wird oder entschieden werden muss. Das ist ein weiterer Grund, warum nicht alle Daten von der Kinder- und Jugendhilfe wie in der Anfrage aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden können. Manche allgemeine Fragen wie zum Beispiel die Frage nach der Legitimation für volle Erziehung können auf Basis der derzeit zur Verfügung stehenden Datenbank jeweils nach Jahresende beantwortet werden. Dafür gibt es Stichtage, an denen dann sehr viele Daten sehr gut für den Jahresbericht der Kinder- und Jugendhilfe, den Sie kennen, aufbereitet werden. Das ist aber nicht bei allen Themen unterjährig möglich und der Fall. Beispielswiese wird auch ausgewertet, wie viele Kinder sich mit der Zustimmung der Obsorgeberechtigten oder auf Grund einer gerichtlichen Verfügung in voller Erziehung befinden. Diese Zahl ist in den letzten Jahren im Allgemeinen relativ konstant geblieben, wenn diese auch in den betroffenen Familien verständlicherweise sehr stark schwankt. Es stimmt, die EDV- Applikationen sind etwas in die Jahre gekommen. Um die EDV entsprechend zu modernisieren, haben wir gemeinsam mit der MA 01 ein sehr umfangreiches Projekt, um alle EDV-Systeme der MA 11 zu modernisieren. Das Projekt wurde im April 2023 gestartet und wird gemeinsam mit dem Unternehmen SAP umgesetzt. Es ist dies ein sehr komplexes Projekt, das bis 2026 ausgerollt werden soll und dann den MitarbeiterInnen zur Verfügung steht. Bis dahin können die bestehenden Programme verwendet werden, eine Adaption der bestehenden Programme ist allerdings sehr umfassend. Ziel des neuen EDV-Systems ist eine zeitgemäße und möglichst einheitliche Lösung für die unterschiedlichen Applikationen, damit das für die mitarbeitenden Personen einfacher ist, damit aber selbstverständlich auch die Datenevaluierung und -analysierung vereinfacht wird. Das ist der Zeitplan bis 2026, bis dahin ist das umzusetzen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Keri. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Sabine Keri (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die Beantwortung. Ich möchte jetzt noch zu einem anderen Thema im Sinne der Transparenz kommen. Kindesabnahmen gehen ja oft auch auf Grund des Vieraugenprinzips der MA 11 vor sich, und Eltern erzählen, dass ihnen dann aber die Akteneinsicht verweigert wird. Das heißt, Eltern wissen gar nicht, warum ihnen das Kind abgenommen wird und fordern jetzt, dass sie auch eine Akteneinsicht bekommen. Wie stehen Sie zu dieser Forderung der Eltern? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es stimmt, dass es innerhalb der sozialen Arbeit und innerhalb der Betroffenen der MA 11 ein Vieraugenprinzip gibt. Die Letztentscheidung treffen Gerichte, das heißt, für Letztentscheidungen sind die Gerichte zuständig. Selbstverständlich haben Betroffene aber auch das Recht, Informationen zu bekommen. Es ist auch im Gesetz definiert, dass betroffene Personen wie zum Beispiel Kinder oder auch Eltern ein Anrecht auf Information haben. Ob das weiter ausgeweitet wird, ist auch angesichts des Informationsfreiheitsgesetzes genau zu prüfen, und man muss sich ansehen, ob sich auf Grund dieses Gesetzes in diesem Bereich etwas verändert. Ich bin prinzipiell immer für ein Maximum an Transparenz, das muss gleichzeitig aber natürlich immer mit dem Schutz der Kinder verbunden sein, die in manchen Bereichen einen besonderen Schutz benötigen. Selbstverständlich sollen die Eltern darüber informiert werden, was mit dem leiblichen Kind passiert, beziehungsweise sollen sie nicht nur informiert, sondern auch eingebunden werden, denn wirklich nachhaltige Lösungen können nur gemeinsam mit den Eltern geklärt und vereinbart werden. Eine Lösung gegen den Willen der Eltern mit Gerichtsprozessen ist nämlich selbstverständlich auch für die Kinder immer viel schwieriger. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Berger. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat. Ich möchte jetzt etwas wegkommen von der MA 11, thematisch natürlich in Ihrem Ressort bleiben, jedoch das Zahlenmaterial noch weiter ansprechen. Im Hinblick auf Ihr Ressort ist man durchaus immer wieder von Entwicklungen überrascht. Auf Bundesebene gibt es eine Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts, und plötzlich ist man in Wien überrascht, dass es zig Tausende neue Anträge auf Staatsbürgerschaft gibt. Plötzlich brauchen wir von einem auf den anderen Monat dutzende neue Schulklassen, weil man den Familiennachzug hier unterschätzt hat. - Das zieht sich gewissermaßen wie ein roter Faden durch Ihr Ressort, und das schon während der gesamten Regierungsperiode. Man kann ja gewisse Entwicklungen durchaus absehen, wenn man valides Zahlenmaterial zur Verfügung hat, daran fehlt es aber, wie mir scheint, in Ihrem Ressort massiv. In vergleichbaren europäischen oder deutschsprachigen Städten gibt es viele Datenbanken und Zahlenmaterial, und ich meine, man sollte sich solcher Dokumentationen bedienen, um die zukünftige Politik darauf ausrichten zu können. Ich komme gleich zu meiner Frage, darf vorher nur noch eine gestern publizierte Studie nennen: Über 67 Prozent der Schüler des Bundeslandes Niedersachen halten die Regeln des Islams für wichtiger als die Gesetze Deutschlands. - Es wäre also insbesondere auch für den Integrationsbereich sehr wichtig, Studien und Umfragen zur Verfügung zu haben, um die Politik Wiens darauf auszurichten. Meine Frage lautet: Welche Maßnahmen haben Sie abseits der MA 11 bereits gesetzt beziehungsweise werden Sie noch setzen, um Ihre Politik in Zukunft besser auf Zahlen, Daten und Fakten ausrichten zu können? Präsident Ernst Woller: Danke. Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Selbstverständlich basiert unsere Politik vorausschauend auf Daten, die man erheben kann, und das tun wir auch in ganz vielen Bereichen. Wie viele Schulen wir bauen, entspricht einer Bevölkerungsprognose in Richtung Zukunft. Aber auch in der Integrationspolitik gibt es sehr klare Evidenz nicht nur durch den Integrationsbericht der Stadt, sondern auch mit Hilfe anderer methodischer Herangehensweisen, etwa dass wir Auffassungen betreffend das Zusammenleben erfragen. All diese Evidenz, die empirische Arbeit und auch Prognosen sind allerdings auf das limitiert, was vorhersehbar ist. Die Kunst der Politik ist ja, quasi auf das Unvorhersehbare zu reagieren. Wenn wir nur Politik im Hinblick auf eine vorhersehbare Zukunft machen würden, wäre das etwas langweilig, denn das Spannende, aber auch Überraschende sind ja neue Ereignisse, auf die man reagieren muss. Das können Ereignisse sein wie der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Das war aus meiner Sicht nicht vorhersehbar. Das, was passiert ist, war tragisch, hat aber jedenfalls unmittelbare Auswirkungen, und so etwas kann man in keiner Planung wirklich abbilden. Sie haben auch bundesgesetzliche Beschlüsse angesprochen. Auch dort kann man nicht alles vorhersehen, und man kann daher auch nicht immer vorhersehen, was die Regierungsparteien auf Bundesebene so vorhaben. Zum Beispiel hat mich diese Woche überrascht, welche Lösung es für ukrainische Vertriebene gibt. Da haben wir natürlich Annahmen. Gibt es für alle Aufenthaltstitel? Wie wird die Bundesregierung mit den entsprechenden Ministerien agieren, und was geschieht dann im Parlament? Ich habe jetzt gehört, dass es eine Erweiterung der Rot-Weiß-Rot- Karte für manche ukrainische Vertriebene geben soll, die bereits gearbeitet haben. Das ist eine Handlung des Parlaments, auf die wir dann schnellstmöglich reagieren müssen, nämlich dann, wenn ab Herbst alle ukrainischen Vertriebenen einen Aufenthaltstitel bekommen. Das heißt: Jede Entwicklung ist nicht vorhersehbar. Wir versuchen, Entwicklungen bestmöglich vorherzusehen und die unvorhersehbaren Entwicklungen bestmöglich zu managen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Berner gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Ich komme wieder zurück zur MA 11. Wir haben jetzt ja eigentlich ein MA 11-Thema. Wir alle erinnern uns noch an den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch von Jugendlichen in Favoriten. Das ist eine schreckliche Geschichte. Medial hören wir, dass acht Kinder davon wahrscheinlich in irgendeiner Form der Betreuung von der MA 11 gestanden sind. Die Sprecherin der MA 11, Ingrid Pöschmann, sagt dazu, dass feststeht, dass Gewalt von der MA 11 nicht toleriert wird, dass sie aber nicht mit verschärften Strafen, sondern mit individuellen Hilfsangeboten reagieren. Daher jetzt meine Frage: Welche Maßnahmen im Bereich Gewaltprävention hat die MA 11 bisher gesetzt, und wie hat sie diese verstärkt? - Danke. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es gibt im Rahmen der MA 11 eine Vielzahl an gewaltpräventiven Maßnahmen. Beispielsweise werden solche Maßnahmen in Wohngemeinschaften oder in Krisenzentren durch das Personal selbst, das entsprechend geschult ist, gesetzt. Es kann aber ebenso externe Unterstützung durch Organisationen und Vereine dazu gebucht werden. Die MA 11 ist aber natürlich nicht nur im Bereich von Wohngemeinschaften und Krisenzentren tätig, sondern unterstützt auch Familien präventiv und begleitend, und auch in diesem Zusammenhang ist das Thema Gewaltprävention ganz essenziell. Gewaltprävention ist aus meiner Sicht sehr breit angelegt zu sehen, etwa auch durch die Aufarbeitung von Traumata von Geflüchteten. Es gibt jetzt ein neues Projekt der MA 11, bei dem mit geflüchteten, traumatisierten Jugendlichen zusätzlich zu den bestehenden Angeboten auch psychotherapeutisch gearbeitet wird. Das ist nämlich ein wichtiges Element, um Gewalt überhaupt zu verhindern, weil Gewalt oft die Reaktion auf selbsterlebte Gewalt oder Traumata ist. Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen, es ist aber wichtig, auch präventiv anzusetzen, und daher ist eine psychotherapeutische Begleitung zum Beispiel von Geflüchteten notwendig. Es gab bereits solche Projekte, und im nächsten Ausschuss wird ein zusätzliches Projekt vorgestellt werden. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist die 1. Anfrage beantwortet. Bevor wir zur 2. Anfrage kommen, möchte ich noch eine Richtigstellung fürs Protokoll machen: Ich habe offensichtlich die Entschuldigungen undeutlich vorgelesen. Ich möchte noch einmal feststellen, dass der Herr Amtsf. StR Hacker ab 14.30 Uhr entschuldigt und nicht der Herr Amtsf. StR Hanke. Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP-569532-2024-KSP/LM). Sie wurde von Frau Abg. Weninger an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Innovation, Stadtplanung und Mobilität gestellt. (Vor einigen Wochen wurde nun die 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung - die dritte innerhalb einer einzigen Legislaturperiode - im Nationalrat verabschiedet. Laut Ihren Ausführungen der letzten Jahre hängt auch die Realisierung des größten Verkehrsberuhigungsprojektes Wiens, nämlich die verkehrsberuhigte Innere Stadt, von der Schaffung einer Gesetzesbestimmung in eben diesem Bundesgesetz ab. Nachdem es seitens des zuständigen Bundesressorts offensichtlich keine weitere Unterstützung des Anliegens gibt, wäre aus Ihrer Sicht eine Realisierung dieses Projektes auf Wiener Ebene beziehungsweise Landesebene rechtlich umsetzbar?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Einen schönen guten Morgen. meine sehr geehrten Damen und Herren! Die an mich gerichtete Frage beschäftigt sich zur Abwechslung wieder einmal mit der verkehrsberuhigten Inneren Stadt, und ich möchte mich entschuldigen, dass ich Sie mit diesem Thema wieder beschäftigen muss. Allein, ich glaube, dass man sagen kann, dass ich nicht schuld daran bin, denn wir versuchen ja seit mittlerweile drei Jahren sehr ernsthaft, dafür eine Lösung zustande zu bringen. Nur kurz zur Erinnerung: Die verkehrsberuhigte Innere Stadt braucht als gesetzliche Grundlage, dass wir unser Projekt umsetzen können, eine Novelle der Straßenverkehrsordnung. Vor 1.146 Tagen habe ich das 1. Mal mit der Frau Ministerin Kontakt aufgenommen, das war im März 2021, ist also schon über 3 Jahre her. Und was ist bis jetzt passiert? Leider nicht viel beziehungsweise könnte man auch sagen: Es ist nichts geschehen, was dazu beigetragen hat, dass wir dieses Problem lösen können. Ich fasse das Ganze jetzt einmal kurz zusammen für den Fall, dass Sie vielleicht einige wesentlichen Faktoren seit der letzten Fragestunde vergessen haben sollten. Worum geht es bei diesem Thema? Wir haben es gemeinsam mit dem Bezirk geschafft, eine Vierparteieneinigung zustande zu bringen, und ich möchte mich für die wirklich gute Zusammenarbeit bedanken. Erich Valentin hat sich sehr engagiert, dass es zu einer Verkehrsberuhigung der Inneren Stadt kommen soll. Wir würden das nicht mit Verkehrszeichen kundmachen, weil die Polizei uns sehr klar mitgeteilt hat, dass das für sie nicht vollziehbar und ein unglaublich großer Aufwand ist, der gewissermaßen ein wenig Gedankenlesen beinhalten würde. Es kann nämlich jeder sagen, dass er in eine Garage fährt oder aus einer Garage kommt, und dann müsste der Polizist sagen: Aha, danke schön und gute Fahrt! Das heißt, dass wäre wirklich nur ein Papiertiger beziehungsweise ein Verkehrstafeltiger geworden. Aus diesem Grund haben wir uns dann dazu entschlossen, das so zu machen, wie es in allen europäischen Städte geschieht. Egal, wohin man kommt, findet man dieses kamerabasierte System. Nur, um das noch einmal klarzustellen: Dabei geht es nicht um eine 24-Stunden- Videoüberwachung. Das ist nicht das, was wir wollen. Vielmehr wollen wir das, was die Asfinag jeden Tag auf den Autobahnen des Landes ohnehin schon macht, nämlich Kennzeichen erfassen beziehungsweise Kennzeichen fotografieren. Das heißt: Jemand kommt in die Zone, das Kennzeichen wird erfasst, er fährt in eine Garage, das Kennzeichen wird wieder erfasst, und das ganze Ding wird aus dem System gelöscht. Variante 2: Jemand kommt in die Zone des 1. Bezirks, fährt 25 Minuten dort herum, weil er zum Beispiel seiner Großmutter ein gewärmtes Essen bringt, und fährt dann wieder hinaus, und das Kennzeichen wird gelöscht. Fall Nummer 3: Ein Anrainer fährt hinein, das Kennzeichen wird erfasst, das System erkennt, dass er berechtigt ist, und die Aufnahme wird wieder gelöscht. Fall Nummer 4: Jemand fährt hinein, das Kennzeichen wird erfasst, diese Person bleibt stundenlang drinnen, geht einkaufen, hat keine Berechtigung. Das Kennzeichen wird bei der Ausfahrt wieder erfasst, wird automatisiert an die Polizei geschickt, und von dort wird ebenfalls automatisiert ein Strafmandat ausgeschickt. Diesbezüglich hat es Diskussionen mit dem Bundesministerium gegeben. Es wurde dann ein Entwurf ausgeschickt, der für uns eigentlich nicht brauchbar war. Nach langem Druck, nach langen Gesprächen und unzähligen Terminen hat man dann gesagt: Wir machen jetzt einen Entwurf der Straßenverkehrsordnung. Was stand darin? Es darf diese Kameraerfassung von Kennzeichen geben, aber jedes Mal, wenn eine Demonstration in der Inneren Stadt angemeldet ist, muss man das System ausschalten und die Kameras physisch mit einem Tuch verhängen. Das ist für das Jahr 2024 schon ein bisschen seltsam! Soll aber okay sein. Nur: Wenn man weiß, dass es fast 2.000 angemeldete Demonstrationen im Jahr in der Inneren Stadt gibt und man das einmal kurz durchrechnet, dann kommt man drauf, dass es sich nicht auszahlt, ein solches System zu implementieren, denn dieses müsste mehrfach am Tag abgeschaltet werden. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Es gibt ein neues Berufsbild: Kamera- Verhänger!). Ja, das wäre ein neues Berufsbild: Kamera-Verhänger, die dann permanent mit Leitern durch die Innere Stadt hiaseln und irgendwelche schwarze Tiachln aufhängen. - Das kann also nicht ernst gemeint gewesen sein! Ich wiederhole es noch einmal: Wir wollen keine 24-Stunden-Videoüberwachung machen, sondern wir wollen das implementieren, was in ganz Europa gang und gäbe ist, was es in jeder Stadt zur Überwachung von Fußgängerzonen oder Fahrverboten gibt, oder auch für die Maut, wie es auch die Asfinag jetzt schon macht! Ich meine, das Ganze entwickelt sich schön langsam in eine seltsame Posse. Wir haben ja auf Bundesebene eine grüne Verkehrsministerin, die Verkehrsberuhigung als eines ihrer wesentlichen politischen Ziele sieht, und das wäre das größte Verkehrsberuhigungsprojekt, das Österreich je gesehen hätte! Das würde jeden Werktag eine Reduktion von 15.000 PKW-Einfahrten ergeben, und das hätte auch den Effekt, dass ungefähr ein Viertel der Parkplätze auf der Oberfläche im 1. Bezirk nicht mehr benötigt werden. Das heißt, wir könnten dann auch massiv umgestalten und in einem ungeahnten Ausmaß begrünen. Das würde meines Erachtens auch im Gleichklang mit anderen europäischen Städten stehen, denn fast nirgends auf der Welt kann man mit dem Auto in die Innenstadt hineinfahren, das gibt es eigentlich nicht mehr. Ich verstehe wirklich nicht, warum es diesbezüglich von euch, von grüner Seite, leider keine Unterstützung gibt. Ich glaube, das ist eine Jahrhundertchance. Wir haben nur mehr ein sehr kleines Zeitfenster bis zur nächsten Wahl, und ich glaube, ihr werdet euch dann den Vorwurf machen lassen müssen, dass ihr das größte Verkehrsberuhigungsprojekt Österreichs verhindert habt. Wer weiß, wer der nächste Verkehrsminister oder die nächste Verkehrsministerin sein wird. Das wird möglicherweise jemand sein, für den Verkehrsberuhigung kein wichtiges Thema ist, und dann können wir uns das - wie man so schön sagt - in die Haare schmieren. Ich finde, es ist wirklich schade, dass man diese historische Chance hier vergibt! Es sind ja nicht nur wir, die das wollen. Mittlerweile wird in 25 österreichischen Gemeinden und Städten gesagt, dass sie das brauchen, etwa für die Überwachung ihrer Schulstraßen und ihrer Fußgängerzonen, weil sich die Leute immer weniger an tafelverordnete Vorgaben halten. Einer der Bürgermeister, mit denen wir darüber gesprochen haben, hat gesagt, die Leute fahren in die Fußgängerzone, stellen beinhart das Auto ab, gehen auf einen Kaffee und fahren wieder hinaus. Für die Polizei ist all das sehr schwer nachvollziehbar, denn es gibt Einfahrtsberechtigte, die dort Betriebe haben, die zuliefern oder vielleicht dort wohnen. Der Polizist müsste, wenn er das händisch macht, die ganze Zeit quasi mit einem Telefonbuch herumrennen und schauen, wer berechtigt ist und wer nicht. Daher noch einmal: Im Hinblick darauf gibt es das in allen europäischen Städten. Egal, wohin ich komme, finde ich solche Systeme. Ich mache immer Fotos von diesen Vorrichtungen, wenn ich reise, ich werde bald einen ganzen Katalog von kleinen Zufahrtskameras haben. Es handelt sich stets um das gleiche System, das wir auch haben wollen. Es werden Fotos von den Kennzeichen gemacht. Ich habe das gerade in Ljubljana mit einer verkehrsfreien Innenstadt wieder gesehen, und auch Marburg hat eine verkehrsfreie Innenstadt. Ich war gerade in Slowenien, und dort ist das total gang und gäbe, und keiner hat ein Problem damit. Die haben das seit vielen Jahren, und es funktioniert, weil das System genau weiß, wer darf und wer nicht darf. Damit steht und fällt natürlich eine solche Verkehrsberuhigung, und warum gerade die GRÜNEN das verhindern, verstehe ich, ehrlich gesagt, immer noch nicht, und werde es auch nicht verstehen. Das konnte mir noch niemand wirklich erklären. Es wurde auch das Thema Datenschutz von uns sehr ausführlich behandelt. Das nehmen wir natürlich ernst. Wir haben gemeinsam mit dem Ministerium und dem Städtebund ein Gutachten von zwei sehr renommierten Datenschützern, Professoren der Universität Wien, beauftragt, und ich fasse dieses über 100 Seiten starke Gutachtens jetzt sehr salopp zusammen. Die Aussage ist, dass das ohnehin jeden Tag seitens der Asfinag auf den Autobahnen Österreichs geschieht und dass das kein Problem ist. Und es wurde ein entsprechender Halbsatz für die StVO vorgeschlagen. Dieses Gutachten haben wir jetzt seit zwei Jahren, aber es ist nichts passiert, und ich finde das wirklich sehr, sehr schade! Ich glaube, wir hätten gemeinsam wirklich ein tolles Projekt auf den Weg bringen können, das Europa-weit für Aufsehen gesorgt hätte. Wir hätten damit zeigen können, dass Wien wirklich sozusagen ein Fahnenträger in Sachen Verkehrsberuhigung ist, und dass gerade die GRÜNEN das verhindern, schmerzt mich. (Zwischenruf von Abg. Dipl.- Ing. Martin Margulies.) Das schmerzt mich wirklich. Ich werde aber nicht aufhören, denn ich habe ehrliches Interesse daran, das umzusetzen, Sie jedoch offensichtlich leider nicht! (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Sie wird gestellt von Abg. Irschik. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Irschik (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Stadträtin! Ich gewinne diesfalls jedes Mal die Zusatzfrage. Es gibt ja diesen Film "Und täglich grüßt das Murmeltier", den, glaube ich, sehr viele oder fast alle hier in diesem Saal kennen, in dem sich gewisse Szenen wiederholen. Diese Anfrage wiederholt sich auch, und es ist schwierig, immer dieselbe Zusatzfrage stellen. Das ist eine fade Geschichte. Was soll ich jetzt sagen? Frau Stadträtin! Glauben Sie, dass die aktuell zuständige Ministerin der aktuellen Bundesregierung dieses Vorhaben noch auf den Weg bringt, oder müssen wir die Nationalratswahlen abwarten? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich habe, ehrlich gesagt, den Eindruck, dass die Frau Ministerin diesfalls auf Zeit spielt. Nachdem wir gemeinsam mit 25 anderen Städten massiv Druck gemacht haben, wurde dann ein Entwurf vorgelegt, von dem man aber vorher schon wusste, dass dieser für Wien nicht tauglich ist. Dann durften wir den Entwurf ewig nicht sehen, und als wir ihn dann gesehen haben, haben sich unsere Befürchtungen bestätigt.- Ich habe so das Gefühl, dass das das klassische Aussitzen-Wollen bis zur Nationalratswahl ist. So lange werden wir also noch warten. Immerhin haben wir aber bis dahin noch die Chance, vielleicht auch Ihre Fraktion für das Projekt noch ins Boot zu bekommen. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Stark. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Kilian Stark (GRÜNE): Schönen guten Morgen. Es ist schwierig, jetzt eine Zusatzfrage zu stellen, denn es wurde wirklich schon sehr viel gesagt, und man kann gar nicht allem entgegnen. Etwas möchte ich allerdings doch feststellen: Sie haben von Umgestaltungen, Verkehrsberuhigung, Begrünung gesprochen. Sehen Sie sich die Kärntner Straße, den Graben, den Stephansplatz beziehungsweise die Rotenturmstraße an! - All das gibt es schon. Das gab es schon zu Zeiten, als es dieses Mittel noch nicht gab. Daher appellieren wir weiterhin, dass man großzügig umgestaltet, Fußgängerzonen ausweitet, Begegnungszonen ausweitet, die Innenstadt umgestaltet und fußgängerfreundlich gestaltet. All das ist heute schon möglich. Was mich hier verwundert, ist die Gleichzeitigkeit von unterschiedlichen Aussagen. Es gab diesen Runden Tisch, den Sie angesprochen haben, an dem alle Stakeholder unter anderem Innenministerium, Städtebund, VCÖ, ÖAMTC und auch Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Wien beteiligt waren. Sukkus dieses Termins war, dass der Entwurf geeignet ist, dass es da nur noch kleinere Anpassungen geben muss. Auch die VertreterInnen der Stadt Wien haben das festgestellt. Kurze Zeit später kommunizieren Sie als Politikerin aber etwas ganz anderes, als die Verwaltungsebene der Stadt Wien in internen Terminen kommuniziert. Ich glaube, das ist der Sache abträglich, weil es hier wahnsinnige Fortschritte gab und aus meiner Sicht ein geeigneter Vorschlag vorliegt. Das sehen zum Beispiel der Städtebund und auch die Stadt Graz so. Meine Frage: Warum kommunizieren Sie als Politikerin in der Öffentlichkeit etwas ganz anderes als bei internen Terminen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen bekommen! Wir haben mit dem Städtebund nach der Präsentation des Entwurfs eine gemeinsame Pressekonferenz gemacht. Bei dieser waren der Vizebürgermeister aus Linz und auch aus St. Pölten dabei, und auch der Bürgermeister von Leoben und der Generalsekretär des Städtebundes waren anwesend. Und der Sukkus dieser Pressekonferenz nach der Präsentation war, dass das eben kein geeigneter Entwurf ist. Es waren nämlich alle der Meinung - ich will jetzt nicht alles wiederholen, was ich vorher gesagt habe -, dass jedenfalls das Verhängen bei Demonstrationen, und so weiter einfach kein geeignetes Mittel ist. Das haben wir dort sehr klar gesagt, und das haben auch die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Wien bei dem Gipfel gesagt, denn es ist ja lächerlich, dass Leute mit einer Leiter und einem Tuch ausrücken müssen und sämtliche Kameras an 26 Einfahrten 4 Mal oder 5 Mal am Tag verhängen müssen! Es kann doch nicht euer Ernst sein, das vorzuschlagen! Denken wir jetzt einmal ganz kurz ernsthaft darüber nach! Das ist absurd, und das haben die Vertreterinnen und Vertreter auch gesagt: Das ist keine praktikable Lösung, weil es in der Innenstadt 2.000 Demonstrationen jährlich gibt. Sie behaupten, dass die Verwaltung da eine andere Meinung hat als ich. Dazu sage ich: Wir haben diesbezüglich eine komplett gleiche Linie, das können Sie auch in unserer Stellungnahme dazu lesen. Darin haben wir auf vielen Seiten ganz detailliert aufgeführt, warum es Schwachsinn ist, was das Ministerium da vorschlägt. Ehrlich gesagt, haben wir diesen Vorschlag nie wirklich ernst genommen, sondern immer eher so gesehen, dass man halt jetzt einmal etwas ausschickt, weil man den Druck nicht mehr aushält und nicht mehr erklären kann, warum man Verkehrsberuhigung in der Inneren Stadt verhindert. Daher hat man entschieden: Schicken wir mal irgendetwas aus, die sollen sich ein bisschen daran abarbeiten, und wir bauen quasi zwei kleine Haken hinein, damit Wien das auf keinen Fall machen kann. Im Hinblick darauf frage ich: Habt ihr ernsthaft geglaubt, wir beschäftigen dann 40 Leute, die jeden Tag mit Leitern durch die Innere Stadt rennen und irgendwelche schwarzen Tücher vor die Kameras hängen? Entschuldigung: Das ist ja wirklich bescheuert! (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Olischar gestellt. Ich erteile das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Wir haben schon gehört: Die Frage wiederholt sich. Und Sie haben auch schon angesprochen, wie lange wir jetzt schon auf eine Reaktion beziehungsweise auf ein Handeln warten. Ich möchte quasi den Bogen zu einem anderen Thema spannen, der uns beziehungsweise mich schon mindestens genauso lange beschäftigt, und zwar zur Veröffentlichung von Zahlen zur digitalen Stellplatzerfassung. Wir haben dieses Thema schon vor einigen Jahren aufgegriffen mittels schriftlicher Anfrage, wie es denn mit der digitalen Erfassung von Stellplätzen im öffentlichen Raum aussieht. - Zuerst hieß es: Es wird eine digitale Erfassung geben. Dann hieß es: Hinsichtlich der erfassten Stellplätze muss es erst eine Bereinigung geben. Dann hieß es, dass die Daten in die sogenannte Graphenintegrationsplattform übertragen werden sollen, bevor sie veröffentlicht werden können. Wir haben in der letzten Anfragebeantwortung eine absolute Zahl von erfassten Stellplätzen bekommen, die natürlich per se nicht sehr aussagekräftig ist, und es wurde darauf verwiesen, dass eine bezirksfokussierte Erfassung beziehungsweise Veröffentlichung vom Aufwand her zu groß ist. Sie haben jetzt gerade im Zusammenhang mit der verkehrsberuhigten Innenstadt gepriesen, welche Erleichterung die Digitalisierung ist und sein wird. Im Hinblick darauf stelle ich die Fragen: Ist die digitale Stellplatzerfassung keine Erleichterung? Wieso ist ein entsprechender Aufwand für die Bezirkserfassung, die wesentlich und aussagekräftig wäre, nicht möglich? Und: Wann können wir mit einer detaillierten Veröffentlichung der Zahlen rechnen? Präsident Ernst Woller: Danke. Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es tut mir leid, das sagen zu müssen: Wir mussten im Ressort wirklich bei null anfangen. Es gab überhaupt keine digitale Erfassung der Stellplätze, als ich das Ressort übernommen habe. Wir haben dann, dank der Bemühungen der sehr engagierten Abteilungsleiterin der MA 67, gemeinsam mit der MA 41 mit diesem Projekt begonnen. Wie Sie sich vorstellen können, ist das ein relativ großes Projekt, und es gibt teilweise in den Bezirken immer noch "work in progress", weil wir im einstelligen Prozentbereich immer noch einzelne Straßen und teilweise sehr enge Straßen haben, wo man schauen muss, wie man die Stellplätze unterbringt. Man muss dort wirklich alles einzeichnen, damit die Stellplätze, die vorher mit dem Parkpickerl genutzt wurden, nachher auch noch genutzt werden können. Das heißt, wir sind da immer noch dran, es ist immer noch "work in progress", und wir sind immer noch nicht fertig. Ich bitte aber um Verständnis, denn wir haben wirklich erst 2021 mit dem ganzen Projekt begonnen, weil vorher einfach absolut nichts zu diesem Thema da war. Das heißt: Wir sind dran. Sie werden diese Zahlen bekommen. Wir sind aber in manchen Bezirken ganz einfach noch nicht fertig. Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 2. Anfrage beantwortet. Bevor ich zur 3. Anfrage komme, möchte ich mitteilen, dass Herr Abg. Eppinger ab 12 Uhr entschuldigt ist. Die 3. Anfrage (FSP-578285-2024-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Durch den Finanzausgleich steht in den kommenden fünf Jahren mehr Geld für das Wiener Gesundheitssystem zur Verfügung. Wohin konkret fließt dieses Geld schwerpunktmäßig?) Ich ersuche Herrn StR Hacker um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Frage 3 und Frage 4 sind jetzt zwei Fragen hintereinander, die einander sehr ähnlich sind. Mit Frage 3 stellt mir Abg. Seidl die Frage, wofür gemäß der erfolgten Zweckwidmung der nächsten fünf Jahr die Mittel aus dem Finanzausgleich für das Gesundheitssystem vorgesehen sind. Vorweg: Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der finanziellen Mittel zwischen den drei Gebietskörperschaften beziehungsweise den drei staatlichen Ebenen, nämlich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Das soll sicherstellen, dass alle Gebietskörperschaften mit den Mitteln angemessen ausgestattet sind, die sie benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Das ist das Grundprinzip des Finanzausgleichs. - Soweit nur vorweg. Gleichzeitig mit dem Finanzausgleich ist für die Periode ab 2024 auch der Abschluss einer neuen Art. 15a- Vereinbarung, also sozusagen eines Staatsvertrages, über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens erfolgt, was im Wesentlichen eine Fortschreibung der bisherigen Finanzierungsmechanismen der letzten Periode sicherstellt, also die Art und Weise, wie wir dann in dieser Finanzausgleichsperiode zu Entscheidungen kommen. Diese Mechanismen sind im Wesentlichen in dieser Art. 15a-Vereinbarung unverändert niedergeschrieben. Im Art. 31 dieser Vereinbarung haben sich Bund, Länder und Gemeinden darauf geeinigt, für die Periode 2024 bis 2028 zusätzliche öffentliche Mittel für folgende Bereiche, die ich Ihnen gerne aufzähle, zu definieren. Im 1. Bereich handelt es sich um die Stärkung des niedergelassenen Bereiches. Diese Mittel sind für die Sozialversicherung mit jährlich 300 Millionen EUR, also mit 1,5 Milliarden EUR über die gesamte Laufzeit der 5 Jahre Österreich-weit definiert. Sie sind unter der Beschreibung "insbesondere für den quantitativen und qualitativen Aufbau und Ausbau des niedergelassenen Bereiches" gewidmet. Im Rahmen des Zielsteuerungsvertrages werden die Kriterien für diese Mittelverwendung festgelegt. Das ist die Festlegung von Kriterien. Es folgt die Operationalisierung: Diese geplanten Vorhaben und Maßnahmen werden dann getrennt für die Landes- und Bundesebene erfolgen, jeweils auf Grundlage der Definitionen der Bundes-Zielsteuerungskommission, die ein Jahresprogramm beschließen muss, und auf dieser Grundlage bricht sich das dann nach unten. Der 2. Bereich, der definiert wurde, ist für die Stärkung des spitalsambulanten Bereiches und für Strukturformen. Diese Mittel betragen über die Laufzeit insgesamt rund 3 Milliarden EUR Österreich-weit und sind insbesondere für den Aufbau und Ausbau von spitalsambulanten Angeboten sowie für die Fortführung bereits initiierter Vorhaben mit dem Ziel einzusetzen, den stationären Bereich zu entlasten beziehungsweise zu ergänzen und zu ersetzen. Ebenso können diese Mittel teilweise für den laufenden Betrieb der Krankenanstalten und für die Abgangsfinanzierung eingesetzt werden. Im Rahmen des Zielsteuerungsvertrages werden dann die Kriterien für die Mittelverwendung detailliert festzulegen sein. Die Operationalisierung der geplanten Vorhaben und Maßnahmen erfolgt wiederum getrennt nach Landes- und Bundesebene jährlich auf der Basis des von der Bundes-Zielsteuerungskommission zu beschließenden Jahresarbeitsprogramms. 3. definierter Bereich ist das Thema Digitalisierung und E-Health. Konkrete Inhalte und Projekte werden nur in der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen und freigegeben. Hierfür sind Mittel in Höhe von 51 Millionen EUR pro Jahr, also 255 Millionen EUR über die gesamte Laufzeit vorgesehen. 4. Bereich: Gesundheitsförderung. Die Mittel sind insbesondere für die Erhöhung der Dotierung der Gesundheitsförderungsfonds und die Erhöhung der Dotierung des Fonds Gesundes Österreich einzusetzen. Hierfür sind Mittel in Höhe von 60 Millionen EUR pro Jahr beziehungsweise 300 Millionen EUR über die gesamte Laufzeit vorgesehen. 5. Bereich: Impfen. Diese Mittel sind insbesondere für die schrittweise Umsetzung eines umfassenden öffentlichen Impfprogramms einzusetzen. Dafür sind jährlich 90 Millionen EUR beziehungsweise über die gesamte Laufzeit 450 Millionen EUR vorgesehen. Der Titel des 6. definierten Bereichs heißt "Medikamente". Das ist ein bissel unpräzise, denn in Wirklichkeit geht es um besondere Medikamente, nämlich um besonders teure Medikamente, die nur bei seltenen Erkrankungen eingesetzt werden. Offiziell lautet die Überschrift aber "Medikamente". Die Definition dafür ist, dass diese Mittel insbesondere für die Etablierung eines Horizon Scanning für neue Arzneimittel und Medizinprodukte und für die Etablierung eines Bewertungs-Board einzusetzen sind. Hierfür sind jährlich 3 Millionen EUR beziehungsweise über die Laufzeit 15 Millionen EUR vorgesehen. Wichtig ist jetzt noch, weil Ihre Frage zwar nicht wörtlich, aber implizit lautet: Was heißt das für Wien? Daher nun noch meine Schlussbemerkung, dass alle von mir genannten Finanzwerte für ganz Österreich gelten. Das bedeutet natürlich, wenn man es auf Wien richtig umlegen will, dass man das mit dem sogenannten abgestuften Bevölkerungsschlüssel umrechnen beziehungsweise diesen anwenden muss. Dieser ist extra festgelegt in den Vereinbarungen zur Finanzierung des Gesundheitswesens, und man muss sozusagen mit dem festgelegten Faktor von 25,988 Prozent multiplizieren. - Danke. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Seidl. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die ausführliche Beantwortung. Im Prinzip haben Sie mir jetzt eigentlich meine Frage bereits beantwortet, was das konkret für Wien bedeutet. An sich ist es ja etwas Positives, wenn man mehr finanzielle Mittel vom Finanzausgleich für die Stadt Wien bekommt, denn wir werden das auch brauchen. Haben Sie für die Mittel, die konkret auf Wien entfallen, auch eine Zahl oder nur die Prozent? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Im Augenblick habe ich nur den Prozentwert, weil die Detailfestlegungen noch nicht stattgefunden haben. Wir haben vor allem deswegen einen höheren Prozentwert, weil wir in einigen Versorgungsbereichen überregionale Versorgungsaufgaben haben. Das betrifft das AKH, das betrifft die unfallchirurgische Versorgung, die onkologische Versorgung, spezifische Erkrankungen, et cetera. Deshalb haben wir einen höheren Bevölkerungsschlüssel. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt Frau Abg. Huemer. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Gesundheitslandesrat. Vielen Dank für die Ausführungen und die Erklärungen zum Finanzausgleich. Ich glaube, es war jetzt grundsätzlich interessant, einmal die groben Linien hier dargelegt zu bekommen. Es geht jetzt natürlich darum, wie in den einzelnen Bereichen mit den Mitteln, die der Stadt oder dem Land zugewiesen werden, umgegangen wird. Können Sie beispielsweise hinsichtlich des Ausbaus der ambulanten Versorgung schon Schwerpunkte genauer definieren? In welche Bereiche wird es gehen, wird es etwa mehr in Richtung Long Covid, Schilddrüse, et cetera gehen? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Sie nehmen jetzt schon sozusagen meine Antwort auf die nächste Anfrage vorweg. Aber es hilft nichts: Ich muss es dann einfach noch einmal sagen. Rein grundsätzlich sage ich Nein, weil die Bundes-Zielsteuerungsbeschlüsse noch nicht da sind und wir erst auf Grundlage der Bundes-Zielsteuerungsbeschlüsse dann in der Landes-Zielsteuerung beschließen können. Diese Ebene kennen Sie, denn darüber berichten wir immer in der Gesundheitsplattform, wo Sie ja Mitglied sind. Das heißt: Auf Grundlage der Bundes-Zielsteuerungsbeschlüsse gibt es noch keine Änderung. Ich sage aber auch ganz offen, dass ich glaube, dass wir einen sehr klaren Fahrplan vor allem im Bereich des ambulanten Ausbaus haben. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir einen Schwerpunkt bei der Verbesserung des ambulanten Versorgungsstatus in der ganzen Stadt in fast allen Fächern brauchen. Wir werden die Primärversorgungszentren weiterhin ausbauen. Wir versuchen, die Sozialversicherung, die ja gemeinsam mit uns die Beschlüsse zu fassen hat, davon zu überzeugen, dass es gescheit wäre, die Primärversorgungszentren als Idee weiterzuentwickeln, wobei weiterzuentwickeln bedeutet, nicht nur auf Allgemeinmedizin zu setzen, sondern auch einige weitere Zentren zu errichten. Ob diese dann Gesundheitszentren heißen oder anders, ist, ehrlich gesagt, für die Frage nebensächlich. Es geht dabei um Zentren, wo dann auch andere fachmedizinische Bereiche involviert sind, etwa Interne Medizin, Kindermedizin, Gynäkologie oder vielleicht sogar einige spezifischere Bereiche wie Hauterkrankungen, Augenerkrankungen, et cetera. Ich glaube, das wäre eine sinnvolle Weiterentwicklung des ambulanten Versorgungsbereiches. Dass wir insgesamt eine nicht befriedigende Situation im ambulanten Bereich haben, ist eh kein Geheimnis, das wissen wir eh alle. Ich versuche auf jeden Fall, die Schwerpunkte weiter dort zu setzen, um diesen Rückzug der ambulanten Versorgung der Bevölkerung zu stoppen und dort, wo es geht, auch zu verbessern. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Korosec. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Recht herzlichen Dank für die ausführliche Information. Ich glaube, am Freitag findet die Zielsteuerungskommission statt. ja. Zu meiner Frage: Die 90 Millionen EUR für Impfen pro Jahr beziehungsweise 450 Millionen EUR für die nächsten 5 Jahre halte ich für sehr wichtig. Wir haben zwar Kinderimpfungen, aber gerade für Erwachsene gibt es keine Impfungen, die nicht zu bezahlen sind, und wir wissen, dass es da Bereiche gibt, in denen, wenn man von Prävention spricht, gerade das Impfen auch sehr wichtig wäre. Jetzt steht ja Geld zu Verfügung, und ich habe gehört, dass es da jetzt Überlegungen gibt, dass man das auch für Covid verwenden könnte. Daher meine ganz konkrete Frage: Wird Wien sich dafür einsetzen, dass das wirklich für Impfungen aufgewendet wird, die bisher zu bezahlen wären. Ich denke in diesem Zusammenhang zum Beispiel an Gürtelrose. Es ist problematisch, wenn man sich dagegen impfen lässt, denn das kostet 500 bis 600 EUR, ist also relativ teuer, wäre aber gerade für ältere Menschen wichtig. Daher frage ich Sie: Welche Meinung hat Wien dazu, für neue Impfungen da zu sein, beziehungsweise wie soll das Geld verwendet werden, das noch da ist? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich mache kein Geheimnis daraus: Ich bin im Augenblick nicht sehr glücklich, wie die Debatte über die Vorbereitung läuft. Wir haben aber keinen konkreten Vorschlag des Bundes auf dem Tisch, geschweige denn einen abgestimmten Vorschlag zwischen Bund, Sozialversicherung und den Bundesländern. Ich bin im Augenblick ein bissel enttäuscht, wahrnehmen zu müssen, dass man im Bund, sowohl im Gesundheits- als auch im Finanzministerium offensichtlich daran denkt, die bisher schon vom Bund getragenen Covid-Impfungen in dieses Finanzierungspaket hineinzubringen. Wenn das stattfindet, dann wird es überhaupt keine neuen Impfungen geben. Das halte ich für nicht sehr befriedigend und für gesundheitspolitisch nicht erstrebenswert, denn da verbessert sich für die Bevölkerung nichts. Wir haben dann halt eine andere Buchungsnummer für die Bedeckung der Kosten, die bisher der Bund aus dem Epidemiegesetz und aus der Pandemievorsorge heraus zu zahlen gehabt hat. Dann haben wir halt einen anderen Titel, unter dem wir die Kosten verbuchen, für die Bevölkerung verbessert sich aber nichts. Wenn wir jetzt zum ersten Mal einen Geldbetrag haben, der eh nicht so super prickelnd ist, denn 90 Millionen klingt vielleicht nach viel Geld, wir müssen aber natürlich zwischen den Bundesländern und auf der Zeitachse teilen. Daher erwarte ich mir sehr wohl, dass wir neue Impfungen zur Anwendung und zur Ausrollung bringen. Man muss aber ganz offen und ehrlich sagen, dass wir nach meiner Wahrnehmung nicht einmal bei der Planung des Grippe-Impfprogramms für das nächste Jahr schon in der Zielgeraden sind, denn es ist auch in dieser Hinsicht spürbar, dass sich das Finanzministerium und das Gesundheitsministerium in der Linie nicht einig sind. Wir hätten an sich einen einstimmigen Beschluss der Bundesländer, der sehr klar die Meinung widerspiegelt, dass Impfen eine Aufgabe der Prävention bei der Krankenversicherung sein sollte. Ich kann nur berichten: Im Augenblick spüre ich keine große Bewegung, und das macht mich nicht sehr glücklich. Meiner Meinung nach sollten wir, wenn wir schon im Finanzausgleich zum ersten Mal einen nominell auch benannten Betrag zum Thema Impfen festlegen, dann sollte die Bevölkerung auch wirklich spüren, dass es neue Impfungen gibt, die der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Es gibt aber, wie gesagt, noch nicht einmal einen schriftlichen Entwurf, der auch nur in die Nähe eines akkordierten Entwurfes kommt. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 4. Anfrage (FSP-262942-2024-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Huemer gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Der Finanzausgleich bringt in den kommenden fünf Jahren mehr Geld für das Wiener Gesundheitssystem. Dass dieses Geld auch fließt, ist an Bedingungen und Aufgaben geknüpft. Auf welchem Weg wird die Erfüllung dieser Bedingungen und Aufgaben erarbeitet?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Es tut mir leid, aber die beiden Fragen sind fast deckungsgleich, und ich kann daher in meiner Beantwortung nicht für sehr viel Abwechslung sorgen. Wie schon zur Frage 3 ausgeführt, regelt der Finanzausgleich die Verteilung der Mittel zwischen den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden. Und wir, also die Länder, haben gemeinsam auch eine 15a-Vereinbarung für die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens abgeschlossen. Es geht im Wesentlichen um eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsmechanismen, also welche Gremien es gibt, welche Beschlüsse dort zu treffen sind und auf welcher Ebene die Beschlüsse stattfinden. Diese Mechanismen haben wir im Wesentlichen fortgeschrieben. Die in der öffentlichen Wahrnehmung besonders im Fokus stehenden Mittel sind, wie gesagt, im Art. 31 dieser Vereinbarung geregelt, und ich greife jetzt nur zwei heraus, die zu Ihrer Frage besonders gut passen. Erstens geht es um die Stärkung des niedergelassenen Bereiches. Wie schon gesagt: Diese Mittel sind für den quantitativen und qualitativen Aufbau des niedergelassenen Bereiches einzusetzen, und im Rahmen des Zielsteuerungsvertrages werden die Kriterien für die Mittelverwendung festgelegt. Dabei geht es einerseits um die Zielbeschreibungen und die Wirkungsbeschreibung, und andererseits um die Frage der Umsetzung. Diese Operationalisierung der geplanten Maßnahmen wird dann getrennt auf Bundes- und Landesebene erfolgen. Der Rahmen ist das jährlich von der Bundes-Zielsteuerungskommission zu beschließende Jahresprogramm, und danach geht es auf der Ebene der Landes-Zielsteuerung weiter. Der zweite wesentliche Bereich auch im Sinne der Frage ist die Stärkung des spitalsambulanten Bereichs. Die entsprechenden Mittel sind insbesondere für den Aufbau und Ausbau von spitalsambulanten Angeboten und die Fortführung von bereits bestehenden und initiierten Vorhaben bestimmt, und zwar mit dem Ziel, den stationären Bereich zu entlasten beziehungsweise zu ersetzen und diese ergänzend einzusetzen. Ebenso können diese Mittel teilweise für den laufenden Betrieb der Krankenanstalten und für die Abgangsfinanzierung eingesetzt werden. Im Rahmen zunächst der Bundes-Zielsteuerung und dann der Landes-Zielsteuerung, werden die Kriterien für die Mittelverwendung festgelegt. Danach erfolgen über den Gesundheitsfonds die operationale Ausrollung und die tatsächliche Interaktion zwischen den unterschiedlichen Trägern der Gesundheitsdienste, ob das Spitäler, Ambulatorien, und so weiter sind. - Soweit die Festlegung in den bisherigen Vereinbarungen. Zu Ihrer Frage im Konkreten bedeutet das, dass auf der Ebene der Bundes-Zielsteuerung, also der Österreich- weiten Ebene, einmal die grundlegenden Österreich-weiten Zielsetzungen zu definieren sind, und auf dieser Grundlage entscheiden wir dann, wie gesagt, im Rahmen der Landes-Zielsteuerung die für Wien spezifischen Schwerpunkte, Projekte und Leistungen. Das kennen Sie eh, weil ja Sie selbst Mitglied in der Wiener Gesundheitsplattform sind, wo wir, wie ich glaube, sehr ausführlich, sehr präzise und sehr detailreich über all diese Projekte, Maßnahmen und Zielsetzungen berichten. - Danke. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Seidl. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Ich muss ehrlich gestehen, dass es sich hierbei, wie Sie vorher vollkommen richtig gesagt haben, um zwei artverwandte Anfragen handelt. Sie haben an sich, zumindest für mich, alle Fragen, die ich gehabt hätte, beantwortet, und aus diesem Grund verzichte ich auf eine weitere Frage. Präsident Ernst Woller: Danke, damit ist keine Beantwortung notwendig. - Entschuldigung, das habe ich übersehen, Korosec hat zurückgezogen, Huemer ist noch offen. Also ich erteile jetzt noch das Wort für die Zusatzfrage an Frau Abg. Huemer. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Die Frage zielte sozusagen auf die Operationalisierung der zusätzlichen Mittel ab, und wenn ich jetzt das zusammenfasse, was ich von Ihnen gehört habe und wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann ist das Procedere so wie schon immer. Die Landes-Zielsteuerungskommission wird zu den jeweils einzelnen Bereichen diskutieren und festlegen, wie die Wiener Mittel dann konkret in den einzelnen Bereichen verteilt werden. Habe ich das richtig verstanden? Es gibt also beispielsweise keinen zusätzlichen Stakeholder-Prozess? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich weiß nicht, ob Ihnen das bewusst ist, aber diese Frage ist sehr berechtigt, denn darüber gibt es gerade einen Dissens. Der Bund möchte uns nämlich tatsächlich für einige dieser Bereiche, die ich vorhin schon aufgezählt habe, zusätzliche Mechanismen einbauen. Wir Bundesländer vertreten allerdings in diesem Fall gemeinsam mit der Sozialversicherung die Meinung, dass wir ohnedies schon mehr als genug Gremien haben und nicht noch weitere Gremien und Ebenen brauchen, und zwar auch nicht für die Digitalisierung und ähnliche Bereiche. Darüber gibt es im Augenblick tatsächlich Dissens. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir uns einigen werden, wenn auch nicht in der nächsten Sitzung am kommenden Freitag, denn es gibt dafür noch keine Textentwürfe. Ich gehe aber davon aus, dass wir uns spätestens bis zum Sommer - denn wir haben wir noch eine Sitzung am 28.Juni, wenn ich es richtig im Kopf habe - einigen werden, dass wir an sich genug Bürokratie im Gesundheitswesen haben und nicht noch zusätzliche Gremien brauchen. Ich bin also zuversichtlich, dass diese Idee nicht verfolgt wird. Zur Frage selber: Wie ich schon gesagt habe, ist auch in der Art. 15a-Vereinbarung beschlossen worden, dass wir bei den Mechanismen bleiben, die wir haben, nämlich eben bei der Bundes-Zielsteuerung und der Landes- Zielsteuerung als zentrale beschlussfassende Gremien. In der Bundes-Zielsteuerungskommission unter dem Vorsitz des Gesundheitsministeriums tagen wir mit Stimmengleichheit zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung. Wir bilden also drei Kurien. Die neun Bundesländer müssen sich auf eine Meinung einigen, wenn sie dort etwas durchsetzen wollen. Die Sozialversicherungen - Plural - müssen sich auf eine Position einigen. Und auch die verschiedenen Ministerien müssen sich auf eine Position einigen. Wenn diese Einigung stattgefunden hat, kann eine dieser Kurien einen Antrag einbringen, und dann können wir wiederum nur beschließen, wenn die drei Kurien eine Meinung haben. So funktioniert dieser Mechanismus. Das ist ein bisschen kompliziert, aber auch nicht so sehr kompliziert und aus meiner Sicht auch nicht falsch. Ich möchte diesbezüglich auch nicht missverstanden werden: Ich halte diesen Mechanismus für sehr gescheit, weil dadurch wir alle gezwungen sind, uns letzten Endes zu bestimmten Dingen zu committen, und niemand sagen kann: Ich bin außen vor! Ich war immer schon dagegen, das habe ich ja auch gesagt! - Nein! Das geht eben nicht. Wir sind durch die Struktur gezwungen, zu Kompromissen zu kommen, und das halte ich vom Mechanismus her an sich für nicht unschlau. Das soll aber auch keine Illusion sein. Wir haben im Finanzausgleich nicht die Mittel bekommen, die wir uns von einer Gesundheitsreform und Pflegereform eigentlich erwartet hätten. Das muss man auch ganz klar sagen. Und die Mittel sind grundsätzlich mit keinem isolierten Mascherl versehen. Am Ende des Tages geht es um die Frage der Zuordnung von Aufwendungen an unterschiedliche Positionen. Faktum ist, dass die meisten Mittel, die wir im Finanzausgleichfinale bekommen haben, in den allgemeinen Topf sozusagen über diese Zukunftsfonds-Definition fließen werden. Und die Kostensteigerungen, die wir haben - denken Sie nur an die Gehaltssteigerungen im vergangenen Jahr und im Wechsel zum heurigen Jahr - werden natürlich von Anfang an unsere Spielräume im Sinne von zusätzlichen Spielräumen nicht ins Uferlose wachsen lassen, sondern es wird eher das Gegenteil der Fall sein. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist nun tatsächlich die 4. Anfrage erledigt. Die 5. Anfrage (FSP-587997-2024-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Wölbitsch-Milan gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gestellt. [Die Regierung hat sich zu einer Modernisierung des Wahlrechtes bekannt: "Das Wiener Wahlrecht und die Instrumente der direktdemokratischen Mitbestimmung werden laufend verbessert und modernisiert. (...) Wo dies möglich und sinnvoll erscheint, werden Vorgänge im Wahlrecht digital abgewickelt." Insbesondere aber harren auch die Wiener Instrumente der Direkten Demokratie einer digitalen Modernisierung zwecks eines niederschwelligeren Zuganges. Werden Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung einen Gesetzesentwurf erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, welcher eine Modernisierung der Wiener Instrumente der Direkten Demokratie unter anderem durch Schaffung der Möglichkeit von elektronischen Unterstützungserklärungen unter anderem bei Volksbegehren bzw. elektronischen Stimmabgaben bei Volksbefragungen und Volksabstimmungen beinhaltet?] Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Hohes Haus, wunderschönen guten Morgen! Die Wiener Stadtverfassung regelt das Volksbegehren in § 131b. Danach ist jeder Antrag auf Erlassung eines Landesgesetzes, der von der erforderlichen Mindestanzahl der zum Landtag wahlberechtigten Personen gestellt wird, als Volksbegehren von der Landesregierung dem Landtag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorzulegen. Diese Mindestanzahl beträgt 5 Prozent der bei der letzten Wahl zum Landtag wahlberechtigt gewesenen Personen. Dazu ist grundsätzlich zu bemerken, dass die Bundesverfassung in Art. 1 in Verbindung mit den Bestimmungen der Art. 26, 41 folgende und 95 folgende über die Aufgaben der Mitglieder des Nationalrates und der Landtage ein System der indirekten Demokratie statuiert. Und für uns in den Ländern bedeutet das selbstverständlich, dass wir zwar im Rahmen unserer Verfassungsautonomie eigenständige verfassungsrechtliche Regelungen schaffen dürfen, jedoch bei der Ausgestaltung dieser Regelungen, wozu auch die Instrumente der direkten Demokratie auf Landesebene gehören - darauf bezieht sich ja Ihre Frage -, nicht gegen das bundesverfassungsrechtlich vorgegebene System der repräsentativen Demokratie verstoßen dürfen. Überraschung, das tun wir auch nicht. Die in der Wiener Stadtverfassung bestehenden Regelungen betreffend Volksbegehren stehen selbstverständlich mit diesen Bestimmungen des durch das B-VG statuierten Systems der direkten Demokratie im Einklang. Was in diesem Zusammenhang wichtig und spannend ist, ist, dass auch ein Ländervergleich zeigt, dass die Wiener Rechtslage mit den Regelungen der weit überwiegenden Anzahl der anderen Bundesländer vergleichbar ist. Es gibt aber einzelne Unterschiede. Und auf die darf ich ein bisschen eingehen, um auch einschätzen zu können, wie die Situation in Wien ist, wie - ich darf das auch zumindest für mich so einschätzen - durchaus bürgernah die Situation in Wien im Vergleich zur Bundesebene ist. Betreffend die Möglichkeit der Unterstützung von Volksbegehren in Wien folgt das Wiener Volksbegehrengesetz nämlich einer gänzlich anderen Systematik als die entsprechende Bundesregelung im Volksbegehrengesetz 2018. Wie ist das auf Bundesebene geregelt? Da müssen die Proponentinnen und Proponenten in einer ersten Stufe zunächst beim Bundesminister für Inneres ein Volksbegehren anmelden. Wird die Anmeldung zugelassen, wird das Volksbegehren im Zentralen Wählerregister registriert. Es erfolgt die zweite Stufe nach dieser Registrierung, und das ist die Phase, in der Unterstützungserklärungen für Volksbegehren getätigt werden. Wenn dann eine ausreichende Zahl an Unterstützungserklärungen getätigt wurde, können die Proponenten und Proponentinnen eines Volksbegehrens schlussendlich auch einen Einleitungsantrag beim Bundesminister für Inneres einbringen. Und wird diesem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens vom Bundesminister für Inneres stattgegeben, so ist als dritte Stufe ein Eintragungszeitraum im Ausmaß von acht aufeinanderfolgenden Tagen festzusetzen. Es gibt dann noch einen Druckkostenbeitrag, den die Proponenten und Proponentinnen an das Bundesministerium für Inneres überweisen müssen, und zwar 2.250 EUR. So viel zu Bundesebene, die, nehme ich einmal an, hier im Hause eh allen bekannt ist, als Erinnerung sind diese vier unterschiedlichen Stufen dann doch immer ganz interessant. Im Gegensatz dazu sieht nämlich das Wiener Volksbegehrengesetz ein einstufiges Verfahren vor. Im Wesentlichen ist es so, dass die Proponenten und Proponentinnen jederzeit einen Antrag auf Erlassung eines Landesgesetzes beim Magistrat einbringen können und diesem Antrag dann die sogenannten Volksbegehrenserklärungen - von uns oft Unterstützungserklärungen genannt - in erforderlicher Zahl anschließen müssen. Das war es. Das heißt, die Unterstützungserklärungen können jederzeit, ohne vorherige Anmeldung und Zulassung eines Verfahrens eingeholt, abgegeben werden, und es ist auch kein Kostenbeitrag zu leisten. Warum habe ich das jetzt so ausgeführt? Ich glaube schon, dass es eine Situation ist - und ich sehe mich da jetzt nicht als Regierungsvertreter, sondern als jemand, der hier vor diesem Landtag auch sprechen möchte -, die Wien auszeichnet, weil wir einen wesentlich niederschwelligeren Zugang zu Volksbegehren gewählt haben, als es auf Bundesebene vorhanden ist. Es ist insbesondere nicht notwendig, dass es erst eine bestimmte Mindestanzahl an Unterstützungserklärungen braucht, die man mühsam sammeln muss, um dann ein Verfahren überhaupt erst fortsetzen zu können. Meines Erachtens ist damit eindeutig eine Situation hergestellt, in der man sagen kann, die Regelung in Wien ist insgesamt wesentlich bürgernäher als jene des Bundes. In diesem Zusammenhang darf ich noch erwähnen, dass wie bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen auch bei Wiener Volksbegehren Personen, die aus alters-, krankheits- oder sonstigen Gründen zur Abgabe einer Unterstützungserklärung das Haus nicht verlassen können, auf Wunsch zu Hause, in Pflegeeinrichtungen, in Spitälern durch speziell gesuchtes Personal besucht werden. Das finde ich deshalb relevant, weil wir hier von einer Personengruppe sprechen, die in der Regel auch nicht über eine ID Austria verfügen, also eher ältere Personen, und daher dieses System, dieses Hinausgehen oder zu den Menschen Kommen überhaupt erst das Unterstützungsrecht sicherstellt. Alles in allem, so viel zur Einschätzung der rechtlichen Lage in Wien, eine Situation, von der ich durchaus glaube - ich hoffe, das sehen wir gemeinsam so -, dass man es auch für Wien würdigen kann und würdigen soll. Zweiter Punkt, den ich erwähnen möchte, ist, soweit sich Ihre Anfrage auf Volksabstimmungen nach dem Wiener Volksabstimmungsgesetz und Volksbefragungen nach dem Wiener Volksbefragungsgesetz bezieht, darf ich festhalten, dass hier die Wiener Regelungen zur Form der Stimmabgabe auch den Regelungen des Bundes entsprechen müssen und dies auch tun. Das sind das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989, beides Gesetze, in denen auch der Bund keine Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe vorsieht. Das ist durchaus verständlich, weil das Ergebnis einer Volksabstimmung einem gültig gefassten Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten ist, auf Basis der Wiener Stadtverfassung, und das Ergebnis der Volksabstimmung natürlich auch für die Landesebene gilt, bei einer ausreichenden Beteiligung gemäß § 131c der Wiener Stadtverfassung eine verbindliche Wirkung hat. Und in gleicher Weise ist es so, dass das Ergebnis einer Volksbefragung auf Gemeindeebene dem Gemeinderat zur Behandlung zuzuleiten ist, also die Validität in beiden Fällen wesentlich ist. Bislang wurde vom Bundesgesetzgeber für sämtliche direkt-demokratischen Instrumente, deren Abstimmungsergebnisse unmittelbare Auswirkungen auf den Nationalrat haben - also ähnlich wie jetzt auf Bundesebene auf den Landtag oder Gemeinderat -, keine Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe wie auch für alle Arten von Bundeswahlen geschaffen. Und dazu möchte zusätzlich noch festhalten, dass auch der Verfassungsgerichtshof - bekanntlich war das anlässlich einer Überprüfung einer Hochschüler- und Hochschülerinnenschaftswahl - sehr hohe Anforderungen an alle potenziellen Möglichkeiten einer elektronischen Stimmabgabe gestellt hat. Das betrifft einerseits den Ausschluss der Verfälschung der Wahlergebnisse, andererseits die Möglichkeit der Überprüfung des gesamten Verfahrens durch den Verfassungsgerichtshof, ohne Abhängigkeit von Sachverständigen. Das sind alles Anforderungen des Verfassungsgerichtshofes, die selbstverständlich auch bei jeder potenziellen Veränderung, jeder potenziellen Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in Wien und auf Bundesebene berücksichtigt werden müssten, weshalb auch der Bund bislang E-Voting oder Ähnliches mangels der Möglichkeit des Ausschlusses der Manipulierbarkeit weder bei Wahlen noch bei Volksabstimmungen noch bei Volksbefragungen umgesetzt hat. Ich für meinen Teil teile diese Bedenken durchaus auch für die Gemeinde- und Landesebene. So viel zu dem Versuch einer Einschätzung auf Basis Ihrer Frage. Ich möchte die Gelegenheit aber auch nutzen, wir sprechen hier im Wesentlichen von der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 62, natürlich auch vielen anderen im Haus, jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktuell meinen Dank und meinen Respekt darüber aussprechen, dass bereits jetzt, also bereits jetzt ist eigentlich untertrieben, seit vielen Wochen mit großem Einsatz und Elan für alle Wienerinnen und Wiener die Europa- Wahl am 9. Juni vorbereitet wird. Dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wölbitsch gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat, vielen Dank für den Exkurs über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die uns natürlich auch bewusst sind. Unsere Frage zielt natürlich darauf ab, ob Sie als Demokratiestadtrat noch weitere Reformen anstreben. Sie sagen ja auch immer wieder, Sie wollen mehr tun für die Demokratie in Wien, Sie haben verschiedene Pläne, Sie bekennen sich auch immer wieder dazu. Und in die Richtung zielt eigentlich auch unsere Anfrage ab, nämlich, ob Sie planen, vor allem, wenn es um die Unterstützungserklärungen geht - bei konkreten Abstimmungen dann am Ende, wenn es um Gesetze und solche Dinge geht, das ist wieder ein anderes Thema, denn es geht uns vor allem um die Niederschwelligkeit, die Sie auch angesprochen haben, bei Volksbegehren oder auch bei Volksbefragungen, da Sie es so ein bisschen zwischen den Zeilen angesprochen haben, wenn es nur noch digital ist, dann sind vielleicht manche Menschen davon ausgeschlossen -, man zumindest diese auch digital einbringen kann. Das wäre auch meine konkrete Zusatzfrage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es in Zukunft möglich ist, die Unterstützungserklärungen, die für Volksbegehren und Volksbefragungen notwendig sind, auch online einbringen zu können? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich deutsche meine Antwort von vorher sehr gerne aus. Ich habe versucht, auszuführen, dass ich der Überzeugung bin, dass die Regelungen, die in Wien herrschen, auch in Hinblick auf die Bürgernähe und Zugänglichkeit gute sind, dass ich daher als Landesrat - und das ist ja Ihre konkrete Frage gewesen - aktuell keinen Gesetzesvorschlag bezüglich einer Änderung vorbereite, aber selbstverständlich, wie immer sonst auch in ähnlichen Zusammenhängen, einen solchen vorbereite und auch in dieses Haus bringe, wenn es auf Ebene der Klubs dazu Einigungen für Veränderungen gibt. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Berger gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Herr Landesrat, ich möchte auf Ihr Koalitionsabkommen zu sprechen kommen, wo es ja auch Punkte und Aspekte zu Wahlen und Demokratie gibt, nämlich in Kapitel 9, Punkt 8, wo steht, dass es ein, ich betone, vorrangiges Ziel ist, die Menschen in Entscheidungen bei der Wiener Politik mit einzubeziehen. Sie stellen mittlerweile doch seit vier Jahren - und Ihre Legislaturperiode dauert ja nicht mehr allzu lange - in Aussicht, Bezirksbefragungen und unverbindliche Bezirksabstimmungen zu installieren. Jetzt ist es so, allzu viel ist dahin gehend bis jetzt noch nicht passiert, ich möchte Sie daher fragen: Wann erfolgt hier eine entsprechende auch legistische und gesetzliche Aufbereitung, oder kommt es überhaupt noch zu dieser Umsetzung? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Zuerst einmal darf ich sagen, dass sich einige große Veränderungen in dieser Periode bereits schon in den Folgen abzeichnen. Ich darf darauf hinweisen, es ist heute im Haus auch Thema, dass wir das Petitionsrecht auf eine Weise novelliert haben, die eine deutlich breitere, auch öffentliche Auseinandersetzung mit den Petitionen, aber auch mit den Argumentationen der Petitionswerberinnen und Petitionswerber ermöglicht hat. Das hat übrigens auch dazu geführt, dass die Abgeordneten im Petitionsausschuss deutlich mehr Arbeit haben, die sie natürlich gerne machen, aber eben im Umkehrschluss diese Arbeit möglich ist, weil es mehr Interesse gibt, übrigens auch mehr Petitionen. Das als ein Beispiel. Was die Ebene rund um die Geschäftsordnungen, rund um die Vorgangsweisen in den Bezirken betrifft, gibt es natürlich, so wie es vor Kurzem auch beim Petitionsrecht war, die Abstimmungs- und Verhandlungsgespräche in den Klubs. Ich bin zuversichtlich, dass sich da zeitnah eine nächste Änderung hier im Haus diskutieren lässt. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Kickert gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat, vielen Dank für Ihre Beantwortung bisher, die mich zu einer Zusatzfrage animiert hat. Trotzdem ein Ceterum Censeo vorangestellt: Ich möchte noch einmal der wissenschaftlichen Korrektheit folgend darauf hinweisen, dass das Petitionsrecht kein direkt-demokratisches Instrument ist, einfach nur, damit wir es nicht ewig und ständig dazu - wie soll ich sagen - machen in unserer Diskussion. Sie haben jetzt in Ihren Ausführungen gesagt, dass Sie glauben, dass das Wiener Landesgesetz für Volksbegehren bürgerInnennäher ist, weil es einstufig wäre beziehungsweise einstufig ist. Wenn dem so wäre, dass es bürgerInnennäher ist, wieso gibt es in Wien so wenig Volksbegehren, die auf diesem Gesetz basieren? Ich habe eine Hypothese. Die Hypothese ist, man muss einen vollständigen Text des Gesetzesentwurfes vorlegen, was aus meiner Sicht nicht besonders bürgerInnennahe ist. Präsident Ernst Woller: Mir war nicht ganz klar, dass das die Frage war, aber bitte, vielleicht ... Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Würden Sie meine Hypothese bestätigen, oder haben Sie einen guten Gegenentwurf als Hypothese? Präsident Ernst Woller: So, jetzt gibt es eine Frage, und ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also, einmal grundsätzlich, ich glaube, wir sprechen hier von einer Logik, die die österreichische Bundesverfassung kennt und die die reale Praxis von Volksbegehren oder in dem Fall Volksabstimmungen ja auch auf Bundesebene kennt. Das ist sicherlich ein ziemlich hochschwelliger Zugang, dessen Ziel es ja auch ist, in einer Volksabstimmung real ein Gesetz zu veranlassen. Ich bin kein Verfassungsjurist, aber als jemand, der findet, das soll das Ziel eines solchen Unterfangens sein, ist es aus meiner Sicht nachvollziehbar und logisch. Zugleich ist es aber, finde ich, ein gutes Beispiel dafür, dass wir nie aufhören dürfen, auf die Möglichkeiten der Beteiligung von Menschen zu achten, wenn man ein konkretes Mittel oder ein konkretes Werkzeug dafür hernimmt, da sind jetzt die Hürden, da sind die Herausforderungen. Ich glaube, genau deshalb sind wir ja gut beraten - das soll jetzt keine Replik in dem Sinn sein, sondern eine Ergänzung -, gerade als jene Abgeordneten, die in diesem Haus für Demokratie und dessen Ausbau brennen, stets zu überlegen, welche unterschiedlichen Möglichkeiten der Beteiligung eröffnen wir, welche unterschiedlichen Möglichkeiten der Beteiligung brauchen wir zusätzlich, was ja auch der Hintergrund ist, warum wir speziell mit diesem Jahr und mit dem Büro für Mitwirkung, das in wenigen Wochen - kann man mittlerweile sagen - startet und auch eine direkte Folge der Demokratieenquete ist, solche Demokratieinnovationen auch erarbeiten wollen. Ich darf vielleicht in dem Zusammenhang noch einmal sagen, dass gerade diese Woche ein gutes Beispiel dafür ist, dass sich dafür insgesamt sehr viel tut. Erst bei der vergangenen Gemeinderatssitzung ist hier im Haus einer Erhöhung der Mittel für die Lokale Agenda um 50 Prozent zugestimmt worden, eine Möglichkeit, neben dem Geld, den Prozess, den wir uns da seit mehreren Monaten angeschaut haben, dieses spannende und wichtige Mittel der Beteiligung von Menschen auszubauen und auf eine neue Ebene zu stellen. Das sind jetzt einfach zwei Beispiele, die selbstverständlich für sich genommen keine Volksabstimmung sind, auch kein Volksbegehren sind, aber eine Antwort auf die Frage, was kann man als Stadt, als Land an zusätzlichen Möglichkeiten bieten. Wenn man erkennt, es gibt manche, die sind besonders hochschwellig, dann muss man andere finden, die besonders niederschwellig sind und besonders für jene, die leise sind, den ermächtigenden, herausreichenden, et cetera Zugang wählen. Ich sehe das eine als Ergänzung für das andere und in dem Sinn als etwas Komplementäres und nicht als etwas, das man für sich negativ oder positiv bewerten kann. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Damit ist die Fragestunde erledigt. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Klub der Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Chaos im Schulbereich und Kostenexplosion bei der Mindestsicherung durch Familienzusammenführungen in Wien!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Maximilian Krauss, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass in Wien vieles im Argen liegt, das sind wir gewöhnt. Dass besonders im Bildungs- und im Sozialbereich oftmals nur noch ein Scherbenhaufen vorhanden ist und auf der einen Seite extreme Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler produziert werden, während auf der anderen Seite immer mehr Geld von Rot-Pink verschleudert wird, das sind wir eben in Wien leider bereits gewöhnt. Die Zahlen, die wir jedoch in den letzten Wochen und Monaten präsentiert bekommen haben, die schlagen sogar diesem ohnehin schon sehr tiefen Fass den Boden aus. Denn, wenn über 17.800 Kinder in Wien mittlerweile als außerordentliche Schüler geführt werden müssen, was auf gut Deutsch bedeutet, dass beinahe 18.000 Kinder in Wien nicht einmal genug Deutsch sprechen, um dem Regelunterricht folgen zu können, dann erleben wir hier, dass unser ohnehin bereits marodierendes Bildungssystem in Wien von Ihnen weiter an die Wand gefahren wird, von Ihnen kaputt gemacht wird und hier eine Generation ohne Zukunftschancen und damit die Mindestsicherungsbezieher von morgen produziert werden. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Und das wirklich Schockierende ist ja, dass viele von diesen Kindern gar nicht diejenigen sind, die jetzt über diesen absurden Familienzusammenzug nach Wien gekommen sind, sondern über 5.000 wurden bereits in Wien geboren. Das sind Kinder, die in Wien geboren sind, die eigentlich die Landessprache bereits beherrschen müssten, die auch durch Ihr verpflichtetes Kindergartenjahr gegangen sind, die offensichtlich hier nicht richtig Deutsch beigebracht bekommen haben, weil ja mittlerweile nicht nur die Mehrheit der Kinder in den Kindergärten nicht mehr richtig Deutsch spricht, weil wir ja in Wien mittlerweile sogar das Problem haben, dass nicht einmal die PädagogInnen mehr ausreichend Deutsch können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben nicht nur das Bildungssystem im Schulbereich kaputt gemacht, Sie haben das ganze Kindergartenwesen kaputt gemacht, und Sie sorgen mit der Überfremdung, die Sie über die Familienzusammenführung jetzt zum Exzess treiben, dafür, dass unser Bildungssystem nachhaltig kaputt geht. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Und das zieht sich dann ja auch weiter. 53 Prozent der Kinder haben Deutsch nicht als Umgangssprache, an den Volksschulen sind es über 60 Prozent und an den Mittelschulen sind es 4 von 5 Kindern, die Deutsch nicht als Umgangssprache verwenden. Diese schockierenden Zahlen sollten jedem, der hier logisch darüber nachdenkt, klar machen, dass wir einen sofortigen Zuwanderungsstopp brauchen, dass wir keine weitere Zuwanderung in unser Sozialsystem brauchen, dass wir keine weitere Zuwanderung in unser Bildungssystem brauchen und dass wir es definitiv ablehnen und verhindern müssen, dass es so wie bis jetzt, als es auch aktuell der Fall ist, jeden Monat über 300 Kinder alleine aus Syrien über den Weg der Familienzusammenführung nach Wien kommen, die auch kein Deutsch können, die diese Zahlen weiter nach oben treiben und gleichzeitig das Bildungsniveau weiter absenken lassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Familienzusammenführung ist Wahnsinn. Das ist das mittelfristige Ende unseres Sozialsystems, es ist das kurzfristige Ende eines gut funktionierenden Bildungssystems, und es ist absurd, dass Sie hier kein Umdenken einleiten, sondern einfach so weitermachen. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Und besonders schockierend ist ja auch, dass, wenn einmal ein nicht ganz falscher Vorschlag vom AMS-Chef kommt, dass hier in Wien eine Wohnsitzabgabe in Zusammenarbeit mit allen anderen Bundesländern implementiert werden müsste, der Sozialstadtrat Hacker in die Medien geht - am gleichen Tag, an dem Sie hier in Wien sogar einen Antrag beschließen und diese richtige Forderung unterstützen - und sagt: Nein, wir brauchen alle Asylanten in Wien. Die dürfen ja nicht in den Bundesländern untergebracht werden, wir müssen sie weiter nach Wien locken, wir müssen dieser falschen Politik treu bleiben, jeder Asylant muss das Recht haben, nach Wien zu kommen, und wir werden weiter versuchen, jeden Asylanten mit den höchsten Finanzleistungen im Österreich-Vergleich auch nach Wien zu locken. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Soziallandes- und -stadtrat Hacker ist längst rücktrittsreif. Er ist rücktrittsreif wegen der fatalen Politik der letzten Jahre, und er ist auch dafür rücktrittsreif, dass er Ihnen, Herr Vizebürgermeister, wenn Sie einmal einen nicht ganz falschen Vorschlag machen, öffentlich in die Parade fährt und verlangt, dass weiter alle, nämlich wirklich bis zum letzten Asylanten, nach Wien gelockt werden. Dieser StR Hacker, der ist längst rücktrittsreif. (Beifall bei der FPÖ sowie von Abg. Wolfgang Kieslich.) Und er ist auch rücktrittsreif für seine Bundesländerbeleidigung, die er im Zuge dieser Äußerungen von Ihnen gleich angehängt hat, wenn er sagt: Na ja, die armen Herren Asylanten, denen kann man es ja nicht zumuten, dass sie hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen wohnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die fleißigen, die anständigen Menschen in Niederösterreich, in Oberösterreich, in Vorarlberg, in Kärnten, in Tirol und in der Steiermark können sich vom Herrn Stadtrat, der eine Katastrophenbilanz zu verantworten hat, wie wahrscheinlich kein anderer Landesrat Österreich-weit, dann auch noch verächtlich machen lassen, denen kann er ausrichten, hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen gibt es ja gar keine Kultur, wo sich die Asylanten hineinintegrieren könnten. Aber in Wien, bei ihm, wo er dafür gesorgt hat, dass bloß 70 Prozent der Kinder nicht einmal mehr Deutsch als Umgangssprache haben, das ist die Kultur, wo sich die Flüchtlinge aus Syrien und aus Afghanistan dann hineinintegrieren sollen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Herr StR Hacker, der ist wahrscheinlich wirklich mit Fug und Recht der schlechteste Landesrat Österreichs. Er ist aufgefallen mit Massenzuzug, für den er verantwortlich ist, er fällt jetzt auf mit Bundesländerbeschimpfung, er ist wirklich rücktrittsreif. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Und es zeichnet sich ja auch keinerlei Besserung ab. Von Jahresbeginn 2024 bis Ende März, also nur im 1. Quartal, haben bereits 2.700 weitere Personen, Familienangehörige einen Einreiseantrag gestellt. Das sind alles illegale Einwanderer, die unter dem Deckmantel des Asyls hier nach Wien kommen wollen und auch von Ihnen weiter angelockt werden. Und es sind die Zahlen, die hier eine klare Sprache sprechen, wo auf der einen Seite hunderte Millionen Euro für die Mindestsicherung verschleudert werden, zwei Drittel an Nichtstaatsbürger, die allermeisten auch dort wieder unter dem Deckmantel des Asyls nach Österreich gekommen und gleichzeitig die Kriminalitätsstatistik in Wien explodiert, wir jeden Tag von neuen Messerstechereien im 10. Bezirk lesen, von Machetenmördern im 20. Bezirk, von "Sittenwächtern", die patrouillieren. Alles oder meistens Zuwanderer aus islamisch geprägten Ländern, aus archaischen Kulturen, wo Menschen von Ihnen hier hergelockt werden, die Mindestsicherung kassieren, dann auch noch oft kriminell werden und am Ende die Leidtragenden die Steuerzahler, die Menschen, die Kinder, die im normalen Schulsystem einfach Bildung genießen wollen, auf der Strecke bleiben, weil Sie mit dieser Massenzuwanderung unsere Stadt und unser Land kaputt machen. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, was es bräuchte, sind konkrete Maßnahmen, und diese Wohnsitzverkettung an Sozialleistungen kann nur ein allererster Schritt sein. Wir Freiheitlichen fordern einen sofortigen Asylstopp, eine absolut logische Forderung, wenn man weiß, dass es in Österreich eigentlich keinen einzigen Asylanten geben dürfte, da wir ja nur von sicheren Drittstaaten umgeben sind und jeder Asylant selbstverständlich auch nach internationalem Recht dazu verpflichtet wäre, im ersten sicheren Drittstaat um Asyl anzusuchen. Österreich ist nur von sicheren Drittstaaten umgeben, es dürfte daher keinen einzigen Asylantrag in Österreich geben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was bräuchte es noch? Es bräuchte ein sofortiges Aussetzen der Familienzusammenführung. Ein sofortiges Ende des Familiennachzuges, es kann nicht sein, dass irgendwelche illegalen Asylanten, die vor Jahren hier hergekommen sind, dann mittels Hilfe von Anwälten, von NGOs durchfinanziert sind, vielleicht auch hier sind, nur, weil man sie nicht zurückbringen kann, weil falsche internationale Regeln Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan bis dato verhindern, dass die dann auch noch hier sagen, sie vermissen ihre Familie so, dann müssen jetzt die 4 Frauen und 17 Kinder und 23 angeblichen Cousins nachkommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Herren Asylanten sollten die Familienzusammenführung schleunigst in Syrien, in Afghanistan oder sonst wo durchführen, aber definitiv nicht in Wien und in Österreich. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich. - Abg. Mag. Berivan Aslan: Schämen Sie sich!) Schämen sollten Sie sich und vor allem entschuldigen sollten Sie sich, Sie sollten sich entschuldigen bei den Kindern, die in Wien kein funktionierendes Bildungssystem mehr haben, weil Sie auf Bundesebene gemeinsam mit der ÖVP alle diese illegalen Einwanderer nach Österreich hineinlassen. Entschuldigen sollten Sie sich bei den Eltern der Leonie, bei der Familie der 12-Jährigen, die gruppenvergewaltigt wurde von Zuwandererkindern. Entschuldigen sollten Sie sich bei all diesen Gewaltopfern, und schämen sollten Sie sich für Ihre Politik, und sonst definitiv niemand. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ernst Woller: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Emmerling gemeldet, ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, ich glaube, ein in Summe erwartbarer Beitrag, in dem wir etwas nicht gehört haben, und zwar Konstruktivität und Lösungen, die uns in einer Situation, wie wir sie haben, heute helfen. (Abg. Maximilian Krauss: Ich habe Lösungen gesagt, die Familienzusammenführung beenden!) Ja, dass Ihre Ausführungen mit Ihren Asylstoppphantasien, die Familienzusammenführung auszusetzen, in eine andere Richtung schlagen, das wissen wir. Auf jeden Fall in eine, die wir definitiv nicht teilen. Aber ja, wir sind in Österreich, wir sind in Wien - und das haben wir in den letzten Sitzungen und auch schon seit mehreren Wochen hier betont - an einem Punkt, wo wir gemeinsam darauf schauen müssen, was das Beste ist, das wir in dieser Situation für unser Land tun können, was das Beste ist, was wir für unsere Kinder tun können, auch was das Beste ist für die Integration von Zugewanderten, nicht nur für Wien, sondern für Gesamt-Österreich. Und, dass Wien hier als Metropole besondere Herausforderungen beim Thema Zuwanderung hat, dass es in ganz anderem Maße betroffen ist, das liegt auf der Hand, da Wien natürlich aus unterschiedlichsten Gründen als attraktive Metropole gesehen wird, das kann man natürlich in allen größeren Städten, in ganz Europa beobachten. Deswegen ist für mich auch immer unverständlich - das war jetzt nicht in Ihrem Beitrag, aber immer wieder -, na ja, Wien muss schon schauen, dass es genauso zurechtkommt wie die anderen Bundesländer. Es ist unverständlich, dass wir Wien als Metropole in einen Topf mit Bundesländern werfen, die ganz andere Voraussetzungen haben, da in keinem einzigen Bundesland eine Großstadt wie Wien beheimatet ist. Wir schaffen zwar die gleichen Voraussetzungen für alle, aber die Herausforderungen sind extrem unterschiedlich. Und da müssen wir auch endlich aufhören mit einem politischen Hickhack und mit Schuldzuweisungen in alle Richtungen, sondern gemeinsam schauen, was gemeinsam geht. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Die Herausforderungen in Wien sind ja nicht von heute auf morgen passiert, die gibt es ja schon länger. Wir tun in Wien alles, was in unserer Verantwortung ist, dass wir die Herausforderungen stemmen können, und zwar mit aller Kraft. Aber ja, es braucht Unterstützung von Gesamt-Österreich. Ich erinnere nur an den Chancenindex, das ist eine Forderung, die seit Jahren auf dem Tisch liegt, wo Ihnen jeder Experte, jede Expertin sagen werden (StR Dominik Nepp, MA: Die Chance, ein Messer in den Bauch zu bekommen, ist seit Ihrem Regierungsantritt gestiegen!), wir brauchen einen Chancenindex. Hamburg ist, glaube ich, vorgestern in der Debatte gefallen, warum es da so super läuft: Na, weil die zum Beispiel einen Chancenindex haben, aber nein, wir bekommen ihn nicht und wir werden hier auch in Wien mit diesen Herausforderungen dann allein gelassen beziehungsweise gleich behandelt wie andere Bundesländer, obwohl sie so unterschiedlich sind. Auch, kurzer Sidestep, was die Forderung nach mehr Polizei betrifft, die wir in Wien seit Jahren auf den Tisch legen, aber es passiert auch auf dieser Seite nichts, und da frage ich mich, was ist das für eine Art der Politik, wo man belustigt zuschaut, dass die einen die großen Herausforderungen haben, die meist dann aber natürlich "struggeln", und auf der anderen Seite denkt man sich, na ja, die werden das schon machen, weil es ja immer so gelaufen ist. Das passiert einfach die ganze Zeit, und das ist wirklich schäbig. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Trotz fehlender Unterstützung, die es hier definitiv gibt, hat man in Wien in den letzten Jahren immer wieder gezeigt, dass Herausforderungen da sind, um bewältigt zu werden. Das beste Beispiel, 4.000 ukrainische Kinder (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Jetzt kommt wieder die Ukraine!), denen wir quasi von einem auf den anderen Tag, nicht ganz, aber innerhalb wirklich kürzester Zeit einen Schulplatz anbieten konnten, 160 neue Klassen inklusive Personal. Und warum haben wir das geschafft? Weil wir vorausschauend Schulbau betrieben haben, in den letzten 10 Jahren 1.200 neue Klassen, und dieser Ausbau weitergeht. Wir haben den ukrainischen Kindern ermöglicht, dass sie ihre Matura hier nachholen, wir haben Deutschkurse aufgestockt - da das vorher auch gefallen ist -, auch eine Deutschoffensive, die jetzt noch einmal einen Schwerpunkt setzen soll, nicht nur bei den Deutschkursen, auch bei den Sprachförderkräften, auch das besondere Augenmerk natürlich auf den Kindergarten. Aber die Lage spitzt sich immer weiter zu, auf der einen Seite erwartbar, im Bildungsbereich gerade durch den Personalmangel, der nicht von heute auf morgen da war, sondern jahrzehntelang vorprognostiziert, und es wurde einfach nichts getan. Jetzt, wo wir wirklich in ganz Österreich ein massives Thema haben, sieht man die ersten Initiativen, was die Ausbildung betrifft, aber auch Kampagnen, die es dazu gibt. Es ist in Wahrheit zu spät. Und auf der anderen Seite haben wir die aktuellen Herausforderungen, neben dem Krieg in der Ukraine jetzt auch die Familienzusammenführung, die in Österreich nun einmal auf rechtlicher Basis erfolgt und wodurch Wien im Vorjahr 3.000 Kinder dazubekommen hat. Und das sind 300 Kinder pro Monat dazu, für die wir Klassenraum und Schulraum brauchen. Das heißt, das sind Kapazitätsgrenzen, auf die wir reagieren müssen. Wir sind in Wien das einzige Bundesland, das hier seine Quoten erfüllt, sogar übererfüllt, weil andere eben nicht solidarisch sind. Deswegen fordern wir ganz vehement und in aller Deutlichkeit eine Wohnsitzauflage für Asylberechtigte, um drei Jahre lang in dem Bundesland zu leben, in dem sie ihren Asylstatus erhalten haben und wo ihr Verfahren absolviert wurde. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Ihr müsst sie jetzt schon nicht nehmen!) Das würde zu einer gesamteuropäischen Solidarität führen, denn wir werden weiterhin unseren Job machen, unsere Herausforderungen ernst nehmen, sie mit aller Kraft stemmen, aber wir sind eben im Gegensatz zu vielen anderen, und auch zum Bund, diejenigen, die die Verantwortung übernehmen. Und das wünsche ich mir auch von allen anderen, denn das, was fehlt, ist die Fairness, die Fairness in der Aufteilung der Verantwortung, eine Verantwortung, die jeder und jede von uns, auch in diesem Haus hier für Wien und für uns ... Präsident Ing. Christian Meidlinger: (unterbrechend): Frau Abgeordnete, bitte zum Schlusssatz kommen. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (fortsetzend): ... als Land übernehmen muss. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Stadler zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Bitte. Abg. Felix Stadler, BSc, MA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe mir die letzten dreieinhalb Jahre gedacht, es ist am besten, man ignoriert die Niederträchtigkeiten, die der Freiheitlichen Partei bei so einer Aktuellen Stunde kommen, aber wie Sie heute pauschal geflüchtete Menschen als - Zitat - archaische Kulturen bezeichnet haben, wie Sie Menschenrechte offen aussetzen wollen, wie Sie anderen Parteien hier vorwerfen, sie würden hier zu Straftaten aufrufen und sie sollen sich entschuldigen, all das ist an Niederträchtigkeit tatsächlich nicht mehr zu überbieten. (Beifall bei GRÜNEN, NEOS und SPÖ.) Die Herausforderungen sind tatsächlich sehr groß. Die Bildungspartei NEOS ist vor ein paar Jahren hier angetreten mit dem Satz, Wien braucht eine Bildungsrevolution. Von dieser Bildungsrevolution haben wir die letzten Jahre leider tatsächlich nicht sehr viel gesehen, und ich möchte auf einige Punkte, die auch im Schulbereich vor allem zum Thema der Aktuellen Stunde zu Chaos führen, eingehen. Der erste Punkt und der aktuellste Punkt ist mit Sicherheit das Schaffen von Schulplätzen und das Schaffen von genug Kindergartenplätzen und auch Plätzen an Volksschulen und Mittelschulen. Wir haben alle die Containerklassen mitbekommen, wo die Kommunikation tatsächlich katastrophal war. Wir haben gelernt, nicht einmal alle Direktorinnen und Direktoren waren bei der Begehung ihrer Schulen für die Containerklassen mit dabei. Also hier gab es in den letzten Wochen und Monaten tatsächlich eine katastrophale und auch eine völlig chaotische Kommunikation mit den Schulen und mit den Lehrern und Lehrerinnen, wo sie allein gelassen wurden. Hier hätte die Stadtregierung, hier hätten Sie auch, Herr Landesrat, alle in Ihrer Funktion weit besser handeln können, als Sie es getan haben. (Beifall bei den GRÜNEN.) Aber wir haben ja nicht nur das Chaos bei den Containerklassen, wir haben das Chaos mit den Schulplätzen auch bei den Volksschulanmeldungen. Jedes Jahr kommen wie das Amen im Gebet die Eltern zu uns, die ihre Kinder an Ganztagsschulen anmelden wollten, aber keinen Platz bekommen haben, die ihre Kinder an Halbtagsschulen anmelden wollten, aber einen Platz in der Ganztagsschule bekommen haben, also auch hier haben wir jedes Jahr chaotische Zustände bei der Anmeldung in den Volksschulen. Ebenso chaotische Zustände gibt es derzeit bei der Anmeldung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen. Das neueste Beispiel ist die Hans-Radl-Schule, wo ganz viele Eltern nicht wissen, wo geht mein Kind nächstes Jahr in die Schule, hat mein Kind nächstes Jahr eine Nachmittagsbetreuung, und auch hier wäre es dringend an der Zeit, das Chaos gerade im Inklusionsbereich zu beenden. (Beifall bei den GRÜNEN.) Die Deutschförderung wurde schon angesprochen. Die Zahlen, die auch von Seiten der Volkspartei öfter genannt werden, sind tatsächlich eine riesige Herausforderung. Wenn zwei Drittel aller Erstklässlerinnen und Erstklässler in der Volksschule nicht genug Deutschkenntnisse haben, um dem Unterricht zu folgen, obwohl sie hier im Kindergarten waren und obwohl sie hier aufgewachsen sind, ist das eine riesige Herausforderung. Die vorgestellte Sprachoffensive wird das unserer Meinung nach nicht lösen, denn wir brauchen tatsächlich eine ernsthafte Neuaufstellung der Sprachoffensive, vor allem im Kindergartenbereich. Jeder Kindergarten braucht eine Sprachkraft am Standort, die Teil des Teams ist und am Standort effiziente und effektive Sprachförderung leisten kann. (Beifall bei den GRÜNEN.) Um zum Chaos im Schulbereich zurückzukommen, wo es tatsächlich chaotische Zustände immer noch gibt und leider auch gab, sind die LehrerInnenanstellung und auch der LehrerInnenmangel. Wir haben das in diesem Haus öfter diskutiert, die Bildungsdirektion stellt zu spät Verträge aus, die Bildungsdirektion hat mehrfach Lehrerinnen und Lehrer nicht rechtzeitig den Schulen zugeteilt, obwohl sie sich erfolgreich beworben haben, die Bildungsdirektion hat falsche Gehälter ausgezahlt und es nicht geschafft, in einem Mangelberuf Lehrerinnen und Lehrer rechtzeitig an den Schulen anzustellen. Hier herrschen tatsächlich chaotische Zustände, die dringend behoben werden müssen, das haben sich alle Lehrerinnen und Lehrer, aber vor allem auch die Schülerinnen und Schüler verdient. Ganz aktuell, man kann es auch heute in der "Kronen Zeitung" nachlesen, ist ja wieder das Bewerbungsfenster der Bildungsdirektion offen, und wenn ich mir das anschaue, wie hier nicht geworben wird, dass man an Wiener Schulen doch tolle Arbeit leisten kann und arbeiten soll, denke ich mir, auch hier ist noch wirklich, wirklich viel zu tun, damit Lehrerinnen und Lehrer sich tatsächlich in Wien bewerben wollen und wir dieses Chaos bei den Anstellungen und beim LehrerInnenmangel beseitigen können. Abschließend muss ich sagen, nach dreieinhalb Jahren NEOS im Bildungsbereich haben wir uns mehr erwartet, als wir derzeit vorfinden. Die Stimmung ist schlechter, die Atmosphäre ist schlechter, die Verbesserungen, die wir uns erwartet haben, sind nicht da. Viele Lehrerinnen und Lehrer schauen nicht mit Zuversicht in die Zukunft, sondern haben eigentlich Sorge und Angst, dass die Situation noch schlimmer wird. Wir erwarten uns von der restlichen Regierungszeit der NEOS, der angeblichen Bildungsfraktion, doch deutliche Verbesserungen. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Hungerländer zu Wort gemeldet, und ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich muss meiner Verwunderung über die Kollegin Emmerling ein bisschen Ausdruck verleihen. Jetzt reden wir zum zumindest dritten Mal hier über das Thema Familienzusammenführung, und ich habe schon zumindest zwei Mal erklärt, warum Wien sehr wohl Schuld daran trägt, dass die Binnenmigration stattfindet. Und Kollegin Emmerling stellt sich hier her und sagt mit inbrünstiger Überzeugung, der Bund ist schuld und alle anderen sind schuld und Wien ist das einzige Bundesland, das alle Herausforderung von sich aus stemmt. Und, Frau Kollegin, ich sage Ihnen zum dritten Mal, das ist einfach nicht wahr, egal, wie inbrünstig und mit wie viel Überzeugungsarbeit Sie das hier vortragen, es stimmt einfach nicht. (Beifall bei der ÖVP.) Kollegin Emmerling, ich wiederhole es noch einmal, die Aufnahme von Asylwerbern, die den Bundesländern zugeteilt sind, die nach Wien wandern - irregulärerweise, dürften sie eigentlich nicht - und die in Wien aufgenommen werden, könnte Wien abstellen. Ich erkläre es Ihnen noch einmal: Die Asylwerber werden über das Bundesgebiet verteilt, sie ziehen aber während des Verfahrens nach Wien, und Wien könnte diese Leute zurückschicken. Und das tut Wien nicht. Geben Sie mir darauf eine Antwort, bevor Sie sagen, der Bund und die anderen Bundesländer sind schuld daran, das ist reine Wiener Praxis und das ist rein Ihre Schuld. (Beifall bei der ÖVP.) Zweitens, Sie müssten subsidiär Schutzberechtigten keine Aufstockung auf die Mindestsicherung zahlen. Jetzt sage ich Ihnen zum 3. Mal, drehen Sie diese Praxis ab und Sie haben vielleicht nicht 80 Prozent aller in Österreich aufhältigen subsidiär Schutzberechtigten in Wien. Das können Sie von heute auf morgen machen, das ist Wiener Zuständigkeit. Drittens, machen Sie eine Staffelung bei Vielkinderfamilien, so wie andere Bundesländer das haben, die staffeln dann ab dem vierten, fünften, sechsten, siebenten Kind. Wien staffelt nie, Wien hat den höchsten Betrag und zahlt ihn bis zum zehnten Kind aus. Auch das können Sie von heute auf morgen ändern. Ändern Sie diese Attraktivierung, ändern Sie diese Magnetwirkung, die Wien aussendet auf Grund der Mehrleistungen an Sozialleistungen. Das können Sie von heute auf morgen machen, hören Sie auf, ständig der Bundesregierung die Schuld zuzuschieben, hören Sie auf, den Ländern die Schuld zuzuschieben. Sie haben es in der Hand, diese Faktoren zu ändern, dann tun Sie das auch, wenn Sie an einer ehrlichen Lösung interessiert sind. (Beifall bei der ÖVP.) So, jetzt muss ich Ihnen schon noch etwas sagen, die große Überraschung über die Familienzusammenführung, geschätzte Damen und Herren, wir haben es doch alle gewusst und alle Experten haben es gesagt, es ist bei der Fluchtmigration mit zumindest Faktor 5 zu rechnen. Ich bin hier gestanden in den letzten Jahren und habe Anfragen eingebracht, was die Lehren aus 2015 sind, ich habe Anträge eingebracht, ziehen wir doch Lehren aus 2015. Was haben wir gelernt aus dieser Migrationswelle, wie bereiten wir uns auf weitere Migrationswellen vor? Es ist nichts passiert. Sie als Integrationslandesrat haben einen Expertenrat einberufen. Dieser Expertenrat hat sich zu offenbar politisch opportunen Themen geäußert, aber er hat offenbar nicht davor gewarnt, dass es zu einer Familienzusammenführung kommen wird? Und Ihre gesamte MA 17, die inhaltlich zuständig ist, ist nicht auf die Idee gekommen, sich zu überlegen, es kommt vielleicht zu Familienzusammenführungen? Und Sie als zuständiger Politiker sind nicht auf die Idee gekommen, dass es vielleicht zu Familienzusammenführungen kommt? Und auf einmal kommt es dann - Überraschung, Überraschung - zu Familienzusammenführungen. Sie hätten sich vorbereiten müssen, Sie hätten das wissen müssen. Es ist eine politische Verantwortung, die Sie hier tragen, die Sie nicht wahrgenommen haben, und deswegen haben wir dieses Chaos heute. (Beifall bei der ÖVP.) Und der dritte Punkt, geschätzte Damen und Herren, warum es nicht überraschend ist und warum Wien sehr wohl Schuld trägt, ist, Sie ergreifen jede Gelegenheit, Wien als sicheren Hafen für Zuwanderung darzustellen. Die Kollegin Bakos sagt bei jeder Gelegenheit, natürlich nehmen wir Leute auf und wir kommen unserer Verpflichtung nach. - Ja, dann dürfen Sie sich auch nicht wundern, dass alle nach Wien kommen. Und dann dürfen Sie sich halt auch nicht wundern, dass Wien an seine Grenzen gerät. Es ist schon Ihre Verantwortung, wenn Sie Wien als sicheren Hafen darstellen, wenn Sie für die Aufnahme von Kindern aus Moria sind, wenn die SPÖ für die Aufnahme von Klimaflüchtlingen ist, wenn Sie für die Aufnahme von Leuten aus der Türkei sind, wenn Sie für die Aufnahme von Leuten aus Gaza sind. Wenn Sie alles das unterstützen, dann brauchen Sie sich nicht wundern, dass Menschen auch wirklich kommen, dann brauchen Sie sich nicht wundern, dass unsere Systeme an den Kipppunkt geraten, dann brauchen Sie sich nicht wundern, dass es dort hin kommt, was der Herr Vizebürgermeister gesagt hat: Wien derpackt das nicht mehr. (Beifall bei der ÖVP.) Was wir also brauchen, ist vielleicht doch, was die Kollegin Emmerling gesagt hat, wir müssen an einem Strang ziehen, und das bedeutet auch, dass Wien beginnt, diese Anreize, die Sie für die Binnenmigration setzen, zu unterbinden, dass Wien endlich aufhört, Wien als sicheren Hafen darzustellen, dass Wien endlich aufhört, diese Willkommenskultur zu leben und dass Sie eine Integrationspolitik machen, die diesen neuen Gegebenheiten angepasst ist. Und das heißt, die neuen Gegebenheiten von der Struktur und von der Zusammensetzung der Migration seit 2015, das ist eine neue Situation, mit der wir es in der Integrationspolitik zu tun haben, und Sie müssen endlich, neun Jahre danach, darauf reagieren. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Berger-Krotsch zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihr. Bitte. Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal, auf der Galerie! Liebe Zusehende via Livestream! Ja, dass die FPÖ mit der Meldung der Aktuellen Stunde keine ernsthafte Debatte mit Lösungsvorschlägen einbringen würde, war mir vorgestern schon klar, als ich die Nennung der Aktuellen Stunde in meinen E-Mails nachlesen konnte. Dass sie aber dann so abläuft, wie sie jetzt abläuft, ist halt dann doch immer wieder sehr erschreckend, wenn wir hier beginnen mit Kollegen Krauss, und nachfolgend nach mir Kollege Nepp, wird das auch nichts Gutes versprechen. Hier wird auf den Rücken der Menschen politisches Kleingeld gewechselt. Ich kann nur wiederholen, was meine Kollegin Aslan gesagt hat, nämlich, schämen Sie sich, KollegInnen von der FPÖ. Der EU- Wahlkampf, der Nationalratswahlkampf wirft hier wirklich schreckliche Schatten voraus, ich glaube, Sie bedienen hier den Wahlkampf. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Das hat nichts mit dem Wahlkampf zu tun, das sagen wir immer!) Na sicher hat das mit dem Wahlkampf zu tun, Sie wollen hier Menschen auseinanderdividieren, hier Schwerpunkte setzen, und ich glaube, es muss doch generell unser Animo im Saal sein, dass wir ein gutes Leben für alle Menschen hier in Wien schaffen wollen. Und wenn dann Sie, Frau Kollegin Hungerländer, sich auch noch einmal hier herausstellen und - schon alleine das "wording", dass Wien Menschen anlocke - hier proklamieren und feststellen, dass wir so viel Sozialhilfe ausschütten: Wir liegen als Bundesland Wien im Schnitt mit den Bundesländern und wir wollen Kinderarmut verhindern, wenn wir Extraleistungen für Kinder ausschütten. Das möchte ich auch hier festhalten, die Kinderarmut zu bekämpfen, ist uns einfach ein großes und wichtiges Anliegen. (Beifall bei der SPÖ.) Wie gesagt, Sie wiegeln die Menschen auf, Sie wollen sie auseinanderdividieren, und wie wir schon am Montag im Laufe der Gemeinderatssitzung debattiert haben, bringen Sie fadenscheinige Anträge ein, mit Forderungen, die einfach zum Himmel schreien. Sie knallen das einfach so her in dem Wissen, dass das alles nicht so einfach geht und auch zutiefst unmenschliche Züge beinhaltet: Mindestsicherung nur für österreichische StaatsbürgerInnen, Asylstopp, Zusammenführung nur im Herkunftsland. Glauben Sie wirklich, dass das der Weg ist, einem Menschen aus einer miserablen Lage zu helfen, der aus den unterschiedlichsten triftigen Gründen flüchten und seine Familie, seine Kinder zurücklassen musste? (Abg. Maximilian Krauss, MA: Der muss nicht flüchten, vor allem nicht hier her!) - Er soll nicht hier her flüchten. Aha. Wovon sollen diese Menschen hier leben? Es heißt ja auch nicht umsonst Mindestsicherung. (Beifall bei der SPÖ.) Sie kennen schon die rechtlichen Rahmenbedingungen und Sie rühmen sich immer auch Ihrer rechtlichen ... (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Ja, Kollege Kowarik, danke, dass Sie sich hier zu Wort melden, besonders Sie habe ich da auch gemeint. Sie rühmen sich ja immer auch, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und hier zu dozieren. Sie wissen aber schon auch, was Menschenrechte sind, ja? (Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte mich hier in der allgemeinen Feststellung jetzt nicht mehr verbreiten, es bleiben mir nur noch zwei Minuten, ich möchte jetzt als Bildungssprecherin noch einmal auf den Schulbereich zu sprechen kommen. Und da möchte ich das wiederholen, was ich am Montag gesagt habe, meinen großen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 56, die umsichtig einen so großartigen Job vollbringen, und das eben mit wechselnden Herausforderungen. Und da möchte ich auch nicht hören, Kollege Wölbitsch, jetzt käme ich wieder mit den ukrainischen Kindern. Was heißt denn das hier? Wie verachtend ist denn diese Aussage? (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Weil Sie immer sagen, es sind nur Ukrainer, aber Sie lassen die Syrer aus!) Wir haben die Flüchtlingsbewegung 2015 stemmen müssen, wir haben ukrainische Kinder, meine Kollegin Emmerling hat es schon gesagt, 4.000 Kinder zusätzlich in das Wiener Schulsystem aufgenommen und integriert. Und das sind wirklich auch Themen wie Pandemie, wie Kriege, wie Flucht, die sicher nicht zur Stimmung beitragen, lieber Felix Stadler, generell, weil du auch die Stimmung unter dem Lehrpersonal angesprochen hast. Aber die aktuellen Herausforderungen, heute in der Aktuellen Stunde hier schwerpunktmäßig, nämlich die Familienzusammenführung, bedeuten letztes Jahr eben die 3.000 Kinder, Schülerinnen und Schüler, die integriert wurden. Da wurde rasch gehandelt mit den Orientierungsklassen, die eingeführt wurden, um den Kindern ein gutes Ankommen zu ermöglichen. Und die werden natürlich jetzt weiter fortgesetzt. Wir werden das weiter ausbauen, weitere Vorkehrungen treffen, weitere Orientierungsklassen aufmachen. Das ist ein laufender Prozess, und wir lernen da auch laufend und ständig dazu. Aber im Fokus stehen für uns natürlich immer die Kinder. Das ist bei uns so hier in der Stadtregierung, das ist hier in Wien so, wir stehen nämlich für alle Kinder, uns sind alle Kinder wichtig. Wir brauchen aber das gemeinsame Vorgehen, ich möchte einen Punkt noch erwähnen, erlauben Sie mir das, Herr Vorsitzender, nämlich dass wir die Unterstützung des Bundes brauchen, einerseits den Bildungsminister mit den Integrationstöpfen I bis III, die gewesen wären, aber auch die dringende Nostrifizierung. Was ist mit dem arabischsprechenden Personal, das jetzt hier wäre und das wir so dringend einsetzen möchten, wo aber das Bundesministerium für Bildung bei der Anerkennung einfach eine Blockade macht? Ich glaube, es ist wichtig, vom Innenminister auch die treffsichere Datenlage zu bekommen, aber gemeinsam Schulter an Schulter, Seite an Seite hier diese Herausforderungen zu stemmen, denn wir wollen doch alle das Beste für alle Kinder und Jugendlichen. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Nikolaus Kunrath.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr StR Nepp zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Bitte. StR Dominik Nepp, MA: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen! Frau Kollegin Berger-Krotsch, damit ich einmal gleich auf Sie replizieren kann, Sie berufen sich ja immer auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die so gegeben sind. Das wissen wir ja auch und da sage ich Ihnen, ja, deswegen sind wir ja auch in die Politik gegangen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen so abzuändern und ständig so zu erneuern, dass es für die österreichische Bevölkerung besser wird. Man kann sich ja, wenn rechtliche Rahmenbedingungen einfach nicht mehr passen, ständig feig dahinter verstecken, wie Sie es von der SPÖ machen, und sagen: Na ja, das ist halt rechtlich so, da können wir nichts tun, werden halt die Frauen weiter vergewaltigt, die Männer weiter abgestochen mit einem Bauchstich, können wir ja nichts tun. Wir müssen denen ein Geld geben. - Nein, das müssen wir nicht. Sie interpretieren Menschenrechte so, dass immer mehr Messer-Afghanen und -Syrer zu uns kommen, immer mehr Illegale hier herkommen, immer mehr Kriminelle herumkommen. Dann frage ich mich, wo sind denn die Menschenrechte bei der Leonie auf Leben. Warum denn nicht das? Warum berufen Sie sich nicht hier auf den Schutz der eigenen Bevölkerung? Wo ist denn das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit von diesem zwölfjährigen Mädchen, das vergewaltigt wurde? Da berufen Sie sich nicht auf die Menschenrechte. Und das ist eben der große Unterschied zwischen Ihnen von der SPÖ und uns von den Freiheitlichen. Sie nutzen Menschenrechte, um immer mehr Kriminelle hier herzuholen, ich nutze Menschenrechte als Schutzwall für die einheimische Bevölkerung, damit diese Kriminellen nicht hier herkommen. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Außerdem, Frau Kollegin Berger-Krotsch, Sie sind ja wieder zurückverfallen in das alte Muster. Die SPÖ war jetzt wirklich schon einmal ein paar Schritte weiter, jetzt kommt wieder das alte Muster, dieses Problem, das gibt es ja gar nicht. Wir haben jahrelang davor gewarnt und gesagt, wenn wir weiter so die Sozialhilfe beziehungsweise die Mindestsicherung auszahlen, kommen immer mehr Menschen zu uns. Die letzten Jahre haben wir nur gehört von der SPÖ, und das ist eben noch Ihr altes Muster, wo Sie noch drin verharren: Nein, das hat damit überhaupt nichts zu tun, die kommen nicht wegen dem Geld, das hat mit der Sozialhilfe nichts zu tun, nichts mit der Mindestsicherung zu tun, die kommen halt einfach hier her, weil es so leiwand ist. Vielleicht wegen der super Kultur, die Syrer und Afghanen kommen wegen den Museen, die schauen sich die neuen Dinosaurierknochen im Naturhistorischen Museum an oder gehen in die Albertina und bewundern dort die großartige Kunst, die wir ausstellen, deswegen, weil Wien ja die lebenswerteste Stadt ist, das hat nichts mit Geld zu tun. - Das haben wir jetzt jahrelang gehört. Der Herr Hacker ist jetzt einen Schritt weiter, stetige Weiterentwicklung auch, und sagt: Na ja, es hat vielleicht doch auf einmal mit dem Geld zu tun, die anderen Bundesländer sind ja schuld, denn die zahlen ja viel zu wenig aus und deswegen kommen sie alle her nach Wien und deswegen kommen sie halt. - Also das Problem haben Sie schon mal richtig erkannt, die Leute kommen wegen dem Geld. So, was kann man machen, dass die Leute daher nicht hier herkommen? Man streicht ihnen dieses Geld einfach, dann kommen sie auch nicht. Da kommen sie nicht im Rahmen der Binnenmigration und da kommen sie nicht auch im Rahmen, dass sie von Kontinent zu Kontinent flüchten, weil es ja hier so toll ist in Wien. Die Menschen kommen wegen dem Geld, und genau das muss man streichen, damit man eben diese Menschen nicht mehr hier her anlockt. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Somit stehen wir eben da und haben 57.000 Asylberechtigte in Wien, auch in der Mindestsicherung, das sind 75 Prozent von allen. Und jetzt ist man überrascht von der Familienzusammenführung: Wahnsinn, damit haben wir jetzt aber nicht gerechnet! Ich glaube, die ÖVP, aber auch wir Freiheitlichen haben davor schon vor Jahren gewarnt, dass, wenn einer hier herkommt, es nicht bei einem bleibt, sondern man mindestens den Faktor 5 da her bekommt. (Amtsf. StR Peter Hacker: Ihr habt's nichts dagegen getan, ihr wart ja in der Regierung!) Jetzt probiert man, sich auf die Ukrainer auszureden und sagt, na ja, das sind ja die Ukrainer. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind nicht die Ukrainer. Die machen jetzt auch nicht die großartigsten Probleme, auch hier haben wir davor gewarnt, haben wir gesagt, wenn die hier herkommen, werden sie nicht so schnell wieder gehen. Jetzt auf einmal gibt es: Wahnsinn, wir brauchen 14 neue Schulklassen pro Monat, wir müssen Container aufstellen, damit die Kinder hier wieder unterkommen. Aber das ist ja jetzt nicht das große Problem. Das große Problem sind diejenigen, die aus Syrien kommen, das sind diejenigen, die aus der Gegend um Afghanistan oder von Afghanistan kommen, und genau diese Leute wollen Sie auch hier haben. Sie müssen so ehrlich sein als SPÖ und sagen, nein, wir wollen Sie da haben, wir stellen sogar solche Anträge beim Bundesparteitag - auch wenn das nur zugewiesen wurde, aber der Wunsch ist ja da. Sie wollten ja legale Fluchtrouten von Afghanistan, von Syrien bis nach Wien, dazu haben Sie ja den Antrag gestellt. Sie haben ja selbst gesagt, nein, wir müssen als soziale Stadt ab dem ersten Tag auszahlen, auch diesen Antrag haben Sie gestellt. Sie haben gesagt, nein, wir müssen diese Menschen schneller einbürgern, wir müssen denen sofort die Staatsbürgerschaft umhängen, auch diesen Antrag haben Sie gestellt. Also ist das anscheinend Ihr Wunsch, Syrien, Afghanistan hier bei uns aufzunehmen, das Geld für die Syrer und Afghanen zu verwenden anstatt für die eigene Bevölkerung. Sagen Sie es, sind Sie so ehrlich, plakatieren Sie es, und dann schauen wir uns am Wahltag im Oktober 2025 an, was die Wienerinnen und Wiener wollen. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Konrad zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Bitte sehr. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Rede heute mit einem Zitat beginnen: "Wenn wir nichts tun, steuern wir in eine Integrationskrise. Das betrifft insbesondere das Bildungssystem in Wien, daher muss man auch über eine sogenannte Wohnsitzbindung für Flüchtlinge sprechen." Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Zitat stammt aus einem Interview, 2016, und zwar von Beate Meinl-Reisinger, als sie noch in diesem Haus NEOS-Klubobfrau war. Sie sehen damit, dass wir NEOS seit vielen Jahren eine Residenzplicht fordern und dazu auch im Parlament entsprechende Anträge gestellt haben. Wir sehen heute ganz klar, dass Wien die Herausforderungen bei der Zuwanderung nicht alleine stemmen kann, denn Wien ist seit vielen Jahren das einzige Bundesland, das die vereinbarten Asylquoten erfüllt, ja, mit 197 Prozent heute bei Weitem übererfüllt. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Das ist nicht korrekt!) Jedoch passiert den anderen Bundesländern, die diese vereinbarten Quoten nicht erfüllen, genau gar nichts. Das ist ein untragbarer Zustand, und deshalb bräuchte es hier auch dringend Strafzahlungen für diese säumigen Bundesländer. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Da müssen Sie einmal die richtigen Zahlen verwenden!) Und da diese Bundesländer auch während der Grundversorgungsphase keinerlei Integrationsmaßnahmen setzen, verschärft sich diese Situation nach Anerkennung des Asylstatus nochmals. Denn dann gehen derzeit rund drei Viertel der asylberechtigten Menschen nach Wien. Durch den brutalen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat sich die Situation natürlich nochmals zugespitzt. Wir haben heute schon gehört, was das für das Wiener Bildungssystem bedeutet hat, und nun kommt es durch die Familienzusammenführung noch einmal zu einer Zuspitzung der Situation. Und das hat natürlich nicht nur auf das Bildungssystem Auswirkungen, sondern auch auf etliche andere Bereiche in unserer Stadt, etwa auf den Arbeitsmarkt, natürlich auch auf das Budget der Mindestsicherung, auf den Wohnungsmarkt, auf das Gesundheitssystem und die kommunale Infrastruktur. Wir unternehmen in Wien alle notwendigen Kraftanstrengungen, um geflüchtete Menschen von Tag 1 an zu integrieren und auch später anerkannte Flüchtlinge aus der Mindestsicherung in den Arbeitsmarkt zu integrieren, etwa durch das im letzten Gemeinderat beschlossene Jugendcollege und die Einführung des College 25+, einer der größten Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen, die wir jemals hier in diesem Haus gestemmt haben. Und dass gerade die FPÖ als einzige Partei hier nicht mitgestimmt hat, zeigt leider, welchen Geistes Kind Sie sind, meine Damen und Herren. (Beifall bei den NEOS. - StR Dominik Nepp, MA: Weil's nicht funktioniert!) Sie lassen bei diesem Thema jedwede Kompetenz vermissen, das zeigen auch Ihre heutigen Redebeiträge. Ihr Geschäftsmodell ist es, Probleme groß zu machen, Angst und Hetze zu verbreiten, an echter Lösung haben Sie ja tatsächlich null Interesse. Was wir brauchen, sind vielfältige Angebote, um Menschen in unserer Gesellschaft zu integrieren, aber eben auch eine faire Verteilung der Lasten unter den Bundesländern. Die Bundesregierung versagt hier seit Langem. Unter ÖVP-Führung wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt massiv eingeschränkt. Sie haben das Integrationsjahr abgeschafft. Sie bieten während der Asylverfahren keinerlei Integrationsmaßnahmen und keine Deutschkurse. Das führt natürlich dazu, dass jene Menschen, die ihre Asylverfahren in den Bundesländern führen, dort keinerlei Anbindung finden und nach Anerkennung des Asylstatus dann letztendlich auch nach Wien gehen. Dass wir diese Situation nicht allein stemmen können, wird nun offensichtlich. Daher fordern wir eine Residenzpflicht, die sich an die Auszahlung der Mindestsicherung koppelt. Es ist gut, dass dieser Vorschlag auch von immer mehr Menschen unterstützt wird, so beispielsweise von den AMS- Vorständen, aber auch vom Präsidenten des Gemeindebundes. Diese Maßnahme würde nicht nur Wien entlasten, sondern sie ist aus meiner Sicht auch aus integrationspolitischer Sicht absolut vorteilhaft. Denn die Arbeitslosigkeit ist im Westen deutlich geringer. Dort werden händeringend Arbeitskräfte gesucht. Es ist klar, dass es einer Lösung bedarf, die im Einklang mit unserer Verfassung und mit dem Unionsrecht steht. Dass das möglich ist, zeigt auch eine EuGH-Entscheidung von 2016, die eben genau besagt, dass Wohnsitzauflagen möglich sind, wenn sie aus integrationsfördernden Gründen erfolgen. Für uns ist klar: Jetzt sind der Innenminister und die Integrationsministerin gefordert, endlich in Gespräche mit den Bundesländern zu gehen, um eine faire Verteilung der Lasten zu ermöglichen. Wien bleibt als Menschenrechtsstadt selbstverständlich solidarisch mit jenen Menschen, die in Österreich aus berechtigten Gründen Schutz suchen. Solidarität kann aber eben keine Einbahnstraße sein. Es braucht da auch einen fairen Beitrag der anderen Bundesländer. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Abg. Kunrath zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Bitte sehr. Abg. Nikolaus Kunrath (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Hallo den Zusehern via Livestream und auf der Galerie! "Chaos im Schulbereich und Kostenexplosion bei der Mindestsicherung durch Familienzusammenführungen in Wien!": Die Hetze der FPÖ gegen Mitbürgerinnen und Mitbürger lebt. Herr Krauss hat ja heute auch wieder sehr stark bewiesen, was er damit meint, wenn er die ganze Zeit von illegaler Einwanderung redet, wenn er vom Ende des Familiennachzuges spricht und wenn er bei einem Punkt nach dem anderen nur Negatives aus sich herauslässt. Was bedeutet denn die Forderung der FPÖ? Es gibt 6 Prozent mehr Mindestsicherungsbezieherinnen und - bezieher gegenüber dem Vorjahr im März. Das ist die Katastrophe der FPÖ. (StR Dominik Nepp, MA: Die Katastrophe sind 57.000, die da drinnenhängen! 57.000 jährlich!) 4.603 neue Menschen in der 2-Millionen-Stadt Wien mehr: Das sind die Katastrophe und das Chaos. Davon sind 38 Prozent Singlehaushalte, 37 Prozent Paare, knapp die Hälfte - exakt 48,8 Prozent - Frauen, und zirka 20 Prozent der BezieherInnen von Mindestsicherung sind Pensionistinnen und Pensionisten. Ja, es sind doppelt so viel Minderjährige wie PensionistInnen, und warum? (StR Dominik Nepp, MA: Weil es ...) Weil zum Beispiel jemand den rechtlich und menschlich mehr als verständlichen Wunsch umsetzen konnte, seine Familie nachzuholen, zum Beispiel aus Syrien, wo Menschen nach wie vor verfolgt werden, wo Krieg herrscht und sich das Leben unter oftmals sehr, sehr schwierigen Bedingungen darstellt. (StR Dominik Nepp, MA: Sie wissen nicht einmal, wer da ist! Woher wollen Sie wissen ...) Dieser Mensch soll dann seine Familie dort hin mitnehmen, wo ihm als Flüchtling Schutz vor Verfolgung gewährt wurde. Herr Nepp, Sie haben heute von unterschiedlichen Formen der Menschenrechte gesprochen. Es gibt aber nur eine Form der Menschenrechte, nämlich die universelle Form der Menschenrechte. Mich erschreckt, dass Sie beginnen, Menschenrechte zu desavouieren. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic und Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi.) Herr Krauss hätte vielleicht doch das Jusstudium fertigmachen sollen. Er spricht heute dauernd von illegaler Einwanderung, obwohl die Personen, von denen wir sprechen - jene, die Mindestsicherung beziehen -, anerkannte Flüchtlinge sind, die in Wien Schutz vor Verfolgung gefunden haben. Es geht um jene, die hier Grundsicherung bekommen. Es geht um die, die diese Anerkennung weiter vorantreiben. Unter einem Herrn Kickl wurde der § 68 des Asylgesetzes hinsichtlich des Deutschunterrichts von einer Muss- Bestimmung zu einer Kann-Bestimmung verändert. Das ist einer der Gründe, warum es so schwierig wird, diese Deutschkurse jetzt entsprechend zu machen. Nein zur Mindestsicherung für Menschen, sagt die FPÖ. Nein zur freien Aufenthaltswahl und Niederlassungsmöglichkeit kommt von SPÖ und NEOS. Ich verstehe überhaupt nicht, worum es hier gehen soll. Einerseits wird gefordert, dass Menschen - ach so wichtig - flexibler werden müssen und sich mobiler zeigen müssen, wenn sie die Integration am Arbeitsmarkt schaffen sollen. Dann aber sagen die NEOS gleichzeitig: Nein, nein, sie sollen schon bleiben, wo sie sind. Sie sollen nur ja nicht die Chance haben, woanders hinzugehen. Das verstehe ich nicht. Das muss mir einmal jemand aus menschenrechtlicher Sicht erklären. Ich erwarte mir, dass man endlich wirklich mit voller Kraft beginnt, dass Menschen, die hier hergekommen sind, hier Schutz bekommen haben und auch Anerkennung bekommen sollen, diese Anerkennung bekommen (StR Dominik Nepp, MA: Abschieben!) und dass sie, auch wenn sie warten müssen, ihre Nostrifizierung bekommen und hier ihr Leben voll integriert leben können. (StR Dominik Nepp, MA - erheitert: Der Doktor aus Kabul! Ja, klar!) Dann erwarte ich mir genauso, dass sie ihre Kinder bei sich haben - so wie Sie, Herr Dominik Nepp oder Frau Hungerländer, Ihre Kinder gern bei sich haben - und nicht bangen müssen, dass sie im Krieg bleiben und nicht bei ihnen bleiben dürfen. Das erwarte ich mir ganz einfach auch von einem Herrn Nepp. (StR Dominik Nepp, MA: Was sind das für Männer, die ihre Frauen und Kinder im Stich lassen? Feiglinge!) Ja, vielleicht, weil sie Schutz vor Verfolgung suchen müssen. Sonst wären sie nicht anerkannt worden. Zuletzt noch eine wichtige Nachricht an die FPÖ: Die Anzahl der Bezugsberechtigten ist seit 2017 stetig rückläufig, seit 2018 um 18,8 Prozent. Mindestsicherungsbezieher sind armutsbetroffen und armutsgefährdet. Deswegen bekommen sie Mindestsicherung. Im November 2023 erschien im Auftrag des Sozialministeriums im Beisein des stellvertretenden OECD-Generalsekretärs eine Studie. Sie lieferte neue Informationen zur sozialökonomischen Benachteiligung im Kindesalter und zur damit verbundenen Armut. Soziale Benachteiligungen in der Kindheit haben unmittelbaren Einfluss auf die Erwerbssituation und den Gesundheitszustand im Erwachsenenalter. Sie begünstigen ein niedriges Einkommen, eine höhere Arbeitslosigkeit und einen schlechteren Gesundheitszustand. Die dadurch verursachten gesellschaftlichen Folgekosten beziffert die OECD auf 17,2 Milliarden EUR pro Jahr. Das entspricht 3,6 Prozent des österreichischen Bruttoinlandsproduktes. Präsident Ing. Christian Meidlinger (unterbrechend): Herr Abgeordneter, darf ich Sie bitten, zum Schlusssatz zu kommen? Abg. Nikolaus Kunrath (fortsetzend): Es geht nicht nur aus menschenrechtlicher und menschenwürdiger Sicht darum, eine angemessene Mindestsicherung zu verhandeln, sondern es geht auch aus volkswirtschaftlichen Gründen darum. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Zierfuß zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Bitte sehr. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der heutigen Aktuellen Stunde ja schon einige Wiener Probleme gehört. Ich glaube, man kann es so zusammenfassen: Die Wiener Schulen stehen vor dem Kollaps. Liebe Stadtregierung, das ist eure Verantwortung! Hören Sie endlich auf, sich herauszureden! (Beifall bei der ÖVP.) Wenn wir die Herausforderungen lösen wollen, dann müssen wir uns überhaupt erst im Klaren darüber sein, was alles die Baustellen sind. Ich habe vorhin viel mitgehört. Ich habe jetzt auch versucht, ein paar Punkte neu hineinzunehmen. Was sind denn die Baustellen, die wir in Wiener Schulen haben? Wir haben eine Bildungsdirektion, die ein einziges Chaos ist. Da funktioniert die Zuteilung nicht, die Verträge werden nicht richtig ausgestellt, die Gehälter werden nicht bezahlt. Ja, kein Wunder, dass die Lehrerinnen und Lehrer aus Wien davonlaufen. Wir und auch die Personalvertretung zeigen alle paar Wochen oder Monate auf, was die Gründe dafür sind. Von der Stadtregierung hört man dann immer nur: Nein, die laufen gar nicht davon. Das Problem gibt es nicht. Die Gründe stimmen nicht. Also haben wir dann gefragt: Was sind die Gründe für die 30 und mehr Lehrer, die pro Monat ihre Verträge in Wiener Pflichtschulen auflösen? Die Antwort darauf war: Die Gründe dafür werden seitens der Bildungsdirektion nicht erhoben. Ja, kein Wunder, dass wir keine Lösungen dafür finden. Jetzt fordern Sie eine Arbeitsgruppe vom Bund ein, der sagen soll, was für Maßnahmen man setzen kann, damit die Lehrerinnen und Lehrer in Wien bessere Arbeitsbedingungen haben. Andere Bundesländer machen das selber. Wir haben es aufgezeigt. Dort gibt es Maßnahmen. Dort schaut man, dass die Anbindung besser passt, dass die Lehrer besser in die Schulen kommen. Dort schaut man, dass die Wertschätzung passt. Sie sagen nur: Der Bund soll eine Arbeitsgruppe machen, damit man in Wien endlich Lösungen hat. Nehmen Sie sich ein Vorbild an diesen anderen Bundesländern! (Beifall bei der ÖVP.) Ja, in Wien werden nicht einmal die Planstellen, die der Bund für den Unterricht bezahlt, allein eingesetzt. Wir haben aufgezeigt, dass dort Ex-Ministerinnen auf Verwaltungsposten sitzen und dann als Lehrer bezahlt werden. Das Ergebnis aus dem Ganzen ist, dass von ganz Österreich die Volksschulklassen in Wien am vollsten sind: drei oder vier Kinder mehr als zum Beispiel in Niederösterreich. Frau Kollegin Emmerling, auch wenn Sie jetzt nicht mehr im Saal sind oder da drüben sitzen, da sind wir uns schon einig. Bei den größten Herausforderungen in ganz Österreich sind nicht einmal alle Mittel in den Klassen. Das ist eine Frechheit. (Beifall bei der ÖVP.) Es werden Kinder hier in Österreich geboren. Sie sind hier aufgewachsen. Sie gehen hier in den Kindergarten. Trotzdem können sie zum Schuleintritt nicht ausreichend Deutsch, um dem Regelunterricht folgen zu können. Es ist heute schon ein paar Mal gefallen: Ein Drittel der Erstklässler in Wien sind außerordentliche Schüler. Zwei Drittel davon sind in Österreich geboren, 80 Prozent davon mindestens 2 Jahre hier im Kindergarten gewesen. Ja, viel klarer könnten die Zahlen nicht zeigen, dass diese Stadtregierung im Bildungs- und Integrationsbereich über Jahre versagt hat. Diese Kinder haben später keine Chancen mehr. Das sehen wir auch ganz deutlich, wenn man sich die Bildungsstandardergebnisse anschaut: Wiener Mittelschüler, die mit 14 Jahren zu 80 Prozent nicht ausreichend lesen können und für die Bildungsstandards nicht ausreichend rechnen können. Diese Kinder haben weniger Chancen. Das ist ein Versagen hier im Bildungsbereich. Wir können also zusammenfassen: Die Schulverwaltung in Wien funktioniert nicht. Das Personal läuft davon. Die Ausbildung der Kinder wird immer schlechter, und seit den Containerklassen, die wir hier im Haus schon häufig diskutiert haben, wissen wir: Die Infrastruktur hält auch nicht mehr lang. Frau Kollegin Emmerling, Sie haben in Ihrer Rede gefragt, was wir jetzt machen könnten, um das Beste daraus zu machen. Ich glaube, es ist vollkommen klar: Hören Sie auf, die Verantwortung immer abzuschieben! Fangen Sie endlich an, sinnvolle und wirksame Maßnahmen zu ergreifen! Unsere Vorschläge liegen am Tisch. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Wagner zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Kurt Wagner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Hoher Landtag! Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde wird ja mit einem bestimmten Wort eingeleitet. Es steht nämlich an erster Stelle, von den Freiheitlichen verfasst, das Wort "Chaos". Ich kann mich da sehr genau an einen Kalenderspruch erinnern, der sehr häufig auch in den Büros hängt - ich glaube, liebe Abgeordnete der Freiheitlichen Fraktion, Sie haben sich das zur Prämisse genommen -, der lautet wie folgt: "Wo wir sind, ist Chaos, aber wir können schließlich nicht überall sein." Ich meine, es ist gut so, dass das so ist. (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS sowie StR Dominik Nepp, MA.) Geschätzte Damen und Herren, ein sehr berühmter österreichischer Dichter, den der eine oder andere vielleicht im Burgtheater gehört hat, hat in einem der Stücke, "König Ottokars Glück und Ende", geschrieben: "Es ist ein gutes Land." So würde ich meinen, Wien ist eine gute Stadt - allen Menschen gegenüber. Ich bin sehr froh, dass unser Landeshauptmann Dr. Michael Ludwig und unser Herr Sozialstadtrat Peter Hacker humanitäre Hilfe nach dem Grundsatz machen, den Menschen in dieser Stadt mit Anstand und Würde zu helfen. Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der SPÖ.) Geschätzte Damen und Herren, jetzt in Richtung der Österreichischen Volkspartei: Frau Kollegin Hungerländer, ich glaube Ihnen ja Ihr Engagement. Ich kenne Sie ja seit einiger Zeit, aber ein bisschen zweifle ich daran, dass manches wirklich stimmt. Bei manchen Ihrer Mitglieder, die heute auch in der Bundesregierung sitzen, bin ich der Meinung, dass man denen nicht einmal mehr die Uhrzeit glauben kann - aus einem einfachen Grund. Ich werde Ihnen das jetzt im Prinzip näherbringen. Im Jahr 2020 haben der damalige Innenminister, der heute ja Bundeskanzler ist, und die Frau Integrationsministerin, die Ihnen ja auch nicht unbekannt ist, nämlich Frau Bundesminister Raab, angesichts des Flüchtlingsdramas in Griechenland, wo das Flüchtlingslager in Moria abgebrannt ist, erklärt: Wir nehmen in Österreich 5.000 Kinder auf. Das haben sie medial erklärt und ist in allen Zeitungen gestanden. Nur hat es halt nicht der Wahrheit entsprochen. Sie haben gesagt, Sie nehmen 5.000 Kinder auf. Wie dann im Jahr 2021 im März bei einer parlamentarischen Anfrage einer Oppositionspartei herauskam, waren es genau 186 Kinder - weit weg von 5.000. Es waren nicht 5.000, nicht 4.000, nicht 3.000, nicht 2.000, nicht 1.000, nicht einmal 500. Es waren sage und schreibe - es wurde in der Beantwortung auch gesagt - 186 Kinder. Wenn Sie sich von diesen Zielen leiten lassen, ist das Ihre Sache. Ich glaube aber, Sie sollten auch mehr auf Ihren Erzbischof Kardinal Schönborn hören, der diesbezüglich bei einer seiner Vorlesungen vor der Kirchengemeinde im Prinzip sagte: "Neid sollte eigentlich in unserer Wohlstandsgesellschaft ein Fremdwort sein." Ich glaube, das sollte sich die ÖVP hinter die Ohren schreiben, weil Sie ja im Prinzip - das meine ich auch wirklich ehrlich - auch eine Nahbeziehung zur Katholischen Kirche haben. Was der ehemalige Herr Präsident der Caritas über manche Ihrer Vorschläge auch im Flüchtlingsbereich sagte, können Sie ja sicher nachlesen. Die muss ich jetzt hier nicht zitieren. Geschätzte Damen und Herren, das große Elend, das sich in den Flüchtlingsströmen niederschlägt, ist eigentlich ein markantes und auf der ganzen Welt verbreitetes. Es ist die Rüstungsindustrie. Die Rüstungsindustrie erzeugt Waffen. Waffen werden nicht für den Frieden hergestellt, sondern sie werden hergestellt, damit diese Waffen auch in der Praxis eingesetzt werden. (StR Dominik Nepp, MA: Ihr buttert ja gerade irrsinnig viel Geld in die Rüstungsindustrie in der Ukraine!) Wenn Sie, geschätzte Damen und Herren und Herr Kollege Nepp der Freiheitlichen Fraktion, der Meinung sind, man soll eigentlich minderjährige Kinder, die aus Afghanistan oder Syrien kommen, wieder zurückschicken (StR Dominik Nepp, MA: Ja!), dann möchte ich Sie fragen: Halten Sie Afghanistan wirklich für ein demokratisches, sicheres Land für Kinder? (Abg. Mag. Manfred Juraczka - erheitert: Die fahren immer auf Urlaub dort hin! - Abg. Maximilian Krauss, MA: Viel gefährlicher als der Reumannplatz ist es auch nicht!) Halten Sie Syrien im Prinzip für ein sicheres Land? In diesem einen Land herrschen die Taliban. Sie wissen genau, dass Frauen und Mädchen der Zugang zu Bildung verweigert wird, dass sie sich vermummen müssen, unterdrückt werden und auch mit dem Tod bedroht werden. Da wird kein Halt gemacht. (StR Dominik Nepp, MA: Deswegen holen wir die alle ...) Herr Kollege, Sie hätten das alles sagen können. Rufen Sie da jetzt nicht dazwischen! Hören Sie sich an, was ich Ihnen zu sagen haben! (Beifall bei der SPÖ.) Meine geschätzten Damen und Herren, das Gleiche gilt für das Kriegsgebiet Syrien. Wollen Sie Kinder in ein Kriegsgebiet zurückschicken? Sie haben selber Kinder. Sie wissen, wie wichtig es ist, dass man Kinder schützt. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Die Zeit ist vorbei!) - Ich darf Ihnen noch etwas sagen: Wann die Zeit vorbei ist, sagt mir der Herr Präsident und nicht Sie. (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS.) Schauen Sie! Nelson Mandela sagte: "Was im Leben zählt, ist nicht, dass wir gelebt haben, sondern wie wir das Leben von anderen verändert haben." (Abg. Maximilian Krauss, MA - in Richtung Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ist es nicht längst aus?) Der Friedensnobelpreisträger Willi Brandt sagte einmal: "Der Frieden ist nicht alles, aber alles ist ohne den Frieden nichts." Dem ist nichts hinzuzufügen. (Lang anhaltender Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN sowie Bravo-Rufe bei der SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 8, des Grünen Klubs im Rathaus 6 und des Klubs der Wiener Freiheitlichen 1 schriftliche Anfragen eingelangt sind. Von den Abgeordneten Prack, Ellensohn, Huemer, Kickert, Otero Garcia und Margulies wurde eine Anfrage an den Herrn Landeshauptmann betreffend Wiener Wohnbauförderung gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieser Anfrage wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Besprechung der Dringlichen Anfrage vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung der Dringlichen Anfrage unterbrochen. Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien sechs Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden die Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgten wie beantragt. Postnummer 1 betrifft den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragen für die Organe des Landes Wien zum 31. März 2024. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn LR Peter Hanke, die Verhandlung einzuleiten. Bitte. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Vielen Dank. Damit sind wir auch schon bei der Postnummer 2. Sie betrifft den Bericht über die im 2. Halbjahr des Jahres 2023 abschließend behandelten Petitionen. Ich bitte Herrn LR Mag. Czernohorszky, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abg. Berger zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Bitte. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits eingangs erläutert, kommen wir nun zur Behandlung der im Petitionsausschuss abschließend behandelten Petitionen im 2. Halbjahr. Es ist grundsätzlich eine positive Sache, dass wir die Petitionen mittlerweile halbjährlich behandeln und nicht erst - wie bei manchen in der Vergangenheit - eineinhalb Jahre später, nachdem sie tatsächlich behandelt wurden. Insofern hatte diese Novelle des Petitionsrechts, die wir ja auch in weiten Teilen unterstützt haben, durchaus ihre ... (Abg. Thomas Weber: Dagegen gestimmt!) - Herr Kollege Weber, Sie haben sich heute mit der rosa Krawatte eh Ihrer Partei entsprechend herausgeputzt. Das ist alles recht nett und schön. Sie sind als nächster Redner dran. Dann können Sie gern alle Kritikpunkte bringen, die Sie haben. Ich wiederhole noch einmal: Wir waren mit vielen Punkten, durch die das Petitionsrecht novelliert wurde, einverstanden, mit einigen nicht. Das ist ein Faktum. Da braucht man jetzt nicht besonders ausfällig oder emotional werden oder wie auch immer. Sie sind einfach der nächste Redner und dann ist alles in Ordnung. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Thomas Weber: Wieso ausfällig? Haben Sie gehört, was ich gesagt habe? - Heiterkeit bei Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Kommen wir jetzt wieder zurück zu den Petitionen! Ein positives Faktum ist, dass wir sie mittlerweile halbjährlich behandeln. Es ist grundsätzlich auch positiv, dass wir eine gewisse Regelmäßigkeit haben und diese Regelmäßigkeit nicht mehr quartalsmäßig bedeutet. Allein im 2. Halbjahr 2023 waren es immerhin 7 Sitzungen des Petitionsausschusses, in denen wir die entsprechenden Anliegen, die seitens der Petitionswerber an die Stadt herangetragen wurden, behandelt haben. Auch LR Czernohorszky hat in der Fragestunde heute schon positiv bemerkt, dass im Petitionsausschuss mittlerweile deutlich mehr Arbeit auf die Mitglieder im Ausschuss wartet. Das ist vollkommen richtig. Das machen wir - ich glaube, da kann ich durchaus für alle Fraktionen sprechen - durchaus sehr, sehr gern. Wen wir allerdings nie dort sehen, ist der zuständige Stadtrat. Vielleicht ließe sich das in Zukunft zumindest das eine oder andere Mal einrichten. Ich kann Ihnen schon mitgeben beziehungsweise berichten: Unter Ihren grünen VorgängerInnen war das anders. Die waren, zumindest soweit ich mich zurückerinnern kann, bei jedem dieser einzelnen Termine dabei. Ihre Anwesenheit dort würde dem Stellenwert des Petitionsausschusses in Ihrem Ressort auch durchaus mehr Bedeutung verleihen, glaube ich. Wir haben nicht nur deutlich mehr Ausschusssitzungen, sondern es gibt auch grundsätzlich einen Anstieg an behandelten Petitionen. Wir hatten beispielsweise im Jahr 2020 17 Petitionen, 2021 waren es 39, 2022 34 und im Gesamtjahr 2023 waren es immerhin 48 Petitionen, die hier abschließend behandelt wurden. Insofern ist da also durchaus ein gesteigertes Interesse feststellbar. Die durchaus sinnvollen Punkte bei der Reform des Petitionsrechts habe ich bereits einleitend an dieser Stelle erwähnt. Was wir allerdings auch merken, ist, dass es vielleicht die eine oder andere Lobbygruppe gibt, die über Verteiler mehr oder weniger Unterstützungsleistungen anbietet. Die eine oder andere Lobbygruppe hat bei gewissen Petitionsthemen im Bereich der Stadt oder Stadtverwaltung vielleicht mehr Interesse. Da, meine sehr geehrten Damen und Herren - hier appelliere ich insbesondere an die beiden Regierungsfraktionen -, sollten wir uns vielleicht doch das eine oder andere überlegen, wie wir das Vertrauen in das Petitionsrecht entsprechend stärken beziehungsweise schützen, damit es nicht irgendwo im Hintergrund Lobbygruppen gibt, die Unterstützungsleistungen anbieten, bei denen es auch noch eine entsprechende finanzielle Komponente gibt. Es soll wirklich ein Petitionsrecht für die Bevölkerung in Wien sein, für diejenigen, die ein Anliegen haben, das sie entsprechend an die Stadt richten wollen, sodass das nicht ausufert und Interessen bezüglich irgendwelcher Lobbygruppen bedient werden. Dieses Vertrauen sollte nicht zerstört werden. Ich bin der Meinung, da sollten sich die Stadtregierungsfraktionen im Sinne der Bevölkerung Maßnahmen überlegen. Unsere Position ist mit Sicherheit nicht, dass es Einschränkungen geben soll. Im Sinne des Vertrauens sollte aber die eine oder andere Maßnahme erfolgen. (Beifall bei der FPÖ.) Hinsichtlich der Themen sehen wir, dass es natürlich in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadt beziehungsweise auch der Bezirke sehr wohl Unzufriedenheit bei Stadtplanungsthemen und Verkehrsthemen gibt. Ich darf da allein an die Petition zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 vom 2. in den 3. Bezirk erinnern, für die es thematisch gleich gelagert sogar eine 2. Petition gibt, die ebenso ausreichend Unterstützung erhalten hat. Man hat halt auch gesehen, dass die Stadt bei der Verkehrsplanung nicht mit der entsprechenden Sensibilität vorgeht. Vollkommen zu Recht sind auch hinsichtlich der Verlängerungsroute Anrainer und Kleingartenbewohner gekommen und haben entsprechend Unterschriften gesammelt, weil sich abgezeichnet hat, dass dort PKW-Stellplätze verloren gehen. Grundsätzlich werden die verkehrspolitischen Maßnahmen halt sehr, sehr kritisch gesehen. Da nehmen wir exemplarisch die Seestadt Aspern heraus, die mit Sicherheit dann auch noch im nächsten Petitionsbericht behandelt wird. Auch da ist von Seiten der Stadtregierung aus wirklich über ein Jahrzehnt versprochen worden, dass es entsprechend Begrünungsmaßnahmen geben wird und dass in diesem Stadtentwicklungsgebiet entsprechend nachjustiert wird. Was wir von den Petitionswerbern oder der Vortragenden gesehen haben, ist, dass die Bevölkerung dort schlichtweg für lange Zeit mehr oder weniger am Schmäh gehalten worden ist. Es erfolgen dann einzelne kosmetische Maßnahmen, aber mit Sicherheit nicht das, was der Bevölkerung dort ursprünglich präsentiert wurde. Präsentiert wurde ihr nämlich ein grünes Stadtviertel, ein neues, lebenswertes Stadtviertel. Ich kann mich sogar noch daran erinnern: Die Werberin ist aus Übersee nach Wien und in dieses Stadtgebiet gezogen, weil ihr da alles Mögliche versprochen worden ist. Zehn Jahre später sieht sie aber noch immer, dass die Begrünung hauptsächlich davon resultiert, dass bei der U-Bahn die Betonpfeiler grün angemalt werden und dass hinsichtlich der Begrünung, aber insbesondere auch, was das Ressort von StR Czernohorszky anbelangt, viele Versprechungen schlichtweg offen geblieben sind. Worauf ich auch zu sprechen kommen möchte - weil es ja auch das Ressort von Stadtrat oder Landesrat Czernohorszky betrifft -, ist die direkte Demokratie. Wir hatten das heute auch schon in der Fragestunde zum Thema. Da möchte ich im Rahmen unseres Antrags noch einmal auf das Regierungsübereinkommen von SPÖ und NEOS zu sprechen kommen. In diesem Regierungsprogramm gibt es ja ein eigenes Kapitel dazu, nämlich das Kapitel 9.8: "Wahlen, direkte Demokratie und Petitionen". Dort haben Sie in einem Absatz drinnenstehen - ich zitiere wörtlich: "Ein" - das ist das wichtigste Wort dabei - "vorrangiges Ziel ist es, möglichst viele Menschen, die von den Entscheidungen der Wiener Politik betroffen sind, in die Entscheidungsfindung einzubeziehen." Ich überspringe jetzt zwei Sätze. Dann steht dort drinnen: " indem Bezirksbefragungen und verbindliche Bezirksabstimmungen zu Themen ermöglicht werden sollen." Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie befinden sich bekanntermaßen mittlerweile im vierten Jahr dieser Regierungsperiode. Die NEOS werden es vielleicht erst lernen: Im letzten Regierungsjahr wird eher nichts mehr passieren. Der SPÖ ist es also mittlerweile schon vier Jahre gelungen - das unterstelle ich jetzt durchaus einmal -, dieses auch im Koalitionspakt verankerte Kapitel hinauszuschieben. Im letzten Jahr wird es nicht einfacher. Das kann ich euch auch schon prognostizieren. Insofern haben wir einen Antrag formuliert, der diesen durchaus sinnvollen Punkt im Koalitionsvertrag zum Inhalt hat, der aber auch unverzüglich umgesetzt werden soll. Sie schreiben dort ja selbst, dass es ein vorrangiges Ziel sein soll. Unter "vorrangig" verstehe ich, dass es zumindest im ersten Jahr der Regierungsperiode umgesetzt wird und nicht bis ins letzte Jahr hinausgeschoben werden soll. Es trifft meines Erachtens auch wirklich den Nerv der Bevölkerung in den einzelnen Bezirken. Wir sehen nicht nur anhand der Petitionen, sondern auch anhand von Stellungnahmen bei den öffentlichen Auflagen, dass die Stadtplanung oftmals sehr weit von den Interessen der Bezirksbevölkerung entfernt ist. Auch im Sinne des Vertrauens der Bevölkerung in die Demokratie in Wien, aber auch im Sinne eines Vertrauens in die direkte Demokratie sollte es diese Novellierung beziehungsweise Etablierung von Bezirksbefragungen oder verbindlichen Bezirksabstimmungen unbedingt geben. Ich appelliere in diesem Zusammenhang noch einmal, das möglichst flott anzugehen. Wie gesagt, steht es bei Ihnen selbst drinnen: Es ist ein vorrangiges Ziel. Viel Zeit haben Sie in dieser Regierungsperiode nicht mehr. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Nachdem die Zwischenrufe am Livestream ja nicht hörbar sind, möchte ich nur anmerken, dass entgegen der Aussage des Herrn Abg. Berger niemand hier im Auditorium ausfällig geworden ist. Ich möchte das hier noch festhalten. Als Nächster ist Herr Abg. Weber zu Wort gemeldet. Bitte. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Landtag! Liebe Gäste! Schön, dass wir heute über den Petitionshalbjahresbericht und über die abgeschlossenen Petitionen im 2. Halbjahr 2023 reden können. Das ist gleichzeitig auch eine gute Möglichkeit, auf das erste Jahr zurückzublicken, das quasi vom "doing" her unter der Reform des Petitionsrechts gestanden ist, die wir als GRÜNE, NEOS und SPÖ ja gemeinsam beschlossen haben. Mit diesem Beschluss des neuen Petitionswesens haben wir ja ganz wesentliche Änderungen im Petitionsrecht durchgeführt. Wir haben den Ausschuss öffentlich gemacht. Es gibt über die Mediathek Videoaufzeichnungen aus dem Ausschuss heraus. Wir haben die Idee gehabt, dass man das Petitionswesen besser mit den Bezirken verwebt, indem wir auch Stellungnahmen von den wahlwerbenden Parteien der Bezirksvertretungen einholen. Als jemand, der sich sehr intensiv mit Petitionen beschäftigt, erachte ich persönlich vor allem diesen Punkt, dass wir die unterschiedlichen Sichtweisen der politischen Parteien in den Bezirksvertretungen einholen, in meiner Tätigkeit im Petitionsausschuss als große Hilfeleistung, weil es mir hilft, aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit 360 Grad-Sicht auf das Thema der jeweiligen Petition zu schauen. Das zeigt mir bei den einzelnen Petitionen die Vielfältigkeit und die Unterschiedlichkeit an Sichtweisen, was im Endeffekt für mich als ein im Petitionsausschuss tätig Seiender eine sehr deutliche Hilfestellung ist. Bevor ich aber zum Petitionsbericht oder zu einzelnen Petitionen spreche, möchte ich in dem Zusammenhang das sagen, was ich immer sage, wenn ich über den Petitionsbericht spreche: Ich möchte Danke sagen. Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen der MA 62 Danke sagen - nicht nur für den Bericht, sondern für die hervorragende Begleitung von uns im Petitionsausschuss über das Jahr, vor allem aber - auch das sage ich jedes Jahr, wenn ich hier stehe, weil ich auch viel mit Petitionswerberinnen und Petitionswerbern spreche - für die wirklich hervorragende Serviceleistung, die sie an den Menschen erbringen, die mit einer Petition an die Stadt herantreten. Ich höre da nur Freundliches, nur gutes Feedback, nur tolles Feedback, nur eine serviceorientierte Sichtweise für ihre Arbeitsweise. Dafür möchte ich ihnen meinen sehr herzlichen Dank aussprechen, denn sie sind hier die Visitenkarte unserer Stadt. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Ich möchte mich auch bei Bernhard Schiel für die gute Begleitung des Petitionsausschusses bedanken. Natürlich auch an alle Mitglieder des Petitionsausschusses einen herzlichen Dank, ganz besonders auch an die Petitionssprecherinnen und Petitionssprecher. Wir haben abseits des Hickhacks hier am Rednerpult ein gutes Gesprächsklima, wie ich meine. Wir haben vor ein paar Wochen mit der Initiative "Wir sind Wien" auch eine sehr spannende Runde der Petitionssprecherinnen und Petitionssprecher aller fünf Fraktionen gehabt, mit einem guten Austausch und einem guten Blick auf das Thema Weiterentwicklung des Petitionsrechts. Alles zusammen finde ich, dass wir im Petitionsbereich einen guten, achtsamen Umgang haben, den du, Jennifer (in Richtung Abg. Dr. Jennifer Kickert) - ich bin 2018 im Haus angelobt worden, darum kann ich nur von der Zeit sprechen, als du, Jennifer, Ausschussvorsitzende warst -, sehr achtsam geführt hast. Jetzt schaue ich unsere jetzige Ausschussvorsitzende, Andrea Mautz, an. - Du weißt, welch große Freude ich an unserer Zusammenarbeit habe und wie sehr ich es schätze, welch gutes Verhältnis wir miteinander haben. Ich möchte auch dir meinen sehr herzlichen Dank für deine umsichtige und gute Vorsitzführung aussprechen. Ich möchte auch erwähnen: Es ist nicht einfach, denn es ist ein permanentes Ausverhandeln, ein permanentes Abwägen von gegenseitigen und sehr unterschiedlichen Interessen. Es ist eine tolle Leistung, die Petitionen, aber auch den Petitionsausschuss und die unterschiedlichen Interessen da gut durchzukriegen. Ich möchte dir auch meinen persönlichen Dank dafür aussprechen, dass du das auf die Art und Weise machst, wie du das tust. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Ich möchte natürlich auch den Menschen Danke sagen, die ihre Anliegen mit einer Petition an uns heranbringen. Demokratie lebt von Menschen, die sich beteiligen. Ich halte das für ganz essenziell. Ich halte das für ganz wichtig. Ich blicke auf das Thema Petitionen anders, als Herr Berger das in seiner Rede gesagt hat. Denn ich möchte - das unterscheidet uns offenbar - als Politiker nicht auseinanderdividieren, ob das Petitionen sind, die mir gefallen, oder Petitionen, die mir inhaltlich nicht gefallen. (Abg. Stefan Berger: Es geht nicht darum!) Das sehe ich nicht als meine Aufgabe. Sind das Petitionen, die man einer angeblichen Lobbygruppe zuschreibt oder nicht? Ich erachte es als unsere Aufgabe, für alle, die mit einer Petition an die Stadt herantreten, die gleichen Rahmenbedingungen zu setzen. Damit meine ich auch, dass ich nicht unterscheide, ob eine Petition 10.000 Unterstützerinnen und Unterstützer hat oder 500. Sobald diese Grenze erreicht ist und wir die Petition im Petitionsausschuss behandeln, gehört sie mit der gleichen Sorgfalt, mit der gleichen Offenheit und mit dem gleichen Herzblut behandelt wie alle anderen Petitionen. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) Keine Debatte zum Petitionsbericht ohne Zahlen - sie sind schon genannt worden, ich möchte sie noch einmal hervorheben -: 2023 waren es 48 Petitionen. Das ist also mit Ausnahme des 1. Jahres 2013 - da waren es 49 - eine sehr hohe Zahl an Petitionen. Die tiefergehende Behandlung im Petitionsausschuss sehen wir aber dann, wenn wir uns die Stellungnahmen anschauen. Ich habe ja vorhin gesagt: Mit der Reform des Petitionsrechts haben wir es auch ermöglicht, dass wir Stellungnahmen aus den Bezirksvertretungen einholen. Da möchte ich zwei Zahlen nennen, die das sehr verdeutlichen. Es waren nämlich für alle Petitionen im Jahr 2022 125 Stellungnahmen, die wir eingeholt haben. 2023 waren es 473 Stellungnahmen. Was sieht man da? Da sieht man erstens, dass wir das Thema Petitionen natürlich sehr ernst nehmen, aber zweitens, dass der Petitionsausschuss heute - ich habe es vorhin gesagt - einen viel größeren Rundumblick auf die Themen hat und ihm eine bessere Entscheidungsgrundlage vorliegt. Wir sehen vor allem auch - zumindest an den Zahlen -, dass uns die Reform des Petitionsrechts - der Grund, warum wir gesagt haben, wir möchten das Petitionsrecht reformieren und in das Petitionswesen einen neuen Schwung hineinbringen - ganz gut gelungen ist. Ich glaube, die Zahlen zeigen auch sehr gut, dass die Petitionsplattform verbessert worden ist und über das Thema Petitionen natürlich ein intensiver Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt stattfindet. Das finde ich gut, das finde ich wichtig, weil ein intensiver Austausch letztendlich natürlich auch eine bessere Politik fördert. Ein intensiver Austausch fördert in letzter Konsequenz natürlich auch das Zusammenleben in unserer Stadt. Viele Petitionen beschäftigen sich mit der Gestaltung des eigenen Grätzls, des Lebensumfelds. Da haben wir als Fraktion die Auffassung, dass prinzipiell die Anrainerinnen und Anrainer die wahren Expertinnen und Experten dafür sind, wie das direkte Lebensumfeld zu gestalten ist. Deshalb freut es mich immer, wenn Petitionen ein Thema aus dem eigenen Lebensumfeld, aus dem eigenen Grätzl an uns, die Politik, herantragen und uns auf Bedürfnisse aufmerksam machen. Da möchte ich beispielsweise die Petition für einen lebens- und liebenswerten Czerninplatz hervorheben. Da ging es um die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, um mehr Begrünung, mehr Bäume und Verkehrsberuhigung. In der Zwischenzeit ist auch ein Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt worden. Der Magistrat ist nun dabei, ein Konzept für die Umgestaltung dieses Platzes auszuarbeiten. Das finde ich super. Das ist ein Thema, das vor allem auch durch diese Petition ins Laufen gekommen ist. Ähnlich ist es mit der Petition zum Veza-Canetti-Park. Der Park hat unglaublich viel Potenzial, ist aber in die Jahre gekommen. Darauf haben uns engagierte Bürgerinnen und Bürger aufmerksam gemacht. Auf Grund dieser Petition fand eine Begehung durch die Petitionseinbringerin, durch Vertreterinnen und Vertreter der Bezirkspolitik sowie durch den Magistrat statt. Nun wird untersucht, wie die Spielgeräte im Park erneuert werden können und der Park wieder in neuem Glanz erstrahlen kann. Auch das Thema Mobilität ist immer wieder Gegenstand von vielen Petitionen. Angesichts des Klimawandels ist die Mobilitätswende ja zweifelsohne eine Notwendigkeit. Wir müssen bei diesem Veränderungsprozess der Mobilitätswende aber natürlich auch die Menschen auf diese Reise mitnehmen. Da gibt es Menschen, die klarerweise wollen, dass wir den Autoverkehr schneller durch Verkehrsberuhigung reduzieren. Es gibt Menschen, die wollen, dass wir den Ausbau von Radwegen schneller vorantreiben. Andere machen sich Sorgen, dass sie nicht mehr mit dem Auto fahren können, weil Parkplätze verloren gehen. Wenn man sich da die unterschiedlichen Zugänge und Blickpunkte anschaut, ist das ein gutes Beispiel, um auch im Zusammenhang mit Petitionen zu sagen: Alle Interessen in der Politik kann man nie vollständig berücksichtigen. Das ist so. Das ist auch das Wesen von Politik, aber - das ist im Zusammenhang mit dem Petitionswesen wichtig - das Petitionswesen fördert den Diskurs zu den jeweiligen Themen und schafft einen Austausch zu den jeweiligen Themen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Politik. Das ist wichtig. Darin liegt für mich auch die große Bedeutung von Petitionen, deren Inhalt wir von Seiten der Politik vielleicht nicht erfüllen können. Abschließend möchte ich in dem Zusammenhang noch die Möglichkeit nutzen, dass ich aufrufe: Nutzen Sie das Petitionsrecht! Das Petitionsrecht ist ein gutes Werkzeug, um Themen an die Politik heranzutragen. Sobald 500 Unterschriften dafür gesammelt sind, wird es im Petitionsausschuss behandelt. Es ist eine öffentliche Plattform. Nützen Sie diese Plattform, um Themen zu uns an die Politik heranzutreiben! - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Kickert zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Bitte sehr. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Dem Dank, den Kollege Weber an die MA 62 und an das Büro für die Vorbereitung, die Bearbeitung, die Unterstützung und für alles, was rund um den Petitionsausschuss zu tun ist, ausgesprochen hat, schließen wir uns vollinhaltlich an. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Thomas Weber und Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.) Ich möchte auch auf einen Teil der Rede des Kollegen Berger eingehen, der über die eine oder andere Lobbygruppe gemeint hat, dass Lobbygruppen Vertrauen gefährden würden. Ich möchte seiner Befürchtung entgegnen, dass es lang vor dieser von ihm wahrscheinlich gemeinten Lobbygruppe "Wir machen Wien" schon eine andere sogenannte Lobbygruppe gegeben hat, nämlich die Aktion 21, die auch aus ihrem Selbstverständnis als Verein andere Vereine oder Bürgerinitiativen dabei unterstützt hat. Die Aktion 21, ein Verein, der nicht mehr tätig ist, war jedenfalls auch eine Lobbygruppe, die in ihrem "mission statement" die Wahrung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger bei einschneidenden Veränderungen in ihrem Umfeld unterstützt hat. Das war genauso legitim wie jede Bürgerinitiative mit ihren Anliegen. Ebenso legitim finde ich, dass es sozusagen eine Initiative gibt, die in ihrem "mission" ... - ich bringe es gerade nicht heraus, also muss ich es übersetzen (Heiterkeit bei der ÖVP.) - in ihrem Ziel-Statement sagt: Alle Initiativen und Petitionen, die sich dafür einsetzen, dass Wien lebenswerter oder klimagerechter gemacht wird, können bei uns andocken. Das ist nicht vertrauensgefährdend, weil sie in ihrem Anliegen so transparent sind, dass jede und jeder nachvollziehen können, was sie tun. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Mag. Andrea Mautz und Abg. Thomas Weber.) Nachdem Kollege Weber über die behandelten Petitionen, also über jene Petitionen, die die Unterschriftengrenze von 500 erreicht haben, gesprochen hat und meine KollegInnen nach mir das möglicherweise auch tun werden, werde ich den Fokus vielleicht wieder einmal, aber diesmal doch besonders auf die Petitionen lenken, die weniger als 500 Unterstützungserklärungen erreicht haben. 18 haben die 500 Unterschriften also erreicht, 13 nicht. Sie wurden daher im Petitionsausschuss nicht behandelt. Von diesen 13 haben immerhin 5 - also schon weniger als die Hälfte - mehr als 200 Unterschriften erreicht, manche sogar fast 300, andere mehr als 100 und 4 weniger als 100. Der Grund, warum ich meinen Fokus auf diese lenken möchte: Wenn man sie sich anschaut, sind die Anliegen, die diese Petitionen vertreten, nicht unbedingt wesentlich andere als bei jenen Petitionen, die die 500 Stimmen erreichen. Da gibt es zum Beispiel eine Petition, die sich einen sicheren Schulweg bei einem Übergang zwischen der Riedelgasse und der Meilergasse, glaube ich, wünscht - jedenfalls vor einem Bundesinstitut für Gehörlosenbildung. Das ist ein ganz übliches Anliegen, wie wir es schon in anderen Petitionen haben. Ebenso die Umwandlung der Meidlinger Hauptstraße, ein erhöhter Kinderschutz oder die Errichtung einer öffentlichen Musikschule in Währing. Weil es hinsichtlich der Qualität dieser Anliegen gegenüber jenen, die die Unterschriften erreichen, keinen Unterschied gibt, denke ich schon darüber nach, was wir tun könnten, damit nicht nur um Unterschriften angesucht und die Grenze nicht erreicht wird, sondern ob wir das Anliegen nicht vielleicht zumindest an den jeweiligen Stadtrat oder die jeweilige Stadträtin beziehungsweise den Landesrat oder die Landesrätin zu einer inhaltlichen Beantwortung weiterleiten. Das ist jetzt sozusagen eine Idee, die mir eingefallen ist. Wir haben eine Grenze eingerichtet. Ich habe schon irgendwann einmal früher überlegt, ob wir die Grenze senken. Das ist jetzt gar nicht mein Anliegen, sondern wie können wir in dieser abschließenden Behandlung ... Sie haben die Grenze nicht erreicht, aber prinzipiell ist dieses Anliegen eingebracht. Eine Petition ist ja sozusagen auch ein Brief, den ich an wen auch immer richten kann. Das heißt, dasselbe Anliegen in einem Brief, an den Herrn Stadtrat oder die Frau Stadträtin oder an einen Bezirksvorsteher oder eine Bezirksvorsteherin gerichtet, sollte zumindest eine Antwort erhalten, nämlich: Ja, das nehme ich vielleicht in meine zukünftige politische Arbeit auf, oder nein, das kann aus diesem oder jenem Grund nicht passieren. Vielleicht sollten wir uns überlegen, ob wir so etwas auch für jene Petitionen ermöglichen, die diese Unterschriftenmarke von 500 nicht erreichen. Ich denke, diese Reform, die eine halbjährliche Behandlung der Petitionen mit sich bringt, erlaubt es, auch solche Ideen einfach so auszusprechen, vor allem, weil ich weiß, dass wir in unserer Zusammenarbeit tatsächlich ausgesprochen kooperativ agieren. Das heißt, Ideen, die vorgebracht werden, werden nicht als Kritik gesehen, sondern genau als das, was sie sind, nämlich als Anregung, über die wir weiter reden und weiter nachdenken sollten. Vielleicht kommen wir zu einem guten gemeinsamen Ergebnis und können so bei dem, was wir bisher in der Arbeit im Petitionsausschuss und auch am Petitionsrecht gemacht haben - nämlich möglichst nahe an den Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern zu arbeiten und möglichst spezifisch und genau auf das zu schauen, was das Anliegen ist, und weniger auf unsere eigenen politischen Positionen und Überzeugungen -, einen Schritt weiterkommen. Mit diesem Überblick und dieser Richtung möchte ich heute schließen. Ich freue mich auf die nächsten Ausschüsse, auf die nächsten Diskussionen, auf die nächsten Hintergrundgespräche, die wir führen - auch mit Initiativen - und auf den nächsten halbjährlichen Bericht, der, wie gesagt, wahrscheinlich in einem halben Jahr wieder zu besprechen sein wird. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Thomas Weber und Abg. Mag. Andrea Mautz.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Keri. Ich erteile es ihr. Bitte sehr. Abg. Sabine Keri (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt den Halbjahresbericht des Petitionsausschusses. Wir haben heute schon sehr viel gehört. Wenn ich mir das Koalitionsabkommen zwischen SPÖ und NEOS durchlese, dann gibt es dort das Ziel - ich möchte zitieren - "möglichst viele Menschen, die von den Entscheidungen der Wiener Politik betroffen sind, in die Entscheidungsfindung einzubeziehen". Das ist jetzt eine Aussage, die sich sehr gut anhört. Dann haben wir sozusagen auf der Nebenseite den Petitionsausschuss, der aber - und das zeigt sich an den Petitionen, die bei uns einlangen - in Wirklichkeit die Position hat, dass die Menschen, wenn schon eine Entscheidung getroffen wurde, das Gefühl haben, sie sind nicht mit einbezogen worden, sodass sie sich dann noch einmal an uns wenden und eigentlich um Hilfe bitten. Eigentlich müssten wir so ehrlich sein und sagen: Das können wir nicht. Wir können ja nicht helfen. Wir können ihnen zuhören. Wir können die Argumente annehmen und versuchen, eine Stellungnahme abzugeben, die einen Bezirksvorsteher oder eine Bezirksvorsteherin beziehungsweise einen Stadtrat oder eine Stadträtin darum bittet, die Anliegen der Petentinnen oder Petenten aufzunehmen. Mehr können wir nicht. Das ist etwas, bei dem ich der Meinung bin, das sollten wir auch ganz offen sagen. Wie du schon gesagt hast, Jennifer, hatten wir ja auch erst kürzlich das Gespräch mit "Wir sind Wien" (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Machen!), in dem wir auch ganz offen darüber gesprochen haben. - "Wir machen Wien" heißt es. Habe ich es doch richtig gehabt. Das, was dort sehr wohl immer wieder gesagt wurde, war, dass es um die Wertschätzung der Menschen geht, die auf die Straße gehen, Unterschriften für ihre Anliegen sammeln und dann diese Zeit investieren. Es ist viel Zeit, die man da investiert. Dann möchten sie natürlich noch die Wertschätzung haben, dass man auf die Anliegen auch eingeht. Das heißt: Wie formulieren wir unsere Stellungnahmen? Da bin ich nicht deiner Meinung, lieber Herr Kollege Weber, dass wir die Zahl nicht preisgeben, wenn eine Initiative, mehrere Menschen oder auch nur eine Person mehr als 500 Unterschriften hat. (Abg. Thomas Weber: Das habe ich nicht gesagt!) Es war eigentlich auch ein Anliegen und eine Bitte der Initiative, dass wir das sagen. Sie möchten eigentlich sehen, wie viele Menschen dahinterstehen, weil das einfach eine Wertschätzung ihrer Arbeit ist. Es ist klar, dass wir uns damit auseinandersetzen und das in die Behandlung nehmen, sobald jemand 500 Unterschriften hat und sofern es Wien betrifft. Was aber wichtig ist: Es sollte sehr wohl für jeden ersichtlich sein, wie viele Unterschriften gesammelt worden sind. Was mir auch ein wirkliches Anliegen ist, ist diese Rolle, die im Koalitionsabkommen drinnensteht: Dass die betroffenen Personen in die Entscheidungsfindung eingebunden werden sollen. Da kann der Petitionsausschuss sehr wohl eine Rolle einnehmen, wenn man da einmal ein bisschen umdenkt. Wir haben zum Beispiel - es wird Sie nicht wundern, dass ich wieder Petitionen aus der Leopoldstadt bringe - die Petitionen zum 18er und zum 12er, bei denen sich die Petentinnen und Petenten wirklich die Arbeit gemacht haben, auch Lösungen zu sagen. Sie sagen: Warum können wir eigentlich nicht zum Beispiel beim 18er die Busintervalle stärken, anstatt eine Straßenbahn um viele Millionen Euro zu bauen? Weil dann das Argument kam, dass eine Straßenbahn umweltfreundlicher ist als ein Bus, haben die PetentInnen gesagt: Warum können wir dann nicht einen der neuen Wasserstoffbusse nehmen? Da sind also schon Fragen immer wieder gekommen. Sie haben aber keine Antwort darauf bekommen. Das ist aber etwas, bei dem ich denke: Wenn wir es nicht einmal schaffen, dass wir diese Fragen beantworten, dann müssen wir uns manchmal auch fragen, wie wir denn von außen wahrgenommen werden. Genauso ist es bei der Petition zum 12er, die ja gesagt hat: Wir wollen die Straßenbahn nicht, weil die Linienführung für uns nicht ganz logisch ist, weil die Umkehrschlaufe - es sind auch viele Unterschriften aus dem Stuwerviertel gekommen - in Wirklichkeit rund um ein Wohnhaus geht, ohne ein hochrangiges nächstes öffentliches Verkehrsmittel in der Nähe zu haben. Dann haben sie Fragen gestellt wie: Warum hat man die Linienführung gewählt? Keine Antwort. - Ich meine, es liegt nicht an uns, die Antworten zu geben, sondern es liegt an einer Stadträtin, die dafür verantwortlich ist. Dann haben sie sich jetzt - das ist die nächste Petition, die zu uns kommt - die Arbeit gemacht, eine alternative Linienführung zu erarbeiten, und haben diese Linienführung in allen möglichen Gremien präsentiert. Sie haben keine Antwort gekriegt. Was haben wir? Wir haben die Petition jetzt bei uns am Tisch und haben in Wirklichkeit schon jetzt enttäuschte Menschen, die sagen: Wir werden nicht einmal gefragt. Das heißt, bei diesem Prozess der Entscheidungsfindung sind wir noch gar nicht dabei. Wir sind jetzt einmal die Zuhörer. Wir sind die im Petitionsausschuss, die sagen: So und so kann es laufen. Das kann gehen. Dann aber machen wir auch noch eine Stellungnahme, die vielleicht gar nicht auf diese Petition und auf das Anliegen eingeht. Da müssen wir uns schon ein bisschen an der Nase nehmen. Das haben wir nämlich auch. Wir eiern teilweise schon bei Stellungnahmen mit Füllwörtern und blumigen Wörtern herum, die eben nicht die Tatsachen ansprechen. Ich glaube, da könnte man schon noch sehr effektiv arbeiten. Der Petitionsausschuss wird arbeitsintensiver. Wir haben, glaube ich, bis zu drei Ausschusstage im Monat. Wir haben mehr Stellungnahmen, mehr Petitionen. Das zeigt, dass es Gesprächsbedarf gibt. Das Arbeitsvolumen wird immer größer. Die Frage ist - und die müssen wir uns auch stellen -, ist der Output dann der, den sich ein Petent wünscht. Ich meine nicht, dass wir immer die Meinung der Petentinnen und Petenten teilen müssen. Aber was wir sagen müssen, ist sehr wohl - das haben wir auch aus dem Gespräch mitgenommen -, das ist mehrheitlich nicht die Meinung der Stadtregierung oder Sonstiges. Das dürfen wir uns schon trauen, das können wir und das können wir den Menschen auch zutrauen, dass sie damit leben können. Das ist wertschätzender als eine blumige Stellungnahme, die sehr romantisch formuliert ist. Wir haben - das möchte ich schon auch mitgeben - ganz viele Stellungnahmen von wahlwerbenden Parteien. Das ist dem geschuldet, dass wir alle im Bezirk vertretenen Parteien fragen. Das ist auch gut so. Aber was ich gerne hätte, ist erstens einmal tiefste Wertschätzung für jeden, der das in einem Bezirk macht, denn das ist viel Arbeit. Aber wir müssen denjenigen ein bisschen mehr Zeit geben. Darüber haben wir auch schon geredet. Die kriegen das oft über die Bezirksvertretung oder über den Bezirksvorsteher weitergeleitet und haben dann manchmal nur 24 oder 48 Stunden Zeit zu antworten. Diesen Fall hatten wir vor Weihnachten. Das sind Dinge, die müssen wir uns anschauen, damit das nicht einreißt. Das kriegen wir immer wieder rückgemeldet: Wir haben zu wenig Zeit, darauf einzugehen. Also: Wir haben schon noch sehr viel Bedarf, uns zu verbessern in der Arbeit. Das ist auch gut, der Petitionsausschuss wächst ja. Wir wollen auch ein modernes Instrument werden. Da danke ich dir, liebe Andrea (in Richtung Abg. Mag. Andrea Mautz) als Ausschussvorsitzende, dass du das sehr wertschätzend und sehr professionell machst - dieses Wort ist ja jetzt wieder nicht gekommen, ich habe genau aufgepasst - und dass du uns auch als Oppositionspartei sehr gut im Griff hast. Da muss ich dir (erheitert) schon Danke sagen dafür. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: ... aber nicht klatschen! - Allgemeine Heiterkeit) - Da darfst du nicht klatschen, braucht ihr nicht zu klatschen. aber es ist so. Du (in Richtung Abg. Mag. Andrea Mautz) hast immer ein offenes Ohr für uns. Ich möchte auch an dieser Stelle Bernhard Schiel Danke sagen. Der hat es auch nicht einfach mit uns, und er hat auch sehr große Geduld mit uns. Und ich freue mich - ich muss das wieder einmal sagen -, wenn uns irgendwann einmal auch der Herr Stadtrat begrüßt und dabeisitzt, wenn wir stundenlang sitzen, diskutieren und debattieren. Ich glaube, wir haben noch viel zu tun. Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich der Abg. Weber zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Abg. Thomas Weber (NEOS): Liebe Frau Kollegin Keri, du hast gesagt, ich hätte behauptet, dass ich nicht möchte, dass die Anzahl von Unterstützungserklärungen preisgegeben wird, wenn jemand über 500 Unterschriften gesammelt hat. Das ist falsch. Ich habe gesagt, ich möchte, dass wir als Petitionsausschuss alle Petitionen gleich behandeln. Und Fakt ist auch, dass nach der Reform des Petitionsrechtes die tatsächliche Anzahl der Unterstützungen, wenn sie elektronisch eingebracht sind, auch auf der elektronischen Plattform sichtbar sind. (Abg. Sabine Keri: Nur elektronisch! Nur elektronisch!) Ich bin ein großer Freund von Transparenz, und das ziehen wir auch durch, diese Zahlen sind jetzt veröffentlicht. Danke. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Abg. Mautz, und ich erteile es ihr. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Andrea Mautz (SPÖ): Herr Präsident, Herr Landesrat, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Petitionsrecht Neu - ein Jahr arbeiten wir nun damit, es gibt den zweiten Halbjahresbericht. Ich muss sagen, ich bin nach wie vor sehr stolz auf die Änderungen, die uns gelungen sind, weil sie wirklich großartige Fortschritte waren, die wir da gemeinsam beschlossen haben. Wie schon öfter angesprochen, kann man die öffentlichen Sitzungen, die es gibt, nachsehen auf der Petitionsplattform. Auch, denke ich, ist ganz interessant, dass man auf dieser Petitionsplattform sehr viel finden kann, auch die Protokolle aller Petitionsausschusssitzungen mit Stimmverhältnissen, und so weiter, und so fort. Es ist also ein sehr transparenter, sehr guter Ausschuss. Schauen Sie sich das an auf "petitionen.wien.gv.at" - da ist alles sehr übersichtlich und jetzt auch in einer etwas modernerer Ausführung nachzusehen. Ich kann auch sagen, die Einwohner und Einwohnerinnen dieser Stadt geben uns recht mit dieser Änderung, denn das letzte Mal gab es annähernd so viele Petitionen in einem Jahr wie bei der Einführung des Petitionsgesetzes 2013. Da waren es 49 Petitionen, die abschließend behandelt wurden, jetzt, im Jahr 2023 sind es 48, und ich denke, in keinem Jahr dazwischen waren es jemals so viele Petitionen, die mit so viel Aufmerksamkeit eingebracht oder abschließend behandelt werden konnten. Ein wesentlicher Wert der Petitionen für den Petitionswerber, die Petitionswerberin sind wohl die Stellungnahmen, die von den mit dem Anliegen befassten Stellen formuliert werden. Wir stellen als Petitionsausschuss an StadträtInnenbüros, an Bezirke, an viele Stellen außerhalb des Magistrats und der Stadtverwaltung, zum Beispiel an die Polizei, an die Autofahrerklubs, an den Verkehrsklub Österreich, auch an die Radlobby, Fragen oder bitten, uns eine Stellungnahme zu schicken. So haben wir in diesem Halbjahr 251 Stellungnahmen angefordert und auch erhalten. Ich denke, das ist schon eine großartige Geschichte. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Man kann sich das im Petitionsbericht gut anschauen, dass drei Geschäftsgruppen besonders oft um Stellungnahmen gebeten werden, deswegen mein besonderer Dank an die Geschäftsgruppe Innovation, Stadtplanung und Mobilität, an die Geschäftsgruppe Klima, Umwelt, Demokratie und Personal und an die Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Stadtwerke. Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.) Wichtig ist, denke ich, auch noch einmal zu betonen, dass es mit dieser Reform gelungen ist, die Einbindung der Bezirke zu verstärken, fast jede Petition betrifft einen Bezirk und ein Grätzl. Deswegen auch mein großer Dank an die Vorsteherinnen und Vorsteher, die sehr häufig von uns zu Stellungnahmen aufgefordert werden. Aber insbesondere auch an die wahlwerbenden Parteien in den Bezirksvertretungen. Ich denke, die beeindruckende Zahl soll hier genannt werden: In einem halben Jahr haben die wahlwerbenden Parteien in den Bezirksvertretungen 118 Stellungnahmen an uns geschickt. Das ist das, was du, Kollege Weber, vorhin auch angesprochen hast, was uns wirklich einen guten Überblick gibt, wie die einzelnen Parteien in den Bezirken zu den Petitionen stehen. Bekannt ist, hier jedenfalls, dass eine Petition, die ein Problem anspricht, das im Zuständigkeitsbereich der Stadt Wien ist, dann in Behandlung genommen wird, wenn 500 Wienerinnen und Wiener unterschrieben haben. Ich möchte noch einmal betonen: Unterschreiben beziehungsweise einbringen können Petitionen Menschen, die in Wien gemeldet sind, 16 Jahre alt sind, egal, welche Staatsbürgerschaft sie haben, also wirklich die Bewohnerinnen und Bewohner Wiens. Ein Jahr hat der Petitionswerber/die Petitionswerberin Zeit, um 500 Unterschriften zu sammeln. Dennoch gibt es, wie Kollegin Kickert angesprochen hat, auch sehr gute inhaltliche Petitionen, die diese 500 - obwohl nur 0,01 Prozent der Bevölkerung, und so weiter - nicht erreichen. Das waren 13 in diesem Jahr. Und ja, ich denke, wir können gerne darüber weiter nachdenken, wie wir mit diesen Petitionen verfahren könnten. 8 Petitionen, die eingebracht wurden, waren unzulässig, hatten also nichts mit dem Zuständigkeitsbereich des Bezirks, des Landes, der Gemeinde Wien zu tun, und 18 Petitionen waren erfolgreich. Wir haben als Ausschuss Gespräche in öffentlichen Runden mit jedem Petitionswerber, jeder Petitionswerberin geführt, haben uns sehr ausführlich mit den Inhalten beschäftigt, haben die 251 Stellungnahmen dazu gelesen - alle Fraktionen. Danke dafür, es wurden immer sehr gute Nachfragen gestellt, und ich denke, so zu reden, ist einfach schon sehr wichtig, und die PetitionswerberInnen nehmen das auch gerne wahr. Ich möchte nur einen kurzen Weg durch die Themen der 18 Petitionen gehen. Es wurde schon gesagt, es geht ganz oft um lebens- und liebenswerte Grätzl und Plätze, auch der Jubiläumsbrunnen war nach seiner Inbetriebnahme Thema, das Hereinragen von geparkten Fahrzeugen auf Gehsteige und Fahrradwege. Ich denke, das ist etwas, wo sich wahrscheinlich einige Fußgeherinnen und Fußgeher oder RadfahrerInnen manchmal ärgern. Auch die Höhe der Kosten des Parkpickerls haben wir diskutiert, Verkehrsberuhigungen über viele Bezirke, Fahrradinfrastruktur ist oft ein Thema, Parks und deren Umgestaltung, Schulvorplätze ... Spannend war auch - und da haben wir sehr ausführliche, sehr gute Stellungnahmen erhalten - die Petition zur Novellierung der Wiener Rattenverordnung und die heute hier schon öfter angesprochenen Petitionen, vier sind es mittlerweile, gegen die Verlängerung der Straßenbahnlinien 18 und 12. Für mich war es eine neue Lernerfahrung, dass es so viel Widerstand gegen den Ausbau von öffentlichem Verkehr geben kann, dass man etwas so Sinnvolles so in Frage stellen kann. Ich möchte dennoch sagen, dass es ganz klar für uns ist, dass wir jede einzelne Petition gleich behandeln und für jede einzelne Petition wieder Stellungnahmen eingeholt haben. Die Empfehlungen, die der Petitionsausschuss formuliert - das auch in Richtung der Kollegin Keri -, schicken wir dann auch weiter in die betreffenden Fachausschüsse, wo sie noch einmal zur Diskussion gestellt werden können. Ganz konkret zur Straßenbahnlinie 12: Die letzte Informationsveranstaltung dort vor Ort hat am 13.4. dieses Jahres stattgefunden. Mir persönlich macht es nach wie vor große Freude, dass ich Vorsitzende des Petitionsausschusses sein darf, und ich möchte mich sehr herzlich für diese motivierenden Worte bedanken, die meine KollegInnen gesagt haben. Ich möchte mich auch für die wirklich großartige, gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit und bei allen Fraktionen und FraktionssprecherInnen bedanken. Ich möchte mich bei den PetitionswerberInnen bedanken, denn ich denke auch für sie, die sie die Petitionen an uns herangetragen haben, ist das viel Arbeit - Danke für ihre Zeit und ihr Engagement -, bei den Geschäftsgruppen, den LandesrätInnen, ihren Büros, der MA 62 ganz im Besonderen natürlich - die Unterstützung ist großartig. Danke für Ihre Arbeit und danke für die gute Zusammenarbeit insgesamt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und NEOS sowie von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Auch sehr harmonische Debatten gehen einmal zu Ende. (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.) Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Landeshauptmann, Hohes Haus! Es wurde jetzt allen gedankt, nur noch nicht von jedem. Da müssen wir jetzt noch gemeinsam durch. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, da ein Jahr nach dem neuen Petitionsrecht diese Debatte auch gezeigt hat, wir können auf einen ordentlichen Schritt zurückschauen, einen Schritt, der in Wien eines der modernsten Petitionsrechte umgesetzt hat, und ich möchte das zur Gelegenheit nehmen, den vielen Dank noch einmal zu verstärken. Großer Dank gilt zuallererst den Petitionswerberinnen und Petitionswerbern. Dafür ist das Ganze da, und dafür setzen sich die Abgeordneten im Petitionsausschuss unermüdlich ein. Danke, allen voran dafür der Ausschussvorsitzenden, Abg. Andrea Mautz, aber auch allen Kolleginnen und Kollegen. Es ist schon im Raum gestanden, 473 Stellungnahmen allein im Jahr 2023 ist für mich auch ein Grund, den vielen Organisationen, Bezirksvorsteherinnen, Bezirksvorstehern und den Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung sehr, sehr herzlich Danke zu sagen. Ich bin da nicht der Erste unter den Stadträtinnen und Stadträten, die sich mit den Petitionen beschäftigen, sondern einer von allen, so lege ich es auch an. Das soll auch eine Antwort an die Bemerkungen des Kollegen Berger sein. Also ein herzliches Dankeschön für das große Engagement. Ich möchte mich auch bei dir, liebe Frau Abg. Keri, dafür bedanken, dass du diejenigen hinter der Bühne erwähnt hast - Bernhard Schiel aus meinem Büro. 473 Stellungnahmen heißt auch, sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sehr vielen Büros der Bezirksvorstehungen, der Organisationen, unserer Stadtregierungskolleginnen und -kollegen arbeiten am Petitionsausschuss mit. Dafür vielen herzlichen Dank an alle. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen nun zur Abstimmung, und ich darf jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Es liegt mir auch ein Beschlussantrag der Freiheitlichen Fraktion vor. Beschlussantrag der Abgeordneten Maximilian Krauss, Stefan Berger und Udo Guggenbichler bezüglich verbindlicher Bezirksabstimmungen, und ich darf alle Abgeordneten, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Ich erkenne die Zustimmung der Antragsteller FPÖ, des klubunabhängigen Mandatars und der ÖVP. Das ist keine ausreichende Unterstützung. Der Antrag ist somit nicht angenommen. Poststück 3 betrifft den Bericht 2024 des Unvereinbarkeitsausschusses gemäß § 129b Abs. 4 der Wiener Stadtverfassung über die Kontrolle der Bezüge von öffentlich Bediensteten, die zu Mitgliedern des Landtages gewählt wurden. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abg. Dipl.-Ing. Al-Rawi, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Hohes Haus, sehr geehrter Herr Landtagspräsident! In der Regel ist dieses Poststück immer das letzte und danach ist die Sitzung zu Ende. Dieses Mal leider nicht. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Ich bitte aber trotzdem um Zustimmung. Heute haben wir den Ausschuss gehabt. 21 Meldungen sind eingegangen, und der Bericht wurde einstimmig angenommen. Danke. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dem vorliegenden Bericht zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ich stelle auch in diesem Fall die Einstimmigkeit fest. Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass die von den Abgeordneten Prack, Ellensohn, Huemer, Kickert, Otero Garcia, Margulies eingebrachte, an den Herrn Landeshauptmann gerichtete Dringliche Anfrage betreffend "Wiener Wohnbauförderung" vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfinde. Die Verlesung der Dringlichen Anfrage wird vom Antragsteller gewünscht. Ich darf daher den Schriftführer um Verlesung der Dringlichen Anfrage ersuchen. Schriftführer Abg. Harald Zierfuß: "Dringliche Anfrage der Abgeordneten Georg Prack, David Ellensohn, Barbara Huemer, Jennifer Kickert, Huem Otero Garcia, Martin Margulies an Herrn Lhptm Dr. Michael Ludwig für den Landtag am 24. April 2024. Wiener Wohnbauförderung. Der gemeinnützige und der kommunale Wohnbau bilden die tragenden Säulen des leistbaren und grünen Wohnens in Wien. Doch der geförderte Wohnbau hält nicht mit dem Wachstum der Stadt Schritt. Der Anteil des geförderten Wohnungsneubaus am gesamten Wohnbauvolumen ist in den vergangenen Jahren eingebrochen. Das schwächt die tragenden Säulen, die für günstiges und grünes Wohnen in Wien verantwortlich sind und gefährdet die Leistbarkeit des Wohnens in Wien. Zweckentfremdung der Wiener Wohnbauförderung Wien hat 2020 bis 2022 durchschnittlich nur knapp zwei Drittel der Wohnbaufördermittel für Wohnbauförderung ausgegeben. Die Einnahmen für die Förderung von leistbarem Wohnen in Wien wurden damit um durchschnittlich 210 Millionen EUR pro Jahr zweckwidrig verwendet. Die Neubauförderung in Wien war 2022 gegenüber dem Vorjahr mit 25 Prozent, gegenüber dem 10-jährigen Durchschnitt sogar um 43 Prozent rückläufig. Österreich-weit stieg die Sanierungsförderung 2022 leicht, nur in drei Bundesländern war die Entwicklung rückläufig, am stärksten in Wien mit minus 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr beziehungsweise 37 Prozent gegenüber dem 10-jährigen Durchschnitt. Dabei weist Wien für diesen Zeitraum ein stärkeres Bevölkerungswachstum auf als die anderen Bundesländer. Dem System der Wohnbauförderung wird in Wien aktuell ein Drittel der Gelder entzogen, die für die Förderung von günstigem Wohnen bestimmt sind. Die zweckwidrige Verwendung von Wohnbaufördermitteln schwächt die Bemühungen, günstiges und grünes Wohnen in Wien zu schaffen, massiv. Die missbräuchliche Verwendung von Wohnbaufördergeldern zum Stopfen von Budgetlöchern muss ein Ende haben. Österreich-weit mussten in den vergangenen Jahren immer weniger Budgetmittel der Bundesländer auf Grund sinkender Wohnbauförderausgaben und steigender Rückflüsse aus der Wohnbauförderung seitens der Länder selbst aufgebracht werden. Wien kamen hier - bei Ausgaben in Höhe von 296 Millionen EUR - im Jahr 2022 Rückflüsse aus der Wohnbauförderung in Höhe von 440 Millionen EUR zu, ein Saldo von 144 Millionen EUR zu Gunsten des Allgemeinen Budgets auf Kosten der verfügbaren Wohnbaufördermittel, und das bei Steigerungen in der Subjektförderung. Der gemeinnützige Wohnbau muss in Wien wieder Vorrang haben. Die Einnahmen aus der Wohnbauförderung müssen für vorrangig gemeinnützigen Wohnbau ausgegeben werden. Die Stadtplanung muss dem gemeinnützigen Wohnbau Priorität einräumen. Auf Flächen der öffentlichen Hand soll ausschließlich gemeinnütziger Wohnbau, bevorzugt im Baurecht, entstehen. Und es braucht eine rechtlich verbindliche Zweckbindung der Einnahmen aus Wohnbauförderbeiträgen und Darlehensrückflüssen aus der Wohnbauförderung für das Bundesland Wien. Per landesgesetzlicher Regelung soll sichergestellt werden, dass die Einnahmen aus den Wohnbauförderbeiträgen und den Rückflüssen aus Darlehen zweckgebunden für die Wohnbauförderung ausgegeben werden. 2020 bis 2022 hat das Bundesland Wien durchschnittlich 390 Millionen EUR jährlich für Wohnbauförderung ausgegeben. Die Einnahmen beliefen sich im gleichen Zeitraum auf durchschnittlich 600 Millionen EUR jährlich, 310 Millionen EUR aus Wohnbauförderbeiträgen, 290 Millionen EUR aus Darlehensrückflüssen. Zwischen 20 und 22 wurde damit mehr als ein Drittel der Einnahmen für Wohnbauförderung zweckwidrig verwendet. Durchschnittlich waren das zirka 210 Millionen EUR pro Jahr. Wien gab in den Jahren 2020 bis 2022 durchschnittlich 202 EUR pro Kopf für Wohnbauförderung aus. Wien liegt damit auf Platz 5 im Ranking der österreichischen Bundesländer und etwas unter dem österreichischen Durchschnitt von 214 EUR pro Kopf. Würde Wien alle Einnahmen für die Wohnbauförderung zweckgebunden ausgeben, würden die Pro-Kopf-Ausgaben bei über 300 EUR liegen. Vergleicht man die Pro-Kopf-Ausgaben von 20 bis 22 mit den um Inflation und Bevölkerungswachstum bereinigten Ausgaben von 96 bis 98, dann liegen sie etwa bei einem Drittel der damaligen Ausgaben. Sozialer Wohnungsbau im Hintertreffen Der soziale Wohnbau gerät in Wien zunehmend ins Hintertreffen. Das führt zu massiven Problemen für die Leistbarkeit von Wohnraum in Wien. 1. Der Anteil des sozialen Wohnbaus in Wien sinkt durch zu geringe Neubautätigkeit: In den Jahren 20 bis 22 betrug der Anteil geförderter Wohnungen am gesamten Wohnbauvolumen, das baubewilligt wurde, nur 25 Prozent des Gesamtvolumens. Drei Viertel der Baubewilligungen erfolgten für den nicht geförderten Bereich. 2. Der Einbruch der Ausgaben für geförderten Wohnbau in Wien schwächt den gemeinnützigen Wohnbau: Für Wohnbauförderung in Wien standen 20 bis 22 real um 2 Drittel weniger Mittel zur Verfügung als vor 25 Jahren. Unter Einbeziehung der Inflation handelt es sich um eine reale Kürzung von 59 Prozent. Berücksichtigt man die Bevölkerungsentwicklung, liegt der Wirkungsverlust bei 67 Prozent. 3. Wohnbauförderung für Wohnungsneubau gewerblicher Bauträger ist kurzsichtig: Nur die Wohnbauförderung an gemeinnützige Wohnbauträger beziehungsweise den kommunalen Wohnbau stellt den sozialen Wohnbau über Generationen sicher. In Wien wurde in den vergangenen Jahren aber häufig Wohnbauförderung an gewerbliche Bauträger vergeben. Vorrang für den sozialen Wohnbau Wien muss der Förderung von sozialem Wohnbau den Vorrang einräumen. Wesentliche Ansatzpunkte dafür wären: 1. Wiener Zweckbindungsgesetz: Eine landesgesetzliche Regelung, die die Zweckbindung von Einnahmen aus den Wiener Wohnbauförderbeiträgen und von Rückflüssen aus Darlehen für die Wohnbauförderung festlegt, soll die auf Bundesebene abgeschaffene Zweckbindungsregelung ersetzen und damit sicherstellen, dass keine Wohnbauförderungsgelder mehr für andere Zwecke verwendet werden. 2. Vorrang für gemeinnützige Bauvereinigungen: Die Förderungszusicherungen für den Wohnungsneubau sollen ausschließlich an gemeinnützige Bauvereinigungen erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass geförderter Wohnbau über Generationen hinweg leistbar und verfügbar bleibt. 3. Widmungskategorie ‚Geförderter Wohnbau' konsequent anwenden: Um ausreichend Flächen für den gemeinnützigen Wohnbau zur Verfügung zu stellen, soll die Widmungskategorie ‚Geförderter Wohnbau' konsequent angewandt werden. Der in den Planungsgrundlagen der Stadt verankerte Wert von zwei Drittel eines Planungsgebietes, der für geförderten Wohnbau vorzusehen ist, soll eingehalten werden. 4. Anwendungsschwelle für Widmungskategorie ‚Geförderter Wohnbau' senken: Die Planungsgrundlagen der Stadt Wien sollen die Anwendung der Widmungskategorie ‚Geförderter Wohnbau' in Zukunft schon ab einer zusätzlichen Bruttogeschoßfläche von 1.000 m² statt bisher 5.000 m² vorsehen. Damit würde auch bei größeren Aufstockungen des Gebäudebestands geförderter Wohnbau entstehen. 5. Gemeinnütziger und kommunaler Wohnbau und auf öffentlichem Boden: Bei Grundstücken der öffentlichen Hand, auch Bundesimmobilien, ÖBB, Kasernen, und so weiter, sollen für Wohnbau gewidmete Flächen zur Gänze für geförderten Wohnbau gewidmet werden. Dies soll in den Planungsgrundlagen verankert werden. Die unterzeichnenden Landtagsabgeordneten stellen daher gemäß § 118 der Wiener Stadtverfassung in Verbindung mit § 36 der Geschäftsordnung des Landtags folgende Dringliche Anfrage: 1. Bekennt sich das Bundesland Wien zur zweckgebundenen Verwendung von Einnahmen aus Wohnbauförderbeiträgen und Darlehensrückflüssen aus der Wohnbauförderung für die Wohnbauförderung? 2. Das aktuelle Wohnbaupaket der Bundesregierung umfasst Zinszuschüsse des Bundes für die Länder und eine Milliarde für den geförderten Wohnbau unter der Bedingung der zweckgemäßen Verwendung dieser Mittel. Dies bedeutet eine zumindest teilweise Rückkehr zur Zweckbindung der Wohnbauförderung. Im Rahmen der letzten Finanzausgleichsverhandlungen, beschlossen Ende 23, wurde die Zweckbindung der gesamten Wohnbauförderung jedoch nicht wieder eingeführt. Was war die diesbezügliche Position des Landes Wien? Haben Sie sich als Landeshauptmann von Wien für die Wiedereinführung der Zweckbindung der gesamten Wohnbauförderung eingesetzt? 3. In den Jahren 20 bis 22 hat das Bundesland Wien durchschnittlich 390 Millionen EUR jährlich für Wohnbauförderung ausgegeben. Die Einnahmen beliefen sich im gleichen Zeitraum auf durchschnittlich 600 Millionen EUR jährlich, 310 Millionen EUR aus Wohnbauförderbeiträgen, 290 Millionen EUR aus Darlehensrückflüssen. Für welche Zwecke wurden die übrigen durchschnittlich 200 Millionen pro Jahr verwendet? 4. Wie wird gesichert, dass die Mittel der Wohnbauförderung in Wien ausschließlich für die Wohnbauförderung zur Verfügung stehen? a. Welche Maßnahmen wurden auf Grund des massiven Abflusses von Mitteln für den Zweck der Wohnbauförderung aus dem System der Wohnbauförderung bereits gesetzt? b. Gibt es aktuelle Weisungen, konkrete Vorgaben oder interne Richtlinien, die dafür sorgen, den massiven Abfluss von Wohnbaufördermitteln aus dem System der Wohnbauförderung in Zukunft zu verhindern? c. Ist daran gedacht, die bereits zweckentfremdeten Mittel für Wohnbauförderung dem Kreislauf wieder zuzuführen? 5. Wie haben sich die Einnahmen und Ausgaben für Wohnbauförderung in Wien im Jahr 2023 weiterentwickelt? a. Wie hoch waren die Einnahmen des Bundeslandes Wien aus Wohnbauförderbeiträgen im Jahr 2023? b. Wie hoch waren die Einnahmen des Bundeslandes Wien aus Darlehensrückflüssen aus dem Titel der Wohnbauförderung im Jahr 2023? c. Wie hoch waren die Ausgaben des Bundeslandes Wien für Wohnbauförderung im Jahr 2023? 6. Wie waren die Ausgaben für Wohnbauförderung im Jahr 2023 verteilt? a. Wie hoch waren die Ausgaben für Neubau? b. Wie hoch waren die Ausgaben für Sanierung? c. Wie hoch waren die Ausgaben für Wohnbeihilfe? d. Wie hoch waren die Ausgaben für sonstige Positionen? 7. 1996 bis 1998 wurden in Wien durchschnittlich 603 Millionen EUR pro Jahr für die Wohnbauförderung ausgegeben. 2020 bis 22 waren es durchschnittlich 387 Millionen EUR. Damit sind die Ausgaben nominell um 36 Prozent gesunken. Unter Einbeziehung der Inflation handelt es sich um eine reale Kürzung von 59 Prozent. Berücksichtigt man die Bevölkerungsentwicklung, liegt der Wirkungsverlust bei 67 Prozent. Welche Strategie verfolgt das Land Wien mit der massiven Kürzung von Ausgaben für die Wohnbauförderung? a. Was hat das Bundesland Wien unternommen, um die massive Kürzung von Wohnbaufördergeldern zu verhindern? b. Ist daran gedacht, die Ausgaben für Wohnbauförderung wieder an das Niveau von 1996 bis 98 heranzuführen? 8. Wurde das Amt der Landesregierung mit der Prüfung der Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Einführung einer Zweckbindung der Rückflüsse der Wohnbauförderung auf Wiener Landesebene beauftragt? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b. Wenn nein, warum nicht? 9. Welche rechtlichen und faktischen Maßnahmen hat das Land Wien gesetzt, um die best- und größtmögliche Objektförderung im Rahmen der Wohnbauförderung zu gewährleisten? 10. Mit der Verländerung des Wohnbauförderbeitrages wurde den Bundesländern zugestanden, diesen Tarif selbstständig festzulegen. Gibt es bereits diesbezügliche Umsetzungsschritte auf Wiener Landesebene? 11. Wie hoch war der Anteil von geförderten Wohneinheiten an den Baubewilligungen für Wohneinheiten im Jahr 2023? a. Wie viele geförderte Wohneinheiten, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet wurden, wurden 2023 bewilligt? b. Wie viele geförderte Wohneinheiten, die von kommunalen Wohnbauträgern errichtet wurden, wurden 2023 bewilligt? c. Wie viele geförderte Wohneinheiten, die von gewerblichen Wohnbauträgern errichtet wurden, wurden 2023 bewilligt? Gemäß § 37 der Landtagsgeschäftsordnung wird beantragt, dass diese Anfrage verlesen und mündlich begründet werden kann und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet." Du bist an der Reihe, Manfred (in Richtung Präsident Mag. Manfred Juraczka, der so wirkt, als sei er eingeschlafen). (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Eingeschlafen?!) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Vielen herzlichen Dank für die Ausführungen. (Allgemeiner Beifall und Heiterkeit.) Für die Begründung der Dringlichen Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs. 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Zur Begründung der Dringlichen Anfrage erteile ich nun Herrn Abg. Prack das Wort. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, sehr geehrte Damen und Herren! Keine Sorge, es werden keine 20 Minuten. "Die Zweckbindung würde anderen Verwendungen der Wohnbauförderung den Riegel vorschieben, Druck vom angespannten Wohnungsmarkt nehmen und den Konjunkturmotor der Bauwirtschaft deutlich ankurbeln." - Das ist Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Ludwig am 13. März 2023, damals noch Wohnbaustadtrat. Dem ist inhaltlich nichts hinzuzufügen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Außer, dass das Bundesgesetzgebung ist!) In diesem Zusammenhang haben Sie, Herr Landeshauptmann, dann auch noch dargestellt, dass die Rückkehr zur Zweckbindung der Wohnbaufördermittel für Wien keine Auswirkungen haben würde, weil die Stadt damals über 100 Millionen durchschnittlich pro Jahr zusätzlich in den geförderten Wohnbau investiert hat. Allein 2013 wurden in Wien rund 620 Millionen EUR für den geförderten Wohnbau eingesetzt. Nun, das hat sich grundlegend geändert, sehr geehrte Damen und Herren. Eine aktuelle Analyse des Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen zeigt, in Wien wurden von 2020 bis 2022 rund ein Drittel der Einnahmen für Wohnbauförderung nicht für die Wohnbauförderung ausgegeben, also sind durchschnittlich 210 Millionen EUR pro Jahr ins Budget geflossen. Jetzt muss man kurz erklären, warum wir immer diese Durchschnittswerte bringen. Es gibt manchmal Jahre, in denen höhere Darlehensrückflüsse da sind, Jahre, in denen niedrigere Darlehensrückflüsse da sind, es macht also keinen Sinn, ein einzelnes Jahr herauszupicken, deswegen diese Durchschnittswerte über drei Jahre. Was heißt das? Wohnbauförderbeiträge, die jeder Arbeitnehmer, jede Arbeitnehmerin sowie die ArbeitgeberInnen monatlich für leistbares Wohnen bezahlen, werden für etwas völlig anderes verwendet. Das ist, als würde man Krankenversicherungsbeiträge für die Finanzierung von Straßenbau verwenden oder Pensionsversicherungsbeiträge für die Finanzierung von Kinderbetreuung. Alles gut und richtig, was da finanziert wird, aber richtig ist auch: Es würde uns in anderen Bereichen niemals einfallen, solche zweckgebundenen Einnahmen für etwas völlig anderes auszugeben. Aber bei der Wohnbauförderung werden die Einnahmen munter zweckentfremdet, und das leider auch in Wien, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.) Das ist ein massives Problem für den leistbaren Wohnungsbau, das müssen wir reparieren, und es ist klar, die Ursache des Übels ist die Abschaffung der Zweckbindung der Wohnbauförderung auf Bundesebene. Betrieben wurde diese Aushöhlung der Wohnbauförderung im Übrigen von einer schwarz-blauen Bundesregierung ab 2001. ÖVP und FPÖ haben dafür gesorgt, dass Milliarden an Wohnbaufördergeldern zweckwidrig verwendet wurden, Milliarden an Wohnbaufördergeldern, die von den Löhnen der ArbeitnehmerInnen abgezogen wurden, um leistbares Wohnen zu bezahlen. Das Land Niederösterreich hat sogar damit spekuliert und sich am Ende verspekuliert. Die Stadt Wien hat ausständige Darlehen nie verkauft, das will ich hier auch positiv erwähnen, weil wir schon auch klären müssen, was diese Darlehen sind. Diese Darlehen sind ebenfalls aus den Wohnbauförderbeiträgen der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen gespeist, das heißt, auch die zweckwidrige Verwendung von Rückflüssen aus den Darlehen ist eine zweckwidrige Verwendung von Wohnbauförderbeiträgen. Der einzige Unterschied, der da besteht, ist, dass einige Jahre Abstand zwischen der Einnahme der Wohnbauförderbeiträge, der Einspeisung ins System, und dem Wiederrückfluss ins Budget sind. Die Einnahmen aus Wohnbauförderbeiträgen und Darlehensrückflüssen haben sich in Wien in den Jahren 2020 bis 2022 durchschnittlich auf 600 Millionen EUR pro Jahr summiert. Die Ausgaben für Wohnbauförderung waren im selben Zeitraum bei zirka 390 Millionen EUR pro Jahr. Das bedeutet, dass dem System der Wohnbauförderung in diesen 3 Jahren über 200 Millionen EUR pro Jahr entzogen wurden. Die Gelder sind zwar nicht verspekuliert worden wie in Niederösterreich, aber das System der Wohnbauförderung ist allein in diesen 3 Jahren um 630 Millionen EUR geschwächt worden. Hunderte Millionen Euro sind diesem Kreislauf entzogen worden, und das ist ein Skandal, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.) Denn der leistbare Wohnraum, der mit diesem Geld finanziert werden sollte, fehlt uns in der Stadt. Die Zweckentfremdung von Wohnbaufördermitteln schwächt den sozialen Wohnungsbau massiv, und das kann man sich auch anschauen am Anteil der Baubewilligungen für geförderte Einheiten in Wien, der in den Jahren 2020 bis 2022 nur bei 25 Prozent der Baubewilligungen lag. Zum Vergleich: Aktuell leben in Wien zwei Drittel der MieterInnen im geförderten und kommunalen Wohnbau. Wir verlieren also massiv an Boden, wir halten nicht mit dem Stadtwachstum Schritt, und das können wir nicht hinnehmen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.) Es ist aber kein Wunder. Ich greife noch einmal die Zahlen des Herrn Landeshauptmanns von 2013 auf. Wir haben 2013 620 Millionen für geförderten Wohnbau ausgegeben, wir haben dem Kreislauf der Wohnbauförderung damals 100 Millionen pro Jahr aus dem Budget zugeführt. Davon kann heute einfach keine Rede mehr sein. Man muss kein Mathematikgenie sein, um festzustellen, dass das Sinken der Ausgaben von 620 Millionen im Jahr 2013 auf durchschnittlich 390 Millionen in den letzten 3 Jahren eine massive Kürzung der Wohnbauförderung in Wien darstellt, sehr geehrte Damen und Herren. Und da ist noch gar nicht einberechnet, was die Inflationswirkung noch zusätzlich ausmachen würde und das Wachstum der Stadt. Man kann jetzt natürlich die Position beziehen, dass die Abschaffung der Zweckbindung der Wohnbauförderung durch Schwarz-Blau Schuld daran trägt, dass die Wiener Wohnbaufördergelder zweckentfremdet werden. Es stimmt - mit einer Zweckbindung der Wohnbauförderung könnten wir das gar nicht machen. Aber nimmt uns das aus der Verantwortung dafür, die Wohnbauförderung ihrem Zweck gemäß einzusetzen? Ich würde sagen, nein, und Sie, Herr Landeshauptmann, haben das zumindest 2013 auch noch so gesehen. Wir müssen auf nichts und niemanden warten, sehr geehrte Damen und Herren, auf keine Landeshauptleutekonferenz, wo immer alle sagen, wir verwenden das eh alle zweckgebunden, und immer nur die Wohnbauförderbeiträge meinen und nicht die Rückflüsse aus den Darlehen. Wir müssen nicht auf eine Einigung auf Bundesebene warten, wir können die Zweckbindung der Wohnbauförderung einfach umsetzen, und wir sollten uns selbst dazu verpflichten und diese Selbstverpflichtung für eine Zweckbindung in einem Landesgesetz regeln, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.) Wenn Sie diesen Vorschlag von uns nicht annehmen wollen - das kann ich ja bis zu einen gewissen Grad nachvollziehen, man will sich von einem GRÜNEN nichts sagen lassen -, dann nehmen Sie sich ein Vorbild an der SPÖ in Oberösterreich. Die hat im November 2023 einen Antrag im Oberösterreichischen Landtag eingebracht, eine Zweckbildung der Wohnbaufördergelder auf Landesebene zu verankern. Ich finde, das ist eine gute Idee, das sollten wir auch hier machen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen bereit, die Zweckbindung der Wohnbauförderung mit Ihnen gemeinsam, liebe Regierungsfraktionen, zum Gesetz zu erheben. Sie müssen es wollen. Dann haben wir das auch sichergestellt, dann gibt es keine Diskussion mehr darüber, ob das in einem Fall nicht anders gegangen ist, dann ist klargestellt: Wohnbauförderbeiträge und die Rückflüsse aus Darlehen dürfen nur für Wohnbauförderung verwendet werden. Denn am Ende geht es genau darum, was der Herr Landeshauptmann 2013 so klar und deutlich gesagt hat: Die Zweckbindung würde anderen Verwendungen der Wohnbauförderung wieder den Riegel vorschieben, Druck vom angespannten Wohnungsmarkt nehmen und den Konjunkturmotor der Bauwirtschaft deutlich ankurbeln. Ich würde sagen, was der Herr Landeshauptmann 2013 gesagt hat, gilt heute ganz genauso, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich möchte es aber noch ein bisschen breiter fassen. Wir brauchen in Wien jetzt einen absoluten Vorrang für den sozialen Wohnungsbau, um der Verknappung von leistbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Wenn dann, wie im Fall - und den haben wir hier schon diskutiert - der Baumstadt Floridsdorf zu Gunsten von Investoren auf Flächen für den geförderten Wohnbau verzichtet wird, ist das der falsche Weg, sehr geehrte Damen und Herren. Wir brauchen genau diese Flächen für leistbare Wohnungen. Wir brauchen diese Flächen für den gemeinnützigen Wohnbau, sonst haben wir eine Verknappung an leistbarem Wohnraum. Wenn wir ein Dreivierteljahr nach der Beschlussfassung der Bauordnung immer noch keinen Vorschlag über die Senkung der Anwendungsschwelle für die Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" vorliegen haben, dann ist das zu langsam. Wir brauchen den geförderten Wohnbau auch im Rahmen der Nachverdichtung der Bestandsstadt. Es wird immer wichtiger werden, in der Bestandsstadt die Nachverdichtung zu forcieren, und da brauchen wir gerade im privaten Bereich eine niedrigere Anwendungsschwelle für die Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau", sonst werden wir dort nur freifinanzierten Wohnbau, den sich im Moment niemand leisten kann, haben. Wenn die Widmungsreserve für sozialen Wohnbau unter der aktuellen Planungsstadträtin einbricht, dann ist das brandgefährlich, sehr geehrte Damen und Herren. Denn das kann man so schnell nicht wieder aufholen. Wir müssen ausreichend Vorsorge treffen für den gemeinnützigen und kommunalen Wohnbau. Wenn nach dem Misserfolg der Call-Wohnungsinitiative immer noch gewerblicher Wohnbau mit Wohnbauförderung unterstützt wird, dann, würde ich sagen, haben wir wenig gelernt. In dem Fall geht es um den Wohnungsneubau. Die Wohnbauförderung muss den gemeinnützigen Wohnungsneubau forcieren und unterstützen, weil nur der gemeinnützige Wohnungsneubau dauerhaft leistbar bleibt. Wenn wir neun Jahre nach dem Wiedereinstieg in den kommunalen Wohnbau gerade einmal 2.000 neue Gemeindewohnungen fertig haben, dann ist das zu wenig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen jedes Jahr 2.500 neue Gemeindewohnungen, um dem Wachstum der Stadt entsprechend kommunalen Wohnbau nachzubauen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Der soziale Wohnbau in dieser Stadt muss wieder Vorrang haben. Die wohnungspolitische Ausgangslage in Wien ist besser als in Niederösterreich, im Burgenland, in Hamburg, wo wir gerade auf Ausschussreise waren. Das stimmt alles, das gebe ich gerne zu. Aber die Gewissheit, dass das Wohnen in Wien leistbar ist, die geht gerade verloren, und deshalb müssen wir vor allem auf diesen Ebenen, die ich vorher gerade erwähnt habe, gegensteuern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bei der Zweckbindung der Wohnbauförderung, beim Vorrang für sozialen Wohnbau, beim Gemeindebauprogramm, das mit dem Wachstum der Stadt Schritt hält. Unsere Unterstützung dafür haben Sie. Ich würde Sie bitten, nehmen Sie diese Unterstützung auch an, sichern wir gemeinsam die Zukunft des leistbaren Wohnens in Wien. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich danke für die Begründung. Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich nun der Herr Landeshauptmann zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Bitte, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident, Hoher Landtag, sehr geehrte Damen und Herren! Eingangs ist zu betonen, dass Wien auch in Krisenzeiten am Ausbau des international renommierten Wiener Wohnbaumodells festgehalten hat. Dass das Jahr 2022 ein schwieriges war für die Bauwirtschaft, ist unbestritten. Deswegen hat Wien bereits im Mai 2022 als erstes Bundesland die Wohnbauförderungen angehoben, damit im geförderten Wohnbau weitergebaut werden konnte. Klares Ziel ist, die Förderung so attraktiv zu gestalten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel auch abgerufen werden können. Bereits im Oktober 2023 hat das Land Wien in Zeiten eines starken Zinsanstiegs wiederum unverzinste Landesdarlehen gewährt. Mit der Novelle der Neubauverordnung ist damit ein weiterer Meilenstein am Weg in die Zukunft des sozialen Wohnbaus gesetzt worden. Der weitsichtige Ausbau dieses Wiener Wohnbaumodells ist der nächste Schritt von Wien, die Rolle als Welthauptstadt des sozialen Wohnbaus weiterzuentwickeln, und wir werden jetzt kommenden Freitag wieder eine große internationale Konferenz zum Thema Wohnbau durchführen, auf europäischer Ebene, und das Wiener Wohnbaumodell präsentieren. Dazu gehört es, unseren Partnern bei den Wohnbauträgern weiterhin kostendeckendes Bauen zu ermöglichen, Baulücken zu schließen und gerade kleinteiliges Bauen verstärkt zu gewährleisten. Dies ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft, die sich mehrfach rechnet. Damit ist sichergestellt, dass es auch zukünftig keinen Ausverkauf des sozialen, leistbaren Wohnraums geben und das besonders kostengünstige Modell der Smart-Wohnungen abgesichert wird. Wohnbaupolitik mit Verantwortung im Sinne der Wienerinnen und Wiener bedeutet, neben dem Neubau auch die Bestandsgebäude mitzudenken. Die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung fördert gleichzeitig den nachhaltigen Ausstieg aus Gas, erhöht die Lebensqualität im Gebäudebestand und stimuliert zusätzlich die Bauwirtschaft in einer herausfordernden Zeit. Durch die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung wird der Weg in eine nachhaltige und zukunftsfitte Sanierung der bestehenden Gebäude dieser Stadt geebnet. Zusätzlich gibt es mit der Dekarbonisierungsprämie erstmals auch eine handfeste Unterstützung vor allem für Mieterinnen und Mieter, um einen Anreiz zu schaffen, den Weg raus aus Gas mitzugehen. Denn die Frage der nachhaltigen Energieversorgung ist auch eine soziale Frage. Diesen Weg müssen wir deshalb auch gemeinsam gehen, denn Wien wird niemanden zurück lassen. Darüber hinaus schafft die Stadt Wien durch die Wohnbauoffensive 2024 zusätzlichen leistbaren Wohnraum in Form von gefördertem Wohnbau. In Zahlen gegossen heißt dies, dass sich aktuell bereits 7.400 geförderte Wohnungen in Wien in Bau und weitere 8.700 in Planung befinden. Dies bedeutet ein Bauvolumen von zirka 2,8 Milliarden EUR und sichert tausende Wiener Arbeitsplätze, im Übrigen nicht nur für Menschen, die in Wien leben, sondern auch für weit darüber hinaus in der ganzen Ostregion beheimatete. Außerdem werden die Bauträgerwettbewerbe des Wohnfonds Wien weitere 6.100 Wohnungen in Umsetzung bringen. Durch diese 22.200 Wohnungen wird das internationale renommierte Wiener Wohnbaumodell noch weiter ausgebaut. Mit all diesen Maßnahmen wird die durch die Krise getroffene Bauwirtschaft gestützt. Damit stellt sich Wien den schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen mit der vollen Kraft einer prosperierenden Metropole entgegen. Im Zentrum der Wohnbaupolitik der Stadt Wien stehen immer der Mensch und die Frage, wie wir das direkte Lebensumfeld noch nachhaltiger und lebenswerter gestalten können. Ich möchte dann zu den einzelnen Fragen übergehen. Beginnend mit der Frage 1: Richtig ist, wenn man die langfristigen Ausgaben des Landes Wien für die Wohnbauförderung ansieht, kann festgestellt werden, dass die Ausgaben des Landes Wien im Durchschnitt maßgeblich über den Einnahmen liegen. Die Rückflüsse aus gewährten Wohnbaudarlehen sind in ihrer Höhe unterschiedlich, da viele gemeinnützige Wohnbauträger in der Vergangenheit Wohnbaudarlehen teilweise vorzeitig getilgt haben. Zur Frage 2: Was das von Ihnen angesprochene Wohnbaupaket des Bundes anbelangt, so sei schon der Hinweis erlaubt, dass dort in erster Linie die kurzfristige Ankurbelung der Baukonjunktur im Vordergrund steht. Bei den von Ihnen ebenfalls erwähnten Gesprächen zum Finanzausgleichsgesetz 2024 war im gegenständlichen Bereich die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz ein Diskussionspunkt. Eine allfällige Einführung beziehungsweise Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung hingegen war nicht Gegenstand der Verhandlungen. Eine Zweckbindung ist in Wien auch nicht erforderlich, zumal die langfristigen Ausgaben des Landes Wien für die Wohnbauförderung im Durchschnitt maßgeblich über den Einnahmen liegen. Zur Frage 3: Zu betonen ist, dass sowohl durch die Novellen der Neubauverordnungen sowie der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung als auch durch die Neuausrichtung der Wohnbeihilfe Neu wesentliche Impulse gesetzt wurden. Jedoch ist Geld alleine nicht die, wenn man so will, Engstelle. Wie mir mitgeteilt wurde, stehen oftmals nicht finanzielle Gründe der Abholung von Fördermitteln entgegen, wie etwa UVP-Verfahren, Lieferengpässe, Fachkräftemangel und Bürgerbeteiligungsprozesse, welche allesamt zu einer Verzögerung der Baubeginne führen können. Zudem spielt in unterschiedlichen Phasen auch die eigene Wirtschaftlichkeit der Bauträger eine Rolle. An dieser Stelle sei auch nochmals festgehalten, dass die langfristigen Ausgaben des Landes Wien für die Wohnbauförderung im Durchschnitt maßgeblich über den Einnahmen liegen. Lediglich in von einer Rezession der Bauwirtschaft gekennzeichneten Krisenjahren ist dies anders. Es gibt daher insofern keinen Abfluss von Mitteln. Zur Frage 4a bis 4c: Es ist wohl allgemein bekannt, dass gerade die Jahre 2020 bis 2022 starken konjunkturellen Schwankungen unterlegen sind, die nicht zuletzt auf die Covid-19-Krise, weltpolitische Konflikte und damit einhergehende Lieferengpässe zurückzuführen waren. Auch ist noch einmal von mir anzumerken, dass im Sinne der obigen Ausführungen kein Abfluss von Mitteln erfolgt. Zudem ist die Auszahlung der Wohnbauförderung, da es sich insbesondere bei der Neubau- und der Sanierungsförderung um eine Objektförderung handelt, an die tatsächliche Errichtung beziehungsweise an die Sanierung von Wohnhäusern gekoppelt. Für den Fall, dass Förderwerberinnen beziehungsweise Förderwerber die Kriterien einer Förderung erfüllen, wurden stets und werden auch in Zukunft bei Erfüllung der Voraussetzungen die entsprechenden Fördermittel zur Verfügung gestellt. Dies möchte ich hier noch einmal ganz besonders betonen. Zur Frage 5a: Es wurden Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag in der Höhe von 310 Millionen EUR veranschlagt. Zur Frage 5b: Die Einnahmen aus Darlehensrückflüssen betragen laut derzeitigen Berechnungen knapp 167 Millionen EUR. Zur Frage 5c: Die Ausgaben für Wohnbauförderung betragen laut derzeitigen Berechnungen knapp 401 Millionen EUR. Zur Frage 6a: Die Ausgaben für die Neubauförderung betragen laut derzeitigen Berechnungen rund 207 Millionen EUR. Zur Frage 6b: Die Ausgaben für die Sanierungsförderung betragen laut derzeitigen Berechnungen rund 145 Millionen EUR. Zur Frage 6c: Die Ausgaben für die Wohnbeihilfe betragen laut derzeitigen Berechnungen rund 44 Millionen EUR. Zur Frage 6d: Die Ausgaben für das Eigenmittelersatzdarlehen betragen laut derzeitigen Berechnungen rund 5 Millionen EUR. Zur Frage 7a: Es ist nochmals in Erinnerung zu rufen, dass gerade die Jahre 2020 bis 2022 hohen konjunkturellen Schwankungen unterlegen sind, die nicht zuletzt auf die Covid-19-Krise, weltpolitische Konflikte und damit einhergehende Lieferengpässe zurückzuführen waren. Die grundsätzlich vorhandenen Fördermittel wurden daher nicht in vollem Umfang abgerufen oder konnten mangels Baufortschritte nicht ausbezahlt werden. Zur Frage 7b: Das Land Wien hat bereits mit den Novellierungen der Neubauverordnung im Jahr 2022 und 2023 auf die gestiegenen Baukosten und auf die gestiegenen Kreditzinsen am Bankensektor reagiert. Die Fördersätze der Hauptdarlehen wurden in Summe um bis zu 78 Prozent gegenüber dem Jahr 2021 erhöht, und bestehende Zusatzförderungen wurden großteils verdoppelt. Des Weiteren wurde für die Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen eine zusätzliche Förderungsschiene mit einem unverzinsten Landesdarlehen bis zu 350 EUR/m² geschaffen. Durch die Novelle 2023 ergibt sich ein budgetärer Mehrbedarf von 115,22 Millionen EUR im 1. Jahr. Zur Frage 8: Eine gesetzliche Regelung wird nicht als erforderlich erachtet, da es grundsätzlich die Intention des Landes Wien ist, die vorhandenen Fördermittel entsprechend zu verwenden. Zur Frage 9: Wie oben bereits erläutert, darf nochmals unterstrichen werden, dass sowohl durch die Novellen der Neubauverordnung sowie der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung als auch durch die Neuausrichtung der Wohnbeihilfe Neu wesentliche Maßnahmen gesetzt wurden. Das Wiener Wohnbaumodell wurde durch die Novellierung der Neubauverordnung in den Jahren 2022 und 2023 aufgewertet und zukunftsweisend ausgebaut. Mit zusätzlichen 115,22 Millionen EUR an Förderungsgeldern wird sichergestellt, dass der geförderte Wohnbau in Wien auch für die kommenden Jahre realisiert werden kann. Zur Frage 10: Es gibt derzeit keine diesbezüglichen Umsetzungsschritte. Der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt 0,5 Prozent für den Dienstgeber und 0,5 Prozent für die versicherte Person, somit insgesamt 1 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Es darf daher in Erinnerung gerufen werden, dass der Wohnbauförderungsbeitrag durch Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer finanziert wird und somit ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Lohnnebenkosten ist. Das ist auch der Grund, dass ich immer davor warne, Einschränkungen bei den Lohnnebenkosten vorzunehmen, denn das hätte nicht nur Auswirkungen auf die Kranken-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung, sondern auch auf den Familienausgleichsfonds und die Wohnbauförderung, die unerlässlich ist, um im Neubau und in der Sanierung auch geförderte Schritte zu unternehmen. Zur Frage 11: Es wurden im Jahr 2023 für 6.592 Wohnungen Baubewilligungen erteilt. Im selben Jahr wurde für die Errichtung von 2.846 Wohnungen eine Förderung bewilligt. In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass das Baubewilligungsjahr nicht unbedingt ident mit dem Jahr der Förderungszusicherung sein muss. Zu den geförderten Wohneinheiten von gemeinnützigen Bauvereinigungen wurde mir eine Anzahl von 2.355 Wohnungen berichtet. Zu den geförderten Wohneinheiten von gewerblichen Bauträgern wurde mir eine Anzahl von 491 Wohnungen berichtet. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich eröffne hiermit die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Frau StRin Pühringer zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihr, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist. StRin Mag. Judith Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren! Danke, Herr Bürgermeister, für die Beantwortung unserer Dringlichen Anfrage. Eines bleibt jedenfalls Fakt: Die Gewissheit und auch das Versprechen, dass Wien leistbar bleibt beim Wohnen, geht für immer mehr Wienerinnen und Wiener gerade verloren. Bei der Armutskonferenz letzte Woche in Salzburg wurde am Ende ein großes Zukunftsbild gemalt aus 14 verschiedenen Themengruppen. Wenn man sich dieses Zukunftsbild anschaut mit den Ergebnissen aus der Armutskonferenz, wird sehr schnell klar, dass leistbares Wohnen für Menschen eines der allerzentralsten Themen ist. Die TeilnehmerInnen der Armutskonferenz haben das auch präzise auf den Punkt gebracht, weil sie gesagt haben, was wir uns wirklich wünschen, ist, keine Wohnsorgen mehr zu haben. Wohnen ohne Profite für alle, wohnen mit wem sie wollen, wie sie es brauchen und sich wünschen. In Wien sind die Wartelisten für den sozialen Wohnbau aber lang, und im Moment ist es schwierig und vor allem auch sehr langwierig, überhaupt eine geförderte und einigermaßen leistbare Wohnung zu bekommen. Betroffen sind dabei nicht nur Menschen mit Armutserfahrung und mit niedrigem Einkommen, sondern auch sehr viele junge Menschen in Wien, die sich einfach nicht mehr leisten können, eine Wohnung zu finden, sei es alleine, sei es in Wohngemeinschaften, und die merken, dass dieses Versprechen von leistbarem Wohnen in Wien immer weniger gilt. Das Menschenrecht auf Wohnen, dieses Menschenrecht in Wien tatsächlich zu verwirklichen, bedeutet aber, dass es nicht reicht, irgendein Dach über dem Kopf zu haben, eines, das vielleicht schimmelt oder feucht ist, eines, in dem Frauen und Kinder, Alleinerziehende viel zu wenig Platz haben, eines, das zu teuer ist, und eines, das einem vielleicht auch nicht genug Geld für ein wirklich existenzsicherndes und gutes Leben lässt. Für viele Menschen in Wien ist tatsächlich, wie wir GRÜNE es in unserer Initiative für eine Wiener Volksbefragung beim Namen nennen, zu Hause zu teuer. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, können wir nicht länger hinnehmen. (Beifall bei GRÜNEN.) Warum wollen wir Wiener GRÜNE denn eigentlich diese Wiener Volksbefragung für günstiges und grünes Wohnen initiieren? Weil sich all diese Meldungen über unwürdige Behausungen - wenn man vor Ort ist, muss man sagen, das sind zum Teil keine Wohnungen mehr, das sind tatsächlich Behausungen -, über Wohnungen, die überteuert und überbelegt vermietet werden, Wohnungen, die in einem völlig desolaten Zustand sind, und Wohnungen, die leerstehen, mittlerweile wirklich häufen. Sie erinnern sich vielleicht an den Bericht über das sogenannte Horrorhaus im 20. Bezirk - das war die eine Meldung - oder den Bericht über das Haus am Gaudenzdorfer Gürtel jetzt gerade im April, als diese Wohnungen in den Schlagzeilen waren, weil Wohnungen aufgebrochen und Leitungen durchgeschnitten wurden und die Mieter dort ohne Strom und seit April auch ohne Wasser und ohne Heizung leben. In diesem Fall sind es geflüchtete Menschen, die alle nur einen Untermietvertrag haben. All diese Medienberichte häufen sich. Wir können das in dieser Form so einfach nicht mehr hinnehmen und die Augen verschließen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Im Zuge dieser Kampagne "Zu Hause zu Teuer" bekommen wir tatsächlich viele, viele Meldungen. Menschen wenden sich an uns, Menschen bitten um Hilfe, Menschen laden uns ein, auch ihre Wohnungen und Wohnhäuser zu besuchen. Das Bild ist jedes Mal recht erschütternd. Menschen leben zum Teil unter unwürdigen Bedingungen, werden von den Vermietern schikaniert oder werden auch einfach für blöd verkauft. Ich glaube, wir müssen diesen Immobilienhaien endlich das Handwerk legen und diese Wohnungen - falls notwendig - einfach auch unter Zwangsverwaltung der Gemeinde Wien stellen, wenn es nicht anders geht, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Die Wohnungsnot in Wien und auch diese menschenunwürdigen Zustände betreffen natürlich besonders Angehörige vulnerabler Gruppen, besonders armutsbetroffene, geflüchtete, junge und alleinerziehende Menschen. Wir wissen aber, dass mittlerweile weite Teile der Stadt heute für viele Haushalte und auch für DurchschnittsverdienerInnen unleistbar geworden sind. Zwei Trends haben sich in den vergangenen Jahren deutlich abgezeichnet: Einerseits wächst Wien, und andererseits steigen die Preise fürs Wohnen. Für viele Menschen und viele Familien machen die Wohnkosten bereits deutlich mehr aus als die oft als Obergrenze für die Leistbarkeit definierten 40 Prozent des Haushaltseinkommens. Normalerweise sagt man, maximal 40 Prozent des Haushaltseinkommens sollen fürs Wohnen ausgegeben werden. Diesbezüglich erinnere ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, gern an die Losung der ArbeiterInnenbewegung. Die war nämlich: Niemand soll mehr als ein Viertel des Lohns oder Einkommens fürs Wohnen ausgeben müssen. Diese Losung stimmt schon lang nicht mehr. Sie sollte aber wieder stimmen. Sie sollte wieder der Maßstab für leistbares Wohnen in Wien werden, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN. - Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Wenn niemand etwas gegen die Inflation macht!) Genau deshalb fordern wir die Wiener Landesregierung auch auf, endlich geeignete Maßnahmen zu setzen. Es nützt Wohnungssuchenden im Moment nichts, wenn die Fortschrittskoalition postuliert, dass sie ausreichend neue und leistbare Wohnungen baut, gleichzeitig aber dem geförderten Wohnbau diese Mittel entzogen werden, wie wir das heute schon in der Begründung von meinem Kollegen Georg Prack gehört haben. Mein Kollege Georg Prack hat schon ausgeführt, dass in Wien ... (Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Es werden keine Mittel entzogen! Das stimmt nicht!) Ja, aber wir haben trotzdem gezeigt, dass durchschnittlich zwei Drittel der Wohnbaufördermittel für den Wohnbau ausgegeben werden, der Rest nicht, und im Durchschnitt 210 Millionen EUR zweckwidrig verwendet werden. Damit werden unsere gemeinsamen Bemühungen - es sind ja gemeinsame Bemühungen um günstigen, grünen und leistbaren Wohnraum in Wien - einfach massiv geschwächt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN.) In Wirklichkeit ist diese Zweckwidmung - der Bürgermeister hat es ja auch schon angesprochen - eine große Errungenschaft, weil das ja ein Steuerungsinstrument ist, das von den Menschen gemeinsam solidarisch mitfinanziert wird. Durch diese besondere Finanzierungsmethode haben wir in Wien ja eigentlich auch eine solide Basis, um ein solidarisches Wohnbauprogramm für die Stadt durchführen zu können und dadurch nicht nur Wohnraum für Menschen zu schaffen, die sich das auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt nicht leisten können, sondern - das ist auch ein wesentlicher Grund - auch die Qualität des Bauens mitzubestimmen. Das ist ja auch ein wesentlicher Grund. Es geht nicht nur darum, leistbaren Wohnraum zu schaffen, sondern auch darum, die Qualität des Bauens mitzubestimmen, weil die Stadt dann als Bauherrin natürlich auch entscheiden kann, wie grün und wie nachhaltig gebaut wird und welche Wohnformen erprobt werden. Denken wir nur an Wohnformen, die es im Moment noch nicht gibt und die sich viele Menschen wünschen: verschiedene Wohngemeinschaften, gemeinsames Wohnen im Alter, und so weiter. Auch das kann ja möglich werden. Ganz zentral ist, wie grüne und günstige Energiesysteme unsere Wohnungen in Zukunft wärmen und kühlen und wie wir ganz einfach unterschiedliche Bedürfnisse beim Wohnen berücksichtigen können. All das kann die Stadt auch mitentschieden, wenn sie Bauherrin ist. Wohnbaufördermittel tragen also wesentlich dazu bei, die Qualität des Bauens mitzuentscheiden und letzten Endes einfach auch Grätzl voller Lebensqualität zu fördern und zu schaffen. Ich komme jetzt noch einmal zu unseren Lösungsvorschlägen, die wir haben, um auch gesetzlich zu verankern, dass die Zweckbindung der Wohnbauförderung tatsächlich auch dem Zweck des leistbaren Wohnens zu Gute kommt. Unsere Lösungsvorschläge sind erstens ein Wiener Zweckbindungsgesetz. Wir wollen, dass es eine landesgesetzliche Regelung gibt, die die Zweckbindung von Einnahmen aus den Wiener Wohnbauförderungsbeiträgen und von Rückflüssen aus den Darlehen tatsächlich für die Wohnbauförderung festlegt. Dieses Gesetz soll - das hat mein Kollege Georg Prack schon ausgeführt - die auf Bundesebene von Schwarz-Blau 2001 abgeschaffte Zweckbindungsregelung ersetzen und damit sicherstellen, dass eben keine Wohnbauförderungen mehr anders verwendet werden. Das war der erste Punkt. Der zweite Punkt: Vorrang für gemeinnützige Bauvereinigungen. In diesem Wiener Zweckbindungsgesetz, das wir vorschlagen, soll ebenfalls festgelegt werden, dass die Förderungszusicherungen für den Wohnungsneubau vorrangig an gemeinnützige Bauvereinigungen erfolgen sollen. Warum? Weil genau damit - einer Förderungsvergabe an gemeinnützige Bauvereinigungen - sichergestellt wird, dass geförderter Wohnbau auch über viele Generationen hinweg leistbar und verfügbar bleibt. (Beifall bei den GRÜNEN.) Dritter Punkt - auch das wurde schon angesprochen, ich möchte es noch einmal ausführen -: die Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau". Das ist eine Widmungskategorie, die unter Rot-Grün beschlossen wurde und auf die wir zu Recht sehr, sehr stolz sein können. Wir wünschen uns, dass diese Widmungskategorie auch tatsächlich konsequent angewendet wird. Wir kennen sie alle. Gleichzeitig haben wir gerade erst vor Kurzem bei der Baumstadt Floridsdorf gesehen, wie schnell diese Widmungskategorie aufgeweicht werden kann. Das sollten wir nicht zulassen. Wir sollten diese Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" ernst nehmen und auch konsequent anwenden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Vierter Punkt: Die Anwendungsschwelle für die Widmungskategorie soll gesenkt werden. Die Planungsgrundlagen der Stadt Wien sollen die Anwendung der Widmungskategorie in Zukunft schon ab einer zusätzlichen Bruttogeschoßfläche von 1.000 m² vorsehen. Bisher waren das 5.000 m². Das bedeutet, dass bei größeren Aufstockungen eben auch geförderter Wohnbau entstehen kann. Fünfter und letzter Punkt: die ausreichende Bevorratung von Bauland. Wir wünschen uns, dass diese Bevorratung für Wohnungen erfolgt, die durch die öffentliche Hand gebaut werden. Die Vergabe dieser Grundstücke an gemeinnützige Bauvereinigungen soll im Baurecht erfolgen, weil das dann natürlich auch nachhaltige Leistbarkeit sichert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Zum Abschluss: Nur eine Stadt, die ausreichend kommunalen nachhaltigen Wohnbau zur Verfügung stellt, kann sich tatsächlich klimasozial nennen und die aktuellen Krisen, mit denen wir konfrontiert sind, nachhaltig bekämpfen. Unser Wunsch: Erkennen Sie die Zeichen der Zeit und handeln Sie! Arbeiten wir bei diesem wichtigen und existenziellen Thema leistbares Wohnen tatsächlich zusammen! Stimmen Sie dem Beschlussantrag für ein Wiener Zweckbindungsgesetz ohne Zögern zu! Sichern wir gemeinsam die Zukunft des leistbaren Wohnens in Wien! Gestatten Sie mir am Ende noch ein Ceterum Censeo: Ich bin nämlich der Meinung, dass eine Wiener Leerstandsabgabe unverzüglich eingeführt werden muss. Wir Wiener GRÜNE haben bereits ein Modell für eine Leerstandsabgabe vorgelegt. Wir stellen Ihnen das gern zur Verfügung und freuen uns auch auf eine gemeinsame Diskussion dazu. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Für den Fall einer zweiten Wortmeldung beträgt Ihre Restredezeit sieben Minuten. Als Nächster ist Abg. Kowarik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Bitte. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Dringliche Anfrage der Wiener GRÜNEN zur Wiener Wohnbauförderung: Das ist sicher ein Thema, über das man reden sollte. Auch die Dringlichkeit ist aus meiner Sicht jedenfalls gegeben. In dieser Anfrage sind zumindest auf den ersten zwei Seiten auch aus meiner Sicht tatsächlich Probleme aufgerissen, die behandelt gehören, und zwar dringlich. Insgesamt ist aber dieses Problem mit der Wohnbauförderung beziehungsweise mit dem Wohnbau generell - es betrifft ja nicht nur den sozialen Wohnbau - ein Teil eines größeren Problems. Das haben Sie ganz unten - ich möchte nicht sagen, in den Fußnoten - angeführt. Wir erleben seit den letzten zehn Jahren und auch schon seit Längerem ein enormes Bevölkerungswachstum in Wien. Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann haben wir, glaube ich, seit 2014 - das heißt, in den letzten zehn Jahren - mehr Bevölkerung dazubekommen als die Stadt Linz. Das ist also schon sehr enorm. Wir stehen vor dem Problem - wir haben das ja auch schon heute in der Früh bei der Diskussion gesehen -, dass das nicht nur ein Problem der Wohnbauförderung und der infrastrukturellen Probleme ist, sondern dass das ein Problem ist, das die Kommune insgesamt zu überfordern droht. Wir sehen das auf mehreren Ebenen. Wer nicht blind ist, sieht das, meine Damen und Herren. Es ist also, wie gesagt, ein infrastrukturelles Problem, also auch ein Wohnbauproblem. Ich komme dann noch dazu. Es ist aber natürlich auch ein gesellschaftliches Problem und darüber hinaus auch auf verschiedensten Ebenen ein Problem, vor dem wir stehen. Wenn wir uns die Zahlen anschauen, ist das auch ganz klar, meine Damen und Herren. Das wird keiner verleugnen können. Das besteht jetzt nicht, weil die Wiener so viele Geburten haben. Die Geburtenbilanz ist plus/minus null. Wir haben also ungefähr so viele Geburten wie Todesfälle. Teilweise sind es bei uns in Wien sogar mehr Todesfälle als Geburten. Das heißt, es ist natürlich eine enorme Zuwanderung, teilweise ist es eine Binnenzuwanderung, aber die größte Zuwanderung kommt von außen. 2014 haben wir 1,76 Millionen Einwohner in Wien gehabt. Jetzt sind wir inzwischen bei über 2 Millionen. Ich erzähle Ihnen nichts Neues. Ob das eine Kommune heben kann, wird sich zeigen. Die Probleme, die uns überall in der ganzen Stadt beschäftigen - hoffentlich beschäftigen - sind offensichtlich. Da helfen auch keine Wohlfühldebatten. Ganz kurz sei mir noch ein Schlenkerer zur vormittäglichen Diskussion erlaubt, bei der man sich gesagt hat, wir sind die Menschenrechtsstadt. Ich lese Ihnen etwas vor, und dann lasse ich es schon dabei bleiben. "Keine Wohlfühldebatten. Die Glocken läuten, doch gerade jene Kreise in Politik, Medien und NGOs, die für die verfahrene Situation mitverantwortlich sind, weigern sich weiterhin, genau hinzusehen. Sie jammern, poltern, werden ungehalten, aber niemals gegen jene, die kriminell sind, jene, die die Integration, ja, sogar das gewährte Asyl mit beiden Händen wegstoßen, sondern immer nur gegen jene, die ihre Weltanschauung und ihre Illusionen in Zweifel ziehen. Lassen Sie sich das gesagt sein!" Das sagt jetzt nicht der Abg. Kowarik, das sagt ein gewisser Herr Rusen Timur Aksak. Er ist Medienberater und ehemaliger Pressesprecher der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich und hat einen Kommentar in der Zeitung "Der Standard" abgedruckt. Er ist also hin und wieder durchaus auch lesenswert, der "Standard". Was will ich damit sagen? Wir stehen vor einer Situation, die Gefahr läuft, uns zu überfordern. Ein Teilaspekt davon ist natürlich die Überforderung am Wohnungsmarkt. Wenn so viele Leute zu uns kommen, müssen die irgendwo wohnen, ganz klar. Das ist tatsächlich ein Grundrecht. Ein wesentlicher Teil dieses Wohnbauvolumens ist natürlich - oder er muss das natürlich auch sein, er ist es aber auch, das kann man ja nicht bezweifeln - der soziale Wohnbau in Wien. Ich möchte auch nicht sagen, dass Wien nichts macht. Wien ruht sich gern auf den Lorbeeren der altvorderen Sozialdemokraten aus. Es geschieht schon auch etwas bei der Wohnbauförderung. Der Bürgermeister hat das teilweise auch schon angeführt. Ob das genug sein wird, wage ich bezweifeln. Ein Teilaspekt davon ist natürlich der soziale Wohnbau. Wir erleben aber insgesamt, dass die Bauwirtschaft ein Problem hat. Das ist auch kein Geheimnis und wurde hier auch schon öfter angeführt. Die Zinsentwicklung ist natürlich eine Katastrophe. Die Baukosten sind auch ein Problem. Wir haben aber auch in der Bauwirtschaft das Problem des Arbeitskräftemangels. Auch das sollte nicht vergessen werden. Es ist also eine Gemengelage, die nicht wirklich förderlich ist. Die GRÜNEN haben in ihrer Anfrage Zahlen bezüglich der Wohnbauförderung ausgeführt. Dabei fällt schon auf - der Herr Bürgermeister hat versucht, das über längerfristige Zeiträume zu erklären -, dass ein großer Teil der Einnahmen aus den Wohnbauförderungsbeiträgen und aus den Darlehensrückflüssen nicht dem eigentlichen Zweck entsprechend verwendet wird. Das fällt auf. Das ist aus meiner Sicht durchaus ein Ansatzpunkt, wo man versuchen kann - mehr können wir ja nicht -, mehr Fokus auf den sozialen Wohnbau zu legen und diese Wohnbauförderungsbeiträge tatsächlich so zu verwenden, wie es eigentlich vorgesehen ist. Da ist auch meine Partei inzwischen der Meinung: Ja, da gehört die Zweckbindung wieder her. Das ist womöglich eine Möglichkeit, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Mittlerweile wieder!) - Man kann auch gescheiter werden, Frau Kollegin. Das gestehe ich jedem zu, auch mir. (Heiterkeit bei Abg. Martina Ludwig-Faymann.) - Nur, eines muss uns auch klar sein: Der Platz in Wien ist begrenzt. Natürlich haben wir auch hier - auch das ist ein Teilaspekt der Überforderung unserer Kommune - einen starken Gegensatz. Wir brauchen neuen Wohnbau. Das wird jeder hier unterschreiben. Das sehen wir ja tagtäglich. Zu welchen Lasten geht dieser Verbau? Na ja, natürlich zu Lasten des Grünraums. Wir haben nicht unendlich Platz in Wien. Es wollen aber alle in Wien sein. Warum, lasse ich jetzt dahingestellt. Das haben wir heute schon zu diskutieren versucht. Es geht natürlich zu Lasten des Grünraums. Auch das ist also ein Teilaspekt, der vielleicht gar nicht so unwichtig ist. Bei der Antwort des Herrn Bürgermeisters hätte ich mir - es ist jetzt nicht meine Anfrage, geschenkt, aber trotzdem - etwas erwartet. Der Punkt 1 der Dringlichen Anfrage ist eigentlich relativ klar: Bekennt sich das Bundesland Wien zur zweckgebundenen Verwendung von Einnahmen aus Wohnbauförderungsbeiträgen und Darlehensrückflüssen aus der Wohnbauförderung für die Wohnbauförderung? Ja oder nein? Das hat sich der Herr Bürgermeister so nicht zu sagen getraut, was ich eigentlich schade finde. Die Antwort des Herrn Ludwig aus dem Jahr 2013 - sie wurde vom Kollegen Prack auch schon vorgelesen - hat sich ein bisschen eindeutiger angehört. Es soll so sein. Was muss die Stadt Wien machen? Erstens muss sie sich einmal ehrlich eingestehen: Schaffen wir das? Ich möchte jetzt keine andere Diskussion, aber wenn man die Phrase "Das Boot ist voll" auf unser jetziges Thema umlenkt: Die Gebäude sind voll. Wir haben ein Problem. Das wäre einmal der erste Zugang, dass man sich ehrlich eingesteht: Schaffen wir das? Können wir das? Das Zweite ist natürlich: In der Situation selber muss man reagieren. Auch die NEOS kommen jetzt - nicht ganz unverschuldet - zum Handkuss, aber sie müssen halt schauen, dass es irgendwo Bildungsstätten gibt. No na ned. Man kann nicht sagen: Pech gehabt, es gibt keine Schulen. Ich habe also ein gewisses Verständnis dafür, dass man sagt: Ja, wir müssen jetzt etwas machen. Zuerst sollte man aber einmal die Augen aufmachen und schauen, was hier gerade passiert. Wer es nicht glaubt, der geht bitte durch Wien oder fährt mit mir mit der U-Bahn. Ich lade Sie herzlich dazu ein. Ich bin jeden Tag stolzer U-Bahn-Fahrer. Die zweite Sache ist also: Wie können wir versuchen, das Ganze in der Situation jetzt konkret aufzufangen? Ja, Zweckwidmung ist ein Teilaspekt. Natürlich muss auch unsere Neubauleistung im Gemeindebaubereich besser werden. Das ist ja auch nichts Neues. Das sagen Ihnen auch die Oppositionsparteien laufend. Wir haben heute auch schon die Zahlen gehört. Versprochen wurde etwas ganz anderes. Auch wenn man immer davon spricht, dass sie auf den Weg gebracht sind. Wir brauchen diese Gemeindebauten. Wir brauchen sie, sonst haben wir in Bälde ein Problem. Wir haben es eh jetzt schon, aber dann haben wir ein noch größeres Problem. Da muss die Leistung enorm anziehen. Was braucht es auch? Wir brauchen eine Sanierungsoffensive. Das ist jetzt auch nichts Neues. Das stimmt schon: Insbesondere im sozialen Wohnbau gibt es da riesengroße Mängel, Frau Kollegin. Ich weiß nicht, wo Sie (in Richtung NEOS) wohnen oder politisch tätig sind. Ich bin im 15. Bezirk tätig. Ich nehme Sie gern mit und zeige Ihnen das: Gerade im sozialen Wohnbau und im Gemeindebaubereich haben wir einen riesengroßen Nachholbedarf. Ich erspare Ihnen jetzt den Verweis auf den Rechnungshofbericht. Also, jetzt ist er schon da, aber ich führe das jetzt nicht weiter aus. Das ist ein Problem. Dort müssen wir tätig werden. Das heißt: Ja, wir müssen Geld in die Hand nehmen, um das Ganze zu lösen. Ja, wir müssen zuerst einmal ehrlich zu uns selber sein. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Die Restredezeit beträgt neun Minuten. Als Nächste ist Frau Abg. Arapovic zu Wort gemeldet. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Liebe Landeshauptmann-Stellvertreterin! Es wurde tatsächlich schon vieles gesagt. Es ist auch ein sehr, sehr, sehr wichtiges und sehr dringliches Thema, wie wir in Wien auch für weitere Generationen leistbaren Wohnraum sicherstellen und wie sich gerade auch die Wohnungspreise und die Wohnungserrichtungspreise entwickeln. Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen. Wir hatten in der letzten Zeit die Gelegenheit, viele Debatten zu diesem Thema zu führen. Ich muss aber auch ehrlich sagen: Wir haben als Fortschrittskoalition auch in diesem Sinne irrsinnig viele gute Projekte gemeinsam auf den Weg gebracht. Worum geht es hier? Es geht darum, dass es die Bauwirtschaft generell sehr schwer hat. Herr Kollege Kowarik hat auch die Gründe genannt. Ich werde sie nicht wiederholen, aber es geht der Bauwirtschaft tatsächlich momentan sehr schlecht. Dann geht es aber auch darum zu überlegen: Welche Mittel haben wir in der Hand, um diese anzukurbeln? Wir haben als Gesellschaft vieles auch schon aus der Wirtschaftskrise 2008 gelernt. Wir wissen, dass es wichtig ist, dass die Fördermittel auch richtig verwendet werden, und dass es wichtig ist, in die Bauwirtschaft zu investieren. Denn durch Investitionen in die Bauwirtschaft investiert man auch generell in die Wirtschaft. Durch Förderungen bei der Klimawandelanpassung und beim Klimaschutz fördern wir jetzt auch die neuen Wirtschaftszweige zusätzlich. Das Thema ist also bekannt. Wir nehmen das Thema auch sehr ernst und setzen uns auch sehr intensiv damit auseinander. Zum Thema Wohnbauförderung: Da sind tatsächlich so viele Mittel drinnen, mit denen man wirklich gestalten kann. Wir schauen in der Stadt, dass wir das auch ernst nehmen. Ich möchte aber nur in Erinnerung rufen, wofür das Geld aus der Wohnbauförderung eigentlich alles verwendet wird: im Allgemeinen - ganz klar - zur Neubauförderung im geförderten Wohnbau. In weiterer Folge werden diese Gelder aber auch für die Sanierung von Bestand verwendet. Die dritte Säule dieser Wohnbauförderung ist die Subjektförderung. Bei jeder dieser Säulen haben wir im letzten halben Jahr eigentlich viele gute Projekte auf den Weg gebracht, damit diese Mittel, die in der Wohnbauförderung drinnen sind, auch dementsprechend verwendet werden. Der Herr Landeshauptmann hat schon angeführt, welche Projekte das waren. Ich werde nur noch kurz in Erinnerung rufen, was wir als erste Landesregierung schon 2022 gemacht haben. Wir haben schon damals die Neubauförderung angehoben. In weiterer Folge haben wir aber auch - erst jetzt im Herbst wieder - die Novelle der Neubauförderung auf den Weg gebracht und die Förderung um 115 Millionen EUR angehoben. Des Weiteren haben wir - wenn wir über Sanierung sprechen - erst jetzt im Frühjahr gemeinsam in diesem Parlament auch die Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung beschlossen. Was haben wir dadurch ermöglicht? Wir haben zusätzlich 260 Millionen EUR in dieses Budget hineingegeben, damit wir den Bestand mitnehmen und die Wohnungen, die im Bestand sind, auch dementsprechend anpassen und so auch den leistbaren Wohnbau sichern. Nicht zuletzt möchte ich auch die Wohnbeihilfe erwähnen, weil ich sie wirklich wichtig finde. Denn das ist eine sehr gezielte und jetzt auch noch treffsicherere und niederschwelligere Subjektförderung, die allen Wienerinnen und Wienern zu Gute kommt, die diese Wohnbaukosten und vor allem Wohnkosten, die wir jetzt in Wien haben, aus eigenen Kräften einfach nicht stemmen können. Diese haben wir auf über 150 Millionen EUR angehoben. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Georg Niedermühlbichler.) Darüber hinaus wurde auch schon die Wohnbauoffensive 2024 erwähnt. Der Herr Landeshauptmann hat auch gesagt, wie viele Wohnungen jetzt in Bau sind: Es sind über 7.000 Wohnungen in Bau. Über 8.000 Wohnungen sind jetzt in Planung beziehungsweise wurden genehmigt. Das heißt, es ist etwas am Weg. Das Geld ist auch da. Das soll abgerufen werden. Deswegen haben wir diese ganzen Attraktivierungen auch so gestaltet, dass das für die gemeinnützigen Wohnbauträger einfach auch attraktiv wird. Jetzt zur Zweckwidmung der Wohnbauförderung: Wir NEOS sind auch dafür. Wir haben uns auch dazu geäußert. Nur sehen wir diese Zweckwidmung als eine Bundesangelegenheit. Sie soll bitte auf Bundesebene beschlossen werden, damit wir in Österreich nicht wie bei so vielen anderen Themen einen Fleckerlteppich haben, weil das einfach nicht zielführend ist. Denn wenn es eine Zweckwidmung gegeben hätte, dann wäre das erst kürzlich von der Bundesregierung verabschiedete Wohnbaupaket gar nicht notwendig gewesen, weil wir die Mittel dafür bereits gehabt hätten. Die Aufweichung und schließlich die Abschaffung der Zweckbindung sind zu einer Zeit erfolgt, als man tatsächlich mehr zweckgebundenes Geld gehabt hat, als gebraucht wurde. Daher hat man das Paket aufgemacht. Die Bundesländer haben die Budgetmittel, die dann frei geworden sind, für andere Budgetlöcher oder für was auch immer genutzt. Wir haben gehört, dass das in Wien nicht der Fall war, weil die Mittel fast zur Gänze ausgeschöpft werden. Man hätte aus unserer Sicht auch schon damals nachhaltiger denken können. Man hätte einerseits Rücklagen bilden können oder die einzuhebenden Beträge andererseits vielleicht auch senken können, was zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger geführt hätte. Aber nein, das hat man nicht gemacht. Was mich bei dieser Anfrage der GRÜNEN heute wirklich wundert: Wir NEOS haben erst letzte Woche im Parlament einen Antrag auf Zweckwidmung der Wohnbauförderung eingebracht. Von wem wurde dieser Antrag abgelehnt? Von den GRÜNEN und der ÖVP. (Widerspruch bei den GRÜNEN. - Abg. Thomas Weber - in Richtung GRÜNE: Dann stehen Sie dazu!) Jetzt kommen die GRÜNEN daher und sagen, sie wollen das auf Landesebene umsetzen. Warum auf Landesebene? Weil sie es auf Bundesebene nicht hinkriegen. (StR Peter Kraus, BSc: Selma, bitte!) Ja, tatsächlich. Also, das ist wirklich eine Tatsache. (Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.) - Ja, bitte berichtigen, wenn ich hier etwas Falsches sage. Bitte schön. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Ganz ehrlich: Auch Herr Kanzler Nehammer hat sich dazu in seiner Kanzlerrede 2013 geäußert. Er hat auch eine Zweckbindung der Wohnbauförderung angekündigt. Hätte man sie als Bundesregierung gewollt, wären die Verhandlungen zum Finanzausgleich 2023 dafür eigentlich der richtige Zeitpunkt gewesen. Wir haben aber auch vom Herrn Landeshauptmann gehört: Das war überhaupt nicht das Thema der Verhandlungen. Wenn ich als Grüne Partei in der Bundesregierung in Verantwortung wäre, würde ich also wirklich schauen, dass man das vielleicht in Angriff nimmt. - Danke vielmals. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - StR Mag. Judith Pühringer: Da ist die Landesregierung in Verantwortung!) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Die Restredezeit beträgt zwölf Minuten. Als Nächster ist Abg. Sittler zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Bitte. Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Frau Landesrätin! Dass Sie beide (in Richtung Lhptm Dr. Michael Ludwig und Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál) da sind, zeigt auch, dass das Thema wirklich Wichtigkeit hat. Jetzt haben sich die GRÜNEN aus meiner Sicht ein bisschen ein Eigentor geschossen. Das am Anfang vorlesen zu lassen, hat die Spannung für die Zuseherinnen und Zuseher bei dem Thema, das ein wirklich wichtiges ist, nicht unbedingt erhöht. Denn nackte Zahlen allein lassen sich halt schwer darstellen. Das ist so, weil man wirklich nur Zahlen hat. Wir haben uns natürlich auch die Mühe gemacht, die Wohnbauförderung für die Jahre durchzurechnen, und so weiter. Eine große, lange Tabelle mit ganz vielen Zahlen herüberzubringen, ist schwierig, keine Frage. Wenn ich mir anschaue, was die GRÜNEN in der Dringlichen Anfrage drinnen haben und was der Herr Bürgermeister geantwortet hat, so zeigt das auch, dass man Zahlen so auslegen und präsentieren kann, dass sie das Ergebnis bringen, das man gern darstellen möchte. Denn der Herr Bürgermeister hat gesagt, es wird immer mehr ausgegeben, als eingenommen. Die GRÜNEN sagen - wir würden das ähnlich sehen -, dass nicht ganz das ausgegeben wird, was eingenommen wird. Jedenfalls aber ist es schwierig, diese Zahlen darzustellen. Auch eine Beantwortung der Stadt Wien zeigt: Zahlen werden überallhin gemeldet, unter anderem auch an das Bundesministerium für Finanzen. Da sagt die Stadt Wien, dass genau diese Zahlen, die sie an das Bundesministerium für Finanzen meldet, in erster Linie der Wohnbauforschung dienen. Also das, was man dem Bundesministerium meldet, ist für die Wohnbauforschung - das stimmt eigentlich nicht ganz -, und den Rest kann man sich dann halt über die Ansätze, die da sind, zusammenrechnen. Wenn man sich die Rechnungen hernimmt, die wir angestellt haben, dann ist es von 2020 bis 2022 tatsächlich so, dass es mehr Einnahmen als Ausgaben gibt. Das war auch schon 2019 so. Wenn ich mir - auf Wiedersehen, Herr Bürgermeister, er geht gerade - die Anfragebeantwortung heute anschaue, dann kann man sich ausrechnen ... Wie gesagt: Ich rechne halt einfach einmal so. Er hat anscheinend anders gerechnet. Die Frage 5a war: Wie hoch waren die Einnahmen des Bundeslandes Wien aus Wohnbauförderbeiträgen im Jahr 2023? - 310 Millionen EUR. Frage 5b: Wie hoch waren die Einnahmen des Bundeslandes Wien aus Darlehensrückflüssen aus dem Titel der Wohnbauförderung? - 167 Millionen EUR. Das ergibt zusammen 477 Millionen EUR. Wenn ich davon die Ausgaben des Bundeslandes Wien für Wohnbauförderung im Jahr 2023 abziehe, die er in der Beantwortung genannt hat - das waren 401 Millionen EUR -, bleiben 76 Millionen EUR über. Da würden jetzt nach Adam Riese 76 Millionen EUR über bleiben, aber da kommt wahrscheinlich ... Wie ich zuerst gesagt habe: Man kann es sich immer hinrechnen. Die sind halt einfach über geblieben. Das haben wir zuerst schon gehört. Es geht anscheinend doch in diese Richtung. Stellen wir uns einmal vor, es würde in dieser Stadt mehr gebaut werden! Stellen wir uns vor, es würde in dieser Stadt genug günstigen Wohnraum geben! Stellen wir uns vor, wir reden nicht nur darüber und vermarkten das medial, sondern tun es auch und bauen auch tatsächlich etwas! Stellen wir uns vor, wir würden Wohnungen nicht nur "auf den Weg bringen"! - Dann wäre die SPÖ wahrscheinlich nicht mehr in der Regierung, denn genau das kündigt sie immer an, meine Damen und Herren. Ich nehme ein Beispiel. Es ist jetzt nicht so, dass ich Graz in dem Fall politisch für so besonders erachten würde, weil dort eine Partei am Zug ist, mit der ich persönlich eher weniger am Hut habe. (Heiterkeit bei Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.) Nehmen wir aber die Zahlen her! Die SPÖ rühmt sich ja immer für ihr Wiener Wohnbaumodell. Graz hat seit dem Jahr 2022 300 Gemeindebauwohnungen errichtet. Jetzt könnte man sagen, 300 Wohnungen sind ja nicht viel, aber ganz einfach gerechnet: 300 Wohnungen, 300.000 Menschen, 2 Millionen Menschen ergeben 2.000 Wohnungen. Wie viele hat Wien auf den Weg gebracht? Kollege Prack hat eine Zahl genannt, die ich nicht nachvollziehen kann. Es sind aus unserer Sicht - und entsprechend eurer Anfragebeantwortung - knapp über 1.000 Wohnungen. Das ist die Hälfte von dem, was Graz seit 2022 geschafft hat und Wien nicht einmal seit 2019, seit dem ersten neuen Gemeindebau, zusammenbringt. Daher ist für mich ganz klar, dass Sie, liebe SPÖ, sich nicht nur auf der - aus Ihrer Sicht - ruhmreichen Vergangenheit des sozialen Wohnbaus ausruhen dürfen, sondern tatsächlich in die Zukunft schauen sollten und in Wien endlich mehr bauen sollten. (Beifall bei der ÖVP.) Fakt ist - das ist auch schon angeführt worden -, dass der Anteil des geförderten Wohnbaus beim Bau von neuen Wohnungen immer mehr sinkt. Dieser Anteil an geförderten Wohnungen geht drastisch zurück. Sogar die gemeinnützige Bauvereinigung hat letztens in einer Aussendung bekannt gegeben, dass diese 14.900 Wohnungen, die im Jahr 2023 fertiggestellt wurden, um 10 Prozent weniger sind als 2022. Da waren es nur 16.700. Das Spannende ist - ich nehme die Dringende Anfrage der GRÜNEN her, da sind wir aus Sicht der Volkspartei ganz anderer Meinung -: Die Wohnbauförderung ist für gewerbliche Bauträger komplett unnötig oder sollte nicht sein, wie Sie das formuliert haben. Jetzt frage ich Sie schon: Von diesen gemeinnützigen Bauträgern sind nur noch 65 Prozent der Bauten mit Wohnbauförderung entstanden, weil diese gemeinnützigen Bauträger schon zu 35 Prozent freifinanziert bauen. Der Weisheit letzter Schluss kann das dann auch nicht wirklich sein. Früher, im Jahr 2022, waren es noch 80 Prozent, die gefördert gebaut wurden, 2013 sogar 92 Prozent. Das heißt, auch die gemeinnützigen Bauträger, die natürlich bauen müssen, die wertvolle Bautätigkeit leisten und auch wertvollen, günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen, bauen dann freifinanziert. Ich glaube schon - oder besser: ich glaube nicht nur, sondern ich weiß -, dass gewerbliche Bauträger, die sehr wohl auch die Wohnungen bauen, die wir in dieser Stadt brauchen, für den Wohnbau sehr wichtig sind. Es ist schon angesprochen worden: Diese Stadt wächst. Da kann man jetzt darüber diskutieren - gut oder schlecht -, aber wie auch immer: Sie wächst, und wir brauchen die Wohnungen. Wenn es der geförderte Wohnbau nicht schafft, dann brauchen wir auch die gewerblichen Bauträger, die hier einen wesentlichen Beitrag für den Wohnbau leisten. (Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube schon, dass wir gemeinsam - also sowohl die gemeinnützigen Bauträger und die Stadt Wien, die das teilweise auch über die gemeinnützigen Bauträger macht, als auch die gewerblichen und vielleicht auch die privaten, die etwas bauen - dafür sorgen sollten, dass mehr Wohnraum in dieser Stadt gebaut wird. Ich zögere auch nicht, ein Lob auszusprechen, weil es hier im Haus auch ein einstimmiger Beschluss war: Die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung ist etwas, das im Bestand dazu beiträgt, dass auch nachhaltig Wohnraum geschaffen und der Bestand in der Stadt ausgebaut werden kann. Jetzt müssen wir nur ein bisschen mehr darauf schauen, dass das auch in der Stadtplanung dann ein wenig vorankommt. Weil die Frau Landesrätin gerade wieder Platz genommen hat: Wir waren kürzlich gemeinsam auf einer Ausschussreise in Hamburg. Von den GRÜNEN ist auch diese Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau", die Zweidrittelkategorie, angesprochen worden. In Hamburg ist das anders. Jetzt weiß ich schon: Wir haben in Wien ein durchaus herzeigbares - es kommen ja auch viele her - soziales Wohnbaumodell, aber dort ist es anders. (StR Peter Kraus, BSc: Hamburg hat keine Gemeinnützigkeit!) - Bitte? Oh ja, hat sie schon. (Neuerlicher Zwischenruf von StR Peter Kraus, BSc.) Na ja, ein Drittel haben sie gefördert, ein Drittel haben sie Eigentum, und ein Drittel haben sie freifinanziert. Ich weiß schon, das ist ein Modell, das Wien nicht so ganz nachvollziehen kann, weil Eigentum in dieser Stadt etwas Böses ist. Es ist aber ein anderes Modell. Vielleicht sollte man sich diese Zweidrittelwidmung, diese Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau", auch tatsächlich anschauen und evaluieren. Da sind wir unterschiedlicher Meinung, liebe GRÜNE. Ich habe hier auch schon in meiner letzten Rede im Februar gesagt: Natürlich muss man sich das anschauen. Es wurde immer wieder angekündigt und versprochen, dass eine Evaluierung stattfindet. Die wurde prozessoral gemacht, wurde uns gesagt, aber tatsächlich angeschaut und evaluiert wurde diese Widmungskategorie, die 2019 eingeführt wurde, noch nicht. Schauen wir uns das einmal an! Schauen wir, ob es dadurch tatsächlich zu mehr gefördertem Wohnbau gekommen ist! Anscheinend ist es nicht so, denn sonst wären die Zahlen ja massiv hinaufgegangen. Wenn man sich die Neubauzahlen anschaut, dann scheint das nicht ganz der Fall gewesen zu sein. Ich bin aber überzeugt, dass eine Evaluierung kommen wird. Wir fordern sie auch immer wieder. Irgendwann einmal wird sie da sein. Dann schauen wir einmal, wie es da weitergeht. Fakt ist: Wir von der Volkspartei können einer Reduzierung dieser 5.000 m²-Grenze derzeit sicher nicht zustimmen, solange da nichts evaluiert ist und man nicht weiß, ob das überhaupt etwas bringt. Nur faktenbasiert kann man da etwas bestimmen. (Beifall bei der ÖVP.) Kommen wir aber wieder einmal auf den Wohnungsmarkt Wien zurück! Es ist immer wieder mein Anliegen zu fragen: Wie schaut denn dieser Wohnungsmarkt tatsächlich aus? Wien hat zirka 940.000 Wohnungen. Es werden jetzt schon mehr sein, weil natürlich mehr gebaut wurde. Das waren die Zahlen von 2023 oder zumindest jene, die 2023 veröffentlicht wurden. Davon sind 19 Prozent Eigenheime, also Eigentum. Wir sind da das Schlusslicht in ganz Österreich, weil Wien - ich habe es schon gesagt - kein Land des Eigentums, der Eigentumswohnungen, des Eigenheimes oder von Ähnlichem ist. 22 Prozent sind Gemeindewohnungen, 21 Prozent sind Genossenschaftswohnungen, es sind also in Summe 43 Prozent der Wohnungen. 25 Prozent sind im MRG, also im Mietrechtsgesetz, in Vollanwendung, wo es beschränkte Mietzinse gibt. Nur 9 Prozent sind im Teilanwendungsbereich oder in den freien Mieten, und wenn es dann immer heißt, dort kann verlangt werden, was man möchte, so stimmt das ja auch nicht ganz, weil der Markt ja auch nicht alles hergibt. Es sind aber 9 Prozent. Da heißt es dann immer: Na ja, der private Wohnungsmarkt soll es richten. Dort wird dann immer auch vorgeschrieben, ob das in Vollanwendung, in Teilanwendung, und so weiter ist. Ich versuche nur darzustellen: Es ist ein geringer Faktor. Ein Viertel ist in Vollanwendung, und 9 Prozent sind freie Mieten. Wenn man das hernimmt und ein bissel darüber redet, so reden wir über die "Harmonie" beim Wohnen. Da klingelt es jetzt bei der SPÖ in Wien. In der Harmoniegasse 10 - das ist der Ort, der jetzt in den Medien war - ist die Harmonie anscheinend nicht ganz so toll. Denn wenn das Haus dieser Stiftung einen privaten Besitzer hätte - da schaue ich jetzt wieder die Frau Landesrätin an -, dann wäre dort wahrscheinlich schon die Baupolizei hingekommen, hätte dort hingeschaut und eine Schwerpunktaktion gemacht. Einen fürchterlichen Aufschrei habe ich nicht gehört. Ich bin jetzt kein Freund einer Hausbesetzung, aber es macht auf das Thema aufmerksam, dass von diesen 16 Wohnungen dort, von denen 3 noch bewohnt sind, anscheinend 13 Wohnungen leerstehen. Der Zustand des Hauses ist nicht besonders gut. Die Stadt sollte dort tun, was sie auch bei den Privaten erwartet: Irgendwie zu schauen, dass dort leistbares Wohnen ermöglicht wird und dass saniert wird, und das nicht immer nur von den Privaten zu fordern, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Faktum ist, dass es die Aufgabe der Stadt ist, für günstiges Wohnen zu sorgen. Das eine ist, etwas anzukündigen. Ich bleibe dabei: Es sind nur angekündigte 5.500 Wohnungen und jede Menge rundherum, die da kommen sollen, die tatsächlich erst gebaut werden sollen. Das andere ist, etwas tatsächlich zu bauen. Wir von der Volkspartei erwarten eigentlich - nach all den Argumenten, die vorhin gebracht wurden -, dass in dieser Stadt endlich gebaut wird und dieses leistbare Wohnen endlich zur Verfügung gestellt wird. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Danke. - Es gibt den Wunsch nach einer tatsächlichen Berichtigung. Ich erteile dem Abg. Prack das Wort. Bitte. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Sittler hat mich auf einen Fehler in meiner Rede aufmerksam gemacht. Der Abg. Prack hat behauptet, dass 2.000 Gemeindewohnungen fertiggestellt wurden. Richtig ist vielmehr, dass nur 1.000 Gemeindewohnungen fertigstellt wurden und 2.000 Gemeindewohnungen in Planung oder in Bau sind. Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächste ist Frau Abg. Karner-Kremser zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Bitte. (Beifall bei den GRÜNEN.) Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS (SPÖ): In Ergänzung: 850 ausgebaute Dachgeschoßwohnungen in den letzten Jahren. Die haben Sie vergessen zu erwähnen. Hohes Haus! Ich möchte gleich bei Kollegin Pühringer anfangen. Sie haben darauf repliziert, dass früher ein Viertel des Einkommens für die Wohnung gedacht war und es schön wäre, wenn es wieder so wäre. Ja, das wäre schön. Allerdings kann man das nicht immer nur ausgabenseitig begründen, sondern natürlich auch einnahmenseitig. Da muss man sagen: Dass wir in Wien und in Österreich eine derart hohe Inflation haben - höher als alle umliegenden europäischen Staaten in ganz Europa -, ist schon auch - danke, dass Sie nicken - darin begründet, dass die Bundesregierung, geführt von ÖVP und GRÜNEN, es nicht geschafft hat, die Inflation in den Krisenjahren der letzten Jahre für Österreich zu senken. Wir hatten eine Inflation, die bei 9,7 Prozent gelegen ist. Natürlich haben die Einkommen nicht mitgezogen, sondern im Gegenteil: Die Leute sind immer ärmer geworden. Das liegt in Ihrer beider Verantwortung. Das muss hier bitte deutlich gesagt werden. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.) Wenn die Inflation sinkt und niedrig ist und die Einkommen angehoben werden, dann können wir auch wieder darüber reden, wie hoch der Input denn tatsächlich sein muss, um wohnen zu können. Herr Ellensohn geht jetzt nach hinten. Auch ihm möchte ich gern sagen: Sie ziehen immer ganz gern die Karte: Wer hat im Bund was gesagt, und was ist in Wien anders? Wenn es Sie aber selbst betrifft, würde mich schon sehr interessieren, warum Sie einen Antrag abgelehnt haben und jetzt heute hier in Wien dasselbe verlangen. Ich würde schon ganz gern wissen, warum Sie das im Bund abgelehnt haben - also nicht nur nicht eingebracht, sondern abgelehnt -, und heute stellen Sie sich hin und verlangen genau denselben Antrag. Das muss man sich, finde ich, schon auch fragen. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.) Grundsätzlich möchte ich aber schon auch sagen: Die Statistik Austria hat heute veröffentlicht, dass in Österreich im Jahr 2023 insgesamt 46.600 Wohnungen zum Bau zugelassen wurden. Nicht inkludiert sind dabei alle An-, Um- und Aufbautätigkeiten, die in Wien stattgefunden haben. Das ist tatsächlich ein Tiefstand für ganz Österreich und bedeutet, dass in Österreich um 27 Prozent weniger Wohnbau stattgefunden hat. Trotzdem muss man deutlich sagen: Den Großteil jener Wohnungen, die im Jahr 2023 umgesetzt worden sind, nämlich nahezu ein Viertel davon, hat Wien gestemmt. Das waren insgesamt über 10.000 Wohnungen. 70 Prozent davon sind im geförderten Wohnbau entstanden. Zu den Baubewilligungen: Der Rückgang der Bautätigkeit - das wurde jetzt schon oft erwähnt, aber ich möchte es trotzdem noch einmal wiederholen - war durch das Corona-Jahr 2020 schon leicht spürbar und hat sich dann letztendlich in einer großen Krise der Bauwirtschaft im Jahr 2022 wirtschaftlich festgemacht. Im Mai 2022 hat Wien - auch das wurde schon mehrmals gesagt, ich wiederhole es trotzdem noch einmal - als erstes Bundesland in Österreich die Wohnbauförderung angehoben, damit im geförderten Wohnbau weiter gefördert und gebaut werden kann. Auch im Oktober 2023 hat die Stadt Wien auf Grund des starken Zinsanstieges wieder unverzinste Landesdarlehen garantiert. Über die Wohnbauoffensive 2024 plus wird ein Bauvolumen von insgesamt 2,8 Milliarden EUR angestoßen. Das gibt 1.000 Wienerinnen und Wienern oder auch Pendlern über Jahre hinweg Arbeit und fördert natürlich auch das leistbare Wohnen. Ich möchte noch einmal sagen, dass derzeit 7.400 Wohnungen, die gefördert sind, im Bau befindlich sind. 8.700 Wohnungen befinden sich derzeit in Planung. Dazu kommen noch 6.100 Wohnungen über Bauträgerwettbewerbe des Wohnfonds. Wenn ich jetzt auch den Wohnfonds anspreche, dann möchte ich dazu noch sagen, dass dieser dieses Jahr sein 40-jähriges Bestehen feiert. Durch diese sehr vorausschauende Bodenpolitik kann die Stadt Wien auf eine Bodenbevorratung von 3,2 Millionen Quadratmetern schauen. Das ist etwas, wofür wir international wirklich beneidet werden. Das ist eine Bevorratung, die für die Wohnraumbeschaffung angelegt wurde. Wohnbaupolitik für die Wienerinnen und Wiener zu machen, bedeutet in einer Zeit des massiven Bodenverbrauchs in Österreich, dass man Flächen wie das Flugfeld Aspern, den ehemaligen Hauptbahnhof oder viele andere Fläche entsiegelt und durch kluge Wohnraumschaffung gleichzeitig auch noch mehr Grünraum für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Wienerinnen und Wiener schafft. Bestandsgebäude mitzudenken, Quartiersentwicklungen zu betreiben, Blocksanierungen voranzutreiben und dabei gleichzeitig die Möglichkeiten der neuen Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung anzuwenden: Das ist kluge Klimapolitik im Bereich des Wohnbaus in Wien. Zusätzlich gibt es durch die Dekarbonisierungsprämie erstmals auch eine Unterstützung für alle Mieterinnen und Mieter, um ihnen einen Anreiz im Sinne von "Raus aus Gas" anzubieten. Denn die Frage der nachhaltigen Energieversorgung ist auch eine soziale Frage. Diesen Weg müssen wir in Wien alle gemeinsam gehen können. Der Landeshauptmann hat es bereits deutlich gesagt: Wenn man sich die Ausgaben des Landes Wien für die Wohnbauförderung langfristig ansieht und nicht nur die letzten Krisenjahre betrachtet, dann liegen wir im Durchschnitt maßgeblich über den Einnahmen des nicht zweckgebundenen Wohnbauförderungsbeitrags und den Einnahmen aus den Rückflüssen. Nur die Krisenjahre anzusehen, finde ich hier nicht legitim - vor allem, weil besonders in den letzten schwierigen Jahren eine Vielzahl anderer Gründe zum Tragen gekommen ist, die einer Abholung von Fördermitteln entgegenstehen. Wir haben es jetzt schon mehrmals gehört, es ist ja kein Geheimnis: Wir haben Lieferengpässe, wir haben einen Fachkräftemangel, wir haben mördermäßig angestiegene Kosten im Wohnbau. Wir haben nicht zuletzt natürlich auch UVP-Verfahren und Bürgerbeteiligungsprozesse, wobei ich die weder missen noch schlechtmachen möchte. Wenn ich aber als Beispiel die Berresgasse anführe, so haben wir da eine Verzögerung von fünf Jahren. Das ist jetzt ausjudiziert, aber die Preise sind in der Zeit natürlich immens gestiegen. Natürlich wurden auch die Förderungen in dieser Zeit nicht abgeholt. Die Stadt Wien steht zu ihrer Aufgabe, sozial verträglichen Wohnraum zu schaffen - und das nicht erst seit gestern, sondern das machen wir seit 100 Jahren. Ich denke, wir beweisen damit eine erfolgreiche Wohnbaupolitik. - Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.) Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächster ist Abg. Margulies zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal dafür bedanken, dass die Debatte heute eigentlich von allen Rednern und Rednerinnen im Großen und Ganzen der Wichtigkeit des Themas vollkommen angemessen geführt wurde. Wir müssen überhaupt nicht immer einer Meinung sein, aber ich glaube tatsächlich, dass es heute fast eine Ausnahmesituation war, dass wir es geschafft haben, ein so wichtiges Thema für alle Menschen, die jetzt in Wien leben, und für alle, die in den kommenden Wochen und Monaten entweder hier noch geboren werden oder aus anderen Gründen nach Wien kommen, in einer Art und Weise zu führen, dass wir uns alle miteinander in die Augen schauen können, unterschiedliche Meinung haben können und dennoch weiter darüber reden. Es zeigt auch, dass vieles, was beim Thema Wohnen in Wien passiert, okay ist. Es zeigt, dass es dennoch besser ginge - zumindest aus unserer Sicht. Bgm Ludwig hat gesagt: Wir geben eh alles Geld und sogar noch mehr zweckgewidmet für die Wohnbauförderung aus. Die NEOS sagen: Wir haben sogar im Parlament einen Antrag gestellt, was ich ja wirklich gescheit und gut finde. Was ich weniger gut und gescheit finde, ist, dass sie es davon abhängig machen, ob es uns als GRÜNE gelingt, die ÖVP zu überzeugen. Wenn uns das nicht gelingt, dann sagen Sie als SPÖ und NEOS: Obwohl wir es in Wien wollen, machen wir es nicht. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Dann sagen Sie, wir sind schuld! - Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Das ist ganz klar Bundeskompetenz!) Nein, nein, Sie machen es in Wien nicht, weil es uns nicht gelungen ist, die ÖVP zu überzeugen. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher: Ihr seid ...) Jetzt muss man dazusagen - das erlaubt mir, ein bisschen auf den Bund zurückzukommen: Sie kennen doch die Problematik mit der ÖVP auf Bundesebene, wenn es um Wohnrecht, Mietrecht, et cetera geht. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Mach dir keine Sorgen! Es ist bald vorbei!) Sie haben manche guten Sachen zusammengebracht. Sie haben es aber nicht zusammengebracht, dass die Grundsteuer nicht mehr über die Betriebskosten verrechnet wird, ganz im Gegenteil. Sie haben viele andere Sachen mit dieser ÖVP auch nicht zusammengebracht - so wie jede andere Fraktion, die mit ihr in einer Koalition war. Wir haben auf dieser Ebene jetzt aber zumindest eine Leerstandsabgabe zusammengebracht, sodass es den Ländern möglich wird, eine Leerstandsabgabe einzuheben. Ich erinnere zurück: Wien hat das ja schon einmal gemacht, bis der Verfassungsgerichtshof das aufgehoben hat. Jetzt ist der riesige Vorteil gegeben, dass genau der Grund, weswegen der Verfassungsgerichtshof die Leerstandsabgabe damals aufgehoben hat, nicht mehr gilt. Ich hoffe also doch, dass wir es vielleicht schaffen, dass wir wieder eine einführen. Nichtsdestoweniger glaube ich - ich meine, es freut mich bis zu einem gewissen Punkt -, dass wir der ÖVP auf Bundesebene nicht so viel Macht einräumen sollten, dass sie in einer gesetzgebenden Körperschaft, wo sie die Mehrheit hat, diese Mehrheit auch nutzt, um tatsächlich eine Zweckbindung für die Wohnbauförderungsmittel sicherzustellen. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ihr seid die Mehrheitsbeschaffer der ÖVP! Ohne euch hätten sie gar keine Macht!) Ich werde noch auf einen anderen Punkt zurückkommen, nämlich auf die Frage: Wie ist es mit der Inflation? Ja, die Inflation war und ist in Österreich höher als in anderen Ländern. Ist die Inflation der einzige zentrale Parameter, der zählt, oder ist es eigentlich wichtiger, sich die Kaufkraftparität und die Entwicklung der Kaufkraft im Vergleich mit anderen Ländern anzusehen? Wie sieht es hier im Vergleich mit den oft genannten Ländern, zum Beispiel mit Deutschland, aus? Da steht Österreich besser da. Wie sieht es im Vergleich zu Spanien aus? Da steht Österreich deutlich besser da. Wie sieht es überhaupt im Vergleich mit all den Ländern aus, die von Ihnen gern genannt werden und die angeblich eine so viel niedrigere Inflation haben als Österreich? Wie geht es denn den Menschen dort? Geht es ihnen besser als in Österreich oder schlechter? Bei allem, von dem ich glaube, dass es für uns auf Bundesebene und auf Wiener Landesebene wichtig und richtig ist - die Wirtschaft anzukurbeln und darauf zu schauen, dass es eine gerechte Verteilung des Vermögens und eine gerechte Verteilung der Einkommen gibt und die Menschen wirklich alle miteinander zumindest in einem Mindestmaß an Wohlstand leben können -, geht es den Menschen in Österreich besser als in fast jedem anderen Land auf der Welt. Ich bin froh darüber. Ich rede das nicht schlecht, ich bin froh darüber, dass es so ist. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Erklär das jemandem, der sich das Leben nicht leisten kann! - Abg. Mag. Thomas Reindl: Martin, das ist so zynisch!) Das ist zynisch? Weißt du, als Beispiel wird oft die Sozialdemokratie in Spanien genommen. Habt ihr euch angeschaut - ich bleibe jetzt beim Thema Wohnen -, wie in Spanien momentan die Wohnkosten und Mieten explodieren und wie das Verhältnis vorher war? Schon deutlich schlechter und jetzt exorbitant. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: ... Österreich!) Das Durchschnittsalter, in dem Kinder in Spanien ausziehen, liegt gegenwärtig bei 35 Jahren, weil sie es sich nicht leisten können. Dann sagst du, das ist zynisch? (Abg. Mag. Thomas Reindl: Ja!) Ich glaube, über diese Bundesregierung und über die Versuche, wie man in dieser multiplen Krise reagiert, lässt sich trefflich streiten. Dass es aber den Österreichern und Österreicherinnen im Vergleich zu vielen anderen Ländern in Europa und de facto im Vergleich zu jedem einzelnen Land auf der Welt im Schnitt Gott sei Dank besser geht als allen anderen, kann man doch auch einmal zur Kenntnis nehmen und dafür dankbar sein, dass es so ist. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Ingrid Korosec. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Es hilft keinem einzigen Menschen in Österreich, wenn es anderen schlechter geht!) Das ist auch nicht alles ein Ergebnis von Politik. Das ist in vielen Bereichen Gott sei Dank auch das Ergebnis davon, wie Menschen selber Hand anlegen, anpacken, und so weiter. (Zwischenruf von Abg. Martina Ludwig- Faymann.) - Auch einer langfristigen Politik. Du hast vollkommen recht, Martina. Da gebe ich dir recht. Nur glaube ich, dass es unwürdig ist, dieses Schauspiel auf eine Marke wie Inflation zu reduzieren - du hast das eh nicht gemacht -, weil wir alle genau wissen, dass es viele, viele, viele Punkte und Maßnahmen dieser Bundesregierung gegeben hat, die manchen Menschen mehr und manchen Menschen weniger gefallen haben. Sorry, ich denke mir meinen Teil über die COFAG-Förderungen. Umgekehrt gibt es ganz, ganz viele tolle Förderungen, die von dieser Regierung getroffen wurden und die vielen, vielen Menschen mit tausenden Euro geholfen haben - den untersten 10 Prozent am allermeisten. Darüber sollten wir froh sein. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc und Abg. Ingrid Korosec.) Ich komme jetzt aber zurück und erlaube mir noch einen Satz zur Krise der Bauwirtschaft. Wir sind doch Ende 2021, Anfang 2022 dagestanden - selbst nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine noch - und hatten damit zu kämpfen, dass die Bauwirtschaft nicht in einer Krise war, sondern auf einem Level performt hat - und zwar alle Bereiche der Bauwirtschaft -, das die Inflation gerade in der Bauwirtschaft tatsächlich vorangetrieben hat. Die Preise sind in die Höhe geschossen, dass es in Wirklichkeit nicht mehr möglich war, sich zu vernünftigen Gründen einen Kran irgendwohin stellen zu lassen. Was jetzt passiert ist, ist tatsächlich eine Abkühlung. Man muss eh aufpassen. Es ist gar nicht so einfach. Man muss im Zusammenhang von Sanierung und Neubau sowieso aufpassen, dass man sich nicht in eine Spirale hineinbegibt, durch die eigentlich gar nicht mehr gebaut und saniert wird, sondern alles nur teurer wird. Das ist tatsächlich die schwierige Aufgabe, die man in der Politik bewerkstelligen muss. Da komme ich jetzt zurück auf die Frage, wie denn das tatsächlich in Wien aussieht mit der Bevorratung von Grundstücken, weil das eine zentrale Rolle spielt. Wir hatten in der Vergangenheit die Diskussionen, wo der noch nicht einmal umgewidmete Acker schon 400, 500, 600 EUR kostet, und wir alle wissen, das liegt pro Quadratmeter per se über den Förderhöhen. Im Großen und Ganzen sind das nicht die Gemeinnützigen, die gekauft haben, sondern eher große Banken, et cetera, und wir müssen uns einmal überlegen, wie man ihnen signalisiert: Das wird auf die nächsten 20 Jahren beinhart nicht umgewidmet. Ihr könnt es, wenn ihr wollt, zu einem günstigen Preis der Gemeinde Wien verkaufen und euren Spekulationsverlust abschreiben. Ehrlich. Wir sind nicht dafür da, dass sich irgendwelche Banken mit Flächen, die es in Wien gibt, an Flächenwidmungen dumm und dämlich verdienen. Wir sollten all jenen, die einen Acker um 900 EUR gekauft haben, sagen: Das wird nicht umgewidmet. Da könnt ihr machen, was ihr wollt. Ich hoffe, dass auch das die Kolleginnen und Kollegen in der SPÖ, wo es einige gibt, die das genauso sehen, davon bin ich überzeugt, im Auge haben, und mithelfen, dass diese Sachen nicht weiter umgewidmet werden. (Beifall bei den GRÜNEN.) Einen weiteren Punkt, den ich noch ansprechen will - und damit komme ich langsam zum Ende -, der heute schon zwei, drei Mal angeklungen ist, und von dem jeder, der den gestrigen "Report" gesehen hat, nur erschüttert sein kann, ist, wie - und ich sage das jetzt ganz bewusst - Verbrecher an dem Leid der ärmsten Menschen in dieser Stadt verdienen und dass es uns nicht gelingt - da nehme ich bewusst Bund und Wien zusammen -, diesen Verbrechern das Handwerk zu legen, Menschen, die im großen Stil die Armut von flüchtenden Menschen ausnutzen, ihnen Matratzen um 250 EUR in schimmeligen Wohnungen verkaufen und stadtbekannt sind. Es gelingt uns nicht, diese Häuser zu enteignen, diese Verbrecher strafrechtlich zu verfolgen. Und ich sage das von hier in all der Schärfe, die es hat: Wenn es nicht geht, dann brauchen wir diesbezüglich schärfere Gesetze, auf Landes- wie auf Bundesebene. Und wir werden uns massiv dafür einsetzen, dass diesen Verbrechern endgültig das Handwerk gelegt wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Niedermühlbichler, und ich erteile es ihm. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ): Kollege Margulies, zum Letztgesagten nur Unterstützung - das werden wir uns anschauen. Die Probleme steigen in dieser Form. Da werden wir wahrscheinlich aber auch eine zusätzliche bundesgesetzliche Regelung brauchen. Zu deinem Punkt, was die Zweckwidmung betrifft: Das hast du ein bisschen falsch verstanden. Wir haben nicht gesagt, und auch die Kollegin Arapovic hat nicht gesagt, dass wir das deshalb nicht beschließen, weil ihr das im Bund nicht beschlossen habt, sondern wir haben das ganz klar dargelegt - ich glaube, alle unsere Rednerinnen und Redner im Vorfeld -, dass das in Wien nicht notwendig ist, weil wir langfristig mehr Geld ausgeben für die Wohnbauförderung, den Wohnbau, als wir einnehmen. Das hat der Bürgermeister klar dargelegt, das hat die Kollegin Karner-Kremser ganz klar dargelegt, dass das so ist, und deswegen brauchen wir die nicht. Wir bräuchten sie aber bundesweit, weil wir wissen, dass andere Bundesländer, beispielsweise Niederösterreich, mit diesen Wohnbaufördergeldern spekuliert oder sie verkauft hat. Da wäre es notwendig. Wir wissen auch, dass Niederösterreich beispielsweise die Wohnbauförderung massiv gekürzt hat. Wir haben das in Wien nicht gemacht, das wurde schon ausgeführt. Zum anderen, was du gesagt hast, was die Inflation und Kaufkraftstärkung betrifft: Ich möchte da nur eines mitgeben. Der Mensch lebt nicht im Vergleich. Wenn es einem Menschen bei uns in Österreich oder in Wien nicht gut geht, hat er nichts davon, wenn es in Spanien Menschen gibt, denen es schlechter geht. Das ist, glaube ich, ganz wichtig, dass wir als Politikerinnen, Politiker in Wien, aber auch in Österreich dafür sorgen, dass die Menschen in Österreich und in Wien gut leben können und (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.: Wann fangt's denn damit an?!) dass wir dafür eine gute Basis schaffen. (Beifall bei der SPÖ.) Und da, muss ich schon sagen, hat natürlich die Bundesregierung nicht alles getan, was sie tun hätte können, um dieses Ziel zu erreichen. Wir in Wien brauchen uns, gerade, was den Bereich Wohnbau betrifft, glaube ich, nichts vorwerfen zu lassen, wir sind die Welthauptstadt des sozialen Wohnens und werden das weiter bleiben. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Ich bedanke mich. Es liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Die Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist damit beendet. Es liegt ein Resolutionsbeschluss und ein Resolutionsantrag der GRÜNEN vor betreffend Zweckbindung der Wohnbauförderung landesgesetzlich sicherstellen. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nur die Zustimmung von ÖVP, FPÖ, GRÜNEN und damit nicht ausreichend unterstützt. Der Antrag ist nicht beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung findet am Freitag, dem 26. April um 9 Uhr statt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 14.06 Uhr.) Landtag, 21. WP 24. April 2024 31. Sitzung / 2 Landtag, 21. WP 24. April 2024 31. Sitzung / 48