Wiener Landtag 21. Wahlperiode 29. Sitzung vom 25. Jänner 2024 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-104665-2024-KSP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-100008-2024-KFP/LM) S. 4 3. Anfrage (FSP-111468-2024-KGR/LM) S. 7 4. Anfrage (FSP-110381-2024-KVP/LM) S. 9 5. Anfrage (FSP-104657-2024-KSP/LM) S. 12 3. AST-117254-2024-KVP/AL; ASTTH- 126613-2024-KVP/ALTH: Aktuelle Stunde zum Thema "Gebührenerhöhungen im Roten Wien belasten die Wiener Bevölkerung und NEOS schaut zu. Abschaffung des Valorisierungsgesetzes dringend notwendig!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 15 StR Dominik Nepp, MA S. 17 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 18 Abg. Johann Arsenovic S. 18 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 19 Abg. Maximilian Krauss, MA S. 20 Abg. Markus Ornig, MBA S. 21 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 22 Abg. Julia Klika, BEd S. 23 Abg. Barbara Novak, MA S. 23 4. Mitteilung des Einlaufs S. 24 5. LG-1014654-2023; P 1: Änderung des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 (Beilage Nr. 30/2023) Berichterstatterin Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS S. 24 Abstimmung S. 24 6. LG-77816-2024-LAT; P 2: Änderung des Wiener Baumschutzgesetzes - Klimaschutznovelle 2024 (Beilage Nr. 1/2024) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 25 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA S. 25 Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia S. 25 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 26 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 27 Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 28 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 30 Abstimmung S. 30 7. LG-77820-2024-LAT; P 3: 1. Dienstrechts-Novelle 2024 (Beilage Nr. 2/2024) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 31 Abstimmung S. 31 (Beginn um 9.02 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen! Die 29. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Ich würde ersuchen, die Gespräche einzustellen und vielleicht die Plätze einzunehmen. Entschuldigt sind ganztägig Frau Lhptm-Stv.in Gaál, Abg. Arapovic, Abg. Aslan, Abg. Eppinger, Abg. Marina Hanke, Abg. Huemer, Abg. Hungerländer, Abg. Janoch, Abg. Kieslich, Abg. Kowarik, Abg. Stadler, zeitweise entschuldigt Abg. Irschik ab 14 Uhr, Abg. Neumayer bis 11 Uhr und Abg. Novak ab 16 Uhr. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-104665-2024-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Haase gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Die Bundesregierung stellt den Ländern auf Grund einer 15a-B-VG-Vereinbarung insgesamt 12 Mio EUR für die Jahre 2023 bis 2027 als Zweckzuschuss für Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung. Wien erhält 21,74 Prozent vom Gesamtbudget, wovon mindestens 80 Prozent für Maßnahmen zum Ausbau an Frauen- inklusive Kinderplätzen und Beratungs- und Betreuungsleistungen verwendet werden sollen, maximal 20 Prozent für Maßnahmen zum Erhalt des bestehenden Angebotes. Wie ist der Status quo und der zeitliche sowie finanzielle Ausbauplan betreffend die Frauen- und Kinderplätze in Schutzunterkünften in Wien?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Herzlichen Dank, dass Sie mir diese Frage stellen. Sie haben in Wirklichkeit eine Anfrage der ÖVP übernommen. Diese wurde schon ein paar Mal gestellt, und die Kollegin von der ÖVP war immer krank, was jetzt kein Vorwurf sein soll, aber es hat dann doch irgendwie ein bisschen zu einem Durcheinander in der Fragestunde geführt. Ich kann mich erinnern, ich habe einmal eine Frage 8 bekommen, und daher halte ich es für gescheit, auch aus Aktualitätsgründen diese Frage heute abzuarbeiten und zu erledigen. Es geht um die Frage der Umsetzung der 15a-Vereinbarung, die wir mit der Bundesregierung über einen Zweckzuschuss für Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen abgeschlossen haben. Mir ist das ein sehr großes Anliegen, und deswegen möchte ich das auch hier im Landtag abarbeiten und bin sehr froh, dass ich diese Frage bekomme und daher die Gelegenheit dazu habe. Wir haben in unserem Gemeinderatsausschuss am 5. Oktober die Zustimmung für die Mittelverwendung gegeben, wir haben die 15a-Vereinbarung mit dem Bund abgeschlossen. Das Volumen, das zur Verfügung gestellt wurde, ist bescheiden, würde ich sagen. Insgesamt sind wir damit in der Lage, 15 Wohnungen für Frauen mit und ohne Kinder, die von Gewalt betroffen sind, zur Verfügung zu stellen. Ich möchte mich aber nicht darüber lustig machen, dass es nur 15 Wohnungen sind, es sind immerhin 15 zusätzliche Wohnungen, und daher sei dem gegenüber auch der entsprechende Respekt gezollt. Die Wohnungen sind alle in einem Projekt der Volkshilfe Wien, im sogenannten Hafen der Volkshilfe Wien, situiert. Die Einrichtung wurde ab dem Sommer - weil ja die Gespräche über die 15a-Vereinbarung schon vor dem Sommer begonnen haben - von der Volkshilfe aufgebaut, und in der Zwischenzeit sind selbstverständlich alle Wohnungen voll belegt. Insgesamt standen für die Finanzierung im Jahr 2023 522.000 EUR zur Verfügung, und die Ausfinanzierung für die nächsten Jahre, auch durch die entsprechende Art. 15a-Vereinbarung, ist auch gesichert. Deswegen haben wir sie ja auch unterschrieben, das ist eine gute zusätzliche Ergänzung. Ich möchte dazu angeben, damit das - diese 15 Wohnungen und 15 Plätze für Frauen mit und ohne Kinder - sozusagen auch eingeordnet werden kann: Insgesamt haben wir in den Frauenhäusern der Stadt, die dem Ressort meiner Kollegin Kathrin Gaál zugeordnet sind, 228 Plätze für Frauen und Familien in 5 Frauenhäusern. Große Ressourcen haben wir selbstverständlich auch im Fonds Soziales Wien, wo wir speziell für diese Zielgruppe von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, auch oft von sexualisierter Gewalt betroffen sind, 54 Übergangswohnungen haben, zusätzlich 113 Familienplätze mit 8 Mutter-Kind-Einrichtungen, 78 Familienplätze in anderen Wohnungslosenhilfeeinrichtungen und 50 Plätze im Chancenhaus Favorita. Überdies haben wir in der gesamten Wohnungslosenhilfe einen Anteil von über 33 Prozent der Ressourcen für Frauen - viele obdachlose Frauen sind bekannterweise auch von Gewalt und auch von sexualisierter Gewalt betroffen -, und das bedeutet dann eine Schutzmöglichkeit für über 4.100 Frauen in der Wiener Wohnungslosenhilfe. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie von Abg. Mag. Dolores Bakos, BA und Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara.) Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die Beantwortung. Sie haben uns jetzt 15 Wohnungen, die zur Verfügung stehen werden, genannt. Jetzt gibt es, wie wir wissen, in der Siemensstraße 109 ein Haus vom Fonds Soziales Wien, das Haus Obdach, das derzeit leersteht, das renoviert gehört. Eine Frage: Ist eventuell angedacht - denn ich glaube nicht, dass man mit den 15 Wohnungen das Auslangen findet -, dass es Überlegungen geben könnte, das Haus Obdach entsprechend umzufunktionieren, um auch dort zusätzlichen Platz zu haben? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, das Haus in der Siemensstraße in Floridsdorf ist ein kompliziertes Bauwerk, weil es mit einer Bautechnik errichtet wurde, die keinerlei Veränderungen zulässt. Die Apartments sind miniklein - ich glaube, wenn ich es richtig im Kopf habe, 12 m² pro Apartment. Dort möchte ich ehrlich gesagt weder Frauen noch Frauen mit Kindern unterbringen. Im Augenblick wird überlegt, was man mit dem Gebäude machen kann. Es gibt im Augenblick noch bautechnische Prüfungen, ob man es doch umbauen kann, es könnte aber sein, dass sich am Ende des Tages herausstellt, dass es billiger ist, das Haus niederzureißen und neu zu errichten und einer anderen Nutzung zuzuführen, also eher in die Richtung betreutes Wohnen zu gehen. Das sind im Augenblick die Überlegungen. Wie gesagt, das Problem ist dort: Das Haus ist jetzt ein bisschen über 20 Jahre alt und halt, wie man damals gebaut hat, so, dass die Wände auch gleichzeitig die tragenden Elemente sind, und dann wird das baustatisch hochkompliziert. Im Augenblick ist das Haus leer. Die Apartments, die vor 25 Jahren geplant worden sind, sind heute für moderne Wohnungslosenhilfe nicht mehr brauchbar. Das ist der Grund, warum das Objekt im Augenblick leersteht, wie ich weiß, und im Augenblick, wie ich schon ausgeführt habe, diese zwei Überlegungen angestellt werden, also: Entweder es kann noch umgebaut werden, mit einem technisch und auch finanziell vertretbaren Aufwand - das muss auch passen, also das Ergebnis muss dann so sein, dass man sagt, okay, der Aufwand war es wert -, oder es ist vielleicht doch gescheiter, das Haus niederzulegen - was kaufmännisch nicht das große Problem ist, weil das Objekt an sich abgeschrieben ist - und neu zu errichten. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Spielmann gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke vielmals für die Ausführungen. Wir haben schon gehört, sehr viel von dem Budget kommt natürlich vom Bund. Darüber freuen wir uns auch sehr, weil es wichtig ist, dass jede Frau gut geschützt ist und auch eine gute Unterkunft bekommt, und das auch für die Kinder wichtig ist. Also insofern: 15 Plätze sind 15 Plätze, und die sind sehr notwendig und wichtig. Meine Frage zielt jetzt darauf ab: Wir wissen ja, dass diese Frauen mehrfach belastet sind und mehrfach Probleme haben. Können Sie uns vielleicht irgendetwas dazu sagen, was die dementsprechenden Begleitmaßnahmen zur Unterkunft sind, also ob es arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und besondere Unterstützung von der MA 40 gibt? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, natürlich. Ich meine, grundsätzlich ist in der ganzen Wohnungslosenhilfe, wie Sie wissen, die Zielsetzung, dass das Sein in der Wohnungslosenhilfe, das Leben in der Wohnungslosenhilfe nur eine Übergangsphase sein soll und darf. Das ist an sich die Zielsetzung, und daher haben wir, glaube ich, ein sehr gutes, ausgebautes System, wo wir dann die unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen dazuschalten. Bei Gewalterfahrung und vor allem bei sexualisierter Gewalt geht es ehrlich gesagt einmal darum, die Frauen aufzufangen und wieder zu stabilisieren. Da ist in vielen Fällen noch nicht daran zu denken, AMS-Maßnahmen zu setzen, sondern da geht es einmal darum, wieder ein Selbstwertgefühl aufzubauen, Selbstbewusstsein aufzubauen, positive Emotion aufzubauen, auch ein positives Gefühl für die eigene Zukunftsplanung aufzubauen. Das steht in Wirklichkeit bei Gewalterfahrung im Vordergrund - und nicht, sofort einen AMS-Kurs zu vermitteln. Das müssen die Frauen dann aushalten. Da ist es mir also wichtiger, dass einmal ordentlich aufgefangen wird, stabilisiert wird - und dann können die nächsten Schritte der Selbstständigkeit folgen. Das gilt sowohl für AMS-Vermittlung als auch im Hinblick auf die Frage der selbstständigen Wohnungen. Natürlich stehen dafür entsprechend geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, insbesondere Mitarbeiterinnen, und Sie wissen, dass wir für diese Zielgruppe auch einige Einrichtungen haben: Sowieso die Frauenhäuser, die einen phantastischen Job machen, einige Beratungsstellen, die im Ressort der Frauenstadträtin finanziert werden, und auch am FSW haben wir einige Einrichtungen, die ausschließlich für und von Frauen betrieben werden. Das halte ich für sehr wichtig. Es gibt im Augenblick auch Überlegungen, die eine Notschlafstelle vielleicht zu verdoppeln, also eine zweite einzurichten, weil doch bemerkenswert ist, dass es im Laufe der letzten, sagen wir einmal, 10, 15 Jahre gelungen ist, mehr Frauen aus der Anonymität der Obdachlosigkeit in die betreuten Formen zu kriegen. Wenn insgesamt, wie ich vorhin schon gesagt habe, über 33 Prozent der Menschen in der Wohnungslosenhilfe Frauen sind, dann weicht diese Zahl doch eklatant ab. Wenn ich mich zurückerinnere: Vor 20 Jahren waren wir bei 10 Prozent. Da gelingt also unseren Mitarbeiterinnen schon einiges, und darauf können wir stolz sein - was nicht heißt, dass wir zufrieden sind, sondern wir können stolz drauf sein, dass sie das schon geschafft haben. Aber wie gesagt: Es ist zunächst einmal eine Frage der Stabilisierung, und dann kann es um die Weitervermittlung gehen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Keri gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Sabine Keri (ÖVP): Ich habe eine Frage zur Auswahl des externen Partners Volkshilfe: Können Sie uns erklären, nach welchen Parametern Sie den Partner ausgewählt haben? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ehrlich gesagt, bin ich jetzt überfragt. Das macht der FSW, wie Sie wissen. Aber in diesen Fällen sind wir froh, wenn es Vorschläge von Organisationen - jeder Art - gibt. Die Volkshilfe hat das Projekt vorgeschlagen, es ist aber an sich völlig wurscht. Wie Sie wissen, haben wir viele verschiedene Organisationen, die solche Projekte führen, aber ich kann es jetzt nicht beantworten, weil die Auswahl beim FSW liegt - das sage ich ganz offen und ehrlich. Wir können mit dem FSW gemeinsam reden oder vielleicht in der nächsten Beiratssitzung des FSW die Frage stellen, aber ich vermute, dass rein zufälligerweise die Volkshilfe gerade die Möglichkeit gehabt hat, dieses Projekt zu realisieren. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Anfrage (FSP-100008-2024-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Berger gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. [Art. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über die Elementarpädagogik 2018/19 bis 2021/22 enthielt die Verpflichtung für die Bundesländer, Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist ("Kopftuchverbot"). In der nachfolgenden Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 wurde diese Bestimmung entfernt. Der EuGH entschied nun vor kurzem in einem Fall aus Belgien und stellte klar, dass ein solches Verbot des Tragens weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung innerhalb einer öffentlichen Verwaltung im Sinne der Durchsetzung einer "Politik der strikten Neutralität" für alle Beschäftigten gemäß EU-Recht als "sachlich gerechtfertigt" gelte. Wird das Land Wien dieser Entscheidung des EuGH im Kindergartenbereich folgen und das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung verbieten?] Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen! Wie Sie in der Anfrage selber anführen, betraf die Bestimmung in Art. 3 der 15a-Vereinbarung über die Kindergärten zwischen Bund und Ländern, die für 2018/19 bis 2021/22 beschlossen worden ist, das Tragen von Kopftüchern bei Kindern. Die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 28.11.2023, auf die Sie sich beziehen, bezieht sich dagegen auf Beschäftigte und nicht auf Kinder. Somit ist die Entscheidung nicht vergleichbar, weil sie sich auf einen anderen Adressatenkreis bezieht. Diese Entscheidung hat damit keine unmittelbaren, aber auch keine mittelbaren Auswirkungen auf die Bestimmungen der 15a-Vereinbarung. Darüber hinaus muss man sagen, dass die Entscheidung des EuGH eine Entscheidung für den Bereich der öffentlichen Verwaltung ist, allerdings der elementarpädagogische Bereich nicht die öffentliche Verwaltung im engeren Sinn ist. Dies vor allem auch deshalb, weil viele Kindergärten dem privaten Bereich zuzuordnen sind, aber auch die Stadt als Betreiberin der Kindergärten nicht in dieser Funktion, wie sie vom EuGH dargestellt wurde, auftritt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass es in der Bildungsarbeit in Kindergärten und Kindergruppen Grundlagendokumente gibt, auf deren Grundlage sowohl private als auch städtische Kindergärten, Kindergruppen, Horte, aber auch Tageseltern Grundsätze zu befolgen haben, nämlich Grundsätze in einem Wertekatalog. Diese sind festgehalten im Werte- und Orientierungsleitfaden "Werte leben, Werte bilden - Wertebildung in der frühen Kindheit". Diese sind für alle privaten und städtischen Kindergärten verbindlich und verpflichtend. Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass der EuGH ausgesprochen hat, dass im vorliegenden Fall keine Diskriminierung vorliege, da eine solche Regel im Hinblick auf diesen Kontext nur unter Berücksichtigung der verschiedenen Betroffenenrechte und -belange geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Das war die Grundvoraussetzung des EuGH für diese Entscheidung. Entsprechend der Entscheidung des EuGH wäre ein Verbot betreffend das Tragen eines Kopftuchs oder jeder anderen sichtbaren Zeichen religiöser Überzeugung am Arbeitsplatz allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal anzuwenden, und es dürfte dabei nicht zwischen den Religionen unterschieden werden. Das ist auch eine weitere Ausführung des EuGH. Dementsprechend - zusammengefasst - hat diese Entscheidung keine Auswirkungen auf Österreich, auf die Kindergärten oder die 15a-Vereinbarung. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Berger gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Sie haben sehr viel gesagt, was de facto eigentlich nicht gefragt wurde, sondern vielmehr zielt diese mündliche Anfrage ja darauf ab, ob Sie sich als Landesrat für Wien eben eine entsprechende analoge Anwendung insbesondere für den Elementarbereich hier in Wien vorstellen könnten. Es ist sehr wohl so, dass wir auch hier in diesem Haus immer wieder sehr lebendige Diskussionen erleben, in denen insbesondere auch Redner oder auch Antragsteller Ihrer Fraktion hier in diesem Sitzungssaal - da ist es ja sehr angenehm, da ist es gut beheizt, insbesondere in Jahreszeiten wie diesen - sich dann solidarisch zeigen mit Frauen im Iran, die das Kopftuch ablegen, und man Anträge dazu beschließt und sich mit ihnen solidarisch zeigt und das unterstützt. Aber insbesondere im Bereich des Kopftuchtragens zeigen Sie sich insbesondere auch in Ihrem Verantwortungsbereich leider Gottes immer sehr tatenlos, und leider - wie Sie auch heute hier wieder geschildert haben - tun Sie so, als ob Sie hier keinerlei Möglichkeiten hätten. Deswegen meine Frage: Ist es nicht gewissermaßen auch etwas heuchlerisch, hier Anträge zu beschließen und sich solidarisch mit Frauen zu zeigen, die das Kopftuch ablegen wollen, sich aber gleichzeitig in Ihrem Verantwortungsbereich vollkommen handlungsunfähig zu zeigen? Präsident Ernst Woller: Danke für die Frage. Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Das Gegenteil von dem, was Sie ausführen, ist der Fall, denn das Prinzip meiner Politik ist der Rechtsstaat, die Anerkennung von Entscheidungen von Höchstgerichten und das Fördern der liberalen Demokratie. Dementsprechend bin ich selbstverständlich solidarisch und unterstützend gegenüber den Menschen, die im Iran für mehr Freiheitsrechte kämpfen, vor allem den Frauen, die unseren größten Respekt dafür verdient haben, nämlich ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Gleichzeitig bin ich in Österreich auf den Grundlagen des Rechtsstaates auch den Höchstgerichten verantwortlich, die hier eine Bestimmung, die durch das Mitwirken Ihrer Partei in Österreich einmal entstanden ist, aufgehoben haben. Dementsprechend bringen Sie hier einen verfassungswidrigen Vorschlag vor, den ich natürlich nicht aufnehme, denn meine Politik basiert auf den Grundlagen des Rechtsstaates und der Verfassung und auf dem Achten von Höchstgerichten. Dementsprechend bin ich gegen Ihren Vorschlag. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Bakos gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich komme zurück zum Kern der mündlichen Anfrage: Wie wird sichergestellt, dass es ein gemeinsames Werteverständnis zwischen den Mitarbeitenden im Kindergarten gibt, das natürlich dann auch in der pädagogischen Arbeit mit Kindern zum Tragen kommt? Wie wird grundsätzlich hinsichtlich Kinderrechte sensibilisiert, und welche Möglichkeiten der Kontrolle von behördlicher Seite gibt es da? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es ist wesentlich, dass in den elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen ein gemeinsames Wertebild gelebt wird, und ich bin froh, dass es hier auch einen konkreten Rahmen gibt - als Auflage für die Kindergärten, Kinderkrippen, aber auch Tageseltern -, wie mit diesen gemeinsamen Werteverständnissen gelebt wird. Da gibt es sogar eine bundesländerübergreifende Grundlage im Bildungsrahmenplan für elementarpädagogische Bildungseinrichtungen und im "Werte leben, Werte bilden - Wertebildung im Kindergarten". Das ist ein gemeinsamer Rahmen, der sowohl für die Ausbildung des elementarpädagogischen Personals als auch für die Arbeit im Kindergarten relevant ist, und das sind auch die Grundlagen für unsere Überprüfung und die Qualitätssicherung. Hier wird festgestellt, dass Werte wie Diversität, Kinderrechte, aber auch Partizipation und Chancengerechtigkeit eingehalten und geachtet werden müssen und in den Alltag integriert werden müssen. Dieser Bundesrahmen wird in Wien in den Gesetzen festgeschrieben, die vorsehen, dass in einem pädagogischen Konzept darzulegen ist, wie beispielsweise religiöse Erziehung vermittelt wird. Hier ist mir wichtig, anzumerken, dass die Stadt Wien den Trägern eine ergänzende Grundlage für den Umgang mit der Religion und mit Werten im elementarpädagogischen Bildungsalltag zur Verfügung gestellt hat. Diese Vorlagen und Auflagen werden über die Kindergartenaufsicht überprüft. Es wird beispielsweise im Zuge der jährlichen Kontrolle das pädagogische Konzept angeschaut, und hier ist auch relevant, wie beispielsweise mit dem Thema Religion umgegangen wird. Augenmerk liegt beispielsweise auf den Punkten, wie Feste und Feiern gestaltet werden. Feste, die auch Tradition in Österreich haben, sind natürlich wichtig und können kindgerecht auch in den Kindergartenalltag implementiert werden. Das heißt, die Geschichte, die jedes Jahr zu hören ist, dass der Nikolo nicht mehr kommen darf, stimmt jedes Jahr nicht und wird auch in Zukunft nicht stimmen, weil kulturelle Vermittlung auch von religiösen Festen natürlich in Wiener Kindergärten kindesgemäß entsprechend anerkannt, gewürdigt und sogar erwünscht ist. Gleichzeitig ist es allerdings wichtig, hier offen gegenüber auch anderen Religionen zu sein. Wir wollen nämlich, dass Kinder tolerant aufwachsen, ein Verständnis auch für die Vielfalt haben, die es auf unserer Welt gibt und die es vor allem auch in Wien gibt. Religiöse Erziehung - das ist für mich ganz wesentlich - darf nicht mit Zwang ausgeübt werden. Kinder in elementarpädagogischen Einrichtungen müssen immer kindgerecht gebildet und betreut werden. Dementsprechend ist hier die Gestaltungsfreiheit der Kinder im elementarpädagogischen Alltag ganz wichtig. Da sind zum Beispiel gewaltbejahende oder angsteinflößende religiöse Handlungen aus allen Religionen nicht toleriert. Es gibt in vielen Religionen solche Strömungen, die allerdings im Kindergarten von uns nicht akzeptiert werden. Auch dürfen Kindergärten keinen überproportional großen Anteil an religiösen Inhalten haben. Das heißt, ein Kindergarten mit überwiegend religiöser Vermittlung würde von uns so nicht zugelassen werden. Es müssen die privaten Träger und auch städtische Kindergärten darlegen, wie mit dieser religiösen Erziehung umgegangen wird, sodass sie in den Bildungsalltag integriert wird. Wichtig ist, dass auf Fragen und Interessen der Kinder entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand eingegangen wird, Kinder nicht überfordert werden und Kindern vor allem mit Respekt begegnet wird. Finaler Punkt: Die Freiwilligkeit des Kindes steht im Kindergarten im Vordergrund. Das halte ich für einen wichtigen elementarpädagogischen und insgesamt pädagogischen Ansatz. Kontrolliert wird das im Bereich der MA 11, zusätzlich neben den FachinspektorInnen über die Kompetenzstelle Kinderschutz, wo auch Meldungen getätigt werden können, wenn etwas nicht kindgerecht ist. Darüber hinaus kann auch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hinzugezogen werden, wenn es Verdachtsmomente gibt, wobei es für uns auch Möglichkeiten gibt, auf deren Expertise zuzugreifen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Malle gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE): Guten Morgen! Herr Wiederkehr, ich wollte Sie fragen, wie es ausschaut mit den versprochenen PsychologInnenstellen, die Sie angekündigt haben, mit dem massiven Ausbau im Kindergarten. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Interessant - ich wusste gar nicht, dass ich das einmal angekündigt habe. Wir haben aber nichtsdestotrotz, obwohl es nicht angekündigt war, einen intensiven Prozess am Laufen, wie im Fachbereich des städtischen Kindergartens psychosozialen Herausforderungen entgegnet wird. Hier haben wir den ganzen Fachbereich umstrukturiert, um zusätzliches Unterstützungspersonal zur Verfügung zu stellen und auch die Struktur zu professionalisieren. Da geht es zum Beispiel um Diagnosen von Kindern, wir haben aber beispielsweise auch Logopädinnen und Logopäden im Bereich der Stadt, um mit den Kindern zu arbeiten. Hier gab es in den letzten zwei Jahren eine weitere Professionalisierung, über die ich sehr froh bin, weil auch die Aufgabe der PsychologInnen im Bereich der Kindergärten ganz wesentlich ist, aber auch nicht einfach ist und hier sehr viele Herausforderungen für die Personen, die Psychologinnen und Psychologen, im Alltag bestehen und diese einen sehr, sehr wichtigen Job leisten. Dementsprechend bin ich froh, dass wir im städtischen Bereich auch selber PsychologInnen angestellt haben. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Zierfuß gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Wir haben gestern in der "Kronen Zeitung" gelesen, dass eine Lehrerin am Elternsprechtag eine Burka geschenkt bekommen hat, um diese dann auch im Unterricht zu tragen. Jetzt gibt es viele Fälle, die ähnlich geartet sind - auch Kinder, die im Unterricht Mitschüler bekehren wollen, und Ähnliches. Wird mehr von dem an Sie herangetragen? Und was sagen Sie zu solchen Vorfällen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: In diesem Fall muss ich die Frage umformulieren, denn es ist nicht die Frage, was ich zu dem Vorfall sage, sondern was ich zu diesem Medienbericht sage. Ich bin diesem Medienbericht nämlich genau nachgegangen, und sowohl die Direktorin als auch der Elternverband als auch alle in der Schule ansprechbaren Personen sagen, das ist nie vorgekommen. Dementsprechend ist hier ein Zeitungsartikel veröffentlicht worden und eine Darstellung verbreitet worden von etwas, das so nie in der Schule stattgefunden hat. (Abg. Markus Ornig, MBA - erheitert und demonstrativ Beifall spendend, in Richtung Abg. Harald Zierfuß: Bravo!) Da frage ich mich schon: Wie kann es sein, dass solche Berichte über angebliche Geschehnisse an Schulen nicht nur geschrieben werden, sondern massenhaft verbreitet werden? Nach meinem Informationsstand ist das nie passiert. Dementsprechend kann ich nur die Berichterstattung dazu kritisieren und auch den JournalistInnen die Verantwortung in Erinnerung rufen, ihre Geschichten zu checken, ob sie wirklich stimmen, und nicht falsche Geschichten zu veröffentlichen, die sowohl Eltern als auch betroffene Pädagoginnen und Pädagogen verunsichern. Und mein Appell an alle hier Anwesenden ist, solche falschen Informationen nicht weiterzuverbreiten. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Markus Ornig, MBA und Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara in Richtung Abg. Harald Zierfuß: Kannst dich wieder hinsetzen! Kannst dich wieder hinsetzen! - Abg. Barbara Novak, MA in Richtung Abg. Harald Zierfuß: Schämen Sie sich!) Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 2. Anfrage erledigt. Die 3. Anfrage (FSP-111468-2024-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Otero Garcia gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Auf der Liegenschaft Felixgasse 6/Jaunerstraße 5 in Wien 13 soll unmittelbar angrenzend an das Naturdenkmal Nr. 177 "Napoleonwald" ein Bauprojekt umgesetzt werden. Die BauwerberInnen wurden seitens der Behörde schon darauf hingewiesen, dass auch Bauführungen neben einem Naturdenkmal eine naturschutzrechtliche Bewilligung notwendig machen können. Mittlerweile ist ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Wien zu diesem Projekt anhängig. Welche konkreten Maßnahmen hat das Land Wien bzw. die für den Umweltschutz zuständige MA 22 zur Sicherung des Naturdenkmales Nr. 177 - Eichenbestand Napoleonwald gesetzt?) Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Hohes Haus! Naturgebilde können nach Wiener Naturschutzgesetzen wegen ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung, ihrer Eigenart, ihrer Seltenheit, wegen des besonderen Gepräges, das sie der Landschaftsgestalt verleihen, oder wegen ihrer besonderen Funktion für den Landschaftshaushalt als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden. Das bedeutet rechtlich, dass Eingriffe, die den Bestand oder das Erscheinungsbild des Naturdenkmals gefährden oder beeinträchtigen können, nicht vorgenommen werden dürfen. Das betrifft sowohl Eingriffe direkt in das Naturdenkmal als auch Eingriffe in dessen geschützte Umgebung. Ausnahmen können von der Naturschutzbehörde nur dann genehmigt werden, wenn keine wesentlichen Auswirkungen auf das Naturdenkmal zu erwarten sind. In der konkreten Frage geht es um den Eichenbestand im Napoleonwald. Dieser steht seit 1941 als Naturdenkmal unter Schutz. - Vielleicht interessant für einige, die nicht so ganz im Napoleonwald zu Hause sind oder beim Napoleonwald zu Hause sind: Es handelt sich dabei um den Rest des ehemaligen bis an die Speisinger Straße reichenden Lainzer Tiergartens, und der Name kam aus der Zeit der Napoleonischen Kriege, als nämlich das Waldstück dort abgeholzt worden ist, um Holz zu schaffen für das Lager, das Napoleon Bonaparte im Schloss Schönbrunn aufgeschlagen hat. So viel zum historischen Hintergrund. Später ist dort wieder aufgeforstet worden, was natürlich dazu geführt hat, dass wir hier ein wunderschönes Naturdenkmal in Wien schützen dürfen. Das wird von der MA 42 betreut. Die Stadt Wien - Umweltschutz, also die MA 22, hat als Naturschutzbehörde im Oktober 2021 von einem größeren Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe zum Naturdenkmal im Napoleonwald erfahren. Daraufhin wurde die Bauträgerin unmittelbar von der Stadt Wien - Umweltschutz umgehend über die Bestimmungen des Wiener Naturschutzgesetzes informiert - ich habe ja vorhin schon gesagt, dass das sehr strenge Bestimmungen sind. Sie wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass nach Abschluss eines baubehördlichen Verfahrens jedenfalls eine naturschutzbehördliche Bewilligungspflicht zu prüfen ist, bevor mit irgendwelchen Baumaßnahmen begonnen werden darf. Die Bauträgerin hat daraufhin mitgeteilt, dass der Ausgang des baubehördlichen Verfahrens noch abgewartet wird, bevor es konkretere Planungen, auch für Schutzmaßnahmen beim Naturdenkmal, geben kann. Zwischenzeitlich ist die Bauträgerin aber natürlich von der Naturschutzbehörde darauf hingewiesen worden beziehungsweise - falsche Wortwahl - es wurde ihr vorgegeben, welche Untersuchungen und Unterlagen für eine allfällige notwendige naturschutzrechtliche Einreichung erforderlich sind. Das ist vor allem Zweierlei: Zum einen die Darstellung des Wurzelverlaufs des Naturdenkmals mittels Georadar und auf der anderen Seite eine Einholung eines Gutachtens zur Frage, ob durch die Errichtung des geplanten Gebäudes, insbesondere der geplanten Garage, eine Auswirkung auf den Grundwasserspiegel oder den Wasserhaushalt des angrenzenden Naturdenkmals zu erwarten ist. Letzteres ist ein neuer Sachverhalt auch für die Naturschutzbehörde, weil bis jetzt in keinem Verfahren zu Naturdenkmälern die Thematik einer möglichen Veränderung eines Grundwasserspiegels im Raum stand. Deswegen wurde mit der Unterstützung der Amtssachverständigen der Stadt Wien - Wiener Gewässer, also der MA 45, an einem Set an Parametern gearbeitet, die über einen Zeitraum regelmäßig zu erheben sind, um eben mögliche Veränderungen am Grundwasserspiegel durch das Bauvorhaben vorausberechnen zu können. Das wiederum ist die Grundlage für die Vorgabe an die Bauträgerin, die dann ein auf Geotechnik spezialisiertes Ingenieurbüro beauftragt hat, das die erforderlichen hydrologischen Langzeitmessungen durchführt. Diese Daten können dann wiederum die Grundlage sein, um zu beurteilen, ob es durch geplante Bauvorhaben zu einer Änderung des Grundwasserspiegels kommt und wie sich diese dann möglicherweise auf das Naturdenkmal auswirken kann. Das ist die Frage betreffend den Grundwasserspiegel. Die zweite war jene den Wurzelverlauf betreffend. Das ist eine besonders zentrale Maßnahme zum Schutz von Naturdenkmälern: Zu wissen, wie und in welchem Bereich die Wurzeln verlaufen. Das ist bis jetzt mit einer gängigen Methode durch Wurzelsuchschlitze gemacht worden, das heißt, dass händisch unter größter Vorsicht nach Wurzeln gegraben, gesucht wurde, um feststellen zu können, wo und wie weit die Wurzeln eines Baumes verlaufen. Im letzten Jahr ist vermehrt auf eine neue Technologie zurückgegriffen worden. Diese kommt aus der Archäologie und nennt sich Georadar. Das ist auch in diesem Fall Teil der vorgeschriebenen Maßnahmen. Da wird im Bereich rund um den Baumstamm das Gebiet mit einem Gerät abgefahren. Dieses ist nicht viel größer und vor allen Dingen schwerer als ein Rasenmäher und sendet Radarwellen aus, deren Reflexion dann aufgezeichnet werden kann. Überall, wo diese auf Wurzeln treffen, werden sie eben früher reflektiert, und somit kann man ein exaktes Bild über den ganzen Wurzelraum erstellen. Das ermöglicht dann wieder, genau zu berechnen, in welcher Tiefe die Wurzeln liegen. Also das sind die Maßnahmen, die der Bauträgerin vorgeschrieben wurden. Diese Untersuchungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen, und es ist auch noch kein naturschutzbehördliches Verfahren anhängig. Es ist dementsprechend auch noch mit keinen Bauarbeiten begonnen worden. Präsident Ernst Woller: Danke für die sehr interessante Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Otero Garcia gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung. Das hört sich nach einem sehr komplexen Sachverhalt an, was auch die Entscheidung betrifft, ob das jetzt naturschutzrechtlich bewilligt wird oder nicht. Dieses Bauvorhaben - also ein Bescheid, die Baubewilligung - wurde ja auch von einer anerkannten Umweltorganisation beim Verwaltungsgericht Wien bekämpft, und da wird jetzt die Frage geklärt, ob das Projekt UVP- pflichtig ist oder nicht. Für mich stellt sich die Frage, wie das in Zukunft quasi von Amts wegen passieren kann, sodass es nicht notwendig ist, dass eine anerkannte Umweltschutzorganisation diese Bescheide bekämpft, sondern die Stadt von sich aus aktiv wird und prüft, ob bestimmte Projekte UVP-pflichtig sind. Wie können Sie als für den Naturschutz zuständiger Landesrat das gewährleisten? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Na ja, meiner Meinung nach ist ja das genau ein Beispiel dafür, dass die in meinem Aufgabenbereich befindliche MA 22 eben von sich aus aktiv geworden ist, und zwar unmittelbar nach den ersten Hinweisen - denn das Verfahren, das Sie hier schildern, ist ein Verfahren gegen den baubehördlichen Bescheid. Also dieses Beispiel ist meiner Meinung nach ein bestmögliches Beispiel, das zeigt, wie sehr die MA 22 mit ihren Expertinnen und Experten völlig unabhängig davon, ob es da jetzt gerade ein Verfahren bei ihr gibt oder nicht, auf die rund 400 Naturdenkmäler schaut und diese auch laufend kontrolliert und allfällige Gefahren sozusagen abwehren möchte. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gorlitzer gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für diese sehr ausführliche Beantwortung der Frage. Dieses Naturdenkmal im Napoleonwald - richtigerweise, seit den Napoleonischen Kriegen - besteht dort schon sehr lange. Die wirkliche Frage ist: Dort wird jetzt ein Bauprojekt eingereicht mit 26 Stellplätzen und 4 sogenannten Waschplätzen - um nicht ein Großbauprojekt abwickeln zu müssen, denn ab 30 Stellplätzen handelt es sich um ein Großbauprojekt. Damit, durch dieses riesige verbaute Gebiet, wird sicher eine Geländeveränderung notwendig sein und damit auch ein massiver Eingriff in den Wasser- und Bodenhaushalt unmittelbar neben dem Biotopverbund Napoleonwald, der hineinreicht bis in die Liegenschaft, die natürlich auch als Epk ausgewiesen ist, mit alten Eichenbeständen. Meine Frage ist - und Sie haben nämlich ausgeführt, dass da eher zufällig, so klingt es für mich, die Naturschutzbehörde und das Naturschutzgesetz eingeschaltet wurden -: Welche Maßnahmen werden Sie in Zukunft treffen, damit bei diesen zweifelhaften, sehr großen Bauprojekten überhaupt ein Genehmigungsverfahren abgewickelt wird, denn es ist ja offensichtlich, dass hier massiv in den Naturschutz eingegriffen wird - dies vor dem Hintergrund, dass wir heute noch ein sehr strenges Baumschutzgesetz behandeln werden? Also irgendwie widerspricht sich das: Auf der einen Seite genehmigt das Land Wien Großbauprojekte, ohne auf die umliegenden Naturschutzgebiete zu schauen, und auf der anderen Seite werden wir heute ein sehr strenges Baumschutzgesetz behandeln. Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich kann auf Grund meiner Zuständigkeit über die Baugenehmigungen grundsätzlich nichts sagen, aber wozu ich sehr wohl etwas sagen kann und auch sagen will, ist, dass es in der Stadt Wien wirklich bei allen Bauvorhaben ein engmaschiges Kontrollieren und auch ein engmaschiges Umsetzen der unterschiedlichen naturschutzrechtlichen Vorgaben gibt. Da geht es ja nicht nur um Naturdenkmäler, sondern wir haben Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, bis hin zum Biosphärenpark und zum Nationalpark, und es ist in aller Regel so, dass es bei jedem einzelnen Bauvorhaben einen wirklich umfassenden Knetungsprozess gibt, bei dem sich die Bauwerber auf die naturschutzrechtlichen Vorgaben einstellen müssen. Wir reden von Eidechsenhabitat- Ersatzflächen, wir reden vom Entzug von Baubewilligungen und von der Suche nach neuen Orten. Das passiert in Wien tagtäglich und ist die tagtägliche Arbeit der MA 22 Naturschutz, und von den größeren Verfahren wie den UVPs habe ich noch gar nicht gesprochen. Also ich in meinem Aufgabenbereich bekomme sehr oft die andere Seite mit, und zwar - ich möchte da jetzt auch niemandem nahetreten - als Lamento darüber, wie kompliziert und wie herausfordernd die Arbeit mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben ist. Ich finde aber, es ist eine Art von Komplexität, die es braucht, weil es, wie Sie ja zu Recht gesagt haben, hier um etwas geht, das für uns alle als BürgerInnen der Stadt wichtig ist und ein übergeordnetes Ziel sein muss, weil Naturschutz eben ein übergeordnetes Ziel ist - das im Übrigen nicht nur übergeordnet ist, was das Politikfeld betrifft, sondern auch übergeordnet ist, weil es EU-rechtliche Rahmenbedingungen gibt, an die wir uns halten müssen. Es wird wirklich auf Punkt und Beistrich eingehalten, und die Behörde macht hier eine großartige Arbeit. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Guggenbichler gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die ausführliche Antwort. Wir haben ja vor Kurzem einen Umweltausschuss oder Klimaausschuss gehabt, bei dem wir uns sehr ausführlich auch über das Baumschutzgesetz und auch über Ersatzbaumpflanzungen unterhalten haben. Jetzt habe ich eine Frage: Es schwirrt da eine Zahl herum, veröffentlicht von Kollegin Otero Garcia, dass im Jahr 2021 die Stadt 2.500 Bäume nicht nachgepflanzt hat oder säumig ist, sie nachzupflanzen. Jetzt haben wir aber darüber geredet, und der Stadtgartendirektor hat gesagt, dass er jeden Baum sofort nachpflanzt. Jetzt bin ich ein bisschen verwirrt. Hat Kollegin Otero Garcia die Antwort nicht verstanden, hat sie ein bisschen geschwindelt, oder hat der Herr Stadtgartendirektor die Unwahrheit gesagt? Können Sie da für Aufklärung sorgen? Denn es wäre ja peinlich für die GRÜNEN, finde ich, wenn ihre Abgeordneten medial eine falsche Aussage treffen. Präsident Ernst Woller: Okay, bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Gerne! Grundsätzlich kann zuerst einmal die wichtigste Botschaft auch von diesem Ort gesagt werden: Es werden in Wien deutlich mehr Bäume gepflanzt, als an Ersatzpflanzungen vorgeschrieben werden, nicht nur deutlich mehr Bäume gepflanzt, als gefällt werden müssen - das ist ja die Natur der Sache -, sondern auch als Ersatzpflanzungen vorgeschrieben werden - Sie wissen, ab einem Stammumfang von 40 cm werden ja mehr Ersatzpflanzungen vorgeschrieben -, und das lässt sich am Baumschutzmonitoring der MA 22 ganz klar nachweisen. Das ist die erste Aussage, die ich dazu tätigen kann. Die zweite ist: Nicht nur die MA 42 pflanzt Bäume innerhalb der Stadt, sondern auch zum Beispiel die MA 45, die MA 56, Wiener Wohnen, und viele mehr - von der MA 49 rede ich noch gar nicht. Wir haben hier also eine Zahl verglichen, bei der es wirklich nur um das unmittelbare Umfeld der MA 42, um ihren Bereich geht, und in der öffentlichen Auseinandersetzung - das ist kein Vorwurf an die Fragesteller hier im Raum - ein bisschen Äpfel mit Birnen verglichen. Die Frage, die sich für Wien stellt, ist ja: Werden die Bäume, die entnommen werden, klimagerecht nachgepflanzt, und zwar so viel wie möglich und in dem Umfang, der so klimawirksam wie möglich ist? Das ist ja auch die Zielsetzung des Baumschutzgesetzes, und vielleicht kann ich dazu noch eine zweite Aussage tätigen: Wir haben uns im Zusammenhang mit dem Baumschutzgesetz genauer angeschaut, was es braucht, damit Ersatzpflanzungen leichter - weil in weiterem Radius -, in größerer Anzahl, aber auch klimawirksamer gemacht werden können, um sicherzustellen, dass quasi der Schritt 2, wenn ein Baum schon gefällt werden muss, besser ausgefüllt werden kann für die Stadt. Es wird also mehr Ersatzpflanzungen geben, und diese werden klimawirksamer sein. Wir reden ja jetzt bei Ihrer Fragestellung von dem Sachverhalt, wenn das auch nicht geht, was die Stadt mit den Ausgleichszahlungen macht - da haben wir uns auch viel überlegt mit dem neuen Baumschutzgesetz, das sicherstellt, dass das Geld, das mehr werden wird, weil wir ja die Ausgleichszahlung erhöht haben, in den Baumschutz geht -, aber das ist ja die dritte Kaskade. Das oberste Ziel muss ja sein, dass ein Baum gar nicht fällt, und das zweite muss sein, dass, wenn er fällt, die Ersatzpflanzungen bestmöglich gemacht werden können. Sie können aber sicher sein: Auch schon in der sozusagen alten, bis heute alten Baumschutzgesetzwelt hat die Stadt Wien ihre Arbeit natürlich übererfüllt, was den Ersatz der Bäume betrifft. Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 3. Anfrage beantwortet. Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP-110381-2024-KVP/LM). Sie wurde von Frau Abg. Keri gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Es ist bezeichnend, dass der Stadtrechnungshof in einem jüngsten Bericht der Wiener Kinder- und Jugendhilfe nahelegt, sowohl ein Kinderschutzkonzept als auch einen Kinderschutzbeauftragten einzurichten. Einer Einrichtung, die es eigentlich nur zum Schutz und zum Wohle von Wiens Kindern geben sollte. Verfolgt man jedoch aktuelle Medienberichte, hat man das Gefühl, mit der MA 11 kommt oft nicht nur Hilfe und Unterstützung ins Haus, sondern auch Druck, Angst und Schmerz. Deshalb die Frage: Wie vielen Hilfe suchenden Familien, die sich in der laufenden Legislaturperiode aktiv bezüglich Unterstützung in der Erziehung an die MA 11 gewandt haben, wurden am Ende die Kinder abgenommen?) Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank für diese Anfrage und das Interesse an der MA 11. Diese Anfrage beantworte ich sehr gerne, weil dieser Themenbereich besonders sensibel ist, weil die Herausnahme eines Kindes aus der Familie immer das letzte Mittel ist und immer im Kontext mit herausfordernden und problematischen Familienbiographien und Problemlagen steht. Es ist immer das letzte Mittel, aber es ist das zu wählende Mittel, wenn das Kindeswohl entsprechend gefährdet ist, denn die oberste Prämisse ist der Kinderschutz und das Kindeswohl. Zu den Zahlen: Die MitarbeiterInnen in der MA 11 haben im Jahr 2023 mehr als 12.500 Gefährdungsabklärungen durchgeführt. Die Zahl ist steigend, auch auf Grund des Wachstums der Stadt, aber insbesondere auch nach Corona haben wir gesehen, dass die Anzahl der Gefährdungsmeldungen und -abklärungen nach oben gegangen ist. Es gab 3.200 neue ambulante Hilfen zur Erziehung - das ist eine Vorstufe zur Unterstützung der Familien, auch um Kindesabnahmen zu verhindern. Eine volle Erziehung - das heißt, eine Unterbringung bei Pflegepersonen oder in sozialpädagogischen Einrichtungen - erfolgte in 657 Fällen. Das heißt, bei 12.000 Gefährdungsabklärungen kam es dann in 657 Fällen zu einer vollen Erziehung. Es kann aber natürlich auch sein, dass es für ein Kind mehrere Gefährdungsmeldungen in unterschiedlichen Kontexten gibt. Zusätzlich möchte ich zu der Erläuterung im Stadtrechnungshofbericht, auf die Sie sich beziehen, dass ein Kinderschutzkonzept und Kinderschutzbeauftragte auch in der MA 11 notwendig sind, anmerken, dass es in der MA 11 als Kinderschutzbehörde natürlich Rahmenbedingungen und Auflagen im Bereich des Kinderschutzes gibt, die sehr, sehr weitreichend sind, in unterschiedlichen Dokumenten erörtert und dem Personal zur Verfügung gestellt werden. Zum Beispiel gibt es im Handlungsfeld der sozialen Arbeit ein "Qualitätshandbuch - Soziale Arbeit", das immer wieder angepasst wird. In der Sozialpädagogik gibt es die fachlichen Standards für sozialpädagogische Einrichtungen. Weiters gibt es selbstverständlich auch Strategien und Erlässe, wie mit Gewalt oder auch sexuellen Übergriffen umzugehen ist. Darüber hinaus gibt es für die Kinder selbstverständlich die Möglichkeit, sich auch an Vertrauenspersonen zu wenden. Nichtsdestotrotz arbeiten wir aktuell an einer weiteren Novelle, nämlich dass Kinderschutzkonzepte in allen Bereichen in Wien, wo wir die Hoheit und Aufsicht haben, aus meiner Sicht verpflichtend sein sollen. Das heißt, sowohl innerhalb der MA 11 als auch in privaten sozialpädagogischen Einrichtungen soll es aus meiner Sicht ein verpflichtendes Kinderschutzkonzept und Kinderschutzbeauftragte geben. Wir arbeiten gerade mit ExpertInnen an einer möglichen Novelle, um das zu implementieren. Die MA 11 arbeitet selbstverständlich daran, dass die bisherigen Auflagen und Dokumente in ein Konzept gegossen werden - das ist keine große neue konzeptionelle Arbeit, sondern ein Zusammenbringen von unterschiedlichen Erlässen -, und ein Kinderschutzkonzept ist immer nur so gut, wie es an den Standorten gelebt wird. Dementsprechend ist es mir wichtig, dass es mit den Kindern am Standort erarbeitet wird, sodass die Kinder auch wissen, welche Rechte sie haben. Das ist auch die Aufgabe des Personals in den Wohngemeinschaften, Kinder auch auf ihre Rechte hinzuweisen und dafür zu sensibilisieren, und ich weiß, dass das in einem großen Ausmaß stattfindet, und es erfolgt auch Aufklärungsarbeit dahin gehend, dass in den sozialpädagogischen Einrichtungen auch externe Beratungsangebote aufscheinen, beispielsweise die Telefonnummer der Kinder- und Jugendanwaltschaft als Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche. Es ist mir wichtig, dass Kinder wissen, welche Rechte sie haben. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Keri gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Sabine Keri (ÖVP): Vielen Dank für die umfangreiche Ausführung. Meine Frage war aber ganz gezielt: Wie viele Eltern haben sich - proaktiv - an die MA 11 gewandt und gesagt, wir brauchen Hilfe und Unterstützung, und wie viele Kinder von diesen Familien wurden dann in die Vollerziehung abgenommen? Gibt es da eine transparente Richtlinie, transparente Kriterien, wie es dann zu einer Abnahme kommt? Und wo findet man diese? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Selbstverständlich gibt es transparente Kriterien, wie es zu einer vollen Erziehung, zu einer Kindesabnahme kommt. Das sind mehrere Schritte. Es gibt auch ein verpflichtendes zumindest Vieraugenprinzip, und die Letztentscheidung liegt sowieso immer bei den Gerichten. Die Auflage ist: Prävention vor voller Erziehung. Dementsprechend sind da die ambulanten Hilfen ganz wichtig. Wir haben ja auch unterschiedliche Angebote in der Prävention massiv ausgebaut, erst vor Kurzem die Frühen Hilfen, aber darüber hinaus gibt es ganz viele andere. Genauere Daten gibt es auch im sehr transparenten jährlichen Bericht der MA 11, und wenn es vertieft Zahlen hierzu braucht, jederzeit gerne eine Anfrage stellen. Ich habe jetzt die Zahlen im Zusammenhang mit den gesamten Gefährdungsabklärungen unter Familien, denen eine ambulante Hilfe angeboten worden ist, genannt. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Berger gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Herr Landesrat, ich möchte auf einen Fall zu sprechen kommen, der in den letzten Tagen in den Medien war - ich weiß nicht, ob Sie diesen auch anzweifeln. Es geht darum, dass berichtet wurde oder dass eine Lehrerin berichtet hatte, dass sich ein syrischstämmiger Schüler in einer Klasse vor der Lehrerin entblößt hatte, die Lehrerin versucht hat, Kontakt mit den Eltern aufzunehmen, die Mutter nicht Deutsch gesprochen hat beziehungsweise der Vater schlichtweg nicht erschienen ist. Da würde mich interessieren, welche Mechanismen es da gibt, ob man da auch die MA 11 entsprechend einschaltet. Würden Sie das bitte an dieser Stelle auch erläutern. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Selbstverständlich ist in solchen schwierigen Situationen, die auf jeden Fall in Schulen stattfinden - es gibt oft problematische Situationen mit Kindern und Jugendlichen, in denen Lehrpersonen auch überfordert sind, in denen es auch einen Beitrag der Eltern braucht -, die MA 11 eine unterstützende Behörde auch der Schule. Es gibt dort eigene Schulkooperationsteams, das sind mobile Teams innerhalb der MA 11, die in der Sozialarbeit an die Schulen kommen und das Bindeglied sind zu weiteren Maßnahmen, die auch in der MA 11 stattfinden. Da muss man immer kindesbezogen schauen: Was ist denn das Richtige? Ist es eine Sozialarbeit, oder sind es Auflagen für die Familie, oder ist es ein Zusammenarbeiten der Familie auch mit den Kindern? Hier möchte ich darauf hinweisen, dass wir eine Form der Schulklassen massiv ausweiten - diese heißen "Familie in der Schule" -, wo sowohl Eltern als auch Kinder mit externer Unterstützung und dem Lehrpersonal begleitet werden, wo Eltern zumindest ein Mal die Woche auch in die Schule kommen, um in der Erziehungsarbeit unterstützt zu werden, und wo auch klar erläutert wird, was die Anforderungen und auch die Erwartungshaltungen sind. Das heißt, es gibt hier unterschiedliche Möglichkeiten für die Schule, auf Unterstützung und Hilfe der MA 11 zuzugreifen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Pipal-Leixner gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Gibt es bei der Kindesabnahme durch die MA 11 einerseits interne Kontrollen, und wird sie andererseits auch durch externe Stellen überprüft? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Auf jeden Fall. Es gibt sehr vielseitige Kontrollen, sowohl intern als auch extern. Wenn man sich zum Beispiel die sozialpädagogischen Einrichtungen der MA 11 anschaut, so gibt es zur Zeit fünf Prüfungsinstanzen und fünf unterschiedliche Institutionen - interne und externe -, die hier kontrollieren. Das ist erstens das Referat Aufsicht über sozialpädagogische Einrichtungen - das ist innerhalb der MA 11 -, wo wir gesetzlich vorgeschrieben haben, dass jede Einrichtung ein Mal im Jahr überprüft und kontrolliert wird und die Qualitätsstandards überprüft werden. Das ist zweitens das Referat Sozialpädagogische Einrichtungen, hier die Stabsstelle Qualitätssicherung und Organisationsentwicklung, die überprüft, ob die Qualitätsstandards nach den Handlungsanleitungen und Erlässen eingehalten werden. Das sind die zwei internen Prüfinstanzen, wo dann möglicherweise als dritte noch die Interne Revision dazukommt. Zu den externen Prüfungsinstanzen, die es gibt: Das ist erstens die Ombudsstelle der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die für alle Kinder und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen Ansprechpartner ist und auch die sozialpädagogischen Einrichtungen besucht und mögliche Mängel meldet. Die zweite externe Stelle ist die OPCAT-Kommission der Volksanwaltschaft. Diese überprüft regelmäßig alle sozialpädagogischen Einrichtungen der MA 11 sowie private Träger nach den Aspekten, ob der Kinderschutz dort gewährleistet ist. Und die dritte externe Stelle ist schlussendlich die BewohnerInnenvertretung. Diese überprüft auch sozialpädagogische Einrichtungen auf Grund des Heimaufenthaltsgesetzes, hier insbesondere, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen angemessen sind oder diese überschritten worden sind. Ich kenne kaum einen Bereich, der so gut kontrolliert ist wie sozialpädagogische Einrichtungen, und halte das auch für richtig, weil dort eine besonders sensible Situation für die Kinder entsteht, wenn sie ohne Eltern in Wohngemeinschaften aufwachsen. Da braucht es einen engmaschigen Schutz, und ich bin froh, dass dieser in Wien sehr gut aufgestellt ist, aber mein Anliegen ist es, noch weitere Schritte zu unternehmen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Berner gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Herzlichen Dank für die Ausführungen bisher. Wir gehen jetzt noch einmal zurück zu diesem Stadtrechnungshofbericht, den wir auch wieder mit gewissem Erschrecken gelesen haben. Es waren nicht nur schöne Sachen, die da drinnengestanden sind, ganz im Gegenteil, und wir wissen ja eh schon länger, dass die Bedingungen für SozialarbeiterInnen bei der MA 11 sehr herausfordernd sind - Sie wissen das auch - , sowohl, was psychische Belastungen als auch, was die Arbeitszeiten betrifft. Was haben Sie konkret gemacht, um diese Situation zu verbessern? Also konkret: Wie viele Vollzeitäquivalente sind jetzt immer noch offen in den WGs genauso wie in der Administration? - Herzlichen Dank. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Dem kann ich nur beipflichten, nämlich: Das ist ein sehr herausfordernder Beruf, aber ein für die Gesellschaft sehr wichtiger und ein sehr sinnstiftender, weil man hier wirklich die Zukunft von Kindern, die nicht das Privileg haben, mit ihren Eltern aufzuwachsen, begleiten kann. (Der Geräuschpegel im Saal ist sehr hoch.) Präsident Ernst Woller (unterbrechend): Ich würde darum ersuchen, dass hinten im Saal die Gespräche reduziert oder leiser abgehalten werden, denn wir können den Redner nicht verstehen. - Bitte. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA (fortsetzend): Danke sehr. - Dementsprechend ist es mir wichtig, das Personal hier entsprechend zu unterstützen. Welche Maßnahmen gibt es? Die Gehaltsentwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich ist eine, die für das Personal spricht. Zweitens: Begleitende Unterstützung beispielsweise über Supervision oder andere Unterstützungsangebote für das Personal, die ausgebaut worden sind und weiter ausgebaut werden. Und drittens: die Frage, wie viel Personal insgesamt zur Verfügung steht. In diesem Bereich haben wir schon unterschiedliche Unterstützungspakete geschnürt, einerseits in der Zentrale der sozialen Arbeit, wo in den Regionalstellen mit den betroffenen Familien gearbeitet wird. Es hat jede Regionalstelle in einem ersten Schritt eine zusätzliche Person bekommen, weitere Ausbaustufen sind in Planung. Darüber hinaus ist wichtig: In den Wohngemeinschaften und auch in den Krisenzentren war die Personalsituation relativ angespannt. Wir haben daraufhin eine Änderung vornehmen können, sodass wir auch studentisches Personal zusätzlich unterstützend in die Wohngemeinschaften bekommen können. Das hat sehr gut funktioniert, das hat massiv entlastet, und auch die Anzahl der offenen Stellen ist zum Glück im letzten Dreivierteljahr zurückgegangen. Die waren zum Teil problematisch. Jetzt sind noch immer einige offen, aber deutlich weniger, und wir haben auch eine starke Ausbildungsoffensive in diesem Bereich gestartet, um mit Institutionen, die hier ausbilden, zu kooperieren, um unter den Studierenden nach ihrem Studium mehr Fachpersonal auch für die Stadt und für die Einrichtungen der Stadt zu gewinnen. Ich halte es aber auch für wichtig, das nicht als Konkurrenz zu sehen, denn für die Kinder soll es sowohl in städtischen als auch in privaten Einrichtungen gute Rahmenbedingungen geben, und genauso auch für das Personal. Dementsprechend ist wichtig, dass wir Österreich-weit genug Ausgebildete in diesem Bereich haben. Ich sehe, wie auch in anderen Bereichen, dass das Interesse groß wäre, aber die Studienplätze zu wenig stark ausgebaut worden sind. Daher wäre neben Einrichtungen, die wir als Stadt unterstützen und fördern, ein Ausbau der Studienplätze an Fachhochschulen dringend notwendig. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung der 4. Anfrage. Die 5. Anfrage (FSP-104657-2024-KSP/LM) wurde von Herrn Abg. Baxant gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität gerichtet. (Medialen Berichten aus dem Herbst 2023 zufolge wird bereits eine neuerliche Novelle der Straßenverkehrsordnung zwischen den Koalitionspartnern auf Bundesebene abgestimmt. Mittels dieser Novelle könnte die verkehrsberuhigte Innere Stadt endlich realisiert werden - vorausgesetzt, es gibt ein Lebenszeichen aus dem Verkehrsministerium. Könnte seitens des Landes Wien eine vergleichbare Verkehrsberuhigung mit Werkzeugen in Landeskompetenz umgesetzt werden, sofern eine Novelle vor der Nationalratswahl nicht mehr auf den Weg gebracht wird?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen von meiner Seite! Frau Abgeordnete, Entschuldigung, dass ich Sie erneut mit diesem Thema - ich würde jetzt nicht sagen - langweilen muss. Ich werde mich bemühen, es so kurzweilig wie möglich zu gestalten, aber wir beschäftigen uns ein weiteres Mal mit dem Thema verkehrsberuhigte Innere Stadt. Ein herzhaftes Gähnen in der ersten Reihe! (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Nein!) Doch, doch! Sie wissen, dass wir uns jetzt doch schon seit mehr als drei Jahren sehr intensiv darum bemühen, eine gesetzliche Grundlage für die größte Verkehrsberuhigung, die es in Wien, aber vermutlich sogar in Österreich jemals gegeben hat, über die Bühne zu bringen. Über 15.000 Einfahrten in die Innere Stadt an Werktagen würden damit verhindert werden, rund ein Viertel der Parkplätze würden nicht mehr gebraucht werden. Das bietet dort sehr viel Platz für großräumige Begrünung und eine massive Hebung der Lebensqualität. Seit über 1.000 Tagen warten wir nun auf die entsprechende gesetzliche Grundlage in der Straßenverkehrsordnung, die wir von der Frau Verkehrsministerin Gewessler brauchen würden. Sie erinnern sich, bei unserer letzten Pressekonferenz zu diesem Thema kam dann die Nachricht, es wird eine Novelle der Straßenverkehrsordnung geben, in der dieser Passus enthalten ist. Wir haben uns kurz gefreut, haben dann das Ministerium kontaktiert und haben gesagt: Können wir bitte diese Novelle haben, damit wir beurteilen können, ob die Grundlagen, die darin vorgesehen sind, auch für Wien passend sind? Dann hat es geheißen, nein, können wir nicht haben. Seitdem haben wir jetzt eigentlich darauf gewartet. Jetzt ist in den letzten Wochen Folgendes passiert: Es ist jetzt eine, nämlich die 35., Novelle der Straßenverkehrsordnung ins Parlament gekommen. Was ist nicht drin? Eine entsprechende rechtliche Grundlage, die uns ein Kamerasystem zur Überwachung der verkehrsberuhigten Inneren Stadt ermöglicht. Das heißt, das, worauf wir jetzt schon seit über 1.000 Tagen warten, ist in dieser Novelle wieder nicht enthalten. Die Enttäuschung ist bei uns wirklich sehr, sehr groß, weil ich schön langsam die Sorge habe, dass es sich in dieser Legislaturperiode der Bundesregierung nicht mehr ausgeht. Wir wissen ja noch nicht, wann im Bund gewählt wird, aber wenn man sich anschaut, wie lange es gedauert hat, bis die letzte StVO-Novelle gekommen ist, bin ich jetzt nicht sehr zuversichtlich, dass es überhaupt noch eine weitere StVO-Novelle in dieser Legislaturperiode geben wird. Wenn mit der jetzigen Straßenverkehrsordnungsnovelle sozusagen das letzte Wort gesprochen wurde, dann ist das Thema wieder für mindestens ein Jahr vom Tisch. Das finde ich sehr, sehr bedauerlich, weil wir in dieser kontroversiellen Frage, muss ich fast sagen, eine sehr breite Parteienallianz zustande gebracht haben, auch dank der tatkräftigen Unterstützung des Bezirksvorstehers vom 1. Bezirk. Der hat das wirklich auch zu seiner Mission gemacht und war sehr intensiv dahinter, hat eine Vierparteieneinigung im 1. Bezirk zusammengebracht, nachdem man eineinhalb Jahre am Konzept gearbeitet hat. Ich finde, das ist ein wirklich schönes Zeichen. Es sind fast alle Parteien im 1. Bezirk dabei. Die FPÖ hat sich leider nicht entschließen können, diese Initiative zu unterstützen, ansonsten unterstützen es alle Parteien. Man muss sagen, es ist ein sehr breiter Konsens, der hier für ein doch kontroversielles Thema am Tisch liegt, denn die verkehrsberuhigte Innere Stadt würde doch auch auf den Rest von Wien einen massiven Impact haben. Das ist völlig klar, ist aber, glaube ich, ein wichtiger Schritt, den wir setzen wollen, um Wien noch lebenswerter zu machen und auch die Innere Stadt, den 1. Bezirk noch zusätzlich zu begrünen und zu verkehrsberuhigen. Das ist jetzt einmal der aktuelle Status, der leider nicht sehr erfreulich ist. Dann ist aber etwas anderes passiert. Vor wenigen Tagen erging eine Einladung an die Beamtinnen und Beamten auch der Stadt Wien, dass man sich auf Bundesebene mit den anderen Bundesländern zusammensetzt, um das Thema automatisationsunterstützte Überwachung zu diskutieren. In diesem Zusammenhang ist dann auch die ursprüngliche Novelle der Straßenverkehrsordnung ausgeschickt worden. Das heißt, wir haben jetzt erstmals das, worauf wir so lange gewartet haben, wir halten das jetzt erstmals in Händen, nämlich: Was waren die ursprünglichen Pläne der Ministerin? Was stand ursprünglich in der Straßenverkehrsordnungsnovelle drin? Mit welchem Passus wollte man die Kameraüberwachung ermöglichen? Ich betone noch einmal, wir reden nicht von einer 24-Stunden-Videoüberwachung, weil das wirklich ganz oft verwechselt wird, hier geht es um eine Fotokamera, wie wir sie auf den Autobahnen in Radargeräten ohnehin schon überall finden. Das war übrigens auch das Ergebnis eines Gutachtens, das der Städtebund gemeinsam mit dem Ministerium und etlichen Städten zum Thema Datenschutz in Auftrag gegeben hat. Die Datenschutzprofessoren sind zu dem Schluss gekommen, dass das, was wir hier in der Inneren Stadt machen wollen, in Österreich bereits vielfach gemacht wird, eben von der Asfinag zur Pickerlüberwachung mit Radargeräten. Fotokameras zur Verkehrsüberwachung sind in Österreich also überall üblich, und es spräche aus Sicht des Datenschutzes nichts dagegen, das auch in der Inneren Stadt mit einem klaren gesetzlichen Passus und natürlich mit klaren Reglements zu machen. Wie würde das denn ablaufen? Ein Auto fährt in die Innere Stadt, es wird ein Foto vom Kennzeichen gemacht, und dann gibt es eigentlich drei Möglichkeiten. Das Auto fährt auf einen der über 5.000 Garagenplätze, dort wird das Kennzeichen wieder fotografiert. Sobald es diesen Abgleich gegeben hat, wird es im quasi städtischen System gelöscht. Fall Nummer 2: Sie bringen Ihrer kranken Großmutter das Mittagessen, fahren innerhalb von 30 Minuten wieder hinaus. Das Kennzeichen wird wieder fotografiert, wird aus dem System gelöscht. Fall Nummer 3: Sie halten sich länger als die erlaubten 30 Minuten in der Inneren Stadt auf. Das Kennzeichen wird an die Landespolizei geschickt, und von dort bekommen Sie automatisationsunterstützt ein Strafmandat, weil sie gegen die Regeln der verkehrsberuhigten Inneren Stadt verstoßen haben. Das sind die drei Fälle, die es nach dem Konzept, das vom 1. Bezirk erarbeitet worden ist, gibt. Was steht jetzt im Entwurf, den die Ministerin ausgeschickt hat und worüber es dem Vernehmen nach in der Koalition - ich kann nur sagen, zu Recht - Diskussionen gegeben hat, weil die Bestimmungen, die im Entwurf stehen, uns eine Umsetzung einer kameraüberwachten Verkehrsberuhigung verunmöglicht hätten? Es steht nämlich drin: Während Demonstrationen, Sportveranstaltungen und ähnlichen Großereignissen, bei denen die betroffenen öffentlichen Verkehrsmittel für den regulären Verkehr gesperrt sind, sind die bildverarbeitenden technischen Einrichtungen in den betreffenden Bereichen auszuschalten und mit einer geeigneten Abdeckung zu verhängen. Ich meine, das ist sowieso schon einmal interessant: Im digitalen Zeitalter muss dann jedes Mal einer mit einer Leiter ausrücken und das mit irgendeinem Stofftuch verhängen, und zwar an 26 Einfahrten. Jetzt habe ich dann einmal bei der Polizei gefragt: Na ja, wie viele Demonstrationen gibt es denn so ungefähr im 1. Bezirk im Jahr? Ich lasse Sie jetzt einmal raten, wie viele Demonstrationen es im 1. Bezirk gibt. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Zu viele!) Zu viele ist mit Sicherheit eine richtige Antwort, ja. 1.735 angemeldete Demonstrationen gibt es im 1. Bezirk. Wenn man sich das jetzt überschlagsmäßig anschaut, muss man zumindest drei Mal am Tag das System ausschalten und verhängen, drei Mal ist konservativ geschätzt, eher vier Mal eigentlich. Wir können, glaube ich, mit Sicherheit sagen, das würde dann keinen Sinn machen, denn wir als Stadt würden nicht viel Geld in ein System investieren, das dann eigentlich 99 Prozent der Zeit ausgeschaltet ist. Dann macht es auch keinen Sinn, weil du das dadurch auch nicht überwachen kannst, denn einer fährt rein, bäm, das System ist ausgeschalten, kein Mensch weiß, wann die 30 Minuten vorbei sind. Man hat also, als man diesen Entwurf ausgeschickt hat, schon gewusst, dass das, so wie das hier drinnensteht, für Wien definitiv keinen Sinn machen wird. Sie erinnern sich vielleicht, dass ich an dieser Stelle auch schon öfter gesagt habe, dass wir uns große Sorgen machen, dass in diesem Entwurf ein paar Giftzähne enthalten sind, die es für Wien verunmöglichen, dieses System umzusetzen. Das hat sich leider nach der Lektüre dieses Entwurfs bewahrheitet, dass das offensichtlich genau der Plan war. Es gibt noch eine zweite problematische Bestimmung, die lautet: "und gelindere Maßnahmen hierzu geprüft wurden." Was heißt das übersetzt? Wir müssen als Stadt nachweisen, dass wir mit anderen Maßnahmen, zum Beispiel nur dem Aufstellen von Verbotstafeln, dieses Ziel nicht erreichen. Wie können wir das nachweisen? Na ja, natürlich nur, indem man quasi einen Feldversuch macht. Das heißt, wir müssen die Tafeln aufstellen, dann werden wir nach einem Jahr sagen: Gut, hat nicht funktioniert, es fahren genauso viele Leute hinein wie vorher, und die Polizei kann ja nicht strafen. Sie hat ja schon mehrfach erklärt, warum das nicht möglich ist, weil die Zufahrt zu den Garagen gewährleistet bleiben muss. Das heißt, wenn die Polizei jemanden kontrolliert und der sagt, ich fahre in eine Garage, sagt die, okay, gute Fahrt, und das war es dann. Das wird sich, glaube ich, recht schnell herumsprechen. Das heißt, wir müssten, wenn es nach diesem Gesetzentwurf geht, quasi einen In-echt-Feldversuch machen, diese Tafeln aufstellen, dann abwarten, eine Evaluierung machen, dann zeigen, dass es nicht funktioniert. Dann können wir die Tafeln wieder wegräumen und dann können wir erst eine Ausschreibung für ein kamerabasiertes System machen. Ob die Bevölkerung wirklich so viel Geduld mit uns hat, wage ich zu bezweifeln. Ob sie Verständnis dafür hat, dass wir dafür Steuergeld ausgeben, sozusagen sehenden Auges in Dinge zu investieren, die nicht funktionieren, das wage ich auch zu bezweifeln. In Summe, muss ich Ihnen sagen, bin ich wirklich enttäuscht, dass die Frau Verkehrsministerin die Verkehrsberuhigung immer als sehr wichtiges Ziel ihres politischen Wirkens angibt und uns so im Regen stehen lässt und einen Entwurf ausschickt, der wirklich für die Städte absolut untauglich ist, dieses wichtige Ziel umzusetzen. Ich bin auch enttäuscht darüber, dass jetzt drei Jahre vergangen sind. Wir könnten schon fertig sein. Das Ding könnte schon laufen, das könnte schon in Betrieb sein, und es wird nur verzögert und verschleppt, und es werden uns Hindernisse in den Weg gelegt. Das finde ich eigentlich einer grünen Verkehrsministerin unwürdig. (Beifall bei SPÖ, NEOS und ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Irschik gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Irschik (FPÖ): Danke, Herr Präsident, guten Morgen! Guten Morgen, Frau Stadträtin! Die anderen Fraktionen stehen auch schon alle, das hat mich jetzt eigentlich ein bisschen gewundert. Wie auch immer. Ich kann mich an keine Sitzung erinnern, in der dieses Thema nicht zur Sprache kam. Sie haben Verkehrsberuhigung gesagt, Frau Stadträtin. Das hat für uns Freiheitliche immer so einen schalen Beigeschmack. Wir bekämpfen den Autofahrer, das Geld nehmen wir von ihm trotzdem. Ich darf kurz die Zahlen in Erinnerung bringen. Der Bundesfinanzminister nimmt pro Jahr mehr als 14 Milliarden EUR vom Straßenverkehr ein. Wie gesagt, das Geld nehmen wir, da schämen wir uns nicht. Garagenbetreiben ist natürlich auch ein Geschäftsmodell, gar keine Frage. Ich darf das kurz einmal bringen. Diese Parkgarage am Neuen Markt - Gott sei Dank gibt es sie, das Ganze ist dort unbestritten schöner gestaltet worden. Dann darf ich Ihnen kurz die Tarife sagen: Dauerparken ist ausverkauft, gibt es gar nichts mehr, nicht einmal, wenn du es wolltest. Der Monatsvertrag in den Monaten November bis März ist 706 EUR. Günstiger wird es dann in den Sommermonaten von April bis Oktober, da kostet es nur noch 600 EUR im Monat, also ein Bettel! Leistbar für alle! So schaut die Realität dann aus, meine Damen und Herren! Daher eine etwas humorvolle Zusatzfrage, denn es kommt ja immer wieder das Thema, und immer wieder die gleiche Zusatzfrage wird dann auch eine fade Geschichte. Daher - der Herr Präsident möge mir das gestatten - eine humorvolle Frage: Auch wenn diese StVO-Novelle nicht umgesetzt wird: Gibt es dann irgendeine Sitzung im Gemeinderat oder im Landtag, in der dieses Thema dann nicht mehr zur Sprache kommt? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich kann Ihre Frage durchaus verstehen, kann Ihnen aber leider dieses Versprechen nicht abgeben, weil wir einfach sehr viel Arbeit in dieses Thema hineininvestiert haben, das sehr aufbereitet haben. Es findet nicht Ihre Zustimmung, das habe ich schon verstanden, aber mir ist es wirklich ein Anliegen, in dieser Legislaturperiode noch die Weichen zu stellen. Eigentlich wollte ich es in dieser Legislaturperiode umsetzen. Es wird immer schwieriger, weil es nicht so aussieht, als würden wir rasch eine gesetzliche Grundlage bekommen. Ehrlich gesagt, wäre es ein FPÖ-Verkehrsminister, dann könnte ich mir zumindest erklären, warum das so ist. Bei einer grünen Verkehrsministerin tue ich mir inhaltlich jetzt schon ein bisschen schwerer, warum das so wahnsinnig schwierig gemacht wird. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Sequenz gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Heidemarie Sequenz (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Ich bin ein bisschen heiser, entschuldigen Sie. Erstens: Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie davon ausgehen, dass Verkehrsteilnehmer grundsätzlich Verkehrszeichen missachten. Das ist einmal das Erste. Ich gehe jeden Tag durch den Welterbe-Bezirk und sehe hunderte Parkplätze, die man sofort zurückbauen könnte (StR Dominik Nepp, MA: Eliminieren könnte!), weil keine Anrainer in der Nähe sind und man dort eine attraktive Aufenthaltsqualität schaffen könnte, zum Beispiel die Gegend zwischen Landtmann und Rathaus, beim Schottentor Richtung Herrengasse. Meine Frage: Was hindert Sie daran, während wir auf diesen Runden Tisch warten, dort seit drei Jahren tätig zu werden? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Gott sei Dank waren wir ja in den letzten drei Jahren tätig! Wir haben den Petersplatz plus sieben umliegende Gassen umgestaltet, Fußgängerzonen gemacht, Verkehrsberuhigung gemacht. Wir sind gerade dabei, den Michaelerplatz umzugestalten. Wir haben den Neuen Markt umgestaltet. All diese Projekte haben eines gemeinsam, nämlich dass wir Parkplätze entweder massiv reduziert oder überhaupt weggegeben haben. Es gibt maximal noch einige Ladezonen. Gerade die Gegend um den Petersplatz, finde ich, ist sehr, sehr schön geworden. Das war ein riesiger Parkplatz. Wir haben auch noch einige Projekte vor, aber klar ist: Die Einfahrt von 15.000 Fahrzeugen an einem Werktag zu verhindern, geht halt nur mit einem wirklich sehr ausgeklügelten Modell, wobei übrigens ja auch die GRÜNEN aus dem 1. Bezirk das unterstützen. Das ist ja das, was ich nicht ganz verstehe. Im Bezirk sind ja auch die GRÜNEN der Meinung, dass das ein gutes Projekt ist. Und es ist auch ein gutes Projekt! Ich unterstelle niemandem etwas, und ich glaube, dass sich die meisten Verkehrsteilnehmer an Verkehrsschilder halten, aber wenn die Polizei ganz klar sagt, sie können ein System mit Schildern nicht vollziehen, sie können es nicht strafen und sie können es nicht kontrollieren, dann, fürchte ich, wird das ein zahnloser Papiertiger bleiben. Es macht dann keinen Sinn, das so umzusetzen. Erlauben Sie mir aber umgekehrt die Frage: Was ist jetzt so schlimm an Fotokameras, wie wir sie in ganz Österreich schon überall stehen haben? Warum kann das genau dort nicht sein? Das ist das, was ich nicht verstehe, weil ich mir eigentlich erhofft habe, dass, wenn die Bezirks-GRÜNEN das Projekt unterstützen, wir das dann einfach umsetzen können. Es geht wirklich um das größte Verkehrsberuhigungsprojekt, das wir in Wien jemals gehabt haben. Dass dann solche sozusagen Giftzähne im Entwurf verborgen sind, verstehen wir einfach nicht mehr. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Olischar gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Sie haben schon angesprochen, das Thema begleitet uns schon seit vielen Sitzungen und seit langer Zeit. Ich habe es beim letzten Mal in der Fragestunde auch schon anklingen lassen, langsam gehen einem auch die Fragen dazu aus. Deswegen versuche ich mich an einem kreativen thematischen Brückenschlag. In unserer Stadt sind ja die verschiedensten Verkehrsteilnehmer unterwegs, unter anderem eben auch die E- Scooterfahrer. Im vergangenen Jahr gab es eine - jetzt vereinfacht ausgedrückt - Änderung in den Spielregeln. Im Herbst gab es aber erste Berichte, dass sich die Anbieter schwer tun, dass es auf Grund der Weiterverrechnung der Strafen zu Themen kommt. Können Sie uns einen Status-quo-Bericht geben, wie gerade die Lage ist? Jetzt ist zwar gerade der Winter und die Nutzung der E-Scooter ist natürlich jetzt in den Monaten erfahrungsgemäß ein bisschen zurückgegangen. Haben Sie einen Einblick, wie der Status quo ist? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung! Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sie erinnern sich, wir haben ja diese ganze Ausschreibung eigentlich nur mit einem Ziel gemacht, nämlich den Status in der Stadt wirklich zu verbessern und ein quasi klares, regulierendes "framework" zu haben. Wir haben das sehr transparent ausgeschrieben. Es haben sich mehrere beworben, vier haben dann den Zuschlag bekommen, die bestimmte Dinge zugesagt haben. Es hat sich herausgestellt, dass die zugesagten Leistungen dann teilweise mit der Realität nicht ganz so übereingestimmt haben. Deswegen kam es dann auch zu den vielen Strafen. Wir haben eigentlich wie oft bei Prozessen ein bisschen gehofft: Am Anfang gibt es viele Strafen und das spielt sich dann irgendwie ein. Den Eindruck habe ich jetzt nicht ganz, muss ich sagen. Es hat noch nicht wirklich eine gute Reaktion darauf gegeben, weil wir uns schon erhofft haben, dass die Betreiber dann selbsttätig aktiv werden. Es muss ja nicht immer die Stadt alles wegräumen, sie können auch selber einen guten Ordnerdienst machen und das so hinstellen und so organisieren, dass es dann passt. Man wird jetzt sehen, wie es sich nach dem Frühling entwickelt, wir sind in sehr intensiven Gesprächen. Es hat dann, glaube ich, irgendwann einen Offenen Brief an mich gegeben, wo man Strafreduktionen gefordert hat. Dem sind wir selbstverständlich nicht nachgekommen, weil es hier klare Verträge und klare Grundlagen gibt, und ich erwarte mir schon, dass, wenn sich jemand für etwas bewirbt und bestimmte Leistungen zusagt, er das dann auch tatsächlich umsetzt. Ich hoffe, dass es noch zu Verbesserungssprüngen in der Entwicklung kommt, sonst, glaube ich, wird das für alle Seiten schwierig werden, weil natürlich auch die Strafen mit einer gewissen finanziellen Zusatzlast einhergehen. Das ist überhaupt keine Frage. Sie kennen mich, mir ist es wirklich sehr wichtig, dass man da gute Verhältnisse hineinbringt. Ich glaube, es ist besser geworden, das sehe ich schon. Ich finde, es ist besser, es stehen nicht mehr überall die Scooter herum, aber wir sind noch nicht dort, wo wir hinwollen. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die Fragestunde ist damit beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien hat eine Aktuelle Stunde zum Thema "Gebührenerhöhungen im Roten Wien belasten die Wiener Bevölkerung und NEOS schaut zu. Abschaffung des Valorisierungsgesetzes dringend notwendig!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Juraczka, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Ich bitte um Ihren Redebeitrag. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! "It's the economy, stupid." hieß schon im Jahre 1993 beim damaligen US-Wahlkampf das geflügelte Wort, das diesen Wahlkampf dominieren sollte, und ich kann mir gut vorstellen, dass auch das Wahljahr 2024 in Österreich von einem ähnlichen Thema dominiert sein wird. Wer gestern beispielsweise in der "ZIB 2" das Interview mit dem Unternehmer Hans Peter Haselsteiner gesehen hat, hat ja auch dessen Sorge verspürt, dass man jetzt bei internationalen Entwicklungen gegensteuern muss und dass wir da einiges zu tun haben werden. Nun, meine Damen und Herren, und das ist, wie ich meine, ein guter Anlass, die unterschiedlichen politischen Ansätze hier wie auch auf Bundesebene herauszuarbeiten, meine Damen und Herren. Die Sozialdemokraten haben uns ja in den letzten Wochen und Monaten immer wieder Anlass gegeben und haben uns immer wieder gezeigt, wie sie Wirtschaftspolitik in diesem Land verstehen. Ich muss gestehen, ein wenig überrascht mich, wie wenig von der Partei der Freiheitlichen zu diesem Thema kommt. Kollege Nepp wird wahrscheinlich in bewährter Manier als nächster Redner wieder herausgehen und uns die Welt erklären, was sie denn alles anders machen würden, anders, besser und effizienter. (StR Dominik Nepp, MA: Richtig!) Ich habe mir aber angesehen, was an wirtschaftspolitischen Vorschlägen in den letzten Wochen von dieser Partei kam, und ich muss gestehen, da war gar nichts. (Beifall bei ÖVP und NEOS.) Das letzte mediale Auftauchen des Bundesparteiobmanns und selbsternannten Volkskanzlers war ein Medientermin, da saß er neben seinem Osttiroler Abgeordneten Gerhard Hauser und hat sich irrsinnig darüber gefreut, dass der Abgeordnete von einer geplanten Weltregierung der UNO fabuliert hat. Dann hat man davon gesprochen, dass die WHO das Exekutivorgan dieser Weltregierung werden solle. Herr Hauser - ich bedauere das, vor allem für Herrn Hauser - hat das offensichtlich ernst gemeint. Bei Herrn Kickl bin ich mir eh nicht so sicher, aber er fand es zumindest lustig. Ich muss Ihnen schon sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Ist das euer Verständnis von einer staatstragenden Partei? (Beifall bei der ÖVP.) Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so die wirtschaftlichen Probleme und Herausforderungen der nächsten Jahre lösen kann. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Aber - und die Zwischenrufe von dieser Seite geben mir recht - es ist auch wichtig, mit der politischen Linken in den Wettbewerb der Ideen zu gehen, etwa wenn es darum geht, dass eine 32-Stunden-Woche in Zeiten eines langfristigen eklatanten Mangels an Facharbeitskräften verlangt wird. Es ist ein Wettbewerb der Ideen, wenn ich mir ansehe - und das wir ja viel zu wenig thematisiert -, wie die Wirtschaftspolitik in einem Bundesland getätigt wird, in dem die SPÖ die absolute Mehrheit hat, nämlich im Burgenland. Dort gibt es nur Reverstaatlichung, und zwar natürlich von der Sektkellerei bis zur Therme, finanziert auf Pump, aber nicht nur das, zum Teil mit endfälligen Krediten, meine Damen und Herren. Das ist die Wirtschaftspolitik, die Sie sich vorstellen, von der Sie glauben, dass sie wettbewerbsfähig wäre? Oder natürlich - und da sind wir jetzt bei dem neuen Parteivorsitzenden, der ja ganz federführend auch mit Unterstützung der Wiener Landesgruppe in diese Position kam, nachdem er bei der Mitgliederbefragung nur am 2. Platz war - das immer wieder Neuerfinden von Steuern und Belastungen, meine Damen und Herren - man muss sich das ja auf der Zunge zergehen lassen. (Zwischenruf von Abg. Anton Mahdalik.) - Sie kommen noch dran. - Was fällt Andi Babler als Einziges zur Wiener Schrebergartenaffäre ein? Er schlagt eine Umwidmungsabgabe vor. Meine Damen und Herren, das ist jedenfalls nichts, womit Sie die Menschen in dieser schwierigen Zeit mitnehmen können, womit Sie Arbeitsplätze sichern können, womit Sie den Standort sichern können, womit Sie den Wohlstand, den wir in diesem Land aufgebaut haben, wirklich absichern können. (Beifall bei der ÖVP.) Ich weiß schon, es wird dann auch die Inflationsbekämpfung kommen. Da haben mir die Freiheitlichen gestern in einem der wenigen Momente, in dem sie sich doch wirtschaftspolitisch geäußert haben, durchaus das Wort vorweggenommen, als Kollege Krauss - er war es, glaube ich - gemeint hat: Na, Kollege Meidlinger hat ja mit den Lohnerhöhungen dafür gekämpft, dass die Kaufkraft erhalten bleibt. Und in der Tat ist es so, dass wir zwar mit einer hohen Inflation zu kämpfen haben, aber dass die Kaufkraft in diesem Land Gott sei Dank in hohem Maße erhalten bleibt. Und was hat die ÖVP in diesen Bereichen alles gemacht? Ich kann es wirklich nur taxativ aufzählen: Drei Entlastungspakete mit einem Mix aus kurz- und langfristigen Maßnahmen, Gebührenstopp auf Bundesebene, von der Baubewilligung bis zum Reisepass, alles wurde eingefroren, Erhöhung der Pendlerpauschale, Senkung der KÖSt, Einfrierung des Investitionsfreibetrages, höhere Grenzen für geringfügige Wirtschaftsgüter, Senkung der Einkommensteuertarife. Der 1. Steuertarif ist schon früher abgesenkt worden, jetzt in den letzten 2 Jahren war es bei der 2. Stufe von 35 auf 30 und bei der nächsten Stufe von 42 auf 40. Die Abschaffung der kalten Progression: Wir alle haben im Jänner gesehen, was uns das an mehr im Börserl bringt. Auch wenn Kollege Nepp noch nicht ganz so begeistert ist, wird es aber auch er wahrgenommen haben, dass auf seinem Lohnzettel als Erfolg der Bundesregierung plötzlich mehr netto von brutto überbleibt. Und was sagt die SPÖ dazu? - Kollege Deutsch, den ich an und für sich sehr schätze, hat schon am Dienstag bei der Wohndebatte etwas gesagt, was mich wirklich unangenehm berührt hat. Er hat in seiner Rede, glaube ich, vier Mal davon geredet, wie wichtig die Eingriffe in den Markt sind. Meine Damen und Herren, wir alle sollten aus den Erfahrungen von vielen, vielen Jahrzehnten wissen, dass Eingriffe in den Markt, wenn sie erfolgen, sehr, sehr sorgsam, sehr vorsichtig und sehr behutsam gemacht werden müssen, und dass es keine "self-fulfilling prophecy" ist, dass ein Eingriff in den Markt automatisch die Situation verbessert. Das Gegenteil ist zumeist der Fall. (Beifall bei der ÖVP.) Das Lustige ist aber, Kollege Babler - jetzt bin ich wieder beim Bundesvorsitzenden - hat ja eh schon die Königsidee geboren, wie man mit der Inflation umgeht. Er will leistbares Leben in die Verfassung schreiben. Wenn alles so einfach wäre, wie genial wäre doch die Politik? Ähnlich kompetent ist auch die FPÖ beim Thema Inflationsbekämpfung, Aussendung der Abg. Dagmar Belakowitsch am 31. Oktober: "Es ist kein Anlass für Jubelmeldungen, dass die Inflation sinkt, denn die Preise steigen ja." (Heiterkeit bei der ÖVP.) Bei so viel Kompetenz tue ich mir schwer, Herr Abgeordneter Kollege Nepp, bei allem Wissen um Ihre persönliche Wirtschaftsaffinität, Sie als Partei, die Verantwortung in diesem Land übernehmen will, ernst zu nehmen. (StR Dominik Nepp, MA: Ich weiß es!) Meine Damen und Herren, jetzt komme ich zu dem, was eigentlich Gegenstand des Themas ist, die wirtschaftliche Situation in Wien. (Abg. Anton Mahdalik: Jetzt brauchst nicht mehr anfangen! - Abg. Markus Ornig, MBA: Geht sich das noch aus?) In Wien wird nämlich alles erhöht. Wir haben am 5. Juli 2007 zu Zeiten der Alleinregierung der Sozialdemokraten das Valorisierungsgesetz beschlossen, damit man sozusagen nicht immer um Mehrheiten zu bitten braucht, dass das einfach von selbst geht, wie der damals regierende Bürgermeister Häupl, wie ich mir gut vorstellen kann, es wohl genannt hätte. Diese Regelung sieht vor, dass alle kommunalen Gebühren automatisch erhöht werden: Müll, Abwasser, Wassergebühren, diverse Gebrauchsabgaben, Parkometerabgabe, und indirekt betroffen sind auch viele andere Bereiche. Der Bädertarif wird heute noch angesprochen. Ich habe mir angesehen, was in dieser Legislaturperiode unter Mitwirkung der NEOS alles passiert ist. Erhöhungen Abwasser in dieser Periode um 11,4, Müll um 11,5, Wasser um 11,5, Parken um 13,6 Prozent (Abg. Mag. Josef Taucher: Und wie hoch war die Inflation?), Bäder um 28,8 Prozent, Bücherei um 13 Prozent, Gräber - ja selbst das Sterben wird permanent teurer -, Kosten für ein Erdgrab am Zentralfriedhof Erhöhung um 24 Prozent. Liebe SPÖ-Wien, mit diesen Preissteigerungen sind Sie nicht nur dafür verantwortlich, dass den Bürgerinnen und Bürgern immer weniger im Börsel bleibt, Sie sind durch diese massiven Steigerungen der Betriebskosten maßgeblich für die teureren Wohnungskosten verantwortlich und sind ein relevanter Preistreiber für die Inflation. Ich darf zum letzten Satz kommen, meine Damen und Herren. Es gibt ein Interview mit Andreas Babler in der "Kleinen Zeitung" - nein, sorry, es gibt ein Interview in der "Kleinen Zeitung" mit Hannes Androsch. Da wird er gefragt: "In der Babler-Welt gehören Sie als Konzernchef zu den Ausbeutern. Ist Ihnen das bewusst?" Und Androsch sagt: "Das nehme ich nicht ernst, das ist ökonomischer Unsinn. Nur mehr Steuern, mehr Schulden und mehr Regulierungen lösen die Probleme nicht." Also, liebe SPÖ: Mut zur Realität, mehr Androsch, weniger Misik, mehr Hesoun, weniger Strobl. Schaffen Sie endlich das Valorisierungsgesetz ab, denn: "It's the economy, stupid." Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich darf bekannt geben, dass Frau Abg. Kickert ab sofort entschuldigt ist. Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner ist Herr StR Nepp zu Wort gemeldet, und ich erteile ihm das Wort. Bitte. StR Dominik Nepp, MA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt wirklich sehr interessiert dem Redebeitrag von Kollegen Juraczka zugehört (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Ich bitte darum!), wobei ich aber auch gleichzeitig bedauern will, dass Sie heute nicht unseren besten Mann bei der ÖVP, Karl Mahrer, mit einem Redebeitrag herausgeschickt haben, denn so patschert, wie er sich anstellt, war er bei der Titelfindung, die Sie heute hier bezüglich Teuerung eingebracht haben, auch sicher dabei. Wenn man sich die Inflationsrate auf Bundesebene anschaut, die Sie ja selbst mit Ihrer Politik verursacht haben - 7,8 Prozent war die Inflationsrate 2023 -, war diese 2,8 Prozentpunkte höher als der EU-Schnitt. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Schauen wir uns die Kaufkraft an!) Dann kommen Sie daher und sagen, es läuft im Bund eh alles so gut, keine neuen Steuern, keine neuen Gebühren. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Die Steuern wurden gesenkt! Ich habe es erklärt!) Ja, entschuldigt, ich möchte nur in Erinnerung rufen, ihr habt mit eurem grünen Koalitionspartner die CO2- Steuer eingeführt, jetzt mit 1.1. noch einmal die CO2-Steuer erhöht, dass die Leute beim Tanken es noch mehr spüren, dass die Menschen, die nach Wien pendeln, es noch mehr spüren. Also hören Sie bitte mit dieser billigen Ablenkungsmaßnahme auf, zu sagen, nur die SPÖ ist schuld! Die ist auch schuld, aber Sie auf Bundesebene genauso. (Beifall bei der FPÖ.) Diese polemische Attacke, die sie hier jetzt zu starten versucht haben, Herr Juraczka, kann ich ja nur als Ablenkungsmanöver von dem anscheinend momentanen Streit zwischen dem kleinen Karl und dem großen Karl, also zwischen Karl Mahrer und Karl Nehammer, werten. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wie ist das mit dem Kollegen Hauser?) Gestern ist es ja doch in einer gewissen Art und Weise hier in einem Abstimmungsverhalten eskaliert, als sogar der eigene ÖVP-Wien-Chef Karl Mahrer die Genderrichtlinien von Herrn Nehammer, die er jetzt ausgerufen hat - es wird nicht mehr gegendert -, selbst in diesem Antrag nicht mitgestimmt hat. Also peinlich, peinlicher, Karl Mahrer, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.) Abgesehen davon, dass man sich jetzt wichtigmachen will, um die Genderrichtlinien zu ändern und es darf nicht mehr gegendert werden (Zwischenruf von StRin Mag. Judith Pühringer und Abg. Mag. Manfred Juraczka.): Na, wer hat denn sechs Geschlechter auf Bundesebene eingeführt? Die ÖVP! Und jetzt will es Karl Mahrer wieder weg haben. Das ist eigentlich ein Selbsteingeständnis, dass es die letzten fünf Jahre nicht geklappt hat. Abseits dieser bundespolitischen Preistreiberei, die die ÖVP betreibt, ist aber natürlich in Wien der größte Preistreiber der Räuber Rathausplatz Michael Ludwig. Nachdem wir vom Verlag auf die Unterlassung Räuber Rathausplatz geklagt wurden, haben wir gerichtlich gewonnen, also wir dürfen ihn jetzt auch wieder so nennen, denn politische Satire ist erlaubt, hat das Gericht bestätigt. (Abg. Mag. Josef Taucher: Eine Satirepartei!) Wir nehmen also zur Kenntnis, Bgm Ludwig ist ein Satireprojekt, und daher darf man ihn auch Räuber Rathausplatz nennen. Auch da ist das Gericht endlich einmal zu einem richtig großartigen Erkenntnis gekommen. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Barbara Novak, MA: Richtigerweise Satire!) Aber so lustig das vielleicht hier ist, die Leute draußen haben nichts zu lachen, denn Bgm Michael Ludwig alias Räuber Rathausplatz geht herum, erhöht ständig die städtischen Gebühren, Abwasser, Kanal, ich darf an die Verdoppelung der Fernwärmepreise erinnern, die Parkgebühren, die Bädertarife und vor allem die Mieterhöhungen im Gemeindebau, und das ist eine Mehrbelastung von bis zu 3.500 EUR pro Haushalt. (Abg. Mag. Josef Taucher: Und wo ist die Fernwärme jetzt?) Ich verstehe auch nicht, warum Bgm Ludwig jetzt auf einmal hier herauskommt und sagt, er friert die Mieten im Gemeindebau ein. Das ist etwas, was wir schon vor Jahren verlangt haben, weil wir gesagt haben, dort einfrieren. Damals war immer die Ausrede, das geht rechtlich nicht, das dürfen wir rechtlich nicht. Wir dürfen rechtlich nicht einfrieren, wir müssen erhöhen. Das war zwei Jahre lang die Ausrede von Bgm Ludwig. Jetzt kommt er daher und setzt die Erhöhung aus. Das heißt, es gibt nur zwei Schlussfolgerungen: Entweder hat er die Unwahrheit gesagt, dass er erhöhen musste, oder er ist jetzt ein Rechtsbrecher, denn juristisch wäre es ja damals nicht gegangen und jetzt geht es. Einzig und allein das ist schon eines Bürgermeisters nicht würdig, wie die Menschen auch weiter von früh bis spät bei Aktivitäten, auch Freizeitaktivitäten auszusackeln. Ich habe es Ihnen schon vorgerechnet: 3.500 EUR Mehrbelastung pro Haushalt. Eines kann ich den Wienerinnen und Wienern versprechen: Wenn ich 2025 Bürgermeister bin, senke ich innerhalb der ersten 48 Stunden die Gebühren auf das Niveau von 2020. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Ein Satireprojekt!) - Da werden Sie schon nervös! - Innerhalb der ersten 48 Stunden zahle ich diese Mieterhöhungen zurück, und das ist eine Ersparnis von 3.500 EUR pro Jahr pro Haushalt. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Werden Sie von der UNO- Weltregierung eingesetzt?) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling, und ich erteile ihr das Wort. Bitte sehr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe den Vorrednern auch sehr gut zugehört, ich habe etwas gelernt: "It's the economy, stupid." Ich muss sagen, eine späte Erkenntnis ist wahrscheinlich besser als gar keine Erkenntnis. Dass Österreich dementsprechend wirtschaftspolitisch langsam aufs Abstellgleis gerät, ist, glaube ich, seit Jahren eine Entwicklung, die scheinbar nicht aufzuhalten ist und durch diese Bundesregierung immer mehr befeuert wird, vor allem, wenn wir uns die Belastungen, aber auch die Inflation in diesem Land anschauen, die auf Höhen ist und nicht in dem Ausmaß sinkt, wie sie in umliegenden Ländern sinkt. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Man muss bei dieser Aktuellen Stunde wissen, es ist ja der Tag vor der großen Kanzlerrede, bei der der große Umbruch für Österreich jetzt an die Öffentlichkeit getragen werden soll und das Thema Entlastung bei der ÖVP ja anscheinend wieder an die Nummer 1 ihrer Themen gerät. (Abg. Barbara Novak, MA: Ah, jetzt haben wir es kapiert!) Der Titel der Aktuellen Stunde war ja eigentlich viel Gebühren, Valorisierungsgesetz. Darauf sind Sie aber eigentlich nur kurz eingegangen. Valorisierungsgesetz: Ich meine, auch Sie sind in einer Koalition, viele sind schon in Koalitionen gewesen. Ich glaube, es ist klar, dass man in einer Koalition eben einen gemeinsamen Beschluss fasst. Unsere Positionierung als NEOS dazu ist auch klar, aber was ich schon sagen muss: In Sachen Entlastung hat diese Fortschrittskoalition in den letzten drei Jahren mehr auf den Weg gebracht, als wir von der Bundesregierung erwarten konnten. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das ist nicht Ihr Ernst!) Was nämlich nur als Beispiel noch viel mehr bringt, als die Valorisierung auszusetzen, ist das Streichen der GIS- Landesabgabe. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Da sind Sie aber nicht die Einzigen!) Das sind 70 EUR pro Jahr für jeden Haushalt. Die ist endlich weg, und das hätte es ohne unsere Regierungsbeteiligung auch nicht gegeben. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Und das ist mehr als die kalte Progression?) Ich könnte jetzt viele, viele Punkte aufzählen, natürlich das Gratismittagessen in den ganztägig geführten Schulen, womit wir Familien mit bis zu 2.000 EUR im Jahr entlasten. Dazu kommen die Luftsteuer, die abgeschafft wurde, und vieles andere mehr. Ja, die kalte Progression wurde abgeschafft. Ich weiß nicht, wie lange und wie viel Einfluss von anderen Parteien Sie gebraucht haben, damit das endlich passiert. Sie wollten es eh immer, ich weiß. Sie waren halt nur 37 Jahre davor in Verantwortung. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Aber jetzt haben Sie es geschafft, die kalte Progression - wohlgemerkt, zum Teil - abzuschaffen, und in Wahrheit nehmen Sie ja nur das nicht mehr weg, was eigentlich den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vorher zugestanden wäre, nämlich diese schleichende Steuererhöhung. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Aber ihr redet, als hättet ihr sie gerne wieder zurück!) Was wir aber brauchen, ist eine wirklich spürbare Steuersenkung und nicht nur Alibimaßnahmen, Gutscheine, Gießkannenprinzip für alle. Wirklich gezielt zu entlasten, ist hier wesentlich sinnvoller. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch- Milan, MIM: Ja genau! Sagt die Partei mit dem Schnitzel-Gutschein! - Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad: Das war vor unserer Zeit! Kein Einziger mit uns!) Den Faktor Arbeit zu entlasten, damit wirklich den Menschen mehr netto von brutto bleibt, wäre das Gebot der Stunde, damit jedem Menschen in diesem Land mehr Spielraum für höhere Löhne bleibt. Vielleicht noch ein Bonmot, immer, wenn die ÖVP rausgeht: Es ist ja nicht das erste Mal, dass die ÖVP sagt, wir müssen endlich die Lohnnebenkosten senken und wir brauchen einen Regimewechsel in diesem Land. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wissen Sie, was Schellhorn zu Ihrer Wirtschaftspolitik in Wien sagt?) Ich glaube, es ist in den letzten Jahren fünf Mal angekündigt worden - an Sebastian Kurz kann ich mich noch gut erinnern -, aber in diesen letzten Jahren ist die Steuerbelastung kontinuierlich gestiegen. Was können uns also wir und die Menschen in diesem Land nach dieser Rede morgen erwarten? - Dass sie dann wieder steigen. (Beifall bei den NEOS.) Was kommt also in Summe von dieser Bundesregierung? Wir werden es ja morgen lesen oder in dieser Kanzlerrede hören. Der Regimewechsel, der in der Wirtschaftspolitik gefordert wird, ist schon eine besondere Art des Humors, das muss man sagen, von einer Partei, die seit 37 Jahren durchgehend in der Bundesregierung sitzt, seit immerhin 1987 den Wirtschaftsminister stellt und von 1987 bis 2023 gebraucht hat, um die kalte Progression abzuschaffen. Da sage ich nur: Gute Nacht, Österreich! In diesem Sinne ist die ÖVP, was das betrifft, vollkommen unglaubwürdig. Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Arsenovic, und ich erteile ihm das Wort. Bitte sehr. Abg. Johann Arsenovic (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Kollegen und Kolleginnen! ZuseherInnen vor den Bildschirmen! Mich hat der Titel der heutigen Aktuellen Stunde schon Böses erahnen lassen, es haben mich leider alle Vorredner und Vorrednerinnen noch einmal in meiner Angst bestätigt. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Fürchte dich nicht zu sehr!) Ich habe erhofft, dass es da jetzt konkrete, sinnvolle Vorschläge gibt. Ich will jetzt gar nicht darauf eingehen. Wie war das? Keinen staatlichen Einfluss? (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Keinen Eingriff in den Markt! Das solltest du wissen als Vizepräsident der Wirtschaftskammer!) Gilt für die Landwirtschaft - gut, schaffen wir die Gewerbeordnung ab, schaffen die Förderung in der Landwirtschaft ab. Was war da? 48 Stunden, alle Haushalte 3.500 EUR? Das sind 3,5 Milliarden - cool, super Vorschlag! Was habe ich sonst noch gehört? Nur Polemisches, parteipolitisches Hickhack und dann noch das Gejohle von vielen von da oben. "Sorry to say", aber was haben die Menschen da draußen davon? Damit kann man die Lebenssituation der Wienerinnen und Wiener nicht verbessern, und die wirklich eh schon ganz schwierige Situation der vielen Wiener Unternehmer kann man damit ganz, ganz sicher auch nicht verbessern. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich hätte mir neben den Vorschlägen wirklich gewünscht, dass ihr euch mit einer Ernsthaftigkeit mit Dingen beschäftigt, wie zum Beispiel mit diesem aktuellen Wirtschaftsforschungsbericht zur Wiener Wirtschaft oder zumindest mit dem WIFO-Bericht oder IHS-Bericht 2024 oder von mir aus auch der Nationalbank, KSV oder Creditreform. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Kommt ein grüner Vorschlag? - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Sicher nicht!) Damit hättet ihr euch beschäftigen sollen, und es tut mir sehr leid, dass ihr das nicht gemacht habt, denn hättet ihr das gemacht, dann würdet ihr die echten Herausforderungen erkennen, für die wir uns heuer wappnen sollten. Ich habe mir zum Beispiel einmal die aktuelle Creditreform-Umfrage zur aktuellen Wirtschaftslage des Mittelstandes hergenommen (Der Redner hält den angesprochenen Bericht in die Höhe.) und möchte kurz vorlesen, was da drinnensteht: Der Mittelstand steckt mitten im Wirtschaftsabschwung. Die Geschäftslage der Unternehmer hat sich in den letzten Monaten markant verschlechtert. Danach belasten die Folgen von Inflation und allgemeiner Konjunkturschwäche viele kleine und mittlere Unternehmungen schwer. Das Klimabarometer für die mittelständige Wirtschaft rutscht erstmals seit dem Corona-Jahr 2020 wieder in den Minusbereich, es wird sogar mit einer erheblichen Verschlechterung der Wirtschaftslage gerechnet. Dabei verzeichnet das Baugewerbe einen besonders deutlichen Abwärtstrend, und im Handel übertrifft der Stimmungsabschwung sogar den Einbruch während der Corona-Zeit. Das heißt, wir können in den nächsten Monaten noch mit weiteren Eintrübungen der Wirtschaftslage rechnen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Aber jetzt kommen die Vorschläge!) - Die kommen noch. - Die Geschäftserwartungen sind sehr, sehr pessimistisch, das heißt, die Talsohle ist noch nicht erreicht und die Erwartungen der Unternehmen sind so pessimistisch, wie sie seit über 20 Jahren nicht mehr waren. Ich glaube, damit sollten wir uns beschäftigen. Sie wissen, die Kreditzinsen sind hoch. Bei vielen Unternehmungen, mit denen ich spreche, ist das gar nicht mehr das Problem, weil sie eh keine Kredite mehr kriegen oder immer schwerer Kredite kriegen. Dadurch sinkt natürlich auch die Investitionsfreudigkeit der Unternehmen, dadurch sinkt die Zahlungsmoral und dadurch steigen auch die Insolvenzen, wie wir schmerzlich mitbekommen und bei den Berichten von Creditreform und KSV auch sehen. Ja, es stimmt, die Wiener Unternehmungen stehen ein wenig besser als der Rest von Österreich da, weil man da vor allem die Tourismusbetriebe sehr positiv hervorheben muss, aber zum entspannten Zurücklehnen ist das leider auch viel zu wenig. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Hat schon wer Vorschläge gehört?) Das heißt, was die Menschen da draußen und die Wiener Wirtschaft von uns erwarten, ist, dass wir uns diesen zukünftigen Herausforderungen 2024 stellen und wirklich konkrete Vorschläge machen, wie wir die Unternehmen und vor allem konkret jetzt die Bauwirtschaft durch die schweren Krisen - ich sage, Digitalisierung und vor allem auch die Transformation in eine klimafitte Wirtschaft - unterstützen. Einige von euch haben gestern den Haselsteiner in der "ZIB 2" gesehen, da kommt wirklich Großes auf uns zu. Wir brauchen auf jeden Fall auch als Stadt Wien vorgezogene Infrastrukturprojekte, aber auch die Forcierung des Wohnbaus, und ja, ich meine hier auch den Gemeindebau. Die öffentliche Hand muss in dieser Phase als stabilisierende Kraft auftreten. Liebe KollegInnen, fünf Minuten sind um, ich werde das nächste Mal weiterreden, aber ich wollte nur sagen (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Also ein Vorschlag!), es sind sehr viele Ideen hier im Raum, das weiß ich durch die einzelnen Gespräche. (Abg. Martina Ludwig-Faymann: Das ist aber sehr schwach!) Ich bitte euch einfach, dass wir das zum Wohle der WienerInnen und vor allem auch zum Wohle der Wiener Wirtschaft positiv nutzen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher, und ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche immer gerne zum vorgegebenen Thema, und das ist einmal in erster Linie die Forderung nach Abschaffung des Valorisierungsgesetzes, auch wenn Kollege Juraczka in einem Anfall von Voodoowirtschaftspolitik ein bisschen auch ganz andere Themen angesprochen hat (Heiterkeit bei der SPÖ.) - nach dem Motto: Schaffen wir alle Einnahmen des Staates ab und geben wir viel mehr Geld aus, dann wird alles besser. So einfach geht das nicht, und so einfach hat es sich nicht einmal Kollege Nepp gemacht. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Leistbares Leben in die Verfassung! So stellt sich die SPÖ Wirtschaftspolitik vor!) Das haben wir festgestellt. (Beifall bei der SPÖ.) Leistbares Wohnen haben wir in der Realität so weitgehend wie möglich erreicht, mehr als alle anderen Städte in Europa. Weil Kollege Nepp auch das mit dem Aussetzen der Erhöhung im Gemeindebau angesprochen hat: Ich würde sagen, da war es das Konzept des Bürgermeisters, zuerst die Bundesregierung aufzufordern, für alle Wohnungen so einen Mietenstopp oder zumindest eine Begrenzung wie in Spanien auf 2 Prozent zu erreichen. Da wir das im Bund für alle Wohnungen - nur dort könnte man das machen - nicht erreicht haben, haben wir es dann in Wien für die Gemeindebauten verkündet. Das war der richtige Vorgang und der war auch richtig und gut so. (Beifall bei der SPÖ.) Aber grundsätzlich: Wenn man jetzt wirklich seit 2007 die Valorisierung nicht vorgenommen hätte: Glauben Sie wirklich, dass die Unternehmen der Wasserversorgung, dass die Müllentsorgung, dass die Wasserentsorgung in Wien noch so wunderbar funktionieren würden, wie sie jetzt funktionieren? Es ist einfach nicht realistisch, zu sagen, wir verlangen nie mehr, sondern das Valorisierungsgesetz ist im Prinzip natürlich das richtige Mittel. Die Alternative wäre, man lässt die Unternehmen, man erhöht nie etwas. Dann würden mit der Zeit keine Investitionen mehr da sein, denn die Kosten für die Unternehmen steigen ja. Das sollte vor allem die angebliche Wirtschaftspartei ÖVP merken. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Wir wissen auch, welche Überschüsse es gibt!) Die Kosten steigen ständig, die Arbeitnehmer bekommen zum Glück jedes Jahr mehr Gehalt, alles steigt, aber nein, die Gebühren blieben immer gleich und die Einnahmen der Unternehmer blieben immer gleich. Das ist einfach nicht möglich, und das sehen ja die Bürgerinnen und Bürger ein, denn seit 2007 haben Sie das x Mal verlangt. Seitdem haben wir drei Wahlen gehabt, und bei drei Wahlen haben Sie mit dieser Forderung nicht wirklich besonders gut abgeschnitten. Tatsache ist aber, dass wir überall dort, wo wir es für sinnvoll erachten, Tarife auch nicht erhöhen. Zum Beispiel haben wir ja im Verkehr durchaus seit 2012 die 365 EUR für die Jahreskarte und haben auch jetzt schon die sonstigen Tarife der Wiener Linien länger nicht erhöht. Dort wird das also bewusst eingesetzt, und die ÖBB übrigens, für die Sie, ÖVP und GRÜNE, die Verantwortung haben, erhöhen jedes Jahr ihre Tarife, und da sagt niemand was. Das sei auch einmal festgestellt, Wien ist auch hier ein Vorbild. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Mag. Josef Taucher: Bravo!) Darüber hinaus muss man sagen, die Gebühren sind trotz Valorisierungsgesetz so niedrig, wie es eben wirtschaftlich möglich ist, damit trotzdem dieses außerordentlich hohe Niveau der Wasserversorgung, wo ja ständig investiert wird, wo wir jetzt neue Speicher gebaut haben, wo wir wirklich für alle Städte mit unserer Wasserversorgung Vorbild sind, aufrechterhalten wird. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Der Brunnen im 10. Bezirk!) In diesem Rahmen sind die Gebühren im Vergleich zu anderen Städten relativ günstig. Vor allem muss man auch dazusagen, sie sind ja nur zu 57 Prozent kostendeckend. 43 Prozent zahlt eh schon der Steuerzahler, die Steuerzahlerin dazu. Wenn man jetzt noch mehr auf Valorisierung verzichten würde, müsste man noch mehr dazuzahlen. Es kommt nix von nix. Das ist sozusagen etwas, was man angeblichen Wirtschaftsparteien manchmal auch erklären muss. Das sei auch deutlich festgestellt. (Beifall bei der SPÖ.) Sonst könnte man jetzt - aber die Zeit rennt davon - natürlich noch die Kanalgebühren, die Müllgebühren in Wien mit anderen österreichischen Städten vergleichen. Das geht sich zeitlich nicht aus, aber Wien liegt überall ziemlich weit unten. Auch bei den Parkgebühren liegen wir mit vergleichbaren Großstädten in Europa weit unten. Unsere Gebühren sind also sehr moderat, und trotzdem sind die Leistungen der Unternehmungen Spitzenklasse in der ganzen Welt. Das muss uns erst jemand nachmachen. Wir bemühen uns immer, dass wir es noch besser machen, dass wir noch mehr entlasten. Dazu hat die Frau Klubobfrau schon einiges gesagt, aber in Summe muss man Wirtschaftspolitik und Politik für die Unternehmen so machen, dass sie letztlich für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gute Ergebnisse zeitigen, und das geschieht in Wien. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Maximilian Krauss, und ich erteile ihm das Wort. Bitte sehr. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt die Rede von Herrn Stürzenbecher gehört, der ein bisschen versucht hat, wieder Schwung in die Debatte zu bringen (Ruf bei der SPÖ: Ein bisschen Schwung haben wir ja!), denn davor waren ja irgendwo drei halbschwarze Redner am Rednerpult: Herr Juraczka, der ja nicht weiß, ist er schwarz, ist er türkis, Frau Emmerling, die auch irgendwo aus einer ÖVP-Abspaltung kommt (Heiterkeit bei den NEOS.), und der oberste grüne Kämmerer, Herr Arsenovic, der oberste grüne Wirtschaftskämmerer, die alle in Wahrheit eins gemeinsam haben, nämlich dass sie für die katastrophalen Zustände alle gleich verantwortlich sind: Sie auf Bundesebene, Sie auf Landesebene - drei Halbschwarze, ein Roter -, Sie sind verantwortlich für die Belastungen, für die Gebühren, für die Teuerungen. Wie Sie sich jetzt gegenseitig irgendwie die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben versuchen, ist wirklich ein unwürdiges Schauspiel, denn Sie alle sollten vor Ihrer eigenen Türe kehren. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn Herr Juraczka auch gesagt hat, dass es Programmpunkte gibt, wo der Eingangssteuersatz jetzt gesenkt werden soll oder die KÖSt gesenkt worden ist: Das sind ja alles Punkte, die von uns Freiheitlichen 2017 ins Regierungsprogramm eingebracht wurden. Wenn Sie diese richtigen Punkte dann irgendwie in abgeschwächter Form irgendwann umgesetzt haben oder jetzt vielleicht vorhaben umzusetzen, dann kommt das ja alles viel zu spät. In Wahrheit haben Sie diese richtigen Punkte aus dem FPÖ-Wirtschaftsprogramm 2017 zwar vielleicht wieder einmal kopiert (Abg. Markus Ornig, MBA: Das gibt es? 2017?), aber tatsächlich mit den GRÜNEN ein Belastungspaket nach dem nächsten geschnürt, die CO2-Steuer eingeführt, erhöht, wieder erhöht und viele, viele andere Maßnahmen gesetzt, die ganz, ganz konträr zu dem sind, was Herr Juraczka jetzt hier verbal angekündigt hat. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn sich Herr Stürzenbecher hier selbst und die Koalition lobt, dann muss man schon bei den Fakten bleiben und sich einmal im Detail ansehen, wie Sie in den letzten Jahren die einzelnen Gebühren für die Menschen in dieser Stadt erhöht haben: 11 Prozent beim Müll, 11 Prozent beim Kanal, 11 Prozent beim Wasser (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Seit wann?), 13 Prozent beim Parken, 7 Prozent bei der GIS-Landesabgabe, die Sie jetzt erst viel zu spät wieder gestrichen haben, 15 Prozent bei der Gräbergebühr, wo Sie so sogar das Sterben verteuert haben, und 10 Prozent beim Essensbeitrag für Kinder. Sie haben wirklich vom Kindergarten bis zum Friedhof das Leben für die Menschen dieser Stadt massivst verteuert, und deswegen ist dieses Selbstlob mehr als unangebracht. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn Sie dann herauskommen und sagen, wir müssen ja die Qualität der Dienstleistungen in dieser Stadt aufrechterhalten: Ja, das müssten Sie, aber Sie müssten vor allem an anderen Stellen sparen. Sie könnten endlich einmal bei der Mindestsicherung sparen, wo Sie jedes Jahr 700 Millionen EUR zu über 60 Prozent an Nichtstaatsbürger auszahlen, wobei zwei Drittel dieser Nichtstaatsbürger Asylanten sind, womit Sie Wien weiterhin zum Magneten und zum Hot Spot für illegale Zuwanderung machen. Hier sollten Sie einsparen, hier gäbe es hunderte Millionen Euro an Potenzial, wo man Gelder freimachen könnte, um dann die arbeitende Bevölkerung dieser Stadt und vor allem die Familien wieder zu entlasten. Dort gäbe es diese Möglichkeiten. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn Frau Emmerling von den NEOS herauskommt und sagt, ja, wir haben die GIS-Landesabgabe abgeschafft: Ja, aber viel zu spät. Viele freiheitliche Bundesländer mussten das einmal vormachen und mussten Druck ausüben. (Abg. Barbara Novak, MA: Freiheitliche Bundesländer?) Im Parlament waren Sie ja auch dabei, die unsägliche Haushaltsabgabe gemeinsam mit allen anderen Parteien zu beschließen und so natürlich auch eine massive Mehrbelastung für Wiener Haushalte mitzubeschließen. Im Parlament hätten Sie die Möglichkeit gehabt. diese falsche Maßnahme, die die Menschen in diesem Land weiter belastet, abzuschaffen. Die GIS-Landesabgabe kann maximal der erste Schritt sein, und ein freiheitlicher Volkskanzler Herbert Kickl wird diese Müllgebühr 2.0, diese Haushaltsabgabe auch am Tag 1 abschaffen, und dann wird es eine echte Entlastung geben. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Ornig, und ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine sehr spannende Debatte für alle Zuseher da draußen, es geht um die Forderung der ÖVP nach der Abschaffung eines Valorisierungsgesetzes für Wien. Im Titel steht auch: NEOS schaut zu. Jetzt möchte man meinen - oder es ist eigentlich eh schon offensichtlich: Die Aktuelle Stunde ist eine Auftragsarbeit, würde ich einmal sagen. Der erste Auftrag kam vom Herrn Kanzler: Jetzt müssen wir auf allen Ebenen etwas zur Entlastung machen! Jetzt müsst ihr in Wien was machen! Und dann ist der ÖVP nichts Besseres als die Diskussion eingefallen, die wir jedes Jahr zum Thema Valorisierung führen. Wir haben nämlich fast zeitgleich auch eine Debatte hier im Haus zur Abschaffung der Valorisierung gehabt, die aber damals vom Lieblingspartner der ÖVP, von der FPÖ, gefordert wurde. Das Thema ist dasselbe, nur mit dem großen Unterschied, dass halt jetzt Herr Mahrer wahrscheinlich gesagt hat: Na, Moment, aber ich mag ja den Bürgermeister so gern, deswegen schreibt bitte die NEOS in den Titel, damit das vielleicht nicht gegen uns ist. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Was ihr alles wisst! Ihr mögt den Bürgermeister nicht?) So ist diese schöne Aktuelle Stunde zustande gekommen, wo, wie Herr Kollege Arsenovic gesagt hat, inhaltlich nicht wahnsinnig viel diskutiert worden ist. Die Frage ist ja immer noch, wie ehrlich wir mit dieser Diskussion umgehen und ob es tatsächlich eine Abgabendiskussion ist, die ehrlich geführt wird. Ich sage, sie ist überhaupt nicht ehrlich, denn wenn jetzt zum Beispiel alle ÖVP-geführten Bundesländer oder auch die, wo die FPÖ mit in der Regierung ist, keine Valorisierung hätten, dann hätte die Diskussion vielleicht eine Berechtigung. Jetzt wissen wir aber, sowohl in der Steiermark, in Oberösterreich als auch in Niederösterreich gibt es natürlich valorisierte Abgaben, weil natürlich eine Valorisierung bei gewissen Gebühren und Abgaben Sinn macht. Das glauben immer die Regierenden in den jeweiligen Ländern. So, jetzt wissen wir, wir als NEOS haben zur Valorisierung immer gesagt: Ja, ich finde, wir sollten uns das jedes Jahr anschauen. Wir sollten uns überlegen, die Valorisierung in gewissen Zeiten abzusetzen. Es spricht in Zeiten wie diesen auch nichts dagegen, diese Valorisierung abzuschaffen. Man muss sich aber natürlich gemeinsam Gedanken machen, wie man dann auf die jeweiligen Gebühren und Abgaben eingehen kann und wann man erhöht und wann nicht. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Aber auch der anderen Seite sagt ihr ...) Denn ich glaube, worüber wir uns schon einig sind, ist: Es gibt eine Inflation. Alles wird in irgendeiner Art und Weise verändert, was Ausgaben betrifft. So ist es auch mit den Gebühren beziehungsweise entstehen dort, wo die Gebühren hinfließen, ja auch Ausgaben. Insofern muss man sich das überlegen. Jetzt bin ich bei Herrn Arsenovic. Eine Frage muss man sich bei dieser ganzen Diskussion am allerstärksten stellen: Was haben die Menschen draußen davon? Lieber Hans, du hast das WIFO zitiert und hast einmal einen groben Aufriss gemacht, was sich in der österreichischen Wirtschaft oder in der deutschen Wirtschaft - wenn wir über ganz arge Beispiele reden wollen - oder allgemein in der europäischen Wirtschaft eigentlich gerade so abspielt. Fakt ist: Diese Bundesregierung, dieses seit 30 Jahren geführte Ressort der ÖVP, hat uns tatsächlich ans Schlusslicht Europas geführt. Das sind ganz klare Fakten. Wir haben in Österreich im Moment die Situation, dass uns die Partei, die jetzt gerade wieder herausgeht und uns irgendetwas von Entlastung erzählen wird, zum Schlusslicht der Wirtschaft in Europa manövriert hat. Das kann man nicht schönreden. Das ist einfach so. (Beifall bei den NEOS.) Bei der Inflation sind wir bis auf zwei Staaten - ich glaube, Kroatien und die Slowakei ... Entschuldigung, wir sind nicht ganz letzter. Kroatien und die Slowakei sind noch schlechter. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Weißt du, was die Kaufkraft ...) Jetzt kommt wieder die Kaufkraft. Danke sehr. Jetzt kommt wieder das Ding mit der Kaufkraft. Das ist das, was Sie immer mit der Gießkanne zu lösen versuchen, aber das ist das Falsche. Wissen Sie, wie Kaufkraft entsteht? Wenn man endlich hergeht und die Abgaben auf Arbeit senkt, nämlich indem man bei den Lohnnebenkosten endlich Maßnahmen macht, wo dann nicht null Komma irgendetwas davorsteht, sondern eine tatsächliche Entlastung. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Wir haben zwei Mal die Tarifstufe gesenkt!) Wir haben es uns ausgerechnet: Wenn man bei den Lohnnebenkosten die richtigen Schrauben dreht - da würden keine Sozialleistungen oder Sonstiges verloren gehen -, dann könnte man 6,5 Prozent ... (Abg. Dr. Markus Wölbitsch- Milan, MIM: Fangt in Wien an!) Wie soll ich in Wien Lohnnebenkosten senken? Jetzt wird es langsam peinlich. Jetzt wird es langsam peinlich von Ihnen. Könnten wir 6,5 Prozent einsparen, wäre das ein 13. Monatsgehalt für die Arbeitnehmer. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: ... Dienstgeberabgabe, aber das geht ja nicht mit Sozialisten!) Was macht ihr? 0,6 Prozent, und jetzt kommen Sie mit der Dienstgeberabgabe. Ihr diskutiert dauernd von irgendwelchen Tropfen auf heißen Steinen, aber ihr seid der heiße Stein. Das ist das Problem. (Beifall bei den NEOS.- Neuerliche Zwischenrufe von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Herr Wölbitsch, jetzt haben Sie mir aber schon genug Zeit geraubt. Gehen Sie heraus und reden Sie! Sie haben ja eh genug Wirtschaftskapazunder und Wirtschaftskämmerer, aber auch Sie dürfen gerne etwas dazu sagen und nicht nur dazwischenreden. Sie haben Verantwortung, auch in Ihrer Partei. Nehmen Sie sie wahr! (Beifall bei den NEOS. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM - erheitert: Nein, ich rufe dazwischen!) Also, liebe ÖVP, ihr seid bei diesem Thema tatsächlich völlig unglaubwürdig. Überall, wo ihr in Regierungsverantwortung seid, wird genau nichts eingespart. Das Einzige, was ihr könnt, ist, hier herauszugehen, auf irgendjemanden mit dem Finger zu zeigen, aber nichts weiterzubringen. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Margulies zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Ornig hat es jetzt geschafft, dass ich meine Rede komplett anders halte, als ich mir das eigentlich gedacht habe. Denn wie kann man nur so ahnungslos daherreden und sich hinstellen und sagen: Österreich ist das Schlusslicht in Europa, Österreich liegt wirtschaftlich hinter Rumänien und hinter Spanien? (Abg. Markus Ornig, MBA: Jetzt ich oder wie?) Nein, nein, Sie haben gesagt: Österreich ist das Schlusslicht in Europa. (Abg. Markus Ornig, MBA: Jetzt kommt die Wortklauberei!) Nein, das ist keine Wortklauberei. Wenn man auf diesem Niveau so unsauber diskutiert wie Sie, dann muss man es sich gefallen lassen, gezeiht zu werden, dass man sich nicht auskennt. (Abg. Markus Ornig, MBA: Dann diskutiert was!) Österreich ist alles andere als das Schlusslicht in Europa. Hören Sie doch endlich auf, uns ständig krankzujammern, anstatt dass wir froh sind, dass Österreich nicht das Schlusslicht in Europa ist, genauso wie wir froh sind, dass Wien immer noch eine lebenswerte Stadt ist! (Beifall bei den GRÜNEN.) Mir geht es wirklich so auf den Nerv, überall zu sagen, alles ist ganz schlimm. Denn in Wirklichkeit wäre es gescheiter ... (Abg. Markus Ornig, MBA: Was ist das jetzt? Die Rede für ... Seid ihr in der Opposition, oder was? Er hat angefangen ...) Nein, Kollege Arsenovic hat gesagt: Setzen wir uns zusammen, reißen wir uns alle miteinander zusammen und überlegen wir, was schlimm ist! Dann kommt von der FPÖ jemand heraus - ich glaube, es war Kollege Nepp und Kollege Krauss hat es auch gesagt - und redet über die CO2-Steuer. Darf ich Sie ganz kurz fragen: Haben die Menschen bislang mehr Klimabonus erhalten oder mehr CO2-Steuer bezahlt? Das hängt beides zusammen. Die Menschen haben in Summe deutlich mehr Klimabonus erhalten. Die, die weniger haben, haben im Verhältnis noch viel mehr Klimabonus erhalten, als sie CO2-Steuer zahlen. Also ist das eine sozial gerechte Umverteilung und keine Belastung der Bevölkerung. (Beifall bei den GRÜNEN. - StR Dominik Nepp, MA: Das ist jetzt der Schmäh! Wie oft zahlen Sie den Klimabonus jetzt aus?) Ein Wegfall von CO2-Steuer und Klimabonus würde bedeuten, dass ärmere Menschen weniger Geld hätten. Das wollen wir nicht. Wir stehen zu dieser Art der klimagerechten Umverteilung. (Beifall bei den GRÜNEN.) Das ist genau der Punkt, den man sich tatsächlich auch in Wien ansehen muss. Ich gebe zu, es gab Zeiten, da war ich gegen das Valorisierungsgesetz. Ich glaube auch, dass es damals richtig war. Es hat sich nur etwas herausgestellt, was ich damals selbst nicht geglaubt hätte, und ich glaube, auch die SPÖ hat das nicht intendiert gehabt: Seit es das Valorisierungsgesetz gibt, ist die durchschnittliche Erhöhung der Gebühren unterhalb der Inflation, und wir haben mehr Debatten. Denn solange es das Valorisierungsgesetz nicht gab, ist einfach um die Inflation erhöht worden und manchmal ein bissel darüber, weil die Beamtengehälter etwas höher gestiegen sind oder irgendetwas anderes. Seit es das Valorisierungsgesetz gibt - wir lebten lange Zeit in ganz, ganz niedriger Inflation -, hat es lange Zeit überhaupt keine Erhöhung gegeben. Das hat es in Wien davor nicht gegeben. Immer dann, wenn die Inflation steigt oder es krisenbedingt viel teurer wurde, gab es selbstverständlich eine Diskussion darüber, ob es zu einer Aussetzung der Valorisierung oder zu einer geringeren Erhöhung kommt, als sie der Inflationsrate entspricht. Das Valorisierungsgesetz ist also sicher nicht der Preistreiber, sondern das Valorisierungsgesetz hat im letzten Jahrzehnt dazu geführt, dass die Gebühren in Summe unterhalb der Inflationsrate erhöht wurden. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher und Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi.) Dass Gebühren existieren, ist meines Erachtens durchaus sinnvoll. Ich habe mir jetzt noch einmal angeschaut, wie es bei meiner Wohnung im 8. Bezirk ist. Was kosten Wasser, Abwasser und Müll am Tag? Zusammen nicht einmal 1 EUR. (Zwischenruf von StR Dominik Nepp, MA.) Ja, für diese Bereiche ist es notwendig, dass ausreichend ... Was ich nicht in Ordnung finde - da muss ich meinem Vorredner von der SPÖ schon ein bissel widersprechen, wenn Sie von der Mietpreisbremse im Wiener Gemeindebau gesprochen haben, et cetera -: Sie haben die Miete im Wiener Gemeindebau erst gebremst, nachdem Sie sie in den letzten 2 Jahren durchschnittlich um über 20 Prozent erhöht haben. Das sind die höchsten Erhöhungen Österreich-weit bei den Gemeindebaumieten gewesen. Wir hätten das miteinander gemeinsam zumindest für Wien machen können, so wie wir das immer wieder gefordert haben. Mir können Sie glauben, dass es mich maßlos ärgert, dass es auf Bundesebene nicht für alle eine Mietpreisbremse gegeben hat. Denn "Zu Hause zu Teuer" ist kein leeres Sprichwort. Es ist uns wirklich wichtig, dass sich die Menschen die Miete leisten können und sich die Menschen die Auseinandersetzung und vor allem das Leben wieder gescheit und gut leisten können, insbesondere die Ärmeren. Da gehört jeder einzelne Schritt dazu. Da müssen wir in Zukunft schauen, dass wir die Mieten im Gemeindebau einfach nicht mehr explodieren lassen und gemeinsam darum kämpfen, dass es auf Bundesebene auf alle Wohnungen zutrifft. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächste ist Frau Abg. Klika zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Julia Klika, BEd (ÖVP): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich komme jetzt ein bissel zu einem anderen Thema, denn offensichtlich steht auch den Wiener Bädern das Wasser bis zum Hals. (Abg. Markus Ornig, MBA: Will niemand über das Thema reden?) In wenigen Monaten startet ja die Bädersaison. Dennoch kann man sich kaum darauf freuen, denn seit die NEOS in der Stadt dafür verantwortlich sind, wurden die Preise für Tageskarten um 29 Prozent erhöht, für Jahreskarten um 43 Prozent. Nur die Transparenz der NEOS ist bei 0 Prozent geblieben. (Abg. Markus Ornig, MBA: Aber sie werden nicht valorisiert! Werden sie valorisiert?) Sehr geehrte Damen und Herren, eine Erhöhung der Jahreskarte um 43 Prozent innerhalb von wenigen Monaten ist einfach keine banale Gebührenerhöhung mehr, sondern das ist eine Gebührenexplosion. (Abg. Markus Ornig, MBA: In der Aktuellen Stunde kann man nicht das Thema wechseln!) Es geht ja um die Gebührenerhöhungen, und auch die Gebühren für die Bäder wurden erhöht. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Markus Ornig, MBA: Was kostet das Freibad in Baden?) Nicht nur die Jahreskartenbesitzer werden belastet, sondern natürlich wurden auch die Tarife für Kinder und Jugendliche sowie für Familienkarten kontinuierlich erhöht. Wir haben da aber vielleicht eine Idee für Sie, liebe NEOS: Denn wir als ÖVP legen Ihnen eine "Taskforce Schwimmflügerl" nahe, um endlich Klarheit bei den auswuchernden Gebührenanhebungen zu bekommen. Denn so dramatische Erhöhungen müssen näher betrachtet werden. Welche Bäder müssen saniert werden? Gibt es Managementpläne und Besucherstromanalysen zu den einzelnen Bädern, oder fließt das Geld da auch einfach nur hinein und hinaus wie das Chlorwasser in dem Bad? (Zwischenruf von Abg. Markus Ornig, MBA.) Vielleicht aber, Herr Ornig, wollen Sie sich ja des Ganzen annehmen, weil Sie sich hier so aufregen. Denn Sie erzählen uns ja immer, wie toll die Wiener Bäder sind. In dem Punkt haben Sie zwar auch recht, weil sie wirklich einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität leisten. Die meisten Bäder wie das Gänsehäufel haben ja auch Kultstatus. Umso trauriger ist es jedoch, dass offenbar ja auch da nur mehr verwaltet und weniger gestaltet wird. (Abg. Markus Ornig, MBA: Welche wurden saniert? Entschuldigung?) Na ja, wie der aktuelle Stadtrechnungshofbericht zeigt, bräuchte es im Gänsehäufel längst eine Generalsanierung. Haben Sie ihn nicht gelesen? Ich kann Ihnen das aber gerne zuschicken. Ich habe da einige Punkte vom Stadtrechnungshof drinnen. (Beifall bei der ÖVP.) Schauen Sie es sich einmal an! Es wird dort nun einmal empfohlen. Bald startet die Bädersaison. Da wäre es ja super, wenn das demnächst in Angriff genommen wird. (Abg. Markus Ornig, MBA: Welchen Zeitraum hat der Stadtrechnungshof ... Was haben wir letztes Jahr saniert?) - Wir können uns gern nachher in Ruhe unterhalten. Sie brauchen eigentlich nicht die ganze Zeit hineinschreien. Das gehört sich einfach nicht. Das ist einfach nicht respektvoll. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Markus Ornig, MBA: Ich kann es ja tatsächlich berichtigen!) Es wird dort nämlich empfohlen, die Betonsanierung im Gänsehäufel in Angriff zu nehmen. Es wurde empfohlen, Mängel an der Geländerkonstruktion bei den Turmkabinen zu beheben. Der Stadtrechnungshof Wien empfahl auch, den Zustand der Betondecken im Umfeld des Mehrzweckbeckens zu beobachten. Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, die Warmwasserversorgung zu sanieren, welche das Brausewasser für das Sonnenbad Herren und das Moserklo liefern. Wenn man die Preise schon so massiv erhöht, muss man der Wiener Bevölkerung wirklich ein Bad zur Verfügung stellen, welches eine einwandfreie Infrastruktur aufweist. Wenn wir schon bei der Infrastruktur sind: Auch der Bäderbus ins Gänsehäufel wurde gestrichen. (Abg. Markus Ornig, MBA: Was hat der mit dem Bädertarif zu tun?) Das heißt, eine gute Verkehrsinfrastruktur ist dort auch nicht mehr vorhanden. Ergo: Service schlechter, Preise höher - offensichtlich die Politik der NEOS. Könnten wir nur das riesige Finanzloch der Stadt Wien mit Wasser auffüllen, dann würde es zumindest die Tiefseetaucher anlocken. Denn die Einzigen, die in Wien aktuell baden gehen, sind die NEOS - und das auf unsere Kosten. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Markus Ornig, MBA: Ist das schlecht!) Herr Ornig, eine Weltstadt wie Wien hat sich eine Bäderpolitik à la David Hasselhoff von Baywatch verdient - und nicht eine NEOS-Seepferdchen-Plantscherei. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Markus Ornig, MBA: "I've been looking for freedom!" - Heiterkeit bei und Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Novak zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Barbara Novak, MA (SPÖ): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine durchaus interessante und spannende Aktuelle Stunde, der ich jetzt hier sehr aufmerksam zuhören durfte. Ich könnte zu vielen Rednern sehr viel im Detail sagen, vielleicht sogar einiges Humoristisches. Ich finde, einige Reden hatten durchaus einen humoristischen Charakter. Ich lasse es aber, weil ich mich in der Vorbereitung doch tatsächlich ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Ich habe tatsächlich den Titel dieser Aktuellen Stunde ernst genommen und mich ähnlich wie Kollege Margulies, der sich nämlich auch inhaltlich damit beschäftigt hat, mit Gebühren, dem Valorisierungsgesetz und der Frage, welche Dienstleistungen und Angebote dahinterstehen, auseinandergesetzt. Tatsächlich aber dürfte die Rede des Kanzlers morgen hier auch seine Schatten vorauswerfen. Deshalb ist es nicht ganz so faktenbasiert abgelaufen, wie es bei dem Thema eigentlich sein sollte. Grundsätzlich möchte ich noch einmal festhalten: Gegenüber jeder dieser Gebühren, über die oder über deren Valorisierung wir diskutieren, steht natürlich eine qualitativ sehr hochwertige Leistung. Es stehen ihr nämlich eine Infrastrukturleistung und eine kommunale städtische Dienstleistung gegenüber, die die Wienerinnen und Wiener sehr, sehr schätzen. Wir reden von der Kanalinfrastruktur, der Wasserinfrastruktur, der Abwasserinfrastruktur. Auch die Müllentsorgung ist ein sehr wichtiges Thema, das in vielen anderen europäischen Städten insbesondere im Sommer immer wieder der Grund für große Aufregungen und Belastungen für die Bevölkerung dieser Städte ist. Da haben wir in Wien eine großartige Truppe, die nicht nur gute Arbeit leistet, sondern, glaube ich, auch zu den beliebtesten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Wien gehört: unsere Kolleginnen und Kollegen der MA 48. Im Übrigen sind das alles KollegInnen. Auch jene der Wiener Linien wurden noch vor eineinhalb oder zwei Jahren in der Corona-Pandemie sehr beklatscht und haben eine gute Dienstleistung im städtischen Bereich aufrechterhalten. Ich erinnere mich, dass auch das damals nicht in allen Städten in Europa der Fall war, dass während einer Pandemie mit Lockdowns, et cetera weiterhin jegliche Form von Infrastruktur aufrechterhalten wurde. Ich erwähne auch deshalb, warum es so wichtig ist, diese Gebühren immer wieder anzupassen - ob mit einem automatisierten Valorisierungsgesetz oder auch mit sehr bewusst gesetzten Erhöhungen zwischendurch, wie sie auch Kollege Margulies als mögliche Alternative ausgeführt hat -, weil diese Infrastruktur einerseits ein wichtiger Beitrag für die Lebensqualität dieser Stadt ist, aber andererseits auch das Ziel der CO2-Neutralität ganz stark beeinflusst und weiter voranbringen soll. Wir haben gerade in diesem Bereich unglaublich viel Innovation zu bieten. Es wird neue Technologie eingesetzt. Wir schauen gerade im Bereich der Ver- und Entsorgung ganz besonders darauf, dass Energie eingespart, aber vor allem auch Energie produziert wird, wie man zum Beispiel auch an unseren Kläranlagen sehen kann. Der Kostendeckungsgrad all dieser Dienstleistungen liegt im Moment bei 55 Prozent. Es war, glaube ich, Kollege Mantl, der gestern in der Fragestunde kritisiert hat, dass es ein Defizit beim Kanal gibt. Irgendwann wird man sich auch in der ÖVP entscheiden müssen, was man will: Entweder auf der einen Seite die Valorisierung abschaffen und kritisieren, dass es angeblich so viel kostet, oder andererseits das Defizit in dem jeweiligen Bereich kritisieren. Das wird sich nicht ausgehen, liebe ÖVP. Entscheidungen sind hier gefragt. (Beifall bei der SPÖ.) Es sind viele, viele Projekte, die wir hier beschließen und die immer wieder auf der Tagesordnung sind: Ob das neue Wasserbehälter sind, die wir bauen und anschaffen, es gibt eine unglaublich tolle Infrastruktur. Es wurde schon die Erhöhung erwähnt, die sich aus der Valorisierung ergeben hat. Es sind ja immer die Prozentsätze für einen bestimmten Zeitrahmen gesagt worden: 11 Prozent da, 11 Prozent da, 11 Prozent da. Reden wir doch von den tatsächlichen Euro, damit die Menschen auch wissen, was 11 Prozent heißt! 11 Prozent von 2020 bis 2024 sind pro Monat für einen Mehrfamilienhaushalt in einer 90 m²-Wohnung 5,38 EUR. Das sind Ihre immensen Erhöhungen von 11 Prozent: 5,38 EUR. (Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Das mag für manche Familien auch eine Belastung sein, das gebe ich zu, aber über 5,38 EUR können wir hier jetzt wirklich lange diskutieren. Denn in der ganzheitlichen Sicht der Stadt sieht man, dass wir gerade diese Familien, die 5,38 EUR mehr zahlen, durch Gratisganztagesschule, Gratiskindergarten, Gratismittagessen, jetzt durch Gemeindebauboni, durch Energiekostenunterstützungen bis hin zum Rechtsanspruch auch im Bereich der Unterstützungsleistungen sowie Wohnbeihilfe Neu und Mietzinsbeihilfe unterstützen. Dem stehen also so viel mehr an Unterstützungsleistungen gegenüber, dass wir über die 5,38 EUR, glaube ich, nicht lange diskutieren müssen. Wir in Wien setzen in diesem Bereich ganz klare Maßstäbe. Wir in Wien bieten Sicherheit durch Rechtschutz bei Unterstützungsleistungen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Aktuelle Stunde ist beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien eine schriftliche Anfrage eingelangt ist. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Abg. Karner-Kremser. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS: Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Gesetz. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vorliegen, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der ÖVP, SPÖ, NEOS und der GRÜNEN somit in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor ... Ich schlage nichts vor. Ich schlage vor, wir stimmen ab. (Allgemeine Heiterkeit.) Danke auch noch an das Büro. - Wir haben dazu einen Beschluss- und Resolutionsantrag der FPÖ vorliegen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der ÖVP und der FPÖ die Minderheit. Somit findet dieser Antrag keine Mehrheit und ist nicht beschlossen. Jetzt aber schlage ich vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der ÖVP, der NEOS, der SPÖ und der GRÜNEN die Mehrheit. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen. Die Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz zum Schutze des Baumbestandes in Wien geändert wird - Wiener Baumschutzgesetz - Klimaschutznovelle 2024. Ich ersuche hierzu den Herrn Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs.10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Pipal-Leixner. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer im Saal und via Livestream! Wir Wienerinnen und Wiener lieben Bäume. Es schmerzt uns beinahe körperlich, wenn ein schöner alter Baum gefällt wird - mit gutem Grund. Ohne Bäume können wir nicht leben. Ohne Bäume heizen sich unsere Grätzln auf, es leiden die Luftqualität und letztlich das Wohlbefinden von uns Menschen. Daher novellieren wir jetzt das Baumschutzgesetz. Bäume dürfen nicht leichtfertig gefällt werden. Auch schon bisher wurde ein Drittel der Ansuchen zur Baumentfernung abgelehnt. Mit der Novelle, die wir heute beschließen, kommt es nun zu einem noch stärkeren Fokus auf den Baumerhalt, vor allem von großen, alten und klimawirksamen Bäumen. Ich möchte jetzt kurz auf die wichtigsten Details der Novelle eingehen, weil ich glaube, dass das nicht nur für die, die sich schon mit dem Gesetz beschäftigt haben, sehr interessant ist, sondern auch für alle, die das ab jetzt vielleicht tun wollen. Zuerst einmal zur Priorisierung: Die erste Priorität ist es, Bäume zu erhalten. Die zweite Möglichkeit: Wenn tatsächlich ein Baum gefällt werden muss und dafür eine Genehmigung vorliegt, müssen Ersatzpflanzungen durchgeführt werden - und zwar in Zukunft größere Ersatzpflanzungen. Das heißt, die Bäume müssen in Zukunft einen Stammumfang von mindestens 16 bis 18 cm haben. Bisher waren es nur 8 bis 15 cm. Das ist also eine deutliche Verbesserung. Damit man sich darunter etwas vorstellen kann: So ein Baum mit 16 bis 18 cm Stammumfang ist schon 7 bis 8 Jahre alt, hat eine Gesamthöhe von zirka 3,5 m oder mehr und einen Kronendurchmesser von zirka 1,5 m. Das ist also schon ein Baum und kein Steckerl mehr. Es gibt jetzt auch die Möglichkeit, statt zweier Ersatzpflanzungen eine größere Ersatzpflanzung im Ausmaß von 25 bis 30 cm Stammumfang durchzuführen. Da reden wir jetzt wirklich schon von einem gestandenen Baum. Der ist dann schon 14 bis 16 Jahre alt, ist insgesamt 5 m oder höher und hat einen Kronendurchmesser von 3 bis 4 m. Der ist dann also tatsächlich schon klimawirksam und kann ganz viel Sauerstoff generieren. Es gibt jetzt in Zukunft auch die Möglichkeit, Begleitmaßnahmen für Ersatzpflanzungen zu verordnen, das heißt zum Beispiel, größere Baumscheiben oder eine Bewässerung, damit es dem Baum an dem Standort auch langfristig gut geht. Ein weiterer aus meiner Sicht sehr wichtiger Punkt ist, dass die Bestandspflicht für die Ersatzpflanzungen von bisher fünf auf zehn Jahre verdoppelt wurde. Nach zehn Jahren kann man davon ausgehen, dass der Baum wirklich gut angewachsen ist und sich dort dann auch langfristig wohlfühlen wird. Wir nehmen aber auch die BewilligungswerberInnen für Baumfällungen bei der Suche nach neuen Baumstandorten noch stärker in die Pflicht. Bisher musste ein Ersatzstandort im Umkreis von 300 m gefunden werden. Das hat es leider oft verunmöglicht, eine Ersatzpflanzung durchzuführen, und es wurde dann gleich auf die dritte und letzte Option in der Kaskade ausgewichen, nämlich auf die Ausgleichsabgabe. Nun aber ist der Bewilligungswerber in der Pflicht, im ganzen Bezirk nach einem Baumstandort zu suchen. Für die wenigen Fälle, bei denen es in letzter Konsequenz doch zur Zahlung von Ausgleichsabgaben kommen muss, wurde diese von bisher nur 1.090 EUR auf 5.000 EUR deutlich erhöht. Die Strafen werden erhöht, damit auch die wenigen schwarzen Schafe, die sich leider nicht um den Baumschutz scheren, eine stärke Abschreckung spüren. Die Obstbaumdefinition wurde präzisiert. Das heißt, es werden jetzt noch mehr Bäume geschützt, indem zum Beispiel auch Bäume wie der Schwarze Holunder oder der Maulbeerbaum klar als Nichtobstbäume definiert sind. In Summe bin ich überzeugt, dass diese Novelle sehr bedeutend zum Baumschutz in Wien beitragen wird und ein Gewinn für die Bäume ist. Für alle Wienerinnen und Wiener wird es in heißen Sommern ein besseres Makro- und Mikroklima durch mehr schattenspendende Bäume geben, die für kühle und bessere Luft und dadurch für mehr Lebensqualität und Wohlbefinden in unserer Stadt sorgen. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Erich Valentin und Abg. Christian Deutsch.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Otero Garcia zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete und alle, die via Livestream zuhören! Wer Bäume schützt, schützt Menschen - vor allem vor der Hitze in dieser Stadt, die sich immer mehr erwärmt. Er schützt vor allem jene Menschen, die sich keine Klimaanlage leisten können, die im Sommer in ihren heißen Wohnungen nicht ordentlich schlafen können und nur noch darauf warten, dass die nächste Hitzewelle vorbeigeht. Bäume zu schützen und zu pflanzen, ist ein zentraler Pfeiler klimasozialer Politik. Denn die besten und sozialsten Klimaanlagen sind unsere Bäume. Das sind die Bäume in unserer Stadt. Dafür stehen wir GRÜNE ein. Daher stehen wir auch hinter der Novelle, hinter diesem Initiativantrag der Novellierung und der Nachschärfung des Baumschutzgesetzes. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir werden heute einige Verbesserungen beschließen. Kollegin Pipal-Leixner ist schon auf einige eingegangen. Ich werde mir nur drei herausgreifen, die wir für wichtig erachten und auf die wir auch in der Vergangenheit aufmerksam gemacht haben. Zum einen geht es um die deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe. Wer nicht weiß, was das ist: Wenn man einen Baum entfernt, dann muss man je nachdem, wie groß er ist, zahlreiche Baumersatzpflanzungen leisten. Es war in der Vergangenheit so, dass sich viele Antragstellerinnen und Antragssteller davon freigekauft haben, diese Bäume zu pflanzen, weil es halt einfach günstiger war beziehungsweise man sich nicht die Mühe gemacht hat, Baumstandorte zu suchen und zu finden. Mit knapp 1.000 EUR war es einfach viel zu leicht und viel zu billig, sich dieser Verantwortung zu entziehen. Deswegen ist diese Erhöhung eine sehr gute Verbesserung. Ein weiterer Punkt, den die Kollegin auch schon angesprochen hat, ist diese Verpflichtung, dass Bäume bisher fünf Jahre lang gepflegt werden mussten und überleben durften, bevor die Ersatzpflanzung als erfüllt galt. Dass dieser Zeitraum auf zehn Jahre ausgedehnt wird, ist ein sehr wichtiger Punkt, weil so ein Baum ja auch eine gewisse Zeit braucht, bis er richtig anwächst und mit diesen schwierigen Bedingungen, die wir in der Stadt haben, auch zurechtkommt. Wir hatten auch die absurde Situation, dass es eigentlich eine Gesetzeslücke war, dass viele Bäume nachgepflanzt wurden und dann, sagen wir einmal, fünf Jahre überlebt haben. Sie hatten aber immer noch nicht diesen Umfang erreicht, durch den sie dann durch das Baumschutzgesetz geschützt gewesen wären. Das heißt, dass diese Bäume dann theoretisch nicht mehr vom Baumschutzgesetz geschützt waren. Es wird mit diesem Gesetzesentwurf auch die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Maßnahmen wie eben die Errichtung einer Baumscheibe vorzuschreiben. Das ist deswegen so wichtig, weil man damit insbesondere Bauträger in die Verpflichtung nimmt, die Ersatzpflanzungen vorzunehmen und es ihnen eben nicht so leicht macht, zu sagen, ich habe keinen Platz auf meinem Grundstück, ich kann diese Ersatzpflanzung nicht machen. Das ist eine wesentliche Verbesserung im Sinne des Baumschutzes. Denn was wir uns erwarten, ist natürlich, dass weniger Bäume für Bauvorhaben entfernt werden und dass auch die Ersatzpflanzungen wirklich getätigt werden. Wir werden das beobachten. Wir werden uns auch anschauen, wie sich diese Novellierung auswirkt. Wir werden unsere parlamentarischen Mittel auch dafür nutzen, eben diese Auswirkungen abzufragen und zu analysieren, wie sich das im Endeffekt im Vollzug abzeichnen wird und ob unsere Erwartungen auch eingetroffen sind oder ob es notwendig sein wird, dass wir da und dort nachschärfen. Das haben wir in der Vergangenheit gemacht. Wir haben in der Vergangenheit der Stadtregierung auf die Finger geschaut. Das werden wir auch in Zukunft tun. Wir haben in der Vergangenheit durch zahlreiche Abfragen und durch sehr viel Arbeit auf eben diese Versäumnisse der Stadtregierung beim Thema Baumschutz und auf Verbesserungspotenzial beim Baumschutzgesetz hingewiesen. Diese Novelle ist das Ergebnis der hartnäckigen Arbeit von vielen Menschen in den Bezirken und in Bürgerinitiativen, die sich tagtäglich für den Erhalt unserer Bäume in dieser Stadt einsetzen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich bin auch froh, dass diese Notwendigkeit anerkannt wurde und hier im Sinne des Baumschutzgesetzes agiert wird. Natürlich möchte ich mich an dieser Stelle auch bei den Magistratsabteilungen, bei der MA 22 und der MA 42, für die Vorarbeit bedanken, die geleistet wurde. Man kann also sagen: Heute ist auf jeden Fall ein guter Tag für die Bäume in dieser Stadt. Deswegen ist es ja auch ein guter Tag für die Menschen in dieser Stadt. Denn Baumschutz ist Klimaschutz, und Klimaschutz ist Menschenschutz. Es ist nicht nur der Baumschutz. Es geht schon auch grundsätzlich um die Stadtbegrünung, die wir vorantreiben müssen. Da geht es ganz stark um Entsiegelung. Das heißt, wir sind mit dem Thema der Klimawandelanpassung in dieser Stadt noch lange nicht fertig. Wir werden an diesen Themen dran bleiben. Da geht es ganz stark darum, wie die Stadt entsiegelt wird und wie der Beton aufgebrochen wird. Da geht es ganz stark um die Frage der Ressourcen für die Baumpflege und - auch eine ganz große Baustelle - um die Frage der Transparenz beim Thema Baumschutz. Wir werden an diesen Themen dran bleiben, denn um die Lebensqualität und die Gesundheit der Menschen in dieser Stadt zu sichern, müssen wir die Bäume schützen. Wir müssen diese Stadt radikal begrünen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Bäume in einer Stadt zu pflanzen, ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Das geht nicht so einfach. Da ist es nicht damit getan, dass man ein Loch gräbt und dann einen Baum setzt, sondern da gibt es sehr viele Dinge, die man beachten muss, besonders im dichtverbauten Gebiet. Hier haben wir Probleme. Wir haben hier eine Konkurrenz mit den Einbauten, auf die zu achten ist. Wenn wir möglichst viele Bäume in dieser Stadt pflanzen und auch Ersatzpflanzungen im verbauten Gebiet durchführen und vorschreiben wollen, dann müssen wir auch wissen, wo das denn überhaupt möglich ist. Wo kann ich einen Baum setzen? Wo ist es sinnvoll, und wo hat der Baum gar keine Chance zu überleben? Deswegen stelle ich jetzt auch einen Antrag auf die Erstellung einer Wien-weiten Baumpotenzialanalyse, in der eben jene Standorte identifiziert werden sollen, wo Bäume im öffentlichen Raum gepflanzt werden können. Dieser Antrag soll dem Umweltausschuss zugewiesen werden. Ich ersuche auch um Zustimmung. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Olischar. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Rolle des Baumes in der Stadt, vor allem im dichtbebauten Gebiet, ist unbestritten. Wir haben auch von den Vorrednerinnen schon gehört: Der Baum hat eine sehr wichtige Funktion in der Stadt, gerade wenn es um das Thema Abkühlung geht. Wir haben - ich möchte schon sagen - auch in den vergangenen Jahren immer wieder auch mit Anträgen unter Beweis gestellt, dass aus unserer Sicht da noch sehr, sehr viel mehr getan werden muss. Ich möchte jetzt aber nicht nur inhaltlich, sondern vor allem prozessual auf das Thema Baumschutz beziehungsweise auf diesen vorliegenden Initiativantrag eingehen. Vor knapp einer Woche ist das Thema aufgeschlagen. Da ging es dann auch Schlag auf Schlag. Am Montag hat die Stadt das Vorhaben, das Baumschutzgesetz zu novellieren, präsentiert. Man muss dazusagen - das hat auch meine Vorrednerin in einem Nebensatz erwähnt -: Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Gesetz. Es ist ein sehr heikles Gesetz. Es betrifft nämlich ganz viele Stakeholder, sehr viele Player, sehr viele Private und sehr viele Unternehmungen in der Stadt. Umso verwunderlicher ist es, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Stadt erneut für die Änderung eines Gesetzes das Instrument des Initiativantrages wählt. Was bedeutet das nämlich? Wird ein Initiativantrag als Instrument für eine Gesetzesänderung gewählt, dann entfällt die Begutachtung. Es entfällt die Möglichkeit, Stellungnahmen einzubringen. Es entfällt die Möglichkeit, Expertise in die Gestaltung dieses Gesetzes mit einzubeziehen. Gerade wenn es sich um eine heikle und komplexe Gesetzesmaterie handelt, wäre es, wie gesagt, ein ganz wesentlicher Punkt, diese Phase nicht auszusparen, sondern im Gegenteil durch eine Begutachtung möglichst viel an Expertise hineinzubringen, um eine gute Gestaltung des Gesetzes zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Sehr geehrte Damen und Herren, das ist wieder nicht passiert. Warum wieder? Weil diese Vorgehensweise in der Stadt vor allem unter Rot-Pink mittlerweile Usus geworden ist. Das haben wir in der Vergangenheit immer wieder kritisiert. Jedes Mal, wenn eine Gesetzesänderung mittels eines Initiativantrags gekommen ist, haben wir uns auch dazu zu Wort gemeldet - manchmal vielleicht nur im Ausschuss, manchmal auch hier im Gemeinderatssitzungssaal - und haben dieses Vorgehen kritisiert. Um noch einmal zu verdeutlichen, was das auch für diese Legislaturperiode bedeutet, sehr geehrte Damen und Herren, habe ich Ihnen auch eine Zahl mitgebracht: 52 Änderungen von Gesetzen wurden mittels Initiativanträgen - man kann schon fast sagen - durchgepeitscht. Wer die Anzahl von 52 nicht ganz einordnen kann: Das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetzesänderungen, die in dieser Legislaturperiode beschlossen wurden. Was ist dabei die Rolle der NEOS, die Rolle der Transparenzpartei, wie man schon fast unter Anführungszeichen sagen möchte? (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie schauen zu!) Sie schauen zu. Danke. Nicht nur das: Sollte es einmal seitens der Bundesregierung zu Initiativanträgen kommen, wird auf Bundesebene keine Möglichkeit ausgelassen, das aufs Heftigste zu kritisieren. Diese Doppelmoral, hier mehr als 60 Prozent der Gesetzesmaterien über Initiativanträge abzuwickeln, und diese - ich möchte Ihren eigenen Abgeordneten auf Bundesebene zitieren - Missachtung des Parlaments auf der anderen Seite, ist etwas, was wir nicht mittragen können und auch weiterhin kritisieren werden und bei dem wir auch den Finger in die Wunde legen werden, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist auch der Grund, warum wir heute hier konsequent sind und dieses Vorgehen, Änderungen mittels eines Initiativantrages vorzunehmen, nicht begrüßen, sondern ganz im Gegenteil sehr kritisieren. Deswegen werden wir diesen Gesetzesvorschlag oder Initiativantrag heute auch ablehnen. Abschließend bleibt mir nur zu sagen: Nehmen Sie sich selber an der Nase! Zollen Sie dem Parlamentarismus entsprechenden Respekt! Dann stimmen wir künftigen Gesetzesänderungen auch gerne zu. Wenn das hier so Usus bleibt, dann können wir leider nicht zustimmen. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Guggenbichler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Man ist immer wieder überrascht, wenn man die Vorredner hört. Kollegin Olischar hat gesagt, sie kann es nicht akzeptieren, dass Parlamentarismus nicht wertgeschätzt wird. Sie will hier den Finger in die Wunde legen. Ja, liebe Frau Olischar, Sie sitzen in der Bundesregierung. Das ist zwei oder drei Häuser weiter. Offensichtlich legen Sie bei der Nichtwertschätzung des Parlamentarismus den Finger in Ihre eigene Wunde. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Das ist mir neu!) Denn Sie könnten es ja auch Ihrer Bundesregierung ausrichten, dass Initiativanträge nicht Usus sind. Hier halten Sie den Parlamentarismus hoch, im Parlament aber offensichtlich nicht. Das finde ich sehr eigentümlich. Sie haben auch noch irgendetwas von Scheinmoral gesprochen. Sie haben sich damit sehr gut selbst beschrieben, was es aber am Ende des Tages nicht besser macht. Das Baumschutzgesetz gibt es seit dem Jahr 1973. Nicht ohne Grund hat es die letzten Jahre ohne gravierende Änderungen überdauert. Ich muss da schon auch kritisieren, was hier passiert ist. Wir wissen alle - da haben heute alle und sogar die Kollegin von den GRÜNEN etwas Richtiges gesagt -: Baumschutz ist sehr wichtig für unsere Stadt. Baumschutz ist sehr wichtig für unser Klima. Nur muss man den Baumschutz ein Stück weit anders angehen, als es in dieser Novelle gemacht wurde. Auf der einen Seite kann man Klimaschutz nicht einfach so machen, indem man Strafen erhöht und damit am Ende des Tages wieder den Bürger belastet, um den Klimaschutz voranzutreiben. Ihre Argumentation ist hier auch, dass Sie sagen: Ja, Sie erhöhen die Strafen deswegen, damit Sie es dann wieder in neue Bäume stecken können, et cetera. Nein, das ist der falsche Weg. Klimaschutz muss intelligent angegangen werden. Wir hätten im letzten halben Jahr die Möglichkeit gehabt. Das ist ein bisschen der große Vorwurf, den ich jetzt hier mache. Es gibt so viel Expertise im Naturschutz in Wien. Genau diese Expertise haben Sie nicht genützt. Wir hätten mit einem neuen Baumschutzgesetz so einen wunderschönen Wurf machen können, aber Sie sind lieber diesen Weg gegangen, weil Sie einfach die Konversation mit den Bürgern und den Experten nicht haben wollten. Weil Sie einfach in Ihrem kleinen Kämmerlein abgehoben ein Gesetz durchpeitschen wollten, haben Sie auf die ganze Expertise verzichtet. (Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia: Nein!) Wir haben zum Beispiel vor Kurzem einen Naturschutzbeirat gehabt. Da waren irrsinnig viele Experten vor Ort. Wir haben den zwei Mal im Jahr. Man kann darüber diskutieren, aber vor dieser Expertise haben Sie sich gefürchtet. Ich habe mir das auch angeschaut. Ich weiß nicht ganz genau, wofür die Novelle gut ist, außer dass am Ende des Tages alles für jene teurer wird, womit Sie offensichtlich andere Klimaschutzprojekte finanzieren wollen. Was gut für den Baumschutz sein soll, wenn man den Anwendungsbereich präzisiert, aber mit der Präzisierung auch einschränkt, wie ich finde, ist mir noch rätselhaft. Eine Expertise haben Sie sich ja geholt - da sieht man, wie die Propaganda dieser Landesregierung funktioniert -: Die einzige Expertise war am Montag um 10.30 Uhr, dass Sie sich einen Kübel voll Journalisten ins Stadtratbüro eingeladen haben und denen die Baumschutznovelle präsentiert haben, bevor Sie überhaupt die Abgeordneten dieses Hauses informiert haben. Ich habe es schon im Ausschuss gesagt: Ich hoffe, dass Sie sich naturschutzbeflissene Journalisten geholt haben, denn es wäre ja schade, wenn Sie irgendwo einem Journalisten, der sich nicht jeden Tag mit dem Thema beschäftigt, einfach Ihre Propaganda hinklatschen. Vielleicht haben Sie sich ja dort auch noch Know-how geholt. Ich gehe aber nicht davon aus, dass es danach noch eine gravierende Änderung gegeben hat. Um noch kurz die Preise anzusprechen: Die Ausgleichzulage wurde von 1.090 EUR auf 5.000 EUR erhöht. Das ist einmal nicht nichts. Weiters haben Sie das Valorisierungsgesetz präzisiert. Wir kennen das Valorisierungsgesetz. Wir hatten heute schon eine Aktuelle Stunde dazu. Bei der SPÖ geht ja nichts, ohne dass es jährlich noch einmal teurer wird und ohne dass man dem Bürger noch mehr Geld aus der Tasche zieht. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Die Verwaltungsübertretung hat früher 700 EUR bis 42.000 EUR gekostet. Jetzt kostet sie 1.000 EUR bis 70.000 EUR. Spannend ist, dass die Ersatzfreiheitsstrafe gleich geblieben ist. Zumindest wollt ihr die Leute nicht länger als 6 Monate einsperren, wenn sie sich nicht daran halten. Also, wenn das Klimaschutz, Umweltschutz und Baumschutz ist und nicht nur eine reine Abzocke, dann täusche ich mich vielleicht. Sie hätten aber die Chance gehabt. Ich bin mir sicher, dass wir das Baumschutzgesetz bald wieder ändern müssen, weil wir das nicht so sehen wie die GRÜNEN, die sagen: Wir schauen jetzt einmal zu, wie das in der Praxis läuft, et cetera. Wir hatten auf Grund Ihres überfallsartigen Angriffes hier auf den Baumschutz nicht die Möglichkeit, alle Szenarien durchzudenken und welche Auswirkungen diese Änderung hat. Da sage ich: Nein, ganz ehrlich, wir können diesem Überfall nicht zustimmen. Wir können diesem Angriff auf den Parlamentarismus nicht zustimmen. Ich finde es schade, dass Sie eine Chance vergeben haben, hier einen vernünftigen Baumschutz in Wien zu implementieren. Zum Antrag der GRÜNEN: ein gescheiter Antrag. Wir werden zustimmen. - Danke, Frau Kollegin. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Abrahamczik zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Vertreterinnen und Vertreter der MA 22 ganz herzlich begrüßen. Wir haben da oben also gerade ganz viel Expertise auch bezüglich des Baumschutzes sitzen. Ich glaube, es zeigt auch die Bedeutung, wenn extra angereist wird, um die Debatte zu verfolgen, die wir hier im Haus führen. Deswegen herzlich willkommen hier bei uns im Wiener Landtag! (Beifall bei SPÖ, NEOS, FPÖ und GRÜNEN.) Es wurde jetzt schon vieles gesagt. Ich freue mich sehr, dass wir hier heute diese wichtige Novelle des Baumschutzgesetzes auf den Weg bringen können, nämlich gemeinsam als SPÖ mit den NEOS und den GRÜNEN. Das Baumschutzgesetz in Wien ist ja mittlerweile 50 Jahre alt. Immer wieder wurde angedacht, ob man etwas ändert. Jetzt ist es so weit. Ich glaube, deswegen ist es natürlich auch gut, dass wir uns hier die Zeit nehmen, miteinander zu diskutieren. Weil Kollegin Olischar gemeint hat, sie hat vor knapp einer Woche davon erfahren beziehungsweise hat Kollege Guggenbichler jetzt von überfallsartig gesprochen: Wir haben letzte Woche am Montag mit allen Fraktionen gesprochen, noch bevor der Antrag eingebracht wurde. Das war uns deswegen wichtig, weil wir die Bedeutung der Bäume natürlich auch hochhalten und wir alle wissen, was jedes Mal passiert, wenn es auch nur ansatzweise Gerüchte gibt, dass das Baumschutzgesetz novelliert wird. Das macht nämlich ganz schnell die Runde, und es werden schon die ersten Anträge auf Baumfällungen, et cetera gestellt, die ja bisher auch nie verjährt sind. Das ist, wie ich finde, auch eine sehr erfreuliche Neuerung im Gesetz. Bisher konnte man Baumfällungen beantragen. Dann hat man das ein paar Jahre liegen gelassen. Inzwischen ist der Baum um einiges gewachsen, und die vorgeschriebene Zahl der Ersatzpflanzungen ist in keiner sinnvollen Relation mehr gestanden. Das haben wir jetzt auf zwei Jahre begrenzt. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Schritt. Genau aber, weil es die Gefahr gibt, dass Bäume zu Schaden kommen, sobald irgendwie durchdringt, dass das Baumschutzgesetz novelliert wird - ich glaube, das ist etwas, was niemand hier in dieser Runde will, weil das genau das Gegenteil von dem ist, was erreicht werden soll -, haben wir den Initiativantrag als Mittel gewählt. Wir haben letzte Woche am Montag auch allen Fraktionen in den Gesprächen erklärt, warum es gerade da so wichtig ist. Ich möchte auch darauf hinweisen: Es war eine Bitte - das haben wir diese Woche auch im Klimaausschuss gehört - von den zuständigen Dienststellen, von der MA 22 und der MA 42, es auf diesem Wege zu machen, weil wir und auch die Experten und Expertinnen, die genau in diesen Dienststellen sitzen, Angst hatten, dass Bäume zu Schaden kommen - nämlich noch unter den alten strafrechtlichen Bestimmungen. Wenn Sie nämlich gelesen haben, was sich jetzt im Gesetz auch ändert, so steht dort bei § 19 zum Inkrafttreten auch (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Rückwirkend!): Es tritt rückwirkend mit letzter Woche in Kraft, damit wir genau keine Lücke haben, in der Bäume zu Schaden kommen, wenn vielleicht irgendjemand noch schnell einen Baum umschneidet und in Kauf nimmt, dass er eine Strafe zahlt, statt in Zukunft möglicherweise die Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung machen zu müssen. Das Gesetz gilt rückwirkend mit Ausnahme der Strafbestimmung, weil das nämlich rechtlich nicht möglich ist. Das heißt, genau deswegen haben wir diesen Weg gewählt, Herr Abgeordneter: Um nicht zuzulassen, dass Leute jetzt noch verhältnismäßig billig Bäume umschneiden, obwohl sie keinen Bescheid haben, weil das einfach nichts ist, was irgendjemand hier in diesem Saal wollen kann. Wir wissen aber, dass es passieren kann. Sie müssen es nicht gut finden. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ja, eh!) Es war aber die Erklärung, die wir auch letzte Woche schon mitgegeben haben. Was wir auch letzte Woche - schon letzten Montag - in den Gesprächen mit den Fraktionen mitgegeben haben, ist, dass wir gerne für Fragen zur Verfügung stehen und man sich gerne sowohl bei mir als auch beim Büro des Herrn Stadtrats melden kann. Auch die Dienststellen stehen gerne zur Verfügung, um zu erklären, falls irgendwo eine Formulierung im Gesetz nicht klar oder nicht verständlich genug ist oder Sie das Gefühl haben, Sie würden das anders auslegen oder wissen nicht genau, was das heißt. Ich finde es nur ein bisschen schade, dass das nicht genutzt wurde. Denn es war ja eben nicht vor knapp einer Woche, sondern es waren jetzt eineinhalb Wochen Zeit dafür. Das ist aber okay. Wir haben dafür am Dienstag diese Woche den Ausschuss gehabt, wo wir es auch diskutiert haben und wo auch Fragen gestellt wurden, die auch gut beantwortet wurden, finde ich. Es waren - sagen wir - sehr konkrete Zahlen, die dort von der ÖVP gewünscht wurden. Nicht jeder hat die im Kopf parat und weiß, in welchem Jahr wie viele Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen sind. Vor allem reden wir da über ein paar Tausende Bäume. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Hat Ihnen niemand vorgeworfen!) Na ja, ich sage es nur dazu, weil wir die Auskunft dankenswerterweise auch noch schriftlich erhalten haben und uns diese Informationen vorliegen. Ich will jetzt gar nicht alles wiederholen, was Kollegin Otero Garcia oder auch Kollegin Pipal-Leixner inhaltlich schon gesagt haben. Ich kann nur sagen: Aus meiner Sicht sind es ganz, ganz wesentliche Schritte für die Zukunft unserer Stadt, die hier heute beschlossen werden. Um es ganz kurz zusammenzufassen: Es geht vor allem - das soll immer im Vordergrund stehen - um den Schutz und Erhalt der bestehenden Bäume. Sollte das aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, weil man trotzdem Bäume fällen muss, dann schauen wir auf Ersatzpflanzungen, die sich in der Qualität wesentlich verbessern und bei denen wir wissen, dass sie gleich klimawirksam werden und eine viel höhere Überlebenschance haben, weil die Bäume zusätzlich auch länger betreut werden müssen. Kollegin Otero Garcia hat es schon gesagt: Statt fünf sind es zehn Jahre. Selbst wenn schon ein größerer Baum gepflanzt wird, der dann auch noch länger sehr gut betreut wird, weil die Verantwortung beim Verursacher liegt, dann wissen wir, dass das sehr positiv für die Zukunft unserer Stadt und vor allem für die Bäume ist. Sollte es nicht möglich sein, die Ersatzpflanzung zu machen, finde ich auch das Ausweiten dieser 300 m, die immer die 1. Variante sind, wesentlich. Das höre ich auch aus den Bezirken, egal, welche Partei dort den Bezirksvorsteher oder die Bezirksvorsteherin stellt. Innerhalb von 300 m sollte die Ersatzpflanzung sein. Sollte das aber nicht möglich sein, ist es im ganzen Bezirk möglich. Das ist gerade bei großen Bauprojekten eine wesentliche Verbesserung, wo wir teilweise Bauträger haben, die gerne die Ersatzpflanzungen machen würden, es aber einfach nicht möglich war, die 300 m einzuhalten, weil dort entweder schon genug Bäume waren oder sich einfach kein Ort gefunden hat. Die hätten oft gerne gepflanzt, statt die Ausgleichszahlung zu zahlen. Jetzt wird das damit auch ermöglicht. Ich glaube, es ist auch für die Bezirke ganz relevant, dass man dann auch als Bezirk konkret die Auskunft geben kann, wo eine Ersatzpflanzung erfolgt und dass die im Bezirk sein wird. Denn viele Wienerinnen und Wiener haben zum Glück ein Bewusstsein und fragen nach: Da kommt ein Baum weg. Was passiert jetzt? Ich glaube, auch das ist ein sehr guter und wichtiger Schritt. Die Erhöhung der Ausgleichszulage, haben Sie, Kollege Guggenbichler, erwähnt. Ja, die wird erhöht. Ich finde, das ist derzeit auch sinnvoll. Vor allem wissen wir, dass es ja auch für die neuen Bäume wichtig ist, die dann damit gepflanzt werden sollen, dass das ermöglicht wird und dafür das Budget da ist. Es ist auch die Zweckbindung da. Was zusätzlich dazukommt, ist die Erhöhung der Strafen, die Sie auch schon genannt haben. Wie gesagt, gilt die nicht rückwirkend. Die gilt jetzt mit dem Beschluss, mit dem Inkrafttreten. Gerade, dass keine Verjährung mehr möglich ist, sondern der Straftatbestand jetzt bis zur Wiederherstellung des richtigen Zustands möglich ist, halte ich für wichtig. Denn oft war es gar nicht möglich, zu sagen, wann ein Baum gefällt wurde. Es ist ja nicht immer nachvollziehbar. Jetzt kann man sagen, der Strafzeitpunkt ist verlängert. Damit ist auch die Möglichkeit der Strafe klarer, weil wir es uns, ehrlich gesagt, in der heutigen Zeit, in Zeiten der Klimakrise, nicht leisten können, auf Bäume zu verzichten und auch noch die zu verlieren, die schon da sind und schattenspendend und klimawirksam sind. Insgesamt bin ich mir sicher, dass das heute ein wichtiger Schritt für die Wienerinnen und Wiener, für die Bäume in Wien und damit auch insgesamt für die Lebensqualität in dieser Stadt ist. Ich möchte mich ganz, ganz herzlich bei allen Expertinnen und Experten bedanken, die mitgewirkt haben. Es waren viele Expertinnen und Experten eingebunden, die aus der Praxis genau kennen, wo die Probleme liegen, und die in den letzten 50 Jahren gesehen haben, wo man nachschärfen muss und wo manches bisher vielleicht nicht optimal geregelt war. Dafür ein großes Danke. Danke auch an alle Fraktionen, die diesen Antrag heute mittragen und ihn gemeinsam einbringen. Ich bitte im Sinne der Wienerinnen und Wiener und im Sinne der Wiener Bäume um Zustimmung. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Mag. Heidemarie Sequenz und Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Bitte. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich auch sehr herzlich bedanken, zuerst einmal bei den Abgeordneten, die den Antrag eingebracht haben, und bei den drei Klubs, die sie vertreten. Sie machen es nämlich möglich, dass wir diese Beschlussfassung heute fällen können. Es ist, wie ich finde, ein historischer Tag. Es ist ein historischer Beschluss für die Bäume in unserer Stadt. Wir ermöglich damit, dass aufbauend auf einem sehr, sehr wirkungsvollen, sehr, sehr erfolgreichen und auch international einzigartigen Baumschutzgesetz mehr getan werden kann, damit Bäume besser geschützt werden, also weniger Bäume gefällt werden, und dass, wenn es doch so kommen muss, deutlich mehr Ersatzpflanzungen mit einer deutlich besseren Qualität gemacht werden können. Das ist wichtig für die Lebensqualität in unserer Stadt, aber auch für den Klimaschutz. Wenn auch das nicht möglich ist, stehen über höhere Ausgleichsabgaben mehr Mittel für die Stadt zur Verfügung, um wiederum für die Bäume zu arbeiten. Das ist eine wirklich großartige Sache, finde ich, ein großartiger Schritt nach vorne. Weil das in Diskussion war und leider sogar als Argument genommen wurde, um inhaltlich keine Debatte zu führen, sondern insgesamt nicht zustimmen zu können, möchte ich, was den Prozess für dieses Gesetz oder diese Novelle betrifft, in dem Raum einfach auch noch einmal sagen - einmal davon abgesehen, was die Ausschussvorsitzende schon gesagt hat -: Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Gesetze auf unterschiedliche Art und Weise entstehen. Es ist ja rechtlich klar normiert, auf welche Art und Weise sie entstehen können. Es gibt auch einige Gründe für Initiativanträge. Sehr viele Initiativanträge, die Kollegin Olischar vorhin subsumiert hat, sind zum Beispiel Dienstrechtsnovellen. Für die darf ich auch verantwortlich sein. Gleich nachher beschließen wir noch eine. Da gibt es ganz oft einfach die Rahmenbedingungen, die der Bundesgesetzgeber durch zeitlich sehr knappe Beschlüsse vorgibt, zum Beispiel bei einem Gehaltsabschluss oder bei Veränderungen, damit die im nächsten oder übernächsten Monat schon auf dem Lohnzettel unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen können. In dem konkreten Fall - ich glaube, das hat Abg. Abrahamczik auch sehr eindeutig dargelegt - ist es um den größtmöglichen Erhalt der meisten Bäume in unserer Stadt gegangen. Ich finde, das ist ein gutes Argument. Es gibt auch noch andere Argumente. Auf die möchte ich noch eingehen. Es ist uns möglich, auf unglaublich viel Expertise zurückzuschauen, nachdem dieses Gesetz 50 Jahre ausgesprochen gut funktioniert hat und auch mehrfach, wenn man so will, bis hin zum Verfassungsgerichtshof gechallenged worden ist und auch die rechtliche Qualität bewiesen hat. Es ist uns möglich, auf diese Jahre und Jahrzehnte zurückzuschauen und auf der unglaublichen Expertise, was das Gesetz selber betrifft, in der MA 22, in der MA 42, in den Magistratischen Bezirksämtern und in dieser Stadt aufzubauen. Genau diese Expertise hat es uns ermöglicht, ein funktionierendes Gesetz innerhalb der Rahmenbedingungen, die dieses Gesetz vorgibt, zu novellieren. Wir haben die Systematik nicht verändert, weil es eine gute Systematik ist, sondern wir haben mit der Expertise der Genannten an den Drehschrauben gedreht, um noch mehr für die Bäume zu tun. Das ist ein sehr, sehr gewissenhafter Prozess gewesen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den genannten Experten in den Magistratischen Bezirksämtern, in der Magistratsdirektion, aber vor allen Dingen in der MA 22, die heute auch durch den Dienststellenleiter, seinen Stellvertreter und sein Team hier vertreten ist, und der MA 42 einfach ein Danke dafür sagen, dass diese Expertise zusammengenommen worden ist, um diesen Entwurf, diese Novelle, gemeinsam auszuarbeiten. Ich bin überzeugt davon: Es ist ein wesentlicher Schritt. Ich hoffe auf möglichst breite Zustimmung und freue mich auf die Umsetzung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Dieses Gesetz ist in erster Lesung mehrstimmig mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und GRÜNEN beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Es liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag vor, eingebracht von den GRÜNEN, Wien-weite Baumpotenzialanalyse. Verlangt wird die Zuweisung an den Gemeinderatsausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal. Wer diesem Antrag Folge leisten kann, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe, das ist einstimmig. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und GRÜNEN so beschlossen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 - 63. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994 - 71. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 70. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz - 25.Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Verwaltungsgericht- Dienstrechtsgesetz - 22. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Stadtrechnungshofgesetz und das Wiener Personalvertretungsgesetz - 32. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz geändert werden - 1. Dienstrechts-Novelle 2024. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky, und ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 12.03 Uhr.) Landtag, 21. WP 25. Jänner 2024 29. Sitzung / 2 Landtag, 21. WP 25. Jänner 2024 29. Sitzung / 21