Wiener Landtag 21. Wahlperiode 17. Sitzung vom 23. November 2022 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Nachruf auf Gemeinderat und Landtagsabgeordneten a.D. Ing. Karl Svoboda S. 3 3. Mitteilung von Präsident Ernst Woller betreffend die Anwendung des elektronischen Schriftverkehrs im Wiener Landtag S. 3 4. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-2279547-2022-KSP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-2280514-2022-KFP/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP-2282000-2022-KGR/LM) S. 6 4. Anfrage (FSP-2282430-2022-KVP/LM) S. 8 5. Anfrage (FSP-2112651-2022-KGR/LM) S. 9 6. Anfrage (FSP-2119558-2022-KVP/LM) S. 12 5. AST-2265689-2022-KSP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Die Länder brauchen mehr Unterstützung durch den Bund bei Bildung, Gesundheit, Pflege und Klimaschutz" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch S. 13 StR Dominik Nepp, MA S. 15 Abg. Markus Ornig, MBA S. 15 StRin Mag. Judith Pühringer S. 16 Abg. Dr. Katarzyna Greco, MBA S. 17 Abg. Maximilian Krauss, MA S. 18 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 19 StR Peter Kraus, BSc S. 20 Abg. Harald Zierfuß S. 21 Abg. Kurt Wagner S. 21 6. Mitteilung des Einlaufs S. 22 7. Umstellung der Tagesordnung S. 23 8. Begrüßung der Volksanwältin Gaby Schwarz und der Volksanwälte Mag. Bernhard Achitz und Dr. Walter Rosenkranz S. 23 9. 1823759-2022; MD-LTG, P 1: 43. Bericht der Volksanwaltschaft 2021 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Veronika Matiasek S. 23 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 25 Abg. David Ellensohn S. 27 Abg. Sabine Keri S. 28 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 30 Abg. Wolfgang Seidl S. 32 Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 33 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 34 Abg. Hannes Taborsky S. 36 Abg. Christian Oxonitsch S. 37 Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan S. 40 Volksanwältin Gaby Schwarz S. 42 Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz S. 43 Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz S. 44 Abstimmung S. 46 10. 2088886-2022-GGK; P 2: Wiener Umweltbericht 2020/2021 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 47 Rednerinnen: Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia S. 47 Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 47 Abstimmung S. 49 11. 2159912-2022-GGK; P 3: Wiener Landwirtschaftsbericht für die Jahre 2017 bis 2021 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 49 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Anton Mahdalik S. 49 Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia S. 49 Abg. Ernst Holzmann S. 50 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 51 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 53 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 53 Abstimmung S. 54 12. LG-2172086-2022-LAT; P 4: Änderung der Wiener Stadtverfassung (Beilage Nr. 29/2022) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 54 Redner: Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 54 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 55 Abg. Mag. Josef Taucher S. 56 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 56 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 57 Abstimmung S. 57 13. LG-2275655-2022-LAT; P 9: 3. Dienstrechts-Novelle 2022 (Beilage Nr. 35/2022) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 57 Rednerin bzw. Redner: Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 57 Abg. Mag. Gerhard Spitzer S. 58 Abg. Mag. Barbara Huemer S. 58 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 59 Abstimmung S. 59 14. LG-2275634-2022-LAT; P 8: Änderung des Wiener Bedienstetengesetzes (Beilage Nr. 34/2022) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 59 Abstimmung S. 59 15. LG-486309-2022; P 5: Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 - Wr. KAG und Wiener Gesundheitsfonds- Gesetzes 2017 (Beilage Nr. 27/20229 Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 60 Redner: Abg. Wolfgang Seidl S. 60 Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA S. 60 Abg. Christian Deutsch S. 61 Abg. Wolfgang Seidl S. 62 Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 62 Abstimmung S. 62 16. LG-1790643-2022; P 6: Änderung des Wiener Kindergartengesetzes - WKGG (Beilage Nr. 31/2022) Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA S. 63 Rednerin: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 63 17. DRI-2292008-2022-KFP/LAT: Dringlicher Antrag von Abg. Maximilian Krauss, MA, Abg. Wolfgang Seidl, Abg. Veronika Matiasek und Abg. Stefan Berger betreffend Umsetzung Sozialhilfe- Grundsatzgesetz Begründung: Abg. Maximilian Krauss, MA S. 65 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Maximilian Krauss, MA S. 65 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 66 Abg. Viktoria Spielmann, BA S. 67 Abg. Ingrid Korosec S. 69 Abg. Kurt Wagner S. 70 StR Dominik Nepp, MA S. 71 Abg. Thomas Weber S. 73 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (tatsächliche Berichtigung) S. 74 Abg. Georg Prack, BA S. 74 Abg. Gabriele Mörk S. 75 Abg. Wolfgang Seidl S. 76 Abstimmung S. 77 Weitere Rednerinnen bzw. Redner zur Postnummer 6: Abg. Mag. Mag. Julia Malle S. 78 Abg. Harald Zierfuß S. 79 Abg. Mag. Marcus Gremel, MBA S. 79 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 81 Abg. Stefan Berger S. 82 Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA S. 83 Abstimmung S. 83 18. LG-1791707-2022; P 7: Änderung des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes - WTBG (Beilage Nr. 30/2022) Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA S. 84 Abstimmung S. 84 (Beginn um 9.01 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie ersuchen, die Plätze einzunehmen und den Lärmpegel etwas zu reduzieren. Die Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Entschuldigt sind ganztägig die Abgeordneten Holawatsch, Hursky, Kowarik und Schober. Zeitweise entschuldigt sind Mag. Aichinger bis 11 Uhr und Abg. Reindl bis 10.30 Uhr. Ich darf Sie zu Beginn dieser Landtagssitzung um ein kurzes Gedenken ersuchen. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzen.) Der Wiener Landtag trauert um den ehemaligen Abgeordneten und Vorsitzenden des SPÖ- Gemeinderatsklubs Karl Svoboda, der am 1. November, kurz vor seinem 93. Geburtstag, verstorben ist. Karl Svoboda war von 1978 bis 1979 Bezirksrat in Favoriten und von 1979 bis 1996 Mitglied des Wiener Landtages und Gemeinderates. Von 1988 bis 1996 war er zudem Vorsitzender des SPÖ-Gemeinderatsklubs. Er hat sich in seinen politischen Funktionen immer für die Menschen eingesetzt, politisch, sozial und gesellschaftlich. Wir werden ihm immer ein ehrendes Andenken bewahren. - Danke für das Gedenken. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.) Sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gebe ich folgende Mitteilung bekannt: Mit Beschluss des Wiener Landtages vom 27. Juni 2019 wurde im § 6a der Geschäftsordnung des Landtages für Wien die Grundlage für den elektronischen Schriftverkehr im Wiener Landtag geschaffen. Diese Bestimmung findet erst Anwendung, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb beziehungsweise teilweisen Echtbetrieb vorliegen. Dieser jeweilige Zeitpunkt ist vom Präsidenten des Wiener Landtages durch Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien bekannt zu geben. Es wurde nunmehr festgestellt, dass die elektronische Einbringung von Anbringen in den Wiener Landtag durch die Abgeordneten, insbesondere von Anträgen und Initiativanträgen, als auch die elektronische Einbringung von Anfragen an den Landeshauptmann und die zuständigen Mitglieder der Landesregierung technisch und organisatorisch einwandfrei funktionieren. Ich gebe somit bekannt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb der elektronischen Einbringung von Anbringen in den Wiener Landtag durch die Abgeordneten, insbesondere von Anträgen und Initiativanträgen, als auch die elektronische Einbringung von Anfragen an den Landeshauptmann und die zuständigen Mitglieder der Landesregierung nunmehr vorliegen. Der Echtbetrieb kommt somit für die zukünftigen Sitzungen des Wiener Landtages zur Anwendung. Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-2279547-2022-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Wieninger gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Wien hat zur Jahreshälfte den Vorsitz der Landeshauptleute-Konferenz übernommen. Vor diesem Hintergrund fand am 15. November 2022 auch die Landesfrauenreferentinnen-Konferenz in Wien statt. Welche inhaltlichen und politischen Schwerpunkte gab es beim Austausch mit den Frauenlandesrätinnen der anderen Bundesländer?) Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: (Die Rednerin seufzt, bevor sie das Wort ergreift.) Einen wunderschönen guten Morgen! (Heiterkeit.) - Das Mikro war schon an, gell? (Neuerliche Heiterkeit.) Das war ein Freudenseufzer. - Einen wunderschönen guten Morgen, lieber Herr Bürgermeister, lieber Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Abgeordnete, gerade in Zeiten mit so großen Herausforderungen ist es ganz besonders wichtig, konstruktiv zusammenzuarbeiten und gemeinsam Lösungen zu suchen. Das haben wir hier vor wenigen Tagen - wie ich jetzt meine, vorbildlich - im Rathaus getan, nämlich bei der Landesfrauenreferentinnenkonferenz. Wir haben alle Beschlüsse, und es waren immerhin 15, einstimmig zusammengebracht. Es waren sehr, sehr wichtige Themen dabei, wie - wenn ich nur beispielhaft einige anführen darf - das Thema Gewalt gegen Frauen. Da haben wir uns mit der Frau Ministerin ausgetauscht, und es wurde auch ihre Unterstützung, was den Opferschutz, was die Täterarbeit, was aber auch die Prävention betrifft, formuliert. Wir haben auch vorgeschlagen, Maßnahmen im Schulbereich zu setzen. Des Weiteren haben wir uns mit dem Thema Väterkarenz auseinandergesetzt, was ganz, ganz wesentlich für die Frauen ist, auch in Bezug auf die Aufteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit. Da hat ja auch die Frauenbefragung in Wien ergeben, dass das für die Frauen ganz, ganz wesentlich ist - aber das betrifft nicht nur Wien, das betrifft andere Bundesländer genauso -, denn was ganz klar ist, und ich sage das auch immer wieder ganz gerne: Eine Stunde Frau ist offensichtlich nicht eine Stunde Mann. Auch das Thema Armutsbekämpfung kam aus den Bundesländern und fand große Zustimmung und wurde auch mit der Frau Ministerin diskutiert. Ich möchte abschließend noch einmal hervorstreichen, dass wir wirklich parteiübergreifend mit allen Bundesländern, mit allen Fraktionen sehr, sehr gut zusammenarbeiten und uns wirklich bemüht haben, in diesem Gremium der Landesfrauenreferentinnenkonferenz auch Brücken zu schlagen, weil für uns ganz klar ist, dass all die Krisen, die wir in den vergangenen Jahren gehabt haben, schließlich nicht als Krisen der Frauen in unserem Land übrig bleiben dürfen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Matiasek gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, Sie haben jetzt bei den paar Bereichen, die Sie aufgezählt haben, unter anderem auch den Schulbereich erwähnt. Ich nehme an, dass es hier auch um die zukünftige Berufswahl von Mädchen geht, also dass man versucht - was wir ja schon sehr lange tun, zumindest seit 2005, als ich in dieses Haus gekommen bin, war das immer wieder Thema -, Mädchen verstärkt für technische Berufe oder für MINT-Studien zu interessieren. Meine Frage: In welche Richtung soll konkret etwa die Entwicklung im Schulbereich - länderübergreifend, aber auch ganz speziell in Wien - erfolgen? (Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál - sich zum Vorsitzenden umwendend, da nach mehreren Sekunden noch keine Worterteilung erfolgt und auch das Mikrofon der Rednerin nicht eingeschaltet ist -: Darf ich schon?) Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. - Ich habe gerade versucht, die Technik einzustellen. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: O je, das hat nicht so funktioniert, lieber Herr Präsident. Liebe Frau Abgeordnete, wir haben im Bereich der Landesfrauenreferentinnenkonferenz vor allem auch über das Thema Gewaltschutz gesprochen, und zwar über Präventionsarbeit schon bei Kindern und Jugendlichen. Ich habe dort auch unser Projekt "Respekt" eingebracht, das wir in Wiener Schulen haben, wo es auch einen Mädchenschwerpunkt gibt und darum geht, Burschen Respekt gegenüber Mädchen beizubringen, Mädchen Respekt gegenüber Burschen, damit hier ein gutes Zusammenleben funktioniert. Auch das wurde bei dieser Landesfrauenreferentinnenkonferenz diskutiert. Aber Sie haben natürlich völlig recht: Das Aufbrechen von Rollenbildern, auch im Zusammenhang mit der Berufswahl, ist etwas ganz, ganz Wesentliches. Das machen wir in der Stadt schon lange. Wir haben den Töchtertag, wir hatten sogar jetzt neu den Töchtertag an der Volksschule, wo wir noch früher ansetzen, um die Mädels bereits in der Volksschule zu animieren, sich andere Berufe anzuschauen. Es hat sich auch aus der Frauenbefragung ergeben, dass diese Einteilung in Frauenberufe und Männerberufe den Frauen in unserer Stadt gar nicht taugt, sondern dass sie wollen, dass die jungen Mädels gefördert werden, sich andere Berufe in den sogenannten MINT-Fächern anzuschauen. Deshalb haben wir uns entschlossen, bei der MA 39 - das ist die Prüf- und Zertifizierungsanstalt der Stadt Wien - ein neues Projekt unter dem Titel "Mädchen feiern Technik" zu starten - denn dort arbeiten ganz, ganz viele großartige Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen -, um auch dort die Mädchen einzuladen, diese Berufe näher kennen zu lernen. Was wir uns von der Frau Ministerin erwarten, ist, dass sie auch Österreich-weit - denn die gleichen Themen betreffen die anderen Bundesländer genauso wie Wien - Kampagnen startet, um Rollenklischees, alte Rollenbilder aufzubrechen. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Spielmann gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Schönen guten Morgen auch von meiner Seite! Wir haben vorhin gehört, dass es auch zum Thema Väterkarenz Beschlüsse gab. Das finde ich sehr wichtig und notwendig. Ich habe mir dann auch noch einmal die Zahlen für Wien angeschaut: Knapp 7 Prozent der Männer waren 2019 in Elternkarenz, nur 143 nahmen den Papa-Monat in Anspruch - und wir haben über 60.000 Beschäftigte, also die Anzahl ist verschwindend gering -, und nur 0,33 Prozent der Männer nützen die Elternteilzeit. Jetzt wäre meine konkrete Frage, weil Sie ja angekündigt haben, dass es eine Informationskampagne der Stadt Wien geben soll, was da die konkreten Anreizmöglichkeiten sind, um das auch für die Stadt Wien konkret zu verbessern. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Es ist natürlich schon so, dass wir in Wien viel bessere Zahlen haben als alle anderen Bundesländer. Das kann uns einerseits ein bisschen stolz machen, es heißt aber definitiv auch, dass wir uns darauf nicht ausruhen dürfen, denn berauschend sind die Zahlen trotzdem nicht. Es hat sich, wie ich eingangs bereits gesagt habe, auch in der Frauenbefragung ergeben, dass die Aufteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit nach wie vor nur zu Lasten der Frauen geht. Selbst Frauen, die Vollzeit arbeiten, müssen zu Hause alle möglichen Betreuungen, egal, ob Kinder oder zu pflegende Angehörige, alleine schultern. Deshalb wird es Maßnahmen geben müssen, um das noch attraktiver zu machen. Das ist einerseits jetzt bei dieser Landesfrauenreferentinnenkonferenz besprochen worden, und andererseits werden wir uns natürlich in Wien auch überlegen: Wie können wir die Väterkarenz noch mehr bewerben, um auch eine Bewusstseinsbildung zu schaffen, um da auch eine wirklich gesellschaftliche Änderung zu schaffen, aber auch konkret in der Stadt Wien noch Maßnahmen setzen, um das zu verbessern, denn die Zahlen müssen definitiv ausgebaut werden. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Anfrage wurde von Herrn Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. - Ach so, Entschuldigung. Ich habe schon umgeblättert. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Keri gestellt. - Bitte um Beantwortung. - Ah, Entschuldigung, bitte um die Frage. Abg. Sabine Keri (ÖVP): Also ich beantworte jetzt eine Frage. - Nein, ich mache es kurz: Guten Morgen! Ich möchte auch in die Richtung Väterkarenz gehen. Wir hatten ja vor einigen Jahren einen Antrag, dass man eine Befragung in der Stadt Wien macht, warum Männer nicht vermehrt in die Väterkarenz gehen, obwohl die Stadt Wien als Arbeitgeber den gleichen Lohn bezahlt und die Stadt Wien ja eigentlich eine Vorbildrolle als Arbeitgeber hat. Dieser Antrag ist leider abgelehnt worden, die Befragung hat nie stattgefunden. Meine Frage: Können Sie sich vorstellen, jetzt so eine Befragung durchzuführen, bevor man dann eine Informationskampagne startet? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ich weiß nicht, ob ich mir da eine Befragung vorstellen kann, ich würde aber an dieser Stelle jetzt auch nichts ausschließen. Was es auf jeden Fall geben wird, sind intensive Gespräche mit der Gleichbehandlungsbeauftragten der Stadt Wien und natürlich mit dem Herrn Personalstadtrat, weil das wie gesagt bei der Frauenbefragung ein sehr, sehr wesentliches Thema war, und das können wir auch jetzt nicht mehr auslassen. Ob es eine Befragung geben wird oder nicht, das kann ich jetzt nicht beantworten - das muss ich ehrlich sagen -, das wäre nicht seriös. Aber wir werden uns des Themas sicher annehmen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung der 1. Anfrage. Die 2. Anfrage (FSP-2280514-2022-KFP/LM) wurde von Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Die Aufwendungen für die Mindestsicherung in Wien explodieren. Obwohl in Wien nur knapp mehr als 20 Prozent der Bevölkerung österreichweit lebt, liegt der österreichweite Aufwand für die Mindestsicherung bei mehr als 60 Prozent. Ein Grund für diese augenscheinliche Schieflage ist, dass Wien noch immer nicht das Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, BGBl. I Nr. 41/2019) und damit die Verfassungskonformität umgesetzt hat. Wie viele Bezieher der Wiener Mindestsicherung haben eine österreichische Staatsbürgerschaft?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie stellen mir die Frage - und ich verstehe es eigentlich nicht ganz, ehrlich gesagt -: "Wie viele Bezieher der Wiener Mindestsicherung haben eine österreichische Staatsbürgerschaft?" - Das ist eine Frage nach Zahlen, die wir eigentlich regelmäßig in den Berichten der Magistratsabteilung 40 veröffentlichen. Sie können sie auch nachlesen. Seit 2017 werden diese Zahlen im jährlichen Bericht über die Mindestsicherung veröffentlicht. Sie werden veröffentlicht über die Statistik Austria, weil wir in allen Bundesländern die Statistik der Sozialhilfe und Mindestsicherung der Statistik Austria für die gesamtösterreichische Darstellung zur Verfügung stellen. Sie können sie auch auf der Homepage der Stadt Wien nachlesen. Wenn Sie wollen, gebe ich Ihnen dann den Downloadlink dazu, aber Sie kennen ihn ohnedies, denn wir haben das ja erst vor Kurzem auch im Ausschuss besprochen. Und um die Frage zu beantworten: 49.825. Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Die Zahl, die auf der Homepage der Stadt Wien veröffentlicht ist, beinhaltet Österreicher und EU-Bürger, allerdings nicht die alleinige Zahl jener Personen, die die Mindestsicherung beziehen und die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Ich habe mir das gestern noch einmal angeschaut. Aber vielleicht gibt es irgendwo ein Geheimpapier, das Ihnen zugänglich ist. Das, was mir zugänglich ist, ist wie gesagt eine Zahl, in der alle EU-Bürger zusammengefasst werden. Jetzt allerdings zu meiner Frage: Wie Sie wissen, werden wir heute die Volksanwälte in diesem Haus begrüßen dürfen, und ich möchte Ihnen nur einen Satz aus dem aktuellen Bericht vorlesen, der wie folgt lautet: "Zwar wurden mit der Novelle LGBI. 22/2020 geringfügige Anpassungen vorgenommen, die umfassende Umsetzung der grundsatzgesetzlichen Vorgaben ist aber - mehr als zwei Jahre nach Ablauf der vorgegebenen Frist - immer noch ausständig." Das heißt, das Wiener Mindestsicherungsgesetz ist noch immer nicht verfassungskonform. Jetzt meine Frage: Die Volksanwälte schreiben das so. Heute wird hier darüber berichtet werden. Wie lange wird es noch dauern, bis wir die grundsatzgesetzlichen Vorgaben erreichen? Amtsf. StR Peter Hacker: Auch in dieser Frage wird Sie meine Antwort nicht überraschen, denn auch diese Debatte haben wir schon oft und oft geführt, und Sie kriegen immer die gleiche Antwort: Es ist ein Unterschied, ob wir ein Gesetz abgeschrieben haben, das die schwarz-blaue Bundesregierung gemacht hat, oder ob wir verfassungskonform sind. Faktum ist, in der österreichischen Bundesverfassung steht, die Bundesländer sind verantwortlich für die Armutsbekämpfung. Die Grundvoraussetzung, um das umsetzen zu können, ist ein Grundsatzgesetz, das diesem Anspruch auch gerecht wird. Und wie wir erkennen können und Sie auch erkennen können, hat der Verfassungsgerichtshof diese Frage schon mehrfach gewürdigt und etliche elementare Bestandteile des Gesetzes Ihrer Fraktionsgemeinschaft aufgehoben, und er hat jetzt schon wieder Beschlüsse gefasst, mit denen er Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes aufgehoben hat, und es gibt schon wieder ein Prüfungsverfahren über das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Aber auch in Wien!) Ich bleibe daher dabei: Dem Verfassungsgrundsatz Armutsbekämpfung entspricht die Wiener Gesetzgebung - was nicht heißt, dass man sie nicht permanent weiterentwickeln kann. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Mir san mir!) Und wir haben ja auch schon viele Weiterentwicklungen gemacht - das wissen Sie, denn wir haben sie hier im Haus gemeinsam beschlossen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Spielmann gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Schönen guten Morgen! Meine Frage geht eher in eine andere Richtung, denn wir werden ja heute noch intensiv über die Mindestsicherung und auch über die Verfassungskonformität diskutieren. Bei uns ist, weil ja in der Wiener Mindestsicherungsverordnung drinnensteht, dass man auch die Belastungen, die durch die Energiekosten und Heizkosten entstehen, abfedern kann, die Frage aufgekommen, ob es möglich ist, diese Energiekosten und Heizkosten auszuweisen und ob das auch inflationsangepasst abgegolten wird. Das ist wichtig für die Menschen, die gerade in der Mindestsicherung sind, denn wir haben es trotzdem mit einer Inflation von 11 Prozent zu tun. Es wäre doch wichtig, das inflationsangepasst abzugelten. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Eigentlich müssen wir im Hinblick auf Ihre Fragestellung drei Teile sehen. Das eine ist die Kernmindestsicherungsleistung. In der Kernmindestsicherungsleistung können wir es nicht getrennt darstellen, weil wir die gesamten Kosten für eine Wohnung berücksichtigen - im Sinne der Spielregeln des Sozialhilfe- Grundsatzgesetzes, das ja die Unterscheidung zwischen Lebenshaltungskosten und Wohnkosten vorgibt, und bei den Wohnkosten sind die Energiekosten und Betriebskosten der Wohnung mitzurechnen. Das heißt, in der Kernsozialhilfe wird es wohl schwierig bis wahrscheinlich gar nicht möglich sein, das getrennt darzustellen. Ich darf aber daran erinnern, dass wir hier ja gemeinsam - zumindest mehrheitlich, aber ich glaube, sogar einstimmig - die Wiener Energieunterstützung beschlossen haben, die wir ja insgesamt in drei Phasen der Wiener Bevölkerung zur Verfügung gestellt haben und die natürlich auch, vor allem die erste Tranche, Sozialhilfeempfänger betroffen hat. Und da haben wir genau diesen Punkt angesprochen, auf den Sie jetzt reflektiert haben, nämlich: Das Sozialhilfegesetz besagt ja, dass in besonderen Lebenslagen, in besonderen Notsituationen eben Sonderzahlungen stattfinden können. Und das haben wir mit der Wiener Energieunterstützung ja auch getan - so wie ja letzten Endes auch der Teuerungsbonus der Bundesregierung an sich im Widerspruch zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz steht, das ja - absurderweise - eine Obergrenze kennt und nicht eine Untergrenze, also eine Mindestgrenze im Sinne von Armutsbekämpfung. Aber auch die Teuerungsgesetze und Spielregeln und Zuwendungen der Bundesregierung haben genau auf diesen Punkt angegriffen, nämlich dass man in besonderen Situationen nach oben zusätzliche Leistungen für die Betroffenen zur Verfügung stellen kann, und das ist natürlich jeweils abgegrenzt ausgewiesen - das wissen Sie aus der Beschlussfassung. Ich weiß es jetzt nicht auswendig, ich will jetzt keine Zahl nennen, aber - die Wiener Energieunterstützung hat eine sehr genaue Kalkulation und auch Abrechnung gebracht - das können wir natürlich ausweisen. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Ich erteile das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Wir haben zirka 136.000 Mindestsicherungsbezieher, und die Statistik, die dazu gemacht wird, ist, sagen wir, sehr, sehr in Ordnung, also man kann das alles sehr gut verfolgen. Allerdings gibt es ja auch Kürzungen - dort, wo zum Beispiel jemand nicht arbeitswillig ist, wird gekürzt. Das sieht man aber nicht, und mich würde interessieren, wie viele Kürzungen es pro Jahr in etwa gibt. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Sie werden verstehen, dass ich diese Zahl nicht auswendig weiß, aber ich kann sie gerne nachliefern. Natürlich wissen wir das. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob wir das auch in der Berichterstattung ausweisen, möglicherweise nur im Detailbericht, der dann schriftlich an den Bund geht. Das weiß ich jetzt nicht, aber die Zahl ist keine Unbekannte. Ich weiß auswendig, dass es bei den U25 - denn damit habe ich mich vor Kurzem erst ein bisschen genauer beschäftigt - weit unter 5 Prozent der Betroffenen sind, die eine Kürzung erfahren, weil sie den Aufgaben, die sie auch haben, wenn sie Mindestsicherung bekommen - dass sie sich natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen, dass sie natürlich Kurse machen müssen, natürlich Ausbildungen machen müssen -, nicht nachkommen. Das betrifft unter 5 Prozent der Unter-25-Jährigen. Wie es im Gesamtschnitt ist, kann ich nicht sagen, und ich möchte auch keine falsche Zahl kommunizieren, aber ich schicke es Ihnen gerne oder rufe Sie dann an und erzähle es Ihnen gerne. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Anfrage (FSP-2282000-2022-KGR/LM) wurde von Herrn Abg. Ellensohn gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Mit 1. Jänner 2023 tritt die bundesverfassungsgesetzliche Verpflichtung in Kraft, mit der alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen sind. Werden Sie, als für Transparenz zuständiges Mitglied der Landesregierung, dafür Sorge tragen, dass auch Gutachten, Studien und Umfragen, die vor diesem Datum im Auftrag der Wiener Landesverwaltung erstellt wurden, veröffentlicht werden?) Ich ersuche um Beantwortung. - (In Richtung des nach wie vor am Rednerpult stehenden Amtsf. StR Peter Hacker:) Peter, du bist fertig. (Heiterkeit.) Amtsf. StR Peter Hacker: Ach so, entschuldige! Ich habe geglaubt, es kommt noch eine Zusatzfrage. Entschuldigung! Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen, Herr Landtagsabgeordneter! Ich darf von der Gesundheit zu etwas Technischerem kommen: zum Parteiengesetz und zu dessen Novelle auf Bundesebene. Diese Änderung ist auf jeden Fall ein guter und richtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich habe mich auch gefreut über diese Einigung auf Bundesebene, bei der auch viele langjährige Forderungen miteingeflossen sind, die auch meine Fraktion und ich immer wieder gestellt haben und deren Umsetzung auch von der Stadt Wien begrüßt wird, nämlich zum Beispiel die Prüfkompetenz des Rechnungshofes bei den Parteikassen - ein wichtiger Schritt. Bei dieser Novelle ist vor allem auch zu begrüßen, dass es eine recht breite Einbindung von allen Fraktionen im Parlament gab und dass bei intensiven Gesprächen auch die Änderung des Art. 20 B-VG eingebracht worden ist, auf die Sie sich ja heute auch beziehen. Auf Grund dieser Änderung von Art. 20 B-VG müssen ab 1.1.2023 Studien und Gutachten für alle einsehbar veröffentlicht werden, inklusive auch der Kosten und der beauftragten Personen. Das ist ein guter und richtiger Schritt, zu dem wir uns natürlich bekennen. Noch besser wäre ein großer Wurf eines Informationsfreiheitsgesetzes gewesen. Das ist ja noch offen. Ich hoffe, dass das dadurch nicht ad acta gelegt wird und das Informationsfreiheitsgesetz auch noch kommen wird, weil bei diesem auch solche Themen mitbetroffen sind. Ich sehe es aber durchaus als eine Informationsfreiheit light in manchen Bereichen und als einen bedeutenden Fortschritt, der schon längst überfällig war, vor allem angesichts dessen, dass Vertrauen in der Politik zurückgewonnen werden muss und angesichts dessen, dass auch der Verdacht im Raum steht, dass manche Ministerien Parteiumfragen aus Ministeriumsgeldern finanziert haben. Wenn Studien veröffentlicht werden, werden solche möglichen Konstrukte und Mechanismen natürlich schwieriger. Ich sehe das also auch in dem Sinne, dass damit eine präventive Bekämpfung möglicher Korruption etabliert wird. Wie Sie wissen, lebe ich diese Praxis auch selber als zuständiger Stadtrat. Das heißt, mit Steuergeld finanzierte Studien in meinem Bereich werden veröffentlicht, inklusive Kosten und AuftragnehmerInnen, weil ich das für grundsätzlich angebracht und sinnvoll halte, dass mit Steuergeld finanzierte Studien auch veröffentlicht werden. Aber nicht nur in meinem Bereich, für den ich sprechen kann, sondern auch in vielen anderen Bereichen der Stadt wird schon mehr veröffentlicht, als veröffentlicht werden muss, und auch da gibt es im Koalitionsübereinkommen ein Übereinkommen, dass öffentliche Daten weiter ausgebaut werden und mehr Informationen für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Selbstverständlich setze ich mich auch jetzt schon dafür ein, dass es größtmögliche Transparenz und Veröffentlichung bei Studien und Gutachten in der Stadt gibt. Wie Sie wissen, wird das Gesetz - und das ist Ihre Frage - erst ab 1.1.2023 schlagend, es wird keine rückwirkende Verpflichtung definiert. Natürlich setze ich mich dafür ein, dass möglichst viel veröffentlicht wird. Ich sehe hier, dass auch andere Studien der Stadt, zum Beispiel die Studie zur verkehrsberuhigten Inneren Stadt, veröffentlicht wurden. Ich versichere Ihnen zum Abschluss, dass die Bestimmungen des Bundes in Wien lückenlos umgesetzt werden. Wir begrüßen diese Novelle. Und zum Abschluss noch mein Appell an die Regierungsparteien, vor allem in dieser (in Richtung ÖVP) Richtung, das Informationsfreiheitsgesetz auch endlich zu einem Abschluss zu bringen. Präsident Ernst Woller: Ich danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Ellensohn gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Vielen Dank, Herrn Landesrat. Es ist schön, dass wir uns alle freuen, dass die GRÜNEN und die ÖVP auf Bundesebene in dieser Frage vieles weitergebracht haben. Die Zusatzfrage richtet sich jetzt an Wien. Wir kämpfen ja nicht nur bei Studien, die extern vergeben werden, darum, ob sie dann veröffentlicht werden oder nicht. Im politischen Alltag nicht uninteressant, zumindest immer für die Oppositionsparteien, ist auch, wie oft etwas nicht möglich ist, weil die MD-Recht das sagt und diese Gutachten und diese rechtlichen Einschätzungen niemandem vorliegen. Es ist natürlich schwer zu bewerten, wenn im 22. Bezirk BürgerInnenversammlungen nicht stattfinden und man sich auf ein Papier beruft, das niemand sehen darf. Ich weiß gar nicht, ob die NEOS das sehen dürfen oder ob das dann nur der Bezirksvorsteher bekommt - das ist fast mein Verdacht. Auf jeden Fall haben wir das des Öfteren, das es heißt: Das geht nicht, weil die MD-Recht das sagt. Werden Sie dafür sorgen oder - alleine werden Sie das nicht schaffen - werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch diese Gutachten in Zukunft veröffentlicht werden? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich halte es für sinnvoll, wenn Entscheidungsgrundlagen auch den unterschiedlichen Fraktionen, so gut es geht, zur Verfügung gestellt werden, soweit das auch möglich ist. Ich habe zum Beispiel gesehen bei der Untersuchungskommission, dass es hier einen sehr offenen Umgang damit gab, sowohl mit externen als auch internen Rechtsansichten zum Untersuchungsgegenstand. Ich bin Teil der Exekutive, darum maße ich mir auch nicht an, hier zu bewerten, wie im legislativen Bereich auch der Austausch dazu passiert. Ich finde es aber gut, wenn es hier diesen offenen Austausch auch zu diesen Dokumenten gibt. Man muss natürlich auch bei der Gesetzesgrundlage dann definieren: Was fällt alles unter Studien und Gutachten? Das wird sicher noch eine Aufgabe sein, auch bundesweit und in der Stadt, weiter zu präzisieren, ob jede interne Rechtsberatung auch ein Gutachten ist oder ob das darüber hinausgeht. Prinzipiell finde ich, so viel Offenheit wie möglich ist wichtig, damit auch die unterschiedlichen Fraktionen die rechtlichen Hintergründe kennen. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Taborsky. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Ich darf da kurz mit einem Zitat beginnen: "Wir durchlüften das Rathaus mit neuen und fairen Transparenzregeln und leben vor, dass Regieren auch transparent und sauber geht." - Ich habe mir gedacht, es ist Fasching. Ich beginne mit diesem Faschingsscherz, das ist nämlich ein Zitat von Ihrer Homepage, von der Homepage der NEOS. Deswegen in diese Richtung auch meine Frage: Wir haben jetzt beim Beginn der Untersuchungskommission zum SPÖ-Finanzskandal Wien Energie erlebt, dass die Frage der Transparenz nicht gerade im Mittelpunkt gestanden ist. Deswegen meine Frage an Sie: Werden Sie dafür sorgen, dass die Oppositionsrechte im Rathaus endlich ähnlich fair gestaltet werden, wie sie im Nationalrat sind (Heiterkeit bei den NEOS.), damit es auch im Rathaus ähnlich faire Regeln gibt, sodass wir auch hier in der Untersuchungskommission jene Fragen stellen können, die die Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt interessieren? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Den Fasching nehmen Sie sehr wortwörtlich und stellen hier auch eine Performance dar (Beifall bei NEOS und SPÖ.), denn in einer Zeit, als die ÖVP auf Bundesebene im Parlament gefordert hat, dass zum Beispiel die Wahrheitspflicht bei den Untersuchungsausschüssen fällt, haben wir in Wien gerade die Untersuchungskommission reformiert, damit die Oppositionsfraktionen auch mehr Rechte bekommen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Und wie weit seid ihr noch vom Bund weg?) Und das ist der Weg, für den wir uns entschieden haben, nämlich: mehr Kontrollrechte, mehr Transparenz. Und wenn Sie auf die Partei-Homepage geschaut haben, kann ich Ihnen auch empfehlen, auf die Homepage der Stadt zu schauen, nämlich in den Regierungsmonitor. Dort gibt es ein ganzes Kapitel zu Transparenz und Antikorruptionsmaßnahmen, von denen ein Großteil bereits innerhalb der ersten zwei Jahre umgesetzt wurde. Aber dass aus Ihrer Perspektive alles, was mit Transparenz zu tun hat, wie Fasching wirkt, das wundert mich angesichts der aktuellen Diskussion auf Bundesebene nicht. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Sie haben jetzt selbst angesprochen, dass in den Vorbereitungen für die Untersuchungskommission große Transparenz gelebt worden sein soll, was Gutachten angeht. Das stimmt nur bedingt. Es hat ein Gutachten gegeben, das seitens des Gemeinderatsvorsitzenden bei einem externen Universitätsprofessor in Auftrag gegeben wurde, das uns auch in der Präsidialkonferenz zur Verfügung gestellt wurde, auch reichlich spät. Aber in derselben Präsidialkonferenz hat er auch gesagt, dass er auch ein internes Gutachten - eben wie von Kollegen Ellensohn angesprochen - bei der MD-Recht in Auftrag gegeben hat und dieses Gutachten nicht zur Verfügung gestellt wird. Das heißt, dass - wie hier gesagt wurde - eine umfassende Transparenz gelebt wurde, das ist, glaube ich, gerade in diesem Fall nicht der Fall gewesen. Ein Gutachten, das vielleicht ein Ergebnis erzielt hat, das positiv war und das so gewollt wurde, wurde veröffentlicht, wurde preisgegeben - ein zweites Gutachten, das sogar im Haus seitens der MD-Recht erstellt wurde, wurde nicht preisgegeben. Jetzt meine Frage: Soll so eine Vorgehensweise in Zukunft auch möglich sein? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich werde bestimmt nicht als Exekutivorgan und als Vizebürgermeister dem Gemeinderatsvorsitzenden sagen, wie er seine Arbeit zu tun hat, und genauso wenig kommentieren, wie innerhalb der Fraktionen hier die Mechanismen ausgemacht werden. Ich habe nur grundsätzlich gesagt, dass ich begrüße, dass es hier einen offenen Umgang auch mit der Rechtsgrundlage des externen Gutachters gab. Das finde ich sinnvoll. Und das ist das, was ich dazu zu sagen habe. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 4. Anfrage (FSP-2282430-2022-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Sittler gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Sie bereiten als zuständiges Mitglied der Landesregierung den Entwurf einer größeren Novelle der Wiener Bauordnung vor. Wie ist die weitere organisatorische und zeitliche Vorgangsweise zur Erarbeitung der Novelle der Bauordnung?) Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Schönen guten Morgen, Herr Abgeordneter! Die rot-pinke Fortschrittskoalition hat sich ja in ihrem Regierungsübereinkommen vorgenommen, die Bauordnung zu novellieren, und der Startschuss sollte ein wirklich umfassender Meinungsbildungsprozess sein. Wir haben auch erst vor ein paar Tagen - oder Wochen sind es jetzt schon - gestartet, nämlich mit unserer Enquete zur Bauordnungsnovelle. Da war es uns ganz wichtig, wirklich die Expertinnen und Experten, die Expertise der Stadt, sowohl magistratsintern als auch extern, mit einzubeziehen, denn schließlich erwarten wir uns alle von dieser Novelle wirklich Antworten auf aktuelle und auch zukünftige Herausforderungen - Stichwort Klimaschutz, Stichwort Leistbarkeit des Wohnens oder auch Sicherung des Stadtbildes. Das Feedback auf diese Enquete war von den ungefähr 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wirklich sehr, sehr positiv. Auch die Rückmeldungen vor, während und nach der Enquete sehe ich ehrlich gesagt als Bestätigung dafür, dass diese Enquete der richtige Weg war. Es war ein anderer Weg, ein neuer Weg, ein neuer Weg in Richtung Gesetzesgenese. Im nächsten Schritt werden wir jetzt alle dort erhaltenen Impulse strukturieren und inhaltlich reflektieren. Es werden dann die Erkenntnisse von der zuständigen Magistratsabteilung, das ist die MA 64, vorbereitet für einen Gesetzesentwurf, der dann selbstverständlich in Begutachtung geht, und wir werden die Bauordnung - hoffentlich mit großer Mehrheit - nächstes Jahr beschließen. Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Sittler gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP): Vielen Dank, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, für die Antwort. Nicht alle Reaktionen waren natürlich so positiv - das wurde auch medial kolportiert. Und meine Anmerkung dazu: In der Fachenquete zur Bauordnung wurde auch bezüglich dieser Zweidrittelwidmung "Gebiete für förderbaren Wohnbau" berichtet, dass die Evaluierung der Planungsgrundlagen, die nach fünf Jahren stattzufinden hat, insbesondere hinsichtlich der angestrebten Dämpfung der Grundpreise zu erfolgen hat, dass hier aber nur minimale Anpassungen durchgeführt werden und die eigentliche Frage, ob die Grundpreise tatsächlich gedämpft werden, ausgeklammert wird. Eine dieser doch nicht so unwesentlichen Änderungen ist, dass nun die Bauklasse I in diese Widmung "Gebiete für förderbaren Wohnbau" einbezogen werden soll und die bisherige Grenze der Bruttogrundfläche von 5.000 m² verringert werden soll. Meine Frage: Welcher Zweck steht hinter dieser Überlegung? Und wie werden große gemeinnützige Bauträger, insbesondere die der Stadt Wien nahestehenden beziehungsweise in deren Eigentum stehenden Gemeinnützigen, dann in diesen kleinstrukturierten Gebieten ihrem öffentlichen Auftrag für leistbares Wohnen gerecht? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Es tut mir leid, Herr Kollege Sittler, wenn Sie mit der Enquete nicht glücklich waren, ich bleibe trotzdem dabei: Der Großteil der Rückmeldungen war positiv, weil es so einen intensiven, ehrlichen und - ich konnte ja nur online dabei sein, man hat aber trotzdem gespürt, dass alle wirklich an einer guten Novellierung interessiert sind - offenen Diskurs gegeben hat, und so etwas hat es in dieser Stadt noch nicht gegeben. Und deshalb, glaube ich, kann ich da auch zu Recht ein bisschen stolz darauf sein, dass wir diesen neuen Weg gegangen sind. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Was die Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" betrifft, so haben wir das auch mit aufgenommen, weil ich glaube, dass man nach einer gewissen Zeit einmal drüberschauen muss: Passt diese Regelung so, wie wir sie vor fünf Jahren getroffen haben? Muss man etwas verändern? - Sie haben ein paar Punkte angesprochen. Ich tue mir nur schwer, jetzt schon ganz detailliert darauf zu antworten, denn das waren einmal Vorschläge und Überlegungen: Wohin entwickeln wir diese Widmungskategorie? Was natürlich kein Geheimnis ist, ist, dass die Stadt Wien und vor allem die Sozialdemokratie für den geförderten Wohnbau steht und deshalb diese Widmungskategorie für eine nach wie vor großartige hält und sie weiter im Interesse des geförderten Wohnbaus ausbauen wird. Das ist kein Geheimnis. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Matiasek gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Anlässlich dieser Bauordnungsnovelle sind ja auch zahlreiche Vorschläge diverser Interessenvertretungen eingelangt. Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, ich würde gerne wissen: Werden diese Vorschläge den Fraktionen auch zeitnah zur Verfügung gestellt? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Um noch einmal darauf hinzuweisen: Wir haben vor der Enquete schon um Vorschläge gebeten, auch die Fraktionen, um zu wissen: Welche Themen sind die, die am meisten unter den Nägeln brennen? - Wir haben das dann ein bisschen geclustert, und so ist auch das Programm der Enquete entstanden. Wir werden jetzt diese Enquete natürlich auch zusammenfassen und dokumentieren. Das heißt, einerseits die Vorträge der dort vortragenden Expertinnen und Experten - die ja auch ExpertInnen waren, die von allen Fraktionen vorgeschlagen wurden, also wir haben wirklich probiert, das breit aufzustellen -, es werden die Videoeinspielungen natürlich veröffentlicht werden, und wir werden die Diskussion dokumentieren. Ich bin guter Dinge, dass wir das bis Ende des Jahres fertigmachen können. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Prack gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Bei der Diskussion über die Bauordnung ist unter anderem seitens der magistratischen Dienststellen angekündigt worden, dass bis zum Ende des Jahres die Planung für den Ausbau der Fernwärme, also für die Ausbaupläne der Fernwärme, festgestellt wird. Was die Dienststellen bei der Enquete nicht beantworten konnten, war, ob diese Planung auch veröffentlicht wird. Jetzt ist meine Frage an Sie: Werden Sie sich als Wohnbaustadträtin dafür einsetzen, dass diese Planungen veröffentlicht werden, damit die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer auch wissen, womit - mit welcher Wärmeversorgung - sie zu rechnen haben? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Lieber Herr Kollege Prack! Ich tue mir jetzt ehrlich gesagt ein bisschen schwer, weil ich mich an diese Aussage so nicht erinnern kann. Das heißt aber nicht, dass sie nicht getätigt wurde. Deshalb tue ich mir ein bisschen schwer zu replizieren. Was natürlich klar ist, ist: Wenn wir Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mitnehmen wollen, und das wollen wir - Stichwort Dekarbonisierung, Energieträgerwechsel -, dann müssen wir natürlich auch veröffentlichen und die Leute mitnehmen - ihnen also sagen, wie kannst du in diesem Umfeld in deinem Haus planen, was kommt auf dich zu -, damit wir gemeinsam den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern schaffen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 5. Anfrage (FSP-2112651-2022-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Aslan gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Im aktuellen Wiener Koalitionsübereinkommen kamen die Regierungsparteien überein, dass eine Wiener Einbürgerungskampagne gestartet und ein 'effizienter und serviceorientierter Zugang' seitens der Landesverwaltung zur Erlangung der StaatsbürgerInnenschaft gewährleistet werden soll. Die MA 35 werde weiters an einem diesbezüglichen Service-Center mitarbeiten. Wie viele Anträge auf Verleihung der österreichischen StaatsbürgerInnenschaft sind derzeit mehr als ein halbes Jahr bei der Behörde anhängig?) Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank für die Anfrage, Frau Abgeordnete. Ich beginne gleich mit der Zahl, die Sie hören wollen: Mit Anfang November sind bei der Stadt Wien, der MA 35, im Bereich der Inlandseinbürgerung 3.800 Verfahren bereits seit mehr als einem halben Jahr anhängig. Diese Zahl hat sich die letzten Jahre etwas gesenkt. Wir hatten zum Beispiel 2020 eine Zahl von 4.500 offenen Rückständen und sind jetzt bei 3.800 offenen Rückständen, und das vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der Anträge stark im Steigen ist - allein dieses Jahr steigt sie sprunghaft um zirka 30 Prozent. Ich möchte einen Überblick über die Entwicklung im Bereich der Anträge auf Inlandseinbürgerung geben, weil wir hier in den letzten Jahren und verstärkt noch einmal in den letzten Monaten eine starke Dynamik wahrnehmen. Um diesen starken Anstieg sichtbar zu machen, sind die gebuchten Termine ein guter Indikator. Es gibt Informationstermine, Antragstellungstermine, und da lag der mehrjährige Durchschnitt bei 800 Terminen pro Quartal. Wir befinden uns aktuell bei zirka 600 Terminbuchungen pro Monat, das heißt, wir verzeichnen hier eine starke Steigerung der Terminbuchungen, was auch zeigt, dass das Anliegen, die Staatsbürgerschaft zu beantragen, massiv gestiegen ist. Im Jahr 2020 sehen wir bei den gestellten Anträgen eine Steigerung um fast 100 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren. Wenn man die Auslandseinbürgerungen mitzählt, beträgt das Wachstum sogar fast 400 Prozent. Wir sehen also einen sehr, sehr starken Anstieg in den Bereichen der Einbürgerung, sowohl Inlandseinbürgerung als auch zum Beispiel Einbürgerung gemäß § 58c, den es ja noch nicht so lange gibt. Wir haben im letzten Jahr 3 Mal so viele Staatsbürgerschaften verliehen wie in den Jahren davor, nämlich 10.586 Staatsbürgerschaften. Grundsätzlich ist natürlich diese Nachfrage zu begrüßen. Wir haben in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern noch immer eine niedrige Einbürgerungsquote, eine sehr niedrige, auf Grund der restriktiven Gesetze, die vor allem auch sehr, sehr kompliziert in der Anwendung sind und in vielen Bereichen für Betroffene und für die vollziehende Behörde sogar schikanös sind. Warum gibt es aktuell diesen starken Anstieg? - Aus meiner Sicht hat er zwei Gründe. Der erste ist, dass viele, die 2015 zu uns geflohen sind, jetzt das erste Mal antragsberechtigt sind und Anträge stellen, um die Staatsbürgerschaft zu bekommen, denn für diese Bevölkerungsgruppe hat die österreichische Staatsbürgerschaft eine große Bedeutung, auch rechtlicher Natur. Das Zweite, was wir sehen, ist, dass durch den Krieg in der Ukraine bei manchen Bevölkerungsgruppen innerhalb von Wien eine verständliche Verunsicherung stattgefunden hat und diese Verunsicherung - das ist meine Hypothese, die aber auch unterstützt wird von Personen, die uns wissenschaftlich begleiten - dazu führt, dass mehr Anträge auf Verleihung der Staatsbürgerschaft gestellt werden - weil die Antragsteller jeweils selbst davon ausgehen, mit der österreichischen Staatsbürgerschaft hier mehr Rechte und mittelfristig auch mehr Perspektive zu haben, auch als innereuropäische nationalstaatliche Angehörige, die jetzt vermehrt die Staatsbürgerschaft beantragen. Wir haben als Stadt noch unter meinem Vorgänger auch eine wissenschaftliche Studie zur Staatsbürgerschaft in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse vor Kurzem präsentiert worden sind, nämlich dass es eine sehr hohe Identifikation der Personen, die die Staatsbürgerschaft erlangen wollen, mit Wien und mit Österreich gibt und dass es je nach Herkunft sehr, sehr große Unterschiede gibt, ob die Staatsbürgerschaft in Österreich begehrt wird oder nicht. Prinzipiell muss das Ziel sein, hier die Verfahren zu vereinfachen. Die sind extrem komplex. Die bundesgesetzliche Materie ist für die vollziehende Behörde bei einer steigenden Anzahl von Verfahren sehr, sehr schwierig anzuwenden. Darum braucht es einerseits bundesweit gesetzliche Reformen im Bereich der Staatsbürgerschaft, und auf der anderen Seite bemühen wir uns natürlich, im Vollzug so zügig wie möglich vorzugehen und auch schneller zu werden. Was tun wir? - Es gibt eine laufende Personalaufstockung, nicht nur die angekündigte Sofortmaßnahme, die ich letztes Jahr präsentiert habe, sondern es gibt laufende Personalaufstockungen im Bereich der Einbürgerung in der MA 35. Hier muss man dazusagen, dass die Rechtsmaterie so komplex ist, dass die Einschulung für die Einbürgerung bis zu einem Jahr dauern kann. Wir sind hier im Personalaufbau immer ungefähr ein Dreivierteljahr hinter den politischen Entscheidungen hinterher, es gibt aber von der Stadtregierung mehr personelle und finanzielle Ressourcen für die MA 35, um vor allem im Bereich der Inlandseinbürgerung noch zügiger zu werden. Neben der Personalaufstockung gibt es eine Optimierung der Arbeitsprozesse, nämlich Prozessanalysen in allen Kernprozessen der Einwanderung und eine Optimierung der Prozesse, um effizienter zu werden und Zeit zu gewinnen. Es gibt Arbeitsgruppen zur Verfahrensvereinfachung, nämlich hinsichtlich der Frage, ob wir in der Abwicklung der Verfahren auch einzelne Arbeitsschritte auslassen können. Da wird es einige Bereiche geben, wo wir Verfahren vereinfachen können. Da gab es auch intensiven Austausch mit NGOs, mit Rechtsanwälten, mit unterschiedlichen Personen. Die Hauptpunkte sind aber gesetzlicher Natur, dementsprechend würde es hier eine Gesetzesänderung brauchen. Neben der Optimierung der Arbeitsprozesse gibt es intensive Schulungen, in der MA 35 sind es 17.800 Ausbildungsstunden in der Abteilung allein im Jahr 2022. Wir haben die Digitalisierung vorangebracht. Im Bereich der Staatsbürgerschaft gibt es jetzt seit Herbst 2022 das erste Mal einen digitalen Akt, der eingeführt worden ist und der kurzfristig, das muss man auch ehrlich sagen, mehr Arbeit verursacht, aber mittelfristig natürlich die Verfahren beschleunigen wird. In Form von Effizienz sichtbar werden solche Digitalisierungsprozesse aber wahrscheinlich erst in mehreren Monaten oder einem Jahr. Darüber hinaus gibt es digitale Ticketing-Systeme, um auch da die KundInnenfreundlichkeit zu verbessern. Also insgesamt zusammengefasst: Die Anzahl der Rückstände ist zu hoch, wir wollen sie weiter drücken. Sie ist in den letzten zwei Jahren gesenkt worden, und die Bemühungen sind weiter dahin gehend, die Verfahren so schnell wie möglich abzuwickeln, auch immer abhängig davon, wie viele Unterlagen bei der Einreichung übermittelt werden. Oft kommt es vor, dass sehr, sehr viel nachgefordert werden muss, auch auf Grund der komplexen Gesetzeslage. Daher ergeht zum Schluss mein Appell an die Bundesregierung, das Staatsbürgerschaftsgesetz zu novellieren, um auch da eine Verfahrensvereinfachung zu schaffen. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Aslan gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan (GRÜNE): Danke für die Beantwortung, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, und für die Informationen, die uns ja zum Großteil bekannt sind. Ich finde es halt immer wieder traurig, dass die Missstände in der MA 35 ständig mit den bundesgesetzlichen Bestimmungen argumentiert werden, denn das Problem sind hier nicht die bundesgesetzlichen Bestimmungen, das Problem ist das Behördenversagen der MA 35. Das muss bearbeitet werden, denke ich. (Beifall bei den GRÜNEN.) Meine Zusatzfrage richtet sich darauf - weil Sie eben von Reformen geredet haben -, dass es immer noch Missstände in Bezug auf die Terminvergabe für Erstinformationsgespräche gibt. Wir bekommen immer wieder Beschwerden im Sinne von: Wir brauchen ein Jahr, bis wir überhaupt bei der Behörde unsere Unterlagen einreichen können! - Wird es da Verbesserungen geben? Wenn ja, wann werden diese Verbesserungen eintreten? - Danke. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ja, was die Erstinformationsgespräche betrifft, so erhöhen wir die Anzahl dieser Informationstermine laufend - auch schon damit, dass neues Personal eingestellt wird und wir in der Zukunft mehr Termine vergeben können. Ich glaube aber, es ist nachvollziehbar, wenn die Anzahl der gebuchten Termine sich verdreifacht und die Einschulung der MitarbeiterInnen so lange dauert, dass es nicht möglich ist, kurzfristig die Wartezeiten massiv zu reduzieren. Es wird ein schrittweises Vorgehen geben, um die Wartezeiten hier weiter zu reduzieren. Das Informationsgespräch ist eine Dienstleistung der MA 35, um den antragstellenden Personen einen möglichst guten Überblick zu geben, welche Unterlagen sie benötigen, wie sie das Verfahren möglichst schnell und einfach abwickeln können. Die Darstellung, dass dies nichts mit der bundesgesetzlichen Materie zu tun hätte, ist aber eine etwas verzerrte, denn wenn diese einfacher oder klarer wäre, dann wäre dieser gewaltige Aufwand gar nicht notwendig, dann würde auch die Bearbeitungszeit eines Aktes nicht über 40 Stunden dauern, sondern wesentlich weniger. Das heißt: Ja, wir bemühen uns in Wien, die Abläufe weiter zu verbessern, es ergeht aber bitte auch der Appell an die Bundesregierung, sich weiter dafür einzusetzen, dass es Reformen gibt. Ich weiß, Sie machen es eh auch, Sie haben es jetzt nicht so dargestellt, aber es wäre dringend notwendig, hier auch zu einer Novelle zu kommen, vor allem dahin gehend, dass die Anzahl der Antragstellungen weiter steigen kann. Und selbstverständlich, wir werden in Wien auch weiter ausbauen, Personal aufnehmen, effizienter werden, aber bei stark steigenden Zahlen der Staatsbürgerschaftsanträge muss auch die Abwicklung einfacher gelingen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Taborsky gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat, danke für die Beantwortung. Es ist natürlich schon etwas verwunderlich, dass bei diesem Thema wieder einmal ein Tsunami, ein Meteorit oder was auch immer gerade im Rathaus einschlägt, denn andere Bundesländer schaffen das sehr wohl, und die bundesgesetzliche Regelung ist ja wohl im gesamten Bundesgebiet die gleiche. Deswegen meine Frage: Also die Magistratsabteilung 35 hat sich in den letzten Wochen, Monaten und Jahren als nicht besonders gut ausgestattet für die zweifelsohne gestiegenen Aufgaben erwiesen. Wenn man jetzt von Jahren spricht, dann muss man klar sagen, das ist eine Führungsaufgabe, das ist Ihre Führungsaufgabe in diesem Bereich. Sie haben angesprochen, dass Sie Studien verfasst haben und jetzt endlich auch Personal zur Verfügung stellen. Wird es irgendwann auch nachprüfbare Ergebnisse geben? Denn was Sie jetzt in Ihrer Anfragebeantwortung gesagt haben, war vor allem, dass Sie hoffen, dass es in der Zukunft besser wird. Bundesgesetzliche Regelungen werden wohl so bleiben, wie sie sind. Das heißt, gibt es irgendwann nachprüfbare Ergebnisse Ihrer Maßnahmen, anhand derer wir uns davon überzeugen können, dass diese Verfahren dann auch entsprechend schneller sind? Und wie ist der Zeitrahmen, den Sie sich hier gesetzt haben? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Diese Nachvollziehbarkeit gibt es regelmäßig. Selbstverständlich lasse ich mir regelmäßig berichten, wie es mit den Rückständen bei den Verfahren aussieht, und ich kann auch berichten, dass nach Corona in allen Verfahrensbereichen die Rückstände zurückgegangen sind. Das sind nachvollziehbare Erfolge der bisherigen Reformbemühungen, aber diese werden auch weitergehen. Es ist eine Behörde mit 150.000 Verfahren pro Jahr - das bedeutet einen gewaltigen Arbeitsaufwand der zuständigen Behörde - mit komplizierten rechtlichen Rahmenbedingungen, und da wird tagtäglich das Beste geleistet. Ich muss auch sagen, dass es dort unglaublich bemühte, engagierte MitarbeiterInnen gibt, die darauf aus sind, die Verfahren schnellstmöglich und bestmöglich abzuwickeln. Und weil Sie den Bundesländervergleich angestellt haben, kann man diesen natürlich vertiefen, nämlich mit dem Hinweis, dass Wien zum Beispiel 99 Prozent der Staatsbürgerschaftsverfahren gemäß § 58c abwickelt und bisher kein Geld dafür bekommen hat. Jetzt ist es zum Glück gelungen, eine Vereinbarung mit der Bundesseite zu erzielen, aber das sind zusätzliche Belastungen, die vor allem Wien betreffen. Oder Brexit: Wir hatten in Wien über 4.000 zusätzliche Verfahren durch den Austritt der Briten aus der Europäischen Union. Also ja, man kann den Vergleich mit anderen Bundesländern anstellen, aber muss dabei auch sehen, welche Aufgaben Wien als Hauptstadt hat und wie viel auch an zusätzlichen Aufgaben durch Bestimmungen, die der Nationalrat erlassen hat, nämlich § 58c, auf dessen Grundlage viele Tausende eingebürgert werden - aus guten Gründen, denn es handelt sich da um Opfer des NS- Regimes und deren Nachfahren. Dass sie die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen, ist gut, aber die Arbeitslast, die dadurch entsteht, hat Wien zu tragen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Maximilian Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Noch einmal guten Morgen, Herr Landesrat! Bei der letzten Fragestunde, in der es um das Thema Staatsbürgerschaften gegangen ist, habe ich Sie gefragt, ob Sie die fünf Länder auflisten können, aus denen in den letzten Jahren die meisten Staatsbürgerschaftsanträge gestellt wurden. Sie haben gesagt, Sie werden es nachreichen. Das ist offensichtlich leider vergessen worden. Können Sie es heute beantworten, oder werden Sie es hoffentlich diesmal nachreichen? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich habe diese Zahl auch nicht vorliegen. Wir werden es gerne nachschauen. Ich habe, glaube ich, letztes Mal gesagt: gerne anfragen. Aber wir können es gerne nachreichen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 6. Anfrage (FSP-2119558-2022-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Gorlitzer gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Bereits im Dezember 2019 fand ein Symposium zur Reform des Wiener Kontrollorganes statt. Zahlreiche Expertinnen und Experten diskutierten darüber, wie man die Unabhängigkeit des Wiener Stadtrechnungshofes und seine Prüfkompetenzen stärken kann. Im Koalitionsabkommen von SPÖ und NEOS sind nun folgerichtig unter dem Kapitel 9.7 auf den Seiten 203 ff. Maßnahmen zur Gewährleistung einer so genannten 'starken Kontrolle durch einen unabhängigen Stadtrechnungshof' aufgelistet. Darunter wird auch die organisatorische Unabhängigkeit genannt. Bis wann werden Sie als zuständiges Mitglied der Landesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf einer Novelle der Wiener Stadtverfassung erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, um die Unabhängigkeit des Wiener Stadtrechnungshofes noch weiter auszubauen?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Vielen Dank für die Frage. Zunächst möchte ich antworten, dass meiner Meinung nach die gegenständliche Anfrage die Gesetzgebung betrifft und daher eigentlich kein Gegenstand der Interpellation sein kann. Da aber heute das mit der Fragestunde sowieso recht knackig ist und wir sonst auch nichts mehr zu verhandeln haben, antworte ich sehr, sehr gerne, damit wir da nicht unverrichteter Dinge weitermachen. Für mich ist natürlich der Stadtrechnungshof eine zentrale Institution, und ich teile daher voll die Vorhaben, die im Koalitionsabkommen verankert sind, Vorhaben, die ja, wie Sie auch in der Frage formulieren, allesamt darauf abzielen, den Stadtrechnungshof zu stärken, zu noch mehr Kompetenzen, zu noch mehr Unabhängigkeit weiterzuentwickeln. Ich darf Ihnen natürlich auch berichten, dass eine solche Weiterentwicklung ein legistisches Großvorhaben ist. Der Gesetzesentwurf dazu ist bereits in Ausarbeitung, aber die angesprochenen Inhalte sind wirklich komplex und bedürfen auch der Anpassung mehrerer Landesgesetze, flankierend der Abstimmung mit mehreren Bereichen der Stadtverwaltung, insbesondere natürlich auch der Finanzverwaltung, der Personalverwaltung, dem Stadtrechnungshof. Und neben der Stadtverfassung, dem Gesetz, mit dem die Förderung politischer Parteien in Wien ab 2013 geregelt wird, und dem Wiener Bedienstetengesetz muss unter anderem die Geschäftsordnung für den Magistrat geändert werden. Sie sehen, es ist eine Reform, die uns sehr, sehr wichtig ist, die natürlich im Gesetzgebungsprozess eindringlich auch von Ihnen allen mitgetragen, mitdiskutiert und mitangeschaut wird, aber es ist keine Sache, die ich für heute, morgen oder übermorgen ankündigen kann. Es ist aber davon auszugehen, dass der Wiener Landesregierung im Laufe des Jahres 2023 ein entsprechender Gesetzesentwurf zugeleitet wird. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Gorlitzer gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vielen Dank für die Beantwortung. Wir sind uns ja einig, dass der Stadtrechnungshof eine wichtige Rolle in der Stadt spielt. Er macht auch sehr konkrete, wichtige und auch unparteiische Berichte und zeigt damit die Missstände und Mängel so einiger Bereiche in der Stadtverwaltung auf. Dank gilt hier vor allem Herrn Direktor Sedlak, der sehr unabhängig agiert - wenngleich er, wie wir wissen, ja nicht wirklich unabhängig ist, denn der Stadtrechnungshof ist weder personell noch finanziell unabhängig -, und seinem gesamten Team. Die Anzahl der Tätigkeiten ist, wie Sie auch gesagt haben, zunehmend. Allein beim nächsten Ausschuss haben wir 57 Prüfberichte und Maßnahmenbekanntgaben zu behandeln, und die Anzahl und Aufwändigkeit der durchzuführenden Prüfungen wird immer höher. Jetzt meine Frage: Da der Stadtrechnungshof ja nicht selbst über Personal entscheiden kann, sondern immer zum Herrn Bürgermeister betteln gehen muss, um mehr Personal zu bekommen, geht es jetzt vor allem darum, das Personal im Stadtrechnungshof aufzustocken - vor allem, wenn man jetzt zum Beispiel Wien Energie hernimmt: Da kommen Millionen von Datensätzen, und im Unterschied zum Bundesrechnungshof besitzt der Stadtrechnungshof lediglich zwei Datenanalytiker. Ist angedacht, möglichst rasch und bald das Personal im Stadtrechnungshof aufzustocken? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich habe es vorhin schon kurz anklingen lassen: Für mich ist es von meinem Selbstverständnis her so, dass der Stadtrechnungshof eine zentrale Institution für uns in der Stadt ist, aber auch für die Stadtverwaltung und die Stadtregierung, nicht nur, was die Kontrolle betrifft, sondern natürlich auch, weil die Ergebnisse dieser Kontrolle uns dabei helfen, effizienter, kostensparender und auch bürgernäher zu arbeiten. Daher ist mir der Stadtrechnungshof und natürlich auch dessen Ausstattung mit Ressourcen ein Anliegen. Ich darf Sie nur einladen, ein bisschen die Geschichte des Stadtrechnungshofes und der Ressourcen in den letzten Jahren und Jahrzehnten anzuschauen. Da gibt es auch eine laufende Stärkung des Stadtrechnungshofes - ein Weg, den wir ganz sicher weitergehen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Ellensohn gestellt. Ich erteile ihm das Wort. (Abg. David Ellensohn blättert in seinen Unterlagen.) Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Das ist die 6. Frage, da ist keiner so richtig vorbereitet. (Heiterkeit.) Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Es waren jetzt auch schon viele Antworten dabei, beziehungsweise es ist sehr viel ausgeführt worden, und wir haben ja schon viel geändert beim Stadtrechnungshof. Der Stadtrechnungshof wird ja jetzt wieder einen neuen Vorsitzenden bekommen. Wir haben eine Diskussion, nicht nur beim Stadtrechnungshof, sondern auch bei der Untersuchungskommission, wo wir das immer stattfinden lassen. Und weil das gestern ja eine wichtige Diskussion rund um die Untersuchungskommission war und das ja alles zusammengehört und alles mit Kontrolle zu tun hat: Jetzt haben wir hier im Haus Veranstaltungsräume, in denen wir Ehrungen machen, weil es schöne Räume sind, und dann haben wir andere Räume, in denen wir arbeiten müssen, die sind nicht alle so schön wie der Sitzungssaal hier oder wie der Festsaal, in dem wir eine Weile getagt haben. Die Untersuchungskommission findet im Top 24 statt. Das ist nicht der beliebteste Raum von uns allen, glaube ich. Glauben Sie, dass man im Haus andere Räume finden kann? Der Stadtrechnungshof ist zum Beispiel manchmal im Stadtsenatssitzungssaal oder im Wappensaal, wo wir eine Herleitung vom Stadtrechnungshof haben. Glauben Sie, dass man eine Untersuchungskommission auch in so einem Raum abhalten könnte? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Frage der unterschiedlichen Räume für unterschiedliche Sitzungen wirklich von einem Mitglied der Landesregierung gelöst werden kann, vor allem von einem Mitglied, dessen Ausschusssitzungen immer im Top 24 stattfinden. Ich habe in diesem Zusammenhang selber das eine oder andere Mal sozusagen das Ende der Macht von Regierungsmitgliedern erleben müssen. Ich weiß aber auch, woran das liegt. In unserem Rathaus finden nämlich sehr, sehr viele Veranstaltungen statt. In diesem Rathaus rühmt man sich seiner Offenheit, und das ist auch gut so. In Anbetracht dessen stelle ich aber auch immer wieder fest, dass es eine Herausforderung ist, die unterschiedlichen Veranstaltungen und insbesondere sehr häufig stattfindende Sitzungen entsprechend unterzubringen. Ich weiß aber, dass das Team des Rathauses in dieser Hinsicht wirklich sehr, sehr bemüht ist, und das gilt ganz sicher auch für die Sitzungen des Stadtrechnungshofes. Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die Fragestunde erledigt. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Die Länder brauchen mehr Unterstützung durch den Bund bei Bildung, Gesundheit, Pflege und Klimaschutz" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte die Erstrednerin, Frau Abg. Berger-Krotsch, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass ihre Redenzeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal, auf der Galerie und vor allem auch via Livestream! Ja. Wir alle durchleben das selbst. Wir leben in angespannten, schwierigen Zeiten. Kreative, gerechte und vor allem rasche Lösungen sind für die Menschen in unserer Stadt, aber auch generell in unserem Land notwendig. Es sind viele Herausforderungen in diesen schwierigen Zeiten zu stemmen, und ich glaube, wir haben bewiesen, dass wir in Wien strategisch und sehr lösungsorientiert planen und umsetzen. Wir stellen uns den großen Fragen der Zeit. Ich möchte aber hier und heute auch festhalten, dass wir uns diesen großen Fragen der Zeit nicht nur allein widmen können und diese auch nicht allein stemmen und lösen können. Vielmehr ist ein gemeinsames Werken und Tun beziehungsweise ein verstärktes gemeinsames Werken und Tun gefragt. Wir haben unsere dringlichen Forderungen auch immer wieder gegenüber der Bundesregierung proklamiert und haben hier auch immer aufgezeigt, wo es hakt und fehlt. In diesem Sinne waren wir alle hier im Raum, glaube ich, vorige Woche auch gespannt wie ein Bogen, als das Budget im Nationalrat präsentiert und debattiert wurde. Manche haben das direkt via Fernsehen oder mit den Handhelds beziehungsweise Tablets über die verschiedenen Livestreams verfolgt. Wir haben in den Online- Nachrichtenportalen nachgelesen und uns bei unseren Kolleginnen und Kollegen im Bund erkundigt. Und ich muss sagen: Die Informationen aus all diesen diversen Kommunikationskanälen haben uns - wie ich meine - fassungslos zurückgelassen. Wie sehr haben wir uns erhofft, dass es in den großen, wichtigen Bereichen wie etwa beim Thema Bildung oder auch Klimaschutz zu den dringend notwendigen Investitionen in die Zukunft der Menschen in unserem Land kommen wird! Und ich möchte auch hier sagen, dass wir Länder uns diesbezüglich wirklich mehr Unterstützung erhofft und erwartet haben, und zwar gerade auch Wien. An den vielen Maßnahmen, die wir umgesetzt haben, wird ersichtlich, dass wir bis jetzt unsere Hausaufgaben gut gemacht haben und da strategisch weiterhin wirklich gut unterwegs sind. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ich glaube, wir haben mehr Unterstützung verdient. Ich denke in diesem Zusammenhang jetzt etwa an die vielen ukrainischen Kinder, die sehr schnell beschult wurden und immer noch beschult werden. 4.300 sind es in Wien. Wir haben hier wirklich rasch Hilfe geleistet und diesen Kindern die Bildung, die ihnen zusteht, zukommen lassen. Was aber ist mit den Mitteln? - Wir haben lange darauf gewartet. Ja. Jetzt sind für 2023 wieder Mittel vorgesehen. Was aber geschieht danach? Für einen entsprechenden Personaleinsatz ist ganz einfach eine sehr langfristige Planung notwendig, um Planungssicherheit für die Schulen zu gewährleisten. Es tut mir leid, dass ich hier heute feststellen muss, dass das Budget eine Niederschrift von Ungerechtigkeiten ist. (Abg. Mag. Josef Taucher: Genau!) Das zeigt sich in vielen Bereichen und besonders in den Bereichen Bildung und Klimaschutz, denen ich mich heute in meiner Rede widmen möchte. Wir haben gelesen und mitbekommen, dass die Schulden, die bis 2026 auf rund 400 Milliarden EUR ansteigen werden, sehr wenig finanziellen Spielraum für wirklich wirksame Krisenmaßnahmen und notwendige Investitionen in die Energiewende, in die Ausbildungsoffensiven, in das Pflege- und Bildungssystem sowie auch in die Digitalisierung geben werden. Die 130 Millionen EUR weniger für die Gesundheit schmerzen uns alle. Mein Kollege Kurt Wagner wird noch darauf zu sprechen kommen. Es gibt keinen Ausbau von Kinderbetreuung. Erinnern wir uns zurück: Diese versprochene Kindergartenmilliarde war mehr als eine Mogelpackung! Bei uns in Wien geht es ja vor allem um die Qualität und nicht so sehr um die Quantität. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Weiters gibt es keine Ambitionen hinsichtlich des Green New Deal, mit dem eine sozial gerechte Klimaschutzpolitik umgesetzt werden sollte. Für all das soeben Genannte sind Investitionen, die allen zu Gute kommen, dringend notwendig, und solche sehe ich im Bereich Bildung überhaupt nicht. Das Budget im Bildungsbereich ist eigentlich eine Weiterverwaltung des Bisherigen mit inflationsangepassten Gehältern. Was ist mit der Chancengerechtigkeit? Was ist mit der Teilhabe unserer Kinder? Die Kinder waren schon in der Pandemie die VerliererInnen und sie sind es mit einem solchen Budget immer noch. (Abg. Mag. Josef Taucher: Traurig!) Es kommt mir vor, dass der Bildungsminister sich diesbezüglich wenig verantwortlich fühlt, insbesondere betreffend die zielgenaue Unterstützung der Bundesländer, und damit meine ich nicht einmal Wien allein. Es gibt ja auch Kindergärten, Volksschulen und weitere Bildungseinrichtungen in anderen Bundesländern. Dort gibt es auch Kinder. Und was wird für diese getan? - Weder ist ein Ausbau von Ganztagsschulen zu erwarten noch ein ernst zu nehmender Schritt in Richtung ganztägiges Kinderbildungsangebot. Im Gegenteil! Im Budget liest man von weniger Bildung, weniger Schulen, weniger LehrerInnen, weniger Bildung und weniger Chancengerechtigkeit in Österreich. Und das sage nicht nur ich, das kann man auch in diversen Analysen nachlesen. Schauen wir uns einmal jene der Arbeiterkammer Wien an, diesen werden Sie ja wohl hoffentlich glauben! Wenn wir hier auch in unserer Budgetdebatte immer wieder sagen, dass ein Budget eine in Zahlen gegossene Politik ist, dann möchte ich festhalten, dass das Budget, das vorlegt wurde, sehr rückschrittlich ist. Es ist dies ein Budget des Rückschritts oder - wie es eine Kollegin im Nationalrat genannt hat - ein Bildungsstillstands-Budget. So heißt es ja auch in den Budgetunterlagen, dass sich die Beträge des neuen Finanzrahmens weitgehend am alten Finanzrahmen orientieren. Es besteht also kein Spielraum für bildungspolitische Maßnahmen. Um die Ausbildungssituation der Schülerinnen und Schüler zu verbessern und das Recht auf Bildung, für das wir in Wien einstehen und kämpfen, auch tatsächlich zu gewährleisten, braucht es aber generell und vor allem gerade jetzt in diesen Zeiten der Teuerung dringend Maßnahmen von Seiten des Bundes im Bildungsbereich. Es stehen diesfalls nicht mehr und nicht weniger als die Bildungsteilhabe unserer Kinder und die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen auf dem Spiel. Es geht um das ehrliche Anliegen einer Chancengerechtigkeit in der Bildung. Wir haben eine Maßnahme geplant, die ich heute auch erwähnen möchte, mit der wir zeigen, dass wir die Notwendigkeiten erkannt haben, Familien finanziell zu unterstützen: Wir planen, den Zweckzuschuss für die Schulen zu erhöhen. Wir haben 200 beziehungsweise 500 EUR pro Schule angedacht. Das möchten wir gemeinsam umsetzen. Ich hoffe, dass das auch Ihre Zustimmung finden wird! (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ich glaube, das könnte auch für den Bund Vorbild sein. So etwas findet sich allerdings im Budget für 2023 leider nicht. - Und wenn ich schon vom Nicht-Wiederfinden und vom Endlich-Tätig-Werden spreche, möchte ich auch noch den Bereich Klimaschutz thematisieren. Trotz Zusage hat es die Bundesregierung nämlich immer noch nicht geschafft, ein Klimaschutzgesetz zu machen. Ein solches ist seit rund 700 Tagen ausständig. Wir können es uns aber nicht leisten, in diesem Zusammenhang noch länger auf den Bund zu warten, und deshalb werden wir von Seiten der Stadt in den kommenden Monaten selbst ein eigenes Klimaschutzgesetz erarbeiten. Wir zeigen, dass Wien in diesem zentralen Thema wirklich sehr aktiv ist - das kann man uns wirklich nicht absprechen - und als einziges Bundesland einen Klimafahrplan erstellt hat. Diesen haben wir im Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen., und die darin enthaltenen Ziele stehen ja hoffentlich völlig außer Frage! (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Dieser Wiener Klimafahrplan legt Ziele fest, um die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Er enthält über 100 Maßnahmen, die laufend ergänzt und angepasst werden. Wir wissen also, wohin wir wollen, und wir wissen auch, wie. Wir haben große Brocken im Klimafahrplan, nämlich den Gasausstieg, die Energiewende sowie das Klimabudget, das nicht nur in Euro berechnet wird, sondern auch in der Währung Treibhausgas. Im nächsten Doppelbudget der Stadt Wien soll mit dem Klimabudget ein Werkzeug geschaffen werden, mit dem die verschiedensten Zielsetzungen im Bereich Klima besser umgesetzt werden können. Weiters steht auch noch die Beschlussfassung des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes - EWG - durch den Bund an. Was ist damit? Spätestens der Krieg in der Ukraine hat uns gezeigt, dass ein Ausstieg aus Gas, aber auch Öl einfach alternativlos ist. Und das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz - EAG - war hier sicher ein erster wichtiger Schritt. Leider ist aber auch beim EAG noch nicht alles in die Praxis umgesetzt. Was ist da los? Der Beschluss des EWG wäre deshalb der nächste, längst überfällige Schritt, und ich glaube auch, dass die Bundesregierung in dieser Hinsicht viel zu viel Zeit verstreichen lassen hat. Im Juni wurde ein Begutachtungsentwurf vorgelegt, dann war lang Sendepause. Anfang September erfolgte ein Ministerratsbeschluss. Es gab viele Stellungnahmen, ich glaube aber, dieser Ministerratsbeschluss diente mehr der medialen Inszenierung, als dass wirklich etwas vorangebracht worden wäre. Die vielen Stellungnahmen, die eingebracht wurden, wurden nicht eingearbeitet und nicht berücksichtigt. Ich glaube, das war eher eine Nebelgranate und wirklich eine Verhöhnung aller, die sich daran beteiligt haben. Das hat weder dem Klima noch den Menschen in diesem Land gedient. Wenn ich jetzt noch einen Schlusspunkt setzen muss, möchte ich feststellen, dass wir - davon bin ich sehr überzeugt - hier in Wien bestehende und kommende Herausforderungen strategisch angehen und unsere Hausaufgaben erledigen. Dagegen haben Sie, werte Opposition, doch hoffentlich nichts! - Ich darf am Ende meiner Ausführungen den Wunsch äußern, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass die Gelder dort hinkommen, wo sie auch in den Ländern dringend gebraucht werden, nämlich zu den Menschen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner hat sich Herr StR Nepp zu Wort gemeldet. Bitte. StR Dominik Nepp, MA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wirklich bemerkenswert, wenn die Abgeordneten der Sozialdemokratie jetzt hier herauskommen, die Bedeutung einer Budgetdebatte hochloben und meinen, wie wichtig doch eine Budgetdebatte im Rahmen des Parlamentarismus ist. Frau Berger-Krotsch! Ich gebe Ihnen recht: Das Bundesbudget ist miserabel und desaströs. Im Parlament kann man aber wenigstens noch über das Budget debattieren, im Gegensatz zu uns hier in Wien. Hier haben Sie es nämlich geschafft, in einer sehr schwierigen Zeit, in der Flexibilität notwendig ist und man schnell reagieren muss, im letzten Jahr ein Doppelbudget herzustellen, sodass hier und jetzt heute das Wiener Budget nicht einmal mehr debattiert werden darf. - Das ist das, was Sie machen: Ihre Zahlen in Wien sind so schlecht, dass Sie sich vor dieser Diskussion scheuen und deswegen ein Doppelbudget veranschlagt haben. Das ist die Sozialdemokratie. (Beifall bei der FPÖ.) Wir wissen auch, warum Wien so schlecht dasteht, nämlich unter anderem wegen Wien Energie, wo 1,4 Milliarden verwendet werden müssen, um dort Spekulationen abzudecken. Und auch wenn Sie jetzt beteuern und meinen, dass Sie von den 1,4 Milliarden EUR gar nicht so viel brauchen und ja schon einige 100 Millionen zurückgekommen sind, müssen Sie doch auch zugeben, dass diese 1,4 Milliarden im Budget dennoch zweckgebunden sind und man sie nicht für Bildung, Pflege oder im Rahmen des Gesundheitssystems ausgeben darf, sondern das Geld dort festpickt und uns hier fehlt und diese Bereiche somit auch in die Misere geraten sind: Sozialdemokratie. (Beifall bei der FPÖ.) Immer, wenn Wien pleite ist beziehungsweise gerade noch knapp daran vorbei schrammt, gibt es immer nur zwei Möglichkeiten, die die SPÖ hier in Wien wahrnimmt: Entweder sie schreit laut, um die Misswirtschaft des roten Wien abzudecken: Der Bund muss mehr Geld hergeben! Oder Sie betreiben das weiter, was Sie schon seit Jahrzehnten tun: Sie belasten die Bürger und sackeln die Wienerinnen und Wiener weiter aus. Allein in den letzten elf Monaten, als die Teuerung eh schon exorbitant war, haben Sie die Wienerinnen und Wiener weiter belastet, sei es durch die Ausdehnung des Parkpickerls, sei es durch eine Erhöhung um 6 Prozent für Müll, Kanal und Wasser. Und Sie haben allein die Kosten für die Fernwärme - die jetzt übrigens wieder mit Öl heizt, so viel zum super Green Deal und zur Klimaschutzstadt Wien - um 100 Prozent erhöht, also verdoppelt. Auf diese Art und Weise sackeln Sie die Wienerinnen und Wiener weiter aus. Der Preis für Gas wurde um 70 Prozent erhöht, der Strompreis um 15 Prozent. Die Richtwertmiete beziehungsweise Kategorienmietzins im Gemeindebau, wo eh schon die sozial Schwachen leben, haben sie jetzt schon 3 Mal in die Höhe geschnalzt, anstatt auszusetzen, wo es notwendig wäre. Sie alleine schaffen 1.500 EUR Mehrbelastung im Jahr für jeden Wiener und jede Wienerin, nur um Ihre Misere, die Sie über die letzten Jahrzehnte im Wiener Budget verursacht haben, abzudecken. Das ist Ihr Weg. Sie wirtschaften Wien herab und holen sich's von den braven und anständigen Hacklern in Wien. Und wenn das auch nicht ausreicht, gehen Sie zum Bund und betteln und fordern. - Das ist eine Politik des Versagens, und Sie verraten hiermit die Zukunft aller Wienerinnen und Wiener. (Beifall bei der FPÖ.) Die Probleme kommen ja nicht von heute auf morgen. Heute in der "Krone" ist zu lesen, dass auch die Ärzte zu streiken beginnen. Und ich kann mich noch erinnern: 2015 gab es einen großen Ärztestreik vor dem Rathaus. Damals wurde bereits von vielen auf das Problem aufmerksam gemacht, dass die Gesundheitsversorgung in Wien nicht mehr so möglich ist, wie sie sein sollte. Und was ist in diesen letzten sieben Jahren geschehen? - Nichts! Sie haben weiter Milliarden ins Krankenhaus Nord, in das Milliardengrab, reingebuttert. Und jetzt fehlt das Geld in diesem Bereich. Sie haben es nicht geschafft, anständige Arbeitsbedingungen für Ärzte und Pflegepersonal zu schaffen. Nein! Sie haben diesen Bereich weiter kaputtgespart. Und wenn StR Hacker heute hier auch noch die streikenden Ärzte medial beleidigt und sagt, dass diese Gefährdungsanzeigen vertrottelt sind, und das Pflegepersonal im Stich lässt, dann ist dieser Stadtrat rücktrittsreif, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Es gäbe ja auch alternative Finanzierungsquellen. Wir könnten diese zahlreichen roten Vereine streichen, in welche pro Jahr Millionen fließen. Wir könnten im Hinblick auf Krisengewinn nicht nur der Energiewirtschaft etwas abverlangen, sondern zum Beispiel auch der Lifebrain Group, welche in der Corona-Krise Millionen bekommen hat. Dort können wir einsparen. Und wir könnten die Mindestsicherung streichen, und zwar 600 Millionen EUR für Nichtstaatsbürger. Das wären einmal vernünftige Einschnitte, um dieses Geld den Wienerinnen und Wienern zurückzugeben. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Ornig. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Die Art und Weise, wie die Finanzen in Österreich aufgestellt sind, ist immer ein heißes Thema, und zwar, wie ich meine, in allen Gremien und besonders vor dem Hintergrund einer hohen Inflation und der von den Menschen nicht zu stemmenden Energiekosten. Die Länder und die Gemeinden haben es derzeit nicht leicht. Der Bund hat in der laufenden Finanzausgleichsperiode Abänderungsgesetze beschlossen und steuerpolitische Maßnahmen gesetzt, und diese haben alleine im Zeitraum 2017 bis 2023 zu Mindereinnahmen der Länder in Höhe von 6,2 Milliarden EUR und der Gemeinden von mehr als 3,5 Milliarden EUR geführt. Die Abschaffung des Pflegeregresses und die Absenkung der Stabilitätsabgabe sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Durch viele dieser steuerlichen Maßnahmen entstehen auch über das Jahr 2023 hinaus erhebliche Mindereinnahmen für Länder und Gemeinden. Insbesondere auf Grund der ökosozialen Steuerreform und der Teuerungsentlastungspakete ist von gravierenden Mindereinnahmen für Länder und Gemeinden in den Folgejahren auszugehen. Hier braucht es mehr Kooperation in den Aufgabenbereichen Gesundheitswesen und Sozialwesen. In der Pflege und in der Bildung zeigt sich seit Jahren eine weit überdurchschnittliche Ausgabendynamik. Diese Bereiche fallen überwiegend in die Kompetenz von Ländern und Gemeinden, und diese Kosten müssen gedeckt werden. Gründe für hohe Ausgaben und Einbrüche in den öffentlichen Haushalten sind unter anderem der große Bedarf an Infrastrukturausbau und Krisen wie Covid oder der russische Angriffskrieg in der Ukraine. Die Landeshaushalte stemmen derzeit unglaubliche Ausgaben, bedingt durch sehr hohe Inflation auf der Ausgabenseite beispielsweise, wie gesagt, durch Investitionen, Gehälter oder Energiekosten. Für den nächsten Finanzausgleich wird deshalb die Anpassung der vertikalen Verteilung zu Gunsten der Länder und Gemeinden unabdingbar sein. Dabei sind insbesondere die Mindereinnahmen der Länder und Gemeinden auf Grund der steuerpolitischen gesetzlichen Maßnahmen des Bundes sowie der Folgekosten aus vom Bund gesetzten Maßnahmen abzugelten. (Abg Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das haben wir gerade beschlossen!) Ohne ausreichende zusätzliche finanzielle Mittel für Länder und Gemeinden ist eine adäquate Aufgabenerfüllung der Gemeinden und Länder nicht mehr möglich, und diesbezüglich ist der Bund in der Pflicht, meine Damen und Herren! (Abg Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das ist erledigt!) An dieser Stelle möchte ich auch besonders auf das Thema Bildung und auf die Frage eingehen: Was ist uns die Zukunft unserer Kinder wert? - Eines der zentralen Themen bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen muss Bildung sein. Wenn man den Bildungsauftrag und Chancengerechtigkeit ernst nimmt, dann muss man klar sagen, dass die vom Bund bereitgestellten Ressourcen schon lange nicht mehr mit dem Bedarf mithalten. Bei unserer gesellschaftlichen Veränderung geht sich das im Moment nicht mehr aus. Wir befinden uns bereits mitten in einem gesellschaftlichen Wandel. Gerade in urbanen Zentren wie in Wien hat sich die Gesellschaft und die Zusammensetzung der Gruppe der SchülerInnen massiv verändert. Das muss man ganz offen sagen. Die Klassen sind heterogener, als sie noch vor 20 Jahren waren. Viele Kinder wachsen mehrsprachig auf oder treten erst im späteren Alter aus dem Schulsystem aus. Viele Kinder sind aus einem Elternhaus, von dem sie nicht so unterstützen werden können, wie man es gerne möchte. Wir wollen kein Kind zurück lassen und inklusive Bildung hier in Wien leben. Dazu braucht es aber ausreichend Mittel, und diese stehen derzeit nicht zur Verfügung. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Wien alleine kann diese Herausforderung nicht stemmen, und die Schule kann natürlich nicht nur auf die Lehrkräfte reduziert werden. Wir brauchen Tagesbetreuung. Wien geht hier schon lange voraus. Wir brauchen mehr Verwaltungskräfte, damit die Schulleitungen nicht mehr mit Zettel Kopieren oder Formulare Ausfüllen beschäftigt sind, sondern sich auf die eigentliche Aufgabe, nämlich die pädagogische und personelle Führung ihrer Schule konzentrieren können. Und wir brauchen persönliche Assistenzen für den inklusiven Unterricht. Was bedeutet das konkret im Hinblick auf die kommenden Finanzausgleichsverhandlungen? - Wir brauchen Maßzahlen für die Lehrkräfte: Auf wie viele Kinder kommt ein Pädagoge oder eine Pädagogin? Diese Werte sind seit 2004 eingefroren und veraltet. Hier braucht es dringend eine Anpassung an die tatsächlichen Herausforderungen an den Schulen, und gerade betreffend die Schulen in urbanen Zentren. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Wenn wir Chancengerechtigkeit wollen und wenn wir allen Kindern eine gute Bildung ermöglichen wollen, dann müssen sich die Ressourcen am tatsächlichen Bedarf orientieren, und das heißt natürlich auch, dass der Deckel für den sonderpädagogischen Förderbedarf entfernt werden muss. Darüber hinaus muss der Bund für eine langfristige und ausreichende Finanzierung für die schulischen Unterstützungssysteme, also Tagesbetreuung, administrative Assistenz, persönliche Assistenz und Sozialarbeit sorgen. Alle angesprochenen Maßnahmen brauchen Zeit, bis sie wirken. Wir haben in diesem Bereich jetzt aber schon fünf vor zwölf, und der Bund muss rasch handeln. Die Lösungen liegen auf dem Tisch. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau StRin Pühringer. Ich erteile ihr das Wort. StRin Mag. Judith Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuschauerInnen am Livestream! Es ist wirklich erstaunlich. Wir GRÜNE haben für Freitag einen Antrag auf Sondersitzung des Gemeinderats zum Thema Personalnot in Wien in den Bereichen Spitäler, Pflege und ElementarpädagogInnen sowie bei den Öffis eingebracht. Und was macht die SPÖ? - Sie macht heute im Landtag eine Aktuelle Stunde mit der gleichen Fragestellung, und zwar mit dem alleinigen Fokus auf den Bund, und insofern ist diese Aktuelle Stunde heute in Wirklichkeit eine Lehrstunde darüber, wie die SPÖ-Wien mit offensichtlichen Herausforderungen und Problemen im Personalbereich dieser Stadt umgeht, und eine Lehrstunde darüber, wie das Politikverständnis der SPÖ ist. (Beifall bei den GRÜNEN.) Es gibt Schwierigkeiten in wesentlichen und grundlegenden Versorgungsfragen der Stadt, und es heißt: Der Bund ist schuld. Können wir die Menschen in den Wienern Spitälern noch gut versorgen? - Die SPÖ sagt: Der Bund ist schuld. Können wir für unsere Kinder genügend Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen zur Verfügung stellen, die ihre Arbeit gut und gerne und mit guten Arbeitsbedingungen leisten können? - Wieder heißt es: Der Bund ist schuld. Können wir unsere Alltagswege mit Öffis in Wien pünktlich und ohne allzu lange Wartezeiten zurücklegen? - Die SPÖ-Wien sagt: Der Bund ist schuld. Liebe SPÖ! Wenn das Ihre einzige Antwort ist, dann beginne ich, mir wirklich große Sorgen um die politische Handlungsfähigkeit in dieser Stadt zu machen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ja. Es ist dies ein riesiges Thema. Es ist dies ein komplexes Thema. Das ganze Thema des Personalmangels ist kein einfaches Thema, und Wien wird nicht alles alleine tragen können. Wir können jedoch in dieser Stadt sehr viel gestalten und weiterbringen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Darauf sollten wir uns konzentrieren. Die Wiener Ärztekammer hat gestern ihre repräsentative Studie veröffentlicht. Die Ergebnisse und die Zahlen sind verheerend. Die Ärzte- und Ärztinnenschaft fühlt sich allein gelassen. Sie alle kennen wahrscheinlich die Zahlen: 84 Prozent stimmen der Aussage zu, dass die aktuellen Rahmenbedingungen zu einem massiven Qualitätsverlust für die PatientInnen führen. 78 Prozent stimmen der Aussage zu, dass es zu großen Engpässen bei der Versorgung kommen wird. Und 72 Prozent geben an, dass die Wiener Stadtpolitik nichts gegen die Probleme in den Wiener Spitälern unternimmt. Alles, was der SPÖ und dem Herrn Gesundheitslandesrat dazu einfällt, ist jedoch, dass es am Bund liegt oder dass es sich um eine gezielte Kampagne der Ärzte- und Ärztinnenkammer handelt. Liebe KollegInnen! Wenn Sie schon den Ärztinnen und Ärzten nicht glauben, dann reden Sie doch vielleicht einmal mit den Patientinnen und Patienten! In diesem Zusammenhang haben mich sehr viele E-Mails in letzter Zeit erreicht, und ich habe auch Telefonate geführt. Es geht um Menschen, die auf der Urologie im AKH mit Tumorerkrankungen abgewiesen werden oder deren Operationstermin um sechs Monaten verschoben wird. Es geht um Menschen, die aus den Spitälern berichten, dass die Pfleger und Pflegerinnen einfach gar nicht mehr genug Zeit für sie haben. Da heißt es im O-Ton - ich sage es auf Wienerisch -: Das Personal pfeift wirklich aus dem letzten Loch. Und auch ÄrztInnen sagen, dass wir längst nicht mehr eine Zweiklassenmedizin, sondern inzwischen schon eine Mehrklassenmedizin haben. Und wo passiert all das? - Das passiert in Wien! Das passiert vor unserer Haustür. Das passiert hier in unserer Stadt. Und genau deshalb haben wir für Freitag einen Sondergemeinderat einberufen, und ich freue mich schon, wenn wir wirklich über konkrete Ideen für konkrete Lösungen betreffend rasche Abhilfe im Hinblick auf den Personalmangel hier und jetzt in unserer Stadt Wien diskutieren können. Ich denke, wir sollten da beginnen, wo es darum geht, die Hilferufe des Personals, der Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals und der ElementarpädagogInnen ernst zu nehmen. Das sind tatsächlich Hilferufe, und es gilt wirklich, die Not zu lindern. Es geht darum, einerseits zu schauen, welche Maßnahmen wir kurzfristig auf den Weg bringen können, und andererseits müssen wir auch langfristige strategische Maßnahmen auf den Weg bringen. Noch ein letztes Wort zu Gesundheitslandesrat Peter Hacker, der heute im "Morgenjournal" gesagt hat, dass es keine Zauberformel gegen den Personalmangel gibt. - Ganz ehrlich: Ich glaube, es braucht keine Zauberformel, weil es in Wirklichkeit keine Hexerei ist, den Personalmangel zu bekämpfen. Es geht um drei Punkte: Es geht um gute Arbeitsbedingungen, um gute Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle, es geht um gute Ausbildungen und es geht vor allem um eine langfristige und strategische Planung. Die Pensionierungswellen sind nicht vom Himmel gefallen. Wir wissen das schon sehr lange. Im Hinblick darauf meine ich, dass wir etwas tun können, aber nur dann, wenn das eigene Politikverständnis so beschaffen ist, dass man offen auf die Probleme zugeht und nicht immer mit dem Finger auf den Bund zeigt, wo man die Betroffenen tatsächlich ernst nimmt, sondern dort beginnt, wo man selbst am Zug und in Regierungsverantwortung ist, nämlich genau hier in Wien. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Greco. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dr. Katarzyna Greco, MBA (ÖVP): Herr sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren via Livestream! Die Länder brauchen mehr Unterstützung durch den Bund bei Bildung, Gesundheit, Pflege und Klimaschutz. Es stellt sich nur die Frage: Was bedeutet mehr Unterstützung? Allein im Bildungs- und Wissenschaftsbereich wird es 1,4 Milliarden mehr geben. Mein Kollege Harald Zierfuß wird später noch darauf eingehen. Eine weitere Frage, die sich stellt, ist auch: Wie werden die Mittel eingesetzt? Mir ist klar: Es gab insbesondere in den letzten drei Jahren eine Krise nach der anderen. Eine Ausnahmesituation ist der anderen gefolgt. Aber ganz ehrlich: Die Themen, Sorgen und Probleme, die wir haben, erstrecken sich nicht nur auf die letzten drei Jahre. Besonders wenn es um Probleme betreffend Ärztemangel und Pflegethematik geht, zeigen sich teilweise schon historische Mängel. Ich möchte nur einen Punkt als Beispiel nennen. Dieses Problem schwebt ja schon - Kollege Nepp hat es angeführt - seit vielen Jahren wie eine schwarze Wolke über dem Gesundheitswesen. Wir können im internationalen Vergleich durchaus stolz sein. Wir dürfen aber die eklatanten Effizienzmängel, wenn es um die Ärzteschaft und um die Pflege geht, nicht ignorieren. (Beifall bei der ÖVP.) Wir müssen auch als Stadt Wien zugeben: Die Ausbildungsoffensive ist viel zu spät gekommen. Wir wissen nicht erst jetzt, dass es einen demographischen Wandel gibt und dass ein Fachkräftemangel besteht. Selbstverständlich ist es zu spät, und es wird nun einmal Jahre dauern, bis wir hier wieder ein Gleichgewicht hergestellt haben. Die Wiener Spitalsärzte - StRin Pühringer hat es soeben angesprochen - sehen zu 84 Prozent mangelnde Qualität. Es gibt Qualitätsverluste. Warum? - Weil sie zu viel arbeiten und weil die Rahmenbedingungen ganz einfach nicht mehr passen. Gestern haben wir es in allen Medien gehört und gesehen, und heute folgt es. Es war aber vor zwei Jahren, vor drei Jahren, aber auch vor fünf Jahren genauso intensiv. Wenn wir uns die Zeitungsberichte etwa im "Kurier" aus den Jahren 2017 bis 2019 ansehen, also noch lange vor jeglicher Krise: Es ist immer wieder von unerträglichen Arbeitsbedingungen die Rede. Und es ist eine Schande, dass in einer internationalen Stadt wie Wien beispielsweise im AKH vier von zwölf Intensivbetten für Frühchen auf Grund von Personalmangel gesperrt sind. In der Klinik Donaustadt fehlt Pflegepersonal, es gibt Personalnot in der Unfallchirurgie und in der Urologie. Personalnot ist ein Dauerbrenner an allen Ecken und Enden, etwa auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Der Pflegenotstand beziehungsweise Personalnotstand ist eklatant, und da darf es keine Ausreden mehr geben. Da müssen wir handeln. Da müssen wir gemeinsam handeln, und zwar jetzt. (Beifall bei der ÖVP.) 53 Gefährdungsanzeigen gab es zwischen Mai 2021 und April 2022. Es war eine Schmutzkübelkampagne, und über das "wording" kann man streiten. Wir dürfen aber nicht wegsehen, denn die tatsächlichen Probleme sind vorhanden und gehören jetzt gelöst. Neben dem Pflege- und Ärztepersonalmangel kommt dann auch noch die gesamte bürokratische Seite hinzu. Auch hier gibt es, besonders, wenn es um Digitalisierung geht, noch einen weiten Weg nach oben hin. In diesem Bereich ist nun einmal noch vieles mangelhaft, ob es um elektronische Fieberkurven, Online-Ambulanzen oder Online-Terminvereinbarungen geht. Es gibt diesbezüglich zig Möglichkeiten, dem Spitalspersonal die Arbeit zu erleichtern. Der Weg dort hin scheint allerdings weit zu sein. Befundarbeitsplätze im Homeoffice und Webex-Meeting: Diese beiden Punkte als Pandemieschub in der Digitalisierung zu sehen, ist eindeutig zu wenig, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Wir müssen hier an einem Strang ziehen und die Situation in den Wiener Spitälern ehrlich betrachten. Personal, Pflege, Ärzte: Sie sind das Herzstück, und genau hierauf pochen wir. In dieser Hinsicht unterstützt der Bund mit ganz wichtigen Maßnahmen: Es gibt mehr Gehalt für Angestellte beziehungsweise Pflegekräfte. 520 Million wurden allein hierfür beschlossen. Das bedeutet ein durchschnittliches Monatsgehalt mehr für die Pflege. Ferner gibt es 2 Stunden Zeitguthaben pro Nachtdienst, Entlastungswochen ab dem 43. Lebensjahr, Erleichterung bei der Zuwanderung. Kompetenzerweiterungen, und vieles mehr. Die Thematik ist sicherlich sehr komplex. Mehr Unterstützung: Ja, absolut! Diese brauchen wir an allen Enden und Ecken. Und alle, Bund wie Land, müssen hier zusammenarbeiten, auch der WIGEV und auch die Stadt Wien. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Maximilian Krauss. Ich erteile es ihm. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Titel der Aktuellen Stunde "Die Länder brauchen mehr Unterstützung durch den Bund bei Bildung, Gesundheit, Pflege und Klimaschutz" ist ja doch etwas weit gefasst, denn in Wahrheit brauchen nur Sie von Rot-Pink mehr Geld für all diese Projekte. In Wahrheit ist der Titel dieser Aktuellen Stunde mehr als ein Schuldeingeständnis betreffend Ihr totales Versagen in all diesen Bereichen, und in Wahrheit ist es ein Punkt, an dem Sie Ihre gesamte Politik überdenken und endlich auf unsere freiheitlichen Vorschläge eingehen sollten. So, wie Sie mit dieser Stadt umgehen, kann es nämlich nicht weitergehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Sie verprassen nach wie vor jeden Tag Millionen an Steuergeldern für Zuwanderer, obwohl wir dieses Geld in all den von Ihnen genannten Bereichen viel dringender bräuchten. Ihr Motto lautet: Migration statt Investition. Und dieses Motto ist genau das falsche. Sie müssten endlich zu einem Umdenken in Ihrer falschen Zuwanderungspolitik kommen. Sie müssten endlich dazu kommen, Wien nicht mehr zum Brennpunkt für Migration zu machen, Wien nicht mehr mit Lockangeboten so attraktiv zu machen, dass immer mehr Menschen ohne Zukunftschancen in diese Stadt kommen. Diese falsche Zuwanderungspolitik beziehungsweise diese falsche Integrationspolitik ist gescheitert. Und das ist auch die Ursache für viele Probleme, die sich quer durch Bildung, Gesundheit und Pflege ziehen. (Beifall bei der FPÖ.) Im Bildungsbereich erleben wir, dass die NEOS zwar viel versprochen hatten, bevor sie in die Stadtregierung gekommen sind, jedoch fast gar nichts umgesetzt haben. Da gab es ganz zu Beginn Ihrer Regierungsbeteiligung das Versprechen, dass die Schulen in Wien auch während der Corona-Zeit offen bleiben sollen. - Das Gegenteil war der Fall. Wir hatten die meisten Schließtage. Weiters nenne ich Ihr Versprechen, dass es positive Reformen im Bildungsbereich geben soll. Das Gegenteil war der Fall. Sie haben eine kleine Reform gemacht, gegen die alle Stakeholder, Elternvertreter, Lehrervertreter, Schülervertreter, waren. Schließlich erwähne ich auch Ihr Versprechen, dass in den Schulen auch insgesamt das Niveau gesteigert werden soll. - Auch das ist nicht eingetroffen. Sie haben sich in Wahrheit in der sozialistischen nach unten Nivellierung wiedergefunden. Sie bewirken überhaupt kein Umdenken. Mit Ihnen wird der Bildungssektor weiter abgewirtschaftet. Das Niveau sinkt. Es gibt kein Umdenken. Ihr Bildungsstadtrat ist wirklich gescheitert. (Beifall bei der FPÖ.) Ein weiteres Armutszeugnis ist es, dass uns heute in einer Aussendung des Katholischen Familienverbandes an alle Bildungssprecher mitgeteilt wurde, dass sich sogar die Ansuchen beziehungsweise Beschwerden von Eltern häufen, dass sie den Kindern das Mittagessen in den Horten nicht mehr bezahlen können, weil die Kosten auch dort steigen. Sogar in dieser Hinsicht lässt die Stadt Wien Familien im Stich, deren Kinder natürlich zu Mittag ein Mittagessen benötigen. Die Kinder müssen nach dem Vormittagsunterricht abgeholt werden, weil die Stadt keinerlei finanzielle Unterstützungen zur Verfügung stellt, um ein günstiges und gutes Mittagessen für Kinder in den Schulen zu ermöglichen. Das ist ein weiteres Armutszeugnis. (Beifall bei der FPÖ.) Aber nicht nur im Bildungsbereich haben Sie diese Stadt abgewirtschaftet, sondern natürlich auch ganz massiv im Gesundheitsbereich, wie wir heute durch die Streiks, die sich durch viele Ordensspitäler in Wien ziehen, veranschaulicht bekommen. Diese Streiks sind ja auch nur das Ergebnis von jahrelanger falscher sozialistischer Gesundheitspolitik, von jahrelangem Kaputtsparen unseres Gesundheitssystems und von jahrelangen Fehlinvestitionen. Und wenn heute Gesundheitsstadtrat Hacker von einem Frühwarnsystem spricht, dann muss man sich ja fast veräppelt vorkommen, denn in Wahrheit brennt der Hut im Wiener Gesundheitssystem längst. 68 Prozent der Menschen geben an, große Engpässe bei der Versorgung wahrzunehmen. 72 Prozent fühlen sich von der Wiener Stadtpolitik im Gesundheitsbereich im Stich gelassen. Immer mehr Ärzte kündigen ihre Jobs, weil sie sagen, dass sie unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr arbeiten können. Immer mehr Geld versickert auch bei falschen Projekten, egal, ob es in der Vergangenheit das KH Nord war oder auch die WIGEV-Führung, die unfähig ist und endlich entlassen werden müsste, statt weiter im Amt bleiben zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben im Bildungsbereich und im Gesundheitsbereich, also im Zusammenhang mit diesen wesentlichen Kernkompetenzen, total versagt, und dass Sie sich trauen, das hier zum Titel einer Aktuellen Stunde zu machen, ist mehr als frech. (Beifall bei der FPÖ.) Man könnte diese falsche Politik, die sich quer durch all Ihre Belange zieht, jetzt noch stundenlang kritisieren, allein, meine Zeit ist leider vorbei. Ich glaube aber, man kann zusammenfassend sagen: Dort, wo in Wien SPÖ draufsteht, ist Versagen drin, und dass die NEOS, die vor gut zwei Jahren in diese Koalition gestartet sind, all ihre Versprechungen gebrochen haben und überall mitmachen, ist mehr als schade und bedauerlich. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Gara. Ich erteile es ihm. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte den Titel der Aktuellen Stunde für wichtig, weil es bei grundsätzlichen Fragen sehr wohl auch darum geht, die Strukturen zwischen Ländern und dem Bund und die Finanzierung hier auch anders zu diskutieren. Ein ganz wesentlicher Bereich dabei ist das Gesundheitssystem, denn es braucht endlich diese Finanzierung aus einer Hand und es braucht endlich eine neue Struktur der Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystems. Zu diesem Schluss kamen auch alle LandesgesundheitsreferentInnen in der letzten Sitzung. Das ist also nicht nur eine Thematik in Wien, das ist auch eine Thematik in allen anderen Bundesländern, weil es in dieser Form nicht mehr geht. Letztendlich geht es nämlich darum, dass Geld der Leistung folgen muss. Wir brauchen diese neuen Strukturierungen. Es gibt natürlich auch in den Spitälern eine massive Belastung, bedingt durch die Pandemie und bedingt durch viele andere Krisen. Das bedeutet, dass wir hier in Wien sehr wohl etliches anpacken und Strukturen verändern, allein schon mit den Erstversorgungsambulanzen, um letztendlich die Belastung in den Spitälern zu reduzieren und den Menschen jene Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, die wirklich angebracht ist, und zwar auch möglichst wohnortnahe. Es braucht auch eine Reform im Hinblick auf das Thema Psychotherapie auf Krankenschein. Da braucht es dringend eine Reform. Spannenderweise hat der Nationalrat bereits vor 30 Jahren den Entschluss gefasst, dass Versicherte Zugang zur Psychotherapie haben sollten, doch bis heute ist dieser Bereich nicht einheitlich strukturiert. Das heißt, die Leistungen sind unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Daraus ergibt sich natürlich eine Zweiklassenpsychotherapie, die wir in dieser Form nicht weiter aufrechterhalten können, weil das einen eklatanten Leistungsunterschied zwischen den verschiedenen Krankenkassen bedeutet, und das geht auf Kosten der Gesundheit der Menschen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Erst jüngst wurde ein Thema heftig diskutiert, nämlich das Thema Mutter-Kind-Pass-Leistungen. Nach 30 Jahren wurde auch hier begonnen, das entsprechend anzupassen. Nach 30 Jahren wurden erste Schritte in eine neue Richtung gemacht. Das hat 30 Jahre gebraucht. Aber auch in diesem Bereich sieht man, dass die Versorgung sehr unterschiedlich ist. Und das ist auch ein Problem und der Grund, warum viele Ärztinnen und Ärzte sagen: Das tue ich mir nicht mehr an. Diese Leistung kann ich in dieser Form nicht erbringen. - Und ich verstehe auch diesen massiven Unmut. Allerdings ist es nicht nur im Gesundheitsbereich notwendig, dass der Bund klar Kante zeigt, sondern das gilt vor allem auch für den Bereich Klimaschutz- und Klimawandelanpassung. Wie lange warten wir jetzt schon auf das Klimaschutzgesetz? Ich weiß, dass hier der Bremser vor allem die ÖVP ist. Die ÖVP hat keinerlei Interesse, diesen großen Zielsetzungen konkrete Taten folgen zu lassen, die auch transparent sind. Die ÖVP hat kein Interesse an sogenannten Treibhausgasbudgets. Es ist aber klar: Ohne diese Transparenz gibt es keine Klimapolitik. Und ich hoffe, dass Sie hier endlich in die Gänge kommen, denn ohne Klimaschutzgesetz fehlt letztendlich der Kompass auf dem Weg zur Klimaneutralität. Und letztendlich ist das auch der Grund, warum wir in Wien noch nichts Entsprechendes haben. Wir haben jetzt zwei Jahre gewartet, was von Seiten des Bundes kommt. In dieser Legislaturperiode ist aber vom Bund nichts mehr zu erwarten, und daher werden wir 2023 für Wien das Klimaschutzgesetz erarbeiten. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Warum machen wir das? - Weil nur ein Klimaschutzgesetz mit einem Treibhausgasbudget Klarheit und Transparenz auf diesem Weg zur Klimaneutralität schafft. Selbiges gilt auch für das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz. Meine Kollegin Berger-Krotsch hat das ja schon kurz erwähnt. Das wurde jetzt im Ministerrat beschlossen, allerdings ist das in der Warteschleife, wie ich einmal sage. Und vieles in diesem Gesetz ist ausgesprochen unzufriedenstellend. Diese Ausnahmeregelung hinsichtlich des grünen Gases schafft große Probleme, die wir jetzt vor allem auch im Zusammenhang mit der Bauordnungsnovelle diskutieren müssen, um herauszufinden, was das letztendlich heißt. Diese Hintertür mit dem grünen Gas gefährdet nämlich ganz klar auch die Energiewende. Weiters fehlen ein Energieeffizienzgesetz und ein Gaswirtschaftsgesetz, um auch den geordneten Rückbau der Gasinfrastruktur zu ermöglichen. Betreffend viele, viele Materien ist der Bund also säumig. Deren Vorhandensein ist aber notwendig, es geht nicht nur um die Finanzierung, sondern es geht auch um die Klarlegung und Klarstellung hinsichtlich Ausbau der Infrastruktur. Ich hoffe, dass im Bund in dieser Legislaturperiode doch noch etwas passiert. Wir werden hier aber nicht warten, sondern wir werden voranschreiten und unsere Maßnahmen entsprechend umsetzen. - Danke schön. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist StR Peter Kraus. Ich erteile es ihm. StR Peter Kraus, BSc: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Aktuellen Stunde geht es ja ums Zusammenwirken von Bund und Ländern, und in diesem konkreten Fall betrifft das Wien. Meine Kollegin hat schon ausgeführt, dass das ein bisschen der Versuch der SPÖ ist, hier irgendwie alle Missstände, die in den letzten Tagen schon aufgezeigt wurden und vielleicht auch morgen und am Freitag im Sondergemeinderat noch aufgezeigt werden, einfach mit der plumpen Ausrede, dass der Bund schuld ist, abzutun. Ich glaube aber, das ist nicht wirklich gelungen. Ich möchte jetzt aber wirklich zu zwei Themenbereichen sprechen. Einerseits geht es darum, dass wir sehen, wie die Bundespolitik den Wienerinnen und Wienern tatsächlich hilft und andererseits geht es darum, dass wir sehen, dass Wien als Stadt in einem ganz zentralen Bereich im Vergleich zum Bund sogar zurückfällt und entsprechend nachziehen muss. Ich beginne beim ersten Bereich, nämlich beim Klimasorgenkind in dieser Stadt und das ist der Verkehr. Ich könnte Ihnen jetzt aufzählen, welche Initiativen, Budgets und Unterstützungen der Stadt es betreffend Zufußgehen, Radfahren und Öffi-Ausbau gibt. Sie alle wissen, wie viele Milliarden in den U-Bahn-Ausbau in Wien fließen. Ich könnte Ihnen jetzt den Bahnausbau im Großraum Wien, den Schnellbahnausbau, die Schaffung einer Nachtzugverbindung nach der anderen, von der die Wienerinnen und Wiener natürlich direkt profitieren, aufzählen. Da fließen Milliarden vom Bund in Richtung Stadt, und das hilft natürlich den Wienerinnen und Wienern. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich möchte aber etwas besonders hervorheben, was heute auch Geburtstag hatte. Das Klima-Ticket gibt es jetzt ein Jahr. Wie Sie wissen, wurde das jahrelang von vielen Regierungen diskutiert. Umgesetzt haben es die GRÜNEN, umgesetzt hat es eine grüne Verkehrsministerin und Klimaschutzministern. Insgesamt wurden bereits über 200.000 Klima-Tickets verkauft. Ich rufe nur in Erinnerung: Die Verkehrsbetriebe haben selber geschätzt, dass ein Bedarf nach 110.000 Stück besteht. Es wurden aber bereits 200.000 Stück verkauft, und der größte Teil davon in Wien. 63.000 Wienerinnen und Wiener besitzen Klima-Tickets. Wir sehen also, dass das Klima-Ticket ein riesiger Erfolg vor allem bei den Wienerinnen und Wienern ist, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Dazu kommt noch das Klima-Ticket für die Ostregion beziehungsweise Metropolenregion: 30.000 Menschen sind mit diesem Ticket unterwegs, auch ein großer Teil davon Wienerinnen und Wiener. Dieses Klima-Ticket hat ebenfalls die finanzielle Unterstützung durch das BMK beziehungsweise den Bund. Mit 1. November wurde es sogar von 915 EUR auf 860 EUR verbilligt! In einer Zeit, in der die Preise davongaloppieren und alles teurer wird, schafft es die Bundesregierung beziehungsweise schafft es die grüne Regierungsbeteiligung, Öffi-Tickets für die Menschen in der Ostregion, für die Wienerinnen und Wiener, sogar billiger zu machen. Das ist gut für das Klima, und das ist gut für die WienerInnen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Wieso applaudiert die ÖVP da überhaupt nicht?) Beim zweiten Bereich komme ich jetzt zur Indexierung der Sozialleistungen. Wie Sie wissen, werden mit 1.1.2023 - das ist bereits beschlossen - die Sozialleistungen Österreich-weit indexiert. Das betrifft natürlich auch die Menschen in Wien, die Sozialleistungen beziehen. In Zukunft wird es nicht mehr so sein, dass unsere Sicherungsnetze laufend im Vergleich zu den Preisen weniger wert werden, sondern dass sie mit den Verbraucherpreisen mitsteigen. Das ist für die BezieherInnen auch in Wien ein Meilenstein, sehr geehrte Damen und Herren. In diesem Bereich ist Wien aber säumig, und ich werde Ihnen das jetzt an einem sehr konkreten Beispiel erklären. Kollegin Berger-Krotsch hat vorher von den Bildungschancen gesprochen. Reden wir jetzt aber einmal von den armutsgefährdeten Kindern in dieser Stadt, die warmes Mittagessen bekommen, bei denen die Beiträge übernommen werden, damit die Kinder in dieser Stadt ein warmes Mittagessen bekommen. - Die Anträge werden Jahr für Jahr weniger. Immer weniger Kinder bekommen diese Unterstützung für ein warmes Mittagessen in der Schule. Warum ist das so? - Gehälter und Sozialleistungen steigen und werden auch nächstes Jahr durch die automatische Indexierung steigen. Was aber nicht mitsteigt, ist die Einkommensgrenze für die Unterstützung des Mittagessens dieser armutsgefährdeten Kinder. Das führt dazu, dass immer mehr Kinder oder deren Eltern aus diesem System herausfallen und sich die Zahl der Kinder, deren Eltern überhaupt einen Antrag stellen können, in den letzten Jahren halbiert hat. Im Ergebnis heißt das auch, dass Kinder sogar ihre Betreuungsplätze verlieren, und ich betone: Da reden wir von armutsgefährdeten Kindern von armutsgefährdeten Familien. Seit Juni hat sich die Plattform für Alleinerziehende übrigens mehrfach an den Bildungsstadtrat gewandt. Passiert ist jedoch nichts. Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierung! Abschlusssatz: Ich appelliere wirklich an Sie! Wir haben mit der Indexierung der Sozialleistungen einen Meilenstein im Bund geschaffen. Ich erwarte mir, dass noch heuer alle Bereiche durchforstet werden und alle Einkommensgrenzen angeschaut werden, damit es nicht passiert, dass hier Lücken entstehen und die armutsgefährdeten Familien oder sogar Kinder aus diesem System hinausfallen. Das ist Ihre Aufgabe als Stadtregierung in dieser Stadt. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Zierfuß. Ich erteile es ihm. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wirklich abenteuerlich: Kein Landtag und kein Gemeinderat vergehen, an denen SPÖ und NEOS nicht all ihre Probleme und Versäumnisse irgendwie dem Bund in die Schuhe schieben wollen, ganz nach dem Motto: Wenn's in Wien nicht ganz rund läuft, dann muss ja fast die Bundesregierung schuld sein, denn wie könnte diese Stadtregierung irgendetwas falsch gemacht haben?! Egal, wo: In den Spitälern, in den Schulen, in den Kindergärten, bei der Pflege, im Klimaschutz - die Integration habt ihr euch heute nicht dazuzuschreiben getraut - ist angeblich der Bund schuld. Sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ! Sie stellen seit 1945 ununterbrochen den Bürgermeister der Stadt, für die Probleme hier in Wien wollen Sie aber nicht einmal im Entferntesten zuständig sein?! Das ist ein netter Versuch, aber das nimmt Ihnen niemand hier herinnen und niemand da draußen ab! (Beifall bei der ÖVP.) Niemand in diesem Raum wurde dafür gewählt, dass er einfach nur alle Probleme von sich wegschiebt. Dann bräuchte es nämlich weder einen Landtag noch eine Stadtregierung in Wien. Wenn Sie wollen, dass der Bund all unsere Probleme in Wien löst, dann müsste man auch ehrlich sein. Einen SPÖ-Redner gibt es ja noch nach mir. Dann sprechen Sie es doch aus! Sagen Sie: Bitte, liebe Bundesregierung, löst alle unsere Probleme, denn wir schaffen es einfach nicht! - So schaut es nämlich bei dieser Sitzung heute wieder einmal aus! (Beifall bei der ÖVP.) Ich darf als Bildungssprecher der Wiener Volkspartei jetzt auch die Hausaufgaben von SPÖ und NEOS im Bildungsbereich ein bisschen skizzieren: Jeder 7. Volksschüler in den Wiener Volksschulen wird als außerordentlicher Schüler geführt, das heißt, 10.000 Kinder in Wien allein in den Volksschulen haben keine ausreichenden Deutschkenntnisse, um dem Regelunterricht folgen zu können. Von diesen 10.000 Volksschülern sind 61 Prozent hier geboren, 80 Prozent waren mindestens 2 Jahre im Kindergarten und 31 Prozent sind sogar österreichische Staatsbürger. Wie kann es sein, dass tausende Kinder hier in Wien mehrere Jahre im Kindergarten waren und nachher nicht einmal dem Regelunterricht folgen können? 80 Prozent der außerordentlichen Schüler waren, wie gesagt, mindestens 2 Jahre - ich wiederhole: mindestens 2 Jahre - in einem Kindergarten. Das ist ein totales Systemversagen von SPÖ und mittlerweile auch NEOS in dieser Stadt. (Beifall bei der ÖVP.) Wir führen ja auch häufig die Kompetenzdebatte hier im Haus: Kindergärten sind fast rein Aufgabe der Stadt. Für alle, die es nachlesen wollen: Art. 14 Abs. 4b der Bundesverfassung. Die Rahmenbedingungen für die Kindergärten, alles, was wir hier fordern könnten, kann nur die Stadt verändern, kann aber auch nur die Stadt kontrollieren. Es geht ja auch um die Frage der Kontrolle. Die Anzahl liegt bei 14 in der Stadt, was durchaus lächerlich ist von der Anzahl her. Auch das kann nur die Stadt regeln. Wir wissen, dass in den Wiener Volksschulen und Mittelschulen der Bund die Planstellen finanziert nach einem - und sage es hier zum wiederholten Male - gerechten und gleichen Schlüssel für alle Bundesländer, und zwar nach Schüleranzahl und nach Sondertöpfen, wo es für die Tagesbetreuung, für Mittelschulen, für Deutschförderungen extra Mittel gibt. Wie kann es dann sein, dass hier in Wien im Schnitt drei Kinder mehr in einer Volksschulklasse und in einer Mittelschulklasse sitzen als im Rest von Österreich? Wo sind denn die 10 Prozent der Lehrer, wenn man es runterrechnet, die die Stadt offenbar nicht in die Klassen hineinschickt? - Das kann nur eine klassische SPÖ- Misswirtschaft sein, und der Stadtrechnungshof prüft das gerade! (Beifall bei der ÖVP.) Im Ergebnis sehen wir, dass in Wien der NEET-Anteil bei den 15- bis 24-Jährigen bei 10 Prozent liegt. Jeder 10. junge Wiener ist also weder in Ausbildung noch in Anstellung. Das zeigt doch recht deutlich, dass das Bildungssystem hier in der Stadt es nicht schafft, die jungen Menschen in dieser Stadt ausreichend für den Arbeitsmarkt zu rüsten, und das ist ein massives Versäumnis dieser Stadt. Und mit diesen Versäumnissen nehmen SPÖ und NEOS den Jugendlichen und Kindern in dieser Stadt die Zukunftschancen, und dabei werden wir nicht zuschauen. (Beifall bei der ÖVP.) Frau Kollegin Berger-Krotsch! Sie haben vorhin das Budget aus dem Nationalrat angesprochen - Ich finde, es ist doch ein bisschen kühn, dass die Abgeordnete einer Regierungspartei das in einer Phase tut, in der, wie wir wissen, der Bund allein im Ressort Bildung und Wissenschaft um 1,4 Milliarden EUR erhöht hat. Es würde mich interessieren, wann die Stadtregierung in dieser Größenordnung einmal im Bildungsbereich investieren wird! Wir sehen, dass es zwar Leadership-Seminare für Direktoren gibt, die 6 Millionen kosten. Ich finde das nett, das liegt aber nicht einmal im Ansatz bei 1,4 Milliarden! 1,4 Milliarden hat die Stadtregierung nur dann übrig, wenn man der Wien Energie an allen Gremien vorbei Geld zuschanzen muss im größten Finanzskandal, den die Stadt je gesehen hat. (Beifall bei der ÖVP.) Es gäbe noch viel zu sagen: Unterstützungsmaßnahmen vom Bund für die Länder, Gemeindemilliarde, 15a- Vereinbarung, wonach 50 Millionen jedes Jahr an die Stadt fließen. Für Support-Personal zahlt der Bund je nachdem zwei Drittel oder die Hälfte. Auch für die Ganztagesbetreuung wird mehr ausgegeben. Die Bundesregierung macht die eigenen Hausaufgaben. Sie erledigt aber auch Angelegenheiten für die Stadt. Wir als Wiener Volkspartei werden nicht dabei zuschauen, wie die Stadtregierung aus SPÖ und NEOS die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen verspielt. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Letzter zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wagner. Ich erteile es ihm. Abg. Kurt Wagner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Wiener Landtages! Eigentlich hätte ich mit einer tatsächlichen Berichtigung beginnen sollen. Wenn nämlich von den Oppositionsparteien im Rathaus behauptet wird, dass nur die Stadt Wien und das Land Wien Probleme mit dem Bund hätten, was Finanzierungsfragen anbelangt, dann darf ich Ihnen sagen: Da haben Sie die letzten Wochen und Monate verschlafen. Da hat es Sitzungen der Soziallandesreferenten und Gesundheitslandesreferenten gegeben. Und etwas ist dabei interessant: Völlig wurscht, welcher politischer Partei diese angehören, ob das SPÖ-Leute sind, ob das ÖVP- Leute sind, ob das Leute von den NEOS oder von den GRÜNEN sind. Alle haben die gleichen Probleme in allen neun Bundesländern. Sie fordern mehr Unterstützung durch den Bund. Der Herr Finanzstadtrat sitzt hier, und wir wissen, dass natürlich die Finanzreferenten, aber auch der Herr Bundesminister für Finanzen sehr teure Freunde sind. Wir sind natürlich die teuersten Freunde, aber ich glaube, gerade im Gesundheitsbereich und in der Gesundheitspolitik sind diese Geldmittel gut angelegt. Die österreichische Gesundheitslandschaft ist von einer enormen finanziellen Unterversorgung gekennzeichnet, die Finanzen im Gesundheitsbereich müssen eben aus diesem Grund neu verhandelt werden. Es braucht eine grundsätzliche Änderung der Gesundheitsfinanzierung unter Berücksichtigung der demographischen und der wirtschaftlichen Entwicklung - die Anforderungen werden für uns immer größer -, um endlich eine Entlastung der Spitäler zu erreichen und eine zusätzliche Finanzierung des ambulanten Bereiches ist dringend notwendig. Dafür können nicht mehr alleine die Beiträge der Versicherten herhalten, vielmehr braucht es eine entsprechende Zusatzfinanzierung aus Bundesmitteln. Nur so kann die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt beziehungsweise wiederhergestellt werden. Das betrifft zum Beispiel auch die Finanzierung innovativer Maßnahmen, notwendige Impfungen und den dringenden Ausbau der psychosozialen Versorgung. Besonders die Preissteigerungen bei Medizinprodukten und die steigenden Preise für Energie, Medikamente, IT und Dienstleistungen sowie bei den Lebensmitteln tragen dazu bei, dass die Krankenhäuser vor großen Herausforderungen stehen. Patienten dürfen nicht Opfer dieser Krise werden. Und lassen Sie mich auch ein Wort zum Ausbau der Primärversorgung sagen. Dort sollte vom Bund eine entsprechende Anschubfinanzierung gegeben und unterstützt werden. Meine geschätzten Damen und Herren, beim Impfen wurde jüngst die Ausweitung einer kostenlosen HPV-Impfung für junge Menschen bis 21 Jahre beschlossen. Das war ein wichtiger Schritt. Das nationale Impfgremium empfiehlt aber diese Impfung bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Es ist notwendig, dass dieses Impfprogramm weiter vorangetrieben wird. Die Bundesländer drängen auch schon seit längerer Zeit auf ein Österreich-weites Impfprogramm und ein größeres Augenmerk auf die Verankerung in den Krankenkassen. Meine Damen und Herren, auch das Covid-19-Budget läuft ja bekanntlich mit Ende dieses Jahres aus. Das muss noch weiter ausgestaltet und ein Screening-Programm und vieles andere mehr weiter fortgesetzt werden. In der Psychotherapie - haben Sie auch schon gehört - gibt es auch einen Nachholbedarf. Die massive Schlechterstellung der Österreichischen-Gesundheitskassa-Versicherten im Vergleich zu Versicherten bei anderen Krankenkassen ist durch eine Harmonisierung der Kostenzuschüsse einzustellen. Ein Gesamtvertrag ist endlich und nach rund einem Vierteljahrhundert abzuschließen. Damit wären wir einen richtigen und gewaltigen Schritt weiter. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ebenfalls ein Thema, das hier noch verstärkt auch von Bundesmitteln gefördert werden kann. Und zum Thema Pflege: Die Pflege ist eine solidarische Aufgabe der gesamten Gesellschaft und darf keinesfalls zur Privatsache erklärt werden. Es braucht eine österreichische Weiterentwicklung des Pflegesystems. Dazu braucht es fachlich angemessene und qualitative Qualitätsansprüche. Damit diese Voraussetzungen für die Pflegequalität finanziert und umgesetzt werden können, bedarf es zusätzlicher Zuschüsse. Bereits im Mai wurden weitere Schritte zur Pflegereform für den Herbst 2022 angekündigt. Bisher gibt es aber keine weiteren Maßnahmen. Daher ist es dringend an der Zeit, dass der Herr Bundesminister die bereits von ihm angekündigte Pflegereformkommission umsetzt. Das wünschen wir nicht nur von ihm, sondern das fordern wir von ihm. - In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Die Aktuelle Stunde ist hiermit beendet. Ich darf mitteilen, dass die Frau Abg. Matiasek ab 12.15 entschuldigt ist, aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu uns stoßen wird. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien eine und von Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus zwei schriftliche Anfragen eingelangt sind. Die Abgeordneten Taucher, Höferl, Stürzenbecher, Novak, Abrahamczik und Konrad haben am 24. Oktober 2022 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien, Wiener Stadtverfassung - WStV eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Abrahamczik, Hursky, Meidlinger, Auer-Stüger, Pipal-Leixner, Konrad haben am 16. November 2022 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Wiener Bedienstetengesetz 2020, 20. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Abrahamczik, Hursky, Meidlinger, Auer-Stüger, Pipal-Leixner, Konrad haben am 16. November 2022 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994, 60. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, 67. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, 66. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, 19. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995, 41. Novelle zur Pensionsordnung 1995, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, 22. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz, und das Wiener Bezügegesetz 1995, 19. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995, geändert werden, 3. Dienstrechtsnovelle 2022, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Von den Abgeordneten Maximilian Krauss, Seidl, Matiasek und Berger wurde ein Antrag an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport betreffend Umsetzung Sozialhilfe- Grundsatzgesetz gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrages wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Besprechung des Dringlichen Antrages vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsmäßigen Behandlung des Dringlichen Antrages unterbrochen. Nach Beratungen in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor. Die Postnummern 1, 2, 3, 4, 9, 8, 5, 6 und 7 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen. Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den 43. Bericht der Volksanwaltschaft 2021 an den Wiener Landtag, und es ist mir eine große Freude, die drei Volksanwälte ganz herzlich bei uns begrüßen zu dürfen. (Allgemeiner Beifall.) Namentlich freuen wir uns, dass Mag. Bernhard Achitz, Dr. Walter Rosenkranz und Gaby Schwarz dieser Verhandlung beiwohnen und dann mit uns auch in weiterer Folge mitdiskutieren werden. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg. Matiasek zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihr. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Ich freue mich, dass wir wie jedes Jahr Ihre Berichte bekommen haben und dass wir über diese auch sprechen können. Wir haben hier einerseits den Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag und andererseits den Bericht der Präventiven Menschenrechtskontrolle für 2021, zusätzlich haben wir von Ihnen noch einen Sonderbericht zum NGO-Forum bekommen. Ich habe mir alles sehr aufmerksam durchgelesen und werde zu einigen Punkten aus diesen Berichten auch Stellung beziehen. Grundsätzlich wurden im Bereich der Gemeindeangelegenheiten 1.355 Prüfverfahren abgeschlossen. Ich glaube, das ist eine sehr große Zahl. Sie berichten uns weiter, dass Sie 326 Fälle an Missständen in der Verwaltung vorgefunden haben, das sind 24 Prozent. Das Gute und das Wichtige ist ja, dass den Bürgern geholfen wird, auf der einen Seite, und auf der anderen Seite, dass natürlich auch die Verwaltung die richtigen Schlüsse aus den Beschwerden, die eingebracht werden, beziehungsweise aus ihrer Berichtstätigkeit zieht. Als Erstes habe ich einen Bericht vorgefunden, der im Zusammenhang mit der Versagung einer Bürgerversammlung auf Bezirksebene steht. Im 16. Bezirk waren große Bauvorhaben angesagt und im 22. Bezirk die Stadtstraße, und dazu gibt es eben Bedenken der Volksanwaltschaft. Warum? Weil es den Mandatarinnen und Mandataren nicht möglich war, gegen die Entscheidung der Bezirksvorstehung eine Bürgerversammlung einzuberufen. Es ist aber genau die Bürgerversammlung doch ein wichtiger Demokratiefaktor in dieser Stadt, zu der sich auch die Stadtregierung immer bekennt. Ich glaube daher, auch hier sollte man die Anregung der Volksanwaltschaft durchaus annehmen, dass zu überprüfen ist, ob hier nicht klare Rechtsschutzmöglichkeiten zu Gunsten dieser demokratischen Einrichtung der Bürgerversammlung stattzufinden hätten. Einen großen Brocken machen ja immer wieder die gleichen Themenbereiche aus. Da geht's in der Regel um Soziales, um die Pflege und Gesundheitsversorgung, es geht eben um die Berichte zur Mindestsicherung, die Jugendwohlfahrt, die Krisenzentren, Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz, Straßenpolizei und Gemeindeangelegenheiten. Also Mindestsicherung, Jugendwohlfahrt, Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz und Gemeindeangelegenheiten seit 2020 steigend, alle drei Bereiche machen die besonders großen Brocken in diesen Berichten aus. Dies nicht nur zum ersten Mal, denn seit ich die Berichte kenne oder mich damit auseinandersetze, kann man sagen, dass sich hier gewisse Häufungen von Beschwerden wie ein roter Faden durch die Berichte ziehen. Ein besonderer Punkt sind zum Beispiel die Heimopferrenten. Hier gibt es immer wieder Kritik, dass diese nicht in gerechter Weise allen Opfern ausgezahlt werden. Es kommen Beschwerden an die Volksanwaltschaft, dass diese Pauschalentschädigungen und Kostenübernahmen für Therapien alle Opfer, die aus Pflegeheimen kommen, aus Kinderheimen kommen und dort Gewalt, schwere psychische Demütigung erlitten, bekommen sollten, es aber nicht für alle die gleiche Entschädigung gibt. Neu ist das Therapieangebot und das wird auch positiv berichtet. Ich glaube, das ist überhaupt wichtig, dass Sie auch im Bereich der Pflegeversorgung Positives berichten, wenn sich Entwicklungen getan haben, die zu Verbesserungen geführt haben, denn es soll ja letztlich auch ein Ansporn sein, andere Missstände aufzunehmen und hier zu Verbesserungen zu führen. Bei Gewaltopfern in Krankenanstalten wird auch kritisiert, dass es nach wie vor zu Verzögerungen der Auszahlungen an Opfer dieses traurig berühmtberüchtigten Pavillons 15 des Otto-Wagner-Spitals gekommen ist. Diese Entschädigungszahlungen wären wiederaufzunehmen. Die Volksanwaltschaft meldet weiter, dass sich bei Betroffenen, die in ihrer Kindheit etwa an die einzelnen Lungenheilstätten überführt wurden - das ist ja schon sehr lange her -, die zur Gemeinde Wien gehören, so etwa Lilienfeld, Gugging, Hermagor, Gmundnerberg, die betroffenen Kinder teilweise Gewalt und Misshandlungen ausgesetzt waren, über die ich mich jetzt gar nicht in Details ergehen will. Sie führen das hier auf, es ist wirklich sehr grausam, und daher wird hier auch dringend an die Gemeinde Wien appelliert, den Opfern dieser Krankenanstalten, insbesondere der Lungenheilanstalten - hier wird Lilienfeld im Besonderen ausgeführt - Entschädigungszahlungen und einen Therapiekostenersatz zu gewähren. Ich glaube, das wäre wirklich wichtig. (Beifall bei der FPÖ.) So viele sind das nicht und hier wäre vor allem noch ein Zeichen gesetzt, dass man anerkennt, dass diese Kinder und Jugendlichen ja wirklich Torturen ausgesetzt waren. Die Kinder- und Jugendhilfe ist auch immer ein großer Brocken in den Berichten der Volksanwaltschaft. Wir haben das Thema der Personalknappheit ja heute sowohl in der Fragestunde als auch der Aktuellen Stunde besprochen, es zieht sich wie ein roter Faden durch die letzte Zeit. Das betrifft die Gesundheitsberufe, Pflegeberufe - wozu ich noch kommen werde -, es betrifft aber natürlich auch die Sozialpädagogik. Und wir sehen, dass wieder mehr Fremdbetreuungen stattfinden, dass da ein Anstieg ist, dass aber auf der anderen Seite weniger ambulante Hilfen zur Verfügung stehen, das Unterstützungsangebot fehlt. Wir haben ja hier schon oft darüber diskutiert, es gab immer wieder auch Anträge und Initiativen der Opposition, aber leider geht hier viel zu wenig weiter. Das Spezialkrisenzentrum wird angesprochen, psychisch kranke Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren, auch ein ganz besonders schwieriges Alter. Es gibt nach wie vor nicht ausreichend Spezialkrisenzentren, nicht ausreichend Plätze in den Krisenzentren, und das Personal ist - wie in vielen anderen Bereichen - leider auch hier an seiner Belastungsgrenze. Das bedeutet natürlich Ausfall von Personal durch Krankheit, durch Burn-out, was auf der anderen Seite wieder heißt, weniger Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeit. Und es verläuft auch hier der Nachwuchs an Personal oder auch die Rekrutierung von Personal äußerst schleppend. Das ist also wirklich ein Punkt, wo es nicht neu ist, dass es Defizite gibt. Wir besprechen das seit Jahren im zuständigen Jugendausschuss, es ist eigentlich ein Erbe, das der aktuell zuständige Stadtrat übernommen hat, und das war schon eine Erbpacht bei seinem Vorgänger. Da geht einfach nichts weiter. Hier ist aber seit Jahren absehbar, dass sich die Fallzahl erhöhen wird, dass wir Personal brauchen, dass wir Einrichtungen brauchen. Es kommt leider nach wie vor dazu, dass Kinder und Jugendliche, die in einer extrem schwierigen Situation sind, vom Alter, vom Geschlecht her nicht zusammenpassen, trotzdem in einer Einrichtung untergebracht sind, bis zu dem fürchterlichen Zustand, dass Kinder - wie wir lesen müssen - auf Matratzen am Boden schlafen, weil so ein enormer Platzmangel herrscht. Also ich glaube, hier gilt es, wirklich schnellstens zu handeln, das muss doch die Augen öffnen und das muss alle Alarmglocken läuten lassen. (Beifall bei der FPÖ.) Ein weiterer Punkt betrifft die MA 35, gleiches Ressort, heute vom Herrn Stadtrat anlässlich der Fragestunde eher so beschrieben, als wäre jetzt eh alles auf dem besten Weg. Nun, auch dort wissen wir seit Jahren, dass es enorme Verzögerungen beim Ausstellen der unterschiedlichen Bescheide gibt, beim Vollzug des Staatsbürgerschaftsrechts, beim Vollzug des Niederlassungsrechts. Wir haben hier sage und schreibe im Bericht 14 Seiten, die sich allein mit den Einzelfällen in diesem Bereich beschäftigen - die eh kurz und knackig beschrieben sind -, wirklich eine Reihe von Verzögerungen, wo einfach nicht nachvollziehbar ist, warum es überhaupt zu solchen Verzögerungen kommt. Jetzt wird immer mit dem Personalmangel argumentiert, aber auf der anderen Seite, dass man jemandem nach Monaten erst sagt, dass überhaupt sein Ansuchen an diese Stelle angekommen ist! Ich habe selbst in meinem Umfeld den Fall einer deutschen Staatsbürgerin, die in Wien verheiratet ist, die eine Aufenthaltsbestätigung für das Kindergeld brauchte, und da hat man ihr nach fünf Monaten geschrieben, dass ihr Schreiben eingegangen ist. Bitte, das ist doch alles ein Wahnsinn, und das ist auch, wie gesagt, nicht im Vorjahr entstanden, das ist auch nicht erst durch die Pandemie entstanden, sondern wir haben diese Mängel seit Jahren auf dem Tisch, und jeder von uns hofft es, aber es ist schwer zu glauben, dass jetzt wirklich plötzlich alles besser wird. Wir haben immer wieder eine Reihe von Berichten, was die Pflege und den Zustand in Pflegeheimen und Pflegeeinrichtungen betrifft, und auch hier kommt die Volksanwaltschaft eben immer, so wie jeder, der sich das anschaut, aber hier in einer wirklich soliden Berichtsform zu dem Schluss, der große Knackpunkt ist der Personalmangel, der Personalmangel, den wir jetzt wie einen roten Faden durch all diese Spezialbereiche Pflege, Gesundheit, Sozialpädagogik, Pädagogik sehen müssen. Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierung hier in Wien, Sie gehen ja immer ein bisschen nonchalant drüber, aber das hat Ursachen, und es wurden heute auch schon Lösungsansätze aufgezählt wie etwa natürlich eine bessere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen, gar keine Frage. Aber wenn man sieht, dass sich das über Jahre zieht, dann muss man sagen, es hat sehr wohl auch mit dem Bildungssystem zu tun. Der Kollege Zierfuß hat vorhin angesprochen, zu welchen Schwächen das Bildungssystem in Wien führt. Die Schulabgänger sind ohne eine weitere Beschulung nicht vermittelbar, in diesen hochspezialisierten Berufsfeldern zu arbeiten. Das muss uns einmal klar sein und da ist auch anzusetzen. Es wird keine Lösung dieses Personalnotstands geben, wenn man nicht auch gleichzeitig bei der Bildung ansetzt. Es war eines der größten Bedürfnisse, sofort diesen Deutschunterricht vor Eintritt ins Regelschulwesen zu beenden. Das war eine der besten Ideen überhaupt, denn nur so kann man den Schulstoff mitlernen und mitverfolgen, gerade für die Kinder, wo zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird. (Beifall bei der FPÖ.) Das haben Sie sofort beenden wollen und für schlecht und mangelhaft erklärt. Die Auswüchse davon müssen wir jetzt sehen, etwa, wenn im Bereich der diplomierten Pflege 6,5 Wochenstunden in einer Einrichtung fehlen. Es gibt zwar ein Plus im Bereich von AbteilungshelferInnen und Fachassistenz, aber das ist kein Ausgleich, weil hier eben ganz andere Aufgaben und Kompetenzbereiche sind. Wenn nicht gehandelt wird, dann wird sich das noch weiter verschärfen. Da muss man ja sagen, Gott sei Dank gibt's noch die Familien, die sich um die Leute kümmern, denn wenn alle auf das öffentliche Pflegesystem angewiesen wären, würde es wirklich schlimm aussehen. Und diese Berichte unterstützen leider das, was wir schon seit wirklich langer Zeit sagen: Es gibt Probleme bei den Nachtdienstbesetzungen. Die Folgerung ist eben wirklich auch durch die Volksanwaltschaft zu 100 Prozent unterstützt, dass, wenn man die Lebensqualität, den Erhalt der körperlichen und physischen, psychischen Funktionen von Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Pflegeeinrichtungen fördern will, die personellen Ressourcen ausgeweitet werden, Arbeitszeiten, Arbeitsumfang und Bezahlung für Pflegekräfte verbessert werden müssen, da einfach die Arbeitszufriedenheit sehr schlecht ist. Und das ist kein Wunder, da die Leute dort wirklich so ans Limit kommen, das kann man von niemandem verlangen. Hier wäre schon längst zu überlegen, wie man das verbessern kann, denn es ist jetzt unabhängig von der Zahl der vorhandenen Pflegekräfte, dass ich ihre persönliche Situation verbessere. Die Pandemie, sagt die Volksanwaltschaft, darf nicht als Rechtfertigung für die fortdauernde personelle Unterbesetzung verwendet werden. Ich habe gesagt, es ist wichtig, dass wir diese Berichte sehen, es ist wichtig, dass die Volksanwaltschaft ihre Arbeit einerseits dafür leistet, dass in dem Spannungsfeld zwischen Bürgeranliegen und Behörden geholfen wird, in sehr unterschiedlichen Feldern, und es ist auf der anderen Seite wichtig, dass die zuständigen Behörde auch endlich ihre Schlüsse aus diesen Berichten ziehen, die richtigen Schlüsse ziehen, und wir werden uns ja gerade über das Thema dieser Personalknappheit in den besonders zuwendungs- und betreuungsintensiven Berufsfeldern sowohl morgen als auch übermorgen sehr intensiv unterhalten. Sehr geehrte Frau Volksanwältin, sehr geehrter Herrn Volksanwälte, herzlichen Dank für die Berichte, vor allem aber auch für Ihre Arbeit. Ich bitte Sie, diesen Dank auch an die vielen, vielen hochqualifizierten Mitarbeiter in Ihren Abteilungen weiterzuleiten. Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtregierung, lesen Sie diese Berichte sehr genau und bitte ziehen Sie die richtigen Schlüsse daraus. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste ist die Frau Obfrau Emmerling zu Wort gemeldet. Ich erteile es Ihr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrter Frau Volksanwältin! Herzlich willkommen auch in dieser Runde, das erste Mal hier. Vielen Dank, dass Sie uns heute diesen Bericht präsentieren, den ich ja natürlich auch mit großem Interesse gelesen habe. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch seitens meiner gesamten Fraktion dafür danken und die größte Anerkennung für Ihre Arbeit aussprechen. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Sabine Keri.) Ich glaube, den wichtigen Beitrag, den Sie leisten, erkennt man auch an den Zahlen, die Sie in Ihrem Bericht nennen. Über 23.500 Menschen haben Sie im vergangenen Jahr aufgesucht und diese Anliegen haben Sie bearbeitet. Das sind Zahlen, die dafürsprechen und auch zeigen, wie sehr Sie mit Ihrer Arbeit täglich, direkt mit den Menschen zu tun haben und wie essenziell das Wirken der Volksanwaltschaft auch im Hinblick auf die Gerechtigkeit ist, die Bürgerinnen und Bürger empfinden, oder wo Sie einen Schmerz verspüren. Gleichzeitig wird auch durch diese Zahl die hohe Akzeptanz der Volksanwaltschaft deutlich. Sie führen in dem Bericht ja aus, dass natürlich auch das letzte Jahr noch ein sehr schwieriges war, als Corona-Jahr, aber auch die Anpassungsfähigkeit, die Sie hier gezeigt haben, stellt unter Beweis, wie Sie damit umgegangen sind, indem Sie mit einem einfachen und formlosen Kontakt für die Menschen auch konstant verfügbar waren. Dafür auch noch einmal mein herzlicher Dank. Ich möchte heute zwei Themen aus diesem Bericht herausgreifen, nicht nur, weil Sie hier sehr oft diskutiert werden, nicht nur in diesem Jahr - auch meine Vorderrednerin hat sie natürlich angesprochen -, aber es sind auch zwei Themen, die in der Geschäftsgruppe unseres Vizebürgermeisters liegen und wir uns dafür natürlich auch verantwortlich fühlen. Es ist das Thema der Kinder- und Jugendhilfe, besonders mit dem Schwerpunkt der Jugendwohlfahrt, und natürlich die Thematik der Staatsbürgerschaft. Diese Themen sorgen prinzipiell immer für Diskussionsbedarf, und dieser Bericht hier führt uns wirklich schonungslos vor Augen die - wie soll man es nennen - Mängel in der Effizienz eines Verwaltungsapparates und eine Unterversorgung, um es jetzt ganz banal auch zu benennen. Es sind aber auch Themen, die natürlich persönlich sehr ans Herz gehen. Wenn man die Einzelschicksale und Erzählungen liest, die im Bericht angeführt werden, lassen diese, glaube ich, jeden mitfühlen und gleichzeitig machen sie auch wütend, weil man sich irgendwie machtlos fühlt. Es gibt zwar einen Bedarf, jeder weiß, wir wollen diesem Bedarf begegnen, es gibt Menschen, die unsere Hilfe brauchen, und auf der anderen Seite schaffen wir es anscheinend nicht, den zu decken oder diesem auch zielführend zu begegnen. Meine Vorrednerin hat gemeint, gerade, was die Kinder- und Jugendwohlfahrt und Krisenzentren betrifft, wird schon seit vielen Jahren diskutiert, immer wieder fehlt es an allen Ecken und Enden und warum tut man nicht endlich was. Deswegen möchte ich heute wirklich noch einmal darauf eingehen, was jetzt allein im Jahr 2022 passiert ist, weil es noch gar nicht in diesem Bericht ersichtlich ist, der ja das Jahr 2021 betrifft. Aber ja, die Überlastung der Krisenzentren ist ein Thema, das uns schon lange beschäftigt, und dass dies Orte sind, in denen Minderjährige eigentlich die Zuflucht finden sollen, die Sie zu Hause nicht haben, sei es auf Grund von häuslicher, sexueller Gewalt, auf Grund mangelnder Betreuung und Unterstützung durch die Familie. Und das kommt leider auch in immer vermehrtem Ausmaß vor. Betroffene Minderjährige müssen mitunter länger in den Zentren bleiben, als es eigentlich notwendig wäre, bis eine ambulante Weiterbetreuung garantiert ist, und das Personal ist da wie dort definitiv auch überlastet. Besonders betroffen machen uns natürlich auch Überbelegungen in einem Krisenzentrum, wo Kinder dann nicht mehr entsprechend versorgt werden können, und das ist schon etwas, wo wir genau hinschauen müssen. Es ist grundsätzlich nicht so, dass Gefährdungssituationen auch irgendwie planbar wären, aber es ist ihnen, wie ich schon gesagt habe, mit einer Bedarfskalkulation ordentlich zu begegnen. Man sieht einfach über die Jahre hinweg auch diesen verstärkten Bedarf. Natürlich haben die letzten drei Jahre das ihre dazu beigetragen. Da ist maßgeblich die Pandemie, wo viele Kinder zu Hause waren und die Situation für viele nicht tragbar war. Aber es ist auch jetzt der Krieg in der Ukraine und der Fachkräftemangel, der angesprochen wurde. Der ist gerade in diesem Bereich auch ganz massiv. Das hat dazu geführt, dass im letzten Jahr zwei Krisenzentren vorübergehend geschlossen werden mussten, diese sind aber seit dem Sommer und dem Herbst 2022 wieder in Betrieb. Wir haben 2021 auch ein Konzept für ein zusätzliches Krisenzentrum ausgearbeitet, das auch seit November 2022 besonders für Kinder mit sehr hohem Betreuungsbedarf - also gerade die angesprochenen 12- bis 15-Jährigen - zur Verfügung steht. Sie sehen also, gerade in diesem letzten Jahr hat sich hier vieles getan. Die Teams der Krisenzentren werden jetzt auch durch zusätzliche SpringerInnen unterstützt, ein Vollzeitäquivalent pro Region, und seit Oktober 2022 ist auch die Anstellung von SozialpädagogInnen in Ausbildung möglich, die zusätzlich zum bestehenden Personal eingesetzt werden und die Krisenzentren unterstützen. Der gestiegene Bedarf hat aber auch dazu geführt, dass die MA 11 die sozialtherapeutischen Plätze stark ausgebaut hat. 2019 waren es 140 Plätze, 2022 sind es 240 Plätze, das ist also fast eine Verdoppelung der Plätze, und auch in den nächsten Jahren ist ein weiterer Ausbau geplant. Das sind natürlich immense Kosten, und die Umsetzung dieses weiteren Ausbaus ist auf Grund des Fachkräftemangels natürlich auch definitiv nicht leicht. Auch die ambulanten Angebote werden weiter ausgebaut, ab Jänner 2023 gibt es die mobile Betreuung durch SOS in ganz Wien, die ein Angebot stellen. Auch ein Familientraining mit muttersprachlicher Begleitung wird seit 2021 angeboten und stark in Anspruch genommen, und es gibt eine weitere Ausschreibung zu einem ambulanten Betreuungsangebot, das mit Ende des Jahres erfolgen wird. Ein weiteres 2022 umgesetztes Projekt ist das Familienwohnen, 2023 soll der Ausbau noch weiter fortgesetzt werden. Da ist auch wichtig, zu betonen, dass die alle zusätzlich zu den bestehenden ambulanten Leistungen dazukommen. Das Budget hat sich in diesem Bereich seit 2012 vervierfacht. Das Therapieangebot wird genauso stark erweitert. Wir sind momentan bei 2,7 Millionen im Vergleich zu 2019 mit 1,8 Millionen EUR Kosten. Und auch die Frühen Hilfen werden 2023 flächendeckend ausgebaut. Weiters gibt's noch ein Präventionsprojekt für unter-14-jährige straffällige Kinder, das sich auch mittlerweile bewährt und vor allem die Einrichtungen entlastet. Vielleicht grundsätzlich noch zur Fachkräftesituation: Es gibt eine gar nicht so schlechte Bewerbungssituation im Bereich Sozialarbeit, auch auf Grund von Werbemaßnahmen, die natürlich auch von der Stadt kommen: Stipendium im Bereich der Sozialpädagogik, duale Ausbildung der Sozialpädagogik und auch mit dem WAFF wurde an einer Arbeitsstiftung für Sozialpädagogik sowie andere Fördermodelle gearbeitet. Die Fluktuation ist trotzdem nicht unwesentlich, keine Frage, sie ist aber im Bereich der Sozialpädagogik im Durchschnitt. Sie sehen, hier ist extrem viel auf dem Weg, Sachen, die wir jetzt natürlich noch gar nicht in der Wirksamkeit erkennen können, aber mir war es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass hier ja vieles auf den Weg gebracht wird. Ich möchte auch auf den Antrag der GRÜNEN eingehen, wo es auch um Kinderschutzmaßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendwohlfahrt geht, im Bereich der Krisenzentren, der Elterneinbindung vor allem, wenn es zur Kindesabnahme gegen den Willen der Eltern kommt. Hier zielt Ihr Antrag darauf ab, dass Eltern auch anders eingebunden werden. Ich kann dazu berichten, dass eine Prüfung durch das Familiengericht zur Verfügung steht, also ganz unabhängig vom anderen gerichtlichen Überprüfungsverfahren, das muss innerhalb von vier Wochen erfolgen, und dass die Eltern auch explizit darüber informiert und beraten werden. Und zudem gibt es noch eine Partizipationsverpflichtung, die die Eltern im Rahmen der Gefährdungsabklärung und Hilfe umfassend miteinbeziehen und ihre Wünsche auch berücksichtigen muss. Es ist aber so, dass das sicher ein Thema ist, wo man definitiv an Schrauben drehen kann. Diese Thematik wird ja auch gerade in einer Arbeitsgruppe im Bund mit der geplanten Kindschaftsrechtsreform auf Bundesebene evaluiert, und da muss man ein Ergebnis noch abwarten, wie es hier weitergeht. - Das zum Thema Kinder- und Jugendwohlfahrt und Krisenzentren. Um noch einmal auf Ihren Bericht zurückzukommen: Ich habe es schon erwähnt, die persönlichen Schicksale, die da dahinterstehen, verlangen ein Handeln, ein nicht nur konkretes, sondern auch sehr rasches und massives Handeln seitens Politik und Regierung. Ich hoffe, dass wir mit den genannten Maßnahmen einen Beitrag leisten, dem gerecht zu werden, und was ich natürlich auch hoffe, ist, dass wir im Bericht 2022 ein bisschen absehen können, was sich in diesem Bereich getan hat. Das zweite Thema, das ich hier gerne ansprechen möchte, ist natürlich der Bereich der Staatsbürgerschaften, in diesem Haus sehr viel diskutiert in den letzten zwei Jahren, auf Grund zahlreicher Fälle langer Verfahrensdauern, die uns erreicht haben. Sie wissen alle, und das ist kein Geheimnis, es gibt Rückstände, die sind pandemiebedingt, die sind natürlich auch bedingt durch nicht ausreichend Personal, bedingt durch Änderungen in den bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen, bedingt durch sonstige Ereignisse, wie wir es auch heute schon diskutiert haben, durch den Brexit zum Beispiel. Hier wurde ein großes Reformpaket auf den Weg gebracht. Und ja, diese politischen Maßnahmen zur Verbesserung fruchten bereits, aber haben natürlich dennoch auch eine gewisse Langfristigkeit, sagen wir, Mittel- bis Langfristigkeit in der vollen Entfaltung. Der Rückstand, der Corona-bedingt entstanden ist, konnte zu einem Gutteil vollständig abgearbeitet und aufgearbeitet werden, und auch im bereits betroffenen Maßnahmenbereich der Digitalisierung und Personalaufstockung von 10 Prozent in diesem Jahr liegt noch ein enormes Potenzial. Das Telefonservice - wurde hier auch schon oft angesprochen - wurde stark ausgebaut, im Durchschnitt werden täglich rund 1.200 Anrufe entgegengenommen und behandelt. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir hier die weiteren Schritte gehen, um dieser Belastung der Behörde auch langfristig Herr zu werden. Ich möchte als letzten Punkt noch die Einrichtung einer weiteren Expertenkommission in der Volksanwaltschaft im Bereich der präventiven Menschenrechtskontrolle ansprechen und das natürlich sehr positiv hervorheben. Es gibt seit Juli eine eigene Kommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, und damit sehen wir schon auch die Menschenrechtskontrolle in öffentlichen Einrichtungen noch einmal verschärft, was extrem zu begrüßen ist. Ich bedanke mich noch einmal bei Ihnen, wünsche mir, dass Sie diesen Dank auch Ihren unzähligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überbringen. Ich freue mich auf Ihren nächsten Bericht, damit wir hoffentlich sehen, welche Verbesserungsmaßnahmen auch gewirkt haben. Sie lenken das Auge auf die Problematik, die für uns extrem wichtig ist, sie auch in ihrer Intensität zu erfassen, wenn sie persönlich berichtet wird. - Und zum Abschluss noch einmal herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Gabriele Mörk.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist der Klubvorsitzende Ellensohn zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältin und Volksanwälte! Ich habe mir aus dem sehr umfangreichen Bericht zwei Geschichten herausgesucht. Eine ist ein bisschen kafkaesk, die mache ich zum Schluss. Meine Kolleginnen Ursula Berner und Berivan Aslan werden auf die Kinder- und Jugendhilfe und auf die MA 35 eingehen. Ich beginne bei der Magistratsdirektion und bei den bereits angesprochenen BürgerInnenversammlungen auf Bezirksebene, die nicht stattgefunden haben. Ich halte es für essenziell wichtig, wie wir mit unseren demokratischen Spielregeln umgehen. Unter anderem ist das eine Hauptaufgabe der Volksanwaltschaft, auf Behördenversagen quasi hinzuweisen beziehungsweise werden sie von tausenden Personen darauf hingewiesen. Es sind pro Arbeitstag fast 100 Fälle, die auf die Volksanwaltschaft zukommen, wie dem Bericht zu entnehmen ist. Und auf Seite 29 folgende finden Sie die "Versagung der Abhaltung von Bürgerversammlungen auf Bezirksebene", so heißt es im Titel. Die sind abzuhalten aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel, wenn ein Fünftel der BezirksrätInnen eine solche Versammlung haben möchte. Das ist drei Mal passiert und drei Mal hat der zuständige SPÖ-Bezirksvorsteher gesagt, ich mache es trotzdem nicht, ich mache es nicht, denn ich bin nicht zuständig. - Ist eh schon der falsche Begrifft, da von Interesse des Bezirks die Rede ist und nicht von politischer Zuständigkeit im Sinne, ich kann es machen oder nicht. Es differenzieren hier deutlich die rechtlichen Ansichten der Volksanwaltschaft mit dem, was die Bezirksvorsteher in diesem Fall gedacht haben. Da steht ganz einfach drinnen: In allen drei an die Volksanwaltschaft herangetragenen Fällen sprachen die jeweiligen Bezirksvorsteher erforderliches Interesse des Bezirkes ab und versagten die Abhaltung. - Die Grundlage für diese Entscheidung - da wird es wieder interessant - ist ein rechtliches Gutachten der Magistratsdirektion-Recht. Wer darf das jetzt durchlesen und schauen, ob das stimmt, was dort drinsteht? Jetzt müssten wir da im Normalverfahren sagen, wenn ich das beantrage, dann werde ich doch das sehen dürfen, warum man mir jetzt erklärt, es ist nicht so. Jetzt nehmen wir einfach: Im 22., Stadtstraße/Stadtautobahn passt es der SPÖ nicht, wenn man dort politisch darüber redet. Also sagt man, nein, das machen wir nicht, obwohl beantragt - auch noch kurios fast - vom Koalitionspartner, von den NEOS und von den GRÜNEN dort, mit den erforderlichen Unterschriften. Ich nehme an, dass die NEOS dieses Gutachten genau so viel gesehen haben wie die GRÜNEN, die das mitbeantragt haben, nämlich nicht. Was sollten denn jetzt die BezirksrätInnen, die es beantragt haben, machen? Die Gegenargumente kennt man nicht, das ist wieder mal ein Zettel, wo man sagt, hier steht es drinnen, aber ich sage es nicht. Okay, ein leeres Packel, man kann nicht einmal sagen, es gibt eines, niemand weiß, ob es dieses Gutachten gibt. Der Joe Taucher wird es wahrscheinlich wissen, aber ob er es gelesen hat, weiß ich nicht. (Abg. Mag. Josef Taucher: Nein, weil ich bin so transparent, du würdest es auch sehen! Welches meinst du, David?! Kein Gutachten!) Er kennt es auch nicht? Nicht einmal der Klubobmann der SPÖ, der auch im Bezirk von Herrn Nevrivy wohnt, weiß, was die Magistratsdirektion dazu gesagt hat. Das klingt auch schon ein bisschen nach Kafka. Das nächste Beispiel ist noch ein bisschen härter, was das angeht. Also, Sie dürfen diese Veranstaltung nicht machen, die BürgerInnenversammlung findet nicht statt, weil das Gesetz sagt, es darf nicht sein, das zeige ich euch aber nicht, und fertig. Das alleine ist schon unfassbar! (Beifall bei den GRÜNEN.) Jetzt kommt aber noch dazu, wisst ihr warum? Denn diese Stadtstraße geht mich eigentlich nichts an, da gibt es kein Interesse des Bezirks. - Es gibt kein Interesse des Bezirks, wenn irgendwie eine fette Straße um paar Hundertmillionen Euro dort gebaut wird! Jetzt egal, ob man dafür oder dagegen ist, um das geht es mir gar nicht, aber es gibt kein Interesse? Es ist dem Bezirksvorsteher wurscht, ob man es baut oder nicht? Ich hätte immer geglaubt, er ist vehement dafür, es gibt ein riesen Interesse, dass im 22. möglichst viele Straßen gebaut werden. Aber nicht einmal das, es ist ihm einfach egal, es interessiert ihn nicht! Nach Ansicht der Volksanwaltschaft kommt den Bezirken bei Verfahren zu Erlassung der sie betreffenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne ein besonderes Recht zur Stellungnahme zu, Abweichungen von der Stellungnahme sind vom Magistrat besonders zu begründen. Das ist nicht passiert! Nach Ansicht der Volksanwalt spricht § 104c Wiener Stadtverfassung ganz bewusst von Interesse und zur Abgrenzung eben und nicht zur Frage der Zuständigkeit. Die Volksanwaltschaft bejaht im Weiteren das Vorliegen eines überwiegenden Interesses in Bezug auf die Themen Flächenwidmung. Und jetzt noch einmal, man kann ja nicht sagen, das hat nichts mit dem 22. zu tun, wenn man so eine Straße hinbaut, das kostet eine Menge Geld. Und jetzt noch einmal, sogar wenn man dafür oder dagegen ist und glaubt, es muss dringend noch mehr Brumm Brumm geben und noch mehr CO2 und noch mehr klimaschädliches Verhalten, lasse ich das weg und sage einfach, glaubt irgendjemand hier, dass es jemanden interessieren könnte im 22. Bezirk, die, die gerne Autofahren, und die, die nicht wollen, dass wir so viel fahren. Ich glaube, es interessiert alle, die dort wohnen. So sehe ich das dann, wie es die Volksanwaltschaft ausführt. Bedenken hat die Volksanwaltschaft weiters wegen dem Umstand, dass MandatarInnen gegen diese Entscheidung natürlich überhaupt nichts tun können, gar nichts, einfach nichts. Ja, es ist wie, weiß ich nicht, wie ein Gottesurteil. (Heiterkeit bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher: Ist nur in Vorarlberg ein Gottesurteil, in Wien nicht!) Ja, Nevrivy sagt: Nein! Warum? Sag ich nicht. - Gut, fertig, egal, wie viele es beantragen. So, das könnte man vielleicht auch anders machen. Die Volksanwaltschaft regt auch an, zu beantragen, dass der Minderheit zur Überprüfung dieser Entscheidung legistisch klare Rechtsschutzmöglichkeiten gegeben werden, da ansonsten die Geltendmachung des Minderheitenrechts unterlaufen werden könnte. Mit der Begründung könnte man auch solche BürgerInnenversammlungen, wenn sie von BürgerInnen selber beantragt werden, mit 5 Prozent des Bezirkes (Abg. Mag. Josef Taucher: Aber David, die Stadtverfassung gilt auch für die GRÜNEN!) - Das ist so schwierig, so lange wir uns da hinter dem Plastik befinden, so lange wir hier nicht sprechen dürfen und da vorne schon, ich höre, Herr Klubobmann Taucher, ich höre es nicht. (Abg. Mag. Josef Taucher: Ist eh gut!) Das habe ich jetzt gehört! Jetzt war es insgesamt leise, jetzt habe ich es gehört. (Beifall bei den GRÜNEN.) Die Einberufung einer Bürgerversammlung und deren Leitung ist eine unmittelbar nach der Wiener Stadtverfassung zu erfüllende Vollzugsaufgabe des Bezirksvorstehers. Es liegt daher nicht in seiner politischen Disposition oder in seinem freien Ermessen, ob eine solche Versammlung abgehalten wird oder nicht, weil sonst demokratische Minderheitenrechte einfach ausgehebelt werden können. Es könnten auch 5 Prozent der BezirksbewohnerInnen das unterschreiben und wieder könnte der Nevrivy sagen, kein Bock, mit oder ohne Rechtsbruch. Nachdem er es eh nicht vorlegt, ist es auch wurscht, ob er die MD-Recht fragt oder nicht. - So, da steht deutlich drin: Bitte ändern, bitte verbessern, der Demokratie im 21. Jahrhundert anpassen. - Das wäre eine gute Idee, so geht es nicht, dass der Bürgermeister glaubt, er ist der Notverordnungskaiser und drückt auf irgendwelche Notkompetenzknöpfe, und der Nevrivy sagt, ich bin der König aus dem 22. - So nicht! (StR Dominik Nepp, MA: Taucher ist der Bettelmann!) Den Koalitionspartner auch außen vorgelassen im 22., diese Allmachtsphantasien sollte die Sozialdemokratie aufgeben. (Beifall bei den GRÜNEN.) Zum Abschluss meiner Rede gehe ich auf Seite 31: eine Strafverfügung falsch zugestellt. Nachdem ich gerade wie viele Eltern mit Schule und Kindern beschäftigt bin und gerade von Kafka "Der Prozess", ich glaube, das 12. Mal gelesen habe - ich habe immer gerne Kafka gelesen, jetzt habe ich es wegen der Schule von einem von meinen Kindern lesen müssen -, hat mich das ein bisschen daran erinnert. Das geht so: Die Person weiß von nichts und jetzt kommt die Gehaltsexekution. Warum? Weiß ich nicht, aber mein Arbeitgeber macht Gehaltsexekution. Ich weiß aber nicht, um was es geht, gar nicht. Das kann allen, die hier sitzen, passieren. Von dieser Strafe hatte der Betroffene allerdings nichts erfahren, da die Strafverfügung an eine falsche Adresse zugestellt wurde. Okay, da kann einmal der nichts dafür, irgendwohin hat man was geschickt und du weißt nichts davon. Dein Arbeitgeber nimmt dir dein Gehalt, Exekution, nach Erhalt der Exekutionsbewilligung ruft er an bei der MA 6 und fragt: Was ist los, ich weiß von nichts, wieso werde ich exekutiert? Was sagt die MA 6? Da er die Strafverfügung nicht erhalten hat, kann er kein Rechtsmittel dagegen erheben. (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Das ist echt Kafka. Ich weiß nicht, was habe ich gekriegt, wo haben sie es hingeschickt, und ich kann nichts dagegen unternehmen, weil ich es nicht habe. Das liest du und denkst dir, das geht nicht. - Okay, die Geschichte ist gut ausgegangen, weil die Person sich an die Volksanwaltschaft gewendet hat und dann ist es wahrscheinlich - es steht nicht da, aber ich hoffe - auf schnellem Wege gegangen. Trotzdem, der Arbeitgeber hörte es, exekutiert, das ist nicht fein für den Menschen. Dann muss die Volksanwaltschaft einschreiten, dann wird die MA 6 befragt, dann lesen wir es hier und Sie müssen sich das auch anhören. Das muss auch besser gehen, das muss so schnell gehen, dass wir hier nicht darüber reden müssen. Ich weiß nicht, wie schlimm der Betroffene es gefunden hat, im ersten Moment sicher schockierend, also wenn irgendjemand von Ihnen statt dem ganzen Gehalt nur einen Teil überwiesen bekommt, weil ein Exekutionstitel oben ist, würden Sie sich auch wundern. Das geht besser. Da das nur die Volksanwaltschaft lösen konnte: Alleine für diesen Bericht und viele andere Beispiele, die in diesem Bericht von 2022 zu finden sind, rentiert sich die Arbeit der Volksanwaltschaft. - Vielen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste ist die Abg. Keri zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. Sabine Keri (ÖVP): Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne so wie meine Vorrednerinnen und Vorredner mit einem großen Dankeschön für Ihren Einsatz und für Ihre Arbeit, aber nicht nur für Ihre Arbeit, sondern auch für die Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wirklich mit einer großen Leidenschaft jedes Prüfverfahren abarbeiten und betreuen. Wir sehen, dass 2021 über 11.000 Prüfverfahren eingeleitet wurden und für Wien ist die Zahl 1.195 nicht unwichtig, denn so viele Beschwerden hat es gegeben, die die Wiener Landes- und Gemeindeverwaltung betroffen hat, und so viele Prüfverfahren hat es auch gegeben. Wenn man sich den Bericht durchliest, kann man sagen, nimmt man die Vorschläge und Kritik ernst und setzt man die Vorschläge auch um, dann ist es so, dass wir zu einer Kommune werden können, die wirklich bürgernah arbeitet. Ich bin mir sicher, dass das eigentlich das Ziel von uns allen sein sollte. (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben ja vor Kurzem auf Grund der Bürgernähe und wie man mit Bürgern arbeitet in diesem Haus das neue Petitionsgesetz beschlossen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, wir haben als Wiener Volkspartei nicht zugestimmt, denn es war für uns ein Gesetz, das nicht mutig ist, sondern es ist ein Gesetz, das ganz viele Kann-Bestimmungen hat. Im Gegensatz zu der Zusammenarbeit im Petitionsausschuss im Bund ist es so, dass wir zwar als Opposition im Petitionsausschuss in Wien einen Antrag stellen können, um eine Stellungnahme der Volksanwaltschaft zu erbitten, allerdings ist es nicht automatisch. Wir waren damit sehr unzufrieden, denn es sind in der jetzigen Legislaturperiode bis September von der Opposition 348 Anträge gestellt und dann nur 26 auch beschlossen worden. Das heißt, dadurch waren wir natürlich nicht sehr zufrieden damit, wir werden aber hartnäckig in Zukunft diese Anträge stellen und hoffen dann doch, dass eine gelebte Praxis passieren wird, dass man die Volksanwaltschaft auch um eine Stellungnahme und ihre Meinung bittet. Erlauben Sie mir jetzt einen Themensprung. Was lesen wir auch im Tätigkeitsbericht: Wir haben am 25. November den ersten von "16 Tage gegen Gewalt". Da möchte ich schon auch die alljährige, großartige Aktion der Ringvorlesungen hervorheben, eine von fünf, die gemeinsam mit dem Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni und dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser stattfindet. Ziel ist eben Enttabuisierung und Entgegenwirkung gegen Verharmlosung des Themas Gewalt an Frauen und richtet sich an die Studierenden der verschiedensten Fachrichtungen, damit diese sich in ihrer zukünftigen beruflichen Praxis mit der Gewaltthematik und den daraus entstehenden gesundheitlichen Problemen für die Betroffenen intensiv befassen und das auch erkennen können. Es gibt auch immer so Schwerpunkte. 2021 haben wir gelesen, dass der Schwerpunkt opferschutzorientierte Täterarbeit bei Gewalt an Frauen und Kindern war. Da hat man 570 Interessierte gezählt, was wirklich eine großartige Zahl ist, und heuer geht es um die verschiedensten Gewaltformen im Gesundheits- und Pflegebereich. Wenn wir vom Thema Gewalt sprechen, müssen wir leider zu meinem jährlichen Thema, wenn es um den Volksanwaltschaftsbericht geht, der Kinder- und Jugendhilfe kommen. Ich werde nicht müde, zu kritisieren - und das habe ich heuer auch wieder in dem Bericht gelesen -, was unserer Meinung nach nicht glatt und nicht gut läuft. Wir wissen, das wird auch hier im Tätigkeitsbericht bestätigt, dass es so ist: Wir haben einen Zuwachs von Minderjährigen in der Fremdbetreuung. Das ist auch etwas, was ich immer wieder zum Thema mache und wir immer wieder zum Thema machen, weil wir sagen, das kann nicht sein, dass Wien hier der Vorreiter ist. Ich hoffe, dass dieses Mal nicht die gängige Antwort ist, die jedes Jahr die gleiche ist, Wien ist eine Großstadt und deswegen haben wir so viele, denn wir sehen an anderen Zahlen in den Bundesländern, dass dort die Fremdunterbringung sinkt. Es gibt auch einen Vorschlag - das ist auch der, den meine Kolleginnen und Kollegen im zuständigen Ausschuss immer wieder einbringen - für eine flächendeckende und konsequente Familienarbeit, damit man wertvolle Ressourcen wieder freibekommt, damit man präventiv arbeiten kann und dass es eine ambulante Familienarbeit braucht, um Kinder, die in der Fremdbetreuung sind, so schnell als möglich wieder in die Familie eingliedern zu können. Es gibt ja auch dieses Beispiel, dass es zu wenig ambulante Familienarbeit gibt, das Schicksal von Kindern, die vom Krisenpflegezentrum nicht nach Hause konnten, weil es keine ambulante Familienpflege und Familienarbeit gab. So etwas darf nicht passieren und so etwas zeigt uns, dass hier in Wien der Hut brennt. Und ich lasse die Ausrede Corona nicht gelten, denn alle anderen Bundesländer haben es geschafft, in dieser Zeit die Familienarbeit auszubauen, Wien nicht, aber Corona hat die Bundesländer alle gleich getroffen. Wir haben auch das Thema, dass natürlich die Überbelegung in den Krisenzentren heftig kritisiert wurde. Wir haben gelesen, dass in einer Einrichtung, die für 8 Kinder konzipiert war, 14 Kinder untergebracht wurden, dass diese auf Matratzen am Boden schlafen mussten. Wenn Frau Emmerling jetzt vorher darüber berichtet hat, was alles 2023 passiert, können wir das ja noch gar nicht so beurteilen, wie das ist. Sie hat im gleichen Atemzug auch gesagt, dass die Abnahme der Kinder gestiegen ist. Das heißt, es braucht Platz, und da bis 2023 zu warten, ist natürlich sehr mutig, aber in einem negativen Fall. Beim geplanten Spezialkrisenzentrum würde mich nur interessieren, ob das dann doch eröffnet wird oder auch nicht, und wir bringen natürlich auch einen Antrag ein, dass eben die Situation in den Krisenzentren auf jeden Fall angegangen und besser werden muss. Wir haben die Sache, dass, wenn die Stadt Wien und die MA 11 beschließen, Kinder aus einer Familie zu nehmen, haben sie auch die Verantwortung, dass diesen Kindern nichts passiert. Wir hatten leider erst vor Kurzem den aktuellen Fall - und es hat mich schon sehr gewundert, dass diesen bisher niemand angesprochen hat - von 2 Mädchen, 11 und 14, die in der Obsorge der Stadt Wien waren, die Drogen konsumiert haben und aufs Brutalste vergewaltigt wurden. Ich muss Ihnen sagen, ich habe mir schon Fragen gestellt und mir gedacht: Wie kann das sein, dass man, wenn man die Entscheidung trifft, dass die Stadt Wien beziehungsweise die MA 11 die Obsorge übernimmt, diese Kinder aus den Augen verliert? Wie kann das sein, dass man nicht sieht, dass diese Kinder Drogen konsumieren beziehungsweise diese zumindest schon ein zweites Mal gekauft haben? Wie kann das sein, dass man nicht weiß, wo die Kinder sind? Überlegen Sie einmal: Wenn das in einer Familie passieren würde, was würde die MA 11 machen? Und wie kann das sein, dass niemand in der Stadt oder bei der MA 11 die Verantwortung dafür übernimmt? - Das ist das, was mich wirklich wütend gemacht hat. Das ist das, wo ich mir gedacht habe: Das verstehe ich nicht. Ich habe immer nur gelesen: Wir können nichts dafür. Im neuesten Artikel des "Falter" ist wieder gestanden, die Eltern sollten im Allgemeinen darauf einwirken, dass das gut ist, wenn die Kinder abgenommen werden, weil dann der Prozess leichter stattfindet, und so weiter. Ich habe aber nicht gehört: Es ist uns auch ein Fehler passiert, wir haben nicht hingeschaut, wir lernen daraus. - Ich habe nicht gehört, was gemacht wird, was verbessert wird. Es ist bitte für mich ein Wahnsinn, dass da nichts passiert. Wo war hier der Aufschrei? (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte aber eines nicht vergessen - und das möchte ich schon auch sagen -: Die Menschen, die mit diesen Kindern und Familien arbeiten, leisten großartige Arbeit. Sie sind allerdings überlastet, sie können ihre Überstunden nicht abbauen, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Das ist etwas, wofür ich auch gerne ein Konzept hätte, und zwar eines, das nicht erst 2023 beginnt. In Wirklichkeit brauchen wir die Lösung. Wir wissen, dass wir da seit Langem Baustellen haben und dass wir da radikal etwas ändern müssen, damit es wirklich besser wird - im Sinne der Kinder, die sozusagen aus ihren Familien herausgenommen werden, weil sie dort nicht sicher sind. Ich möchte zum Abschluss Herrn Kollegen Ornig von den NEOS zitieren, der heute gesagt hat: Wir NEOS lassen kein Kind zurück! - Ich nehme Sie beim Wort und wir werden Sie an Ihren Taten messen. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Volksanwältin! Geschätzte Herren Volksanwälte! Es freut mich sehr, dass wir heute wieder die Berichte der Volksanwaltschaft diskutieren dürfen, und zwar als Kern sozusagen den Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag 2021. Mitübersandt wurde aber auch der Bericht über die Präventive Menschenrechtskontrolle, und auch sehr interessant ist der Sonderbericht NGO-Forum Soziale Grundrechte - ich möchte hier auch einige Worte dazu sagen. Vorausgeschickt sei, dass die Einrichtung der Volksanwälte - seinerzeit durch die Regierung Kreisky beziehungsweise darauf fußende Nationalratsbeschlüsse - eine sehr segensreiche Tätigkeit für unsere Bevölkerung herbeigeführt hat, die jetzt über Jahrzehnte schon sehr positiv wirkt. Die Zuständigkeit der Volksanwälte und - anwältinnen wurde 2012 ausgeweitet, indem man auch für die Antifolterkonvention der UNO zuständig ist. Ich glaube, dass das sehr gut war. Der Kern der Volksanwaltschaft ist nach wie vor, Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen und, wenn es geht, zu beheben, und zwar in der Regel dann, nachdem sozusagen der Instanzenzug ausgeschöpft ist. Ich glaube, das ist wirklich eine sehr wichtige Sache, die dazu führt, dass sehr viele Menschen, die vielleicht mit unserer Rechtsordnung, überhaupt mit dem politischen System unzufrieden sind, doch eine friedensstiftende Funktion erhalten und Menschen dann irgendwie das Gefühl haben, dass man sie doch ernst nimmt. Auch in den Fällen, wo es rechtlich nicht möglich ist, ist es oft sehr positiv. Dort, wo es natürlich dann zu Änderungen kommt - das ist gerade bei uns in Wien, wenn wir eine Kritik wahrnehmen, sehr oft der Fall, dass wir sagen, ja, das ist eine berechtigte Kritik, da schauen wir, dass wir das jetzt ändern -, ist es dann umso besser. Deshalb herzlichen Dank an die Volksanwälte und Volksanwältinnen für ihre Tätigkeit, und der Dank sei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgerichtet. (Beifall bei der SPÖ.) Es sagen dann immer manche Mandatare, also teilweise meine Vorredner: Richten Sie das bitte Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus! - Ich frage mich immer wieder, wie das passiert. Die drei Volksanwälte kommen zurück ins Büro und sagen dann: Liebe Kolleginnen und Kollegen, von den Abgeordneten im Landtag der Stadt Wien wurde uns jetzt ausgerichtet, eure Arbeit ist toll, und das soll wirklich so sein, das möchten wir euch auch ausrichten. Alle Fraktionen haben gesagt, die Arbeit ist toll. - Also wenn das wirklich so passiert, dann freue ich mich und es ist ein zusätzlicher, sehr positiver Aspekt unserer Sitzung hier. Man kann das natürlich auch Mail-mäßig ausschicken, weil man das ja nicht allen persönlich sagen kann, aber wenn das tatsächlich passiert, freut es uns sehr, weil es wirklich berechtigt ist und weil es eben für sehr viele Menschen in unserem Land und in unserer Stadt eine positive Sache ist, wenn sie durch die Volksanwälte Auswirkungen auf ihr Leben erfahren. - Das sei einmal eingeleitet. Neben der Aufgabe, über Missstände in der Verwaltung zu berichten, die ich als Kernkompetenz definiert habe, haben die Kommissionen der Volksanwälte die Aufgabe, öffentliche und private Einrichtungen zu kontrollieren, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden oder eingeschränkt werden könnten. Das ist sehr, sehr wichtig. Es sind bitte 4.000 Einrichtungen, die wir in Österreich haben: Justizanstalten, Polizeiinspektionen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime und Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche und natürlich auch noch Fälle von unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, wie es im Gesetz heißt, auch da haben die Volksanwälte eine positive Funktion, und überhaupt bei der Umsetzung des Nationalen Präventionsmechanismus. Es ist jetzt natürlich nicht möglich, diese umfassenden Berichte im Detail zu besprechen, denn da würden wir dann bis Mitternacht hier stehen und sitzen, nur um diese Berichte zu besprechen. Deshalb möchte ich nur einen Aspekt hervorheben, der auch schon von Kollegin Emmerling besprochen worden ist, mir aber sehr wichtig erscheint. Dort, wo es ohnehin super läuft und alles in Ordnung ist, darüber, glaube ich, braucht man nicht viel zu sagen, außer, dass es gut läuft. Was aber eben die Magistratsabteilung 35 und das Staatsbürgerschaftsrecht und Fremdenrecht und die Umsetzung betrifft, muss man sagen, dass es da schon große Fortschritte in den letzten Jahren gegeben hat. Es gibt ein Konzept für eine Reform, und diese Reform soll auch umgesetzt werden. Es hat im Bericht aber auch Kritik gegeben, auf die ich kurz eingehen möchte, weil da eben wirklich sehr, sehr viele Fälle betroffen sind - es geht da um hunderttausende Kontaktnahmen. Wenn ich mich richtig erinnere, hat Volksanwalt Rosenkranz bei uns im Finanzausschuss fairerweise auch dazugesagt, dass in sehr, sehr vielen Fällen alles positiv und klaglos abläuft. Davon spricht niemand und davon liest man nicht in der Zeitung. Naturgemäß ist es aber berechtigt, dass man sich dort, wo es sozusagen Kritikpunkte gibt, intensiv damit beschäftigt, damit man für die Zukunft und natürlich oft auch in diesen einzelnen Fällen Verbesserung herbeiführt. Wichtig ist schon, darauf hinzuweisen, dass die Covid-19-Pandemie sich natürlich gerade in diesem Bereich insofern besonders schlecht ausgewirkt hat, dass Anträge im Bereich Staatsbürgerschaft nicht mehr in persönlichen Gesprächen geregelt werden konnten, dass das telefonisch und teilweise schriftlich dann alles ablaufen musste und dass dadurch natürlich die Voraussetzungen für einen raschen Vollzug negativ beeinflusst wurden, sagen wir es einmal so. Ein hoher Anteil der schriftlichen Anträge ist dann natürlich auch unvollständig und es müssen dann zeitintensiv Unterlagen nachgefordert werden, was natürlich auch zu Verzögerungen führt. Vor der Pandemie war es so, dass die Aufenthaltstitelkarten persönlich ausgegeben wurden und dann oft die alten Aufenthaltstitelkarten von den AntragstellerInnen gleichzeitig retourniert wurden, was in den ganz kurzen wenigen Minuten möglich war. Durch die postalische Zustellung in der Pandemiezeit über den Postweg, und so weiter hat sich das natürlich wesentlich verzögert. Dazu kommen natürlich auch die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen. Es ist so, dass die Fremdengesetze, aber auch das Staatsbürgerschaftsrecht immer wieder vom Bund reformiert werden, immer wieder die Leute neu geschult werden müssen und das natürlich sehr kompliziert ist. Es wird ja viel über die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts diskutiert, das ist aber heute nicht das Thema hier. Wir haben das ja schon diskutiert, dass man das grundsätzlich vereinfachen soll. Was jetzt aber auf jeden Fall für die Volksanwaltschaft und auch für die Menschen, glaube ich, schon von Bedeutung ist, ist, dass wir ein sehr kompliziertes Staatsbürgerschaftsrecht haben und dass dadurch der Vollzug sehr kompliziert ist. Da könnte man sehr, sehr viel vereinfachen - es gibt auch Vorschläge. Jetzt ist nicht die Zeit, dass ich diese jetzt alle darlege, aber allein durch Vereinfachung könnte man schon sehr, sehr viel Verbesserung diesbezüglich herbeiführen. Wir sind da natürlich schon auf den Bundesgesetzgeber angewiesen, aber wir sind durchaus auch in der Lage, Vorschläge dahin gehend zu liefern, wie man es macht. Wenn dem dann gefolgt wird, kann man unter anderem auch sehr viel rascher die Staatsbürgerschaftsverfahren durchführen. Dazu kommt, dass im Jahr 2021 25.000 Anträge zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt wurden - das bedeutet eine Verfünffachung der Anträge -, natürlich viele auf Grund der beschlossenen Novelle betreffend die Opfer des NS-Regimes und deren Nachkommen, wobei Wien da praktisch für alle zuständig ist, das ist ja auch eine interessante Facette des Gesetzgebers. Wir bekennen uns auch gern dazu, dass wir diese wichtige Vollziehung durchführen, aber dann braucht man natürlich auch mehr Personal. Das ist auch aufgestockt worden, aber man muss auch sehen, dass insgesamt diese hohe Anzahl natürlich auch ein Faktor ist. Viele Gegenmaßnahmen zu diesen verzögernden Entwicklungen hat es bereits von StR Wiederkehr gegeben. Kollegin Emmerling hat es teilweise schon ausgeführt, deshalb kann ich mich da jetzt kurz halten: Bei Vergabeverfahren wurde eine externe Unternehmensberatung beauftragt, die geholfen hat, da zu verbessern. Der Personalstand wurde um 10 Prozent aufgestockt, es wurde die Einschulung verstärkt, und man muss auch wissen, dass da eine sehr zeitaufwändige Phase der Personalaufnahme und der Einschulung gegeben ist. Es gibt jetzt ein telefonisches Servicecenter samt Ticketing-System, das auch zu Verbesserungen geführt hat. Weiters wurde die Digitalisierung vorangetrieben, ein Business Immigration Office als Anlaufstelle für internationale Fachkräfte wurde eröffnet, und das arbeitet sehr erfolgreich. Insgesamt ist man, glaube ich, in der MA 35 auf einem guten Weg, die Verfahren wieder zu beschleunigen, und in Zukunft wird man die Anzahl der Beschwerden wesentlich reduzieren können. Wie gesagt, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 35 gibt es durchaus sehr viel Anstrengung und auch sehr viel Einsatz, aber die objektiven Umstände in der Vergangenheit haben sich eben mitunter auch ausgewirkt. Unter Berücksichtigung der Vorschläge der Volksanwaltschaft wird man sich bemühen, da weitere Verbesserungen herbeizuführen. Zu einem Spezialpunkt noch ganz kurz, weil es mir sehr, sehr wichtig erscheint, dass sich die Volksanwaltschaft auch damit beschäftigt hat, nämlich zur Sache mit den sozialen Grundrechten. Ich kann mich erinnern, im Österreich- Konvent ist diskutiert worden, dass man auch soziale Grundrechte in der österreichischen Bundesverfassung verankern soll. Wir sind, ich glaube, einer der wenigen, wenn nicht der einzige EU-Staat, der keine sozialen Grundrechte in der Bundesverfassung dezidiert verankert hat, und so gesehen halte ich es für sehr gut, dass die Volksanwaltschaft die Veranstaltung gemacht hat und den Sonderbericht NGO-Forum Soziale Grundrechte ausgearbeitet hat. Perspektivisch sollen insbesondere die von Armut gefährdeten Menschen profitieren, wenn es zu einer Verbesserung der bundesverfassungsrechtlichen Grundlagen kommt. Weiters soll auch die Daseinsvorsorge eine sehr wichtige Rolle spielen - gerade wir in Wien haben in der Daseinsvorsorge sozusagen einen sehr großen Fokus darauf gelegt, weil wir wollen, dass die Daseinsvorsorge natürlich wirtschaftlich abgesichert wird, politisch abgesichert wird. Es wäre aber sehr gut, wenn es auch ein Grundrecht auf Daseinsvorsorge in der Bundesverfassung gäbe, und hiefür hat dieser Sonderbericht sicher eine gute Grundlage geliefert. Deshalb noch einmal herzlichen Dank für die ausgezeichnete Arbeit der Volksanwaltschaft. Wir wissen, dass wir uns anstrengen müssen, dass wir dann viele Anregungen bestmöglich umsetzen können, und wir werden alles daran setzen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Sinne dieser Vorschläge zufrieden sind und dass wir die Zufriedenheit erhöhen. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Seidl. Ich erteile es ihm. Bitte. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke. Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Werte Volksanwälte! Meine Damen und Herren! Nachdem die Vorrednerin meiner Fraktion, Veronika Matiasek, schon sehr viel über den Volksanwaltschaftsbericht gesagt hat, habe ich mir gedacht, ich möchte nur ganz kurz auf mehr oder weniger ein Thema eingehen, das mir halt wirklich sehr am Herzen liegt, das ist die Wiener Mindestsicherung. Wir werden heute am Nachmittag noch zu einem Dringlichen Antrag eine Mindestsicherungsdebatte haben, so wie wir sie schon sehr oft gehabt haben. Mindestsicherung ist ja auch ein Thema, das im Volksanwaltschaftsbericht auf Seite 80 und folgende doch ein bisserl Platz einnimmt und unter anderem steht da ein Satz drinnen, den ich auch heute in der Früh bei der mündlichen Anfragebeantwortung Herrn StR Hacker vorgelesen habe, und ich habe ihn gefragt, wie er diesen interpretiert. Deshalb wär' es vielleicht auch interessant, wenn uns dann Herr Volksanwalt Mag. Achitz vielleicht sagt, wie er das gemeint hat, denn ich verstehe es so, dass die Wiener Mindestsicherung noch immer nicht verfassungskonform ist. Der Satz lautet wie folgt: "Zwar wurden mit der Novelle LGBI. 22/2020 geringfügige Anpassungen vorgenommen, die umfassende Umsetzung der grundsatzgesetzlichen Vorgaben ist aber - mehr als zwei Jahre nach Ablauf der vorgegebenen Frist - immer noch ausständig." Wie gesagt, ich verstehe diesen Satz so, dass gerade beim Wiener Mindestsicherungsgesetz noch einiges zu tun ist. Es wird halt wieder einmal einen Vorschlag von uns geben, der die Wiener Mindestsicherung verfassungskonform aufstellen würde, aber ich befürchte halt, in diesem Haus gibt es keine Mehrheit dafür - das ist so. Wie gesagt, die Volksanwaltschaft weist in jedem Bericht darauf hin. Herr Volksanwalt Achitz hat, nehme ich an, diesen Satz da reinschreiben lassen, trotzdem ist es der Stadt Wien angeblich, oder ist es nicht angeblich, sondern es ist ihr vollkommen egal. StR Hacker, der ja selbst kein Jurist ist, sagt dann: Nein, das ist juristisch alles in Ordnung, und was die Volksanwaltschaft sagt, ja, sei's drum, uns ist das egal, wir machen das in Wien so, wie wir es machen wollen. Ist so, Punkt, passt. - Ja, da sind wir halt der Meinung, es passt halt eben nicht! Wie gesagt, gerade bei der Mindestsicherung haben wir meiner Meinung nach nicht nur die Verfassungskonformität herzustellen, sondern da gibt es auf den Seiten 81 und weitere doch ein paar interessante Punkte, die ich Ihnen jetzt nicht alle vorlesen möchte, weil die Einzelschicksale, die da dahinterstehen, natürlich ein Hammer sind. Es reicht aber, glaube ich, wenn man nur die Überschriften vorliest und man sich dann mehr oder weniger denken kann, was da für Schicksale dahinterstecken: "Gesetzwidrige Bearbeitungsdauer von Mindestsicherungsanträgen", "Versagung der Mindestsicherung trotz Erfüllung der Mitwirkungspflicht", "Rechtswidrige Einstellung und Nichtgewährung von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung", "Rechtswidrige Bemessung der Höhe der Mindestsicherung" und auch "Rechtswidrige Rückforderung von Mindestsicherung". - Das heißt, gerade in den Punkten, denke ich einmal, ist es augenscheinlich, dass gerade in der Magistratsabteilung 40 - das ist jene Magistratsabteilung, die dafür zuständig ist - noch sehr viel zu tun ist. Ich weiß nicht, müsste man die personell aufstocken? - Ich habe keine Ahnung. Immer wenn wir mehr oder weniger das Angebot machen: Na, setzen wir uns einmal zusammen, reden wir darüber, woran es denn hapert, heißt es eben vom zuständigen Stadtrat Hacker: Nein, nein, wir machen das schon! - Na ja, das "Wir machen das schon." nimmt dann, wie gesagt, jedes Jahr viel Platz im Bericht der Volksanwaltschaft ein. Wie gesagt, ich möchte jetzt keine Mindestsicherungsdebatte abführen, die werden wir heute am Nachmittag haben, aber ein paar Zahlen kann ich Ihnen einfach nicht ersparen, denn da braucht man jetzt nicht ein großer Ökonom zu sein und da braucht man auch nicht der größte Jurist zu sein, um eben nur augenscheinlich zu sehen, dass in Wien einiges nicht passen kann. Wenn man sich die zwei Bundesländer, die vergleichsweise genau so groß sind wie Wien, nämlich Niederösterreich und Oberösterreich, anschaut, und wenn man weiß, dass Niederösterreich 60 Millionen EUR pro Jahr für die Mindestsicherung braucht und Oberösterreich 40 Millionen EUR pro Jahr für die Mindestsicherung braucht - Tendenz übrigens in beiden Bundesländern sinkend -, und dass wir in Wien, meine Damen und Herren, mit 750 Millionen EUR in diesem Jahr unter Garantie nicht auskommen, dann zeigt das ja augenscheinlich, dass da irgendetwas nicht funktionieren und passen kann. Das Problem ist nur, dass es euch von den Regierungsfraktionen halt vollkommen egal ist. Ich meine, es war den NEOS in der letzten Periode nicht so ganz egal. Auch Sie haben immer wieder kritisiert, dass es da noch viel Nachholbedarf gibt. Das hat sich seit 2020 geändert, mittlerweile ist eh alles super und eh alles toll, gut. Die GRÜNEN haben das Mindestsicherungsgesetz gemeinsam mit den Sozialisten erfunden. Da ist wahrscheinlich auch nicht sehr viel zu erwarten. Ja, und somit bleiben halt nur wir Freiheitliche, die weiterhin darauf hinweisen, dass da noch sehr, sehr viel Luft nach oben ist, sehr, sehr viele Dinge passieren müssen, um das, wie gesagt, nicht nur verfassungsrechtlich gescheit aufzustellen, sondern damit sich da auch wirklich nachhaltig etwas ändert. À la longue werden wir uns das nicht leisten können, wir werden in den nächsten Jahren an der Milliarden-Euro-Grenze schrammen. Meine Damen und Herren, das kann es nicht sein, dass wir heute jeden 12. bis 13. Euro, den wir als Stadt Wien als Einnahme haben, für die Wiener Mindestsicherung ausgeben müssen. Ich habe heute die aktuelle Zahl bekommen: von 125.000 Mindestsicherungsbeziehern haben nicht einmal 50.000 die österreichische Staatsbürgerschaft - also spätestens da müssten alle Alarmglocken schrillen. Bei uns schrillen sie schon sehr lange. Wir werden das heute am Nachmittag, wie gesagt, noch einmal thematisieren. Ihnen von der Volksanwaltschaft herzlichen Dank für den Bericht und, wie gesagt, Herr Mag. Achitz, ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Satz vielleicht interpretieren könnten. - Danke. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Bakos. Ich erteile es Ihr. Bitte. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Danke. Herr Präsident! Werte Frau Volksanwältin! Werte Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Ja, gleich zu Beginn möchte ich eines betonen: Jede einzelne Beschwerde ist eine, die unsere vollste Aufmerksamkeit verdient. Jede einzelne Beschwerde ist eine, die wir in vollem Umfang ernst nehmen, die ernst genommen werden muss, und zwar ganz gleich, worum es thematisch oder inhaltlich geht. Ich möchte aber meine Rede jetzt dafür nützen, um auf ein bestimmtes Themengebiet einzugehen, nämlich die Verzögerungen und die Mängel bei der Vollziehung des Niederlassungs- und des Staatsbürgerschaftsrechts. Meine Kollegin Bettina Emmerling sowie mein Kollege Stürzenbecher sind schon ein bisschen darauf eingegangen, aber auch ich möchte eines hier unterstreichen: Gerade, wenn es um die Magistratsabteilung 35 geht, ist für uns eines ganz klar: Wir werden Probleme - und ich möchte das auch so benennen: Probleme - und Herausforderungen, die es mit dieser Behörde gibt, niemals unter den Teppich kehren, verschweigen, beschönigen oder Ähnliches, sondern ganz offen und ehrlich ansprechen. Denn nur, wenn wir über diese Dinge sprechen, können wir auch Lösungen finden und diese umsetzen. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Ich möchte mich in diesem Sinne vor allem bei Ihnen, sehr geehrte Volksanwälte, bedanken, denn jede einzelne Beschwerde ist eine, die, und das sage ich ganz offen, natürlich auch schmerzlich ist. Jede einzelne Beschwerde ist aber auch eine, die uns ganz klar noch einmal zeigt, wo wir noch genauer hinschauen müssen, und nicht nur hinschauen, sondern wo wir auch noch weiterhin die Ärmel hochkrempeln müssen. Und ja, das tun wir vor allen Dingen bei der Magistratsabteilung 35, die schon seit vielen Jahren aus den unterschiedlichsten Gründen mit Herausforderungen zu kämpfen hat. Diese Herausforderungen werden sicherlich auch noch von meinen Nachrednern und Nachrednerinnen genannt werden. Ich möchte keine beschönigen, aber ich möchte zumindest zwei von einigen auch noch einmal hervorheben, die nicht in der Macht der MA 35 stehen, um auch gleich vorweg ein vollständiges Bild zu zeichnen, damit hier nichts unter den Tisch fallen gelassen wird. Es wurde schon ein bisschen genannt, aber mittlerweile hat man ein bisschen das Gefühl, es ist schon ganz vergessen, dass es einmal eine Pandemie gab, eine Pandemie, die Einschränkungen des persönlichen Kontakts mit sich gebracht hat und die natürlich auch nicht vor Behörden und dementsprechend auch nicht vor der MA 35 Halt gemacht hat. Es war nicht mehr möglich, persönlichen Kundinnen- und Kundenkontakt zu halten, sondern nur noch schriftlich. Dadurch hat sich natürlich die Kommunikation enorm erschwert und es wurde auch ein Vielfaches an Zeitressourcen gebunden - das ist das eine. Das andere wurde heute auch schon genannt, ich möchte es noch einmal betonen: Änderungen der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bedeuten natürlich in Folge auch neuen Arbeitsaufwand, neue Herausforderungen. In diesem Fall war es vor allen Dingen ein sehr schöner Paragraph, der eingeführt wurde, nämlich der § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz, der den Opfern des NS-Regimes und ihren Nachkommen die österreichische Staatsbürgerschaft ermöglicht. Das bedeutet aber natürlich vor allen Dingen dann auch, dass Wien - und das wird ganz oft auch unter den Tisch fallen gelassen - als Evidenzgemeinde eine Sonderzuständigkeit bei diesen Anträgen hat und für 99 Prozent der Fälle - der Herr Landesrat hat es heute schon erwähnt -, für 99 Prozent der weltweit gestellten Anträge zuständig ist. Dementsprechend entsteht natürlich ein riesiger Arbeitsaufwand für diese Behörde. Ich habe die Zahl mitgebracht: Das sind 25.000 Anträge und damit eine Verfünffachung aller Staatsbürgerschaftsanträge. Das darf nicht vergessen werden, wenn wir über die Herausforderungen der MA 35 sprechen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Ich habe es aber schon am Beginn gesagt, das sind natürlich nicht die einzigen Herausforderungen, das möchte ich hier ganz klar und offen sagen. Wir sehen diese Herausforderungen, und um diese Behörde zu erneuern, tun wir einiges, weil wir wissen, dass es dringend ist. Wir sehen das in den Berichten, wir hören es, wir bekommen all das natürlich mit. Ich möchte noch einmal erwähnen, was wir tun: Neben der Aufstockung des Personals - und auch hier hat der Herr Landesrat bereits gesagt, dass wir das laufend tun - haben wir das telefonische Servicecenter initiiert. Das ist mir wichtig zu betonen, denn auch dazu habe ich eine Zahl mitgebracht: Es sind im Durchschnitt 1.200 Anrufe am Tag, die entgegengenommen werden. Das ist ein Riesenfortschritt. Ein Riesenfortschritt ist auch, dass es mit diesem telefonischen Servicecenter ein Ticket-System gibt - etwas, das es vorher nicht gegeben hat -, damit ganz klar sichergestellt ist, dass die Menschen, die nicht sofort eine Antwort auf ihre Frage bekommen, zumindest wissen, dass eine Beantwortung sichergestellt ist. Das ist ein Riesenfortschritt. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Wir treiben aber natürlich auch die Digitalisierung der Behörde voran. Seit dem 1. Quartal 2022 werden neue Akten bereits in den neuen IT-Systemen erfasst. Wir haben das Business Immigration Office als zentrale Servicestelle implementiert - auch das habe ich in diesem Haus bereits öfters gesagt -, damit wir einen attraktiven zentral gelegenen One Stop Shop zu aufenthaltsrechtlichen Fragen für Schlüsselkräfte, für Unternehmen haben, und das funktioniert großartig. Aber bevor hier danach der Vorwurf kommt, alles ist eh super, alles ist eh schön: Nein, natürlich geben wir uns damit nicht zufrieden, und deshalb haben wir von Anfang an gesagt, wir werden einen mehrstufigen Organisationsentwicklungsprozess starten, der die Leistungen und das Service der MA 35 deutlich verbessern soll, mit dem Ziel einer kompletten Neuausrichtung dieser Behörde. Derzeit laufen 21 Teilreformen, die in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt werden. Es gab ja erst vor gar nicht so langer Zeit eine eigene Runde mit den jeweiligen Bereichssprechern, Bereichssprecherinnen, die sich ein genaues Bild über diese Teilreformen machen konnten. Das sind unter anderem Ziele, wie die Verfahrensdauer zu senken, die KundInnenkommunikation zu verbessern, mehr Serviceangebot zu schaffen, für mehr Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen. 2024 soll der Reformprozess abgeschlossen sein. Und ja, weil auch sicherlich der Vorwurf kommen wird, dass das viel zu lange dauert, und was wir denn da so lange tun: Ich wage, zu behaupten, gerade weil wir so lange brauchen, kann man sehen, wie wichtig uns das tatsächlich ist. Wir machen nicht klein-klein, wir wollen große Reformen. Und ja, das braucht Zeit, aber ich glaube, es wird mir hier jeder dahin gehend recht geben, dass es diese großen Reformen in dieser Behörde braucht. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Alles, was an Sie, sehr geehrte Volksanwälte, Frau Volksanwältin, daher herangetragen wird, bringt uns auch in diesem Sinne voran, und daher auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön dafür. Vielleicht noch kurz zu den Anträgen, vor allen Dingen von den GRÜNEN, auf die ich kurz eingehen möchte: Es gibt Anträge, die später eingebracht werden, einerseits zur Berichterstattung, zur halbjährlichen Evaluierung. Diesen Antrag gab es ja bereits. Auch da vertreten wir weiterhin den Standpunkt, dass es viel vernünftiger und sinnhafter ist, dass wir, wie ich es bereits vorhin erwähnt habe, Runden mit den Bereichssprechern und Bereichssprecherinnen, mit dem Abteilungsleiter haben, bei denen wir ins Detail gehen können und nicht husch pfusch im Ausschuss darüber sprechen, wo dann niemand die Geduld oder die Zeit hat. Ich finde das ganz wichtig, dass es diese Runden gibt, in denen wirklich Fragen gestellt werden können und vor allen Dingen sich jeder die Zeit dafür nimmt, vor allen Dingen natürlich auch der Abteilungsleiter. Zum Antrag zum Ermessensspielraum der MA 35, da möchte ich Folgendes dazu sagen, weil das auch immer wieder unter den Tisch fallen gelassen wird: Die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen und auch die höchstgerichtliche Judikatur lassen der MA 35 wirklich nur wenig Spielraum, um diesen Ermessensspielraum auch auszunützen. Ermessensentscheidungen sind von der ständigen Rechtsprechung meist ganz klare Kriterien und Vorgaben vorgegeben. Erst unlängst wurde durch den VwGH zum Beispiel entschieden, dass auch der Sozialhilfebezug von Mitbewohnern, Mitbewohnerinnen von Antragstellern und Antragstellerinnen überprüft werden muss. Das heißt, das funktioniert so überhaupt nicht. Die MA 35 ist daran gebunden und daran kann man auch nichts ändern. Dennoch versucht die MA 35 im Rahmen des Reformprozesses, den ich eben auch beschrieben habe, sämtliche Effizienzpotenziale natürlich auch auszunutzen und natürlich auch, soweit es geht, diesen Ermessensspielraum zu spielen. Verfahrensvereinfachungen im Rahmen der geltenden Rechtslage sind daher natürlich auch ein wesentliches Teilprojekt im Rahmen dieses Prozesses. Dann noch zum letzten Antrag, nämlich zu den Gebühren für das Staatsbürgerschaftsverfahren: Diese sollen laut Antrag erlassen werden, wenn das Verfahren auf Grund der Verzögerungen von Seiten der MA 35 länger als sechs Monate dauert. Da kann ich auch nur dazusagen, dass die Gebühren gesetzlich vorgeschrieben sind. Dafür bräuchte es eine Änderung des Bundesgesetzes. Das heißt, ich kann Ihnen nur mitgeben: Bitte stellen Sie diesen Antrag an Ihre Bundespartei, damit eben entsprechend das Bundesgesetz geändert wird, wenn Sie das so haben wollen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Damit komme ich eigentlich auch zum Punkt: Ich habe über Wien gesprochen und über unsere Verantwortung, die wir wahrnehmen. Wir sehen es und wir tun etwas. (Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan: Das passt alles von hinten bis vorne nicht!) Ich möchte aber schon eines auch sagen: Viele unnötige Verzögerungen bei den Verfahren, die die MA 35 betreffen und auf diese zurückgeführt werden, sind dem österreichischen Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht geschuldet. Sehr häufig sind lange Wartezeiten nämlich zum Beispiel den bürokratischen Hürden in den Bundesgesetzen geschuldet, welche sowohl Kundinnen, Kunden als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran hindern, rascher zu reagieren. (Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan: Deswegen hat die MA 35 die höchste Zahl an Beschwerden, oder?) Oder es gibt, das habe ich in diesem Haus auch schon gesagt, absurde, nicht mehr ins 21. Jahrhundert passende Bestimmungen, die nicht ins Bild unserer heutigen Zeit passen, nämlich zum Beispiel die Bestimmung, dass es eine Voraussetzung für eine Einbürgerung nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz gibt, wonach sich AntragstellerInnen maximal 20 Prozent der für die Einbürgerung nötigen Wartezeit im Ausland aufgehalten haben dürfen. Da gehen junge Menschen ins Ausland, machen Erasmus und kommen zurück, stellen einen Antrag auf Staatsbürgerschaft (Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan: Lesen Sie sich den Bericht der Volksanwaltschaft durch und gehen Sie auf die Beschwerden ein!), der abgewiesen werden muss, weil sie diese Wartezeit um einen Tag überschritten haben. Da gibt es keinen Ermessensspielraum, sehr geehrte Frau Kollegin. Es hagelt häufig wirklich auch zu Unrecht Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 35 (Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan: Sie sind verantwortlich, Sie haben diese Behörde zur Skandalbehörde gemacht!), obwohl es oft keinen Ermessenspielraum gibt, weil es an den Bundesgesetzen liegt. Deshalb möchte ich hier eines sagen: Es liegt auch am Bund, entsprechend Änderungen herbeiführen, entsprechend diese Gesetze zu ändern, zu modernisieren (Beifall bei NEOS und SPÖ.) und vor allen Dingen ins 21. Jahrhundert zu holen. Das muss wirklich gesagt sein, weil es dafür höchste Zeit ist. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Berner. Ich erteile es ihr. Bitte. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Schönen guten Tag! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrtes Publikum vor den Bildschirmen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Volksanwälte und Frau Volksanwalt! Danke, dass Sie heute gekommen sind, danke, dass Sie den Bericht heute vorlegen. Wir wissen Ihre umsichtige Arbeit sehr zu schätzen, weil es ist nicht einfach, ständig öffentlich auf Missstände aufmerksam zu machen. Sie schlagen aber immer konkrete Maßnahmen vor. Ich finde es wichtig, dass Sie weiterhin ein Stachel im Fleisch bleiben. Danke schön für Ihre Arbeit! Damit halten Sie das Vertrauen für unsere ganzen Behördenwege offen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Barbara Novak, BA.) Jetzt zum Punkt der Kinder- und Jugendhilfe: Wir stehen vor einer schwierigen Situation bei der Kinder- und Jugendhilfe, einerseits werden in Wien bundesweit am meisten Kinder und Jugendliche abgenommen und andererseits können genau diese abgenommenen Kinder und Jugendlichen, die ja eigentlich abgenommen werden, damit sich ihre Situation verbessert, nicht ausreichend betreut werden. Das liegt in erster Linie an einer Unterfinanzierung der MA 11, der Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen. Das ist extrem unerfreulich. Seit ich hier im Landtag stehe, seit ich hier im Landtag und im Gemeinderat arbeite und hier sitze und regelmäßig Berichte von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, von der Volksanwaltschaft bekomme, hat sich das leider nicht geändert. Jedes Mal werden massive Mängel in der MA 11 und in den Institutionen der Stadt Wien festgestellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kündigen, weil sie unter den bestehenden Bedingungen nicht mehr arbeiten können. Die Krisenzentren mussten vorübergehend wegen Personalmangels und Krankenständen geschlossen werden. Permanente Überbelegung vermindert nicht nur die Qualität der Krisenabklärung, sie macht sie zum Teil gar nicht mehr richtig möglich - wir haben es heute schon gehört, 14 Kinder statt 8 Kinder werden untergebracht. Das ist zu viel. Vollzeitstellen können nicht mehr besetzt werden. Überstunden, die auf Grund vakanter Stellen, Quarantäne, vermehrter Krankenstände, geänderter Dienstzeiten und Lockdowns angesammelt wurden, können nicht beglichen werden. Die Kommission hat festgestellt, dass die Situation so dramatisch war, dass Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen zum Teil 2 oder mehr Hauptdienste hintereinander machen mussten, das heißt, 76 Stunden hintereinander Arbeit. Das ist massiv gesundheitsgefährdend und stellt eine totale Überforderung dar. So kann es hier nicht weitergehen! Das ist wirklich eine Katastrophe! Besonders problematisch war 2021 auch die psychische Belastung in den eigenen Einrichtungen der MA 11, da in den WGs, anders als in den privaten Einrichtungen, auch Einzeldienste üblich waren, das heißt, 1 Sozialpädagoge auf 8 oder gar 14 Kinder. Das ist eine klare Überschreitung. Die aktuelle Situation ist aber leider laut einer Anfrage an StR Wiederkehr in diesem Herbst nicht besser geworden. Im Oktober 2022 waren es noch immer 6 Vollzeitäquivalente, die im Bereich sozialer Arbeit gefehlt haben, und 30 Vollzeitäquivalente im Bereich Sozialpädagogik. Die vakanten Stellen waren in Regionalstellen, in WGs, in Krisenzentren. Insgesamt fehlten in den gesamten pädagogischen Einrichtungen 43,8 Prozent der Vollzeitäquivalente. Das ist eine Katastrophe, sage ich noch einmal. Das kritisiert auch der Nationale Präventionsschutz, mit dem die Volksanwaltschaft seit 2021 beauftragt ist. Der Nationale Präventionsschutz sagt seit Jahren und fordert seit Jahren eine Aufstockung des Personalschlüssels in den Wiener WGs, doch die Stadt Wien hat bisher leider nicht reagiert. Es geht aber darüber hinaus: De facto gibt es darüber hinaus viel zu wenig Ressourcen für die aufsuchende Familienarbeit, meine Kollegin Keri hat das vorhin schon betont. Es wird nicht genug in aufsuchende Familienarbeit investiert. Es werden die Frühen Hilfen nicht ausgebaut. Sie alle wissen, die sind nur für die Hälfte der Wiener Bezirke zugänglich. Aber was heißt das für die Familien? - Es leben weiterhin viele Kinder und Jugendliche in destruktiven Verhältnissen, sind Verwahrlosungen oder Gewalt ausgesetzt, weil einfach keine Kapazität da ist, um umfassend zu helfen und um frühzeitig präventiv einzugreifen. Aufsuchende soziale Arbeit kostenfrei, psychotherapeutische Angebote und andere Therapien, all das fehlt in Wien. In Wien werden derzeit zirka 20.000 Kinder geboren, das wissen Sie, und für 10 Prozent davon wäre Unterstützungsbedarf notwendig. Derzeit können aber in Wien nur die westlichen Bezirke mit Frühen Hilfen besetzt werden. Auch dazu haben wir schon mehrere Anträge eingebracht, es wird auch im Volksanwaltschaftsbericht wieder darauf hingewiesen. Derzeit kann nur eingegriffen werden, wenn der Hut schon massiv brennt, das heißt, die MA 11 spielt Feuerwehr, wenn Akutgefahr droht. An dieser Stelle möchte ich einen besonderen Dank an die MitarbeiterInnen der MA 11, die sehr engagiert sind und sich in jeder Situation bemühen, ausrichten und würde mich freuen, wenn Sie das auch mit einem Applaus unterstützen, denn sie sind jeden Tag vorne an der Front und reden mit den Kindern und Familien, die es besonders schwer haben. Herzlichen Dank! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ sowie von Abg. Sabine Keri.) Wenn der Druck dann besonders groß ist in der MA 11, dann hat man natürlich nicht genug Zeit, um das zu machen und dann passiert es, dass Informationen an die Familien unvollständig sind. Deshalb bringen wir heute einen Antrag ein, nicht, um die Familie einzubinden, sondern um ihnen verpflichtend Rechtsinformationen darüber zugängig zu machen, in welcher Situation sie sich befinden, welche Rechtsmittel sie einbringen können und an wen sie sich wenden können, wenn es schwierige Situationen gibt. Das ist das Ziel unseres Antrages. Ich würde Sie bitten, dass Sie zustimmen. Warum wir das machen? - Weil auch hier im Volksanwaltschaftsbericht eine Falldarstellung zeigt, dass das nicht immer so einfach ist. Es ist manchmal strittig, es gibt sehr komplexe Fälle und es gibt keine niederschwellige Beratung in solchen Fällen für die betroffenen Familien. Die MA 11 befindet sich immer in einem Spannungsfeld zwischen der Wahrung des Kindeswohls, der Kinder und der Eltern, und Ziel solcher neuen Beratungen sollte es sein, Eltern und Minderjährige über ihre Rechte, die Rechtsmittel und Unterstützungsangebote im Fall einer Krisen- oder Fremdunterbringung aufzuklären, und zwar von einer unabhängigen Stelle, und eventuell Hilfe anzubieten. Neben der aufwändigen Prüfung durch die Volksanwaltschaft, die ja immer erst im Nachhinein erfolgen kann, wäre es sinnvoll, schon akut in dem Moment, in dem es passiert, Hilfe anbieten zu können. Diese Anlaufstelle soll natürlich nicht ausschließlich für Eltern und Kinder offenstehen, aber vor allem für sie, und auch darüber hinaus. Wichtig ist auch: Die MitarbeiterInnen der MA 11 sollten verpflichtet sein, Eltern und Kinder über diese Beratungsstelle zu informieren, genau das kann ja im Moment der normalen Beratungen der MA 11 offensichtlich nicht ausreichend ausgeführt werden. Es gibt nicht genug Zeit dafür, deshalb muss das ausgelagert sein. Es wäre auch sehr wichtig, dass es eine neutrale Beratung gibt. Langfristig muss aber in den gesamten Bereich des Kinderschutzes und der Jugendhilfe mehr Geld hinein. Die Volksanwaltschaft ebenso wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft streicht in allen Bereichen die massive Unterversorgung für Kinder und Jugendliche in voller Erziehung hervor. Es wäre dringend angesagt, dass der Herr Stadtrat endlich reagiert. Schaffen Sie Strukturen, schaffen Sie strukturelle Verbesserungen, schaffen Sie finanzielle Anreize, um so mehr sozial engagiertes Personal zu motivieren und vor allem auch zum längeren Bleiben zu motivieren! Kümmern Sie sich endlich um den Ausbau der Frühen Hilfen! Unsere Forderungen: Strukturelle Verbesserungen für das Personal, 35-Stunden-Woche, bezahlte Rufbereitschaft, größere Teams, keine Einzeldienste, mehr Springerinnen und Springer und eine verpflichtende Rechtsberatung für alle Eltern und Familien, die im Abnahmeprozess mit der MA 11 stehen (Beifall bei den GRÜNEN.), damit Eltern und Obsorgepflichtige und auch die Kinder verstehen, was mit ihnen passiert und wo sie sich hinwenden können und damit auch das Amt Missverständnissen vorbeugen kann. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Hiermit bringe ich den Antrag ein. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön, Frau Abgeordnete. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Taborsky. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zu Beginn meiner Ausführungen noch kurz das zitieren, was ich schon bei meiner Anfrage gesagt habe, denn zum Unterschied zur Volksanwaltschaft, die ganz hervorragend für Transparenz in dieser Stadt sorgt, ist es leider so, dass bei den NEOS und beim zuständigen Landesrat für Transparenz diese kaum zu finden ist. Ich habe es schon gesagt, man sollte sich bei den NEOS wirklich überlegen, den Faschingsscherz auf ihrer Homepage: "Wir durchlüften das Rathaus mit neuen und fairen Transparenzregeln und leben vor, dass Regieren auch transparent und sauber geht.", tunlichst zu entfernen, denn das, was hier geboten wird, ist das Gegenteil von dem, was uns dankenswerterweise die Volksanwaltschaft und der Stadtrechnungshof zur Verfügung stellen. Deswegen ein herzliches Dankeschön für Ihre Arbeit. (Beifall bei der ÖVP.) Ich bin sehr dankbar, denn die Volksanwaltschaft hat uns auf zwei Themengebiete aufmerksam gemacht, die zu diskutieren, glaube ich, in dieser Zeit ganz wichtig ist, die zwei große Themen bei der Bevölkerung sind. Das eine ist zweifelsohne die Teuerung, das Zweite ist die Migrationsfrage. Zwei Bereiche haben mit diesem Thema ursächlich zu tun, das ist die Magistratsabteilung 35, das Zweite das Thema Wiener Mindestsicherung. Die Volksanwaltschaft hat uns einen durchgreifenden Bericht zur Verfügung gestellt, und ich möchte jetzt kurz noch zu den Ausführungen meiner Vorredner Stellung nehmen. Die Magistratsabteilung 35 hat 986 Eingaben, davon 192, die die Verfahrensdauer betreffen, und 481 Beschwerden davon wurden als berechtigt identifiziert. Das heißt, das ist ein Beschwerdeaufkommen, das um mehr als das Dreifache gestiegen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn man sich dann auf die Position zurückzieht: Die Post ist schuld, das Bundesgesetz ist schuld, das neue Bundesgesetz ist schuld, dann frage ich mich ja, wo die Abgeordneten der NEOS waren, als dieses Bundesgesetz beschlossen wurde. Es gibt sogar eine Stellungnahme der Frau Abg. Krisper dazu. Man müsste sich also vielleicht einmal bilateral darüber erkundigen, dass da etwas auf einen zukommt. Noch dazu die vierte Entschuldigung, dass alles sehr kompliziert ist - das ist wohl etwas wenig, wenn ich mir diese Sachen anschaue. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, was sind die Konsequenzen dieser langen Verfahren? - Erstens Steuergeldverschwendung, Mindestsicherungsauszahlungen werden dadurch verlängert. Zweitens die verzögerte Befassung der Fremdenpolizei bei Aufenthaltsehen, sprich, Scheinehen. Trotz Scheinehen gibt es teilweise keine Entscheidungen und die schwierige Erreichbarkeit und keine Auskünfte wurden ebenso angeführt. Dieser desaströse Befund ist keine Schuld der Bediensteten, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will das ganz klar hier feststellen, denn wenn jahrelange Missstände nicht beseitigt werden, dann ist das ein Führungsversagen. Dieses Führungsversagen ist beim zuständigen Stadtrat zu suchen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ja ganz einfach. (Beifall bei der ÖVP.) Der zuständige Politiker ist LR Wiederkehr, und die einzige Antwort darauf war: Es ist alles sehr kompliziert, das Bundesgesetz ist zu kompliziert, und wie ich jetzt gehört habe, vielleicht auch durch den Impuls unserer Anfrage entsprechend initiiert (Heiterkeit bei Abg. Thomas Weber.), wird es 2024 dann endlich eine Erledigung dieser avisierten Reform geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten vielleicht die Gelegenheit nutzen, uns einmal andere Gebietskörperschaften anzuschauen, und ich habe es schon ausgeführt, es ist wieder einmal faszinierend, dass dieser Tsunami oder dieser Meteorit offensichtlich nur in Wien eingeschlagen hat, denn in den anderen Bundesländern wird die bundesgesetzliche Regelung ohne größere Probleme vollzogen. (Abg. Thomas Weber: Meinen Sie die Zeit ... Wovon reden Sie?) Zweitens: Wie agiert zum Beispiel die Bundesregierung? - Bei ebenso bundesgesetzlichen Regelungen gibt es 15.000 Schnellverfahren im Asylverfahren, 6.500 Abschiebungen alleine im 1. Halbjahr. Gleichzeitig internationale Kontakte, um das Problem der Flüchtlinge, und ich rede jetzt nicht von den politisch Verfolgten, in den Griff zu bekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben bereits angeführt, es gibt immer mehr Staatsbürgerschaftsanträge, es gibt immer mehr Menschen, die nach Österreich kommen, das sind aber hauptsächlich Wirtschaftsflüchtlinge, die aus Indien, aus Tunesien und aus Marokko kommen und natürlich aus Kontinenten mit großen Schwierigkeiten, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Wer ist Innenminister? Warum lassen wir die alle rein?) Es wird allerdings eines nicht passieren, nämlich dass Österreich die Welt retten kann, und auch Europa wird das nicht schaffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diese kommen mit Hilfe von Schleppern, das führt dazu, dass das Schlepperunwesen und der Menschenhandel in der Zwischenzeit die lukrativste Einnahmequelle in der organisierten Kriminalität ist. Was heißt also seriöse Asylpolitik? - Erstens, keine Anreize schaffen, und diese Anreize sind auch Verfahren, wie sie geführt werden. Das heißt, wir brauchen keine Diskussion über Staatsbürgerschaft "light", meine sehr verehrten Damen und Herren, und dass man bundesgesetzliche Regelungen vereinfachen soll, sodass es noch mehr Einbürgerungsverfahren gibt. Das brauchen wir mit Sicherheit nicht. (Beifall bei der ÖVP.) Wir brauchen auch keine leichteren Einbürgerungsgesetze, wie uns der Herr Landesrat am Vormittag mitgeteilt hat. Als Alternative dazu eine gute Ausstattung der Magistratsabteilung 35, das wäre vielleicht einmal eine Initiative. Wir brauchen auch keine weiteren Pull-Faktoren (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Dein Koalitionspartner ist ein Pull-Faktor!), und da bin ich bei der Wiener Mindestsicherung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn, sobald jemand rechtskräftig Asyl in diesem Bundesgebiet bekommen hat, jeder Zweite nach Wien zieht, weil dort halt die besten Mindestsicherungsvoraussetzungen sind (Abg. Thomas Weber: Weil dort keine Zelte stehen, wo nur Männer untergebracht sind!), dann ist das nicht das, was der Gesetzgeber oder die Bevölkerung in Wien möchte. (Abg. Mag. Thomas Reindl: ... das ist ja unglaublich! - Abg. Thomas Weber: Das ist ja unglaublich!) Weiters, was kann man vernünftigerweise tun? - Eine konsequente Schließung der Routen und, meine sehr verehrten Damen und Herren, da ist es uns gelungen, auf Bundesebene gerade eben ein Problem in den Griff zu bekommen, das hoffentlich bewirken wird, dass es weniger Asylwerber aus Wirtschaftsgründen gibt. Wie wir alle wissen, war es ein Problem, dass Serbien ein Einfallstor Richtung Österreich und Europa war, und Bundesminister Nehammer hat vor wenigen Tagen die Visapflicht für Tunesier in einem trilateralen Abkommen mit Serbien und Ungarn entsprechend verhandelt. Dieses bewirkt, dass Tunesier seit dem 20. November und Inder ab dem Jahreswechsel nicht mehr visafrei einreisen können, und weitere Länder werden folgen. Ich sage Ihnen, was Visapolitik und Einwanderungspolitik in Österreich wirklich ist, das ist das, was unser Bundeskanzler macht, und nicht das, was Sie da in Ihrem täglichen Dienstbetrieb vollziehen. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Hoch der Nehammer, der beste Kanzler aller Zeiten! - Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Der Karner auch! - Abg. Mag. Thomas Reindl: Bester Innenminister aller Zeiten, der Karner!) Weiters ein konsequenter Vollzug der rechtlichen Rahmenbedingungen, das heißt, Abschiebungen, Schnellverfahren, Rückführungen, so es wie das BMI mit dem Verein für Menschenrechte und der Caritas macht. Rückführungsberatungen, das ist etwas, das bewirkt, dass jene Menschen, die hier keine Zukunft haben, entsprechend in ihre Heimatländer zurückgehen. Und bei zwangsweisen Rückführungen eine gemeinsame Aktion mit Frontex, das ist das, was permanent läuft, das ist das, was aktive Asylpolitik auch bedeutet. Und drittens und viertens - nun komme ich zu einem weiteren durchaus sehr heiklen Thema, das in der Vergangenheit ein paar Mal diskutiert wurde -: Ich glaube, wir müssen uns auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen wir hier agieren, unterhalten. Da gebe ich dem Herrn Wiederkehr ausnahmsweise recht, nur nicht in der Art und Weise, wie er es will. Es geht nicht um eine Erleichterung der Rahmenbedingungen, aber ich glaube nicht, dass die Bevölkerung in Österreich es auch so sieht, wenn Richter entscheiden, dass Österreich nicht nach Ungarn und nach Griechenland abschieben kann und Deutschland nicht nach Italien. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Das von einem Christlich-Sozialen!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind Urlaubsländer, wo viele von uns wahrscheinlich schon einmal Urlaub gemacht haben. Warum der Europäische Gerichtshof das so sieht, dass das keine sicheren Drittländer sind, entzieht sich meiner Kenntnis, wahrscheinlich auch der Kenntnis vieler in unserer Bevölkerung, und es herrscht völliges Unverständnis in dem Zusammenhang. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ist die Balkanroute jetzt offen oder geschlossen?) Wenn man nicht kritisieren will, was Richter entscheiden, weil diese ja unabhängig entscheiden, und dafür bin ich auch, dass wir diese unabhängig entscheiden lassen, dann müssen wir die gesetzlichen Regelungen diskutieren, auf Grund derer diese Entscheidungen fallen. Wir werden das ganz intensiv sicher in den nächsten Wochen tun, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Zu guter Letzt vier Punkte, die Klarheit schaffen, Klarheit, die auf Wiener Ebene leider nicht existiert. Ich bedanke mich für die Klarheit in den Berichten der Volksanwaltschaft und freue mich auf die nächsten Berichte zu diesen Themen. - Ein herzliches Dankeschön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Oxonitsch. Ich erteile es ihm. Bitte. Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Es ist ja immer wieder ein Phänomen in solchen Debatten, dass man sich, wenn man sich die Akten anschaut - und das nehme ich jetzt als gegeben hin -, in erster Linie natürlich nur mit den Berichten auseinandersetzt, und dass die Regierung sich natürlich auch ganz stark die Stellungnahmen der Abteilungen ansieht. Denn, und das ist mir wichtig, die Bedeutung der Volksanwaltschaft ist natürlich nicht zu unterschätzen im Aufzeigen von tatsächlichen Problemen bei Einzelfällen, von denen die Politik im normalen Ablauf wahrscheinlich gar nicht unmittelbar etwas mitbekommen würde. Vielleicht richtet sich der eine oder andere Bürger auch direkt an den Stadtrat oder an einen Abgeordneten, aber natürlich sind die entsprechenden rechtlichen Instanzen diesbezüglich ganz klar und die Volksanwaltschaft stellt für viele Menschen den entsprechenden Rettungsanker dar. Gleichzeitig aber bietet uns das eigentlich auch immer wieder die Chance, durchaus unterschiedliche Sichtweisen zu konkreten Sachverhalten zu bekommen, die für Bürger ein Problem darstellen. Dieses kann die Politik aber mit ihren Rahmenbedingungen alleine gar nicht lösen, weil es vielfach entweder vielleicht um menschliches Versagen geht oder weil es darum geht, dass tatsächlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich redlich bemühen, überlastet sind und weil es vielleicht das eine oder andere aber auch von den Rahmenbedingungen her zu verändern gibt. Auf jeden Fall kann ich uns allen immer nur raten, sich durchaus mit beiden Seiten ein wenig auseinanderzusetzen, denn dann würde sich vielleicht der eine oder andere Vorbehalt hier vom Rednerpult aus etwas anders darstellen. Ich nehme nur als Beispiel, und mir geht es gar nicht darum, sich zu entschuldigen oder sonst etwas, sondern weil es ein sehr plakatives Beispiel ist: Natürlich zeigt die Volksanwaltschaft völlig zu Recht Überbelag in Krisenzentren beziehungsweise in Wohngemeinschaften der Stadt auf. Gar keine Frage, jeder Überbelag stellt ein Problem dar. Gleichzeitig aber wird das, wenn man sich die Berichte der Abteilungen ansieht - zum Beispiel, weil es heute schon 2 Mal genannt wurde, der Überbelag von den 14 Kindern, der sich an 2 konkreten Tagen abgespielt hat - , zumindest relativiert. Noch einmal: Es entschuldigt das nicht, aber es relativiert das, weil die letzten Jahre mit Corona, und wir wissen das ja alle, natürlich eine besonders herausfordernde Zeit waren. Es ist aber auch eine besonders herausfordernde Zeit über viele Jahre hindurch, weil, und da sind wir uns ja, glaube ich, in diesem Haus alle einig, die Personalsituation eine besonders herausfordernde ist, und zwar nicht deshalb, weil man kein Personal aufnehmen will, sondern deshalb, weil man es nicht findet. Wir haben das ja schon in den verschiedensten Bereichen diskutiert, sei es im Bereich der Pflege, sei es im Bereich der elementaren Bildungseinrichtungen, sei es im Bereich der Sozialarbeiter, sei es im Bereich der Sozialpädagogen, in all diesen Feldern haben wir ein Personalproblem. Ich glaube, wir sind daher gut beraten - ein paar Vorschläge und konkrete Maßnahmen von Wiener Seite liegen ja auch vor -, gemeinsam, nämlich Bund und Länder, eine wirkliche Ausbildungsinitiative zu setzen. Ausbildungsinitiative im gesamten sozialen Bereich bedeutet letztendlich, neue Schulformen zu kreieren, die Menschen schon im jüngeren Alter für soziale Tätigkeiten zu sensibilisieren. Wir haben zwar eine HTL als Höhere Technische Lehranstalt, aber wir haben keinen Bereich zum Beispiel im Bereich der Sekundarstufe II, der speziell soziale Schwerpunkte in den Mittelpunkt stellt, an denen man sich nach einer Matura vielleicht orientieren kann: Will ich in die Pflege gehen? Will ich in die Sozialpädagogik gehen? Will ich in den Bereich der Sozialarbeit gehen? Oder, oder, oder. Also ich glaube, diesbezüglich sollte man tatsächlich etwas Neues tun, nur ist das etwas, was wir nicht können. Dort, wo wir es tun können auf Grund unserer Möglichkeiten, oder es auch getan haben, das ist zum Beispiel im Bereich der elementaren Bildung, wo wir zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen setzen. Dort, wo wir es tun, ist natürlich auch im Bereich der Pflege, wo wir zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen setzen. Ich glaube aber, es braucht da ein wirkliches Gesamtkonzept. Dabei geht es mir nicht um das Spiel Länder und Bund, sondern da geht es mir ganz maßgeblich darum, dass man sich zu den Aufgaben bekennt, für die man zuständig ist. Im Bereich der Ausbildungsmaßnahmen in vielen Bereichen, glaube ich, könnte man mit der entsprechenden bundespolitischen Unterstützung etwas Zusätzliches auch zustande bringen. Wir sind natürlich in einem Bereich, in dem tatsächlich vielfach Bund und Länder zusammenarbeiten müssen - die Überlastung, die Überforderung, et cetera, wie man das abfedern kann, das ist das eine, nur hat man nicht die Möglichkeiten, hier zusätzliches Personal aufzunehmen, das man gerne aufnehmen will, die Planposten sind ja in Wien vorhanden -, damit man da auch entsprechende Maßnahmen setzen kann. Eine große Bitte - weil es mir beim Lesen aufgefallen ist, und ich war einer, der sowohl den Bericht als auch die Stellungnahmen gelesen hat -, ein Anliegen hätte ich an die Volksanwaltschaft: Mir ist zum Beispiel aufgefallen, dass in, ich glaube, zwei Berichten konkret immer wieder etwas über Missstände, Probleme in den sozialpädagogischen Einrichtungen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften steht, oder auch über die Auseinandersetzung beziehungsweise die Problemlage einer Familie, dass ihr Kind aus ihrer Sicht zu lange in der entsprechenden Einrichtung war. Da wird lange über die Krisenzentren und die Wohngemeinschaften geredet und dann steht immer: Das Kind musste im Heim bleiben. - Wir haben etwas in dieser Stadt und darauf sind wir, glaube ich, zu Recht alle gemeinsam stolz: Wir haben keine Heime mehr, wir haben Wohngemeinschaften. Ich glaube, dass das die richtige Lösung ist. Ich sage das natürlich auch aus einer gewissen Betroffenheit heraus, weil ich gerade in meiner Amtszeit die letzten Heime noch schließen konnte oder schließen musste - ich sage aber schließen konnte, sodass wir hier wirklich, wie ich glaube, zeitgemäß sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang vor allem einige Kollegen der Opposition, die immer Gegenüberstellungen machen, dass es in den anderen Bundesländern außer Wien anders sei, an die Worte eines ehemaligen Volksanwaltes erinnern, der irgendwann einmal gesagt hat: Na ja, das Problem in Wien ist schon, dass vielfach Einrichtungen kritisiert werden, die es in anderen Bundesländern gar nicht gibt. - Die sozialpädagogischen Einrichtungen, gemeinsam mit privaten Trägern oder seitens der Stadt gibt es in der Dichte und in der Breite und in der Intensität nirgends, und das ist durchaus auch eine der Antworten. Und noch einmal: Ich glaube, gerade die MA 11, die Kinder- und Jugendhilfe, ist nicht stolz darauf, dass sie viele Kinder in Krisensituationen abnimmt, auch deshalb, weil wir - nicht genügend, aber trotzdem - ein sehr dichtes Netz an Einrichtungen haben, die in den unterschiedlichsten Problemlagen Kindern Hilfe geben. Ich glaube, und das ist ja von einer Kollegin der ÖVP auch angesprochen worden, gerade wenn man sich zum Beispiel den Bericht im heutigen "Falter" durchliest, sieht man durchaus die wirklich speziellen Herausforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe. Darum kann ich mich an dieser Stelle natürlich dem Dank der Vorvorrednerin an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der MA 11 für ihren Einsatz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nur anschließen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte mich natürlich auch dem Dank an die Volksanwaltschaft und ihr gesamtes Team anschließen, denn ich glaube, bei aller Komplexität der Fälle ist das immer wieder wichtig, auch wenn es für Regierende nicht immer angenehm ist, sich mit Missständen, wie es so schön heißt - aber ich sage, mit Problemlagen, mit besonderen Herausforderungen -, auseinanderzusetzen. Das freut die Opposition, das freut die Regierungen wenig. Trotz alledem glaube ich, dass es hier eine gute Kooperation mit der Volksanwaltschaft gibt, damit man eben auch gemeinsam zu Lösungen findet, aber gemeinsam auch ein Verständnis für Bereiche findet, wo man das Problem eben nicht unmittelbar lösen kann. Zum Beispiel liegt die Ursache langer Verfahrensdauer oft darin, dass auch im Bereich der Familiengerichtsbarkeit tatsächlich die MA 11 viel Zeit verliert auch im Sinne von raschen Maßnahmen, weil es nicht zu den entsprechenden Entscheidungen kommt. Ich kann das durchaus ja auch aus meinem eigenen Erleben als Krisenpflegevater sagen, also da drängt man manchmal schon und denkt sich, puh, da könnte etwas weitergehen. - Die MA 11 bemüht sich, aber es fehlen halt entsprechende administrative Entscheidungen. Dass es natürlich bei der Einschätzung zwischen dem, was zeitnah ist - wurde ein Bericht abgegeben -, und dem, was die Volksanwaltschaft kritisiert - das dauert viel zu lange -, immer wieder wahrscheinlich die eine oder andere Differenz gibt, ist klar. Ich kann nur feststellen und festhalten, dass gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die politisch Verantwortlichen tatsächlich versuchen, Bereiche für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfacher zu gestalten. Ein Problem haben wir aber natürlich schon auch alle gemeinsam: Wir wollen über jeden Fall - durchaus auch hier immer wieder in diesem Raum diskutiert - ganz genau Bescheid wissen, alles muss minuziös dokumentiert werden, und gleichzeitig sitzen wir dann da und sagen, es gibt so viel administrative Arbeit. Und wenn irgendetwas nicht dokumentiert werden kann, führt das dann gleich zur entsprechenden politischen Auseinandersetzung. Diesbezüglich ein ausgewogenes Verhältnis zu finden, ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, in unser aller Interesse. Die SozialarbeiterInnen, die Sozialpädagoginnen und -pädagogen sollen ihren Verpflichtungen nachkommen können, nämlich in erster Linie das Kind in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen zu können und gleichzeitig aber natürlich auch für die Behörde, für die Volksanwaltschaft, für die Gerichtsbarkeit die entsprechenden Dokumentationen vorzulegen - natürlich auch im Interesse einer seriösen Kontrolle. Noch einmal ein großes Dankeschön an Sie und an Ihr Team für Ihre Arbeit, weil ich natürlich auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiß, dass es nicht immer angenehm ist, aber ich glaube, der Dialog funktioniert wirklich hervorragend und auch auf Augenhöhe. Es fühlen sich auch weder die Kinder- und Jugendhilfe noch die vielen anderen Bereiche, die sich im heutigen Bericht wiederfinden, unmittelbar kontrolliert, sondern es gibt schon ein Verständnis dafür, dass jeder seine Aufgabe zu erledigen hat, nämlich mit einem Ziel: Die Verwaltung in Wien besser zu machen. Dafür noch einmal ein großes Dankeschön von meiner Seite. (Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte aber - ich bitte die Volksanwaltschaft um Verständnis - heute trotz alledem noch kurz ein paar Worte an Sie richten. Sie alle wissen, es ist voraussichtlich, man weiß ja nie, was passiert, aber voraussichtlich meine letzte Landtagssitzung in diesem Kreis. Es wird wahrscheinlich meine letzte Rede im Zuge des Landtages und des Gemeinderates sein. Also wenn Sie es sich ersparen wollen, dann provozieren Sie mich nicht in den nächsten zwei Tagen, dann hören Sie heute meine letzte Rede. Wie Sie wissen, werde ich mich in der nächsten Zeit einmal auf die andere Seite begeben, wenige Meter von hier. Ich habe mir gedacht: Mit 60 soll ich noch einmal eine Oppositionsbank ausprobieren? (Allgemeine Heiterkeit.) Ich bin jetzt seit 1996 hier in diesem Raum und habe mir gedacht, jetzt werde ich mir die Zeit einmal anders gestalten. Ich hoffe, sie wird auch eine kurze Zeit sein, so wie ich zunächst einmal nur eine kurze Zeit hatte, als wir eine Koalition hatten. Wenige Jahre später, im Jahr 2001, als ich dann Klubobmann wurde, haben wir die Absolute gewonnen. (Abg. Mag. Josef Taucher: Das ist eine Vorgabe für mich!) Also ich hoffe zumindest, dass auch im Nationalrat die Zeit der Opposition eine kurze sein wird und wir in der nächsten Zeit dann entsprechend in der Regierung sein werden. Aber ich habe mir gedacht, wir schauen einmal, was da kommt. (Beifall bei der SPÖ und von StR Peter Kraus, BSc.) Es war für mich tatsächlich eine wirklich spannende Zeit und man kann leider sagen, es waren schon spannende Jahrzehnte - klingt so dramatisch -, in denen ich auf verschiedensten Ebenen hier in diesem Haus Wien mitgestalten durfte, Ideen einbringen konnte, viele interessante und spannende Debatten, manchmal auch lähmende Debatten, hier mitverfolgen konnte. Aber ich glaube, es war immer spürbar, dass ich versucht habe, in den Mittelpunkt meines Handelns zu stellen, immer auch zu gemeinsamen sinnvollen Lösungen zu kommen. Und um kurz Revue passieren zu lassen, worauf man eigentlich stolz ist, was man da gemacht hat: Ich glaube, wir haben in dieser Zeit, in der ich hier im Wiener Landtag bin - und ich nehme es jetzt natürlich auch zum Gemeinderat mit, damit ich Ihnen eine zweite Rede erspare -, durchaus einiges erreicht, worauf ich auch stolz sein kann. Ich bin natürlich froh, dass es gelungen ist, den Gratiskindergarten in Wien umzusetzen. Ich bin natürlich froh, dass es gelungen ist - das rekurriert ein bisschen auf meinen vorangegangenen Redebeitrag -, zum Beispiel im Bereich der Elementarpädagogik neue Ausbildungsmodelle zu etablieren, für die ich damals noch sehr kritisiert worden bin, als wir das klassische fünfjährige Ausbildungsmodell in den BAKIPs und Kollegs verändert haben und berufsbegleitende Ausbildungsmodelle für ElementarpädagogInnen erschaffen haben. Natürlich bin ich auch stolz darauf - auch wieder ein Rekurs zum vorhin Gesprochenen -, dass eben die letzten Heime in Wien geschlossen wurden. Ich bin stolz darauf, dass Wien tatsächlich die Aufarbeitung eines Kapitels der Nachkriegspädagogik im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe samt einer großen Entschuldigungszeremonie auf Bundesebene, von allen Bundesländern gemeinsam, ins Leben gerufen hat und wir bis heute eine Ombudsstelle in dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe haben. Wir haben das Jugendcollege im Bereich der MA 13 geschaffen, wir haben die Kinder- und Jugendarbeit in dieser Stadt ausgebaut. Wir haben das Bildungszentrum Simmering als ein Leuchtturmprojekt im Bereich der Erwachsenenbildung, auf das ich durchaus stolz sein konnte. Wir haben das Energiespar-Contracting in den Bädern umgesetzt, lange, lange, bevor das Thema Klima so in den Mittelpunkt gerückt wurde, und das stellt mittlerweile einen Bereich dar, wo die Stadt schon sehr frühzeitig gezeigt hat, wie man tatsächlich CO2-Ausstoß, Energieverbrauch in dieser Stadt reduzieren kann. Wir haben die Nachwuchsförderung im Bereich des Sports etabliert. Wir haben im Schulbau, glaube ich, wirklich neue Standards gesetzt, das Campusmodell ist mittlerweile nicht nur national, sondern international ein Vorbildmodell, und es ist da gerade auch von den nachfolgenden Stadträtinnen und Stadträten wirklich zusätzlich noch ein Impuls hineingekommen. Ich glaube aber, dass wir im Schulbau tatsächlich Standards setzen, ist jedem bewusst. Wir hatten den Song Contest, ich durfte den Song Contest umsetzen. Es hat die Gratisnachhilfe gegeben, das Campus-Plus-Modell habe ich schon angesprochen. Wir haben, glaube ich, in verschiedensten Bereichen, für die ich zuständig war, gemeinsam, und ich meine es wirklich, gemeinsam auch Großartiges erreicht. Ich kann nur sagen, es war toll, für diese Stadt zu arbeiten. Ich kann Ihnen sagen, ich werde versuchen, das auch weiterhin zu tun, auch wenn es wenige Meter weiter ist, weil ich glaube, dass wir gemeinsam gut beraten sind, den Weg weiterzugehen, den Wien seit Jahrzehnten geht, nämlich eine Stadt des sozialen Zusammenhalts zu sein, eine Stadt des Miteinanders zu sein und damit eine Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Meine Bitte an Sie: Schreiben Sie sie gemeinsam fort! Ich glaube, es tut uns allen gut. - Danke schön und auf Wiedersehen. (Langanhaltender, stehend dargebrachter Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS und Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg. Wolfgang Kieslich. - Abg. Mag. Thomas Reindl: ÖVP und FPÖ charakterlos wie immer, nicht einmal da schafft ihr es aufzustehen!) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Lieber Christian, ich glaube, ich darf dir im Namen aller Abgeordneter recht herzlich für die geleistete Arbeit im Landtag, aber natürlich auch im Gemeinderat und in den vielen Ausschüssen und in anderen Funktionen, die du für diese Stadt ja auch erfüllt hast, danken. Wir wünschen dir natürlich alles erdenklich Gute für die kommende Funktion im Bund. Ich glaube, als Wiener Mandatarinnen und Mandatare haben wir einen großen Rucksack, den wir dir mitgeben können, den du auf Bundesebene erledigen kannst - und keine Sorge, wir werden dich nicht aus den Augen verlieren. Herzlichen Dank, alles Gute und noch einmal Dankeschön für deine geleistete Arbeit. (Beifall bei der SPÖ sowie von Abg. Ömer Öztas und Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Aslan. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan (GRÜNE): Danke. Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin und sehr geehrte Volksanwälte, herzlich willkommen bei uns im Haus! Auch meinerseits alles Gute für den weiteren Lebensweg und auch Berufsweg, Herr Kollege Oxonitsch. Ich bin mir sicher, dass es Ihnen auf Bundesebene auch ganz anders gefallen wird, da gibt es sicher eine ganz andere Rolle für Sie, vor allem als Oppositionspolitiker ist es sehr spannend. Das sage ich als eine, die schon in dieser Nationalmannschaft drinnen war. Noch einmal auch meinerseits ein großes Danke an die Volksanwaltschaft für diesen sehr, sehr wertvollen Bericht, der ja eigentlich eine Lektüre dafür sein sollte, was man besser machen könnte und was man auch besser machen kann. Ich hatte gestern zwei Opfer der MA 35 bei mir. Das erste Opfer hat mir berichtet, dass er erst nach drei Jahren endlich den positiven Bescheid für eine Staatsbürgerschaft bekommen hat. Man muss sich das erst einmal vorstellen: Die gesetzliche Entscheidungsfrist für das Verfahren beträgt sechs Monate. Er hat also vor drei Jahren alle Unterlagen eingereicht und musste dann wirklich drei Jahre lang warten, bis er überhaupt eine Entscheidung in Bezug auf seinen Einbürgerungsantrag bekommen hat. Das zweite Opfer hat mir berichtet, dass er kürzlich neuerlich bei der MA 35 für ein Erstinformationsgespräch angerufen hat, und man hätte ihm den möglichen Termin erst nächstes Jahr im November gegeben. Also bevor er überhaupt die Unterlagen eingereicht hat, muss er jetzt schon ein Jahr überhaupt für das Erstinformationsgespräch warten. Das sind jetzt nicht Fälle, die veraltet sind, das sind sehr aktuelle Fälle, und das zeigt wiederum, dass die Reform wirklich nicht gut läuft beziehungsweise dass die Reform, die ja so groß angekündigt wurde, jetzt schon ein bisschen gescheitert ist. Ich habe auch wirklich meine Bedenken, ob sich die Bereichszuständigen die Beschwerden und auch den Bericht der Volksanwaltschaft auch wirklich durchlesen. Wenn nicht, dann würde ich gerne einen Absatz von der Seite 50 zitieren, denn da steht nämlich - Zitat -: "Nur triftige Gründe können eine Verfahrensverzögerung rechtfertigen. Personalknappheit, organisatorische Mängel und eine große Anzahl an Anträgen zählen nicht. Jedenfalls verwehrt sind der Behörde grundloses Zuwarten sowie überflüssige Verwaltungshandlungen, die die Entscheidung nur hinauszögern sollen." - Zitat Ende. So, das heißt jetzt, diese triftigen Gründe, die heute von LR Wiederkehr und auch von Kollegin Bakos genannt wurden, zählen laut Volksanwaltschaft nicht als Gründe für die Verfahrensverzögerung. Das ist schon blöd, da muss man sich in Zukunft andere Argumente für die Verfahrensstillstände, für die Verfahrensverzögerungen und für alle Missstände, die sozusagen in diesen Verfahren passieren, überlegen. Wenn wir nach fast zwei Jahren Reformankündigung immer noch über Verfahrensstillstände, jahrelange Ermittlungen und Verzögerungen, jahrelange Untätigkeiten sprechen, dann können wir sehr wohl davon ausgehen, dass diese große Reformankündigung auf der Strecke geblieben ist. Und dann passiert Folgendes: Dann lesen wir, dass die SPÖ ein enormes Interesse an einer Vereinfachung der Staatsbürgerschaft hat - das hat Bgm Ludwig in den letzten Tagen auch medial verkündet. So, als Verfechterin der Menschenrechte finde ich das natürlich großartig, weil ich denke, im Jahr 2022 ist es ja zeitgemäß, ist es großartig, dass wir mit so einer politischen Position und auch mit so einer politischen Forderung kommen. Wenn ich mir aber anschaue, was Sie tun, dann habe ich das Gefühl, Theorie und Praxis stimmen irgendwie nicht überein. Warum stimmen Theorie und Praxis nicht überein? Das fasse ich Ihnen in drei Punkten einmal kurz zusammen: Erstens, die ständige Rechtfertigung der Missstände der MA 35 und die bundesgesetzlichen Bestimmungen haben nichts miteinander zu tun. Sie vermischen hier einfach Punschkrapfen mit Faschingskrapfen. (Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Also dass das nichts damit zu tun hat, kann nicht sein!) Diese Argumentation, die Sie vorbringen und die Missstände in der MA 35 haben wirklich nichts miteinander zu tun. Ich sehe es ein, die bundesgesetzlichen Bestimmungen müssen unbedingt geändert werden, no na ned! Wir haben eine der restriktivsten gesetzlichen Bestimmungen europaweit, no na ned. Ich sehe es ein, das Fremdenrecht ist ein kaputtes Recht, ich sehe es ein, das Staatsbürgerschaftsrecht ist ein kaputtes Recht (Abg. Maximilian Krauss, MA: Was ist ein "kaputtes Recht"?), aber dafür muss man auch die gesetzlichen Bestimmungen näher betrachten. Warum gibt es diese Verschärfungen? Diese Verschärfungen gibt es ja nicht erst seit heute, sondern diese Verschärfungen des Fremdenrechtsgesetzes und des Staatsbürgerschaftsgesetzes wurden unter der SPÖ-Kanzlerschaft gemacht - ich erinnere: Regierung Gusenbauer, Regierung Faymann, Regierung Kern -, und für diese Reformtätigkeit braucht man einfach jahrelange Arbeit, das wissen Sie ja. Sie haben leider mit diesen Verschärfungen einen sehr dicken Beton zementiert und jetzt erwarten Sie sich, dass hier jetzt auf einmal Bäume dann wachsen. Das geht sich nicht aus, das passt irgendwie nicht zusammen mit dem, was Sie fordern, und mit dem, was Sie machen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ein zweiter Grund, warum das Ganze nicht zusammenpasst, was Sie sagen, ist: Wenn Ihnen das Thema Staatsbürgerschaftsrecht oder Aufenthaltsrecht wirklich so sehr am Herzen liegt, wenn es wirklich für Sie so wichtig ist, warum haben Sie es den NEOS dann in die Hände gedrückt? Warum haben Sie nicht gesagt: Okay, das ist ein Sorgenkind und wir wollen in diesem Bereich auch etwas machen!? Sie aber haben sich sehr schnell von dem Thema verabschiedet und haben das irgendwie den NEOS in die Hände gedrückt und sich gedacht, na ja, die werden sich wohl weiterhin damit dann quälen. Ja, und der dritte Grund: Damit die Vereinfachung des Staatsbürgerschaftsverfahrens überhaupt möglich ist, muss man erst einmal die Rahmenbedingungen dafür schaffen, und die Rahmenbedingungen sind primär in der MA 35 zu schaffen. Also bevor Sie das Behördenversagen nicht beseitigen können, geht sich dieses Paradox, dieser Widerspruch, sich gleichzeitig für die Vereinfachung der Staatsbürgerschaft einzusetzen, nicht aus. Das geht sich nicht aus und das Ganze klingt auch wie ein unverstandener Sozialismus, den Sie hier tagtäglich vortragen, wenn es um das Staatsbürgerschaftsverfahren geht und wenn es auch um das aufenthaltsrechtliche Verfahren geht. Und "sorry to say", aber Sie haben es jahrelang verabsäumt, in diesen Bereich zu investieren, um das Personal zu entlasten. Sie haben es verabsäumt, in diesen Bereich zu investieren, und jetzt tun Sie so, als würde man mit einer neuen Position kommen, als würde man hier eine Änderung im Staatsbürgerschaftsrecht bewirken. Na, wo waren Sie denn, als diese Verschärfungen gekommen sind? Hat es Sie damals nicht interessiert? Ich glaube nicht. Und jetzt stehen wir vor sehr komplexen Gesetzesmaterien und wissen dann nicht, in welche Richtung wir auch immer diese Reformtätigkeiten in die Wege leiten sollen. Ja, und ich nehme hier nochmals all die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schutz, denn alles, was Sie über Personalaufstockung sagen, finde ich prima, großartig, aber das eine schließt das andere nicht aus, gleichzeitig braucht es auch Qualitätsmanagement. Die Probleme der MA 35 sind nicht nur auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort sind, zurückzuführen, sondern Sie als politisch Verantwortliche haben dafür zu sorgen, dass diese Behörde dann nicht Österreich-weit sozusagen ihren Ruf als Skandalbehörde hat. Aus diesem Grund, weil wir eben der Meinung sind, dass eine vereinfachte Staatsbürgerschaft nicht, so wie Sie das ständig vortragen, nur durch bundesgesetzliche Bestimmungen gelöst werden sollte, sondern wir auch primär in Wien damit anfangen sollten, haben wir dazu drei Anträge gebracht. Wir wollen auch unseren Beitrag dazu leisten, dass diese Reform, die ja so groß von Ihnen angekündigt wird, dann auch wirklich in die Gänge kommt. Beim ersten Antrag geht es darum, dass wir einfach Transparenz fordern, die ja von den NEOS immer wieder ganz großgeschrieben wird, weil wir eine halbjährliche Evaluierung wollen, die auch schriftlich der Öffentlichkeit zugänglich wird. Daher stelle ich den Antrag: Der Wiener Landtag ersucht das Mitglied der Wiener Landesregierung für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz, die Reformschritte der MA 35 einschließlich der Bearbeitungsdauer von Anträgen und der Aufarbeitung von Altfällen halbjährlich zu evaluieren und über die Ergebnisse dieser Evaluierung jeweils dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz zu berichten. - In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrages. Beim zweiten Antrag wollen wir im Sinne der Vereinfachung des Staatsbürgerschaftsverfahrens, die ja auch von Ihnen gefordert wird, die maximale Ausschöpfung des Ermessensspielraumes. Wir stellen den Antrag: Der Landtag wolle beschließen: Der Wiener Landtag ersucht das Mitglied der Wiener Landesregierung für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz, die zuständige Magistratsdienststelle MA 35 dahin gehend anzuleiten, dass sie den Ermessensspielraum, der ihr beim Vollzug des Staatsbürgerschaftsgesetzes zukommt, so ausschöpft, dass es Antragstellerinnen und Antragstellern möglichst einfach und kosteneffizient ermöglicht wird, die jeweiligen Voraussetzungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu erfüllen. - In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrages. Beim dritten und letzten Antrag stellen wir zum zweiten Mal unsere Forderung auf Senkung der Landesgebühren für das Staatsbürgerschaftsverfahren. Der Landtag wolle beschließen: Der Wiener Landtag spricht sich dafür aus, dass Antragstellerinnen und Antragstellern die Gebühren für das Staatsbürgerschaftsverfahren erlassen werden, wenn das Verfahren auf Grund von Verzögerungen seitens der MA 35 länger als sechs Monate dauert. - In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrages. Zuallerletzt möchte ich Folgendes sagen: Wenn Sie wirklich ein Interesse daran haben, im Bereich des Staatsbürgerschaftsverfahrens und des Aufenthaltsverfahrens etwas ins Positive zu bewirken, dann wäre es angebracht, dass Sie diesen Anträgen zumindest zustimmen. Das ist leider nicht Fall. Ich sehe, dass es nicht der Fall ist, es hat auch Kollegin Bakos heute begründet, warum ihr diesen Anträgen nicht zustimmen werdet. Das ist für mich nichts anderes als ein Zeichen der Verzögerungspolitik. Sie haben einfach kein Interesse daran. Wenn Sie ein Interesse daran hätten, dann wären Sie auch bereit für andere Reformvorschläge, die von uns kommen. - Danke sehr für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Dürfte ich die Anträge bitte auch haben? - Okay. Zu Wort gemeldet ist nun Frau Volksanwältin Schwarz. Ich erteile es Ihr. Bitte sehr. Volksanwältin Gaby Schwarz: Werte Abgeordnete! Vielen Dank, Herr Präsident! Ich freue mich sehr, dass ich zum ersten Mal bei Ihnen zu Gast sein darf, und ich freue mich umso mehr, weil mir unglaublich viel Hochachtung für die Volksanwaltschaft begegnet ist. Ich kann Ihnen sagen, ich bin seit 12. Juli dieses Jahres in der Volksanwaltschaft tätig und ich unterschreibe alles, was Sie gesagt haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nicht nur eine unglaubliche Expertise, sondern sie arbeiten auch mit sehr, sehr viel Empathie, denn die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger werden bei uns ernst genommen. Auch wenn wir nicht alle zur Zufriedenheit beantworten können, jede einzelne ist uns wichtig. Es wurden heute schon sehr, sehr viele Zahlen genannt. Ich möchte zu meinem Geschäftsbereich einige Dinge noch nennen, darf Ihnen aber versichern, Herr Abgeordneter, selbstverständlich wird Ihr Dank an alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergereicht und ausgerichtet, wir machen das praktischerweise per E-Mail. Wir waren aber zum Beispiel vergangene Woche wegen unseres Budgets im Nationalrat und auch da ist der Dank selbstverständlich dann übermittelt worden. Dieser kommt auch immer sehr gut an, denn die Wertschätzung sollte man durchaus weitergeben. Herzlichen Dank, wir werden das selbstverständlich ausrichten. (Beifall bei der ÖVP sowie von Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA und Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Ich stehe aber auch nicht an, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Magistratsdirektion, der Verwaltungsrevision zu bedanken, die immer sehr, sehr rasch reagiert und vor allem in sozialen Notfällen immer zur Stelle ist. Der Dank darf aus meiner Sicht, aus der Sicht der Vorsitzenden der Volksanwaltschaft halt auch nicht in Vergessenheit geraten, denn wenn etwas zügig und rasch erledigt wird, dann danken auch wir dafür. Herr Abg. Oxonitsch - da kommt er gerade wieder -, etwas eint uns, nämlich das Alter, und etwas unterscheidet uns, nämlich dass Sie jetzt ins Hohe Haus einziehen und ich es verlassen habe. Ich könnte schon in Pension gehen, Sie noch nicht, aber Sie können mir glauben, dass das, was Sie gesagt haben, uns sehr wichtig ist, auch in der Volksanwaltschaft, nämlich der Dialog. Wir prangern nicht an, sondern wir wollen gemeinsam Dinge im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verbessern, deswegen ist uns der Dialog auch mit den Behörden extrem wichtig. Wir haben in der Zeit von Covid natürlich erlebt, dass es schwieriger geworden ist, mit uns Verbindung aufzunehmen, aber die Möglichkeit per E-Mail oder per Telefon sehr wohl wahrgenommen wurde, und wir nehmen jetzt, wo es leichter geworden ist, selbstverständlich die Tätigkeit bei den Sprechtagen wieder vermehrt auf. Wir sind wieder verstärkt durch die Bundesländer unterwegs. Das wird auch gut angenommen, und wir hoffen, dass das weiterhin der Fall sein kann. Herr Abg. Ellensohn hat etwas gesagt, was vorkommt und hat auch sehr deutlich gemacht, wie die Volksanwaltschaft argumentiert in Bezug auf Bürgerversammlungen. Wir bleiben selbstverständlich dabei, und ich kann Ihnen sagen, bei meinem ersten Sprechtag im September in Eisenstadt war sogar ein Wiener bei mir, der diese Bürgerversammlungen wieder urgiert hat. Nach wie vor steht eine Lösung aus, aber wir bleiben selbstverständlich genau bei dieser Argumentation, die mein Vorgänger Werner Amon gewählt hat. Zu meinem Geschäftsbereich ist zu sagen, dass er genauso wie alle anderen Geschäftsbereiche ein breites Spektrum an Anfragen bietet. Dabei geht es zum Beispiel um die Schließung eines öffentlichen Durchgangs im Jahr 2019 im 16. Gemeindebezirk, der in der Flächenwidmung sehr wohl als Durchgang gewidmet ist. Nach wie vor ist dort aber, das muss ich bemerken, eine Entscheidung offen, der Durchgang ist nach wie vor gesperrt. Da sind wir immer wieder dran, nachzuprüfen, nachzufragen, was denn damit passiert ist. Unser Interesse ist selbstverständlich, dass im Sinne der Bevölkerung dieser Durchgang im 16. Bezirk wieder geöffnet wird, denn man möchte sich auch nicht vorstellen, dass alle Privaten das dort, wo der Flächenwidmungsplan Ähnliches vorsieht, wieder machen. Sie schütteln den Kopf, aber es ist leider so, dieser Durchgang ist immer noch gesperrt. (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben eben Wiener Wohnen aufgefordert, diesen Missstand zu beheben, andererseits muss ich sagen, Wiener Wohnen hat im Fall einer Dame wirklich sehr, sehr rasch und sehr, sehr schnell reagiert, nämlich bei einer Wiener Gemeindewohnung, die von Schädlingsbefall gekennzeichnet war. Es handelt sich zwar um keine Gesundheitsgefährdung, dieser Käfer ist ein Lästling - ein Begriff, der mir nicht bewusst war -, also keine Gesundheitsgefährdung. Trotzdem wurde sehr rasch reagiert und der Mieterin eine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt. Dieses Angebot hat sie auch gerne angenommen und dafür sei auch gedankt. Zu meinem Geschäftsbereich, das wurde heute auch erwähnt, gehört der Straf- und Maßnahmenvollzug. Ich war diese Woche in der Justizanstalt in Favoriten. Dort sind ja seit dem Jahr 2020, seit dem Brand in Mittersteig, Personen gemäß § 21/1 untergebracht, das heißt, es war damals über Nacht eine Riesenherausforderung, sowohl für das Exekutiv- als auch für das Fachpersonal, sich auf den Maßnahmenvollzug einzustellen. Unsere Kommissionen, die trotz der Pandemie auch in den vergangenen Jahren ihrer Prüftätigkeit sehr nachgekommen sind, bemerken nach wie vor gemeinsam mit uns, dass Dinge wie zum Beispiel Fortbildung und Spezialausbildung für das Personal nur sehr zögerlich oder gar nicht erfolgen. Es gibt zu wenige Beschäftigungsmöglichkeiten für die Insassinnen, nicht nur in Favoriten, sondern auch für die Frauen in Simmering, und auch die Josefstadt ist nach wie vor nicht so, dass wir ruhigen Gewissens sagen können, dass dort alle Voraussetzungen, die dort herrschen sollten, auch wirklich eingehalten werden, auch da sind wir nach wie vor dahinter. Die Kommissionen beschäftigen sich, meine Kommission beschäftigt sich im Moment mit dem Thema Gewalt unter den Insassinnen und Insassen - ein prekäres Thema -, genauso wie eine Arbeitsgruppe mit dem Thema Suizid. Ich weiß aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Leiterin der Krisenintervention im Burgenland, dass der Suizid nicht nur in den Justizanstalten, sondern selbstverständlich auch draußen ein Thema ist. Wir beobachten das sehr, sehr genau und versuchen, möglichst im 1. Halbjahr 2023, Konsequenzen aus diesen Berichten zu ziehen, was die Justizanstalten und Suizid und Suizidversuche betrifft. Das sind jetzt nur einige Punkte, die ich Ihnen aus meinen Berichten vorlegen konnte. Ich freue mich sehr - und das habe ich schon bemerkt -, dass Ihre Aufmerksamkeit, was die Berichte und die Lektüre dieser Berichte betrifft, wirklich groß ist. Das würde ich mir auch für die Zukunft wünschen und dass das, wie gesagt - ich greife das noch einmal von Abg. Oxonitsch auf -, weiterhin im Zuge eines gedeihlichen Dialogs im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger passiert. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS sowie von Abg. David Ellensohn.) Präsident Ernst Woller: Ich danke Ihnen und erteile nun Volksanwalt Bernhard Achitz das Wort. Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz: Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass unsere Berichte hier so intensiv diskutiert werden. Da bekommt man wirklich das Gefühl, wie es eine Abgeordnete formuliert hat, dass jede Beschwerde die volle Aufmerksamkeit bekommt und dann auch hoffentlich die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden. Ich bedanke mich recht herzlich dafür. Bedanken möchte ich mich auch für die gute Kooperation mit den Beschäftigten in der Verwaltung. Sehr, sehr viele Probleme, die Menschen an uns herantragen, werden gar nicht an Sie weitergegeben, weil sie im Dialog mit der Verwaltung gelöst werden können. Wir treffen da auf sehr, sehr viel Entgegenkommen. Ich möchte das hier ganz ausdrücklich betonen und mich auch bei der Verwaltung herzlich dafür bedanken. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Gabriele Mörk, Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia und Abg. Ömer Öztas.) Wir stoßen aber natürlich auch manchmal an Grenzen, wo uns die Verwaltung sagt: Na ja, da können wir leider nichts machen, weil entweder ist die Rechtslage so oder die Rahmenbedingungen sind so, dass da in der Verwaltung selbst kein Spielraum besteht, um Dinge zu lösen. - Und hier kommen Sie ins Spiel. Und dass auch da oft Verbesserungen und kontinuierliche Weiterungen erzielt werden, sieht man ja gerade in dem Bereich, der am häufigsten angesprochen wurde und der natürlich nach wie vor ein sehr problematisches Spannungsfeld ist, im Bereich der Jugendhilfe. Es wurde auch die Problematik der Heimopferrenten angesprochen. Die Heimopferrenten gebühren Menschen, die zwischen 1945 und 2000 in einer Einrichtung der Jugendhilfe unvorstellbares Leid und Gewalt erfahren haben. Wenn Sie diese Akten lesen und dann mitbekommen, was noch 1970, 1980, 1990 in Einrichtungen der Jugendhilfe passiert ist, dann muss man schon sagen, dass sich da zum Glück ganz, ganz viel getan hat. Die Einrichtungen sind kleiner geworden, wie Christian Oxonitsch richtig gesagt hat, gibt es keine Heime mehr, und an sich finden junge Menschen dort bessere Rahmenbedingungen vor. Trotzdem muss man auf diesen Bereich ganz besonderes Augenmerk legen, denn es werden immer wieder Einzelfälle passieren, wo die Jugendhilfe Fehlentscheidungen trifft. Das lässt sich nicht ganz vermeiden. Das aber wissend, muss man die Beschäftigten in diesem Bereich besonders unterstützen und ihnen die Arbeits- und Rahmenbedingungen besonders gestalten. Man muss schon bedenken, dass auf der einen Seite die Jugendhilfe im Nachhinein von uns dann sehr oft kritisiert wird, dass sie Kinder aus dem Familienverbund entfernt hat und die Kinder abgenommen hat und in eine Krisen-WG gegeben hat. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Fälle, wo die Kinder- und Jugendhilfe genau dafür kritisiert wird, dass sie das nicht getan hat, dass sie die Kinder im Familienverband belassen hat und dann dort etwas passiert ist. Wie gesagt, diese Einzelfälle wird man nie ganz ausräumen, aber das systematische Problem, dass zu wenig qualifizierte Beschäftigte in diesem Bereich arbeiten, dass die zu wenig Unterstützung haben von den Rahmenbedingungen, dass es zu wenig Krisenpflegeplätze für echte Problemfälle gibt, das muss man schon ansprechen und da muss man auch investieren und es muss sich etwas tun. Die Volksanwaltschaft hat im Jahr 2022, also heuer, in der präventiven Menschenrechtskontrolle einen Prüfschwerpunkt in der Jugendhilfe gesetzt, wobei wir uns angeschaut haben, ob die Menschen, die dort arbeiten, auch die richtige Ausbildung für die Kinder und Jugendlichen haben, die sie betreuen. Und, Spoiler, ich kann Ihnen heute schon verraten - wir werden diese Studie in den nächsten Wochen vorstellen -, das ist leider in ganz, ganz vielen Fällen nicht der Fall. Zu dem Personalmangel kommt dann noch die falsche oder die mangelnde Ausbildung, weil man einfach nicht genug Leute mit der richtigen Ausbildung hat. Ich ersuche Sie, in der nahen Zukunft Ihr Augenmerk besonders auf diesen Bereich zu legen. Oft angesprochen wurden auch Probleme mit der MA 40, der Mindestsicherung. Da kann ich sagen, dass die Einzelfälle, die hier im Bericht beschrieben werden, sehr oft sehr rasch gelöst werden können und dass insgesamt die Fälle weniger geworden sind. Da merkt man schon, dass Personalaufstockung hilft, die MA 40 hat ja recht viel zusätzliches Personal bekommen. In der normalen Arbeit, was Verzögerungen oder dergleichen betrifft, gehen die Beschwerden zurück. Was bleibt - Abg. Seidl hat gebeten, dass ich explizit darauf antworte -, ist, dass wir noch immer einen verfassungswidrigen Zustand diagnostizieren. Dieser ist einfach darin begründet, dass es auf der einen Seite ein Bundesrahmengesetz gibt und auf der anderen Seite Ausführungsgesetze der Länder, die noch immer nicht zusammenpassen. Sie haben angesprochen und auch aus unserem Bericht zitiert, dass die landesgesetzliche Ebene reagiert hat und das angeglichen hat. Ich kann berichten, dass es im Vergleich zu der Erstellung des Berichts noch eine Verbesserung gegeben hat, denn auch der Bund hat reagiert und das Rahmengesetz etwas angepasst. Es ist aber noch immer eine kleine Lücke, wo die Bundesrahmengesetzgebung und die Ausführungsgesetze in den Ländern nicht zusammenpassen. In dem Fall, muss man aber auch sagen, ist es zum Vorteil vieler Kinder, weil dort vor allem das Problem liegt. Wien dürfte in der Mindestsicherung Kinder nicht so unterstützen, wie es das tut, wenn man sich 100-prozentig an die Bundesvorgaben hält. Trotzdem kann die Volksanwaltschaft nicht unkommentiert so einen verfassungsrechtlichen Widerspruch stehen lassen. Was mich wundert, ist, dass es relativ wenige Wortmeldungen zur Pflege gegeben hat. Wir haben dort in den letzten Wochen, Monaten ein großes Problem diagnostiziert. Wir haben einen enormen Personalmangel, vor allem im Bereich der Altenpflege. Dieser Personalmangel führt natürlich zu Menschenrechtsverletzungen. Das kann man gar nicht wegleugnen, je weniger Leute dort beschäftigt sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass in Alten- und Pflegeheimen Menschenrechtsverletzungen vorkommen. Manchmal in einer Form, die man noch leichter abstellen kann und wo man sagt, okay, das ist vielleicht vorübergehend, das muss man zwar abstellen, aber das passiert halt. Wie zum Beispiel, dass Mahlzeiten halt um eine gewisse Zeit eingenommen werden müssen und die Bewohnerinnen und Bewohner da überhaupt keinen Spielraum haben. Die kriegen halt um 5 Uhr ihr Abendessen, damit sie um 6 Uhr die Pulver kriegen, damit um 7 Uhr beim Dienstwechsel Nachtruhe ist. Das ist auch dem Personalmangel geschuldet. Es gibt allerdings dann noch viel, viel schlimmere Eingriffe, bei denen dann Menschen schon mit Medikamenten ruhiggestellt werden oder durch verschiedene Maßnahmen tatsächlich in ihrer Freiheit eingeschränkt werden - Gitter am Bett oder zugesperrte Türen bis hin, dass Menschen Inkontinenzprodukte tragen, die eigentlich bei einer entsprechenden Betreuung nicht notwendig wären. Da aber nicht genug Pflegerinnen und Pfleger da sind, damit sie regelmäßig zur Toilette geführt werden, kriegen sie halt Windeln oder gar Katheter. Wir haben auch schon in Pflegeheimen ganz fürchterliche Zustände vorgefunden, wo Menschen unterernährt, dehydriert und wundgelegen waren. Auch da bitte ich Sie, besonderes Ausgenmerk darauf zu legen. Ja, ich weiß, es gibt verschiedene Initiativen aller Bundesländer, zusätzlich in die Ausbildung von Pflegeberufen zu investieren, man muss nur wissen, dass die meisten, die aus dieser Ausbildung herauskommen, in den Akutbereich gehen, weil dort einfach die attraktiveren Bedingungen herrschen und weil man dort auch mehr Fortbildungsmöglichkeiten, mehr Erfolgserlebnisse hat. Das heißt aber auf der anderen Seite, dass der Pflegebereich weiterhin unterversorgt und prekär bleibt. Bitte behalten Sie das im Auge und unterstützen Sie die Menschen, die in der Pflege arbeiten und dort ausgezeichnete Arbeit leisten! Abschließend möchte ich darauf hinweisen - es wurde in der Diskussion erwähnt -, die Volksanwaltschaft unterstützt die Ringvorlesung, eine von fünf, in der es um Gewalt gegen Frauen und deren mögliche Verhinderung geht. Heute Abend startet diese Ringvorlesung wieder mit einer Diskussionsveranstaltung in der Volksanwaltschaft selbst. Sie können diese Veranstaltung via Livestream verfolgen und natürlich auch das Projekt unterstützen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN, NEOS und FPÖ sowie von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc und Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ernst Woller: Danke schön. Ich erteile nun Volksanwalt Walter Rosenkranz das Wort. Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz: Danke. Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete zum Wiener Landtag! Ja, wir sind heute hier als Ihre Landesvolksanwälte und Herr LAbg. Oxonitsch, Sie werden von den Berichten der Volksanwaltschaft auch im Parlament nicht verschont bleiben und können sich auch da einbringen. Ich habe jetzt nur nicht mit dem Parlamentspräsidenten zwischendurch gesprochen, ob das Parlament jetzt nur deswegen so hergerichtet und saniert wurde, weil Sie kommen. Das weiß ich noch nicht, ich werde es vielleicht ergründen. Meine Damen und Herren, danke für das viele und große Lob, das der Volksanwaltschaft entgegengebracht wurde. Ich möchte zu Beginn vielleicht auf zwei Einzelfälle noch hinweisen, weil es ein Prinzip in der Volksanwaltschaft ist, dass wir uns Fälle ansehen, wo der gleiche Sachverhalt unterschiedlich behandelt wird. Auf der Seite 61 - es ist im Bildungsbereich: Es ist so, dass es ja pandemiebedingt einen Winter-Lockdown und einen Oster- Lockdown gab. Den Eltern wurde empfohlen, die Kinder aus gesundheitlichen Sicherheitsgründen zu Hause zu betreuen und nicht in den Hort zu schicken. Eine Mutter hat sich wegen einer Nachforderung beschwert, weil das Kind nicht im Hort war, sie aber trotzdem aufgefordert wurde, die Hortgebühren zu bezahlen, obwohl im Winter-Lockdown die Beträge nicht vorgeschrieben wurden und im Oster-Lockdown schon. Jetzt ist unsere Frage: Worin liegt hier eine sachliche Begründung für das eine und das andere? Da ist es relativ wenig befriedigend, wenn die Antwort, die aus dem Magistrat kommt, lautet: Ja, es gibt halt eine entsprechende Beschlusslage aus dem Gemeinderat. Da würde ich Sie als Landtagsabgeordnete und - der Weg ist ein relativ kurzer für jeden einzelnen - vielleicht auch in Ihrer Funktion als Mitglieder des Gemeinderates ansprechen, warum das so ist. Diese Mutter hat sogar in die Beschwerde hineingeschrieben, dass sie eine Doppelbelastung gehabt hat. Sie hat im Homeoffice arbeiten müssen und zusätzlich die Kinderbetreuung gehabt. Sie hat sich eigentlich erwartet, dass sie eher eine Unterstützung dafür bekommt, ein Lob, eine Anerkennung, was auch immer, stattdessen hat sie mehrere Hundert Euro Forderung bekommen für Hortgebühren oder für eine Tätigkeit, die sie nicht in Anspruch genommen hat. Das verstehen wir eigentlich nicht, warum hier das eine so und das andere so gehandhabt wird. Das verstehen nämlich auch die Bürgerin und der Bürger nicht. Das Zweite ist, dass es vorkommt, dass manche Behinderte, die eine Parkkarte im Sinne des § 29b der Straßenverkehrsordnung für einen Behindertenparkplatz haben, vergessen, diese hineinzulegen. Ein ordnungsgemäß agierendes Organ, das das nicht sieht, gibt natürlich einmal eine Anzeige, eine Strafe und das Fahrzeug wird im schlimmsten Fall sogar abgeschleppt. Bei der Abschleppgebühr wird es schwierig sein, dass man das unter Umständen erstattet, dass die Allgemeinheit dieses Versehen quasi dann schultern muss, aber bei der Strafe, da könnte man sagen: Na ja, jetzt hast du schon die Abschleppung gezahlt, das ist für dich - unter Anführungszeichen - Strafe und Erinnerung genug, das in Zukunft nicht zu machen. Es reicht aus, wenn wir dich - und das Verwaltungsstrafgesetz sieht das vor - ermahnen, das in Zukunft nicht zu tun, anstatt eine Strafe nach der Parkometerabgabeverordnung und nach der StVO zu verhängen, nein, nein, machen wir nicht. Und jetzt kommt auch wieder diese Ungleichbehandlung, nämlich der Volksanwaltschaft gegenüber: Das Bundesfinanzgericht hat, weil ein Behinderter bestraft wurde, die Strafe aufgehoben und gesagt: Wir ermahnen, das reicht aus. - Wir konfrontieren den Magistrat damit und sagen: Na ja, schau, das Bundesfinanzgericht hat für so einen Sachverhalt eine Ermahnung ausgesprochen, warum macht ihr das nicht, und bekommen zur Antwort: Na ja, es besteht ja keine Bindungswirkung dieses Erkenntnisses für uns als Magistrat! - In anderen Fällen aber, wo wir hier auf eine Behandlung drängen, vielleicht bürgerfreundlich vom Ermessensspielraum, sagt uns dann der Magistrat: Nein, nein, da gibt es eine höchstgerichtliche Judikatur davon, da müssen wir uns ja daran halten! - Also auch hier eine Ungleichbehandlung, und vielleicht sollte man in dieser Verwaltungspraxis auch ein bisschen in sich gehen. Jetzt zur Frage MA 35, die von mehreren Damen und Herren Abgeordneten hier angezogen wurde: Grundsätzlich versteht sich die Volksanwaltschaft als Partner in der Verwaltung, und so hat es sich eigentlich seit zwei Jahren schon sehr gut eingespielt, dass die MA 35 mit dem neuen Abteilungsleiter Mag. Hufgard-Leitner regelmäßig Kontakt zu uns sucht, von uns auch zwischendurch einen Erfahrungsstand und Wissensstand erfährt und er uns auch seine Erkenntnisse und den letzten Stand aus der MA 35 mitbringt. Das ist einmal eine gute Verwaltungspraxis, das möchte ich auch unterstreichen. In meinem Geschäftsbereich mit der Wiener Bildungsdirektion, mit Mag. Himmer: ausgezeichneter Kontakt, auch im kurzen Wege. Ich glaube, Sie, Herr Abg. Stürzenbecher, haben gemeint, wenn alles rechtskräftig ist, kann man das tun. Wenn es um Kinder geht und darum, ob sie einen passenden Schulplatz finden, da wollen wir in der Volksanwaltschaft nicht, wie es eigentlich das Gesetz vorsieht, warten, bis schon alles vorbei ist und es für ein Kind zu spät sein kann, sondern da hilft manchmal ein Griff zum Telefon: Wir haben hier eine Mutter, einen Vater, geht da etwas für das Kind? Und es wird Gott sei Dank rasch geholfen. Wir haben keinen echten Beschwerdefall, wir brauchen nichts zu berichten und dem Kind ist geholfen. Auch danke dafür, dass hier eine derartige Lösung im kurzen Wege möglich ist. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) So konnten wir in diesen Gesprächen auch erkennen, dass seitens der MA 35 durch eine gewisse budgetäre Unterstützung und Personelles es möglich war, dass sich die telefonischen Betreuungen - da gab es ja wirklich diesen Skandal, dass die Beamten dort am Telefon nicht einmal mehr abgehoben haben, et cetera - deutlich gebessert haben. Es gab auch für uns die logische Mitteilung, dass auf Grund dieser Sonderzuständigkeit für die Opfer des NS- Regimes beziehungsweise deren Nachkommen sich die Sonderzuständigkeit für Wien ergibt. Warum? - Weil unter Umständen für Ermittlungsverfahren die notwendigen Archive, sei es zum Beispiel Dokumentationsarchiv oder Kultusgemeinde, sich eben in Wien befinden. Und es gibt nicht nur sehr einfache Fälle, wie es die Vielzahl der Fälle ist, sondern es gibt manche, die durchaus knifflig sind und auch ein ausführliches Ermittlungsverfahren erfordern. Ich kann Ihnen auch sagen, dass auch der Ukraine-Krieg in diesem Jahr eine Vervielfachung der Staatsbürgerschaftsanträge mit sich bringt. Es sind jetzt insbesondere russische Staatsbürger, die auch schon seit Jahren legal in Österreich leben, die sich jetzt, aus welchen Gründen auch immer, dazu entschließen, die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen zu wollen. Auch Menschen aus Balkanstaaten, aus Serbien, kommen hier dazu, und es ist oft nicht leicht, dass man dann von der eigenen Botschaft, wo man herkommt und die Staatsbürgerschaft besitzt, die Entlassung aus dem eigenen Staatsbürgerschaftsverband bekommt. Wir sind also auch mit der MA 35 über die aktuellen Probleme durchaus hier in Kontakt. Es kommen jetzt auch alle mit der Staatsbürgerschaft, die in der Flüchtlingswelle 2015/2016 nach Österreich gekommen sind und jetzt als Asylberechtigte Anspruch auf die Staatsbürgerschaft haben, also es wird nicht weniger. Wir merken es, beim Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht werden die Beschwerden weniger, aber dafür steigen sie insgesamt bei der Staatsbürgerschaft derzeit an. So, jetzt aber zu dem, was ich als positiv erwähnen möchte, aber doch zum Negativen. Die Pandemie alleine kann wirklich nicht schuld daran sein, weil ich bin hier bereits in meinem ersten Jahr als Volksanwalt 2019 gestanden, also weit weg von jeder Pandemie in Österreich, als wir auch schon wie in den Jahren davor jedes Jahr darauf hingewiesen haben, dass in der MA 35 ein Personalmangel vorhanden ist und die Verfahren extrem lange dauern. Das ist wirklich nichts Neues für uns. Frau Abg. Aslan hat gemeint bei der Stellungnahme, Personalmangel, Anzahl der Fälle, schwierige Gesetzeslage, Pandemie, und so weiter, das können Erklärungen sein, ja, nachvollziehbar, aber es kann für die Volksanwaltschaft und auch für einen Rechtsstaat und für einen ordnungsgemäßen Verwaltungsstaat keine Rechtfertigung sein, sondern es muss das Ziel bestehen, diese Verfahren zügig durchzuführen. Auch dieses Erstinformationsgespräch mit Termin in einem Jahr: Bei aller Komplexheit eines Gesetzes - und da gibt es sehr viele komplizierte Gesetze - steht dieses Erstinformationsgespräch nicht im Gesetz drinnen, sondern es müsste genügen, wenn man - leider Gottes können sich viele keine entsprechende Rechtsberatung leisten - einen schriftlichen Antrag abgibt, wo einfach nur drinsteht: Ich möchte die österreichische Staatsbürgerschaft. Dann ist das eingelangt und dann muss man die Liste schicken, welche Unterlagen notwendig sind, und so weiter. Es ist grundsätzlich eine gute Servicierung, dass es einmal passiert, aber wie schaut das dann manchmal und im Einzelfall dann aus? - Dieses einzelne Schicksal, weil dieser Begriff von der einzelnen Beschwerde angesprochen worden ist. Es gibt eben Akten, auf den jahrelang ein Beamter nicht einmal seine Hand draufgelegt hat, geschweige denn, diesen aufgeschlagen hat. Und was kommt dann dazu? Na ja, jetzt schaut man hinein, jetzt macht man eine Verwaltungsanlage, jetzt schaut man einmal ins Zentrale Melderegister hinein: Wohnt der noch dort? - Unheimlich schwierig, unheimlicher Verwaltungsaufwand. Wenn man sieht, ja, das ist der Fall, sagen wir: Im Akt drinnen ist schon so viel Zeit vergangen, jetzt brauchen wir eine neue Strafregisterauskunft, weil da könnte sich ja etwas geändert haben. - In Österreich relativ leicht zu bekommen, ist zwar auch eine kleine Schererei, aber im Herkunftsland eine zu bekommen - weil sie nur ein halbes Jahr gültig ist, da jener nämlich in Abwesenheit verurteilt worden sein kann -, das einmal zu bekommen, beglaubigt übersetzen zu lassen, das kostet. Dann wird es vorgelegt und dann kommt man drauf: Ui, danke schön, aber jetzt fehlen uns die aktuellen Bestätigungen über das Einkommen, die dürfen nämlich nicht älter als drei Monate sein, und die Einzahlungen der Mietbelege. Leider, jetzt müssen Sie uns die wieder vorbringen. In dieser Zeit, wo das wieder vorgelegt wird: Jetzt brauchen wir leider wieder etwas anderes, nämlich die Strafregisterauskunft vielleicht im Inland, nämlich, was Verwaltungsstrafen betrifft. Und auf einmal stellt sich heraus, dass der Betreffende das an sich bei zügiger Arbeit sofort bekommen hätte, aber leider Gottes ist er im letzten Monat vor der endgültigen Beschlussfassung darüber mit Bescheidausstellung ein paar Mal zu schnell gefahren. Raserei: Leider, einen so Unzuverlässigen können wir nicht einbürgern - zu Recht. Auf Grund bestehender Gesetzeslage erfolgen die Entscheidungen, aber nur deswegen, weil ein System da ist, bei dem man keine Alarmglocke hat, wo quasi die Akten in irgendeiner Form kalendiert sind, dass da, wenn bei einem Akt nichts passiert ist, irgendwo sofort eine virtuelle Alarmglocke aufscheint. Nach wie vor wird die MA 35 ein Sorgenkind bleiben, trotz aller, und das anerkennen wir auch, Bemühungen, die es gibt. Es gehört aber deutlich mehr getan, und wir würden uns nichts sehnlicher wünschen, als wenn wir hier keine Beschwerden mehr hätten. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und NEOS sowie von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ernst Woller: Ich danke den Damen und Herren der Volksanwaltschaft für die Teilnahme, für den Bericht und auch für die Debattenbeiträge. Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Es liegen fünf Beschluss- und Resolutionsanträge vor. Alle verlangen die sofortige Abstimmung. Ich komme daher zum ersten Beschluss- und Resolutionsantrag der Wiener Volkspartei betreffend Verbesserung der Situation in den Krisenzentren der Kinder- und Jugendhilfe MA 11. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - das ist mit den Stimmen von GRÜNEN, VP, FP und Fraktionsunabhängigem unterstützt und damit nicht ausreichend, damit abgelehnt. Wir kommen zum Beschluss- und Resolutionsantrag 2, eingebracht von den GRÜNEN: Verpflichtende Beratung für nichtvertretene Eltern und Minderjährige im Fall von Krisen- und Fremdunterbringung. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist genauso unterstützt und hat damit keine Mehrheit, damit abgelehnt. Beschluss- und Resolutionsantrag 3, von den GRÜNEN, Befreiung von den Landesgebühren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt nur von den GRÜNEN und damit nicht ausreichend unterstützt, damit abgelehnt. Beschluss- und Resolutionsantrag Nummer 4, der GRÜNEN, Berichterstattung über die MA 35, Missstände und Evaluierung. Wer ist dafür? - Ist unterstützt nur von GRÜNEN und ÖVP und damit nicht ausreichend unterstützt, damit abgelehnt. Beschluss- und Resolutionsantrag 5, der GRÜNEN, Erleichterung im Staatsbürgerschaftsverfahren und maximale Ausschöpfung des Ermessensspielraumes. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt ausschließlich von den GRÜNEN und damit abgelehnt. Wir kommen nun zu Postnummer 2 der Tagesordnung. Sie betrifft den Wiener Umweltbericht 2020/2021. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Abg. Otero Garcia gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt den Umweltbericht für die Jahre 2020/2021 vorliegen und das Umweltschutzgesetz sieht vor, dass so ein Umweltbericht ein detaillierter Bericht über die Umweltsituation in Wien sein soll und dass hier auch die wichtigsten Entwicklungen und auch Daten zur Umweltsituation abgebildet werden sollen. Das ist aus unserer Sicht hier leider nicht der Fall. Wir haben in diesem Bericht die Entwicklung der Umweltsituation nicht ausreichend oder nur marginal dargelegt und wir haben hier auch nicht ausreichend Daten oder nur in einem kleinen Ausmaß vorhanden und Sie verweisen oder verlinken in diesem Bericht nur in einigen wenigen Fällen auf veröffentlichte Daten. Ich vermisse hier beispielsweise Daten zu den Baumpflanzungen oder zur Bodenversiegelung oder Daten zur Lärmbelastung in Wien, Daten zur Schadstoffbelastung der Wiener Böden oder zum Grundwasserhaushalt, Stichwort Lobau, oder Daten zu Abwasserqualität oder Abfallverwertung, und so weiter, und so fort. Sehr viele Daten, die umweltrelevant sind, finden sich hier nicht wieder, und es ist in diesem Bericht sehr viel Luft nach oben, was die Datenlage und die Darstellung der Umweltsituation in Wien betrifft. Was dieser Umweltbericht schon macht, ist, dass er einen guten Überblick über zahlreiche Projekte und Maßnahmen gibt, die die Stadt Wien im Umweltbereich und im Klimaschutzbereich setzt, aber er gibt auch wenig Auskunft darüber, wie wirkungsvoll diese Maßnahmen sind. Es ist eher eine qualitative Aufzählung von Projekten, bei manchen geht man schon mehr ins Detail, bei manchen eben nicht. Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen kritisiert das auch und sagt, dass es bei so einem Bericht auch darum geht, dass man sich die Umweltsituation anschaut, ein Problem anschaut, auch Ziele anschaut und die Maßnahmen auch bewertet und sich anschaut, inwiefern diese Maßnahmen zu einer Verbesserung beigetragen haben, wie wirkungsvoll diese Maßnahmen sind. Das sieht eben der Rat der Sachverständigen nicht, und wir sehen das genauso wenig. Außerdem fordert der Rat der Sachverständigen schon seit Langem eine kritische Auseinandersetzung mit zukünftigen Herausforderungen, die diese Stadt betreffen werden. Es wird auch in einer Stellungnahme bemängelt, dass das nicht passiert. Es gibt auch einen Vorschlag - dem möchten wir uns anschließen -, dass dieser Bericht in Zukunft zweigeteilt wird, nämlich einerseits in diese Aufzählung der Projekte, die es jetzt gibt, die auch für eine breite Bevölkerung verständlich ist, weil sie nicht zu sehr ins Detail geht und nicht so kompliziert und mit Daten vollgeladen ist. Zusätzlich dazu soll es aber schon eine Aufschlüsselung der Daten geben, damit man sich das eben genau anschauen und auch analysieren kann - auch wir aus unserer Rolle in der Opposition heraus. Wir werden diesem Umweltbericht daher nicht zustimmen, wir sind der Meinung, dass er nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und dass man das eigentlich viel, viel besser machen kann. Wir hoffen, dass in Zukunft die Vorschläge des Rates der Sachverständigen umgesetzt werden, aber diesmal können wir leider nicht zustimmen. Ich möchte trotzdem auf einen Punkt eingehen. Ich habe schon erwähnt, was gut gelungen ist, ist, hier Projekte vorzustellen. Wo ich auch finde, dass es gut gelungen ist, nämlich nicht nur ein Projekt vorzustellen, sondern auch die Wirkung des Projekts darzustellen, ist beim Kapitel des Wiener Reparaturbons. Auf diesen Punkt möchte ich näher eingehen. Wir befinden uns ja in einer Klima- und Biodiversitätskrise, und diese Krise wird durch den überbordenden Konsum in unserer Gesellschaft verschärft. Der Wiener Reparaturbon hat es möglich gemacht, dass die Reparaturkosten für viele Menschen nicht so hoch waren, dass es sich für viele Menschen dann doch gelohnt hat, etwas zu reparieren und nicht neu zu kaufen. Man konnte mit dem Wiener Reparaturbon eben Elektrogeräte, Kleidung, Schuhe, Spielsachen, Musikinstrumente, alle möglichen Dinge reparieren lassen. Aus dem Umweltbericht geht hervor, dass im Förderzeitraum zwischen 2020 und 2021 durch den Wiener Reparaturbon 850 t CO2 und 354 t Abfall eingespart wurden. Daher ist es sehr bedauerlich, dass es diesen Wiener Reparaturbon in dieser Form nicht mehr gibt. Er wurde eingestellt, als der Reparaturbonus des Bundes eingeführt wurde. Das ist sehr bedauerlich, und daher stelle ich heute auch einen Antrag auf Wiedereinführung des Wiener Reparaturbons, weil der Wiener Reparaturbon eine sinnvolle Ergänzung zum bundesweiten Reparaturbonus darstellt. Er fördert die Kreislaufwirtschaft und somit auch den Klimaschutz und er fördert auch lokale Betriebe und Arbeitsplätze in dieser Stadt. Daher stelle ich auch den Antrag auf Wiedereinführung des Wiener Reparaturbons. Ich bedanke mich. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Abrahamczik. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kurz zum Umweltbericht: Kollegin Otero Garcia hat kurz erwähnt, dass viele Projekte dargestellt werden. Das stimmt. Ich glaube, was er vor allem leistet, ist auch, die Breite und Vielfalt der umweltrelevanten Aktivitäten der Stadt in den unterschiedlichsten Dienststellen gut darzustellen. Zu jedem einzelnen könnte man jetzt wahrscheinlich lange, lange sprechen. Das werde ich nicht tun - nur für diejenigen, die vielleicht noch nicht die Gelegenheit gefunden haben, einen Blick reinzuwerfen, damit sie ein Gespür dafür kriegen, worum es da geht und wie breit das auch ist. Es gibt beispielsweise ein Kapitel zu Wien in Zeiten der Klimakrise. Da werden Projekte wie das Klimateam, das Supergrätzl in Favoriten oder auch die länderübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Klimaanpassung beschrieben. Bei den Räumen zum Leben kommen Dinge wie die Baumhaftung vor, die unsere MA 22, die Umweltschutzabteilung, seit Jahren intensiv beschäftigt, wo sie auch sehr stark darauf schaut, dass es bundesweit einen Austausch gibt. Ich weiß, dass es in dem Bereich auch eine gute Zusammenarbeit mit dem Bund gibt, damit wir wichtige Schritte gehen können, damit Bäume nicht unnötigerweise kleingeschnitten werden und so wie jetzt als Gebäude behandelt werden, wenn wir genau wissen, das sind Lebewesen und das ist da nicht so machbar. Auch der Liesingbach, der renaturiert wird, ist ein Projekt, das hier vorgestellt wird. Bei der Energiewende wird beispielsweise die "Hauskunft" erwähnt, die eine ganz wichtige Anlaufstelle für die Wienerinnen und Wiener geworden ist, wenn es darum geht, welche Möglichkeiten sie zu Hause haben, in Zukunft zu heizen und versorgt zu werden. Oder auch die große Photovoltaikoffensive, die uns in der Stadt beschäftigt. Diejenigen, die bei uns im Klimaausschuss sitzen, wissen, dass wir regelmäßig in fast jeder Sitzung weitere Schritte im Rahmen dieser Initiative beschließen. Da gibt es ganz viele Dinge. Mobilität ist ein großer Bereich, das heißt, die Erweiterung in der Parkraumbewirtschaftung oder WienMobil Rad. Sie sehen schon ein bisschen, es geht sozusagen auch über alle Geschäftsgruppen hinweg, was hier dargestellt wird. Hitze in der Stadt: Wir alle wissen, wir haben nicht nur den letzten Sommer erlebt, aber der war sehr extrem und es wird in den nächsten Jahren nicht leichter werden. Wie es hier zur Abkühlung im öffentlichen Raum kommen kann, ist auch etwas, was in diesem Bericht behandelt wird, genauso wie das wunderbare Schwammstadtprinzip, das ausgearbeitet wurde und auch sicherstellt, dass Bäume in unserer Stadt weiterhin gut leben und auch zum Klimaschutz beitragen können. Auch die Ressourcenschonung - in die Richtung hat die Kollegin auch schon kurz gesprochen -, bei der der Wiener Reparaturbon ein wirklich ganz großartiges Projekt war, aber auch das OekoBusiness Wien, das uns seit vielen Jahren in dieser Stadt begleitet, das, glaube ich, auch wichtig ist, weil wir damit Unternehmen und die Wirtschaft dabei unterstützen können, verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen. Ich möchte mich auf jeden Fall ganz herzlich bei allen Abteilungen bedanken, die zu diesem Bericht beitragen. Es ist natürlich immer schwierig, für zwei Jahre einen Bericht in dieser Breite darzustellen. Damit das kein mehrere, hunderte Seiten langes Werk wird, sondern auch noch lesbar bleibt, glaube ich, ist das ein guter Kompromiss in der Form, wie der Bericht vorliegt. Ich möchte mich auch beim Rat der Sachverständigen bedanken, die mit ihrer Expertise dazu beitragen, dass man das auch immer wieder noch weiter verbessert. Es stimmt, dass vorgeschlagen wird, das aufzuteilen, in einen Bericht, der ein bisschen zugänglicher ist und das auch in der Breite beschreibt, wie es jetzt ist, aber auch angeregt wird, im Bereich der Daten noch mehr darzustellen. Ich glaube, es ist ja auch gut, dass wir solche Dinge haben, damit es weiterentwickelt wird. Ich gehe davon aus, dass das auch aufgenommen wird. Ich finde es schade, dass es hier jetzt keine Zustimmung geben wird, aber das sei unbenommen. Ich möchte noch kurz auf den Antrag der GRÜNEN eingehen. Ich finde ihn deswegen spannend, weil wir wissen, dass der Wiener Reparaturbon ein wirklich großartiges Projekt ist, gerade im Sinne der Ressourcenschonung, gerade zur Unterstützung von Menschen, für die es finanziell eine Riesenkatastrophe darstellt, wenn beispielsweise die Waschmaschine eingeht. Wir wissen auch, dass eine Reparatur einer Waschmaschine leider oft fast teurer als die Anschaffung einer neuen ist, obwohl es auch vom Klimagedanken und vom Ressourcengedanken her viel wichtiger ist, zu reparieren, was reparierbar ist, weil ja die neue Waschmaschine auch hergestellt werden muss, transportiert werden muss, und so weiter, und so fort. Und wir haben logischerweise einen Vorteil für die Wiener Wirtschaft, weil damit auch Arbeitsplätze erhalten werden. Wir haben beim Wiener Reparaturbon gesehen, dass es eine riesengroße Nachfrage gegeben hat. Das, finde ich, zeigt auch schön, dass das ein Projekt war, das bei den Leuten sehr gut angekommen ist, was auch dazu geführt hat ... Sie schreiben ja, glaube ich, er wurde abgeschafft. Moment. Sie schreiben: wurde der Wiener Reparaturbon abgeschafft - das steht im Antrag der GRÜNEN. Das stimmt halt so nicht, muss ich richtigstellen, denn wir haben hier im Gemeinderat, die wir auch Budgetbeschlüsse treffen, ein gewisses Volumen festgelegt und gesagt, das stellen wir jetzt für den Reparaturbon in Wien zur Verfügung. Das ist auf Grund der hohen Nachfrage auch sehr schnell ausgeschöpft gewesen. Als aber dieses Budget aufgebraucht war, war auch schon klar, dass der Bund auf Basis des Wiener Reparaturbon, den er als Beispiel herangenommen hat, selber einen erarbeitet hat, was ich super finde. Ich finde das ganz wichtig und auch richtig. Der ist heuer im April gestartet. Was ich schade finde, ist, dass er sich im Bund rein auf elektrische und elektronische Geräte beschränkt. Wir haben auch in Wien gesehen, dass mehr als 60 Prozent der Reparaturen elektrische und elektronische Geräte betroffen haben, aber bei uns gab es die Möglichkeit, Fahrräder reparieren zu lassen, Textilien, Schuhe, Musikinstrumente, und so weiter. Ich finde es okay, wenn der Bund das anders angeht. Ich bin ein großer Fan davon, dass mehr repariert wird als diese Geräte. Sie waren auch im letzten Ausschuss, wo Sie beim Herrn Abteilungsleiter nachgefragt haben, wie denn die Zukunft ausschaut, ob das wiederkommt. Die Antwort war, es wird jetzt nach einem Jahr Reparaturbonus im Bund evaluiert, wie denn das angenommen wird, was repariert wird, et cetera, und auf Basis dieser Evaluierung gibt es dann die Überlegung, wie in Wien weitergemacht werden soll. Ich halte das für richtig, weil ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen gerade in der heutigen Zeit in unzähligen Bereichen so wichtig ist. Wir wissen, wir müssen die Energiewende schaffen, wir müssen diese Stadt klimafit machen. Das heißt aber auch einen verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Ressourcen. Dementsprechend hätte ich mir gewünscht, dass man jetzt abwartet, was bei dieser Evaluierung rauskommt, und dann hätten wir gerne nächstes Jahr im September einen Antrag stellen können, wenn da weiterhin nichts passiert. Es ist aber angekündigt, es war klar, was die nächsten Schritte sind. Dementsprechend werden wir diesem Antrag nicht zustimmen, weil es in der Form zur jetzigen Zeit nicht sinnvoll ist, das zu machen. Ich glaube, dass es wichtig wäre, das dann auch gut mit dem abzustimmen, was im Bund abgedeckt ist und was Wien ergänzend in den Bereichen machen kann, die der Wiener Reparaturbon vorher schon hatte und vielleicht noch ausbaubar sind. Ich möchte mich jedenfalls noch einmal herzlich bei allen bedanken, die zum Umweltbericht beigetragen haben, und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Umweltbericht 2020/2021 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit allen Stimmen außer der GRÜNEN beschlossen und damit zur Kenntnis genommen. Es liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag der GRÜNEN vor betreffend Wiedereinführung des Wiener Reparaturbons. Ich ersuche jene Damen und Herren, die den Antrag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von GRÜNEN und FPÖ, damit nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Wir kommen zu Postnummer 3. Sie betrifft den Wiener Landwirtschaftsbericht 2022 - Berichtszeitraum 2017 bis 2021. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abg. Mahdalik zu Wort gemeldet. Ich ersuche um sein Wort. Abg. Anton Mahdalik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Stadtrat! Werte Damen und Herren! Dem Bericht werden wir wie immer unsere Zustimmung geben. Was mir nur ein bisschen sauer aufstößt und warum ich mich hier heute zu Wort gemeldet habe, ist die Werbekampagne der Stadt Wien für die Stadtlandwirtschaft. Es werden in verschiedenen Medien Inserate geschaltet. Ich weiß jetzt nicht, in welchem Umfang, aber ein paar Zehntausende oder Hundertausende Euro werden da schon hineinfließen. Ich weiß schon, wenn sie nicht dort reinfließen, dann fließen sie irgendwo anders hin. Es gibt halt Kooperationen mit den Medien, und was da inseriert wird, ist der Stadt Wien oft gar nicht so wichtig. Ich bin ja auch Landwirtschaftskammerrat - nicht mehr lange, nur bis zur nächsten Wahl. Ich bin es aber nicht, weil ich Gärtner oder Landwirt bin, sondern als einer von drei Kleingartenvertretern dort drinnen und möchte gleich der Arbeit der Wiener Landwirtschaftskammer ein großes Lob aussprechen. Sie ist ja nicht die mächtigste aller Landwirtschaftskammern, das ist klar, aber das ist das einzig parteipolitisch beschickte Gremium, in dem ich je gesessen bin, in dem überhaupt keine Parteipolitik gemacht wird, außer ich habe sie nicht mitgekriegt. Was ich in den letzten Jahren erfahren habe, wird dort rein für die Mitglieder, für die Gärtner, für die Bauern, die es in Wien ja wirklich nicht leicht haben, Politik gemacht und sonst überhaupt nichts. Das ist sehr erfreulich. Gerade diese Gärtner und Bauern in Wien, die es nicht gar so einfach haben wie viele andere Menschen oder Betriebe, haben aber natürlich auch mit steigenden Energiekosten - Stichwort Glashäuser -, mit steigenden Treibstoffkosten, und so weiter zu kämpfen. Dann gibt es die Wiener Stadtlandwirtschaft, gegen die überhaupt nichts einzuwenden ist. Sie macht gute Arbeit, bietet auch ein Lieferservice an, jetzt zu bestellen auf "wienergusto.at". Ich glaube, es gibt zwei Wiener-Gusto-Geschäfte, Laxenburg und eines in Wien. Dagegen ist nichts einzuwenden, aber jetzt zahlen diese Gärtner und Bauern ihre Steuer und zahlen damit die direkte Konkurrenz von der Stadt. Das finden wir unfair, das ist aus unserer Sicht abzulehnen, denn das ist ein klarer Wettbewerbsvorteil. Die bekommen wahrscheinlich auf sozialen Medien, in Tageszeitungen, in Bezirkszeitungen eine Werbeplattform. Die Bauern, Gärtner, die Privaten könnten das natürlich auch, aber die kriegen keine Steuergelder dafür. Die raufen eh schon mit dem Ratz, die können sich das einfach nicht leisten. Das ist eine Ungleichbehandlung, und ich würde die Stadt Wien, ich würde den Amtsf. StR Czernohorszky wirklich dringend ersuchen, diesen Wettbewerbsnachteil für unsere Gärtner und Bauern raschest möglich abzustellen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Otero Garcia. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Herr Präsident! Bevor ich auf den Bericht genauer eingehe, möchte ich mich bei den Wiener Bäuerinnen und Bauern bedanken, weil sie mit ihrer landwirtschaftlichen Produktion unsere Stadt mit regionalen Produkten versorgen, weil sie wichtige Erholungsräume für die Wienerinnen und Wiener sichern und weil sie auch einen wesentlichen Beitrag für die Umweltbildung in dieser Stadt beitragen. Das ist ein sehr umfassender Bericht, er gibt einen sehr guten Einblick in die Entwicklung der Wiener Landwirtschaft. Ich möchte auf einen Punkt dieses Landwirtschaftsberichts genauer eingehen, nämlich den Wiener Gartenbau. Der Gartenbau in Wien spielt eine ganz besondere Rolle. Wir haben in dieser Stadt einen sehr hohen Selbstversorgungsgrad mit Gemüse. Wir sind Österreich-weit auch führend, was die Flächen für den Gemüseanbau betrifft. Wenn wir uns die Erntezahl anschauen, sind wir auch an zweiter Stelle. Wir sind Österreich-weit die größten GurkenproduzentInnen, was uns ja auch den Namen Gurkenhauptstadt beschert hat. Das kann man gut oder schlecht finden, aber wir sind auf jeden Fall Nummer 1 bei der Gurkenproduktion. Es ist sehr positiv zu erwähnen, dass wir uns mit regionalem Gemüse gut versorgen können, aber das ist gleichzeitig auch ein zweischneidiges Schwert. Natürlich ist Regionalität gut, aber Regionalität ist nicht automatisch ökologischer. Ein regionales Produkt ist in der Produktion nicht automatisch besser als ein nichtregionales Produkt. Wenn man sich beispielsweise die Klimabilanz von Paradeisern anschaut, die in Wien produziert werden, die außerhalb der Saison produziert werden, und diese mit Paradeisern vergleicht, die zum Beispiel aus Spanien von weit her transportiert werden, dann muss man leider sagen, dass die Klimabilanz von den weit her transportierten spanischen Paradeisern besser ist. Das liegt daran, dass die Glashäuser, wo die Pflanzen wachsen, sehr oft mit Gas beheizt werden, und ich brauche Ihnen nicht erklären, dass Erdgas ein fossiler Brennstoff ist und dass das die Klimabilanz dieser Paradeiser leider zusammenhaut. Wir stehen also gerade vor dem Problem, dass die Hauptkulturen Paradeiser, Gurken, Paprika in Wien überwiegend im Glashaus produziert werden, dass diese Glashäuser eben mit Gas beheizt werden und dass aber auch immer mehr KonsumentInnen auf Regionalität Wert legen. Da gibt es eine Studie aus Deutschland, die besagt, dass 83 Prozent der KonsumentInnen Wert auf Regionalität legen, das heißt, das ist für sie ein großer Entscheidungsfaktor beim Einkauf. Saisonalität allerdings nicht - und da haut es das eben zusammen. Das ist genau das Problem, das wir haben, und es ist die Frage: Was tun wir jetzt damit? Sagen wir jetzt den Leuten: Ja, bitte ernährt euch saisonal, das wäre das Beste? Das kann man schon machen, man kann sich überlegen, ob man Bewusstseinsbildungsmaßnahmen macht und hofft, dass es sozusagen der Markt regelt und sich das Problem löst. Nur erstens einmal wissen wir eh, wie gut das mit der persönlichen Entscheidung von KonsumentInnen funktioniert und wie wirkungsvoll das ist. Zweitens frage ich mich auch, was das den Wiener Gartenbaubetrieben bringen würde, wenn jetzt alle die Produkte, die nicht in Wien produziert werden, gekauft werden. Drittens müssen wir endlich damit aufhören, die Verantwortung für Umwelt und Klimaschutz bei den KonsumentInnen zu suchen, sondern es ist unsere Aufgabe als Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit wir eine umwelt- und klimafreundliche Produktion in Wien überhaupt ermöglichen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Daher brauchen wir Lösungen für den Wiener Gartenbau, für eine fossilfreie Energieversorgung von Gartenbaubetrieben in Wien. Daher stelle ich heute auch den Antrag mit dem Titel "Klimaneutraler Gartenbau in Wien", in dem der Herr Amtsführende Stadtrat als zuständiges Mitglied der Landesregierung ein Konzept für den klimaneutralen Gartenbau in Einklang mit den Zielen der Klimaneutralität bis 2040 vorzulegen hat. (Abg. Anton Mahdalik: Habt ihr auch Vorschläge, wie ihr die Glashäuser heizt?) Ich ersuche um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Anton Mahdalik: Ein paar konkrete Vorschläge hätte ich gerne, wie ihr das heizt! Mit dem Windradel?) Herr Kollege, da Sie mir jetzt reinsprechen: Ich möchte auch noch erwähnen, dass die Wiener Landwirtschaftskammer genau das Gleiche fordert. Vielleicht sollten Sie bei Ihren Gremien zuhören. Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Holzmann. Ich erteile Ihm das Wort. Abg. Ernst Holzmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Wiener Landtages! Wir haben heute den Wiener Landwirtschaftsbericht über den Zeitraum 2017 bis 2021 auf der Tagesordnung. Dieser Bericht zeigt immer sehr gut einen Überblick, wie es der Landwirtschaft in Wien, aber auch darüber hinaus geht, weil natürlich immer auch Vergleiche mit Österreich vermerkt sind. Er gibt auch einen ganz guten Überblick über die Nutzungsvielfalt der Flächen und der Betriebe in unserer Stadt. Der Stellenwert der Wiener Landwirtschaft oder generell der Landwirtschaft ist nicht zuletzt auf Grund des Ukraine-Kriegs deutlich gestiegen. Es ist mehr ins Bewusstsein gerückt, dass es nicht ganz gleichgültig ist, wo produziert wird, wo es Lebensmittel gibt. Es ist auch in Richtung Versorgungssicherheit eine ganz wichtige Sache, die auch entsprechend gefördert werden muss, weil nicht alle Kosten, die ein Landwirt zu tragen hat, der Markt auch abdeckt. Ganz wichtig sind auch gerechte Förderungen auf allen Ebenen, sei es sowohl von der Europäischen Union als auch Förderungen des Bundes und natürlich auch des Landes. Ganz wichtig ist hier auch das Bekenntnis zur biologischen Landwirtschaft. Auch das ist aus diesem Bericht sehr gut herauslesbar, dass man weiterhin den Anteil an biologisch produzierten Produkten steigern möchte. Hatten wir 2010 noch einen Anteil von 15,1 Prozent in Wien, ist dieser 2020 bereits auf 22,4 Prozent gestiegen. Ziel ist es auch, dass wir mit dem Strategieplan der Landwirtschaftskammer, Zukunft Stadtlandwirtschaft Wien 2025, Erster in Österreich werden und unseren Anteil auf 30 Prozent und mehr steigern können. (Beifall bei der SPÖ.) Wichtig ist natürlich auch hier, dass man es den Landwirtinnen und Landwirten ermöglicht, ihre Produktion auch weiter auszuführen und gesichert zu haben. Da haben wir einen jetzt bereits auslaufenden, aber bereits in Evaluierung befindenden Agrarstrukturellen Entwicklungsplan, wo unter besonderen Bedingungen auch Vorranggebiete für Landwirtschaft definiert wurden. Wie gesagt, dieser AgSTEP soll dann bereits zirka in einem Jahr, rechtzeitig bevor der neue Stadtentwicklungsplan beschlossen wird, in diesen Stadtentwicklungsplan einfließen können, um weiterhin langfristig die landwirtschaftlichen Flächen in der Stadt entsprechend zu sichern. Ich möchte es nicht ganz verschweigen, mir ist leider auch ein bisschen aufgefallen, dass die Entwicklung von 2015 bis 2020, was die Landwirtschaft in Flächen und Betrieben betrifft, nicht ganz so rosig ist. Ich glaube, auch darauf müssen wir noch ein besonderes Augenmerk legen, aber, wie gesagt, es ist das Bekenntnis, dass hier Förderungen auf allen Ebenen ausgeschüttet werden. Damit komme ich auch vielleicht noch kurz zu einem meiner Vorredner. Sie haben nicht direkt die Steuermittel, aber natürlich Förderungen. Auch bei unserem Bio-Aktionsprogramm ist ja vorgesehen, dass Werbemittel wie Broschüren, et cetera gefördert werden. Daher hat das vielleicht nicht zu 100 Prozent gestimmt - aber wie auch immer. Dann möchte ich noch abschließend kurz zum Antrag der GRÜNEN kommen. Mir ist nicht zuletzt auf Seite 58 des Landwirtschaftsberichts aufgefallen, dass es ohnehin drinnensteht und auch schon gemacht wird. Bitte, auf Seite 58 nachlesen, kein Problem. Was Sie in diesem Antrag fordern, findet bereits statt. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Es wird gefordert! Auch im Bericht!) - Ja, na klar, selbstverständlich. Noch einmal: Der Bericht von 2017 bis 2021 ist auch ein Ausblick über 2021 und darüber hinaus. Jetzt haben wir heuer 2022, und es gab schon viele, viele Besprechungen und viele Überlegungen, wie auch der energieintensive geschützte Anbau im Gartenbau unterstützt werden kann, um es auch dabei zu belassen, dass regional mit kurzen Transportwegen produziert werden kann, damit man auf die spanischen Produkte möglichst verzichten kann. Zu 100 Prozent wird es nicht bei jedem Produkt gehen. Nicht überall haben wir, wie auch erwähnt wurde, wie bei der Gurkenproduktion, 218 Prozent Selbstversorgungsgrad in Wien. Ich denke also, wir sind auf einem richtigen Weg, und ich sehe absolut keine Notwendigkeit für eine neuerliche Beschlussfassung. Wie gesagt, das ist im Werden, das wird es geben. Auch das, was Sie im Antrag fordern - da steht: im Einklang mit dem Ziel, klimaneutral bis 2040 zu werden: Genau daran arbeiten wir, und das wird auch rechtzeitig, sobald es konkrete Ergebnisse gibt, entsprechend veröffentlicht werden. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Olischar. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Bericht der Landwirtschaftskammer Stellung nehmen beziehungsweise auch Wortmeldungen, die jetzt im Zuge der Debatte gefallen sind, ein bisschen kommentieren und auch unsere Sicht der Dinge hier miteinbringen. Ich bedanke mich natürlich zuallererst für den Bericht der Landwirtschaftskammer, denn - das haben meine Vorredner auch schon gesagt - es finden sich hier sehr, sehr viele interessante Zahlen, Daten, Fakten, auch ein Ausblick beziehungsweise ein Status quo, wie es der Landwirtschaft in Wien geht, was sie so tut. Ich glaube, eine Sache kann man auf jeden Fall überfraktionell feststellen: Wir können auf unsere Wiener Landwirtschaft sehr, sehr stolz sein. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, GRÜNEN und NEOS.) Dennoch muss man sagen, teilweise zwischen den Zeilen, aber auch manchmal direkt in den Zeilen, ist lesbar, dass es die Wiener Stadtlandwirtschaft nicht immer sehr leicht hat. Das hängt mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen beziehungsweise Fakten zusammen, und darauf möchte ich jetzt auch entsprechend eingehen. Allem voran, relativ zeitig zu Beginn des Berichtes, wird ein Thema angesprochen, das jetzt auch Kollege Holzmann angesprochen hat, und zwar der zunehmende Flächenverlust, den wir leider bemerken oder den man in der Wiener Landwirtschaft feststellen muss. Da muss ich schon eine Kritik in Richtung der Regierungsfraktionen adressieren, denn es gibt viele verschieden Gründe, warum Landwirte nicht mehr produzieren können, wollen, wie auch immer. Da wäre es erstens einmal nicht schlecht, auch seitens der Regierungsfraktionen nachzuhaken, wieso denn das der Fall ist. Zweitens muss man sagen, dass manchmal auch die Lösung ganz klar auf der Hand liegt. Als Planungssprecherin muss ich Ihnen sagen, dass dieses Spannungsfeld zwischen Stadterweiterung, Stadtentwicklung und Landwirtschaft schon ein sehr, sehr dramatisches Spannungsfeld ist, das wir über die Jahre beobachtet haben, wie sich auch hier die Stadtentwicklung sukzessive den landwirtschaftlichen Flächen nähert, daran knabbert, sie leider Gottes auch zubetoniert. Erst auf großen medialen Druck - Stichwort Gärtnerei Ganger - können dabei auch Pläne der Stadt Wien durchkreuzt werden, sage ich jetzt einmal. Es soll aber auch hinterfragt werden, was das Wachstum der Stadt betrifft, wenn es zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächen geht. Manchmal ist es nicht nur so offensichtlich, dass eine landwirtschaftliche Fläche einem Bau direkt weichen muss, sondern manchmal ist es auch ein bisschen ein passives Problem. Da werden landwirtschaftliche Flächen von Bebauung so eingekastelt, dass sie schlichtweg dort nicht mehr produzieren können, weil die Sonneneinstrahlung fehlt, weil es Beschwerden von Anrainern gibt, weil die Zufahrten mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen blockiert werden. Das heißt, indirekt wird es auch so durch die Politik, durch die Stadterweiterungspolitik der Stadt Wien Landwirten verunmöglicht, innerhalb der Stadtgrenzen zu produzieren. Da würde ich schon sehr stark auch an die Regierung appellieren, wenn Sie wirklich etwas für die Landwirtschaft tun wollen, ganz stark in dieses Themengebiet hineinzuschauen und zu schauen: Wie können wir durch unterstützende Maßnahmen - nicht nur immer Förderungen, monetär betrachtet - der Landwirtschaft etwas Gutes tun, um durch andere Hebel, durch Anreizsysteme ein Biotop zu schaffen, wo auch Landwirte in der Stadt gerne und gut produzieren können? Das wäre wesentlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Sie haben schon diese Sicherung der landwirtschaftlichen Flächen und auch das dazugehörige Instrument, den AgSTEP, angesprochen, wo ich mich sehr freuen würde - das wäre sehr wünschenswert -, wenn dieser auch in seiner Neuüberarbeitung klar festlegt, welche landwirtschaftlichen Flächen auch langfristig Schutz genießen sollen. Es würde ich mich auch freuen, wenn da neue, weitere Flächen drinnen wären als beim letzten Mal, weil es aus meiner Sicht ein ganz ein starkes Asset ist, Landwirtschaft innerhalb der Stadtgrenzen zu haben, nicht nur, was die Produktion als solches betrifft, sondern wer den Landwirtschaftsbericht aufschlägt und die ersten zwei Seiten liest, sieht, welchen Mehrwert die Landwirtschaft in der Stadt generell hat. Von der Biodiversität über den Erholungsfaktor, et cetera, et cetera - da steckt ganz viel drinnen, wo wir auch quasi indirekt noch weitere Funktionen der Stadt, der lebenswerten Stadt fördern können und nicht nur ausschließlich die Produktion. Umso wichtiger wäre es, den AgSTEP entsprechend gut zu formulieren, eng mit dem Stadtentwicklungsplan abzustimmen und auch hier die landwirtschaftlichen Flächen entsprechend zu würdigen. Ich hoffe, dass wir im nächsten Jahr vielleicht auch wieder einmal einen Zwischenbericht bekommen, was da jetzt geplant ist, und nicht erst dann vor vollendete Tatsachen gestellt werden, wenn es schon zu spät ist. Ich möchte jetzt auch auf den Antrag der GRÜNEN eingehen, Stichwort Herausforderungen der Landwirtschaft, und auch begründen, warum wir diesem Antrag heute leider nicht zustimmen können. Das Thema Energie und Heizen ist gerade in Wien eigentlich schon ein sehr langes Thema. Noch vor Beginn der Krise, vor Beginn des Krieges, gab es das Thema schon vor allem im Gartenlandschaftsbau: Wie begegnet man diesem Thema Energie, Heizen, Glashäuser auf einer langfristigen Art und Weise? Das ist auch ein langes Streitthema zwischen dem Gartenbau und der Stadt Wien, denn der Anschluss an die Fernwärme wird nicht überall gutgeheißen und es wird auch schon seit Langem versucht, überhaupt eine Alternative für die Gärtnerinnen und Gärtner in Simmering schaffen zu können. Da hat sich die Stadt Wien bislang immer wieder gewehrt. Es gab ja auch bis zuletzt Verhandlungen, mittlerweile auch Diskussionen mit der E-Control, inwiefern das überhaupt zulässig ist, wie die Stadt den Gärtnerinnen und Gärtnern gegenüber auftritt, Stichwort alternative Anschlussmöglichkeiten statt der Fernwärme. Das Energiethema, wie gesagt, ist ein unfassbar komplexes, und ich glaube nicht, dass es jetzt eine richtige Lösung dafür gibt, sondern umso wichtig wäre es, sich gerade mit den Betroffenen aus dem Gartenlandschaftsbau hinzusetzen und mit denen gemeinsam quasi "bottom-up" auch eine Lösung zu finden. Deswegen sehe ich die hier vorgeschlagene Maßnahme eines eher "Top-down"-Konzeptes, so wie ich es verstehe, für klimaneutralen Gartenbau ein bisschen zu wenig beziehungsweise auch den falschen Ansatz. Erstens einmal, glaube ich, müsste man sich dem Thema Landwirtschaft oder Gartenbau in Wien breiter widmen als nur mit dem Energiethema, das natürlich einen sehr, sehr großen Teil ausmacht. Wie gehe ich auch mit Flächen um, wie gehe ich mit der Sicherung um? Wie gehe ich auch mit dem nächsten Thema, das ich dann anspreche, mit der Vermarktung, Wiener Gusto, et cetera um? Und wie gehe ich natürlich immer auch mit der Bereitstellung von Energie in der Stadt um? Da würde ich mir einfach eine andere Maßnahme wünschen. Ich glaube, das Ziel wäre das gleiche, also dass man wirklich zu dieser Klimaneutralität und auch zu anderen Energieformen kommt. Ich glaube nur, dass diese Maßnahme, wie sie vorgeschlagen ist, nicht der entspricht, die ich für sinnvoll erachten würde, und deswegen werden wir auch ablehnen. Auch noch ein Stichwort zum Thema Heizen, weil Sie es in Ihrem Begründungstext ansprechen, die spanische Tomate: Eines muss man schon klar sagen, wenn wir das ganze Thema Heizen in der Stadt, im Gartenlandschaftsbau beleuchten. Wir haben jetzt auch schon medial gehört, dass erste Produzentinnen und Produzenten die Heizperiode verkürzen, jetzt oder eigentlich schon ab Ende Oktober bis Februar das Heizen einstellen werden, weil sie es sich einfach nicht leisten können. Das bedeutet im Endeffekt, dass sich der Produktionszyklus verschmälert. Das heißt, wir haben nicht mehr das ganze Jahr die Möglichkeit, zu ernten oder entsprechend Produkte zur Verfügung zu stellen, sondern die Möglichkeit verringert sich. Was bedeutet das? - Dass in diesem Zeitraum quasi alle dann gleichzeitig produzieren und es dann Lebensmittel zum Verkauf gibt. Dieses Überangebot bedeutet natürlich auch eine Auswirkung auf den Preis, was für die Produzenten auch nicht immer unbedingt toll ist. Das sage ich jetzt einmal so. Das Dritte ist, wenn ich in einem kurzen Zeitraum eine Überproduktion habe, der aber die Nachfrage nicht erfährt, dann habe ich automatisch auch ein Thema mit dem Begriff Lebensmittelverschwendung. Ich glaube, das muss man wirklich in einem größeren Kontext sehen. Deswegen wäre es auch so wichtig, sich dieses komplexe Thema wirklich breiter anzuschauen und auch mit den Betroffenen eben eine gute Lösung zu finden. Ich möchte abschließend noch das Thema Wiener Gusto ansprechen, weil es Kollege Mahdalik schon angesprochen hat. Lieber Toni, ich kann dich beruhigen, wir haben jetzt schon die zweite schriftliche Anfrage dazu gestellt. Wir sind an dem Thema auf jeden Fall schon dran, weil auch mir, genauso wie du es mit den Argumenten, die du erwähnt hast, gesagt hast, das Thema ein bisschen ein Dorn im Auge ist. Ich finde, da muss man schon darüber nachdenken, in welchem Verhältnis die Stadt Wien mit einem irrsinnigen Apparat ein landwirtschaftlich produziertes Produkt dann mit einer irrsinnigen Marketingmaschinerie auf den Markt bringen kann, die dem Einzelnen oder auch mehreren nicht in demselben Maße zur Verfügung steht. Es wird auf jeden Fall interessant sein, welche Kosten da dahinter sind, von der Markenerstellung über die Organisation, wie das auch innerhalb der Stadt Wien behandelt wird, vom Aufwand her bis hin auch zu dem Marketing und Kosten der Werbung nach außen hin. Das werden wir natürlich auch ganz stark hinterfragen, denn es ist nicht einzusehen, dass die Stadt Wien in ein derartiges Konkurrenzverhältnis mit kleinen Produzenten tritt. Das sehe ich auch aus Fairnessgründen nicht ein. Dementsprechend bin ich ganz d'accord. Wie gesagt, wir sind schon sehr gespannt, was die Beantwortung der nächsten schriftlichen Anfrage bringt, und in dem Sinn werden wir das auch weiter beobachten. Um zu einem versöhnlichen Schluss zu kommen: Wie gesagt, wir können sehr, sehr stolz darauf sein, dass wir in Wien überhaupt Produzenten haben, die innerhalb der Wiener Stadtgrenzen produzieren. Ich würde mich sehr freuen, wenn das auch langfristig so bleibt und wir ein Biotop schaffen, wo sich die Wiener Landwirte und die Wiener Landwirtinnen entsprechend wohlfühlen und uns noch viele, viele Jahre in Wien mit den hervorragenden Produkten versorgen. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Guggenbichler. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte mich zu Wort melden, weil vorhin ein besonderer Unsinn gesprochen wurde. Das haben natürlich die GRÜNEN geschafft. Kollegin Olischar hat darüber geredet, dass es für Landwirte ganz schwierig ist, wenn rundherum alles zubetoniert wird, hier in Wien Produktionsflächen zu haben, die nicht beschattet sind, et cetera. Ja, das ist leider Gottes ein Ausfluss der grünen Planungspolitik, die wir in den letzten zehn Jahren erleben haben dürfen, gerade in der Donaustadt und in Floridsdorf, die jetzt mittlerweile auch schon gerichtsanhängig ist und wo wir uns noch genau anschauen werden, ob das mit rechten Dingen zugegangen ist. Kollegin Olischar hat auch versucht, den GRÜNEN zu erklären, wie das ist, wenn man in kurzer Zeit viel produziert, dass der Preis dann nicht der höchste sein wird. Kollegin Olischar, mit den GRÜNEN über Wirtschaft zu reden, ist sinnlos. Es bringt schlicht und ergreifend nichts. Es macht leider keinen Sinn, das anzusprechen. Wir sehen ja am Ende des Tages, wie in der Bundesregierung gewirtschaftet wird. Nun zu dem Antrag: Ich finde es schon ein bisschen schade, wenn Sie da einfach so kurz greifen. Erstens fehlt mir im Antrag, wie Sie als Klimaministerium und als Bundesregierung jene Landwirte unterstützen, um die Klimaneutralität zu erreichen. Das haben Sie leider nicht formuliert. Ein Stück fehlt mir auch: Wir reden ja alle über Regionalität. (Abg. Georg Prack, BA: Schaut einfach auf der Website nach!) Ich halte von den Tomaten aus Spanien viel weniger als von den Simmeringer Paradeisern, muss ich ganz ehrlich sagen. So lange von Ihnen, vom Umweltministerium und vom Landwirtschaftsministerium, von Ihrem Klimaministerium keine Unterstützung für die Simmeringer Bauern kommt und Sie hier Anträge stellen, dass sie klimaneutral werden sollen: Es ist Ihre Aufgabe. Ihr Antrag besagt Sachen, die teilweise eh schon passieren, teilweise von Ihnen nicht unterstützt werden. Es ist ein Antrag an Sie selbst. Das ist wie ein Brief an das Christkind, den ich mir selber schicke. Das ist das, was Ihr Antrag bewirkt, und er ist natürlich auch ein Stück gegen die Regionalität, die wir hier leider Gottes nicht erleben dürfen. Sie haben noch angesprochen, dass Kollege Mahdalik nicht weiß, was im Landwirtschaftsbericht steht beziehungsweise was in der Landwirtschaftskammer passiert. Ich kenne Toni Mahdalik sehr gut und habe mit sehr vielen Landwirten gesprochen. Ich kann Ihnen versichern, dass Toni Mahdalik da sehr eifrig mitarbeitet, immer aufmerksam ist und das natürlich alles weiß. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Das hat ja niemand gesagt!) Frau Kollegin Otero Garcia, ich muss Ihnen schon sagen: Im Gegensatz zu Ihnen geht er auf die Sitzungen und schwänzt nicht Naturschutzbeiräte, damit er alternativ dazu ein nationales Event, ein Fußballspiel anschauen kann. Wir haben jetzt wieder ein paar Sitzungen. Mich wundert es eh, dass Sie heute hier sind, denn wir haben schon wieder eine Fußball-WM. Schön, dass Sie diesmal dazu beitragen, an unserem parlamentarischen Austausch mitzuarbeiten, aber bitte mit mehr Inhalt und weniger Blabla. Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Debatte ist geschlossen. Ich ersuche den Berichterstatter um sein Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte den Bericht auch zum Anlass nehmen, um zuallererst einmal den Landwirtinnen und Landwirten, Gärtnerinnen und Gärtnern, Winzerinnen und Winzern in Wien ein herzliches Danke auszusprechen. Kollegin Olischar hat es zu Beginn gesagt, ihre Arbeit ist eine, auf die wir in Wien sicherlich überfraktionell stolz sein können, und der Bericht zeigt auch eindrucksvoll, wie stolz wir sein können. Ich möchte an dieser Stelle aber auch noch eine zweite Sache sagen. Der Bericht, aber auch die tägliche Arbeit zeigen auch, wie stolz wir auf die Kooperation sein können, die wir in der Stadt mit der Landwirtschaftskammer, mit den Landwirtinnen und Landwirten pflegen. Manchmal habe ich ein bisschen den Eindruck, Sie sind richtig enttäuscht, dass die Kooperation so gut ist, damit wir dann da, wenn wir über Landwirtschaft diskutieren, Schwierigkeiten in dieser Kooperation herausstreichen können. Aus meiner Sicht gibt es die nicht, es gibt einen sehr, sehr engen Austausch von meiner Person, von den verantwortlichen Abgeordneten, von den MitarbeiterInnen in der MA 49, in der 22er, überall in der Stadt, wo es Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Agrarpolitik gibt, mit den Landwirtinnen und Landwirten, mit der Landwirtschaftskammer. Es ist eine Kooperation, die es auch ermöglicht, Herausforderungen zu erkennen, auch große Schwierigkeiten zu erkennen und sie gemeinsam anzugehen. Das machen wir in Wien völlig unaufgeregt, wie auch schon erwähnt, in der Landwirtschaftskammer überfraktionell getragen, ohne den Versuch, sich da zu profilieren, zum Beispiel, was die breite Förderungslandschaft betrifft. Da gibt es natürlich jetzt den starken Wunsch von Bundesebene, in dieser schwierigen Zeit breit mit Förderungen zu unterstützen. Die für Wien sicherlich aktuell wichtigste Förderung kommt von der EU, 9 Millionen EUR für die Energiesituation der Gärtnerinnen und Gärtner. In Wien haben wir mit der Bio-Umstiegsförderung, die wir gerade neu aufgelegt haben, gezeigt, wie wichtig uns gerade als Stadtlandwirtschaft der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft ist, wie wichtig auch deshalb, weil es ein Markt für die Wiener Landwirtinnen und Landwirte, für die Gärtnerinnen und Gärtner ist. Das ist jetzt aber nur das schnöde Geld, das wichtig ist. Die gleiche Kooperation gibt es zum Beispiel im gemeinsamen Einsatz für den Absatz der Produkte, für die Werbung der Produkte. Wir haben gemeinsam eine Marke gegründet, die Stadternte, und da kooperieren die Winzerinnen und Winzer, die Gärtnerinnen und Gärtner, die Landwirtinnen und Landwirte in Wien mit dem Landwirt Wien - das sind wir nämlich auch: stolzer Landwirt Wien - bei der Vermarktung unserer Produkte, in Eintracht und um sich gegenseitig zu unterstützen. Da geht kein Blatt Papier zwischen die Bäuerin Stadt Wien und allen anderen Landwirtinnen und Landwirte, auch wenn man es jetzt in der Diskussion versucht, ein bisschen hervorzustreichen. Das ist nicht der Fall. Die Stadt Wien ist stolze Landwirtin, wir sind stolze Biobäuerin, wir sind übrigens auch stolze nicht nur Wiener- Gusto-Produzentin, sondern auch Winzerin. Erst kürzlich war die Bundesweintaufe, wo noch einmal klar war, alle, ob das jetzt im Burgenland, in der Steiermark, in Niederösterreich oder in Wien ist, ziehen an einem Strang und unterstützen sich auch gegenseitig, wenn es darum geht, die Produkte zu verkaufen, die einfach besser sind als die, die von weit her kommen. Bei der Bundesweintaufe konnte man übrigens auch eine andere Sache sehen, und das möchte ich zuletzt noch ansprechen, weil Sie das auch als Kritik an der Stadtregierung gesehen haben: Uns ist es zentral, dass wir alles tun, um die Flächen in Wien für die Landwirtschaft abzusichern. Das ist ein zentrales Thema im Klimafahrplan, es ist ein zentrales Thema im laufenden AgSTEP, der garantiert hat, dass die Vorrangflächen alle gehalten worden sind, und es wird selbstverständlich ein zentrales Thema im zukünftigen AgSTEP sein. Beim Weinbau sieht man es ganz eindrucksvoll, dass diese Politik, die wir hier hoffentlich gemeinsam tragen - ich sehe das auch so, man braucht da eben keine Spalten zu suchen -, Früchte trägt. Wenn man sich beim Weinbau anschaut, was in den letzten zehn, zwölf Jahren war, einer Zeit, in der Wien massiv gewachsen ist, dann kann man sich zum Beispiel anschauen, wie es bei den Weinbauflächen ist. Die sind nämlich von 545 ha auf 591 ha gewachsen. Es gibt heute mehr Weinbauflächen, mehr Winzerinnen und Winzer, und darauf können wir stolz sein, denn das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Entwicklung für die Landwirtschaft in der Stadt. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Diese gute Zusammenarbeit ist notwendig, es ist ein sich gegenseitiges Stärken notwendig, gerade natürlich im Ballungsraum. Wenn man schon über Flächeninanspruchnahme spricht, dann darf ich auch auf die berühmte Seite 59 verweisen. Auf Seite 58 war das, was Sie sich ausgerechnet haben, auf 59 sieht man die Flächeninanspruchnahme: In Österreich 15,1 ha am Tag, in Wien 0,1 ha am Tag. Das Zubetonieren ist ein dramatisches Problem in Österreich, aber das zu einem Wiener Problem zu machen, ist schon eine besondere - ich will nicht Chuzpe sagen, denn, wie gesagt, wir ziehen hier gemeinsam an einem Strang. Alles Gute und danke an die Bäuerinnen und Bauern. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Aber wir sind ja hier im Wiener Landtag!) Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Wiener Landwirtschaftsbericht 2022 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig zur Kenntnis genommen. Es liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag der GRÜNEN vor betreffend klimaneutraler Gartenbau in Wien. Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist ausschließlich von den GRÜNEN unterstützt, damit nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Wir kommen zu Postnummer 4 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird. Berichterstatter hierzu ist der Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Konrad. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen vor den Bildschirmen! Wir beschließen heute eine Neuordnung der Bezirksmittelverteilung. Das ist notwendig geworden, um die 23 Wiener Gemeindebezirke finanziell nachhaltig so auszustatten, dass sie in einer gewachsenen Stadt und mit gewachsenen Aufgaben auch in Zukunft diesen Aufgaben gut nachkommen können. Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus VertreterInnen aller Fraktionen, aus den Bezirksvertretungen, aus der Geschäftsgruppe Finanzen, aus dem Bereich Dezentralisierung unter Begleitung des KDZ, des Zentrums für Verwaltungsforschung, sehr genau angesehen, was es für eine solche Neuordnung der Bezirksfinanzen benötigen würde. Wir sind dabei auf folgende wesentliche Erkenntnisse gestoßen: Die Bezirksmittel sind in den letzten zehn Jahren zwar gestiegen, hinken aber hinter der Entwicklung beim Strukturwachstum und bei den Baukosten- und Verbraucherindices teilweise stark hinterher. Die Anforderungen bei der Betreuung von Grünflächen und bei der Baumpflege sind stark gestiegen, und die Grünflächen haben bisher in der Verteilung der Bezirksmittel keinen Niederschlag gefunden. Der Verschuldungsgrad der Bezirke hat sich in den letzten 10 Jahren deutlich erhöht. 10 Bezirke sind mit Vorgriffsdarlehen belastet und 22 Bezirke sind mit Rückzahlungsverpflichtungen aus den Schulsanierungsdarlehen belastet. Grundsätzlich hat sich gezeigt, dass die Dezentralisierung sehr positiv gesehen wird. Es gab keine grundsätzlichen Rezentralisierungswünsche, allerdings von einigen Bezirken den Wunsch nach Zentralisierung von gewissen Durchlaufposten, auf die man selbst als Bezirk keinen Einfluss hat. Was auf diese Erkenntnisse folgte, war eine sehr angeregte und für mich als ehemaliger Bezirksrat in Ottakring sehr spannende Diskussion darüber, wie man mit dieser Ausgangslage umgehen kann. Es war klar, dass wir die Bezirke in den nächsten Jahren finanziell stärken beziehungsweise entlasten müssen. Ich bin daher sehr zufrieden, dass wir mit dem vorliegenden Vorschlag eine wirklich gute finanzielle Basis für die Wiener Bezirke legen können. Wie sieht dieser Vorschlag nun also konkret aus? - Erstens wird es eine Abgeltung für Strukturwachstum und den Baukostenindex der Vorjahre von 1 Million EUR pro Bezirk als einmalige Abgeltung geben. Dieses Geld ist dann zwingend zur Tilgung von Schulden heranzuziehen. Zweitens schaffen wir einen 20 Millionen EUR Topf für Grünflächen und für die Baumpflege. Als dritten wichtigen Punkt entlasten wir die Bezirke von den Energiekosten und rezentralisieren diese. Das schafft gerade in Zeiten wie diesen eine sehr wichtige Entlastung. Auf Basis des Vorjahres sind das 20 Millionen EUR, die durch den Zentralhaushalt übernommen werden, und wir wissen natürlich, dass sich dieser Anteil auf Grund der gestiegenen Energiekosten in den nächsten Jahren auch stark vergrößern wird. Als vierte Maßnahme haben wir eine stärkere Gewichtung von Arbeitsplätzen bei der Einwohnerdichte und von der Anzahl der Kindergärten im allgemeinen Verteilungsschlüssel der Bezirksmittel vorgenommen. Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Reform die 23 Wiener Bezirke auf gesunde, nachhaltige, finanzielle Beine stellen und diese ihren gewachsenen Aufgaben in einer wachsenden Stadt auch in diesen schwierigen Zeiten nachkommen werden können. Ich möchte mich bei allen Beteiligten, die sich hier mit ihrem Know-how und ihrer Erfahrung eingebracht haben, sehr herzlich bedanken. Danke sehr. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Margulies. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Konrad, ich weiß leider nicht, wer Ihnen diese Rede geschrieben hat oder ob Sie sie sich selber geschrieben haben, aber das beschließen wir alles heute nicht, was Sie gesagt haben. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Darum geht es heute überhaupt nicht. Heute geht es um ganz etwas anderes. Die Bezirksmittelverordnung kommt am 21. Dezember in den Gemeinderat und hat mit dem heutigen Beschluss relativ wenig zu tun. Man sollte sich meines Erachtens, wenn man zu Gesetzen und zu Gesetzesänderungen spricht, schon anschauen, was die tatsächliche Gesetzesänderung ist. (Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad: Das habe ich ja gemacht!) Und die einzige Änderung, die die Beträge der Bezirksmittel in der Stadtverfassung tangiert, ist, dass hinkünftig Energie nicht mehr in der Bezirkskompetenz liegt. Das ist das, was wir heute hier in dem Antrag, der vorliegt, beschließen. Alles andere, was Sie erzählt haben, waren zwar Ergebnisse der Arbeitsgruppe, über die wir tatsächlich noch am 21. Dezember reden werden, aber bitte, lassen Sie sich wirklich richtig briefen, wenn Sie rauskommen und zu einem Gesetz sprechen. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Geh bitte! Was soll das?) Nein, das war es heute nicht. (Beifall bei den GRÜNEN.) Es tut mir leid, das ist peinlich für uns alle. Das fällt auf uns zurück, wenn man sich in dieser Art und Weise vorbereitet. (Abg. Barbara Novak, BA: Diese Arroganz ist unerträglich!) Genug dazu, ich möchte tatsächlich etwas zu der Änderung sagen. Ich bin irritiert, dass auch die NEOS dieser Änderung überhaupt zustimmen. Ich mache ein Gleichnis: Jetzt stellen wir uns einmal vor, Sie sitzen in einer Wohnung oder in einem Haus, so wie momentan ganz viele Mieter, und haben eine exorbitant hohe Stromrechnung. Dann kommt jemand und sagt zu Ihnen: Ich zahle künftig deine Stromrechnung. Wie wird sich das auf das Verhalten desjenigen auswirken, der in der Wohnung oder im Haus lebt? Der oder die wird dann sagen: Super, jetzt beginne ich eine thermische Sanierung und werde meine Wohnung sanieren oder ich werde Energie sparen? Oder wird derjenige, der in dem Haus oder der in der Wohnung, sich denken, Gott sei Dank, endlich kann ich die Heizung wieder, so warm es geht, aufdrehen, damit mir nicht kalt wird? (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: So ein Blödsinn!) Es ist kontraproduktiv, die Instandhaltung und die Energiekosten in einer Zeit auseinanderzunehmen, wenn es darum geht, dass wir alle miteinander möglichst viel Energie einsparen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Was jetzt passiert, ist, dass nichtsanierte Schulen, Kindertagesheime und andere im Bezirk zuständige Energiefresser - die großen sind Schulen und Kindertagesheime - nicht saniert werden. Wir wissen, selbst diese neue Bezirksmittelverordnung, die noch beschlossen wird, schüttet ja nicht das Füllhorn über die Bezirke aus, sondern wird bestenfalls mittelfristig - da werden wir am 21. Dezember noch darüber reden - die Verluste, die in den letzten zwölf Jahren entstanden sind, abdecken. Es wird nicht das Füllhorn ausgeschüttet, das heißt, die Bezirke werden froh sein, dass zumindest jetzt aus ihrer Sicht die Notwendigkeit der thermischen Sanierung von Schulen und Kindestagesheimen überhaupt keine Rolle mehr spielt, denn man kann in den Schulen aufdrehen, man kann in den Kindertagesheimen aufdrehen, die Stadt Wien zahlt es eh. Deshalb wäre es 100 Mal gescheiter gewesen, die Frage der Energiebezüge und die Frage der Verantwortung bei den Bezirken zu belassen, selbstverständlich in Zeiten wie diesen eine Ausgleichszahlung vorzunehmen und zusätzlich noch eine Förderoption zu entwickeln, damit Energiesparen und thermische Sanierung wirklich wieder von jedem einzelnen Bezirk ganz massiv in Anspruch genommen und forciert werden. So erreichen wir das Gegenteil, und daher werden wir diese Gesetzesänderung ablehnen. Ich danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist nun Abg. Taucher. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Kollege Margulies hat recht, es geht um die Energie. Die Energiekosten werden rezentralisiert. Das sind für die Bezirke Durchlaufposten, wo die Bezirke wenig Einfluss darauf haben, ob die Schulen mehr lüften, weniger lüften, ob sie stoßlüften, ob sie die Heizung aufdrehen, denn der Herr Bezirksvorsteher, wie David vorhin gesagt hat, der Bezirkskaiser, kontrolliert nicht jede Schule, ob die Türen offen sind, die Fenster offen sind, ob die Heizung aufgedreht ist, wie gelüftet wird. Das ist ein hinkender Vergleich, und nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Ich weiß schon, ihr seid sehr, sehr unglücklich mit dieser Änderung in der Dezentralisierung, ihr seid unglücklich über die KDZ-Studie. Anscheinend haben die grünen Bezirke zu wenig bekommen, und jetzt sucht ihr einen Kritikpunkt nach dem anderen, um euch aufrechtzuerhalten und dagegen zu sein. Ich finde es gut, dass wir die Bezirke auch bei den Energiekosten entlasten, weil sowieso die Stadt zahlt, ob es über die Bezirksmittel gezahlt wird oder gleich zentral. Die Bezirke haben aber damit viel, viel mehr Spielraum, um Investitionen zu tätigen. Die Bezirke haben dadurch viel, viel mehr Spielraum, auch im Schulsanierungspaket die Vorgriffe zu machen, im SUSA einzusteigen und die Schulen zu sanieren. Herr Margulies, ich erkläre gerade, was wir mit dem Geld machen: Die Schulen mit dem SUSA-Programm sanieren. Das ist ja das Wesentliche gewesen, dass die kleinen Bezirke gesagt haben, sie haben die Mittel im SUSA nicht mehr, um die Vorgriffe zu machen, um die Schulen zu sanieren, um hier wirklich bessere Schulen, thermisch bessere Schulen herzustellen. Mit diesem Programm, das wir jetzt aufgelegt haben, gibt es zuerst einmal für jeden Bezirk 1 Million zur Entschuldung, 20 Millionen Energiekosten, die bei den Bezirken bleiben - das Budget bleibt bei den Bezirken, die Kosten werden zentralisiert. So sind die Bezirke wieder handlungsfähig und können in die Schulen und in SUSA investieren. Das war der große Hintergrund dieser Reform. Ein Thema war, dass wir keinen Grünflächentopf haben, aber ich weiß, darum geht es jetzt nicht, aber der Grünflächentopf war das Zweite, weil natürlich die Grünflächen ganz unterschiedlich genutzt werden, ob wenig da sind und viele Einwohner oder ob es viele Parks gibt. Da haben wir auch einen neuen Schlüssel. Aber ich weiß, es ist fast sinnlos, zu diskutieren, weil die GRÜNEN sowieso immer die Wahrheit, die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit haben und kein anderes Argument gelten lassen. Das tut mir sehr leid. Deswegen vielleicht eine Wahrheit zum Abschluss meiner Rede: Wir warten seit 2020 auf das Energieeffizienzgesetz. Martin, wenn du die Energieeffizienz ansprichst, dann sprich bitte mit deiner lieben Ministerin, mit deinen Kolleginnen im Nationalrat von den GRÜNEN, dass endlich das Energieeffizienzgesetz kommt. Damit könnten wir sehr viel Energie einsparen. Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort gemeldet ist Abg. Margulies. Ich erteile es ihm. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Es ist interessant zu sehen: Wenn Kollege Taucher nicht mehr weiter weiß, redet er über den Bund und wird ein bisschen herablassend gegenüber seinen Kollegen und Kolleginnen. (Abg. Barbara Novak, BA: Deine Rede war von unglaublicher Arroganz.) - Entschuldigung, es ist ein Unterschied, ob man einen Kollegen möglicherweise etwas überzogen - das nehme ich zurück - darauf hinweist, dass er überhaupt nicht zum Akt spricht, weil ihm anscheinend niemand erzählt hat, worum es in dieser Gesetzesänderung geht (Abg. Barbara Novak, BA: Und gleich noch einmal!), oder ob Kollege Taucher zu vermitteln versucht und Halbwahrheiten erzählt, die so nicht stimmen. Er sagt, man hat wegen den kleinen Bezirken das mit der Energie gemacht. Die meisten kleinen Bezirke sind hochverschuldet, weil sie ihre Schulen schon saniert haben. Die größten Profiteure dieser Regelung sind der 21. Bezirk, der 22. Bezirk, der 10. Bezirk und der 2., zusammengerechnet mit rund 7,5 Millionen von den knapp 20 Millionen, die eingezahlt werden. (Abg. Barbara Novak, BA: Jetzt sagst du wenigstens ehrlich, um was es geht! Jetzt sagst du es wenigstens!) Ein weiterer Profiteur von unterschiedlichen Geschichten in den letzten Jahren sind zum Beispiel die Campusschulen. Während alle anderen Bezirke die Instandhaltung für die Schulen zahlen müssen, ist das nur bei den Campusschulen nicht. Wer war der größte Profiteur? - Der 22. Bezirk, der 21. Bezirk, dann sind noch der 10. und der 2. dazugekommen. Und alle anderen Bezirke, egal, ob rot, ob grün, ob schwarz, haben diesbezüglich nie zusätzliche Mittel bekommen (Abg. Mag. Josef Taucher: Zusätzliche Mittel!), sondern ganz im Gegenteil, weil zum Beispiel der 21. und der 22. Bezirk stark gewachsen sind, sogar noch weniger. Wir werden diese Debatte am 21. Dezember vertiefen. (Abg. Barbara Novak, BA: Ja, wunderbar! Dann sag, worum es wirklich geht!) Ich glaube, es geht aber tatsächlich darum, jetzt schon klar zu machen, dass es nicht irgendwelche Kritik an irgendwelchen Studien oder irgendetwas ist, sondern man muss sich die Zahlen exakt ansehen. Das KDZ hat zum Beispiel nur als ein kleines Beispiel in seiner allerersten Darstellung eine Differenz von 6,6 Prozent ausgewiesen gehabt, zwischen dem, um wie viel die Inflation stärker als die Mittel der Bezirke gestiegen ist. Dann haben wir darüber geredet, was der Ausgangspunkt ist. Das KDZ hat das Jahr 2011 als Ausgangspunkt genommen und das Jahr 2010 vernachlässigt. Darauf haben wir gesagt, so kann man nicht Statistiken machen. Erstens wurde im Jahr 2010 erstmals die neue Bezirksmittelverordnung, die damals beschlossen wurde, aktuell, und zweitens gab es im Jahr 2011 deutlich weniger Mittel als im Jahr 2010, weil sich im Jahr 2011 die Mittel auf das Krisenjahr 2009 bezogen haben, und wenn man Sachen vergleicht, in Wirklichkeit immer schauen muss, wie die Ausgangsbasis ist. Und plötzlich stehen wir mit Ende 2022 im Vergleich zum Jahr 2010 bei einem VPI von fast 40 Prozent. In Wirklichkeit sind es 38,7, die Schätzung, wie es Ende Dezember ausschaut, wissen wir noch nicht, aber im Vergleich zum Jahr 2010 sind es 38,7, und die Bezirksmittel sind um knapp 19 Prozent gestiegen. Das heißt, wir haben einen Gap von 20 Prozent, und das bei 200 Millionen. Dann sind wir schon bei den 40 Millionen, die zusätzlich kommen, alles miteinander höchst ungleich verteilt. Also es ist nicht einfach immer so, dass irgendetwas kritisiert wird, sondern man muss sich die Sachen genau ansehen und dann kann man in Wirklichkeit zielgerichtete Entwicklung umsetzen. Das wirklich Traurige war, das habe ich das letzte Mal schon gesagt: In der Analyse hatten wir wirklich eine super Diskussion, alle miteinander, die Fraktionen, die BezirksvorsteherInnen, das KDZ. Kaum ist es darum gegangen, dass wir wirklich Lösungsansätze finden, wurde überhaupt nicht mehr diskutiert. Die SPÖ hat etwas vorgeschlagen, die NEOS haben es zur Kenntnis genommen, und das ist halt jetzt rausgekommen. Ein Punkt davon, wie jetzt die Rezentralisierung der Energieversorgung, findet hier in der Gesetzesvorlage statt, die andere Diskussion haben wir am 21. Dezember. Ich danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher: Und im Übrigen brauchen wir ein Energieeffizienzgesetz!) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da Kollege Margulies ja der Wächter darüber war, was hier jetzt diskutiert wird und was nicht, und die Campusschulen zum Thema gemacht hat, nehme ich mir als Berichterstatter heraus, dazu kurz etwas zu sagen. Meiner Meinung nach sind die nämlich auch gar nicht in diesem Poststück, aber ich darf kurz erzählen. Ich war ja eine Zeit lang dafür verantwortlich und als für Energie verantwortlicher Stadtrat bin ich es noch immer. Es gibt natürlich nicht nur Campusstandorte im 21. und im 22. Bezirk, sondern im 2., im 3., im 10., im 11., 14., im 21., im 22. und im 23, im 2. sogar mehr als im 21. Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie auch in diesem Initiativantrag eben nicht nur ein paar, die du da als verschworene Gruppe wähnst, sondern so ziemlich alle in Wien profitieren und damit auch die Bürgerinnen und Bürger. Die Bezirke haben hier, ganz besonders, was die Instandhaltung der Schulstandorte betrifft, sehr, sehr viel Last geschultert, unterstützt durch die Stadt mit den beiden Schulsanierungspaketen, und sie schulterten sehr, sehr viel Last, was die steigenden Energiekosten betrifft. Insofern ist es aus meiner Sicht ein sehr, sehr guter Vorschlag. Vielleicht darf ich ganz kurz auch noch die Geschichte richtigstellen, was die Entlastung bei den Kosten für das Facilitymanagement bei den Campusstandorten betrifft, darum ging es nämlich bei dem Ansatz, der damals dezentralisiert wurde: Da ging es darum, dass die Bezirke vor der Rezentralisierung dieses Ansatzes bei Campusstandorten die Schulwarte hätten zahlen müssen, wobei sie bei allen anderen Standorten die Stadt zentral zahlt. Es ist also genau andersrum, als du gerade geschildert hast. Wie auch immer, ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und Abg. Kieslich beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und Abg. Kieslich beschlossen worden. Postnummer 9 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 - 60. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994 - 67. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 66. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz - 19. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995 - 41. Novelle zur Pensionsordnung 1995, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz - 22. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz und das Wiener Bezügegesetz 1995 - 19. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995 geändert werden - 3. Dienstrechtsnovelle 2022. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Margulies. Ich erteile es ihm. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Es scheppert schon ordentlich, wenn man an der Glasscheibe ankommt. Ich glaube eigentlich, wir könnten sie entfernen. Wir sitzen alle ohne Mundschutz oder irgendetwas hier und haben eine Glasscheibe vor uns. Ich verstehe es einfach nicht. (Allgemeiner Beifall.) Vielleicht schaffen wir das für das nächste Mal. Ich schicke gleich vorweg: Sollten wir uns in der nächsten Corona-Welle befinden und dann alle wieder mit Maske hier sitzen, ist es selbstverständlich, dass wir sie dann wieder herstellen und putzen, und so weiter. So lange die Situation aber so ist, wie sie eben ist, glaube ich, dass es tatsächlich überflüssig ist. Ich wollte mich vorhin zu einer tatsächlichen Berichtigung melden. Ich hoffe, Sie erlauben mir, eine halbe Minute auf meinen Vorredner StR Czernohorszky einzugehen, was nämlich bei den Campusschulen passiert ist. Es ging nicht nur um die Schulwarte, es ging auch um die Leasing-Raten, denn sonst wären es ein paar 10 oder 100.000 EUR gewesen und nicht Millionen, was sich der 21. und 22. Bezirk seit vielen, vielen Jahren ersparen. Nichtsdestoweniger komme ich zur 3. Dienstrechtsnovelle zurück und will es ganz kurz machen. Mit gutem Grund und mit gutem Recht wurden die Pensionszuckerl für Altabgeordnete, AltstadträtInnen mit dem neuen Wiener Bezügegesetz 1997 abgeschafft. Ich weiß, es sind nur mehr sehr wenige Pensionen, aber dafür sehr hohe. Eigentlich glaube ich, dass man in Zeiten wie diesen doch einen symbolischen Akt setzen sollte. Genau diese Politikerprivilegien, die es früher gegeben hat, bei den wirklich hohen Pensionen ist es legitim, zu sagen, dass man selbst in Zeiten wie diesen eine Pensionserhöhung aussetzt. Ich versuche es, ohne jetzt den Antrag genau vorzulesen: Es geht um diejenigen Funktionäre und Funktionärinnen, wie es noch im alten Bezügegesetz 1995 genannt ist, die einen Anspruch auf einen Ruhegenuss haben. Der Abänderungsantrag sieht vor, dass für alle diese Bezüge, die 5.670 EUR - das ist auch die Grenze, die sozusagen bundesseitig entwickelt wurde - übersteigen, bis zur Bemessungsgrundlage - das ist sozusagen das Gehalt eines Nationalratsabgeordneten, das sind genau unsere Bezüge, das ist die Bemessungsgrundlage des Gehalts eines Nationalratsabgeordneten - eingeschliffen wird und dass alle, die darüber hinaus eine FunktionärInnenpension auch nach dem Bezügegesetz 1995 beziehen, keine Pensionserhöhung erhalten. Ich glaube, wenn man gegenwärtig als wirkliches Politikerprivileg eine Pension von knapp 9.000 EUR hat, dann braucht man tatsächlich selbst in Zeiten wie diesen dafür keine Pensionserhöhung. Ich danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Spitzer. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Damit hier nicht der Eindruck entsteht, wir beschließen heute irgendwelche Pensionszuckerl ausschließlich für Reiche und Superreiche, lassen Sie mich vielleicht doch in aller gebotenen Kürze zusammenfassen, worum es in den beiden Tagesordnungspunkten 8 und 9 tatsächlich geht. Worum geht es also in der 3. Dienstrechtsnovelle? - Im Wesentlichen geht es darum, dass die Pensionserhöhung 2023 für die öffentlich Bediensteten in unserer Stadt an die Erhöhung des Bundes angepasst werden soll. Da gibt es wohl nichts daran zu rütteln, das ist gut und auch richtig so. Es wird weiters zur Verbesserung der Kaufkraft eine zusätzliche Direktzahlung, speziell an die BezieherInnen der kleinen und mittleren Pensionen geben. Auch das ist hoffentlich unstrittig und gut und richtig. Ebenso in Anlehnung an die BundespensionistInnen soll die erstmalige Anpassung der Ruhebezüge im erstfolgenden Kalenderjahr und nicht wie bis jetzt im zweiten erfolgen. Es wird darüber hinaus eine Modellfunktion des Operationstechnischen Assistenten, der Assistentin geben, also eine neue Bedienstetengruppe. Die Urlaubsersatzleistung muss an die Rechtsprechung des EuGH angepasst werden. Auch das ist eine Notwendigkeit. Es verankert übrigens, Kolleginnen und Kollegen, die Ausweitung zur Einhaltung von Strafregisterauskünften, speziell bei Sexualstraftaten oder über Tätigkeitsverbote in den Bereichen, wo Personen betreut werden, die wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder geistige Behinderung wehr- und schutzlos sind. Letztlich geht es auch darum, dass die Senkung des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds, nämlich von 3,9 auf 3,7 Prozent, nicht erst 2025, sondern bereits in den Kalenderjahren 2023 und 2024 wirksam wird. In der 20. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz geht es im Wesentlichen um ein fürchterliches Wort: Entgelterhöhungszweckzuschuss. Das klingt schlimm, ist aber grundsätzlich etwas Gutes, das der Bund den Ländern speziell für den Bereich des Pflege- und Betreuungspersonals zur Verfügung stellt, weil sich da doch in letzter Zeit auf Grund von Kompetenzverschiebungen auch Zusatzleistungen ergeben haben. Die rechtliche Grundlage beschließen wir heute, die eigentliche Erhöhung dann im kommenden Gemeinderatsausschuss Klima, Umwelt, Demokratie und Personal. Die Sozialreferentinnen und -referenten der Länder haben sich in ihrer Konferenz ja darauf geeinigt, dass alle Bediensteten, die in diese Zielgruppendefinition hineinpassen, und zwar unabhängig von ihrer jeweiligen Berufsgruppenzugehörigkeit, Österreich-weit den gleichen Betrag auch nach einheitlichen Spielregeln als Bonus ausbezahlt bekommen. Das ist auch gut so. Die Auszahlung erfolgt übrigens auch einheitlich in ganz Österreich, und zwar völlig unabhängig von den Bundesländern oder vom Arbeitsort oder vom Hauptwohnsitz. Wann wird ausgezahlt? - Zu einem jeweils festgelegten Stichtag, bei Teilzeitkräften natürlich aliquot, und selbstverständlich auch an alle Beschäftigten, die sich in dieser Zeit in Karenz oder in Bildungsurlaub befinden. Für das Jahr 2022 soll es noch eine Einmalzahlung, und zwar jetzt im Dezember geben, für 2023 dann eine Auszahlung in mehreren Teilbeträgen, in mehreren Tranchen. Ausgehend vom Sockelbetrag von 2.000 EUR brutto und dem Durchschnittswert der Dienstgeberbeiträge von rund 23 Prozent ergibt sich also für die Entgelterhöhung 2022 ein Bruttobetrag von 1.624 EUR. Zum Schluss: Wer ist anspruchsberechtigt? - Den Anspruch haben dann alle Bediensteten, die zum Stichtag 30. November beziehungsweise 1. Dezember 2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien stehen und in der Zeit zumindest einen Monat im Pflege- oder im Betreuungsdienst dieser Stadt waren, Teilzeitbeschäftigte wie vorhin natürlich entsprechend aliquot ihres Beschäftigungsausmaßes. Alles in allem, Kolleginnen und Kollegen, wie ich denke, eine sinnvolle, nötige und vor allem auch eine sehr faire Novelle, und ich ersuche daher um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Huemer. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch die ZuseherInnen allerlei Geschlechts und jederlei Geschlechts begrüße ich ganz herzlich. Ich möchte mich auch noch ganz kurz zur 20. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz äußern. Es klingt ja sehr lapidar, nur die 20. Novelle, aber dahinter verbirgt sich eben tatsächlich etwas sehr Großes, nämlich, ich würde schon sagen, eine der größten Verbesserungen für die Pflege in den letzten Jahrzehnten, die Pflegereform, und darin der Pflegebonus als wichtiger Teil inkludiert. Kollege Sittler hat es ja schon ausgeführt (Abg. Mag. Gerhard Spitzer: Spitzer!), ich möchte einfach dazu noch von unserer Fraktion Stellung nehmen. Insofern ist es von meiner Seite eine Freude, dass mit diesem Rechtsakt, der formal recht klein wirkt, etwas sehr Großes bewegt werden wird. Die Auszahlung des Pflegebonus kommt in die Zielgerade. Das ist gut und wichtig, und an die 31.000 bis zu 33.000 Bedienstete - ich habe jetzt nicht genau gehört, welche Zahl Kollege Sittler genannt hat (Abg. Mag. Gerhard Spitzer: Spitzer!) - ah, Spitzer, Entschuldigung, ich entschuldige mich -, werden von diesem Pflegebonus profitieren können. Auch eine nachhaltige Verbesserung ihrer Gehälter wird dadurch sichergestellt werden. Selbstverständlich werden wir GRÜNE dieser Novelle, aber auch der anderen Novelle zustimmen. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass hier endlich für die Pflege etwas geleistet wird, dass ihre Gehälter nachhaltig aufgestockt werden. Es ist auch ganz klar, diese Pflegereform, die etwas sehr Großes ist, kann noch nicht das Ende der Fahnenstange sein. Die 570 Millionen des Bundes, die auf Wien heruntergebrochen ungefähr 56 Millionen sein werden, müssen nach 2023, nach 2024 weiter aufgestockt werden. Da ist noch viel zu tun. Ich habe jetzt mit großer Freude vernommen, dass die Auszahlung für 2022 noch im Dezember erfolgen wird. Das ist sehr schön, denn die Pflegebediensteten und auch die Menschen in der Betreuung warten schon sehr lange. Es ist schön, wenn sie das am Dezembergehaltszettel endlich spüren, wofür die Pflegereform auch steht. Was auch wichtig ist, ist, dass der weitere Bonus für 2023 tatsächlich gehaltswirksam nachhaltig und längerfristig inkludiert wird. Auch hier habe ich mit Freude vernommen, dass dem so sein wird. Insofern ist es also eine ganz wichtige und tolle Sache, die wir hier beschließen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Ausführungen von Frau Kollegin Huemer zum Anlass nehmen, um sie zu unterstreichen und zugleich ganz besonders der MA 2 danken, weil sie in sehr, sehr kurzer Zeit sehr sportlich die Ergebnisse von vielen, vielen Verhandlungen in Gesetze gegossen hat, sodass wir das eben heuer noch machen können. Auch ein herzliches Dankeschön möchte ich in diesem Zusammenhang an die Sozialpartner sagen. Es ist ein gutes Beispiel - wir sprechen hier von beiden Gesetzesvorhaben - für die gepflegte Tradition im Haus, auf sozialpartnerschaftlicher Ebene Verbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diskutieren, in dem Fall auch in Österreich-weitem Umfang. Der Herr Gesundheitsstadtrat sitzt jetzt schon hier. Es ist auch das Ergebnis der Gespräche der Gesundheits- und Soziallandesrätinnen und -landesräte mit den Sozialpartnern. Daher ein Danke an alle Beteiligten. Es ist eine sehr, sehr positive Sache. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Bevor wir nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage kommen, darf ich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Margulies, Huemer, Ellensohn, Kickert und Arsenovic, der den Klubs vorliegt, zur Abstimmung bringen. Ich ersuche alle Abgeordneten, die dem Abänderungsantrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind der Antragsteller, die GRÜNEN, sowie die FPÖ. Damit hat der Abänderungsantrag keine Mehrheit. Ich komme nun zur Abstimmung der Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben, - Ich stelle die Einstimmigkeit mit den Stimmen der SPÖ, der NEOS, der ÖVP, der GRÜNEN, der FPÖ und des Abg. Kieslich fest. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier kann ich die Einstimmigkeit feststellen. Postnummer 8 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes mit dem das Wiener Bedienstetengesetz geändert wird - 20. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich ersuche ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 5 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG und das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz 2017 geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Hacker. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorgelegten Gesetzesvorschlag. Danke vielmals. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Seidl. Ich erteile es ihm. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren! Dem Wunsch des Herrn Landesrates können zumindest wir Freiheitlichen nicht folgen. Dem vorliegenden Gesetz so zuzustimmen, werden wir unter Garantie nicht machen. An die Klubs ist es ausgesandt worden. Wir stellen einen Antrag auf Absetzung dieses Geschäftsstückes, nicht, weil uns mehr oder weniger der Gesetzesinhalt nicht gefällt, an sich ist es eine relativ unspektakuläre Geschichte, es sollen datenschutzrechtliche Notwendigkeiten eingearbeitet werden. Ich behaupte einmal, unter normalen Voraussetzungen würden wir uns unter Garantie nicht zu Wort melden. Hier ist es aber leider notwendig. Wir haben uns das Gesetz nämlich auch wirklich durchgelesen, meine Damen und Herren, und sind halt draufgekommen, dass da ein paar Dinge drinnen sind, die halt so nicht drinnen sein sollten. Beginnen wir einmal damit, dass in der aktuellen mir zur Verfügung stehenden Version des Gesetzes heute am 23.11.2022 drinnensteht, die Pflegegebührenersätze werden auf volle Schilling gerundet. Ja, okay, gut, ist so. Also ich denke mir schon, das hätte vielleicht auffallen können, wenn man das auch wirklich durchgelesen hätte. Nachdem ich diesen Fehler entdeckt habe, habe ich mir gedacht, okay, gut, jetzt liest du dir das Ganze durch, und ich bin dann insgesamt auf drei Geschichten draufgekommen, wo ich für mich erkannt habe, dass es doch wohl nicht so sein kann. Im aktuell noch bestehenden Gesetz wird unter anderem auf den Bundesminister für Arbeit und Soziales verwiesen, der da mit eingebunden werden soll. Das eine oder andere Mal steht auch im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf drinnen, der Bundesminister für Arbeit und Soziales soll etwas machen. Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landesrat, ich glaube, ich brauche Ihnen das nicht sagen. Gerade hier in dem Rahmen werden 100 politische Menschen hoffentlich wissen, dass diese beiden Bundesminister zwei unterschiedliche Persönlichkeiten sind. Also welchen meinen wir jetzt, den für Arbeit oder den für Soziales? Auf alle Fälle gibt es den einen nicht mehr. Auch das ist etwas, was man ändern sollte. Und das Dritte, was dann ebenfalls zu ändern wäre, ist: Bevor man nämlich diese Gesetzesvorlage hier zur Beschlussfassung eingebracht hat, hat man einige Institutionen mit der Bitte angeschrieben, irgendwelche Stellungnahmen abzugeben, ob ihnen das eine oder andere nicht passt. Eine dieser Institutionen, nämlich der Hauptverband, hat an die Stadt Wien zurückgeschrieben: Liebe Freunde der Stadt Wien, wir heißen schon lange nicht mehr, wie ihr uns betitelt, wir haben unseren Namen geändert. Das wurde dann auch eins zu eins in der aktuellen Vorlage so geändert. So weit so gut. Allerdings sollte man spätestens jetzt vielleicht glauben, okay, schauen wir uns vielleicht jene Institutionen an, die nicht angeschrieben wurden. Das ist natürlich nicht passiert, und somit haben wir auch die Problematik, dass auch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf drinnensteht, die es so seit vielen, vielen Jahren nicht mehr gibt. Die heißen halt nun mittlerweile anders, und das könnte man alles entdecken. Das könnte man allerdings nur entdecken, wenn man das sinnerfassend liest. Das dürfte nicht passiert sein. Jetzt haben wir halt da ein Gesetz liegen, wo, wie gesagt, Pflegegebührenersätze auf volle Schilling gerundet werden, und so weiter, und so fort. Aus dem Grund, meine Damen und Herren, ersuchen wir um Absetzung dieses Geschäftsstückes. Zurück an den Start, lesen wir uns das vielleicht noch alle sinnerfassend gemeinsam durch und schauen halt, dass wir dann in der nächsten Landtagssitzung eventuell ein Gesetz beschließen können, das unserem Anspruch entspricht. Denn das kann nicht der Anspruch des Weiner Landtages sein, solche Gesetze hier vorzulegen. Es ist mehr oder weniger eine Düpierung des Landtages, wenn man so etwas vorlegt und von uns verlangt, wir sollen dem zustimmen. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Dr. Gorlitzer. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf des Wiener Krankenanstaltengesetzes geht es in Wahrheit darum, dass die Bewilligung der Ausbildungsstellen der Ärzte an die städtischen Krankenhäuser, an das Land übertragen wird. Ab 2023 sollen die Zuständigkeit der Zulassung der Ausbildungsstellen und die Qualitätssicherung von den Ärztekammern an das Land Wien übertragen werden. So weit so gut, weil ja auch die personelle Ausstattung der Wiener Spitäler Landeskompetenz ist. Wir werden von der Wiener Volkspartei ganz genau darauf achten, dass auch in Zukunft eine ordentliche Ausbildung in den Gesundheitsberufen gewährleistet wird. Das sage ich deswegen, weil Herr StR Hacker im letzten Gesundheitsausschuss gesagt hat, das wird kein Problem werden. Wir werden eine Kommission bilden, die das machen wird, das ist eh ganz einfach. Das wird aber nicht ganz so einfach werden, denn wir stehen schon seit Jahren vor dem Problem eines hilflosen Schwundes von Fachkräften in den Wiener Spitälern. Das ist ein bisschen ein Kopf in den Sand Stecken, wenn man dem nicht Rechnung trägt. Warum ist das Thema Ausbildung so wichtig? Es ist auch ein Herzensanliegen für mich und auch für die Wiener Volkspartei. - Weil eine gute Ausbildung der jungen Kolleginnen und Kollegen und auch der Pflegekräfte ein Garant dafür ist, dass wir auch in Zukunft ein qualitätsvolles und funktionierendes Gesundheitssystem für alle Wienerinnen und Wiener haben werden. Die Rahmenbedingungen sind schwer, um eine adäquate Ausbildung zu ermöglichen. Erstens wird es in den nächsten zehn Jahren eine Pensionierung von zahlreichen Fachärztinnen und Fachärzten geben und dadurch wird es zu einem ordentlichen Braindrain aus dem Spitalsbereich kommen. Durch das vorliegende Gesetz können Sie sich das leicht ausrechnen, Sie haben ja dann Einsicht in die Ärzteliste. Außerdem wird das Arbeitszeitgesetz bald keine Ausnahmen, wie zum Beispiel die "Opt-out"-Lösungen, mehr bieten, denn derzeit sind Wochenarbeitszeiten - da werden sich jetzt die Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen anhalten und tief Luft holen müssen - von bis zu 72 Stunden pro Woche möglich. Durchschnittlich sollen 48 Stunden nicht überschritten werden, werden sie aber derzeit. Die Ausbildungsordnungen, die derzeitig vorliegen, basieren auf Zeiten, wo es noch gar kein Arbeitszeitgesetz gegeben hat. Da wurden noch viel längere Zeiten im Spital verbracht. Jetzt ist es so, dass die Kolleginnen und Kollegen diese Arbeitszeit einhalten müssen und damit auch weniger Erfahrungen sammeln können, weil sie weniger Zeit im Spital verbringen. Ein weiterer Aspekt ist zu beachten. Die Gesundheitsberufe werden immer mehr bevorzugt durch Frauen angetreten. Es ist verständlich, dass junge Frauen auch andere Bedürfnisse haben, vor allem in Bezug auf die Kinderbetreuungszeiten. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Das betrifft nicht nur Frauen! Tut mir leid! Das ist ein echtes Bedürfnis!) Bis jetzt wurden die Ausbildungsstellen von den Ärztekammern monitiert und auch visitiert und überprüft. Ich bin der festen Überzeugung, das soll auch weiterhin so passieren, nur muss man das auch festlegen und benennen. Die Ausbildungen werden von den Fachgesellschaften laufend adaptiert und sollten auf den neuesten Stand der Wissenschaft gebracht werden. Grundsätzlich braucht Wien eine Ausbildungsoffensive für alle Gesundheitsberufe, und da braucht es auch ein bisschen mehr Feingefühl und ein bisschen mehr Hirn dazu. Da geht es nicht um die Gehälter, es geht auch darum, wie man mit älteren Kolleginnen und Kollegen umgeht, die ihr Wissen eigentlich vermitteln sollten. Bis jetzt ist es so, wenn man ausbildender Arzt ist, hat man weder einen finanziellen noch einen zeitlichen Benefit davon. Man hat einfach nur das Dankeschön der jungen Kollegen. Das ist zwar auch schön, aber trotzdem wird es in Zukunft nicht reichen. Wir brauchen Anreize, um die Ausbildungen besser zu gestalten, zum Beispiel, dass man ältere Fachärzte über zum Beispiel 60 Jahre von Nachtdienstverpflichtungen befreit und dafür diese Zeit in Ausbildung investiert. Ebenso gilt das im Pflegebereich. Auch die Pflegeausbildung muss viel bunter werden. Es braucht mehr Multiprofessionalität und auch mehr Kompetenzerweiterung, vor allem im Bereich der Pflegeassistenten und PflegefachassistentInnen. Wenn man sich in Tirol oder Salzburg umschaut, gibt es schon die Möglichkeit zur Ausbildung einer Operationstechnischen Assistenz, die durchaus sinnvoll ist und in angloamerikanischen Staaten schon längst umgesetzt wurde. Es braucht einen einfacheren Zugang und einen praxisorientierten Zugang zu den Pflegeberufen auch für Nicht-EU-Bürger, und das muss man adäquat ermöglichen. Zuletzt zum Thema Bürokratie: Vor 20 Jahren hat eine Krankengeschichte eine Dicke von 5 cm gehabt. Wenn Sie jetzt eine Krankengeschichte mit dem gleichen Fall vor sich liegen haben, beträgt die Dicke der Krankengeschichten ungefähr 25 cm - das ohne jeden nennenswerten Informationszugewinn. Worauf basiert das? - Der höchste Zuwachs des Spitalspersonals war im Bereich der Verwaltung. Das Verwaltungspersonal hat um 10 Prozent zugenommen. Jedes Verwaltungspersonal holt einen neuen Zettel heraus, den man ausfüllen darf, und so kommt es zu einer sinnlosen Vervielfachung der Bürokratie auf Kosten der Ausbildungszeit. Meine Damen und Herren, Sie sehen also, es ist im Bereich der Ausbildung im Gesundheitssystem noch viel zu tun. Wir werden nicht müde werden, entsprechende Begleitmaßnahmen zu fordern und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Parteien und allen Stakeholdern in diesem Bereich. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort übergebe, eine Bitte an die Technik: Mir ist gerade zugetragen worden, dass man recht schlecht versteht und dass es auch immer Pfeiflaute, scheinbar Rückkopplungen, gibt. Vielleicht kann man sich das kurz näher ansehen. Vielen herzlichen Dank. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Deutsch. Ich erteile es ihm. Abg. Christian Deutsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann eigentlich unmittelbar an Kollegen Gorlitzer anschließen und festhalten, dass der größte Ausbildner im Gesundheitswesen in Wien der Wiener Krankenanstaltenverbund ist, hier auch große Leistungen erbracht werden und dass es natürlich das Interesse aller sein muss, dass es eine gute, qualitätsvolle Ausbildung gibt und dafür auch die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das ist ja auch immer wieder ein Thema, das in der Gesundheitsplattform angesprochen wird, etwa, wenn ich daran denke, dass es darum geht, den Ausbildungsschlüssel zu verändern. Da werden sich viele bewegen müssen. Auch die Ärztekammer wird sich hier bewegen müssen, die auch eingeladen ist, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, eine Einladung, die ja auch immer wieder von unserem Gesundheitslandesrat ausgesprochen wurde. Zum vorliegenden Gesetzestext einige Worte: Es geht also um eine Novelle, mit der das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 und das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz 2017 geändert werden, womit dann die Wiener Landesregierung und der Gesundheitsfonds ermächtigt werden, die im Ärztegesetz aus dem Jahre 1998 aufgelisteten Daten aus der Ärzteliste und der Ausbildungsstellenverwaltung für ÄrztInnen, die in Wien Berufssitz oder Dienstort haben, über standardisierte elektronische Schnittstellen zu verarbeiten. Was ist damit gemeint? Worum geht es? - Es geht darum, dass damit der Regionale Strukturplan Gesundheit erstellt werden kann, Qualität gesichert wird, es geht um die Sicherstellung der Angelegenheiten der Zielsteuerung Gesundheit. Es geht nicht um irgendetwas, wie Kollege Seidl es darzustellen versucht hat, als wäre es unwesentlich, sondern es geht darum, was gerade auch für die Planung notwendig ist, etwa für die Planung des Rettungswesens und zur Sicherstellung der öffentlichen Krankenanstaltspflege. Es geht also um Datenerfassung durch den Wiener Gesundheitsfonds, die Erfassung und Weitergabe von Daten, die Tätigkeit des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger als Verbindungsstelle und Betreiber dieser Zugangsstelle. Und die Rechtsträger von Fonds-Krankenanstalten werden aber auch zur Datenerfassung und Datenweitergabe an den Gesundheitsfonds verpflichtet. Das Interessante war, dass im Begutachtungsverfahren selbst, das ja auch ein sehr umfangreiches war, keine wesentlichen Änderungen eingebracht worden sind. Bei den von Kollegen Seidl angesprochenen Stellen, nämlich dass sich statt Euro noch der Schilling-Begriff findet beziehungsweise andere Namensbezeichnungen, ist es einfach, dies zu ändern, nämlich indem Sie dem heutigen Abänderungsantrag zustimmen. (Abg. Stefan Berger: Ein bisschen peinlich, würde ich sagen! Beschämend!) Das ist einfach, mit dem Abänderungsantrag wird nämlich nun die Bezeichnung "Kammer der Wirtschaftstreuhänder" auf die neue Bezeichnung "Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" geändert, ebenso an zwei Stellen ein Satz, in dem der Begriff Schilling angeführt war. Was die Ministeriumsbezeichnungen betrifft, muss ich Ihnen sagen: Wenn ich allein daran denke, wie oft in den letzten drei Jahren Ministerwechsel waren und das Ministeriengesetz geändert werden musste, müsste sich der Wiener Landtag ja nahezu jedes Mal in einer Sitzung hier mit einer Änderung des Gesetzes beschäftigen. (Abg. Stefan Berger: Dann sollte man sich die aktuelle Geschäftseinteilung anschauen!) Daher würde ich das auch nicht so dringend empfinden. Ich ersuche daher, dem Absetzungsantrag nicht zuzustimmen und dem Abänderungsantrag, wenn Sie ein Interesse daran haben, dass die von mir vorgetragenen Punkte auch zu Realisierung kommen, zuzustimmen. Danke. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Stefan Berger: Das ist ihr Qualitätsanspruch an ein Gesetz!) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Gerade noch in der Zeit, sagen wir einmal. Es gibt noch eine Nachmeldung von Kollegen Seidl. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Ganz kurz noch zu meinem Vorredner: Ich habe es eh vermieden, das Wort "Peinlichkeit" in den Mund zu nehmen, aber - also nicht böse sein - Fremdschämen ist mittlerweile angesagt. Wenn Sie uns heute erklären, es gibt so viele Änderungen in den Ministerien: Noch einmal, das ist ein Gesetz, das mit heutigem Tag oder in den nächsten paar Tagen in Kraft treten soll. Da ändert man die Ministerienbezeichnung nicht, sondern belässt eine Ministeriumsbezeichnung aufrecht, die es aktuell nicht gibt? Herr Kollege, das kann es doch wohl nicht sein. Wenn das Ihr Anspruch ist, Gesetze zu machen, dann Gratulation. Es ist wirklich an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Wir werden Ihrem Abänderungsantrag also somit unter Garantie nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Nun liegen aber wahrlich keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, ich habe aus der Debatte verstanden, dass zu dem eigentlich wichtigen Teil dieser Gesetzesnovelle eine sehr breite Zustimmung kommen wird, und dafür bin ich sehr dankbar. Das ist das wirklich Wesentliche. Eine kleine Anmerkung: Ich bin bekannterweise kein Verfassungsexperte, aber ich erinnere mich, es gab einmal einen Minister, der, glaube ich, zuvor Rechnungshof-Präsident war, der mit dem Vorhaben tragisch gescheitert ist, die gesamte österreichische Legistik nach diesen Vorstellungen durchzuarbeiten, dass alle Gesetze mit den richtigen Bezeichnungen irgendwann einmal im RIS stehen. Faktum ist, dass die Novelle, die wir heute beschließen, Teil eines gesamten Gesetzeskonstrukts ist, wo der Bundesgesetzgeber selbst das Grundsatzgesetz dazu formuliert hat, wo ebenfalls die falschen Ministerien drinnen sind. Ich glaube, wir werden alle den Weg zu dem richtigen Ministerium finden. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das glaube ich! Dort zahlst dann mit Schilling ein!) In diesem Sinne bitte ich um eine entsprechende Zustimmung zu den wirklich wichtigen inhaltlichen Teilen dieser Veränderung. Danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Mir liegen nun einige Anträge vor. Als ersten bringe ich laut Geschäftsordnung den Antrag auf Absetzung zur Abstimmung. Es ist ein Antrag der FPÖ, unterstützt von den Abgeordneten Krauss, Seidl, Matiasek, auf Absetzung des Poststückes. Ich ersuche alle Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ausschließlich der Antragsteller selbst. Damit hat der Antrag auf Absetzung keine Mehrheit. Ich darf dann als Nächsten den Abänderungsantrag der Abgeordneten Deutsch, Wagner, Mörk, Gara und Huemer zu Postnummer 5 zur Abstimmung bringen und ersuche alle Mitglieder des Landtages, die diesen Abänderungsantrag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die Unterstützung der Sozialdemokratie, der NEOS, der GRÜNEN, der Volkspartei gegen die Stimmen der FPÖ und des Abg. Kieslich. Der Abänderungsantrag hat somit eine Mehrheit. Somit komme ich nun zur Abstimmung der Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang und unter Einschließung des Abänderungsantrages zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen der GRÜNEN, der Sozialdemokratie, der NEOS, der Volkspartei mehrstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Hier erkenne ich jetzt die Einstimmigkeit. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die diesem Gesetz auch in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Hier sehe ich wieder das Abstimmungsergebnis. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNEN beschlossen worden. Wir kommen nun zur Postnummer 6 der Tagesordnung. Postnummer 6 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kindergartengesetz - WKGG geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Lhptm-Stv. Wiederkehr. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich darf dazu mitteilen, dass sich Herr Abg. Oxonitsch bei den Postnummern 6 und 7 als befangen erklärt und an der Abstimmung nicht teilnimmt. Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Ich darf nur daran erinnern, dass ich um 16 Uhr für die Dringliche unterbrechen werde. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Es geht heute um Kinderschutz und die Kinderrechte. Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung, jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Kinder, die Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden, haben ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Die Rechte von Kindern sind in Österreich im Bundes-Verfassungsgesetz über die Rechte von Kindern festgehalten, 1992 schon als Ratifizierungsakt der UN-Kinderrechtekonvention sowie im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und in den jeweiligen Kinder- und Jugendhilfegesetzen der Bundesländer verankert. Die Kinderrechte schützen nahezu den gesamten Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen. Sie sind eingeführt worden, um allen Kindern die Voraussetzungen für ein bestmögliches Entwickeln und Entfalten gewährleisten zu können. Trotz dieser klaren Gesetzeslage, die wir haben, die Verankerung von Kinderrechten auf so vielen Ebenen, bis auch in den Verfassungsrang und einer UN-Konvention, zeigen uns aktuelle Beispiele immer wieder, dass wir in Bezug auf Kinderrechte und Kinderschutz nicht genug tun können und dass wir auch nicht genug tun können, um Kinderrechte und Kinderschutz zu verstärken. Es sind auch immer wieder aktuelle Fälle und Beispiele, die uns Anlass dazu geben, um darüber nachzudenken, ob das, was getan wird, genug ist. Gerade im Bereich der Kindergärten, aber auch im Bereich der Schulen, war es jetzt ganz speziell auch im Mai dieses Jahres der Fall, dass uns Missbrauchsfälle in einem Wiener Kindergarten sehr erschüttert und dazu veranlasst haben, auf der einen Seite einen Schritt weiterzugehen, was den Kinderschutz betrifft, aber auch der Wirksamkeit im Sinne der Erfüllung kinderrechtlicher Verpflichtungen noch einmal nachzugehen und diese zu überprüfen. Ich bin sehr froh, dass mit diesem Anlassfall im Mai einiges passiert ist und auf den Weg gebracht wurde und dass in dem aktuellen Fall Vizebürgermeister und Stadtrat Wiederkehr nach den Vorfällen sofort angekündigt hat, zu handeln und, was am Allerwichtigsten ist, auch zukünftig einen klaren und transparenten Umgang zu leben, was Information der Eltern betrifft, was den Umgang mit solchen Situationen betrifft. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Dass dies geschieht, haben wir auch in aktueller Zeit schon beobachten können. Seit dem Mai dieses Jahres ist auf diesem Gebiet einiges passiert, wenn ich jetzt auf den Bereich Kindergarten und Kinderschutz schaue. Die Thematik der Unternehmenskultur, der Fehlerkultur, der Verbesserung des Betriebsklimas wurde aufgegriffen, es wurde eine Ombudsstelle angekündigt, wo bereits ein Konzept vorliegt. Es gibt seitdem eine Einrichtung einer telefonischen Hotline mit speziell auf Krisenkommunikation geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Anlassfall. Es gibt ein unmittelbares Angebot von Mediation, von Supervision und Coaching im Bedarfsfall, nicht nur für Pädagoginnen und Pädagogen, sondern auch Angebote und das Abholen von Eltern und ihren Kindern. Es wurde auch eine Risikoanalyse für die Identifizierung von Risikopotenzialen durchgeführt, die Bewertung von Risikopotenzialen, und aus diesen Ergebnissen erste Handlungsfälle abgeleitet. Was wir heute hier auf den Weg bringen, ist aber das Allerwichtigste, nämlich, den Kinderschutz in den beiden Gesetzen, die es hier betrifft, gesetzlich zu verankern, nämlich dem Wiener Kindergartengesetz und dem Wiener Tagesbetreuungsgesetz. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) So banal oder einfach das klingen mag, dieses Thema jetzt gesetzlich zu verankern, so wichtig sind die gesetzliche Verankerung und die Sicherstellung für die Sensibilisierung des Kinderschutzes, dass der Schutz von Kindern vor physischer, vor psychischer Gewalt zu einer gewichtigen und wichtigen und nicht wegzudenkenden Aufgabe im elementaren Bildungseinrichtungen gehört. Was damit einhergeht, ist ein verpflichtendes Kinderschutzkonzept, verpflichtende Kinderschutzbeauftragte für Kindergärten und Kindergruppen sowie ein Krisenleitfaden auch für Tagesmütter und Tagesväter und einschlägige Fortbildungen zu dem Thema. Das wird von Expertinnen und Experten lange gefordert, und ich bin echt froh darüber und freue mich sehr, dass Wien Vorreiterin in diesem Thema ist und im Zuge der Gesetzesnovelle vor allem auch in der Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten aus dem Kinderschutzbereich gemeinsam mit der Polizei, mit der Abteilung Kinderschutz, extrem viel erarbeitet wurde und wir das heute auf den Weg bringen können. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Wir haben mit der Schaffung der Kompetenzstelle Kinderschutz im Elementarbereich in der Kinder- und Jugendhilfe die notwendige Ressource für Maßnahmen rund um Beratung, rund um Unterstützung und Kontrolle der Kinderschutzgesetze sowie auch eine Drehscheibe für die Vernetzung mit den externen Expertinnen und Experten geschaffen. Ich möchte auf ein wichtiges Thema eingehen, weil heute auch Anträge vorliegen. Ich bin auch froh, dass wir in diesem Haus, glaube ich, mit einer Stimme sprechen. Trotzdem hat dieser Antrag zur Gesetzesnovelle heute im Ausschuss keine Mehrheit gefunden, weil es heißt: Na ja, das muss man auch dementsprechend finanziell unterstützen, wenn die Träger das machen würden. Ich möchte hier eines betonen, wenn wir das Thema Kinderschutz verankern: Das Thema Kinderschutz per se sollte in keiner einzigen elementaren Bildungseinrichtung ein zusätzliches Thema oder etwas sein, womit man sich vorher nicht auseinandergesetzt hat. Kinderschutz, die Auseinandersetzung mit der Sicherstellung der Unversehrtheit der Kinder muss auch bisher die Basis einer jeden Trägerorganisation gewesen sein. Das setzen wir wirklich voraus! Dass wir das jetzt gesetzlich verankern, ist wieder ganz ein anderes Thema. Das mit einer zusätzlichen finanziellen Gebarung zu kontextualisieren und deswegen diesem Gesetzentwurf hier nicht zuzustimmen, kann ich absolut nicht nachvollziehen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Auch die Fortbildungsmaßnahmen, die jetzt gefordert sind, die verpflichtend vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten von 16 Stunden, sind keine zusätzlichen, nein, sie werden zum Thema Kinderschutz und Kinderrechte kontextualisiert. Das heißt, es wird inhaltlich der Schwerpunkt darauf gelegt und es geht wirklich um gesetzliche Verankerung, Sensibilisierung in diesem Bereich und dass wir sicherstellen, dass sich jeder Träger, jedwede Organisation und jeder, der in dieser Stadt mit Kindern zu tun hat, seien es Tagesmütter, Tagesväter, die Kindergärten, die Kindergartengruppen mit diesem Thema beschäftigen. Ich glaube, mit dieser gesetzlichen Verankerung bringen wir hier einiges auf den Weg, und ich finde es wirklich, wirklich schade, dass wir hier jetzt eben in diesem Fall nicht mehr mit einer Stimme sprechen. Dieses Gesetz, das heute vorliegt, beziehungsweise die zwei Gesetze beschäftigen sich nicht nur mit dem Kinderschutz, sondern es wurde auch das Thema Nachsicht geregelt, eine Nachsichtbestimmung, aber auch das Thema Rechtsgrundlage für die Veranlassung einer faktischen Schließung von Kindergärten wird hier behandelt. Vielleicht nur kurz zum Thema Nachsicht: Damit wird auf der einen Seite dem Fachkräftemangel Rechnung getragen und auf der anderen Seite der Erfordernis, dass wir die Qualität in den Wiener Kindergärten aufrechterhalten wollen. Das ist ein Thema, das sehr stark polarisiert, das sehr stark diskutiert wurde, wo ich aber froh bin, dass wir das gemeinsam mit den Trägerorganisationen erarbeiten konnten, und ich glaube und ich hoffe doch, bei vielen und bei den meisten, ich glaube, sogar zu sagen, bei fast allen, auf Zustimmung gestoßen ist. Es wird in Zukunft ein Anzeigeverfahren statt einem Bewilligungsverfahren geben, das macht die Verfahren einfacher. Man ermöglicht den TrägerInnen einen flexibleren Personaleinsatz, man gewährleistet ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot, und diese Neuregelung führt auch zu Rechtssicherheit bei den Trägerinnen und Trägern. Damit wir aber die Qualität nicht aus dem Blick verlieren, was ein ganz wichtiger Punkt ist, werden auch die Anforderungen an die Stelle von Elementar- oder HortpädagogInnen, an das einzusetzende Personal nochmal erhöht: Absolvierung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten, um es beispielhaft zu sagen, sowie mindestens 12 Monate einschlägige Berufserfahrung. Im Hortbereich ermöglicht beispielsweise der Ersatz von Studierenden der Bildungswissenschaften, die genau diese Voraussetzungen mitbringen, aber auch Studierenden des Lehramtes oder der Sozialpädagogik, dass sie die nötige Qualifikation mitbringen, diesen Ersatz und diese Nachsichtbestimmungen auch zu erfüllen. Automatische Befristung bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres wird eingeführt. Unabhängig davon ist das nicht entsprechend ausgebildete Personal schon wie bisher unverzüglich zu ersetzen, wenn ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Die Möglichkeit der Nachsicht pro Standort wird auf maximal die Hälfte der Gruppen für maximal zwei Kindergartenjahre in Folge eingeschränkt. Drittes Thema, ganz kurz, dann bin ich auch schon am Ende: Die Rechtsgrundlage für die Veranlassung einer faktischen Schließung und Versiegelung von Kindergärten ist ein ganz wichtiges Thema. Auch in den vergangenen Jahren wäre es oftmals wahrscheinlich hilfreich gewesen. Wir erhöhen den Strafrahmen für das unbewilligte Betreiben von elementaren Betreuungseinrichtungen, und des Weiteren wird erstmals auch die Rechtsgrundlage für die Veranlassung einer Schließung von Kindergärten geschaffen, die ohne Bewilligung betrieben werden. Sehr geehrte Damen und Herren, im Bereich des Kinderschutzes und der Kinderrechte im weitesten Sinne gehen wir heute einen großen Schritt. Wir setzen eine Verankerung im Kindergartengesetz und im Wiener Tagesheimgesetz. Ich bin sehr froh, dass wir das auf den Weg gebracht haben. Es bringt nicht nur jedem einzelnen Kind Verbesserungen, es gibt auch mehr Sicherheit für alle Personen, die rund um das Thema Kinder in Wien arbeiten. Um vielleicht noch auf Anträge ganz kurz einzugehen, was auch das Thema Elementarpädagogik per se betrifft: Dass wir in Summe den Fachkraft-Kind-Schlüssel erhöhen müssen, ich glaube, das wissen wir alle. Jetzt ist ein weiterer Schritt getan, das Umfeld in den elementarpädagogischen Einrichtungen weiter zu verbessern. Viele weitere Schritte werden folgen, und ich bitte trotz allem um die Zustimmung zu diesen zwei Gesetzen. Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist Punkt 16 Uhr. Ich unterbreche daher die Tagesordnung und komme laut § 38 der Geschäftsordnung zum Dringlichen Verlangen der FPÖ. Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass der von den Abgeordneten Maximilian Krauss, Seidl, Matiasek und Berger eingebrachte, an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtete Dringliche Antrag betreffend "Umsetzung Sozialhilfe-Grundsatzgesetz" vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet. Es wurde keine Verlesung des Dringlichen Antrages verlangt. Ich darf den Dank der Schriftführer dafür zum Ausdruck bringen. (Abg Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ihr seid so nett zu uns!) Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrages sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs. 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor, die ich hiermit einstelle. Zur Begründung des Verlangens erteile ich nun Herrn Abg. Maximilian Krauss das Wort. Herr Abgeordneter! Sie sind am Wort. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über 264.000 Menschen beziehen in Österreich Mindestsicherung, und mehr als zwei Drittel davon leben in Wien. Ich glaube, das ist mehr als genug Begründung, sich heute mit diesem Dringlichen Antrag auseinanderzusetzen und auch endlich zu einem Umdenken zu gelangen. (Beifall bei der FPÖ.) Nun ist es aus. Jetzt brauche ich den Aufruf als Erstredner. (Abg. Dominik Nepp, MA: Das war die Begründung!) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Jetzt habe ich verstanden! Ich danke dem Abgeordneten für die Begründung. Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Besprechung des Dringlichen Antrages hat sich Herr Abg. Maximilian Krauss zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich darauf aufmerksam mache, dass auch hierfür die Redezeit, die ich jetzt nochmals neu einstelle, mit 20 Minuten begrenzt ist. Herr Abgeordneter, Sie sind wieder am Wort. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Danke, Herr Präsident. Ich verstehe: Es war ein langer Tag auf dem Präsidium, und da können kleine Unfeinheiten schon passieren. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Jedenfalls ist das Thema aber durchaus ernst. Denn wenn über 260.000 Menschen in Österreich Mindestsicherung kassieren und über zwei Drittel davon, nämlich 67 Prozent, in Wien leben, obwohl wir alle wissen, dass in Wien gerade einmal 25 Prozent der Gesamtbevölkerung Österreichs ansässig sind, dann sehen wir, dass hier viele Dinge gewaltig schieflaufen. Wir müssen feststellen, dass hier viele Dinge in die falsche Richtung laufen und dass die falsche Sozial- und Zuwanderungspolitik, nämlich eine Einwanderungspolitik ins Sozialsystem und direkt in die Mindestsicherung, die von der SPÖ in den letzten Jahren gelebt wurde und jetzt auch leider von den NEOS mitgetragen wird, genau der falsche Weg sind. Und genau dieser falsche Weg hat uns zu diesen katastrophalen Zahlen in Wien geführt. (Beifall bei der FPÖ.) Der Anteil von Nicht-Österreichern bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien betrug bereits im Jahr 2010 43 Prozent. Das heißt: Seit 2010 hätte man erkennen müssen, dass hier etwas gewaltig schiefläuft, wenn über 40 Prozent der Mindestsicherungsbezieher keine österreichische Staatsbürgerschaft vorweisen können. Aber statt in diesen letzten zwölf Jahren umgedacht und endlich Maßnahmen eingeleitet zu haben, um hier gegenzusteuern, haben Sie Ihren falschen Weg, Wien als Magneten für Zuwanderer ins Sozialsystem zu positionieren, weitergelebt. Im Jahr 2016 waren es bereits 47 Prozent, im Jahr 2017 waren es 51 Prozent. Seit 2017, also seit über fünf Jahren wissen wir, dass die Mehrheit der Menschen in der Stadt, die Mindestsicherung beziehen, keine österreichische Staatsbürgerschaft nachweisen können. Und im vergangenen Jahr 2021 waren es 57 Prozent. Es haben also fast 60 Prozent aller Menschen in Wien, die Mindestsicherung beziehen, keine österreichische Staatsbürgerschaft. Fast 60 Prozent der Menschen, die hier vom Staat unterstützt werden, sind Menschen, die keine Staatsbürger sind, die zugezogen sind, die hier leben und es sich auf Kosten der Allgemeinheit gemütlich machen. Und dass Sie jetzt trotz dieser schockierenden Zahlen nicht umdenken, nicht endlich etwas anders machen, sondern ganz im Gegenteil auf Ihrem falschen Kurs bleiben, immer mehr Leute ins Land zu locken und das soziale Füllhorn über ihnen auszuschütten, zeigt, dass Sie politisch nicht nur fahrlässig handeln, sondern mehr als rücktrittsreif sind. (Beifall bei der FPÖ.) Fast 700 Millionen EUR, nämlich 685 Millionen EUR, wurden im Jahr 2021 an Mindestsicherung ausbezahlt, und das sind finanzielle Mittel, die jetzt an anderen Stellen so dringend benötigt werden würden. Wir bräuchten mehr Geld für Alleinerziehende, wir bräuchten mehr Geld für Menschen mit Behinderung, wir bräuchten mehr Geld für Kinder in unseren Schulen beziehungsweise für Pädagogen in unseren Kindergärten. Allein, dieses Geld fehlt an allen Stellen, weil Sie lieber 685 Millionen EUR im Jahr für Menschen auszahlen, die zugewandert sind, oftmals noch nie 1 EUR in unser Sozialsystem eingezahlt haben und oftmals - nennen wir es beim Namen - arbeitsunwillige Migranten sind. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) Wenn Sie sich aufregen: Wien ist auch auf Grund der falschen rot-grünen Politik in den letzten zehn Jahren zu diesem Migrations-Hot-Spot beziehungsweise Problem- Hot-Spot geworden. Sie haben nämlich über die Mindestsicherung eine Magnetwirkung entfesselt. Mit dieser signalisieren Sie allen natürlich Migranten, die sich in Österreich irgendwo niederlassen wollen: Komm besser nach Wien, wir sind das Bundesland, das euch am allermeisten am allerschnellsten auszahlt! Bei uns gibt es nicht nur Wohnungen, bei uns gibt es auch Geldleistungen! Bei uns ist es egal, ob ihr kriminell werdet! Bei uns ist es egal, ob ihr einen rechtskräftig negativen Abschiebungsbescheid habt! Das zählt nicht! Wien zahlt die Mindestsicherung an jeden Mann und an jede Frau aus, egal, wie sich die Leute hier benehmen und aufführen, und das ist politisch fahrlässig! (Beifall bei der FPÖ.) Mit dieser Politik, Wien zum freiwilligen Weltsozialamt zu erklären und einfach unsere Geldleistungen herzuschenken, haben Sie natürlich Wien zum Hot Spot der Arbeits- und Integrationsunwilligen gemacht. Anstatt dass wir jene dringend benötigten, hochqualifizierten Arbeiter und Fachkräfte ins Land bekommen, anstatt dass wir hier die Menschen ins Land bekommen, die wir dringend bräuchten, bekommen wir nur Menschen, die sich hier in der sozialen Hängematte breit machen wollen, die zu großen Teilen durch sichere Drittstaaten gereist sind und überhaupt niemals ein Recht hätten, hier einen Asylantrag zu stellen. Anstatt dass Sie hier Ihren Beitrag leisten, die Geldleistungen reduzieren und es hier für Menschen, die negative Asylbescheide haben, so ungemütlich wie möglich machen, tun Sie genau das Gegenteil: Sie sorgen dafür, dass hier auch noch Gelder locker gemacht werden, dass Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, dass Kriminelle im Gemeindebau weiter hausen können. - Das ist definitiv der falsche Weg. Und dass Rot-Pink diesen falschen rot-grünen Weg noch weiter ausbaut und noch weiter geht, das ist nicht nur überraschend, das ist auch schockierend! (Beifall bei der FPÖ.) Auch die Kriminalitätsstatistik, die man sich natürlich in diesem Zusammenhang genau ansehen muss, ist in vielen Bereichen schockierend. In manchen Bereichen wird sie besser, aber in den Bereichen, wo es um Delikte gegen Leib und Leben und um schwere Verbrechen geht, dort sind Zuwanderer massiv überrepräsentiert. Ich denke jetzt an die Mörder der jungen Leonie vor einem Jahr, die im Gemeindebau gehaust haben und denen von einer anderen Magistratsabteilung diese Gemeindebauwohnung sogar organisiert wurde. Sie waren vorbestraft und haben trotzdem in Wien Sozialleistungen bekommen. Oder ich denke an die Vergewaltigungsserie im 10. Bezirk vor wenigen Wochen, bei der die Täter auch alle Migrationshintergrund hatten und teilweise wegen Sexualdelikten auch vorbestraft waren. Trotzdem wurden Sozialleistungen ausbezahlt, diese Leute konnten sich trotzdem in Österreich aufhalten, und am Ende waren die Leidtragenden Ihrer falschen Politik, Menschen ins Land zu locken, Sozialleistungen auszuzahlen und am Ende keine Konsequenzen zu ziehen, Österreicherinnen. (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir uns die Zahlen der Grundversorgung ansehen, stellen wir fest, dass wir in Wien Spitzenreiter sind. 2022 hat es bereits bis jetzt 56.000 Asylanträge gegeben: 12.000 Asylanträge von Menschen aus Syrien, 10.000 aus Indien, 7.000 aus Afghanistan. Es handelt sich in den allermeisten Fällen um Menschen, die hier kein Recht auf Asyl haben und trotzdem jahrelang in Wien leben können, durchgefüttert werden und die sogar die bundesweite Asylquote mit beinahe 179 Prozent übererfüllen. Diese Menschen tragen jeden Tag dazu bei, dass Steuergeld, das an vielen anderen Stellen nicht nur besser verwendet werden könnte, sondern dringend benötigt werden würde, in die falschen Kanäle läuft und bei Menschen ankommt, die es nicht verdient haben. Dieses Geld kommt bei Menschen an, die noch nie einen Cent eingezahlt haben, und manchmal sogar leider bei Menschen, die in Wien schwerst kriminell werden. Und das ist politisch kriminell, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Wir fordern ein massives Umdenken in all diesen Bereichen. Das Asylrecht - und das ist natürlich auch eine Forderung auf Bundesebene - muss endlich ausgesetzt werden. Es dürfen keine Staatsbürgerschaften mehr an Menschen vergeben werden, die von außerhalb Europas nach Österreich gekommen sind. Es muss Schluss sein mit der Anreizpolitik, mit Versprechen von Staatsbürgerschaften. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Nein! So lange es überlastete Verfahrensabwicklung gibt, so lange in Wien in den Schulen 60 Prozent der Kinder Deutsch nicht als Umgangssprache verwenden, so lange brauchen wir auch keine weitere Zuwanderung in diesem Bereich, so lange brauchen wir keine Staatsbürgerschaftsvergaben und so lange brauchen wir auch definitiv keinen Familienzusammenzug aus Afghanistan, Syrien und Indien, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kürzungen monetärer Leistungen und der Zuteilung von Sozialwohnungen wären das Gebot der Stunde. Mir ist schon klar, dass man in Wien nicht für alles verantwortlich ist, aber dort, wo es Möglichkeiten gäbe, nämlich genau in den Bereichen der Mindestsicherung, des Gemeindebaus und der Deutschpflicht, könnte man ansetzen. Dort könnte die Stadt Wien endlich handeln, dort könnte sie endlich etwas tun, dort könnte sie endlich das Wegschauen beenden. Und ich würde mir auch wünschen, dass die ÖVP auf Bundesebene endlich zu der Politik zurückkommt, zu der sie sich mit uns in der Bundesregierung von 2017 bis 2019 verpflichtet hatte. Wir haben jetzt einen Innenminister, der oftmals Pressekonferenzen gibt, irgendetwas ankündigt und irgendwelche Show-Politik macht, aber in Wahrheit am Ende die Grenzen offen lässt und zusieht, wie unsere burgenländische Südgrenze überrannt wird und querfeldein tausende Menschen jeden Tag hereinspazieren, als gäbe es überhaupt keine Grenzen und als wäre illegale Einreise und illegale Zuwanderung kein verbotenes Delikt. So einen Innenminister brauchen wir nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fordere auch Sie von der ÖVP auf, endlich das, was Frau Sachslehner aus der letzten Reihe auf Twitter oft verspricht, tatsächlich umzusetzen! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Nach dem Debattenredner Maximilian Krauss, der vom Begründer Maximilian Krauss nur für wirkliche Feinspitze der Geschäftsordnung zu unterscheiden ist, gelangt nun der nächste Debattenredner, Abg. Konrad, zu Wort. Bitte. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja. Es ist wieder einmal so weit: Wir sprechen auf Grund eines Dringlichen Antrags der FPÖ über die Wiener Mindestsicherung. - Es ist noch nicht so lange her, dass wir das hier in einer Aktuellen Stunde getan haben. Wir kennen Ihre Beweggründe, warum Sie das Thema immer wieder auf die Tagesordnung setzen, und die menschenverachtende Rede von Klubobmann Krauss zeigt es ja: Es geht Ihnen um Spaltung und das Bedienen von ganz niedrigen Instinkten. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Dazu kann ich nur immer wieder wiederholen, was ich hier schon mehrmals unterstrichen habe: Nein! Wir werden in Wien keinen Unterschied machen zwischen Menschen, die in Österreich geboren wurden, und jenen, die zu uns nach Wien zugezogen sind. Was bei der Mindestsicherung zählt, ist ganz alleine die Bedürftigkeit. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Das Berücksichtigen der Bedürftigkeit dient als Basis für die soziale Sicherheit in unserer Stadt. Damit wird die Existenz von Menschen gesichert und Armut vermieden. Was Sie fordern - und das in Zeiten, in denen das Leben ohnehin für alle wahnsinnig teuer geworden ist -, würde ganze Gruppen von Menschen in die Armut befördern. Wollen Sie das wirklich? Ist Ihnen wirklich jedes Mittel recht, um hier populistische Forderungen in der Hoffnung zu stellen, ein paar mehr Wählerstimmen zu bekommen? In Ihren heutigen Anträgen gehen Sie ja sogar noch einen Schritt weiter und suggerieren, dass Sie offenbar auch Menschen mit Migrationshintergrund von der Mindestsicherung ausschließen wollen. Es ist also nicht einmal mehr die österreichische Staatsbürgerschaft ausreichend. Das ist blanker Rassismus und entschieden abzulehnen! (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Sie sprechen in Ihrem Antrag auch vom Kern der Mindestsicherungsreform unter Türkis -Blau, nämlich Menschen unter B1-Deutsch-Niveau Zuwendungen massiv zu kürzen. Genau dieser Passus wurde jedoch neben anderen Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben, sehr geehrte Damen und Herren! Und so ziemlich alles, was bei Ihnen unter dem Motto "Österreich zuerst" läuft, widerspricht dem Gleichheitssatz und ist EU-widrig, aber auch das ist Ihnen natürlich vollkommen egal. Ernsthafte Politik und das Streben nach Lösungen darf man sich von der FPÖ einfach nicht erwarten. Wir in Wien bekennen uns als Fortschrittskoalition jedenfalls ganz klar zur Mindestsicherung, um Menschen, die diese Unterstützung benötigen, existentiell abzusichern. Genauso klar ist für uns auch, dass diese Absicherung immer auch als Sprungbrett gelten soll, um, wenn dies möglich ist, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Deshalb haben wir in dieser Fortschrittskoalition auch schon Reformen durchgeführt, und wir werden uns, wie im Regierungsprogramm ausgemacht, die Wirkungsweisen der Wiener Mindestsicherung noch einmal wissenschaftlich genau ansehen. Es muss nämlich immer darum gehen, die soziale Treffsicherheit zu erhöhen, Verfestigungstendenzen zu verhindern und den betroffenen Menschen, bei denen das möglich ist, wieder einen Einstieg ins Erwerbsleben zu ermöglichen und diese bei weiteren Schritten in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Für Reformen, die uns auf diesem Weg weiterbringen, sind wir NEOS immer zu haben. Den billigen Populismus der FPÖ lehnen wir hingegen strikt ab. - Danke sehr. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Spielmann. Ich erteile es ihr. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Schönen guten Nachmittag von meiner Seite! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Landesrat! Täglich oder zumindest monatlich grüßt das Murmeltier, und wir reden auf Betreiben der FPÖ über die Mindestsicherung. Dabei wird immer wieder gehetzt. - Wie gut ist es doch in Wien, dass wir bei dieser Hetze nicht mitmachen und dass wir keine Unterscheidung zwischen Menschen treffen. Wir wissen, dass es hier soziale Rechte für alle Menschen gibt und machen bei diesem menschenverachtenden Spiel der FPÖ nicht mit, und es ist gut, dass sie zu diesem Thema weder im Bund noch in Wien irgendwas zu melden hat! (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS.) Ich habe mir die Zahlen zur Mindestsicherung im Jahresbericht 2021 genauer angeschaut, denn faktenbasierte Diskussion ist hier notwendiger als Populismus. Die Höhe der Mindestsicherung hat 2021 beim Mindeststandard 949,46 EUR für eine Person ausgemacht. - Jetzt muss man sich das einmal vorstellen: Das sind nicht einmal 1.000 EUR im Monat! Ich weiß nicht, ob Sie von diesem Betrag schon einmal leben mussten! Ich musste es schon einmal. Ich habe in Innsbruck gewohnt und war eine Working Poor, weil ich als Hilfsarbeiterin eingestellt war und keinerlei Ausbildung in der Gastro beziehungsweise im Einzelhandel hatte. Und das hat halt bedeutet, dass ich die Hälfte meines Einkommens für Miete ausgeben musste, weil die Mieten in Innsbruck, wie Sie vielleicht wissen, sehr, sehr hoch sind. In Wien sind wir bei den Mieten natürlich besser unterwegs, vor allem auch durch den sozialen Wohnbau. Ich habe mir aber trotzdem bei Statistik Austria angeschaut, wie viel WienerInnen im Durchschnitt im Monat für Miete inklusive Betriebskosten ausgegeben haben, und ich habe die Zahl von 575 EUR gefunden. Wenn man dann eine Gegenüberstellung von knapp 1.000 EUR Mindestsicherung und fast 600 EUR Miete macht, dann sieht man sehr eindrücklich, dass sich das nicht wahnsinnig gut ausgehen kann. Insofern sichert die Mindestsicherung tatsächlich das Mindeste, und wir müssen sowohl in Wien als auch im Bund alles daran setzen, dass das endlich eine armutsfeste Grundsicherung wird, weil die Mindestsicherung derzeit eben nur das Mindeste sichert. Im Hinblick darauf ist es tatsächlich das Letzte, diese zu kürzen oder zu deckeln beziehungsweise Leute gegeneinander auszuspielen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Ich komme nun zu einem kurzen Überblick, wer überhaupt die Mindestsicherung bezieht: Es waren im Jahr 2021 135.649 WienerInnen insgesamt. Übrigens waren 51 Prozent davon Frauen, das heißt, Frauen betrifft das auch massiv. Eine große Gruppe sind Alleinerziehende, aber dabei sind weitaus mehr Alleinerzieherinnen. Heute ist es ja medial hochgekommen, dass die Österreichische Plattform für Alleinerziehenden festgestellt hat, dass die Essenskostenbefreiung leider sehr hoch angesiedelt ist. Sie liegt bei diesen 1.100 EUR netto, und wir plädieren wirklich sehr stark dafür: Heben Sie diese Grenze an! Es geht sich für die Leute nicht mehr aus, und es kann nicht sein, dass warmes Mittagessen in Wien nicht zur Verfügung gestellt wird, weil die Leute durch diese Grenze durchfallen. (Beifall bei den GRÜNEN.) 16 Prozent der MindestsicherungsbezieherInnen sind übrigens PensionistInnen, und auch hier ist der Frauenanteil ganz massiv. Er ist noch höher als der sonstige Frauenanteil und liegt bei 59 Prozent. Wir sehen also auch, dass die Pensionen nicht ausreichen und dass hier ebenfalls über die Mindestsicherung aufgestockt werden muss. Das heißt, Menschen bekommen die Mindestsicherung, obwohl Sie nebenher andere Einkünfte beziehen. Das zeigt, wie niedrig die Pensionen teilweise sind, und dass sie bei den Frauen besonders niedrig sind, wissen wir aus der Erfahrung. Besonders schlimm ist auch, dass jedes siebente Kind in Wien in einer Bedarfsgemeinschaft mit Mindestsicherungsbezug lebt. Das ist für jedes einzelne Kind davon wirklich eine Tragödie, denn wir wissen, dass die Armut weitervererbt wird. Im Hinblick darauf müssen wir wirklich auch als Stadt Wien Signale setzen, indem wir die Kindermindestsicherung endlich anheben und die Kinderarmut mit aller Kraft bekämpfen. Es sind eben Menschen, die diese Mindestsicherung beziehen, und dahinter stehen Schicksale. Diese Personen haben es schon schwer genug, und sie haben wirklich keine Lust darauf, von Ihnen weiter beschämt beziehungsweise kriminalisiert zu werden oder in ein Eck gestellt zu werden, indem behauptet wird, dass sie faul seien und nichts leisten. - Wenn man keine Mindestsicherung zur Verfügung stellt, dann ist das eine Antiintegrationsarbeit und keine Integrationsarbeit! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Zu den Kosten: Herr Kollege Krauss hat sich vorher aufgeregt über 685 Millionen EUR, die die Mindestsicherung koste. - Erstens betone ich, dass es wesentlich teurer ist, Armut nicht zu bekämpfen. Und zweitens stelle ich fest: Was wir uns wirklich nicht mehr leisten können, das sind nicht die Zuwendungen an die Menschen, die durch die Mindestsicherung davor bewahrt werden, komplett in die Armut und Obdachlosigkeit zu rutschen. Nein! Vielmehr können wir uns die Steuerflucht und das unsolidarische Verhalten der Reichen in diesem Land nicht mehr leisten. Genau diese Menschen können wir uns jetzt in diesen Krisenzeiten nicht mehr leisten, und wir müssen uns mit aller Kraft für Vermögenssteuern einsetzen. Wenn Sie wirklich etwas gegen Ungerechtigkeit in diesem Land tun wollen, dann wäre es wichtig, sich für Verteilungsgerechtigkeit einzusetzen, damit wir die Armut endlich endgültig beseitigen können. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Nun noch einmal zu dieser Diskussion, warum wir im rot-grünen Wien damals dieses schwarz-blaue Förderungsgesetz nicht umgesetzt haben. Darüber wird ja auch immer wieder debattiert. - Das hätte die Kinderarmut extrem verschärft, und man kann zu Recht stolz sein, dass wir das nicht umgesetzt haben. Wir hatten nämlich schon im Vornhinein die Vermutung, dass das verfassungswidrig beziehungsweise zumindest in ein paar Punkten verfassungswidrig sein wird, und es hat sich dann herausgestellt, dass dem tatsächlich so war. Ich möchte noch einmal auf drei konkrete Kritikpunkte eingehen, weil ich das für sehr wichtig halte. Erstens komme ich zur Festlegung von Maximalleistungen und Deckelungen von Leistungen. In einem Politiksprech hört sich das nicht tragisch an. Aber die Leute, die mit gedeckelten Leistungen konfrontiert sind und die mit massiven Kürzungen zu kämpfen haben, für welche sie nicht einmal etwas können, sind wirklich am Ende ihrer Weisheit. Es kann nicht sein, dass man solche Regelungen umsetzt. Zweitens gab es massive Kürzungen bei kinderreichen Familien durch die degressive Staffelung der Kinderrichtsätze. Ich glaube, wir alle wissen, dass das indirekt beziehungsweise direkt darauf abgezielt hat, kinderreiche Familien zu schwächen, und zwar vor allem Familien von Einwanderern und Einwanderinnen. Das zeigt wieder einmal, dass es hier in Wirklichkeit um Rassismus ging. Der dritte Kritikpunkt sind die Leistungskürzungen von bis zu 35 Prozent bei schlechteren Sprachkenntnissen. Und genau diese zwei Punkte, nämlich die massiven Kürzungen durch die degressive Staffelung der Kinderrichtsätze und die Kürzungen bei schlechteren Sprachkenntnissen wurden dann durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Und für uns GRÜNE in Wien war damals klar: Wir kürzen und deckeln nicht bei den Ärmsten. Für uns sind alle Kinder gleich viel wert, und wir behandeln Menschen auf Grund ihrer Herkunft nicht anders. Und das ist gut und richtig so. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Wir möchten natürlich auf jeden Fall auch die Gunst der Stunde nutzen und selber einen Antrag zur Wiener Mindestsicherung einbringen. Es ist nicht das erste Mal, dass wir diesen Antrag einbringen. Es gab aber einen konkreten Anlassfall, und deswegen ist es für uns wichtig, den Antrag heute noch einmal einzubringen. Das VertretungsNetz hat vor Kurzem bekannt gegeben, dass es eine Verfassungsbeschwerde gegen das Wiener Mindestsicherungsgesetz einbringen wird. Was ist das VertretungsNetz? - Das VertretungsNetz ist eine Erwachsenenvertretung für Menschen mit psychischen und intellektuellen Beeinträchtigungen, und ich möchte jetzt kurz Martina Kargl vom VertretungsNetz zitieren, warum diese Verfassungsbeschwerde eingebracht wurde: "Unsere KlientInnen erhalten viel seltener und meistens keine adäquaten Angebote des AMS für Kurse oder Jobs. So lange Menschen mit Behinderungen nicht den gleichen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt und den Kursangeboten haben, kann man ihnen nicht vorwerfen, wenn Sie keine Arbeit finden. Schon gar nicht darf man ihnen die Geldleistungen kürzen, auf die sie zur Sicherung Ihrer Existenz angewiesen sind. Auch das Land Wien selbst hat Frau M. kein Beschäftigungsangebot machen können, obwohl es sich in § 2 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes dafür - in Klammer: neben dem AMS - für zuständig erklärt hat. Eine Pflicht festzuschreiben, ohne die Grundlagen zu schaffen, damit diese auch erfüllt werden kann, das geht nicht." Auch wir GRÜNEN in Wien haben 2021 bei der Novellierung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes scharf kritisiert, dass diese viermonatige Orientierungsfrist - es geht vor allem um Unter-25-Jährige - abgeschafft wurde, und zwar vor allem auch deshalb, weil die Pflicht der Behörde entfallen ist, ein adäquates Angebot zu machen. - Ich glaube, ich brauche hier in diesem Saal nicht zu sagen, dass es tatsächlich sehr, sehr schwierig für Menschen mit Behinderungen ist, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Es müssen also adäquate Ausbildungen und Kurse für diese Menschen zur Verfügung gestellt werden. Auch diesbezüglich muss die Stadt Wien wirklich viel mehr tun. Wir halten diese Frist für sehr wichtig. Dadurch, dass diese Frist weggefallen ist, kann nämlich ab Tag 1 eine Kürzung von 25 Prozent gemacht werden. Besonders schockierend ist in diesem Zusammenhang, dass Menschen mit Behinderung dadurch diskriminiert werden, dass viel zu wenig passende Angebote für sie bestehen. Frau M. wurde also dafür sanktioniert, dass der Arbeitsmarkt keine ausreichenden Angebote zur Verfügung stellt. Hier wird die Verantwortung für Systemversagen auf Individuen übertragen, und das ist wirklich sehr schade in einer Stadt wie Wien. Vielleicht hätte man sich insgesamt einiges und die Verfassungsgerichtshofbeschwerde erspart, wenn man 2021 dieses Begutachtungsverfahren zugelassen hätte. Die Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes ist ja mit einem Initiativantrag durchgepeitscht worden. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es uns unter Rot-Grün sehr wichtig war, dass Gesetzesvorhaben transparent zur Begutachtung gekommen sind. Es ist nämlich gut und wichtig, dass so viele Menschen wie möglich, die Expertise in einem Bereich haben, tatsächlich auch auf Lücken hinweisen und Kritik üben können. Ich bin mir sicher, dass man seitens des VertretungsNetzes damals schon gesagt hätte, dass für Menschen mit Behinderungen diese Regelung wirklich sehr, sehr schädlich ist. Die Viermonatsfrist, die bis zur Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes im Jahr 2021 gegolten hat, stellte vor allen Dingen eine wichtige Regelung im Sinne der Armutsbetroffenen dar, weil damit anerkannt wurde, dass die Mühlen der Behörden oft langsam mahlen, dass es oft kein adäquates Angebot gibt, beziehungsweise zumindest nicht sofort. Anstatt armutsgefährdeten MindestsicherungsbezieherInnen Unterstützung anzubieten, wurde diese Sanktionspolitik umgesetzt, und das ausgerechnet in Zeiten der Teuerung und der Energiekrise und in Anbetracht von 11 Prozent Inflation, weswegen die MindestsicherungsbezieherInnen ohnedies jeden Euro umdrehen müssen. Deswegen sage ich: In einer sozialen Stadt wie Wien darf das wirklich nicht sein! Das ist unwürdig, und wir bitten Sie darum, dem Antrag zuzustimmen und diesen Fehler zu beheben. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Korosec. Ich erteile es ihr. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Teilnehmer am Fernsehschirm! Wir befinden uns - wie heute schon einige Male gesagt worden ist - zum x-ten Mal in einer Debatte über das Wiener Mindestsicherungsgesetz, und ich möchte heute in erster Linie noch einmal auf die Verfassungswidrigkeit eingehen. Das Gesetz ist nämlich ganz offensichtlich verfassungswidrig. Demokratiepolitisch ist das unglaublich, und zwar insbesondere deshalb, weil der Herr Landesrat und natürlich der Herr Bürgermeister das ganz genau wissen. Die Verfassung wird hier mit Füßen getreten, weil es Ihnen einfach so passt. Gerade während Covid hatten wir zahlreiche Anpassungen des Wiener Mindestsicherungsgesetzes, und wir haben als konstruktive Oppositionspartei hier auch immer an Lösungen gearbeitet. Verfassungsmäßigkeit zu erreichen, war allerdings nie das Ziel der Regierung. Zur Erinnerung ganz kurz die historische Entwicklung: Das Grundsatzgesetz trat bereits mit 1. Juni 2019 in Kraft. Ende 2019 gab es das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, womit zwei wichtigere Punkte des Gesetzes aufgehoben wurden. Der Rest ist allerdings weiterhin gültig und muss auch umgesetzt werden. Die Stadt Wien und Herr LR Hacker widersetzen sich allerdings und setzen bereits seit drei Jahren den verfassungsmäßigen Zustand nicht um. Wir als Volkspartei bekennen uns zu einem System der Sozialhilfe. Deshalb ist uns das Mindestsicherungsgesetz als letztes soziales Netz wichtig, und dieses wurde gerade während der Covid-Krise, meine Damen und Herren, auch sehr stark in Anspruch genommen, was wichtig war. Ein Blick auf die Zahlen zeigt aber schon die Schieflage, welche nicht erst seit gestern besteht. Über zwei Drittel aller Mindestsicherungsbezieher - über zwei Drittel - leben in Wien. Fast 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher in Wien sind Nicht-Österreicher. Fast 40 Prozent der Mindestsicherungsbezieher in Wien sind Asylberechtigte. Fast 70 Prozent aller Asylberechtigten, die in Österreich Mindestsicherung beziehen, leben in Wien. In Wien war die durchschnittliche Bezugsdauer der Sozialhilfe 2021 in ganz Österreich am längsten, nämlich fast 10 Monate. Und über 70 Prozent aller Ausgaben für die Mindestsicherung in ganz Österreich werden in Wien ausgegeben, nämlich fast 700 Millionen. Das sind die Fakten, und diese zeigen die Sogwirkung Wiens, womit normale Faktoren einer Großstadt deutlich überstiegen werden, da Wien rund ein Fünftel der Einwohner Österreichs hat. (Beifall bei der ÖVP.) Doch wie geht es jetzt weiter? - Ein Blick ins Regierungsprogramm zeigt, dass sich am verfassungswidrigen Zustand nichts ändern wird, und von der SPÖ und von StR Hacker ist man ja mittlerweile nichts anderes mehr gewohnt. Von der so sehr die Demokratie verteidigenden Partei der NEOS - jetzt ist allerdings fast niemand von ihnen da - sollte man sich aber eigentlich mehr erwarten. Leider wird aber auch von dieser Seite nichts passieren. Meine Damen und Herren von den NEOS! Sie halten offenbar der SPÖ sehr die Stange! (Beifall bei der ÖVP.) Auch die Volksanwaltschaft, die immerhin heute im Haus war und die Sie alle zu Recht sehr gelobt haben, übt deutliche Kritik am Wiener Mindestsicherungsgesetz, und das schon seit Jahren. Und es tut mir als ehemalige Volksanwältin besonders weh, dass man zwar heute wortreich erklärt hat, wie toll die Volksanwaltschaft ist, dass man aber auf die Kritik der Volksanwaltschaft in diesem Zusammenhang absolut keinen Wert legt. Meine Damen und Herren! Wir haben in dieser Stadt ein sehr stabiles Sozialsystem. Die Wienerinnen und Wiener und alle Österreicherinnen und Österreicher haben dieses System im Laufe der letzten Jahrzehnte mit harter Arbeit aufgebaut und finanziert. Und zum Glück für all jene, die sich nicht mehr selbst helfen können, haben wir ein so stabiles System. Dieses muss aber auch finanziert werden. Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben die Fakten gehört. Das System krankt seit Jahren. Lassen wir das Faktum Verfassungswidrigkeit einmal beiseite, denn alleine diese Kriterien würden die Diskussion bereits im Keim ersticken. Worum geht es aber inhaltlich? Was war und was ist der Sinn der Reform? - Unser Ziel liegt eindeutig darin, dass das jetzige System gerechter wird. Weniger Personen sollen in das Sozialsystem zuwandern, damit es wirklich nur jenen Menschen zu Gute kommt, die diese Hilfe wirklich brauchen. Was Wien allerdings betreibt, ist bewusster Verfassungsbruch in einigen Bereichen, denn subsidiär Schutzberechtigte erhalten weiterhin Leistungen aus der Mindestsicherung, was einfach nicht gerecht ist, da es sich diesfalls um kein Asyl handelt, wofür es eben die Grundversorgung gibt. Eine Senkung der Mindeststandards für Lebenspartner wird ebenfalls nicht umgesetzt. Es ist in Wien immer noch nicht explizit festgeschrieben, dass Leistungen aus der Sozialhilfe auf zwölf Monate zu befristen sind. Und der Forderung nach einer Beschränkung des Bezieherkreises ist Wien ebenfalls nicht nachgekommen. In Wien erhalten ausreisepflichtige Personen oder bestimmte Straftäter weiterhin Leistungen. Weiters - und das geht jetzt in die andere Richtung, weil wir natürlich beide Bereiche sehen - sind zum Beispiel Bestimmungen betreffend ein erhöhtes Schonvermögen, einen Bonus für Alleinerzieher oder den längeren Zeitraum bis zum Zugriff auf unbewegliches Vermögen in Wien allesamt noch immer nicht umgesetzt. - Wir respektieren die Verfassung zu 100 Prozent, und wir stehen für echte Reformen. Wir wollen keine Abhängigkeiten schaffen, sondern Unabhängigkeiten ermöglichen. SPÖ, NEOS und GRÜNE treten allerdings einerseits die Verfassung mit Füßen und sehen es andererseits inhaltlich anders und wünschen offenbar mehr Abhängigkeit vom Staat, was wir nicht wollen. (Beifall bei der ÖVP.) Bei SPÖ und GRÜNEN war nichts anderes zu erwarten, und die NEOS entwickeln sich leider immer mehr zur SPÖ-Sektion. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen für ein gerechtes soziales Netz, das jenen hilft, die Hilfe brauchen. Wir stehen für eine Mindestsicherung, die den Betroffenen als Sprungbrett dient, jedoch keine soziale Hängematte ist. Insbesondere stehen wir aber zu den demokratischen Werten und Prinzipien in unserem Land und in unserer Stadt. (Beifall bei der ÖVP.) Sehr geehrter Herr Landesrat! Wir erwarten, dass Sie dieses antidemokratische Verhalten beenden. Herr Landesrat! Bitte setzen Sie einfach um, und zwar, bevor der Verfassungsgerichtshof entscheidet. Dieser prüft ja jetzt von Amts wegen, und das Ergebnis wird keine große Überraschung sein. (Abg. Kurt Wagner: Schauen Sie sich das an!) Tun Sie daher vorher den Schritt, und setzen Sie das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz endlich um! (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Wagner. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Kurt Wagner (SPÖ): Frau Kollegin! Sie haben etwas vergessen. Bitte nehmen Sie die Unterlagen an sich, sonst muss ich daraus zitieren, und das mag ich nicht! (Heiterkeit.) Geschätzter Herr Präsident! Herr Landesrat! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mit meinem ersten Satz ein bisschen humoristisch einleiten und sagen: Frau Kollegin Korosec! Wenn der Verfassungsgerichtshof jetzt prüft, dann ist das gut so. Er wird zu einem Ergebnis kommen, und frei nach Karl Farkas sage ich Ihnen: Schauen Sie sich das an! Wir werden ja sehen, was diesbezüglich herauskommt! Geschätzte Damen und Herren! Ein von mir sehr geschätzter und manchmal auch von der Opposition zitierter verstorbener Bundeskanzler, nämlich Bruno Kreisky, sagte sehr oft und auch in einer seiner bekannten Reden: "Man muss die Leute gern haben, wenn man in die Politik geht." - Und ich glaube, das gilt für alle, unbeschadet welcher Herkunft, welcher Religion und welchen Geschlechts. Bei der FPÖ hat man allerdings manchmal den Eindruck, dass bei ihnen nicht ganz zutrifft, dass sie alle Menschen gern haben, sondern dass Sie eben eine bestimmte Klientel gern haben, nämlich eine Klientel, die besonders ausländerfeindlich ist, und diese hält dann natürlich für alles her. (StR Dominik Nepp, MA: Haben Sie den Vergewaltiger vom Praterstern gern?) Sie rühmen sich hier oft, dass sie viele Möglichkeiten für die Lösung eines Problems aufzeigen. Ich meine: Sie bringen keine Beiträge zur Lösung eines Problems, sondern Sie selbst sind meist das Problem. Und wenn man Ihre Anträge liest und inhaltlich ein bisschen näher analysiert, dann wird man manches Mal frei nach Johann Nepomuk Nestroy und Ferdinand Raimund feststellen: Es ist alles nicht wahr! Es ist alles nicht wahr, was sie da als Begründung hineinschreiben. Geschätzte Damen und Herren! Die Wiener Mindestsicherung ist die Basis der sozialen Sicherheit in unserer Stadt und dient zur Existenzsicherung sowie zur Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung. Vor allem in einer Zeit, in der die Lebenshaltungskosten stark steigen, wird diese Aufgabe der Mindestsicherung wichtiger denn je. Laut Statistik Austria lag die Armutsgefährdungsquote in Wien 2021 bei 21,4 Prozent, in Österreich bei 14,7 Prozent. Wie auch in Rest-Österreich sind vor allem Kinder, Personen, die maximal einen Pflichtschulabschluss haben, Mehrpersonenhaushalte, Nicht-Österreicherinnen und Nicht-Österreicher sowie AlleinerzieherInnenhaushalte am stärksten armutsgefährdet. Die Wiener Mindestsicherung weist eine den armutsgefährdeten Personen sehr ähnliche KundInnenstruktur auf. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern erreicht die Mindestsicherung in Wien auch deswegen die höheren Prozentsätze von armutsgefährdeten Personen und erfüllt damit ihre zentrale Funktion als Existenzsicherung vulnerabler Zielgruppen. Diesen Weg werden wir weitergehen. Während in Wien immerhin 35 Prozent der armutsgefährdeten Personen durch die Mindestsicherung unterstützt werden, liegt dieser Prozentsatz in anderen Bundesländern zwischen 5 Prozent und 13 Prozent. In Niederösterreich, wo ja bekanntlich der Herr Soziallandesrat von der FPÖ gestellt wird, liegt der Anteil bei mageren 9 Prozent. Ich glaube, diesen Weg sollten wir in Wien nicht gehen! Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz eine völlig unzureichende Grundlage darstellt, um Menschen in Notsituationen eine entsprechende Absicherung zu geben. Während die 15a-Vereinbarung über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung noch das Ziel hatte, zur verstärkten Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung beizutragen, ist die schwarz-blaue Sozialhilfe nur mehr ein Zuschuss zum Lebensunterhalt, aber sicherlich kein Instrument der Armutsbekämpfung. Wenig überraschend wurden zentrale Elemente vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, und weitere Aufhebungen drohen zu folgen. So führte die FPÖ gemeinsam mit der türkisen ÖVP eine degressive Kinderstaffelung ein, die schon von einer Vorrednerin erwähnt wurde, welche ab dem 3. Kind nach derzeitigem Wert nur mehr 1,58 EUR pro Tag an Unterstützung vorgesehen hätte und damit unzählige Kinder in die Armut gestürzt hätte. Mit der Wiener Mindestsicherung wird hingegen ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen Kinderarmut geleistet. Jedes Kind, egal, ob es das erste oder das dritte ist, erhält in Wien gleich viel, nämlich 264 EUR. Wien hat den höchsten Richtsatz für Kinder im Bundesländervergleich. Auf den sogenannten Arbeitsqualifizierungsbonus wird dann die Nachrednerin meiner Fraktion noch einen kurzen Hinweis geben. Verfassungskonforme und armutsvermeidende grundsatzgesetzliche Regelungen wurden bereits im Wiener Mindestsicherungsgesetz umgesetzt. So wurde der in der Anfrage angesprochene Behindertenbonus bereits 2020 implementiert. Der Zuschlag für AlleinerzieherInnen wird durch höhere Mindeststandards für Kinder ausgeglichen, und diese kommen allen Kindern in Mehrkindfamilien zu Gute. Weiters wurden auch die Vermögensregelungen sowie Ausnahmen von der Einkommensanrechnung analog zum Sicherungsgrundgesetz ausgestaltet. Das sind Änderungen, die von Kollegen Seidl in diesem Haus in der Vergangenheit ausdrücklich begrüßt wurden. Lassen Sie mich zum Schluss noch zu gewissen Bundesländervergleichen kommen, damit diese auch richtig dargestellt werden. Auch die wiederholte Forderung der FPÖ-Wien, man müsse ÖsterreicherInnen bei der Mindestsicherung Vorrang geben, ist ebenso irritierend wie EU-rechtswidrig, da Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Regel gleichzustellen sind und eben nicht diskriminiert werden dürfen. Das wäre die nächste zu erwartende Niederlage der FPÖ vor dem Verfassungsgerichtshof. Die durchschnittliche Bezugsdauer, die heute auch schon angesprochen wurde, ist übrigens kein Indiz für Missbrauch, sondern spiegelt vielmehr die schwierige Lage von schlechtqualifizierten und arbeitsmarktfernen Personengruppen wider. Mit 9,5 Monaten liegt Wien sehr nahe an den durchschnittlichen Bezugsdauern. Im Burgenland beträgt die Bezugsdauer durchschnittlich 9,2 Monate, in der Steiermark und in Tirol 8,3 Monate sowie in Niederösterreich 8,5 Monate. Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, wir haben in zahlreichen Diskussionen in Aktuellen Stunden und im Rahmen diverser Anfragen an den Herrn Landesrat dieses Thema bearbeitet, besprochen und diskutiert. Wir werden uns von Ihnen nicht beirren lassen und diesen, wie wir meinen, vernünftigen Weg weitergehen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr StR Nepp. Ich erteile ihm das Wort. StR Dominik Nepp, MA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs kurz auf meine Vorredner eingehen. Kollege Konrad von den NEOS hat eigentlich keine der wichtigen Fragen zur Mindestsicherung beantwortet. Das Einzige, womit er hier herausgekommen ist, war die Rassismuskeule. Er hat die Rassismuskeule geschwungen. Ich meine, es ist ein Armutszeugnis, und zwar insbesondere ein intellektuelles Armutszeugnis, dass Sie die wichtigen Fragen nicht beantworten können und wollen, nämlich: Wie finanzieren wir in Zukunft das System der Mindestsicherung? Wie unterscheiden wir zwischen den verschiedenen Personen? Auch ich sage, dass die Mindestsicherung ein wichtiges Instrument für viele ist, die unverschuldet in eine schwierige Situation kommen. Wie aber trennen wir die, die es wirklich brauchen und bemüht sind, wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen, von denen, die nur hier herkommen, um zu schmarotzen? - Diese Fragen wollen oder können Sie nicht beantworten, meine sehr geehrten Damen und Herren von den NEOS! Auf der anderen Seite hat sich Rot-Grün beziehungsweise haben sich Frau Spielmann und Herr Wagner darüber aufgeregt und gesagt: Immer wieder kommen Sie mit diesem Thema! - Ja! Wir werden nicht müde, dieses Thema immer wieder zu debattieren, bis endlich eine verfassungsrechtlich konforme Umsetzung erfolgt, die Mindestsicherung in Wien endlich dem Sozialhilfe-Grundgesetz des Bundes folgt und Herr StR Hacker nicht ständig meint, dass er es nicht verfassungsmäßig umsetzen möchte. (Amtsf. StR Peter Hacker: Das stimmt ja nicht! Das ist vollkommen falsch! Zuhören!) Was ist denn das für ein Stadtrat, der auf die Verfassung pfeift und dieses Gesetz bewusst verfassungswidrig bleiben lässt? Kommen Sie einmal wieder auf den Boden der Verfassung zurück! (Beifall bei der FPÖ.) Und dann kommt immer wieder das Totschlagargument. Frau Spielmann ebenso wie Herr Wagner haben gesagt: Wir haben alle Menschen gerne, aber ihr - damit meinen sie uns - seid ja so böse! Sie behaupten, dass wir immer in Gut und Böse trennen. Und das ist halt ein gewisses ideologisches und moralisches Dilemma von Ihnen. Wenn ich nämlich jemanden gerne habe, dann schütze ich diese Person und stelle mich auch schützend vor diese Person, wenn es dieser schlecht geht. Aber es läuft halt nicht so sozialromantisch in Wien und in dieser Welt. Oft gibt es eben ein Entweder-oder, doch im Hinblick auf dieses Entweder-oder wollen Sie sich nicht entscheiden. Vielleicht können Sie es mir jetzt sagen. Für wen entscheiden Sie sich? Wen haben Sie gern? Wen wollen Sie schützen? (Abg. Viktoria Spielmann, BA: Es geht nicht ums Gernhaben, sondern es geht um soziale Rechte!) Wen wollen Sie schützen? Wollen Sie den armen flüchtenden syrischen Asylanten schützen, der am Praterstern die Mädchen vergewaltigt, oder wollen Sie lieber das Mädchen schützen, das vergewaltigt wurde? Bis heute gibt es noch keine Distanzierung von Ihnen. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Erklären Sie sich!) Wen haben Sie denn gern? (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Viktoria Spielmann, BA.) Wen haben Sie gern und wollen Sie schützen? Den armen Afrikaner, der psychisch gestört ist und der der Dame auf dem Brunnenmarkt brutalst den Schädel zertrümmert? Oder dieses Todesopfer, die Frau, die unschuldig zu Tode gekommen ist, weil dieser Mensch noch hier ist und schon längst abgeschoben werden müsste? Entscheiden Sie sich! Sie können nicht immer alle gern haben! Sie können nicht alle gern haben. Sie müssen sich oft entscheiden: Entweder - oder! (Beifall bei der FPÖ.) Herr Wagner hat es anders formuliert und gesagt: Alle Menschen sind gleich. Wenn meinen Sie? Den Asylanten, den Syrer, der sogar noch eine Gemeindewohnung bekommt, die Mädchen in den Gemeindebau lockt und diese dort durch Drogen gefügig machen will? Oder die armen Mädchen, die dort hinaufgelockt und beinahe vergewaltigt wurden? Entscheiden Sie sich! Sie müssen endlich Position beziehen, anstatt ständig sozialromantisch zu sagen: Alle Menschen sind unschuldig. Wir haben alle Menschen gern. Jeder hat das Recht, hier zu bleiben. Ich sage Ihnen einmal etwas: Sie müssen endlich unterscheiden, was anständig und was unanständig ist! Ich bin auf der Seite der Anständigen, Sie anscheinend auf der Seite der Unanständigen. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Viktoria Spielmann, BA: Sie sind unanständig!) Somit kommt es dazu, dass eine enorme Geldsumme für die Mindestsicherung benötigt wird, weil Sie eben nicht unterscheiden, wer anständig und wer unanständig ist, wer das Recht hat, hier zu sein, und wer sich nur hereinschummelt, wer etwas für die Gesellschaft beiträgt und wer nur ein Schmarotzer ist, der sich auf Kosten der Allgemeinheit durchfüttern lassen will. Darum haben wir in Ihrem Budget von NEOS und SPÖ schon 1,5 Milliarden EUR für den Posten der Mindestsicherung reserviert. Und schon jetzt in einer der letzten Anfragen hat StR Hacker gemeint, dass er nicht garantieren kann, dass sich diese Geldsumme ausgehen wird. - Ich kann auch garantieren, dass sich diese Summe nicht ausgehen wird. Das haben wir schon in den letzten Jahren gesehen, und sogar der Bundesrechnungshof hat 2017 prognostiziert, dass das Budget der Mindestsicherung durch die Decke schießen wird und dass wir hier die Milliardengrenze überschreiten und die Kosten auf 1,2, bis 1,3 Milliarden pro Jahr explodieren werden. Im Hinblick darauf verstehe ich nicht, dass diesbezüglich kein politischer Wille da ist, nämlich ein Wille zur Reform und ein Wille zur Vernunft, dass man sagt: Wir trennen endlich diejenigen, die es wirklich brauchen, die ein Anrecht darauf haben, denen es schlecht geht, und zwar unverschuldet schlecht geht, von denen, die schuldhaft nichts arbeiten wollen. Wir ziehen eine Trennlinie zu jenen, die meinen, dass sie es sich in der Mindestsicherung gut machen und nebenbei pfuschen oder weiter Leute hierher anlocken, weil man glaubt, in Wien fließen Milch und Honig. Und das schütten Sie auch täglich aus und locken ständig Menschen an, die hier nichts verloren haben. Diese Wahl müssen Sie einmal treffen! - Ich weiß, für wen ich bin. (Beifall bei der FPÖ.) Das Ärgste ist ja, dass sogar an Personen ausgezahlt wird - was der Rechnungshof auch bestätigt hat -, die schon längst ausreisepflichtig sind. Personen, die bereits einen Abschiebebescheid haben und schon längst hier nichts mehr verloren haben, bekommen weiter Mindestsicherung. Und als Herr StR Hacker von einem Medium einmal gefragt wurde, wieso er das macht, hat er gesagt: Nun ja, denen müssen wir ja etwas geben, denn was machen die denn sonst? Die werden dann rabiat beziehungsweise kriminell und vergewaltigen, plündern, prügeln. Im Hinblick darauf frage ich mich: Was ist denn das für ein Schwächling in der Politik, der sich durch Schutzgeld erpressen lässt? Nichts anderes ist das nämlich, wenn man sagt, dass man denen ja etwas geben muss, weil sonst der soziale Friede in Wien gefährdet ist. Da frage ich mich: Wohin haben Sie uns mit Ihrer Integrations- und Ausländerpolitik gebracht? Wohin haben Sie es gebracht, wenn Sie jetzt nur noch davon reden, an Menschen Schutzgeld in Form von Mindestsicherung zu zahlen, damit die uns den sozialen Frieden in Wien nicht zertrümmern? Da ist doch in den letzten Jahren etwas schiefgegangen! Das müssen Sie doch einmal selbst einsehen und Ihr Versagen in der Zuwanderungspolitik endlich eingestehen! (Beifall bei der FPÖ.) Es ist ja auch kein Geheimnis, dass jetzt wieder eine Welle zu uns herüberschwappt wie im Jahr 2015, wodurch natürlich wieder mehr Kosten verursacht werden. Und ich verstehe auch nicht, dass die ÖVP ihren Innenminister nicht stärker in die Pflicht nimmt und sagt: Wir müssen unsere Grenzen endlich schützen! In den letzten Tagen haben Sie es ja probiert. Es ist immer wieder einer vorgeprescht und hat gesagt: Jetzt kommt keiner mehr über die Grenze. Wir haben jetzt auf Grund des Besuchs bei Orbán die Balkanroute geschlossen. Darauf sage ich Ihnen: Diesen Schmäh nimmt Ihnen niemand ab! Auch Sebastian Kurz hat versprochen, dass er die Grenzen schließt. Zuerst war er einer der stärksten Fanatiker der Willkommenskultur. 2015 hat er auch noch gesagt: Wir brauchen mehr Zuwanderung. Wir brauchen mehr Willkommenskultur. Dann hat er aber gesehen, dass es opportun ist und vielleicht den Freiheitlichen schadet, wenn er ein bisschen nach rechts hinüberschwenkt. Daher sage ich Ihnen: Auch wenn Sie jetzt wieder einmal behaupten, dass Sie die Balkanroute schließen beziehungsweise die Grenzen schon geschlossen haben, glaubt Ihnen kein Schwein mehr, dass Sie für Sicherheit in Österreich sorgen können. Das besagten auch die letzten Umfragen: Im Bereich von Sicherheit, Integration, Zuwanderung haben Sie sowieso nur noch 9 bis 10 Prozent Rückhalt in der Bevölkerung. - Daher rate ich Ihnen: Lassen Sie das Profis übernehmen! Wir haben ein Konzept, dass nur noch die Anständigen hier hereinkommen und nicht mehr die Unanständigen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) In diesem Sinne fordere ich auf - und das werden Sie auch immer wieder von mir hören, Frau Spielmann, auch wenn es Ihnen nicht gefällt -, dieses Mindestsicherungsgesetz in Wien endlich verfassungsrechtlich umzusetzen. Kommen Sie wieder zurück auf den Boden der Verfassung und nützen Sie jeglichen Spielraum aus zu trennen! Unterscheiden Sie zwischen jenen, die anständig sind, unverschuldet in diese Situation geraten sind und etwas beitragen möchten, und jenen, die unanständig sind, kriminell hier sind und gar nichts zu unserer Gesellschaft beitragen wollen. Diese Unterscheidung muss endlich getroffen werden, und zwar nicht nur bei Ihnen ideologisch und parteipolitisch, sondern es muss endlich auch in einem Gesetz niedergeschrieben werden, dass diejenigen die Mindestsicherung bekommen, die sie verdienen, und diejenigen gehen müssen, die sie nicht verdienen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Herr Abg. Weber zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Werte Gäste zu Hause im Livestream! Wieder einmal geht es heute um die Mindestsicherung, und wieder einmal fällt der FPÖ bei dem Thema nichts Besseres ein, als Menschen auf Grundlage ihrer Herkunft auseinanderzudividieren. Eine vielleicht Neuigkeit für Sie, Mindestsicherung zu beziehen, ist keine Situation, die sich Menschen für sich selbst wünschen, aber es geht ja noch schlimmer, denn anstatt, dass Sie sich hier konstruktiv am Dialog, am Thema beteiligen und sich darüber Gedanken machen, wie wir die Menschen unterstützen können, dass sie wieder aus der Mindestsicherung rauskommen, stellen Sie von der FPÖ Mindestsicherung hier als etwas dar, was ein Privileg für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ist. (StR Dominik Nepp, MA: Nein, wir wollen Transparenz!) Aber dem nicht genug, Sie gehen auch noch einen Schritt weiter dabei, nämlich in dem Antrag, wo Sie zu den Zahlen schreiben, dass Menschen mit Migrationshintergrund ja bei diesen Zahlen gar nicht berücksichtigt sind. Es reicht Ihnen also offensichtlich nicht, Staatsbürgerin, Staatsbürger zu sein, offensichtlich muss man für die Mindestsicherung auch noch eine gewisse Blutlinie vorhalten. Und dann verfolgt man die Diskussion und der Herr Abg. Mahdalik, der jetzt gerade nicht hier ist, der sitzt tatsächlich da und schreit raus, dass alle Menschen, die in Österreich illegal sind, entweder Vergewaltiger oder Mörder sind. Und dann kommt der Herr Mahdalik raus und redet von der Rassismuskeule, die über die FPÖ geschwungen wird. Das, was Ihr Abgeordneter, der Kollege Mahdalik, hier heute gemacht hat, ist Rassismus in seiner Reinform. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - StR Dominik Nepp, MA: Geh bitte!) Und Sie brauchen nicht hier stehen und alle auf Ihr Handy schauen. Das Einzige, was angebracht ist, wäre, wenn der Herr Kollege Mahdalik hier rauskommt, sich dafür entschuldigt. Denn das sind Worte wie die vom Herrn Kollegen Mahdalik, die dazu führen, dass der soziale Friede in diesem Land außer Rand und Band kommt. Es sind Worte wie die vom Herrn Kollegen Mahdalik, die dazu führen, dass Flüchtlingslager angezündet werden und dass Menschen ihrer Menschlichkeit beraubt werden. Und dazu sollten Sie sich, Herr Kollege Mahdalik, wo Sie jetzt immer auch sind, als auf die Republik Österreich, die Verfassung und auf die Gesetze vereideter Politiker hier und heute bei allen Menschen, die das gehört haben, entschuldigen. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - StR Dominik Nepp, MA: Geh bitte, so ein Blödsinn, was Sie da zusammenreden!) Und wenn wir über das Thema Mindestsicherung reden und darüber, warum es in Wien so viele Mindestsicherungsbezieherinnen - und jetzt rede ich absichtlich in der weiblichen Form - gibt, dann müssen wir uns auch die Frage stellen, warum ist das so. Und da gibt es eine ganz klare Antwort, das ist deshalb so, weil Wien seine Verantwortung wahrnimmt. Das ist deshalb so, weil Wien als einziges von zwei Bundesländern sich Österreich-weit an die abgemachten Vereinbarungen hält. Das ist die Antwort auf die Frage, warum die Tatsache so ist, wie sie ist. Nur Wien und Burgenland erfüllen die vereinbarte Betreuungsquote für geflüchtete Menschen, alle anderen Bundesländer sind hier wortbrüchig. Das ist die Tatsache, warum das in Wien so ausschaut, wie es ausschaut. Wien versorgt aktuell 15.500 Menschen mehr als vereinbart in der Quote, das sind 180 Prozent. Und tatsächlich, wenn man sich diese Zahlen anschaut, ist es so, dass Wien damit eigentlich das gesamte Betreuungssystem aller anderen Bundesländer auf seinen Schultern trägt. Und diese 15.500 Menschen, die Wien mehr als in der Betreuungsquote vereinbart trägt und betreut, das sind exakt so viele wie die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Tirol und Vorarlberg insgesamt säumig sind. Und warum ist das so? Das ist deshalb so, weil der Bund hier scheinbar nicht willens oder nicht fähig ist, diese Vereinbarung mit den Ländern durchzusetzen, da scheinbar die Mehrheitspartie der Österreichischen Bundesregierung, die Volkspartei, nicht willens oder nicht fähig ist, sich gegenüber ihren eigenen Landesfürsten in dieser Frage durchzusetzen. Die Menschen, die nach Wien kommen, die machen das, weil sie keine andere Wahl haben. Die Menschen, die nach Wien kommen, die machen das, weil sie nicht in provisorisch aufgestellten Zelten untergebracht werden wollen, obwohl auf der anderen Seite Quartiere leerstehen. Aber das Thema Zelte und ÖVP hat ja auch eine lange Vergangenheit. Ich erinnere mich da sehr gut an die Selbstinszenierung vom Herrn Bundeskanzler Nehammer im Zusammenhang mit den Elendslagern in Kara Tepe und in Moria, wo er sich medienwirksam hingestellt hat: Ja, Österreich hat jetzt vor Ort geholfen, wir haben jetzt die Zelte geschickt und jetzt ist alles gut, Zelte, die dann Wochen und Monate später in irgendwelchen Lagern verrotten und die kein Mensch braucht. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Wie viel Asylanten hast du schon zu Hause aufgenommen?!) Fakt ist, die geflüchteten Menschen kommen nach Wien, weil sie scheinbar nirgendwo anders willkommen sind. Fakt ist, Wien übernimmt hier Verantwortung, weil weder der Bund noch alle anderen Bundesländer das machen. Und natürlich bleiben die Menschen, die dann nach Wien gekommen sind, während sie auf ihre Entscheidung auf den Aufenthaltstitel warten, auch in Wien. Und natürlich, wir wissen, die geflüchteten Menschen, die hier auf ihren Aufenthaltstitel warten, können ja nebenbei auch nichts anderes machen. Und wenn die geflüchteten Menschen dann Klarheit über ihren Aufenthaltstitel haben, dann haben sie vielleicht am Beginn Schwierigkeiten, geeignete Stellen zu finden. Und wenn sich diese geflüchteten Menschen dann eine gewisse Zeit in der Mindestsicherung befinden, dann kommt die FPÖ daher und skandalisiert das, skandalisiert, dass Wien sich an die Vereinbarung hält, skandalisiert, dass Wien hier Verantwortung übernimmt. Das ist schäbig, sich darüber aufzuregen und zu skandalisieren, dass Wien sich hier an die Vereinbarungen hält. Wir sehen, ohne Wien läuft bei der Versorgung von geflüchteten Menschen in Österreich gar nichts. Und weil die anderen Bundesländer entweder nicht fähig oder nicht willens sind, den Teil ihrer Vereinbarung einzuhalten, nicht fähig oder nicht willens sind, Verantwortung zu übernehmen, braucht es offensichtlich auch andere Regelungen. Ich schlage daher vor, dass all jene Bundesländer, die diese Quote nicht erfüllen, die nicht ausreichend geflüchtete Menschen versorgen, für die Wien jetzt schon einspringt, angemessene Ausgleichszahlungen an Wien leisten sollen, denn nur dann herrscht bei diesem Thema Kostenwahrheit und nur dann kommt Wien hier nicht doppelt zum Handkuss, da Wien sich einerseits an die vereinbarten humanitären Verpflichtungen hält und andererseits aber natürlich auch die Budgetmittel in die Hand nimmt. Aber ich weiß schon, dass ich mir von der FPÖ da zu viel erwarte, wenn es um konstruktive Lösungsansätze geht. Sie spielen hier wieder einmal mit der Angst der Menschen, wieder einmal dividieren Sie Menschen auseinander und wieder einmal zeigen Sie sich hier als Brandstifter. Ich bin jedenfalls stolz, was Wien im Zusammenhang mit der Versorgung von geflüchteten Menschen leistet. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Abg. Guggenbichler hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Ich darf tatsächlich berichtigen, der Kollege Weber hat gesagt, dass der Herr Mahdalik geistiger Brandstifter ist und dafür zuständig ist, dass Zelte angezündet werden. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Das hat er nicht gesagt!) - Hat er gesagt. Ich halte fest, dass die letzten Zelte von Flüchtlingen angezündet wurden. Ich halte auch fest, der Kollege Mahdalik setzt sich ein für den Frieden und die Freiheit von Frauen, und ich finde es schade, dass Sie hier jenen die Stange halten, die über 50 Prozent für Vergewaltigungen und Femizide in Österreich zuständig sind. Das stört den sozialen Frieden. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Herr Abg. Prack zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Man sollte vielleicht der FPÖ einmal eine Einschulung in Geschäftsordnung geben, dann könnten wir uns diese ganzen tatsächlichen Berichtigungen, die keine tatsächlichen Berichtigungen sind, einmal sparen. (StR Dominik Nepp, MA: Das wissen Sie, Herr Oberlehrer, danke!) Eine weitere Debatte aus Anlass der sozialpolitischen Irrlichterei der FPÖ in ihrer Regierungszeit also, Beate Hartinger-Klein, fast schon vergessen, Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, erst drei Jahre her. Es ist drei Jahre her, dass FPÖ und ÖVP dieses unsoziale Gesetz vorgelegt haben, und es hat ein halbes Jahr gedauert, bis der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dieses Gesetz ist in den wesentlichen Bestimmungen verfassungswidrig, ein Pfusch, wie man so schön sagt: Nicht genügend, setzen. Aber die verbliebenen Anhänger der Hartinger-Klein-Sekte wollen uns jetzt quasi seit drei Jahren vorbeten, dass wir diesen Pfusch in Wien umsetzen sollen, unbewegt von der Entscheidung des Verfassungsgerichtes, unbeirrt von den Reparaturen, die vorgenommen werden mussten, unbeeindruckt von der Kritik von Hilfsorganisationen. Sie betreiben weiter Hetze gegen die, die unsere Solidarität am notwendigsten brauchen, gegen Menschen, die von Armut betroffen sind. (Beifall bei den GRÜNEN.) Sie sind sozialpolitische Geisterfahrer, sehr geehrte Damen und Herren. Anders kann ich das nicht sagen. Sie sind sozialpolitische Geisterfahrer, hören Sie doch endlich auf, die Armen zu bekämpfen, beenden Sie endlich diese sozialpolitische Geisterfahrerei. (Beifall bei den GRÜNEN.) Bei den politischen Geisterfahrern ist es genauso wie bei denen auf der Autobahn, man muss die Warnung so lange wiederholen, bis die Geisterfahrer keinen Schaden mehr anrichten können. Deshalb wird Ihnen vielleicht der eine oder andere Gedanke, der nun folgt, bekannt vorkommen, sehr geehrte Damen und Herren von der FPÖ. Warum ist das Gesetz ein Pfusch? Weil Sie beschlossen haben, dass Kinder unterschiedlich bewertet werden. Sie haben ein Gesetz beschlossen, das vorgeschrieben hat, für das zweite Kind ist weniger Geld da als für das erste, für das dritte Kind ist weniger Geld da als für das zweite und für das vierte ist genauso wenig da wie für das dritte. Ein Gesetz also, das Mehrkinderfamilien in die Armutsfalle stürzt. Der Verfassungsgerichtshof hat das aufgehoben, aber der Hartinger-Klein-Gebetsverein lobpreist diesen Pfusch weiter ohne Unterlass, ein Gesetz, das Kinder ärmer gemacht hat. Wir finden, jedes Kind ist gleich viel wert. Da dieser einfache Grundsatz nicht berücksichtigt wurde, war Ihr Gesetz dann verfassungswidrig. Würde es nach Ihnen gehen, hätten wir in Wien diesen verfassungswidrigen Pfusch umgesetzt. Gut, dass wir es nicht gemacht haben, gut, dass wir nicht auf Sie gehört haben, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ein anderes Beispiel: Sie haben den PartnerInnen von PflegegeldbezieherInnen die Mittel gekürzt, und zwar gerade dann, wenn die die Hilfe am Notwendigsten brauchen. Das Pflegegeld hat auf das Einkommen der PartnerInnen angerechnet werden müssen. Das muss man sich einmal vorstellen: Man gerät in eine soziale Notlage, vielleicht sogar, weil man die Partnerin oder den Partner pflegen muss, und dann wird einem deshalb auch noch die Sozialhilfe gekürzt. Das ist sozialpolitische Geisterfahrerei aus dem Hause Hartinger-Klein, das ist sozialpolitische Geisterfahrerei aus dem Hause FPÖ. Es hat die GRÜNEN in der Bundesregierung gebraucht, damit das repariert wird, und ich bin froh darüber, dass der Hartinger-Klein-Gebetsverein in die Opposition geschickt wurde. Gut, dass wir die PartnerInnen von PflegegeldbezieherInnen vor Ihrem Gesetz geschützt haben, gut, dass das gelöst worden ist, sehr geehrte Damen und Herren. Ein weiteres Beispiel: Sie haben Frauen, die in Frauenhäusern Schutz suchen, die Mittel gekürzt. Frauenhäuser wurden bei Ihrem Pfusch mit Haushalten gleichgestellt, das bedeutet, den Frauen wurde die Sozialhilfe gekürzt. Also eine Frau bekommt weniger Sozialhilfe, weil sie ins Frauenhaus geht, um sich vor ihrem gewalttätigen Mann in Sicherheit zu bringen. Gut, dass diese Geisterfahrerei in Ibiza beendet wurde, gut, dass die FPÖ nicht mehr in der Bundesregierung sitzt, gut, dass der grüne Sozialminister eine Reparatur durchgesetzt hat, gut, dass wir die Frauen in Frauenhäusern vor Ihrem Gesetz in Wien schon vorher geschützt haben, sehr geehrte Damen und Herren. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz der türkis-blauen Regierung ist getragen von einer Geisteshaltung, die armutsgefährdete Menschen pauschal als Betrüger und Faulpelze verunglimpft, eine Geisteshaltung, die Armut als individuelles Problem der Betroffenen und nicht als gesellschaftliches Problem versteht. Ich bin froh, dass wir in einem Land leben, in dem der soziale Friede vergleichsweise gut gesichert ist, in dem wir Armut als gesellschaftliches Problem verhandeln, das wir als Gesellschaft auch zu lösen haben. Schauen Sie sich den Global Peace Index an, Österreich belegt Platz 5, das heißt, wenn Sie in ein anderes Land fahren, dann ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass sie in ein Land fahren, das weniger sicher ist. Und dass der soziale Friede in Österreich gewahrt ist, liegt nicht zuletzt an einem guten Sozial- und Gesundheitssystem. Genau dieses gute Sozialsystem haben Sie mit Ihrer sozialpolitischen Geisterfahrt gefährdet. Der Schaden, den sie angerichtet haben, musste in den vergangenen drei Jahren von Justiz und Politik aufgearbeitet werden, und es gibt immer noch Dinge zu reparieren. Ich bin froh, dass die Hartinger-Klein-Partie keine Gelegenheit mehr hat, unser Sozialsystem an die Wand zu fahren. Die FPÖ nennt sich immer wieder soziale Heimatpartei. Wenn ich mir Ihre Regierungsarbeit ansehe, ist die FPÖ eher eine unsoziale Ibiza-Partei. Eine unsoziale Ibiza-Partei, die die ärmsten Menschen verrät, mit Inselbegabung zugegeben, mit Inselbegabung für Korruption. Ich komme zum Abschluss. Die Sozialhilfe muss Schutzschirm gegen Armut sein. Auf diesem Weg gibt es viel zu tun, deshalb ist es mir unverständlich, dass auch Sie als rot-pinke Regierung Löcher in diesen Schutzschirm geschnitten haben. Die Kollegin Spielmann hat es erwähnt, tausenden jungen Menschen wurde auf Grund dieses Disziplinierungsparagraphen, den Sie neu eingeführt haben, die Leistung gekürzt. Tausenden jungen Menschen. Machen Sie das rückgängig, stopfen Sie die Löcher, die Sie selbst gerissen haben, lassen Sie junge Menschen nicht weiter im Regen stehen. Niemandem dürfen die Mittel unter das Existenzminimum gekürzt werden, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ und NEOS. Mein Appell an Sie: Richten Sie das wieder her. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste ist Frau Abg. Mörk zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. Gabriele Mörk (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das schwarz-blaue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist kein Instrument zur Bekämpfung der Armut. Und daher ist es auch wenig überraschend, dass zentrale Elemente dieses Gesetzes vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden, und weitere könnten auch noch folgen. Über die degressive Kinderstaffel ist heute schon einiges gesprochen worden, aber auch der sogenannte Arbeitsqualifizierungsbonus wurde als verfassungswidrig aufgehoben. Und das ist genau ein Punkt, den heute die FPÖ als Kern der Reform in ihrem Dringlichen Antrag anführt. Und auch in Krisensituationen wie jetzt zeigt sich genau, dass das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ein völlig unzureichendes Instrument ist, um soziale Verwerfungen zu verhindern. Daher musste auch vor Kurzen der Bundesgesetzgeber die strengen Einkommensanrechnungsbestimmungen beziehungsweise Sonderbedarfsregelung im Sozialhilfe- Grundsatzgesetz unterlaufen. Ich denke dabei an den Teuerungsbonus, der Anfang September an Arbeitslose und Notstandshilfebezieher ausbezahlt wurde. Und das zeigt ganz genau, dass dieses Gesetz eigentlich die Aufgaben, die es zu erfüllen hätte, nicht mehr lösen kann. Sie führen in Ihrem Antrag an, Sanktionen zu setzen, Sanktionen bei Verweigerung von Arbeitssuche, wenn ein Kurs verweigert wird oder wenn es Verweigerung bei der Integrationspflicht ist. Aber das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind schon immer Bestandteile des Wiener Mindestsicherungsgesetzes, und sie waren es schon, bevor das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in Kraft getreten ist. Lassen Sie mich einen Blick auf die Zahlen der Mindestsicherungsbezieher werfen. Im Jahr 2017 ist ein Höhepunkt gewesen. In den Jahren darauf folgte ein kontinuierlicher Rückgang bei den Mindestsicherungsbeziehern. Erst durch Covid-19 und die Teuerungsentwicklung wurde dieser Rückgang gebremst, und derzeit stagnieren wir bei den Zahlen auf dem Niveau von 2015. Die FPÖ versucht immer, den Anschein zu erwecken, dass Wien ein großer Ausreißer sei, was den Anteil nicht-österreichischer StaatsbürgerInnen in der Mindestsicherung betrifft. Aber das, meine sehr geehrten Damen und Herren, stimmt einfach nicht. Den höchsten Anteil an nicht-österreichischen StaatsbürgerInnen in der Mindestsicherung oder in der Sozialhilfe hat Tirol mit 61,8 Prozent, gefolgt von Vorarlberg mit 63,7 Prozent. Wien liegt mit 57,3 sehr nahe am Österreich-Schnitt von 55,3. Und auch ein Lieblingsthema der FPÖ, die Asylberechtigten. Auch da liegen Vorarlberg mit 44,7 und Tirol mit 44,3 voran. Wien hat einen Anteil von 38,9 und liegt hier ebenfalls wieder nahe an Österreich mit 38 Prozent. Auch die wiederholte Forderung der FPÖ, man müsse ÖsterreicherInnen bei der Mindestsicherung den Vorrang geben, ist mehr als irritierend und EU-rechtswidrig. Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt sind gleichzustellen und dürfen nicht diskriminiert werden und das wäre die nächste Niederlage der FPÖ vor dem Verwaltungsgerichtshof. Und auf die durchschnittliche Bezugsdauer, die bei Gott kein Indiz für einen Missbrauch ist, ist schon mein Vorredner Kurt Wagner eingegangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten so wie jetzt braucht es ein gut ausgebautes Sicherungsnetz wie die Wiener Mindestsicherung, um Menschen, die in Not geraten sind, aufzufangen und ihnen auch ein existenzsicherndes Einkommen zu ermöglichen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Herr Abg. Seidl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Landesräte! Meine Damen und Herren! Ich habe mir lange überlegt, ob ich auf Vorredner eingehen soll, vielleicht auf einen ganz speziellen Kollegen von uns, den Chef des Gesundheitsausschusses, an Kollegen Wagner, der uns ja ausgerichtet hat, wir liefern anscheinend keine Lösungen. Also, lieber Kollege Wagner, ich weiß nicht, vielleicht warst du in der letzten Stunde nicht da, aber wir haben euch in der letzten Stunde ein Gesetz gerettet, denn sonst hättet ihr ein Gesetz beschlossen, in dem drinnensteht, dass Pflegegebührensätze in volle Schillinge zu runden seien. Sich dann herzustellen und zu sagen, wir liefern an sich keine Lösungen, ist situationselastisch und mehr als peinlich. (Beifall bei der FPÖ.) Nachdem meine beiden Vorredner aus der Fraktion schon einiges dazu gesagt haben und wir ja auch heute bereits bei der Diskussion des Berichts zum Volksanwalt schon das eine oder andere zum Thema Mindestsicherung gesagt haben, vielleicht ganz kurz ein bisschen Revue passierend: Vielleich gehen wir einmal zurück ins Jahr 2000, da gab es in Wien genau 41.800 Personen, die Sozialhilfe bekamen. Jetzt gehen wir ein bisschen weiter vor und kommen wir ins Jahr 2011. Ab 2010 begann ja dann Rot-Grün, da haben wir dann 129.000 Bezieher gehabt, die Mindestsicherung bezogen haben. Und am 31.12.2015 war es am schlimmsten, da haben wir über 180.000 gehabt. Ganz kurz zur Information, heute haben wir ungefähr 125.000 Bezieher. Warum sage ich das und warum setze ich diese drei Zahlen mehr oder weniger in Vergleich? Im Jahr 2011 hat uns die ganze Geschichte 300 Millionen gekostet, das ist schon ein Wahnsinnsbetrag. Aber das waren "nur" 300 Millionen, denn im Jahr 2015 waren wir dann auf knapp 500 Millionen EUR und heute, obwohl wir genau so viele Bezieher haben wie im Jahr 2011, kostet uns die Geschichte 750 Millionen EUR, Tendenz steigend. Und wenn ich mich an die letzte Landtagssitzung erinnere, als ich den Herrn Landesrat für Finanzen gefragt hat, ob er glaubt, dass er damit auskommen wird, hat er gesagt, nein, wahrscheinlich nicht, es wird so sein, dass beim Doppelbudget die 1,5 Milliarden EUR, die seitens der Koalition beschlossen wurden, wahrscheinlich oder relativ sicher nicht halten werden. Das heißt also, wir werden an die 800 Millionen EUR pro Jahr ausgeben und dann sind wir nicht mehr so weit von der einen Milliarde entfernt. Ich kann mich erinnern, dass ich einst bei der Vorvorgängerin, der Frau Mag. Wehsely, einmal vom Podium gesagt habe - das muss im Jahr 2012 gewesen sein -, irgendwann werden wir bei einer halben Milliarde sein. Da hat es einen großen Aufruhr gegeben seitens der Sozialisten, nein, nie im Leben, das wird nicht stattfinden. Na, wären wir heute nur bei einer halben Milliarde, meine Damen und Herren. Heute sind wir, wie gesagt, bei 750 Millionen und wir werden wahrscheinlich bis Ende der Legislaturperiode - oder vielleicht schaffen Sie es dann noch ein Jahr - an der Milliardengrenze sein. Und das bedeutet, dass wir jeden 13. Euro, den wir heute als Stadt Wien einnehmen, für die Mindestsicherung ausgeben. Der Stadtrat hat es ja vollkommen richtig gesagt und wir haben heute in der Früh auf Grund der Anfragebeantwortung ja gehört, wie viele Personen von den 125.000, die aktuell Mindestsicherung beziehen, eine österreichische Staatsbürgerschaft haben, nicht einmal mehr 50.000. Das heißt, 40 Prozent der Mindestsicherungsbezieher sind heute noch Österreicher und der Rest sind Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Die ganze Geschichte kostet uns wie gesagt aktuell noch 750 Millionen EUR. Laut StR Hanke wird es sich damit nicht ausgehen. Ja, meine Damen und Herren, wir haben von Kollegen Wagner und der Frau Kollegin Mörk auch über die Dauer des Bezuges der Wiener Mindestsicherung gehört. Wenn Sie sich die Quartalszahlen anschauen, werden Sie mitbekommen, dass mehr als ein Drittel der Bezieher über 25 Monate hindurch Mindestsicherung bezieht. Das sind die Dinge, die Sie dann immer vergessen zu erwähnen. Das gibt es Österreich-weit nirgends und es gibt auch etwas anderes Österreich-weit nirgends, das gibt es übrigens weltweit nirgends, so wie es der Kollege StR Nepp schon vollkommen richtig gesagt hat, wir sind das einzige Bundesland, das Mindestsicherung an Personen auszahlt, die einen rechtskräftigen Abschiebebescheid haben. Das gibt es auf der ganzen Welt kein zweites Mal, das schafft nur Wien. Und Dominik Nepp hat ja vollkommen recht gehabt, das ist eine Art Schutzgeld, das ihr da bezahlt. Ich kann mich noch erinnern an Reden der NEOS-Mandatare in der letzten Legislaturperiode, die haben schon auch anders geklungen, keine Frage. Die waren natürlich nicht ident mit unseren Reden, aber ihr habt auch immer darauf hingewiesen, dass die Kosten wahrscheinlich nicht mehr einzufangen sein werden. Damals haben wir 550 Millionen gehabt, und das war euch damals zu viel, jetzt sind wir bei 750 Millionen, und jetzt nickt ihr alles ab. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Unsere Position war immer gleich!) Für euch ist das alles in Ordnung, für euch ist es mittlerweile top, toll, ausgezeichnet. Dass die GRÜNEN das so sehen, das verstehe ich, das ist ideologisch geprägt, aber dass ihr jetzt versucht, die besseren GRÜNEN zu sein! Ich befürchte nur, das wird euch nicht gelingen, da haben die ein Alleinstellungsmerkmal, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Heute um die Mittagszeit haben wir schon die Diskussion mit den Volksanwälten gehabt, wo ja der Volksanwalt Mag. Achitz, der Sozialdemokrat, diesen Satz reingeschrieben hat, den ich heute schon zwei Mal vorgelesen habe - ich erspare es Ihnen jetzt zum dritten Mal -, dass das aktuelle Mindestsicherungsgesetz in Wien heute nicht verfassungskonform aufgestellt ist. Und weil ich ihn extra darum gebeten habe, hat er uns auch erklärt, ob er das auch wirklich so meint, denn er ist im Gegensatz zu mir und im Gegensatz zum Herrn Hacker Jurist. Und jetzt hat uns der Jurist Achitz gesagt, ja, das meint er so, das ist auch so. Und auch das negieren Sie, gerade der die Demokratie hochhaltenden Partei der NEOS ist es mittlerweile vollkommen wurscht, ob das verfassungskonform ist oder nicht. Hauptsache, wir sind in einer Regierung, Hauptsache, uns geht es gut. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Dann schau nach, was wir damals gesagt haben, da war immer dasselbe!) Na ja, es ist ja leider so, ihr habt es zumindest in der letzten Legislaturperiode noch kritisiert. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Anscheinend nicht!) - Ich habe es mir durchgelesen, ihr habt damals gesagt, dass das mit der Verfassungskonformität hergestellt werden muss. Das habt ihr bis heute nicht zusammengebracht. Ihr habt aber heute wieder eine Chance dazu, wir bringen zwei Anträge ein, die das feststellen können. Es ist ja auch schon gesagt worden, dass 65 Prozent der Österreich-weiten Bezieher hier in Wien leben, auch das ist ja nicht nachvollziehbar. 20 Prozent der Bevölkerung wohnen in Wien, trotzdem leben 65 Prozent der Bezieher der Mindestsicherung in Wien, das kann es ja wohl nicht sei. Und weil ich vorher auf den unglaublichen Betrag von 750 Millionen hingewiesen habe, jetzt wissen wir alle, dass Niederösterreich flächenmäßig viel, viel größer, aber einwohnermäßig relativ vergleichbar mit Wien ist. Die brauchen im Jahr 60 Millionen, meine Damen und Herren. Oberösterreich, ebenfalls ein sehr großes Bundesland, bevölkerungsmäßig vergleichbar mit Wien, braucht 40 Millionen, und Sie in Wien kommen mit 750 Millionen nicht aus. Und trotzdem gibt es da überhaupt kein Muh, kein Mäh, das machen wir einfach weiter, Sie wollen keine Änderung haben. Wir werden Ihnen, wie gesagt, heute wieder in zwei Anträgen vorschlagen, wie es geht, wie man da selbstverständlich Änderungen durchführen könnte. Ich befürchte nur, Sie werden es ablehnen. Ja. Meine Damen und Herren, ganz zum Abschluss kann ich Ihnen nur sagen, das Sozialsystem, das Sie sich wünschen, das gibt es weltweit nicht. Das wird es so nicht geben. Unser Sozialsystem in Wien schafft es auf keinen Fall, dass wir de facto die ganze Welt da durchfüttern. Nur, die Problematik haben wir heute. Wenn wir heute von den 125.000, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, 75.000 Personen mit Mindestsicherung versorgen, dann läuft da irgendwas falsch. Und die Tendenz ist ja weiterhin steigend, ich befürchte, wir werden es relativ bald erleben, dass wir auf der Milliarde sind und so weit darf es nicht kommen. Deshalb zum Schluss Beschlussanträge, die ich noch einbringen möchte, gemeinsam mit meinem Klubobmann Maximilian Krauss, Veronika Matiasek und Stefan Berger: Der Wiener Landtag wolle beschließen: Das Land Wien stellt sicher, dass mit 1. Juni 2023 - damit ihr auch genug Zeit habt, das umzusetzen - dem Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe durch Novellierung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes uneingeschränkt entsprochen wird. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. Und der zweite Antrag, ebenfalls gestellt von Klubobmann Maximilian Krauss, Stefan Berger und meine Wenigkeit, da möge der Wiener Landtag beschließen: Erstens, ausschließlich österreichische Staatsbürger haben Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung. - Sollte ja eigentlich logisch sein, nur in Wien ist es halt nicht logisch. - Zweitens, die Einführung des in § 9 vorgesehenen Kontrollsystems zur Missbrauchsprävention - auch das sollte schon lang umgesetzt sein, auch das ist nicht umgesetzt. - Und der dritte Punkt ist der Ausbau des Sachleistungssystems, unabhängig von der in § 18 notwendigen Zweckentfremdung der Leistungen. Meine Damen und Herren, auch da ersuchen wir in formeller Hinsicht um sofortige Abstimmung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte über die Besprechung des Dringlichen Antrages ist somit beendet. Diesen Antrag weise ich zur weiteren Behandlung dem Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport zu. Es liegen zwei Beschluss- und Resolutionsanträge vor. Der erste von den GRÜNEN betreffend Reparatur der Wiener Mindestsicherung, Wiedereinführung der 4-Monats- Regel für unter-25-jährige BezieherInnen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist nur durch GRÜNE unterstützt und damit abgelehnt. Es gibt zwei Beschluss- und Resolutionsanträge von der FPÖ. Der erste betrifft die Umsetzung des Sozialhilfe- Grundsatzgesetzes. Wer diesem Antrag zustimmt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist nur unterstützt von FPÖ, ÖVP und Fraktionsunabhängigem, damit nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Der zweite Beschluss- und Resolutionsantrag der FPÖ betrifft keine Zuwanderung in die Mindestsicherung. Wer diesem Antrag zustimmen will, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist ausschließlich unterstützt von FPÖ und Fraktionsunabhängigem und daher nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Wir kommen zur Fortsetzung der unterbrochenen Postnummer 6. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Malle. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben über Kinderschutz gesprochen und über die Nachsichten, um Sie daran zu erinnern. Meine Kollegin Berner wird speziell auf den Kinderschutz noch eingehen. Ich möchte ein bisschen auf die Nachsichten eingehen und auf die Tatsache, dass wir diesem Gesetz leider nicht zustimmen können. Wien braucht eine Bildungsrevolution, haben die NEOS immer gesagt, und dieser Meinung sind auch wir. Worüber wir heute abstimmen, ist allerdings alles andere als eine Bildungsrevolution. Es ist eine minimale Verbesserung des Status quo zur Bekämpfung des Personalmangels in der Elementarpädagogik. Eine strukturelle Verbesserung der Rahmenbedingungen ist es allerdings nicht. Auch wenn diese Novelle mehr Rechtssicherheit für die TrägerInnen bringen wird, muss klar gesagt werden, dass sie keinesfalls dazu führen wird, die Qualität in den elementaren Bildungseinrichtungen zu erhöhen. Die zu verbessernden Rahmenbedingungen werden nicht einmal ansatzweise angegangen. Es ist zwar rechtlich abgesicherter als jetzt möglich, dass nicht spezifisch ausgebildetes Personal im Kindergarten arbeiten kann, aber auch, wenn wir den faktischen Bedarf in der Praxis nachvollziehen können, wird dieses Gesetz nicht bewirken, dass mehr ausgebildetes Personal in den Kindergarten geht. Das ist im Übrigen auch der Tenor vieler Stellungnahmen. Auch diejenigen, die die Novelle positiv sehen, sind durchaus kritisch, dass sich in der Elementarbildung erst die Rahmenbedingungen ändern müssen, da es sonst in keinem Bereich Verbesserungen geben werde. Die Arbeiterkammer Wien schreibt, dass in der vorliegenden Novelle nur geregelt werde, unter welchen Umständen und für welche Dauer nicht entsprechend ausgebildetes Betreuungspersonal in Kindergärten eingesetzt werden kann. Die Arbeiterkammer sieht diese Regelung äußerst kritisch, denn die Qualität in der Elementarbildung und des Kinderschutzes stehe und falle mit qualifizierten Fachkräften und den besten Rahmenbedingungen. Die Maßnahme Personalengpässe durch nichtausgebildetes Personal abzufedern, ist uns zu wenig und hat unseres Erachtens nichts mit einer Qualitätsoffensive zu tun. Und dass dies Novelle notwendigerweise zu Verschärfungen führen muss, was die Qualität betrifft, das lese ich jedenfalls aus dieser auch nicht heraus, denn die potenziellen Verschärfungen, die wir im Sinne des Kinderschutzes und der Qualitätssicherung ja begrüßen würden, werden ausgehebelt durch folgendes Faktum: Trotz der Verschärfungen bei den Nachsichten kann das alles ausgehebelt werden, wenn man als Ergänzung ein pädagogisches Konzept vorlegt. Die Möglichkeit von Nachsichten pro Standort wird auf maximal die Hälfte der Gruppen für maximal zwei Kindergartenjahre in Folge eingeschränkt. SOS-Kinderdorf hat hier eine Reduzierung auf ein Viertel vorgeschlagen, dem wurde aber leider nicht nachgekommen. Das heißt, es ist möglich, dass Kinder, die in der Kindergruppe sind, zwei Jahre lang von nicht spezifisch ausgebildetem Personal betreut werden. Diese Beschränkung gilt nicht für die heilpädagogischen Gruppen und für Integrationsgruppen, hier ist die Vermutung natürlich im Raum, dass die Personalnot noch höher ist. Die von Ihnen angekündigte potenzielle Verschärfung kann aber auch ohne einen zusätzlichen Paragraphen ausgehebelt werden. Ich kann nämlich einfach das nichtausgebildete Personal nach einem Jahr in eine andere Gruppe schicken und schon umgeht man überhaupt zwei Jahre. Oder weiters, um auf Schwankungen am Arbeitsmarkt reagieren zu können, ohne die Betreuungskontinuität für die Kinder zu gefährden, kann in Ausnahmefällen nach Vorlage der Ergänzung des pädagogischen Konzeptes, das auf diese Situation Bezug nimmt und entsprechende qualitätssichernde Maßnahmen darlegt und nach eingehender Prüfung durch die Behörde von den angeführten Beschränkungen abgegangen werden. - Ja, das ist natürlich logisch, dass in der Praxis auf diese Möglichkeit zurückgegriffen werden wird, angesichts der Personalnot. Das macht aber alle Verschärfungen irgendwie obsolet und führt diese Novelle völlig ad absurdum. Das nichtausgebildete Betreuungspersonal muss vor Beginn der Tätigkeit eine Fortbildung von im Ausmaß 16 Unterrichtseinheiten absolvieren. Das ist natürlich besser als nichts, keine Frage, das sehen wir auch so, aber Inhalte wie - die Kollegin Emmerling hat es angesprochen - pädagogische Grundlagen, Dokumente der Umsetzung in der Praxis, rechtliche Grundlagen, Kinderschutz und Kinderrechte, Kommunikations- und Konfliktmanagement, Entwicklungspsychologie in 16 Unterrichtseinheiten, das geht sich nicht ganz aus. Wie übrigens auch irgendeine unspezifische pädagogische Ausbildung für die Arbeit mit Kleinkindern eigentlich völlig absurd ist. Kleinkinder brauchen etwas ganz anders. Auch im Sinne der Qualitätssicherung können wir uns mit dieser Änderung nicht zufriedengeben, wir wollen hier eigentlich viel mehr. Im Übrigen geht die Kritik der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch in diese Richtung, dass das zu wenig ist. Und das Netzwerk Elementarbildung Österreich, ein aus unserer Sicht wichtiges Netzwerk, was qualitätsvolle Bildungsarbeit betrifft, spricht sich ebenso gegen diese Novelle aus. Insgesamt also minimale Verbesserungen zu jetzt, außer dass die TrägerInnen mehr Rechtssicherheit haben. 16 Unterrichtseinheiten besser als nix. Aber wäre ich ein junger Mensch, ich würde mir überlegen, ob ich mich überhaupt noch zur Elementarpädagogin ausbilden lasse, da es ja eh eigentlich kein Muss mehr sein wird - das traue ich mich fast zu wetten - und es anders viel leichter geht. Und bei allem Verständnis für diese Notwendigkeit in der Praxis, eine Bildungsrevolution ist das nicht. Aber vielleicht finden auch Sie, Herr Lhptm-Stv. Wiederkehr, wieder zurück zu Ihren Zielen und Visionen in der Bildung. Bis dahin bitte übernehmen Sie die Verantwortung für die Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Elementarpädagogik. Es ist Ihr Zuständigkeitsbereich, und ich glaube, dass Sie mit diesem Ergebnis, mit dieser minimalen Verbesserung tatsächlich nicht zufrieden sein können. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir sind es jedenfalls nicht und bringen daher einen entsprechenden Antrag ein, die Rahmenbedingungen in der Elementarbildung nachhaltig zu verbessern. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Herr Abg Zierfuß zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir finden es als Wiener Volkspartei wichtig, dass im Kinderschutz in Wien etwas passiert. Schade ist halt aber auch, dass es so viele Fälle gebraucht hat, bis die Stadtregierung handelt. Wir haben schon oft in dem Saal darüber diskutiert, aber Prävention auf der einen Seite und auf der anderen Seite offene Kommunikation mit Betroffenen und potenziell Betroffenen muss natürlich im Fokus stehen. Besonders der Fall Weithausenstraße hat uns aber leider sehr klar aufgezeigt, dass die Stadtregierung diese Fälle ganz offenkundig einfach unter den Tisch kehren wollte, die Betroffenen lange ignoriert hat, keine Kommunikation gesucht hat, und - das muss man an der Stelle auch sagen - dass hier erst nach massivem Druck von Öffentlichkeit und den Betroffenen gehandelt worden ist. Als Wiener Volkspartei hoffen wir sehr stark, dass wir in diesem Saal nie wieder über einen Vertuschungsskandal dieser Art diskutieren müssen. Wir unterstützen aber in vielen Teilen die heutige Gesetzesänderung, deswegen werden wir im Gegensatz zu den GRÜNEN zustimmen. Klar ist schon, dass hier Kosten entstehen werden durch die Auflagen für die privaten Träger. Wenn ich jetzt vorher der Frau Kollegin Emmerling zugehört habe - mittlerweile ist es zwei Stunden her -, wo es auf der einen Seite geheißen hat, das Gesetz ist ein großer Wurf, da verändert sich viel, aber auf der anderen Seite, die privaten Träger müssen eh nichts verändern, weil die machen das eh schon, also ganz geht das nicht zusammen. Natürlich, Frau Kollegin, werden da neue Kosten entstehen durch zum Beispiel Kinderschutzkonzepte und Kinderschutzbeauftragte. Daher finden wir genauso wie die GRÜNEN, dass diese Kosten abgegolten werden sollten und fordern wir das auch heute wieder mit einem Antrag. (Beifall bei der ÖVP.) Genauso wie die Kollegin Malle vorhin ausgeführt hat, geht es auch uns darum, dass Rahmenbedingungen in den Kindergärten verbessert werden müssen. Da geht es um Betreuungsverhältnisse, um eine Verbesserung vom Fachkraft-Kind-Schlüssel. Jetzt weiß ich, dass das nicht nur mit dem Kinderschutz zusammenhängt. Da haben wir heute in der Aktuellen Stunde auch schon darüber diskutiert, was man machen muss, um Bildungschancen zu verbessern. Frau Kollegin Emmerling, Sie haben ja sehr viel über Kinderrechte geredet, und ich glaube, das Recht auf eine ordentliche Ausbildung muss auch in den Kindergärten sehr hoch geschrieben werden. Deswegen fordern wir heute zum wiederholten Mal auch, dass hier der Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessert wird. Ich möchte aber die Gelegenheit auch nutzen, um hier ganz allgemein auch auf die Teuerungen einzugehen, die natürlich auch die Kindergärten treffen. Auf der einen Seite finden mit den Bezirken Verhandlungen statt, dass man seitens der Stadt Kosten übernimmt, die gestiegen sind, Heizkosten, Mietkosten und Ähnliches, auf der anderen Seite wird das bei den privaten Trägern zum derzeitigen Zeitpunkt überhaupt nicht abgegolten. Und deswegen glauben wir, dass es hier deutlich auch finanzielle Unterstützungen braucht. Ich darf zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass wir in dieser Stadt private Träger massiv benachteiligen. Wenn man die Kosten von städtischen Kindergärten auf der einen Seite so durchrechnet - Kollege Gremel schaut mich schon böse an -, dann wird man merken, dass so ein Kindergartenplatz städtisch im Schnitt 13.000 EUR kostet, während private Träger nur 6.000 EUR für den gleichen Platz bekommen. Selbst wenn es da einigen Faktoren gibt, die mitspielen, Herr Kollege Gremel, können Sie nicht bestreiten, dass der Unterschied dann mit mehr als doppelt so hohen Kosten doch ein riesiger ist, wenn man es einfach durchdividiert. Und deswegen braucht es hier Unterstützung. Auf der anderen Seite, jetzt auf die Teuerung konkret bezogen - und Sie brauchen dem Antrag nicht zustimmen, der wird heute nicht gestellt -, ist schon ein Punkt, wenn jetzt hier im Jänner mit Gehältern und Ähnlichem deutlich auch die Kosten steigen, dann wäre es notwendig, dass wir die Valorisierung der Förderbeiträge vorziehen. Es gibt ja drei Beträge, die unabhängig voneinander valorisiert werden können, der eine im Jänner und die anderen beiden erst im September. Wir würden fordern, dass das vorgezogen wird, dass hier auch die privaten Träger entsprechend unterstützt werden. Ich würde mich freuen, wenn das unterstützt wird seitens Ihrer Fraktion und zumindest die Teuerung auch für die privaten Träger abgegolten wird. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist der Herr Abg. Gremel zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Marcus Gremel, MBA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Landeshauptmann-Stellvertreter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht zu Beginn noch kurz ein Blick zurück. Worum geht es heute überhaupt? Was führen wir mit dieser Novelle ein? Verpflichtende Kinderschutzkonzepte und Kinderschutzbeauftragte für die Kindergärten und Kindergruppen in Wien. Das bedeutet, dass das, was bisher schon im Mittelpunkt des Kindergartenalltages zu stehen hatte, nämlich der Kinderschutz, noch einmal verstärkt wird und auch dafür gesorgt wird, dass es in allen Einrichtungen in unserer Stadt zu einem verpflichtenden Schwerpunkt gemacht wird. Das heißt, das Ganze ist an sich inhaltlich nichts Neues, sondern eine Verstärkung der absolut wichtigsten Aufgabe überhaupt von Kinderbetreuungseinrichtungen. Bei der Umsetzung dieser verpflichtenden Kinderschutzkonzepte werden die Träger auch nicht alleine gelassen. Dafür ist gesorgt. Die MA 11, die Kinder- und Jugendhilfe richtet eine multiprofessionelle Kompetenzstelle ein, bestehend aus einer ElementarpädagogIn, einer SozialpädagogIn, um einerseits den Trägern Unterstützung bei der Implementierung und Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes zu bieten, und andererseits aber auch den Kolleginnen und Kollegen in den Kindergruppen an der Basis im Fall eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung unbürokratisch, ohne lange Dienstwege, schnell und direkt mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Des Weiteren, und das haben wir auch vorher schon kurz gehört, schärfen wir auch bei den Regelungen zu den Nachsichten nach. Ich will vielleicht kurz erklären, was Nachsichten überhaupt sind, denn das sagt man in der Debatte schnell einmal so, aber es ist vielleicht nicht so der geläufigste Begriff für alle Personen hier im Raum oder gar darüber hinaus. Es geht darum, dass Personen ohne abgeschlossene Ausbildung auch bereits unter gewissen Voraussetzungen den Dienst in den Gruppen antreten können. Zum Beispiel, wenn man entsprechende Erfahrung mitbringt, zum Beispiel, wenn man im letzten Jahr der Ausbildung ist und zusätzlich auch noch Fortbildungsmaßnahmen absolviert hat. Das sind Voraussetzungen, die wir festschreiben und schaffen. Und damit verschärfen wir die Nachsichten sehr wohl. Uns ging es dabei darum, so wenig Nachsichten in Kindergärten zu haben wie möglich, und wenn, dann qualitätsgesichert. Denn was würde passieren, wenn wir den Weg gehen, den uns die Kollegin Malle von den GRÜNEN vorher vorgezeichnet hat, wenn wir Nachsichten auf ein Minimum reduzieren oder vielleicht überhaupt nicht mehr sozusagen genehmigen? Nun, mit der aktuellen Situation, dem massiven Pädagoginnen- und Pädagogenmangel in ganz Österreich, würde das, und zwar in der Sekunde, dazu führen, dass wir zig Kindergartengruppen in unserer Stadt zusperren müssen. Und, meine KollegInnen, das kann ja wohl wirklich nicht Ihr Ziel sein. Das verstehe ich nicht, wie man das sozusagen als Lösung propagieren kann. Und wenn Sie eine andere haben, dann würde ich die gerne einmal konkret hören, anstatt immer nur zu sagen, nein, nein, nein, wir brauchen mehr Pädagoginnen und Pädagogen, denn die können wir einfach auch nicht herzaubern. Und ich verstehe auch nicht, liebe GRÜNEN, wie man selbst der Meinung sein kann, dass das eine Verbesserung ist, von mir aus nur eine minimale Verbesserung zum Status quo, aber dann der Gesetzesnovelle nicht zustimmt, weil ich stimme doch jeder Verbesserung zu, selbst wenn ich (StR Peter Kraus, BSc: Weil es nicht genug ist!) finde, sie ist nur minimal. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es ja selbst nicht glauben, dass ich das jetzt sage, aber da finde ich die Position der ÖVP weit stringenter. Also, wenn die sagen, sie sind nicht ganz zufrieden, aber sie sehen, es ist eine Verbesserung und deswegen stimmen sie zu, ist das für mich logisch. Unterm Strich ist es jedenfalls so, dass die Novelle, die uns vorliegt, die Qualität von Bildung und Betreuung und vor allem den Schutz unserer Kinder in den Gruppen stärkt und gleichzeitig, und das ist ganz wesentlich, aber auch die Balance hält zu dem, was dann auch tatsächlich in der Realität, in Zeiten von massivem Pädagoginnen- und Pädagogenmangel auch umsetzbar ist. Und dass das möglich ist, dafür gibt es auch Belege. Die Kinderfreunde, keine ganz kleine Organisation in unserer Stadt, beweisen es schon bisher. Dort gibt es Kinderschutzkonzepte, die auch flächendeckend Anwendung finden. Und wenn es darum geht, dass das natürlich zusätzliche Aufgaben sind, die auch für die privaten Trägerorganisationen dazukommen oder möglicherweise auch einen finanziellen Aufwand mit sich bringen, na ja, dann werden wir uns das auch anschauen. Wir haben im Regierungsprogramm festgeschrieben, dass wir die Förderungen für die privaten Kindergartenträger evaluieren und weiterentwickeln wollen. Und ja, na selbstverständlich wird man sich im Zuge dessen die ganze Bandbreite an Aufgaben, die private Trägerorganisationen zu leisten haben, und die dafür notwendigen Ressourcen auch anschauen. Geld hat kein Mascherl, das werden wir uns alles gemeinsam in dem Prozess gut anschauen. Und natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, würden bessere Rahmenbedingungen in den Kindergärten an sich, nämlich ein besserer Fachkraft-Kind-Schlüssel, kleinere Gruppen, mehr Vorbereitungszeit, und so weiter, und so fort, Dinge, für die wir alle stehen, helfen, den Kinderschutz noch besser zu gestalten, gar keine Frage. Da sind wir uns, glaube ich, auch alle einig. Plus, Sie wissen ja auch, dass wir Schritt für Schritt daran arbeiten, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Verdoppelung der Assistentinnen- und Assistentenstunden, die wir umgesetzt haben, die Ausweitung der Sprachförderkräfte, die wir um weitere 50 aufstocken. Das ist alles nicht nix. Wir überlegen uns da sehr wohl Dinge, die wir im bestehenden System mit unseren Möglichkeiten noch verbessern können. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, man muss nun einmal auch den Status quo anerkennen, nämlich den, dass wir nicht von heute auf morgen Pädagoginnen und Pädagogen herzaubern können. So funktioniert es nicht. Und der einzige Weg, wenn wir zu wenig Pädagoginnen und Pädagogen aktuell haben, kleinere Gruppen, einen besseren Betreuungsschlüssel, mehr Vorbereitungszeit zu machen, wie es die GRÜNEN in dem Antrag an sich inhaltlich zu Recht formulieren, wäre aktuell mit noch mehr Nachsichten, alles nur mit Nachsichten, und ich glaube, das will aber auch niemand. Dann muss man, wenn man das alles nicht will, aber trotzdem eine Lösung braucht, halt überlegen, okay, wie geht es wirklich. Und ich sage immer, es geht nur gemeinsam, mit Anstrengungen auf Landes-, aber auch auf Bundesebene. Und nein, das ist kein Abschieben an den Bund, sondern das ist das Ansprechen, was ist, nämlich dort, wo die Kompetenzen auch sind. Und das Allererste, was es nun einmal braucht, ist eine Ausbildungsoffensive auf Bundesebene, damit wir überhaupt mehr Personen haben, die die Möglichkeit haben, den Kinderdienst in unseren Kinderbildungseinrichtungen anzutreten. Das ist die Basis für alles Weitere. Werte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, aber vor allem von der ÖVP, das führt mich zu unserem Bildungsminister. Das finde ich nämlich wirklich unglaublich, in Zeiten von einem Personalmangel in sämtlichen pädagogischen Bereichen begegnet er den zugegeben großen Herausforderungen im Schulbereich mit fehlenden Lehrerinnen und Lehrern damit, dass er eine Kampagne macht, um Pädagoginnen und Pädagogen vom Elementarbereich für die Schulen abzuwerben. Na, wie absurd ist denn das? Was ist das für eine Problemlösung? Ich begegne dem Problem in einem Bildungsbereich, indem ich die Probleme einer anderen Bildungsinstitution verschärfe. Das ist ja absurd, das ist absolute Selbstaufgabe als Krisenmanager. Das geht nicht. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Und das Gleiche gilt übrigens auch für die ganzen Versuche von diversen Bundesländern, ElementarpädagogInnen oder auch andere PädagogInnen aus anderen Bundesländern abzuwerben, abspenstig zu machen. Das ist absurd, das bringt uns gemeinsam nicht weiter. Das Einzige, was wir brauchen, und zwar alle brauchen, sind mehr Personen, die sich insgesamt in den Dienst der Sache stellen und bereit sind, in unserem Bildungssystem mitzuarbeiten. Deswegen braucht es als Allererstes eine Ausbildungsoffensive auf Bundesebene, die beispielsweise auf einer eigenen Ausbildungsschiene ansetzt, wie bei uns die BAfEP 21, insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung, Kollegsystem, und auch sicherstellt, dass die Leute dann auch tatsächlich in den Beruf gehen. Zweitens braucht es natürlich auch eine bessere Entlohnung, vor allem im privaten Bereich. Als Stadt haben wir ja vor einigen Jahren hier unsere Hausaufgaben gemacht. Und drittens, sozusagen als Folge dann vor allem der Ausbildungsoffensive, müssen auch wir - und da hat natürlich auch die Stadt Wien ihre Aufgabe, wenn wir diese Möglichkeit bekommen - den Schritt gehen, dass wir mehr Vorbereitungszeit schaffen, dass wir einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel und kleinere Gruppen auch umsetzen. Aber zuerst brauchen wir einmal das Personal, das sich überhaupt in diese Gruppen stellen würde. Abschließend noch ein Wort zur Teuerung. Kollege Zierfuß, herzlichen Dank für diesen Antrag. Ich kann Ihnen versichern, wir sind in guten Gesprächen mit der Trägerinitiative, es wird noch im nächsten Monat jedenfalls eine Gesprächsrunde geben. Ich kann Ihnen versichern, uns ist das alles andere als egal. Wir sind uns dieser Problematik sehr, sehr bewusst und wir werden unsere privaten Träger ganz sicher nicht mit diesem Problem im Stich lassen. Wir haben auch schon während der Corona-Pandemie mit den Platzsicherungsbeiträgen bewiesen, dass man sich auf unser Wort verlassen kann. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist die Frau Abg Berner zu Wort gemeldet und ich erteile es ihr. Bitte. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren im Livestream! - Als Erste müssen wir die begrüßen, die nicht da sind. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Warum wollen wir eigentlich ein Kinderschutzkonzept? Was ist der Ausgangspunkt? Dazu gibt es drei Beispiele. Sie alle erinnern sich, vermeintliche oder tatsächliche Missbrauchsfälle im Kindergarten im Frühjahr, eigentümliche Strafen in anderen Kindergärten vor einigen Jahren, mit in Badezimmer einsperren und so, dann vermutete Übernachtungspartys mit Lehrern in Sportvereinen, eigentümliche Workshops durch Fremdpersonal mit vermehrtem Körperkontakt. All diese Dinge sind vorgekommen in Wien, und das finden wir alle nicht so toll. Darüber haben wir uns ja geeinigt. Wenn es um Kinderbetreuung geht, gibt es natürlich oft körperliche Nähe und manchmal ist es nicht ganz so einfach, zu sagen, ob das noch passt, ob das schon ein Übergriff war. Diese Einschätzung, ob jetzt was passiert und wie man mit vermeintlichen Opfern und vermeintlichen Tätern oder Täterinnen umgeht, ist auch für erfahrene PädagogInnen eine Herausforderung. Wir haben das gesehen. Wir waren immer wieder an der Überforderungsgrenze, das haben wir erkannt. In einer Situation des Missbrauchsvorwurfs, also in der Krise braucht es eigentlich Ruhe, Reflexionsvermögen, psychologisches Einfühlungsvermögen und das Wissen, wo ExpertInnen und Hilfsangebote zu finden sind. Das alles haben wir GRÜNE jahrelang gefordert, das haben auch Sie von den NEOS gefordert. Und jetzt wurde aus Anlass der letzten Vorkommnisse wegen des Missbrauchsverdachts diese neue Gesetzesnovelle verfasst. Aber so, wie das im Gesetzesvorschlag formuliert ist, wird es uns leider nicht vor kritischen Situationen in der Zukunft bewahren. Und das ist der Grund, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen. Es sind nur zehn Stunden Ausbildung geplant, später sogar nur vier Stunden. Nach wie vor gibt es zu viele Aufgaben für erfahrenes Personal, das heißt, das Personal, das jetzt schon unter Druck ist, soll noch etwas Zusätzliches übernehmen. Nach wie vor gibt es überhaupt zu wenig erfahrenes Personal in den Kindergärten, nach wie vor sind die Kindergruppen zu groß, 25 Kinder auf 1 Betreuungsperson, das kann sich nicht ausgehen. Unter diesen Rahmenbedingungen kann man vieles nicht sehen. Es werden Missbräuche leicht übersehen, es wird auch leicht übersehen, ob es Kindern vielleicht schlecht geht, weil sie zu Hause oder im privaten Umfeld etwas erlebt haben. Wie soll man in so einem Umfeld mit Kindern zu intimen Themen arbeiten? Das ist völlig unmöglich. Echter Kinderschutz, der diesen Namen verdient, braucht ausreichend budgetäre Mittel, sonst bleibt der Ruf nach Kinderschutz eine reine PR-Maßnahme. Und als diesen sehe ich ihn in diesem Gesetzesentwurf auch verankert. Sie stellen mit dem Entwurf den Kinderschutzbeauftragten oder die Kinderschutzbeauftragte dar, als wäre sie kaum mehr als eine Brandschutzbeauftragte. Ein Mal eine Ausbildung, und dann passiert hoffentlich nichts. Genau das wird es nicht sein. Wir werden die brauchen und wir brauchen sie ständig. Auch heute haben Sie vielleicht gelesen, in Graz gibt es schon wieder Missbrauchsvorwürfe in einem Kindergarten - was da wirklich ist, wird man herausfinden, man kann es nicht so schnell sagen. Ein wirksames Kinderschutzkonzept holt alle Beteiligten ins Boot, indem es Bewusstseinsarbeit bei Eltern und Betreuungspersonal macht und indem es die Kinder in ihrer Resilienz stärkt. Ein echtes Kinderschutzkonzept ist ein Prozess, der professionell begleitet bis zu 36 Monate dauern kann. Das ist eine Einschätzung der Liga für Kindergesundheit, das ist nicht meine. Das Aufgabenspektrum eines Kinderschutzbeauftragten ist dementsprechend breit: Er oder sie soll zuerst eine Risikoanalyse machen, dann einen Verhaltenskodex erarbeiten, im Verein mit Kindergarten soll ein Beschwerdemanagement, ein Fallmanagement implementiert werden, alle KollegInnen sollen geschult werden, inklusive aller Eltern. Außerdem müssen die Kinder in die Analysen und in die Erarbeitung mit einbezogen werden, und dann muss man die Rechte und Pflichten und auch die Rechte zum Kinderschutz auch noch den Kindern unter der ganz normalen pädagogischen Arbeit vermitteln. Kurz gesagt, eine nachhaltige Implementierung eines Kinderschutzkonzepts braucht Ressourcen, das heißt, Arbeitszeit und Gehirnschmalz und daher auch eine Finanzierung. Bei der vorliegenden Kindergesetzesnovelle ist hingegen keine finanzielle Unterstützung geplant, das steht sogar in den ergänzenden Hinweisen zum Gesetz. Es wird kein zusätzlicher Finanzaufwand geplant. Das steht drin, das haben Sie in Ihren Ergänzungen hineingeschrieben. Für Trägerorganisationen und für Tageseltern ist keine zusätzliche Finanzierung vorgesehen. Kein einziger zusätzlicher Cent soll an die Träger gehen oder an die Tageseltern, obwohl es offensichtlich Mehraufwand gibt. Und das in einer Situation, in der wir schon finanziell angespannt sind. Sie wissen, es gibt zu wenig Personal, die Energiekosten sind auch nicht ohne, und so wird es einfach in diesem Bereich höhere Ausgaben geben. Schon jetzt können in den Kindergärten wegen massiven Personalmangels manche pädagogischen Aufgaben nicht erfüllt werden. Zu viele Kinder in den Gruppen, kaum Zeit für Vorbereitung oder Fortbildung führen zu einem Dauerstress unter den MitarbeiterInnen. Das ist eine Gemengelage, in der Übergriffe leicht übersehen werden und auch leichter vorkommen, und in Krisen müsste genau jetzt schnell und effizient gehandelt werden. Insbesondere für Tageseltern ist der unbezahlte zusätzliche Zeitaufwand für Erstellung und Implementierung eines Kinderschutzkonzepts komplett überfordernd. Ohne zusätzliche Ressourcen, ohne Umstrukturierungen in der Ausbildung und Anreizsysteme kann man diese Situation nicht verbessern, und das wissen Sie. Wenn da keine finanzielle Abfederung und strukturelle Entlastung mitgeplant wird, steht zu befürchten, dass das Kinderschutzkonzept in den Betrieben so einfach nicht umgesetzt wird. Sie werden sehen, was dann über bleibt, ist ein reines Lippenbekenntnis. Deshalb lehnen wir diese Gesetzesnovelle ab. Wir wollen kein Lippenbekenntnis, wir wollen einen echten Kinderschutz verankern, und das kostet Zeit, und das kostet Geld. Wir GRÜNE fordern mit dem vorliegenden Antrag ausreichend verbriefte budgetäre Mittel für die Einsetzung eines Wiener Kinderschutzkonzepts, und hiermit bringen wir diesen Antrag auch ein. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Berger. Ich erteile es ihm. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Sitzungssaal und zu Hause vor den Bildschirmen! Vorweg: Grundsätzlich ist es natürlich traurig, dass es sehr, sehr viele Anlassfälle hier in Wien gebraucht hat, um seitens der Landesregierung entsprechende Maßnahmen zu treffen. Aber, und das möchte ich von unserer Seite sehr wohl vorwegschicken, wir werden den beiden vorliegenden Novellen zustimmen. Es ist mit Sicherheit so, dass die Schritte, die auch schon relativ ausführlich erläutert wurden, nicht das Allheilmittel sein werden, da machen wir uns mit Sicherheit nichts vor. Es ist natürlich auch etwas, wo ich aus politischer Verantwortung heraus meine, dass es vielleicht durchaus dem guten Gewissen dient, dass es medial - unter Anführungszeichen - relativ gut zu verkaufen ist, aber jeder Schritt, der gegen sogenannte Einzelfälle, die ja in den letzten Wochen und Monaten nicht mehr allzu einzeln vorkommen, unternommen wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb werden wir auch diesen beiden Novellen, die hier vorliegen, zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Vorwegschicken möchte ich aber auch, weil hier auch von Leitfäden und von Vorgangsweisen die Rede ist, dass wir das in der Vergangenheit auch schon hatten. Ich erinnere mich noch gut daran, dass wir, auch in einem Sondergemeinderatsausschuss, einen Fall im 14. Bezirk diskutiert haben. Die Leiterin der MA 10 hat damals darüber berichtet, dass sowohl die Kindergartenleitung als auch die Regionalleitung entsprechend den Vorgaben und den vorgeschriebenen Prozessen richtig gehandelt haben, dass aber bei der Leitung der MA 10 eben die entsprechenden Anzeigen und Meldungen versandet sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da möchte ich insbesondere an Sie, Herr Landesrat, appellieren, insbesondere im Bereich der Führung der MA 10 eine entsprechende Professionalisierung sicherzustellen. Wir haben nämlich bei dem einen oder anderen Fall gesehen, am Kindergartenstandort wurde es, wenn es zu entsprechenden Meldungen oder Vorfällen kam, sehr wohl weitergeleitet, aber wenn das nicht den Weg in die höchste politische Ebene der Stadt findet, dann ist das nicht nur sehr ärgerlich, sondern dann müssen auch eindeutige Konsequenzen folgen. Diese sind zwar nach langer Zeit erfolgt, aber unseres Erachtens viel zu spät. Ich möchte auch noch ein bisschen auf einen anderen Aspekt zu sprechen kommen beziehungsweise die MA 11 anführen. Wir haben natürlich entsprechende Regelungen, gesetzliche Bestimmungen, die insbesondere im Bereich der Elementarpädagogik klare Vorgaben leisten, aber, und das haben wir auch von Seiten unserer Fraktion hier schon mehrfach angeführt, wir halten für, ich glaube, rund 100.000 Kindergartenkinder in Wien 15 Personen, die über das Jahr verteilt Kontrollen durchführen, für zu wenig. Es sind 15 Personen, die zwischendurch in Krankenstand sind, karenziert sind, im Urlaub sind, mit Büroarbeit und natürlich auch mit Bürokratie befasst sind. Ich glaube, da bleibt dann unterm Strich permanent natürlich nur mehr eine einstellige Personenanzahl über, die tatsächlich Kontrollen vornimmt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das halten wir nach wie vor für unzureichend und da fordern wir eine entsprechende Aufstockung. Ich vergleiche das immer sehr gerne mit den sogenannten Park-Sheriffs in Wien. Wir haben 23 Bezirke und über 600 Parksheriffs in ganz Wien. Ich vergleiche dazu noch einmal: 15 Kindergartenkontrolleure für 100.000 Kinder. Allein diese Zahlenschieflage zeigt, dass es hier sehr wohl noch Handlungsbedarf gibt, meine Damen und Herren. Zwei Punkte noch von meiner Seite: Bei Punkt 1 möchte ich ein bisschen auf das Stilistische in dieser Novellierung des Kindergartengesetzes eingehen und wozu das Gendern mittlerweile führt. Ich darf Ihnen da etwas vorlesen. Da werden die Betreuungspersonen angeführt, die es so gibt, und ich zitiere hier aus dem § 3 Abs. 2 Z 2, wo dann die Betreuungspersonen angeführt sind. Das liest sich dann folgendermaßen: "Inklusive Elementarpädagogin beziehungsweise Inklusiver Elementarpädagoge: Elementarpädagogin beziehungsweise Elementarpädagoge mit einer in der Republik Österreich gültigen Zusatzausbildung für Inklusive Elementarpädagogik." Nächster Punkt: "Hortpädagogin beziehungsweise Hortpädagoge: Elementarpädagogin beziehungsweise Elementarpädagoge mit einer Zusatzausbildung für Hortpädagogik oder Sozialpädagogin beziehungsweise Sozialpädagoge oder Absolventin beziehungsweise Absolvent einer anerkannten gleichwertigen Ausbildung, die in einem anderen Staat erworben wurde." Nächster Punkt: "4. Inklusive Hortpädagogin beziehungsweise Inklusiver Hortpädagoge: Hortpädagogin beziehungsweise Hortpädagoge mit einer zusätzlichen Befähigungsprüfung für Sondererzieherin beziehungsweise Sondererzieher oder einer anerkannten gleichwertigen Ausbildung, die in einem anderen Staat erworben wurde." Meine Damen und Herren, das ist mittlerweile unlesbar. Vielleicht sollten wir oder vor allem Sie Ihre Energie hier nicht legistisch verschwenden, indem Gesetze bis zur vollkommenen Unlesbarkeit gegendert werden, sondern die Energie sollte dafür verwendet werden, qualitativ hochwertige Kindergartenpädagogen in Wien sicherzustellen, aber nicht für so einen Schwachsinn, meine sehr geehrten Damen und Herren. Schauen Sie dazu! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Als letzten Punkt möchte ich noch einen Beschlussantrag einbringen. Gemäß der 15a-Vereinbarung mit dem Bund über Elementarpädagogik ist es für die nächsten Jahre so - ich glaube, bis zum Jahr 2026 geht es dann -, dass das Kopftuchverbot in elementaren Bildungseinrichtungen fehlt. Meine Damen und Herren, ich erinnere nur einmal kurz überblicksmäßig an unsere Tagesordnung von heute und morgen. Wir sprechen heute über Kinderrechte, wir sprechen morgen in einer Schwerpunktdebatte darüber, wie wir Frauen fördern, Frauensicherheit fördern wollen, ihre freie Entfaltung sicherstellen wollen. Dann nimmt es zum einen einmal die Bundesregierung so hin beziehungsweise setzt sie das bewusst durch, dass dieses Kopftuchverbot für Kinder und entsprechendes Personal in den Kindergärten aufgehoben wird, und zum anderen, meine Damen und Herren, nehmen Sie das auch in Kauf, Sie von Seiten der rot-pinken Stadtregierung, dass das wieder entsprechend Einzug halten kann. Meine Damen und Herren, wir sind dafür, dass sich Kinder frei entfalten können. Wir sind dafür, dass Kinder im Kindergartenalter, und davon reden wir hier immer, kein Kopftuch tragen müssen, kein Symbol zum einen der Frühsexualisierung und zum anderen der Unterdrückung tragen müssen. Wir wollen auch sichergestellt haben, dass Kinder, die in Kindergärten erzogen werden, auch an unsere Werte beziehungsweise an unsere Werte, die wir hier in Österreich vertreten, herangeführt werden, dass sie auch dazu erzogen werden und das auch von Seiten des Personals vertreten wird. Dementsprechend haben wir einen Beschlussantrag vorbereitet, der vorsieht, Punkt 1, umfassenden Frauen- und Kinderschutz, und Punkt 2, dass jegliches Betreuungspersonal einen entsprechenden Wertekatalog zu unterzeichnen hat, in welchem dargelegt wird, dass der österreichische Rechtsstaat über jegliche religiöse Vorschriften zu stellen ist. Zum Abschluss noch ein Punkt: Ich freue mich sehr darüber, dass auch die ÖVP Wien oder Volkspartei Wien, oder wie auch immer sie sich jetzt nennt, diesen Antrag unterstützen wird. Ich frage mich nur, wieso im Rahmen dieser 15a-Vereinbarung die ÖVP von dem Abstand nimmt, was sie mit uns in der Bundesregierung durchgesetzt hat. Ich hoffe, ich höre nie wieder irgendjemanden von Ihnen hier heraußen erzählen: Wir sind gegen Islamisierung, wir sind gegen das Kopftuchtragen! - Sie in der Bundesregierung machen das leider vor, Sie lassen sich vom grünen Koalitionspartner offensichtlich durchs Parlament oder die politische Manege ziehen. Vielleicht reden Sie da einmal intern und finden zu einer einheitlichen Linie - ich glaube, es wäre im Sinne aller Kinder, vor allem Kindergartenkinder in Wien und in Österreich. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Bitte. Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich danke für die konstruktive Debatte und die große Zustimmung zu dieser Gesetzesinitiative, einer Novelle. Es gibt in dieser Novelle bewusst keine Bildungsrevolution, sondern eine ganz konkrete Verbesserung des Kinderschutzes im Sinne der Kinder in unserer Stadt, aber nicht nur der Kinder, sondern auch der Eltern und vor allem auch der Pädagoginnen und Pädagogen, damit diese einen klaren Rahmen bekommen und auch für ihre tagtägliche Arbeit, die herausfordernd ist, den besten Kinderschutz auch mitbekommen. Ich danke für die breite Einbindung auch im Vorfeld, nämlich in der Begutachtung, wo wir vieles mit aufnehmen konnten. Ich freue mich auf die Umsetzung, insbesondere auch auf die neue Abteilung in der Stadt, nämlich das Kompetenzzentrum Kinderschutz in der MA 11, wo jetzt schon hervorragende Arbeit geleistet wird. Ich bin mir sicher, mit dieser Initiative wird der Kinderschutz in Wien weiter gestärkt, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ und Abg. Kieslich so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Wir haben Resolutions- und Beschlussanträge vorliegen. Wir kommen zum Beschlussantrag, eingebracht von den GRÜNEN. Strukturelle und nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingen in der Elementarbildung. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Das ist mit Stimmen der GRÜNEN, der FPÖ, Abg. Kieslich und ÖVP die Minderheit, der Antrag ist somit abgelehnt. Wir kommen zum nächsten Beschlussantrag, eingebracht von der Wiener Volkspartei, betreffend Abgeltung der Teuerung für private elementare Bildungseinrichtungen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um Zustimmung. - Das ist mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ, Abg. Kieslich und GRÜNEN die Minderheit und somit abgelehnt. Wir kommen zum nächsten Beschlussantrag, ebenfalls eingebracht von der Wiener Volkspartei betreffend Kinderschutz in elementaren Bildungseinrichtungen ganzheitlich fördern. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der Volkspartei, FPÖ, Kieslich und GRÜNEN die Minderheit und ebenfalls abgelehnt. Der nächste Antrag, eingebracht vom Grünen Klub, betrifft die Finanzielle Absicherung der Umsetzung von Kinderschutzkonzepten. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ... (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Warte, warte, warte! - Abg. Wolfgang Irschik: Herr Präsident, wir sind schon eines weiter!) - Nein, finanzielle Absicherung, es ist zur Postnummer 6 eingebracht, ist von den GRÜNEN korrigiert worden. Stimmt das? Das ist von euch so korrigiert worden. Also: Beschlussantrag der GRÜNEN - ich wiederhole das noch einmal - zur Postnummer 6: Finanzielle Absicherung der Umsetzung von Kinderschutzkonzepten. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Mit Stimmen der GRÜNEN, Freiheitlichen, Abg. Kieslich und ÖVP findet dieser Antrag nicht die Mehrheit und ist so auch abgelehnt. Wir haben dann noch den Antrag, eingebracht von der FPÖ, zum Thema Kopftuchverbot in elementaren Bildungseinrichtungen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Mit Stimmen der ÖVP, FPÖ, Kieslich findet der Antrag nicht die Mehrheit und ist somit ebenfalls abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, FPÖ, Kieslich, NEOS, SPÖ und gegen die GRÜNEN die erforderliche Mehrheit. Dieses Gesetz ist daher in zweiter Lesung beschlossen. Wir kommen nun zu Postnummer 7 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tagesbetreuungsgesetz - WTBG geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Lhptm-Stv. Wiederkehr, und ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und Abg. Kieslich die Mehrheit. Das Gesetz ist somit in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der SPÖ, der NEOS, der ÖVP, der FPÖ, Abg. Kieslich so die Mehrheit. Das Gesetz ist daher in zweiter Lesung beschlossen. Es liegt kein weiterer Tagesordnungspunkt vor. Damit kommen wir zum Schluss: Die Tagesordnung ist wie gesagt erschöpft und die heutige Sitzung sozusagen erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Schönen Abend, bis morgen! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 18.19 Uhr.) Landtag, 21. WP 23. November 2022 17. Sitzung / 2