Wiener Landtag 21. Wahlperiode 19. Sitzung vom 26. Jänner 2023 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde S. 3 (FSP-87460-2023-KFP/LM) 1. Anfrage S. 3 (FSP-96232-2023-KNE/LM) 2. Anfrage S. 4 (FSP-90419-2023-KGR/LM) 3. Anfrage S. 7 (FSP-96221-2023-KVP/LM) 4. Anfrage S. 11 (FSP-95740-2023-KSP/LM) 5. Anfrage S. 13 3. AST-110032-2023-KFP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Politik mit Herz - Valorisierungsgesetz abschaffen!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Maximilian Krauss, MA S. 16 Abg. Markus Ornig, MBA S. 17 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 18 Abg. Markus Gstöttner, MSc S. 19 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 20 StR Dominik Nepp, MA S. 20 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 21 Abg. David Ellensohn S. 22 Abg. Margarete Kriz-Zwittkovits S. 23 Abg. Katharina Weninger S. 24 4. Mitteilung des Einlaufs S. 25 5. Umstellung der Tagesordnung S. 25 6. LG-2426479-2022-LAT; P 1: Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMG) (Beilage Nr. 3/2023) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 25 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Wolfgang Seidl S. 25 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 26 Abg. Viktoria Spielmann, BA S. 26 Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (zur Geschäftsordnung) S. 27 Abg. Dr. Katarzyna Greco, MBA S. 27 Abg. Gabriele Mörk S. 27 Abstimmung S. 27 7. LG-2366458-2022-LAT; P 2: Änderung des Gesetzes, womit der Landespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden (Beilage Nr. 1/2023) Berichterstatter Abg. Erich Valentin S. 28 Abstimmung S. 28 8. LG-2417964-2022-LAT; P 3: 1. Dienstrechts-Novelle 2023 (Beilage Nr. 2/2023) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 28 Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. Barbara Huemer S. 28 Abg. Christian Hursky S. 29 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 29 Abstimmung S. 30 9. LG-69364-2023-LAT; P 5: Änderung des Wiener Prostitutionsgesetzes 2011 (Beilage Nr. 4/2023) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 30 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Wolfgang Seidl S. 30 Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 30 Abg. Viktoria Spielmann, BA S. 31 Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold S. 33 Abstimmung S. 34 10. LG-81379-2023-LAT; P 4: Änderung des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 (Beilage Nr. 5/2023) Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA S. 34 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Stefan Berger S. 34 Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 35 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 36 Abg. Mag. Marcus Gremel, MBA S. 37 Abg. Ömer Öztas S. 38 Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA S. 39 Abstimmung S. 39 (Beginn um 9 Uhr.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die 19. Sitzung des Wiener Landtages eröffnen. Ich gebe bekannt, dass Frau Abg. Berger-Krotsch, Kunrath, Dr. Mantl, Novak, Prack und Stadler ganztägig entschuldigt sind. Zeitweise entschuldigt sind ab 13 Uhr Abg. Berger, bis 11.30 Uhr Abg. Fitzbauer, bis 13 Uhr Abg. Hungerländer, bis 12 Uhr Abg. Niedermühlbichler, bis 13 Uhr Abg. Sequenz und bis 12 Uhr Präsident Woller. Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-87460-2023-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. [Die Erweiterung der Anzahl an Primärversorgungseinheiten (PVE) in Wien ist erklärtes Ziel der Stadtregierung. Bereits im November 2019 hat man sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2021 16 PVE eröffnet zu haben. Im rot-pinken Regierungsübereinkommen ist überhaupt von 35!!! PVE bis zum Ende der Legislaturperiode 2025 die Rede. Aktuell haben wir in Wien gerade einmal 9 - also weit entfernt vom selbst gesteckten Ziel. Werden Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als auch mit den Sozialversicherungsträgern Maßnahmen akkordieren, dieses im Koalitionsabkommen festgeschriebene Ziel zu erreichen?] In seiner Vertretung wird Frau Amtsf. StRin Mag. Sima die Anfrage beantworten. Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter. Ich bitte sozusagen um Dispens. Erwarten Sie sich nicht zu viel. Kollege Hacker entschuldigt sich ausdrücklich. Er wäre gerne persönlich hier gewesen, ist aber bei FAG-Verhandlungen und bis rund 10 Uhr verhindert. Auf Grund der Fraktionsvereinbarung ist es ja leider nicht möglich, dass man die Reihenfolge tauscht, also müssen Sie heute mit mir vorliebnehmen. Ich werde versuchen, es möglichst interessant vorzulesen (Allgemeine Heiterkeit.), denn leider bin ich im Detail in diesem Thema der Primärversorgungseinheiten nicht ganz so firm wie in den Themen meiner Geschäftsgruppe. Die Anfrage darf ich wie folgt beantworten: Dem Land Wien liegt die Umsetzung von Primärversorgungseinheiten als Basis für eine zeitgemäße und qualitätsvolle und umfassende Gesundheitsversorgung der Wienerinnen und Wiener wirklich besonders am Herzen. Deshalb wurde dieses Anliegen ja auch einvernehmlich in unser Koalitionsübereinkommen der Wiener Fortschrittskoalition aufgenommen. Ziel ist es, dass bis 2025 36 Primärversorgungseinheiten umgesetzt werden. Immerhin ist die Stadt Wien ja auch bereit, pro Einheit, also pro PVE, und Jahr mit 140.000 EUR zu unterstützen. Das gilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Öffnungszeiten mindestens 50 Wochenstunden, Montag bis Freitag je zehn Stunden zwischen 7 und 19 Uhr, verpflichtende Mitarbeit von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger- und -pflegerinnen und medizinischen Assistenzberufen, Mitarbeit weiterer Gesundheitsberufe, jedenfalls Sozialarbeit, Diätologie, Psychotherapie und Klinische Psychologie im Gesamtausmaß von mindestens 36 Wochenstunden. Die Erstellung einer informativen Homepage und Diagnosedokumentation nach ICP2 sind ebenfalls Voraussetzung. Sie wissen sicher, was das heißt. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Natürlich!) - Großartig. Die Mitglieder dieses Hauses aus dem Gesundheitsausschuss, die zu den Sitzungen der Wiener Gesundheitsplattform eingeladen sind, kennen anscheinend die laufenden Berichte, die Umsetzung auf der einen Seite und andererseits die Unzufriedenheit aller Fraktionen im Haus mit der Geschwindigkeit der Umsetzung. Auf Initiative von meinem Kollegen Peter Hacker wurde daher mit der Ärztekammer und der ÖGK ein Beschleunigungsprogramm für die Umsetzung vereinbart, das vorsieht, dass in einem Stufenprozess bis Ende 2023 alle ausstehenden Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass bis Ende 2025 wirklich auch das geplante Ziel dieser Primärversorgungseinheiten umgesetzt ist. Es ist Ihnen wahrscheinlich auch bekannt, dass das Land trotzdem nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die Versorgung im niedergelassenen Bereich hat. Wir sind darauf angewiesen, dass die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer ihren gesetzlichen Verpflichtungen tatsächlich nachkommen, die Primärversorgungseinheiten auch tatsächlich ausschreiben und damit auch eine Besetzung ermöglichen. Wichtige Impulse zur Attraktivierung und Förderung dieser PVEs werden derzeit auch durch den Aufbaufonds der EU-Kommission, Recovery and Resiliance Facility, RRF, gesetzt. 100 Millionen EUR werden im Rahmen der direkten Förderungen an die neuen Gründer und Gründerinnen von PVEs sowie in zielgerichtete Maßnahmen zur Vernetzung, Information und Fortbildung für alle, die in diesem Bereich tätigen Gesundheits- und Sozialberufe fließen. Es gibt eine Homepage, wo die gebündelten Informationen zur PVE-Gründung zu allen Standorten Österreich-weit und zur Gründungsförderung abrufbar sind. Das ist "htpps://primärversorgung.gv.at". Im Regionalen Strukturplan Gesundheit, RSG, wurden mit Beschluss der LZK im Jahr 2019 die Schwerpunktregionen für Standorte für Primärversorgungseinheiten in Wien festgelegt. Der Bericht über die Schwerpunktregionen und den Regionalen Strukturplan Gesundheit, RSG ambulant, wurde allen Fraktionen in der Sitzung der Gesundheitsplattform im März 2019 vorgestellt. Alle Fraktionen wurden informiert und waren eingebunden, daher sollten Ihnen auch die Zielgebiete bekannt sein. Zusätzlich kann für die Gründung einer Primärversorgungseinheit in den Bezirken 10, 11, 15, 16 und 20 eine Ansiedelungsförderung in Anspruch genommen werden. Eine Ausdehnung der Ansiedlungsförderung auf einzelne Regionen oder Standorte in anderen Bereichen ist möglich, wenn hier auch eine mehrfach ausgeschriebene Kassenstelle für Allgemeinmedizin nicht nachbesetzt werden kann. Die Förderung beträgt zusätzlich zu den anderen Förderungen noch einmal 44.000 EUR bei der Eröffnung. Wir haben erst im Jänner die mittlerweile zehnte Primärversorgungseinheit in Wien in Oberdöbling eröffnet. Mit dieser Eröffnung haben wir dann in Summe neun Primärversorgungszentren und ein Netzwerk in Wien. Der aktuelle Stand beim Ausbau ist, dass somit zehn Primärversorgungseinheiten etabliert sind und sich im Vollbetrieb befinden. Zwölf weitere befinden sich in Umsetzung beziehungsweise läuft bei diesen das Invertragnahmeverfahren mit den Krankenversicherungsträgern. Zwei weitere befinden sich aktuell in Ausschreibung. Zum Abschluss darf ich darauf hinweisen, dass der Ausbau der PVEs zur Verstärkung ihrer Bedeutung auch im Wiener Regierungsprogramm aufgenommen wurde, grundsätzlich aber auch eine Österreich-weite Zielsetzung darstellt. Dazu wurde auch ein eigenes Gesetz geschaffen, das Primärversorgungsgesetz. Mit diesem Gesetz wurde Österreich-weit die Mindestanzahl von Zentren in jeder Versorgungsregion festgelegt. Deshalb sollte zum Schluss der Beantwortung darauf hingewiesen werden, dass in Wien bereits die meisten Primärversorgungseinheiten umgesetzt wurden, während in manchen Bundesländern noch nicht einmal ein einziges umgesetzt wurde. Weitere Zusatzfragen können gerne bei nächster Gelegenheit, zum Beispiel ist das die nächste Sitzung der Wiener Gesundheitsplattform am 21.3. oder selbstverständlich natürlich im nächsten Gesundheitsausschuss, gestellt werden, wobei man bei der Gesundheitsplattform zumindest auch gleich mit der ÖGK und der Ärztekammer sprechen kann, weil die ja hier offensichtlich eine wesentliche Rolle spielen. Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank für die Beantwortung. Bevor wir fortfahren, darf ich auf der Galerie eine Gruppe von "Teach for Austria" recht herzlich in unserer Runde begrüßen. Herzlich willkommen im Wiener Landtag! (Allgemeiner Beifall.) Die 1. Zusatzfrage wurde von Frau Abg. Huemer gestellt, und ich darf sie darum bitten. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Einen schönen guten Morgen, Frau Landesrätin! Vielen Dank für das wirklich interessante Vorlesen des Berichts. Vieles kann ich von meiner Seite auch bestätigen, wie etwa, dass es einerseits vom Bund, vom Gesundheitsministerium Anschlussfinanzierungen über den EU-Fonds gibt, dass das Land Wien auch Mittel bereitstellt, aber es uns allen viel zu langsam geht. Man sieht an dem langsamen Voranschreiten der Primärversorgungseinrichtungen, dass es wirklich eine Reform im Gesundheitswesen braucht. Dass es nicht weitergeht, obwohl es alle wollen, zeugt davon, dass die Strukturen einander blockieren und hier eine Strukturreform ganz dringend notwendig ist. Ich weiß nicht, vielleicht haben Sie auch noch eine Antwort auf meine Frage vorbereitet bekommen, die ich dem Herrn Stadtrat gestellt hätte. Die wäre nämlich speziell zu Kinderprimärversorgungseinheiten gewesen, ob er etwas berichten kann, wie da der Fortschritt ist. Ich werde es in der nächsten Gesundheitsplattform machen. Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Stadträtin, der Versuch einer Antwort? Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Nein, tut mir leid, das war alles, was ich mitgekriegt habe. (Allgemeine Heiterkeit.) Eventuelle Zusatzfragen wurden, glaube ich, nicht eingeplant. Also leider nein. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Wir haben noch eine 2. Zusatzfrage von Frau Abg. Greco, und ich bitte, sie zu stellen. Abg. Dr. Katarzyna Greco, MBA (ÖVP): Einen wunderschönen guten Morgen! Danke vielmals für die Infos, die Sie mit uns geteilt haben. Der Beschleunigungsprozess ist natürlich sehr zu begrüßen. Ich glaube, alle, die wir im Gesundheitsausschuss sind, wissen auch, welche Herausforderungen dahinterstecken. Herausforderungen gibt es auch im Bereich der Ärzte, der Ärzteschaft. Wenn wir dann diese ganzen PVEs haben, wollen wir natürlich auch genügend Ärzte haben. Die gehören ausgebildet. Da darf ich Sie vielleicht an dieser Stelle bitten, auch diese Frage weiterzugeben, damit wir sie das nächste Mal im Gesundheitsausschuss besprechen können. Laut meiner Information sind aktuell 18 Prozent der Ausbildungsstätten nicht besetzt. Die Frage stellt sich: Wieso ist das so? Gibt es auch hier einen Plan, wie wir das verbessern können, zumal ja seit heuer diese Ausbildungskompetenz auch in den Ländern liegt? Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Stadträtin. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Werde ich weitergeben. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Wir kommen damit zur 2. Anfrage. (FSP-96232-2023-KNE/LM) Sie wurde von Frau Abg. Arapovic gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, und Transparenz gerichtet. (Vor über einem Jahr wurde der Reformprozess bei der MA 35 eingeleitet. Welche Meilensteine sind bereits umgesetzt worden und woran können Sie messen, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist?) Ich wünsche einen schönen guten Morgen und bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Es freut mich, eine Zwischenbilanz über den Reformprozess der MA 35 ziehen zu dürfen. Es ist nämlich etwas mehr als ein Jahr her, als wir den Reformprozess mit einer klaren politischen Vorgabe gestartet haben, nämlich die MA 35 als Magistratsabteilung für Staatsbürgerschaft und Einwanderung zu einer serviceorientierten Behörde mit zwei Zielen zu machen, nämlich guter Erreichbarkeit und schnelleren Verfahren. Wir haben seitdem in über 21 Teilprojekten im Reformprozess deutliche Verbesserung geschafft, deutliche Reformen schon vollbracht, aber es ist noch viel zu tun. Wir haben einen Sorgebereich, und das ist der Bereich der Staatsbürgerschaft. Was waren denn die Themen vor einem Jahr? Es war vor allem der Kritikpunkt der Nichterreichbarkeit. Seitdem wurde ein telefonisches Servicecenter eingerichtet, in dem mittlerweile über 2 Millionen Minuten - das muss man sich vorstellen - in nicht einmal einem Jahr telefoniert worden ist und auch die durchschnittliche Wartezeit, um zu einer Antwort oder zumindest zu einem Gesprächspartner zu kommen, lediglich 28 Sekunden ist. Hier haben wir schon ein Niveau des Servicecenters erreicht, das zufriedenstellend ist. Wichtig danach ist nicht nur telefonische Auskunft, denn die kann nicht alles beauskunften, sondern dann auch die Rückmeldung vom entsprechenden Sachbearbeiter. Hier haben wir es mittlerweile geschafft, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit dieser Tickets, die erstellt werden, 2,2 Tage ist. Wir haben darüber hinaus viele Digitalisierungsschritte unternommen, zum Beispiel den Akt jetzt voll digital ausgestattet. Es war bisher ein Papierakt. Da kann man sich vorstellen, während Corona konnte man nicht mehr im Büro arbeiten. Staatsbürgerschaftsakten sind so groß, weil das Gesetz so komplex ist. Das war nicht ideal. Jetzt haben wir im letzten Jahr auf einen volldigitalen Akt umgestellt. Das war höchst an der Zeit und ist ein wichtiger Schritt, um weitere Reformschritte darauf aufsetzen zu können und die Digitalisierung zu nützen. Im Bereich der Einwanderung sieht man schon deutliche Erfolge, indem die durchschnittliche Verfahrensdauer innerhalb von 1 Jahr um 25 Prozent gesenkt worden ist, das war auch die Zielvorstellung, und auch die Anzahl der Verfahren wurde erhöht, nämlich 15 Prozent mehr Verfahren abgeschlossen. Das Problemfeld ist der Bereich der Staatsbürgerschaft, wo die Wartezeiten inakzeptabel lang sind. Wir tun alles in unserer Macht Stehende, um diese zu beschleunigen. Was ist die Herausforderung? Die Anzahl der Staatsbürgerschaftsverleihungen hat sich in den letzten Jahren verdreifacht, weil immer neue zusätzliche Aufgaben dazugekommen sind, zum Beispiel 58c, das Einbürgern von Opfern von NS-Nachfahren. Diese haben ja jetzt die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen, und über 99 Prozent der Verfahren laufen in Wien ab. Es ist mittlerweile eine Verdreifachung der Staatsbürgerschaftsverleihungen und seit dem Krieg in der Ukraine ein deutlicher Anstieg an zusätzlichen Anträgen und Informationsterminen. Warum? Für mich - das ist alles noch eine Analyse und Hypothese - , weil ein Krieg zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung führt und vor allem Gruppen aus Osteuropa das zum Anlass nehmen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Das ist die eine Komponente, und die zweite ist, dass seit der Fluchtbewegung 2015/2016 die Zeit verstrichen ist, sodass viele zumindest theoretisch antragslegitimiert sind und so auch den Antrag stellen. Dementsprechend ist jetzt die Aufgabe im Bereich der Staatsbürgerschaft, die Termine deutlich aufzustocken, das Personal aufzustocken, Wartezeiten zu verringern, denn mein Ziel ist es, Serviceangebote nicht zurückzufahren, sondern Beratung nach oben zu fahren und natürlich die Verfahrensdauer zu verkürzen. Da ist noch viel Arbeit vor uns. Dementsprechend werden wir auch die Anstrengungen mit dem externen Partner - wir haben eine externe Begleitung - noch einmal intensivieren und auch die Anregungen vom Stadtrechnungshof mitnehmen. Was mich freut, ist, dass insgesamt im Stadtrechnungshofbericht festgestellt worden ist, dass viele Reformen in die richtige Richtung gehen. Aber ja, es ist viel zu tun, daran werden wir weiterhin hart arbeiten. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Arapovic gestellt. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage! Meine Zusatzfrage geht in die Richtung, die Sie eh schon mal in der Beantwortung angeregt haben. Es geht um diese Akten, die wirklich sehr umfangreich sind, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 35 zu bearbeiten haben. Wie Sie richtig gesagt haben, werden die Bemühungen bei den Reformen vom Rechnungshof hervorgehoben und als positiv empfunden, aber gerade bei der Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gäbe es noch Reformbedarf. Sind da weitere Schritte geplant, beziehungsweise wie geht es da weiter? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es ist ein weiteres Teilziel in diesem Reformprozess, auch die Mitarbeiterbelastung und Mitarbeiterinnenbelastung zu reduzieren und vor allem die Fluktuation zu senken, weil eine hohe Fluktuation in einem komplexen Bereich wie der MA 35 sehr schlecht ist, weil die Einarbeitungszeit im Bereich der Staatsbürgerschaft etwa ein Dreivierteljahr dauert. Das Ziel ist es, die Fluktuation zu senken. Da gibt es ein eigenes Teilprojekt im Reformprozess. Das hat mit einer MitarbeiterInnenbefragung gestartet, mit für mich sehr interessanten Ergebnissen, nämlich dass die Zugehörigkeit zur Stadt und zum Aufgabengebiet insgesamt sehr hoch, die Belastung aber natürlich sehr groß ist, Arbeitsbelastung und auch der Druck auf Grund der großen medialen Berichterstattung und Aufmerksamkeit. Was tun wir? Wir schulen die MitarbeiterInnen entsprechend intensiver als in der Vergangenheit, begleiten die Führungskräfte. Es gibt ein Führungskräfteprogramm, um hier gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter fortzubilden, und es gibt mehr Personal. Es war in einem ersten Schritt als Sofortmaßnahme mit Beginn des Reformprozesses, dass 50 zusätzliche Dienstposten bewilligt worden sind, jetzt auf Grund der Herausforderungen in der Staatsbürgerschaft noch einmal 93. Das ist dringend erforderlich, denn wir gehen davon aus, dass das Niveau der Staatsbürgerschaftsbeantragungen auf diesem hohen Niveau bleiben wird und müssen uns darauf vorbereiten, dass wir alle Anträge, die kommen, in entsprechender Zeit bearbeiten. Dementsprechend ist mehr Personal notwendig, um auch hier vor Ort zu entlasten. Was mir immer wichtig ist: Mehr Personal geht mit mehr Effizienz einher, es ist nicht ein Entweder-oder. Dementsprechend schauen wir uns auch alle Prozesse neu an, Verfahrensvereinfachungen, um hier in der Effizienz zumindest um 20 Prozent besser zu werden. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Aslan gestellt. Bitte. Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan (GRÜNE): Guten Morgen! Meine Frage geht auch in Richtung der Kollegin Arapovic. Auch der von uns initiierte Stadtrechnungsbericht unterstreicht unsere Kritik, die wir in den letzten Jahren angeführt haben. Es ist auch uns ein Anliegen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen natürlich zufrieden und auch nicht überfordert sind. Jetzt haben Sie gesagt, wir haben sehr viele Personen eingestellt, wir haben eine Personalaufstockung gemacht, wir haben Schulungen gemacht, et cetera. Wenn wir nach zwei Jahren Reformprozess aber noch immer von Überforderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder immer noch von Unzufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reden, dann muss man sich die Frage stellen, ob die derzeitigen Maßnahmen überhaupt ausreichend sind. Nun meine Frage: Gedenken Sie, eine Änderung im Sinne von mehr Supervision, an Reform von Schulung von MitarbeiterInnen zu machen, weil angeblich die Maßnahmen, die Sie gesetzt haben, nicht wirken? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Stadtrat, bitte. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Das sehe ich anders. Sie beginnen zu wirken, aber ja, die Herausforderungen sind noch groß und die Belastung ist groß. Deshalb jetzt auch nochmals die Entscheidung, zusätzliches Personal anzustellen, weil im Bereich der Staatsbürgerschaft einfach zusätzliche Aufgaben und ein zusätzliches Volumen dazugekommen sind. Aber auch die Rahmenbedingungen sind herausfordernd: Es gibt insgesamt 150.000 Verfahren pro Jahr in der Behörde. Das muss man sich mal vorstellen, das ist eine gewaltige Anzahl an Verfahren, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgewickelt werden. In einem ersten Schritt gab es eine Personalaufstockung um ungefähr 10 Prozent, jetzt kommt nochmals deutlich mehr. Präsident Ing. Christian Meidlinger (unterbrechend): Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kurt, lieber Flo! Herr Abg. Florianschütz! Herr Abg. Stürzenbecher! (Allgemeine Heiterkeit.) Ich ersuche, die Zwischengespräche bitte hinter die Bank zu verlegen, es ist wirklich störend. Danke schön. Ich bitte fortzusetzen. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA (fortsetzend): Die Herausforderung für die Mitarbeitenden, mit neuen Situationen umzugehen, ist nicht immer so einfach, da muss man flexibel bleiben. Ich sehe aber auch die Rückmeldungen der Mitarbeitenden differenzierter, als von Ihnen und der Öffentlichkeit dargestellt, denn es gibt eine große Zugehörigkeit zur Sache. Es wird auch in den allermeisten Fällen hervorragende Arbeit geleistet. Bei 150.000 Verfahren gibt es natürlich einige und für mich zu viele, die zu Beschwerden führen. Auch die Beschwerden bei der Volksanwaltschaft sind zu hoch und gehören gesenkt. Ja, es gibt Begleitung der Mitarbeitenden, Supervision, es gibt zusätzliche Ausbildungen, Fortbildungen, Schulungen. Hier wird von der Abteilungsleitung sehr viel getan, damit die mitarbeitenden Personen auch bei dem Reformprozess bestmöglich mitmachen, denn ein intensiver Reformprozess ist auch in einer Organisation immer ein Spannungsverhältnis, wenn kein Stein auf dem anderen bleibt, ich kann Ihnen versichern, in der MA 35 ist es aktuell der Fall, wenn es 21 gleichzeitige Reformprozesse gibt. Es arbeiten ganz viele mitarbeitende Personen an dieser Reform mit, sind sehr offen, dazu auch beizutragen. Natürlich ist die MA 35 unser Aushängeschild nach außen für alle, die neu nach Wien kommen, und das Ziel ist, als serviceorientierte Behörde wahrgenommen zu werden, mehr Zufriedenheit bei den mitarbeitenden Personen zu haben, aber vor allem bei den Kundinnen und Kunden, die sich das natürlich verdient haben. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Taborsky gestellt, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat, eine Frage, denn in der Anfrage steht ja im letzten Satz: Woran können Sie messen, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist? Seit 2010 gibt es Beschwerden, was die Magistratsabteilung 35 betrifft. Es hat sich unter Ihrer Verantwortung nicht wahnsinnig viel geändert, denn der Beschwerdeanstieg 2020 war 100 Prozent, 284 Beschwerden 2021, dann 986, ein Anstieg um 347 Prozent. Die Volksanwaltschaft hat 2021 Österreich-weit 458 Missstände aufgedeckt, davon waren 280, zwei Drittel, bei der MA 35. Jetzt meine Frage: Dass gesetzliche Regelungen kompliziert sind, ist ja gemeinhin bekannt. Auch ist das Land Wien in diese Regelungen eingebunden, das heißt, gesetzliche Regelungen kommen nicht plötzlich. Meine persönliche Erfahrung ist, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel hervorragend arbeiten, sehr fleißig sind. Das heißt, grundsätzlich sind solche Dinge meistens ein Organisationsversagen und damit ein Führungsversagen. Deshalb meine Frage: Sie haben jetzt von Prozenten gesprochen. Es gibt im AVG eine relativ einfache gesetzliche Bestimmung, nämlich eine Frist von sechs Monaten, in der Verfahren zu erledigen sind. Wann wird es so weit sein, dass Sie durch Führungsentscheidungen dafür sorgen, dass die Frist von sechs Monaten für Verwaltungsverfahren auch in der Magistratsabteilung 35 eingehalten werden? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es muss immer das oberste Ziel der Verwaltung sein, diese Frist von sechs Monaten einzuhalten. Man muss allerdings auch dazugeben, dass im Bereich des Staatsbürgerschaftsverfahrens die Wiener Behörde von ganz vielen anderen Behörden abhängig ist, vom Innenministerium, von anderen Behörden innerhalb von Österreich. Es kommt sehr oft vor, dass wir länger auf andere Behörden warten und so eine Erledigung innerhalb von sechs Monaten gar nicht möglich ist, oder dass Dokumente zu spät oder nicht nachgereicht werden. Diese sechs Monate müssen das Ziel sein, die Verwaltung hat die Aufgabe, auch schnellstmöglich Verwaltungsschritte zu setzen, aber es gibt externe Faktoren, die man nie auf null bringen können wird. Dementsprechend wird es nie das Versprechen geben können. Entsprechend gibt es ja auch Rechtsmöglichkeiten für Antragsstellerinnen und Antragsteller, hier auch beispielsweise mit einer Säumnisbeschwerde zu arbeiten. Unser Ziel ist auch, die Beschwerden bei der Volksanwaltschaft zu reduzieren. Sie sind aus meiner Sicht wesentlich zu hoch. Davon gibt es viele berechtigte, aber natürlich mit der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung auch sehr viele, die sich damit etwas erhoffen. Mit einer Beschwerde bei der Volksanwaltschaft wird immer nachgeschaut, ob es Fehler gab, es beschleunigt aber das Verfahren auf jeden Fall nicht, genauso wenig wie im Normalfall eine Säumnisbeschwerde. Sie haben nach den Zielen gefragt. Es gibt klare Ziele in diesem Reformprozess. Ein Mitziel ist für mich auch das Senken von den Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. Darauf habe ich indirekt Einfluss. Was sind die Ziele, auf die ich besonders schaue? Wird die Verfahrensdauer gesenkt? Das ist das Hauptziel für mich für die Antragstellenden. Im Bereich der Einwanderung ist das eben bereits um 25 Prozent gelungen, im Bereich der Staatsbürgerschaft noch nicht wirklich, da haben wir noch zu tun. Zweitens ist die MitarbeiterInnenfluktuation weiter zu senken, weil es für die Zukunft notwendig sein wird, und drittens die Serviceorientierung zu verbessern. Das messe ich vor allem an der Erreichbarkeit der Behörde und an der Zeit, wie lange eine Antwort und eine Rückmeldung zu Tickets dauert. Hier gab es sehr deutliche Fortschritte. Bei den Faktoren, die wir messen, gibt es in zwei von drei Teilbereichen deutliche Fortschritte, aber, wie gesagt, vieles ist zu tun, vor allem, um die Volksanwaltschaftsbeschwerden zu senken. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich danke für die Beantwortung. Die 4. Zusatzfrage wird von Abg. Berger gestellt, und ich bitte ihn darum. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vielleich noch zu Ihre ersten Beantwortung: Ich darf schon festhalten, dass die elektronische Veraktung jetzt kein sensationelles Digitalisierungsprojekt der Stadt Wien oder des Landes Wien alleine ist, sondern in Kooperation mit den anderen Bundesländern passiert ist, weil das hier etwas unscharf dargestellt wurde. Bedauerlicherweise haben Sie meine vom Kollegen nebenan ursprünglich gestellte Frage nicht dezidiert beantwortet, nämlich, mit welcher konkreten Verfahrensdauer Sie dieses Projekt oder diesen Reformprozess als erfolgreich umgesetzt abgeschlossen sehen. Daher vielleicht noch eine andere Frage. Wir haben in den vergangenen Monaten beziehungsweise im vergangenen Jahr ja auch eine Verstärkung oder generell einen Sicherheitsdienst für die MA 35 beschlossen, nachdem es zum Teil auch Übergriffe auf das Personal gegeben hat. Jetzt wäre meine Frage dahin gehend: Inwiefern hat sich dieser Dienst bewährt, beziehungsweise gibt es noch zu verzeichnende Übergriffe? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es ist für Behörden, auch für Institutionen wie zum Beispiel Gerichte, üblich, dass eine Analyse stattfindet, ob mögliche Gefahren bestehen und wie man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützt und begleitet. In der MA 35 gab es die Analyse, dass es zweckmäßig ist, einen externen Sicherheitsdienst einzuschalten. Die Erfahrungen damit sind gut. Die Anzahl der Übergriffe oder der Ereignisse werden natürlich immer erhoben. Es gab ja auch immer wieder Anfragen, wo wir diese Zahlen veröffentlicht haben. Wir sehen hier keine große Veränderung. Wir sehen auch Erfolge in dem Bereich Vorteile durch die Digitalisierung, die Sie angesprochen haben. Früher war es nämlich so, dass die antragstellenden Personen einfach vor Ort waren, hingekommen sind, ein Ticket gezogen haben und dann lange Schlangen vor Ort waren. Es ist natürlich nicht angenehm, wenn man mehrere Stunden bei einer Behörde warten muss. Auch das ist im Rahmen der Digitalisierung umgestellt worden, nämlich zu direkten Terminen, die man online buchen kann, um einen garantierten Zeit-Slot in der Behörde zu haben. Das macht die Abwicklung vor Ort wesentlich einfacher, auch die Aufgabe des Sicherheitsdienstes, der zum Beispiel die Aufgabe hat, hinzuweisen, wo denn die Antragstellung erfolgen kann. Da gibt es Unterstützungsleistung des Sicherheitsdienstes, und auch in diesem Bereich hat die Digitalisierung viel dazu beigetragen, damit das geordneter abläuft und die Kundinnen und Kunden nicht mehrere Stunden vor Ort warten müssen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich danke für die Beantwortung. Die 3. Anfrage (FSP-90419-2023-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Aslan gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Nach dem Migrant-Integration-Policy-Index zählt Österreich im internationalen Vergleich zu den Staaten, in denen es am schwierigsten ist, die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Werden Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung, nach Prüfung aller rechtlichen und faktischen Möglichkeiten auf der Landesebene Wien, dafür Sorge tragen, dass das Land Wien alles in seiner Kompetenz Mögliche für eine leichtere Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft umsetzt?) Herr Vizebürgermeister, ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Sehr gerne. Wir bleiben gleich beim Thema, zumindest indirekt, von der Abwicklung der Behörde hin zur Gesetzeslage, nach der Sie fragen, ob Wien etwas beitragen kann, damit sich das restriktive Staatsbürgerschaftsgesetz verändert. Legistisch geantwortet: Nein, wir können nur im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung, wie bei der vorigen Frage diskutiert, schauen, dass die Verfahren schneller und besser laufen. Gesetzlich kann ich nur darauf hinweisen, wo es Änderungsbedarf gibt, und das sehe ich ähnlich wie Sie und auch von vielen Expertinnen und Experten analysiert, zum Beispiel den Migrant Integration Policy Index, den Sie bestimmt kennen. Da sind 52 Länder untersucht worden, und Österreich hat gemeinsam mit Bulgarien dahin gehend den letzten Platz erreicht, dass wir das restriktivste und komplizierteste Staatsbürgerschaftsverfahren haben. Auch wenn jetzt die Anzahl der Antragstellungen stark steigt, sind wir im internationalen Vergleich immer noch bei einer relativ geringen Einbürgerungsquote pro 100.000 Einwohner. Das ist natürlich darauf zurückzuführen, dass das Staatsbürgerschaftsgesetz erstens restriktiv und zweitens kompliziert ist. Veränderungen müssen auf Bundesebene geschehen. Als zuständiger Stadtrat, der Österreich-weit die Hälfte aller Verfahren in diesem Bereich abzuwickeln hat - Wien als Bundesland hat also die Hälfte der Österreich-weiten Verfahren -, ist mein Hauptziel gegenüber der Bundesregierung und dem Innenministerium, nicht die ideologische Frage aufzuwerfen, machen wir jetzt einfachere oder strengere Staatsbürgerschaftsgesetze, sondern die Frage der Handhabung. Wie bürokratisch sind sie? Wie umständlich sind sie? Wie schikanös sind sie gegenüber den antragstellenden Personen? Dort hin gehen gemeine Bemühungen, Erleichterungen zu schaffen, die der Behörde Arbeit sparen und auch den antragstellenden Personen Arbeit ersparen würden, denn ein Staatsbürgerschaftsverfahren dauert aktuell 22 Stunden Bearbeitungszeit. Ja, etwas effizienter kann man noch werden, aber der gesetzliche Rahmen ist so kompliziert, dass der Verwaltungsaufwand immens ist. Auch für die antragstellenden Personen ist es oft unglaublich schwierig, zu wissen, welche Dokumente überhaupt nachgereicht oder eingereicht werden müssen. Da gibt es oft die Aufforderung der Nachreichungen, weil zum Beispiel ein Wohnortnachweis von vor sechs Jahren, wenn man einmal ein paar Monate im Ausland war, zwingend erforderlich ist. Diese Veränderungen müssen geschehen. Wir haben aktuell in Wien einen Prozess gemeinsam mit NGOs und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten am Laufen, um zu schauen, welche Bereiche wir innerhalb der Behörde selbst vereinfachen können, also auch kritisch, selbstkritisch darauf zu schauen, wo wir Unterlagen vielleicht zu streng gebraucht haben. Wir kommen drauf, bei ganz, ganz vielen Bereichen benötigt es eine gesetzliche Veränderung, weil nicht nur Gesetze streng sind, sondern auch die Judikatur sehr streng ist. Wenn es strenge Judikatur dazu gibt, können wir nicht in der Verwaltung weniger streng agieren, sondern da bräuchte es eine Gesetzesänderung. Darauf wirke ich hin, und hier auch die Bitte an Sie - ich weiß, Sie machen es eh in der Bundesregierung -, zu schauen, dass wir zu bürokratischen Vereinfachungen kommen, vor allem dahin gehend: Wenn die Zahl der Staatsbürgerschaftsanträge weiter steigen wird, benötigt es bürokratische Vereinfachungen abseits von der ideologischen Diskussion, ob die Staatsbürgerschaft einfacher oder schwerer zu erlangen sein soll. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Aslan gestellt, und ich bitte darum. Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan (GRÜNE): Erstens, ich verstehe, dass die bundesgesetzliche Regelung einfach komplett tot ist, sage ich einmal. Da haben Sie schon Verbündete bei uns, wir sind auch der Meinung, dass das Staatsbürgerschaftsgesetz und auch das Fremdenrechtsgesetz einfach komplett veraltet sind und dass wir eine zeitgemäße Gesetzeslage brauchen. Jedoch bin ich natürlich nicht damit zufrieden, wenn Sie die Missstände der MA 35 mit bundesgesetzlichen Bestimmungen rechtfertigen und argumentieren, denn in allen anderen Bundesländern funktioniert das ja. Punkt 2: Ich habe eigentlich eine ganz freche Frage. Jetzt haben Sie wirklich über zwei Jahre Reformprozess gesprochen, das wird ja auch medial sehr groß angekündigt, aber trotzdem sind wir an einem Punkt angelangt, wo die Personen ein Jahr Wartezeit haben, damit sie überhaupt einen Ersttermin bekommen. Erst vor zwei Tagen hat sich eine Bürgerin bei mir gemeldet, die für ein Staatsbürgerschaftsverfahren angesucht hat. Ihr wurde der Termin für 2024 ausgestellt. Was gedenken Sie, da zu machen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Wir tun sehr, sehr viel, um die Wartezeit auf die Erstinformation und auch auf den Einreichtermin zu senken. Vorab sei von mir gesagt, nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz kann natürlich ein Antrag bei einer Behörde eingereicht werden. Es ist im Bereich der Staatsbürgerschaft allerdings nicht zu empfehlen, weil die Gesetzesmaterie so komplex ist, dass es für einen Antragsteller, für eine Antragstellerin, die nicht rechtskundig beraten ist, oft schwierig ist, die richtigen Dokumente zu finden. Dementsprechend bemühen wir uns darum, die Angebote der Beratung zu intensivieren. Es wird beispielsweise ein gemeinsames Projekt mit einer NGO geben, um hier in Gruppenterminen spezifische Informationen zu Verfügung zu stellen, um hier nicht nur die Einzelberatung der Behörde zu machen, weil es so viele Anfragen gibt, sondern in Gruppenterminen wesentlich mehr Personen zu informieren. Erstens: Sind sie überhaupt theoretisch antragsberechtigt und ist das Verfahren auch aussichtsreich? Was haben wir dafür gemacht? - Wir arbeiten nicht nur an diesen Gruppenterminen, wo die ersten noch in diesem Monat stattfinden werden, sondern es gibt mittlerweile eine Online-Möglichkeit, um sich selber durchzuklicken. Ich weiß nicht, ob Sie es selber schon mal versucht haben, wir haben jetzt auf der Website der MA 35 einen Abfragebaum, wo Kundinnen und Kunden, mögliche Antragstellerinnen und Antragsteller sich durchklicken können. Wie lange ist man schon in Österreich? Wenn man zum Beispiel drei Jahre anklickt, wird es heißen, es wird nicht viel Sinn machen, einen Staatsbürgerschaftsantrag zu stellen. Das ist ein weiteres Serviceangebot der MA 35, um Menschen noch spezifischer zu informieren, ob es überhaupt sinnvoll ist, einen Antrag zu stellen. Das ist jetzt ein Bereich der Servicierung der Information. Ja, wir stocken die Ressourcen massiv auf. 93 Vollzeitäquivalente nur für die Staatsbürgerschaft ist eine massive Ausweitung der Ressourcen in diesem Bereich, die auch notwendig ist. Von der Entscheidung bis zur vollen Effizienz dauert es allerdings ungefähr ein Jahr. Ich verstehe es, Sie sind ungeduldig, ich bin auch ungeduldig, das kann ich Ihnen zusichern, aber es ist nun einmal der Vorlauf von Personal finden, Räume finden bis zur Einschulung. Bei allen 93 Dienstposten, die erst vor Kurzem freigegeben worden sind, gab es schon die Auswahl des Personals. Das heißt, die Behörde arbeitet hier unter Hochdruck wirklich hervorragend. Dafür auch in diesem Rahmen mein herzliches Dankeschön an alle, die daran arbeiten, die Ressourcen in so kurzer Zeit so massiv aufzustocken. Das ist wirklich großartige Arbeit, die dafür geleistet wird. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Taborsky gestellt, und ich bitte darum. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat, ich darf mich einmal zu Beginn herzlich bedanken, dass Sie aufs Legalitätsprinzip kurz referenziert haben, weil die Verwaltung ja auf Grund der gesetzlichen Regelungen tätig werden kann. Deswegen hat mich diese Anfrage insofern gewundert, als hier Themen, wie dass eine leichtere Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft möglich ist, beschrieben werden. Wir als ÖVP haben hier eine andere Position, denn die derzeitige bundesgesetzliche Regelung sieht das vor, es schaffen auch alle anderen Verwaltungen in Österreich, das ohne große Probleme entsprechend zu vollziehen, nur in Wien haben wir Probleme. (Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Na, in Oberösterreich!) Ich glaube auch, dass derzeit nicht der Zeitpunkt ist, wenn wir bei 100.000 Asylanträgen 75.000 Nichtregistrierte haben, jetzt einen neun Pull-Faktor dadurch zu erzeugen, dass man jetzt über Staatsbürgerschaften spricht, noch dazu, wo heute gerade ein Sonderministerrat in Schweden stattfindet, der auf Initiative der Österreichischen Bundesregierung und unseres Innenministers genau das zum Thema hat. Deswegen meine Frage: Der Ermessenspielraum ist sowieso Teil der gesetzlichen Regelung, so es ihn gibt. Sie haben aber gestern in einer Anfragebeantwortung auch darüber gesprochen, dass es wichtig ist, die Amtssprache Deutsch zu können und das natürlich ein Eintritt in alle Dinge ist, angefangen von Arbeitsplatz über weitere Sachen in Österreich. Deswegen etwas unsere Verwunderung und meine Frage: Sie bieten Staatsbürgerschaftskurse auf Türkisch an. Was erwarten Sie sich davon, was da jetzt passieren soll oder Positives zum Thema Staatsbürgerschaft passieren soll? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Das war eine sehr, sehr spannende Anfrage, weil fast alles darin entweder falsch war oder gezeigt hat, warum wir ein Problem haben (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Können Sie auf die Frage antworten auch, Herr Vizebürgermeister?), weil die ÖVP so lange in der Bundesregierung ist und im Staatsbürgerschaftsgesetz immer nur darauf aus war, es zu verkomplizieren, auch die Frage Asyl und Staatsbürgerschaft hat wenig miteinander zu tun. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Der Linksblock! - Abg. Mag. Manfred Juraczka: In der Situation würde ich kleinere Brötchen backen!) Die Frage ist der Beweis dafür, warum wir ein Problem haben. Auch die Asyldiskussion mit Außengrenzschutz jetzt mit Bürokratie im Bereich der Staatsbürgerschaft zu vergleichen, ist sehr abenteuerlich. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ist das eine Fragestunde?) Ich versuche aber trotzdem, Fragen herauszufinden, die Sie gestellt haben. Gibt es eigene Kurse auf Türkisch? - Nein, die Behörde berät in der Amtssprache Deutsch im öffentlichen Verfahren, weil das auch so gesetzlich vorgesehen ist. Ich weiß nicht, welche Informationen Sie haben oder worauf Sie sich berufen, Sie sind auf jeden Fall falsch. Sonst haben Sie aus meiner Sicht keine Frage gestellt, darum war das auch meine Antwort. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Sind Sie nicht der Transparenzstadtrat? - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Deswegen reden wir morgen noch einmal!) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kowarik gestellt, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Meine Damen und Herren, da sieht man ein bisschen die Schwierigkeit der ÖVP mit diesem Thema, soll so sein. Mich hat auch die Fragestellung der grünen Kollegin etwas irritiert. Irritiert ist falsch, ich werfe dem Stadtrat sehr viel vor, für die Bundesgesetzgebung kann er allerdings nichts. Auch wenn Sie sich vorstellen können, dass wir Freiheitliche da wahrscheinlich einen ganz anderen Zugang als Sie haben, aber das ist nicht Thema des Herrn Stadtrat. Ich glaube, in dieser Sache, wenn wir das schon politisch diskutieren, ist ein Grundproblem in der Frage der Migrationspolitik, dass halt immer wieder der Bereich Asyl und der Bereich Einwanderung vermischt werden. Ich glaube, das ist ein Problem, dem wir uns stellen sollten und wo wir Überlegungen dazu anstellen sollten. Im Bereich Asyl kann man Österreich tatsächlich nichts vorwerfen, also kann man schon sehr viel vorwerfen, nämlich eher in die andere Richtung, aber man kann nicht vorwerfen, dass wir zu wenig Asylberechtige bei uns aufnehmen. Schauen Sie sich die Zahlen an, die lügen nicht. Da kann man eher sagen, dass viel zu überschießend gehandelt wird. Was ist der Unterschied zwischen Asyl und Einwanderung? - Ich glaube persönlich, dass es tatsächlich auch einen Bedarf an qualifizierter Einwanderung in unserer Republik gibt, das ist offensichtlich und klar. Daher geht auch meine Frage dahin. Inwieweit das halt im Vollziehungsbereich des Landes ist, ist wieder ein schwieriges Thema, aber was jetzt Wien für Initiativen setzt, dass man eben mehr auf qualifizierte Einwanderung setzt und nicht auf überbordende Asylpolitik, die in den allermeisten Fällen ja nicht berechtigt ist, wie auch die Zahlen und nicht nur der Kowarik sagen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bevor wir zur Beantwortung kommen, darf ich recht herzlich eine Gruppe der Vienna Business School aus Floridsdorf bei uns begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Wiener Landtag! (Allgemeiner Beifall.) Herr Vizebürgermeister, ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Spannenderweise kann ich bei dieser Frage viel mehr zustimmen als bei der Frage der Kollegen von der ÖVP. Ja, wir benötigen qualifizierte Zuwanderung, und ich sehe es auch als Problem an, wie das System der Zuwanderung in Europa gestaltet ist. Das als Vorbemerkung, zwar nicht wirklich zur Verwaltung in Wien, aber eine generelle politische Anmerkung: Ich sehe das Asylsystem in Europa mit Dublin III auch als gescheitert an. Es braucht dringend eine neue Aufstellung vom europäischen Asylsystem. Letztens sind erst die Zahlen rausgekommen, dass die besten Freunde der ÖVP, Ungarn, in einem europäischen Asylsystem gerade einmal 46 Asylanträge angenommen haben, Österreich über 100.000. Da sieht man schon, da funktioniert irgendetwas nicht. Da wären auch die Bundesregierung und die ÖVP gefordert, nicht symbolisch mit Orbán zu kuscheln (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Gibt es jede Menge! Lesen Sie keine Zeitung, Herr Vizebürgermeister?), sich mit Orbán ständig ins Bett zu legen, sondern zu schauen, dass es hier ein gescheites neues Gesetz gibt, ein neues Asylsystem auf europäischer Ebene, das zu fairen Aufteilungen führt. Die es verhindert hat, war aber immer die ÖVP, weil sie sich die in Europa falschen Bundespartner aussucht. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Man ist zwar für Asyl zuständig, schimpft aber immer darüber, es ist ein vollkommenes Ablenkungsmanöver. Sie haben aber auch eine Frage gestellt, die mich betrifft, nämlich wie wir in Wien qualifizierte Zuwanderung, die wir benötigen, auch attraktiver machen können. Hier können wir vor allem Wien als Standort hervorstreichen und in der Abwicklung der Behörde qualifizierte Zuwanderer gut informieren. Wir haben vor ungefähr eineinhalb Jahren ein Business Immigration Office mit dem Ziel eingerichtet - im Bereich der Rot-Weiß-Rot-Karte und der qualifizierten Zuwanderung geht es von Uni-Professoren bis zu einer qualifizierten Fachkraft wie dem Dachdecker -, Beratung auch mehrsprachig zur Verfügung zu stellen, auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ausländische qualifizierte Fachkräfte anstellen wollen, zu informieren. Da gibt es eine Kooperation der zuständigen Behörde, der MA 35, mit der Wirtschaftsagentur und dem AMS, denn der gesetzliche Rahmen in diesem Bereich ist die Rot-Weiß-Rot-Karte, die auch nicht unbedingt einfach ist. Da braucht es drei unterschiedliche Institutionen, die gemeinsam kooperieren. Es ist die Bemühung, mit einem eigenen Standort, dem Business Immigration Office, qualifizierte Zuwanderung nach Wien einfacher zu machen, denn wir benötigen mehr qualifizierte Zuwanderung. Das muss man auch ehrlich anerkennen. Wir haben in vielen Bereichen einen Fachkräftemangel und dafür müssen wir noch attraktiver werden. Wien ist dabei auch international im Wettbewerb mit anderen Städten, mit Budapest, mit London, mit Paris, aber auch mit Städten außerhalb von Europa. Das heißt, ja, wir brauchen mehr qualifizierte Zuwanderung und weniger irreguläre. Das muss das gemeinsame Ziel sein, sowohl in Wien als auch in Europa. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 4. Zusatzfrage kommt von Frau Abg. Bakos, und ich bitte darum. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Sie haben jetzt den gesetzlichen Rahmen bereits angesprochen. Können Sie noch einmal präzisieren, welche gesetzlichen Änderungen, vor allem aus der Sicht des Landes Wien, für ein zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht erstrebenswert wären? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Viele, ich greife zwei heraus, um auch die Fragestunde nicht überzustrapazieren, die mir besonders ein Anliegen sind und die besonders skurril sind. Das ist erstens eine Regelung, die heißt 20 von 100. Die führt dazu, dass zum Beispiel eine Frau, die bei der Geburt eine serbische Staatsbürgerschaft hat, aber in Österreich geboren worden ist, hier aufgewachsen ist, zur Schule gegangen ist, hier zu studieren beginnt und dann ein Jahr Erasmus in Paris macht, zurückkommt, immer in Österreich gelebt hat, die Staatsbürgerschaft beantragen möchte, und sie bekommt die Staatsbürgerschaft nicht, weil sie ein Jahr Erasmus in Paris gemacht hat. Diese Regelung halte ich für vollkommen absurd, einerseits für die Antragstellerin selbst, die Serbin, die ich jetzt erwähnt habe, die natürlich Österreicherin ist und die österreichische Staatsbürgerschaft verdient hat, aber auch für die Abwicklung in der Behörde. Das heißt nämlich, wir müssen rückwirkend in die Vergangenheit, weit in die Vergangenheit, je nach Antragstellung bis zu zehn Jahre, Aufenthaltszeiten im Ausland nachfragen und nachweisen. Wieder eine Studentin als Beispiel: Für ein Wirtschaftskammer-Praktikum im Ausland muss man eine Aufenthaltsbestätigung aus dem Ausland bringen. Das ist vier Jahre danach nicht immer so einfach. Diese Regelung 20 von 100 ist bürokratisch sinnlos, mühsam und gehört dringend verändert. Eine zweite Regelung, die ich verändern würde, ist die Frage, wie der Unterhalt und auch die Möglichkeit, auf eigenen Beinen zu stehen, berechnet werden. Die Berechnung des Lebensunterhalts ist natürlich notwendig, sehe ich auch als erforderlich an, da kann man diskutieren, wie hoch er sein soll. Jetzt ist er so hoch, dass zum Beispiel eine alleinerziehende Kassiererin keine Chance auf die Staatsbürgerschaft hat. Das finde ich auch ungerecht, denn warum soll die kein Recht darauf haben. Das Problem ist aber eher das Prüfen davon, denn wir müssen aus den letzten sechs Jahren die besten Monate des Einkommens explizit nachweisen und dann pro Monat berechnen und die letzten sechs Monate auch noch einmal dazu. Wir haben also eine extrem komplexe Berechnung für den Lebensunterhalt. Das sind Tabellen, ich habe mich jetzt mittlerweile viel damit beschäftigt, die ich selber nicht ausfüllen könnte. Das ist wirklich eine Wissenschaft, sowohl für die Verwaltung als auch für die antragstellenden Personen. Auch das sollte man vereinfachen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum für die Berechnung des Lebensunterhalts so eine komplizierte Berechnung stattfinden muss. Das sind exemplarisch nur 2 von ungefähr 15 Beispielen, warum das Staatsbürgerschaftsrecht nicht zeitgemäß ist und man solche Sachen auch leicht verändern könnte, ohne jetzt in diese Diskussion zu kommen, dass die Staatsbürgerschaft zu streng oder zu leicht vergeben wird. Aber wer blockiert hier? - Die ÖVP. Das ist schade und gehört dringend verändert. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 4. Anfrage (FSP-96221-2023-KVP/LM), sie betrifft die Unterbringung der Wiener Pflegekinder, wurde von Frau Abg. Keri gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (In einer Anfragebeantwortung vom 5. Jänner 2023 schreiben Sie, dass die "UN-Kinderrechte" die rechtliche und fachliche Grundlage des Handelns der Wiener Kinder- und Jugendhilfe seien. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde im Jahr 1992 vom österreichischen Nationalrat ratifiziert. Artikel 9 regelt unter anderem das Recht des Kindes auf seine Eltern. Eine ähnliche Bestimmung findet sich auch in Artikel 2 im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. Wie können Sie dieses Recht des Kindes mit der Tatsache, dass laut Bericht des Stadtrechnungshofes in der Vollzugspraxis des Landes Wien 42 Prozent der Wiener Pflegekinder in anderen Bundesländern untergebracht werden und somit die Wahrnehmung der genehmigten Besuche durch die leiblichen Eltern wesentlich erschwert oder im Fall von Berufstätigkeit teilweise sogar verunmöglicht wird, vereinbaren?) Herr Vizebürgermeister, ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich danke für die Anfrage, Frau Abgeordnete, weg von der Staatsbürgerschaft hin zum Thema Pflegekinder, Pflegeeltern, Krisenpflegeeltern. Ich freue mich, dass es hier so ein ehrliches Interesse an diesem Thema gibt, weil es auch mir ein großes Anliegen ist, nämlich dass Kinder unabhängig vom Elternhaus und ob dieses gut auf sie aufpassen kann und sich um sie sorgen kann, ein gutes Leben ermöglicht bekommen. Viele Kinder können leider nicht bei ihren eigenen Eltern aufwachsen, weil sie dort entweder Gewalt erfahren oder die Eltern es aus unterschiedlichen Gründen nicht schaffen, die eigenen Kinder großzuziehen. Da haben wir als Gesellschaft und als Politik die Verantwortung, denen ein bestmögliches Umfeld zu bieten. Ich bin der Auffassung, dass das beste Umfeld ein Familienersatz ist, das heißt, Pflegeeltern, die ihre Familie anderen Kindern zur Verfügung stellen. Dementsprechend ist auch mein größtes Ziel in diesem Bereich, die Anzahl der fremduntergebrachten Kinder insgesamt zu reduzieren und die Anzahl der Pflegefamilien zu erhöhen. Die Frage war, warum viele Pflegeeltern nicht in Wien sind, sondern Wien auch in anderen Bundesländern Pflegeeltern benötigt. Das ist tatsächlich notwendig, weil in Wien selber leider nicht genug Pflegeeltern gefunden werden können. Dementsprechend gibt es Pflegeeltern in Niederösterreich und vor allem auch im Burgenland, wo kooperiert wird, damit diese Familien auch Kinder aus Wien aufnehmen. Das war vor 2013 deutlich über 50 Prozent und hat sich seitdem deutlich gesenkt. Das heißt, es ist gelungen, auch in Wien mehr Familien zu dieser Aufgabe zu motivieren und auch mehr Kinder innerhalb von Wien Pflegefamilien zu geben. Hier gibt es natürlich eine intensive Betreuung und Begleitung der MA 11, der Kinder- und Jugendhilfe, um diese Familien zu unterstützen, um Familien zu finden. Es gibt Kampagnen, um Familien zu finden und es gibt mit letztem Jahr einen eigenen Reformschritt, über den wir uns ja auch unterhalten haben, damit vor allem das Thema der Krisenpflegeeltern attraktiver wird, die für kurze Zeit Kinder in Gefahrensituationen zu sich nehmen. Das halte ich für eine unglaubliche Aufgabe und Bereicherung, dass es Menschen tun, und ein unglaubliches Geschenk für die Kinder und für die Gesellschaft. Die geben das Kind meistens nach wenigen Wochen dann wieder weiter, entweder in die Ursprungsfamilie oder in eine Dauerpflegefamilie. Da haben wir das Gehalt deutlich erhöht, nämlich für eine Person mit einem Kind auf 1.500 EUR netto, mit dem 2. Kind nochmal 500 EUR dazu, plus dem Aufwandersatz, der durch das Großziehen des Kindes kommt. Wir haben also die Rahmenbedingungen wesentlich attraktiver gestaltet, auch flexibler, mit noch mehr Beratung und Betreuung gestaltet, mit dem Ziel, mehr Pflegefamilien zu finden und denen die volle Anerkennung für ihren Beruf zu geben. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Keri gestellt, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Sabine Keri (ÖVP): Danke für die eigentliche Nichtbeantwortung, denn meine Frage war, wenn Eltern ein Besuchsrecht bei Kindern haben, die in den Bundesländern untergebracht sind, diese Eltern berufstätig sind, sie teilweise Besuchszeiten vorgeschrieben bekommen, die sie auf Grund ihrer Berufstätigkeit nicht einhalten können. Ich stelle die Frage jetzt ganz einfach: Wie können Sie garantieren, dass diese Eltern ihre Kinder besuchen können? Sie müssen sich unter der Woche während der Arbeitszeit freischaufeln, vom Arbeitgeber freinehmen, um die Kinder besuchen zu können. Damit sind sie in der Gefahr, auch irgendwann den Job zu verlieren. Haben Eltern keinen Job, haben sie kein Recht oder keine Chance darauf, die Kinder zurückzubekommen. Ich frage Sie jetzt ganz einfach: Wie schaffen Sie es, dass in Zukunft bei Kindern, die auch nicht bei Pflegeeltern in den Bundesländern untergebracht sind, sondern in Heimen - da müssen wir schon mal ganz ehrlich sein, wo sie untergebracht sind -, die Eltern wirklich die Chance haben, die Kinder zu besuchen, ohne ihren Job zu verlieren? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es ist immer die Bemühung der zuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, dass sie bei Kindern, egal, ob bei Pflegefamilien oder in WGs untergebracht - Heime haben wir in Wien tatsächlich nicht mehr -, Kontakt mit den Eltern stattfinden lassen können. Das ist immer eine individuelle Entscheidung, ob das möglich ist oder ob Kindeswohlaspekte entgegenstehen. Da gibt es auch große Bemühungen von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe, die Eltern dann mit den Anfahrtskosten zu unterstützen - ich glaube, darauf versucht ihre Frage hinzuzielen -, wenn Eltern zum Beispiel in Niederösterreich sind. Ja, hier werden zum Beispiel auch, wenn es sozial notwendig ist, Anfahrtskosten übernommen, damit auch die örtliche Distanz überwunden werden kann. Hier ist wichtig, zu betonen, dass es eine flexible Haltung sowohl der Behörde benötigt, um die Eltern zu unterstützen, aber im Mittelpunkt immer das Kindeswohl sein muss und das Kindeswohl im Zentrum steht. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das ist eine Nichtantwort!) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Berger gestellt, und ich bitte darum. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Herr Landesrat, ich hoffe, ich habe mit meiner Zusatzfrage ein bisschen mehr Glück. Sie haben ja bereits eingangs erwähnt, dass Sie eine Reform des Gehaltsmodells bei den Krisenpflegeeltern im Vorjahr vorgenommen haben. Sie haben das vor knapp einem Jahr vorgestellt, mit Herbst ist das in Kraft getreten. Ich werde Sie jetzt mit Sicherheit auf keine Kommazahl festnageln, aber was mich natürlich interessieren würde, ist, wie sehr dieses neue Modell jetzt greift, sprich: Wie viele Krisenpflegeeltern hatten wir nach dem alten Modell und wie viele jetzt nach dem neuen Modell? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Wir haben nach dem Letztstand, den ich vor ungefähr einer Woche mitgeteilt bekommen habe, fünf zusätzliche Krisenpflegeeltern seit der Einführung des Modells im Herbst gefunden. Insgesamt ist zu sagen, dass es davor unter 30 gegeben hat, das ist so ungefähr der Rahmen. Um wirklich beurteilen zu können, wie effektiv diese deutliche Verbesserung, die Attraktivierung und Flexibilisierung des neuen Modells war, wird man ein Jahr benötigen. Wir haben es im Herbst eingeführt, jetzt ist Frühjahr, ich werde es im Laufe des Jahres evaluieren. Es gab diesen Prozess gemeinsam mit allen Krisenpflegeeltern, was sie sich wünschen und vor allem, was sie auch benötigen, um andere zu überzeugen. Wir sehen bisher Fortschritte, jede gewonnene Krisenpflegeelternfamilie ist ein großer Gewinn. Man muss auch sagen, es ist eine große Herausforderung und eine große Aufgabe, das überhaupt zu machen. Es geht hier bei den Zahlen, die ich genannt habe, um die, die es beruflich machen, sich nämlich hauptberuflich in ihrem eigenen Familienverband um fremde Kinder zu kümmern. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch mehr Personen finden werden. Einfach ist es nicht, aber auch werblich werden wir noch mehr machen. Da gibt es ja eine Empfehlung vom Stadtrechnungshof, um die Werbung noch effizienter zu gestalten. Das werden wir tun, um noch mehr Krisenpflegeeltern zu finden. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Pipal- Leixner gestellt, und ich bitte darum. Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Wir haben schon gehört, es gibt viele Reformbemühungen, um mehr Menschen zu finden, die Kinder in schwierigen Situationen als Krisenpflegeeltern aufnehmen wollen. Was konkret können Sie uns über diese einzelnen Reformschritte berichten? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Wir haben nicht nur das Anstellungsmodell für Krisenpflegepersonen verändert, sondern es auch flexibler gestaltet, das heißt, dass die Personen, die Krisenpflegeeltern sind, sich mehr und selbstbestimmt aussuchen können, wann sie Krisenpflegekinder übernehmen. Diese Flexibilität war ein Wunsch der Krisenpflegeeltern, dem wir auch nachgegangen sind. Die finanziellen Aspekte habe ich schon genannt, da war eine große Sorge, oft von Frauen, die das übernehmen, wie es mit der Pension aussieht und ob es dann eine Altersarmut gibt. Mit dem neuen Anstellungsmodell gibt es hier deutlich höhere Pensionen, wenn man das langfristig macht, und es ist auch mittlerweile möglich, diese Tätigkeit alleinerziehend auszuführen. Selbstverständlich muss immer sehr genau geprüft werden, ob die Person auch geeignet ist, ein Krisenpflegekind zu nehmen, weil es eine sehr, sehr sensible Herausforderung ist. Darüber hinaus gibt es zum Beispiel verpflichtende Supervision, verpflichtende Fortbildung für die Eltern, eine verpflichtende Dokumentation, aber natürlich auch Supervision und Unterstützung der Krisenpflegeeltern in diesem Prozess. Worauf wir noch gar nicht zu sprechen gekommen sind - ich möchte es aber auch nicht groß vertiefen -, sind Pflegeeltern. Auch dort haben wir das Anstellungsmodell und die Rahmenbedingungen hin zu mehr Flexibilität verändert, damit wir auch in diesem Bereich mehr Pflegeeltern finden. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 4. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Berner gestellt, und ich bitte darum. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Hallo! Leider sind jetzt ganz viele Fragen aufgekommen. Das Erste, ich möchte es nur hier noch einmal feststellen: Die verpflichtende Fortbildung ist nur für Pflegeeltern, die nicht verwandtschaftlich bekannt sind. Ich finde, das ist ein Missstand, aber dazu wollte ich jetzt gar nicht fragen. Ich gehe mit meiner Frage ganz woanders hin, nämlich noch einmal zu den 42 Prozent der Pflegekinder, die nicht in Wien untergebracht sind. Leider hat der Stadtrechnungshofbericht uns mitgeteilt, dass es bei Kindern bis zu 3 Jahre lang keinen Kontakt zwischen der MA 11 und den Pflegekindern gegeben hat, die außerhalb Wiens untergebracht waren. Das ist eine große Herausforderung. Die Stadt Wien übernimmt, indem sie die Obsorge dieser Kinder übernimmt, auch die Verantwortung für diese Kinder - und es war über drei Jahre lang nicht möglich, Kontakt zu diesen Pflegeeltern zu halten oder mit ihnen Kontakt aufzunehmen. Es gibt dazu nur unzureichende Dokumentationen. Ich halte das wirklich für einen großen Missstand. Wie wollen Sie dem für die Zukunft entgegenarbeiten? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung der Frage. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Unser Ziel und das Ziel der Behörde ist, dass von den Kindern mit der Ursprungsfamilie Kontakt gehalten werden kann, wenn nicht Aspekte des Kinderschutzes dagegensprechen. Bei den Beispielen, auf die Sie sich beziehen, gehe ich davon aus, dass das diejenigen waren, die wegen der Pandemie ausgefallen sind. Es gab da tatsächlich Probleme in der Kommunikation mit den Behörden in Niederösterreich, denn wir sind abhängig davon: Wenn Krisenkinder oder Pflegekinder in Niederösterreich sind, ist Niederösterreich de facto mitzuständig, und wir sind abhängig von den Behördenwegen dort. Da gab es leider mehrfach während der Pandemie - weil diese Personen, habe ich gehört, auch für das Contact Tracing in Niederösterreich eingesetzt worden sind - keine Rückmeldungen auf unsere Anfragen, wir haben ja häufig urgiert. Wir sind aber zuversichtlich, dass jetzt auch diese Kommunikation mit den Behörden in Niederösterreich wieder besser wird, natürlich mit dem Ziel, dass hier so schnell wie möglich und so unkompliziert wie möglich Kontakt stattfinden kann, wenn keine rechtlichen oder das Kindeswohl gefährdenden Gründe dagegensprechen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 5. Anfrage (FSP-95740-2023-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Anderle gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität gerichtet. (Sie haben gemeinsam mit dem Bezirk im Herbst 2022 die Machbarkeitsstudie zur verkehrsberuhigten Inneren Stadt vorgestellt. Die Realisierung dieses Leuchtturmprojektes hängt von einer Änderung der StVO, einer Gesetzesbestimmung auf Bundesebene, ab. Könnten Sie sich alternativ zur Novelle der StVO die Ausarbeitung einer Regierungsvorlage auf Wiener Ebene bzw. eine Vollziehung auf Landesebene vorstellen?) Ich bitte um Beantwortung der Frage. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Einen weiteren schönen guten Morgen von meiner Seite! Diesmal zu einem Thema, zu dem ich hoffentlich ein bisschen mehr sagen kann: Es geht um die verkehrsberuhigte Innere Stadt. Die Frage war, ob wir in diesem Bereich irgendetwas auf Landesebene gesetzlich machen können, um eine Umsetzung zu ermöglichen. Wie Sie wissen, warten wir ja seit mittlerweile 690 Tagen auf eine entsprechende Bestimmung in der Straßenverkehrsordnung, damit wir die verkehrsberuhigte Innere Stadt umsetzen können. Leider ist es so, dass wir auf Landesebene dazu keine gesetzliche Regelung treffen können. Aus verkehrsrechtlicher Sicht handelt es sich dabei ja um ein Fahrverbot mit Ausnahmen - eben für Anrainer und für andere, die dann berechtigt sind. Für die Kontrolle von Fahrverboten ist die Polizei zuständig, und die braucht als Grundlage eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung. Da können wir leider landesgesetzlich nichts machen, was mich selbst auch betrübt, denn sonst könnten wir da einfach selber ein Landesgesetz beschließen und wären dann wesentlich schneller in der Umsetzung. Aber, wie gesagt, das ist rechtlich leider nicht möglich. Die Straßenverkehrsordnung und eine darin vorzunehmende Änderung sind als Grundlage für die verkehrsberuhigte Innere Stadt unumgänglich. Ich war an sich sehr froh, dass es uns gelungen ist, nach doch mehr als eineinhalb Jahren Beratung zu diesem Thema eine Vierparteieneinigung zustande zu bringen. Ich glaube, es gibt in der Stadt wenige Themen, wo das möglich ist, und da gab es wirklich eine sehr konstruktive Zusammenarbeit mit den Fraktionen im Bezirk, mit dem zuständigen Bezirksvorsteher, und ich glaube, wir haben jetzt auch eine gute Lösung gefunden, die einerseits dazu führt, dass es hier wirklich zu einer großen Verkehrsberuhigung kommt - ich würde sagen, es ist eigentlich das größte Verkehrsberuhigungsprojekt, das wir in dieser Stadt je gehabt haben -, und auf der anderen Seite haben wir trotzdem breite Zustimmung über alle Fraktionen. Was mich jetzt natürlich betrübt, ist, dass wir seit, wie gesagt, 690 Tagen auf eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung in diesem Bereich warten. Es gibt mittlerweile zwei Novellen, jetzt gibt es die zweite Novelle zur Straßenverkehrsordnung, und es ist wieder nicht drinnen. Ehrlich gesagt, jetzt fehlt mir schon langsam das Verständnis, denn so schwierig ist es nicht. Wir haben auch gemeinsam mit dem Bund eine Studie in Auftrag gegeben, in der wir die datenschutzrechtlichen Komponenten noch einmal genauer betrachtet haben. Das war eine gemeinsame Studie von Klimaministerium, Stadt Wien und Städtebund. Es gibt sogar schon Formulierungsvorschläge für das, was man in die StVO hineinschreiben könnte. Es ist also alles vorbereitet, und ich kann nicht verstehen, warum gerade eine grüne Ministerin, der Verkehrsberuhigung ja ein zentrales Anliegen ist - und es hat ja auch die Grüne Fraktion im Bezirk dem zugestimmt -, da nicht in die Gänge kommt und nicht endlich diese Novelle auf den Weg schickt. Sie wissen, die Geschichte von dem ganzen Projekt ist eine relativ lange. Meine Vorgängerin hat ja damals schon etwas präsentiert, das ließ sich dann nicht umsetzen, weil sich, und ich glaube, das wird jeder verstehen - (in Richtung Amtsf StR Peter Hacker) Peter, mein Lieber, ich hoffe, ich habe dich heute würdig vertreten -, nur durch Verkehrstafeln alleine niemand davon abhalten lassen wird, in die Stadt hineinzufahren, und weil natürlich auch die Kontrolle und der Vollzug, und das hat uns auch die Polizei gesagt, sehr schwer möglich sind. Da muss man ein Gedankenleser sein, denn wenn einem dann jeder sagt, ich bin Anrainer oder ich fahre in eine Garage oder ich liefere irgendetwas zu, so kann man das als Polizei glauben oder auch nicht. Es ist auf jeden Fall, wenn man wirklich eine Verkehrsberuhigung will, das Aufstellen von Tafeln alleine nicht genug. Wenn man sich jetzt in Europa umschaut, wie andere Städte das machen, dann sieht man ja auch, dass das kamerabasierte System - sei es jetzt in London für die Congestion Charge, in Valencia, in Turin, in Bologna, in Dubrovnik, in vielen, vielen Städten - schon tagtäglich eingesetzt wird. Und dort gilt auch die Datenschutz- Grundverordnung, die gleiche wie in Österreich. Das heißt, das kann nicht so schwierig sein. In dem Datenschutz- und Rechtsgutachten, das wir da eben gemeinsam mit dem Klimaministerium und auch gemeinsam mit dem Städtebund ausarbeiten haben lassen, ist ja auch ganz klar herausgekommen, dass bei der Überwachung der Maut gemäß Bundesstraßen-Mautgesetz oder bei der Section Control natürlich auch schon Verkehrskameras und entsprechende Aufnahmen eingesetzt werden. Warum es sozusagen für das eine - bei Geschwindigkeitskontrollen - geht, aber zur Verkehrsberuhigung in österreichischen Städten nicht möglich sein soll, das verstehe ich nicht. Und ehrlich gesagt denke ich persönlich mir auch, dass der grünen Verkehrsministerin ja wahrscheinlich die Verkehrsberuhigung politisch-inhaltlich ein wenig näher steht als die Section Control oder die Überwachung der Maut. Deswegen ist es für mich noch rätselhafter, warum hier nichts weitergeht und warum jetzt schon die zweite Novelle der Straßenverkehrsordnung kommt und diese Bestimmung, die die Stadt Wien, aber auch andere Städte so dringend bräuchten, um eine Verkehrsberuhigung umzusetzen, nicht geschaffen wird. Wir bekommen auch keine Erklärung, es kann einem auch niemand sagen, warum das nicht kommt. Man wird immer nur vertröstet - ich fürchte, auf den St. Nimmerleinstag. Aber, wie gesagt, inhaltliche Gründe werden auch gar keine mehr vorgebracht, also es wird auch gar nicht mehr gesagt, nein, das geht nicht, weil das und das und das, sondern, na ja, nein, das kommt vielleicht in der nächsten Novelle, schauen wir einmal! So rinnen die Tage ins Land, und nichts passiert. Und wirklich, es war viel Arbeit, vier Fraktionen zu einer Einigung zu bringen. Ich meine, es waren alle wirklich bemüht, es haben sich alle sozusagen gut eingebracht, aber ich glaube, das ist schon eine gewisse Leistung, und es ist schade, dass wir da jetzt seit so langer Zeit eigentlich einen Stillstand haben. Wir haben ja, wie gesagt, schon vor 692 Tagen - so viele waren es genau - das erste Mal die Verkehrsministerin gebeten, entsprechende Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung zu schaffen, weil wir schon gewusst haben, dass es in diese Richtung geht. Es gibt auch etliche andere Gremien, die sich das schon lange wünschen: der Städtebund, die Landeshauptleutekonferenz, die Landesverkehrsreferentenkonferenz - überall gibt es Beschlüsse, dass diese kamerabasierte Überwachungsmöglichkeit für Städte geschaffen werden muss. Es hat, wie gesagt, bis jetzt nichts bewirkt. Jetzt noch einmal kurz zum inhaltlichen Thema: Was würde das denn an Verkehrsberuhigung auslösen? - Wir haben dazu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, bei der herauskommt, dass durch dieses kamerabasierte Zonenzufahrtsmanagement ein Drittel weniger Einfahrten stattfinden würden - das heißt 15.700 Kfz-Einfahrten weniger pro Werktag, das ist schon eine sehr substanzielle Größe -, und auch die Verparkung der Oberfläche würde um ein Viertel reduziert werden. Nur zum Vergleich: Bei dem Tafelmodell meiner Vorgängerin hätte es eine Reduktion um 8.700 PKW-Fahrten pro Werktag gegeben. Das heißt, wir können faktisch noch von einer Verdoppelung reden, weil wir das auch noch besser kontrollieren können. Das heißt, das ganze System wird dadurch noch wesentlich effizienter und besser kontrollierbar. Also, denke ich mir, müsste ja der grünen Verkehrsministerin das Herz aufgehen, und sie müsste sagen: Ja super, das ist einmal ein tolles Projekt in Wien! Da unterstütze ich doch nach besten Kräften, damit sie das so schnell wie möglich umsetzen können! - Aber leider: Fehlanzeige. Bis heute ist nichts passiert. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Irschik. Bitte. Abg. Wolfgang Irschik (FPÖ): Danke, Herr Präsident, und guten Morgen! Guten Morgen, Frau Stadträtin! Es ist schwierig, eine Zusatzfrage zu stellen. Warum? - Weil das vor Kurzem erst im Gemeinderat war. Mir kommt es so vor, als wollte man halt der Bundesministerin Gewessler eins auswischen. Zugegeben, unsere beste Freundin ist sie auch nicht (Heiterkeit bei Abg. Mag. Josef Taucher.), das möchte ich schon dazusagen. Deshalb ist es wirklich schwierig. Zum Thema Zufahrtsbeschränkungen zum 1. Bezirk könnte ich jetzt so wie Heinz Conrads sagen: Was gibt es Neues? - Frau Stadträtin, ich frage halt wieder einmal: Wissen wir schon, wo man dann einfahren darf? Wie wird sich das abspielen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ihre Fraktion war ja leider bei der Parteieneinigung nicht dabei, sonst hätten wir eine Fünfparteieneinigung zusammengebracht, was mich natürlich noch mehr gefreut hätte, das muss ich schon sagen. Ich will wirklich niemandem eins auswischen, aber ich möchte sozusagen, dass das Thema ein Thema bleibt, weil es mir wirklich ein Anliegen ist. Wir haben da echt viel Hirnschmalz, viel Herzblut reingesteckt, und ich möchte das jetzt umsetzen. Und ich verstehe nicht, warum da nichts weitergeht, und habe einfach ein bisschen das Gefühl, dass es da eher parteitaktische Hintergründe gibt als inhaltliche, und das stört mich an dieser Diskussion. Deswegen werden wir Sie, und das tut mir leid, noch länger hier in der Fragestunde mit diesem Thema immer und immer wieder beschäftigen müssen (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Der Kollege verteidigt Sie aus tiefer Überzeugung! - Heiterkeit bei Abg. Mag. Manfred Juraczka), bis es endlich eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung gibt, weil ich nicht einsehe, warum so ein gutes Projekt, für das wir jetzt auch politisch so eine breite Basis gefunden haben und für dessen Umsetzung wir jetzt wirklich ein "window of opportunity" haben, sozusagen aus parteitaktischen Gründen da irgendwie blockiert wird, weil das offensichtlich aus Wien kommt und man es für Wien nicht will. Ich weiß es nicht, und ich kann es mir ehrlich gesagt nicht wirklich erklären. Deswegen wollte ich hier noch einmal alle Pro-Argumente auflisten, von denen es, glaube ich, sehr, sehr viele gibt. Wir haben das gut untersucht. Wo die Einfahrten sind, das findet sich auch in der Machbarkeitsstudie. Es wird eine geringfügige Reduktion geben, aber, wie gesagt, es ist alles auch mit dem Bezirk sehr breit diskutiert worden, wie man das gut macht, ohne die Bürger und Bürgerinnen einzuschränken, denn jeder, der dort wohnt, der einen Lieferdienst hat oder in eine Garage fahren muss, muss natürlich sehr einfach zufahren können. Unser Interesse ist es ja, den ganzen Suchverkehr zu unterbinden, die Wege so kurz wie möglich zu halten, damit es auch zu einer tatsächlichen Verkehrsberuhigung kommt Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Stark gestellt. Bitte. Abg. Kilian Stark (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ja, Sie haben es richtig gesagt, die Verordnung zum Fahrverbot liegt voll in Ihrer Kompetenz - und hätte Bgm Ludwig das nicht vor bald zweieinhalb Jahren mit einem Veto blockiert, dann hätten wir das schon länger. Meine Zusatzfrage geht aber in eine andere Richtung. Das Thema sind die Verkehrsberuhigung der Inneren Stadt und unterschiedliche Optionen dafür. Seit bald einem halben Jahrhundert haben wir in der Innenstadt die Fußgängerzone in der Kärntner Straße. Das war damals eine zukunftsweisende Entscheidung nach dem U-Bahn- Bau. Bei anderen Straßen wurden diese Chancen verpasst. Bei der Rotenturmstraße, bei der Mariahilfer Straße musste man diese Fehler viele Jahre später teuer reparieren, bei der Praterstraße steht das noch aus. Wir wollen nicht, dass sich diese Fehler wiederholen. Wir haben das gemeinsame Ziel, die Stadt Wien hat das Ziel, bis 2030 den Autoverkehr zu halbieren. Diese Halbierung gibt es ja heute schon an der Zweierlinie, und da sehen wir auch eine Jahrhundertchance, die Wien ergreifen könnte, eine Jahrhundertchance auf Klimaschutz, auf weniger Verkehr, auf eine zusätzliche grüne Lunge für den dichtverbauten Bereich in der Innenstadt. Daher meine Frage: Wie ist der bisherige Planungsstand für die Gestaltung der Straße nach dem U-Bahn-Bau? Wie weit sind die Planungen, um diese Jahrhundertchance zu ergreifen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich finde es immer faszinierend, wie gut Sie ausblenden können, dass Sie zehn Jahre lang selber im Verkehrsressort zuständig waren. Sie tun immer gerade so, als hätten Sie mit all dem überhaupt nichts zu tun gehabt. Sie hatten zehn Jahre hindurch die Chance, all diese Dinge zu tun, die Sie gerade aufgezählt haben. Warum haben Sie sie nicht genutzt? (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das ist eine gute Frage!) - Ja, klar, schuld sind immer wir. Ja, wirklich. Nein, ehrlich, tut mir leid, Leute, ihr seid echt ... (Zwischenrufe von Abg. Dipl.- Ing. Martin Margulies.) Nein, wisst ihr, was ihr mir hinterlassen habt? - Eine ganze Lade voll mit Renderings. Ihr seid Rendering-Weltmeister, so wie auch jetzt bei der Zweierlinie, aber umgesetzt habt ihr nichts. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und FPÖ.) Ich verstehe, dass das schmerzhaft ist, wenn man das sieht. (Abg. Mag. Barbara Huemer: ... Realitätsverweigerung! - Ruf bei den GRÜNEN: Wirklich wahr!) So, kommen wir noch einmal zurück zur verkehrsberuhigten Inneren Stadt: Die Verordnung, die am Tisch gelegen ist, war deshalb nicht umsetzbar - ich habe am Anfang eh versucht, es zu erklären -, weil die Polizei gesagt hat, sie können ein Taferlmodell, wo wirklich nur ein paar Tafeln aufgestellt werden, nicht vollziehen. Und das verstehe ich auch: Wir haben 7.000 Garagenplätze in der Inneren Stadt. Jeder, der mit dem Auto reinfährt, aufgehalten wird und von der Polizei gefragt wird: "Wo fahren Sie hin?", sagt: "Ich fahre in eine Garage!" Und ob es stimmt oder nicht, kann niemand nachvollziehen. Deswegen haben ja auch andere Städte Kameramodelle eingesetzt. Das ist ja nicht, weil wir irgendwie zu dämlich wären, das zu vollziehen, sondern das ist europäischer Trend, und ich bitte wirklich inständig - weil ich glaube, dass das sozusagen am Widerstand der Wiener Landes-GRÜNEN scheitert, denn der Bezirk ist dafür, und ich hätte auch nicht gesehen, wieso die Ministerin dagegen sein soll -, den Widerstand aufzugeben, damit wir die größte Verkehrsberuhigung in der Geschichte von Wien endlich umsetzen können. Dass das am Widerstand der GRÜNEN scheitert, ist ja geradezu absurd! (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Und was die Zweierlinie betrifft, ist es so, dass wir dort jetzt noch eine U-Bahn-Baustelle haben, die sich noch zumindest bis 2027 hinziehen wird - man wird sehen, ob es noch länger brauchen wird -, und bis dahin bekommen wir maximal Teilflächen zurück. Das heißt, es gibt auch noch keinen Gesamtplan, aber ich kann eines ganz sicher versprechen: Es wird Begrünung geben, es wird Kühlung geben, und es wird auf jeden Fall einen Radweg geben, denn das sind die drei für mich unverrückbaren Dinge. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Olischar gestellt. Ich bitte sie darum. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich möchte bei der ursprünglichen Frage bezüglich des Landesgesetzes ein bisschen auf die Metaebene kommen und quasi einmal den Blick nicht so sehr auf die Innenstadt, sondern mehr auf diese gesetzliche Komponente richten. Da ja, wie schon angedeutet wurde, sehr, sehr viel bekannt ist und, wie Sie schon ausgeführt haben, das Projekt schon bis ins Detail durchgeplant ist, versuche ich, meine Fragestellung ein bisschen kreativer auf die Metaebene zu bringen. Das Verwenden von Landesgesetzen als Instrument im verkehrsrechtlichen Bereich, im Verkehrsbereich ist eine Thematik, die uns immer wieder beschäftigt. Damals bei der Parkraumbewirtschaftung war es eine mögliche Denkweise, dem so zu begegnen. Sie haben jetzt die Verkehrsberuhigung angesprochen, wo das jetzt zwar nicht möglich ist, aber auch die landesrechtliche Sicht durchgedacht wurde. Jetzt wäre meine Frage: Gibt es im Verkehrsbereich derzeit gesetzliche Materien, an denen gearbeitet wird, die auf Landesebene gesetzlich geregelt werden können? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Leider nein. Wir haben heute eine gesetzliche Änderung, aber das ist wirklich nur eine verschränkte Gesetzgebung: Der Bund hat etwas auf Bundesebene in der StVO beschlossen, und wir müssen das im Landesgesetz eins zu eins nachziehen. Das hat sozusagen mehr formalrechtliche Gründe. Ansonsten kann ich nur sagen: Leider nein. Ich habe immer ganz gern, wie Sie wissen, entsprechende Gesetze im Landtag gehabt, weil ich ein Fan davon bin, dass man klare Regeln aufstellt. Im Verkehrsbereich gibt es da sehr wenig an Möglichkeiten. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön für die Beantwortung. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Klub der Wiener Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Politik mit Herz - Valorisierungsgesetz abschaffen!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Maximilian Krauss, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Titel unserer Aktuellen Stunde: Endlich "Politik mit Herz!", haben wir deshalb gewählt, weil es in dieser Stadt notwendig wäre, endlich wieder Herz für die Wienerinnen und Wiener zu zeigen, diese gnadenlose Abzockpolitik der rot-pinken Stadtkoalition zu beenden und endlich die Bürger wieder in den Mittelpunkt zu stellen, die Steuerzahler zu entlasten und nicht weiter das Geld zu verschenken an Menschen, die noch nie einen Cent eingezahlt haben, an rote Vereine oder, wie es gestern der Fall war, in Form von 5 Millionen EUR an Sonderdotierungen für Ihre roten Volkshochschulen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit muss Schluss sein. Es braucht in dieser Stadt endlich wieder Politik mit Herz, es braucht Politik, die die Wiener ins Zentrum stellt. (Beifall bei der FPÖ.) Das aktuell brennendste Thema, nicht nur in Niederösterreich, wo gerade Wahlkampf ist, sondern quer durch Österreich und im Besonderen in Wien ist natürlich das Thema Teuerung: Es sind die Rohstoffpreise gestiegen, die Energiepreise explodieren, wir haben eine Rekordinflation, und in Wien explodieren auch die Mietkosten. Die Teuerung ist in jedem Lebensbereich spürbar. Da ist es ja interessant, dass wir gestern im Nationalrat eine Sondersitzung zum Thema Wohnkosten, zum Thema Mieten hatten, die von der SPÖ initiiert wurde und bei der Frau Rendi-Wagner im Parlament aufgetreten ist und gesagt hat: Die Bundesregierung muss endlich eine Mietpreisbremse einführen, die Mieten in Österreich dürfen nicht weiter steigen! - Und ja, da hat Frau Rendi-Wagner auch ausnahmsweise einmal recht gehabt, aber das politisch Schizophrene ist, dass Sie von der SPÖ dort, wo Sie genau das umsetzen könnten, was Frau Rendi-Wagner im Parlament fordert - nämlich die Mieten einzufrieren, nämlich das Leben nicht weiter zu verteuern -, das Gegenteil davon machen. Dort verteuern Sie die Lebenskosten, dort heben Sie den Richtwertzins an, dort machen Sie das Leben für Menschen im sozialen Wohnbau zusehends unleistbar - und das ist nicht nur politisch schizophren, das ist auch politisch ablehnenswert, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Das macht ja auch die SPÖ auf Bundesebene so unglaubwürdig: Dass sie überall dort, wo sie irgendetwas verspricht, wo sie irgendwelche auch manchmal richtigen Ansagen trifft, überall dort, wo sie in Wien als Role Model zeigen könnte, wie man es richtig macht und wie man es tun sollte, auf ganzer Linie versagt. Überall dort tun Sie überhaupt nichts, außer bei diesen gewissen Schrauben, die Sie auch in Wien drehen könnten, das Leben der Menschen noch unleistbarer zu machen. Die Mietkosten haben wir schon angesprochen, aber auch die Parkkosten für die Wienerinnen und Wiener, die Parkgebühren werden jetzt ab 1. Jänner dieses Jahres wieder erhöht. Eine halbe Stunde Parken kostet in Wien mittlerweile über 1 EUR. Wer 1 Stunde parken möchte, muss 2,50 EUR bezahlen, und wer 2 Stunden parken will, um am Wochenende seine Großeltern oder unter der Woche seine Großeltern zu besuchen, eine notwendige Lieferung durchzuführen oder vielleicht einen Verwandten zu treffen, der muss in Wien mittlerweile 5 EUR pro 2-Stunden-Parkschein bezahlen! Das ist eine absurde Abzocke der Autofahrerinnen und Autofahrer, die ja ohnehin in diesem Land und in dieser Stadt schon immer die Melkkühe sind. Deswegen: Senken Sie endlich diese absurden Parkabgaben und greifen Sie den Wienerinnen und Wienern nicht auch hier noch tiefer in die Tasche! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Kurt Wagner: Da seid ihr aber schlecht informiert, denn am Wochenende zahlt ihr ja nichts! Am Wochenende zahlen Sie nichts, Herr Kollege! - StR Dominik Nepp, MA: Unter der Woche, Herr Kollege! Zuhören! - Abg. Kurt Wagner: Der ... Parkgebühren am Wochenende! - StR Dominik Nepp, MA: Darum sagt er ja: unter der Woche!) Wenn Sie persönlich ein Feind der Autofahrer sind, dann bleibt es Ihnen unbenommen, wenn das vielleicht Ihre Privatmeinung ist, aber wir wollen halt nicht, dass Sie die Menschen so abzocken. Aber Sie zocken sie ja nicht nur bei den Mieten ab, nicht nur beim Autofahren ab, Sie zocken die Menschen auch bei den Müllgebühren, bei den Kanalgebühren, bei den Wassergebühren ab. Um 5 Prozent haben Sie diese allein im vergangenen Jahr angehoben. Warum machen Sie das? Warum steht Frau Rendi-Wagner gestern im Parlament und sagt: Die Gebühren, die Steuern müssen gesenkt werden, wir als SPÖ wollen das! Und Sie, SPÖ und NEOS, sitzen als Rathauskoalition hier - die NEOS sind im Parlament übrigens immer dabei, wenn es darum geht, angeblich Steuern zu senken - und erhöhen hier die Gebühren für Wasser, Kanal und Müll um über 5 Prozent!? Warum sehen Sie zu, wenn die Gaspreise um 65 Prozent explodieren? Warum haben Sie zugelassen, dass die Fernwärme um 92 Prozent erhöht wurde? Warum greifen Sie den Menschen in Wien in allen Lebensbereichen immer tiefer in die Tasche? - Jetzt ist Herr Wagner rausgegangen, weil es ihm offenbar unangenehm ist. - Warum tun Sie nichts, und zwar in keinem Bereich, um das Leben für die Wienerinnen und Wiener besser zu machen? Wer im Sommer mit seiner Familie ins Schwimmbad gehen möchte, dem haben Sie die Bäderpreise für Tageskarten um 13 Prozent erhöht! Es ist so heiß wie noch nie, und den Menschen, die im Sommer ins Schwimmbad gehen wollen und ein bisschen Abkühlung wollen, schnalzen Sie die Bäderpreise um 13 Prozent rauf. Das ist nicht sozial, das ist asozial! Das ist keine Politik mit Herz, das ist Abzocke, und das ist eine Politik, die wir ablehnen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Auch die Arbeiterkammer, die Ihnen ja mehr als nahesteht, hat berechnet, dass es auf Grund Ihrer Richtwertzinserhöhungen zu durchschnittlichen Mehrkosten bei den Mieten von über 450 EUR im Jahr pro Familie kommt. Das sind fast 50 EUR im Monat, die Familien wegen Ihren Mieterhöhungen im Gemeindebau, aber auch in Genossenschaften, die davon natürlich massiv betroffen sind, mehr zahlen müssen. Warum tun Sie dagegen nichts? Warum sehen Sie bei diesen explodierenden Kosten zu? - Die Antwort, glaube ich, ist einfach: Weil Sie natürlich diese Mehreinnahmen brauchen, um Ihre Misswirtschaft, die sich ja quer durch alle Ressorts in Wien zieht, zuzudecken und zu finanzieren. Gestern haben wir es hier thematisiert: Wieder 5 Millionen EUR mehr für die roten Volkshochschulen, obwohl der Rechnungshof aufgedeckt hat, dass beinahe 300 Millionen EUR in den letzten 10 Jahren in diesen roten Moloch geflossen sind und von Besserung keine Spur ist. Gestern haben wir es erlebt, heute erleben wir es und in Zukunft werden wir es erleben, dass Sie Millionen an Förderungen weiter in rote Vereine pumpen, in angebliche Integrationsvereine pumpen, wo überhaupt nichts passiert, wo wir die größten Probleme im Integrationsbereich haben, die es in Wien jemals gegeben hat, wo es Parallelgesellschaften gibt, wo Messerstechereien an der Tagesordnung sind (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Natürlich! - Heiterkeit bei den NEOS.) und Sie diese Menschen am Ende immer finanziell durchfüttern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie zocken die Wiener ab, damit Sie das Geld für Ihre Zuwanderer haben, die oft niemals einen Cent in unser Sozialsystem eingezahlt haben. Deswegen machen Sie das, und das ist politisch asozial! (Beifall bei der FPÖ.) Ein Thema, das wir da natürlich auch ansprechen müssen, ist das Thema Mindestsicherung - StR Hacker war kurz da, er steht jetzt hinten im Saal -: Kein anderes Bundesland gibt annähernd so viel Geld für Mindestsicherung aus wie Wien. (Ruf bei den NEOS: Politik mit Herz!) Aber werden da Wiener, Österreicher in Not versorgt? - Nein. Mehr als die Hälfte der Wiener Mindestsicherungsbezieher haben keine österreichische Staatsbürgerschaft. Viele von ihnen sind unter dem Deckmantel des Asyls als in Wahrheit illegale Einwanderer nach Österreich gekommen. Manche, wie die Mörder von Leonie, haben sogar eine Gemeindewohnung zur Verfügung gestellt bekommen. Und diese Politik des Hereinlockens nach Wien, der Magnetwirkung Wiens auf Grund überhöhter finanzieller Leistungen für Zuwanderer, für illegale Migranten, diese Politik setzen Sie jeden Tag fort. Dieses finanzielle Füllhorn schütten Sie weiterhin über jeden aus, der auch nur einen Tag in dieser Stadt ist, und diese Politik muss endlich beendet werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Aber da kann man natürlich auch die Bundesregierung nicht ganz aus der Ziehung lassen, weil wir natürlich jetzt wenige Tage vor einer Wahl in Niederösterreich stehen, wo plötzlich die ÖVP so tut, als wäre sie auch nur einen einzigen Tag für Grenzschutz, wo Frau Mikl-Leitner, die 2015 noch am Bahnhof gestanden ist und die illegalen Asylanten hereingeklatscht hat und gesagt hat, schön, dass alle da sind, jetzt plötzlich so tut, als wäre sie für Grenzschutz, wo es einen Herrn Karner gibt, den Innenminister, der zugelassen hat, dass im letzten Jahr über 120.000 illegale Migranten unsere Grenzen überrannt haben, und der jetzt so tut, als wäre er für Grenzschutz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ÖVP war nie für Grenzschutz, die ÖVP ist maximal für billigen Populismus. Wer wirklich sichere Grenzen möchte, der kann das nur mit uns Freiheitlichen erreichen. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Ich glaube durchaus, dass das weh tut, dass das der ÖVP weh tut, wenn sie jetzt erlebt, dass dieser Schmäh, der 2017 und 2019 bei Herrn Kurz noch einmal durchgegangen ist, als man kurz so getan hat, als wäre man für eine Mitte-Rechts-Politik, jetzt keine Wirkung mehr hat. In Wahrheit seid ihr 2019 natürlich sofort mit euren grünen Freunden hier drüben wieder links abgebogen, und man hat 2020, 2021, 2022 über eine Viertelmillion Leute über unsere grüne Grenze hereingelassen. Diese ÖVP ist unglaubwürdig! Die anderen Parteien geben ja offen zu, dass sie weiter illegale Massenzuwanderung wollen (Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM), ihr aber tut so, als würdet ihr es nicht wollen. Das ist in Wahrheit noch schändlicher. Nur wir Freiheitlichen stehen für sichere Grenzen, stehen dafür, dass die Gelder wieder bei den Wienerinnen und Wienern ankommen und diese Laisser-faire-Politik im Integrationsbereich endlich beendet wird. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zum Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner ist Herr Abg. Ornig zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Bitte. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon unglaublich: Herr Krauss hat es tatsächlich geschafft, eine Minute zur Sache seiner eigenen Aktuellen Stunde zu sprechen, und dann ist er gleich mit Messerstecherei und Asyl angefahren. Das eigentliche Thema der Aktuellen Stunde hätte lauten können: Wie können wir für Niederösterreich noch unsere Themen positionieren? (StR Dominik Nepp, MA: Sehr lustig! Erzählen Sie das einmal den Opfern! Wie pietätlos sind Sie eigentlich?) Wie ideenlos ich bin? - Es ist auch schlimm, dass bei der eigenen ... (StR Dominik Nepp, MA: Gehen Sie einmal hin zu den Opfern! Gehen Sie einmal hin zu denen und reden Sie mit denen! Und machen Sie sich jetzt nicht lustig über Messerstecherei, die tagtäglich stattfindet! Gehen Sie einmal hin zu den Leuten!) - Können wir das von der Zeit abziehen, bitte? - Aha, verstehe. Danke. (StR Dominik Nepp, MA: Das ist ja genant!) - Genant? Haben Sie sich beruhigt? Ich würde nämlich gerne zur Sache reden. Auch was dieses Thema, das Thema Valorisierung betrifft, sind Sie nämlich nicht wahnsinnig glaubwürdig. Das Thema Valorisierung ist uns NEOS zum Beispiel ein sehr, sehr wichtiges und wir beschäftigen uns auch damit. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Warum schafft ihr sie dann nicht ab?) Und ja, wir sind immer noch für die Abschaffung der Valorisierung, und ja, wir haben uns auch sehr dafür stark gemacht, dass sie ausgesetzt wird. Leider haben wir uns mit unserem Koalitionspartner nicht geeinigt. (StR Dominik Nepp, MA: Sehr schwach! Schwachmatisch seid ihr!) Dazu stehen wir aber, und ich muss nicht meine eigenen politischen Werte verraten. (StR Dominik Nepp, MA: Das bringt den Leuten was!) Sie tun das allerdings, und ich werde Ihnen jetzt auch zeigen, warum das so ist, und kann das auch durchaus beweisen, denn die FPÖ stellt sich ja immer raus, redet von Abzockerpolitik und sagt: Wir machen Politik mit Herz, und die Politik der SPÖ ist doch schizophren! Und ich habe mir einmal überlegt: Wie schaut es eigentlich in Bundesländern aus, wo die FPÖ mit etwas zu sagen hat, und wie schaut es in Städten aus, wo sie den Bürgermeister stellen? Ich habe da einen super Artikel gefunden, die Headline lautet: "FPÖ lehnt rote Forderung nach Gebührenstopp ab." Dann steht hier: "In einer Presseaussendung fordert die SPÖ, dass die Stadt auf alle Gebührenerhöhungen im laufenden Jahr verzichten solle. Grund dafür sei die Teuerung für viele Haushalte." - Das ist die Stadt Wels mit einem FPÖ-Bürgermeister Rabl. - Und dann sagen Sie, eine Gebührensenkung wäre ein Gießkannensystem, ist ein Schnellschuss und ist keine seriöse Politik. (Oh!-Rufe bei den NEOS.) - Die Einzigen, die keine seriöse Politik machen, seid ihr, liebe FPÖ! (Beifall bei NEOS und GRÜNEN.) Wir diskutieren dieses Thema ja nicht zum ersten Mal. Ich kann mich auch erinnern, dass Herr Guggenbichler immer rauskommt und sagt, diese Abwassergebühren, und so weiter sind auch für die Unternehmen eine riesige Belastung. (Ruf bei der FPÖ: Wie läuft der Punschstand?) - Die FPÖ in Wels argumentiert: Eine Gebührensenkung würde ja nur den Unternehmen helfen, das können wir ja überhaupt nicht machen! - Das sagen Sie in der Bezirkszeitung in Wels. Danke, liebe FPÖ! (Beifall bei den NEOS.) Weiter geht es: Wir wissen ja auch, dass die FPÖ in der Oberösterreichischen Landesregierung ist. Und was hat die Oberösterreichische Landesregierung? (Abg. Maximilian Krauss, MA: Die niedrigste Arbeitslosigkeit!) Was stellt man da fest, wenn man sich damit einmal ein bisschen beschäftigt? - Die haben eine Valorisierung auf die Abwasserentsorgung, stellen Sie sich das einmal vor! Die haben eine Valorisierung auf Abwassergebühren, dasselbe, was es in Wien gibt - und ihr sagt, wir in der Wiener Stadtregierung sind Abzocker, wir machen keine Politik mit Herz und wir sind politisch schizophren. - Ihr seid politisch schizophren, ihr macht keine Politik mit Herz, und ihr seid tatsächlich bei diesem Thema einfach nur ein Witz. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Mag. Josef Taucher und Abg. Kurt Wagner.) So, dann gehen wir weiter: Natürlich wird sich auch die ÖVP heute hier herausstellen und wird das Thema kritisieren. Und ja, es gibt auch Bundesländer, wo die ÖVP in der Regierung ist und wo es auch Valorisierungen gibt. Damit will ich mich aber gar nicht allzu lange aufhalten, denn ich glaube - ich formuliere es einmal so, um dem Ganzen jetzt wieder eine andere Note zu geben -, mit dem Thema Valorisierung ist es halt immer so: Die, die regieren, hätten sie halt gerne, weil es eine Einnahmequelle ist, und die, die nicht regieren, die fordern halt die Abschaffung und sagen, das wäre super und eine tolle Entlastung. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Im Bund haben wir die Gebühren ausgesetzt!) - Sie haben die Gebühren ausgesetzt, das stimmt, das ist auch sehr löblich. Wir haben es verhandelt, wir haben uns nicht durchgesetzt. Dazu stehe ich ganz offen, aber ich stehe auch dazu, wenn ich in der Regierung bin, und ich werde auch weiterhin dazu stehen: Es braucht mehr Luft zum Atmen für die Wiener und Wienerinnen, und es braucht mehr Luft zum Atmen für die Wiener Unternehmer. Ihr werdet ihnen die Luft aber sicher nicht geben. Wir werden uns weiter dafür stark machen und weiter dran bleiben, um hier Veränderungen herbeizuführen. (StR Dominik Nepp, MA: Punschstand!) Wir haben es ja auch schon geschafft! Wir haben ja die Unternehmer entlastet (StR Dominik Nepp, MA: Valorisierungsgesetz wird eingetauscht gegen Punschstände!), wir haben Bagatellen abgeschafft, und wir sind auch hergegangen und haben in der schwierigen Zeit der Pandemie und der Belastung ... (StR Dominik Nepp, MA: Punschstände gegen Valorisierungsgesetz, das ist das Ornig'sche Modell!) - Gern, könnt ihr eh machen, kein Problem. Fällt halt nicht in diesen Bereich. Und die Marktgebühren werden auch nicht valorisiert. - Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Abg. Margulies. Ich erteile es ihm. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befinden uns tatsächlich in einer Zeit, in der immer mehr Menschen ganz massiv von der Teuerung betroffen sind. Es sind bei Weitem nicht alle, und Aufgabe der öffentlichen Hand ist es, denjenigen Menschen zu helfen, die tatsächlich notwendig einer Hilfe bedürfen. Das ist Aufgabe auf Bundesebene, das ist Aufgabe auf Länderebene, und es ist Aufgabe auf Gemeindeebene, insbesondere weil im Rahmen auch der Zuständigkeiten Armutsbekämpfung tatsächlich eine der zentralen Aufgaben der Gemeinden ist. Ich kann mich noch erinnern: 2008 wurde das Valorisierungsgesetz eingeführt, und meine Angst war damals, dass nicht mehr über Gebühren diskutiert wird. Nun, diese Angst ist jedes Jahr abgebaut worden. Wir diskutieren, seit es das Valorisierungsgesetz gibt, jedes Jahr über Gebühren. Und ja, man kann sich tatsächlich überlegen, ob es in Zeiten, in denen die Teuerung extrem hoch ist, sinnvoll wäre, und wenn man glaubt, man entlastet diejenigen, die es wirklich am meisten benötigen, mit einem Stopp der Gebührenerhöhung - was eine Gießkanne ist -, dann kann man es machen. Ich glaube tatsächlich, sinnvoller wäre es, das Geld, das man durch einen Gebührenstopp in Wien einsparen würde, nicht mit der Gießkanne zu verteilen, sondern tatsächlich jenen Menschen zu geben, die es brauchen. Glücklicherweise benötigt mehr als die Hälfte aller Wienerinnen und Wiener keine Unterstützung. Glücklicherweise ist es noch so. Nein, wir leben nicht im Armenhaus Europas, und wir sollten froh darüber sein. (StR Dominik Nepp, MA: Der Mittelstand wird ausradiert!) Wir sollten eher schauen, dass wir denjenigen Menschen helfen - die leider mehr werden -, die es immer schwerer haben. (StR Dominik Nepp, MA: Warum werden sie mehr? Weil der Mittelstand ausradiert wird!) Das ist unsere zentrale Aufgabe. Und vielleicht sollten wir das Valorisierungsgesetz deutlich erweitern, und zwar um eine regelmäßige Valorisierung sämtlicher Hilfe- und Unterstützungsleistungen der Stadt Wien, inklusive einer Valorisierung all dieser Grenzen, ab denen Menschen um Hilfeleistungen ansuchen können. Das würde den Menschen in Wien, die es benötigen, tatsächlich helfen, und in diese Richtung müssen wir meines Erachtens das Valorisierungsgesetz benützen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Es war ein Fehler, das gebe ich zu, dass man durchgehen hat lassen - wie gesagt, das war noch vor unserer Regierungsbeteiligung und wir haben es wie die NEOS auch nicht abschaffen können, aber es war ein Fehler, dass es uns nicht gelungen ist, die Valorisierung wirklich auszudehnen auf Unterstützungsleistungen. Dann macht ein Valorisierungsgesetz Sinn, und ich hoffe, dass uns das allen gemeinsam in der kommenden Periode gelingen wird, denn dann haben die Wiener und Wienerinnen, die es tatsächlich benötigen, wirklich etwas davon, denn dann steigen ihre Leistungen deutlich mehr, als wenn man ihnen, was weiß ich, 1,50 EUR im Monat beim Wasser erspart. Da ist es mir lieber, wir unterstützen die Leute, die es benötigen, deutlich mehr im Monat. (StR Dominik Nepp, MA: Es summiert sich aber!) Ja, trotzdem, es ist ein Unterschied, ob man jedem Wiener und jeder Wienerin 1,50 EUR im Monat gibt oder den 30 Prozent, die es ganz notwendig haben, deutlich mehr. Da gebe ich lieber denen, die es notwendig haben, deutlich mehr. (Beifall bei den GRÜNEN.) Dazu bedarf es aber natürlich auch einer Finanzierung der öffentlichen Hand. Was ich in der Diskussion in den letzten Jahren, in den Pandemiejahren auf allen Seiten erlebe, und da nehme ich auch die Bundesregierung zum Teil nicht aus, ist, dass man das Gefühl hat: Eigentlich schaut niemand auf die Finanzierung des Staates. Niemand! Alle glauben, man kann gleichzeitig Steuern senken, Unterstützungsmaßnahmen setzen, die Infrastruktur aufrechterhalten, die Kindergärten verbessern, die Gesundheitspolitik verbessern - und der Staat nimmt immer weniger ein. Das ist doch absurd, so Politik zu machen! Ich glaube tatsächlich: Tun wir das in Wien, wo wir hier jetzt regieren - also nicht regieren, aber zuständig sind als Landtag und auch als Gemeinderat - und wo wir versuchen müssen, darauf zu schauen, dass langfristig sozusagen die Finanzierung der öffentlichen Hand gesichert ist. - In diesem Sinne: Unterstützen wir die Menschen dort, wo es notwendig ist, und deutlich mehr! Da sind schon Punkte genannt worden, die notwendig und sinnvoll sind. Ja, ich stehe für klare Mietzinsobergrenzen und für einen Stopp von Mieterhöhungen momentan Österreich-weit. Dazu stehe ich. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Warum hat die Zadic dann die Verordnung unterschrieben?) Ich kann es leider nur hier beeinflussen, aber in Wien sollten wir einen klaren Stopp von Mieterhöhungen in diesem Jahr machen (Beifall bei den GRÜNEN - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Eure Ministerin hat die Verordnung unterschrieben!) - im Interesse derjenigen, die in Gemeindebauten wohnen -, und dort, wo wir auch Einfluss auf den Richtwertmietzins haben, sollten wir versuchen, diesen zu nutzen. Wir müssen das machen! Ich versuche auch, und das sage ich hier ganz deutlich, auf Bundesebene unsere GRÜNEN zu überzeugen. Und das ist einfach. Die Bremser, ganz ehrlich, beim Thema Mieterhöhungsstopp, die sitzen in der ÖVP. Jeder, der - ich komme zum Schluss - die "ZIB 2" gesehen hat, ... Präsident Mag. Manfred Juraczka (unterbrechend): Bitte um den Schlusssatz, Herr Abgeordneter! Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (fortsetzend): ... den Eigentümer-/Hausbesitzervertreter, der musste den Eindruck bekommen, man muss für die Hausbesitzer eine Kollekte machen, so arm sind die. Nein, das Gegenteil ist der Fall: Sie machen momentan so wie die Energieriesen sozusagen Windfallprofits, und das gehört abgestellt. Wir brauchen einen Mieterhöhungsstopp auf Bundesebene und auf Wiener Ebene! - Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Gstöttner. Ich erteile es ihm. Abg. Markus Gstöttner, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz zu meinen Vorrednern von der FPÖ (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Es war aber nur einer!) - das stimmt (Abg. Ing. Udo Guggenbichler: Der hat es aber so gut gemacht, dass man glaubt, es waren mehrere!) -: Ich finde es ja auch auf eine Art und Weise unterhaltsam, dass man sich unter dem Titel "Politik mit Herz" hier herstellt, um innerhalb von zehn kondensierten Minuten gegen alle auszuteilen. (StR Dominik Nepp, MA: Aber für die eigenen einstehen! Für die eigenen einstehen, darum geht es!) Es erinnert mich durchaus an unsere Diskussion zum Volkstheater gestern, wo die Kunst so frei ist wie hier im Haus anscheinend. (Beifall bei der ÖVP.) Und auch zur Diskussion zum Bund und zur aktuellen Lage insgesamt und vor allem zum Valorisierungsgesetz, wo wir ja durchaus einen gemeinsamen Nenner haben, weil wir uns auch schon länger für die Abschaffung des Valorisierungsgesetzes ausgesprochen haben und das nach wie vor aktuell ist: Es stimmt, auch wenn sich die Lage da und dort verbessert und stabilisiert hat - die Gasspeicher sind voll, die Gaspreise haben sich zumindest temporär erholt, und wir sehen auch, dass die Rezession sich zumindest ein wenig verschoben hat -, so wissen wir doch auch, dass es weiter eine Teuerungs- und eine Inflationskrise gibt und dass es weiter Unterstützung für die Menschen und für die Betriebe gibt. Wir sehen auch, dass vieles davon im Bund auch schon geschehen ist - ich erinnere an die Abschaffung der kalten Progression, ich erinnere an die Valorisierung der Sozialleistungen, beides Dinge, die auch jahrzehntelang hier im Haus besprochen und gefordert wurden, jetzt wurden sie umgesetzt. Wir können uns auch die Hilfen anschauen, die der Bund für die Betriebe gewährt hat - wie den Energiekostenzuschuss, der jetzt umgesetzt wurde - und für 2023 auch verlängert hat. Es ist klar, dass es bei dieser Vielzahl an Unterstützungsleistungen nicht immer einfach ist, den Überblick zu haben, aber wenn wir uns die konkreten Beispiele anschauen, wenn wir uns die konkreten Zahlen anschauen, wenn wir eine Familie hernehmen, repräsentativ mit Vater, Mutter, zwei Kindern im Schulalter und einem Einkommen von 2.800 EUR brutto im Monat, dann erspart sich eine Familie dieser Art in diesem Jahr 2023 - oder bekommt - 4.600 EUR netto. Man kann immer über die Details reden, man kann polemisch sein, man kann angreifen, aber 4.600 EUR netto, das sind Beträge, die die Menschen spüren und die die Menschen in dieser schwierigen Zeit wirklich unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.) Man kann natürlich dann die Debatte führen: Wie viel macht der Bund, wie viel macht die Stadt, und steht das in Proportion zum finanziellen Kräfteverhältnis? - Das ist verständlich, darüber kann man sprechen. Was aber wirklich schwerer verständlich ist, ist, dass man in dieser Phase der Teuerung, in dieser Phase der Inflation an einem Gesetz festhält, das programmatisch jedes Jahr die Gebühren, die Preise erhöht, damit die Menschen belastet und gleichzeitig die Inflationsspirale weiter antreibt. Das ist in unseren Augen weder wirtschaftspolitisch noch sozialpolitisch argumentierbar, und daher plädieren auch wir für die Abschaffung des Valorisierungsgesetzes. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Stadtrat! Ich habe von Kollegen Krauss ja auch nur maximal 10 Prozent zur Sache gehört, aber trotzdem war es insofern eine interessante Rede, als er billigen Populismus verurteilt hat. Damit hat er sozusagen wirklich Eingang in die Witzesendung von Gery Seidl auf "Puls 4" gefunden, denn dort würde man sagen: Der war gut, der war gut: Die FPÖ ist gegen billigen Populismus! (Beifall von Abg. Mag. Josef Taucher.) Was ich aber grundsätzlich bei allen Reden bisher vermisst habe, ist, dass man unterscheidet zwischen Steuern und Gebühren. Gebühren haben einfach auch eine Gegenleistung: Man gibt sie, man zahlt eine Gebühr (Abg. Maximilian Krauss, MA: Aber ihr kassiert über Gebühr!) und man kriegt eine Wasserversorgung, man zahlt eine Gebühr und das Abwasser wird entsorgt. Wobei das bei Weitem nicht kostendeckend ist, das muss man ja dazusagen, (StR Dominik Nepp, MA: Das stimmt doch nicht!), im Großen und Ganzen, bei den meisten Gebühren. (StR Dominik Nepp, MA: Das stimmt doch nicht! Der Rechnungshof hat es bestätigt!) Schauen Sie nach! Bei den meisten ist es so, nicht bei allen, aber bei den meisten. Was ich aber schon ausführen möchte, ist: Seit 2008 diskutieren wir das, und jedes Jahr ist von verschiedenen Parteien verlangt worden, die Valorisierung nicht durchzuführen. Jetzt stellen wir uns einmal vor, wir hätten seit 2008 die Valorisierung jeweils nicht gemacht: Wir wären nicht mehr in der Lage, die Leistungen der Daseinsvorsorge auch nur einigermaßen am heutigen hohen Niveau zu halten - und das wäre schlecht für alle Wienerinnen und Wiener, und deshalb sind wir für das Valorisierungsgesetz. (Beifall bei der SPÖ.) Es ist natürlich immer populärer, zu sagen, alles muss billiger sein, nichts darf etwas kosten, wir würden euch alles gratis geben und noch etwas dazu! Es ist leicht, das zu sagen, aber wenn man an der Regierung ist, weiß man, dass das eben auf Grund der Gesetze der Mathematik und der Ökonomie nicht so leicht geht. Und da ist es eben etwas schwieriger, immer soziale Lösungen zu finden - und die finden wir in Wien, und deshalb machen wir auch alles mit Augenmaß. Zum Beispiel ist es so, dass die Valorisierung für einen Familienhaushalt eine monatliche Mehrausgabe ab 1.1.2023 von 2,93 EUR ausmacht und bei einem Single-Haushalt 1,27 EUR. Auch das ist Geld, ja, aber ich glaube, das ist verträglich. Hätten wir seit 2008 keine Valorisierung gemacht - und das wird immer verlangt, denn es sind immer harte Zeiten -, dann würden wir sehr viel schlechter dastehen. Wir haben aber eine Verantwortung für die Menschen in dieser Stadt und für die Stadt. Was wirklich ein Indikator ist, sind in diesem Fall natürlich Vergleiche, und da sieht man schon, dass bei Kanalgebühren wir in Wien Österreich-weit - nach Bregenz und Eisenstadt, und das sind sehr kleine Städte, dort ist es ein bisschen leichter - am wenigsten verlangen, und zwar 223 EUR. Salzburg, St. Pölten, Linz, Klagenfurt, Innsbruck, Graz verlangen mehr, nämlich Graz sogar 318 EUR. Auch in Graz hat sich die an sich gute Stadtregierung dazu hinreißen lassen, ein bisschen populistisch zuerst davon zu sprechen: Ja, setzen wir die Valorisierung diesmal aus! Ein paar Monate später hat sich dann herausgestellt, wenn es auch medial übertrieben dargestellt wurde, dass sie eben finanzielle Schwierigkeiten hat, die natürlich primär auf die Vorgängerregierung zurückgehen, aber trotzdem: So einfach ist es nicht, das haben auch die Kolleginnen und Kollegen in Graz gesehen. Und - weil wir ja nur wenig Zeit haben -: Bei den Kanalgebühren ist es ähnlich. Da sind wir sowohl international als auch in Österreich relativ günstig und haben eine bestmögliche Kanalversorgung. Und auch bei den Müllgebühren, die ich noch darlegen will, liegen wir mit 4,96 EUR international nach Budapest und Laibach sehr gut. Oslo, eine sehr reiche Stadt, hat 10,25 EUR. Ich war einmal in Oslo auf einer Ausschussreise - das ist schon längere Zeit her -: Dort sind auch die Intervalle bei den Verkehrsmitteln 15 Minuten auch in der Stoßzeit! Und die Tramway-Wagen, die es dort gibt, die wären bei uns alle schon im Tramway-Museum. Ich meine daher, es ist so, dass eine Valorisierung nie von Haus aus sehr populär ist, sie ist aber richtig, sie ist sozial und sie sichert die Daseinsvorsorge, und letztlich ist das gut für die Wienerinnen und Wiener. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist StR Nepp. Ich erteile es ihm. StR Dominik Nepp, MA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Lassen Sie mich vielleicht noch kurz auf meine Vorredner eingehen, und zwar auch auf den ständigen Bundesländervergleich, den Herr Stürzenbecher, aber auch Herr Ornig eingebracht haben: Ehrlich gesagt, mir ist es egal, ob die Klagenfurter mehr zahlen. Mir ist es wurscht, ob die Grazer mehr zahlen. Wirklich, das ist deren Problem, das sollen sie sich mit ihrer Politik ausmachen. Mir ist wichtig, dass die Wienerinnen und Wiener entlastet werden! Sich ständig darauf auszureden (der Redner spricht den folgenden Satz mit hoher, kindlicher Stimme): "Aber der zahlt mehr, und dort kostet das Wasser mehr, und dort ist die Fernwärme teurer!" - Vergesst es! Das ist mir sch... - wurscht! Ja, sagen wir es so: Mir ist es wurscht. Wichtig ist hier in diesem Wiener Rathaus, hier, wo der Wiener Landtag tagt, wo der Wiener Gemeinderat tagt, dass die Wiener entlastet werden! Hört endlich auf mit diesen Ausreden, wo es überall anders teurer ist! Machen wir es doch bei uns billiger! (Abg. Mag. Josef Taucher: Da ist es schon billiger!) Und es wäre möglich, die Wienerinnen und Wiener zu entlasten. (Beifall bei der FPÖ.) Und wenn wir den Vergleich heranziehen: Herr Ornig hat Oberösterreich genannt. Ich sage Ihnen etwas: Oberösterreich hat das günstigste Wohnen im staatlichen Bereich, die günstigsten Betriebskosten. Sie haben Wels erwähnt. Wissen Sie, wie hoch dort die Erhöhung bei der Fernwärme war? - 0 Prozent! Keine Erhöhung der Fernwärme! Was macht hingegen Pink, was macht Rot? - Sie verdoppeln es: 92 Prozent mehr. - Danke! Die WienerInnen werden es Ihnen danken, dass Sie dort wieder einmal abkassieren. Andere, wie die Stadt Wels, machen uns vor, dass es auch ohne Erhöhung geht, Herr Ornig. (Beifall bei der FPÖ.) Und dann kommen Sie hier heraus, dilettieren hier peinlich herum und sagen: Ja, wir haben uns eh eingesetzt für die Abschaffung des Valorisierungsgesetzes, wir haben es halt leider nicht geschafft! - In der Schule kriegst Du dafür einmal ein großes L für Loser - also leider nicht geschafft. Und zweitens: Was kostet es anscheinend in Regierungsverhandlungen, das wegzubringen? Was ist es wert? - Valorisierungsgesetz: Zustimmung ist gleich ein Ornig. Was ist ein Ornig? - Zwei Punschstände. Anscheinend opfern wir alles für Punschstände, sämtliche Ideologie und Forderungen, die wir vorher als NEOS hier eingebracht haben: Kontrolle, Transparenz, billiger, mehr, was weiß ich, was noch alles - wurscht, wir stimmen in den Regierungsverhandlungen zu. Hauptsache, Herr Kollege Ornig hat zwei Punschstände bekommen. Gratulation! So schmeißt man schon bei den Verhandlungen für eine Regierungsbeteiligung das Gewissen weg. (Beifall bei der FPÖ.) Und wenn Herr Kollege Stürzenbecher sagt, ja, die Gebühren, die brauchen wir, aber sie sind eh kostendeckend, dann muss ich ihn korrigieren: Der Rechnungshof hat bestätigt - das wissen Sie, darüber gab es schon zahlreiche Debatten, als Frau Brauner noch Finanzstadträtin war -, dass die Gebühren nicht mit 100 Prozent kostendeckend sind, sondern dass Sie darüber hinaus einnehmen, dass sich die Stadt Wien jahrelang durch überhöhte Gebühren ein Körberlgeld eingestreift hat. Das ist dann nicht einmal zurückgelegt worden für Kanalausbau, für - was weiß ich - Fernwärme, nein, sondern Sie haben es in das allgemeine Budget geschüttet, damit Sie dort Ihre Löcher stopfen können. Das wurde alles vom Rechnungshof bestätigt! Und die damalige Ausrede war: Na ja, wir haben vielleicht einmal zu viel eingenommen, aber jetzt nehmen wir auch wieder weniger ein! - Ich meine, diese Argumentation ist überhaupt ein kompletter Schwachsinn. Das ist so, wie wenn ich das nächste Mal, wenn ich in der 50er-Zone mit 70 erwischt werde, sage: Das zählt gar nicht (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!), denn ich bin das letzte Mal sowieso in der 50er-Zone 30 gefahren, daher darf ich jetzt die 20 km/h aufrechnen und fahre jetzt 70! - Vergessen Sie das, Sie sind nicht zu 100 Prozent kostendeckend, sondern Sie nehmen jedes Mal ein Körberlgeld ein, und darum muss dieses Valorisierungsgesetz auch endlich abgeschafft werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Und weil Sie auch "Politik mit Herz" erwähnt haben und es da gleich ein Gelächter in den Reihen der NEOS gab: Ich sage Ihnen, was ich unter Politik mit Herz verstehe, nämlich dass man dort hilft, wo man kann. Und: Sie alle profitieren von einer Gehaltserhöhung. Der Bürgermeister, der 276.000 EUR im Jahr verdient, streift allein 14.000 EUR Gehaltserhöhung ein. Der Herr Stadtrat, die Frau Klubobfrau, jeder verdient so viel. Ich glaube echt, wir brauchen es nicht. Meine Gehaltserhöhung spende ich. Ich kann mich nicht dagegen wehren, aber ich spende sie an Leute, die es brauchen: Mindestpensionisten - mit denen gehe ich einkaufen. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Warum nur die Erhöhung?) - Bitte? (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Warum nur die Erhöhung und nicht das ganze Gehalt?) Ich spende die Erhöhung. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Warum nicht das ganze Gehalt?) Ich sage Ihnen, ich pfeif' auf die Erhöhung, ich brauche sie nicht. Erklären Sie mir: Warum braucht der Herr Bürgermeister 14.000 EUR mehr im Jahr? - Ich brauche es nicht, ich spende es, und Sie sollten es gleichtun. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Abg. Konrad. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FPÖ fordert in der heutigen Aktuellen Stunde "Politik mit Herz", und das ist schon eine besondere Chuzpe. Nach den zwei Rednern der FPÖ muss man sich fragen, wo sie ihr Herz haben. Der erste Redner geht auf das Thema der Aktuellen Stunde ohnehin nicht ein, sondern liefert eine Hasstirade, wie wir sie von der FPÖ kennen, und Sie, Kollege Nepp, unterstellen Kollegen Ornig hier etwas, was eine Frechheit ist. Seit zehn Jahren betreibt Markus Ornig Punschstände in Wien, immer ohne jeglichen Zusammenhang mit der Stadt Wien auf privaten Gründen. (StR Dominik Nepp, MA: Entschuldige, er hat noch an diesem Rednerpult geleugnet, dass er Punschstände betreibt! Also er betreibt doch Punschstände!) - Ja, aber das hat nichts mit seiner Funktion als Gemeinderat und nichts mit der Stadt Wien zu tun. Was Sie hier behauptet haben, grenzt eigentlich an Verleumdung, und Sie sollten sich entschuldigen! (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Es fällt schwer, aber ich werde mich bemühen, trotzdem auf das - eigentlich von Ihnen gesetzte - Thema einzugehen, auf das Valorisierungsgesetz. Ja, und auch das hat Markus Ornig schon erwähnt, wir haben uns hier dafür stark gemacht, dieses auszusetzen, und haben uns leider nicht durchgesetzt. Es ist allerdings schon auch klar, dass die großen Hebel für die Entlastung - und wir sprechen hier ja heute auch über die Teuerung - auf Bundesebene liegen, aber natürlich wollen wir auch in Wien etwas machen, und es war uns ein Anliegen, hier im Rahmen unserer Möglichkeiten sowohl die Bürger und Bürgerinnen wie auch Betriebe zu entlasten. Wir haben uns hier speziell auf den Energiesektor beispielsweise gestützt, wo natürlich der größte Preistreiber zu erkennen war. Wir haben erst gestern für die Betriebe, für Kleinunternehmen eine Energiesparförderung beschlossen, einen Topf von 10 Millionen EUR, der dafür zur Verfügung steht, aber auch die Haushalte waren uns ein ganz besonderes Anliegen. Wir haben im April letzten Jahres ein großes Paket geschnürt mit der Wiener Energieunterstützung, bei der wir im ersten Schritt vor allem Menschen mit einbezogen haben, die besonders von der Teuerung betroffen waren - das waren Mindestsicherungsbeziehende, MindestpensionistInnen, Beziehende einer Arbeitslosenleistung, Wohnbeihilfebeziehende, die eben mit der Energiekostenpauschale sehr unbürokratisch, mit einer Direktanweisung, unterstützt worden sind. Es ist dann Anfang Oktober die Wiener Energieunterstützung Plus als nächste Phase gefolgt, wo wir den Kreis der Anspruchsberechtigten im Vergleich zu jenem der bestehenden Energieunterstützung noch ausgeweitet haben und auch die Mittel von 6 Millionen EUR auf 26 Millionen EUR aufgestockt haben. Und als dritten Schritt haben wir dann im Oktober die dritte Maßnahme geschaffen, den Wiener Energiebonus, bei dem wir mit einem Betrag in Höhe von 200 EUR 650.000 Haushalte oder, anders gesagt, 1,3 Millionen Wienerinnen und Wiener unterstützen. Wir zielen mit dieser Maßnahme auf eine breitere Bevölkerungsgruppe ab als bei den ersten beiden Phasen, ohne jedoch die Gießkanne auszupacken, denn das ist uns NEOS auch immer sehr wichtig gewesen. (Beifall bei den NEOS.) Sie sehen also, dass wir hier im Rahmen unserer Möglichkeiten unterschiedliche Maßnahmen treffen, um die Auswirkungen der Teuerung abzumildern. Auch der Bund hat seines geleistet, das möchte ich anerkennen. Es braucht hier tatsächlich Schritte auf allen Ebenen, auf Bundesebene sicher auch noch weitere Schritte, um die Menschen vor allem auch nachhaltig zu entlasten. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Ich erteile es ihm. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele Menschen - und leider immer mehr - kämpfen mit dem Geld und müssen sich zumindest ab Mitte des Monats überlegen, wie sie ihre ganzen Rechnungen bezahlen können. Deswegen gibt es auf Bundesebene und in den Bundesländern unterschiedliche Maßnahmen, um dieser Teuerungswelle entgegenzuwirken und die Armut zumindest nicht massiv anwachsen zu lassen. Gestern haben im Bund, im Nationalrat sozialdemokratische Abgeordnete wieder viel darüber geredet, was man nicht alles tun sollte, et cetera - das ist heute auch besprochen worden, wir bringen ja die verschiedenen Ebenen durcheinander -, was die Bundesregierung alles falsch macht, was zu schnell war, was zu langsam war, was zu viel Gießkanne war und was zu präzise war. Es wird eh immer über alles untereinander geredet. Die meisten von Ihnen kennen wahrscheinlich Monty Python und die meisten von Ihnen kennen vielleicht das mit den Romans. Ich stelle mir dann vor, wie die SPÖ beieinandersitzt und überlegt, was sie alles sagen könnten, was falsch läuft. Was hat die Bundesregierung jemals gegen die Teuerung gemacht? Jetzt sitzen alle beieinander, und der Erste vorne sagt: "Was hat die Bundesregierung jemals gemacht? Die hat nie etwas gemacht. Was hat die jemals gemacht?" Und irgendeiner traut sich sagen: "Na ja, die Abschaffung der kalten Progression." (Heiterkeit bei der ÖVP.) Dann sitzt, sagen wir, Joe Taucher dort und sagt: "Okay, gut, also das mit der kalten Progression haben wir zwar Jahrzehnte gefordert, das haben sie jetzt gemacht, stimmt. Aber was haben sie sonst noch gemacht?" Dann sagt Herr Stürzenbecher: "Na ja, diese Wertsicherung der Sozial- und Familienleistungen haben sie gemacht. Früher ist das immer weniger wert geworden, als wir, die SPÖ, noch regiert haben, und jetzt haben sie es tatsächlich gemacht. Das muss man irgendwie gelten lassen. Ja, aber was hat die Bundesregierung sonst noch gemacht?" - Und es geht so dahin. Irgendeiner ruft dann, die Frau Hanke ruft dann rein: "Der Klimabonus. Wir kriegen jetzt alle 500 EUR, und die Kinder kriegen auch 250 EUR. Na gut. Also die Abschaffung der kalten Progression und die Sozial- und Familienleistungen und den Klimabonus." (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Der ist übrigens von Monty Python gestohlen, der Schmäh!) Dann ruft der Nächste, dann ruft Herr Valentin hinein: "Die Anhebung der niedrigen Pensionen und die Mindestsicherung, der Teuerungsausgleich 1 und der Teuerungsausgleich 2 und der Teuerungsausgleich 3." Und dann schauen sie alle, dann wird der da vorne langsam zornig, und dann kommt noch: "Die Steuerreform haben sie auch noch gemacht, wo sie die 1. Stufe von 25 auf 20 hinuntersenken und die 2. von 35 auf 30, das sind ja tausende Euro für die Leute." (Abg. Mag. Josef Taucher: Super! Bravo!) - Nein, die sagen eben nicht, super, sondern da ist die völlige Verzweiflung. Dann ruft einer nach dem anderen hinein: der Wohnschirm, der Energiekostenausgleich, die Sonderfamilienbeihilfe, die Stromkostbremse. - Völlige Verzweiflung beim Vorsitzenden. Noch einmal aufzählen: Stromkostenbremse, Sonderfamilienbeihilfe, Energiekostenausgleich, Wohnschirm, Steuerreform, Teuerungsausgleich, Pensionserhöhung, Klimabonus, Indexierung der Sozialleistungen, Abschaffung der kalten Progression. Aber was hat die Bundesregierung jemals gemacht? (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Dann bleiben Sie dabei. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Die römische Herrschaft war trotzdem schlecht!) Die Bundesregierung hat schnell und umfassend geholfen. Das NEOS-Lab hat sogar eine sehr interessante Position gehabt, das NEOS-Lab hat gesagt, die Bundesregierung hat zu schnell und zu umfassend geholfen. Das ist super. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Na pfui!) Zu schnell und zu umfassend. Natürlich haben sie ein bisschen später gesagt, nein, zu langsam und zu wenig. Das hat einen Mordsvorteil, wenn du jede Position sagst. Eine Uhr, die falsch geht, die stehen bleibt, hat zwei Mal recht am Tag. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Was hat das mit den Gebühren zu tun?) Wenn du immer alles sagst, hat man auch einmal recht. Die Austria wird das nächste Derby gewinnen, unentschieden spielen oder verlieren. - Gewonnen! Genau mit solchen Voraussagen sagt man am Schluss: Ich habe es eh vorhergesagt. Besonders bemerkenswert ist aber in der Frage trotzdem die Position der Sozialdemokratie, die im Bund dauernd Dinge fordert, die sie hier nicht macht. Wir haben es heute mehrmals gehört, aber man muss sich schon selber ernst nehmen. Man kann sich doch nicht im Bund hinstellen und sagen, bei Mieten bitte einbremsen, und dann knallhart im Gemeindebau rauffahren. Es gibt keinen Grund, wieso Sie das machen müssen. Sie könnten das ändern. Wir hören, dass es beim Valorisierungsgesetz hier herinnen eine Mehrheit der Abgeordneten gibt, die im Moment der Meinung sind, dass es ausgesetzt gehört. Die Mehrheit! Die NEOS wollen es aussetzen, die FPÖ, die ÖVP und die GRÜNEN wollen es aussetzen. Eine Minderheit in diesem Hause möchte, dass die Erhöhungen bei den Gebühren weitergehen - nur die Sozialdemokratie. Ich möchte einmal fragen, ob sie wirklich glauben, dass sie das Recht haben, das gegen den Rest durchzudrücken. Wir haben es jetzt ein paar Mal gehört. Ich finde nicht. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Nehmen Sie sich selber also ernst und machen Sie es vor allem im Gemeindebau, denn die brauchen es am meisten, dort wäre es dringend notwendig, bei den Mieten einen Stopp einzuziehen. Es sind ja nicht die Allerreichsten von Wien, die dort wohnen. Bei den strukturellen Maßnahmen sind Sie im Hintertreffen. Natürlich haben Sie auch Einmalsachen gemacht. Ich möchte es jetzt nicht wiederholen und sagen, in Wien hat man nichts gemacht. In Wien hat man auch die Einmalzahlungen gemacht: Energiebonus, Energieunterstützung, Energiekostenpauschale. Das haben wir ja auch alles unterstützt. Aber statt sich gegenseitig ständig zu sagen, dass einer nichts herbringt! Oberösterreich, wo die FPÖ in Verantwortlichkeit steht, ist das einzige Bundesland, wo nichts gekommen ist. Denen noch auflegen, dass der Rest alle blöd geworden sind! Es gibt wahnsinnig viele Bemühungen von sehr vielen Leuten auf sehr vielen Ebenen. Dort draußen ist eine wachsende Armut, und wir müssen den Leuten gemeinsam helfen. Reden wir nicht jede Maßnahme schlecht. Alles, was gemacht wurde, um zu helfen, ist besser, als nicht gemacht. Auf Bundesebene ist es ein ganzer Packen, auch in Wien einiges. Das Valorisierungsgesetz heuer so zu belassen und die Mieten und die Gebühren anzutreiben und gleichzeitig zum Beispiel beim Essen - ich nehme nur eines heraus - bei den Leistungen nicht zu valorisieren, bedeutet, dass zum Beispiel jetzt tausende Kinder wegen der Inflation kein Gratisessen mehr bekommen. Präsident Mag. Manfred Juraczka (unterbrechend): Ich bitte um den Schlusssatz, Herr Abgeordneter. Abg. David Ellensohn (fortsetzend): Wenn man schon das Valorisierungsgesetz für die schlechten Sachen, wo es teurer wird, behält, dann bitte auch dort einführen, wo es den Leuten hilft, wo die Leistungen steigen. Die sind nämlich nicht gestiegen, bis jetzt sind nur die Gebühren gestiegen und nicht die Leistungen. Bitte ändern! (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abg. Kriz-Zwittkovits. Ich erteile es ihr. Abg. Margarete Kriz-Zwittkovits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen hier im Saal und auch zugeschaltet! Wir haben jetzt schon einen großen Bogen von verschiedenen Ansätzen gehört. Es ist außer Streit zu stellen, dass wir uns in einer Teuerungswelle und in einer Phase einer hohen Inflation befinden. Da sind wir uns alle einig. Es wird nicht die erste sein, es war nicht die erste, es wird nicht die letzte sein. Wir sind hier alle gefordert, und das ist die eigentliche Aufgabe, um die wir uns kümmern sollen: Wie können wir alle in unseren Ämtern, in unserer Verantwortung beitragen, hier einen Stopp zu setzen und diese Spirale, diese ewigen Brandbeschleuniger, die wir selber setzen, auch aussetzen? Das Thema ist heute Politik mit Herz - Valorisierungsgesetz abschaffen! Dieser Begriff Politik mit Herz greift mir zu wenig, denn da würden Sie implizieren, dass Sie im Grunde genommen mit den Ursachen einverstanden sind, aber als Maßnahmen Zuwendungen und Almosen verteilen, und das gefällt mir nicht. Ich würde das eher auf Politik mit Sachverstand und Politik mit Vernunft erweitern, vor allem, wenn Sie das mit dem Valorisierungsgesetz bringen (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Dass ihr kein Herz habt, wissen wir alle!), denn da geht es um eine Mathematik, da geht es um Kennzahlen, da geht es um betriebswirtschaftliche Effekte, und auf die sollten wir uns eigentlich jetzt konzentrieren. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Es geht um Menschen, Frau Kollegin!) Das Gebot der Stunde ist es, betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu analysieren und zu sagen: Ist es notwendig für den Erhalt eines Betriebes, für den Erhalt dieser Daseinsvorsorge, die wir ja alle brauchen, Anhebungen in diesem Moment durchzuführen? Das ist die Kernfrage, um die es sich dreht. Die Abschaffung ist eine Phase 2, aber momentan müssen wir sagen: Brauchen wir jetzt zum zweiten, dritten Mal eine Anhebung in einem doch sehr großen Volumen oder schaffen wir es, aus unserer betriebswirtschaftlichen Leistung heraus, darauf einmal zu verzichten? Darum geht es hier eigentlich. (Beifall bei der ÖVP.) Das sind Kostentreiber, auf die wir Einfluss nehmen können, denn auf die Nationalbank, auf die europäischen Leitzinsen und auf all das können wir keinen Einfluss nehmen. Wir sind da in Wien, wir können Einfluss auf eine Erhöhung der Gebühren nehmen, die uns treffen, auf eine Erhöhung im Rahmen der Energieversorgung. Da haben wir zwei Ansatzmöglichkeiten und zwei Hebel, die wir in Schwung bringen können. Wir haben heute schon gehört, es sind Überschüsse erwirtschaftet worden. Der Rechnungshof zeigt von 2005 an immer wieder Überschüsse, die auch - ich gestehe es sogar zu - als Polster für Investitionen aufgebaut werden können. Aber wo gehen die Polster hin? Werden sie tatsächlich für Investitionen verwendet? Ist es uns möglich, hier einmal einen Polster, der sich auch 2020 und 2021 angehäuft hat, zu nehmen und zu sagen, wir nehmen das als eine Art Rücklage, eine Art Zuschuss, und wir verzichten in diesem Jahr auf eine Gebührenanhebung? Das wäre ein Ansatz, den ich mir durchaus vorstellen könnte. Es ist völlig richtig, dass Daseinsvorsorge etwas kostet. Wir haben eine gute Daseinsvorsorge. Wir müssen aber schauen: Muss es so viel kosten und muss es immer teurer werden? Das ist für mich eigentlich die Kernfrage, die sich stellt. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn ich jetzt hier auch heute die Debatte gehört habe, wird immer gesagt: Das eine ist der Privathaushalt, das andere zahlen eh die Betriebe. Ich glaube, wir sollten diese einzelnen Zielgruppen nicht ständig auseinanderdividieren, denn am Ende des Tages zahlen wir das alle. Die 170 Millionen EUR, um die sich da in 2 Jahren die Gebühren anheben, wirken sich natürlich auch auf die Wirtschaft mit 45, 50 möglicherweise 60 Millionen EUR aus. Diese Kosten werden mit einem Vielfachen, nämlich mit einer Multiplikation, auch auf die Bürgerinnen und Bürger umzuschlagen sein, denn wenn ich heute ein Produkt kaufe, produziert es einer, der andere transportiert es und der Dritte verkauft es. Jeder dieser einzelnen Unternehmer hat diese Kostenerhöhung, daher haben wir einen Brandbeschleuniger, den wir uns selber setzen. Meine Mahnung geht vor allem dahin, dass wir sagen, lassen wir diesen Worten auch Taten folgen, versuchen wir, tatsächlich eine Lösung zu finden. Was können wir hier und heute beitragen, um diese Kostenspirale, um diese Belastung zu stoppen? Bringen wir mehr Transparenz in diese Kalkulation aller betroffenen Organisationen mit ein. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort gemeldet ist Abg. Weninger. Ich erteile es ihr. Abg. Katharina Weninger, BA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Und täglich grüßt das Murmeltier. Valorisierungsgesetz die 370., oder in meinem Fall die 7. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Schafft es ab!) Ich bin mir nicht sicher, wieso wir gefühlt jede zweite Sitzung über das Valorisierungsgesetz reden. Ich nehme nicht an, dass es am wunderschönen Klang des Wortes Valorisierungsgesetz liegt. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Es geht darum, dass die Leute kein Geld mehr haben!) Ich nehme an - und leider bestätigen mich die Zwischenrufe als auch die Wortmeldungen diverser Herren vor mir in meiner Meinung -, Sie reden so gerne über das Valorisierungsgesetz, weil sich die wenigstens Leute konkret etwas darunter vorstellen können. Genau das nützen Sie in Ihren Reden, um alles reinzupacken und anzuprangern, was Ihnen nur irgendwo aufstoßt, ohne dass am ersten Blick erkennbar ist, dass ganz, ganz viel von dem, was Sie hier sprechen, was Sie hier behaupten, nicht stimmt. (Beifall bei der SPÖ. - StR Dominik Nepp, MA: Es ist alles ein Irrtum! Ihr habt falsche Rechnungen ausgestellt!) Ja, Herr Nepp, Sie können mir gerne zuhören, vielleicht lernen Sie noch etwas. (StR Dominik Nepp, MA: Das glaube ich nicht!) Das Valorisierungsgesetz ist nämlich schlicht und einfach ein Gesetz, das es ermöglicht, dass Leistungen, die die Stadt Wien für ihre Bevölkerung erbringt, Leistungen, die in anderen Ländern schon längst privatisiert sind, auch wertgesichert abgegolten werden, also für die Wienerinnen und Wiener erhalten bleiben. (Beifall bei der SPÖ.) Was fällt unter dieses Valorisierungsgesetz? Das ist überhaupt das Spannende, denn da kennen Sie sich anscheinend wirklich nicht aus. Ich überlege immer, tatsächliche Berichtigungen zu machen, aber mit meiner Redezeit würde ich überhaupt nicht nachkommen, ich würde gar nicht fertig werden. Unter das Valorisierungsgesetz fallen Sachen wie die Müllabfuhr, die Wasserversorgung, das Abwasser oder die Parkometergebühr, wobei die Einnahmen der Parkometergebühr zweckgebunden sind. Das heißt, sie sind zweckgebunden für den öffentlichen Verkehr, für Radwege und für die Verkehrssicherheit. Was fällt nicht darunter? - Jetzt genau aufpassen! Nicht darunter fallen Kosten für Miete, für Fahrscheine, fürs Sonntagsschnitzel und sicher auch nicht die Energiekosten. (StR Dominik Nepp, MA: Das machen Sie ja noch zusätzlich! Das ist ja wie ein Geständnis! Großartig!) Nein, das ist eine andere Diskussion, und Sie vermischen immer alles, und das auf Kosten der Leute, die Ihnen zuhören. Das ist einfach unredlich. (Beifall bei der SPÖ.) Ja, die Teuerung ist ein reales Problem, das alle Wienerinnen und Wiener betrifft, zum Teil wirklich hart trifft. Ja, da stehen Schicksale dahinter, aber das ist ausgelöst durch die Teuerung, ausgelöst durch Corona, durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. (StR Dominik Nepp, MA: Ja, ja, ja! Was haben die Bäder damit zu tun?) Dementsprechend ist es meiner Meinung nach so etwas von letztklassig, wenn Sie sich hier heraufstellen und unter dem Deckmantel eines Valorisierungsgesetzes Äpfel mit Birnen vergleichen und Sachen miteinander vermischen, die nichts miteinander zu tun haben, außer dass alles mit Geld bezahlt wird, Herr Nepp (StR Dominik Nepp, MA: Was hat der Parkzettel mit der Ukraine zu tun? Das ist ein Wahnsinn, was Sie hier reden! Den Parkschein hat man wegen der Ukraine erhöht? Die Hundesteuer?), weil Sie die ganze Zeit herausschreien. Nein, das ist unglaublich, dass Sie das die ganze Zeit machen. (Beifall bei der SPÖ. - StR Dominik Nepp, MA: Warum kostet der Parkschein mehr wegen der Ukraine?) - Ja, das kann ich Ihnen gerne erklären, wieso der Parkzettel mehr kostet und warum auch zum Beispiel das Wasser mehr kostet oder die Müllabfuhr mehr kostet, weil auch die Leistungen, die die Stadt erbringt, mehr kosten, weil zum Beispiel der Kraftstoff für die Autos mehr kostet. (Anhaltende Zwischenruf von StR Dominik Nepp, MA.) Wurscht, bitte hören Sie kurz auf zu reden, ich würde gerne sprechen, das ist unglaublich. (StR Dominik Nepp, MA: Das sind ja Ausreden, bitte!) - Nein, das sind keine Ausreden, das ist die Wahrheit, und wenn Sie damit nicht klarkommen, dann sind Sie vielleicht in einer Demokratie falsch am Platz. Präsident Mag. Manfred Juraczka (unterbrechend): Entschuldigung, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin ein großer Verfechter einer lebhaften Demokratie und einer lebhaften Diskussionskultur. Wir sollten aber danach trachten, dass uns alle, die an unserer Diskussion teilhaben wollen, auch noch verstehen, und wenn alle auf einmal reden, ist das nicht gewährleistet. Ich würde daher ersuchen, lebhafte Debattenkultur ist großartig, aber trotzdem ein Mindestmaß an Regeln einzuhalten, damit man den Abgeordneten noch folgen kann. Frau Abgeordnete, ich werde die Zeit natürlich einrechnen, Sie sind am Wort. Abg. Katharina Weninger, BA (fortsetzend): Vielen Dank, Herr Präsident! Vielleicht beruhigen wir uns jetzt alle wieder ein bisschen und werden auch wieder sachlich, denn es geht um die Daseinsvorsorge der Wienerinnen und Wiener (StR Dominik Nepp, MA: Die Frau Brauner!), und die Mehrkosten, die die Stadt Wien damit hat, werden natürlich nicht eins zu eins weitergegeben, nein, der Kostendeckungsgrad bei allen Gebühren und Abgaben liegt im Durchschnitt bei 40,44 Prozent. Die Mehrkosten - wir haben das heute schon gehört - für eine durchschnittliche Familie betragen nicht einmal 3 EUR. Ich möchte 3 EUR nicht kleinreden, aber wir haben das heute auch schon gehört, da wären ein paar andere Vorgehensweisen sinnvoller angebracht, als diese 3 EUR zurückzugeben. Die Einnahmen, die aus diesen Abgaben und Gebühren hereinkommen, fließen nicht ins allgemeine Budget, sondern sie werden in die Modernisierung und Erhöhung der Qualität der Wiener Daseinsvorsorge wieder reinvestiert. (StR Dominik Nepp, MA: Das hat der Rechnungshof festgestellt!) Was wäre die Alternative, wenn wir sagen, wir nehmen nicht mehr ein, wir pfeifen darauf, dass das zumindest halbwegs kostendeckend ist? (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Dann hätten alle mehr Geld!) Die Alternative - das verschweigen Sie nämlich immer gerne - dazu, Gebühren für die Leistungen zu verlangen, wäre die Privatisierung dieser Leistungen. Ja, das wäre die Alternative. Jetzt weiß ich schon, jetzt werden Sie sich gleich wieder aufregen, aber auch das stimmt leider: Viele der Oppositionsparteien haben immer wieder damit geliebäugelt, zum Beispiel das Wiener Wasser zu privatisieren. Ich sage Ihnen aber eines: Das spielt es mit uns sicher nicht! (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ihr habt es privatisiert! - StR Dominik Nepp, MA: Ihr habt es verscherbelt!) Wir wollen keine Zustände wie die Müllberge in Neapel, die verrosteten Wasserleitungen in England oder alle anderen fehlgeschlagenen Privatisierungsträume neoliberaler Politik. Das sind nämlich die Auswirkungen: massiv steigende Kosten bei gleichzeitiger sinkender Qualität. Wien ist anders. Wien steht für hochwertige Daseinsvorsorge, und das heißt, ein klarer Fokus auf die Lebensqualität für alle Wienerinnen und Wiener. Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien eine schriftliche Anfrage eingelangt ist. Nach Beratungen in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 2, 3, 5 und 4 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen. Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG geändert wird. Berichterstatter hierzu ist der Amtsf. StR Hacker. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine kurze Einleitung noch: Wir haben - und dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken - in unserem Ausschuss eine intensive Diskussion gehabt: Warum machen wir diese Gesetzesänderung, was ist der Hintergrund? Diese Diskussion war eine wirklich gute, wechselseitige, quer durch alle Fraktionen, und es gab dann im Laufe der Sitzungen Vorschläge, was man vielleicht noch hineinnehmen könnte. Ich habe damals in der Sitzung vorgeschlagen, dass, wenn wir uns alle Fraktion darauf einigen, diese Veränderungen noch in die heutige Sitzung zu bringen, ich sehr einverstanden bin, einen solchen Vorschlag auch zu unterstützen und zu realisieren. Ich möchte mich jetzt schon herzlich dafür bedanken, dass es auch gelungen ist, dass der Beschluss im Ausschuss einstimmig war und wir jetzt einen untereinander abgestimmten Vorschlag zur nochmaligen Veränderung des Gesetzes haben. Ich halte das für sehr vernünftig, was da vorgeschlagen wurde. Es gibt noch einen weiteren Vorschlag. Ich sage das ganz offen, das möchte ich zuerst juristisch prüfen, bevor wir das auf die Schnelle reingeben. Da bitte ich um Verständnis, dass wir das daher in die Zuweisung bringen, damit eine ordentliche juristische Prüfung von dem Vorschlag stattfinden kann. In diesem Sinne danke ich jetzt schon für die Vorarbeit und wünsche eine gute Debatte dieses Schriftstückes und dann eine entsprechende Abstimmung. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Abg. Seidl. Ich erteile es ihm. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren! Der Landesrat hat es ja schon anmoderiert. Wie gesagt, im Ausschuss gab es diesbezüglich eine Diskussion, nachdem es einen Initiativantrag gegeben hat, wo wir Freiheitlichen dann gesagt haben, ja, der ist für uns in Ordnung, aber wir hätten da noch ganz gern das eine oder andere miteingebaut. Das ist jetzt eingepflegt worden. Wie gesagt, an sich wäre ja das Wiener Mindestsicherungsgesetz ein Thema, wo man gleich weiterstreiten könnte, so wie vorher in der Aktuellen Stunde, aber das werden wir heute nicht machen. Wir haben einen Abänderungsantrag beim Wiener Mindestsicherungsgesetz, der, glaube ich, zum ersten Mal so in dieser Art und Weise dem Wiener Landtag vorgelegt wird, wo Frau Mörk, Herr Konrad, Frau Korosec, Frau Spielmann von den GRÜNEN und wir Freiheitlichen draufstehen. Das hat es noch nie gegeben. Ich gehe auch davon aus, das wird es nicht sehr oft geben. Trotzdem ist es in dem Fall in Ordnung. Insgesamt haben wir beim Wiener Mindestsicherungsgesetz - der Herr Landesrat weiß es, es weiß auch die Volksanwaltschaft - verfassungsrechtlich noch einiges zu tun, aber das gehört heute nicht hier her, sondern das werden wir in einer anderen Landtagssitzung dann weiter erörtern. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort gemeldet ist Abg. Konrad. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Kollege Seidl, dass wir heute keine Grundsatzdebatte über die Wiener Mindestsicherung führen. Auch ich werde das nicht tun, sondern vielleicht nur ganz kurz auf die Novelle eingehen, mit der wir die Wiener Mindestsicherung noch einen Schritt robuster machen und eben auch aktuellen krisenbedingten Entwicklungen Rechnung tragen, indem wir etwa Entlastungspakete des Bundes von der Anrechnung aus der Wiener Mindestsicherung ausnehmen, ebenso Bonuszahlungen von ArbeitgeberInnen oder mögliche zukünftige Heizkostenzuschüsse. Ebenfalls nehmen wir Vermögen durch Schmerzensgeld aus, Opferentschädigungsleistungen, Leistungen aus dem sozialen Entschädigungsrecht. Wir geben in dieser Novelle auch der Sozialarbeit in einem weiteren Punkt die Bedeutung, die wir dieser im Rahmen des Vollzugs der Wiener Mindestsicherung zumessen. Last but not least schaffen wir auch Bestimmungen, die es ermöglichen, die BezieherInnen in die Planungsprozesse für die Wiener Mindestsicherung einzubeziehen und die Wirksamkeit zukünftig besser zu evaluieren. Auch ich möchte mich hier bei allen bedanken, die sich eingebracht haben, auch im Ausschuss mitgedacht haben, so wie eben auch Viki Spielmann hier noch einen Vorschlag geliefert hat, den wir heute dann zuweisen werden. Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Spielmann. Ich erteile es ihr. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Schönen guten Morgen auch von meiner Seite! Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es jetzt schon von den VorrednerInnen gehört, es geht heute um das Wiener Mindestsicherungsgesetz. Es wird hier Änderungen geben. Ich fand das wirklich ein Best-Practice-Beispiel, wie man miteinander umgehen kann und wie man auch mit der Opposition umgehen kann. Wir haben diese Änderungen über den Initiativantrag bekommen, trotzdem eine kleine Seitenkritik: Ich glaube, vier von fünf Gesetzen sind heute per Initiativantrag reingekommen. Es wäre doch recht gut, wenn wir endlich diese Unkultur ändern könnten. Mir ist natürlich bewusst, dass es gewisse zeitliche Fristen gibt, wo Sachen schneller beschlossen werden müssen, aber ich denke mir, es wäre wirklich für die demokratische Kultur und auch für die Zivilgesellschaft draußen und für die sozialen Organisationen sehr, sehr wichtig, dass man hier auch in der Begutachtungsfrist Stellungnahmen abgeben kann und damit auch die Gesetze verbessert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Wie gesagt, danke vielmals an die Regierungsfraktionen und an den Herrn Landesrat, dass wir diese Änderungen noch einbauen konnten und diesen Abänderungsantrag zusammen formuliert haben. Worum geht es bei den Änderungen? Es ist eh vorhin schon gesagt worden, dass es um die bundesstaatlichen Leistungen geht, zum Beispiel um das Antiteuerungspaket oder den Klimabonus, den wir GRÜNEN in der Regierung natürlich mitinitiiert haben, worauf wir auch sehr stolz sind, dass die eben nicht mehr von der Wiener Mindestsicherung abgezogen werden. Es kann nicht sein, dass man zuerst Maßnahmen einführt, die die Krise sozial abfedern sollen, und das dann vom sozialen Sicherheitsnetz der Mindestsicherung wieder abgezogen wird. Deswegen sind diese Änderungen von uns auch sehr zu begrüßen. Zukünftig ist es auch so, dass die Entschädigungen für WahlbeisitzerInnen nicht mehr von der Mindestsicherung abgezogen werden sollen. Das finden wir auch sehr sinnvoll, das ist von der FPÖ eingebracht worden, weil es demokratiepolitisch auch wichtig ist, vor allen Dingen für MindestsicherungsbezieherInnen. Sie wissen alle hier herinnen, dass die demokratische Beteiligung von MindestsicherungsbezieherInnen und von armutsgefährdeten Menschen leider gering ist, und insofern ist das wirklich eine gute Maßnahme. Wir haben dazu auch noch eingebracht, dass die familienbezogenen Leistungen eben auch nicht mehr abgezogen werden sollen, wenn daraus sozusagen ein Vermögen generiert wird. Bei einer Änderung sind wir hingegen nicht ganz zu 100 Prozent zufrieden. Es hat noch länger gebraucht, zu prüfen, wie man das formulieren kann, dass es für das Gesetz auch brauchbar ist. Deswegen tut es mir leid, dass wir das nicht schon vorab noch miteingebracht haben, aber deswegen ist hier der Antrag, der eben heute zugewiesen wird. Darüber freue ich mich sehr. Es geht um § 24. Da geht es um den Kostenersatz, wenn berücksichtigungswürdiges Vermögen oder Einkommen bei der Zuerkennung der Mindestsicherung nicht bekannt war. Da wäre es für uns wichtig, dass es eben möglich ist, das in Teilbeträgen zurückzuzahlen oder gar die Möglichkeit des Unterbleibens, wenn eben dadurch eine finanzielle Notlage entsteht, denn es kann natürlich nicht sein, dass, wenn man etwas zurückzahlen muss, eine sehr große Notlage entsteht. Insofern freue ich mich auf die Diskussion und hoffentlich auf die positive Erledigung im Ausschuss und bedanke mich. (Beifall bei GRÜNEN und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Mir liegt nun eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung vor. Klubobmann Wölbitsch gelangt zu Wort. Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Ich mache es sehr kurz. Frau Kollegin Spielmann hat es angesprochen, ich wollte es eigentlich ursprünglich in der nächsten Landtagspräsidiale ansprechen. Ich tue es gleich hier und versuche es natürlich auch möglichst sachlich. Wir haben es immer wieder in der Landtagspräsidiale diskutiert, was Gesetze via Initiativantrag betrifft. Auch mein lieber Kollege von der SPÖ, lieber Joe, du weißt es, wir haben es einige Male diskutiert. Joe, schenke mir nur eine Minute dein Gehör. Wir haben es immer wieder diskutiert, dass wir versuchen, das zu verbessern, dass nicht immer alles per Initiativantrag kommt, vor allem, wenn es um Gesetze im Landtag geht, vor allem, wenn es um Gesetze geht, die nicht eine absolute Dringlichkeit haben, sondern wo es auch wirklich möglich wäre, davor ausreichend darüber zu diskutieren. Ich gebe vielleicht nur als Anregung: Es gibt ja im Parlament seit mittlerweile, glaube ich, eineinhalb Jahren eine sehr große Ausweitung der Beteiligung an der Gesetzgebung, wo es zum Beispiel mittlerweile auch möglich ist, sich bei Initiativanträgen bis zur allerletzten Minute auch online einzubringen. Da gibt es, glaube ich, also auch einige Vorbilder, wie man das anders und besser machen kann. Daher meine große Bitte, dass wir das vielleicht in Zukunft wieder mehr berücksichtigen und vielleicht auch schauen, dass wir zusätzliche Mittel schaffen, wie man sich hier auch bis zur letzten Minute beteiligen kann. Initiativanträge wird es immer geben, das verstehe ich. Es gibt oft Gesetze oder Initiativen, die auch wirklich rasch passieren müssen, aber ich glaube, auch heute ist es nicht bei allen fünf Gesetzen, die wir beschließen, notwendig, per Initiativantrag zu handeln. Daher meine große Bitte, dass wir das gemeinsam miteinander verbessern. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abg. Greco. Ich erteile es ihr. Abg. Dr. Katarzyna Greco, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde jetzt schon alles von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt. Ich habe mir auch auf zwei Seiten die wichtigsten Elemente, wichtigsten Punkte herausgeschrieben. Ganz nach dem Motto "Doppelt hält besser." will ich Ihre Zeit allerdings nicht stehlen. Vielleicht nur noch die Entschädigungszahlungen bei Pavillon 15, Steinhof-Gründe: Ich glaube, ein Grauen, da darf kein einziger Cent wegkommen, da ist jeder Cent, der für diese psychische und physische Gewalt ausbezahlt wird, selbstverständlich wichtig. Wer mich kennt, weiß, Farbe hat Gesundheit, hat Soziales nicht, da steht das Gemeinsame im Mittelpunkt, und genau das haben wir hier mit diesem Antrag, mit diesem Gesetzentwurf gemeinsam geschafft. Vielleicht ist es auch der erste richtige Schritt bei der Wiener Mindestsicherung, um die nächsten Optimierungsschritte zu gehen. Ich freue mich auf die Diskussionen und sage Danke an alle Fraktionen, dass wir das gemeinsam machen können. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mörk. Ich erteile es ihr. Abg. Gabriele Mörk (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der heutigen Novelle geht es darum, dass einige Einkommen auf die Mindestsicherung nicht angerechnet werden sollen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind ja schon sehr ausführlich darauf eingegangen. Wir haben auch bei der Ausschusssitzung vom Herrn Landesrat gehört, dass wir unter einem gewissen Zeitdruck sind. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist Bundessache, und die Ausführungsgesetzgebung obliegt den Ländern, und da gibt es eine Frist, die einzuhalten war. Deshalb ist es auch in Form dieses Initiativantrages eingebracht worden. Was auch bei einigen Rednern schon erwähnt wurde: Ich habe mich wirklich über die Diskussion im Ausschuss gefreut, dass da auch ein Vorschlag aufgegriffen wurde und dass auch der Herr Landesrat unseren Ausschussvorsitzenden GR Kurt Wagner beauftragt hat, mit allen Fraktionen Kontakt aufzunehmen, um das auszudiskutieren. Ich möchte auch unterstützen, was Kollege Seidl gesagt hat, dass es einen Allparteienbeschluss für einen Abänderungsantrag gibt. Das ist etwas, was ich in meinen 15 Jahren, denen ich diesem Haus angehöre, noch nie erlebt habe. Ich hoffe, dass wir weiterhin im Ausschuss im Bereich der Mindestsicherung - da geht es um die Schwächsten in unserer Gesellschaft, und unsere Aufgabe ist es doch, diese entsprechend zu unterstützen -, alle Parteien gemeinsam an einem gemeinsamen Ziel arbeiten können. Ich darf Sie daher ersuchen, dem Initiativantrag, aber auch dem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben, und natürlich werden wir auch der Zuweisung des Beschlussantrages der GRÜNEN unsere Zustimmung geben. Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich erkläre damit die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Ich danke vielmals, ich verzichte darauf. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen damit zur Abstimmung. Wie Sie alle gehört haben, liegt ein Abänderungsantrag vor. Ich bitte alle Mitglieder des Landtags, die diesem Abänderungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist wenig verwunderlich einstimmig und somit angenommen. Ich komme nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage unter Einbeziehung des Abänderungsantrages und bitte alle Mitglieder des Landtags, die dieser Gesetzesvorlage ihre Zustimmung in erster Lesung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier kann ich die Einstimmung feststellen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Wir bleiben in der Einstimmigkeit. Das ist so einstimmig beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Mir liegt noch ein Antrag zur Post 1 vor, ein Antrag der Abgeordneten Spielmann, Berner und Öztas der GRÜNEN bezüglich legistische Klarstellung des Kostenersatzes nach § 24 WMG. Ich ersuche alle Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch dieser Antrag wird einstimmig angenommen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das ist ja unheimlich!) Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz, womit der Landespolizeidirektion auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden, geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Abg. Valentin, wie ich vernommen habe. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Abg. Erich Valentin: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Da es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung gibt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zulassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ebenfalls einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die diesem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994 - 68. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 67. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz - 21. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, das Unfallfürsorgegesetz 1967- 26. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967, das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 - 19. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz - 20. Novelle zum Wiener Verwaltungsgerichts-Dienstrechtsgesetz) geändert werden, 1. Dienstrechts-Novelle 2023. Berichterstatter hierzu ist der Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich ersuche ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? Ich sehe, das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Huemer. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Begrüßen möchte ich auch alle Menschen, die uns zuhören. Hinter diesem langen Text der Änderungen steht nicht mehr und nicht weniger als die Erhöhung der Gehälter für die öffentlich Bediensteten der Stadt Wien, in der Regel um 7,15 Prozent beziehungsweise mindestens um 170 EUR sowie weitere Erhöhungen von Gehaltsbestandteilen. Dem ist natürlich nichts entgegenzusetzen, ganz im Gegenteil, wir stimmen dem selbstverständlich zu, die 1. Dienstrechts-Novelle 2023 ist eine sehr gute. Ich möchte sie aber zum Anlass nehmen, um über ein anderes wichtiges Thema zu sprechen, das, wie ich und wir als Grüne Fraktion finden, ein Mittel zu dieser Krisenzeit ist, nämlich die Arbeitszeitverkürzung. Wir fordern eine 35- Stunden-Woche jetzt. Jetzt, wenn nicht jetzt, muss ich sagen. Aber warum, meine sehr geehrten Damen und Herren? Wir haben - wir diskutieren das hier immer regelmäßig - nicht nur einen wachsenden Fachkräftemangel, einen Personalmangel, sondern wir haben mittlerweile in Wien eine Personalnot! So muss man sie nennen. Eine Personalnot, die sich aus verschiedenen Faktoren speist. Ein Faktor ist, dass Menschen, die sogenannten Babyboomer, zunehmend in Pension gehen. Ein anderer Faktor ist, dass wir vielleicht überhaupt zu wenig Beschäftigte haben und diese Beschäftigen - und das ist jetzt ein wichtiger Faktor - einfach an Überlastung leiden, selbst krank werden, weil sie KollegInnen, die im Krankenstand sind, ersetzen müssen. Und vielleicht auch, weil wir in Wien immer noch die 40-Stunden-Woche haben. Die 40-Stunden-Woche ist eigentlich ein Relikt aus einer alten Zeit, könnte man sagen. Sie ist nicht mehr wirklich zeitgemäß, und viele, viele Unternehmen, viele, viele moderne ArbeitnehmerInnen haben schon ganz andere Arbeitszeitmodelle. Darum finden wir, dass es wirklich auch dringend an der Zeit ist, in Wien ernsthaft über Arbeitszeitverkürzung zu diskutieren und sie voranzutreiben. (Beifall bei den GRÜNEN.) Da ich die Gesundheitssprecherin bin, möchte ich hier noch einmal ganz explizit die gesundheitlichen Vorteile herausstreichen. Es gibt viele, viele Gründe für die Arbeitszeitverkürzung, aber lassen Sie mich diesen Aspekt herausstreichen. Denn die Daseinsvorsorge, die uns allen sehr wichtig ist, steht und fällt mit den Beschäftigten. Wir brauchen sie jetzt ganz dringend und wir brauchen sie zukünftig auch ganz dringend. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist ein zentraler Faktor, um die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu garantieren. Und dass es mit der Versorgungssicherheit derzeit abwärts geht, sehen wir im Gesundheitswesen, sehen wir im Bildungswesen und sehen wir auch bei den Öffis, bei den öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien, bei den Wiener Linien. Man muss sich also wirklich etwas überlegen. Wenn es so ist, dass Arbeitskräfte ausfallen, weil sie krank sind, weil sie ins Burn-out gehen, weil sie Rückenschmerzen, Kreislauferkrankungen, und so weiter haben, dann sollte man einfach auch die Studien, die es gibt, ernst nehmen, Studien zu langen Arbeitszeiten beziehungsweise zu den Vorteilen einer kürzeren Arbeitszeit. Diese besagen, die Menschen sind dann motivierter, sie schaffen die Work-Life- Balance besser, sie haben weniger Rückenschmerzen, sie haben weniger psychische Probleme, weil sie sich anders erholen können. Sie können selbst in ihrer Freizeit gesundheitsfördernde Maßnahmen setzen, sie haben eine bessere Schlafqualität, und so weiter, und so fort. Es gibt da wirklich eine Unzahl an Studien und Empfehlungen. Selbst der ÖGB sieht gesundheitliche Vorteile. Eine interessante Studie aus Japan und Melbourne streicht zum Beispiel die Schädlichkeit von langen Arbeitszeiten hervor, weil sie de facto die kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigen, wenn man länger als 25 beziehungsweise 28 Stunden arbeitet. Eigentlich können wir uns diese langen Arbeitszeiten gar nicht mehr leisten, sie machen krank, sie sind gesundheitsschädlich und letztendlich führen sie nicht zu einer Verbesserung von Versorgung, sondern zu einer Verschlechterung unserer Versorgung in dieser Stadt. (Beifall bei den GRÜNEN.) Dass es nur in privatwirtschaftlichen Unternehmen geht, wo ja oft gesagt wird, okay, die können praktisch eine bessere ökonomische Leistung daraus ziehen, ist nicht der Fall. Die Wiener Linien haben ja aufhorchen lassen, ein Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge, das bis, glaube ich, 2028 die 35-Stunden-Woche einführen will. Es geht also sogar in Wien. (Abg. Ing. Christian Meidlinger: Dank der Gewerkschaft!) - Danke, Gewerkschaft! Bravo, ich habe hier Verbündete, sehr gut! Ich wollte noch sagen, auch andere öffentliche Einrichtungen, beispielsweise in anderen Städten wie in Göteborg, schon die Arbeitszeitverkürzung und die 35-Stunden-Woche praktizieren. Es gibt also eigentlich keine Ausrede, dass es nicht geht. Sondern es gibt bestenfalls einfach nur kein Wollen. Aber ich hoffe, da hier viele gewerkschaftliche VertreterInnen in der Fraktion der Sozialdemokratie sitzen - nicht nur dort, ich bin ja selbst auch eine Gewerkschafterin -, dass wir in diesem Thema wirklich vorankommen. Es ist an der Zeit, wir müssen uns besser um unsere Beschäftigten kümmern. Der Wettbewerb am Arbeitsplatz ist hart, wir brauchen Wien als attraktive Arbeitgeberin. Ich möchte auch diesen Aspekt noch hervorstreichen: Wir brauchen MitarbeiterInnen, die ihre Arbeitsfähigkeit bis zur Pension erhalten können. Gestern ist das Thema Altersteilzeit angesprochen worden. Altersteilzeit ist eben ein Instrument, um bis zur Pensionierung arbeiten zu können. Ideal wäre daher, nicht zu sagen, erst dann, wenn es nicht mehr geht, sondern durchgängig die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Das ist einfach mit einer geringeren Arbeitsbelastung über das ganze Erwerbsleben leichter möglich. Es gibt viele, viele Vorteile, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich hoffe, die Vorteile sieht man nicht rein rhetorisch von Ihnen anerkannt, sondern sie fließen auch in Taten. Wir, die Grüne Fraktion, bringen heute einen Antrag ein, der folgenden Beschlusstext vorschlägt: Der Wiener Landtag spricht sich dafür aus, die Arbeitszeit für öffentlich-rechtliche Bedienstete der Stadt Wien beziehungsweise des Landes Wien auf eine 35-Stunden-Woche bei einem vollen Lohnausgleich zu reduzieren. Ich weiß, das mit dem vollen Lohnausgleich ist sozusagen eine Zukunftsvision, aber es gibt gewisse Gruppen, da ist es jetzt schon wirklich Gebot der Stunde. Stoppen wir die individuelle Arbeitszeitverkürzung in Form von Teilzeit, denn die ist praktisch unbezahlt. Werden wir attraktive Arbeitgeberin, bleiben wir als Stadt Wien attraktive Arbeitgeberin und sorgen wir vor allem dafür, dass die Beschäftigten wirklich bis zur Pension gesund arbeiten können. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Hursky. Ich erteile es ihm. Abg. Christian Hursky (SPÖ): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Stadtrat! Herr Präsident! Wir haben heute hier wieder ein wichtiges Gesetz im Sinne unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt zu beschließen. Es geht darum, dass sie eine entsprechende Gehaltserhöhung bekommen. Worauf man auch verweisen kann, ist, dass sie gemeinsam mit dem Bund ausverhandelt wurde, dass es hier entsprechend passt, dass wir hier auch in einem gewissen Gleichschritt sind. Was, glaube ich, auch wichtig ist und ein Punkt, den wir nicht vergessen dürfen: Wir haben de facto auch mit der Erhöhung um diese zumindest 170 EUR einen Mindestlohn von 2.000 EUR pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter bei uns erreicht. Ich darf Sie daher bitten, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlungen hiermit für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren, alle Jahre wieder vollziehen wir hier ein Ritual, das aber für mich und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt von sehr zentraler Bedeutung ist. Daher möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Wir vollziehen das Ergebnis des Besoldungsabkommens auf Bundesebene, aber eben auch für uns in Wien nach und damit vollziehen wir hier im Hohen Haus ein Verhandlungsergebnis der gelebten Sozialpartnerschaft nach. Das möchte ich schon noch einmal hervorstreichen: Wir sind gemeinsam für eine Stadt verantwortlich, die Arbeitgeberin für 65.000 Menschen ist, 65.000 Menschen in den unterschiedlichsten Funktionen, von der Kanalarbeiterin, dem Kanalarbeiter bis zur IntensivpflegerIn, der ElementarpädagogIn, zum Müllaufleger, zur Müllauflegerin und vielen mehr. Deshalb braucht es genau diese konkrete, diese engagierte und diese sehr ernsthafte Zusammenarbeit der Personalvertreterinnen und Personalvertreter von den Dienststellen, über die Hauptgruppen und die Gewerkschaft mit den Verantwortlichen der Stadt. Genau aus dieser Zusammenarbeit entstehen nahezu im Monatstakt neue Vorschläge, wie man auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern kann. Deshalb möchte ich zuallererst den Beschluss heute zum Anlass nehmen, den Verantwortlichen dafür, also von den obersten Dienstgebern vom Magistratsdirektor und der Personaldirektorin, den Führungskräften in diesem Haus angefangen, zu danken und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gewerkschaft, aber vor allen Dingen unseren Personalvertreterinnen und Personalvertretern für diese gelebte Sozialpartnerschaft. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Der Gehaltsabschluss ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon zwei Mal gut einreferiert worden. Mit 7,15 beziehungsweise mindestens 170 EUR, im Schnitt 7,32 Prozent ist es ein guter Gehaltsabschluss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das bringt mich zu meinem zweiten großen Dankeschön, ich bin überzeugt, von allen Abgeordneten hier in diesem Haus, ein Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jeden Tag dafür arbeiten, dass diese Stadt die beste Stadt der Welt ist und die Leistungen in dieser Stadt die besten für die Wienerinnen und Wiener. Danke schön dafür. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann die Einstimmigkeit feststellen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Es liegt mir ein Beschlussantrag der Grünen Fraktion von den Abgeordneten Huemer, Prack, Spielmann, Margulies, Ellensohn zur 35-Stunden-Woche vor. Ich ersuche alle Mitglieder des Landtages, die diesen Antrag unterstützen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Antragsteller selbst, somit hat dieser Antrag keine Mehrheit. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen und bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 5 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Prostitutionsgesetz 2011 geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Abg. Seidl. Ich erteile es ihm. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren! Wenn es nach mir geht, können wir auch das relativ schnell abhandeln. Ich kann mich erinnern, dass wir im Jahr 2011, als wir das Prostitutionsgesetz zum letzten Mal geändert haben, sehr, sehr rege Diskussionen gehabt haben. Wir hatten dann das Gesetz, und ich muss auch ganz ehrlich zugestehen, dass sich im Gegensatz zu damals doch einiges geändert hat, 2011, als wir die Riesenproblematik mit der illegalen Straßenprostitution hatten. Ich muss zugestehen, das hat man im Griff. Die Problematik gibt es so nicht mehr. Ich bin ja selbst im Stuwerviertel aufgewachsen, ich weiß also, was das heißt, wenn man dort die Damen des horizontalen Gewerbes dauernd auf der Straße hat. Das ist natürlich nicht sehr angenehm. Die Freier kommen dann dazu. Das ist alles andere als vergnügungssteuerpflichtig, aber das hat man mit dem Gesetz 2011 ganz gut in den Griff bekommen. Jetzt gibt es einige Wünsche der Landespolizeidirektion, die da eingearbeitet werden sollen. Auch das verstehen wir, auch dem werden wir unsere Zustimmung erteilen. Ich habe nur gesehen und gelesen, dass die GRÜNEN einen Antrag bringen, der die Ausweitung der Erlaubniszonen für die Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution und der Sexarbeit verlangt. Dem Antrag werden wir nicht zustimmen. Eine Ausweitung der Erlaubniszonen ist unserer Meinung nach nicht das Richtige. So, wie es derzeit ist, läuft es, wie gesagt, ganz gut. Aus dem Grund werden wir dem Gesetz heute zustimmen. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abg. Bakos. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir beschließen heute die notwendige Anpassung des Prostitutionsgesetzes. Wir wollen damit relevante Vollzugserfahrungen - Herr Kollege Seidl hat es schon gesagt -, die sich in den letzten zwölf Jahren herauskristallisiert haben, einfließen lassen und an die gesellschaftlichen Entwicklungen, die sich eben ergeben haben, heranführen. Wir haben hier die Meinung von Experten und Expertinnen von der LPD bis zu NGOs einfließen lassen und haben uns gemeinsam mit der MA 62 ganz genau angesehen, was es braucht und was fehlt, nämlich vor allem zum Schutz von Sexarbeiterinnen und -arbeitern zur verbesserten Regelung dieses Gewerbes und damit auch zu einer verbesserten Handhabe ganz grundsätzlich in dieser Stadt. Mit welchen Punkten tun wir das jetzt ganz konkret? Ich möchte ein paar vorstellen. Wir beschließen eine strengere Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiber und der Betreiberinnen, weil es - und da bin ich wirklich auch zutiefst davon überzeugt - vor allem bei Delikten, die höchst sensibel sind, die Delikte gegen Leib und Leben sind, gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmtheit sind, nicht von der Strafhöhe bei einer Verurteilung abhängen darf, ob man ein Prostitutionslokal betreiben darf oder nicht. Wir stellen unter anderem auch klar, dass das Bewerben von unsafen Sexpraktiken zum Schutz von SexarbeiterInnen auch in Wien, wie es im Übrigen auch in allen anderen Bundesländern bereits gesetzlich verankert ist, verboten ist. Es soll auch die vollzugstechnische Klarstellung erfolgen, dass bei der behördlichen Meldung der Prostitutionsausübung bereits der Nachweis der erfolgten amtsärztlichen Untersuchung zu erbringen ist. Wir reagieren da vor allen Dingen auch im Interesse der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, weil der Erstkontakt im Zuge des behördlichen Meldevorgangs zur Prostitutionsausübung nicht mit der Polizei erfolgen soll. Das ist vor allen Dingen von den NGOs gekommen. Wir stellen weiters sicher, dass auf BetreiberInnen von Prostitutionslokalen durch die Behörde auch wirklich zugegriffen werden kann. Wir tun dies bei juristischen Personen vor allen Dingen dadurch, dass wir einen betrieblichen Geschäftsführer, eine betriebliche Geschäftsführerin sehr analog zur Gewerbeordnung einführen, damit ganz klar ist, wer verantwortlich ist, die jeweiligen Vorschriften auch einzuhalten. Wir streichen auch die bislang vorgesehenen Mindeststrafen, die sich im Vollzug vor allem bei geringfügigen Verstößen als viel zu unverhältnismäßig herausgestellt haben, vor allem für jene, die sich wirklich an alle Regeln halten, die alles dafür tun, dass wirklich jede Vorschrift eingehalten wird und dann eine Kleinigkeit nicht passt und in der Vergangenheit wirklich sofort die Höchstmindeststrafe vorgenommen werden musste. Alles in allem ist es ein Entwurf, der mit Sensibilität, mit entsprechendem Blick über den Tellerrand den Vollzug weiter verbessert, ohne aber dabei den Schutz vor allen Dingen von den Betroffenen, nämlich von den betroffenen Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen, aus dem Blick zu verlieren. Es war uns nämlich ganz besonders wichtig, hier auch dieses Gleichgewicht gut zu halten. Ich möchte mich hier explizit zum Ende meiner Rede vor allen Dingen beim Herrn Landesrat bedanken, vor allen Dingen bei seinem Büro, bei Bernhard Schiel bedanken. Ich möchte mich bei meiner Kollegin Andrea Mautz-Leopold sehr herzlich bedanken, vor allen Dingen auch bei der MA 62 für die guten Verhandlungen und für dieses großartige Ergebnis für die betroffenen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, aber auch für die gesamte Stadt. Herzlichen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Spielmann. Ich erteile es ihr. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorhin hat Kollege Seidl gesagt, es sei unangenehm, wenn man Sexarbeit im Grätzl sieht. Ich finde eher das Patriarchat unangenehm, nicht die SexarbeiterInnen. (Beifall bei den GRÜNEN.) "Es ist furchtbar, dass immer wieder über uns, aber nicht mit uns gesprochen wird." Das hat eine Sexarbeiterin, mit der ich über die gesetzlichen Änderungen im Vorfeld gesprochen habe, zu mir gesagt, als sie mit mir über die Arbeitsbedingungen und vor allen Dingen über die Problemlagen in dem Bereich gesprochen hat. Ich finde, diese Aussage fasst eigentlich ganz gut zusammen, worum es eigentlich in der Debatte gehen sollte, vor allen Dingen bei einer Debatte um Gesetzesänderungen. Jetzt muss ich wirklich noch einmal betonen, es hätte eigentlich keine Notwendigkeit gegeben, hier mit dem Initiativantrag zu arbeiten. Wir hätten es viel, viel besser gefunden, wenn es noch Zeit gegeben hätte, mit Begutachtungsfrist gesetzliche Änderungen zu machen, denn es ist eben ganz, ganz wichtig, gerade in dem heiklen Bereich der Sexarbeit und der Prostitution tatsächlich auch die Stellungnahmen von den Betroffenen, aber auch von den Interessenvertretungen der SexarbeiterInnen einzuholen. Das finden wir sehr schade, dass das hier leider wieder nicht passiert ist. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich möchte bei der Debatte zuerst auf drei Punkte eingehen, die ich vorausschicken möchte, bevor wir über die konkreten Gesetzesänderungen sprechen, weil ich das für diese ganze Diskussion, die ja immer wieder sehr aufgeheizt und emotional und auch moralisch geführt wird, tatsächlich sehr, sehr wichtig finde. Erstens ist es prinzipiell gut, dass man sich dieses Gesetz nach zehn Jahren - die letzte Änderung war ja unter Rot-Grün 2011 - wieder anschaut. Wie gesagt, es wäre halt super gewesen, nicht mit Initiativantrag, sondern zur Verbesserung der Qualität des Gesetzes eben mit einer Stellungnahmefrist. Zweitens geht es mir als Gewerkschafterin - da liegt bei diesen Debatten wirklich der Fokus darauf - wirklich um die Rechte der SexarbeiterInnen und vor allen Dingen um ihren Schutz. Eigentlich geht es um nichts anderes, wenn wir über solche gesetzlichen Bestimmungen reden. Es ist so, dass es die Sexarbeit immer schon gegeben hat. Das ist eines der ältesten Gewerbe, und das wird es auch weiterhin geben. Die Frage ist halt, unter welchen Voraussetzungen diese Arbeit stattfindet. Ich denke mir, es ist gerade als Feministin total wichtig, sich genau dieser Gruppe der marginalisierten und diskriminierten Frauen anzunehmen und genau hinzuschauen, auch wenn diese Themen natürlich sehr weh tun, weil sie gewisse Widersprüchlichkeiten sichtbar machen. Das ist ja gar keine Frage. Nichtsdestotrotz muss es uns aber eben um den Schutz gehen. So ein Gesetz müsste ein SexarbeiterInnenschutzgesetz eigentlich sein. Das ist es leider - das muss man sagen - schon in der alten Version nicht, und auch jetzt in der neuen nicht. Es sind auch keine wesentlichen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der SexarbeiterInnen enthalten. Das ist eigentlich unser Hauptkritikpunkt. Darüber hinaus wäre es eigentlich wichtig, diese Steuerungsgruppe Prostitution, die unter Rot-Grün eingeführt wurde, wieder ins Leben zu rufen - die ist unter Rot-Pink leider sanft entschlafen -, weil es genau darum geht, die ExpertInnen aus allen Bereichen, die damit befasst sind - sei es Polizei, NGO, BetroffenenvertreterInnen, die MA 62 -, da miteinzubinden und die Problemlagen zu besprechen. Denn gerade die SexarbeiterInnen sind darauf angewiesen, dass diese Problemlagen auch besprochen werden. Drittens treten wir natürlich sehr, sehr vehement für eine ganz differenzierte Debatte ein - unter Trennung von Sexarbeit und der Unterscheidung zur Zwangsprostitution. Die gibt es natürlich. Das Letztere gilt es natürlich zu bekämpfen, wohingegen wir sagen wollen, dass es uns um die Bekämpfung der Strukturen und nicht um die Bekämpfung der SexarbeiterInnen geht. Auf jeden Fall gibt es schon jetzt sehr, sehr viele restriktive Regelungen für SexarbeiterInnen, die immer wieder dazu führen, dass es sehr viel Repression gibt. Wir sollten doch gesetzliche Bestimmungen machen, die die Situation jedenfalls nicht weiter verschärfen, sondern sie sollten eben im Sinne der Betroffenen abgebaut werden. (Beifall bei den GRÜNEN.) Nun zum konkreten Gesetzesentwurf: Ich möchte mich auch sehr, sehr herzlich vor allen Dingen bei der Kollegin Andrea Mautz-Leopold und bei meiner Kollegin Dolores Bakos bedanken. Wir haben schon im Vorfeld unter anderem mit den MitarbeiterInnen der MA 62 Gespräche geführt, und ich möchte mich wirklich bedanken. Auch das ist wieder einmal ein Best-Practice-Beispiel dafür, wie man trotz der Unterschiede und der unterschiedlichen Perspektiven miteinander umgehen kann. Wir haben in diesem Meeting auch Fragen stellen können. LEFÖ war dabei. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass LEFÖ in diesen Gesetzesentwurf schon frühzeitig eingebunden gewesen wäre. Ich wollte mich aber wirklich noch einmal bedanken. Das zeigt einfach auch den wertschätzenden Umgang untereinander. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich möchte vielleicht noch auf drei positive Punkte bei dem Gesetz eingehen, und dann auf die kritischen Prunkte, weshalb wir auch als einzige Fraktion, glaube ich, nicht zustimmen werden. Die positiven Punkte sind natürlich - Dolores hat es vorhin schon gesagt - das Verbot von Unsafe-Sex-Praktiken. Ich meine, es muss in unser aller Interesse sein, dass Unsafe-Sex-Praktiken verboten werden, zumindest die Werbung dafür. Gemeint sind vor allen Dingen Handlungen, also Geschlechtsverkehr oder ähnliche sexuelle Handlungen, ohne Kondom. Das muss für alle im Sinne der Sache sein. Die Ausweitung der strafrechtlichen Bestimmungen auf bestimmte Tatbestände, die die Bewilligung für den Betrieb eines Lokals einschränken, wie zum Beispiel Menschenhandel und Vergewaltigung, ist auch eine sehr sinnvolle Maßnahme. Der dritte Punkt ist auch das Wegfallen der Mindeststrafe von 350 EUR. Wie gesagt, das sind drei sehr gute Sachen, die wir auch gut finden. Wir haben aber von Anfang an gesagt, dass wir nur zustimmen, wenn es keine Verschlechterungen für die SexarbeiterInnen gibt, weil das aus unserer Sicht eben ein Schutzgesetz sein sollte. Nun zu den kritischen Punkten: § 17 regelt die Strafen. Das ist wirklich ein Knackpunkt. In diesem Paragraphen werden die Strafen von 500 EUR auf 800 EUR erhöht und eine zusätzliche Strafe bei Wiederholung der Übertretung von 1.600 EUR eingeführt. Generell gewinnt man halt den Eindruck, dass der Gesetzesentwurf eher die strenge Regulierung der ProstitutionslokalbetreiberInnen im Blick hat als eben die Interessen der SexarbeiterInnen. Das sollte auch nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern eben beides zusammen gedacht werden. Ich möchte hier gerne aus dem Bericht der ARGE Prostitution des Bundeskanzleramtes von 2021 zitieren, weil ich das doch recht wichtig finde. Ich würde wirklich allen raten, sich diesen Bericht eingehend anzuschauen, weil auch in Bezug auf gesetzliche Bestimmungen ganz, ganz viele Handlungsempfehlungen drinnenstehen. Natürlich ist es klar, dass im Gesetz Strafen geregelt sind, aber sie haben halt sehr, sehr konkrete Auswirkungen auf die SexarbeiterInnen. Das muss man immer mitbedenken. Die ARGE Prostitution schreibt: "Verwaltungsstrafen erfolgen vor allem im Zusammenhang mit illegaler Straßenprostitution und treten dort gehäuft auf." Dann ein weiteres Zitat: "Generell kann festgestellt werden, dass SexdienstleisterInnen stärker von Verwaltungsstrafen betroffen sind als BordellbetreiberInnen. Können Verwaltungsstrafen nicht abbezahlt werden, drohen hohe Ersatzstrafen. Viele SexdienstleisterInnen entziehen sich diesen letztlich durch ein Weiterzeihen. Die Praxis zeigt, dass sich die Strafen für Übertretungen der Prostitutionsgesetze gerade dann wirkungslos zeigen, wenn die Betroffenen unter Druck von Zuhältern oder Menschenhändlern stehen. Dies ist vor allem bei illegaler Straßenprostitution zu beobachten. Ohne entsprechende Aussagen der Betroffenen selbst kann die Exekutive jedoch kaum unterstützend tätig werden." Das ist genau der Punkt, warum ich diese Erhöhung für problematisch finde, weil sie vermutlich wieder auf die SexarbeiterInnen abgewälzt wird. Das kann nicht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sein. Darüber hinaus gibt es natürlich in dem Gesetz ... Aber wir haben uns aber schon erwartet, dass es keine Ausweitung der Erlaubniszonen geben wird. Wir treten hingegen für die Ausweitung der Erlaubniszonen im Bereich der Straßenprostitution ein. Was sind diese Erlaubniszonen? Das sind Zonen, in denen SexarbeiterInnen sexuelle Dienstleistungen anbahnen dürfen und sich dadurch nicht strafbar machen. Wir bringen eben diesen Antrag zur Einsetzung einer ExpertInnengruppe zur Überprüfung der Ausweitung von Erlaubniszonen nach dem aktuellen Innsbrucker Beispiel ein. Da war es möglich, überfraktionell einen Beschluss zusammenzubringen. Warum ist das für uns vor allem im Bereich der Straßenprostitution so wichtig? Wir haben es vorher in dem Bericht der ARGE Prostitution gehört: SexarbeiterInnen werden eben besonders diskriminiert, marginalisiert und kriminalisiert. Das Problem verschwindet halt einfach nicht, nur weil man es unsichtbar macht oder kriminalisiert. Das De-facto-Verbot der Sexarbeit außerhalb der Lokale drängt viele SexarbeiterInnen in die Illegalität und öffnet halt Tür und Tor für unsichere Arbeitsbedingungen und Ausbeutung. Außerdem haben die LokalbetreiberInnen - das wissen wir auch aus der Praxis - sehr viel Macht über die SexarbeiterInnen. Die BetreiberInnen der Lokale bestimmen zum Beispiel über die angebotenen Sexpraktiken, über die Preise, über die Arbeitszeiten und verlangen manchmal eine ganz, ganz horrende Summe oder Prozente für die Anmietung der Lokale. Also, wir reden da wirklich von mehreren Hundert Euro in der Woche. Jetzt können Sie sich vorstellen, dass die SexarbeiterInnen nicht so viel einnehmen können, wie sie für diese Anmietung eigentlich zahlen müssen. Diese Arbeitsbedingungen sind durch die Scheinselbstständigkeit der SexarbeiterInnen ja leider auch in keiner Weise geregelt. Sie liefert sie auch den LokalbetreiberInnen teilweise schutzlos aus. Das ist ein Problem. Da müssen wir hinschauen. Wir GRÜNEN setzen uns für gesetzliche Regelungen ein, die den SexarbeiterInnen mehr Autonomie ermöglichen, über ihre eigenen Arbeitsbedingungen entscheiden zu können und diese vor allen Dingen nicht an den Rand der Gesellschaft drängen. Zum Schluss noch einmal zusammengefasst: SexarbeiterInnen brauchen sichere Arbeitsbedingungen und mehr Rechte statt einer noch strikteren oder schlimmeren Regulierung im Sinne der Rechte der SexarbeiterInnen. Gesetze sollten immer die Verbesserung der Betroffenen im Blick haben, insbesondere bei einer so vulnerablen Gruppe, die eben ganz viel von Mehrfachdiskriminierung betroffen ist, denn wir reden hier meistens von Frauen, vor allen Dingen von Frauen mit Migrationsbiographie oder Frauen, die zu uns geflüchtet sind. Probleme in diesem Bereich werden eben nicht gelöst, indem man wegschaut und SexarbeiterInnen in die Illegalität drängt. Schauen wir gemeinsam hin - wenn es geht, beim nächsten Gesetzesentwurf mit den Betroffenen und mit allen Interessensvertretungen! Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mautz-Leopold. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer und Zuhörerinnen! Ganz kurz zur Kollegin Spielmann: Ganz viel von dem, was du angesprochen hast, ist bundesgesetzlich zu regeln. Wir als Wiener Landtag schöpfen unsere Kompetenz aus, um hier ein Schutzgesetz vor allem für SexdienstleisterInnen zu beschließen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Wer schon einmal ein Gesetz bearbeitet hat und versucht hat, dafür Mehrheiten zu finden, weiß vielleicht, wie viele Gespräche dazu notwendig sind und wie viele Interessen da vorab abgeklärt werden müssen. Genau das ist hier über viele Jahre passiert. Die Punkte, die wir ändern, sind im Einverständnis mit den hier zuständigen NGOs, die vom Land Wien oder der Stadt Wien auch gut gefördert werden, um sich um SexarbeiterInnen zu kümmern, auf Landesebene geändert. Sie sind natürlich mit denen abgestimmt, die mit dem Vollzug dieses Gesetzes zu tun haben. All diese Änderungen, die wir hier beschließen, sind also in sehr, sehr vielen sehr aufwändigen, sehr wertschätzenden, sehr genauen und sehr detaillierten Gesprächen abgeklärt. Deswegen möchte ich mich auch bei allen NGOs herzlich bedanken, bei der Legistikabteilung der MA 62 und bei der Wiener Polizei. Ich bedanke mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen hier für die breite Zustimmung zu diesem Schutzgesetz und für die doch sehr sachliche Debatte. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Warum war es jetzt notwendig, hier Änderungen durchzuführen? Das Gesetz 2011 ist hocherfolgreich. Es hat zu einer wirklichen Entlastung von Wohngebieten geführt, von Menschen, die eben mitten in der Straßenprostitution gelebt haben. Es hat zu einer deutlichen Verbesserung geführt. Natürlich musste dieses Gesetz eben auch behutsam und konsequent vollzogen werden. In diesem Zusammenhang darf ich auch Herrn Hofrat Langer von der Landespolizeidirektion begrüßen, der das ja über viele Jahre in guter Abstimmung mit der Stadt Wien macht. (Beifall bei SPÖ, NEOS und ÖVP.) Wir haben es erfolgreich geschafft, dass die Frauen Arbeitsbedingungen vorfinden, dass es viele kleine Prostitutionslokale in Wien gibt, die dem Straßenbild und der Umgebung angepasst sein müssen. Da gibt es für die SexarbeiterInnen die Möglichkeit, einen Notfallknopf zu drücken, dort gibt es Hygienebestimmungen, dort gibt es Auflagen, dort gibt es Sicherheit, um eben nicht auf der Straße zu stehen, sich anzubieten und im Auto mitzufahren und dort oder wo auch immer den Vollzug zu machen. Damit haben wir es eben geschafft, die Anbahnung im Wohngebiet wegzubringen. Darauf können wir sehr stolz sein. Das Gesetz damals ist natürlich aber auch unter Bedingungen zustande gekommen, bei denen man noch von einer ganz anderen Lage ausgegangen ist. Da gab es die sogenannten Gürtelgrößen, und so weiter. Deswegen hat man sich damals entschieden, Mindeststrafen einzuführen, die zum Teil extrem hoch waren: 1.000 EUR Mindeststrafe oder was auch immer. Jetzt geht es aber darum, in kleinen Lokalen kleine Vergehen - wie zum Beispiel einen abgelaufenen Feuerlöscher - manchmal auch mit kleinen Strafen zu belegen. Genau deswegen fallen die Mindeststrafen. Wir haben uns darauf committet, strengere Zuverlässigkeitsbestimmungen für BetreiberInnen von Prostitutionslokalen einzuführen, weil es eben - wie meine Kollegin Bakos schon gesagt hat - darum geht, dass gewisse Menschen, die nach gewissen Gesetzen strafbar geworden sind - sei es jetzt das Waffengesetz, seien es Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbstbestimmung -, einfach kein Prostitutionslokal betreiben dürfen - und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schutz der SexarbeiterInnen. Verbot der Unsafe-Sex-Praktiken - zum Schutz der Prostituierten und SexarbeiterInnen. Eine Klarstellung darüber, dass, bevor die Meldung über die Prostitutionsausübung bei der Polizei gemacht wird, eine amtsärztliche Untersuchung zu machen ist - zum Schutz der SexarbeiterInnen. Die Sicherstellung, dass BetreiberInnen, wenn diese gegen Vorschriften - insbesondere solche zum Schutz der SexdienstleisterInnen - verstoßen, auch zwingend das Erfordernis einer inländischen Zustelladresse haben. Die Klarstellung der Verantwortlichkeit beim Betrieb von Prostitutionslokalen durch Bestellung eines betrieblichen Geschäftsführers oder einer betrieblichen Geschäftsführerin analog zu den Bestimmungen der Gewerbeordnung dient auch der Herstellung eines fairen Wettbewerbs für SexdienstleisterInnen, die selbst Lokale betreiben. Wie vorhin eben schon angesprochen: die Streichung der Mindeststrafen. Die von dir angesprochene Strafbestimmung, bei der es angeblich zu einer Erhöhung kommen sollte, richtet sich vor allen Dingen an die Betreiber von Prostitutionslokalen und muss eben sicherstellen, dass die ihre Identität nachweisen können. Wir haben eine Klarstellung geschaffen, was die sogenannte Busse am noch immer vorhandenen Straßenstrich im 23. Bezirk anbelangt. Diese Busse sind als Prostitutionslokale oder Sonstiges selbstverständlich nicht genehmigungsfähig und können auch gestraft werden. Wenn es den Schutzinteressen dieses Gesetzes entspricht, kann allerdings eine Ausnahme gemacht werden. Grundsätzlich noch einmal: Ich bedanke mich für diese Debatte, freue mich darüber, dass es, denke ich, sehr gut nachvollziehbar ist, warum welche Änderung gemacht wurde, und bedanke mich für die Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc. und Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre damit die Verhandlung für geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und Abg. Kieslich so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Es liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag der GRÜNEN vor, Ausweitung der Erlaubniszonen für die Anbahnung und Beziehungen zur Ausübung der Prostitution/Sexarbeit. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nur durch die GRÜNEN unterstützt und hat damit nicht die ausreichende Unterstützung. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit demselben Abstimmungsverhältnis - SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und Abg. Kieslich - beschlossen. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung beschlossen. Wir kommen zur Postnummer 4 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 geändert wird. Es liegt dafür ein Absetzungsantrag der GRÜNEN vor. Ich lasse diesen Absetzungsantrag zuerst abstimmen. Wer für diesen Absetzungsantrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ausschließlich durch die GRÜNEN unterstützt und daher abgelehnt. Ich erteile daher dem Berichterstatter, Herrn Lhptm-Stv. Wiederkehr, das Wort. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Berger. Ich erteile es ihm. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegt ein Initiativantrag von Abgeordneten der beiden Regierungsfraktionen, der eigentlich nur eines zum Inhalt hat: Das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz dahin gehend zu ändern, dass es in Zukunft nur mehr eine Person an der Spitze der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Wien geben soll, somit also nur mehr eine Kinder- und Jugendanwältin, nämlich diejenige, die jetzt im Amt ist. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft berichtet ja ein Mal im Jahr hier herinnen an den Gemeinderat beziehungsweise den Landtag. Ich kann mich da in den vergangenen Jahren durchaus an sehr intensive Diskussionen erinnern. Insbesondere wir Freiheitliche haben die Berichte der Kinder- und Jugendanwaltschaft durchaus auch immer wieder sehr kritisch gesehen. Warum? Weil unseres Erachtens insbesondere beim Thema Integration nicht die Finger in die Wunden gelegt wurden oder so ausführlich darüber berichtet wurde, wie es vielleicht erforderlich gewesen wäre - ganz im Gegenteil. Ich habe mich da auch bei Kollegen erkundigt, die schon länger hier in diesem Haus sind. Die haben beispielsweise erwähnt, dass im Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft über Jahre hindurch immer wieder vom Thema Zwangsehe in Wien berichtet wurde. Als die Freiheitlichen dieses Thema dann aufgegriffen haben, war das Problem offensichtlich von einem Jahr auf das andere plötzlich gelöst, nicht mehr existent, oder es hat schlichtweg irgendwoher vielleicht ein bisschen politischen Druck aus der politischen Führung in dieser Stadt gegeben. Das ist einmal ein Punkt. Dann gab es natürlich auch den einen oder anderen Punkt, wo es immer wieder zu Diskussionen gekommen ist. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat in ihrem Bericht aber auch immer wieder oder jedes Jahr wirklich einen Mängelkatalog angeführt, einen Mängelkatalog, der in den vergangenen Jahren auch nicht kleiner geworden ist. Insbesondere haben ja die Dauer-Lockdowns während der Corona-Pandemie in den letzten Jahren dazu geführt, dass viel mehr Kinder psychologische Anlaufstellen in Wien gebraucht hätten, die es aber nicht oder in viel zu geringem Ausmaß gegeben hat. Auch der Ausbau geht viel zu schleppend und viel zu langsam vor sich. Es gibt viel zu wenige Betreuer in den WGs der Wiener Kinder- und Jugendhilfe. Es gibt viel zu wenige Krisenpflegeeltern, und die Corona-Maßnahmen, die ja insbesondere in Wien auch viel länger angedauert haben als im Rest Österreichs und zum Teil auch viel schärfer waren, haben diese Problemsituation schlichtweg ja auch noch verschärft. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft gibt es seit dem Jahr 1991, seit mittlerweile 32 Jahren. Vom ersten Jahr an war es üblich, dass es in der Leitung sozusagen Geschlechterparität gibt, nämlich sowohl einen Anwalt als auch eine Anwältin, also Mann und Frau in der Führung. Darauf waren wir auch besonders stolz. Ich habe mir beim Presseinformationsdienst beim 25-jährigen Jubiläum angeschaut, wie wegweisend Wien da war, dass die Leitung seit 1991 von einem Mann und einer Frau besetzt ist. Jetzt, im Jahr 2023, erachtet man das offensichtlich nicht mehr als notwendig. Wie gesagt, wir haben so manche Diskussion hier auch sehr intensiv geführt. Es ist so, dass Herr Nik Nafs, der Kinder- und Jugendanwalt, seine Funktion von einem Tag auf den anderen zur Verfügung gestellt hat und jetzt offensichtlich ein Projekt, das er selbst auch mitinitiiert hat, lieber betreut. Auch auf Nachfrage bei den politischen Führungsfraktionen der Regierungsfraktionen hier in diesem Haus hat es keinerlei Informationen gegeben, was denn so plötzlich zu diesem Rücktritt geführt hat. Man kann alles Mögliche anführen. Ich hoffe nicht, dass berufliche Gründe der Grund sind. Nachdem es aber keine Äußerungen dazu gibt, lässt die Vermutung das durchaus zu. Private Gründe kann es ebenfalls geben. Sie sind natürlich selbstverständlich zu akzeptieren. Unsere Position als Freiheitliche ist mit Sicherheit nicht diejenige, dass man eine Funktion oder Leitung zwingend immer durch zwei Personen ... oder dass man darauf Wert legen muss, dass das beide Geschlechter sind. Allerdings haben wir, wie ich bereits erwähnt habe und insbesondere, wenn man diesen Mängelkatalog der Kinder- und Jugendanwaltschaft hernimmt, einfach eine Verschlechterung der Gesamtsituation für Kinder und Jugendliche in dieser Stadt - insbesondere in Zeiten wie diesen. Wir führen ja heute Diskussionen über die Problemstellungen von Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt. Gestern hatten wir wieder einen Förderskandal, morgen haben wir eine Sondersitzung. Laufend thematisieren wir Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen. Jetzt halten wir es für die schlechteste aller Maßnahmen - das sage ich Ihnen schon ganz einfach -, dass Sie jetzt die Maßnahme ergreifen, die Leitung auf eine Person zu beschränken, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Ich glaube, in Zeiten wie diesen wird die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich nicht weniger. Die Kinder- und Jugendanwälte sind mit Sicherheit nicht immer diejenigen, die jeden einzelnen Fall persönlich entgegennehmen, aber sie sind gewissermaßen schon auch die Aushängeschilder nach außen hin, egal, ob das ein männlicher oder ein weiblicher Jugendlicher ist. Der eine fühlt sich angesprochen, wenn es einen weiblichen Kinder- und Jugendanwalt gibt, der andere halt vielleicht eher bei einem männlichen. Wie bereits erwähnt: Die Arbeit wird auch nicht zwingend weniger. Insofern halten wir das für eine absolut falsche Maßnahme und sehen das in Zeiten wie diesen absolut nicht ein. Wir sehen auch nicht ein, dass hier offenbar begonnen wird, irgendwo im Kinder- und Jugendhilfebereich zu sparen. Gestern haben wir noch 5 Millionen EUR aus dem Bildungs- und Jugendressort zusätzlich für die Volkshilfe beschließen müssen. Wir haben Förderbetrug en masse, und so weiter, und so fort, und jetzt beginnen wir plötzlich, bei der Vertretung von Kindern und Jugendlichen zu sparen. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, das sehen wir als Freiheitliche absolut nicht ein. Ich glaube, dass es sich rein von der Entstehung her durchaus bewährt hat, die Leitung - wie gesagt: seit dem Jahr 1991 - entsprechend mit Mann und Frau zu besetzen. Was Sie jetzt als Begründung anführen, nämlich dass die Vorteile einer Leitung einer Organisation durch eine Person in der Verwaltungswissenschaft belegt sein sollen und eine monokratische Leitung der Kinder- und Jugendanwaltschaft angestrebt wird: Meine Damen und Herren, die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist keine Behörde in Wien, sondern sie ist eine weisungsfreie Ombudsstelle. Das soll sie auch in Zukunft bleiben. Sie soll nicht unter dem politischen Druck des entsprechenden Ressorts stehen, sondern wirklich Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt zur Verfügung stehen. Dementsprechend werden wir dem hier sicherlich nicht zustimmen. Worauf es unterm Strich nämlich hinausläuft, ist eine Schwächung der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Wien. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Bakos. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Wortmeldung von Herrn Kollegen Berger erstaunt mich ein bisschen, weil es immer die FPÖ ist, die gegen jeden einzelnen Kinder- und Jugendakt hier stimmt. Jetzt tun Sie so, als wären Sie die Großen. Also, ich kann mich an sehr viele Abstimmungsergebnisse erinnern, bei denen Sie absolut nicht dafür waren, aber sei es drum. (Abg. Stefan Berger: Wenn man so einen Blödsinn sagt!) Ja, mit dieser Gesetzesänderung erhält die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft eine neue Führungsstruktur. Wir folgen nämlich dem strukturellen Vorbild anderer Kinder- und Jugendanwaltschaften - im Übrigen in allen anderen acht Bundesländern. Wir schaffen eine einheitliche Ansprechperson für alle Kinder und Jugendlichen, gerade weil uns die Anliegen und Rechte von Kindern und Jugendlichen wichtig sind. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher und Abg. Petr Baxant, BA.) Durch diese Gesetzesänderung wird die Kinder- und Jugendanwaltschaft nämlich strukturell klarer aufgestellt, indem wir eine monokratische Leitung implementieren. Ganz klar und parallel dazu legen wir einen weiteren Fokus auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen, was Extremismusprävention betrifft, weil wir sehen: Extremismus ist ein großes Thema. Der Terroranschlag in Wien am 2. November 2020, aber auch die steigende Gewaltbereitschaft vieler anderer vereinzelter Gruppen zeigt uns: Extremismusprävention ist vielleicht so aktuell wie noch nie zuvor - auch in lebenswerten und an sich sicheren Städten wie Wien. Im Sinne der Stärkung der Extremismusprävention wird die Stadt die Arbeit des Wiener Netzwerks für Demokratiekultur und Extremismusprävention, kurz: WNED, stärken und eine eigene Projektleitung einrichten. Ercan Nik Nafs, der bisherige Kinder- und Jugendanwalt der Stadt Wien, der das WNED aufgebaut und über die letzten Jahre sehr stark geprägt hat, wird diese neue Aufgabe der Projektleitung übernehmen und hat im Zuge dessen seine Funktion als Kinder- und Jugendanwalt zurückgelegt. Ich darf mich im Namen meiner ganzen Fraktion bei Ercan Nik Nafs für seine bisherige Arbeit als Kinder- und Jugendanwalt ganz herzlich bedanken und freue mich, dass wir mit ihm einen ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet der Extremismusprävention im wichtigen Bereich des WNED gewinnen konnten. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Weil ich gesehen habe, dass die nächste Rednerin Kollegin Berner ist, die - das habe ich gestern und vorgestern gesehen - gemeinsam mit dem Kollegen Öztas schon eine Aussendung ausgeschickt hat, möchte ich zu guter Letzt vielleicht auch schon vorab ein paar Worte dazu sagen. Ich habe die Aussendung hier. Ich habe sie wirklich mit sehr viel Verwunderung gelesen, weil da einiges drinnensteht, was ich absolut gar nicht nachvollziehen kann. Das Erste ist einmal, dass Sie schreiben, wir würden kürzen. Wir kürzen mit dieser Maßnahme absolut nichts. (Zwischenruf von Abg. Ömer Öztas.) Ich weiß nicht, woher dieser Drang bei den GRÜNEN und vor allem beim Kollegen Öztas kommt, bei jeder Änderung oder bei allem, was wir im Jugendbereich gestalten - Politik ist nämlich Gestalten -, immer sofort von Kürzung zu sprechen und Kürzung zu schreien. (Erneuter Zwischenruf von Abg. Ömer Öztas.) Ich kann Ihnen eines sagen: Nicht jede Reform, die man in der Politik als Regierung macht, ist gleichzusetzen mit Einsparung oder Kürzung. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir gewinnen vielmehr etwas. Wir gewinnen hier etwas, nämlich mit Ercan Nik Nafs eine neue Projektleitung für ein Thema und für ein Anliegen, das uns alle - ganz gleich, auf welcher politischen Ebene wir uns betätigen und wo wir uns befinden - ein großes Anliegen sein sollte und dem wir mehr Gewichtung geben, nämlich eben diesem Kampf gegen Extremismus. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Wenn Sie zweitens kritisieren, dass wir jetzt von zwei auf einen Kinder- und Jugendanwalt beziehungsweise eine Kinder- und Jugendanwältin zusammenlegen, dann kritisieren Sie im Übrigen die Handhabung in allen anderen Bundesländern. Ich warte auf die Aussendung der GRÜNEN, dass Sie die Kritik, dass es eben nur einen Kinder- und Jugendanwalt gibt, auch bezüglich der anderen Bundesländer ausschicken. Auf diese Aussendung warte ich, weil genau das nämlich Ihre Kritik impliziert. Drittens behaupten Sie in unwahrer Weise auch - und das verstehe ich absolut gar nicht -, dass wir den Landesjugendreferenten abgeschafft hätten. Das steht in dieser Aussendung auch drinnen. Es gibt eine Landesjugendreferentin. Wir haben erst vor wenigen Monaten auch darüber gesprochen, weil wir den Schritt gesetzt haben, durch die Ansiedlung dieser wichtigen Funktion auf der höchsten Ebene, auf der Ebene der Abteilungsleiterin, das ganz bewusst zur höchsten Priorität zu machen. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Weiterer Zwischenruf von Abg. Ömer Öztas.) Im Übrigen wird das wie der Punkt vorher in allen anderen Bundesländern genau so gehandhabt - auch in den Bundesländern, wo Sie mitregieren. Verstehe ich also die Kritik der GRÜNEN richtig, wenn ich sage, Sie wollen nicht, dass die Jugendagenden die höchste Priorität haben? (Abg. Ömer Öztas: Sicher!) Aha, okay, also ich verstehe die Kritik nicht richtig. Dann muss ich mir aber die Frage stellen: Machen Sie ernsthafte Politik für junge Menschen? Wollen Sie, dass das zur höchsten Priorität gemacht wird? Oder machen Sie hier wirklich populistische Ansagen? Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Berner. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Schönen Mittag, guten Morgen! Ich hätte nicht gedacht, dass das heute so emotional wird. Zuerst sozusagen eine kleine tatsächliche Berichtigung: Zwei minus eins ist eins und nicht zwei. Das heißt, zwei minus eins ist weniger als zwei. Daher ist ein Kinder- und Jugendanwalt beziehungsweise eine Kinder- und Jugendanwältin weniger als zwei Kinder- und Jugendanwälte. Das ist eine Kürzung. (Abg. Thomas Weber: Gilt das auch für alle anderen Bundesländer?) Das ist einfach eine Kürzung. Wenn sie an anderer Stelle möglicherweise aufgehoben wird, dann haben Sie das mit diesem Initiativantrag nicht mittransportiert. Das, was wir aus dem Initiativantrag lesen können, ist, dass da eine Kürzung vorliegt. Darauf bezieht sich unsere Kritik, wie sich die Kritik überhaupt darauf bezieht, dass das ein Initiativantrag sein muss, also ohne Begutachtung durch Steakholder und ohne Begutachtung durch die Opposition in einem superschnell einberufenen Zusatzausschuss durchgedrückt wird, damit das heute als Initiativantrag hier vorliegen kann. Es ist mir wirklich komplett unverständlich, warum es bei einer Institution, die seit Anfang der 1990er besteht und seit Anfang der 1990er mit einer Doppelstruktur funktioniert, nicht möglich ist, gemeinsam darüber nachzudenken, wenn Sie eine Umstrukturierung wollen, und sich nicht einmal die Zeit zu nehmen, so ein Gesetz vorzuschlagen, vorzustellen und die positiven Eigenschaften, die das angeblich hat, zu erklären, damit es auch die anderen Mandatarinnen und Mandatare mittragen können. Bei einem Initiativantrag, der da nur so husch-pfusch hineingeschmissen wird, fühle ich mich in meinen demokratischen Rechten eingeschränkt. Das ist unter anderem ein Grund, warum wir das hier ablehnen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc. und Abg. Wolfgang Kieslich. - Abg. Mag. Bakos, BA: Das ist nicht husch-pfusch!) Also, ich muss mich heute echt freuen: Dass sich die GRÜNEN und die FPÖ gemeinsam für Geschlechterparität einsetzen, hat es, glaube ich, hier noch nie gegeben. (Heiterkeit bei der Rednerin sowie Abg. Thomas Weber und Abg. Mag. Emmerling, MSc.) Ich finde, das sollten wir auch beklatschen. Danke, dass Sie so weit gegangen sind. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Maximilian Krauss, MA. - Abg. Markus Ornig, MBA: Herzlichen Glückwunsch!) Das ist tatsächlich eine spannende Debatte. Bevor ich zur eigentlichen Rede komme, möchte ich eigentlich noch etwas zum WNED sagen. Ich finde wunderbar, dass wir die Arbeit des Deradikalisierungsnetzwerkes stärken. Ich glaube wirklich, dass das eine wichtige Einheit ist. Ich sehe nur nicht, was der Unterschied ist. Warum muss der Kollege, der das bis jetzt im Rahmen seiner Tätigkeit als Kinder- und Jugendanwalt geleitet hat, plötzlich als Kinder- und Jugendanwalt ausscheiden, um dieses Projekt - jetzt als Projekt - weiterzuleiten? (Abg. Markus Ornig, MBA: Wie heißt der Kollege?) Ist er damit weiter unabhängig, oder nicht? Wir wissen es nicht. Wir wissen nicht, was für Aufträge er in seiner Funktion jetzt erfüllen muss. Ich finde, das ist eine hatscherte Erklärung dafür, dass die Arbeit gegen Extremismus und für Deradikalisierung angeblich gestärkt werden soll. Wir finden, die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist eine wichtige unabhängige Einrichtung, und genau darum geht es: Diese Unabhängigkeit zu erhalten und die Organisation stabil und gut abgesichert zu erhalten. Das kann man schon strukturell verändern, aber so hat es einen extrem unangenehmen Beigeschmack. Deshalb haben wir auch einen Absetzungsantrag vorgeschlagen. Dem wurde nicht zugestimmt. Wir wollten aber heute eine Absetzung, damit wir das in Ruhe und nicht so emotional mit irgendwelchen Vorhaltungen diskutieren können. Sie wollten das nicht, also kriegen Sie jetzt diese Rede. Es tut mir leid. Warum kritisieren wir das? Erstens, weil wir wissen, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft wichtige Arbeit leistet und ein Stellenabbau in Zeiten der Krise sinnlos ist. Erst kürzlich haben wir im Stadtrechnungshofbericht wieder einmal die dramatischen Missstände in der MA 11 erklärt bekommen. Gerade jetzt müsste die Kinder- und Jugendanwaltschaft eigentlich aufgestockt werden. Wir haben das gerade vorhin in der Fragestunde gemerkt: Kritische Fragen dazu, nämlich zur MA 11, werden im Moment einfach nur kunstvoll nicht beantwortet. Es ist nicht erkennbar: Wird es Maßnahmen geben? Wird es keine geben? Gibt es Interesse, Verbesserungen zu machen, oder wie sollten solche Verbesserungen aussehen? Das können wir nicht erfahren. Da wäre aber die Kinder- und Jugendanwaltschaft der Ort, der genau diese Maßnahmen einfordert und auch kontrolliert, ob diese Maßnahmen wirklich sinnvoll sind. Der Stadtrechnungshof hat berichtet, dass 42 Prozent der Wiener Pflegekinder nicht in Wien, sondern bei Pflegeeltern außerhalb der Stadt untergebracht sind. Laut Stadtrechnungshof hatten diese Pflegeeltern bis zu drei Jahre keinen Kontakt mit der Obsorgestelle der Stadt Wien. Das heißt, die Kinder wurden abgenommen und niemand hat geschaut, wie sie in ihrer neuen Familie, ihrer neuen Pflegefamilie, ankommen, wie das dort vor Ort ausschaut und was das ist. Es geht hier um traumatisierte Kinder. Es geht nicht um einen Koffer, den ich in eine andere Familie stelle. Die sind drei Jahre lang dort in dieser Familie alleine gewesen, ohne dass es eine Nachricht darüber gab, ob es denen dort gutgeht, ob die Abnahme in dieser Form überhaupt sinnvoll ist oder ob es ihnen in ihrer Ursprungsfamilie nicht womöglich besser gegangen wäre. Das, finde ich, ist wirklich eine Katastrophe. Dazu gab es bis jetzt keine Antwort. Das ist nur ein Beispiel dafür, worum sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft und ihre Ombudsstellen kümmern und warum es notwendig ist, dass sich da unabhängige ExpertInnen einsetzen können und eventuelle Fehler, die vielleicht auch gar nicht absichtlich passiert sind, aufzeigen können. Das braucht personelle und finanzielle Ressourcen. Es muss so sein, dass die Schlagkraft der Kinder- und Jugendanwaltschaft ausgebaut und nicht reduziert. Wir verschließen uns niemals Restrukturierungen, solange sichergestellt ist, dass die Institution als Ganzes sinnvoll und gut und womöglich besser weiterarbeiten kann. Seit den 1990er Jahren gibt es die doppelte Führungsstruktur. Wenn das nicht mehr sinnvoll sein sollte, dann braucht es dazu eine öffentliche Debatte. Es hat einen Grund, warum das in Wien so eingeführt worden ist. Nur zu sagen: Die anderen machen es auch so, deshalb brauchen wir das nicht, ist im Sinne einer demokratischen Auseinandersetzung ein bissel ein dünnes Argument. (Beifall bei den GRÜNEN.) Eine Gesetzesnovelle stellt man normalerweise öffentlich vor. Man redet mit den Stakeholdern, man holt Pros und Kontras ein, und am Schluss gibt es eine gemeinsame demokratische Entscheidung. So stelle ich mir vor, dass wir hier arbeiten, und so würde ich auch gerne weiterarbeiten. Wir wollen Transparenz und eine starke unabhängige Kinder- und Jugendanwaltschaft und keine Husch-Pfusch- Novelle. Deshalb werden wir heute gegen diese Novelle stimmen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Gremel. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Marcus Gremel, MBA (SPÖ): Sehr geehrter Präsident! Werter Herr Stadtrat! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erspare es mir jetzt, den Vergleich zur Bundesebene zu ziehen und zu diskutieren, wie oft die GRÜNEN und die ÖVP irgendwelche Gesetzesvorlagen per Initiativantrag einbringen. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Wir machen das schon selbst! - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: ... was Sie dazu sagen! Da wird das Ende der Demokratie heraufbeschworen von der SPÖ!) Das bringt uns, glaube ich, insgesamt nicht weiter, aber schauen Sie: Genauso, wie es Ihr demokratisches Recht und auch Empfinden ist, sich hier nicht genug gehört zu fühlen, ist es natürlich auch unsere legitime demokratische Möglichkeit, eine Gesetzesänderung auf diesem Weg in die Wege zu leiten. Das ist jetzt vielleicht nicht das Ding, was man im besten Fall macht, oder der schönste Usus, das gebe ich schon zu. Nur, manchmal muss es auch schnell gehen. Das kann ich Ihnen schon erklären. Der Kollege Ercan Nik Nafs hat sich entschieden, sozusagen einen wesentlichen Teil seiner bisherigen Arbeit in Zukunft in einer eigenen Projektleitung, einer Projektleitung in der Magistratsabteilung 11 für die Arbeit am Netzwerk Demokratiekultur und Prävention, fortzusetzen und sich voll und ganz darauf zu konzentrieren. Dieses Netzwerk ist übrigens einzigartig in ganz Österreich. Es ist richtungsweisend für die Deradikalisierungsarbeit in einer Großstadt wie Wien gewesen und wurde mit dem Österreichischen Verwaltungspreis ausgezeichnet. Es ist wirklich eine tolle Einrichtung, sodass ich sehr stolz darauf bin, dass ich seit einigen Jahren dort auch im Rahmen der Steuerungsgruppe mitwirken darf. Es werden alle Magistratsabteilungen der Stadt, die in irgendeiner Art und Weise mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, aber auch der Verfassungsschutz, die Polizei, die Bildungsdirektion, und so weiter, und so fort in regelmäßigen Abständen sowohl auf Ebene der Steuerungsgruppe - sozusagen der höchsten leitenden Funktionärinnen und Funktionäre - als auch in den Kompetenzstellen - das heißt, die Beamtinnen und Beamten, die tatsächlich tagtäglich an der Deradikalisierung in unserer Stadt arbeiten - an einen Tisch geholt. Gemeinsam werden Strategien und Projekte für die Extremismusprävention erarbeitet, umgesetzt und auch evaluiert. Das ist wirklich ein Vorzeigeprojekt, das ganz großartig ist. Es ist unter anderem deswegen so großartig, weil Ercan Nik Nafs dieses Netzwerk mit seiner größtmöglichen Expertise, die es in diesem Bereich überhaupt gibt, seit vielen, vielen Jahren hervorragend leitet. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Dass er sich entschieden hat, das weiter zu tun und sich darauf zu konzentrieren, bedeutet jedenfalls auch eine Stärkung, nämlich mehr Zeit und mehr Ressourcen für diese Netzwerkarbeit. Das finde ich gut. Das hat ein Schwerpunkt in unserer Stadt zu sein - nicht nur, aber auch auf Grund von Situationen wie den Angriffen auf die Kurdinnen und Kurden, die wir in Favoriten erlebt haben, aber natürlich auch auf Grund des Terroranschlages, den unsere Stadt erleiden musste. Wenn diese Entscheidung gefallen ist, dann muss es eben manchmal schnell gehen, weil man sonst neu ausschreiben muss, und zwar sofort und bis 2024 eine interimistische Besetzung mit einer zweiten Person anstreben muss, was nur begrenzt Sinn macht, wenn man sich ohnedies schon überlegt: Na ja, in den anderen Bundesländern - und zwar in allen - gibt es nur eine Person. Nicht nur das: Auch in Wien kennen wir aus diversen anderen Anwaltschaften, zum Beispiel der PatientInnenanwaltschaft, dass eine monokratische Führung durchaus auch Vorteile hat, weil es klare Entscheidungsstrukturen oder eine einheitliche Ansprechperson gibt, sodass man so eine Änderung auch einmal vorzieht. Ich kann Sie auch beruhigen, was die Geschlechterparität angelangt: Es gibt in der Kinder- und Jugendanwaltschaft ganz viele andere Personen, die den direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen prägen, und zwar eines jedweden Geschlechts. Ich darf auch jegliche Befürchtung zerstreuen, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft hinkünftig nicht mehr weisungsfrei wäre. Das ist selbstverständlich nicht der Fall. Ich verstehe, dass die GRÜNEN argumentieren, dass es im Rahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaft eine Kürzung ist. Natürlich ist eine Person weniger auch eine Kürzung. Das ist klar. (Abg. Ömer Öztas: Eben! Eben!) Dafür feiern wir bitte gemeinsam ab, dass es im Rahmen der MA 11 eine Aufstockung an Dienstposten gibt, nämlich jedenfalls bei dieser Projektleitung, und einen Schwerpunkt auf der Deradikalisierung. (Abg. Ömer Öztas: Sie haben vorher gesagt, es gibt keine ...) Was ich Ihnen ... Hören Sie mir zu, Herr Kollege Öztas! Ich bin noch nicht fertig mit meiner Ausführung. Sie können sich danach gerne echauffieren, auch gerne hier am Rednerinnen- und Rednerpult. Schauen Sie, es ist im Rahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaft vielleicht eine Kürzung, insgesamt gesehen natürlich nicht. Es ist höchstens eine Verschiebung, weil nämlich nicht nur die Zuständigkeit und die Betreuung des Netzwerks für Deradikalisierung und Demokratiekultur und Prävention in die MA 11, in die neue Projektleitung, wandern, sondern eben auch die inhaltlichen Kompetenzen, also nicht nur die Person, sondern auch die inhaltliche Arbeit, die ja dadurch auch bei der KJA in diesem Ausmaß, in dem sie bisher dort gelagert ist, sozusagen nicht mehr anfällt. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.: Man kann sich alles schönreden!) Vielleicht konnte das ein bissel für Aufklärung sorgen. Ich möchte abschließend noch die Gelegenheit nutzen, mich auch höchstpersönlich beim Kollegen Ercan Nik Nafs für seine hervorragende Arbeit in den vielen letzten Jahren für die Wiener Kinder und Jugendlichen bedanken. Ich freue mich, dass wir hier weitertun können. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Öztas. Ich erteile es ihm. Abg. Ömer Öztas (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil bei den Regierungsparteien anscheinend nicht so ganz angekommen ist, was unsere Kritik ist, möchte ich sie heute gerne noch einmal bestärken und die drei wichtigsten Punkte aus der OTS - ich weiß auch nicht, ob Sie sie alle gelesen haben - hier noch einmal vortragen. Unsere Kritik bezieht sich darauf, dass einerseits keine Parität mehr gegeben ist. Kollege Berger hat es vorhin erwähnt - lustigerweise muss ich ihm einmal zustimmen -, dass es dadurch nicht mehr möglich ist, dass man sich wie bisher entweder an eine weibliche Kinder- und Jugendanwältin oder an den männlichen Kinder- und Jugendanwalt wenden kann, je nachdem, wo man sich sicher fühlt. Das gibt es in der Zukunft nicht mehr. Ein zweiter Kritikpunkt ist, dass eine Person eine Überforderung ist. Ich mache das nicht oft, aber ich müsste hier einmal ein türkisches Zitat - nein, eigentlich ist es eine Redewendung - nennen, die besagt, dass zwei Köpfe besser denken als ein Kopf. Das denken wir auch. Es wird ein Qualitätsverlust stattfinden, wenn nur eine Person als Kinder- und Jugendanwalt hier ist statt zwei Personen. (Zwischenruf von Abg. Thomas Weber.) Bitte? Na, dann rufen Sie nicht herein, Herr Kollege. Der dritte Kritikpunkt ist, und das steht im Initiativantrag: "In der Verwaltungswissenschaft sind die Vorteile einer Leitung einer Organisationseinheit durch eine Person belegt." Das ist eine Behauptung, sehr geehrte Damen und Herren. Wo ist der Beleg? Wo ist der Beleg dafür? Das ist Kindergartenniveau, wenn ich irgendetwas behaupte, ohne einen Beleg dafür zu haben, ohne ein Argument dafür zu haben. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich kann mich hier hinstellen und sagen: Studien beweisen, dass Punkt, Punkt, Punkt. Wenn ich die Studie nicht zeige, dann ... Wo ist der Beleg dafür? Also bitte, das ist meiner Meinung nach eine Respektlosigkeit gegenüber der Opposition und allen in diesem Haus, wenn man für Sachen, die man behauptet, nicht einmal Belege hat. (Beifall bei den GRÜNEN.). Der dritte Punkt bezieht sich auf die Art und Weise: Diese Gesetzesänderung ist ein Initiativantrag. Meine Kollegin Berner hat das vorhin noch einmal erwähnt: Es geht auch anders. Man muss nicht immer kurzfristig einen Initiativantrag einbringen, eine Woche vorher einen Sonderausschuss einberufen und das dann gleich am nächsten Tag im Plenum beschließen. Ich habe Ihnen einmal etwas mitgebracht: Auch im Salzburger Landtag wurde erst im Dezember beziehungsweise davor eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beschlossen beziehungsweise in Begutachtung gebracht. Ich habe Ihnen eine Stellungnahme der Volksanwaltschaft mitgebracht, die da beispielsweise als Stakeholder eintritt und sagt: Wir finden das positiv beziehungsweise negativ. Das gibt es Wien nicht. Sie bringen als Regierung die ganze Zeit Initiativanträge ein. Wir haben uns das angeschaut: Sie haben bis jetzt fast so viele eingebracht, wie wir in fünf Jahren in der Regierung eingebracht haben. Das ist meiner Meinung nach auch eine Respektlosigkeit gegenüber der Opposition und allen Leuten, die hier mitarbeiten möchten und auch eine Stellungnahme abgeben wollen. (Beifall bei den GRÜNEN.). Zu guter Letzt die Behauptung mit der Kürzung: Ich meine, das ist einfache Mathematik. Zwei und eins. Eins ist weniger. Sie verkürzen von zwei Menschen auf eine Person. Dasselbe beim Landesjugendreferenten: Es gab einen eigenen Landesjugendreferenten, eine einzige Person, die dafür zuständig ist. Sie haben diese Position abgeschafft und es der MA 13-Leitung gegeben. Die MA 13-Leitung hat tausend andere Sachen zu tun. (Abg. Dolores Bakos, BA: Es ist von da nach da!) Sie reden darüber, dass hier die Jugendarbeit beziehungsweise die Jugend bestärkt wird. Eher wird sie thematisch nach unten gesetzt. Ich wiederhole mich: Wenn es mehrere Personen gibt, denken zwei Köpfe mehr als einer. (Beifall bei den GRÜNEN.). Zu guter Letzt möchte ich mich bei Ercan Nik Nafs, dem scheidenden Kinder- und Jugendanwalt, bedanken. Wir hatten hier und auch privat eine sehr konstruktive Gesprächsbasis. Danke auch an alle bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft, besonders an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Sehr geehrte Abgeordnete! Ich danke für die sehr unterschiedliche Debatte. Wichtig ist mir - auch als Berichterstatter -, anzumerken, dass die Ressourcen in der Kinder- und Jugendanwaltschaft in dieser Legislaturperiode personell schon aufgestockt worden sind und dass eine Aufgabe, die für unsere Stadt sehr, sehr wichtig ist, nämlich der Kampf gegen Radikalität und gegen Extremismus, durch eine Projektleitung innerhalb der MA 11 gestärkt wird. Ich freue mich über den Initiativantrag, der in diesem Haus beschlossen wird, sodass es eine einheitliche Führung und eine klare Führungsstruktur gibt. Auch als zuständiger Stadtrat halte ich so eine Führungsstruktur für sinnvoll. Ich bitte deshalb um Zustimmung und danke dem bisherigen Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs für seine bisherige sehr engagierte Tätigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt. Seine zukünftige Aufgabe wird mindestens genauso wichtig sein, nämlich junge Menschen vor Extremismus zu schützen. Da freue ich mich auf die Zusammenarbeit in diesem gemeinsamen Kampf gegen Extremismus in unserer Stadt. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, NEOS und ÖVP beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und ersuche jene Mitglieder, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist damit wieder mit Stimmen von SPÖ, NEOS und ÖVP beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 12.55 Uhr.) Landtag, 21. WP 26. Jänner 2023 19. Sitzung / 2 Landtag, 21. WP 26. Jänner 2023 19. Sitzung / 20