Wiener Landtag 21. Wahlperiode 7. Sitzung vom 23. September 2021 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-745268-2021-KFP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-1122614-2021-KGR/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP-1122138-2021-KVP/LM) S. 7 4. Anfrage (FSP-1122701-2021-KGR/LM) S. 9 5. Anfrage (FSP-745945-2021-KVP/LM) S. 9 6. Anfrage (FSP-745348-2021-KFP/LM) S. 11 7. Anfrage (FSP-1122663-2021-KGR/LM) S. 11 3. AST-1132890-2021-KGR/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Die Klimakatastrophe hat Auswirkungen auf jedes Land, auf jede Stadt. Wo bleibt der Wiener Klima-Turbo?" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Kilian Stark S. 13 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 15 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 16 StRin Mag. Bernadette Arnoldner S. 16 Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 17 Abg. Veronika Matiasek S. 18 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 19 StR Peter Kraus, BSc S. 20 Abg. Dr. Josef Mantl, MA S. 21 Abg. Mag. Stephan Auer-Stüger S. 21 4. Mitteilung des Einlaufs S. 22 5. LG-1053441-2021-LAT; P 1: Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 und des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien (Beilage Nr. 23/2021) Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 22 Redner: Abg. Markus Ornig, MBA S. 23 Abg. Georg Prack, BA S. 23 Abg. Markus Grießler S. 23 Abg. Prof. Rudolf Kaske S. 24 Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 24 Abstimmung S. 24 6. 995456-2021-GGK; P 2: Naturschutzbericht 2020 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 24 Abstimmung S. 25 7. Begrüßung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits S. 25 8. 1040828-2021-GGK; P 3: 1) Verwaltungsgericht Wien; Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 2) Amt der Wiener Landesregierung; Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht 2020 des Verwaltungsgerichtes Wien Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 25 Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 25 Abg. Thomas Weber S. 28 Abg. David Ellensohn S. 29 Abg. Mag. Patrick Gasselich S. 30 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 31 Präsident des Verwaltungsgerichtes Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits S. 32 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 34 Abstimmung S. 35 9. LG-400897-2021; P 4: Änderung des Wasserversorgungsgesetzes - WVG sowie des Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetzes - KKG (Beilage Nr. 20/2021) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 36 Abstimmung S. 36 10. LG-366486-2021; P 5: Änderung des Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetzes (Beilage Nr. 22/2021) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 36 Abstimmung S. 36 11. LG-1100209-2021-LAT; P 6: Gesetz zur Reform der Untersuchungskommissionen und der Untersuchungsausschüsse (Beilage Nr. 25/2021) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 36 Redner: Abg. Maximilian Krauss, MA S. 36 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 37 Abg. David Ellensohn S. 39 Abg. Mag. Patrick Gasselich S. 40 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 42 Abg. Mag. Stephan Auer-Stüger S. 44 Abstimmung S. 45 12. DRI-1130940-2021-KVP/LAT: Dringlicher Antrag von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM, Abg. Mag. Manfred Juraczka, Abg. Markus Grießler, Abg. Markus Gstöttner, MSc, Abg. Margarete Kriz-Zwittkovits und Abg. Dr. Peter Sittler betreffend Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes Begründung: Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 45 Rednerinnen und Redner: Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM S. 47 Abg. Maximilian Krauss, MA S. 49 Abg. Markus Ornig, MBA S. 50 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 51 Abg. Prof. Rudolf Kaske S. 53 StRin Mag. Isabelle Jungnickel S. 54 Abg. Katharina Weninger, BA S. 56 Abg. Dr. Peter Sittler S. 57 Abg. Margarete Kriz-Zwittkovits S. 58 Abg. Wolfgang Seidl S. 59 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 61 Abg. Dr. Andreas Höferl (tatsächliche Berichtigung) S. 62 Abstimmung S. 62 (Beginn um 9.04 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Die 7. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Entschuldigt sind ganztägig Frau Lhptm-Stv.in Gaál, Herr Amtsf. StR Hacker, die Abgeordneten Aslan, Berner, Kickert und Laschan. Zeitweise entschuldigt ist Herr Amtsf. StR Hanke ab 11 Uhr, die Frau Abg. Bakos ab 15 Uhr, Abg. Novak bis 10 Uhr, Abg. Otero Garcia bis 12 Uhr und Abg. Oxonitsch bis 11 Uhr. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-745268-2021-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Berger gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Der medialen Berichterstattung war vor kurzem zu entnehmen, dass die MA 35 als Staatsbürgerschaftsbehörde insgesamt 17 Verfahren einleitete, um mutmaßlichen IS-Kämpfern die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Bisher haben neun Personen diese rechtskräftig verloren. Für Wien sei die Sache laut Landesregierung nun so gut wie erledigt. Der Herr Landeshauptmann hat aber noch vor kurzem gesagt: 'Wer sich einer Terrororganisation anschließt und an Kampfhandlungen des IS beteiligt, hat meiner Ansicht nach alle Rechte der österreichischen Staatsbürgerschaft verloren.' Schätzungen der Sicherheitsbehörden zufolge waren es insgesamt etwa 300 österreichische Staatsbürger, die sich als Kämpfer der Terrormiliz anschlossen. Etwa 100 sind zurückgekehrt, viele leben in Wien. Warum wird gegen die anderen IS-Kämpfer kein Aberkennungsverfahren eingeleitet?) Ich ersuche den Herrn Landeshauptmann um die Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Hoher Landtag! Bevor ich die 1. Anfrage beantworte, möchte ich nur eine grundsätzliche Stellungnahme abgeben. Als Bürgermeister und Landeshauptmann bin ich der Republik Österreich verpflichtet und der Bundesgesetzgebung genauso wie den Entscheidungen des Gemeinderates und des Landtages in Wien. Ich habe mich auch in der Vergangenheit nie unter Druck setzen lassen, nicht von politischen Parteien, nicht von Medien und auch nicht von Aktivitäten auf der Straße. Das sage ich deshalb, weil ich auch die Gewährleistung abgeben möchte, dass wir in Zukunft auch hier in diesem Haus politische Entscheidungen so treffen, dass die Mandatarinnen und Mandatare das freie Mandat auch entsprechend ausüben können. Wir werden aus dem Grund heraus die Sicherheitsvorkehrungen verstärken. Ich bedauere das deshalb, weil das Wiener Rathaus nicht nur Sitz von Politik und Verwaltung ist, sondern auch ein sehr offenes Haus, das vor Corona- Zeiten bis zu 1.000 Veranstaltungen durchgeführt hat für die Wiener Bevölkerung und für viele Menschen, die zu uns in die Stadt gekommen sind, und man sollte sich gut überlegen, ob man durch Aktivitäten diese Offenheit des Hauses beeinträchtigt und gefährdet. Denn sicher muss sein, dass die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Landtagsabgeordneten unbeeinflusst auch von versuchtem Druck auf die Entscheidungen der politischen Gremien ihrer Arbeit folgen können. Von daher werde ich sicherstellen, dass die Sicherheit des Rathauses und damit auch die Sicherheit der Mandatarinnen und Mandatare in Zukunft gewährleistet sein werden. Jetzt zur Beantwortung der Frage 1. Sehr geehrter Herr LAbg. Berger! Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik der Staatsbürgerschaftsaberkennung gegenüber IS-Kämpfern oder ehemaligen IS-Kämpfern möchte ich grundsätzlich bemerken, dass Staatsbürgerschaftsbehörden nur dann ein Verfahren zur Überprüfung des staatsbürgerschaftsrechtlichen Status beziehungsweise ein Entziehungsverfahren einleiten können, wenn es einen entsprechenden Sachverhalt zu potenziellen IS-Kämpfern gibt. Wir sind da im engen Dialog auch mit den sicherheitspolizeilichen Organisationen, insbesondere mit dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Ich betone das deshalb, weil wir hier diesen Informationsfluss benötigen, um die Entscheidungen dann in der Magistratsabteilung 35 auch zu treffen. Das sind sehr komplexe Verfahren. Ich habe das gestern schon bei der Anfragebeantwortung im Gemeinderat dargestellt, dass die MA 35 sehr schwierige, sehr komplexe Verfahren zu begleiten hat. Diese zählen zu den besonders schwierigen, weil hier Kampfhandlungen im Ausland auch entsprechend dargestellt werden müssen, um eine entsprechende Aberkennung der Staatsbürgerschaft einleiten zu können. Von der Magistratsabteilung 35 wurden bisher 17 einschlägige Entziehungsverfahren eingeleitet. Ich möchte das vielleicht noch unterteilen. In neun Fällen ist die ausgesprochene Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft bereits rechtskräftig geworden, in zwei Fällen ist das Beschwerdeverfahren gegen die Entziehung beim Verwaltungsgericht Wien noch anhängig, und in einem Fall wurde der Bescheid vom Verwaltungsgericht Wien letztlich aufgehoben. In einem weiteren Fall war das Verfahren einzustellen wegen der Minderjährigkeit der belangten Person. In den übrigen vier Fällen sind die Entziehungsverfahren momentan noch im Laufen und laut Information der Magistratsabteilung 35 sind die Rückmeldungen anderer Behörden oder auch der Verfahrensparteien, die in diesem Verfahren mit einbezogen sind, noch abzuwarten. Die Magistratsabteilung 35 hat von anderen Behörden insgesamt 98 Personen im Hinblick auf einen Zusammenhang mit IS mitgeteilt bekommen. Abgesehen von den bereits erwähnten 17 Fällen ergab sich beim Rest der Fälle bereits eine erste Prüfung und zwar in die Richtung, dass hier keine Grundlage für ein Entziehungsverfahren besteht, und zwar aus unterschiedlichen Gründen. Zum einen: Es lag keine österreichische Staatsbürgerschaft vor, die zu entziehen sein könnte. Zum Zweiten: Es lag keine Doppelstaatsbürgerschaft vor. Das ist eine Voraussetzung für die Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Es gibt die Zuständigkeit eines anderen Bundeslandes oder nach Auskunft des LVD gibt es keine Beweise, dass an Kampfhandlungen tatsächlich teilgenommen wurde. Also wir sehen eines ganz deutlich, dass wir bei der Tätigkeit in der MA 35 sehr stark gebunden sind nicht nur an die österreichische Gesetzgebung, sondern auch nach europäischen und internationalen Rechtsgrundlagen zu agieren haben und dass die Verfahren auch sehr komplex sind. Aber es gibt generell meinen Wunsch, dass wir hier bei allen Fällen, wo es möglich ist, die österreichische Staatsbürgerschaft aberkennen. Ich habe das auch in der Öffentlichkeit in verschiedensten Stellungnahmen und Interviews bekundet. Ich war einer der Ersten in Österreich, der dieses thematisiert hat, weil ich hier kein Verständnis hab' für Menschen, die in einer anderen Armee dienen als der österreichischen und in internationalen Konflikten auch militärisch mit eingebunden sind. Insbesondere dann, wenn es sich um terroristische Organisationen handelt. Wir sehen aber auch, dass die österreichische Staatsbürgerschaft nur dann abzuerkennen ist, wenn es eine andere Staatsbürgerschaft gibt. Das, was nach dem Völkerrecht nicht zulässig ist, ist, dass man durch die Aberkennung einer Staatsbürgerschaft die Menschen in die Staatenlosigkeit bringt. Also von daher sind wir auch, was diese Entscheidung betrifft, sehr stark an internationale Rechtsnormen gebunden. Danke. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Berger. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Vorweg einmal danke für die Beantwortung dieser Frage. Meine Zusatzfrage bezieht sich darauf, und zwar Ihre politische Heimat, die SPÖ, setzt sich ja für eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts in Österreich ein. Man hört da durchaus die abenteuerlichsten Dinge. Ein Aspekt würde mich beziehungsweise da würde mich Ihre Meinung persönlich interessieren, und zwar ist es immer wieder auch so, dass Auslandsösterreicher aus beruflichen oder familiären Gründen dann im Ausland die Staatsbürgerschaft des Gastlandes annehmen und dementsprechend dann die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren würden. Wenn diese allerdings wieder zurückkehren nach Österreich, bringt es mitunter dann auch auf Grund Verfahrensdauern, und so weiter, wie wir es ja in Wien kennen, auch wieder Schwierigkeiten mit sich. Was ist hier Ihr Zugang beziehungsweise könnten Sie sich auch eine Reform dahin gehend vorstellen? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann! Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ja, es gibt von den verschiedenen Vereinen und Verbänden der Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher eine Reihe von Vorschlägen, die auch geprüft werden. Prinzipiell sind diese Entscheidungen ja vom Bundesgesetzgeber zu treffen, insbesondere jene Entscheidungen, die das Staatsbürgerschaftsrecht umfassen. Also von daher ist das sicher eine spannende, interessante Diskussion, die deshalb natürlich stärker auftritt, weil es mehr Menschen gibt, die aus beruflichen Gründen international tätig sind, längere Zeit auch im Ausland verbringen, dort auch aus wirtschaftlichen Gründen oft auch die Staatsbürgerschaft annehmen und die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verlieren wollen. Also von daher sind viele dieser Entscheidungen auch im internationalen Zusammenhang zu sehen, auch auf bilateraler Ebene. Es hat hier auch einen starken Wunsch gegeben von vielen, die bis jetzt auch in Großbritannien tätig waren und durch den Brexit in eine völlig neue Rechtssituation kommen, auch im Zusammenhang mit der Europäischen Union. Also von daher wird das auf Bundesebene, wie ich weiß, geprüft, auch von allen Fraktionen mit unterschiedlichem Zugang. Aber prinzipiell ist es eine Thematik, die beim Bundesgesetzgeber liegt und wo es auch intensive Diskussionen im Rahmen des National- und Bundesrates gibt. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Kunrath. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Nikolaus Kunrath (GRÜNE): Herr Landeshauptmann, guten Morgen! Im Gegensatz zum Vorredner ist es mir auch eine Frage, wie wir insgesamt mit den Menschen umgehen, die in den Krieg gezogen und wieder zurückgekehrt sind, ich habe daher ein paar strukturelle Fragen. Wien ist ja nicht nur den Menschenrechten der Menschen als demokratische Stadt verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, dass einerseits nicht nur die GefährderInnen - ja, es sind ja leider auch konkret Frauen darunter -, die Anschläge planen oder gerade durchführen, aber auch deren fürchterliche Erfahrungen, wenn sie zurückkommen, Möglichkeiten haben, diese zu bearbeiten beziehungsweise deren Familien vor allem. Ich hätte die Frage an Sie, Herr Landeshauptmann: Welche psychosozialen Einrichtungen und psychosozialen Dienste neben den Vereinen Neustart und DERAD werden in Wien für diese RückkehrerInnen von Seiten des Landes Wien angeboten und unterstützt? Und welche Möglichkeiten gibt es für Familien und deren AussteigerInnen bei einer Einleitung eines Verfahrens oder sonstiger Formen des Verlustes der Staatsbürgerschaft, überhaupt hier Hilfe und Unterstützung zu bekommen? Die Familien sind ja oft die, die nicht einmal vorher gewusst haben, dass ihre Kinder etwas machen. Wie geht man damit um? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landeshauptmann um die Antwort. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ja, Herr Landtagsabgeordneter, Sie haben ja selbst jetzt Institutionen angesprochen, die in diesem Bereich tätig sind, die wir auch als Stadt Wien unterstützen, nämlich nicht nur ideell, sondern auch materiell. Es ist ganz deutlich zu unterscheiden zwischen jenen Personen, die in kriegerischen, terroristischen Aktivitäten mit eingebunden waren, und jenen Personen, die aus welchen Gründen auch immer psychische oder körperliche Nachteile zu verzeichnen haben, insbesondere wenn es einen familiären Zusammenhang gibt. Das muss man klar unterscheiden. Ich finde, jenen, die an terroristischen Aktivitäten beteiligt waren, muss man mit aller Härte entgegentreten. Das war auch der Grund, dass ich vorgeschlagen habe, in diesen Fällen auch die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen und damit verbunden auch den Aufenthalt in Österreich. Mit allen anderen muss man sich intensiv beschäftigen, denn unabhängig von dem Tätigkeitsbereich, in dem sie in den Konfliktländern umtriebig waren, gibt es natürlich starke Auswirkungen auf die Persönlichkeitsstruktur. Das heißt, wenn man diese Personen integrieren will oder muss, weil sie ja hier auch aufhältig sind, dann wird es notwendig sein, sie auch entsprechend zu begleiten. Wie gesagt, Sie haben einige dieser Organisationen angesprochen. Es gibt darüber hinaus noch weitere Organisationen, die sich hier intensiv bemühen, auch jene, die sonst auch in karitativen Bereichen tätig sind wie Diakonie, Caritas, Volkshilfe, Arbeiter-Samariter-Bund, vor allem jene, die auch im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit tätig sind und Betroffene aus diesen Ländern auch hier in Österreich entsprechend begleiten können. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Gasselich. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Danke, Herr Bürgermeister, für die bisherigen Antworten. Beim Thema des Entzugs der Staatsbürgerschaften gab es, im August war das, einen Medienbericht über 450 Aberkennungsverfahren von türkischen Staatsbürgern, 60 davon sind abgeschlossen. Meine Frage ist: Wie sehen da von Ihnen die Schritte vor, hier das zu beschleunigen? Gleichzeitig haben wir auch eine Anfrage gestellt, wo herauskommt, dass rund ein Drittel aller Entzüge türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger betrifft, ob Sie sich erklären können, wieso diese Zahl hier gerade so hoch ist? Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ich hab's akustisch nicht ganz verstanden. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Wieso die - wir haben eine Anfrage gestellt und ein Drittel der Entzüge von allen Aberkennungsverfahren seit 2017 betrifft türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Wieso Sie glauben, dass die Zahl gerade hier so hoch ist, so überproportional bei Türkinnen und Türken? Lhptm Dr. Michael Ludwig: Das hängt sicher auch damit zusammen, Herr Landtagsabgeordneter, dass es einen relativ großen Prozentsatz an Menschen gibt, die türkischstämmig sind, hier mit ihren Familien in Österreich aufhältig sind und auch ihren Bezug zu ihrem ursprünglichen Heimatland aufrechterhalten. Das ist in anderen Ländern, wo es kriegerische Auseinandersetzungen gibt, nicht in dem Ausmaß möglich. Viele Menschen, die aus der Türkei kommen, haben familiären Bezug nach wie vor in ihr ursprüngliches Heimatland. Da gibt es auch den Wunsch, beispielsweise Häuser, Grundstücke vererbt zu bekommen. Das dürfte mit ein Grund sein, dass man hier in einem geringeren Ausmaß bereit ist, die ursprünglichen Wurzeln zu kappen und auch mit einer Staatsbürgerschaft weiter in Kontakt mit dem ursprünglichen Heimatland zu bleiben. Von den 450 genannten Fällen von der MA 35 ist mein Wissensstand, dass 117 Fälle erledigt sind, 53, weil die Erlassung eines Feststellungsbescheides erledigt wurde. Es sind aber auch 64 Fälle, die einzustellen waren aus verschiedensten Gründen, weil die Personen zwischenzeitlich verstorben sind oder die Ermittlungsverfahren ergeben haben, dass eine rechtmäßige Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Also wenn man sich die Zahlen genau anschaut, dann relativiert sich auch wieder vieles. Aber prinzipiell ist die MA 35 angehalten, hier sehr genau zu prüfen. Das ist mit ein Grund, dass sie auch sehr stark gefordert ist. Ich hab' das gestern schon in einer Anfragebeantwortung versucht, darzustellen, dass auf Grund verschiedenster Entscheidungen der letzten Jahre die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 35 hier sehr, sehr stark gefordert sind. Wir haben aber speziell, wie diese Diskussion auch in der Öffentlichkeit entstanden ist und wie es ja auch Datensätze gegeben hat, die uns in der MA 35 zugeteilt worden sind, sofort ein eigenes Referat eingerichtet, das sich speziell auch mit dieser Thematik beschäftigt hat und versucht hat, innerhalb der MA 35 sehr schnell auch diese Datensätze zu bearbeiten und zu überprüfen, inwieweit es hier auch die Notwendigkeit gibt, ein Verfahren einzuleiten. Also hier hat die MA 35 sehr schnell reagiert mit einem eigenen Referat und mit speziell ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Ich möchte nun auch mitteilen, dass Frau Abg. Hungerländer ganztägig entschuldigt ist. Die 2. Anfrage (FSP-1122614-2021-KGR/LM) wurde von Herrn Abg. Margulies gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Wird eine deutliche Erhöhung der Dienstposten von Landeslehrer*innen im Zuge der anstehenden Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Land Wien und Bund eingefordert werden?) Ich ersuche ihn um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, schönen guten Morgen! Die Fragestellung, die da an mich ergangen ist vom Kollegen Margulies: "Würde die deutliche Erhöhung der Dienstposten von LandeslehrerInnen im Zuge der anstehenden Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Land und Bund eingefordert werden?" - Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass es mir sehr, sehr wichtig war in den letzten Monaten, den Finanzausgleich per se verlängert zu sehen um zwei weitere Jahre, war eine Initiative, die von uns in Wien ausgegangen ist und die von allen Ländern mitgetragen wird und vom Bund auch so gesehen wird, weil ich einfach glaube, dass dieses Covid-Thema uns in den letzten Monaten ja schon massivst gefordert hat und das in den nächsten Monaten ja auch so bleiben wird, und dass das prinzipiell einmal eine gute Sache ist, die hier zwischen Bund und Land in der Form vollzogen wurde. Ich sage aber auch, und das ist vermutlich auch nichts Besonderes: Natürlich, Bildung ist das Thema, für das wir hier alle, glaube ich, brennen, das uns unglaublich wichtig ist und wo wir ein Zeichen zu setzen haben gerade in einer Metropole wie Wien und gerade in den Jahren, wo die Kinder unsere Unterstützung brauchen. Deshalb ist das ganz, ganz klar: Ja, eine kurze klare Antwort meinerseits. Ich werde mich dafür einsetzen, dass klarerweise hier das Thema die Anpassung der Verhältniszahlen an die tatsächlichen Erfordernisse vehement eingefordert wird und ich glaube, Verhältniszahlen spiegeln einfach nicht das wider, was wir für unsere Kinder haben wollen, nämlich die bestmögliche Ausbildung. Das bedeutet, dass man hier ganz klar Wert zu legen hat auf das Thema Chancengleichheit und damit auch individuell Lösungen für Schulen zu finden hat und die auch entsprechend zu finanzieren sind. Also ich darf das noch einmal wiederholen: Ich werde dafür kämpfen und selbstverständlich werden wir hier alles versuchen, die bestmögliche Ausgangssituation im Finanzausgleich, der dann ab 1.1.2024 Gültigkeit hat, auch zu erlangen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Margulies, ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Stadtrat, danke für die Beantwortung! Erlauben Sie mir, bevor ich die 1. Zusatzfrage stelle, noch 30 Sekunden eine Anmerkung zur heutigen Aktion von Greenpeace, weil ich schon dazu sagen möchte: Im Gegensatz zum Herrn Bürgermeister sehe ich im Aufhängen eines Transparentes am Rathaus nicht eine Sicherheitsbedrohung des Rathauses selbst und auch der Landtagsabgeordneten, ganz im Gegenteil, eine gewaltfreie Aktion, die die Bedürfnisse nach Rettung der Umwelt, nach Rettung der Lobau, der Menschen in Österreich unterstützt. Und ich glaube, wir sollten diesbezüglich applaudieren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Danke sehr. Ich komme zurück zur 1. Zusatzfrage und freue mich über die Beantwortung von StR Hanke in der Unterstützung, mehr LehrerInnendienstposten auch seitens des Bundes sicherzustellen, dass es nicht passieren kann, dass es in Wien Schulen gibt, die einfach zu den Verlierern und Verliererinnen gehören, wo LehrerInnenplanposten gekürzt werden. Wenn es in Summe mehr gibt, passiert es vielleicht nicht, dass solche Aktionen, die keinem Schüler, keiner Schülerin irgendwie dienlich sind, tatsächlich in Zukunft stattfinden müssten. In diesem Sinne eine Frage und ein Angebot zur Gestaltung der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen: Ist für Sie vorstellbar im Sinne eines besser erzielbaren Ergebnisses für die Stadt Wien, dass wir zur Vorbereitung der Finanzausgleichsverhandlungen tatsächlich einmal interfraktionelle Arbeitsgespräche führen, um wirklich mit einer gemeinsamen Position gegenüber dem Bund in die Finanzausgleichsverhandlungen eintreten zu können? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Lieber Kollege Margulies, Sie kennen mich, ich halte viel von Gesprächen. Ich glaube zwar, dass wir mit unserem Bildungsstadtrat da eine starke Stimme haben, aber dennoch, Gespräche sind wichtig gerade hier auf dem Boden, auf dem wir uns befinden. Es ist, wie ich gesagt habe, für uns alle über die Parteigrenzen hinweg ein Anliegen, hier eine bestmögliche Ausgangssituation zu finden und ich binde Sie gerne ein und würde mit einem lächelnden Auge Sie dann auch ersuchen, dass auf Bundesebene kraft Ihrer Unterstützung beim Kollegen und den Kolleginnen in der Bundesregierung dann hoffentlich auch eine Umsetzung gewährleistet wird. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Ziefuß. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Zierfuß bitte mit r, aber alles gut. Sehr geehrter Herr Stadtrat, die Verteilung von Dienstposten über die Bundesländer hinweg ist ein interessantes Thema, das ja auch hier häufig diskutiert wird. Sind Sie der Meinung, dass Sie beziehungsweise Ihre Vorgänger hier in der Vergangenheit schlecht verhandelt haben oder wird Wien ohnehin gleich behandelt wie alle anderen Bundesländer auch? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Kollege! Nein, ich denke, Wien kann durchaus auf eine sehr, sehr gute Entwicklung hier zurückblicken. Kollege Czernohorszky, der hier wirklich gute Arbeit über viele Jahre geleistet hat, hat das auch verdient, von dieser Warte aus so zu hören. Ich glaube nur, eines müssen wir uns bewusst sein: Die Dinge verändern sich und eine Stadt wie Wien wächst, wird größer. Es verändern sich die Anforderungen und die Profile werden anders, die Herausforderungen werden anders. Deshalb ist es einfach notwendig, dass man dann da oder dort auch nachbessert und anpasst. Ich glaube, das ist ja das Anliegen und dafür werde ich mich jedenfalls im Bereich der Finanzausgleichsverhandlungen entsprechend einsetzen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Berger. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich hätte noch folgende Frage an Sie, und zwar haben Sie bereits die Finanzverhandlungen angesprochen. Es gibt ja diesen Chancenindex und meine Frage wäre: Werden Sie sich da bei den zukünftigen Verhandlungen für eine bedarfsorientierte Reform unter den Bundesländern einsetzen, auch unter Berücksichtigung eben dieses Chancenindexes? Ich war mal bei einer Veranstaltung zu Gast und da haben Sie ja auch darüber gesprochen, dass Sie, ich glaube, ursprünglich aus dem 10. Bezirk kommen. Das ist eben so ein Bezirk auch mit, würde ich einmal so formulieren, besonderen Bedürfnissen und da wäre natürlich viel, viel mehr pädagogisches Personal sehr, sehr hilfreich. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ja, einerseits haben Sie das richtig in Erinnerung, ich komme aus dem 10. Bezirk, und das ist ein wachsender Bezirk und der hat besondere Herausforderungen. Der Chancenindex ermöglicht eine klare Fokussierung auf wesentliche Schulen, auf Gleichbehandlung und gleiche Chancen, die wir den Jungen geben wollen. Deshalb ist es, glaube ich, ein sehr, sehr guter Ansatz und sehr, sehr vernünftig, in der Form eine Unterscheidung vorzunehmen und dort nachzubessern, wo wir es dringlich brauchen. Sicherlich sind es die wachsenden Bezirke, wo es wichtig ist, dass wir hier Kindern aus allen Gruppen und allen Zielbereichen die gleichen Chancen geben. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung der 2. Anfrage. Die 3. Anfrage (FSP-1122138-2021-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Olischar gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Im Rahmen der kleinen Novelle der Wiener Bauordnung wird der Welterbebegriff in den Zielen der Stadtplanung verankert. Damit wird nicht nur einer langjährigen Forderung der Volkspartei, sondern auch einer Handlungsempfehlung des nach wie vor nur in Entwurfsform vorliegenden Managementplanes für das historische Zentrum von Wien nachgekommen. Im besagten Entwurf ist noch von weiteren rechtlichen Anpassungen der Bauordnung vor dem Hintergrund des Erhalts des Welterbes die Rede, unter anderem von der Ausweitung der Beurteilungskriterien zur Festsetzung von Schutzzonen um welterberelevante Merkmale. Wann konkret werden Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung dem Wiener Landtag einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem diese Vorhaben in der Wiener Bauordnung implementiert werden?) In Vertretung von Frau VBgm.in Gaál wird Frau Amtsf. StRin Mag. Sima die Anfrage beantworten. Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf heute ein bissel um Nachsicht ersuchen, weil ich ja nur in Vertretung der Frau Vizebürgermeisterin da bin und werde mich bemühen, das alles richtig und ausführlich zu beantworten. Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ihre Frage erweckt ja sozusagen ein bissel den Eindruck, dass das Weltkulturerbe bisher in der Bauordnung keine Berücksichtigung gefunden hat. Glücklicherweise trifft das nicht zu. Es sind ja jetzt schon einige Punkte zum Thema Weltkulturerbe in der Bauordnung verankert. Das ist unter anderem zum Beispiel im Abs. 2, Zeile 14 der Bauordnung. Bereits heute ist im Planungszielkatalog die sogenannte Gewährleistung des Bestandes von Gebieten verankert, die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdig sind. Das ist ein wichtiger Punkt, auf den wir uns ja auch sehr oft beziehen. Wir haben weiters, die Welterbe-Konvention ist eine sogenannte kulturelle Gegebenheit, habe ich gelernt bei der Vorbereitung für die Frage. Daher ist auch bei der Ausarbeitung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen das jetzt quasi schon zu erheben und auch mit zu berücksichtigen. Wir haben außerdem das ganze Thema Schutzzonen, die ausgewiesen werden können. Auch das ist ein Instrument, das gerne und viel auch von den Bezirken in Anspruch genommen wird und auch eingefordert wird. Ein weiterer Punkt, der § 85, die Errichtung von Bauwerken sowie deren Änderung, ist nur zulässig, wenn das mit dem Bebauungsplan beabsichtigte örtliche Stadtbild weder gestört noch beeinträchtigt wird. Dies gilt im Wesentlichen natürlich ganz besonders im Nahebereich von Schutzzonen, auf die hier auch Bedacht zu nehmen ist. Und ein ganz wichtiger Punkt, der erst 2018 verankert wurde, geht um den ganzen Abbruch von Häusern, die vor 1945 errichtet wurden. Auch das ist in der Bauordnung verankert und wird auch von den entsprechenden Magistratsabteilungen sehr, sehr streng vollzogen. Ja, wir haben uns aber in der Enquete, an der ich ja auch teilnehmen durfte, darauf geeinigt, dass es von Vorteil wäre, noch zusätzliche Punkte zum Thema Weltkulturerbe zu verankern. Der Managementplan, und darauf zielt Ihre Frage, glaube ich, ja ab, ist sozusagen in Verhandlung. Es sind ja auch geplant und der Herr Landtagspräsident Woller ist ja da sozusagen derjenige, der hier auch die Verhandlungen führen wird, also es sind zu dem Thema selbstverständlich auch noch weitere Gesprächsrunden mit allen Parteien geplant. Das Ziel ist, dass wir das noch heuer hier in den Gemeinderat einbringen und beschließen, weil es ein wichtiges Thema ist. Aber wichtig ist uns natürlich auch, dass wir hier einen wirklich breiten Konsens zu diesem Thema zustande bringen. Ich glaube, es hat sich schon bei der Enquete gezeigt, dass wir da gar nicht so weit auseinander sind, dass die Intentionen in die gleiche Richtung gehen, und ich bin sehr zuversichtlich, dass es dem Herrn Landtagspräsidenten gelingen wird, da auf Basis des Entwurfes dann auch wirklich eine gute Einigung zustande zu bringen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Olischar, ich erteile das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin, vielen herzlichen Dank für die Antwort in Vertretung. Das Thema ist ja grundsätzlich ein interdisziplinäres und betrifft ja auch, sage ich mal, mit Ihren Fachbereich. Umso mehr freut es mich, dass Sie heute jetzt auch da sind. Jetzt ist es natürlich so, das Thema Weltkulturerbe beschäftigt uns ja schon lange und jetzt wird es ja auch in der Bauordnung, Gott sei Dank, da sind wir auch sehr froh darüber, verankert. Jetzt ist es aber natürlich so, dass man nur das erhalten kann, was auch langfristig da ist, sprich, dass wir auch von der Roten Liste runterkommen, und davon abhängig ist natürlich auch ganz stark das Heumarkt-Projekt. Vielleicht können Sie uns einen kurzen Einblick geben, wie der Status quo mit den Verhandlungen ist. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Eigentlich müsste ich da das Mikrofon an den Herrn Landtagspräsidenten geben, weil wir uns auch bei meiner Amtsübernahme darauf geeinigt haben, dass er das hier federführend betreibt, weil er das die letzten beiden Jahre sozusagen schon sehr intensiv betrieben hat und es keinen Sinn gemacht hat, jetzt sozusagen auf den hoffentlich letzten Metern hier noch eine Staffelübergabe zu machen. Also ich kann Ihnen jetzt zum tagesaktuellen Stand der Dinge nichts sagen. Ich weiß aber, dass der Ernst Woller wirklich sehr intensiv dahinter ist, hier zu verhandeln und zu schauen, dass es uns gelingt, von dieser Roten Liste wieder runterzukommen. Ich glaube, das ist das Ziel, das uns eint. Deswegen haben wir auch die Enquete gemacht. Deswegen machen wir auch den Managementplan. Deswegen verankern wir die Dinge jetzt auch in der Bauordnung, um auch sozusagen Signale auszusenden, intensive Signale auszusenden, es ist uns ernst, wir befassen uns damit und wir haben unsere Hausaufgaben, spät, aber doch, gemacht. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Mahdalik, ich erteile ihm das Wort. Abg. Anton Mahdalik (FPÖ): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Herr Landtagspräsident! Vielleicht auf vorher kurz ein paar Worte zur aktuellen Situation um und im Rathaus. Weil Sie ja gestern auch gesagt haben, die Stadt Wien setzt weiter auf Dialog, ich glaub', mit diesen Leuten ist kein Dialog möglich. Ich habe mir ja alle besetzten Baustellen, ich habe mir das Camp in Hirschstetten angeschaut. Da sind Leute dabei wie One Solution Revolution, also lupenreine Kummerln, die die Abschaffung der Polizei, des Bundesheers, des Staates überhaupt wollen. Da gibt's die Extincton Rebellion. Die sind stolz darauf, dass sie keine Vorschläge machen, und so weiter, und so fort. Also wenn man mit diesen Leuten einen Dialog sucht, wird man da nicht weit kommen. Weit haben wir es gebracht, jetzt haben wir das G'sindl am und im Rathaus. (Zwischenrufe.) Präsident Ernst Woller (unterbrechend): Ich habe zwei Mal aktuelle Anmerkungen zugelassen, aber wir können nicht die ganze Fragestunde jetzt dazu verwenden. Und bitte ... Abg. Anton Mahdalik (fortsetzend): Okay. Ich wollt' nämlich ganz ... Präsident Ernst Woller (unterbrechend): das Wort "G'sindl" hat im Landtag nichts verloren. (Zwischenrufe.) Abg. Anton Mahdalik (fortsetzend): Ja, ich finde auch, dass die Leute nichts bei uns verloren haben, das G'sindl. Präsident Ernst Woller (unterbrechend): Bitte, ich ersuche, ich ersuche dich um die 2. Zusatzfrage. Abg. Anton Mahdalik (fortsetzend): Ja, mach' ich sofort. Die Anfrage war ein bissel sperrig. Die Elisabeth Olischar soll mir nicht bös sein, ich bin bei der Hälfte ausgestiegen und drum kann ich zu dem Thema auch nicht Stellung nehmen. Aber ein verwandtes Thema, ich möchte wieder zum OWS zurückkommen, aber nicht zur Öffnung für die Besucher, das ist eine andere Baustelle vom StR Hacker, der bald wieder bei uns ist, hoffentlich, sondern die alte Selcherei, wo ja ein Teil schon abgerissen wurde und die auch in den letzten Jahren, wo Löcher im Dach waren, verfallen lassen wurde, wenn's richtig ist Deutsch, und wo die Stadt Wien nicht viel dazu beigetragen hat, dass dieses erhaltungswürdige Gebäude auch wirklich für die Nachwelt erhalten bleibt. Da möchte ich Sie fragen in Vertretung der zuständigen Stadträtin, was sie, die Kathi, oder was Sie, Frau Stadträtin, tun werden, dass diese erhaltenswürdigen Bauten auch wirklich für die Nachwelt erhalten bleiben. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Also ich hab' vorher schon um Nachsicht ersucht, das Gebäude sagt mir jetzt konkret bedauerlicherweise nichts. Ich kann Ihnen nur versichern, weil das weiß ich aus den zehn Monaten, die ich hier jetzt im Amt sein darf, in diesem Ressort, dass die MA 19 wirklich sehr viele Mühen unternimmt und jedes einzelne Gebäude, das in irgendeiner Weise schützenswürdig ist, das vor 1945 errichtet worden ist, auf Herz und Nieren prüft, dass sie wirklich sehr, sehr streng sind und da wahnsinnig dahinter sind. Und ich glaube, dass diese Änderung, die es da 2018 gegeben hat, dass eben all diese Gebäude, bevor jemand irgendwas daran ändern kann, geprüft werden, dass das schon sehr viel an Fortschritten gebracht hat. Nicht 100 Prozent, weil natürlich, wie bei jedem Gesetz, versuchen diejenigen, die das nicht wollen, irgendwelche Auswege, Schlupflöcher, Strategien zu finden. Und auch da sitzen wir gemeinsam mit der Kathrin Gaál zusammen und schauen: Wie können wir das effektiv verhindern, dass solche Schlupflöcher in Zukunft nicht ausgenutzt werden? Das ist jetzt wirklich nur sehr allgemein dazu, weil es uns beiden wirklich ein Anliegen ist und wir wollen uns da nicht von Einzelnen auf der Nase herumtanzen lassen. Wo es irgendwelche Durchgriffsmöglichkeiten gibt, werden wir die nutzen. Sie kennen mich ja schon seit Längerem, also ich glaube, ich bin da auch nicht zimperlich. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Prack. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Zunächst lassen Sie mich bitte sagen, dass ich der Vizebürgermeisterin und dem StR Hacker baldige Genesung wünsche. Wenn Sie meine Frage sozusagen nicht ausführlich beantworten können, habe ich dafür auch Verständnis, weil es etwas spezifischer ist. Ich möchte aber auch noch kurz sagen, ich nehme an, wenn ich die FPÖ als "G'sindl" bezeichnen würde, würde ich zu Recht einen Ordnungsruf bekommen. Deshalb halte ich es für auch nicht angemessen, dass hier im Haus AktivistInnen der Klimabewegung als "G'sindl" bezeichnet werden können. Nun zu meiner Frage. Auch die Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum für andere Zwecke ist insbesondere in Wohnzonen ein wichtiges Ziel der Wiener Bauordnung. Ende 2018 haben wir als Stadt Wien eine Bauordnung insofern geändert, als die gewerbliche Nutzung von Wohnungen in Wohnzonen für kurzfristige Beherbergungen nicht mehr zulässig ist. Und der Rechnungshof hat in einem Bericht 2021 empfohlen, die Missachtung dieses Verbots konsequenter zu verfolgen als bisher. Meine Frage wäre nun: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Baubehörde bei der Durchsetzung der entsprechenden Normen der Bauordnung zu stärken? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es tut mir wirklich leid, aber nachdem die Baupolizei nicht zu meinen Behörden gehört, kann ich Ihnen dazu jetzt leider keine Auskunft geben, also wirklich. Ich ersuche um Nachsicht. Ich habe versucht, mich auf eventuelle Zusatzfragen vorzubereiten, aber diese war nicht dabei. Sorry. Präsident Ernst Woller: Danke. Also wir werden ja die Diskussion auch weiterführen, auch dann, wenn die Bauordnung zur Diskussion steht. Die 4. Anfrage (FSP-1122701-2021-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Otero Garcia gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat für Klimaschutz, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. Da die Frau Abgeordnete entschuldigt ist, entfällt nach § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Beantwortung dieser Anfrage. Die 5. Anfrage (FSP-745945-2021-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Gasselich gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Im aktuellen Regierungsprogramm wird eine eigenständige (!) Reform bzw. die Ausweitung des Interpellationsrechtes in Wien angekündigt - grundsätzlich ein sehr lobenswerter Schritt. In der Vergangenheit hat bereits Landeshauptmann Dr. Michael Häupl in der Fragestunde im September 2013 im Wiener Landtag eine Reform angekündigt und in diesem Zusammenhang von einem 'systemischen Webfehler' gesprochen, den es zu beseitigen gelte. Wann konkret werden wir mit der Umsetzung der eigenständigen Reform des Interpellationsrechtes in Wien rechnen können?) Ich ersuche den Herrn Landeshauptmann um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr LAbg. Gasselich! Zu den einschlägigen Rechtsgrundlagen möchte ich eingangs festhalten, dass gemäß § 117 der Wiener Stadtverfassung jeder und jede Landtagsabgeordnete nach Maßgabe dieses Gesetzes und der vom Landtag zu beschließenden Geschäftsordnung das Recht der schriftlichen und mündlichen Anfrage an den Landeshauptmann und die zuständigen Mitglieder der Landesregierung haben. Bekanntlich bezieht sich das Fragerecht auf Landesebene dabei auf den Bereich der selbstständigen Vollziehung des Landes, wozu sowohl Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung als auch der Privatwirtschaftsverwaltung gezählt werden können. Auch das im § 15 der Wiener Stadtverfassung geregelte Interpellationsrecht auf Gemeindeebene ist derart vergleichbar gestaltet und betrifft daher ausschließlich den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Auf Ebene der Bundesverfassung ist rechtlicher Anknüpfungspunkt für Fragen zur Ausgestaltung des Interpellationsrechtes die Bestimmung des Art. 52 der Bundesverfassung. Dieser sieht die Befugnis von Nationalrat und Bundesrat vor, die Bundesregierung beziehungsweise deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Die genannte Bestimmung der Bundesverfassung hat den Zweck, dem Nationalrat die Geltendmachung der politischen Verantwortung der genannten Vollzugsorgane zu ermöglichen. Die Kontrolle der Vollziehung gemäß Art. 52 der Bundesverfassung kann aber immer nur so weit gehen, wie die nach der Rechtsordnung bestehenden Einflussmöglichkeiten, die sogenannte Ingerenz, der Bundesorgane reichen. Dies wird auch als das Ingerenzprinzip bezeichnet. In Bezug auf die Unternehmen des Bundes wird dieses Prinzip in den einschlägigen Gesetzesmaterien folgendermaßen umschrieben, und da möchte ich jetzt zitieren daraus: "Wird eine wirtschaftliche Tätigkeit durch Organe einer selbstständigen juristischen Person ausgeübt, so kann sich das Interpellationsrecht nur auf die Rechte des Bundes, zum Beispiel Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden." Zitat Ende. Konkret bedeutet diese Formulierung, dass die politische Kontrolle der Interpellation nicht mehr greift, wenn keine für eine Kontrolle erforderliche Verwaltungstätigkeit mehr vorliegt. Kurzum ist das der Fall, wenn ein selbstständiger Rechtsträger wie etwa die Wiener Linien in privatrechtlichen Formen handelt. Ich habe diesen Zusammenhang in meiner schriftlichen Beantwortung zu diesem Themenkomplex im Oktober 2018 bereits erläutert. Zweck des Interpellationsrechtes ist nämlich die Kontrolle der Vollziehung, soweit sie durch die Verwaltungsorgane zu verantworten ist. Der Bundesverfassungsgesetzgeber hat mit der Einführung des Art. 52 der Bundesverfassung Abs. 2 daher klargestellt, dass sich die Interpellation nicht auf selbstständige Unternehmen bezieht, sondern nur so weit geht, als Organen des Bundes Ingerenzrechte zustehen. Ich gehe deshalb so intensiv auf die einschlägigen Regeln der Bundesverfassung ein, da eine Landesverfassung nicht im Widerspruch zur Bundesverfassung stehen darf. Somit ist auch der Wiener Landesgesetzgeber bei der Schaffung von Interpellationsverfahren und Interpellationsrechten auf Landes- und Gemeindeebene an diese bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben gebunden. Daraus ergibt sich, dass der Landesgesetzgeber kein dem Inhalt des Art. 52 der Bundesverfassung widersprechendes und damit auch kein weitergehendes Interpellationsrecht vorsehen darf, als es dem bundesverfassungsgesetzlich vorgegeben Ingerenzprinzip entspricht. Eine Änderung dieser Vorgaben kann nur der Bundesverfassungsgesetzgeber und nicht der Landesgesetzgeber verfügen. Die Stadt Wien hat bundesverfassungsgesetzlich das vorgegebene Ingerenzprinzip in der Wiener Stadtverfassung implizit und deutlich übernommen. Sie sehen also, dass der rechtliche Rahmen im gegenständlichen Bereich durchaus diffizil ist und Änderungen an den eingangs erwähnten Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung einer besonders sorgfältigen Prüfung bedürfen. Jedenfalls bildet eine Änderung des von mir bereits mehrfach zitierten Art. 52 der Bundesverfassung die Grundvoraussetzung für die von Ihnen angesprochene Änderung des Interpellationsrechtes. Abschließend halte ich im Hinblick auf die dargelegten Rahmenbedingungen fest, dass es nach meinen Empfindungen gerade in den momentan doch sehr herausfordernden Zeiten durchaus zweckmäßig erscheint, keine Beratungen auf Klubebene zu diesem Thema quasi auf Vorrat aufzunehmen, sondern mit diesen erst zu beginnen, wenn auch die bereits mehrfach angesprochenen rechtlichen Möglichkeiten vorliegen. Letztlich handelt es sich dabei nämlich um ein Thema der Legislative und nicht der Exekutive. Danke! Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Gasselich. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Danke für die Beantwortung, Herr Bürgermeister! Weil wir hier über das Interpellationsrecht generell reden, wäre da meine Frage, wir haben immer wieder mit verspäteten oder ungenügenden Antworten von Stadträten beziehungsweise Landesräten zu tun. Ist hier aus Ihrer Sicht angedacht, dass es hier Reformen gibt und irgendwelche Sanktionsmechanismen hier installiert werden, damit das nicht mehr vorkommt? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ja, das sollte natürlich nicht stattfinden. Ich versuche nur deshalb, das ein wenig zu relativieren, weil bei manchen Anfragen doch sehr umfassende Recherchen notwendig sind. Also wir haben ja Anfragen, die ja nicht auf einen Punkt beschränkt sind, sondern ja auch mehrere Seiten und viele, viele Punkte umfassen. Also von daher ist es natürlich, wenn man gewissenhaft diese Anfragen beantworten möchte, doch notwendig, auch genau zu recherchieren, insbesondere dann, wenn manche Anfragen auch Themen umfassen, die ressortübergreifend zu klären sind beziehungsweise auch Unternehmungen mit einzubeziehen. Also von daher ist es sicher richtig, wenn Sie sagen, das sollte nicht sein, dass Anfragen verspätet beantwortet werden. Es kann im Einzelfall erklärbar sein mit der Fülle und der Intensität der Nachfragen. Aber ich werde mich gerne persönlich dafür einsetzen, auch im Gespräch mit den Mitgliedern der Landesregierung, dass diese entsprechend schnell und umfassend beantwortet werden. Wenn Sie den Eindruck haben, es gibt eine Anfrage, die Ihrer Meinung nach hier etwas länger in Bearbeitung ist, dann würde ich Sie ersuchen, das mir unmittelbar zukommen zu lassen. Ich werde mich persönlich gerne dafür verwenden, dass das beschleunigt wird. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Kowarik. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Landeshauptmann, guten Morgen! Danke für Ihre Ausführungen am Beginn, kann ich alles unterschreiben, ist natürlich richtig. Warum stellt sich das Problem? Das Problem stellt sich dann, wenn Angelegenheiten der Vollziehung ausgelagert werden in private Rechtsträger. Das passiert natürlich, und dann haben wir als Abgeordnete das Problem, dass wir da eben nicht mehr fragen können. Das Problem ist bekannt, Ihr Vorgänger hat es als systemischen Webfehler bezeichnet. Ja, Sie haben aber auch recht, wir müssen uns natürlich im Rahmen der Bundesverfassung bewegen. Das ist ein Problem, das vor allem vom Bundesverfassungsgesetzgeber gelöst werden muss. Sie haben auch richtig gesagt, das Ingerenzprinzip, also dort, wo wir einen Einfluss haben, dürfen wir fragen. Und Sie haben gesagt, dieses Ingerenzprinzip ist schon deutlich übernommen. Ich habe sehr aufmerksam zugehört, Sie haben gesagt: "Deutlich übernommen in unserer jetzigen Gesetzeslage." Mich wundert dann das Papier der Fortschrittskoalition, wie sie sich ja nennt, für Wien, nämlich das Regierungsübereinkommen, ich darf zitieren: "Um das Interpellationsrecht zu präzisieren, wird dieses Instrument in Anlehnung an die entsprechende bundesverfassungsgesetzliche Formulierung neu gefasst. Das ist ein Ziel der Fortschrittskoalition." Und weiters: "Somit soll das Fragerecht auch die Tätigkeit von Stadträten im Rahmen ihrer Kontroll- und Informationsrechte gegenüber Rechtsträgern, die der Kontrolle des Stadtrechnungshofes unterliegen, umfassen, sofern sie nicht unternehmensrechtlichen Bestimmungen widersprechen." Also aus meiner Sicht und aus dem, was Sie jetzt schon vorher gesagt haben, ist das natürlich jetzt schon der Fall. Wir können jetzt schon fragen, warum ein Stadtrat, wie er seine Anteilsverwaltung vorgenommen hat, welche Informationsrechte er bekommen hat, welche Kontrollrechte er auch ausgeübt hat. Darum frage ich Sie: Was bedeutet dieser Punkt im Regierungsübereinkommen der Fortschrittskoalition? Was wollen Sie jetzt noch ändern? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Also ich habe in meinem letzten Satz der Beantwortung darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Thema der Legislative und nicht der Exekutive handelt. Ich stehe heute hier als Landeshauptmann und bin interessierter Beobachter der Gespräche, die es auf Fraktionsebene zu diesem Thema gibt. Ich bin überzeugt, dass die beiden Parteien großes Interesse haben, mehr Möglichkeiten auch für die Vertreterinnen und Vertreter der Legislative zu schaffen. Und von daher harre ich der Dinge als Landeshauptmann, die da auf mich zukommen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Ellensohn, ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Viele Dinge machen die Arbeit für Politiker und Politikerinnen schwerer und manche leichter. Ich fühle mich in meiner Arbeit genau null eingeschränkt dadurch, dass die Zivilgesellschaft ihren Protest heute mit einem Transparent am Rathaus "Lobau bleibt" kundtut. Ich fühle mich aber schon eingeschränkt durch die Art, wie das Interpellationsrecht geregelt ist. Sie haben jetzt in vielen Worten gesagt, wie es nicht geht und warum was nicht geht. Das habe ich jetzt schon sehr oft gehört über die letzten Jahre. Ihr Vorgänger hat noch gesagt: Wir wollen trotzdem alles unternehmen, um das zu verbessern, damit die Möglichkeiten vor allem für die Oppositionsparteien, an Infos zu kommen, besser wird. Man könnte jetzt natürlich auch, das verwende ich bei den GRÜNEN gern - ich brauch' nicht fünf Leute, die mir erklären, wie es nicht geht, ich suche die eine Person, die mir sagt, wie es geht. Ich hör' jetzt, es ist absolut unmöglich, außer der Bund macht was. Da wäre es mal günstig, zu wissen, aber dafür sind Sie ja nicht zuständig: Würde die Sozialdemokratie denn dort dafür sorgen, dass man den Art. 52 Bundesverfassung ändern kann mit einer Zweidrittelmehrheit, weil mein Eindruck ist, wenn man dort hinmarschiert, kommt man dort auch nicht weiter. Das ist wie mit der Abschaffung von vielen anderen Funktionen. Das ist allerdings nicht Ihre Aufgabe. Was man aber machen kann, wenn man nicht der Bundesverfassung widersprechen möchte, ist nach meiner Meinung: Sie können vertragliche Vereinbarungen mit Fördernehmern machen und in Gesellschaftsverträge eingreifen, wo jemand freiwillig sagt: Ich tue mit. So, jetzt sind die Wiener Linien nicht ein fremder Betrieb, der sich dann übernommen fühlt. Man ändert dort den Gesellschaftervertrag, keine Bundesverfassung, und die sagen: Ja, ihr dürft uns gerne fragen. Mir kommt vor, diese juristischen Wege werden nicht einmal besprochen oder sonst was, sondern die Aufgabe war: Stellt mir zusammen, was ich sage, warum es nicht geht, statt umgekehrt. Gibt es eine Möglichkeit, dem Wunsch unter anderem von Michael Häupl nachzukommen und diesen systemischen Webfehler zu beseitigen, damit man da Fragen stellen kann? Es versteht kein Mensch da draußen, warum ich hier keine Frage stellen soll zu den Wiener Linien. Warum das nicht gehen soll, das versteht genau niemand. Und wenn ich die Antwort von Ihnen verlese, braucht jemand sowieso vorher ein juristisches Studium zum Verstehen. Die Idee muss ja sein, dass draußen die Leute wissen, was wir hier tun. So, ich würde hier gerne Fragen stellen zu den Wiener Linien. Das kann ich nicht, sagt der Bürgermeister. Gibt es eine Lösung? - Sagen Sie: Nein. Sind wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden, um diesen systemischen Webfehler zu beseitigen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Also ich wollte eigentlich dem Anspruch vom Herrn Landtagspräsidenten Woller folgen und nichts zum aktuellen Anlass sagen. Ich will vielleicht nur einen Satz noch, weil du das jetzt angesprochen hast, erwähnen: Wir alle im Saal wissen, dass die GRÜNEN große Sympathien für Greenpeace haben. Ich bin nur neugierig, was die GRÜNEN sagen würden, wenn andere politische Parteien das Rathaus besetzen und Transparente aufhängen, die vielleicht nicht mit den Interessen der GRÜNEN in Verbindung stehen, weil Greenpeace hat ja kein Monopol auf Aktionismus. Es kann ja sein, dass dann in Folge weitere politische Gruppierungen dasselbe Recht für sich in Anspruch nehmen, und das habe ich einleitend zur heutigen Sitzung als nicht sinnvoll erachtet. Zur konkreten Frage: Meiner Einschätzung nach sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft, auf Basis der bundesrechtlichen Bestimmungen das Interpellationsrecht auszuweiten. Aber ich möchte an der Stelle vielleicht auch noch besonders darauf hinweisen, dass es zusätzlich zum Interpellationsrecht ja auch das Recht auf Kontrolle gibt. So haben ja 33 Mitglieder des Gemeinderates beispielsweise das Recht, einen Akt der Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof des Bundes zu verlangen. Weiters haben 13 Mitglieder des Gemeinderates das Recht, eine Prüfung durch den Stadtrechnungshof zu verlangen. Das sind auch ausgegliederte Rechtsträger, die damit umfasst sind. Warum das bei manchen Betrieben auf Grund des Interpellationsrechtes nicht möglich ist, hängt natürlich auch mit der Marktsituation zusammen, dass sich manche dieser Unternehmungen ja auch im direkten Konkurrenzbereich des freien Marktes bewegen und man sich sehr genau überlegen muss, ob man jetzt die Situation von Unternehmungen, an denen die Stadt Wien unmittelbar beteiligt ist, schwächen will in einer Konkurrenzsituation mit anderen Betrieben. Das umfasst natürlich insbesondere alle jene Unternehmungen, die beispielsweise im Bereich des Verkehrswesens oder des Energiewesens tätig sind. Das ist der Hintergrund. Aber wie gesagt, wenn es auf Bundesebene hier Änderungen gibt, dann werden wir gern bereit sein, auch darüber zu diskutieren, ob wir das auf Landesebene nachvollziehen. Aber hier habe ich keine Möglichkeit, im Rahmen des Bundesgesetzgebers zu wirken als Landeshauptmann, und wir werden mit großem Interesse die Diskussionen auf Bundesebene verfolgen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 6. Anfrage (FSP-745348-2021-KFP/LM) von Herrn Abg. Seidl an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport wurde zurückgezogen. Wir kommen daher zur 7. Anfrage (FSP-1122663-2021-KGR/LM), und sie wurde von Herrn Abg. Ellensohn gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Der in der heutigen Landtagssitzung vorliegende Initiativantrag zur Reform von Untersuchungsausschüssen und -kommissionen zeigt einen Weg, wie Zulassungsentscheidungen für einen Einsetzungsantrag transparent und nachvollziehbar gestaltet werden können. Planen Sie, Herr Transparenzstadtrat, auch im Bereich der Landesverwaltung ein Mehr an Transparenz und Nachvollziehbarkeit bezüglich behördlich eingeholter Gutachten als Grundlage von Entscheidungen?) Ich erteile ihm das Wort. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen, Herr Abgeordneter! Ich freue mich, dass untypischerweise die 7. Frage heute noch zum Zug kommt. Ich weiß nicht, ob wir das schon einmal hatten. Seitdem ich im Gemeinderat bin und im Landtag zumindest nicht. Aber es ist immer wieder schön, über Transparenz auch reden zu können und auch die Anfrage davor ging ja in eine ähnliche Richtung. Es ist gut, wenn wir in dieser Stadt hier, in diesem Landtag auch über Transparenzinitiativen reden, die wir voranbringen und wo ich sehr, sehr stolz darauf bin, was auch in den ersten zehn Monaten schon vorangekommen ist. Da vor allem heute ein herzlicher Dank allen Klubs für die intensive Verhandlung und Diskussion auch zur Untersuchungskommissionsreform. Ich finde es gut, dass das fraktionsübergreifend auch besprochen und beraten wurde und drei konstruktive Kräfte, SPÖ, NEOS gemeinsam mit den GRÜNEN auch zu einer Einigung gekommen sind. Dazu ein herzlicher Glückwunsch und ich als Transparenzstadtrat freu mich sehr darüber, dass wir damit auch die Kontrollrechte in dieser Stadt verbessern können. Der Ausbau der Transparenz ist auf allen Ebenen ein großes Anliegen. Deshalb gibt es auch ein eigenes Kapitel im Koalitionspapier mit den Themen Transparenz und Kontrolle, mit sehr vielen unterschiedlichen Maßnahmen, von denen wir einige schon umsetzen konnten, zum Beispiel das Fördertransparenzgesetz gemeinsam mit StR Hanke, um in allen Bereichen der Förderungen einheitliche und verbindliche Kriterien und vor allem eine gute Grundlage für die Transparenzdatenbank zu schaffen. Weiters wird der Subventionsbericht weiterentwickelt. Die Whistleblower-Plattform ist eingerichtet worden und stellt sich im Alltag als sehr nützlich heraus, weil so auch Informationen, die für uns wichtig sind, anonym gemeldet und somit mögliche Missstände untersucht werden können. Zu Ihrer Frage des Zugangs zu Studien und Gutachten gibt es eine sehr zentrale Fragestellung, nämlich inwieweit das Amtsgeheimnis in unterschiedlichen Bereichen ein Hindernisgrund für manche Veröffentlichungen ist. Das ist jedes Mal zu prüfen, ich persönlich bin ja dafür, dass das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird. Hier gibt es gefühlt den 20. Versuch, auf Bundesebene etwas voranzubringen, die Begutachtungsphase ist eigentlich schon vorbei. Ich wundere mich, warum da nichts vorangeht. Da wäre heute eigentlich die beste Möglichkeit eine Anfrage der GRÜNEN im Parlament an die Ministerin Edtstadler, warum sie das Informationsfreiheitsgesetz verhindert und auf die lange Bank schiebt, denn ohne Informationsfreiheitsgesetz gibt es auch für uns in Wien einen engeren Spielraum, wie man mit Datenschutz und dem Amtsgeheimnis umgeht. Daher der dringende Appell, dass man das Informationsfreiheitsgesetz gut auf den Weg bringt, das würde auch uns in Wien sehr, sehr viel bringen. Bei den Themen Veröffentlichung von Studien und Gutachten sowie der Informationsfreiheit wollen wir aber nicht auf den St. Nimmerleinstag warten. Wenn keine Informationsfreiheit kommt, werden wir in Wien auf jeden Fall einen Schritt selber gehen, nämlich das Auskunftspflichtgesetz so zu verändern, dass mehr Recht auf Information in Wien gegeben sein wird. Ich hoffe allerdings, dass das Informationsfreiheitsgesetz davor kommt, weil das der richtige Rahmen ist. Wenn es nicht kommt, gehen wir auf jeden Fall in Wien auch eigene Schritte und haben hier mit der Bereichsleitung für Antikorruption und Informationsfreiheit nötige Vorarbeiten, die wir hier dazu leisten. Darüber hinaus ist das Thema Open Data für Studien und Gutachten wichtig, weil es das Ziel ist, vermehrt auch Studien und Gutachten öffentlich zu publizieren und so allen Wienerinnen und Wienern auch zur Verfügung zu stellen. Das war ein kleiner Ausschnitt aus den Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden oder in Ausarbeitung sind, und das zeigt, wir setzen klare Akzente im Bereich Transparenz und Kontrolle. Das ist eine Frage der politischen Haltung, und ich freue mich, wenn hier noch vieles weitergehen wird in den nächsten Jahren. Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Danke, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, für die Ausführungen und für den Rückenwind für das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene. Das müssen andere verhandeln, ich hoffe, dass meine Kollegen und Kolleginnen einen Durchbruch erreichen, da es ja tatsächlich über viele, viele Jahre, lange vor der grünen Bundesregierungsbeteiligung, besprochen wurde und jetzt hoffentlich bald etwas wird. Zurück zu Wien, sehr viele Entscheidungen in Wien von Stadträten, Stadträtinnen, BezirksvorsteherInnen fallen natürlich auf Grund vorher eingeholter Gutachten. Wir hatten jetzt den Fall, dass eine BürgerInnenversammlung, beantragt von GRÜNEN, NEOS und einer ehemaligen ÖVP-Abgeordneten in der Donaustadt, vom Bezirksvorsteher abgelehnt wurde. Er hat gesagt, ich werde die nicht machen, auch wenn genügend Unterschriften daliegen, weil ich ein Gutachten habe, das mir sagt, das darf ich nicht tun. Und dieses Gutachten darf niemand sehen. Also wir wissen nicht, ob es das gibt oder nicht gibt, wer es geschrieben hat und was drinnensteht. Man kann es einfach nicht überprüfen. Wo da das Amtsgeheimnis verletzt sein könnte, erschließt sich mir nicht einmal in der wildesten Phantasie, da muss ja irgendein Paragraph drinnenstehen, oder es gibt das Ganze nicht. Werden Sie dafür sorgen das diese Art von Gutachten - denn das sind Papiere des demokratischen Betriebs, da gibt es das Recht, dass man das einholt mit genügend Unterschriften, die haben das in der Donaustadt auf die Beine gestellt mit den zuständigen BezirksrätInnen, das hat nicht funktioniert -, nämlich die Frotzelei, ich habe eines und ich zeige euch nicht, ob das Kuvert überhaupt gefüllt ist oder nicht, aufhört und dass wir diese Gutachten auch vorliegen haben? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich höre zum ersten Mal von diesem Hintergrund in der Donaustadt, weiß auch nichts zu dem Gutachten, wer es in Auftrag gegeben hat, warum es nicht zur Verfügung gestellt wird. Das muss natürlich auch die Institution, hier der Bezirk, für sich verantworten und entscheiden. Dort, wo ich entscheiden kann, möchte ich auch Studien öffentlich machen, auch zur Verfügung stellen, um so eine größtmögliche Transparenz zu ermöglichen. Es ist auch das gemeinsame Ziel in der Koalition, so viel wie möglich an Studien zu veröffentlichen, um hier noch mehr Transparenz zu schaffen, das ist auf jeden Fall in meinem Sinne. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Gasselich gestellt. Bitte. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Danke, Herr Landesrat, für die Beantwortung derweil. Sie haben auch schon die Untersuchungskommissionsreform angesprochen. Wie Sie sich denken können, sehe ich das natürlich ein bissel anders inhaltlich, und natürlich, auch wenn es hier ein paar Verbesserungen gibt, ist das für uns nicht der große Wurf, weil vor allem die Angleichung an den Bund nicht stattgefunden hat. Die NEOS feiern sich ja allerdings dafür ab, und ich bin mir absolut sicher, dass die NEOS noch in Opposition dieses Gesetz völlig zerrissen hätten. Deswegen würde mich interessieren, welche Kritik hätten Sie denn an der Reform der Untersuchungskommission und wie hätten Sie abgestimmt, wenn Sie noch in Opposition wären? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Da kann ich sehr klar antworten, weil mein Stil in der Opposition war immer ein kritisch konstruktiver. Ich habe nämlich fünf Jahre dafür gekämpft, dass die Untersuchungskommission weiterentwickelt wird, weil ich selber in zwei Untersuchungskommissionen gesehen habe, wie zäh die Arbeit sein kann. Deshalb hätte ich in der Opposition mitverhandelt, ehrlich, um dann auch eine gemeinsame Initiative auf den Weg zu bringen. Aber das unterscheidet ja uns in der Opposition zur ÖVP in der Opposition, wo man aus Prinzip im Vorhinein ja schon gewusst hat, dass ihr dagegen seid. Als ich den ersten Zeitungsartikel gelesen habe, nachdem die erste Verhandlungsrunde gerade einmal vorbei war, wo ihr schon angekündigt habt, geht eh nicht, war mir schon klar, dass es leider kein allparteilicher Beschluss sein wird, aber bin froh, dass sich zumindest die Mehrheit da auch committed hat, um Oppositionsrechte, Kontrollrechte zu stärken. Das hätte mir in der Opposition sehr gefallen, das gefällt mir jetzt auch sehr. Was mir weniger gefällt, ist, wie auf Bundesebene die Untersuchungskommission diskutiert wird. Wenn Ihre Fraktion ganz offensiv für eine Abschaffung der Wahrheitspflicht in der Untersuchungskommission eintritt, dann sage ich, diesen Weg gehen wir in Wien nicht, wir gehen den gegenteiligen Weg, wir stärken die Opposition, wir stärken die Kontrollrechte, denn das ist für eine Demokratie auch gut. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Krauss gestellt, ich erteile ihm das Wort. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, Sie haben dem Kollegen Ellensohn gesagt, Sie kennen die Situation in der Donaustadt bezüglich der Veröffentlichung von Rechtsgutachten nicht. Vielleicht erinnerst du dich aber daran, dass wir auch oftmals in der Präsidiale Diskussionen hier im Rathaus hatten, warum Stellungnahmen und Gutachten der Magistratsdirektion-Recht veröffentlicht werden müssen und den Parteien bekannt gegeben wird, warum beispielsweise aktuelle Initiativen, Dringliche Anfragen, Dringliche Anträge zugelassen oder auch nicht zugelassen werden. Meine Frage an dich, wirst du dich dafür einsetzen, dass in Zukunft diese Stellungnahmen der MD-Recht allen Fraktionen auch zugänglich werden? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich halte das für sehr, sehr sinnvoll, wenn in der Präsidiale auch wirklich offen und klar benannt wird, warum welche Anfragen zulässig oder nicht zulässig sind. Und nicht nur Anfragen, sondern zum Beispiel auch Dringliche Anträge oder Anfragen, da ist es natürlich wichtig, die Hintergründe zu kennen. Ich habe selbst vom Landtagspräsidenten erlebt, dass es ihm immer ein großes Anliegen ist, das auch darzustellen und offen wiederzugeben, wo rechtliche Herausforderungen sind. Ich halte es für sinnvoll, wenn man hier auch fraktionsübergreifend immer wieder schaut, was sind denn Herausforderungen in der Zulassung, denn für mich war das auch immer wieder in der Opposition, aber auch jetzt noch nicht zufriedenstellend, warum manche Themen behandelt werden können und manche nicht. Hier ist es sicher sinnvoll, sich mit dieser Frage intensiv auseinanderzusetzen, und wie ich den Landtagspräsidenten hier kenne, ist es ihm auch immer ein großes Anliegen. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Damit ist die Fragestunde erledigt. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Die Klimakatastrophe hat Auswirkungen auf jedes Land, auf jede Stadt. Wo bleibt der Wiener Klima-Turbo?" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Stark, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Der Herr Abg. Stark ist am Wort. Abg. Kilian Stark (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der jetzt offensichtlich, wenn es um den Klimaschutz geht, den Raum verlässt! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Frau Stadträtin! - Entschuldigung, Landesräte sind wir ja hier. Ich finde es besonders schade, dass der Herr Bürgermeister jetzt geht, weil ich doch noch ganz kurz darauf eingehen muss, da es jetzt einen aktuellen Anlass gibt. Wir erleben, dass die junge Generation, dass Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene für den Klimaschutz auf die Straße gehen, sich nicht mehr anders zu helfen wissen, zivilen Ungehorsam leisten. Und man kann sozusagen auf diesen Protest grundsätzlich auf zwei Arten reagieren. Man kann auf die Menschen zugehen, man kann sie einladen, man kann dort hingehen und mit ihnen reden. Das wird in Worten immer wieder hier gesagt, dass das gemacht wird, wenn dann aber nachgefragt wird, waren sie schon einmal beim Protest-Camp, dann höre ich: Na, da gehe ich nicht hin, die können gerne kommen! Wenn dann der Protest kommt ... Greenpeace heißt nicht um sonst "green peace". Ich finde dieses Heranrücken von friedlichem Widerstand, von gewaltfreien Aktionen zu einer Sicherheitsbedrohung wirklich ein Problem. Ich habe nicht gehört, dass, als Rechtsextreme zum Beispiel die Vienna Prides bedroht haben, wo wirklich Menschen um ihr Leben, um ihre Gesundheit fürchten müssen, die Rathauswache verstärkt wurde. (Zwischenrufe.) Wurde die Rathauswache verstärkt, um rechtsextreme Störaktionen gegen die Prides zu verhindern? (Zwischenrufe.) - Nein? Aha, also wenn gewaltfreier Protest hier ist, dann wird die Rathauswache, dann wird das Sicherheitsorgan herangeholt, aber gegen die Rechtsextremen nicht. (Anhaltende Zwischenrufe.) - Ich höre Sie nicht, Entschuldigung ... Präsident Ernst Woller (unterbrechend): Ich darf alle Abgeordneten ersuchen, ihre Diskussion erstens einmal in einer geringeren Lautstärke zu führen, am Rednerpult auszuführen oder außerhalb des Saales. Ich ersuche wieder um Ruhe und Aufmerksamkeit, der Herr Abg. Stark ist am Wort. Abg. Kilian Stark (fortsetzend): Ich stelle jetzt eine These in den Raum: Der Eindruck, der sich bei mir verfestigt, ist, dass der Herr Bürgermeister, dass die SPÖ-Wien sich von der Klimabewegung einfach stärker bedroht fühlen als von anderen Protestbewegungen. Nehmen wir zur Kenntnis. So, wir reden heute über den Wiener Klima-Turbo und die Frage, warum hier nichts weitergeht. Ich habe Ihnen ein Buch mitgenommen und der Titel passt extrem gut zu dem Problem, das wir haben. Es ist von Markus Wadsak, es ist jetzt, glaube ich, schon zwei Jahre alt und es heißt "Klimawandel: Fakten gegen Fake &Fiction". Und warum ist das besonders passend für dieses Haus? Und warum ist es leider Gottes immer noch notwendig, dass Wissenschafter und Wissenschafterinnen wie Markus Wadsak durch die Lande ziehen und aufklären? - Weil einfach die wesentlichen Fakten nicht einmal in diesem sozusagen überdurchschnittlich informierten Kreis angekommen sind. Wir erleben, dass die Stadt Wien, dass das Land Wien für eine Kampagne, die mit Fake News gespickt ist, bis jetzt knapp 600.000 EUR ausgibt. Ich habe das gestern ausgeführt, es sind mindestens neun Falschinformationen, im positiven Fall, oder, wenn Sie es besser wissen, muss man sagen, dass hier Lügen verbreitet werden. Und ich finde das extrem gefährlich, gerade in der Klimadebatte, wo es jetzt auch die USA geschafft haben, einen Präsidenten abzuwählen, der mit Fake News, mit falschen Fakten argumentiert - es gibt nicht alternative Fakten, es gibt Fakten und es gibt was, was nicht stimmt. Sie verbreiten falsche Informationen. Und das finde ich gefährlich für die Demokratie, denn die Fakten, auf die wir uns alle berufen und auf Grund derer wir unsere Entscheidungen treffen und die Bürgerinnen und Bürger sich auch ihre Meinung bilden, sollten außer Frage gestellt werden, jedenfalls von demokratischen Parteien, zu denen ich Sie selbstverständlich zähle. Also in diesem Sinne ersuche ich Sie, dass Sie sich nochmal diese Kampagne anschauen, welche Falschinformationen, welche Fake News hier enthalten sind, und ich erwarte, dass diese richtiggestellt werden mit den gleichen Ressourcen, mit denen Sie diese Fake News in der Bevölkerung verbreiten. Die Stadtautobahn, ja natürlich: Wo bleibt der Wiener Klima-Turbo? Wir haben einen IPCC Bericht und, um die Fakten hier auch in das Haus zu bringen, ein paar Highlights, oder Lowlights, jedenfalls Dinge, die uns zum Nachdenken und zur Änderung von Entscheidungen, die in der Vergangenheit getroffen wurden, führen sollten. Das 1,5 Grad-Ziel, also der Korridor, in dem die Wissenschaft noch mit einer einigermaßen Sicherheit sagen kann, dass wir das Weltklima unter Kontrolle bringen können, diese 1,5 Grad-Marke wird für 2030 prognostiziert. 2030, Sie wissen das, das ist in neun Jahren, das ist ungefähr die Zeit, die ein Kind bis zum Ende der Volksschule verbringt. Ich weiß, viele von Ihnen haben Kinder, haben das erlebt und können sich wahrscheinlich erinnern, wie das in der Situation ist und war, wie schnell diese Zeit vergeht. Der Zeitpunkt von Geburt bis zum Ende der Volksschule ist die Zeit, die wir haben, um das Ruder herumzureißen. Es geht nicht um ein bisschen Lenken, es geht tatsächlich um eine Kehrtwende. Wir haben so lange und Sie haben so lange "Weiter wie bisher" gespielt, dass wir nicht mehr die Wahl haben, dieses oder jenes zu machen, sondern alles gleichzeitig. Wir haben eine CO2- Konzentration, die so hoch ist wie zuletzt vor zwei Millionen Jahren. Wir werden einfach, und das wird besonders auch Wien und Österreich betreffen, mehr Hitzeperioden haben, wir werden Starkregen haben, aber wir werden auch Dürre haben. Das heißt, wir werden ein Problem mit der Ernährung bekommen. Und die Städte sind ganz besonders betroffen. Sie wissen das, Hitzeinseleffekt, und so weiter. Wir müssen entsiegeln, wir müssen uns anpassen. Aber, damit wir uns anpassen können, müssen wir die Erwärmung auch in einem erträglichen Maß halten. Und da ist sozusagen die gute Nachricht des IPCC, wir haben einen Einfluss, und jedes Zehntel-Grad hilft uns. Angesichts dieser Nachrichten braucht es zwei Dinge: Das eine ist ein Klima-Turbo. Das heißt, dass wir wirklich alle, alle, alle Hebel, die wir haben, Richtung Klimaschutz setzen. Das beginnt bei der Bauordnung, bei der Raumordnung, bei der Verkehrspolitik, bei der Energiepolitik, das ist in den Schulen. Es betrifft jeden Stadtrat, jede Stadträtin, jeden Landesrat, jede Landesrätin. Und da finde ich es besonders erschreckend, wenn sich zum Beispiel bei Stellungnahmen gegenüber einer Petition, die sich auch für die klimafreundliche Mobilität einsetzt, "Platz für Wien", der Klimalandesrat größtenteils für unzuständig erklärt, der Finanzlandesrat sich für unzuständig erklärt. Sie alle, jeder Landesrat, jede Landesrätin haben ihren Beitrag zu leisten. Und das andere ist natürlich, dass wir aufhören, klimaschädliche Investitionen zu machen. Wir haben es gestern hier gehabt. Aber ich kann es Ihnen nicht ersparen, es geht sich nicht aus, zu sagen, wir wollen Klimamusterstadt werden und wir wollen klimaneutral werden, und auf der einen Seite um 460 Millionen EUR zu betonieren und auf der anderen Seite für 20 Millionen EUR im Jahr ein paar Sprühnebel und ein paar Bäume zu pflanzen. Das reicht nicht. Wir haben heute den Tag vor dem Klimastreik. Sie wissen, morgen am Praterstern, 12 Uhr: Die Jugendlichen, die jungen Menschen, viele junge Erwachsene gehen auf die Straße, um den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen, ihrer guten Zukunft zu erreichen. Wir haben eine Kinder- und Jugendstrategie, die all das fordert, was die jungen Menschen auf die Straße tragen. Das ist beschlossen hier in diesem Haus. Der Herr Klimalandesrat hat es in seiner vorherigen Funktion für Partizipation Kinder und Jugendliche federführend begleitet, und jetzt wird's ignoriert. Und genau deshalb gibt's diesen Protest und genau deshalb werden morgen tausende Menschen auf die Straße gehen. Ich habe es gestern gesagt, es geht hier um die Erhaltung ihrer Lebensrundlagen, ihrer guten Zukunft, es ist keine grüne Alleinunterhaltung. Ihre Entscheidung ist, wollen Sie gegenüber diesen Menschen stehen, wollen Sie Securities zwischen sich und die Klimabewegung stellen, oder wollen Sie sich hinter sie stellen, mit ihnen für eine gute Zukunft auf die Straße gehen und die Entscheidungen in diesem Haus in diesem Sinne treffen? Die Frage geht an Sie. Präsident Ernst Woller: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Guggenbichler zu Wort gemeldet, ich erteile es ihm. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Offensichtlich haben sich die GRÜNEN vom Parlamentarismus verabschiedet. Und das finde ich auch ganz gut, denn das haben wir ja in der letzten Legislaturperiode kennen gelernt, im Nationalrat waren die GRÜNEN außerparlamentarisch und sie tun alles, um dort auch wieder anzukommen. Ich finde es wirklich gut, das war eine der angenehmsten Perioden im Parlament, wo genau diese Menschen, die sich von uns verabschiedet haben, vom Parlamentarismus verabschiedet haben und lieber auf Gerüsten herumkraxeln - Herr Präsident, ich bleib schon beim Thema, keine Sorge -, sich jetzt wieder vorbereiten auf das, was in Zukunft ihre Aufgabe sein wird. Ich find' das irrsinnig gut, und ich habe mir heute schon gedacht, offensichtlich war es nicht der Fall, die GRÜNEN haben ja nur eine Rede, gestern hatten sie nur eine, das war die Stadtstraße. Ich kann Ihnen zur Stadtstraße noch etwas sagen, weil ich ja weiß, wer die Betonmischmaschine angeworfen hat bei der Stadtstraße. Die Frau StRin Sima - und ich bin mit ihr selten einer Meinung gewesen in den letzten zehn Jahren - hat vollkommen recht gehabt gestern in der Beantwortung, dass sie da gar nichts dafür kann, nämlich wirklich nichts dafür kann, denn es gibt ja wirklich einen Prozess, der die Stadtstraße betrifft. Die GRÜNEN nennen es ja Stadtautobahn, ich nenne es jetzt auch Stadtautobahn. Wer hat wann diese Stadtautobahn, die die GRÜNEN ... Ich bin für eine Stadtautobahn, ich finde das gut, wenn die GRÜNEN sagen, ja, auf der anderen Seite, wir sollten uns ein Vorbild an Paris nehmen. Wissen Sie, wie viele Stadtautobahnen es in Paris gibt? Dort gibt es drei Ringe, das ist ihr Vorbild. Und jetzt habe ich einmal lange nachgedacht, warum gibt es diese drei Ringe und warum wollen die GRÜNEN das als Vorbild nehmen? - Weil sie seit dem Jahr 2011 ganz penibel an ihrer Stadtautobahn planen. Ich sage Ihnen, wann: Es hat zum Beispiel im Jahr 2016 die Kollegin Vassilakou in ihrer Anfragebeantwortung gesagt, dass es zur Stadtstraße keine Alternative gibt. Sie haben auch zum Beispiel in der Planung und in der UVP für Aspern gesagt - und Sie wissen es ja auch ganz genau, Sie haben ja die UVP eingebracht -, dass ein Weiterbau von Aspern nicht möglich ist, wenn es nicht ein höherwertiges Straßennetz gibt. Herr Ellensohn, Sie wissen das ganz genau, Sie waren da dabei, Sie sind Klubobmann gewesen. Sie waren damals dabei, als Sie in irgendeiner Art und Weise, auch zwei Mal mit der SPÖ - ich weiß, eine Scheidung ist immer schwierig und Trennungsschmerz tut auch weh, wir erleben es ja seit einem Jahr leider Gottes hier im Gemeinderat, dass wir Ihren Trennungsschmerz mitertragen müssen - unterschrieben haben, dass diese Stadtstraße kommen wird. Sie haben zum Beispiel am 11.1.2012 zur Stadtstraße einen Beschlussantrag eingebracht, Sie haben am 17.1.2012 im Stadtsenat zugestimmt, Sie haben im Gemeinderat am 26.4. zur Stadtstraße zugestimmt. Dann haben Sie, weil jede Straße muss ja finanziert werden - und wir können uns erinnern an die Rede von der Frau Kollegin Sequenz gestern, sie hat gesagt, diese Straße ist so teuer, jeder Zentimeter kostet so viel -, eine Erweiterung einer Sachkreditgenehmigung eingebracht für diese Stadtstraße. Herr Ellensohn, Sie wissen es ganz genau. Dann hat es eine Vergabegenehmigung gegeben, dann hat es 2015 wieder einen Gemeinderatsbeschluss gegeben, wo Sie mitgestimmt haben. Am 25. März, das war, glaube ich, ganz ein wichtiger Tag, da sind eins, zwei, drei Plandokumente eingebracht worden. Dann am 1. Juli 2015 das nächste Plandokument, dann haben wir den STEP 2025, den Sie mitentwickelt haben, da haben Sie auch mitgestimmt, und dann haben wir noch die UVP am Schluss. Liebe GRÜNE, Sie stellen sich da heraus, kraxeln mit irgendwelchen Aktivisten auf Gerüsten herum und tun das, was Sie dann tun müssen, wenn Sie nicht mehr in dieses Parlament gewählt werden. Ich verstehe das vollkommen, für alles muss man üben. Und ich freue mich auf diesen Tag, wo diese Leute, die sich von unserem Parlamentarismus verabschieden, nicht mehr in diesem Haus sind. Auf diesen Tag freue ich mich, aber ich sage nicht, dass Sie hier keinen Platz haben, sondern der Wähler wird sagen, dass Sie hier keinen Platz haben. Das Einzige, was Sie zusammenbringen, ist, minderjährige Mädels abzuschieben. Das ist das, was Sie zusammengebracht haben. Eine Abschiebung zu machen, das hat keine Regierung in Österreich seit dem Zweiten Weltkrieg zusammengebracht, den minderjährigen Mädels auch noch um 2 Uhr in der Früh eine Kamera ins Gesicht zu halten. Das ist niederträchtig, das ist widerwärtig, aber das ist grüne Politik, die wir hier erleben können. Und wenn man verzweifelt ist, macht man eines: Ich habe jetzt gerade einen Tweet von Herrn Öztas gesehen, da schreibt er: "FPÖ-Gemeinderat Mahdalik nennt die Klimaaktivisten von Greenpeace Gesindel, SPÖ- Landtagspräsident Woller gibt keinen Ordnungsruf." - Herr Präsident, Sie müssen sich hier außer ... Präsident Ernst Woller (unterbrechend): Die Redezeit ist mindestens eine Minute überschritten, daher ein Schlusssatz und dann ist es aus. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (fortsetzend): Herr Präsident, außerparlamentarisch hat der Herr Öztas Sie gemaßregelt, auf Twitter geschrieben und Sie aufgefordert, einen Ordnungsruf zu geben. Bitte bleiben Sie außerparl... Präsident Ernst Woller: Zu Wort gelangt Herr Abg. Gara, ich erteile es ihm. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuschauerInnen im Livestream, ich glaube, dass das einige sein werden! Der Wiener Klima-Turbo ist längst gestartet, Sie sollten ein bisschen die Details lesen, Herr Stark. Global 2000 schreibt in einer Presseaussendung vor ein paar Wochen, einzig Wien hat es verstanden, was die Wärmewende betrifft. Wien Energie ist der einzige österreichische Energieversorger, der ganz klar sagt, wir steigen auch aus Gas aus. Wien ist das Bundesland, das sagt, raus aus Gas, während andere Bundesländer in Österreich noch über raus aus Öl diskutieren. Wir haben ganz klar auch gesagt, keine erneuerbaren Gase, keine E-Fuels in den Gebäuden. Wir haben die höchsten Energieeffizienzstandards in den Gebäuden, auch das schreibt Global 2000. Und ich glaube, Global 2000 ist hier als NGO durchaus kritisch. Sie diskutieren die ganze Zeit über die Stadtstraße, zwei Drittel der CO2-Emissionen - und ich unterschreibe das, was Sie sagen zum Thema Klimawandel - bedeuten die Wärmewende und die Stromwende, ein Drittel ist der Verkehr. Wenn Sie diese Bücher lesen, empfehle ich Ihnen, auch die Zusammenhänge zu verstehen und auch die Grundlagen der Physik zu verstehen. Wir haben jetzt das größte Solarausbauprogramm, das Wien je gesehen hat. Pro Jahr wird so viel an Solarstrom ausgebaut wie die letzten 15 Jahre zusammen. Und ich glaube, Sie waren in den letzten 10 Jahren auch in der Regierung. Wir bauen pro Jahr so viel aus wie 100 Fußballfelder, 800 Megawatt Peak bis 2030. Und ich habe es Ihnen gestern schon erklärt, was die Emissionen der Stadtstraße betrifft, für Errichtung et cetera sind das in etwa drei Jahre für die Energie-Contracting-Maßnahmen der Wiener Bäder. Nur von der Größenordnung. Das heißt, Sie sollten schon die Größenordnung und die Zusammenhänge hier, etwas klarstellen. Aber wenn Sie uns hier schon so viel erzählen, was Wien nicht macht, dann bin ich ja gespannt, was die Bundesregierung diesbezüglich macht. Ich bin ja gespannt, wie die ökologische Steuerreform ausschauen wird, ob sie dem Limbo der ÖVP mit einem CO2-Preis von 20 EUR zustimmen werden, oder, was auch die Wissenschaftler oder die Wetterexperten wie Markus Wadsak sagen, 100 EUR brauchen wir mindestens. Davon bin ich auch überzeugt, mindestens, denn wir haben auch als NEOS in unserem CO2-Steuerkonzept für eine ökologische Steuerreform, die auch fair und sozial verträglich ist, einen Ausbaupreis von zirka 300 EUR angepriesen. Das ist auch das, was international diskutiert wird, denn damit schaffen wir in etwa auch eine klare, transparente Internalisierung externer Kosten, wie das so schön wissenschaftlich heißt. Ich bin auch gespannt, liebe GRÜNE, wann das Klimaschutzgesetz dann endlich umgesetzt wird, ich bin auch gespannt, wann das Energieeffizienzgesetz kommt, wann die Wärmewende kommt. All diese Faktoren, von denen sprechen Sie noch nicht, und es reicht nicht, sich hier rauszustellen, uns hier zu kritisieren, aber gleichzeitig auf der Bundesebene noch relativ matt dazustehen. Meine Kollegin Bettina Emmerling wird dann auch kurz etwas zum 1-2-3- Klima-Ticket sagen. Das reicht einfach nicht. Ich verstehe auch nicht, warum Sie Ihre Arbeit so schlechtreden. Es sind ja viele Punkte passiert in der Stadt. Vom KliP, vom OekoBusinessPlan, vom ganzen ÖkoKauf, von der Smart-City-Rahmenstrategie. Auch von der MA 10, die diese Woche ihren zehnjährigen Geburtstag gefeiert hat, auch durchaus Initiativen, die von den GRÜNEN gekommen sind. Ich finde das super und ich verstehe nicht, dass Sie sich hier hinstellen, über die Stadtstraße diskutieren, die Sie veranlasst haben, und alle anderen Dinge nicht. Die Wärmewende, die Stromwende, das sind die wesentlichen Hebel für die Transformation, die absolut notwendig ist, und daher unterstütze ich auch jene, die morgen auf die Straße gehen im Klimastreik. Wir werden auch dabei sein, natürlich. Wir kämpfen dafür und wir zünden und haben den Klima-Turbo in Wien gezündet. Und wenn Sie es nicht verstehen, dann lesen Sie genau alle Untersuchungen, Publikationen, die die MA 20 gemacht hat. Ich verstehe es nicht, Sie sollten die Zusammenhänge verstehen lernen, bevor Sie sich hier rausstellen und allgemein über die Stadtstraße hinwegjammern. Machen Sie was in der Richtung! Ich erwarte mir eine ökologische Steuerreform von Ihnen, die den Namen auch verdient hat. - Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort gelangt Frau StRin Arnoldner. Bitte. StRin Mag. Bernadette Arnoldner: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Wienerinnen und Wiener! Zunächst ein paar persönliche Worte. Es ist irgendwie unglaublich, von Mal zu Mal wird es hitziger und noch heißer und immer noch persönlicher. Ich versuche jetzt einfach, den Standpunkt zum Thema Klima und Umweltschutz von unserer Seite zu präsentieren, von meiner Seite. Klima und Umweltschutz ist uns allen ein großes Anliegen, allen hier gemeinsam, und die Veränderung unserer Klimas ist eine der größten Herausforderungen unserer Generation in ökologischer, in ökonomischer und in sozialer Hinsicht. In Österreich hat die Bundesregierung jetzt tatsächlich auch schon nationale ambitionierte Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion getroffen, zum Beispiel beim Erneuerbaren Gesetz, das im Juli vom Nationalrat beschlossen worden ist. Trotzdem ist es natürlich so, dass wir alle gemeinsam weiter dran bleiben müssen. Jeder Einzelne von uns muss seinen Beitrag dafür leisten, das steht ganz außer Frage. Wir müssen alle nachhaltig mit unseren Ressourcen umgehen. Es ist ganz wichtig, weil wir jetzt kurz vor zwölf dastehen und die Fakten das belegen. Die Anzahl der Hitzetage in Wien steigt. Die letzten zwölf Jahre waren die wärmsten, seit es Temperaturaufzeichnungen gibt. Laut aktuellen Studien wissen wir, dass sich bis 2050 die Stadt um 7 Grad Celsius erwärmen soll, das wären Temperaturen wie in Nordmazedonien. Jetzt müssen wir natürlich alles dafür tun, dass wir diese Entwicklung bremsen, dass wir diese Entwicklung entschleunigen. Und das geht zum Beispiel durch die Investition in den Ausbau von erneuerbaren Energien. In anderen Bundesländern ist es so, dass bereits die Hälfte des Energieverbrauchs über erneuerbare Energien abgedeckt wird. Wien hinkt da leider noch hinterher, nur 10 Prozent werden abgedeckt. Wir hätten über Wiens Dächern ein Potenzial von 40 Prozent, über Photovoltaik Strom zu produzieren. Aktuell wird nur 1 Prozent produziert. Es gibt natürlich Pläne, wo versucht wird, das weiter auszubauen, aber aktuell ist es so. Das ist schade, denn es gibt viele stadteigene Gebäude, die genutzt werden könnten, um eben Photovoltaikanlagen anzubringen. Aktuell ist es auch so, dass stattdessen drei Viertel der Stromerzeugung noch aus fossilen Brennstoffen kommen und dass die Stadt Wien von Atomstromimporten aus dem Ausland abhängig ist. Sehr geehrte Damen und Herren, das muss sich wirklich dringend ändern. Bei uns in der Volkspartei ist das Konzept der ökosozialen Marktwirtschaft seit Jahrzehnten fest in unserer DNA verankert. Ökosoziale Marktwirtschaft, das heißt sozial orientiert, ökonomisch leistungsfähig und ökologisch verantwortungsbewusst. Das heißt, es ist ein Zusammenspiel von Mensch, Wirtschaft und Umwelt. Und ich fordere, dass die ökosoziale Marktwirtschaft und ihr Konzept in die Wiener Stadtverfassung aufgenommen werden. Auf diesem Konzept, wir haben es auch heute schon gehört, basiert die vom Bund geplante ökosoziale Steuerreform. Ein Reformprogramm, von dem gleichermaßen Mensch, Natur und Wirtschaft profitieren. Das heißt, CO2 wird zukünftig noch zielgerichteter und sozial verträglicher bepreist. Ziel ist es, dass dabei niemandem etwas weggenommen wird, und ganz wichtig dabei ist natürlich auch die soziale Komponente. Das heißt, es sollen jene Menschen auch entlastet werden, die in der Früh aufstehen, die arbeiten, die mit ihrem Auto in die Arbeit fahren, und da muss man natürlich auch zum Beispiel die Pendlerpauschale anpassen. Nicht jeder Mensch kann sofort und von heute auf morgen im gleichen Moment sein Verhalten ändern, kann klimafreundlich agieren. Man macht es schrittweise, sukzessive, und es wird die Steuer- und Abgabenlast gesenkt, mit einer ökologischen Bepreisung der Aspekt der Nachhaltigkeit dann auch gestärkt. Das heißt, wer umweltschonend, wer klimafreundlich lebt, der soll auch am Ende des Tages noch mehr haben, für den muss noch mehr übrig bleiben. Das ist die Idee hinter der ökosozialen Steuerreform. Die Bundesregierung wird hier mutige Schritte setzen und Wien muss nachziehen. Es muss sich zu diesem Wirtschaftsmodell, das eben auch große Rücksicht auf Mensch und Umwelt nimmt, bekennen. Und bei der Rücksicht komme ich zur Kreislaufwirtschaft, die ist aktuell nicht so toll am Laufen, wenn man sich die Recyclingkennzahlen anschaut und die Sammelquote für Kunststoff und Getränkeflaschen. Wir wissen, laut EU müssen 90 Prozent gesammelt werden, wir haben aktuell nur 38 Prozent. Es gibt also noch ganz viele Möglichkeiten, wie wir gemeinsam beim Klima- und Umweltschutz eine Trendwende einläuten. Wir haben keinen Planeten B, wir haben nur diesen einen einzigen, also tun wir alles gemeinsam, tragen wir dafür Sorge, dass noch ganz viele Generationen nach uns in einer lebenswerten Stadt aufwachsen können. Bitte tun wir das jetzt. - Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Abrahamczik, und ich erteile es ihr. Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es spannend, dass die ÖVP da jetzt irgendwie einmal was hat, wo sie noch dazu gedrängt wurde von den GRÜNEN, damit die auch einmal was kriegen in dieser Bundesregierung, und sich jetzt darauf versteift und irgendwie eine Wahlkampfrede für den Bund hält. Was ich zu Wien - denn wir sind ja der Wiener Landtag - schon hervorheben möchte, ist, dass wir in Wien ja nicht seit gestern angefangen haben, irgendwelche Maßnahmen zum Klimawandel umzusetzen. Wir sind seit Jahrzehnten aktiv, wir waren schon aktiv, bevor wir in der Koalition mit den GRÜNEN waren. Wir haben zehn Jahre sehr gut mit den GRÜNEN zusammengearbeitet und hier weitere Maßnahmen gesetzt, und ich freue mich, dass wir jetzt seit einigen Monaten das gemeinsam mit den NEOS machen können, wo wir ganz vieles noch einmal viel, viel verstärkter angehen, hier ganz große Würfe auch im Plan haben, und manche davon auch schon angegangen sind. Es ärgert mich wirklich inzwischen, dass das alles ausgeblendet und gar nicht darüber geredet wird, nicht einmal mehr kleingeredet, Sie ignorieren es, weil Sie ein einziges Thema haben und sonst völlig ausblenden, was wir in dieser Stadt alles tun. Ich möchte, und das ist mir auch wichtig für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Stadt, hervorheben, was für eine Expertise hier vorhanden ist, in so vielen Abteilungen. Der Kollege Stark hat es - und da bin ich ausnahmsweise Ihrer Meinung - richtig angesprochen, dass es in allen Ressorts sozusagen Maßnahmen braucht, und das machen wir auch. Ich kann nicht einmal alle aufzählen, ich werde leider nur ein paar Schlagworte bringen können, weil die Zeit viel zu kurz ist. Aber was eine MA 49 leistet, damit in den nächsten Jahrzehnten klimaresilienter Wald in Wien sichergestellt ist, das ist nicht selbstverständlich, da steckt unglaublich viel Wissen drinnen. Und Sie ignorieren das, ich weiß nicht, ob Sie es sich je auch nur angehört haben. Die MA 42, die genau darauf schaut, wie wir Stadtbäume erhalten. Wir wissen, gewisse Bäume haben hier Jahrzehnte gut gelebt, die kriegen jetzt ein Problem, wir müssen schauen, welche Arten wir pflanzen, wie wir sie versorgen. Die MA 20, die gerade das zehnjährige Jubiläum gefeiert hat, wo diese Woche beim Energie-Talk von ganz vielen Wohnbauträgern darauf verwiesen wurde, wie sehr sie die Expertise der MA 20 schätzen, wo sie sich beraten lassen, nämlich gerade bei der Energieversorgung der Gebäude. Das ist zentral, und bitte reden Sie nicht runter, was all diese Leute in dieser Stadt Tag für Tag leisten im Kampf gegen die Klimakrise. Wie schon gesagt, kann ich leider wirklich nur einige Dinge kurz anreißen, der Kollege Auer-Stüger wird nachher auch noch einiges ergänzen. Über die Öffis zum Beispiel haben wir gestern schon gesprochen. Wenn ich mir dann anschaue, was das Klima-Ticket im Bund kann, bitte nehmen Sie sich ein Beispiel an Wien, schauen Sie sich die Jahreskarte, schauen Sie sich das Angebot an, das wir in dieser Stadt haben. Warum ist der Modal-Split so gut, wie er ist? Wir haben gestern über den ÖkoKauf als großen Hebel in der öffentlichen Beschaffung geredet. Wir haben über OekoBusiness gesprochen, wir haben über die Landwirtschaft in dieser Stadt gesprochen, was nicht selbstverständlich ist in Großstädten, dass es so viel Landwirtschaft gibt, wo wir uns auch regional versorgen können in vielen Bereichen. Zur Mobilität: Die Elektromobilität ist ausgebaut, wir haben über 1.700 E-Tankstellen inzwischen in dieser Stadt. Die MA 48 hat inzwischen das zweite elektrische Müllsammelfahrzeug, wo wir ein Pilotprojekt sind und mit Wissenschaftlern von der TU Wien zusammenarbeiten, um zu schauen, wie wir sicherstellen können, dass auch die Müllentsorgung in dieser Stadt weiter möglichst gut funktionieren kann. Wir fördern E-Lastenfahrräder für Betriebe, - da waren erst 400 Betriebe eingeladen im Wiener Rathaus, die froh sind, dass sie umstellen konnten, um ihre Lieferung in Zukunft klimaneutral durchzuführen. Photovoltaik wurde angesprochen, lebenswerte Klimamusterstadt, wir nehmen 100 Millionen EUR in die Hand, um die Bezirke zu unterstützen, das heißt, insgesamt ist es noch einmal mehr, weil wir sie natürlich prozentuell unterstützen. Das sind 100 Millionen, die wir investieren, damit im Grätzl die Aufenthaltsqualität besser wird, durch Entsiegelung, durch Begrünung, und so weiter. Wir haben diverse Subventionen und Förderungen für Klimawandelanpassungsmaßnahmen, sei es der Sonnenschutz, Fassadenbegrünungen, wo wir zusätzlich auch noch die Menschen beraten. Kreislaufwirtschaft: Der Wiener Reparaturbon, innerhalb von 3 Monaten haben wir im letzten Jahr über 8.000 Gegenstände repariert, das wurde von der Stadt unterstützt, und heuer ist das noch einmal erhöht worden. Und wir warten auch hier noch beim Bund auf den versprochenen Reparaturbon, der dort angekündigt wurde, bevor wir in die nächste Phase gehen. Abfallvermeidung, ein zentrales Thema, Umwelt- und Klimabildung ist ein sehr wichtiger Bereich für mich, den ich immer wieder anspreche. Wiener Wasser hat sich genau überlegt, was das heißt. Wir haben ein Sammelspeicherbecken, da nämlich auch Starkregenereignisse zum Klimawandel gehören. All das sind massive Investitionen. Und Trinkbrunnen, die Sie vielleicht lächerlich machen, heißt, dass wir Leute vor einem möglichen Hitzeschlag im Sommer schützen, da genau die Menschen im Mittelpunkt stehen, und die müssen wir mitnehmen. Und diesen Menschen, den Wienerinnen und Wienern, dürfen wir nicht, wie die Frau Arnoldner mir gesagt hat, das irgendwie einfach vorschreiben, sondern die sollen das gemeinsam mit uns gestalten, wie zum Beispiel beim partizipativen Klimabudget, das der Herr Landesrat jetzt auch gestartet hat. Ich bitte Sie, blenden Sie all das nicht aus, das war nur ein kleiner, kleiner Ausschnitt von dem, was wir machen. - Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Matiasek am Wort, ich erteile es ihr. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die GRÜNEN fragen, wo bleibt der Wiener Klima-Turbo. Wir können ja auch die Frage stellen, wo ist der Wiener Klima-Turbo geblieben für die Zeit, für dieses Dezennium, wo Sie in Planungs- und Verkehrsangelegenheiten führend waren, wo Sie die Entscheidungen getroffen haben. Sie betreiben jetzt seit zwei Tagen Selbsttherapie wegen dem Bau der Stadtstraße, für die Sie Verantwortung gezeigt haben, und wenn Sie von Versiegelung sprechen, sprechen Sie nur von Straßen. Straßen, die natürlich in einer Großstadt und in einer wachsenden Stadt notwendig sind, um den Verkehr abzuwickeln. Was Sie aber ganz vergessen, sind Versiegelungen, wo Sie zu Beginn Ihrer Zeit der Verantwortung in Person von Christoph Chorherr großspurig und vollmundig angekündigt haben, hier wird sehr viel passieren. Und es gibt große versiegelte Flächen in unserer Stadt. Wenn man es von oben betrachtet, kann man das sehr genau sehen, wo sehr wohl etwas zu tun ist, wo es riesige Betriebsansiedelungen gibt, mit riesigen Parkplätzen, wo kein einziger Baum steht, wo es riesige Dachflächen gibt, wo kaum Begrünung besteht, wo man sehr gut auch Photovoltaikanlagen montieren kann. Das alles wurde ja versprochen, dass es in die Hand genommen wird, ist aber nicht geschehen. Wahrscheinlich ließ sich damit kein Immo-Deal durchführen, der irgendwie lukrativ ist, und deswegen ist das überhaupt nicht beachtet worden. Und dafür zeigen Sie sich verantwortlich. Und wenn Sie sich therapieren müssen, dann gehen Sie bitte in Klausur oder setzen sich auf ein Gerüst irgendwo weitab vom Rathaus, und tun Sie das, aber hören Sie auf, hier so zu tun, als hätten Sie keine Verantwortung getragen für viele auch durchaus Missstände in diesem Bereich, die es gibt. Sie sprechen von Versiegelung, Sie sprechen von Hitzeinseln. Ja, wir haben zum Teil nicht nur Hitzeinseln, sondern Hitzekontinente. Wenn man so über die Stadt drüberfliegt und sich die Sache von oben anschaut, lässt sich das auch sehr gut festmachen. Ich habe das getan, hab's aber auch selbst erlebt, steigen Sie mit mir einmal aus der U-Bahn aus und betreten Sie das Alte Landgut, eine grausliche Steinwüste, mit einem Schotterparkplatz, kaum einer Begrünung. Es gab eine Bürgerinitiative, die dort gerne etwas anderes gehabt hätte, nämlich einen begrünten Platz. Und genau das sind ja diese Inseln, die insgesamt dann die Temperatur in einer Stadt ausmachen. Wer ist verantwortlich für diesen Bereich? - Die Asfinag, Ihre Frau Ministerin, also setzen Sie sich dafür ein, dass wir eine Steinwüste in Wien weniger bekommen, das würde uns gut tun. Wir können das an vielen Plätzen festmachen, wo es eben kaum Begrünungen gibt, wo aber auch riesen Parkplätze gar nicht notwendig sind, sondern in Form von Garagen selbstverständlich das Stellplatzangebot bieten könnten. Wo haben Sie sich da eingesetzt? Wo sind tatsächlich riesige Betriebsgebäude mit Flachdächern genützt worden, wo man Kindergärten, wie man gesagt hat, mit Grünflächen oder Wohnraum draufgesetzt hat? Welche Projekte haben Sie da vorzuweisen in den letzten zehn Jahren? Ich finde keine. Das ist auch eine Aufgabe für die Stadtregierung jetzt, dass man sich anschaut, wo man genau in diesem Bereich für Verbesserungen eintreten kann. Denn wenn wir immer von den Hitzeinseln sprechen, von den Versiegelungen sprechen, dann sind das nicht ausschließlich Straßen, dann sind das nicht ausschließlich kleine versiegelte Plätze im Innenbereich der Stadt, sondern da muss man sehr wohl Augenmerk auf die Flächenbezirke richten, wo es große versiegelte Flächen und Hitzeinseln gibt. Und das ist Auftrag, in den nächsten Jahren hier für Verbesserungen zu sorgen, Autostellplätze unter die Oberfläche beziehungsweise ausreichende Begrünung, damit hier das Wasser abfließen kann, damit hier Entsiegelung stattfindet. Den Turbo, den Sie von anderen verlangen, haben Sie ja selbst nicht zu zünden verstanden. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön auch für die Desinfektion. Nächste Rednerin ist Frau Abg. Emmerling, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wo bleibt der Wiener Klima-Turbo, das fragt uns heute die Partei, die zehn Jahre eine grüne Verkehrs-, Planungs-, Energie- und Klimastadträtin gestellt hat. Nach zehn Jahren Rot-Grün, wo bleibt der Wiener Klima-Turbo. Ich möchte die Gelegenheit heute nutzen, ein bisschen auch den Vergleich aufzustellen, denn diese Challenge akzeptiere ich natürlich gerne, und einen Exkurs machen, was die letzten zehn Jahre auch passiert ist. Ein bisschen ging die Diskussion um die Richtung und wir hatten es gestern zu genüge mit der Stadtstraße, das plötzliche Vergessen der GRÜNEN, aber ich glaube, Sie haben sonst auch relativ vergessen, was so passiert ist. Eine sachliche Diskussion, ja, die wünsche ich mir prinzipiell auch immer, ich werde aber heute wahrscheinlich genauso polemisch, weil ich diese sachliche Diskussion auf einer Ebene, wo wir uns austauschen, mittlerweile wirklich schmerzlich vermisse. Sie kennen sicher alle (ein Bild in die Höhe haltend) - es gibt so einen Satiriker auf Twitter - diese Postkarte, die eigentlich mit Klimamusterstadt hier benannt war. Auch der hat leider ein bisschen die Verantwortlichkeiten der letzten zehn Jahre vergessen. Wenn wir uns das anschauen, dann sind das hier fünf Mal Worst-Case-Flächen von Extremversiegelung mit mehrspurigen und hochrangigen Straßen. Und Sie werden es nicht glauben, vier von diesen Bildern stammen von einer grünen Planungs- und Verkehrsstadträtin. Wir haben die Reichsbrücke und den Handelskai 2019 umgestaltet, die Abfahrt Gürtel 2012, die Unterführung Gudrunstraße 2019, und wir haben die Neugestaltung inklusive auch den gesamten Vorplatz beim Hauptbahnhof 2014 Südtiroler Platz - grüne Beteiligung hier in Wien, unter grüner Verkehrsstadträtin. Das ist Ihr Vermächtnis, was das betrifft, durch und durch versiegelte Stadtentwicklungsgebiete, neue Stadtentwicklungsgebiete, eine durch und durch versiegelte Seestadt, das ist eine Hitzehölle dort. Ein durch und durch versiegelter Austria Campus, ohne ein Bäumchen. Auch wenn ich mir die Gegend rund um den Praterstern anschaue, den Vorplatz auch der Wirtschaftskammer Wien, und das auch mit einer grünen Bezirksvorsteherin, dann muss ich sagen, ja, da ist Ihnen wirklich viel gelungen. Oder zum Beispiel der Naschmarkt-Parkplatz, den Sie zehn Jahre hier als Parkplatz und Hitzeinsel in der Stadt geduldet haben. Es wurde aber auch im großen Stil nichts entsiegelt von den GRÜNEN in zehn Jahren. Wenn ich da an den Schwarzenbergplatz denke, an den Praterstern zum Beispiel, den Schwedenplatz - diskutiert hat man zwar, wurde aber nicht angegangen. Und Sie haben sogar überall dort, wo doch ein Bäumchen aufgestellt wurde, die noch fest einbetoniert mit schwarzem Basalt, wo wir jetzt den anderen Weg gehen und versuchen, auch rundherum die Baumscheiben massiv zu begrünen. Wir sind uns in Wien der Dringlichkeit der Klimakrise mehr als bewusst und wir setzen die Handlungen, die in unserer Verantwortung liegen. Wir haben nicht nur Ziele dafür definiert, sondern sie auch manifestiert, verfestigt, mit verbindlichen Zielen wie die Klimaneutralität bis 2040, und auch mit Gesetzen hinterlegt, so wie das Klimaschutzgesetz, das kommen wird, oder auch ein Treibhausgasbudget, das auf den Weg gebracht wird. Und wir haben, im Vergleich zu zehn Jahren vorher, ausreichendes Budget für diese Klimamaßnahmen bereitgestellt. Ich kann nur vergleichen, der Radverkehr - der den GRÜNEN ja natürlich ein sehr wichtiges Thema ist, der musste dahintümpeln mit 6 Millionen EUR im Jahr, das ist natürlich auch im europäischen Vergleich ein Armutszeugnis - wird in Zukunft über mehr als 20 Millionen EUR verfügen. Und das nenne ich einen Turbo in der Wiener Klimaschutzpolitik. Ich kann's weiter aufzählen: Das Parkpickerl in 23 Bezirken, 10 Jahre lang diskutiert um die beste Lösung, 10 Jahre lang keine Einigung, aber nein, wir setzen die Daten, wir zünden den Turbo, wir schaffen Fakten für die Mobilitätswende in dieser Stadt. Denn die wird mehr als spürbar mit der Parkraumbewirtschaftung. Supergrätzl fällt mir noch ein, hier wurde auch nur diskutiert und evaluiert und untersucht, es wurde kein einziges Konzept umgesetzt, jetzt haben wir eines am Start und zünden den Turbo, nämlich in Favoriten. Die "Lebenswerte Klimamusterstadt", ein Förderprogramm in einer Höhe, das es in dieser Stadt noch nicht gegeben hat, mit 100 Millionen EUR pro Jahr, wo Parks und Bäume gepflanzt werden, und auch der PV-Ausbau, das hat mein Kollege auch schon erwähnt. Ihre Stadträtinnen waren auch für das Ressort Energie verantwortlich, und seit 2011 wurde angekündigt, wie viel man hier machen wird, jetzt gibt es drei Mal so viel Mittel für die Förderung und es wird pro Jahr so viel ausgebaut wie in den letzten 15 Jahren zusammen. Wir haben also einiges aufzuholen, aber ich möchte noch ganz kurz in den Bund schauen, wo ja eine grüne Klima- und Verkehrsministerin die großen Weichen stellen könnte. Ich glaube, wir müssen mit allen Mitteln vermeiden, dass sich die Geschichte wiederholt, zehn Jahre grüne Verkehrsstadträtinnen hier dürfen nicht das Vorbild sein für eine grüne Verkehrsministerin. Ich schätze die Ministerin ja prinzipiell sehr, aber wenn ich an das Klima-Ticket denke, das da vorgestellt wurde, eigentlich das Klimaschutzprojekt der Koalition im Bund, dann ist das wohl ordentlich in die Hose gegangen. Es sind nur sechs statt neun Bundesländer dabei, es ist der Preis nicht so, wie er eigentlich sein sollte. Ja, und jetzt kommt angeblich noch eine ökologische Steuerreform, es sind noch keine Details bekannt, mit Jahresbeginn 2022 soll das umgesetzt sein. Aber eine Aussage hat mich schon ein bisschen verwundert und ein bisschen ernüchtert, denn sie kommt von Ihrem Parteivorsitzenden, von einem grünen Parteivorsitzenden, der hat nämlich schon gesagt, natürlich wird es Zuschläge geben für Menschen, die aufs Auto angewiesen sind. Und ich bin mir ziemlich sicher, die GRÜNEN würden Amok laufen, wenn das eine andere Partei sagen würde. Präsident Ing. Christian Meidlinger (unterbrechend): Bitte zum Schlusssatz zu kommen. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (fortsetzend): Reden ist das eine, machen ist das andere. Wir sind jedenfalls das Team Anpacker mit Turbo für eine klimaneutrale Zukunft. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster gelangt Herr StR Kraus zu Wort, und ich erteile es ihm. StR Peter Kraus, BSc: Herr Präsident! Lieber Herr Stadtrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich freut es ja immer, wenn die letzten zehn Jahre Regierung, in denen auch die GRÜNEN in dieser Stadt sehr viel weitergebracht haben, so viele Leute beschäftigen, aber für eine 365-EUR-Jahreskarte, die wir verhandelt haben, für eine Mariahilfer Straße, die wir durchgesetzt haben und für viele weitere Projekte, die schwierig waren, aber durchgebracht wurden, wie der Naschmarkt-Radweg, werde ich mich nie genieren, sondern immer freuen, und viele Wienerinnen und Wiener freuen sich in dieser Stadt auch darüber. Zur gemeinsamen Herausforderung ist schon viel gesprochen worden. Der IPCC-Bericht, die Notwendigkeit ist uns allen klar. Auch dieser September wird einer sein, der den Temperaturdurchschnitt wieder übersteigt, bei plus zwei Grad werden wir wahrscheinlich beim langjährigen Durchschnitt landen. Es ist schon viel gesagt worden, was die Herausforderungen betrifft, und auch wenn Herr Gara da jetzt wieder oberlehrerhaft sagt, was alles gemacht gehört, wir machen das, und ja, auch im Bund: Die Klimamilliarde auf den Weg gebracht, das größte Bahnausbaupaket umgesetzt, 17,5 Milliarden EUR hat Leonore Gewessler für den Ausbau der Schieneninfrastruktur losgeeist, das EAG, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz umgesetzt. Sie wissen alle, weil Sie mit ihren Leuten auf der Bundesebene reden, welche Verhandlungsmarathons das waren, und wie wichtig das auch für alle Aufgaben, die es auf Wiener Ebene noch gibt, ist. Denn ja, auch in Wien braucht es einen echten Klima-Turbo. Das ist kein Entweder-oder, da kann man sich nicht herstellen und sagen, ja, aber der Bund, und da kann man sich nicht herstellen und sagen, ja, aber Wien. Da müssen alle anpacken, alle gemeinsam anpacken. Für Wien heißt das beispielsweise raus aus Öl und Gas. Das ist in Wien wahrscheinlich vor allem im Bereich Gas eine wichtige Herausforderung. Die Klimaschutzgebiete haben wir schon auf den Weg gebracht, da wird es hoffentlich weitergehen. Die Energieproduktion umstellen: Ja, da ist Wien Energie ein superinnovativer Partner in diesem Bereich, und ja, natürlich auch beim Verkehr. Wenn jetzt gleich wieder alle Schnappatmung kriegen, weil ich da "Straßen" sage, dann will ich heute einmal in einem anderen Zusammenhang über Straßen reden. Der Herr Bürgermeister hat heute in der Früh gesagt: "Ich habe mich noch nie von Aktivitäten auf der Straße unter Druck setzen lassen." Ich finde das, ehrlich gesagt, eine ziemlich heftige Aussage, gerade für einen sozialdemokratischen Bürgermeister. Es war ja, glaube ich, der 1. Mai 1890, als erstmals bei einer 1.-Mai-Feier auf der Straße der Achtstundentag gefordert wurde. Ist das die Sozialdemokratie, die sich vorstellt, dass man den Menschen, die sich Jahrzehnte für Arbeitszeitverkürzung, für bessere Arbeitsverhältnisse eingesetzt haben, einfach sagt, das ist mir wurscht, davon lasse ich mich nicht beeinflussen? Ist es die Vorstellung der Sozialdemokratie, dass man sich heute am Tag vor dem Klimastreik als Bürgermeister hier herstellt und sagt, das ist mir eigentlich alles wurscht? Die Jungen gehen zwar für die Zukunft auf die Straße, aber dem Bürgermeister ist es offenbar wurscht, dass die Erderhitzung voranschreitet, dem Bürgermeister ist offenbar wurscht, dass die Wetterextreme immer heftiger werden, dem Bürgermeister ist offenbar wurscht, in welcher Stadt und in welchem Land die Generationen nach uns leben. Ihm ist alles wurscht. Ich sage Ihnen, mir ist das nicht wurscht, uns ist das nicht wurscht und den vielen Jungen in dieser Stadt ist es nicht wurscht. Ich war heute Früh wirklich schockiert, weil ich finde, die Aufgabe eines Bürgermeisters in so einer Situation ist es nicht, bei erster Gelegenheit hier sofort wieder in Law-and-Order-Phantasien zurückzufallen - ich dachte, Herr Bgm Ludwig hätte sich hier auch schon weiterentwickelt -, sondern auf Dialog zu setzen. Demokratie lebt auch von Widerspruch und den muss man auch aushalten können, vor allem als Politiker, der schon sehr lange dabei ist. Insgesamt habe ich ja in letzter Zeit zwei Beobachtungen gemacht, vor allem hier im Saal, aber auch in der Wiener Politik insgesamt. Immer, wenn es um die Lobau geht, habe ich zum einen die Beobachtung gemacht, ist die SPÖ gar nicht so geschlossen. Es gibt mittlerweile Bezirksvertretungen, wo SPÖ-MandatarInnen unterschiedlich abstimmen, wenn es um den Bau der Lobau-Autobahn geht, teilweise für, teilweise gegen die Lobau-Autobahn, manche bleiben zu Hause oder verlassen den Saal. Zweitens, jedes Mal, wenn hier Klimaschutz, Lobau-Autobahn, die Zerstörung der Lobau thematisiert werden, wird die gesamte Sozialdemokratie hochnervös, hochnervös. Aus meiner Sicht ist da nur ein Schluss zulässig, liebe Sozialdemokratie: Ihr habt da wirklich ein großes Problem, Ihr habt da ein Problem. Abschließend auch an dieser Stelle: Ich freue mich, wenn morgen viele - ich werde auch dabei sein - für echten Klimaschutz auf die Straße gehen, für konsequenten Klimaschutz, der endlich etwas ändert, weil es um nichts weniger als um unser aller Zukunft geht. Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mantl, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Josef Mantl, MA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Ungebrochen ist der Schutz unserer Umwelt und unseres Klimas das zentrale Thema unserer Zeit. Wir wissen, auch der Sommer 2021 bestätigte den Trend zu einem immer wärmeren Klima. Unter den 15 wärmsten Sommern der 255-jährigen Messgeschichte sind fast nur Sommer der letzten 30 Jahre. Auch der Sommer dieses Jahres war wieder sehr heiß. Am 8. Juli wurden in der Wiener Innenstadt die 37,5 Grad sogar übertroffen, der Hitzepol lag erneut in Wien. Besonders im urbanen Raum könnte es in den nächsten Jahren sehr unangenehm werden, wenn nicht rasch zielführende Maßnahmen für unsere Stadt gesetzt werden, und das muss jetzt geschehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Vor allem bei dieser Problematik muss die Stadt Wien als Bundeshauptstadt ein Beispiel für Innovation und Fortschritt sein. Aktuell gibt es bereits 400 Unternehmen der Kategorie Green Tech in unserer Stadt, innovative, CO2-sparende Technologien und Dienstleistungen sind im Aufschwung, die Menschen haben gute Ideen und wollen sich einbringen. Die Stadt Wien muss die Zusammenarbeit und Unterstützung gemeinsamer Projekte mit dem besten Green Start- ups unserer Stadt fördern. So kann die Stadt als Auftraggeberin und Unternehmerin Unternehmer und Unternehmen in ihrer frühen Phase unterstützen und direkt zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen. Green Tech muss die Zukunft sein, nicht Einschränkungen und Verbote. Unterstützen wir Unternehmen, die sich mit Klimaschutz befassen und einen wichtigen Beitrag leisten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel muss sich aber etwas tun. Die geplanten zehn Wasserstoffbusse im öffentlichen Nahverkehr bis 2030 sind viel zu wenig ambitioniert, wir sollten mindestens 100 Busse bis 2030 auf Wasserstoff umrüsten. Im Vergleich mit anderen Städten in Europa sind wir im Hintertreffen, dabei gilt Wasserstoff als die saubere Zukunftshoffnung. Bereits im August 2020 hat zum Beispiel die Hamburger Hochbahn eine Ausschreibung über die Lieferung von bis zu 50 Brennstoffzellenbussen für die Jahre 2021 bis 2025 gestartet. Hamburg möchte den Dieselbus bis zum Ende des Jahrzehntes ausgemustert haben und die Fahrzeugflotte komplett auf emissionsfreie Antriebe umstellen. Der Verkehrssektor in unserer Stadt ist für die meisten Treibhausgasemissionen verantwortlich, hier muss die Stadt Wien im eigenen Wirkungsbereich schnellstmöglich auf alternative Betriebs- und Antriebsformen umsteigen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Klimawandel wird auch gravierende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung mit sich bringen. Deshalb müssen die CO2-Emissionen dringendst gesenkt werden. Wie vorhin gesagt, von vielen erwähnt und uns allen bewusst, sind jetzt schon mehr Hitzewellen und höhere Temperaturen bemerkbar, wie uns die letzten Sommer vor Augen geführt haben. Diese Zunahme an Hitzetagen ist mit einer stärkeren Belastung für ältere Personen und für Kinder verbunden, mit einem erhöhten Risiko für Infektionen und einer Beeinträchtigung mobiler Pflegedienste. Es muss dringend eine Klimastrategie für das Wiener Gesundheitssystem entwickelt werden. Die Gesundheit der Wienerinnen und Wiener darf nicht dem Zufall überlassen werden. Die Folgen des Klimawandels werden nämlich auch das Gesundheitssystem treffen, und darauf müssen wir uns unbedingt vorbereiten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir sind uns, lassen Sie mich das abschließend sagen, glaube ich, einig: Wir müssen alle zusammen, gemeinsam und stark für einen zielstrebigen, konsequenten und realistischen Klimaschutz sorgen und alles dafür tun. Setzen wir effektive und erfolgreiche Maßnahmen für eine gesunde und nachhaltige Zukunft der Bürgerinnen und Bürger! Vielen Dank und einen schönen Herbst. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Auer-Stüger, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Landesrat! Zugegeben, das Ziel dieser Koalition, dass Wien bis 2040 CO2-neutral wird, ist sehr ambitioniert. Das wissen wir. Das haben ich und viele andere von dieser Stelle schon oft genug gesagt, umso komischer mutet diese Diskussion an. Diese Aktuelle Stunde ist von den GRÜNEN einberufen worden, es gab 2 Redner, 15 Minuten Redezeit, und in diesen 15 Minuten wurde sehr, sehr, sehr wenig über konkreten Klimaschutz, über konkrete Initiativen in Wien gesprochen. Das verstehe ich nicht, ehrlich gesagt, weil es genug, auch genug aus der jüngsten Vergangenheit gibt. Meine Kollegin Abrahamczik hat bereits viele konkrete Projekte aufgezählt, die wir gerade mit unserem Regierungspartner umsetzen. Ich glaube trotzdem, dass es sich lohnt, noch einmal einen Blick in die jüngste Vergangenheit zu werfen. Als Beispiel, was wir in den letzten Jahren gemeinsam mit den GRÜNEN auf Schiene gebracht haben, worauf wir jetzt aufbauen können, ist zum Beispiel das Klimabudget. Da müssen wir noch konkret mehr liefern, das wissen wir, aber das Klimabudget wird uns ermöglichen, dass wir auf Grund einer Wirkungsprognose verbindliche Maßnahmen ins Budget hineinschreiben. Daran kann man uns dann festmachen: Schaffen wir das oder schaffen wir das nicht, verbunden mit einem Treibhausgasbudget. Es gibt keine Großstadt in Europa, die so etwas hat. Wir betreten hier Neuland, konzeptionell und inhaltlich, das ist nicht nichts: gemeinsam mit den GRÜNEN auf Schiene gebracht. Ich darf in den technischen Bereich gehen, Kollege Kraus hat die Innovationskraft der Wien Energie erwähnt. Abwärmeprojekte der Wien Energie, vor Kurzem präsentiert, ein tolles Projekt im Vienna International Center mit der Fernwärme, Kühlwasser geht in Wärmepumpen. Das haben wir zum Beispiel auch in Hernals gemacht, dort, wo die Mannerschnitten herkommen, die Abwärme der Firma geht in das Wärmenetzwerk. Bei der Therme Wien geht die Abwärme des Badewassers in die Wärmepumpe hinein. Gestern haben wir darüber diskutiert, ob es einen Zusammenhang zwischen Schwimmen und Klimaschutz gibt, da ist er. Besonders groß wird die Großwärmepumpenanlage in der Kläranlage. Da können wir 100.000 Haushalte mit dieser Abwärme beliefern. Das ist konkreter Klimaschutz, und das wird in dieser Stadt gemacht. Apropos Kläranlage: Auch ein Projekt, das den GRÜNEN, glaube ich, sehr gut bekannt ist, initiiert von Ulli Sima und der ebswien, bereits vor über zehn Jahren aufgesetzt, in den letzten Jahren erfolgreich umgesetzt, und jetzt ist es da. Ich spreche vom Projekt EOS. Der Klärschlamm, der dort in der Kläranlage anfällt, wird genutzt, um Ökoenergie zu produzieren und umzuwandeln. Mit dieser Energie kann der gesamte Betrieb - der gesamte Betrieb! - der Kläranlage vonstattengehen. Das ist 1 Prozent des gesamten Energiebedarfs dieser Stadt, der in die Kläranlage fließt, und auch das wird jetzt mit dem Klärschlamm gemacht. Das ist nachhaltige Energiewende. Da brauchen wir keine Ratschläge in einer Aktuellen Stunde, das wird gemacht. Genauso haben wir die BürgerInnen-Solarkraftwerke umgesetzt. Über 10.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich an diesen Kraftwerken beteiligt. Wir haben auch ermöglicht, sich an den E-Ladestationen zu beteiligen. Es freut mich, dass Kollege Kraus auch erwähnt hat, dass wir die Bauordnung geändert haben und Klimagebiete hier im Gemeinderat verordnen können. Das heißt, vieles, auf das wir jetzt aufbauen können, was wir jetzt forcieren können - ich gebe zu, es braucht noch viel mehr -, das stimmt, muss auch auf allen anderen Ebenen geschehen. Jetzt sind wir doch ganz zum Schluss auch beim Bund. Wir haben schon über die Ökosteuerreform gesprochen. Ich weiß nicht, wo sie ist, und wenn ich mir die Wortmeldungen der ÖVP anschaue, weiß ich auch nicht, ob ich darauf warten will, ehrlich gesagt, so wie sie konzipiert wird. Wo aber ist das Klimaschutzgesetz? Seit 265 Tagen warten wir auf das Klimaschutzgesetz. Wir brauchen die gesetzlich definierten Grundlagen, wir brauchen die Reduktionsziele in den Sektoren. Das kann nur der Bund machen, das können wir als Land nicht vorgeben. Wo ist es? Ich vermisse eine aktive Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik beim Klimaschutz. Wir müssen die Wirtschaft, wir müssen die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer beim Klimaschutz in Österreich unterstützen. Dazu brauchen wir Vorschläge. Die kamen aber vom Bund nicht von den GRÜNEN, wir als SPÖ haben sie vorgelegt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien eine schriftliche Anfrage eingelangt ist. Die Abgeordneten Stürzenbecher, Auer-Stüger, Taucher, Berger-Krotsch, Konrad, Emmerling, Bakos, Ellensohn, Kickert, Margulies haben am 13. September 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung der Wiener Stadtverfassung eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Von den Abgeordneten Wölbitsch-Milan, Juraczka, Grießler, Gstöttner, Kriz-Zwittkovits, Sittler wurde ein Antrag an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke betreffend Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrages wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Beantwortung des Dringlichen Antrages vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung des Dringlichen Antrages unterbrochen. Wir kommen nun zu Postnummer 1, sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 und das Gesetz über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien geändert werden. Berichterstatter dazu ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenlegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ornig, und ich erteile es ihm. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Ich bin jetzt ein wenig überrascht, dass mein Vorredner sich hat streichen lassen, aber es gibt ja eigentlich auch wenig Diskussionsbedarf bei einem so erfreulichen Thema. Wir haben in der Fortschrittskoalition wieder einmal eine Möglichkeit geschaffen, Unternehmerinnen und Unternehmer, in dem Fall die GastronomInnen und die KaffeehausbetreiberInnen, in Wien massiv zu entlasten, was die Schanigärten betrifft. Wir haben eine Möglichkeit geschaffen, dass Schanigärten erneut, auch bis zum Februar 2022, massiv unterstützt werden, indem sie Erleichterungen beantragen können, und das völlig unbürokratisch. An dieser Stelle auch ein Danke an die diversen MBAs, weil auf sie natürlich viel zusätzlicher Aufwand zukommt. Ich freue mich natürlich auch, dass wir die Möglichkeit geschaffen haben, bei einer bestehenden Vereinbarung für einen Sommerschanigarten ohne großen bürokratischen Aufwand auch die Wintergärten weiterzuführen, sodass es auch im Winter, so hoffen wir alle, möglich sein wird, die Corona-mäßig, wie soll man sagen, sicherste Möglichkeit, in der Gastronomie zu konsumieren, annehmen zu können. Das finde ich großartig, da freue ich mich sehr darüber. Es ist ja auch in den Ausschüssen einstimmig beschlossen worden, und ich danke hier natürlich dem Herrn Finanzstadtrat. Ich freue mich sehr darüber. Ich danke auch für die gute Zusammenarbeit in diesem Fall mit der Wirtschaftskammer Wien. Wir haben da wieder ein schönes Paket zur Entlastung und Entbürokratisierung geschaffen, eine der vielen kleinen Maßnahmen, die aber in Zeiten wie diesen umso wichtiger sind, die vor allem aber auch Planungssicherheit schaffen. Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Prack, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir nehmen die Novellierung des Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz und das Gesetz über die Organisation der Abgabenverwaltung sowie besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien geändert werden, und der wir zustimmen werden, zum Anlass, einen Beschlussantrag einzubringen. Es geht da um die gewerbliche Nutzung von Wohnungen für touristische Zwecke, die ich schon vorhin bei der Fragestunde angesprochen habe und die ein zunehmendes Problem für leistbaren Wohnraum in vielen Teilen der Stadt darstellt. Es werden immer mehr Wohnungen durch Plattformen wie Airbnb, Booking.com & Co für touristische Zwecke zweckentfremdet. Das entzieht der Stadt dauerhaft leistbaren Wohnraum und zudem schafft es eine zusätzliche Konkurrenz für die Hotellerie in Wien, die auf Grund der Covid-19-Krise ohnehin schon schwer zu kämpfen hat. Deshalb müssen wir dieser Zweckentfremdung von Wohnraum entschieden entgegentreten, sehr geehrte Damen und Herren. In Wohnzonen ist die gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke seit 2018 untersagt. In vielen Fällen wird daher die Adresse zur Vermietung angebotener Wohnungen auf den Websites von AnbieterInnen nicht genau angegeben, sondern erst bei der Buchung übermittelt. Es bedarf einiger Recherche und teilweise Hinweisen von Ortskundigen und NachbarInnen, um die genaue Adresse der angebotenen Wohnungen herauszufinden. Was hat das mit der Abgabenverwaltung zu tun, zu der ich spreche? Die Durchsetzung des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum durch die Baupolizei wird durch die fehlenden Adressangaben deutlich erschwert, und wir haben bereits mehrfach gefordert, die Baubehörde in dieser Frage zu stärken. Unser Vorschlag, den wir jetzt einbringen, ist eine Gelegenheit dazu, das zu tun, sehr geehrte Damen und Herren. Um der Baupolizei die Überprüfung der Einhaltung von Wohnzonen zu vereinfachen, benötigt die Behörde Zugriff auf die Hausadressen, die im Ortstaxenregister der MA 6 hinterlegt sind. Dieser Zugriff ist derzeit mangels Rechtsgrundlage, laut Auskunft der Baubehörde, aus Datenschutzgründen nicht möglich. Eine rechtliche Grundlage würde den gezielten Abgleich der Ortstaxenkonten und der Wohnzonen ermöglichen, deshalb bringen wir den entsprechenden Antrag ein. Wir wollen der Baupolizei mehr Mittel an die Hand geben, um gegen die rechtswidrige Zweckentfremdung von Wohnraum in Wohnzonen vorzugehen. Noch eine kurze Anmerkung: Der Anbieter Airbnb verweigert ja dem Vernehmen nach die Herausgabe der entsprechenden Daten an die Stadt und behindert damit die Durchsetzung von Wohnzonen. Wir gehen davon aus, dass die Klage der Stadt Wien auf Herausgabe der Daten gegen Airbnb berechtigt ist und erfolgreich sein wird. Sobald auch diese Daten im Ortstaxenregister vorliegen und die Baupolizei Zugriff hat - eben dafür braucht es die rechtliche Grundlage -, kann die Zweckentfremdung von Wohnraum in Wohnzonen durch Anbieter wie Airbnb noch effizienter bekämpft werden. Deshalb bitte ich um die Zustimmung zu unserem Beschlussantrag, dem vorliegenden Poststück werden wir natürlich unsere Zustimmung geben. Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Grießler, und ich erteile es ihm. Abg. Markus Grießler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem vorliegenden Poststück können wir natürlich auch nur mit großer Freude zustimmen. Die Gastronominnen, die Gastronomen, die Innenstadthändler, also die Landschaftsgärtner im urbanen Bereich, sind natürlich wirklich sehr, sehr positiv und erfreut, dass diese Regelung jetzt so unbürokratisch für diese Wintersaison in Angriff genommen werden kann. Im letzten Jahr hat ja der Lockdown leider sehr, sehr wenig Spielraum und keine Möglichkeit gelassen, dass die Gastronominnen und die Gastronomen zeigen konnten, wie gut diese Lösung funktioniert. Das werden sie in diesem Winter ganz sicher nachholen und deshalb auch mein Appell, die sehr, sehr konstruktiven Gespräche weiterzuführen, damit wir diese Lösung nicht nur als Corona-Zwischenlösung feiern können, sondern tatsächlich eine endgültige Lösung für die Gastronomie finden, die einen sehr, sehr guten Mittelweg der Interessen für die Händlerinnen und Händler, aber auch für die Gastronomie darstellt. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Gespräche. Ich freue mich, dass ich als Wirtschaftskammer von Beginn an in diese Gespräche eingebunden war, die anfänglich von sehr viel Skepsis getragen waren, ob Winterschanigärten überhaupt möglich sind. Wir zeigen jetzt, sie sind möglich. Wir werden sie in Zukunft noch sicherer für die Bevölkerung machen, es wird sicherlich kein Thema mit der Schneeräumung, et cetera geben, und somit freue ich mich hier, dieses Thema auch in Zukunft weiter betreuen zu können und den urbanen Bereich innerhalb der Stadt gemeinsam mit unseren Landschaftsgärtnern, mit den Gastronominnen und Gastronomen zu verschönern. Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Prof. Kaske, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Prof. Rudolf Kaske (SPÖ): Sehr geschätzter Präsident! Lieber Kollege Dr. Stürzenbecher! Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass es ein Dacapo für die Winterschanigärten in Wien geben wird, und deshalb haben ja die Abgeordneten Dr. Stürzenbecher, Ing. Meidlinger, Yvonne Rychly, Katharina Weninger von der SPÖ sowie Markus Ornig den Initiativantrag zur Abänderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 und des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien gestellt. Nur zur Erinnerung, liebe Kolleginnen und Kollegen: Gesundheitsexpertinnen und -experten weisen immer wieder darauf hin, dass in geschlossenen Räumen die Gefahr einer Ansteckung höher ist. Mit dieser Ausnahmebestimmung für diesen Winter soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch im Winter öffentlicher Raum im Freien für Kundinnen und Kunden zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Winterschanigärten dürfen ja maximal die Größe des bereits genehmigten Sommerschanigartens haben, und die Wegräumpflicht entfällt. Die Schanigärten müssen im Winter ansonsten ja weggeräumt werden. Ich glaube, das ist in diesem Fall natürlich für die Gastronominnen und Gastronomen ein großer Vorteil. Da geht es immerhin um einige Tausend Euro, die sie sich damit ersparen. Bei dieser Gelegenheit auch vielen herzlichen Dank an den zuständigen Stadtrat Peter Hanke, der da auch federführend war. Wie schon gesagt, die Winterschanigärtenregelung ist eine Win-win-Situation für Betriebe und Gäste, die Abänderung des Gesetzes beziehungsweise die Organisation der Abgabenverwaltung schafft künftig auch Rechtsklarheit. Es ist dies, das wurde ja auch schon in der Debatte hier angeschnitten, eine gelungene Kooperation von Stadt, WienTourismus und Wirtschaftskammer, und das freut mich natürlich ganz besonders. Ich freue mich auch darüber, dass es eine breite Zustimmung zu den Winterschanigärten gibt, und vor allen Dingen wünsche ich den Gastronominnen und Gastronomen, dass sie mit den Erleichterungen gut durch die Wintersaison 2021/22 kommen. Vielen herzlichen Dank und alles Gute. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzter Herr Präsident! Auch als Berichterstatter darf ich meiner Freude Ausdruck geben, dass diese Gesetze auf so große Zustimmung in diesem Haus stoßen. Es ist wirklich wichtig für die Unternehmer, für die Betroffenen, für die Schanigartenbetreiber, dass wir diese Gesetze beschließen und auch im Winter die Schanigärten öffnen. Das ist natürlich nicht nur für die Unternehmen wichtig, sondern auch für die Wienerinnen und Wiener, die damit auch im Winter eine erhöhte Lebensqualität erhalten. Alles in allem ist es natürlich sehr positiv, dass das auf so große Zustimmung stößt, und ich darf als Berichterstatter noch einmal darum ersuchen, diesen gegenständlichen Gesetzen zuzustimmen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich danke dem Berichterstatter. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Karte zu heben. - Das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Es liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag vor, Stärkung der Baubehörde im Kampf gegen die gewerbliche Nutzung von Wohnungen in Wohnzonen für kurzfristige Beherbergungszwecke. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. - Das ist mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und GRÜNEN gegen SPÖ und NEOS die Minderheit. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Karte. - Das ist mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Karte. - Das ist ebenfalls wieder einstimmig. Damit kommen wir nun schon zur Postnummer 2 der Tagesordnung, sie betrifft den Naturschutzbericht 2020. Ich bitte in der Zwischenzeit den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, Platz zu nehmen. Zum Naturschutzbericht ist niemand zu Wort gemeldet, ich frage aber den Herrn Berichterstatter trotzdem, ob es ein Schlusswort gibt. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Wenn Sie mir erlauben, sehr geehrter Herr Präsident, würde ich gerne eine Minute der Zeit in Anspruch nehmen, nachdem das heute bei der Aktuellen Stunde ein Thema war und alle Expertinnen und Experten auf der Welt wissen, dass Klimaschutz ohne Artenschutz, ohne Naturschutz nicht möglich ist, und ich finde, dass das ein bisschen zu kurz gekommen ist. Darum möchte ich die Gelegenheit nutzen, um meinen großen Dank und auch meinen Respekt auszusprechen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um genau dieses Thema kümmern, tagtäglich mit sehr, sehr viel Einsatz und State of the Art, wie ich sagen darf, allen voran der MA 22, aber natürlich auch allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Stadt. Sie füllen diesen Bericht mit Leben und Sie setzen sich für Klimaschutz in der Stadt ein. Wenn ich darf, dann darf ich das geschätzte Hohe Haus noch auf zwei meiner Meinung nach sehr wichtige Themen hinweisen, die vielleicht den Klima- und Umweltausschuss im Interesse übersteigen. Der Naturschutzbericht ist insgesamt ein schöner Lesestoff, aber er sieht natürlich auch vor, dass man ein bisschen zurückschauen und wesentliche Punkte hervorstreichen kann. Aus meiner Sicht war das natürlich im letzten Jahr der Beschluss der Aarhus-Novelle ins Wiener Recht. Wir haben als Fortschrittskoalition bei der ersten Gelegenheit die Möglichkeit ergriffen, Paragraphen zu begrünen. Inhaltlich ist natürlich das Highlight 2020 der Beschluss der Wald- und Wiesen-Charta, im Wesentlichen unser Bekenntnis und unsere Festlegung darauf, dass die Wiener Wälder, die Wiener Wiesen dafür da sind, den Artenschutz zu sichern, und wir haben in Wien eine Vielzahl an Arten. Wir haben den Aktionsplan Wald, der sicherstellt, dass wir den Wald auch in Zeiten der Klimakrise resilient weiterentwickeln können, den Aktionsplan Gewässer, und wir haben vor allen Dingen das Thema Boden, darauf möchte ich gerade an einem Tag wie heute hinweisen. Ich darf vielleicht ein paar Zahlen in Erinnerung rufen: Wir haben in Wien die glückliche Situation, dass pro Einwohner nur 58 m² versiegelt sind, in Österreich sind das im Schnitt 268, in Niederösterreich zum Beispiel 409. Das ist ein riesengroßes Thema für die Stadt, und ich möchte Sie alle auch bitten, das weiterzuverfolgen. Wir hätten in Österreich eigentlich auf Bundesebene eine Nachhaltigkeitsstrategie, die das Ziel vorsieht, nur - es sollten ja eigentlich null sein - 2,5 Hektar pro Tag zu versiegeln. Wir sind da weit, weit darüber. Das einzige Bundesland, das dieses Ziel erfüllt, ist Wien mit 0,2 Hektar, der Bodenverbrauch hat sich ja auch seit 2005 um 18 Prozent reduziert. Das nur als ein kleines Ceterum Censeo zur heutigen Debatte in der Früh, da geht sehr viel weiter. Ich möchte sehr, sehr herzlich danken, auch allen Mitgliedern des Naturschutzbeirates, die das diskutiert haben, die sich dafür tagtäglich einsetzen, ein herzliches Dankeschön. Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Naturschutzbericht 2020 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Damit kommen wir zu Postnummer 3 der Tagesordnung. Sie betrifft den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes für Wien für das Jahr 2020, und ich begrüße den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien, Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits recht herzlich hier im Landtag. (Allgemeiner Beifall.) Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es Wortmeldungen. Zu Wort gemeldet ist Abg. Kowarik, und ich erteile es ihm. Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Kolonovits! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2020. Es ist noch gar nicht so lange her, da haben wir den Tätigkeitsbericht 2019 verhandelt und wenig überraschend, leider Gottes, ist der Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2020 in gewisser Weise eine Fortschreibung dessen, was wir schon im Tätigkeitsbericht 2019 lesen mussten. Ich möchte auch gleich zu Beginn darauf hinweisen, dass es vielleicht interessant gewesen wäre - vielleicht hören wir noch vom Berichterstatter mehr als die üblichen Floskeln mit der Bitte um Zustimmung und der Danksagung an den Präsidenten -, auf die wesentlichen Punkte in diesem Bericht einzugehen und ein bisschen etwas zu sagen. Nachdem der Magistratsdirektor selber hier nicht das Wort ergreifen kann, wäre es vielleicht interessant, wenn die Verwaltung, die Spitze der Verwaltung, und das sind jetzt Sie hier in dem Raum, Herr Stadtrat, vielleicht ein bisschen mehr dazu sagt, als die üblichen Floskeln. Warum? Auch dieser Bericht zeichnet ein sehr schwieriges Bild für unser Verwaltungsgericht Wien. Natürlich steht auch die Corona-Krise im Mittelpunkt oder im großen Fokus dieses Berichtes. Das zieht sich natürlich durch den ganzen Bericht und war natürlich auch schon 2019 ein Thema. Schauen wir uns im Detail an, was der Bericht so hergibt. Wie gesagt, auf Seite 2 wird gleich auf die Probleme im Zusammenhang mit der Pandemie verwiesen. Es war natürlich ein Problem, dass mündliche Verhandlungen nicht stattfinden konnten, auf Grund der Covid-Gesetzeslage waren mündliche Verhandlungen auch nur durchzuführen, soweit es unbedingt erforderlich war, was auch immer das heißen soll. Es wurden natürlich auch verfahrensrechtliche Fristen entsprechend unterbrochen und dann in Hemmungen umgewandelt. Das Gericht hat im Bericht die diversen Präventivmaßnahmen ausgeführt, die wir auch aus vielen anderen Bereichen kennen. Die Herausforderungen waren natürlich personeller Natur. Es gab 48 Verdachtsmeldungen, wovon 3 auf positiv getestete Covid-Erkrankungen zurückgeführt wurden. Es gab natürlich Herausforderungen organisatorischer Natur, wie schon gesagt. Es gab 1.143 abberaumte Verhandlungen während des 1. Lockdowns. Das ist schon eine gewaltige Zahl, der Rückstand musste natürlich wieder abgebaut werden. Und es gab auch keine Möglichkeiten mehr zu sogenannten Zimmerverhandlungen, das heißt, dass man nicht in einen großen Verhandlungssaal geht, sondern im Zimmer des jeweiligen Richters verhandelt. Es gab, das wird auch im Bericht angeführt, natürlich Herausforderungen inhaltlicher Natur auf Grund der sich sehr schnell ändernden Gesetzeslage und Normensetzung des Bundesgesetzgebers. Interessant auch der letzte Satz auf Seite 3, den ich zitieren darf: "In diesem Zusammenhang wurden vom Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof im Berichtsjahr 13 Normprüfungsverfahren bezüglich der Bestimmungen der Covid-19- MaßnahmenG-VO eingeleitet." Das sagt auch ein bisschen etwas aus und lässt erahnen, welche Probleme es für Verwaltungsbehörden, aber auch für Gerichte im Zusammenhang mit der Normsetzung des Bundes gab. Wir haben ja darüber auch schon diskutiert. Es wird dann der Personalstand weiter ausgeführt, auch hier nichts Neues sozusagen. Der wesentliche Punkt, glaube ich, ist dann auf Seite 6 folgend, wo festgestellt wird, dass tatsächlich nur knapp 50 Kanzleibedienstete in Wirklichkeit dem Gericht zur Verfügung standen, was natürlich ein großes Problem ist. Es wird auch auf die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 2019 Bezug genommen, nämlich zu diesen Pool-Lösungen. Es wird ausgesprochen, dass das in Wirklichkeit keine Alternative ist und schon gar keine Verbesserung der Organisation darstellen kann. Dessen sollte man sich bewusst sein. Ausgeführt wird auch eine Umfrage der richterlichen Standesvertretung zu den Arbeitsbedingungen. Das ist natürlich eine subjektive Erfassung, sage ich einmal, das wird da natürlich auch zugestanden. Von 88 Fragebögen war bedruckter Rücklauf 55, das sind zwei Drittel. 61,82 Prozent der Richter, die da mitgemacht haben, bejahten das Bestehen eines subjektiven Gefühls der Überlastung. Das sagt auch etwas aus, glaube ich. Es ist auch Ausdruck dessen, was wir in sehr, sehr vielen Berichten, also in fast allen Berichten der letzten Jahre lesen mussten. Es wird dann auch konkret auf die speziellen Anforderungen der Gerichtsorganisation Bezug genommen. Das ist auch nicht uninteressant, und von mir auch schon beim letzten Mal angesprochen, sind auf Seite 9 die Aktenbearbeitung und Aktenverwaltung, und auch die Umsetzungsplanungen für die Anbindung des elektronischen Rechtsverkehrs angeführt. Auch da wurde weiter investiert und das Ganze intensiviert. Es ist beabsichtigt, die Aktenvorlage an die Höchstgerichte digital geschehen zu lassen, und auch über den ERV, also den elektronischen Rechtsverkehr vorzunehmen. Es würde mich interessieren, Herr Präsident, wenn Sie dann Ihre Wortmeldung machen, wie sich das inzwischen entwickelt hat, wir haben jetzt Herbst 2021, wie das ausschaut oder ob das auch, und das ist auf der Seite 10 gleich festgelegt, auf Grund der mangelnden budgetären Bedeckung nicht weitergeht, um es einmal ganz salopp auszudrücken. Tatsächlich ist die zunehmende Digitalisierung natürlich ein Riesenvorteil, stellt uns aber auch vor Probleme, insbesondere vor budgetäre Probleme. Auch das wird hier ausdrücklich angeführt. Ich möchte vielleicht noch Bezug auf ein ganz spezielles Thema nehmen, das auch nicht alle Jahre vorkommt, das auf Seite 16 angeführt wird: Das sind die Beschwerdeverfahren gemäß der Wiener Gemeindewahlordnung im Zusammenhang mit der Wahl zum Wiener Landtag und zum Wiener Gemeinderat. Dazu waren neun Verfahren anhängig, ich glaube, das hat es in der Form noch nie gegeben, zumindest nicht, seitdem ich mich mit der Materie näher beschäftige, und das ist ja doch schon einige Zeit. Hingewiesen wird auf die sehr kurze Entscheidungsfrist von nur vier Tagen und auch darauf, dass da alle Tage zählen, es also keine Unterbrechung durch Sonn- und Feiertage gibt. Da geht es wirklich um vier Tage. Sie können sich vorstellen, das ist eine spannende Sache, um es einmal vorsichtig zu sagen. Es wird angeführt, dass sich die "Informationen der zuständigen Magistratsstellen zum Entscheidungszeitpunkt der Bezirkswahlbehörden und zum erwartenden Aktenfall teilweise als unzureichend beziehungsweise unzutreffend erwiesen, sodass eine effiziente Vorbereitung erschwert wurde." Das ist natürlich sehr schwierig, wenn man nur vier Tage Zeit hat, da eine Entscheidung zu treffen, die natürlich auch im besten Fall halten muss und wo es auch um sehr viel geht. Auch das muss man ganz ehrlich zugeben, es sollte die Kommunikation besser funktionieren. Ich habe dann in der Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung nachgelesen, dass sehr wohl im Vorfeld kommuniziert wurde, auch die Mobiltelefonnummern der Magistratsabteilungsleiterin beziehungsweise deren Stellvertreter. Offensichtlich hat es da also irgendwelche Kommunikationsschwierigkeiten gegeben, das sollte nicht sein. Ich weiß aus Eigenem, dass die zuständige Magistratsabteilungsleiterin in Zeiten der Wahlen tatsächlich mehr oder weniger rund um die Uhr erreichbar ist. Das muss man so feststellen, dieses Service habe ich sozusagen auch selber schon öfters in Anspruch genommen und ich kann das wirklich bestätigen. Irgendetwas hat da offensichtlich in der Kommunikation nicht hingehaut. Ich glaube, das sollte man beim nächsten Mal besser machen. Die Vorschläge, die hier eingebracht wurden: Es gab Anregungen in diesem Bericht hinsichtlich der Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung. Das geht wieder uns als Landtag, als Gesetzgeber an. Da wird einerseits die Stellung von Berichtigungsanträgen nach § 30 Abs. 1 nur durch Personen mit gemeldetem Hauptwohnsitz in Wien angeführt. Das kann ich nachvollziehen, das macht wohl Sinn, dass da niemand aus Vorarlberg bei uns einschreiten kann. Das schränkt das ein bisschen ein, ich glaube, das macht Sinn. Also ich würde auch nicht bei der Vorarlberger Landtagswahl irgendwelche Eingaben machen. Gesetzlich geht das zur Zeit, wir haben es so vorgesehen, aber das gilt es zu überlegen. Wovon ich nicht überzeugt bin, ist andererseits der Vorschlag: Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Das glaube ich nicht. Auch wenn es zeitlich natürlich eine große Herausforderung ist, aber eine mündliche Verhandlung gerade in Wahlsachen und in so sensiblen Sachen ist aus meiner Sicht unbedingt erforderlich, auch in diesem Fall. Der nächsten Forderung kann ich sehr wohl wieder etwas abgewinnen beziehungsweise kann ich sie nachvollziehen: Berechnung der Fristen unter sinngemäßer Anwendung der § 32ff Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz. Das macht wohl Sinn, dass man da zumindest ein bisschen Luft hat, wenn es über ein Wochenende geht. Interessant natürlich auch der Ausblick auf Seite 19 folgend. Ja, was soll man sagen, es ist wieder einmal dasselbe, sehr ähnlich dem, was wir schon in sehr, sehr vielen Berichten der letzten Jahre lesen mussten: Dass das Gericht sich tatsächlich sehr schwer tut, mit den zur Verfügung gestellten Mitteln die Arbeit so zu erledigen, wie es in einem modernen Rechtsstaat an und für sich sein sollte. Es gibt noch immer wesentliche Mängel, und die Verwaltung, die Vollziehung ist ein Mal mehr aufgerufen, da Geld zur Verfügung zu stellen. Dieser Aufruf erging an die GRÜNEN, als sie noch in der Regierung waren. Die haben sich da nicht wirklich zu Wort gemeldet. Ich kann mich jetzt erinnern, dass bei der letzten Diskussion zum Tätigkeitsbericht 2019 sich Herr Ellensohn bemüßigt gefühlt hat, auch festzustellen, dass man da eigentlich mehr Geld zur Verfügung stellen müsste. Na ja, früh kommt man drauf, sage ich nur. Sie waren zehn Jahre in Verantwortung und unter Ihrer Verantwortung ist auch diese Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Wien eingeführt worden, wie in ganz Österreich. Der Appell geht auch an die NEOS, die auch relativ still sind, seitdem sie in der Regierung sind, und natürlich an die SPÖ, wo wir aber wir wissen, dass sich die bei diesem Gericht sehr schwer tut, auch bei einzelnen Initiativen des Kollegen Stürzenbecher, die durchaus in die richtige Richtung gehen. Was wir da leisten, ist Stückwerk. Ich glaube, es gibt kein Gesetz in ganz Österreich, das so oft novelliert worden ist wie unser Gesetz für das Verwaltungsgericht, was auch sehr viel aussagt. Wir sollten da tatsächlich endlich, endlich, endlich tätig werden. Konkret wird auch angeregt oder gefordert, den sogenannten stellenplantechnischen personellen Überstand, den es zur Zeit gibt - sechs Richterdienstposten, zwei rechtskundige Bedienstete, vier Kanzleibedienstete -, dauerhaft in den Personalstand des Verwaltungsgerichtes Wien aufzunehmen. Also ich glaube, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass diese Stellen sozusagen systemisiert werden. Es wird auch auf die Altersstruktur hingewiesen, ein Fünftel der Richterschaft hat das 60. Lebensjahr vollendet. Bei den Richtern ist es, glaube ich, nicht so wie bei uns Notaren. Wir müssen bis Regelpensionsalter 70 arbeiten, bei euch ist es 65, nehme ich an. Also da steht uns auch eine Sache bevor, die man natürlich jetzt schon bedenken muss. Es werden zumindest acht weitere Richterplanposten gefordert. Was aber noch dringender ist, und das kommt in diesem Bericht auch mehrmals zum Ausdruck: Dass jede der 15 Geschäftsabteilungen mit einem zusätzlichen Kanzleidienstposten ausgestattet wird. Das ist, glaube ich, die Mindestforderung, die hier über bleiben soll. Es wird auch angeführt und festgestellt, dass keine ausreichende Anzahl an Verhandlungssälen zur Verfügung steht, und noch einmal auf den Digitalisierungsprozess zurückkommend, auch da sollte man bedenken, dass das natürlich nur mit einem größeren Aufwand von Mitteln bewerkstelligt werden kann. Es gibt die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung, die ich auch aufmerksam gelesen habe. Vielleicht nur das, was ich tatsächlich auch für interessant empfinde, ich darf kurz dazu Stellung nehmen. Seite 3: Ich darf wieder einmal betonen, dass auch da festgestellt wird, dass ab dem Finanzjahr 2020 die budgetäre Gebarung des Verwaltungsgerichtes auf einem eigenen Ansatz dargestellt wird. Ich darf auch wieder diskret, aber doch betonen, dass das eine vehemente und lang-, lang-, lang-, lang-, lang-, lang-, lang-, langjährige Forderung unserer Fraktion und insbesondere meiner Person war, und es freut mich, dass das jetzt tatsächlich durchgeführt wird und dass das etwas transparenter dargestellt wird. Ich meine, Details zu diesen Zahlen liegen uns noch immer keine vor, man muss sie extra anfragen, aber immerhin wissen wir jetzt zumindest das Gesamtvolumen, ohne Pensionen, und die Gesamtausgaben. Interessant ist auch - ich kann das nur unterstreichen -, dass die Form der Rede und Widerrede ein nicht nur in der Verwaltung erprobter und essenzieller Vorgang sei, schreibt das Amt der Wiener Landesregierung. Ja, und darum würde ich mir auch wünschen, dass Sie, Herr Stadtrat, Ihrem Amt gerecht werden und tatsächlich auch Rede und Widerrede üben. Vielleicht können wir das tatsächlich machen und vielleicht können Sie als Berichterstatter uns ein bisschen etwas Tiefergreifendes zu den einzelnen konkreten Fragestellungen erzählen, die ich versucht habe, hier zu skizzieren, nicht nur die üblichen Floskeln. Es könnte sich auch jederzeit der Landeshauptmann zu Wort melden, das wäre auch eine Möglichkeit. Ich gehe nicht davon aus, dass er das macht. Ich nehme auch zur Kenntnis, das ist nicht ganz uninteressant, dass auf Seite 5 des Berichtes des Amtes der Wiener Landesregierung zu den Freistellungstagen angemerkt wird, dass man da vielleicht auch mit "gelinderen" Maßnahmen hätte vorgehen können. Ich weiß nicht, ob das wirklich möglich gewesen wäre, Herr Präsident - Klammer auf, Homeoffice, Klammer zu. Wäre das verstärkt möglich gewesen oder mussten wirklich die 2.500 Freistellungstage gewährt werden? Ist das nicht anders gegangen? Wir wissen ja auch, das betrifft ja nicht nur die Ämter und Behörden, sage ich einmal, und die Gerichte, sondern auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In Zeiten der Pandemie beziehungsweise jetzt mit dieser Homeoffice-Offensive hört sich das alles natürlich gut an, aber man muss natürlich auch die entsprechenden Geräte zur Verfügung stellen und die Mittel dazu aufbringen können. Vielleicht auch noch eine Sache, die ich vorher zu erwähnen vergessen habe: Im Bericht ist auch ein Diskurs über die richterliche Unabhängigkeit innerhalb des Gerichtes dargestellt. Das Amt der Wiener Landesregierung stellt wahrscheinlich richtigerweise fest, dass die Vorgaben in der Bundesverfassung in unserem Gesetz erfüllt sind und sich diese Anmerkungen auf keine entsprechenden Vorgaben stützen. Ich darf nur diskret, aber doch anmerken, dass es nicht nur die Bundesverfassung gibt, die wir beachten müssen. Glauben Sie mir, es wäre mir lieber, das B-VG wäre in diesem Zusammenhang mehr oder weniger das Einzige, das wir beachten müssen, aber es gibt ja auch noch andere Rechtsnormen europarechtlicher Art, die durchaus in eine Gerichtsorganisation hineinspielen. Auch diese sollte man erkennen und ich darf auch dem Amt der Wiener Landesregierung mitgeben, dass auch die natürlich berücksichtigt werden müssen. Zusammengefasst, meine Damen und Herren, und da möchte ich zitieren, was auf Seite 1 des Berichtes steht. Bevor ich das mache: Wir stehen wieder vor einer Situation oder in der dauerhaften Situation, dass das Verwaltungsgericht offensichtlich unterbudgetiert und unterdotiert ist. Das ist offensichtlich, das kann man nicht leugnen, wenn man den Bericht ernst nimmt. Man kann natürlich sagen, was das Gericht da schreibt, ist übertrieben oder man kann es auch anders sehen. Ich glaube schon, dass es eine der wesentlichen Aufgaben ist, gerade in der für unseren Rechtsstaat so wichtigen Aufgabe, beim Rechtsmittelverfahren dem jeweiligen Gericht alle Mitteln zukommen zu lassen. Es wird auch im Bericht auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, in dem natürlich ausdrücklich ausgesprochen wird, dass die Landes- und Bundesgesetzgeber bei den Verwaltungsgerichten eine besondere Verantwortung bei der Ausstattung von Mitteln trifft. An und für sich eine No-na-Sache, nur ist es, glaube ich, Auftrag an den Landesgesetzgeber, an uns, das auch wirklich ernst zu nehmen. Wir kennen die Situation, sie ist nichts Neues. Ich möchte nicht polemisch werden, nur, wenn ich von der "linken Reichshälfte", also von mir rechts des Saales, immer höre, was in Ungarn und Polen Dramatisches passiert und was weiß ich, welche Staaten sich von der Rechtsstaatlichkeit verabschieden: Meine Damen und Herren, wenn man ein Gericht über Jahre mit zu geringen Mitteln dotiert, dann hat das mit Rechtsstaatlichkeit auch nichts zu tun. Dann ist das auch tatsächlich ein Riesenproblem, und bevor man mit dem Finger auf andere zeigt, sollte man zuerst einmal zu Hause die Hausaufgaben machen. Das sei Ihnen hier nur mitgegeben. Was schreibt das Gericht dazu? Ich darf auf Seite 1 zitieren: "War das Verwaltungsgericht Wien schon vor dem Ausbruch der Pandemie" - wie regelmäßig in den Tätigkeitsberichten aufgezeigt - "an und über seinen personellen Grenzen angelangt, haben die pandemiebedingten Maßnahmen die Folgen der mangelhaften räumlichen, fehlenden Verhandlungssäle und vor allem der fehlenden personellen Ressourcen sehr deutlich aufgezeigt." Keine Frage, es ist nachvollziehbar, was das Gericht da schreibt. Unter Punkt 4. auf der Seite 1 darf ich das Entscheidende dieses Berichtes auch zitieren: "Der vorliegende Tätigkeitsbericht ist ein dringender Appell an den Landtag, die vom Präsidenten gemeinsam mit der Personalvertretung an die Magistratsdirektion herangetragene und ausführlich dokumentierte Erhöhung des Planstellenplanes um 15 Kanzleibedienstete und die dementsprechende budgetäre Sicherung zu unterstützen." Ja, also: Rufzeichen, Rufzeichen, Rufzeichen, Rufzeichen. Es ist ein bisschen mühsam oder wie soll ich sagen, es ist eigentlich traurig, dass wir uns jedes Jahr über das gleiche Thema, über die budgetäre Minderausstattung unseres Gerichtes unterhalten müssen. Ich habe jetzt auch keinen Antrag dazu gestellt, oder mir die Mühe gemacht, das jetzt auf Papier zu bringen. Es bringt eh nichts, meine Damen und Herren, es wird von der Mehrheit dieses Hauses ignoriert. Ich appelliere nur noch einmal dringend, das ernst zu nehmen, den Rechtsstaat ernst zu nehmen, unsere Aufgaben ernst zu nehmen und das Gericht mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Ich darf auch noch einmal auf die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung eingehen, in der steht, dass die Personalbedarfsprüfung jetzt zugesagt wird. Sehr schön, ich hoffe, Sie prüfen schnell und kommen zu den richtigen Entscheidungen. Ich darf am Schluss meiner Rede jetzt zu den Floskeln übergehen, die aber durchaus ernst gemeint sind und von Herzen kommen: Herr Präsident, danke an Sie persönlich und an die Mitarbeiter Ihres Gerichtes für die geleistete Arbeit in dieser, für uns alle und natürlich auch für das Gericht, sehr schwierigen Situation. Ich wünsche Ihnen und uns, dass ihre Arbeit so gut weitergeht, wie sie bisher war, vielleicht kriegen Sie tatsächlich wirklich irgendwann einmal die entsprechenden budgetären Mittel. Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank, als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber, und ich erteile ihm dieses. Abg. Thomas Weber (NEOS): Vielen herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident, in dem Fall des Wiener Landtages! Sehr geehrter Herr Präsident, in dem Fall des Wiener Verwaltungsgerichtes, Herr Dr. Dieter Kolonovits! Es ist schön, dass Sie bei uns heute im Wiener Landtag sind. Es ist aber nicht nur schön, dass Sie heute bei uns im Wiener Landtag sind, ich finde es auch großartig, dass Sie heute hier ein Rederecht haben und dass Sie auch Ihren Bericht, den Sie an den Wiener Landtag adressiert haben, entsprechend kommentieren können. Vieles ist von meinem Vorredner gesagt worden, ich halte den Austausch der drei Säulen, den wir hier heute machen, auch für essenziell wichtig, weil das Verwaltungsgericht natürlich eine wichtige Aufgabe in einer liberalen Demokratie, in einem Rechtsstaat erfüllt, nämlich die gesamte Verwaltung auch tatsächlich im Anlassfall zu überprüfen. Der Tätigkeitsbericht gibt uns dabei, wie ich meine, tiefe Einblicke, erstens in die Arbeit des Verwaltungsgerichts, er zeigt aber auch Bedürfnisse des Gerichts auf, und er gibt der Verwaltung auch eine wichtige Feedback-Funktion über die Qualität der Arbeit der Verwaltung und der Gesetzgebung, und das ist in einer liberalen Demokratie, in einem Rechtsstaat natürlich eine sehr wichtige Funktion. Herr Präsident, ich möchte mich bei Ihnen für den Bericht bedanken, aber nicht nur für den Bericht, ich möchte mich auch für die Arbeit und für die Tätigkeit Ihres gesamten Teams bedanken, die für unser Bundesland Wien eine enorm wichtige Bedeutung hat. - Herzlichen Dank. Ein paar Details aus dem Bericht: Corona, das große Thema in allen Lebensbereichen, so natürlich auch im Verwaltungsgericht. Gerichtsbetrieb mit sieben Wochen Lockdown, quasi über Nacht den gesamten Betrieb auf Homeoffice umgestellt, was heißt das im Falle eines Gerichts? - 1.100 bereits ausgeschriebene Verhandlungen, die kurzfristig abgesagt werden mussten. Das waren wahrscheinlich tausende von geladenen Personen, die wieder ausgeladen werden mussten und darüber informiert werden mussten. Parallel dazu war eine ganze Menge von Präventivmaßnahmen aus dem Nichts quasi auf die Beine zu stellen, das Ganze noch in einem Berichtsjahr, in dem ungefähr 16.400 Rechtssachen abgeschlossen worden sind. Und natürlich mussten Sie sich im Zuge der Bundesgesetzgebung - Stichwort Pandemiegesetze, die darauf aufbauenden Verordnungen - mit ganz neuen Rechtsfragen konfrontieren. In diesem Jahr hat es also enorme Herausforderungen gegeben, die Sie, wie ich meine und wie ich dem Bericht entnehme, gut bewältigt haben. Im Berichtszeitraum gab es 93 richterliche Dienstposten. Ich entnehme dem Bericht aber auch, dass für die Bewältigung der Aufgaben nur 83 volljudizierende Richterinnen und Richter zur Verfügung gestanden sind - der Rest ist Abzug wegen Karenz, chronischer Krankheiten und anderem. Ich entnehme dem Bericht auch - ganz wichtig - Ihren Appell, das Verwaltungsgericht mit mehr Planstellen, mit 15 Kanzleibediensteten entsprechend auszustatten. Der Stellungnahme des Amts der Wiener Landesregierung entnehme ich, dass es eine Personalstandsprüfung geben soll, dass die entsprechenden Unterlagen auch vom Verwaltungsgerichtshof angefordert worden sind. Ich freue mich sehr auf ein Update darüber, wie es mit dem Prozess ausschaut. Vielleicht kriegen wir das heute schon oder möglicherweise in einem der zukünftigen Tätigkeitsberichte. Ich meine, dass die gute Ausstattung unserer Gerichtshöfe natürlich ein ganz grundlegendes Thema für das Funktionieren eines liberalen Rechtsstaates ist. Vielleicht noch zu den Verfahren, damit sich jene, die den Bericht nicht gelesen haben, vorstellen können, worum es da geht: 25.429 anhängige Verfahren im Berichtszeitraum, 16.800 davon neu, und gegenüber diesen 16.800 stehen 16.300 entschiedene Rechtssachen. Dem Bericht können Sie auch ganz viele andere Zahlen entnehmen. Ich möchte aber eines, das mir wichtig ist, besonders hervorstreichen, nämlich dass ich diesem Tätigkeitsbericht und den Tätigkeitsberichten der Vorjahre entnehme, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer über alle Projektgruppen in den letzten Jahren und so auch in diesem Jahr kontinuierlich gesenkt werden konnte, was ich in einem Pandemiejahr eigentlich als eine ganz besondere Leistung ansehe. Sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte Sie zum Abschluss noch bitten, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für deren Arbeit ein herzliches Dankeschön aus dem Wiener Landtag mitzunehmen. - Herzlichen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Ellensohn. Ich erteile es ihm. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident des Verwaltungsgerichts Dr. Kolonovits! Sie legen wieder einen Bericht vor, den Pandemiebericht, wenn man so möchte, denn fast das ganze Jahr war Pandemie. Sie sind offensichtlich kein Mann der langen Worte, im Vorwort auf Seite 1 geht es nicht nur mit der Beschreibung der Pandemie und dem, was jetzt auch die VorrednerInnen gesagt haben, gleich los: 1.100 Verfahren sofort einmal einstellen oder absetzen, neu aufstellen, tausende Leute ausladen, neu organisieren. Und dann auch gleich auf der 1. Seite der dringende Appell an den Landtag - das sind wir hier - um eine Erhöhung der Anzahl der Planstellen bei den Kanzleibediensteten um 15 Personen. Sie beschreiben dann in der Folge auch, wie sich die Situation in den letzten Jahren verbessert hat, ein ums andere Mal, aber dass Sie noch lange nicht dort sind, wo Sie sehr leicht sagen können: Jetzt habe ich fast schon zu viele Leute und muss mir überlegen, was wir machen. - Es scheint auch im Pandemiejahr ungebrochen die Arbeit hereingekommen zu sein und zum Glück konnte ja sehr, sehr viel auch über das Homeoffice erledigt werden - dazu gibt es beeindruckende Statistiken. Die Richterinnen haben jetzt auf Grund der neuen Aufgabenverteilung mit den RechtspflegerInnen weniger Verfahren pro Richter/Richterin zu erledigen, das macht nicht automatisch mehr Zeit für alle, aber die Qualität der einzelnen Entscheidungen kann dadurch sicher gesteigert werden. Eine der ganz interessanten Zahlen ist, wie viele Entscheide des Verwaltungsgerichts überhaupt beeinsprucht werden und wie viele der Beeinspruchungen dann auch positiv ausgehen. Das sind ganz, ganz niedrige Zahlen. Beim Verfassungsgerichtshof landen schon noch 319 - das hört sich nach ein bissel einer Zahl an -, aber insgesamt wurde - auf der Seite 18 finden Sie das - in 4 Fällen - nicht in 4 Prozent, sondern in vier Fällen - der Beschwerde stattgegeben. Das muss man natürlich als Verwaltungsgericht einmal herbringen, dass dessen Entscheidungen derart stabil sind, dass sie am Ende nahezu zu 100 Prozent bestehen bleiben. Das ist auch kein Vorwurf an alle anderen Behörden, denn das ist sehr schwierig zu erzielen. Das ist sich allerdings da sehr gut ausgegangen und dazu kann man Ihnen und dem ganzen Stab in Ihrem Team nur gratulieren. Die Themen, die Sie beschäftigen, sind ab Seite 22 sehr gut für alle zu lesen, wenn man nur einmal kurz ein Blick darauf werfen will: Was machen die eigentlich genau? Was für Verfahren sind das? Worum geht es? - Da geht es um Glücksspiel und Gewerberecht, um Baurecht, um Fremdenrecht. Zu nahezu jedem Gesetz, das uns hier quasi beschäftigt, gibt es Arbeit für den Präsidenten des Verwaltungsgerichts, für die Richter/Richterinnen, für die RechtspflegerInnen und für die Kanzleibediensteten vor Ort. Ich wünsche Ihnen und uns, dass das, was jetzt alles positiv über die Jahre fortgeschrieben wurde und wo Sie sehr stark dahinter sind, auch in Zukunft so bleibt und Sie Ihre Arbeit weiterhin nicht nur zu unserer Zufriedenheit, sondern zur Zufriedenheit aller, die sich an das Verwaltungsgericht Wien wenden, erledigen können. - Vielen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Gasselich. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichts! Zu Beginn möchte ich als Verfassungssprecher der ÖVP-Wien selber und für meine ganze Fraktion Danke für Ihre Arbeit sagen - das Vorjahr war natürlich ein sehr herausforderndes Jahr, weil es das Corona-Jahr war - und mich gleichzeitig auch für den Bericht bedanken, weil dieser, wie auch schon vorhin gesagt wurde, immer ein sehr gutes Feedback darstellt. Die Rechtsprechung ist natürlich eine sehr wichtige Säule in einem Rechtsstaat und dass diese auch weiterhin reibungslos funktioniert, trotz einer solchen Krise, ist alles andere als selbstverständlich. Gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem der Rechtsprechung mit all den Themen und Anpassungen, die es da gegeben hat, stelle ich mir das wirklich nicht leicht vor. Ich habe im Bericht gelesen, dass über 1.000 Verhandlungen kurzfristig abgesagt werden mussten, trotzdem über 16.000 abgeschlossen wurden, es natürlich auch einen Rückstau durch den 1. Lockdown gab, et cetera, et cetera. Die Neubelastung - das fand ich auch sehr spannend im Vergleich mit dem Jahr 2019 - stieg für die Richter, und die durchgeführten Verhandlungen gingen zwar leicht zurück, waren aber immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Natürlich, wie auch schon erwähnt, sind es große inhaltliche Herausforderungen, wenn man ein solches Jahrhundertereignis wie eine Pandemie hat. Da muss man natürlich als Gesetzgeber flexibel reagieren, aber dann natürlich auch dementsprechend als Judikative darauf reagieren. Der Bericht zeigt natürlich auch einige vorherrschende Missstände auf. Sie sagen, dass diese auch schon vor der Pandemie bestanden haben, dass das Gericht an den Grenzen der Kapazität war. Es ist die Rede von mangelhaften räumlichen und personellen Ressourcen zum Beispiel, ein Fünftel der Richterschaft hat schon das 60. Lebensjahr vollendet, die Anzahl der Kanzleibediensteten muss um 15 Personen erhöht werden. Ich finde es auch immer sehr spannend, über den Zustand einer Behörde, darüber, wie es drinnen ausschaut, zu erfahren. Da gab es eine interne Umfrage: 80 Prozent sagen, dass es eine hohe Arbeitsbelastung gibt, und 60 Prozent sagen, dass es ein subjektives Gefühl der Überlastung gibt. Sie schreiben auch in den Bericht, dass diese Ressourcenknappheit natürlich negative Auswirkungen auf die Arbeit haben kann, dass es zur Verlängerung von Verfahren kommen kann, dass es im Endeffekt natürlich auch Nachteile für den Wirtschaftsstandort Wien geben kann. Schlussfolgerungen stehen auch drinnen, wie die rasche Nachbesetzung zusätzlicher Planstellen oder auch Planstellen im Überhang, die als normale Planstellen geführt werden müssen. Weiters finde ich es auch sehr spannend, dass diesbezüglich auch beim Bundesverwaltungsgericht ein Verfahren anhängig ist. Sie sprechen aber auch andere Bereiche an, wie - was mir zum Beispiel aufgefallen ist - das Thema Sicherheit, die budgetäre Bedeckung. Der Fall in Dornbirn ist ja doch immer noch im Gedächtnis. Ich glaube, auch hier sollte man darauf reagieren, auf jeden Fall. Es gibt auch ein Gutachten über die Rechtsstellung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts - das fand ich auch sehr spannend -, in dem festgehalten wird, dass durch die ausufernden Kompetenzen und Befugnisse des Präsidenten im Bereich der Gerichtsorganisation die Möglichkeit einer Gefährdung der Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichts besteht. Natürlich muss man auch das hier im Auge behalten. 2020 war nicht nur Corona-Jahr, der Herr Kollege von der FPÖ hat es angesprochen, es gab auch die Wien-Wahl, und auch das muss natürlich juristisch begleitet werden. Sehr erfreulich ist, dass alle Beschwerdeverfahren auch innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllt werden konnten. Das heißt, abschließend kann man zusammenfassend fragen: Wo besteht Reformbedarf? - Das sind die Aufstockung der personellen Ressourcen, eine verstärkte Digitalisierung wird angesprochen, aber auch zum Beispiel die Aufstockung der räumlichen Strukturen. Abschließend und vielleicht noch kurz vor unserer Diskussion zur Untersuchungskommission: Eine unserer wichtigsten Forderungen war, dass das Landesverwaltungsgericht Wien als Schiedsinstanz im Zuge der Wiener Untersuchungskommission eingerichtet wird. Das ist leider nicht der Fall. Wir hätten das natürlich mit einer höheren Ressourcenbedeckung junktimiert. Leider ist das nicht vorgesehen. Das tut uns sehr leid. Von uns gibt es natürlich das Versprechen, dass wir uns auch weiterhin für eine entsprechende Ressourcenausstattung beim Verwaltungsgericht Wien einsetzen werden, und ich möchte mich abschließend noch einmal für Ihre Arbeit bedanken. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident des Landtages! Sehr geehrter Herr Präsident des Landesverwaltungsgerichts! Geschätztes Mitglied der Landesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte zum Gegenstand unterscheidet sich ja sehr positiv von manch anderen Debatten, die wir heute und vor allem gestern hier durchgeführt haben, das ist ja auch gut so. Wir diskutieren den Bericht unseres Landesverwaltungsgerichts - und dieses Landesverwaltungsgericht hat für unseren Rechtsstaat und für unsere Demokratie eine wichtige Funktion - und dass es gut funktioniert. Es war ja auch so, dass 2014, als wir das eingeführt haben, wirklich ein großer Schritt in der Gerichtsorganisation beziehungsweise Verwaltungsorganisation getätigt worden ist, der sich eindeutig bewährt hat. Wir haben als Land auch eine Justizkompetenz dazubekommen, die vorher nur der Bund hatte. Und wir bemühen uns natürlich gemeinsam, dem bestmöglich gerecht zu werden. Wir haben auch, wie Kollege Kowarik gesagt hat, schon eine Reihe von Novellen beschlossen, und ich meine das positiv, denn wir haben großteils einstimmig auch die Rechtsgrundlagen für das Landesverwaltungsgericht in den letzten sieben Jahren weiterentwickelt und uns bemüht, immer alle Fraktionen einzubinden, um große Zustimmung herbeizuführen. Ich danke auch dem Präsidenten dafür, dass er uns da immer als Dialogpartner gegenübergestanden ist und auch Anregungen eingebracht hat, die wir dann prüfen und oft auch im Interesse eben des guten Funktionierens des Landesverwaltungsgerichts durchsetzen konnten. Ganz besonders danke ich natürlich auch den Richterinnen und Richtern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsgerichts für ihre ausgezeichnete Arbeit. Auch bei der Personalsituation ist es so, dass man natürlich immer diskutieren wird, dass man mehr braucht - ich bin auch immer dafür. Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass aufgestockt wird. Es ist auch immer wieder aufgestockt worden. Wenn man sich die Zahlen anschaut, die teilweise schon erwähnt worden sind, sieht man, dass man dort doch kontinuierlich über jedes Jahr zusätzliche Planposten und zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt hat und dass es immer nach oben gegangen ist, das muss man schon sagen. Man kann danach immer sagen, man braucht noch mehr. Vor allem auch die bevorstehende Pensionierungswelle, die auch schon mehrfach erwähnt worden ist, und die Situation beim Kanzleipersonal wird uns vor Herausforderungen stellen, die wir, wie ich meine, sicher positiv bewältigen werden. Die Magistratsdirektion hat ja auch die Personalbedarfsprüfung zugesagt. Wir werden uns da sicher auch einbringen, dass das letztlich zu guten Ergebnissen führen wird. Man muss natürlich als Realist immer auch sagen, dass es in Österreich wenige Dienststellen oder Organisationseinheiten, sei es des Bundes, des Landes oder der Gemeinden gibt, die von sich sagen, sie haben zu viel Personal. Die meisten sagen, sie haben zu wenig Personal, und bei manchen ist das durchaus begründet. Aber mit dieser Herausforderung muss man leben und kreativ umgehen und natürlich letztlich erfolgreich damit umgehen. Wir fordern beispielsweise auf anderer Ebene auch immer. Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit fordert die Opposition zu Recht viel mehr Dienstposten, und wenn dann die Justizministerin etwas mehr Dienstposten herausverhandelt, sagt man zu Recht: zu wenig. Und dem Finanzminister ist das dort schon wieder zu viel. Man hat das also auf anderen Ebenen auch. Ich glaube, im Vergleich sind wir bei der personellen Ausstattung unseres Landesverwaltungsgerichts jedenfalls im höheren Maße erfolgreich, als das im Bund bei den ordentlichen Gerichtsbarkeiten der Fall ist. Das muss auch einmal deutlich festgestellt werden. Man muss schon sagen, dass wir hier immer auf diese Wünsche reagieren, nicht immer im vollen Ausmaß, aber das ist sozusagen bis zu einem gewissen Grad "business as usual". Aber wenn Kollege Kowarik, den ich sonst wegen seiner diesbezüglichen Redebeiträge sehr schätze und der sehr sachlich argumentiert, das irgendwie mit Polen oder Ungarn vergleicht, dann ist das wirklich zurückzuweisen. Die dortigen Probleme, die diese beiden Staaten mit der Justiz haben, sind ganz, ganz anderer Natur und wirklich von einer dramatisch anderen Situation. Ich möchte hier wirklich diesen Vergleich in aller Form zurückweisen. - Das sei auch noch gesagt. Sehr viel, wie gesagt, haben meine vier Vorredner schon vorweggenommen und brauche ich gar nicht zu wiederholen. Wichtig finde ich auch dieses Prinzip der Rede und Widerrede zwischen Bericht des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts und eben der Magistratsdirektion, weil dies sozusagen eine Voraussetzung dafür ist, dass beide Seiten und auch wir bestmöglich informiert sind. Es ist dadurch möglich, dass wir die richtigen Schlussfolgerungen ziehen, wobei wir diese in letzter Zeit immer gezogen haben. Es ist auch ganz wichtig, dass uns eines klar ist: Es ist der gegenwärtige Bericht ein Bericht über das Pandemiejahr, und ich hoffe ja doch, dass das der letzte Bericht über ein solches Pandemiejahr ist. 2021 fällt natürlich auch noch teilweise unter diesen Schatten, aber wir werden hoffentlich bald wieder Zeiten erleben, in denen das nicht mehr der Fall sein wird. Wir wissen auch, dass das noch nicht so schnell geht, und die Gründe kennen wir auch. Darüber haben wir gestern diskutiert. Ganz toll, und das muss hervorgehoben werden, ist aber schon, dass auch in diesem Pandemiejahr von den Richterinnen und Richtern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsgerichts ausgezeichnete Arbeit geleistet worden ist. Die Zahlen hat Kollege Weber schon genannt, die brauche ich nicht noch einmal zu erwähnen. Wozu ich schon Stellung nehmen möchte, sind die Vorschläge zur richterlichen Unabhängigkeit, die hier gemacht werden - das hat die Magistratsdirektion eh sehr nobel ausgedrückt. Das stützt sich nicht auf eine entsprechende Vorgabe der Bundesverfassung, also es ist nicht im Konzept der Bundesverfassung, dass Kompetenzen der Gerichtsorganisation an richterliche Gremien in dieser Art abgegeben werden. Das ist unsere Bundesverfassung, das steht auch nicht im Widerspruch zu irgendwelchen europäischen zwingenden Vorgaben, und deshalb meine ich, dass sich der Dialog zwischen den beiden Berichten gut ausgezahlt hat. Ich glaube, wir werden weiterhin diesen Dialog führen, den wir auch in den letzten Jahren sehr positiv geführt haben. Immer wenn Neuerungen notwendig sind, haben wir diese relativ rasch und meistens einstimmig wieder beschlossen und durchgeführt. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass auch die subjektive Zufriedenheit der Richterinnen und Richter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegeben ist. Diese muss natürlich immer auch - das sagt die Magistratsdirektion wieder richtig - am Aktenanfall gemessen werden, aber trotzdem ist das Subjektive auch wichtig und wir werden auf alles in der geeigneten Form Rücksicht nehmen. Ich meine, der Zugang zum Recht ist für die Bürgerinnen und Bürger unseres Gemeinwesens ein ganz hohes Gut, und ich danke noch einmal herzlich dem Landesverwaltungsgericht und allen dort Tätigen und dem Präsidenten, dass das so positiv bewältigt wird. - Danke schön. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als nunmehr letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt liegt mir die Wortmeldung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien Dr. Kolonovits vor. Ich erteile es ihm. Präsident des Verwaltungsgerichtes Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Sie via Livestream dabei sein können! Zuerst zur Corona-Pandemie: Die Corona-Krise hat natürlich auch auf das Verwaltungsgericht Wien massive Auswirkungen gehabt. Wir haben das gleich am Anfang des heute zu diskutierenden Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2020 - das ist jetzt schon mehrfach gesagt worden - auf den Seiten 2 bis 3 zusammengefasst. Ich betone das deshalb, weil ich heuer schon einmal hier im Landtag war und zum Jahr 2019 reden durfte, weil es eben zu einer Verschiebung gekommen ist. Der Gerichtsbetrieb wurde vom Bundesverfassungsgesetzgeber Mitte März 2020 in einen siebenwöchigen Lockdown geschickt. Auch das ist gesagt worden, aber ich möchte es wiederholen, weil es wirklich eine sehr hohe Anzahl ist: Wir mussten über 1.100 bereits ausgeschriebene Verhandlungen kurzfristig absagen und verlegen und damit ein Vielfaches an Personen informieren. Wenn man bedenkt, dass bei jeder Verhandlung im Schnitt fünf bis zehn Personen kommen, kann man sich vorstellen, dass das wirklich tausende geladene Personen waren, die darüber informiert werden mussten, was natürlich enorme organisatorische Herausforderungen mit sich gebracht hat. Anfang April 2020 wurden sehr rasch die technischen Voraussetzungen für das dislozierte Arbeiten geschaffen. Bei uns am Gericht gab es ja vorher keinen Fernzugriff auf unser Aktenverwaltungsprogramm von zu Hause aus, es ist aber dann dankenswerterweise sehr rasch gegangen - ich habe das ja beim letzten Tätigkeitsbericht als Vorgriff schon betont -, und diese Voraussetzungen sind geschaffen worden. Es ist zu einem Digitalisierungsschub gekommen und daraufhin konnten wir das dislozierte Arbeiten in Anspruch nehmen, und soweit als möglich haben wir das auch gemacht. Aber selbst mit der Wiederaufnahme des Gerichtsbetriebes Anfang Mai 2020, also nach Ende des Lockdowns, konnte von Normalität keine Rede sein. Es musste nicht nur der Rückstau der abgesagten, der vertagten Verhandlungen aufgearbeitet werden, sondern auch die neu eintreffenden Verfahren mussten in Bearbeitung genommen werden. Einerseits konnten wir die mündlichen Verhandlungen nicht ohne Weiteres entfallen lassen, diese bilden nach der höchstgerichtlichen Judikatur ja geradezu das Kernstück des verwaltungsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens und sind auf Grund menschenrechtlicher Standards, also vor allem auf Grund des Rechts auf ein faires Verfahren, nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention geboten. Da dem Verwaltungsgericht Wien die Ausstattung für einen großflächigen Einsatz von Videokonferenzen zur Durchführung von mündlichen Verhandlungen fehlt, mussten die meisten dieser Verhandlungen dann als Präsenzverhandlungen bei Einhaltung aller Corona-Schutzmaßnahmen unter erschwerten Bedingungen abgehalten werden. So sind während der Verhandlungen durchgehend Gesichtsmasken zu tragen, was zu Ermüdungszuständen führt, ungünstige Verhandlungsbedingungen hinter spiegelnden Plexiglasscheiben sowie die auf Grund der Gesichtsmasken schwer erkennbare Mimik etwa der Zeugen, erfordern eine erhöhte Konzentration und erschweren den Arbeitsalltag ungemein. Andererseits standen die ab Herbst 2020 den Alltag prägenden Quarantänemaßnahmen einer zügigen Verfahrensbeendigung entgegen. Dabei mussten Verhandlungen wiederum teilweise vertagt werden, weil Verhandlungsleiter oder Verhandlungsleiterinnen an Corona erkrankt waren und sich in Quarantäne befunden haben oder Schreibkräfte, die nicht zur Schriftführung zur Verfügung gestanden sind, oder auch Verfahrensbeteiligte, Beschwerdeführer, Beschwerdeführerinnen oder Zeugen, bestellte Sachverständige oder Dolmetscher in Quarantäne gehen mussten. Die Vertagungen führten nicht nur zu einer Verfahrensverlängerung, sondern bedeuten für unser Kanzleipersonal auch einen beträchtlichen Zusatzaufwand bei der Organisation eines freien Verhandlungssaales, Koordinierung eines Verhandlungstermins zwischen allen Beteiligten und dem Abfertigen der Ladungen für diese vertagten Verhandlungen - also ein Vielfaches an Zusatzarbeit, die ansonsten nicht angefallen wäre. Dazu kommt, dass wegen der Corona-Schutzmaßnahmen und mittlerweile auch - und das ist ja auch sehr positiv - des verstärkten Sicherheitskonzeptes die sogenannten "Zimmerverhandlungen" in den Dienstzimmern der Richterinnen und Richter nicht mehr möglich sind. Das erlaubt ein kurzfristiges Ausweichen auf das eigene Dienstzimmer als Option nicht mehr und erfordert natürlich viel Flexibilität zum Auftreiben eines freien Verhandlungssaales, wie das früher beim Ausweichen ins Dienstzimmer nicht erforderlich war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts der skizzierten schwierigen Arbeitsbedingungen ist es als eine großartige Leistung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts Wien zu sehen, dass im Jahr 2020 fast genauso viele Akten erledigt werden konnten - es waren rund 16.400 - wie in den Jahren zuvor. Dies ist einzig und allein auf den unermüdlichen Einsatz aller Bediensteten des Verwaltungsgerichts Wien zurückzuführen. Gestatten Sie mir daher bitte, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts Wien für ihren tagtäglichen Einsatz in diesem anstrengenden und außergewöhnlichen Berichtsjahr 2020 meinen herzlichen Dank auszusprechen. Auf Grund des herausragenden Engagements und der großen Flexibilität der Bediensteten ist es uns gelungen, den Dienstbetrieb während der Gesundheitskrise nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern sogar an die Erledigungszahlen der letzten Jahre anzuschließen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei Ihnen, meine geschätzten Damen und Herren Abgeordnete, ausdrücklich für die rasche Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Ermöglichung des Homeoffice, sowohl beim richterlichen als auch beim nichtrichterlichen Personal, bedanken, was ebenso bei uns am Gericht neue, gut angenommene flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht und damit nennenswert zu unserem hohen Output bei den Leistungszahlen beiträgt. Wie gesagt hat die Ermöglichung des Homeoffice auch einen Digitalisierungsschub möglich gemacht, den Fernzugriff auf unser Aktenverwaltungsprogramm. Zur Frage von Herrn Abg. Kowarik: Wir haben die technischen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs geprüft. Wir könnten das umsetzen, wir befinden uns in sehr guten Gesprächen, aber für die endgültige Umsetzung bedarf es einer kleinen Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes, das die Besonderheiten dieses elektronischen Rechtsverkehrs regelt. Ich habe das in meiner Rede zum letzten Tätigkeitsbericht angesprochen, es wäre quasi eine Bestimmung, wie sie sich bisher schon im Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht findet, weil der Zeitpunkt der Zustellung eigens geregelt werden muss. Insofern hoffe ich, dass diese guten Gespräche auch bald zu einer Umsetzung führen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir, an dieser Stelle den im Bericht angesprochenen Personalbedarf hervorzuheben. Wenn auch unsere Bediensteten hochqualifiziert und, wie Sie gesehen haben, sehr motiviert sind, lässt sich eine übermäßige Anspannung, wie ich sie jetzt für das Jahr 2020 beschrieben habe, nicht auf Dauer durchhalten. Dies kann letztlich zur Folge haben, dass Verhandlungen nicht im rechtlich gebotenen Ausmaß durchgeführt werden können und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerlich ausbrennen. Bezogen auf die ordentlichen Gerichte hat ein ehemaliger Justizminister gar vom stillen Tod der Justiz gesprochen. Um solche Zustände jedenfalls zu vermeiden, habe ich im November 2020 gemeinsam mit der Personalvertretung, also mit dem Dienststellenausschuss und auch der Hauptgruppe I, an das Amt der Landesregierung ein mit sehr vielen Unterlagen belegtes Ansuchen auf Erhöhung des Dienstpostenplans um 15 Kanzleibedienstete und die dementsprechende budgetäre Sicherung herangetragen. Die Gespräche dazu sind nun fast ein Jahr später leider noch nicht abgeschlossen, aber es gibt doch Signale, dass man diesbezüglich zu einer guten Lösung finden möchte. Nähere Ausführungen dazu finden Sie auf Seite 20 des Berichtes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil mir die Gesundheit unserer Bediensteten sehr am Herzen liegt, möchte ich eindringlich an Sie appellieren, das Budget, wenngleich in Ihrer Funktion als Abgeordnete des Gemeinderates, jedenfalls für die beantragten zusätzlichen Kanzleiposten und für das von Herrn Landeshauptmann im Herbst 2018 geschnürte Personalpaket im Umfang von zwölf Personen, davon sechs Richterinnen und Richter, zwei rechtskundige Bedienstete und vier Kanzleibedienstete, sicherzustellen. Die zuletzt genannten Dienstposten wurden stellenplantechnisch nur im Überstand gewährt und würden, wenn es keine budgetäre Bedeckung gibt, wieder eingespart werden. Eine nahtlose Nachbesetzung der in den kommenden Jahren in beachtlicher Zahl in den Ruhestand tretenden Richterinnen und Richter ist aber unbedingt notwendig, damit sich die Arbeitsbelastung der aktiven Richterinnen und Richter nicht völlig unverhältnismäßig erhöht und damit auch keine vermeidbaren Rückstände durch verspätete Nachbesetzungen aufgebaut werden, die dann wieder große Probleme schaffen. Dazu kommt, dass im Kalenderjahr 2021, also im heurigen Jahr, der Akteneinlauf an unserem Gericht bisher sehr hoch ist. Während in den vergangenen Jahren pro Jahr rund 17.000 neue Akten zu bearbeiten waren, lassen die Prognosen für das heurige Jahr einen Jahreseinlauf von rund 20.000 neuen Akten erwarten. Ursache sind zahlreiche Rechtsstreitigkeiten als Folge der Corona-Pandemie. Es geht dabei einerseits um zahlreiche Beschwerden gegen Corona-Strafen und andererseits um über 700 Entschädigungsverfahren nach dem Epidemiegesetz, bei denen Unternehmen mit Sitz in Wien - betroffen sind einerseits große Schienenverkehrsunternehmen, Zustelldienstleister und Lebensmittelketten, andererseits aber auch viele Klein- und Mittelbetriebe - Entschädigungen vom Bund fordern. Es handelt sich um von den Unternehmen bereits geleistete Entgeltfortzahlungen, die sie während der Absonderung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diese bereits damals auszuzahlen hatten. In diesen Verfahren geht es in Summe um sehr hohe Beträge, bei denen über die Frage der Berechtigung rasch entschieden werden sollte, um gravierende negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort zu vermeiden, da diese Unternehmen mit der Zahlung bereits vor Monaten in Vorleistung gehen mussten. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie abschließend, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auf Grund der großen Bedeutung noch einmal, wie bereits in meiner Rede zum letzten Tätigkeitsbericht, auf ein im Berichtsjahr ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. November 2020, hinweisen. Dort hat der Gerichtshof festgehalten, dass bei den Landesverwaltungsgerichten dem Landesgesetzgeber eine gesteigerte Verantwortung bei der Zurverfügungstellung ausreichender Ressourcen zukommt, weil im Gegensatz zur ordentlichen Gerichtsbarkeit kein überregionaler Ressourcenausgleich, wie das etwa im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien möglich ist, zwischen den einzelnen Gerichten, sondern nur die dem Verwaltungsgericht Wien selbst zur Verfügung gestellten vorhandenen Ressourcen verteilt werden können und kein Ausgleich geschaffen werden kann. Ich habe das bei meiner letzten Rede an einem Beispiel festgemacht. Wenn Richterinnen und Richter zu Recht in Elternkarenz gehen, dann können wir diese Positionen nicht nachbesetzen. Das heißt, es ist eine ganz andere Situation als in der Verwaltung, wo man mit Karenzstellen ausgleichen kann. Diese Stellen können nicht ausgeglichen werden, während in der ordentlichen Gerichtsbarkeit all diese Karenzstellen im Rahmen des Oberlandesgerichtssprengels in einen Pool fallen und dann auch ausgeglichen werden können, weil es eine gewisse Regelmäßigkeit gibt. Wir können diese Stellen während der Karenzierung nicht nachbesetzen, und deshalb ist dann im Tätigkeitsbericht immer die Rede von den Dienstposten, die zur Verfügung stehen, und abweichend davon zirka zehn Posten an Vollzeitäquivalenten, die weniger sind, also statt 93 dann 83, das ergibt sich aus solchen Zusammenhängen. Das heißt, diese Posten können die gesamte Zeit nicht nachbesetzt werden. Eine Lösung wäre eben ein flexibler Überstand, wo man dann sagt, man darf in der Zeit trotzdem nachbesetzen und reguliert es dann über die vielen Richterinnen und Richter - es sind zirka 18 -, die in den nächsten Jahren in Pension gehen werden. Also da kann man dann jederzeit, wenn tatsächlich die Fälle zurückgehen, Dienstposten nicht nachbesetzen. Der Dienststellenausschuss des Verwaltungsgerichts Wien hat in seinem Schreiben im August dieses Jahres die besonders schwierige Situation, die sich einerseits aus diesem dargelegten Personalbedarf und andererseits aus den extrem hohen Einlaufzahlen ergibt, sehr sachlich und umfassend an die Entscheidungsträger kommuniziert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr zuversichtlich, dass Sie mit verantwortungsvollem Weitblick, wie Sie das bisher dankenswerterweise auch immer gemacht haben, die Anliegen des Verwaltungsgerichts Wien behandeln, damit ein effizienter und auch ein qualitätsvoller Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien für die Wiener Bevölkerung weiterhin gewährleistet ist. Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen angelangt und möchte Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit sehr herzlich danken. - Danke schön. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Werter Herr Präsident! Ich danke für Ihre Ausführungen. Ich denke, ich rede im Namen aller Abgeordneten, wenn ich Sie ersuche, Ihrem Haus den besten Dank für Ihre wichtige Tätigkeit zu überbringen und verbleibe mit dem Dank des ganzen Hauses. (Allgemeiner Beifall.) Zu Wort ist niemand mehr gemeldet, die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Präsident Juraczka! Sehr geehrter Präsident des Verwaltungsgerichts Dr. Kolonovits! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu allererst noch einmal für die engagierte Debatte Danke sagen. Es ist ein Zeichen dafür, wie intensiv die Abgeordneten in der Materie sind. Ich möchte das vielleicht gleich zum Anlass nehmen, um auch explizit Danke für die laufende Begleitung zu sagen, wenn es auch darum geht, dass es legistische Änderungen braucht. Herr Dr. Kolonovits hat es ja erwähnt, wir haben da im letzten Jahr einiges auch auf rechtlicher Ebene an Rahmenbedingungen durch das Haus gebracht - in dem konkreten Fall, um das dislozierte Arbeiten zu ermöglichen. Es gibt aber auch andere Themen, denen wir uns im letzten Jahr gewidmet haben, und ich möchte daher in diesem Zusammenhang auch explizit - Abg. Kowarik hat das am Anfang als Problem dargestellt - hervorheben, dass es aus meiner Sicht genau das Gegenteil ist. Es ist ein Zeichen dafür, dass man sehr schnell hier im Haus auch bereit ist, auf Anliegen beziehungsweise auf Anregungen des Verwaltungsgerichts zu reagieren. Da möchte ich explizit auch allen Abgeordneten in allen Parteien, weil es da eine sehr, sehr gute eingespielte Arbeitsbeziehung gibt, Danke sagen. Danke natürlich auch an die MDR, die das begleitet, aber noch mehr Danke an das Verwaltungsgericht für die Anregungen, die es da immer gibt. Ich habe das in der Vergangenheit immer als Unterstützung Ihrer Arbeit, Ihrer großartigen Arbeit verstanden und dort, wo ich es ermöglichen und unterstützen konnte, habe ich das selbstverständlich getan. Womit ich bei der großartigen Arbeit bin: Selbstverständlich möchte ich auch von dieser Stelle einen Dank an Sie richten, Herr Präsident, auch ein großes Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Richterinnen und Richter, die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Laienrichterinnen und Laienrichter, Verwaltungspersonal, alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich möchte auch Danke sagen - das ist heute noch nicht explizit gemacht worden - an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Magistratsdirektion. Wie man ja auch aus dem Prinzip von Rede und Gegenrede und beiden Berichten sehen kann, gibt es da eine sehr, sehr enge Beziehung und auch ein sehr intensives Verhältnis, das grundsätzlich davon getragen ist, miteinander zu arbeiten. Ich möchte auch explizit Danke sagen. Es sind einfach unterschiedliche Interessen manchmal auch in der Natur der Sache, beim Thema Ressourcen ist das ganz offenkundig, wenn man beide Berichte liest. Ich möchte da aber schon das Bemühen auf beiden Seiten hervorheben und dafür auch meinen Dank sagen. Selbstverständlich ist es so, und das ist auch von allen Rednerinnen und Rednern hervorgestrichen worden, dass das Verwaltungsgericht eine zentrale Einrichtung für den Rechtsschutz in unserer Stadt ist und dass es daher wichtig und zentral auch für dieses Haus ist, sicherzustellen, dass es gut arbeiten kann und dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine gute Arbeit abliefern können. Das war im letzten Jahr - und das ist, finde ich, das Allerspannendste an dem Bericht - durch die Pandemie unter besonders schwierige Voraussetzungen gestellt. Das Bemerkenswerteste an dem Bericht, auch jetzt an Ihrem mündlichen Bericht, Herr Präsident, ist, wie flexibel und professionell die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts damit umgegangen sind. Es kam zu einem regelrechten Digitalisierungsschub, der sicherlich auch - das ist ja jetzt auch ein bisschen erwähnt worden - zu großen Herausforderungen geführt hat. Ich bin zuversichtlich und sichere weiterhin die Unterstützung zu, dass wir diese Herausforderungen auch meistern können. Zu den inhaltlichen Punkten: Was jetzt in der Debatte noch nicht beantwortet worden ist und vielleicht von mir, da ich dafür auch zuständig bin, noch mit einem kurzen Satz erwähnt werden möchte, ist das Thema Beschwerden im Zusammenhang mit den Wahlen. Ich glaube, dass in diesem Zusammenhang auch Kollege Kowarik darauf hingewiesen hat, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 62 immer sehr bemüht sind, den Kontakt und auch das Service über die einzelnen Sitzungen, die einzelnen Vorgänge, und so weiter aufrechtzuerhalten. Das war jetzt besonders wichtig, weil 2015 ja die Zuständigkeit noch nicht im Verwaltungsgericht gelegen ist. Ich möchte daher auch dem Team der MA 62 in diesem Zusammenhang explizit Danke sagen. Ich persönlich glaube auch, dass die Anzahl von neun Beschwerdeverfahren überschaubar ist, wenn man sich die Anzahl der Wahlberechtigten vor Augen führt. Wir sind da nicht einmal im hundertstel Promillebereich, sondern, wie ich glaube, im tausendstel Promillebereich. Trotzdem ist es eine Herausforderung bei der engen Fristsetzung, diese auch so schnell und konsequent abzuarbeiten. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Natürlich ist das Thema der Ressourcen ein zentrales. Heute ist ganz am Beginn der Debatte schon erwähnt worden, dass wir da immer das Gleiche reden. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass wir auch, und das ist schön und auch richtig und wichtig, im Zusammenhang mit den letzten Jahren, zumindest seit ich da zuständig bin und das überblicken kann, immer auch über einen weiteren und laufenden Anstieg der finanziellen und auch personellen Unterstützung und Ausstattung des Verwaltungsgerichts reden. Das ist wichtig und richtig. Man sieht ja auch im Bericht selbst, dass es dazu geführt hat, dass die Arbeit deutlich verbessert wurde. - Dafür gleich das nächste Dankeschön. Das Blödeste wäre ja sozusagen, wenn es auf der einen Seite mehr geforderte Ressourcen gibt und auf der anderen Seite diese dann nicht zu Erfolg führten. Es ist aus meiner Sicht auch völlig nachvollziehbar - der Herr Abg. Stürzenbecher hat es gesagt -, dass eine Institution mehr und ausreichend Personal für sich fordert und auch fordern muss und dass sie dafür auch diesen Rahmen, diesen Bericht - dafür ist er ja auch da - nutzt. Das ist nachvollziehbar und natürlich auch auf Grund der Arbeitsbelastung des Verwaltungsgerichts auch für mich nachvollziehbar und in Ordnung. Wir haben jetzt in einer sehr intensiven Auseinandersetzung über die Arbeitsbelastung, den Bericht, die Leistung der Richterinnen und Richter gehört, und jetzt könnte man in ähnlich epischer Breite auf den Bericht der Magistratsdirektion eingehen, was ich natürlich nicht mache. Wir haben schon sehr, sehr viel Zeit mit dem Thema gemeinsam genutzt, aber ich kann nur darauf hinweisen, dass es natürlich eine Pflicht und auch ein Grundsatz der Stadt ist, auf Sparsamkeit, auf Wirtschaftlichkeit und auf Zweckmäßigkeit zu schauen, und dass sich das eine mit dem anderen da und dort spießt, liegt in der Natur der Sache. Wichtig ist, dass man dann gemeinsam versucht, diese Dinge zu lösen. Der Herr Präsident hat es ja schon erwähnt, es gibt dazu einen laufenden Prozess - Gespräche mit der Personaldirektion, auch was Lösungen wie die Pool-Lösung, und so weiter anbelangt. Man kann vielleicht dazusagen, dass ähnliche Prozesse gerade in der ganzen Stadt laufen, das kann ich als Personalstadtrat sagen. Wir sind eine Stadt, die insgesamt unter der Corona-Situation Höchstleistungen vollbringt. Das betrifft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und an ganz, ganz vielen Stellen gibt es daher auch die Notwendigkeit, mehr Personal zu schaffen, aber auch intelligente Lösungen zu finden in einer Zeit, in der viele in Pension gehen und Wissensmanagement ein Thema ist. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich möchte mich sehr, sehr herzlich für diese gemeinsame Arbeit bedanken. Ich sehe das als intensive und gemeinsame Arbeit, auch das Verwaltungsgericht nach vorne zu bringen, weiter und mehr zu unterstützen. Meinen Teil dazu trage ich sehr, sehr gerne bei, und ich freue mich, wenn wir dann im nächsten Bericht lesen können, welche Verbesserungen wir dann umsetzen konnten. - Herzlichen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen nun zur Abstimmung, die wir getrennt durchführen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien für das Jahr 2020 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die die vorliegende Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien für das Jahr 2020 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der Sozialdemokraten, der NEOS und der GRÜNEN. Es liegt mir kein Antrag vor. Wir kommen nun zur Postnummer 4. Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Zuleitung und Abgabe von Wasser - Wasserversorgungsgesetz - WVG sowie das Gesetz über den Betrieb und die Räumung von Kanalanlagen und über die Einhebung von Gebühren für die Benützung und Räumung von Unratsanlagen - Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz - KKG geändert werden. Berichterstatter hierzu ist StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vorliegen, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der NEOS und der GRÜNEN beschlossen. Es liegen mir auch hier keine Resolutionsanträge vor. Ich schlage daher vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nun einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Gleiches Abstimmungsverhalten, also mit Stimmen der SPÖ, NEOS und GRÜNEN. Das ist die erforderliche Mehrheit. Wir kommen nun zur Postnummer 5. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Kanalanlagen- und Einmündungsgebührengesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen hierzu einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke sehr, ich bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Da auch zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier Zustimmung bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nun einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung wieder bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN. Das ist die erforderliche Mehrheit. Wir kommen nun zur Postnummer 6. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes zur Reform der Untersuchungskommissionen und der Untersuchungsausschüsse. Berichterstatter hierzu ist Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist mir eine Freude und Ehre, dass ich heute hier diesen Vorschlag für eine Reform der UK als Berichterstatter berichten darf. Es ist eine große Stunde für den Parlamentarismus und insofern ist auch die Rolle eines Landesrats eher die des Postillon d'Amour. Ich hoffe auf eine intensive Debatte und bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Wenn dies nicht der Fall ist, darf ich die Debatte eröffnen. Zu Wort gemeldet ist Abg. Maximilian Krauss. Ich erteile es ihm. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich das heute zu beschließende Gesetz ein bisschen in der Historie anschaut und wir zum Anfang des Jahres zurückgehen, dann hat es ja eigentlich sehr vielversprechend begonnen, als Kollege Konrad von den NEOS auf alle Oppositionsparteien zugegangen ist und gesagt hat, er möchte einen Runden Tisch veranstalten. Er möchte sich mit allen Parteien zusammensetzen und er möchte bestmöglich eine Allparteieneinigung erzielen, sodass am Ende ein gemeinsamer Beschluss stehen kann, womit wir, alle Parteien gemeinsam, dann eine neue Regelung für zukünftige Untersuchungskommissionen auf den Weg bringen. Das war ein vielversprechender Beginn, der leider so nicht fortgeführt wurde. Es hat einmal ein Treffen gegeben, bei dem man sich die Vorschläge der Opposition angehört hat, ein Treffen, bei dem wir viele Dinge vorgeschlagen haben, bei dem ich zuerst auch den Eindruck hatte, dass man vielleicht durchaus bereit wäre, auf manche Vorstellungen und auf manche Wünsche und auf manche Angleichungen, wie wir sie auf den Tisch gebracht haben, wie sie auch auf Bundesebene im Parlament erfolgreich Anwendung finden, einzugehen. Allein, dem war dann leider nicht so. Man ist allen Wünschen der Opposition, von uns Freiheitlichen, die uns wichtig waren, nicht nachgekommen. Ich denke da im Speziellen daran, dass es jetzt auch keinen Passus geben wird, der den Magistrat zu einer vollständigen Aktenvorlage verpflichtet. Und das ist doch ein ganz wesentlicher Punkt, den es im Nationalrat gibt, wodurch alle Behörden und Ministerien Akten liefern müssen, was ja bei einer Beweis- und Wahrheitsfindung in einer Untersuchungskommission auch unglaublich wichtig ist. Diesen Passus gibt es in Ihrer Vorlage heute nicht. Und wenn wir zurückdenken, dann hätten wir diesen Passus ja auch schon bei den vergangenen Untersuchungskommissionen gebraucht. Es wäre wichtig gewesen, beispielsweise vom Stadtrechnungshof auch mehr Dokumente anfordern zu können, mehr Unterlagen und mehr Akten zu bekommen, als in den Stadtrechnungshofberichten veröffentlicht wird. Nein, wir hätten in der letzten Untersuchungskommission auch die Akten hinter diesen veröffentlichten Akten gebraucht. Das wäre möglich, wenn wir die gleiche Regelung einführen würden, wie sie auch auf Bundesebene besteht, allein, ihre magere Reform von heute, wenn man sie überhaupt so nennen kann, sieht das nicht vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es fehlt in Ihrem Vorschlag auch eine allgemeine Aussagepflicht öffentlich Bediensteter. Es gibt noch immer keinen Passus über die Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes auf ausgegliederte Unternehmen. Auch das war ein Punkt, der von uns Freiheitlichen schon in der ersten Sitzung angesprochen wurde. Wir hätten gerne die Möglichkeit - und es wäre juristisch möglich, da braucht man keine juristischen Taschenspielertricks -, dass auch ausgegliederte Unternehmen seitens einer Untersuchungskommission überprüft werden können, weil ja irrsinnig viele Dinge von der Stadt Wien in den letzten Jahren und Jahrzehnten in ausgegliederte Bereiche ausgelagert wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Punkt, der uns Freiheitlichen extrem wichtig war und der völlig vom Tisch gewischt wurde, war, dass es jeder Fraktion zumindest ein Mal in der Periode, ein Mal in fünf Jahren möglich sein muss, auch selbstständig eine Untersuchungskommission einzusetzen. Wir haben jetzt eine Hürde bei 25 Mandataren. Wir sind in dieser Periode eine kleine Fraktion, wir werden sie selbstständig niemals einsetzen können. Allerdings sehen wir beispielsweise bei der Causa Chorherr, wie notwendig es wäre, dass jede Fraktion zumindest ein Mal die Möglichkeit zur selbstständigen Einsetzung bekäme, denn bei der Causa Chorherr erleben wir, dass die GRÜNEN natürlich mauern, als Oppositionspartei natürlich keine Untersuchungskommission wollen. Bei der ÖVP hat es mich auch gewundert. Jetzt sind die Chats aufgetaucht, Kurz weiß Bescheid, und Blümel hat da vielleicht auch einiges gewusst. Und dann haben wir eben genau die Situation, dass wir hier als Freiheitliche auch mit diesem neuen Entwurf von Ihnen nicht die Möglichkeit bekommen, eine eigene Untersuchungskommission einzusetzen. Das Gleiche gilt aber natürlich auch für alle anderen Oppositionsparteien. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zuletzt ist auch das Schiedsgremium, das über die Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstandes und über die Zulassung von Beweisaufnahmen der Einsetzerminderheit entscheidet, nicht das Verwaltungsgericht Wien, wie wir es uns gewünscht hätten. Das heißt, man sieht, man hat am Anfang seitens der NEOS ein bisschen eine Scheineinbindung vorgespielt, man hat ein, zwei Runde Tische veranstaltet, man hat sich durchaus auch Ideen angehört, allein, man hat sie dann in keiner Art und Weise umgesetzt. Jetzt frage ich mich: Habt ihr es nicht umgesetzt, weil ihr es nicht wolltet? Habt ihr es nicht umgesetzt, weil es die SPÖ nicht erlaubt? - Am Ende ist es egal. Es ist schade, dass wir keine Untersuchungskommissionsreform in der Form bekommen, wie es auf Bundesebene etabliert ist. Es ist schade, dass wir diese parlamentarischen Kontrollrechte in Wien weiterhin nicht in einer entsprechenden Form haben, und es ist besonders schade, weil ja gerade die NEOS immer eine Partei waren, die Transparenz und auch Einbindung der Opposition versprochen hatten. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Konrad. Ich erteile es Ihm. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Vielen Dank. Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss der Reform der Untersuchungskommission setzen wir in Wien einen großen demokratiepolitischen Schritt. Wir NEOS haben lange für diese Reform gekämpft, und Sie wissen, dass die zwei letzten Untersuchungskommissionen zum KH Nord und zum Förderwesen in Wien alles andere als friktionsfrei verlaufen sind. Es gab Auseinandersetzungen zu Zeugenladungen, zum Untersuchungsgegenstand, zu Aktenlieferungen, all das hat wichtige und wertvolle Zeit gekostet. Wir haben damals als Oppositionspartei Fehler in der Konstruktion dieses wichtigen Kontrollgremiums aufgezeigt, und aus dieser Erfahrung heraus war es uns auch wichtig, in den Verhandlungen mit der SPÖ zu dieser Regierung diese Reform in das Programm der Fortschrittskoalition hineinzuverhandeln. Ich möchte mich an der Stelle auch ganz herzlich bei Kurt Stürzenbecher und bei Stephan Auer-Stüger für die Zusammenarbeit der letzten Monate auf dem Weg zu dieser Reform bedanken. Wir erfüllen hiermit als NEOS - sozusagen als jetzt Regierungspartei - eine Forderung, die wir in Oppositionszeiten gestellt haben. Wir bekennen uns ganz klar zu diesem Kontrollorgan und auch dazu, dass diese Einsetzung ein Minderheitsrecht der Opposition sein muss, und das ist in diesen Zeiten für eine Regierung auch keine Selbstverständlichkeit. Wir haben heute schon die Schlagworte Ungarn und Polen gehört, wo Oppositionsrechte geknebelt werden, oft verbunden auch mit Angriffen auf die unabhängige Justiz. Wir sehen aber auch in Österreich auf Bundesebene, dass wir davor ja nicht gefeit sind, wenn man das eine oder andere Manöver der ÖVP betrachtet. Wir gehen hier in Wien bewusst einen anderen Weg, einen gegenteiligen Weg und bringen mit dieser Reform mehr Transparenz und mehr Kontrolle in unsere Stadt. Ganz kurz möchte ich auf die wichtigsten Punkte eingehen: Wir stärken wie gesagt die Minderheitsrechte, senken von 30 auf 25 notwendige MandatarInnen zur Einsetzung. Die Einsetzungsminderheit kann eine unbegrenzte Anzahl an ZeugInnen laden und ergänzende Beweisaufnahmen verlangen. Auch nur die Einsetzungsminderheit kann eine vorzeitige Beendigung der UKo beschließen. Die Einsetzungsminderheit kann eine dreimonatige Verlängerung der Untersuchungskommission verlangen. Wir verlängern die Frist, in dessen Rahmen Sachverhalte zum Untersuchungsgegenstand gemacht werden können, von acht auf zehn Jahre. Wir haben ein dreiköpfiges Schiedsgremium eingerichtet, das für strittige Verfahrenspunkte zuständig ist. Wir haben den Vorsitz neu geregelt, wir werden uns damit auch Zeit sparen, um Zeit für die eigentliche Kontrollarbeit zu gewinnen. Wir haben die Verfahrenshilfe neu geregelt, und wir haben auch einen Mechanismus bei Meinungsverschiedenheiten zur Einsetzung des Untersuchungsgegenstandes geschaffen. Ich möchte aber auch noch, weil es ja auch von der FPÖ schon angesprochen worden ist, auf die Verhandlungen der letzten Monate eingehen, weil ja heute leider zwei Parteien dieser wichtigen Reform nicht zustimmen werden. Ich durfte als Bereichssprecher - es ist angesprochen worden - im Jänner zum Kickoff laden und die überparteilichen Verhandlungsgespräche beginnen. Es war uns, als Regierungsfraktionen NEOS und SPÖ, von Anfang an wichtig, alle Fraktionen hier einzubinden und eine möglichst breite Mehrheit zustande zu bekommen. Ich freue mich daher, dass heute neben den Regierungsparteien auch die GRÜNEN dieser Reform hier zustimmen werden und möchte mich ganz herzlich bei David Ellensohn und seinem Team für die vielen konstruktiven Gespräche, die wir führen durften, bedanken, aber auch für die vielen Inputs, die von eurer Seite gekommen sind. Bedauerlich finde ich, dass FPÖ und ÖVP heute nicht mit an Bord sind, denn wann, wenn nicht bei diesem Thema, wann, wenn nicht bei diesem parteiübergreifenden Verhandlungsprozess wäre es möglich gewesen, zu zeigen, dass man auch über Parteigrenzen hinweg konstruktiv zusammenarbeiten kann. Ich bedaure es sehr, dass diese Chance von Ihrer Seite nicht genutzt wurde, es wäre möglich gewesen, die Zustimmung der GRÜNEN zeigt es ja, dass man auch als Oppositionspartei konstruktiv mitgestalten kann. Wir haben eigentlich nach den ersten beiden großen Verhandlungsrunden schon zu wesentlichen Punkten dieser Reform Einigkeit erzielt, unsere Hände waren weit ausgestreckt, wir haben die Gespräche sehr offen geführt, wir haben alle Informationen, die von der MD-Recht geliefert wurden, immer transparent und fair mit allen Fraktionen geteilt. Doch leider ist auch bei mir relativ bald der Eindruck entstanden, dass von ÖVP und FPÖ trotz durchaus angenehmer und konstruktiver Gespräche, dafür möchte ich mich auch bei Patrick Gasselich und Maximilian Krauss bedanken, letztendlich kein gemeinsamer Beschluss angestrebt wurde. Es hat sich dann auch relativ schnell gezeigt, dass es trotz vereinbarter Vertraulichkeit in den ersten Gesprächen immer wieder Hintergrundgespräche gegeben hat, Presseartikel lanciert worden sind. Bei der FPÖ war der Schmerz sehr groß - der war auch gestern bei deiner Rede spürbar, Maximilian -, dass ihr bei der letzten Wahl deutlich geschrumpft seid und euch eigentlich auf eine Forderung zurückgezogen habt, nämlich, dass jede Fraktion unabhängig von der Mandatsstärke eine UKo pro Periode einberufen kann. Ich finde, diese Forderung richtet sich von selbst, sie ist auch unehrlich, wenn wir zurückdenken, dass ihr in der letzten Periode nicht einmal bereit wart, zu sagen, jede Fraktion soll an einer UKo teilnehmen können, wie es darum gegangen ist, die Anzahl der Mandatare aufzustocken, damit auch NEOS beispielsweise an der UKo mitarbeiten konnte. Und jetzt stellt ihr solche Forderungen auf, ich glaube, das ist wenig glaubwürdig. Auch die ÖVP hatte ein paar Forderungen und hat diese für ihre Zustimmung zur Reform junktimiert. Ich kann mir auch vorstellen, womit Patrick Gasselich, der als übernächster Redner herauskommen wird, hier vorstellig werden wird. Er wird sagen, es wäre ja nicht so schwer gewesen, den einen oder anderen Punkt unserer Forderungen zu erfüllen, dann hätten wir auch mitgestimmt. Ich muss leider sagen: Nein, so einfach ist das nicht, denn die wichtigste Forderung der ÖVP - dazu gibt es ja heute auch einen eigenen Beschlussantrag - war, das Wiener Landesverwaltungsgericht als Schiedsinstanz der UKo einzusetzen. Dazu gibt es die ganz klare Rechtsmeinung, dass dies verfassungswidrig wäre. Dieses Gutachten wurde uns auch nie gezeigt und vorgelegt, im Gegenteil, das zeigt ja auch eure Herangehensweise an diese Verhandlungen. Dieses Gutachten hat nie jemand gesehen, außer vielleicht ein paar Journalisten, mit denen ihr Hintergrundgespräche geführt habt. (Zwischenruf.) - Das sagt nicht die SPÖ, das sagt ein Rechtsgutachten der MD-Recht, das sehr schlüssig argumentiert ist. Wenn etwas verfassungswidrig ist, dann kann man das wohl kaum umsetzen, auch wenn Sie hier vielleicht eine andere Meinung haben und das Verfassungsrecht ein bisschen flexibel handhaben, wie man das auch auf Bundesebene in letzter Zeit öfters gesehen hat. Zu fordern, das ist der zweite Beschlussantrag der ÖVP, einfach alle Punkte sozusagen aus den Regelungen des Nationalrats zu übernehmen, ist ein bisschen zu wenig. Wir haben uns in den wesentlichen Punkten durchaus am Nationalrat orientiert, aber in anderen Punkten auch unterschiedliche Wege gefunden, schlichtweg weil Wien eben anders funktioniert als der Bund. Wir brauchen praxistaugliche Lösungen, da wir beispielsweise nicht dieselben Ressourcen haben wie der Bund, wenn eine Untersuchungskommission, ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, daher ist der Punkt Parallelführung mehrerer Untersuchungskommissionen eben entsprechend kritisch. Ich finde aber, es wäre für die ÖVP nicht so schwierig gewesen, einmal zu sagen, okay, wir haben unsere Forderungen nicht zu 100 Prozent umgesetzt gesehen, aber es sind 90 Prozent, es ist eine gute Reform, gut, dass die NEOS hier nach vielen Jahren Diskussion in diesem Haus nun dazu beigetragen haben, dass diese Reform auf den Weg kommt. Hier einen gemeinsamen Erfolg auf den Weg zu kriegen, war aber für die ÖVP aus parteipolitischen Gründen leider nicht möglich. Ich möchte an dieser Stelle schon ganz klar in Richtung der Türkisen sagen, irgendwann muss man sich auch mal entscheiden: Auf Bundesebene torpediert die ÖVP alle Aufklärungsversuche der Opposition, es wird sogar von der Abschaffung der Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen phantasiert, erst gestern haben Sie im Parlament beschlossen, 2,7 Millionen Seiten an Unterlagen aus dem Ibiza- Untersuchungsausschuss zu schreddern, obwohl es einen gemeinsamen Antrag der ganzen Opposition gab, Teile davon für den nächsten Untersuchungsausschuss zu archivieren. Im Zudecken, im Schreddern, da ist die ÖVP Weltklasse, und in Wien wollen Sie uns nun einreden, Sie wären die Hüterin der Transparenz. Das ist lächerlich, das ist unglaubwürdig, denn jeder weiß, die neue Volkspartei wird nie und nimmer Team Transparency International sein, Sie bleibt Team Wolfgang Sobotka, der als Ausschussvorsitzender mit einer katastrophalen Performance geglänzt hat. - Vielen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich darf mitteilen, dass der Abg. Stark ab sofort bis 17 Uhr abwesend und entschuldigt ist. Als Nächster ist Abg. Ellensohn zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm hiermit. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Lieblingsfarbe ist Transparenz, Kontrolle ist das Um und Auf der Demokratie, das kann man immer wieder überall hören. Da spielt natürlich eine Rolle, was für Instrumente wir dafür zur Verfügung haben, wer was arbeiten kann, welche Möglichkeiten man für Kontrolle hat. Das ist meistens eine Aufgabe der Opposition, wie wohl Regierungen auch gut daran tun, sich zu beteiligen und das ja auch unterschiedlich gut machen. Wir werden als Oppositionspartei wahrscheinlich öfter Mal eine andere Sicht haben, so wie wir halt jetzt bei der Stadtautobahn nicht den gleichen Blinkwinkel haben, sage ich einmal, oder bei den Kürzungen der LehrerInnen. Es gibt aber zwischendurch auch Punkte, bei denen man dann sagt, Moment, Achtung, wenn wir der Meinung sind, dass das im Großen und Ganzen eine gute Geschichte ist, dann ist man auch dabei. In dem Fall ist es ja nicht einmal so, dass die Regierung was vorlegt und wir das einfach lesen und dann überlegen müssen, ob wir dafür oder dagegen sind, sondern wir waren ja beteiligt, die Entstehung beginnt ja eigentlich sogar noch ein paar Jahre vorher. Wir haben in der letzten Periode einen Versuch unternommen, die Regeln der Untersuchungskommission zu verbessern und sind dann irgendwann - sagen wir einmal - stecken geblieben, weil zwei Fraktionen sich von den Gesprächen verabschiedet haben. Irgendwann haben ÖVP und FPÖ gesagt, wir stehen auf und machen nicht mehr weiter. Die Begründung ist fast kurios: Die Begründung war, dass eine andere Oppositionspartei, damals die NEOS, einen Platz in den Untersuchungskommissionen bekommen soll. Das war der Grund, warum Verhandlungen zur Verbesserung abgebrochen wurden. Das reklamiert die FPÖ - jetzt geschrumpft auf 7 Prozent - nun für sich: Wir sind jetzt klein und wollen mehr Macht haben. In dem Moment, als es anders war und sie groß und mächtig waren, hat es sie nicht sehr interessiert, deswegen sind die Verhandlungen dann lange nicht mehr weitergegangen. Zum Glück sind sie wieder aufgenommen worden - gratuliere Jörg Konrad und Kurt Stürzenbecher, die das federführend für die zwei Regierungsfraktionen gemacht haben - und haben innerhalb eines Jahres ein Ergebnis zusammengebracht. Wenn sich hier alle ehrlich das Papier durchlesen würden: Von den zehn Punkten, die jetzt geändert, verbessert werden, glaube ich, dass sieben - nicht: glaube ich, ich war ja bei den Gesprächen dabei -, sieben sind eindeutig Punkte, die alle vom ersten Verhandlungstag an mitgetragen haben, unter anderem so etwas wie die zukünftige Einsetzung durch 25 GemeinderätInnen statt über 30, oder die Schaffung einer Verfahrenshilfe oder die Verlängerungsoption. Das sind alles Punkte, die wir gemeinsam besprochen haben und zu denen alle Ja sagen werden. Ich glaube, dass sogar die anderen, die ich jetzt ausgeklammert habe, auf die ich jetzt dann einzeln eingehe, auch noch von allen gutgeheißen werden, dass also das, was vorliegt, vielleicht nicht das volle Glas ist, aber gar nichts Falsches dabei ist, für niemanden im Haus. Also muss man nur noch bewerten: Bin ich dabei? Was heißt das öffentlich? So, jetzt muss ich mir öffentlich dann sagen lassen, oh, jetzt haben Sie zugestimmt. Warum stimmen die überhaupt zu? Wenn ich da am Tisch sitze und bei Verhandlungen dabei bin und am Ende den Eindruck habe, das ist ein Kompromiss, den ich gut vertreten kann, dann unterstützen wir das eben. Auf die wesentlichen Punkte - die Punkte, die mir sehr wichtig waren - möchte ich eingehen. Bis jetzt war es ja so, das haben wir ja bei der letzten Untersuchungskommission zu den Vereinen gesehen, dass irgendjemand dann ja entscheiden muss, ob es eingesetzt wird oder nicht. Irgendjemand heißt in dem Fall, der Herr Vorsitzende des Gemeinderates muss am Ende sagen, ja, so wie es eingebracht ist, ist es okay oder nicht und konnte oder kann jetzt noch, denn noch ist das neue Gesetz nicht beschlossen, Punkte rausstreichen. Jetzt macht man das natürlich nicht willkürlich, es sind ja auch keine Untersuchungskommissionen, die eingebracht wurden, einfach gestanzt worden, aber es war strittig, ob das okay ist oder nicht, dass zwei von zehn Vereinen gestrichen wurden. Die Möglichkeiten für die einzelnen Fraktionen im Haus waren dann null, weil das gilt, was gesagt wird. In Zukunft wird das geändert. Dazu bringt die ÖVP heute zwei Abänderungsanträge und vielleicht das Gutachten ein, damit wir das auch einmal lesen können, wie das anders gehen könnte. Der Vorschlag, der hier liegt und der heute zur Abstimmung vorliegt, ist: Wenn der Vorsitzende des Gemeinderates glaubt, das passt nicht, gibt es eine Präsidiale. Dort reden alle darüber, wenn wir uns dort einig sind - also auch die, die es einbringen sagen, ja, okay, stimmt, ich kann mich der Rechtsmeinung anschließen -, geht es dort weiter - einfach. Wenn es dort strittig bleibt, werden die drei Vorsitzenden der U-Kommission beauftragt, zu sagen, wie sie es sehen und so schnell wie möglich ein Gutachten abzuliefern. Dieses Gutachten wird von den dreien erstellt, die dann ein Jahr lang eine Untersuchungskommission leiten. Also ganz einfach ist es dann nicht, zu sagen, es interessiert mich eigentlich nicht, was die drei gesagt haben, ich mache es trotzdem anders. Ich gehe davon aus, dass sich, falls es zu solch strittigen Punkten kommt, die drei Vorsitzenden der Untersuchungskommission mit ihrer Rechtsmeinung durchsetzen werden. Das halte ich für eine wesentliche Veränderung. Das andere habe ich eigentlich immer ein bisschen schräg gefunden: Die Minderheit darf zwar einsetzen, die Mehrheit könnte theoretisch aber alle ZeugInnen ablehnen. Es ist jetzt auch nicht passiert, also nur, damit man die Kirche im Dorf lässt, es waren bei allen Untersuchungskommissionen sehr wenige strittige ZeugInnenladungen, aber theoretisch könnte die Mehrheit mit der geltenden Gesetzeslage sagen, ihr habt das eingesetzt - wer immer, Minderheit - und alle ZeugInnen werden abgelehnt. Das wäre bis jetzt möglich gewesen, das ist nun ausgeschlossen. Die, die es einsetzen, können ZeugInnen laden und die drei, die die Untersuchungskommission leiten, können natürlich schon sagen: Wenn ihr 500 ZeugInnen für 20 Sitzungen einlädt, wird sich das nicht ausgehen. Da müssen die überlegen, wie das Verfahren läuft. Das sind zwei wesentliche Verbesserungen, die da gegeben sind. Natürlich kann man sich da immer noch mehr, noch mehr und noch mehr wünschen, aber ich halte das tatsächlich für gut, dass wir das so schnell gemacht haben, damit es auch gilt, sobald eine neue Untersuchungskommission eingesetzt wird. Ich möchte daran erinnern, dass in der letzten Periode - weil dort die starken Männer auf mimimi machen, man darf nicht, wenn wir so wenige sind, dürfen wir nicht - die FPÖ so groß war, dass man es ertragen musste, noch mehr als jetzt, und hat 2015, als sie die Wahl gewonnen haben, und 2016 und 2017 und 2018 keine Untersuchungskommission eingesetzt. Sie mussten überhaupt keinen fragen, weil sie so groß waren, dass sie es alleine hätten tun konnten. Ja, es wäre immer gegangen, und jetzt tun Sie so, als ob man Ihnen etwas weggenommen hätte. Als Sie so viele waren, waren Sie nicht fleißig genug oder nicht ideenreich genug, da musste sogar die Regierung zum Krankenhaus Nord eine Untersuchungskommission einsetzen, da sonst nur davon geredet worden wäre. Da hat man 100 Mal gehört, wir werden das tun, bis SPÖ und GRÜNE damals gesagt haben, gut, dann setzen wir die U- Kommission ein und arbeiten damit. Also diese Rechte helfen eh nichts, damit muss man auch verantwortungsvoll arbeiten und sie auch nutzen. Das sollte die Regierung machen und die Opposition natürlich auch. Ich bedanke mich noch einmal für die konstruktiven Gespräche, die eigentlich über die drei Fraktionen hinausgehen, über weite Strecken ist das Benehmen dort ein anderes als hier herinnen, von allen, wurscht, ich nehme jetzt keine spezielle Fraktion aus. Wir haben da über weite Strecken sehr konstruktive Gespräche geführt, haben sehr viel Einigung erzielt. Ich glaube, dass das auch der Redner der Volkspartei so sehen wird, dass da viel drinnen ist, was er gut findet. Offensichtlich ist mit der Ankündigung, dass sie dagegen stimmen, das Glas nicht halbvoll oder in dem Fall nicht voll genug. Die Stimme der GRÜNEN bedeutet auch, dass wir für Untersuchungskommissionen und für Untersuchungsausschüsse die gleiche Gesetzeslage haben. Das hätten wir sonst nicht, weil das eine die Verfassungsmehrheit, also Zweidrittelmehrheit, braucht und das andere nicht. Damit sind die Regeln für Untersuchungskommissionen und Untersuchungsausschüsse gleich. Ich glaube, es sind wirklich alle froh, vor allem die MitarbeiterInnen in den einzelnen Klubs, die sich damit auch immer länger beschäftigen müssen. Heute ist ein guter Tag für die Kontrollrechte der Opposition und insgesamt ein guter Tag für die Demokratie. - Vielen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Abg. Gasselich. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir haben jetzt ein halbes Jahr die Reform der UK verhandelt. Ja, grundsätzlich gab es ja ein ganz gutes Gesprächsklima, aber wir hatten einfach sehr unterschiedliche Auffassungen. Wenn ich gleich einmal auf ein paar Vorwürfe dahin gehend, dass wir nicht konstruktiv waren, eingehen darf: Na ja, wir hatten unsere Forderungen, wir waren relativ klar. Wieso wird jetzt eine Angleichung an den Bund als so schlimm erachtet und uns deswegen gleich sagt, wir sind nicht konstruktiv? - Also das muss mir auch einmal einer erklären. Punkt Vertraulichkeit: Ich möchte nur daran erinnern, dass NEOS und SPÖ die Ersten waren, die rausgegangen sind und nachdem wir das besprochen haben, gleich noch einmal rausgegangen sind. Also uns den Vorwurf zu machen, wir seien zuerst rausgegangen, ist wirklich eine Frechheit. Wir haben das nämlich nicht gemacht, wir haben dann nur reagiert. Betreffend verfassungswidrig, gerade, was die NEOS angeht: Bitte setzt endlich das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz um, dann dürft ihr hinsichtlich verfassungswidrig auch mitreden. Ja, es gibt hier natürlich Verbesserungen, das ist keine Frage, aber von einem großen demokratiepolitischen Wurf, da sind wir weit weg. Wenn es heißt, Wien geht einen anderen Weg: Na ja, Untersuchungsausschüsse im Bund sind deutlich transparenter als in Wien. Also ich weiß nicht, was hier der andere Weg in Wien ist. Ich bin mir sicher, wenn die NEOS in Opposition wären, hätten sie dem Gesetz nicht zugestimmt. Es hat auch geheißen, wir seien vom Verhandlungstisch aufgestanden: Nein, wir hatten von Anfang an unsere Forderungen, und die halte ich für legitim. Das kam eigentlich auch immer so rüber, dass das legitim ist. Dass man auf keinen Kompromiss gekommen ist, ja, das war halt so. Ich verstehe es nicht, wieso man nicht weiter gegangen ist, aber okay. Ich möchte ein paar Punkte ansprechen, die jetzt auch angesprochen wurden. Die Idee des Landesverwaltungsgerichts als Schiedsinstanz und dass das verfassungswidrig sei: Soweit ich mich erinnere, habe ich auch gesagt, dass wir das Gutachten haben und dass ihr es gerne haben könnt. Es kam nie wieder was. Ihr könnt es immer noch gerne haben, also auch GRÜNE, auch SPÖ, wenn es Sie interessiert, ich glaube, wir haben es sogar mit. Also ihr könnt es gerne bekommen, wir können euch das gerne schicken, das ist vom Dekan der Jus-Fakultät in Graz. Die NEOS hingegen beziehen sich auf ein sehr schwammiges Gutachten der Magistratsdirektion-Recht. Aber gut, wenn das für euch reicht, damit das nicht geht, soll so sein. Ich hatte allgemein nicht den Eindruck, dass die NEOS es irgendwie besonders gern hätten, dass das Landesverwaltungsgericht kommt. Ich meine, vielleicht war es sogar angedacht, dass es kommt. Ich kann mir also wirklich gut vorstellen, wie man zur SPÖ geht und sagt, wir wollen das LVG als Schiedsinstanz haben, die SPÖ sagt, nein, machen wir nicht, dann sagen die NEOS, okay, schade, kann man nichts machen. Transparent ist das Ganze halt auf jeden Fall nicht, am Schluss ist es dann rechtlich gar nicht so ein Problem, sondern es kommt aus pragmatischen Gründen nicht. Ich verstehe bis heute nicht, was das heißt, es kommt aus pragmatischen Gründen nicht. Es funktioniert im Bund, es funktioniert im Burgenland, in Wien funktioniert es eben leider nicht. Ja, offenbar sind NEOS und GRÜNE mit der Schiedsinstanz zufrieden. Das Problem an der Sache ist: Wer konnte bisher über die Zulässigkeit eines Einsetzungsantrages entscheiden? Bisher war es der rote Bürgermeister, jetzt ist es im Endeffekt der rote Gemeinderatsvorsitzende. Also wo ist jetzt da der große demokratiepolitische Wurf? (Zwischenruf.) - Na ja, sicher, wer entscheidet sonst? Ja, mit einem umständlichen System drum herum, aber trotzdem entscheidet der Gemeinderatsvorsitzende, so ist es. Ich will mir das gar nicht vorstellen, wie es im Bund wäre, wenn dort der Nationalratspräsident entscheiden würde. Ihr würdet ausflippen. Ja, was haben wir noch für Punkte? - Aktualitätsbezug ist auch so ein Punkt. Man darf in Wien nur die letzten zehn Jahre prüfen, es ist jetzt von acht auf zehn Jahre geändert worden. Stellt euch auch das einmal auf Nationalratsebene vor, bei einem Thema wie Eurofighter oder so, auch da würde die Opposition ausflippen. Das ist hier ein Unikum. Wir haben auch auf Twitter gesehen, dass aus der NEOS-Richtung kam, dass mit Skartierungsrechten und mit nicht vorhandenen Akten argumentiert wurde, also dass man einfach von vornherein sagt, es gibt nichts mehr und deswegen kann man es nicht mehr prüfen. Also das ist auch schon sehr besonders, sehr transparent ist das auch wieder nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dann gibt es aber noch ein paar weitere Highlights, zum Beispiel bei der Erklärung, wieso man nicht zwei U- Ausschüsse nebeneinander machen kann. Auch auf Twitter haben wir dazu gelesen, dass es kein Budget dafür gäbe und - das finde ich wirklich das Highlight - es auch räumlich nicht praktikabel sei. Also ich habe mir das angeschaut, wir haben in Wien ein Budget von 14 Milliarden EUR, aber kein zusätzliches Geld für mehr Demokratie. Ich habe auch gesehen, dass es im Rathaus 1.575 Räume gibt, aber offenbar keinen zweiten Besprechungsraum für eine eventuelle zweite Untersuchungskommission. Jetzt bitte ich Sie alle, sich das wiederum auf Nationalratsebene einmal vorzustellen: Der Nationalratspräsident Sobotka würde den Fraktionsführern von NEOS und SPÖ, Krisper und Krainer, erklären, dass es kein zweites Besprechungszimmer in der Hofburg oder im Parlament gibt und man deswegen nicht zwei U-Ausschüsse parallel führen kann. Also beide würden hyperventilieren, monatelang würden die über nichts anderes reden. Beide Parteien, SPÖ und NEOS, ihr würdet im Bund ausflippen, aber in Wien ist es offenbar okay. Uns ist natürlich klar, dass eine Parallelführung nicht die Regel ist, das war ja hier auch bisher nicht so oft der Fall, aber zum Beispiel im Bund wird jetzt sogar gefordert, dass es zwei Minderheitsausschüsse gibt, dort geht man von einem höheren Transparenzlevel aus, will mehr. In Wien hat man ein niedrigeres Transparenzlevel und will nicht mal auf das vom Bund raufkommen, also das ist für uns wirklich ein demokratiepolitisches Armutszeugnis und für uns einfach sehr, sehr schade. Wir sind natürlich auch der Meinung, dass das Gericht als Schiedsinstanz besser geeignet ist als eine geloste Variante. Spannend finde ich in dem Zusammenhang den Abschlussbericht von der UK 2020, in dem die NEOS noch geschrieben haben: Ein ordnungsgemäßer Rechtsweg muss eingerichtet werden. Im Prinzip kann man als Vorbild den Verfassungsgerichthof auf Bundesebene nehmen. Also irgendwie glaube ich, ihr habt das ein bisschen vergessen, aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht. Wenn ich dazu überspitzt ein bisschen zusammenfassen darf: Der rote Gemeinderatsvorsitzende darf über die Zulässigkeit des Einsetzungsantrages entscheiden. Wir haben nicht mehr genug Geld für Demokratie, Akten nach zehn Jahren gibt es nicht und Räume für zwei Untersuchungskommissionen im Rathaus haben wir auch nicht. Liebe SPÖ, bei euch wundert mich das nicht, liebe NEOS, ihr seid wirklich eine tolle Transparenzpartei. Ehrliche Regierungsarbeit, die sieht auf jeden Fall ganz anders aus. Ich habe auch in den Zeitungen so Sachen gelesen, dass ich eine Direktive von oben bekommen hätte, dass wir nicht zustimmen dürfen: Also das Einzige, worauf wir uns geeinigt haben, war eigentlich die Angleichung an den Bund. Die ist nicht gekommen, deshalb gab es auch keine Zustimmung, aber ich fand es irgendwie schon sehr spannend, Kollege Stürzenbecher war ja oft bei den Verhandlungen dabei und jedes Mal, wenn es irgendwie heikel wurde, wanderte der Blick der NEOS rüber zum Kollegen Stürzenbecher. Ich muss sagen, da könnte man fast denken, dass es da vielleicht Direktiven der SPÖ an die NEOS gab. Aber ja, die NEOS halten leider nicht das, was sie in der Opposition versprochen haben. Ich habe in den Zeitungen - von den GRÜNEN über uns - gelesen, dass wir kindische Frontalopposition machen. Was daran kindisch ist, einfach eine Angleichung an den Bund zu fordern, das verstehe ich nicht. Es sind nicht ein paar Forderungen, es sind drei, vier, fünf massive Forderungen, die fehlen. Spannend bei der Zustimmung der GRÜNEN finde ich halt, wenn man sich den Fall Chorherr anschaut, vor allem eine Sache, die wir hier nicht bekommen haben, und zwar ist das die Beweisanforderung an Bundesbehörden. Das klingt immer so schön bürokratisch, betrifft aber zum Beispiel Chats oder Akten der WKStA, und gerade das wäre im Fall Chorherr so wichtig. Das kam nicht. Offenbar war es aber auch den GRÜNEN recht, dass diese Regelung nicht kommt und es somit beim Fall Chorherr wirklich schwierig wird, an diese Akten zu kommen. Die NEOS und die SPÖ spielen sich als Hüter der Transparenz auf, aber es gibt kein Budget, keine Räume für eine vollständige Transparenz, man vertraut auf ein sehr schwammiges Gutachten der Magistratsdirektion-Recht. Ein demokratiepolitischer Wurf ist das keinesfalls, sondern eher ein Armutszeugnis. Weil ich schon einige Male diese schönen Vergleiche gehört habe: Also die NEOS zeigen einfach, dass sie nicht Team Transparency International sind, sondern sehr, sehr schnell zum Team Roter Filz geworden sind. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Ja, sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzter Herr Stadtrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier mit dieser Neuordnung der Untersuchungskommissionen und der Untersuchungsausschüsse wirklich einen Meilenstein für mehr Transparenz und für mehr Kontrolle gesetzt. Ich glaube, dass sozusagen die Mehrheitspartei mit Einschluss von Teilen der Opposition so etwas beschließt, ist wirklich sehr, sehr positiv. Ich glaube, für unser Zusammenarbeiten hier in diesem Haus, aber auch für die Kontrolle, die wir alle ausüben sollen, wirklich eine sehr, sehr wichtige Sache. Ich freue mich sehr, dass das gelungen ist und ich danke allen, die dabei mitgewirkt haben. Speziell darf ich Kollegen Konrad danken, der natürlich eine wesentliche Rolle gespielt hat, aber genauso auch Kollegen Ellensohn, der sehr sachlich und parlamentarisch an die Sache herangegangen ist, so wie ich mir das eigentlich auch von einer konstruktiven Opposition erwarte: Was es wiegt, des hat's! Im Endeffekt haben wir noch sehr, sehr viele Verbesserungen für die Minderheitsrechte eingebaut, das freut mich sehr. Wir haben auch dadurch, dass die GRÜNEN Vorschläge gemacht haben, das insgesamt verbessert. Also das ist uns nicht quasi aufgezwungen worden, damit wir eine größere Mehrheit haben, sondern es ist durch die Mitarbeit der GRÜNEN ein besseres Ergebnis herausgekommen. Das sage ich sehr gerne hier am Podium, weil es einfach so ist, und die Wahrheit darf man auch immer sagen, ja. Was mich weniger freut, ist, dass die FPÖ nicht mitmachen wird. Es hat mich nicht sehr gewundert. Ihre Extremforderung, jede Fraktion, auch wenn sie nur 8 von 100 hat, soll eine Untersuchungskommission einsetzen dürfen: Das gibt es wirklich nirgends, also das gibt's in keinem Landesparlament, das gibt's nicht im Bund, das gibt's, glaube ich, international in dieser Form nirgends, dass so kleine Oppositionsparteien einen eigenen Untersuchungsausschuss einsetzen dürfen, das wäre sozusagen vollkommen außerhalb der Norm. Ein bisschen schwieriger ist es mit der ÖVP, da möchte ich jetzt einige Sachen, die von der ÖVP behauptet werden, einfach widerlegen. Das Erste: Es heißt immer, die Angleichung an den Bund wäre ein Konsens. - Erstens einmal stimmt das nicht, wir haben mal eine ganz andere Grundlage, wir sind zumindest die Untersuchungskommission und der Gemeinderat eine Verwaltungsbehörde, ein Verwaltungsorgan. Wir kontrollieren innerhalb dieser Verwaltung in der Untersuchungskommission die Organe der Vollziehung, also auch Verwaltungsorgane. Das ist auch von der Struktur der Verfassung her etwas anderes, als wenn im Bund auf Grund verfassungsrechtlicher Grundlagen die Organe der Gesetzgebung die Organe der Vollziehung kontrollieren. Das ist auch der Unterschied zum Landesuntersuchungsausschuss im Burgenland, wo auch die Gesetzgebung etwas anders ist, deshalb kann man das auch nicht vergleichen. Die juristischen Unterschiede sind jetzt vielleicht nicht für alle verständlich, aber viel wichtiger sind noch die politischen Unterschiede. Sozusagen das Wesentliche im Bund ist, dass Vorsitzende Politiker sind. Das waren dort alle, es waren alle Fraktionen vertreten, und das ist so. Bei uns hat man sich 2001 schon darauf geeinigt, dass das damals Richter, Notare und Rechtsanwälte sein sollen, jetzt sind es dann nur mehr Richter. Das war übrigens damals auch eine Hauptforderung. Die ÖVP war damals in einer Koalition mit der SPÖ und es war ganz wichtig für die ÖVP, dass das so ist. Es ist auch hier weitgehend Konsens, dass wir mit diesem richterlichen Vorsitz gut gefahren sind und weiter gut fahren wollen. Das ist einfach ein ganz großer Unterschied zum Bund und deshalb ist die Anpassung an den Bund vom Grundsatz her falsch, weil es nicht geht. Durch diesen Politikervorsitz im Bund hat man da zum Beispiel einen Verfahrensanwalt, der sehr stark ist, ein Verfahrensrichter, der sehr stark ist, einsetzten müssen, weil eben sozusagen durch diese spezifische Vorsitzführung das als weitere Maßnahmen notwendig war. Das ist bei uns von Haus aus nicht notwendig, obwohl ich dagegen grundsätzlich auch nichts hätte. Es wäre nur sozusagen ein zusätzliches Organ, aber das ist ja auch von niemandem gefordert worden, dass man noch einen eigenen Verfahrensanwalt einführt. Durch diese Begleitpersonen haben wir das jetzt ohnehin schon weitgehend, dass auch die sich zu verfahrensrechtlichen Sachen zu Wort melden dürfen, also insofern haben wir den Verfahrensanwalt bis zu einem gewissen Grad auch. Den Verfahrensrichter brauchen wir nicht, weil der Richter und zwei weitere Stellvertreter ohnehin Vorsitzende sind. Folgedessen ist es einfach, wenn Kollege Gasselich immer daherredet, wir müssen das an den Bund anpassen, von Haus aus von der Grundstruktur schon nicht möglich und einfach falsch, das muss man auch einmal sagen. Abgesehen davon, dass bei uns die Untersuchungskommissionen, das würde ich auch sagen, besser und rechtsstaatlicher und effizienter ablaufen als manche Untersuchungsausschüsse im Bund. Also wir haben da durchaus ein gewisses Selbstbewusstsein, auch ist es so, dass wir als Gemeindeorgane uns natürlich nur innerhalb der Gemeinde kontrollieren können und nicht einfach den Verfassungsgerichtshof anrufen können, wie das natürlich im Bund mit Verfassungsbestimmung herbeigeführt werden kann, mit Bundesverfassungsbestimmung der Fall ist. Damit bin ich schon bei einem scheinbaren oder wahrscheinlich für die ÖVP Hauptunterschied, der durch diese Kontrolle des Landesverwaltungsgerichts dazukommt. Grundsätzlich hätte ich da nichts dagegen. Wir haben vorher die Debatte mit dem Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts gehabt, die machen eine sehr gute Arbeit, also von Haus aus hätte ich da nicht viel dagegen, wenn uns nicht sozusagen alle Juristen im Haus - ich selbst bin auch Jurist, kann es irgendwie nachvollziehen - sagen, dass das rechtlich nicht geht, weil wir innerhalb der Gemeinde nicht nach außen hin ein Kontrollorgan einsetzen können. Selbst wenn man es rechtlich könnte, wäre dann noch immer die Frage, ob es wirklich besser ist, wenn ein Verwaltungsrichter oder eine Verwaltungsrichterin solche Streitfälle entscheidet, oder dass das drei Richter machen, die in der Materie voll eingearbeitet sind, sowieso schon bezahlt sind und dann quasi in sehr kurzer Zeit diese Streitfälle entscheiden können. Wenn es rechtlich möglich wäre, zum Landesverwaltungsgericht zu gehen, wogegen ich nichts hätte, wenn es rechtlich von Haus aus zulässig wäre, ist unser Modell noch immer, glaube ich, das bessere, schnellere. Die sind eingearbeitet und dort müsste man sich jeweils erst einarbeiten. Es würde viel länger dauern, dass wir dann jeweils Entscheidungen haben. Also dieser künstliche Gegensatz, warum angeblich die ÖVP nicht zustimmen kann, erweist sich letztlich als Schimäre, als vorgeschoben. Sie wollen nicht, das ist Ihr gutes Recht, aber dann sollen Sie nicht sagen, Sie haben konstruktiv mitgearbeitet. Was öffentliche Unternehmungen betrifft, haben wir heute auch schon gehört, dass es da eben juristische Unterschiede gibt. Ich möchte trotzdem noch einmal auch für die Leute, die uns via Livestream zuschauen, von denen sich wahrscheinlich nicht jeder im Detail damit beschäftigt hat, noch einmal ein bissel zusammenfassen, was jetzt wirklich neu kommt. Das ist wirklich sehr, sehr viel: Statt 30 Einsetzungsmitgliedern 25, Untersuchungszeitraum wird auf 10 Jahre erweitert und natürlich haben wir da auch reingeschrieben, dass Sachverhalte, die vor diesem Zeitraum liegen, natürlich mituntersucht werden können, wenn dies zur Beurteilung des Missstandes erforderlich ist. Ja, das heißt also, auch wenn etwas länger zurückliegt, kann man es machen, das haben wir in der Vergangenheit auch gemacht, zum Beispiel beim Krankenhaus Nord, wo wir die Verträge von 2005 auch untersucht und befragt haben, obwohl das damals 14, 15 Jahre zurückgelegen ist. Wir hätten auch sagen können, 8 Jahre. Also hier gibt es auch keine Gegensätze. Das Einzige, glaube ich, was wir wollen - wir wollen an sich natürlich die politische Verantwortung untersuchen -, dass man den Schwerpunkt auf die letzten zehn Jahre setzt, also im Wesentlichen auf die letzten zwei Gesetzgebungsperioden, das ist schon sinnvoll. Warum soll man jetzt die politische Verantwortung vom, was weiß ich, damaligen AKH-Skandal aus den 70er/80er Jahren des vorigen Jahrhunderts noch einmal untersuchen? Wir sind keine Historiker, wir sind politische Kontrolleure, dessen sollten wir uns auch bewusst sein. Vorsitz ist eh schon gesagt worden, ich muss nur das sagen, was noch nicht gesagt wurde, zwei Stellvertreter durch Richter. Ganz kurz dazu, warum nur mehr Richter: Es haben auch die Anwälte und Notare durchaus ihre Verdienste, aber sozusagen, wenn man sich hineindenkt, was ein Vorsitzender so leisten muss - Objektivität, alle Seiten sehen, audiatur et altera pars - immer also auch die andere Seite hören -, das haben sozusagen Richter durch ein ganzes Leben in dem Beruf verinnerlicht. Anwälte vertreten doch in erster Linie, vom Berufsbild her, eine Sache gut und konsequent gegen eine andere, und Notare sind dazu da, dass sie eben auf hohem rechtsstaatlichen Niveau mit peinlicher Genauigkeit gewisse Vorgänge rechtlicher Natur sehr genau prüfen und sehr genau schauen, dass das rechtsstaatlich abläuft, haben aber sozusagen nicht die Erfahrung, hunderte oder tausende Verhandlungen fair, objektiv und korrekt geleitet zu haben. Also allein vom Berufsbild her scheint es mir sehr, sehr gut, dass wir bei Richterinnen und Richtern den Schwerpunkt setzen, und glaube ich auch, dass wir dadurch auch ein höheres Vorsitzniveau haben, als es vielleicht im Bund manchmal der Fall ist. Das muss auch gesagt werden. Diese bilden auch das Schiedsgremium, damit haben wir zusätzlich die Minderheitsrechte total ausgebaut, also die Minderheit kann auch Zeugen laden oder Akten haben wollen. Wenn die Mehrheit allerdings der Meinung ist, das ist eine Ladung, die absolut nicht sinnvoll ist, wie es das ein paar Mal gegeben hat - ein Mal eben beim Krankenhaus Nord, als der Landeshauptmann von Kärnten geladen werden sollte, zu irgendwas, wozu er wirklich überhaupt keinen Zugang hat und keine eigenen Wahrnehmungen zur Wahrheitsfindung leisten konnte -, hat man das damals mit vier von fünf Parteien abgelehnt, aber jetzt würde das dann das Schiedsgremium entscheiden können, wenn das wirklich so ist. Grundsätzlich geschieht die Ladung auch durch die Minderheit, die Einsetzung hat Kollege Ellensohn sehr gut dargelegt, das brauche ich nicht noch einmal bringen, aber ich finde auch, es ist ein großer Fortschritt und wirklich besser als vorher. Die Minderheitsrechte insgesamt werden wesentlich ausgebaut. Die ZeugInnen können Vertrauenspersonen mitnehmen und diese dürfen sich auch praktisch zum Verfahrensablauf zu Wort melden - nicht anstatt der Zeugenaussage, das natürlich nicht -, das ist, glaube ich, wichtig. Die bisherigen Begleitpersonen haben dem Zeugen nur ins Ohr flüstern dürfen, aber selber überhaupt nichts sagen dürfen. Wenn beispielsweise ein falscher Vorhalt von irgendeinem Untersuchungskommissionsmitglied kommen sollte, was ja durchaus schon der Fall war, dann kann sozusagen in dem Fall die Vertrauensperson Einspruch erheben und kann zum Beispiel sagen, bitte, Herr Vorsitzender, das stimmt jetzt nicht, was da angeblich zitiert wird, weil das Zitat stimmt nicht. Außerdem kann auch diese Verfahrenshilfe vergütet werden, die Kosten trägt der Magistrat. Dann haben wir auch die Möglichkeit für die Minderheit weiter ausgebaut, dass nur die Einsetzungsminderheit um drei Monate verlängern kann, nur die Einsetzungsminderheit kann auch die Untersuchungskommission oder den Untersuchungsausschuss frühzeitig beenden. Es ist weiter so wie bisher, dass natürlich bei Ausschreibungen von Neuwahlen automatisch drei Wochen nach der Wahlausschreibung das nicht mehr möglich ist. Ich glaube, das Wichtigste habe ich ausgeführt, also es ist wirklich eine ganze Fülle von Fortschritten, die wir geleistet haben. Es wird um vieles demokratischer, viel mehr Kontrolle wird möglich. Ich danke allen, die mitgewirkt haben, ganz herzlich, ganz besonders natürlich den NEOS, den GRÜNEN und meiner Fraktion. Eigentlich sehe ich zumindest bei der ÖVP keine objektiv ausreichenden Gründe, dass sie dagegen stimmen, aber wir haben jedenfalls sehr viel weitergebracht. - Danke schön. Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Auer-Stüger. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja persönlich sehr stolz darauf, Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft zu sein, ich bin auch sehr dankbar dafür, dass ich an dem heute vorliegenden Gesetzentwurf mitwirken durfte. Aus meiner Sicht gibt es zwei Gründe, warum die Reform heute so vorliegt, wie wir sie quasi im Initiativantrag eingebracht haben. Das eine sind demokratiepolitische Gründe und das andere sind pragmatische Gründe. Lassen Sie mich das ganz kurz ausführen. Die Kontrolle von Regierenden oder der Regierung ist grundlegender Bestandteil des demokratischen Prinzips, also ohne Kontrolle der Regierung gibt's keine Demokratie, daher ist die Kontrolle der Regierung zentrale Aufgabe jedes Parlaments. Untersuchungsausschüsse, Untersuchungskommissionen sind die wichtigsten Kontrollinstrumente, die vorliegen, sie haben einen großen Unterschied zu allen anderen Kontrollinstrumenten, die Abgeordneten vorliegen. Im Zuge eines Untersuchungsausschusses oder einer Untersuchungskommission können Parlamentarierinnen und Parlamentarier, also wir, selber Informationen anfordern. Wir brauchen als Abgeordnete nicht Informationen von Regierenden einholen, wir können sie selber anfordern und können selber die gewünschten Auskünfte beschaffen. Daher ist der Reformschritt, den wir heute hier beschließen, dass in Zukunft eine Minderheit Zeuginnen und Zeugen in die Untersuchungskommission laden kann, dass eine Minderheit Anträge auf Beweisstücke, auf Akten stellen kann, ein zentraler Bestandteil dieser Reform. Allein diese Maßnahme stärkt das Instrument der Untersuchungskommission immens. Wir haben das auch oft in der Arbeitsgruppe diskutiert, dass eine Untersuchungskommission rechtlich gesehen, das hat Kollege Stürzenbecher gerade ausgeführt, ja im Zuge der Verwaltung stattfindet, aber grundsätzlich ist auch die Arbeit in der Kommission oder im Ausschuss immer eine politische Bewertung. Es geht um die Kontrolle des politischen Handelns, daher ist die heutige Reform eine Aufwertung des Landtags, unseres Parlaments, und damit wird auch die Regierungstätigkeit in Wien transparenter. Ich habe aber auch gesagt, es gibt auch pragmatische Gründe. Ich durfte für meine Fraktion in der letzten Untersuchungskommission, eingesetzt von der FPÖ, dabei sein, es gibt auch Berichte aus der vorletzten Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord, und in beiden gab es Streitfälle. Es gab Streitfälle, was Ladung von Zeuginnen und Zeugen oder bestimmte Akten betrifft. Diese Diskussionen, ob jetzt Ladungen oder Anforderungen von Akten zulässig sind oder nicht, endet dann schnell in einer parteipolitischen Diskussion. Daher finde ich es extrem wichtig und gut, dass in dieser Reform ein Schiedsgremium vorgesehen ist, übrigens ein Schiedsgremium, das in dieser Form sehr schnell und unabhängig urteilen wird. Dieses Urteil wird von unabhängigen Richterinnen und Richtern gefällt, unter anderem vom Verwaltungsgericht Wien. Es ist mir schon wichtig, das zu betonen, genau so steht es im vorliegenden Gesetz. Weil heute öfters der Vergleich mit dem Bund gefallen ist: Es gibt wesentliche Punkte, bei denen wir bereits jetzt, noch vor der Reform, viele Schritte weiter als der Bund sind, ein wesentlicher ist, dass unsere Sitzungen öffentlich sind. Das war - zugegeben - in der Corona-Zeit etwas schwieriger, aber grundsätzlich sind die Sitzungen von Untersuchungskommissionen öffentlich und können von jedem Mann und jeder Frau besucht werden. Die Zeugenladungen sind unbegrenzt, auch die Redezeit in unserer Untersuchungskommission ist unbegrenzt - da unterscheiden wir uns sehr wohl vom Bund, und das finde ich gut. Aber eigentlich, abgesehen von den rechtlichen Dingen, die wir heute beschließen, ist ja die politische Frage beim Untersuchungsausschuss oder der Untersuchungskommission: Was machen wir daraus? Was ist denn jetzt eigentlich ein Untersuchungsausschuss? Ich habe nicht vergessen, dass der Bundeskanzler den Untersuchungsausschuss im Parlament als Tribunal bezeichnet hat, eine Bundesministerin hat ihn gleich als Löwinger Bühne bezeichnet und ein Abgeordneter der ÖVP im Nationalrat hat daraus den Unterstellungsausschuss gemacht. Also, liebe ÖVP, bevor Sie sich hier herstellen und sagen, wir verhindern Reformen oder wir gehen nicht weit genug, wertschätzen Sie die Arbeit von Abgeordneten dort, wo Sie die Macht haben. Im Nationalrat haben Sie es nicht gemacht. Weil ich vorher angesprochen habe, dass es jetzt ein Schiedsgremium geben wird, das schnell und unabhängig handeln wird: Ich glaube nicht, dass es hier im Rathaus Fälle geben wird, wo Abgeordnete um Akten ersuchen, Abgeordnete dann den Verfassungsgerichtshof anrufen, weil die Akten nicht kommen, der Verfassungsgerichtshof stellt fest, ja, das ist zulässig, aber sie kommen noch immer nicht. Dann braucht es den Bundespräsidenten, dann werden die Akten 5 Minuten vor 12 und in Papierform übermittelt. Das wird es im Wiener Rathaus, im Magistrat sicher nicht geben. Daher bin ich, vielleicht im Gegensatz zu Kurt Stürzenbecher, jetzt nicht so überrascht, dass die ÖVP heute nicht zustimmt. Ich glaube auch, dass es von vorhinein nicht geplant war, aber das kann ich nicht beurteilen. Ich finde es schade, ich habe die Diskussionen in der Arbeitsgruppe zu dieser heutigen Reform sehr konstruktiv und sehr gut gefunden, daher möchte ich mich auch bei den Abgeordneten von GRÜNEN und NEOS bedanken. Ich möchte mich aber auch bei den MitarbeiterInnen der Magistratsdirektion bedanken, und vor allem bei unseren MitarbeiterInnen in den Klubs, die wesentlich dazu beigetragen haben, dass wir heute die großartige Reform beschließen können. - Danke schön. Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Ich erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich verzichte. Präsident Ernst Woller: Okay, habe ich nicht gesehen. Gut, der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Die §§ 129c, 129d, 129e, 129f, 129g und 130 sind Verfassungsbestimmungen. Dafür ist gemäß § 124 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich nun feststelle. Gemäß § 124a Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich, diese Bestimmungen gelten für beide Lesungen. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit, mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und GRÜNEN beschlossen, das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich komme nun zur Abstimmung über die eingebrachten Beschluss- und Resolutionsanträge. Eingebracht wurde ein Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP betreffend Reform der Untersuchungskommissionen und Untersuchungsausschüsse in Wien, Verwaltungsgericht Wien als Schiedsinstanz. Verlangt wird die sofortige Abstimmung. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand oder der Abstimmungskarte. - Das ist nur unterstützt von ÖVP und FPÖ und hat keine ausreichende Mehrheit. Wir kommen zum zweiten Antrag, ebenfalls eingebracht von der Wiener Volkspartei, betreffend Reform der Untersuchungskommissionen und Untersuchungsausschüsse in Wien, Landesverwaltungsgericht Wien als Schiedsinstanz. Ich ersuche wieder alle Damen und Herren des Wiener Landtages, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand oder Delegiertenkarte. - Das ist unterstützt von ÖVP und FPÖ, hat keine ausreichende Mehrheit und ist damit abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das hat die notwendige Mehrheit. Ich lasse daher nun die zweite Lesung abstimmen und ich ersuche alle Mitglieder des Wiener Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Abstimmungskarte. - Das ist ebenfalls unterstützt von SPÖ, NEOS und GRÜNEN. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Wir kommen nun zum Verlangen, das die Abgeordneten Wölbitsch, Juraczka, Grießler, Gstöttner, Kriz und Sittler eingebracht haben, hinsichtlich an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke gerichteten Antrag betreffend Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes. Auf die Verlesung wird vom Antragsteller verzichtet. Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrages sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs. 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Zur Begründung des Verlangens erteile ich nun Herrn Abg. Juraczka das Wort. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Die Corona-Pandemie hat uns mittlerweile viele Monate in ihrem Bann. Wir alle wissen, dass es leider Gottes viele Opfer dieser Pandemie gibt, im schlimmsten Fall haben Menschen mit ihrem Leben bezahlt, sehr viele Menschen hatten auch einen schweren Verlauf, aber darüber hinaus gibt es auch noch viele andere Opfer, beispielsweise Menschen, die psychisch mit dieser Ausnahmesituation nicht zu Rande kommen. Es gibt, das muss man auch ganz offen sagen, natürlich auch wirtschaftliche Opfer. Wir alle wissen, dass wir einen monatelangen Lockdown hatten, wir wissen, dass die Gastronomie beispielsweise ein halbes Jahr geschlossen war und viele alle Rücklagen aufbrauchen mussten, um irgendwie über die Runden zu kommen, so gut Hilfspakete seitens des Bundes auch gewesen sein mögen. Es gibt natürlich auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wirtschaftlich extrem gefordert waren, sei es, weil sie arbeitslos wurden, sei es, weil sie in Kurzarbeit plötzlich mit 80 Prozent des gewohnten Einkommens auskommen mussten. Gerade bei kleinen Gehältern ist das sehr relevant. Wenn man sich die täglichen Zeitungen durchliest: Wir diskutieren immens intensiv die Maßnahmen, die notwendig sind, um mit der Pandemie medizinisch, virologisch sozusagen zu Rande zu kommen, aber es gibt eigentlich gerade hier in Wien sehr, sehr wenig Diskussionen darüber, wie wir das wirtschaftlich meistern. Da gab es zu Beginn einige Unterstützung, dann hat sich manches - ich denke da beispielsweise nur an "Stolz auf Wien" - wahrlich nicht als Stein der Weisen herausgestellt und jetzt ist eigentlich Ruhe zu diesem Thema, jetzt kommt gar nichts. Dabei ist es ja gerade die Wiener Sozialdemokratie, die nicht müde wird, zu sagen, dass diese Pandemie noch nicht vorbei ist. Dann frage ich mich, warum es hier keine weiteren Hilfen gibt, sondern ganz im Gegenteil "business as usual" gemacht wird. Was meine ich mit "business as usual"? - Man hat sich im Jahr 2007 gedacht: Na, wir wollen uns die Hände nicht schmutzig machen. Wir brauchen zwar immer einen gut gefüllten Stadtsäckel, aber wir wollen nicht in die Sitzungen gehen und da einfach Gebührenerhöhungen fordern, das ist doch unschick, da können wir noch mit irgendeiner goscherten Opposition diskutieren, nein, das machen wir automatisch. Seit damals gibt es dieses Valorisierungsgesetz, das insofern besonders bemerkenswert ist, weil ja der Rechnungshof, nicht die goscherte Opposition, festgestellt hat, dass gerade bei den Gebühren in Wien sehr oft ein Körberlgeld gemacht wird. Wenn man dann aufzeigt und fragt, muss das gerade jetzt sein, in Zeiten dieser Pandemie, in der die Menschen so davon betroffen sind und es vielen auch wirtschaftlich gar nicht gut geht, warum gehen wir nicht mit Entlastungen den Weg des Bundes, dann kommt als lapidare Antwort: Na, das sind ja eh nur Peanutsbeträge. Meine Damen und Herren, Peanuts! Allein die Valorisierung, die jetzt schlagend wird und mit 1. Jänner 2022 in Kraft tritt, hat ein Volumen von 50 Millionen EUR. Meine Damen und Herren, also für mich sehen Peanuts jedenfalls anders aus. Weil wir uns diese Belastungspolitik in dieser Stadt wirklich einmal genau ansehen wollten, haben wir uns mit Hilfe der Statistik Austria einmal angesehen, wie das mit den Peanuts in den letzten Jahren in dieser Stadt denn so ist. Hier sehen Sie die Wohnkosten einer Wiener Durchschnittsfamilie im Vergleich der 10er und 20er Jahre. Wir sind von der Annahme 2 Erwachsene mit 1 Kind, 75 m² Gemeindewohnung, durchschnittliche Kosten bei Energie, Wasser und Strom ausgegangen, und siehe da, die Peanuts, wie man den Menschen in dieser Stadt in die Tasche greift, werden plötzlich zu ziemlichen Brocken. Die GRÜNEN sollten übrigens gut aufpassen, es betrifft den Zeitraum 2010 bis 2020, sie waren da nicht nur dabei, sondern voll und ganz mittendrin bei dieser Belastungspolitik, meine Damen und Herren. Wenn man dann beispielsweise sieht, dass die Gemeindewohnung von 3.060 EUR auf 4.140 EUR angewachsen ist, wenn man sieht, dass beispielsweise die Fernwärme plötzlich nicht nur 440, sondern 632 EUR kostet, und, und, und, ich will sie jetzt nicht mit Zahlen langweilen, aber wenn man dann plötzlich sieht, dass in diesen 10 Jahren eine Inflationsrate von 19 Prozent war, aber plötzlich Mehrkosten in einem viel höheren Ausmaß da sind, weil natürlich auch an anderen Rädern gedreht wurde und nicht nur die Inflation im Zuge des Valorisierungsgesetzes gegriffen hat, dann wissen wir, wie die Wirtschaftspolitik in dieser Stadt aussieht, meine Damen und Herren. Da gibt es aber noch ganz viele Beispiele, nicht nur dieses Wohnbeispiel. Klubobmann Wölbitsch wird dann nach mir noch darauf eingehen, von der Hundesteuer übers Parken, diese extreme Verteuerung ist natürlich auch ideologisch getrieben, der Einzelfahrschein bei den Wiener Linien, selbst das Sterben ist in dieser Stadt unglaublich teuer, wenn man sich ansieht, wie die Preise für die Grabmiete am Zentralfriedhof in den letzten zehn Jahren hinaufgeschnalzen sind, meine Damen und Herren. Wenn man sich diese Zahlen schon einmal ansieht, gibt es natürlich noch einen zweiten Blick darauf, der ganz, ganz wichtig ist, wenn man sich die Gebührenpolitik der SPÖ in dieser Stadt ansieht. Es stellt sich die ganz schlichte, einfache Frage: Was bleibt den Menschen in dieser Stadt eigentlich im Börsel, und zwar unabhängig von Corona, wie sieht es damit aus? - Da hat uns die Statistik Austria dankenswerterweise sehr unterstützt, nämlich mit einer wunderbaren Auflistung, die nennt sich - ein bisschen spröde -: verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner nach Bundesland. Es geht also wirklich ganz einfach um die Frage: Was haben - nach Abzug aller Fixkosten - die Menschen in dieser Stadt zum Leben? Und da wurde ich wirklich überrascht, als ich gesehen habe, dass im Jahr 2010 Wien mit einem verfügbaren Einkommen von 20.900 EUR per annum noch auf Platz 3 hinter Vorarlberg und Niederösterreich lag, gleichauf mit Salzburg. Und 2009? Wo, glauben Sie, stehen wir 2009 - wir, diese Stadt, von der ich immer wieder von Seiten Michael Ludwig's und Peter Hanke's höre, dass wir so ein Ballungsraum und ein Wirtschaftsmotor sind - mit dem verfügbaren Einkommen? - Ich sage es Ihnen, meine Damen und Herren: Auf Platz 9 von bekanntlich 9 Bundesländern. Die reale Zahl des verfügbaren Einkommens hat sich in 10 Jahren gerade einmal um 7,7 Prozent von 20.900 EUR auf 22.500 EUR erhöht! Überraschend ist, dass beispielsweise das doch wirtschaftsschwache Burgenland in derselben Zeit 21,6 Prozent mehr an Kaufkraft hatte. Meine Damen und Herren, wenn man sich das ansieht, dann sind die Peanuts, von denen Sie so gerne sprechen, ganz schnell vergessen, denn da geht es ja ums Eingemachte, und wir müssen jetzt aufstehen und gegensteuern. Gerade von den NEOS, die sich ja auch immer eine gewisse Wirtschaftskompetenz sozusagen selbst zuschreiben, hätte ich mir nicht erwartet, dass sie diesen Weg der Belastungspolitik ganz locker und wunderbar mitgehen, denn nichts anderes ist es, wenn StR Hanke jetzt bekannt gibt, dass mit 1. Jänner die Gebühren wieder teurer werden. Meine Damen und Herren! Ich habe das immer wieder gesagt und ich sage es auch heute: Die SPÖ betrachtet es ganz offensichtlich als einen Akt der Gerechtigkeit, wenn sie den Menschen das Geld wegnimmt und nach ihrem sozialdemokratischen Gutdünken verteilt. Ich und meine Fraktion, wir erachten es als gerecht, wenn den Menschen das Geld in der Tasche bleibt und sie es nach ihren eigenen Vorstellungen ausgeben können! Der Bund und der Finanzminister zeigen, wie es geht - es war heute auch schon Thema -: Ja, es wird gerade auf Hochtouren an einer Steuerreform gearbeitet, an einer ökosozialen Steuerreform - aber auch da geht es darum, dass am Ende des Tages den Menschen, die täglich aufstehen und arbeiten gehen, mehr im Börsel bleibt als vorher, denn das brauchen wir jetzt, um die Wirtschaft wieder in Gang zu kriegen, meine Damen und Herren. Nicht die Bevölkerung soll wegen dieser Stadtregierung sparen müssen, sondern diese Stadtregierung soll sparen müssen, meine Damen und Herren! Das ist unsere Überzeugung, und als ersten Beitrag, damit es endlich in die richtige Richtung geht, bringe ich einen Beschlussantrag auf Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes ein. - Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Ich eröffne nun die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Besprechung des Dringlichen Antrages hat sich Herr Abg. Wölbitsch zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich darauf aufmerksam mache, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist. Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Etwas dünn besetzt sind wir bei unserem Dringlichen Antrag, wenn es um nichts Geringeres geht als um den Aufschwung und das Wirtschaftswachstum in unserer Stadt, aber uns ist klar, dass die einzige Partei, die dieses Thema in dieser Stadt glaubhaft vertreten kann, die neue Volkspartei ist. Insofern freue ich mich, Ihnen heute unser Thema oder unser Anliegen etwas näher präsentieren zu dürfen. Unser Herr Präsident und Finanzsprecher hat es schon gesagt: Wir haben diesen Dringlichen Antrag deshalb eingebracht, weil es auch um eine dringliche Materie geht, nämlich um den Aufschwung und um das Wachstum. Wir sind im Moment noch immer in einer hochsensiblen Phase, wir sind langsam am Herausgehen aus einer der größten Wirtschaftskrisen der Zweiten Republik, einer Krise, die mit viel Unterstützung vor allem auch des Staates gemeistert wurde und vor allem mit viel Unterstützung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das Ziel dabei war, einerseits Unternehmen zu unterstützen und auf der anderen Seite auch Arbeitsplätze zu retten. Und nur, weil ich gesehen habe, dass mein lieber, geschätzter Kollege Ornig auch schon wieder im Anschlag war, was solche Unterstützungsleistungen, und so weiter betrifft: Ich bin schon sehr gespannt und werde dir genau zuhören, wenn du nachher auch etwas dazu sagst, weil ich schon finde, dass der Bund, der in diesem Zusammenhang allein für Wien über 8 Milliarden EUR in die Hand genommen hat, Großartiges geleistet hat. Ich will nicht schon wieder den Vergleich mit der Stadt Wien und mit "Stolz auf Wien", und so weiter anstellen, aber ich glaube, da ist sehr viel passiert und ja, darauf kann man als Bundesregierung auch stolz sein. Was macht aber die rote Stadtregierung in Wien? - Sie beschließt oder, sagen wir so, sie lässt beschließen, dass ab 2022 die Wiener Haushalte mit 50 Millionen EUR mehr belastet werden. Jetzt weiß ich schon, danach wird es Versuche geben, irgendwie zu kalmieren und das kleinzureden oder auch unterschiedlich zu begründen. Ich habe jetzt einmal den Versuch unternommen, vielleicht einiges von dem, was ich auch schon gehört habe, zusammenzustellen - denn das Valorisierungsgesetz beschäftigt uns ja hier in diesem Haus schon etwas länger, jede Partei, es ist dann immer spannend, zu sehen, wer vorher in Opposition war und sich zu diesem Thema geäußert hat, wer dann in der Regierung ist und zu diesem Thema etwas tut oder nicht tut, aber es ist ein Thema, das uns schon sehr lange beschäftigt. Daher kenne ich ja schon den einen oder anderen Einwand dazu, und ich erlaube mir, auf das eine oder andere hier einzugehen. Ein Argument, das immer wieder kommt, ist: Na ja, dieses Teuerungsgesetz/Valorisierungsgesetz dient ja nur dazu, die Inflationsrate abzugelten. - Sehr geehrte Damen und Herren, die Inflation oder Teuerung lag von 2010 bis 2020 bei 19,8 Prozent. Wenn man sich anschaut, wie im gleichen Zeitraum die Gebühren gestiegen sind - Parken wurde um 83 Prozent verteuert, Fernwärme um 43 Prozent, der Einzelfahrschein um 33 Prozent, Wasser ab 2022 um plus 55,4 Prozent, Abwasser ab 2022 um 24,3 Prozent, Müll ab 2022 um 24,3 Prozent, die Hundeabgabe plus 65,1 Prozent, die Jahreskarte der Büchereien plus 66,6 Prozent, die Bäderjahreskarte plus 31,3 Prozent und die Friedhofsgebühren, auch das ist in Wien teuer, plus 46,3 Prozent -, so liegt das alles also weit über der Inflationsrate. Daher erzählen Sie bitte nicht den Bürgerinnen und Bürgern in dieser Stadt das Märchen, dass das Valorisierungsgesetz dazu dient, die Inflationsrate abzugelten. Das Gesetz hat nur einen einzigen Hintergrund, nämlich für Sie zusätzliche Einnahmen zu schaffen, sehr geehrte Damen und Herren! Denn man kann das natürlich auch widerlegen, und Kollege Juraczka hat es schon angesprochen: Natürlich wird damit nicht nur die Inflationsrate abgedeckt beziehungsweise werden nicht nur, wie Sie es auch manchmal begründen, Ausgaben abgedeckt, die in den jeweiligen Unternehmungen anfallen. Der Rechnungshof hat ja bereits 2010 nachgewiesen, dass in den meisten Bereichen Überschüsse erzielt werden. Das heißt, dass die Gebühren natürlich weder nur die Inflation abdecken noch sozusagen nur die möglichen zusätzlichen Ausgaben abdecken, sondern dass hier ein Körberlgeld erwirtschaftet wird und andere Bereiche in der Stadt damit querfinanziert werden. Was auch immer wieder kommt, ist das Argument: Na ja, okay, gut, Gebühren werden erhöht, aber es hat ja kaum einen Einfluss auf die Konjunktur. - Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich ist das - gerade in einer sensiblen Phase, wie wir sie jetzt haben, in der die Wirtschaft langsam anspringt, in der wir vielleicht in dem einen oder anderen Bereich Corona-bedingt noch Einschränkungen haben - relevant und wichtig. Und, lieber Kollege Ornig, ja, es ist gut, wenn sich bei den Schanigärten etwas tut und wenn hier auch die Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützt werden - deshalb sind wir ja auch dafür -, aber wenn ihr auf der anderen Seite die Konsumentinnen und Konsumenten in dieser Stadt weiterhin belastet, dann wird die Rechnung nicht aufgehen, sehr geehrte Damen und Herren! Was in der Auseinandersetzung in den letzten Wochen und Monaten - und auch gestern, glaube ich - auch gekommen ist, ist das Argument: Na ja, dies und das wird teurer, aber die Öffis sind nicht teurer geworden. - Dem kann ich aber nicht ganz trauen, und ich weigere mich auch, es zu glauben, denn wenn StR Hanke interviewt wird und gefragt wird: "Na ja, werden die Ticket-Preise bei den Öffis erhöht?" Dann sagt er: "Wir planen keine Erhöhung, aber auf Dauer kann man nicht ausschließen, dass sich Preise verändern." - So weit so gut. Der "Kurier" hat aber noch einmal nachgefragt und hat gesagt: "Na ja, wie lange gilt denn Ihre Preisgarantie?" Und Herr Hanke hat gesagt: "Zwölf Monate." Für den gelernten Wiener ist damit natürlich klar, was ab 1. September 2022 passieren wird: Es wir neue, höhere Tarife bei den Fahrscheinen geben. Und in der Zwischenzeit ist übrigens zum Beispiel auch das Jugend-Ticket teurer geworden: Statt 70 EUR müssen die Eltern nun am Beginn des Schuljahres 79 EUR dafür bezahlen. Das heißt, auch im Bereich der Öffis sind wir ziemlich sicher, dass wir noch mit der einen oder anderen Gebührenerhöhung zu rechnen haben. Auch ein spannendes Argument war in den letzten Tagen: Das Valorisierungsgesetz schützt die Haushalte. - Diese Argumentation stand ja auch wirklich so in der Aussendung: Private Haushalte werden durch diese regelmäßigen Anpassungen - in Klammern: des Teuerungsgesetzes - vor möglicherweise massiven Belastungen in unregelmäßigen Abständen geschützt. Was sagt denn das über die Logik und die Denke der SPÖ aus? - Es kommt euch ja gar nicht in den Sinn, darüber nachzudenken, dass man Gebühren einmal nicht erhöht oder dass man einmal fünf Jahre, oder so wie im Bund jetzt das elfte Jahr, keine Gebühren erhöht und danach natürlich nicht alles wieder aufholt und das noch einmal drauflegt, sondern dann vielleicht wirklich einmal nur um den Betrag erhöht, den die Inflation ausgemacht hat. Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Argument ist schlicht und einfach skurril, dass man will, dass jemand durch regelmäßige Zahlungen geschützt wird. Sorry, wenn ich das so sage, aber: Das kennen wir höchstens aus Italien, aber das hat in Wien nichts verloren, sehr geehrte Damen und Herren. Und der sechste Punkt - auch Kollege Juraczka hat das schon angesprochen -: Die Argumentation, es seien nur Peanuts. - Also in einer sensiblen Phase, wie wir sie derzeit haben, in der viele Menschen sich auch noch sehr viele Gedanken machen müssen oder immer wieder Gedanken machen müssen über ihr Haushaltsbudget, weil es unterschiedliche Belastungen auf Grund der Corona-Pandemie und vieles mehr gibt, sind 50 Millionen EUR natürlich ein großer und wichtiger Betrag. Ich finde es dann eigentlich fast überheblich, wenn man hier anfängt, über Peanuts zu reden, wohl wissend, dass das Leben in Wien, in dieser Stadt, allgemein nicht immer ein leistbares ist. Unsere Devise war und ist und bleibt, auf Bundesebene, aber auch in Wien, dass wir alles tun wollen, um Arbeitsplätze zu sichern und dass wir weiterhin auch dafür alles unternehmen werden. Im Bund passiert etwas - das können Sie sich vielleicht zu Herzen nehmen -: Es werden die Gebühren weiterhin nicht erhöht, das elfte Jahr in Folge, das heißt, seit 2011 - da war ja die SPÖ noch beteiligt. Also da gibt es vielleicht auch noch im Kopf die Logik, dass man Gebühren nicht unbedingt jedes Jahr immer wieder neu erhöhen muss. Diesem Weg werden wir auch weiterhin treu bleiben, auf Bundesebene und natürlich auch in Wien. Denn - und Kollege Juraczka hat es gezeigt -: Gerade beim Wohnen sorgt das, was Sie gerade machen, für eine Preisexplosion um 33 Prozent. Und jetzt weiß jeder gelernte Wiener, und die NEOS wissen es hoffentlich auch - in Klammern: noch -, dass wir in Wien natürlich kein Einnahmenproblem haben - so wie Sie es immer darstellen, wenn es darum geht, von wem alles Sie noch zusätzliche Ressourcen und Geld, und so weiter haben wollen -, sondern dass wir in Wien natürlich ein Ausgabenproblem haben. Wir haben es Ihnen ja heuer auch schon einmal vorgerechnet: Alleine das, was die SPÖ in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Bauprojekten, die schiefgegangen sind, mit Misswirtschaft, mit mangelndem Reformwillen, der immer wieder dazu geführt hat, dass Reformen erst gar nicht stattgefunden haben, an Steuergeld versenkt hat, hat mittlerweile eine Höhe von 5 Milliarden EUR erreicht. Das heißt, wir haben in Wien kein Einnahmenproblem, sondern wir haben ein Ausgabenproblem, weil die SPÖ mit dem Geld nicht wirtschaften kann. In die NEOS haben wir große Hoffnungen gesetzt, aber natürlich - so fair muss ich auch sein -: So dominant, wie die SPÖ mit euch umgeht, ist mir klar, dass ihr relativ wenig Spielraum habt, hier wirklich etwas nachhaltig zu ändern. Ein Beweis dafür ist für mich das Valorisierungsgesetz, das anscheinend jetzt auch so bleibt. Dieses ist natürlich auch vom Konstrukt her eigentlich ein Gesetz, das zutiefst antidemokratisch ist - Kollege Juraczka hat es schon gesagt. Dies zeigt auch die Art und Weise, wie Herr Finanzstadtrat Hanke damit umgegangen ist, denn normalerweise gibt es - sorry, wenn ich das so sage - für jedes Vogelhäuschen, das in Wien aufgestellt wird, irgendeine PK, nicht aber dann, wenn das Valorisierungsgesetz wieder in Kraft tritt. Da gibt es eine kurze, lapidare Presseaussendung, und der Herr Stadtrat stellt sich nicht einmal da hin, um Rede und Antwort zu stehen. Man redet sich aus und sagt, na ja, das ist ein Automatismus, das ist eben das Valorisierungsgesetz, und da kann man ohnedies nichts machen, wenn die Inflation steigt und gewisse Parameter erfüllt sind, dann kommt das halt einfach zur Anwendung. Aber so ist es ja de facto nicht. Das Valorisierungsgesetz ist von Menschen - in Klammern: von der SPÖ - geschaffen, das heißt, es wurde hier beschlossen und kann auch hier entsprechend wieder revidiert werden. Und, sehr geehrte Damen und Herren, das wollen wir uns vornehmen. Das Valorisierungsgesetz gehört aus unserer Sicht endlich abgeschafft! Es ist antidemokratisch und es ist nicht im Sinne der Wiener Bevölkerung, sehr geehrte Damen und Herren! Für uns ist klar: Der Weg aus der Krise führt nicht über neue Belastungen, sondern über Entlastung. Ich darf Ihnen vielleicht, wenn Sie es mir nicht glauben oder zumindest meinem Aufruf nicht folgen, wovon ich leider ausgehe, noch einen Nationalratsabgeordneten zitieren - selten, aber doch ein SPÖler, der etwas Gescheites gesagt hat -, nämlich Ihren Nationalratsabgeordneten Jörg Leichtfried, der vor Kurzem gemeint hat - in einer Zeitung, ich glaube, es war in "Österreich" -, so quasi in Richtung Bund, der das natürlich ohnedies erfüllt: "Gerade angesichts der Wirtschaftskrise dürfen Gebühren für die Bevölkerung nicht leichtfertig erhöht werden." - Also, wenn Sie mir nicht glauben oder mir nicht folgen, vielleicht kontaktieren Sie dann Ihren Abgeordneten im Nationalrat, der das zum Glück ähnlich sieht. Und weil ich jetzt weiß, dass nach mir noch der geschätzte Kollege Kaske sprechen wird - wie ich es zumindest auf der Rednerliste gesehen habe - und morgen eine Pressekonferenz mit ÖGB und Arbeiterkammer unter dem Motto "Steuern runter für Arbeitnehmer!" stattfindet - keine Angst, das wird auf Bundesebene passieren, dazu brauchen wir nicht die SPÖ, dazu brauchen wir auch nicht die NEOS -: Vielleicht kann man, wenn man es ehrlich meint, den Titel dieser Pressekonferenz auch noch erweitern, indem man hinzufügt: "Gebühren runter für die Wienerinnen und Wiener!" - Dann wären wir uns alle einig. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Krauss. Ich erteile es ihm. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich mutig von der ÖVP, dass man, wenn man einen Landesparteiobmann hat, der auch gleichzeitig Finanzminister ist und dem ja durchaus der Ruf vorauseilt, der wahrscheinlich schlechteste Finanzminister der Zweiten Republik gewesen zu sein, wenn man also in so einer Ausgangssituation ist, hier über Steuern und über Gebühren spricht. Wenn man sich anschaut, was Finanzminister Blümel im letzten Jahr für ein Missmanagement in der Corona-Politik, für ein Missmanagement bei den Corona-Hilfen an den Tag gelegt hat und für welche Rekordschulden- und Rekordabgabenpolitik auf Bundesebene er gesorgt hat, dann sind Sie, glaube ich, wirklich die Letzten, die hier die zugegebenermaßen großen Verfehlungen der rot-pinken Stadtregierung kritisieren können. Meine Damen und Herren! Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sind noch lange nicht vorbei, und trotzdem verfällt man hier auf Landesebene mit der rot-pinken Stadtkoalition in alte Muster - alte Muster, wie wir sie von Rot- Grün bereits gekannt haben, nämlich unter dem Motto: Bürger abzocken, wo es nur geht! Zahlreiche Wienerinnen und Wiener haben im letzten Jahr ihren Job verloren. Wir haben in Wien eine Rekordarbeitslosigkeit. Viele Unternehmer mussten Kredite, Mieten oder Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen. Oftmals konnten sie sie noch immer nicht ganz zurückzahlen. Oftmals gibt es niedrigere Einnahmen und trotzdem muss man diese Kredite bedienen. Und trotzdem gibt es seitens der Stadt Wien für all diese Menschen, für alle Steuerzahler, für alle Wienerinnen und Wiener keine Entlastungen und keine Politik, wie sie sich die Menschen eigentlich verdienen würden. Und trotzdem gibt es auch seitens der NEOS das, was sie in Oppositionszeiten immer versprochen haben, nämlich eine Änderung des Valorisierungsgesetzes, einen Stopp der automatischen Gebührenerhöhungen, mit ihnen nicht. Trotzdem drehen Sie dieses Jahr an der Gebührenschraube, und das ist politisch verantwortungslos. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kanal-, Wasser- und Müllgebühren erhöhen Sie auch in diesem Jahr um 5,2 Prozent. Dieses geschmacklose Vorgehen von Ihnen ist ja nichts Neues, denn es war ja in Wahrheit auch nichts anderes von Ihnen zu erwarten. Im letzten Jahr und gestern haben wir ausführlich über den Wiener Wohnbau diskutiert, wo es auch viele Möglichkeiten gegeben hätte, die Wienerinnen und Wiener zu entlasten. Aber nein, um 23 Prozent kassiert die Stadt Wien heute mehr als noch vor 10 Jahren von Mieterinnen und Mietern in Wiener Gemeindebauten, und bei den Genossenschaften sind es 29 Prozent mehr. Das sind erschreckende Zahlen, für die Sie verantwortlich sind. Meine Damen und Herren! Die Stadt Wien bereichert sich auch auf vielen anderen Ebenen auf Kosten der Bürger. Sehen wir uns allein die Parkgebühren an und blicken wir da 10 Jahre zurück: Vor genau 10 Jahren hat ein Parkschein für eine Stunde 1,20 EUR gekostet, heute sind es bereits 2,20 EUR. Das ist eine Gebührenerhöhung von über 83 Prozent, mit der Sie jene Leute zur Kasse bitten, die ohnehin schon extrem belastet sind, nämlich die Autofahrerinnen und Autofahrer. Da sollten Sie einmal an Entlastungen denken, anstatt dauernd die Gebührenschraube weiter anzuziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem Beschluss des Wiener Valorisierungsgesetzes werden diverse Gebühren der Stadt Wien, darunter jene für Wasser, Kanal und Müll, nicht anhand der tatsächlichen Kosten berechnet, sondern nach einem gesetzlich festgelegten Wert erhöht. Diese Praxis hat der Stadt Wien - wir haben an dieser Stelle bereits oft darüber gesprochen - mehrere Hundert Millionen Euro an Mehreinnahmen verschafft, die Sie allerdings nicht so, wie es eigentlich vorgesehen wäre, in die Verbesserung der Wasser-, Kanal- oder Müllinfrastruktur fließen lassen, sondern Sie lassen es in Ihr marodes und sehr, sehr hinterfragenswürdiges Zentralbudget fließen, um dieses mit diesem Körberlgeld aufzubessern. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Besonders tragisch fast ist ja die Rolle der NEOS in der heutigen Debatte, und ich bin gespannt, wie sie das argumentieren werden, denn ich habe mir ein bisschen angeschaut, was sie noch im Mai 2020 - also vor gar nicht allzu langer Zeit, vor weniger als eineinhalb Jahren - zum Wiener Valorisierungsgesetz gesagt haben. Damals haben sie, Frau Klubobfrau Emmerling zum Beispiel, gesagt: "Gerade diese Gebühren treffen sozial Schwache unverhältnismäßig hoch, weil sie im Gegensatz zu Steuern nicht vom Einkommen abhängig sind." - Damals wollten Sie das Valorisierungsgesetz abschaffen und nicht nur einmal, so wie im letzten Jahr, kurz aussetzen. Und Herr VBgm Wiederkehr war überzeugt davon: "Die Senkung der Gebühren für Müll, Kanal und Wasser um 15 Prozent ist unbedingt notwendig. Damit könnte man die Wiener Haushalte um 112 Millionen EUR entlasten." - Es ist von einer Senkung keine Rede, von 15 Prozent schon gar nicht, es ist nicht einmal von einem Stopp die Rede, nein, Sie erhöhen weiter um über 5 Prozent und sind damit in Wahrheit 20 Prozent über dem von Ihnen angestrebten Wert. Also wie man sich da noch politisch in den Spiegel schauen kann, ist mir wirklich ein Rätsel. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann nur als Resümee ziehen: Von der SPÖ war nichts anderes zu erwarten. Sie dreht seit Jahrzehnten an der Gebührenschraube in Wien. Sie hat mit den GRÜNEN einen willfährigen Partner gehabt, dem diese ganzen Finanzsachen, so hat man irgendwo das Gefühl gehabt, ziemlich egal waren, der sich nicht wirklich damit beschäftigt hat, außer wenn es darum gegangen ist, vielleicht Projekte für Herrn Chorherr gegenzurechnen oder Autofahrer zu schikanieren. Aber dass die NEOS da jetzt auch so mitmachen, das enttäuscht mich doch ein bisschen, und ich muss sagen: Irgendwo in der Koalition sollten sie einmal anfangen, sich durchzusetzen, denn bei Transparenz gibt's nichts Neues, bei der U-Kommission haben sie sich in keinster Weise durchgesetzt, bei all den anderen Themen, wo sie versprochen haben, in dieser Stadt für frischen Wind zu sorgen, gibt es nirgends eine pinke Handschrift und jetzt auch beim Valorisierungsgesetz nicht, da sie ja - davon kann man ausgehen - alle unsere Anträge ablehnen werden. Präsident Ernst Woller: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ornig. Ich erteile es ihm. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja eine Batzenstimmung hier im Raum, muss ich sagen. Die Diskussion ist am Höhepunkt angelangt, die Emotionen gehen hoch. Ich bin froh, dass noch ein paar Kollegen da sind. Ich freue mich vor allem sehr, dass wir dieses Thema diskutieren können, und fange mit einem Geständnis an, das aber kein Geheimnis ist - das Spiel, das Herr Krauss gerade gespielt hat, ist kein neues -: Man fordert in einer Oppositionsrolle Dinge und man setzt sich dann vielleicht als Juniorpartner nicht durch - das kommt vor, das ist, glaube ich, außer der ÖVP, zu der ich dann natürlich noch sehr intensiv sprechen werde, jedem hier schon passiert, und sehr oft hat das gravierende Auswirkungen, und das sind wesentlich schlimmere, wie ich finde, als die beim Valorisierungsgesetz. Ich möchte, bevor ich mit meiner eigentlichen Rede anfange, jetzt aber noch ganz kurz auf zwei Dinge eingehen. Das erste: Es gibt ein bisschen einen Widerspruch. Herr Juraczka hat bei diesen Gebührenerhöhungen immer von wirtschaftspolitischen Maßnahmen gesprochen und hat behauptet, dass wir nichts Wirtschaftspolitisches tun. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Erst heute Vormittag haben wir einen Beschluss betreffend die Schanigärten gefasst, und das ist nicht das Einzige. Sie wissen, dass wir über die gesamte Pandemiezeit bei allen Gebrauchsabgaben bei Stundungen und auch bei Nichtzahlungsabkommen extrem entgegenkommend gewesen sind, und wir sind das auch heute noch. Das heißt, jene Unternehmer, die Gebrauchsabgaben zahlen müssen, aber klar vorweisen können, dass sie im Rahmen der Pandemie weniger Geschäft machen, haben diese Abgaben auch nicht zahlen müssen. Das vergessen Sie immer, wenn Sie so salopp dahinsagen, nein, Wirtschaftshilfen sind von der Stadt überhaupt keine erfolgt, da passiert gar nichts. Anders ist es natürlich bei den Themen Müll, Abwasser und Wasser, und darauf möchte ich jetzt eingehen. Das ist nämlich das, was jeden Wiener und jede Wienerin betrifft. Und ja, wir diskutieren da natürlich über - wir haben es eh schon gesagt - 2,45 EUR pro Familie pro Monat in Wien, wenn man von einer 3-köpfigen Familie ausgeht, und wir diskutieren über 1,07 EUR pro Monat an Erhöhungen bei einem Single-Haushalt. Das ist natürlich ein Wahnsinn für Sie - das verstehe ich - in den Relationen, wie Sie denken. Ich glaube jedoch, dass es tragbar ist, denn was wir im Gegenzug als Stadt bieten, ist: Ich habe selten in der Zeitung gelesen, dass irgendwo ein Haushalt ohne Wasser ist, ich habe selten in der Zeitung gelesen, dass wir in Wien ein Müllchaos haben, weil wir in der Daseinsvorsorge - und darauf sind wir, glaube ich, immer alle stolz - in der Stadt sehr, sehr gute Arbeit leisten, und die kostet Geld, und das wird investiert. Im Gegensatz dazu stellen Sie sich aber hier heraus und sagen, seit elf Jahren hat die Bundesregierung keine Gebühren erhöht! - Na ja, wofür denn? Alle Gebühren, die der Bund nicht erhöht hat, das sind quasi die guten alten Stempelmarken, das sind die Gebühren für Passanträge und so. Da steckt ja keine Leistung dahinter, und natürlich steigen da auch keine Kosten, und natürlich werden da auch keine Investitionen getätigt. Bitte hören Sie daher auf, da Äpfel mit Birnen zu vergleichen! Weil ich gerade bei der ÖVP bin, werde ich gerade warm. Wir haben leider Gottes am 26. September einen Zweijahrestag einer Veranstaltung, die sich eigentlich ganz Österreich angeschaut hat, und wenn ich Ihnen das (eine Tafel, auf der ein grünes Hakerl abgebildet ist, in die Höhe haltend) zeige, dann klingelt vielleicht etwas: Es war die Elefantenrunde 2019. Dort wurde die Frage gestellt: Werden Sie die kalte Progression in Österreich abschaffen? Und alle Fraktionen hielten diese Tafel hoch. Das ist, wie gesagt, zwei Jahre her. Seit zwei Jahren nehmen Sie sich von allen Österreicherinnen und Österreichern Einnahmen in Milliardenhöhe über ein wirklich antidemokratisches Modell, ohne mit der Wimper zu zucken, und stellen sich hier heraus und sagen: Die Valorisierung ist antidemokratisch! - Ich bin nicht für die Valorisierung, ich sage es noch einmal, aber das aus Ihrem Munde ist dermaßen heuchlerisch, das kann ich einfach nicht begreifen. Zudem habe ich ein bisschen recherchiert - nicht allzu lange, ich habe gar nicht so lange gebraucht - zu Ihrer Aussage, Valorisierung sei antidemokratisch. Schauen wir nach Oberösterreich: Valorisieren Sie da etwas? (Zwischenruf.) Ja? - Dort wird meiner Meinung nach die Mindestgebühr für das Abwasser valorisiert. Also so antidemokratisch kann es nicht sein. Schauen wir nach Niederösterreich: Dort werden die Lebensmittelkontrollgebühren valorisiert. Schauen wir nach Tirol: Dort werden die Krankenanstaltengebühren valorisiert. Schauen wir in die Steiermark: Dort werden die Fleischuntersuchungsgebühren - ich weiß, in Wien hört sich das komisch an, aber im ländlichen Raum ist das ein Riesenthema - valorisiert. Sie erhöhen in der Steiermark die Gebühren für die Öffis - die haben Sie heute auch angesprochen. Sie erhöhen in der Stadt Salzburg - darüber haben wir gestern diskutiert - die Gebühren für die Freibäder. Also jeder hier im Raum kann sagen: Diskutieren wir über Valorisierung! Aber Sie sicher nicht! Ich möchte auch noch kurz zur kalten Progression zurückkommen - weil Sie dann auch gesagt haben, alles Lippenbekenntnisse, und, wir werden ja bald, wir werden ja bald! -: Wissen Sie, wie lange wir in den 30 Jahren, die Sie den Finanzminister stellen, die kalte Progression schon diskutieren? (Zwischenruf.) Ja, richtig! Und ich möchte Sie dazu ein bisschen zitieren, für den Fall, dass Sie mir das jetzt nicht abnehmen. 2013: "Die kalte Progression ist ungerecht, und nach jetzigem Plan könnte es 2016 soweit sein.", sagte der wahlkämpfende damalige Vizekanzler und ÖVP-Chef Michael Spindelegger am 23.8.2013. 2016: "Meine Wunschvorstellung wäre, dass die kalte Progression ab 2018 abgeschafft ist. Man muss das wie bei der Steuerreform machen: klare Ziele, klare Terminvorgaben - dann wird geliefert." - Das hörten wir von Bundesminister Schelling am 22.6.2016. Und 2019 Ihr heiliger Sebastian Kurz: Im letzten Nationalratswahlkampf haben sich sowohl Sebastian Kurz als auch Werner Kogler für die Abschaffung der kalten Progression ausgesprochen. Im Regierungsprogramm übrig geblieben ist lediglich folgende Aussage: "Prüfung einer adäquaten Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre unter Berücksichtigung der Verteilungseffekte." Die Umsetzung des Wahlversprechens ist seitdem aber auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Das heißt, wie gesagt, als Juniorpartner ist es nicht immer einfach. Bei der kalten Progression hat sich die FPÖ schon die Nase abgerannt, die haben übrigens auch noch - wenn wir über Lohnnebenkosten reden - die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft versprochen. Die GRÜNEN werden jetzt auch nichts weiterbringen. Die Einzige, die in dieser Frage immer in der Verantwortung ist und skrupellos in die Taschen aller Österreicherinnen und Österreicher greift, indem sie bei den Lohnnebenkosten einfach unverschämt zugreift, ist die ÖVP. Das heißt, diese Dringliche hier heute aus Ihrem Munde ist, es tut mir sehr, sehr leid, bei aller Würde dieses Hauses, eine Farce. - Danke sehr. Präsident Ernst Woller: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Margulies. Ich erteile es ihm. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir geht es ein bisschen wie meinem Vorredner. Bei diesem wichtigen Thema sind von allen Fraktionen nicht alle Menschen anwesend. Ich habe mir ja schon fast überlegt, mich jetzt kurz streichen zu lassen und mich als Letzter zu reihen, denn dann stimmen wir ja danach ab und dann werden hoffentlich alle wieder im Saal sein. Ich habe mir dann aber gedacht, man muss mit diesem Theater nicht beginnen. Nichtsdestoweniger ist es wahrscheinlich zu kurz gegriffen, wenn die Frage der Gebühren alleine betrachtet wird, und deshalb ein ganz kurzer Überblick über Staatsfinanzierung, die Finanzierung öffentlicher Haushalte und die Frage, wie die Einnahmequellen aussehen. Ich bleibe bewusst bei Wien: Wie sehen denn die zentralen Einnahmequellen Wiens aus? - Im Großen und Ganzen sind das die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, es sind die Einnahmen aus eigenen Steuern, die aber durch Bundesgesetze zu 90 Prozent determiniert sind, es sind die Einnahmen aus Gebühren, es sind ein bisschen Einnahmen aus Leistungen und es sind die Einnahmen aus Darlehensaufnahmen. - Das ist es im Großen und Ganzen, zusammengefasst. Alles andere sind Durchlaufposten. Jetzt kann Wien eigentlich nur an den Gebühren ein bisschen drehen, und selbst wenn sich alle Gebühren schlagartig verdoppeln würden, wäre das in Wien ein Betrag, der nicht einmal annähernd mehr als 400 Millionen EUR ausmachen würde. Jetzt nehme ich diesen Betrag von 400 Millionen EUR, nur, um einen kleinen Hinweis darauf zu machen, was die ÖVP in den vergangenen Wochen und Monaten für Anträge gestellt hat und welche Kosten diese verursachen würden. Mein Kollege Stadler und meine Kollegin Malle haben in der Sonderlandtagssitzung darauf hingewiesen, dass wir gerade im Bereich der Lehrer und Lehrerinnen massiven Aufholbedarf hätten, dass wir Schulen haben, die verlieren, und dass das für eine Bildungsstadt Wien einfach nicht okay ist. Die Lehrer- und Lehrerinnendienstposten - darüber haben wir heute in der Früh schon geredet - werden im Großen und Ganzen durch den Finanzausgleich festgelegt, durch den Dienstpostenplan. Man könnte als Stadt Wien zusätzliche Mittel dazugeben. Nur: Um welche Größenordnungen geht es da? Im Antrag der ÖVP vom letzten Mal sagt sie, man will die durchschnittliche Anzahl von Kindern pro Lehrer von 22 auf 18 senken. Jetzt würde mich interessieren, ob die ÖVP sich einmal durchgerechnet hat, was das kosten würde. Ich sage es Ihnen grob - plus/minus 10 Prozent -: 300 Millionen EUR jährlich zusätzliche Personalkosten, rund 100 Millionen EUR jährlich Infrastrukturkosten, also 400 Millionen EUR jährlich an zusätzlichen Kosten. Es ist dies eine Ihrer Ideen, die sinnvoll ist - das sage ich jetzt bewusst dazu -, aber: Wo nehmen wir die 400 Millionen EUR her? - Dazu ist kein einziger Punkt gekommen. Sie nennen 5 Milliarden EUR über einen dubiosen Zeitraum von nicht nachvoll... (Zwischenruf.) - na ja: 10 Jahre, 5 Milliarden - und reden über Dinge, die angeblich nicht gemacht wurden. Sie kommen nicht mit einem Beispiel, Sie sagen nicht, wir könnten in diesem Jahr oder im nächsten Jahr, wenn wir diese oder jene Leistungen nicht machen oder irgendetwas anderes tun, Geld einsparen. - Das tun Sie nicht. Sie werfen einfach Zahlen in den Raum. Deshalb komme ich zurück zu den öffentlichen Leistungen. Denn selbstverständlich ist klar, dass die Beschäftigten der Stadt Wien, und eigentlich nicht nur die, sondern auch all jene, die für die Stadt Wien arbeiten, so wie auch alle anderen Beschäftigten jedes Jahr ein Plus auf ihrem Lohnzettel stehen haben sollten - und das kostet Geld, das wissen Sie. Es ist auch klar - das sagen Sie auf Bundesebene, das sagen wir auf Bundesebene, das sagt die SPÖ auf Bundesebene und da gibt es überhaupt keinen Gegensatz zwischen uns allen -, dass wir überzeugt davon sind, dass wir mehr Menschen brauchen, die im Pflegebereich arbeiten, und dies selbstverständlich mit Gehältern, die anständig sind, von denen man leben kann. Wir brauchen ebenso mehr Menschen, die im Bildungsbereich arbeiten, die im Kindergartenbereich arbeiten. Also wir finden ausreichend Plätze, wo wir glauben, die öffentliche Hand braucht finanzielle Mittel, um ihre Aufgaben zu bewältigen. Und jetzt kommen wir zurück zu Wien, und es hängt nicht einmal davon ab, wie hoch die Einnahmen sind, wir wissen jedenfalls die Ausgaben der Stadt. Und in manchen Bereichen kann man es bewusst sagen, auch wenn man es wirklich komplett unterschiedlich betrachtet, je nachdem, woher man sich politisch nähert: Die Ausgaben für den Müll kann man im Budget nachlesen, und ich habe von der ÖVP ebenso wie von den GRÜNEN, wie von der Sozialdemokratie, wie von den Freiheitlichen und wie von den NEOS noch nicht gehört, wo im Bereich Abfallentsorgung große finanzielle Mittel verschwendet werden. (Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) - Moment, Kollege Wölbitsch, wir reden gerade davon, dass die Einnahmen der Stadt nur in sehr, sehr geringem Ausmaß wirklich seitens der Stadt selbst bestimmt werden können. Und wir wissen, dass in Zeiten der Pandemie nicht nur der Bund unendlich viel Geld ausgegeben hat, sondern dass auch Wien im Jahr 2020 ein Corona- bedingtes Defizit von knapp 1 Milliarde EUR gemacht hat - 2021 wird es in einer ähnlichen Größenordnung sein -, und wir hoffen alle miteinander auf gesamtstaatlicher Ebene, dass es wieder besser wird. Aber die Aufgaben der öffentlichen Hand sind doch in den letzten Jahren nicht kleiner, sondern größer geworden. Es ist daher populistisch, sich hinzustellen und dann zu sagen: Alle sollen mehr verdienen, sollen mehr Geld haben, ihnen soll mehr zur Verfügung stehen, nur der öffentlichen Hand immer weniger. - Das ist die Quadratur des Kreises, das ist volkswirtschaftlich absoluter Unsinn, was Sie reden, aber Sie machen es, weil Sie ganz bewusst populistisch agieren wollen. Und dann vergleichen Sie nicht einmal! Kollege Wölbitsch, Sie reden über Wien. Sie regieren doch in Graz gemeinsam mit den Freiheitlichen - nicht Sie als Person, aber Kollege Nagl regiert mit dem Kollegen Eustacchio. Wissen Sie, wie hoch dort die Müllgebühren sind? - Ich sage es Ihnen: Die Müllgebühren in Wien: für 52 Mal die Entleerung von 120 l 244 EUR im Jahr - das wird jetzt knapp teurer. Wissen Sie, was es in Graz kostet, in der zweitgrößten Stadt Österreichs, regiert von FPÖ und ÖVP? - Das Doppelte, 470 EUR im Jahr! - Also wenn man so argumentiert wie Sie, dann frage ich Sie: Wer nimmt denn wem das Geld weg? (Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Nein, jetzt habe ich bewusst nur den Müll genommen, wir können weiter vergleichen: Wo gibt es denn den Gratiskindergarten? In Wien oder in Graz? Wo gibt es die 365-EUR-Jahreskarte? In Wien oder in Graz? Wo ist das Wasser billiger? Nein, ich mache es einfach. Kollege Wölbitsch, ich mache es einfach: Wo ist Graz billiger als Wien? Wo? (Zwischenruf.) - Entschuldigung, ich habe es akustisch nicht verstanden. Ist wurscht. Ich hoffe, dass man, wenn wir uns alle wieder im Gemeinderatssitzungssaal befinden, die Zwischenrufe besser hört. - In der ersten Reihe geht es noch. Nichtsdestoweniger, es stellt sich heraus, dass wahrscheinlich auch die Stadt Graz das Geld benötigt. Niemand hebt doch Gebühren ein, um seine, ihre BürgerInnen zu schröpfen - das ist doch Unsinn -, sondern wir alle versuchen, bestmöglich unsere öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Und dazu braucht es Geld - oder wir würden uns noch mehr verschulden. Das wollen Sie auch nicht, und trotzdem kommen Sie ständig mit Vorschlägen, die entweder die Stadt Wien hunderte Millionen Euro kosten oder aber hunderte Millionen Euro an Einnahmen kosten. Und ich will nicht, dass die öffentliche Hand zerschlagen wird! Die öffentliche Hand war verantwortlich dafür, dass wir halbwegs gut durch diese Pandemie gekommen sind! Ich würde mich so freuen, wenn Sie irgendwann einmal akzeptieren würden, dass man, wenn die öffentliche Hand sinnvoll agiert, tatsächlich gemeinsam Krisen bewältigen kann. Dazu braucht es aber, dass wir finanziell halbwegs gut aufgestellt sind. Ich diskutiere gerne mit Ihnen über unterschiedlichste Fehlleistungen, darüber, was man wo besser machen kann und was nicht, aber diese Akzeptanz wäre ganz wesentlich. Denn: Es haben uns jetzt nicht die Privaten aus der Krise geführt, das wissen Sie so gut wie wir alle hier. Und jetzt könnte ich es mir ja leicht machen, ich sitze nicht mehr in der Koalition, aber mir ist die öffentliche Hand ein Anliegen und ich wehre mich dagegen, dass Sie und die Freiheitliche Partei versuchen, den finanziellen Rückhalt der öffentlichen Körperschaften permanent zu zerstören. Sie reden immer nur von Belastungen und von Steuersenkung und wollen nicht sehen, was öffentliche Körperschaften für wichtige Aufgaben in diesem Land erfüllen. Und jetzt ein letzter Vergleich, weil von Ihnen ja auch das Beispiel Wohnen angeführt wird. Sie haben, glaube ich, gesagt, von 3.060 EUR auf knapp 4.000 EUR sind in den Gemeindewohnungen die Wohnkosten - die Mietkosten - in 10 Jahren gestiegen, wenn ich es richtig verstanden habe. Wissen Sie, wie das im privaten Bereich ist? Wissen Sie, wie viel Geld - durchschnittliche Größenordnung, so wie hier - da private Vermieter auf Kosten der Mieter mehr abgeschöpft haben? - Nicht 3.060 EUR im Jahr hat es vorher gekostet, sondern schon der Beginn war um knappe 2.000 EUR höher, das waren 4.800 EUR, und diese sind gestiegen auf mehr als 9.000 EUR! Also wer bietet die günstigeren Wohnungen an? - Die öffentliche Hand, wo auch immer sie agiert, und die Gemeinnützigen, die Sie auch in Wirklichkeit enteignen wollten! Es ist wichtig, dass es gemeinnützige Wohnungen gibt, denn die bleiben günstig über Jahrzehnte! Und all das wollen Sie zerstören, immer gemeinsam mit den Freiheitlichen! Sie wollen die öffentliche Hand ruinieren, denn Sie sind Vertreter derjenigen, die es sich leisten können. Wenn ich in Ihrer Position bin, ist es mir vollkommen wurscht, was eine Wohnung kostet - das glaube ich sofort -, auch, was das Wasser kostet. Sie und Ihre Klientel wollen an den Armen in dieser Stadt und in diesem Land verdienen - mit der Steuergesetzgebung, mit dem Wohnungseigentum und allem Möglichen! Da gibt es im Zweifelsfall ein bissel Almosen, ein bissel caritative Tätigkeiten, aber wenn es darum geht, dass man gesellschaftlich irgendetwas verändert, dann sind Ihnen die Menschen in diesem Land, die nichts haben, so wurscht! Und es bringt mich manchmal zur Verzweiflung - ich sage es ganz ehrlich -, wie vor allem in den Bundesländern - in Wien ist es eh nicht so - so viele Menschen, die arm sind, trotzdem ÖVP wählen können. Ich verstehe es nicht! Sie machen eine gute Medienpolitik, Sie verkaufen sich nicht schlecht, aber Ihnen sind doch die armen Menschen so was von wurscht. Und das dokumentieren Sie mit solchen Anträgen, denn diese richten sich gegen eine öffentliche Hand, deren Aufgabe es ist, jenen Menschen, denen es in diesem Land weniger gut geht als Ihnen, unter die Arme zu greifen und sie zu unterstützen. Und deshalb lehne ich Ihren Antrag zutiefst ab. - Ich danke sehr. Präsident Ernst Woller: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Abg. Kaske. Bitte. Abg. Prof. Rudolf Kaske (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es mir relativ einfach machen und sagen: Es ist alles gesagt, vor allen Dingen von Kollegen Ornig und von Kollegen Margulies, aber nicht von mir. Aber danke für die tiefgehende Diskussion, danke auch für die Einbegleitung von den Kollegen Mag. Juraczka und Dr. Wölbitsch. Die ÖVP hat ja schon im Vorfeld der heutigen Debatte über das Valorisierungsgesetz in den letzten Tagen versucht, das Thema reißerisch in den Medien zu inszenieren. Sie sprechen von Gebührenlawine statt effizientem Wirtschaften und Sparen. Meine geschätzten Damen und Herren, diese Scheinheiligkeit der ÖVP ist nicht zu überbieten! Sie reden von Wirtschaften und Sparen. Ihr Bundeskanzler und Parteiobmann und Ihr Finanzminister haben doch erst vor einiger Zeit die Losung ausgegeben: "Koste es, was es wolle!" Und Sie reden dann vom Sparen. Das finde ich schon ein bisschen eigenartig. Sie können ja leicht generös sein, es ist ja nicht Ihr Geld, sondern es ist das Geld der Bürgerinnen und Bürger. Meine Damen und Herren! Rudi Edlinger - Gott hab' ihn selig - hat schon recht gehabt, als er seinerzeit gemeint hatte - ich zitiere: "Bevor ich das Geld der Österreicher der ÖVP übertrage, lasse ich meinen Hund auf die Wurst aufpassen!" - Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, damit Sie jetzt nicht unnötig hyperventilieren, versuche ich, wieder auf die sachliche Ebene zu kommen. Wir Sozialdemokraten sind grundsätzlich für Effizienz, aber gegen Sparen am falschen Platz. Was wir brauchen, sind moderne, funktionierende Stadtunternehmungen, die durch Gebührenabgaben in die Zukunft investieren können. Dazu braucht es natürlich Einnahmen, die kalkulierbar sind. Wohin falsches Sparen beziehungsweise Hinausschieben von Investitionen führt, haben uns ja schon Legionen von konservativen Regierungen beziehungsweise Parteien in verschiedenen europäischen Ländern vorgeführt. Diesen Irrweg wollen wir in Wien nicht gehen. Denn: Die zeitgerechte Finanzierbarkeit dieser qualitativ hochwertigen kommunalen Infrastruktur soll auch durch die Valorisierung beziehungsweise inflationsbedingte Anpassung dieser Gebühren gewährleistet und gesichert werden. Nach dem hierbei geltenden und auch unionsrechtlich verankerten Verursacherprinzip sollen die Verursacher beziehungsweise die Nutzerinnen und Nutzer jedenfalls die Kosten der Gemeindeeinrichtungen tragen. Andernfalls - das wurde ja heute schon angesprochen - müssten Fehlbeträge aus dem allgemeinen Budget, mit den damit verbundenen rechtlichen Problemstellungen, abgedeckt werden. Eine Kostentragung durch allgemeine Haushaltsmittel widerspricht dem Verursacherprinzip und ist auch nicht sachlich rechtfertigbar. Um eine zeitgerechte Kostendeckung sicherzustellen und damit die hohe Qualität der Infrastruktur nachhaltig zu sichern und auszubauen, wurde mit dem Valorisierungsgesetz 2007 eine an den Verbraucherpreisindex gekoppelte Wertanpassung der betroffenen kommunalen Abgaben ermöglicht. Auf Grund eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses zur Ausschöpfung dieser landesgesetzlichen Wertsicherungsermächtigung hat der Magistrat die Gebühr zu erhöhen oder zu verringern, wenn sich der Verbraucherpreisindex seit der letzten Änderung der Gebühren zum Stichtag 30. Juni eines Jahres um mindestens 3 Prozent erhöht beziehungsweise vermindert hat, wobei die Valorisierung mit Beginn des nachfolgenden 1. Jänners in Kraft tritt. Eine dahin gehende Prüfung wird alljährlich im August und September vorgenommen, sobald die endgültigen Verbraucherpreisindexwerte der Statistik Austria vorliegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Schwellenwert wurde im Jahr 2021 überschritten, weshalb mit Beginn des Jahres 2022 eine Wertanpassung vorzunehmen ist. Durch diese Wertsicherung wird eine unregelmäßige und im Zeitabstand vergleichsweise beträchtliche Abgabenerhöhung vermieden. Diese maßvollen Anpassungen nach dem Valorisierungsgesetz orientieren sich an der Wirtschaftsentwicklung, wodurch sich eine bessere Vorhersehbarkeit, Kalkulierbarkeit und Nachvollziehbarkeit für die Abgabenpflichtigen ergibt. Zu beachten ist, dass eine Valorisierung der Gebühren eine Wertanpassung darstellt, der eine ebensolche Kostensteigerung für die qualitativ hochwertigen Leistungen der Stadt Wien gegenübersteht. Wenn eine Gebührenanpassung auf Grund der Überschreitung des Schwellenwertes erforderlich ist, steigen korrespondierend auch die gegenüberstehenden Kosten. Um hier dem Verursacherprinzip gerecht zu werden, ist die Vornahme einer Valorisierung aus den oben angeführten Gründen sinnvoll und soll grundsätzlich als System beibehalten werden. Bei einer Verminderung des Verbraucherpreisindex wäre ebenso eine entsprechende Verminderung der Gebühren vorzunehmen. Meine Damen und Herren! Das in Wien etablierte System der Valorisierung wurde auch vom Verfassungsgerichtshof anerkannt. Ziel ist es jedenfalls, der Bevölkerung qualitativ hochwertige Leistungen der Daseinsvorsorge zu angemessenen und erschwinglichen Preisen anzubieten und gewährleisten zu können, dass die Stadt Wien alles daransetzt, die bestehende hohe Qualität der öffentlichen Dienstleistung für alle Nutzerinnen und Nutzer zu bewahren und stetig auszubauen, wobei sie selbstverständlich ebenso bemüht ist, Einsparungspotenziale ausfindig zu machen und umzusetzen. Eine Aufhebung der Valorisierung - eines durchaus üblichen Instruments der zeitgerechten Kostensicherung und dem Äquivalenzprinzip entsprechenden zeitnahen Kostendeckung - würde dieses Ziel gefährden. Meine Damen und Herren! Ich halte daher eine Gebührenanpassung für völlig normal. Zum Abschluss möchte ich eigentlich der ÖVP noch etwas zum Nachdenken mitgeben: Wo ist denn Ihre Entrüstung, wenn das Schnitzel teurer wird oder Professionisten, sprich, Wirtschaftsunternehmen, ihre Preise anpassen? Daher, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Kehren Sie in dieser wichtigen Diskussion zur Sachlichkeit zurück! - Vielen herzlichen Dank. Präsident Ernst Woller: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau StRin Jungnickel. Bitte. StRin Mag. Isabelle Jungnickel: Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Pecunia non olet - keine Angst, ich werde nicht in lateinischer Sprache fortfahren, damit das Niveau hier gehoben wird -, Geld stinkt nicht. Diesen Ausspruch kennt wohl jeder. Er stammt von Kaiser Vespasian, der ein ganz umtriebiger Typ war und ganz gute Ideen hatte. Er hatte nämlich ein Problem: Er hatte eine leere Stadtkasse. So etwas ist zuwider. Er hatte eine gute Idee: Er führte einfach die Latrinensteuer, die Steuer auf öffentliche Toilettenanlagen ein. Er war grundsätzlich recht erfindungsreich, denn die Stadtkasse war sehr leer, und es kamen wahnsinnig viele Ideen, wie man diese füllen kann: neue Steuern, höhere Steuern und die Wiedereinführung von bereits erlassenen Steuern. - Aber keine Angst, das war damals. Das Römische Reich ist untergegangen. Wiedereinführung von Steuern, Steuererhöhung und neue Steuern - also ich meine, Herr StR Hanke müsste eigentlich ein Fan von Kaiser Vespasian sein, denn das ist in meinen Augen ein ursozialdemokratisches Gedankengut. Aber lassen wir die Antike, gehen wir weiter ins Jahr 2007, ein wichtiges Jahr. 2007 hatten wir in Wien eine SPÖ- Alleinregierung, das heißt - das habe ich mir gedacht -: Ha, ich kann machen, was ich will, ich kann umsetzen, was ich will! Oder: Ich kann im besten Glauben, nach bestem Wissen und Gewissen das Beste für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt umsetzen! - Also ganz egal, Fakt ist, wie immer man es bezeichnet: 2007 wurde das Wiener Valorisierungsgesetz von der Wiener SPÖ im Alleingang beschlossen. Alle Oppositionsparteien waren damals dagegen. Und keine Angst, es gab im Vorfeld darüber heftige Diskussionen, dass automatische Gebührenerhöhungen unsozial und ein budgetpolitischer Unfug sind - da hört jemand nicht zu - und dass das Valorisierungsgesetz eine beispiellose und unsoziale Abzockerei ist. - Originalzitat von - und ich freue mich, dass er nicht nur damals, 2007, im Saal war, sondern es auch heute ist - Kollegen Margulies! Und, es tut mir sehr leid, ich werde heute noch etwas sagen, das Ihnen zum Schluss auf die Nerven gehen wird, nämlich: Sie haben recht. Ich möchte, weil es jetzt hier doch relativ hitzige Diskussionen gab und man sich sehr aufgeregt hat - dieses Gefühl hatte ich zumindest - ein paar wichtige Argumente gegen das Valorisierungsgesetz vorbringen. Zum Beispiel gab es hier in diesem Raum einmal das Argument: "Durch das Valorisierungsgesetz kommt es zu einer vollkommenen Entkoppelung der Gebühren von den realen Kosten." Und weiter: "Jetzt entzieht man sich einer politischen Diskussion und sagt: Weil der Verbraucherpreis steigt, steigen auch die Gebühren, ganz egal, ob die Überschüsse der Gemeinde Wien dadurch noch größer werden." Herr Margulies, großartig, Sie haben recht! - Wo sind Sie? Sie haben den Saal verlassen. - Herr Margulies, Sie haben recht, denn valorisieren bedeutet in Wien abkassieren. - Okay, tut mir leid, ich habe Sie nicht gesehen. - Ich wiederhole daher: Herr Margulies, Sie haben recht, denn valorisieren bedeutet in Wien abkassieren. Aber es gibt ja noch weitere Argumente. Auch ein Argument: "Sie erhöhen irgendwo die Einnahmen und zahlen damit andere Dienstleistungen." - Herr Klubobmann Ellensohn, ich danke Ihnen für dieses wirklich gute Argument, das Sie 2007 hier vorgebracht haben. Herr Ellensohn, Sie haben recht, denn valorisieren bedeutet in Wien abkassieren. Kollege Margulies, 2007 durften Sie nochmals ans Podium: "Was aber tut die Sozialdemokratie, um sich vor dieser politischen Auseinandersetzung zu drücken? Sie dreht an der Inflationsspirale: Genau dann, wenn das Leben prinzipiell teuer wird, dann sollen auch die Gebühren teurer werden, ganz egal, ob die Kosten im Bereich der Gemeinde Wien steigen." - Das könnte man vielleicht auch auf heute umsetzen. Und weiters: "Es ist doch kein Selbstzweck der Gemeinde Wien, Geld zu kassieren, sondern es geht darum, möglichst günstig Dienstleistungen für alle Wiener und Wienerinnen bereitzustellen." - Großartig! Ein echtes Argument! Großartig! Herr Margulies, Sie haben recht, denn valorisieren bedeutet in Wien abkassieren. Dann kommt das Jahr 2009. Die GRÜNEN haben den Antrag auf Aufhebung des Valorisierungsgesetzes gestellt. Herr Margulies! Keine Gebührenerhöhung bis 2015 - ein wirklich gutes Statement! Danke! Danke vielmals! Es war - ich möchte jetzt noch einmal darauf hinweisen - 2009. Mein Kollege hat es ja schon gemacht, er hat dargestellt, wie sich die Gebühren in Wien 2010 bis 2015 erhöht haben. Ich bezeichne das als Rot-Grün I, da sind die Gebühren rapide gestiegen. Das Statement aus dem Jahr 2009 war also vielleicht ein Treppenwitz. Wenn ich mir die Unterlagen und auch das Gedankengut angeschaut habe, was das Valorisierungsgesetz bedeutet, dann ist mir aufgefallen, es gibt dann plötzlich von den GRÜNEN nicht mehr so viele Argumente dagegen, sondern ab 2010 waren es mehr Rechtfertigungen: "Trotz der Erhöhung ist Wien nach wie vor billig. Es gibt keine Stadt über 10.000 Einwohner in Österreich, die günstigere Gebühren hat." Ganz ehrlich, ich hätte davon ja nicht angefangen, aber Herr Margulies hat damit angefangen, über die volkswirtschaftlichen Kenntnisse der Mitglieder dieses Hauses zu sprechen. Entschuldigen Sie, die Kostenstruktur für Infrastruktur in einer Kleinstadt, in einer Großstadt, in einer Millionenstadt zu vergleichen, ist hanebüchen. Außerdem, ganz ehrlich: Was hat die Familie Meier in Favoriten davon, deren Wohnkosten steigen, wenn die Familie Müller in Lochau noch höhere Gebühren zahlt? Wer Lochau nicht kennt, Lochau hat einen grünen Bürgermeister. Jetzt gebe ich noch ein Argument, das mir auch sehr am Herzen liegt, und deswegen möchte ich es auch hier vorbringen, denn ich finde es wirklich witzig: "Jetzt zeigen sich die Folgen des von der Wiener SPÖ im Alleingang beschlossenen Valorisierungsgesetzes in voller Härte. Obwohl die WienerInnen mit den Folgen der Finanzkrise schwer zu kämpfen haben, dreht Häupl an der Gebührenschraube und erhöht den finanziellen Druck auf die Menschen." - Das war ihre ehemalige Vizebürgermeisterin, ich weiß nicht, ob Sie noch Kontakt zu ihr haben. Falls Sie noch Kontakt zu ihr haben, viele Grüße. Frau Vassilakou hat recht, denn valorisieren bedeutet in Wien abkassieren. Nun, wir sind jetzt im Jahr 2015. Hurra, die NEOS sind da! Wie ich ja zu verstehen gegeben habe, ist es um die GRÜNEN ein bisschen leiser geworden. Man kommt eher in den Rechtfertigungsmodus, aber wir haben die NEOS, die ganz, ganz mutig, kräftig gegen das Valorisierungsgesetz auftreten: "Die Abzocke durch Gebührenerhöhungen geht munter weiter. Die Stadtregierung hat ihr Budget nicht unter Kontrolle und kassiert bei den WienerInnen ab." - Damals Gemeinderätin, heute Klubobfrau Emmerling. Vielen Dank für dieses wirklich ganz scharfe, sehr, sehr gute Argument. Frau Emmerling, Sie haben recht, denn valorisieren bedeutet in Wien abkassieren. Auch - jetzt nicht mehr in diesen Räumen vertreten - Ihre Vorgängerin Meinl-Reisinger hat eine ganz klare Meinung zum Valorisierungsgesetz gehabt: "Dieses Geld wird völlig intransparent - ich wiederhole: intransparent - zum Stopfen irgendwelcher Budgetlöcher verwendet." Und weiter: "Wir fordern, dass das Budget der Stadt endlich abgabenseitig angegangen wird. Einnahmen gäbe es auch ohne Erhöhung mehr als genug." - Weil sie nicht hier ist, viele Grüße an Frau Meinl-Reisinger. Frau Meinl-Reisinger hat recht, denn valorisieren bedeutet in Wien abkassieren. Die nächste Gebührenerhöhung steht 2018 im Raum. Frau GRin Emmerling, Sie melden sich wieder zu Wort, heute bei diesem Thema ja leider nicht, aber damals sehr kräftig. Das finde ich sehr gut: "Die Stadt erhebt deutlich höhere Gebühren für Müll und Wasser, als für den Betrieb und die Erhaltung der Anlagen notwendig wäre." Welch klare und wahre Worte! Frau Emmerling, Sie haben recht, denn valorisieren heißt in Wien abkassieren. Danke für dieses gute Statement! Und eines ist mir dann auch aufgefallen: In der letzten Legislaturperiode haben Sie neun Anträge für mehr Transparenz und Kostenwahrheit bei den Gebühren eingebracht - neun Stück: Eine größtmögliche Transparenz bei der Bemessung von Gebühren und Tarifen ist zuvorderst im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. - Also schöner kann man es ja fast nicht sagen. Ich frage mich nur: Wo ist jetzt diese Transparenz? Ich habe heute schon von Ihnen und von Ihrem Kollegen Wiederkehr ein paar Sachen gehört, ich muss sagen, das war für mich seicht, seichter, NEOS. Ich kann die großen Umsetzungen von den Dingen, die Sie versprochen haben, nicht nachvollziehen. Im Juni letzten Jahres gab es ja noch einmal ein Statement von VBgm Wiederkehr dazu, was ich sehr schätze, immer in einer sehr freundlichen, wohlwollenden Sprache: "In so einer Zeit ist es auch wichtig, die Wienerinnen und Wiener ernsthaft zu entlasten, Gebühren herunterzusetzen, die in Wien ohnehin zu hoch sind." - Herr Wiederkehr, es ist so schade, dass Sie nicht hier sind. Ich würde Ihnen so wahnsinnig gerne recht geben. Herr Wiederkehr hat recht, denn valorisieren bedeutet in Wien abkassieren. Sie müssten es jetzt eigentlich schon kennen. Dann ein klares Statement am 6. Oktober 2020 von VBgm Wiederkehr - damals natürlich noch nicht Vizebürgermeister: "Koalitionsbedingungen fünf Stück, und eine ganz klare davon: niedrigere Gebühren." Nun, jetzt stehen wir hier, das Valorisierungsgesetz ist weiterhin in Kraft, die Gebühren steigen, und die Haushalte und die Wirtschaftstreibenden werden massiv weiter belastet. Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, das ist keine politische Haltung, das ist eine politische Selbstaufgabe, eine schwache Nummer. Ich muss sagen, ein bisschen emotional ging es ja vorhin schon auch her, ich habe mich auch ein bisschen geärgert: Wenn Kollege Ornig hier ein bisschen auf die Opferrolle als Juniorpartner macht, dann ärgert mich das. Opferrolle und Juniorpartner - damit tue ich mir als Frau sowieso schwer, aber in der Sache politisch ganz besonders, denn wir machen jetzt wieder einer Zeitreise. Es tut mir leid, ich muss Sie ein bisschen damit belasten. Wir wechseln ins Jahr 1998. Am 3. November1998 verkündet die ÖVP gemeinsam mit der SPÖ einen Gebührenstopp bei Wasser, Abwasser und Müll bis zum Ende der Legislaturperiode. Sehr geehrte Damen und Herren, auch als kleiner Juniorpartner kann man also das, was man im Wahlkampf verspricht, weil es einem ganz, ganz wichtig ist, auch nachher in der Koalition umsetzen, wenn es einem wichtig genug ist und man sich nicht verkaufen lässt. Und wie sehr wir als ÖVP damals recht hatten - und ich sage Ihnen, wir haben auch heute noch recht mit unserer Haltung -, bestätigt das Statement von Altbürgermeister Häupl, man wolle die Bemühungen um eine Senkung der Wohnkosten nicht durch eine Erhöhung der Betriebskosten auf Grund höherer Abgaben konterkarieren. Und weiter: Die Abgabenpolitik spiele auch bei den Klein- und Mittelbetrieben, die den Hauptfaktor bei der Beschäftigung darstellen, eine wesentliche Rolle. - Altbürgermeister Häupl, vielen Dank, das kann man wirklich eins zu eins in die heutige Zeit übertragen. Sehr geehrte Kollegen von der SPÖ! Sie sind nicht mehr so viele. Mein Kollege hat es ja schon gesagt, auch Ihr Genosse Leichtfried hat eine ganz klare Meinung zu den Gebühren. Weil ich mir nicht sicher bin, ob Sie zugehört haben, wiederhole ich das ganz einfach: Gerade angesichts der Wirtschaftskrise dürfen Gebühren für die Bevölkerung nicht leichtfertig erhöht werden. - Ich sage Ihnen, Herr Leichtfried hat recht, denn valorisieren bedeutet in Wien abkassieren. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie mir glauben, und ich weiß, es ist Ihnen schon mühsam, mir zuzuhören, aber vielleicht glauben Sie Ihrem Genossen Leichtfried. Das würde mich wahnsinnig freuen. Nun abschließend, Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, der GRÜNEN und der NEOS: Wie ich Ihnen jetzt gerade dargestellt habe, haben Sie in diesem Haus und in der Öffentlichkeit in den ganzen letzten Jahren sehr oft Stellung gegen die Erhöhung der Gebühren und gegen den Automatismus des Valorisierungsgesetzes bezogen. Und heute verteidigen Sie wortreich etwas, was nicht zu verteidigen ist. Die Wienerinnen und Wiener haben sich Besseres verdient, und wir von der ÖVP geben die Hoffnung nicht auf. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Weninger, und ich erteile es ihr. Abg. Katharina Weninger, BA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrte Frau Jungnickel! Zuerst einmal möchte ich mich gleich bei Ihnen bedanken, weil mir der Einstiegssatz wieder einmal die Möglichkeit gegeben hat, meine Matura-Lateinkenntnisse ein bisschen aufzufrischen. Weil Sie aber auch den Kaiser Vespasian angeführt haben und sehr richtig gesagt haben, dass er Steuern eingehoben hat, haben Sie aber leider vergessen, auch dazuzusagen, dass er diese Steuern nicht für sich behalten hat, sondern auch investiert hat. Er hat zum Beispiel das Kolosseum gebaut, und das Kolosseum ist ein Bauwerk, von dem Rom bis heute profitiert. Es war also doch sehr nachhaltig, was er mit diesem Steuergeld angestellt hat. Jetzt aber zurück zum Thema, das uns bei dem Dringlichen Antrag beschäftigt. Mir als Kind der 90er Jahre ist jetzt in der Diskussion immer wieder eines in den Kopf gekommen, und zwar ein Filmtitel: "Und täglich grüßt das Murmeltier". Ich habe mich natürlich im Zuge der Vorbereitung auf diese Rede heute auch mit den Presseaussendungen der letzten Jahre der diversen Parteien zu dem Thema auseinandergesetzt. Es ist klar, ich bin jetzt erst die erste Periode im Landtag und darf diesen Ergüssen erst das erste Mal live zuhören, früher immer nur via Livestream. Es ist mir auch gar nicht verwunderlich, dass die ÖVP auch dieses Jahr wieder die Valorisierung zum Anlass nimmt, eine Pressekonferenz dazu zu geben, aber nicht nur eine Pressekonferenz, sondern, wie wir jetzt hier sehen, auch einen Dringlichen Antrag. Das ist echt nicht überraschend. Ich verstehe Sie, das ist super praktisch. Man braucht einfach immer nur die PK-Unterlagen vom letzten Jahr zu nehmen, und dann streicht man vielleicht ein, zwei Worte oder schreibt ein bisschen um, schreibt statt Lawine Tsunami oder umgekehrt. Dann habe ich auch bemerkt, dass Sie doch immer wieder andere Mandatarinnen und Mandatare zu Wort kommen lassen. Das finde ich auch sehr, sehr nett von Ihnen, denn es ist ja fad, wenn immer dieselben Personen jedes Jahr das Gleiche erzählen müssen. Das Problem bei der Geschichte ist nur, andere Wörter und andere Leute machen das, was Sie erzählen, weder besser noch richtiger. Wenn es nach Ihnen von der ÖVP gehen würde, dürfte die Stadt ja für nichts Geld verlangen, für keine Dienstleistung, die sie erbringt. Aber wäre das gescheit? - Ich meine, man kann schon überlegen, ob sich jede Wienerin und jeder Wiener ihre eigenen Mülldeponien irgendwo hinstellen. Die würden dann super gut neben die private Wasseraufbereitungsanlage passen. Ich glaube nicht, dass das das Ziel ist, das wir verfolgen. Es ist also nicht gescheit. Sie haben ja auch in Ihren Redebeiträgen heute sehr deutlich unter Beweis gestellt, dass Ihnen die öffentliche Daseinsvorsorge anscheinend ein Dorn im Auge ist, und das unterscheidet Sie grundlegend von uns. Wir sind nämlich der Meinung, dass die Allgemeinheit gewisse grundlegende Versorgungsleistungen zur Verfügung stellen sollte. Darunter fallen Straßen, die Gesundheitsversorgung - momentan besonders wichtig -, aber natürlich auch Dinge wie Wasser, Abwasser und Müllabfuhr. Und genau diese Dienstleistungen sind es, wofür die Wienerinnen und Wiener ihre Abgaben entrichten, leistbar und gerecht verteilt, denn nur so funktioniert eine solidarische Gesellschaft, die die Lebensqualität für alle Wienerinnen und Wiener im Fokus hat. Weil Kollege Kaske zuvor auch angeführt hat, dass man bei Ihnen nie einen Aufschrei hört, wenn irgendwo das Schnitzel oder der Friseurbesuch teurer wird, möchte ich Ihnen dazu auch eine kleine Geschichte erzählen. Ich war damals neun Jahre alt - um auch bei diesen filmischen Beispielen zu bleiben -: Damals ist ins Kino gerade Pocahontas gekommen. Ich weiß nicht, ob Sie den Film kennen, bis heute einer meiner Lieblingsfilme, super leiwand. Ich war daheim, habe herumgepenzt und habe gesagt: "Papa, Papa, ich möchte ihn unbedingt sehen, das ist so super, die Farben und das Spiel des Windes." Ja, der Papa hat sich dann irgendwann erweichen lassen und ist mit mir in so einen riesigen Kinokomplex gefahren. Wir stehen vor der Kassa, der Papa schaut auf die Tafel und sagt: "Was? 80 Schilling? Als ich in deinem Alter war, hat das doch 10 Schilling gekostet." Der wollte echt umdrehen und wieder gehen. Gott sei Dank habe ich ihn davon abbringen können, das hat mich wirklich sehr froh gemacht. Aber so ist das halt. Ich weiß, der Vergleich hinkt ein bisschen, weil ich ehrlicherweise nicht immer weiß, ob heutzutage irgendwelche Blockbuster-Filme am Samstag am Abend wirklich 14 EUR wert sind. Für die Kollegen von der FPÖ: 14 EUR sind 190 Schilling. Was ich allerdings sicher weiß, ist, dass die Gebühren für die Bereitstellung unserer Wiener Daseinsvorsorge viel mehr wert sind, als die Stadt von der Allgemeinheit dafür einhebt. Vor allem geht es ja auch immer darum, die Kosten auch der Qualität der Leistung gegenüberzustellen. Während die vorher erwähnten 14 EUR für den 27. Teil irgendeiner Filmreihe vielleicht nicht unbedingt mit der Qualität des gezeigten Filmes übereinstimmen, ist es bei den Leistungen, die dem Valorisierungsgesetz unterliegen, sicher so. Kollege Margulies hat vorhin schon ein sehr treffendes Beispiel gebracht, und zwar die Müllgebühr in Graz. Noch einmal zur Erinnerung: In Wien kostet das Abholen von 120 l Müll nach der Anpassung, die jetzt kommt, 4,95 EUR, in Graz kostet die Entsorgung derselben Menge 9,07 EUR. Die sind uns also weit über eine Dekade an Valorisierungen voraus. Eines hat Kollege Margulies dabei aber unterschlagen, und zwar wird in Graz im Gegensatz zu uns nicht durchschnittlich 2 Mal pro Woche der Mist abgeholt, sondern 2-wöchentlich, alle 14 Tage. Ich möchte mir das wirklich nicht vorstellen. Diese Dinge betrachtend, halte ich es für eine - wie es Kollege Juraczka in seiner Presseaussendung geschrieben hat - Feigheit vor den Bürgerinnen und Bürgern, durchschnittlich 2,45 EUR mehr für die Leistungen der Stadt zu verteufeln, anstatt sich wirklich dafür einzusetzen, dass es der Wiener Bevölkerung besser geht und endlich zum Beispiel bei den eigenen Parteikollegen in der Bundesregierung anzuklopfen und zu verlangen, dass Wien mehr aus dem Finanzausgleich erhält. Denn es sollte endlich wirklich abgegolten werden, was unsere Stadt leistet, nämlich nicht nur für die vielen Wienerinnen und Wiener, sondern auch für diejenigen aus den anderen Bundesländern, die natürlich auch diese Leistungen beziehen. Denn nein, es sind überraschend nicht nur Wienerinnen und Wiener, die zum Beispiel auf unseren Straßen fahren. Weil Sie auch zuvor Ihren Dringlichen Antrag damit begründet haben, das Valorisierungsgesetz wegen der Corona-Pandemie und vor allem der wirtschaftlichen Folgen abschaffen zu wollen: An Ihrer Stelle würde ich wirklich ein bisschen in mich gehen. Ich bezweifele nämlich schwer, dass es die Anpassung der Gebühren in Wien ist, die den Wiener Unternehmerinnen und Unternehmern das Leben so schwer macht. Ich glaube auch nicht, dass es das ist, warum Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer teilweise momentan vor dem Ruin stehen. Ich denke, das liegt viel eher daran, dass es unzureichende und vor allem unübersichtliche Corona-Hilfen und Corona-Regelungen der Bundesregierung gibt, die diese Leute verzweifeln lassen. Noch immer gibt es Selbstständige, die auf das Geld warten, das Sie ihnen versprochen haben. Und ganz ehrlich, es ist wirklich dreist, hier zu versuchen, diese Verantwortung abschieben zu wollen. Trotz der zahlreichen Bemühungen von einigen Kollegen und mir heute bei dieser Diskussion nehme ich natürlich trotzdem nicht an, dass es nicht auch bei der nächsten Valorisierung wieder eine Pressekonferenz der ÖVP dazu geben wird. Ich habe mir aber gedacht, um das vielleicht nicht nur für uns, sondern auch für Sie ein bisschen abwechslungsreicher zu gestalten, gebe ich Ihnen für die nächste Pressekonferenz ein paar alternative Titel mit auf den Weg. Wie wäre es zum Beispiel mit einer PK zu: Versorgungssicherheit und nachhaltige Entwicklung statt Profitstreben. Oder: Daseinsvorsorge, der Grundstock unserer Lebensqualität. Oder, mein persönlicher Favorit: Ob Parken, Wasser oder Müll, die ÖVP nur sparen will. Doch die SPÖ dagegen, steht für leistbar gutes Leben. Vielleicht war ja das ein oder andere dabei. Ich bin auf jeden Fall auf Ihre nächste Pressekonferenz zu diesem Thema gespannt und danke für die Aufmerksamkeit. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Sittler, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer via Livestream! Es freut mich, dass wieder ein paar mehr Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen hier sind. Ich starte mit einem Zitat: "Die Inflation ist ein massiver Treiber der sozialen Ungleichheit in Österreich. Die Lebenserhaltungskosten von Mieterinnen und Mietern in Österreich bei steigenden Inflationsraten müssen stabil gehalten werden. Der Teufelskreis von Inflationssteigerung und der daraus folgenden automatischen Mietpreiserhöhung muss durchbrochen werden." Sie können mir sicher sagen, von wem dieses Zitat stammt. Ich sehe betretende Gesichter auf Seiten der SPÖ, ich helfe ein bisschen nach: Es stammt von der SPÖ-Wohnbausprecherin im Parlament, Ruth Becher, die ja dafür bekannt ist, als vehemente Kämpferin für geringere Mieten aufzutreten. Diese Presseaussendung ist brandaktuell, nämlich vom 17. September, also sechs Tage her. Vielleicht können Sie sich daran auch ein Beispiel nehmen. Warum habe ich aber nichts von einer Forderung von Frau Becher gelesen, dass die Valorisierung der Gebühren in Wien ausgesetzt oder abgeschafft werden soll? Wo war da der Einsatz für geringere Wohnkosten in dieser Stadt? Und genau das ist die Politik der SPÖ, die an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten ist. Genau hier verwende ich die gleiche Wortwahl wie Kollege Kaske, aus unserer Sicht ist das auch scheinheilig. Im Gegensatz zu Kollegen Florianschütz, der gestern in seiner Wortwahl bei einem Literaturzitat beleidigend geworden ist, möchte ich heute auch Literatur zitieren: "Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher." Das Zitat stammt aus "Farm der Tiere", der bekannten und dystopischen Fabel von George Orwell. Jetzt sind wir keine Tiere, sondern Menschen, aber es scheint schon, dass manchmal hier manche gleicher sein wollen und sich die Argumente zum eigenen Vorteil zurechtlegen. Warum fordert die SPÖ immer, die Wohnungskosten zu senken, und macht in Wien dann genau das Gegenteil? Lassen Sie mich die Betriebskosten - es ist teilweise schon analysiert worden - in Wien analysieren, mit Zahlen, die unverdächtig sind, von der Mietervereinigung Wien. Im Betriebskostenspiegel 2011, der die Zahlen des Jahres 2009 analysiert, werden durchschnittliche Betriebskosten in Wien von 1,64 EUR pro Monat pro Quadratmeter ausgewiesen, und 10 Jahre später, also im Jahr 2019, betragen die durchschnittlichen Betriebskosten in Wien pro Monat und Quadratmeter 2,21 EUR. Das ist eine Steigerung von 35 Prozent in 10 Jahren. Es ist heute schon gesagt worden, im Vergleich dazu ist die Inflation im gleichen Zeitraum aber nur um 20 Prozent gestiegen. Ich kann Ihnen sagen, warum das so ist: Weil die SPÖ in Wien ungeniert die Gebühren erhöht. Da treten wir von der Volkspartei entschieden dagegen auf und fordern wieder einmal die Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes. Was Frau Becher im Bund meint, sind aber nie die Betriebskosten, sondern die Wohnungen, die dem Richtwert unterliegen. Kommen wir also zur sozialen Gerechtigkeit der SPÖ. Um die Lage in Österreich einmal klar darzustellen, im Jahr 2016 waren in Österreich knapp 50 Prozent im Eigentum und knapp 40 Prozent Hauptmietwohnungen, davon waren 43 Prozent private Mietwohnungen. Das sind, wenn man es jetzt runterrechnet, knapp mehr als 18 Prozent aller Wohnungen. Wenn man das noch ein bisschen weiterspinnt, dann kann man sagen, diese privaten Wohnungen unterliegen nur noch zu 6,5 Prozent dem Reglement des Richtwertes. Das sind dann nicht mehr so viele. Genau dazu hat die SPÖ vehement das Pandemiefolgenlinderungsgesetz gefordert. Es ist von der türkis-grünen Regierung auch umgesetzt worden, wir haben das auch gewollt. Genau betroffen sind dann 251.000 Wohnungen in ganz Österreich. Was ist das Pandemielinderungsgesetz? - Es werden die aktuellen Richtwerte eingefroren, und die Steigerung, die Valorisierung ist ausgesetzt worden. Und wen betrifft im Gegenteil dazu die Erhöhung der Gebühren von Wasser, Abwasser und Müll über die Erhöhung der Betriebskosten? - Es betrifft alle Haushalte in Wien und auch die Unternehmen, die auf Grund des Verbrauchs natürlich noch mehr betroffen sind, aber alle Haushalte in Wien sind davon betroffen. Und da reden wir von 941.000 Wohnungen, die von dieser Erhöhung der Wohn- und Lebenskosten betroffen sind. Wenn Kollege Margulies sich herstellt und sagt, na ja, die Erhöhungen sind notwendig, dann darf ich schon auch ein bisschen zurückgehen und eine Presseausendung der GRÜNEN vom 15. Dezember 2008 zitieren, in der Frau Vassilakou gesagt hat: "Die SPÖ begeht Sozialverrat!" - Das ist Ihre Partei, die das gesagt hat, aber anscheinend ist es bei den GRÜNEN so, dass die, die nicht mehr hier sind, wie Frau Vassilakou, wie Herr Chorherr, ganz schnell vergessen sind. Warum soll nur der Bund den Teufelskreis Inflationssteigerung und Mietpreiserhöhung durchbrechen, wie das die SPÖ-Abgeordnete Becher im Bund fordert? Bei der steigenden Inflation muss sich die rote Stadt Wien nicht darum kümmern? Das sehen wir schon so, und ich wiederhole mich: Der Bund hat das mit dem Pandemiefolgenlinderungsgesetz getan, die SPÖ tut das nicht. Wir von der neuen Volkspartei fordern daher die Wiener Stadtregierung eindringlich auf, auf die Erhöhung der Gebühren zu verzichten und das Leben der Wienerinnen und Wiener wieder leistbar zu machen. Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abg. Kriz-Zwittkovits, und ich erteile es ihr. Abg. Margarete Kriz-Zwittkovits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und via Livestream! Ich darf nun als vermeintlich letzte Rednerin zu diesem Thema schon ein bisschen auch auf das reflektieren, was wir heute gehört haben. Ich habe viele Argumente gehört, die unmittelbar überhaupt nicht auf das heutige Thema zutreffen, denn es geht um das Valorisierungsgesetz und die automatisierte Anhebung von Gebühren. Wir haben als Volkspartei, als neue Volkspartei Wien, absolut nicht die Qualität der Versorgung in Wien oder die Notwendigkeit in Frage gestellt. Noch weniger haben wir von Corona-Maßnahmen gesprochen. Auch das wurde heute erwähnt, und ich habe die Zahl auch vorbereitet: Es waren 8,18 Milliarden EUR, die seitens des Bundes für die Wiener Haushalte und Wiener Betriebe zur Verfügung gestellt wurden. Und wenn hier also Redner einzelner Fraktionen meinen, es ist ja gar nichts geschehen, so muss ich sagen, das ist eine Falschinformation. Ich habe vor einigen Monaten zu diesem Thema sehr ausführlich gesprochen, und die Zahlen sind nach damaligem Stand auch sehr gut nachlesbar. Wie gesagt, es geht uns nicht um die Kritik der Qualität und um die Notwendigkeit. Das stellen wir hier einmal außer Streit. Es geht uns um einen Punkt, nämlich um eine automatische Anhebung, die auch seitens des Rechnungshofes vor allem in zwei wesentlichen Punkten kritisiert wurde. Der eine Punkt ist eben, wenn Überschüsse erzielt werden, dass diese offensichtlich nicht in zweckgebundene Rücklagen geführt werden. Und der zweite Punkt ist, dass keine schlüssige Kostenkalkulation vorliegt. Nun, als Unternehmerin über mehr als drei Jahrzehnte ist mir die Kostenkalkulation ein sehr wichtiger Punkt. Und wenn hier vom teureren Schnitzel und vom teureren Friseurbesuch gesprochen wird, so muss ich Ihnen sagen: Was Sie hier mit dieser automatischen Valorisierung beschließen, wird sich logischerweise in all diesen Leistungen und bei diesen Produkten niederschlagen müssen. Denn eine Kalkulation besteht aus diversen Positionen. Das ist ein Einkaufspreis einer Ware, das sind Kosten, die im Sinne der Dienstleistung des Personals erbracht werden, sonstige Kosten, Transportkosten, aber auch Infrastrukturkosten. Am Ende des Tages kommt dann eine Kalkulation heraus, sodass auch der Unternehmer seine Sozialversicherung zahlen kann und seine Pension einzahlen kann. Und wenn Sie einzelne Faktoren verändern, ist es nur logisch, wenn am Ende des Tages ein anderer, in dem Fall höherer Preis herauskommt, und ich werde Ihnen das hier auch gleich noch einmal vorrechnen. Wenn wir jetzt also davon ausgehen, dass diese 5,2 Prozent in der Anhebung zum Tragen kommen, handelt es sich - und das haben wir heute auch schon ein paar Mal gehört - um 50 Millionen EUR. Herausgerechnet trifft das die Wiener Wirtschaft zu rund einem Drittel, was hier nach verschiedenen Kriterien beurteilt wurde. Es handelt sich um 16,5 Millionen EUR Belastung. Wir haben uns jetzt eineinhalb Jahre lang bemüht, die Betriebe zu entlasten, und Sie kommen mit der Keule und schaffen hier noch einmal diese 16,5 Millionen EUR Aufwand, die in irgendeiner Form verarbeitet werden müssen. Und die werden sich leider Gottes nicht in Luft auflösen. Diese Mehrkosten - ich darf Ihnen ein paar Beispiele bringen - werden sich in den Branchen unterschiedlich bemerkbar machen. Diese Gebührenerhöhung trifft im Speziellen - und da wird mein Kollege Grießler auch keine Freude haben - die Hotellerie/Gastronomie, denn hier ist der Wasserverbrauch sehr hoch. Auch da wird sich das also massiv niederschlagen. Auch produzierende Gewerbe, Bäckereien, Fleischhauereien haben einen sehr hohen Wasserverbrauch, und es wird nicht so sein können, dass sich das nicht am Ende des Tages im Preis niederschlägt. Was wir sehen, ist, dass wir hier eine Spirale auslösen, dass wir wieder Preise erhöhen, und dann steigt die Inflation. Mit dieser Automatisierung werden also im Grunde genommen Ursache und Wirkung verschoben, denn mit dem automatischen Anheben erhöhen Sie auch hier diese Indexzahl laufend, weil das eine ja das andere bedingt. Es ist also eine Spirale, ein Kreislauf, den wir gar nicht brauchen können. Wir haben gestern - da waren ja einige sehr wertvolle Beiträge - auch über die Qualität unserer Lebensmittel gesprochen, über die regionale Versorgung, all das, was wir hier auf unseren Märkten durch regionale Anbieter kaufen und erwerben können. Dabei ist natürlich die Marktgebühr, die sich um schlanke 300.000 EUR auf 6,3 Millionen erhöht, auch kein Vorteil. Wir werden auch da wieder in der Konkurrenz mit sehr großen Ketten stehen, die ganz andere Kalkulationen aufweisen können. Der heimische Anbieter, der über den Markt anbietet, muss in seiner Kalkulation also wieder mit Preissteigerungen rechnen. Ich habe dann noch zwei Punkte, und da möchte ich auch auf die Fraktion der NEOS zu sprechen kommen. Es betrifft hier zwei Belastungen, die der Wiener Wirtschaft schon sehr lange ein Dorn im Auge sind. Das ist einerseits die sogenannte Luftsteuer, die 39 Millionen EUR pro Jahr beträgt und jetzt um 1,9 Millionen EUR angehoben wird. Es ist eine Steuer, die besonders für den stationären Handel ist. Alle, die ein Schild vor die Tür raushängen, müssen diese Abgabe bezahlen, wobei ich hier noch anhänge, und ich kenne das aus eigener Erfahrung: Es ist auch noch in der Bürokratie aufwändig, das abzurechnen. Das ist die eine Situation, und die zweite Belastung ist die Dienstgeberabgabe, die U-Bahn-Steuer, die seit 1970 eingehoben wird. Auch da haben wir immer wieder Anhebungen bis zu 177 Prozent, beispielsweise 2012. Das ist eine Abgabe, die es europaweit nur in Wien gibt, die vor allem jene Betriebe benachteiligt, die sich um Arbeitsplätze bemühen, denn es ist ein Pro-Kopf-Aufkommen pro Beschäftigten, das pro angefangene Arbeitswoche verrechnet wird. Es ist eine Forderung, die schon lange auch seitens der Wirtschaft besteht. Ich komme jetzt auf die Fraktion der NEOS zu sprechen. Die Wirtschaft würde eben Entlastungen brauchen, und Sie haben diese Entlastungen im Wahlkampf im Vorjahr 2020 ganz konkret versprochen und Plakate affichiert, nämlich "Wirtschaft unlocked". Es werden sich sicher alle, die hier sitzen, daran erinnern können, denn alle, die auf dem Plakat waren, sind jetzt hier anwesend, bis auf Herrn StR und VBgm Wiederkehr. Es sind Herr Konrad drauf, Frau Emmerling, Herr Gara, der jetzt schon weg ist, Frau Arapovic, dann Frau Pipal-Leixner, Herr Weber. Nun, was steht auf dem Plakat? "Wirtschaft unlocked", und Sie haben im September dann noch einmal eine entsprechende OTS rausgeschickt. Ich lese das noch vor, und damit komme ich auch schon zum Schluss: "Die wirtschaftlich katastrophale Entwicklung bringt Wiederkehr auf ein weiteres Plakatsujet, das affichiert wurde. Es gelte endlich einen Fokus auf konkrete zielgerichtete Wirtschaftshilfe für Wiener Betriebe zu richten, die tatsächlich auch ankommen. Wenn Wien eine deutlich höhere Arbeitslosigkeit als andere Städte rund um uns wie Bratislava, Prag, Budapest, München oder Zürich hat, dann spricht das Bände. Daher unser Sujet ‚Wirtschaft unlocked', wo wir verlangen, endlich Unternehmen direkt zu helfen und sinnlose Steuern und Gebühren, wie die Luftsteuer und U-Bahn-Steuer, abzuschaffen." Das ist Ihre OTS. Seit diesem Wahlversprechen ist aber von dem Juniorpartner der Fortschrittskoalition leider nichts mehr zu hören gewesen. Vielmehr kommt es in vielen Punkten aus unserer Sicht unreflektiert zu Belastungen. Weil es der neuen Volkspartei Wien - und da verwende ich jetzt wieder einen Slogan, den Sie verwendet haben - nicht wurscht ist, werde ich jetzt zwei Anträge einbringen. Das sind zwei Beschlussanträge, die sich einerseits damit beschäftigen, die Streichung der Dienstgeberabgabe zu veranlassen, und andererseits die Gebrauchsabgabe, gemeinhin als Luftsteuer bezeichnet, abzuschaffen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Ich danke Ihnen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Seidl, und ich erteile es ihm. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich jetzt, glaube ich, wirklich der Letztredner bin, verspreche ich, dass ich es nicht allzu lange ausdehnen werde, aber auf einiges muss ich schon eingehen, vor allem natürlich auf das, was Kollege Ornig von sich gegeben hat. Ich bin ja immer erstaunt, seitdem er jetzt in der Regierung ist, wenn er hier heraustritt, mit welchen Kunstverrenkungen er erklärt, warum das, was jetzt beschlossen wird, toll ist. Es ist schon phänomenal, weil es irgendwann einmal auch inflationär wird, wenn ich jetzt innerhalb ganz kurzer Zeit zum zweiten Mal höre: "Na ja, da haben wir uns halt leider nicht durchgesetzt." Beim ersten Mal vor ein paar Monaten war es, wie es darum gegangen ist - und ich werde es jetzt nett formulieren -, dass man Frau Mag. Brauner den Job mehr oder weniger auslaufen lässt - nett formuliert. - "Da haben wir uns nicht durchsetzen können." Jetzt kommen Sie heraus und erzählen uns wiederum, Sie haben sich nicht durchsetzen können. Ich frage mich jetzt irgendwann einmal: Wo habt ihr euch eigentlich durchsetzen können? Wenn ich mir das Koalitionsübereinkommen ein bisschen in Erinnerung rufe, ganz ehrlich, das Einzige, was ich finde, was eure Handschrift hat, ist irgendeine schwindlige Seilbahn, die, glaube ich, vom 14. in den 16. Bezirk gehen soll, oder umgekehrt, und da wisst ihr ganz genau: Die kommt nicht, liebe Freunde! Im Gegensatz zu den GRÜNEN, muss ich ganz ehrlich sagen, werdet ihr beim Koalitionsverhandeln halt noch irgendwo ein bisschen ein Training brauchen, denn die durften wenigstens zwei Legislaturperioden Autofahrer sekkieren. Ihr dürft gar nicht, außer aufzeigen, und das teilweise, wie gesagt, schneller als die Sozialdemokraten. Ich muss sagen: Hut ab, meine Damen und Herren! Ich habe aber versprochen, ich werde es relativ kurz machen. Vielleicht ganz kurz zum Dringlichen Antrag, dem wir zustimmen werden: Es ist ja heute gerade zu den Gebührenerhöhungen schon viel gesagt worden. Ich habe übrigens dieselbe Liste, glaube ich, wie Kollege Wölbitsch mit, 2010 bis 2020. Ich könnte also dieselben Prozentzahlen nennen, möchte das jetzt nicht mehr machen, denn die, die er genannt hat, stehen auch auf meiner Liste. Da hat er also vollkommen recht gehabt. Was hier auch gesagt wurde: Wir haben kein Einnahmenproblem, wir haben ein riesiges Ausgabenproblem. Es kommen ja jetzt erst in der nächsten Zeit die Riesenbrocken an Ausgaben. Wir wissen ganz genau, dass gerade die Wiener Krankenanstalten in den nächsten Jahren Adaptierungen in der Höhe von 4 bis 5 Milliarden EUR brauchen werden. Da hätte ich schon ganz gerne auch den Finanzlandesrat hier gehabt, der uns dann eventuell irgendwann einmal erklären soll, wo er die Marie hernimmt. Nur durch das Aussackeln der Leute über Gebühren werdet ihr keine 4 bis 5 Milliarden EUR zusammenbringen. Aber ihr habt ja schon in der Vergangenheit ein Riesenproblem mit den Ausgaben gehabt, ich sage nur, Krankenhaus Nord, mittlerweile heißt das ganze Ding Klinik Floridsdorf. Wir werden uns noch erinnern können: 2012 wurde zu bauen begonnen. Damals hat es geheißen, 3 Jahre dauert es, am Ende des Tages hat es dann 7 Jahre gedauert. 825 Millionen EUR waren einst geplant. Was wird es am Ende des Tages kosten? - Wir wissen es nicht! Wir wissen es bis heute noch nicht, 2 Jahre nach Inbetriebnahme eines der größten Krankenhäuser. Auch da würde ich die NEOS bitten: Was dauert da so lange, liebe Freunde? Nach 2 Jahren muss ich doch irgendwann einmal wissen, was so ein Bau kostet. Man rechnet mit 1,3, 1,4 Milliarden EUR. Heute, am 23. September 2021, wissen die Steuerzahler noch immer nicht, was dieses Milliardenloch gekostet hat. Versprochen ist es uns Ende 2020 worden. Wie gesagt, neuneinhalb Monate später: keine Ahnung. Oder nehmen wir einen anderen großen Brocken, den wir im Wiener Budget haben. Da stelle ich mir eigentlich schon auch immer relativ blumig vor, wie die Verhandlungen zwischen den beiden Stadträten, auf der einen Seite Hacker, auf der anderen Seite Hanke, sind. Beide heißen ja mit Vornamen Peter, ich gehe auch davon aus, dass die schon längere Zeit per Du sind. Das soll ja auch so sein. Ich stelle mir das schon nett vor, wenn so im Frühsommer die Budgetideen schön langsam wachsen, und der Herr Finanzlandesrat an den Herrn Gesundheitslandesrat herantritt und ihn fragt: "Du, lieber Peter, was wirst du denn nächstes Jahr für die Mindestsicherung brauchen?" Und dann kommt eine Zahl, wo es dich umhaut, denn auch im heurigen Jahr werden wir wieder über 600 Millionen EUR ausgeben. Ich gehe davon aus, das wird er ihm letztes Jahr gesagt haben und das wird er ihm wahrscheinlich auch heuer gesagt haben. Dann muss man sich schon überlegen: Ist denn das wirklich notwendig, über 600 Millionen EUR für die Mindestsicherung auszugeben? Ich habe Ihnen in der letzten Mindestsicherungsdebatte ja einen Vergleich gezeigt und habe ihn auch heute mit. Schauen wir uns die vergleichbar großen Bundesländer an, wie viel diese brauchen. Ich gehe davon aus, dass auch der Finanzlandesrat diese Zahlen kennt, denn Niederösterreich ist ja nicht so weit weg von Wien. Die brauchen 67 Millionen EUR, Wien 600 Millionen EUR. Oberösterreich braucht 39 Millionen EUR, Wien 600 Millionen und die Steiermark 50 Millionen. Also spätestens da muss doch auch dem Finanzlandesrat irgendwann einmal der Kragen platzen. Der muss ja narrisch werden, der muss ja an sich rotieren, wenn jedes Jahr dann der Gesundheitslandesrat daherkommt und sagt: "Du, ich brauche jetzt das Zehnfache von dem, was wir in Niederösterreich ausgeben, obwohl die Bevölkerung mehr oder weniger ident ist, die gleiche Anzahl an Bevölkerung." Das kannst du doch niemandem erklären! Und warum und wieso ist das so? - Weil Sie es bis jetzt noch immer nicht geschafft haben, das Wiener Mindestsicherungsgesetz verfassungskonform aufzustellen. Das schafft ihr einfach nicht, und deshalb meine Bitte: Bringt das jetzt endlich auf Schiene. Von jetzt auf gleich, in der nächsten Landtagssitzung könnten wir das machen, und wir hätten sofort auf einen Schlag zig Millionen, die wir uns dabei einsparen. Wir werden wahrscheinlich nicht leicht so toll wie Oberösterreich und Niederösterreich werden, aber wenn man von den 600 schon einmal um 100 Millionen runterkommt, ist ja das schon ein Wahnsinn. Nur, ihr schafft es halt einfach nicht, und das ist das, was natürlich unglaublich traurig und für mich als Steuerzahler und natürlich für die Wienerinnen und Wienern unbefriedigend ist. Zum Schluss möchte ich noch zwei Anträge einbringen. Ich möchte sie ganz bewusst nicht vorlesen, denn diese sind relativ lang, zumindest der erste. Sie sind Ihnen ja bekannt, meine Damen und Herren. Der erste Antrag betrifft die adaptierte Berechnungsmethode für Abgaben und transparente Mittelverwendung und der zweite Antrag betrifft die Streichung der Valorisierung aus der Wiener Stadtverfassung. Meine Damen und Herren, bei beiden Anträgen beantragen wir die sofortige Abstimmung. Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Herr Abg. Margulies gemeldet. Seine Restredezeit beträgt sieben Minuten. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss mich bedanken. Es passiert nicht so oft, dass, ich glaube, 10 Reden aus meiner Vergangenheit aus den letzten 13 oder 14 Jahren hier zitiert werden. Es freut mich. Ich sage es ganz ehrlich, es freut mich, denn es ist keine einzige Rede darunter, wofür ich mich geniere. Wir waren damals in Opposition, dazwischen in der Regierung, jetzt wieder in Opposition, und ich habe trotzdem die Position nicht geändert, wenn man sich die Zusammenhänge ansieht, in welchen das Valorisierungsgesetz damals beschlossen wurde. Ich erlaube mir, diese nur ganz kurz zu erläutern, denn es ist natürlich ein Unterschied, ob Überschüsse gemacht werden oder ob man momentan wirklich als Stadt Wien auch krisenbedingt - ich komm' darauf noch zurück - tatsächlich darum kämpfen muss, wie viel Geld die Stadt hat, um ihre Leistungen zu erfüllen. Im Jahr 2005 machte die Stadt Wien ... Man muss dazusagen, das war die Zeit, als die Sozialdemokratie mit Cross-Border-Leasing-Geschäften gearbeitet hat, Fremdwährungskrediten, et cetera, wo wir immer gesagt haben, bitte nicht, das kann uns alles auf den Kopf fallen! Die Cross-Border-Leasing-Geschichten sind uns Gott sei Dank nicht auf den Kopf gefallen, wurden alle aufgelöst, die Fremdwährungskredite sind uns zum Teil auf den Kopf gefallen, aber Gott sei Dank auch alle aufgelöst. Jetzt gibt es das Spekulationsverbot und alles. Aber 2005 war ein Maastricht-Überschuss von 275 Millionen EUR, 2006 war ein Überschuss von 253 Millionen EUR, 2007 von 229 Millionen EUR, 2008 von 259 Millionen EUR. In 4 Jahren war also ein Maastricht-Überschuss von 1 Milliarde EUR. In diesem Zusammenhang, wenn man als Kommune deutlich mehr finanzielle Mittel hat, muss ich nicht die Gebühren mit einem Valorisierungsgesetz permanent erhöhen. Das ist tatsächlich etwas anderes. Wenn ich es mir in einem Zusammenhang leisten kann, dann muss ich nicht einen Automatismus machen. Die Gefahr - die ich falsch eingeschätzt habe, sage ich gleich dazu - war, dass mit dem Beschluss nicht mehr darüber diskutiert wird. Das muss man tatsächlich sagen, das war falsch eingeschätzt, denn bislang wurde nur in den Jahren nicht über Gebühren diskutiert, in denen sie nicht erhöht wurden. Das war auch in den letzten zehn Jahren so. Ungefähr jedes zweite oder jedes dritte Jahr wurde erhöht, in den anderen Jahren wurde nicht darüber diskutiert. Wann immer das Valorisierungsgesetz schlagend geworden ist, hat eine ausführliche Diskussion hier stattgefunden, wo jede Mehrheit das gemacht hätte, was sie davor auch gemacht hätte. Deshalb geniere ich mich nicht für die Stellungnahme von damals zum Valorisierungsgesetz. In diesem Zusammenhang mit den Überschüssen finde ich es auch richtig, dass man sich ganz bewusst nicht jedes einzelne Mal hinsetzen muss. Nur, das hat sich 2008 mit der Finanzkrise und noch einmal mit der Pandemie schlagartig geändert. Das wissen Sie, das wissen wir, und in der Situation macht es keinen Sinn, macht es tatsächlich keinen Sinn, die öffentlichen Mittel, wo es nur geht, zu kürzen. Und Sie bringen heute den nächsten Antrag ein, dass die Stadt Wien auf 70 Millionen EUR aus der Dienstgeberabgabe einfach verzichten soll. Wo ist die Alternative dazu? Wenn sie weg sind, sind sie weg, und wir haben sie nicht mehr. Worüber Sie sich nämlich ... (Zwischenruf.) Nein, weil Sie den Antrag einbringen und weil ich tatsächlich überzeugt bin - das habe ich vorher versucht zu erklären -, dass es Aufgabe der öffentlichen Hand ist, den Ärmeren und den Schwächeren dieser Gesellschaft zu helfen. Die, denen es gut geht, brauchen in den seltensten Fällen die öffentliche Hand. Die reden darüber, dass sie gerne weniger Steuern zahlen würden. Ich verdiene recht gut, ich rede nicht darüber, dass ich weniger Steuern zahlen muss. Ich bin froh, dass ich diese Steuern zahle, weil das heißt, ich verdiene recht gut. Jetzt komme ich noch zu einem Punkt, weil Sie Dienstgeberabgabe und Wohnen als Beispiel gebracht haben. Warum? Ich versuche es: Ich überzeuge für Sie die SPÖ, aufs Valorisierungsgesetz zu verzichten, wenn Sie im Bund mitgehen, dass wir Mietzinsobergrenzen machen, sodass es nicht der Fall ist, dass Private die Mieten im Jahr plötzlich um 500 EUR oder um 600 EUR erhöhen, weil sie um 50 EUR im Monat steigen, den Menschen das Geld wegnehmen, die es tatsächlich nicht haben. Gehen Sie bei klaren Mietzinsobergrenzen mit, nicht nur Richtwerte, sondern wirklich überall, und ich glaube, es gelingt uns, die Wiener SPÖ zu überzeugen, dass man das Valorisierungsgesetz nicht braucht. Das wollen Sie aber nicht, das tun Sie nicht, weil Sie die Partei der Hausbesitzer sind. Das ist einfach so, und daran wird sich ja nichts ändern. Damit komme ich eh schon wieder zum Schluss. Ich war über einen Satz nicht unglücklich, den Kollegin Kriz- Zwittkovits gesagt hat. Sie hat aufgeteilt, sie hat gesagt, rund 16 Millionen EUR Erhöhung sind für die Wirtschaft, es bleiben dann rund knappe 34 Millionen EUR für die knapp 2 Millionen Bevölkerung. Das heißt, im Schnitt wird durch das Valorisierungsgesetz, nur um einen Vergleich zu haben ... Ich weiß, für Sie gilt eigentlich kein Vergleich, wenn Sie nicht besser aussteigen, dann stimmt immer irgendetwas nicht. Deshalb darf man Wiener nicht mit Graz vergleichen, vollkommen klar. Aber 34 Millionen EUR durch 2 Millionen BürgerInnen in Wien heißt in etwa pro Monat 1,5 EUR Mehrbelastung durch die Gebührenerhöhung. Na, wenn ich mir anschaue, was die Mehrbelastung durch die Mieten, weil es keine Mietzinsobergrenzen gibt, ist, wenn ich mir anschaue, was die Mehrbelastung in der Privatwirtschaft durch den Anstieg betrifft! Schauen wir uns nur ein letztes Beispiel an, ich habe noch ganz kurz Zeit. Wenn Ihnen - nein, Ihnen wahrscheinlich nicht - beim Billa oder beim Merkur etwas zu teuer ist, gehen Sie zum Hofer. Ich weiß es nicht, Sie wahrscheinlich nicht, weil es nicht notwendig ist. Andere Leute tun das schon. Nichtsdestoweniger, beide erhöhen die Preise für Gemüse, für Fleisch, für alles. Da versucht nie irgendjemand von Ihnen gegenzusteuern. (Zwischenruf.) - Nein, überhaupt nicht, nicht einmal ein bisschen! Das Einzige, wo Sie Geld wegnehmen wollen, ist der öffentliche Bereich. Unsere Aufgabe ist es ... Damit komme ich zum Schluss, was die MindestsicherungsbezieherInnen betrifft. Kollege Seidl hat bis zu einem gewissen Punkt nicht unrecht (Zwischenruf.), in einem Zusammenhang muss ich ihn aber korrigieren. Die Ursachen sind darin zu suchen, dass es natürlich viele Menschen vom Land in die Stadt zieht, wenn es ihnen nicht gut geht. Historisch seit den 70er Jahren sind zwei Drittel aller Mindestsicherungsbezieher in Wien, weil Wien tatsächlich die einzige Millionenstadt in Österreich ist und es daher erleichtert, sozusagen irgendwie Unterstützung zu erhalten. Sie kennen so wie ich wahrscheinlich die Fälle aus den Bundesländern. Dabei muss man nicht weit schauen, es reicht Niederösterreich, wo Menschen, die eigentlich einen Anspruch auf Mindestsicherung hätten, aufs Gemeindeamt gehen, und der Bürgermeister oder ein Gemeindebeamter dort sagt: "Ich sage es deinem Vater. Komm, du kriegst sicher nichts, dein Vater soll dir das Geld geben." Und er schickt ihn wieder heim. Das ist die Situation der Mindestsicherung am Land. Das wissen Sie so gut wie ich, deshalb ... (Zwischenruf.) Präsident Ing. Christian Meidlinger (unterbrechend): Lieber Herr Abgeordneter, bitte zum Schlusssatz kommen. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (fortsetzend): Wir können gerne eine ernsthafte Diskussion darüber führen, aber noch einmal: Danke dafür, dass Sie mich oft zitiert haben. Ich danke sehr. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Reinigung bleibt dir nicht erspart. Wir haben noch eine tatsächliche Berichtigung von Herrn Abg. Höferl, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Andreas Höferl (SPÖ): Frau Abg. Kriz-Zwittkovits hat gemeint, die SPÖ habe 1970 die U-Bahn-Abgabe eingeführt. Ich stelle richtig, 1970 war die SPÖ in Wien in einer Koalition mit der ÖVP. Stadtrat für Wirtschaftsangelegenheiten war damals ein gewisser Otto Pelzelmayer vom ÖVP-Wirtschaftsbund, so wie ich Währinger Gemeinderat. Ich stelle zweitens richtig: Frau Abg. Jungnickel hat gemeint, valorisieren heißt in Wien abkassieren. Die U-Bahn- Abgabe ist seit 1970 um 178 Prozent gestiegen, die Inflation um 260 Prozent, das heißt, die U-Bahn-Abgabe ist nicht valorisiert worden, das heißt, es ist auch nicht abkassiert worden. Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Jetzt habe ich tatsächlich keine weitere Wortmeldung mehr. Damit ist die Debatte über die Besprechung des Dringlichen Antrages beendet. Diesen Antrag weise ich zur weiteren Behandlung dem Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke zu. Es liegen einige Beschluss- und Resolutionsanträge vor, die ich nun zur Abstimmung bringe. Der erste Antrag, eingebracht von der neuen Volkspartei betreffend Abschaffung des Valorisierungsgesetzes. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind ÖVP, FPÖ gegen SPÖ, NEOS und GRÜNE. Der zweite Antrag, den ich zur Abstimmung bringe, ist der Antrag der neuen Volkspartei betreffend Abschaffung der Dienstgeberabgabe - U-Bahn-Steuer - der Gemeinde Wien. Wer dafür ist, den bitte ich um Zeichen mit der Hand. - Es sind ÖVP, FPÖ gegen NEOS, SPÖ und GRÜNE. Wir kommen zum nächsten Beschluss- und Resolutionsantrag der neuen Volkspartei betreffend Abschaffung der Gebrauchsabgabe Luftsteuer. Ich bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Es sind ÖVP, FPÖ gegen NEOS, SPÖ und GRÜNE. Wird auch nicht angenommen. Wir kommen nun zum Antrag des Freiheitlichen Rathausklubs zum Thema adaptierte Berechnungsmethode für Abgaben und transparente Mittelverwendung. Wer dafür ist, den bitte ich um in Zeichen mit der Hand. - Das sind ebenfalls ÖVP, FPÖ gegen NEOS, SPÖ und GRÜNE. Und dann haben wir noch einen Antrag, eingebracht von der FPÖ zum Thema Streichung der Valorisierung aus der Wiener Stadtverfassung. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind ÖVP, FPÖ gegen NEOS, SPÖ und GRÜNE. Sehr geehrte Damen und Herren, damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. Kommt gut nach Hause. Danke. (Schluss um 15.59 Uhr.) Landtag, 21. WP 23. September 2021 7. Sitzung / 15