Wiener Landtag 21. Wahlperiode 5. Sitzung vom 24. Juni 2021 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde S. 3 1. Anfrage (FSP-745206-2021-KSP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-745308-2021-KFP/LM) S. 4 3. Anfrage (FSP-745694-2021-KGR/LM) S. 7 4. Anfrage (FSP-746001-2021-KVP/LM) S. 9 5. Anfrage (FSP-745152-2021-KSP/LM) S. 10 3. AST-741191-2021-KNE/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Kinder an die Macht - Wien bekommt ein landesweites Kinder- und Jugendparlament" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 12 Abg. Maximilian Krauss S. 14 Abg. Ömer Öztas S. 14 Abg. Harald Zierfuß S. 15 Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 16 Abg. Stefan Berger S. 17 Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic S. 18 StR Peter Kraus, BSc S. 18 Abg. Julia Klika, BEd S. 19 Abg. Marina Hanke, BA S. 19 4. Mitteilung des Einlaufs S. 20 5. Umstellung der Tagesordnung S. 21 6. 379054-2021; MD-LTG, P 1: Wahl eines Mitgliedes in den Landessportrat Abstimmung S. 21 7. Begrüßung der Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal, MA und des Kinder- und Jugendanwaltes Mag. Ercan Nik Nafs S. 21 8. 593291-2021-GBI; P 4: Tätigkeitsbericht 2020 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA S. 21 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Stefan Berger S. 21 Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS (tatsächliche Berichtigung) S. 24 Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 24 Abg. Ömer Öztas S. 25 Abg. Harald Zierfuß S. 26 Abg. Marina Hanke, BA S. 26 Abg. Stefan Berger (tatsächliche Berichtigung) S. 28 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 29 Abg. Hannes Taborsky (tatsächliche Berichtigung) S. 31 Abg. David Ellensohn (zur Geschäftsordnung) S. 31 Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal S. 31 Kinder- und Jugendanwalt Mag. Ercan Nik Nafs S. 33 Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA S. 34 Abstimmung S. 34 9. Begrüßung der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz S. 34 10. 578278-2021-GGS; P 5: Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2020 Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 34 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Wolfgang Seidl S. 34 Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 35 Abg. Mag. Barbara Huemer S. 36 Abg. Dr. Katarzyna Greco, MBA S. 38 Abg. Dr. Claudia Laschan S. 39 Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz S. 43 Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 46 Abstimmung S. 46 11. LG-653785-2021-LAT; P 6: Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes - WMG (Beilage Nr. 12/2021) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 47 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Wolfgang Seidl S. 47 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 48 Abg. Viktoria Spielmann, BA S. 49 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (tatsächliche Berichtigung) S. 51 Abg. Ingrid Korosec S. 51 Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS S. 53 Abg. Georg Prack, BA S. 56 Abg. Mag. Patrick Gasselich S. 58 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 59 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 60 Amtsf. StR Peter Hacker S. 61 Abg. Mag. Dietbert Kowarik (zur Geschäftsordnung) S. 62 Abg. David Ellensohn S. 62 12. DRI-758341-2021-KFP/LF: Dringliche Anfrage von Abg. Maximilian Krauss, Abg. Anton Mahdalik und Abg. Stefan Berger betreffend "Totalversagen der Aufsicht im gemeinnützigen Wohnbau - WBV-GÖD, Siedlungsunion, WBV-GPA und Commerzialbank Mattersburg" Verlesung: Schriftführer Abg. Harald Zierfuß S. 63 Begründung: Abg. Maximilian Krauss S. 68 Beantwortung: Lhptm Dr. Michael Ludwig S. 69 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 72 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 74 Abg. David Ellensohn S. 76 StRin Mag. Bernadette Arnoldner S. 78 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 79 Abg. Dr. Peter Sittler S. 80 Fortsetzung Postnummer 6: Berichterstatter Abg. Kurt Wagner S. 83 Abstimmung S. 83 13. LG-266812-2020; P 7: Änderung des Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2015 (WHeizKG 2015) (Beilage Nr. 10/2021) Abstimmung S. 83 14. 334089-2021-GGK; P 8: Wiener Umweltbericht 2018/2019 Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 84 Abstimmung S. 84 15. LG-926945-2020; P 9: Änderung des Wiener Gentechnik- Vorsorgegesetzes (Beilage Nr. 9/2021) Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 84 Abstimmung S. 84 16. LG-715751-2021-LAT; P 14: Änderung der Dienstordnung 1994, Besoldungsordnung 1994, Vertragsbedienstetenordnung 1995, des Wiener Bedienstetengesetzes, Wiener Personalvertretungsgesetzes, der Pensionsordnung 1995, des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes, Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetzes und Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998 (Beilage Nr. 17/2021) Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 84 Abstimmung S. 84 17. LG-752519-2021-LAT; P 15: Änderung des Wiener Verwaltungsgericht- Dienstrechtsgesetzes und des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien (Beilage Nr. 18/2021) Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 84 Abstimmung S. 84 18. 612224-2021-GKU; P 10: Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2020 (Beilage Nr. 14) Berichterstatter Abg. Dr. Gerhard Schmid S. 84 Abstimmung S. 84 19. 325112-2021-GFW; P 2: Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe des Landes Wien Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 84 Abstimmung S. 84 20. LG-676683-2021-LAT; P 3: Änderung der Wiener Stadtverfassung (Beilage Nr. 13/2021) Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 84 Redner: Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 85 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 85 Abg. Georg Niedermühlbichler S. 85 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 86 Abstimmung S. 86 21 LG-694515-2021-LAT; P 11: Wiener Fördertransparenzgesetz (Beilage Nr. 15/2021) Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 86 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 87 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 89 Abg. David Ellensohn S. 90 Abg. Markus Gstöttner S. 90 Abg. Barbara Novak, BA S. 91 Abg. Georg Prack, BA S. 91 Abstimmung S. 92 22. LG-700888-2021-LAT; P 12: Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 sowie des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien (4. Covid-19- Abgabenänderungsgesetz) (Beilage Nr. 16/2021) Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 92 Abstimmung S. 92 23. 574684-2021; MDR, P 13: Kontrolle der Bezüge öffentlich- bediensteter Mitglieder des Landtages; Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses für das Jahr 2021 Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi S. 93 Abstimmung S. 93 (Beginn um 9.03 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich zur 5. Sitzung des Wiener Landtages begrüßen. Die Sitzung des Wiener Landtages ist damit eröffnet. Entschuldigt sind heute ganztägig Abg. Aslan, Abg. Eppinger, Abg. Gara, Abg. Gorlitzer, Abg. Malle und Abg Weber. Zeitweise entschuldigt sind Abg. Akcay bis 12 Uhr, Abg. Arsenovic bis 12 Uhr, Abg. Berger ab 17.30 Uhr, Abg. Deutsch ab 14 Uhr, Abg. Holawatsch ab 12 Uhr, Abg. Hursky von 10 bis 12 Uhr, Abg. Kunrath ab 11.30 Uhr, Abg. Neumayer von 13 bis 15 Uhr, Abg. Oxonitsch bis 10 Uhr, Abg. Stürzenbecher von 14 bis 16 Uhr, Abg. Wagner bis 10 Uhr und Abg. Wölbitsch ab 12 Uhr. Umso mehr freue ich mich, dass Sie alle hier sind. Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-745206-2021-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Dr. Ngosso gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Die Wiener Landesregierung hat die Sanierungsverordnungsnovelle auf den Weg gebracht. Thermisch-energetische Sanierungen erhöhen die Wohnqualität in der Stadt. Sie sind gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz. Welche zusätzlichen Erleichterungen und Anreize bietet das Land Wien zukünftig Eigentümerinnen und Eigentümern, ihre Wohnhäuser und Wohnungen zu sanieren?) Liebe Frau Vizebürgermeisterin, ich ersuche um Beantwortung der Frage. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Danke vielmals, Herr Präsident! Schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schönen guten Morgen, Frau Gemeinderätin! Der Wiener Wohnbau ist in Sachen Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Innovationskraft immer schon federführend gewesen, und das seit vielen, vielen Jahren. Es freut mich sehr, dass wir jetzt sozusagen noch eines draufsetzen können, das heißt, dass wir diese Position noch einmal kräftig ausbauen können. Erstmals fördern wir jetzt schon die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, um wirklich auch die erste Hürde, die einem beim Sanieren trifft, zu nehmen, mit bis zu 5.000 EUR, also nicht wenig Geld. Ich bin wirklich zutiefst davon überzeugt, dass diese Erneuerung sich motivierend und positiv auswirken wird. Außerdem haben wir entschieden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt für eine Sanierung einen Einmalbetrag bekommen und nicht, so wie früher, Zuschüsse zu einer Kreditrückzahlung. Ich bin der Meinung, dass auch das die Planbarkeit, die Sicherheit und auch die Attraktivität steigern wird. Ganz, ganz wichtig ist mir auch, dass wir in Zukunft auch die Umrüstung auf alternative Energiesysteme belohnen, und zwar noch viel stärker, nämlich mit einer doch starken Steigerung von 30 auf 50 EUR pro Quadratmeter Nutzfläche. All das soll eben dazu dienen, um noch mehr Lust und noch mehr Freude und noch mehr Planbarkeit bei der Sanierung zu machen. Davon profitieren natürlich das Klima, die Umwelt, die Stadt, aber letztendlich die Mieterinnen und Mieter. Präsident Ernst Woller: Bevor ich zur 1. Zusatzfrage komme, möchte ich noch mitteilen, dass Abg. Hungerländer ab 17 Uhr entschuldigt ist. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Guggenbichler gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Ich bin immer wieder überrascht, wie kritisch die Fragen aus der sozialistischen Fraktion sind, die den Stadträten gestellt werden. Mehr überrascht hat mich aber jetzt Ihre kurze Antwort. Ich bin nämlich davon ausgegangen, dass Sie sich über das Gesetz mehr ausbreiten werden. Meine Frage: Haben diese Änderungen Auswirkungen auf die Mieter? Werden die Kosten der Sanierung auf die Mieter umgewälzt? Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Vizebürgermeisterin. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Guten Morgen, Herr Gemeinderat! Es freut mich, dass wir Sie immer wieder überraschen können. Meine knappen Antworten, glaube ich, sind mittlerweile schon bekannt, ich hole Zeit auf, die andere dann aufbrauchen. Um Ihre Frage jetzt aber konkret und auch sehr knapp zu beantworten: Nein, es wird keine Auswirkungen auf die Mieterinnen und Mieter haben. Die Intention dahinter ist, die Eigentümerinnen und Eigentümer zu animieren zu sanieren und es Ihnen auch zu erleichtern, sie zu servicieren, sowohl finanziell als auch mit persönlicher Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Arapovic gestellt. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Guten Morgen, Frau Vizebürgermeisterin! Ja, das Sanieren von Bestand beziehungsweise das Sanieren von Bestandsgebäuden ist tatsächlich sehr wichtig, und wir wissen, das ist auch ein wichtiger und großer Schritt in Richtung Klimaneutralität und Klimaschonung in der Stadt. Jetzt ist die Frage: Diese Sanierungen können wir ja nicht nur auf die Gebäude reduzieren, weil die Wohnqualität nicht bei der Wohnungstür aufhört beziehungsweise beginnt sie auch nicht dort, sondern es geht einfach darüber hinaus, es geht um die Bestandsstadt, es geht um die Straßenräume, um die Gehsteige, um die Fassaden. Sie haben letztlich mit dem Herrn Bezirksvorsteher des 10. Bezirks, mit Herrn Franz, ein Projekt vorgestellt, die "Grätzlmarie". Können Sie uns ein bisschen mehr darüber erzählen, bitte? - Danke. Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Frau Vizebürgermeisterin. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Schönen guten Morgen! Sehr, sehr gerne. In Innerfavoriten haben wir ein Projekt der sanften Stadterneuerung 2.0 entwickelt, nämlich WieNeu+, mit dem wir wirklich ganze Grätzl noch zukunftsfitter und klimafitter machen. Aber es geht, wie Sie es richtig gesagt haben, nicht nur um die Häuser selbst - sie sind natürlich sehr, sehr wesentlich -, sondern auch um das Wohlfühlen, das ein bisschen Mehr, was ein Grätzl auch ausmacht. Das war unsere Idee hinter dieser "Grätzlmarie", nämlich zu sagen, wir geben den Bewohnerinnen und Bewohnern Geld, wir stellen ihnen Geld zur Verfügung. Das sind in dem konkreten Fall 30.000 EUR pro Jahr. Das heißt, für den Zeitraum, in dem WieNeu+ in Innerfavoriten läuft, sind es 90.000 EUR. Und damit wollen wir ganz unterschiedliche Initiativen fördern, eben das, was den Bewohnerinnen und Bewohnern wichtig ist. Das kann ein Spielgerät sein, eine Sandkiste in einem Innenhof. Das kann eine Kulturgeschichte, ein Kulturprojekt sein. Das kann genauso gut sein, dass man sagt, diese Hausgemeinschaft will sich ein Lastenrad anschaffen. Wie auch immer. Es gibt einen Beirat, der diese Einreichungen dann bewertet. Auf diese Weise hoffen wir, dass wir neben den Sanierungen auch noch das Wohlfühlen in diesen Grätzln noch schöner und vor allem noch individueller machen. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Prack gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Ein wichtiger Teil des Wiener Wohnungsbestandes ist ja der gründerzeitliche Wohnbau, und da ist meine Frage, wie Sie gedenken, sicherzustellen, dass dieser besonders leistbare Wohnraum, weil er durch das MRG geschützt ist, saniert wird, erhalten bleibt und nicht von Spekulanten nach und nach zerstört wird. Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Frau Stadträtin. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Schönen guten Morgen! Das ist ganz, ganz wesentlich und da sind wir auch auf einer Linie und einer Meinung, deshalb haben wir ja auch 2018 die Bauordnung miteinander novelliert. Da war sehr, sehr wesentlich, dass wir die Gründerzeithäuser unter Schutz stellen, um eben dieses kontrollierte Abreißen zu verhindern. Das hat definitiv gewirkt, es gibt viel, viel weniger Ansuchen um Abbruchbewilligungen. Da setzt auch die Sanierungsnovelle oder auch diese Initiative WienNeu+ an. Wir wollen diese Grätzl dort gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sanieren, um das Stadtbild zu erhalten, weil das in der Bestandsstadt natürlich ganz, ganz wesentlich ist. Deshalb gibt es da wirklich Veränderungen sowohl auf finanzieller Ebene als auch auf Ebene der Servicierung derjenigen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 4. Zusatzfrage wird von Abg. Sittler gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP): Liebe Frau Stadträtin! Diese neu novellierte Sanierungsverordnung beinhaltet auch die Förderung von hocheffizienten, alternativen Energiesystemen, das ist nicht nur ökologisch wichtig, sondern auch für die Sanierung nachhaltig. Das setzt aber voraus, dass das Versorgungsnetz der Fernwärme massiv ausgebaut wird und wesentliche Sanierungsgebiete auch umfassend an das städtische Netz angeschlossen werden. Wenn die Fernwärme weiter weg ist, entstehen natürlich wesentliche Kosten für die Sanierung von Häusern. Welche Maßnahmen werden getroffen, dass der Anschluss an das Fernwärmenetz auch kostengünstig erfolgen kann und die Fernwärme flächendeckend vorhanden ist? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Schönen guten Morgen! Wir haben in unserem Regierungsprogramm festgehalten, dass wir ganz klar einen Klimaschwerpunkt setzen, haben uns da auch sehr viel betreffend CO2-Neutralität vorgenommen, und natürlich fällt da auch viel Verantwortung in den Bereich Wohnen, in den Bereich Bestand der alten Häuser. Wir haben in der Bauordnungsnovelle 2018 schon einen wesentlichen Schritt mit der Reduktion von CO2-Emissionen, sprich, dem Verbot von Ölheizungen, gemacht und wir wollen das natürlich weiterhin mit diesen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen, die ich gerade vorhin in der 1. Anfragebeantwortung erzählt habe, forcieren, indem wir eben da wirklich auch die Förderung erhöhen, wenn sich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dazu entscheiden, ihr Energiesystem zu verändern, ihr Energiesystem zu ökologisieren. Natürlich sind wir da auch abhängig davon, dass das Fernwärmenetz weiter ausgebaut wird, aber da sind wir in enger Absprache mit Wien Energie, weil das ganz sicher wesentlich ist. Präsident Ernst Woller: Damit ist die 1. Anfrage beantwortet. Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP-745308-2021-KFP/LM). Sie wurde von Abg. Krauss gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. [Aus dem Bericht der Volksanwaltschaft (VA) an den Wiener Landtag 2020 geht hervor, dass sich im Berichtsjahr der in den letzten Jahren zu verzeichnende negative Trend steigender Beschwerdezahlen gegenüber der MA 35 als Niederlassungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde fortsetzte. Die berechtigten Beschwerden nahmen um das Dreifache zu. Hauptkritikpunkte waren Verfahrensverzögerungen, unrichtig erteilte Auskünfte, schwere telefonische Erreichbarkeit, die Nichtbeantwortung von E-Mails und organisatorische Mängel. Wann werden diese Mängel der MA 35 als Niederlassungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde behoben?] Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Tag, Herr Abgeordneter! Vielen Dank für diese berechtigte Frage, denn die Anzahl der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft gegenüber die MA 35, vor allem wegen Staatsbürgerschaftsverfahren und auch Aufenthaltstitel, ist tatsächlich nach oben gegangen. Das ist unerfreulich, weil jeder zusätzliche Fall einer Beschwerde bei der Volksanwaltschaft unerfreulich und unzufriedenstellend ist, einerseits für den Betroffenen selber, andererseits aber auch, weil natürlich jede zusätzliche Beschwerde bei der Volksanwaltschaft sehr, sehr intensive Arbeit nach sich zieht, da man bei der Volksanwaltschaft jede einzelne Beschwerde sehr, sehr gewissenhaft behandelt. Ich weiß es, weil ich mir selber jede, die einlangt, anschaue, um zu sehen, wie die Verfahren abgewickelt worden sind, und die Beschwerden werden dann immer sehr, sehr korrekt und genau abgehandelt. Nichtsdestotrotz haben wir viel zu viele Beschwerden und die Anzahl der Beschwerden ist vor allem im Corona- Jahr auch noch gestiegen, weil die Erreichbarkeit durch Corona erschwert wurde und der Parteienverkehr eingeschränkt war. Vor allem bei der MA 35 hat sehr, sehr viel des KundInnenkontakts durch direkte Begegnung stattgefunden, und wir wissen alle, auch anhand der aktuellen Debatte, dass das Staatsbürgerschaftsgesetz in Österreich sehr, sehr komplex ist, dass die Verfahrensschritte für die Behörden auf Landesebene irrsinnig anspruchsvoll sind, und so entsteht sehr, sehr viel Zeitaufwand, den man zusätzlich hat, wenn kein direkter Parteienverkehr stattfinden kann. Nichtsdestotrotz war es von Beginn an mein Ziel, auch im Bereich der MA 35 Verbesserungen mit dem Ziel einer serviceorientierten Behörde mit besserer Erreichbarkeit und schnelleren Verfahren zu erreichen. Ich kann mich gut daran erinnern, dass ihre Fraktion sehr kritisiert hat, warum wir dem Bereich der MA 35 zusätzliche Unterstützung anbieten, und heute bekomme ich die Anfrage, warum es denn so viele Beschwerden gibt. Ich glaube, Sie müssen sich für das eine oder das andere entscheiden, entweder wir unterstützen die Behörde und nehmen dafür auch Geld und Mittel in die Hand, damit es besser wird, oder wir akzeptieren, dass es viele Beschwerden gibt und dass die Verfahren zu lange dauern. Ich habe mich für Ersteres entschieden, nämlich für Verbesserungen zu sorgen, die MA 35 entsprechend zu unterstützen. Ich bin durchaus stolz auf das, was wir da in den ersten 100 Tagen schon auf den Weg gebracht haben, nämlich die Entscheidung, ein telefonisches Servicecenter einzurichten, damit die Erreichbarkeit gewährleistet ist. Es stimmt, die Erreichbarkeit ist nicht zufriedenstellend, denn wenn man vier, fünf Mal anrufen muss und niemanden erwischt, dann wird man relativ rasch einmal eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft einreichen. Darum das Ziel, ein telefonisches Servicecenter mit guter, kompetenter Auskunft zu haben, um dadurch auch die Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeiter zu entlasten, die sich dann auch besser auf die Fälle konzentrieren können. Abseits von diesem telefonischen Servicecenter, das gerade in der Endphase, der Finalisierung ist, haben wir es auch gemeinsam geschafft, das Personal im Bereich der MA 35 aufzustocken. Es gibt eine Personalaufstockung um immerhin 10 Prozent, die auch dringend notwendig ist, weil die Herausforderungen in den letzten Jahren immens zugenommen haben. Ich erinnere da zum Beispiel an die Brexit-Verfahren. Es war nicht geplant, dass die Briten aus der Europäischen Union ausscheiden, trotzdem haben wir dadurch über 10.000 zusätzliche Verfahren. Ich erinnere an die Verfahren gemäß § 58c, ganz wichtig, das sind die Verfahren, dass NS-Verfolgte auch die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen. Es sind über 10.000 Verfahren, die hier zusätzlich dazugekommen sind. Das heißt, diese Personalaufstockung war notwendig, um sinnvoll das Ziel von schnelleren Verfahren zu erreichen. Personalaufstockung kann aber nicht immer nur das einzige Mittel sein, sondern wir müssen das immer auch an Weiterentwicklungsprozesse koppeln, und darum haben wir uns auch entschieden, einen sehr umfassenden Organisationsprozess zu starten, auch mit externer Begleitung, um zu schauen, wie wir noch besser arbeiten können, wie wir Digitalisierung noch besser verwenden können, um effizienter zu arbeiten, wie wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser schulen können, um diese Prozesse zu evaluieren und auch zu verbessern. Dafür wird es rollierende Strategieprozesse geben, um jedes Jahr darauf zu schauen, wie wir unsere Ziele besser erreichen können. Mein Ziel als Stadtrat, und das ist mit der Abteilung auch gemeinsam ausgemacht, ist es, zu schauen, dass die Erreichbarkeit besser wird, die Serviceorientierung besser wird und vor allem auch die Verfahrensdauer kürzer wird. Einen letzten Punkt möchte ich noch erwähnen: Was heuer noch passiert, ist, dass ein Business Immigration Office eröffnet wird, weil wir vor allem auch im Bereich der qualifizierten Zuwanderung sehr komplexe Gesetze mit der Rot-Weiß-Rot-Karte haben und oft eine Unsicherheit bei hochqualifizierten Personen, die nach Wien kommen wollen, besteht. Wir sehen es als unsere Aufgabe, diese Personen besser zu unterstützen, weil wir qualifizierte Zuwanderung in Wien brauchen. Ich weiß, Ihre Fraktion möchte gar keine Zuwanderung, aber ohne qualifizierte Zuwanderung hätten wir in Wien in ganz, ganz vielen Bereichen ein Problem - im IT-Bereich, im Pflegebereich -, und darum ist es sinnvoll, dass wir da auch investieren, um Wien für qualifizierte Zuwanderung attraktiv zu machen, und das Business Immigration Office wird dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Guten Morgen, Herr Vizebürgermeister! Ich hätte mir ein bisschen weniger Polemik in Ihrer Antwort erwartet. Wenn wir nicht so viel - sage ich einmal - nicht hochqualifizierte Zuwanderung in den letzten Jahren gehabt hätten, dann wäre es ja überhaupt kein Problem, jetzt über weitere Zuwanderung im hochqualifizierten Bereich zu sprechen. Die Freiheitlichen waren es ja auch, die gerade in diesem Segment immer dafür waren, dass man Menschen, die wirklich Qualitäten haben und die wirklich etwas beitragen können, sehr wohl gezielt nach Österreich einreisen lassen kann und zuwandern lassen kann. Das heißt, da wünsche ich mir von Ihnen schon ein wenig mehr Seriosität in Ihrer Funktion als Vizebürgermeister. Ein anderes Mal muss ich Ihnen auch widersprechen: Sie haben gesagt, man muss sich für das eine oder für das andere entscheiden. Nein, ich glaube, man kann sehr wohl sagen, dass Menschen, die sich um eine Staatsbürgerschaft bewerben, die Behördenwege haben, diese Behördenwege in einer Art und Weise abwickeln, dass wir nicht Gelder für Sicherheitsdienste brauchen, dass nicht immer mehr Bedienstete des Magistrats darüber klagen, dass es dort zu Übergriffen kommt. Das heißt, ich glaube, auf der einen Seite kann man das sehr wohl einfordern, aber auf der anderen Seite kann man gleichzeitig natürlich auch einfordern, dass es seitens der Stadt eine Abwicklung dieser Verfahren gibt, die fristgerecht ist und für die Menschen einen positiven oder negativen Bescheid in einer annehmbaren Zeit bringt. Deswegen meine genaue Zusatzfrage: Werden Sie dienstrechtliche Konsequenzen aus diesen vielen Beschwerden in der Vergangenheit setzen oder sind diese bis jetzt schon gesetzt worden oder sind diese aus Ihrer Sicht nicht notwendig? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich freue mich natürlich über die Unterstützung Ihrer Fraktion für qualifizierte Zuwanderung, des Business Immigration Office und vor allem auch für Weiterentwicklungsprozesse im Bereich der MA 35, die an einigen Orten natürlich auch zu treffen sind, und deshalb sind wir das auch engagiert angegangen. Ihre genaue Frage war, welche Konsequenzen es gibt. Für mich ist die Konsequenz, dass wir Prozesse verbessern, dass wir die Abteilung entsprechend unterstützen. Ganz, ganz viele Verfahren haben als Hintergrund für die Verzögerung, dass es extrem komplizierte, komplexe bundesgesetzliche Vorgaben gibt, wobei wir oft zum Beispiel vom Innenministerium oder von anderen Bundesstellen abhängig sind, dass wir von denen Rückmeldungen bekommen. Strafbescheinigungen zum Beispiel, aber auch viele andere Prozesse können wir nicht alleine machen, sondern da müssen wir mit anderen Behörden interagieren, vor allem auch auf Bundesebene. Da sehe ich selber bei den vielen Beschwerden, dass wir da oft sehr, sehr lange auf Rückmeldungen warten. Und da ist mein Verständnis, dass wir, alle Behörden, die hier zusammenarbeiten, gemeinsam schauen müssen, die Kommunikation innerhalb der Behörden zu beschleunigen, damit die Antragstellerinnen und Antragsteller schneller eine Erledigung ihres Aktes bekommen. Das muss natürlich das Ziel sein. Wir haben im Bereich der MA 35 pro Jahr 150.000 Verfahren, das ist nicht allzu wenig. Die Anzahl der Beschwerden absolut klingt vielleicht nach viel, in Relation zu 150.000 ist sie im Promillebereich. Das heißt, wir haben Beschwerden im Promillebereich, trotzdem zu viel. Jede ist eine zu viel. Die Herausforderungen, und damit möchte ich auch enden, sind allerdings sehr, sehr groß. Wir bräuchten da auch bundesweite Reformen, um Klarheit zu schaffen. Da muss man gar nicht auf die ideologische Diskussion - Staatsbürgerschaft erleichtern oder nicht - eingehen. Das Gesetz ist jetzt für die Behörden aber so umständlich und so bürokratisch, dass es ganz, ganz viele Veränderungen braucht. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Kunrath gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Nikolaus Kunrath (GRÜNE): Einen schönen guten Morgen, Herr Vizelandeshauptmann! Heute sind wir ja im Landtag, da haben wir andere Bezeichnungen. Ich komme heute einmal mit etwas, worüber ich ganz überrascht war, es war in der ersten Intention meines Vorredners und Antragstellers dieser Frage. Können Sie sich eine sogenannte paradoxe Intervention vorstellen, dass die MitarbeiterInnen der MA 35 einmal für die KundInnen eintreten und tatsächlich helfen und nicht falsche Informationen geben, weil das ist auch eine ganz große Kritik, die angebracht wird, dass es ununterbrochen zu Missverständnissen, zu Fehlern seitens der Behörde kommt - und hier bitte einmal nicht nur die Bundesgesetze anzusprechen, weil die Bundesgesetze gibt es jetzt schon länger. Das passiert, dafür könnte ich hunderte von Beispielen bringen, und offensichtlich hat diese auch die Volksanwaltschaft. Ich hoffe, dass es dann ab Herbst, wenn Sie die große neue Serviceeinrichtung einstellen, doch zu Änderungen kommt, auch wenn mir dazu der Glaube fehlt. Herr Landesrat, welche Möglichkeiten sehen Sie, den Kundinnen und Kunden, die die letzten Jahre immer wieder durch Fehler der MA 35 mit ihren Aufenthaltsbewilligungen oder ihrer Staatsbürgerschaft Schwierigkeiten bekommen haben, dahin gehend zu helfen, dass deren Anliegen jetzt rasch und positiv erledigt werden? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich halte es für wichtig, hier klarzustellen, dass ich nicht einer bin, der sagt, es sind nur die Bundesgesetze. Es ist beides, wir haben eine eigene Verantwortung als vollziehende Behörde, hier auch Prozesse zu verbessern, allerdings wäre es sehr nützlich und hilfreich für viele Betroffene, wenn sich absurde Bundesgesetze auch veränderten. Diese Diskussion halte ich für wichtig, nämlich ganz pragmatisch zu sein: Wo sind unnötige Schikanen drin, sowohl für die Behörde als auch für die Betroffenen, die nicht nachvollziehbar sind und dann zu sehr viel Frustration führen? Ihre Frage war, wie wir es schaffen, Verfahren zu beschleunigen. Anders als Sie habe ich sehr viel Zuversicht in das telefonische Servicecenter, weil das die Behörde und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt am Akt arbeiten, wesentlich entlasten wird, nämlich auch, um die Akten, die Verfahren zu beschleunigen und schneller durchzuführen. Das halte ich für einen wesentlichen Baustein. Ich bin auch zuversichtlich, dass jetzt mit einer besseren Situation der Pandemie und auch wieder verbessertem Parteienverkehr eine bessere Interaktion und wieder eine bessere Abstimmung zwischen AntragstellerInnen und Behörde stattfinden kann. Das halte ich für wesentlich. Wir haben da zum Beispiel in einigen Bereichen auch auf ein Terminsystem umgestellt, wo dann wirklich die Kundinnen und Kunden einen klaren Zeit-Slot buchen können und dann nicht lange warten müssen. Das halte ich für ein sinnvolles System, einerseits, um weniger Druck für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben, denn wenn es eine Schlange von 200 Personen gibt, ist der Druck auch größer, und andererseits auch für die Kundinnen und Kunden, damit sie nicht so lange warten müssen. Die Herausforderung, die Verfahrensdauer herunterzubringen, wird eine langfristige sein. Ich möchte da ganz ehrlich sein, die Auswirkungen von Corona, die wir auf die Verfahren sehen, sind jetzt erst am Höhepunkt, noch nicht überall, und wir schaffen es hoffentlich, dann auch wieder diese Kurve zu drücken, sodass wir in Richtung schnellere Verfahren kommen. Das Ziel muss sein - und das möchte ich im Laufe der Periode auf jeden Fall schaffen -: Weniger Beschwerden, schnellere Verfahren und vor allem auch eine bessere Erreichbarkeit. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gasselich gestellt. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Danke, Herr Landesrat, für die Beantwortungen. Ein Thema, das mit all dem in Zusammenhang steht, ist das Thema Doppelstaatsbürgerschaften. Da haben wir von Ihnen eine Anfragebeantwortung bekommen und es gibt auch eine Statistik darüber, wie viele Entzüge es von solchen Staatsbürgerschaften gab. Einerseits gibt es diese Statistik erst seit 2017, andererseits entfällt ein Drittel der Fälle auf türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Wieso gab es diese Statistik vorher nicht, und wie erklären Sie sich diese sehr hohe Zahl bei den Türkinnen und Türken, wenn gleichzeitig die nächste Bevölkerungsgruppe, nämlich die Deutschen, nur 10 Prozent der Fälle ausmachen? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Wir haben in Österreich generell ein sehr restriktives System, was Doppelstaatsbürgerschaften anbelangt, welches allerdings in den Bundesländern sehr, sehr unterschiedlich gelebt wird. Das fand ich persönlich sehr spannend und ich habe mir auch sehr, sehr genau angeschaut, wie unterschiedlich da die Handhabung der Bundesländer ist. Ich weiß, in einigen Bundesländern wird es lascher angewandt und werden Doppelstaatsbürgerschaften auch leichter anerkannt und ermöglicht. Ich persönlich bin ja für eine Erleichterung der Doppelstaatsbürgerschaft, mit dem aktuellen Gesetz ist es aber die Ausnahme, und deshalb ist es auch richtig, dass Wien da sehr genau die Rechtsquellen umsetzt, die Gesetzestexte umsetzt und damit verhältnismäßig wenige Doppelstaatsbürgerschaften zulässt. Es gibt natürlich einzelne Bevölkerungsgruppen, bei denen es mehr Anträge gibt. Sie haben Deutsche angesprochen, türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger angesprochen, das war natürlich auch in Diskussion. Es gibt auch viele Verfahren der Aberkennung der Doppelstaatsbürgerschaften, vor allem unter türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, weil einige davon eine illegale Doppelstaatsbürgerschaft haben. Es ist oft hart für den einzelnen Betroffenen, aber wir werden sie natürlich auf den Gesetzestext genau abarbeiten und dort, wo wir draufkommen, dass es illegale Doppelstaatsbürgerschaften gibt, diese auch aberkennen. Es gibt natürlich eine Grenze, die ist völkerrechtlich bedingt, niemand darf staatenlos werden. Das sind natürlich wesentliche Grenzen von diesem Ganzen. Insgesamt kann man darüber diskutieren, wie die Doppelstaatsbürgerschaft auch erlaubt wird oder auch zugelassen wird, vor allem für diejenigen Österreicher, die ins Ausland ziehen und sich trotzdem Österreich noch zugehörig fühlen und in Österreich wählen wollen. Da sind die Bestimmungen meines Erachtens zu streng und da bräuchte es auch eine gemeinsame, auch bundespolitische Diskussion, wie wir diese Fragen der Doppelstaatsbürgerschaft lösen wollen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist die 2. Anfrage erledigt. Die 3. Anfrage (FSP-745694-2021-KGR/LM) wurde von Abg. Prack gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Öffentliche Mittel, die der Deckung eines Sonderbedarfes dienen, dürfen laut § 7 Abs. 5 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes nicht auf die Mindestsicherung angerechnet werden. Wie handhabt das Land Wien diese Regelung im Hinblick auf die Anrechnung der erhöhten Notstandshilfe bzw. des erhöhten Bildungsbonus, die zur Abdeckung pandemiebedingter Mehraufwendungen bzw. ausbildungsbedingter Mehraufwendungen vom Bundesgesetzgeber vorgesehen wurden? Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie stellen mir die Frage, wie das Land Wien die Regelungen im Hinblick auf die Anrechnung von erhöhter Notstandshilfe und dem erhöhten Bildungsbonus regelt. Ich denke, die Antwort ist relativ simpel: Wir vollziehen das Gesetz, halten uns auch an das Gesetz. Wir vollziehen das Gesetz des Bundes, mit dem wir nicht zufrieden sind. Das war auch schon so in der letzten Legislaturperiode, als wir noch gemeinsam Koalitionspartner waren, und das hat sich auch in der jetzigen Wiener Stadtregierung, Landesregierung nicht geändert, kann ich unmissverständlich sagen. Wir sind nicht zufrieden mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, aber es ändert nichts daran, wir haben es zu vollziehen. Bei den von Ihnen angesprochenen Leistungen, nämlich der erhöhten Notstandshilfe und dem Bildungsbonus, handelt es sich in beiden Fällen um Zahlungen, die auf Grund des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gewährt werden. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes, das in der Zuständigkeit des Sozialministers liegt, legt im § 7 Abs. 3 unmissverständlich fest: Leistungen, die auf Grund des Arbeitslosenversicherungsgesetzes erbracht werden, sind auf Leistungen der Sozialhilfe anzurechnen. Der Paragraph, den Sie in der Anfrage zitieren, bezieht sich nicht darauf. Sie zitieren § 7 Abs. 5 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, und dort geht es um öffentliche Mittel, die der Deckung eines Sonderbedarfes dienen. Zu unterscheiden ist also, ob der Gesetzgeber einen Sonderbedarf definiert, wenn er eine Leistung ausschüttet oder zuerkennt, oder ob er einen Teil des Arbeitslosenversicherungsgesetzes definiert, das ist einfach zu unterscheiden. Die Debatte selber haben wir schon einmal geführt. Wir haben sie nämlich in der letzten Legislaturperiode mit dem Bund geführt, als die erste Ankündigung über eine Einmalzahlung im Arbeitslosengeld gekommen ist. Wir haben die Debatte geführt und haben damals auch gesagt, dass es wohl nicht sein kann, dass der Bund auf der einen Seite verkauft, es gibt eine Sonderzahlung, und diese Sonderzahlung, oder Bonuszahlung, wie sie manchmal auch genannt wurde, muss dann in der Mindestsicherung in Abzug gebracht werden. Wir haben darauf hingewiesen, dass das bei den Arbeitslosenaufstockern der Mindestsicherung in Wien nicht ankommt. Unsere Kritik voriges Jahr im Frühjahr hat ja auch gewirkt, und wir haben daher eine rechtliche Klarstellung des Bundesgesetzgebers gekriegt, dass wir Einmalzahlungen als Sonderbedarf gemäß § 7 Abs. 5, den Sie auch zitieren, anrechnungsfrei stellen können. Wir haben daher im vergangenen Jahr noch vor der Sommerpause, also jetzt vor einem Jahr, auch eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes hier im Landtag vorlegen und verabschieden können, damit diese Einmalzahlung nach § 7 Abs. 5 anrechnungsfrei gestellt werden kann. Bei der erhöhten Notstandshilfe hingegen haben wir sowohl von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit als auch von Seiten des Bundesministeriums für Soziales die schriftliche Rückmeldung bekommen, dass es sich bei der erhöhten Notstandshilfe um eine anzurechnende Arbeitslosenversicherungsgesetzleistung handelt und somit in der Mindestsicherung zum Abzug zu bringen ist. Das gilt auch für Schulungszuschläge wie zum Beispiel den Bildungsbonus. Die Antwort ist inhaltlich sozialpolitisch dramatisch nicht befriedigend, aber klar ist, dass die Wiener Sozialbehörden sich an diese gesetzlichen Vorgaben zu halten haben. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Prack gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Danke für die Beantwortung, Herr Stadtrat! Können Sie beziffern, wie hoch das Körberlgeld aus Bundesmitteln ist, das die Stadt hier auf Kosten jener verdient, für die die zusätzlichen Mittel eigentlich gedacht sind? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Die Frage ist nicht beantwortbar, weil der Begriff Körberlgeld ehrlich gesagt ein völliger Irrtum ist. Es geht nicht um Körberlgeld. Es geht um den Vollzug eines Gesetzes. Ja, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes ist ein Fragment, ja das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes ist inhaltlich überhaupt nicht zu befürworten. Ja, es ist ein grüner Sozialminister, der es in der Hand hat, dem Parlament eine entsprechende Änderung vorzulegen. Von Körberlgeld zu reden, ist ein völliger Irrtum. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Herr Landesrat, der Steirische Landtag hat vor Kurzem das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vollinhaltlich übernommen, und das wird mit 1. Juli 2021 in Kraft treten, und zwar mit den Stimmen der Sozialdemokraten. Ich frage Sie jetzt: Werden Sie diesem Beispiel folgen und uns im Herbst auch vollinhaltlich das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zur Abstimmung vorlegen? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Wenn die Frage lautet, ob ich eine Kopie des steirischen Sozialhilfegesetzes vorlegen werde, lautet die Antwort nein. Präsident Ernst Woller: Die nächste Zusatzfrage wird von Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Landesrat, danke für die bisherige Beantwortung. Ich möchte mich auf das beziehen, was Mindestsicherungsbezieher zusätzlich erhalten und was sie dann melden müssten. Im Zuge der Wahl 2020 war es ja so, dass wir Freiheitlichen, die Sozialdemokraten, die ÖVP, auch die NEOS und die GRÜNEN natürlich sehr viele Beisitzer, Ersatzbeisitzer, Vertrauenspersonen zur Wahl geschickt haben, um diese zu beobachten. Diese bekamen damals 80 EUR als Entschädigung, und theoretisch wäre es ja so, dass jeder, der Mindestsicherung bekommt, das melden müsste. Ich finde das falsch, es ist aber derzeit so nach der aktuellen Regelung. Jetzt meine Frage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zumindest diese Ausnahme gibt, also dass der Mindestsicherungsbezieher diese 80 EUR zum Beispiel nicht melden müsste? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich bin jetzt kein Lohnsteuerexperte für die Entschädigung von Wahlbeisitzern, ehrlich gesagt. Ich bin mir nicht sicher, ob das als Entgelt zu werten ist oder als Aufwandsentschädigung, aber sagen wir einmal so: Wenn es möglich ist, hätte ich kein Problem damit. Das Problem wird aber wahrscheinlich das Sozialhilfe- Grundsatzgesetz sein. Ich kann aber gerne zusagen, dass wir diese Frage extra prüfen und wenn es notwendig ist, eine Änderung des Gesetzes zu machen und das im Rahmen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes möglich ist, soll nichts dagegen sprechen. Da freue ich mich, wenn wir das dann gemeinsam beschließen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Abg. Konrad gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Sehr geehrter Herr Landesrat! Wir haben über das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz jetzt schon einiges gehört. Es gab ja Aussagen sowohl von Sozialminister Mückstein wie auch vom Vizekanzler, dass es da einer Reform bedarf, jedenfalls laut den GRÜNEN sozusagen. Meine Frage lautet daher: Gab es da bereits Gespräche zwischen den Landesräten, Soziallandesräten und -rätinnen und dem Sozialminister und gibt es da eine einheitliche Sichtweise der Soziallandesräte und -rätinnen? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, das ist eine gute Frage, danke auch für die Frage. Der derzeitige Sozialminister ist bekanntermaßen noch relativ jung im Amt und hat natürlich im Augenblick seinen Hauptfokus auf seinen gesundheitspolitischen Auftrag. Ich finde, dafür kann man auch Verständnis aufbringen. Wir hatten einige wenige kurze Gespräche darüber, und ich habe mich sehr gefreut, dass er doch einiges davon auch aufgegriffen hat und sich auch schon öffentlich geäußert hat, dass er auch eine Notwendigkeit sieht, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zu überarbeiten. Ich habe mich auch gefreut über die entsprechende Aussage des Vizekanzlers, der es offensichtlich ähnlich sieht. Tatsächlich haben die Landes-Sozialreferenten eine Sitzung im März gehabt, wo wir sehr intensiv darüber diskutiert haben, welche Verbesserungen, Veränderungen wir sehen, welche Notwendigkeiten an Verbesserungen und Veränderungen wir quer durch alle neun Bundesländer sehen. Es war vor allem eine Diskussion zwischen den Bundesländern und weniger eine Diskussion mit dem Bund, weil der Bund sich dieser Diskussion relativ entzogen hat. Aber wir haben einen einstimmigen Beschluss im März gefasst. Alle neun Landesräte für Soziales haben den Beschluss gefasst, dass wir über das letzte soziale Sicherungsnetz eine Evaluierung haben wollen, weil wir nicht zufrieden sind und auch Schwierigkeiten im Vollzug sehen. Wir haben auch beschlossen, dass wir den Sozialminister auffordern, die Versorgungslücken im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zu schließen. Wir sehen in allen Bundesländern Schwierigkeiten im Vollzug. Wir sehen in allen Bundesländern diese Versorgungslücken und brauchen natürlich entsprechende Bewegung auf Bundesseite, weil wir uns das Sozialhilfe- Grundsatzgesetz logischerweise nicht selber schreiben können. Aber ja, es gibt da eine sehr einheitliche Meinung zwischen den Bundesländern, dass es Weiterentwicklung braucht. Natürlich gibt es keine einheitliche Meinung in allen Details, das ist ja nicht überraschend, aber es gibt eine wirkliche Übereinstimmung darin, dass der Zustand, den wir jetzt haben, sehr unbefriedigend ist. Wir sind als Bundesland, und ich als Landesrat, ab 1. Juli auch die Vorsitzenden der Sozialhilfereferentenkonferenz, haben für ein Jahr diesen Vorsitz, und ich habe das mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den Bundesländern schon besprochen, dass neben dem Thema der Pflegereform das Thema der Sozialhilfereform in diesem Jahr zweifelsohne einen besonderen Fokus haben wird. Ich glaube, das wird sehr produktiv werden, sehr konstruktiv werden. Das wird sehr viel Arbeit werden, aber es wird sicherlich ein sehr gutes Vorankommen geben. Und ich hoffe, dass es auf Bundesseite eine entsprechende Bewegung gibt. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 4. Anfrage (FSP-746001-2021-KVP/LM) wurde von Abg. Korosec gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. [Die Wiener Mindestsicherungsstatistik, die traditionell im späten Frühjahr auf der Internetseite der MA 40 publiziert wird, ist bis dato noch nicht veröffentlicht. Jedenfalls die Summe der WMS-Bezieher muss jedoch bereits bekannt sein. Sehr geehrter Herr Stadtrat, wie hoch war im Jahr 2020 die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher der Wiener Mindestsicherung als Jahressumme (als Einmalzählung) sowie im Jahresdurchschnitt?] Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Ich verstehe nicht ganz, warum wir diese Fragen im Ausschuss diskutieren, ich Ihnen die Antwort zukommen lasse und dann diskutieren wir es hier noch einmal. Aber es ist Ihnen natürlich vollkommen unbenommen. Ihre Frage ist, wie hoch die Anzahl der Bezieher im Jahr 2020 für die Wiener Mindestsicherung war und wie viele verschiedene Personen, also die Jahressumme als Einmalzählung und im Jahresdurchschnitt, und auf diese Frage kann ich Ihnen Folgendes berichten: Die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher der Wiener Mindestsicherung im Jahr 2020 betrug im Jahresdurchschnitt 136.267 Personen und in der Einmalzählung bezogen insgesamt 169.717 verschiedene Wienerinnen und Wiener Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herzlichen Dank für die Information. Wir haben die Unterlagen noch nicht. Normalerweise um diese Zeit haben wir ja bereits das vergangene Jahr, diesmal ist das nicht der Fall, daher meine Frage. Herr Landesrat, mich würde aber Folgendes interessieren: Die Volksanwaltschaft hat zwei Mal die Mindestsicherung in Wien sehr heftig kritisiert und zwar im Zusammenhang mit den subsidiär Schutzberechtigten, eben in dem Zusammenhang, dass das nicht auf das Niveau der Grundversorgung reduziert wurde. Und die Volksanwaltschaft meint - und ich sehe das genauso -, das ist ein Verfassungsbruch. In welcher Form werden Sie das korrigieren beziehungsweise wenn Sie es nicht korrigieren, wie können Sie es rechtfertigen? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich meine, wir wollen doch einmal herausarbeiten, worum es Ihnen geht. Es geht Ihnen darum, dass wir subsidiär Schutzberechtigten das Niveau der Leistungen, die sie aus der Mindestsicherung bekommen, fast halbieren. Darum geht es Ihnen. Also ich finde, Sie sollten das auch sagen, Frau Korosec. Sie sollten sagen, die ÖVP, die angeblich so christlich-soziale Wurzeln hat, ist dafür, dass subsidiär schutzberechtigte Personen, also Menschen, die einen legalen Aufenthaltsstatus in unserem Land haben, dann, wenn sie keine Arbeit finden, was bekanntermaßen bei einem befristeten Aufenthaltsstatus schwierig ist - aber Sie als christlich-soziale Partei sind dafür -, dass diese Menschen eine Unterstützungsleistung bekommen, ungefähr die Hälfte des Betrages, den Mindestsicherungsbezieher bekommen, also unterhalb der Grenze, mit der man sich auch noch irgendetwas in seinem Leben leisten kann. Ich finde, Sie sollten das in aller Klarheit sagen. Ich finde, Sie sollten sagen, dass Sie dafür sind, dass österreichweit ein paar Tausend Menschen vom Staat in die absolute Armut geschickt werden sollen. Ich finde es ja auch gar nicht schändlich, wenn das Ihre politische Position ist. Ich finde es überhaupt nicht schändlich, aber sagen Sie es auch, dass das Ihre politische Position ist. Und nein, ich bin der Meinung, dass das nicht verfassungswidrig ist, dass wir diese Position in Wien nicht teilen und daher nicht umsetzen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke, Herr Landesrat, das war jetzt doch schneller als geglaubt. Ich möchte noch einmal auf die vorherige Frage zurückkommen, die ich Ihnen gestellt habe, und vor allem auf Ihre Antwort: Also wenn das gelänge, verspreche ich Ihnen hiermit unsere volle Unterstützung. Und da wir heute, wie ich annehme, im Laufe des Tages unter Garantie eine Mindestsicherungsdebatte haben, werde ich jetzt keine zusätzliche Frage stellen. Ich glaube, das werden wir am frühen Nachmittag dann alles da vorne vor Ort klären. - Danke. Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 4. Anfrage beantwortet. Die 5. Anfrage (FSP-745152-2021-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Rompolt gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke gestellt. (Die Wiener Fortschrittskoalition hat sich unter dem Schlagwort der "Entbürokratisierung" vorgenommen, die Wiener Abgabenregelungen zu durchforsten, um sie und ihre Vollziehung noch moderner und bürgerInnennäher zu gestalten. Können Sie uns dazu einen aktuellen Bericht geben?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin! Ich danke für diese Frage, ist sie doch eine, die uns über die nächsten Jahre in unserer Fortschrittskoalition intensiv beschäftigen wird. Wir haben sie in unser Programm aufgenommen, und darum referiere ich gerne ein Stück weit über die aktuellen Aktivitäten, die wir dort gesetzt haben. Warum ist uns Entbürokratisierung und die Frage der Abgabenregelung so wichtig? - Weil wir einige Zielsetzungen damit verfolgen wollen. Einerseits leichteres Wirtschaften für Unternehmen, das muss das Ziel sein. Wir wollen unbürokratisch schnell Möglichkeiten geben, Geschäftsideen zu verwirklichen, zu realisieren, und mit unseren Abgaben dafür Sorge tragen, dass wir hier unterstützen und diesen Prozess erleichtern. Zweitens, kürzere Wege in der Beziehung zwischen Bürgern und der Stadt generieren, und drittens, transparente Strukturen führen natürlich auch zu mehr Effizienz und ermöglichen eine verbesserte Nachvollziehbarkeit. Das alles ist über das Oberziel zu stellen, dass wir klar sagen, es geht um den Wirtschaftsstandort Wien, es geht um Investitionen, um notwendige Innovationen, und wir haben dafür Sorge zu tragen, dass dieser Wirtschaftsstandort bestmöglich funktioniert. Deshalb ist es gut, dass wir auf dieses Thema so einzahlen und das auch in den Vordergrund in diesen nächsten Jahren stellen werden. Und übrigens, das wissen wir auch alle, das Fördertransparenzgesetz haben wir heute im Landtag, es ist einer dieser wichtigen Bausteine und Module, die wir hier sehen, und auch das wird uns wiederholt weiterbringen und weiterhelfen. Dass wir dort nicht bei null beginnen, wissen wir alle hier in diesem Raum, weil als transparenteste Gemeinde Österreichs haben wir ja schon einen großen Schritt nach vorne gemacht und das wird uns auch klar so gegeben. Regeln sind kein Selbstzweck. Und unter dem Motto "So viel Freiheit wie möglich, so viel Regulierung wie unbedingt nötig." haben wir von Anfang an klargestellt, dass das unser Weg ist, wie wir damit umgehen wollen. Wir haben es ja nicht nur als Mundpropaganda gemacht, sondern wir haben jetzt unter Corona-Bedingungen gleich einmal damit begonnen, zu zeigen, wie wir denn das mit der Vereinfachung verstehen. Die Abgabenerleichterungen für Wiener Betriebe haben wir in diesen letzten Monaten unbürokratisch, schnell umgesetzt, teils von Gesetzes wegen. Sie wissen, Entfall der Schanigartengebühren als ein ganz griffiges Beispiel, aber auch Ratenzahlungen, Stundungsmöglichkeiten, Entfall von Stundungszinsen sind so klassische Beispiele, die wir hier benennen können, aber auch die Herabsetzung von Gebrauchsabgaben darf ich hier anführen. Dann gab es natürlich auch diverse verfahrenstechnische Erleichterungen wie zum Beispiel vereinfachte Verlängerung der Winterschanigärten, um bei dem Thema gleich einmal zu bleiben, wo es uns wichtig war, einfach schnell zu helfen, kein Abbau der Sommerschanigärten, gleichzeitiger Übergang, das spart Kosten, das spart Energien. Dass dann ein Lockdown gekommen ist, das wussten wir alle nicht, aber wir haben zumindest versucht, auch hier zu zeigen, wie effizientes Wirtschaften ausschaut und wie es funktionieren kann. Ich glaube auch, und auf das bin ich auch stolz, dass wir da in vielen Bereichen viel großzügiger und viel schneller vorgehen als der Bund, und das werden wir uns auch in den nächsten Jahren nicht nehmen lassen. Ziel ist immer eines, die Liquidität für die Unternehmen zu erhalten, möglichst gute Bedingungen zu schaffen, um das Wirtschaften in der Stadt zu erleichtern. Jetzt zur Arbeitsgruppe Entbürokratisierung: Wir schauen uns alle Bundesgesetze, alle Landesgesetze, alle Verordnungen an, die hier gegeben worden sind und werden uns diese Arbeit nicht einfach machen, und wir haben sie uns in diesen letzten Monaten auch nicht einfach gemacht. Auch dazu noch einige Worte: Wie setzt sich diese Arbeitsgruppe zusammen? Einerseits vom politischen Teil mit Kurt Stürzenbecher, mit Katharina Weninger, mit Markus Ornig, mit meinem Team, mit der Spitze Marko Miloradovic und dann natürlich mit den Expertinnen und Experten aus den diversesten Magistratsabteilungen. Da wollen wir keine halben Sachen machen, sondern wir haben alle mit einbezogen. Das ist die MA 5, das ist die MA 6, das ist die MA 23, das ist die Wirtschaftsagentur, das ist die MA 63, das ist das Magistratische Bezirksamt, das ist die MA 36, wenn es um Veranstaltungen geht, das ist die MD OS mit dem Klemens Himpele. Wir haben intensivst getagt, darf ich Ihnen berichten. Es gab mittlerweile sechs Arbeitsschritte, die jeweils zu drei Stunden anberaumt waren und wo wir ganz strukturiert Bausteine bearbeitet haben. Da geht es um Themenkreise wie den öffentlichen Raum mit der Gebrauchsabgabe. Da geht es um Bereiche der Daseinsvorsorge als eigenen Bereich mit Müll-, Wasser-, Abwasserabgaben. Da geht es um Sport und Wetten, wenn wir über die Glücksspielautomatenabgabe sprechen. Da geht es um das Thema Wirtschaft, Kommunalsteuer, Tourismusförderungsgesetz, aber da geht es auch über die großen Themen Liegenschaften und Bau und dort über die Themen Grundsteuer, Kanaleinmündungsgebühren. Auch das wird in der Form hinterfragt und beleuchtet. Mein großer Dank gilt wie immer den MitarbeiterInnen, die sich hier besonders einbringen, in dem Fall der Dank an die MA 6, an Sabine Bollinger, stellvertretend für ihr gesamtes Team, das hier großartige Arbeit leistet und viel weitergebracht hat. Natürlich wollen wir den Blick ein Stück weit nach vorne richten und uns mit der aktuellen Herausforderung beschäftigen, die da natürlich in der Ökologisierung liegt. Wie können wir das tun? - Indem auch diese Arbeitsgruppe klar gemacht hat, in einer eigenen Studie, die wir über die MA 23 extern beauftragen, mit dem Ziel, die Möglichkeiten zur Ökologisierung von Abgaben in Wien zu erfragen. Ende des Jahres sollten diese Ergebnisse vorliegen und sie sollten in dieses Gesamtkonzept einfließen, das wir eben hier umsetzen wollen. Genauso wie die Ökologisierung ist das Thema der Digitalisierung wichtig. Wie gelingt es uns, mit dem Digitalisierungsschub der letzten Monate gut umzugehen und diese Prozesse auch entsprechend so zu gestalten, dass sie nachhaltig sind? - Auch da haben wir mit unserer digitalen Agenda und mit dem Input von Klemens Himpele, wie ich glaube, bereits einen guten Schritt nach vorne gemacht, und wir werden zeigen, wie eine moderne Abgabenveränderung hier auch zu Buche schlägt. Den Bezug auf moderne Abgabenverwaltung darf ich Ihnen auch jetzt schon nahebringen, indem ich Ihnen "Mein Wien" präsentiere und ans Herz lege. "Mein Wien" durfte ich damals vor zweieinhalb Jahren noch selbst aus der Taufe heben und wir haben es mittlerweile geschafft, da eine unglaubliche Anzahl an unterschiedlichen Dienstleistungen und Amtswegen einzubringen. Und "Meine Amtswege" schaffen Sie hier mit Parkpickerl, mit Anlassmärkten, mit Werbung und Beleuchtung, Mozart-Kartenverkäufer, mit unterschiedlichsten Themen bis zum Reparaturbonus, alles auf einer Internetseite abrufbar. Daneben "Mein Grätzl" mit all den Informationen der nächsten Umgebung von dort, wo man zu Hause ist, um über Veranstaltungen Informationen zu bekommen. Aber auch die Handysignatur, Wohnsitzabmeldungen, all das, was Unternehmen an Servicierung brauchen, finden Sie da. Das zeigt schon, welchen Weg wir bereits gegangen sind, und den werden wir weitergehen und "Mein Wien" werden wir weiter intensivieren. Abschließend noch vier spannende Projekte, die teilweise schon realisiert sind und die wir weiter im Fokus haben: Erstens, der One Stop Shop, der uns ein besonderes Anliegen ist. Das tun wir jetzt gerade auch im Orbitbereich mit den Wiener Stadtwerken. Da wird der Schwerpunkt darauf gelegt werden, auch da kurze Wege für die WienerInnen zu haben. "Wien gibt Raum" ist sowieso eine großartige Entwicklung gewesen und nimmt es locker mit allen anderen internationalen vergleichbaren Internetapplikationen auf. Mit BRISE-Vienna haben wir eine neue Art der Möglichkeit der Baueinreichung auf den Weg gebracht, die jetzt auch ausgezeichnet wurde, und zwar mit dem Verwaltungspreis 2021 des Bundes, wo wir in Summe vier von sieben Preisen für Wien und die Leistungen des Magistrats erreichen konnten - also eine großartige Sache. Wir sind einen weiten Weg gegangen, und ich denke, dass wir hier beweisen können, wie moderne Verwaltung auch in den nächsten Jahren aussieht. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Guggenbichler gestellt. Ich erteile ihm das Wort Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Sie haben jetzt eine knappe Viertelstunde darüber gesprochen, was Sie nicht alles besser und neu machen können. Es ist eigentlich ein massiver Offenbarungseid, was das seit 100 Jahren rote Wien in all den Jahren falsch gemacht hat. In Wahrheit ist es ja nicht so, denn das, was Sie jetzt neu machen, ist ja nicht vom Himmel gefallen, das haben ja Ihre Genossinnen und Genossen in dieser Stadt eingeführt. Deswegen bin ich sehr dankbar, ich werde mir auch Ihre Worte ausheben und ich freue mich darüber, dass Sie das jetzt in Ordnung bringen, was die Sozialdemokratie den Bürgern in den letzten Jahren aufgebürdet hat. Ich habe noch eine Frage zum Thema Transparenz, über die Sie gesprochen haben. Der Bundesrechnungshof hat einen Entscheid gefasst, dass die Wiener Gebühren mehr oder weniger illegale Steuern sind, da sie so intransparent sind. Sind Sie der Meinung, dass man da mehr Transparenz schaffen sollte, beziehungsweise sind Sie auch der Meinung, dass man das Valorisierungsgesetz, das mit einer sozialdemokratischen Mehrheit beschlossen wurde, wie schon öfter von uns beantragt, abschaffen sollte, um die Bürger gerade jetzt in der Krise nicht mehr zu belasten? Noch einmal ein großes Dankeschön für den Offenbarungseid, was die Sozialdemokratie in den letzten 100 Jahren falsch gemacht hat. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Lieber Herr Guggenbichler! Die Wirtschaft ist ein dynamisches Vehikel, und das, was ich Ihnen hier gebracht habe, sind die modernsten Entwicklungen der letzten Jahre. Dort sind wir Spitzenreiter in Europa. Dort werden wir vom Bund ausgezeichnet für diese perfekte Verwaltungsaktivität, die wir in unterschiedlichsten Magistratsabteilungen zeigen und leben und wo wir uns sicher nicht aus der Trittgeschwindigkeit bringen lassen. Wir werden ganz klar an diesen wichtigen Projekten, an diesen wichtigen Schnittstellen beweisen können, wie eben aus unserer Sicht moderne Verwaltung ausschaut. Das ist der Prozess, das wird es immer geben, aber eigentlich kann man da nur stolz sein, in welcher Qualität da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten. Und ein kurzes Nein, wir werden es nicht abschaffen, ich glaube, es wird in der Form ausreichend sein, um das klar auf den Punkt zu bringen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Margulies gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Stadtrat, guten Morgen! Die letzten eineinhalb Jahre haben sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene gezeigt, wie wichtig es ist, dass die öffentliche Hand, wenn es notwendig ist, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um nicht nur die Wirtschaft am Laufen zu halten, sondern um in Wirklichkeit die Gesellschaft am Laufen zu halten. Jetzt hat der Bund Milliarden Euro dafür ausgegeben, Wien hat hunderte Millionen dafür zur Verfügung gestellt, im Großen und Ganzen durch Schuldaufnahme, die ja irgendwann einmal gedeckt werden muss. Wir haben gestern auch den Tag der öffentlichen Dienstleistungen, der Daseinsvorsorge gefeiert und gesehen, wie wichtig diese sind. Es ist wahrscheinlich auch zukünftig vollkommen klar, na, selbstverständlich müssen dafür die finanziellen Mittel, die in der Regel durch Steuern und Abgaben erbracht werden, vorhanden sein. In diese Richtung geht auch meine Frage, auch um in Wien möglicherweise Entlastungen durch Umschichtungen im Steuersystem vornehmen zu können. Andere Bundesländer greifen mittlerweile verstärkt auf Zweitwohnsitzabgaben zurück, es gibt Überlegungen bezüglich Leerstandabgaben, von denen man gewisse Erträge, die dann zur Verfügung stehen können, dafür nutzen könnte, andere Steuern und Abgaben möglicherweise zu senken. Gibt es Überlegungen, auch in Wien eine Zweitwohnsitzabgabe einzuführen, die nicht nur steuerpolitisch interessant ist, sondern natürlich auch dem Leerstand entgegen arbeiten könnte, da immer mehr Vorsorgewohnungen als Zweitwohnsitz angemeldet werden und dann auch leerstehen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Kollege Margulies, diese Arbeitsgruppe hat sich vorgenommen, das zu prüfen. Wir sind mitten drinnen, wir sind auf dem Weg dort hin, zu überlegen, wo es denn sinnvolle Ergänzungen und Verschiebungen geben kann. Mir war eben wichtig, die Frage der Ökologie da mit einzubeziehen. Was bedeutet das? Wie können wir da steuernd eingreifen? - Ich glaube, das sind berechtigte Fragen, die sich nicht nur für Wien, sondern auch für die anderen Bundesländer stellen. Wir werden gut beraten sein, das wirklich zu hinterfragen. Wir versuchen mit unserer Finanz- und Wirtschaftspolitik jedenfalls, auch entsprechende Rücklagen wertzulegen, um eben in Krisenfällen, wie wir es jetzt auch im letzten Jahr hatten, schnell reagieren zu können. Ich denke, in der Form sind wir jetzt einmal pandemiemäßig im Sinne des Blicks nach vorn gut aufgestellt, wenn es darum geht, wirklich allenfalls auch weitere Hürden zu nehmen. Wir werden uns diesen Themenbereich, der von Ihnen angesprochen wurde, aber genau ansehen, und ich gehe davon aus, dass wir dann in rund einem halben Jahr auch eine klare Ansage dazu machen können. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird vom Abg. Gstöttner gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Markus Gstöttner, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Eine Frage noch von unserer Seite: Was uns aber wenig überrascht hat, ist die noch nicht bestehende Klarheit, bis wann die Arbeitskreise, die nun seit mehr als sechs Monaten tagen, tatsächlich ihr Resultat liefern werden. Wir gehen aber davon aus, dass das zu gegebenem Zeitpunkt dann auch den Weg zu uns findet. Was wir aber gerne an dieser Stelle schon verstehen würden: Wir sprechen recht viel von Stundungen. Welches Volumen an Abgaben und welche Abgaben wurden bisher in der Stadt Wien im Zuge der Corona-Krise gestundet? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Wir haben quer durch alle Abgaben Stundungen ermöglicht. Wir haben natürlich in den betroffenen Branchen Schwerpunkte gesetzt. Dort, wo es um die Gastronomie, dort, wo es um den Touristikbereich geht, dort, wo es um die Nachtwirtschaft geht, dort, wo wir klar machen müssen, dass wir jetzt diese Partnerschaft mit der Wirtschaft einzugehen haben, sind es Millionenbeträge. Ich werde Ihnen gerne den genauen Betrag zukommen lassen, um eben diese jetzt aktuelle Zahl auch in den Mittelpunkt zu stellen. Es sind mehrere Millionen, aber in der Form, glaube ich, gut investierte Millionen, da sie einfach das Wirtschaften in dieser Stadt erleichtert haben. Diesen Weg, glaube ich, haben wir auch in diesen nächsten Monaten weiterzugehen, weil wir natürlich jetzt auch sehen, dass mit der Öffnung ja noch nicht alles getan ist, sondern dass jetzt erst einmal wieder Angebot und Nachfrage entsprechend hochzufahren sind. Da sind die ersten Monate des Wirtschaftens besonders schwierig, deshalb glaube ich, dass wir auch gut beraten sind, wenn wir in diesen nächsten Monaten, im nächsten Halbjahr auch noch eine Großzügigkeit im Umgang mit diesem Thema haben, um klar zu machen, wir wissen, es ist eine schwierige Situation, aber wir wollen alle gemeinsam diese Krise meistern. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist die Fragestunde beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der NEOS-Rathausklub hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema: "Kinder an die Macht - Wien bekommt ein landesweites Kinder- und Jugendparlament" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte die Erstrednerin, Frau Abg. Bakos, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass ihre Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Werter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Politische Teilhabe und Mitsprache zu ermöglichen, das ist nicht ein guter Weg, es ist in unseren Augen der beste Weg. Nicht nur, um Menschen für Politik zu begeistern, sondern sie auch tatsächlich zu involvieren und auch tatsächlich teilhaben zu lassen. Es sind aber vor allem Kinder und Jugendliche, die ganz oft das Gefühl haben, dass sie nicht ausreichend von der Politik beachtet werden. Das ist gerade bei Kindern und Jugendlichen insofern besonders schade, weil gerade sie es sind, die sich ganz, ganz viele Gedanken über ihr Lebensumfeld machen. Sie sind es, die ganz viele gute und kreative Ideen und Lösungsansätze haben, wenn es um die Mitgestaltung ihres Lebensumfeldes geht. Sie wünschen sich daher von der Politik zu Recht und fordern von der Politik auch zu Recht ein, gesehen und gehört zu werden. Genau das wollen wir tun, deshalb werden wir jetzt ab Herbst ein eigenes Kinder- und Jugendparlament ins Leben rufen. Kinder und Jugendliche sollen erleben, dass sie durch Mitgestaltung wirklich auch etwas verändern können, dass sie durch ihre eigenen Ideen ihre konkrete Lebenssituation auch berühren können, dass ihre Lebensqualität erhöht wird. Partizipation hat viele Vorteile, sie fördert das Engagement, fördert aber auch Verantwortung für sich selbst, und das Schöne ist, nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Mitmenschen in der bestehenden Generation, aber auch für die kommenden Generationen. Was ich auch besonders schön finde: Partizipation erhöht Identifikation, von der kleinsten Entität, in der man sich befindet - Sie wissen ja wahrscheinlich alle noch, in welche Schule Sie gegangen sind -, vom Grätzel, in dem man gelebt hat, bis zum Bezirk, in dem man aufgewachsen ist und vielleicht auch über Sphären darüber hinaus. Kinder und Jugendliche sollen demokratische Prozesse erlernen, erfahren, was es bedeutet, Kompromisse zu schließen, was es bedeutet, eine Meinung eines anderen anzuhören, die einem vielleicht nicht so gut gefällt, sie aber trotzdem zu akzeptieren und zu tolerieren, was es bedeutet, wenn man eine Idee einbringt und diese dann tatsächlich auch weiterverfolgt, bis sie ins Abschlussstadium kommt, zur Abstimmung gelangt und dann tatsächlich auch umgesetzt wird, aber auch - das ist vielleicht sogar ein Stückchen weit wichtiger - zu erleben, dass eine Idee nicht angenommen wird, wenn sie nicht die Unterstützung erlangt, die man sich vielleicht von allen anderen Abgeordneten im Kinder- und Jugendparlament erhofft hat. Was haben Erwachsene davon? - Auch das möchte ich nicht verschweigen. Auch Erwachsene lernen etwas, sie lernen nämlich die Bedürfnisse, die Visionen, die Projektideen von Kindern und Jugendlichen kennen. Der Austausch zwischen den Generationen wird gefördert, und so kitschig es klingen mag, das trägt auch zu einem verbesserten Verständnis bei. Wenn man bedenkt, dass es 300.000 Kinder und Jugendliche gibt, die jünger als 16 Jahre sind, die - das liegt in der Natur der Sache - nun einmal nicht wahlberechtigt sind, dann ist das bereits ein eklatant großer Teil unserer Stadtbevölkerung. Es ist mir ganz wichtig zu betonen: Sie sind vielleicht nicht wahlberechtigt, aber das heißt nicht, dass sie keine eigene Meinung haben. Noch viel eklatanter wird diese Zahl, wenn man die 16- bis 19-Jährigen dazurechnet, die nicht wahlberechtigt sind. Jetzt kann man gerne über Staatsbürgerschaften debattieren, aber darum geht es mir gar nicht, denn dieses Kinder- und Jugendparlament, dem ist es egal, welche Staatsbürgerschaft man hat. Dieses Kinder- und Jugendparlament wird nicht nach dem Reisepass fragen, den man hat, dieses Kinder- und Jugendparlament wird nur nach einer einzigen Sache fragen, nämlich nach der Idee, die man hat, und ob man mitgestalten und mitreden möchte. Umso mehr freut es mich daher auch als Jugendsprecherin von NEOS-Wien, dass es nun ab Herbst ein eigenes Kinder- und Jugendparlament geben wird, bei dem man mitsprechen und mitgestalten kann. Wir wollen nämlich die nächste Generation in den Mittelpunkt unserer Politik stellen, denn Wien, das ist unser großes Ziel, soll zur kinder- und jugendfreundlichsten Stadt dieser Welt werden. Mit einem Wien-weiten, landesweiten Kinder- und Jugendparlament ermutigen wir Kinder und Jugendliche, ihr eigenes Sprachrohr im politischen Diskurs zu werden. Und wir machen hier keine halben Sachen, wir werden 1 Million EUR jährlich zusätzlich zur Verfügung stellen, genau für diese Ideen und genau für diese Partizipation. Kinder und Jugendliche sollen all das, was ich gerade beschrieben habe, erlernen, sie sollen aber auch wissen, dass sie von nun an eine stärkere Stimme im Diskurs haben. Nur so funktioniert echte Mitbestimmung. Ab Oktober sind daher Kinder und Jugendliche dazu aufgerufen, ihre Ideen online einzureichen. Eine der Aufgaben der Abgeordneten dieses Kinder- und Jugendparlaments wird es sein, diese Ideen zu debattieren, zu diskutieren, genau diese demokratischen Prozesse auch auszuüben. Nach der Prüfung der Umsetzbarkeit der Projekte durch die Dienststellen der Stadt Wien einigen sich dann die Abgeordneten dieses Kinder- und Jugendparlaments auf die besten Projekte, die schlussendlich online zur Abstimmung gelangen, bei der alle Kinder und Jugendlichen Wiens abstimmen können. Außerdem, das ist die weitere Aufgabe des Kinder- und Jugendparlaments, wird es nötig sein, auch in den Austausch mit der Wiener Stadtregierung zu gelangen, um in den Dialog zu kommen, um auch den Fortschritt der Kinder- und Jugendstrategie zu diskutieren. Gemeinsam wollen wir als Fortschrittskoalition Kinder und Jugendliche dazu ermutigen, selbst mitzusprechen, weil sie nicht außerhalb des politischen Systems stehen. Sie sollen nicht das Gefühl haben, irgendwo auf der Wartebank zu sitzen und danach vielleicht im Abseits zu sein, für uns sollen Kinder und Jugendliche mitten auf dem Spielfeld sein. Sie sollen wissen, dass sie auch den Ball bekommen können und dass sie auch dazu in der Lage sind, Tore zu schießen. Mit dieser partizipativen Kinder- und Jugendmillion investieren wir daher vor allen Dingen in die Zukunft. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass unsere Stadt dadurch um einiges reicher wird, denn sie wird noch bunter und noch reicher an Vielfalt werden und - was ganz besonders schön ist und wovon ich überzeugt bin - noch ein Stückchen weit lebenswerter. - Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner ist Abg. Maximilian Krauss gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Was kann man zum Kinder- und Jugendparlament sagen? - Ich glaube, dass es durchaus eine gute Idee ist, es ist keine neue Idee, es hat bereits in vielen, vielen Bezirken quer durch Wien Kinder- und Jugendparlamente gegeben, wo es Möglichkeiten der Einbeziehungen in Projekte gegeben hat, was sich die Kinder für den Bezirk wünschen, welche Ideen sie haben. Es ist eine gute Sache, und wenn man das jetzt auf Landesebene institutionalisiert, dann stehe ich dem grundsätzlich positiv gegenüber. Was man allerdings schon sagen muss: Die Art und Weise, wie das wieder geschieht, die ist doch eine, wie sie auch unter einer SPÖ-Alleinregierung hätte passieren können, wobei ich Ihnen zubillige, dass da wahrscheinlich gar nichts passiert wäre. Dieses Kinder- und Jugendparlament jetzt aber wieder nicht selbstständig, nicht mit Ihrem Büro, mit Ihrem Stab und als Gemeinderat abzuwickeln, sondern wieder den Verein wienXtra zwischenzuschalten - dort wieder Gelder hinzuverschieben, diesen Verein wieder in eine Sache einzubinden, in der er überhaupt nichts verloren hat, die man auch völlig selbstständig abwickeln könnte -, das zeigt, dass ein gutes Projekt wieder einmal für einen parteipolitischen Verein missbraucht wird und da wieder einmal Steuergelder in eine ganz bestimmte Richtung verschoben werden. Abgesehen von diesem Kinder- und Jugendparlament halte ich das Thema dieser Aktuellen Stunde bis zu einem gewissen Grad natürlich für ein Ablenkungsmanöver, wenn wir uns nämlich ansehen, welche Berichterstattung in den letzten Tagen über die Schulpolitik, über die Bildungspolitik und über die Jugendpolitik in Wien medial Thema war. Da erleben wir eine rot-pinke Stadtregierung, die ein neues finanzielles Konzept für die kommenden Jahre für unsere Schulen präsentiert hat, das auf breite Ablehnung stößt. Ressourcen werden weggenommen, Stunden werden gestrichen, Klassen werden geschlossen, Stunden werden reduziert, Elternvertreter beschweren sich, Schülervertreter beschweren sich, alle sagen, man hätte dieses falsche System in Wien fast nicht noch schlechter machen können. Sie haben es aber geschafft, und das ist fast ein Wunder, zu dem man Ihnen allerdings nicht gratulieren kann. Denn die Kritik, die von den Elternvertretern, von den Schülervertretern, aber auch von den Lehrervertretern kommt, die ist durchaus nachvollziehbar. Sie sagen, man hat ein neues System geschaffen, bei dem es keine Profiteure gibt, allerdings sehr, sehr viele Verlierer. Es gibt viele Kinder, die Angst haben, aus ihren Klassen gerissen zu werden - man weiß, dass es an vielen Schulstandorten weniger Klassen geben wird, dass Klassengemeinschaften zerrissen werden -, dass Lehrer nicht genau wissen, wie es weitergeht. Eltern fragen, warum man ihre Kinder, die bis jetzt in funktionierenden Klassen sind, da herausreißt und ein neues System macht, wenn es gleichzeitig keinerlei Verbesserungen gibt. Diese Bildungsreform oder diese Minireform, diese Finanzierungsreform, die ist Ihnen in den letzten Tagen politisch auf den Kopf gefallen. Ich fordere Sie wirklich auf, diese falschen Schritte zurückzunehmen. Das Ganze reiht sich aber auch nahtlos in die falsche Schulpolitik, die wir in Wien in den letzten Jahrzehnten erlebt haben, ein. Es hat falsche Schwerpunktsetzungen gegeben, man wollte von den Noten und vom Leistungsgedanken wegkommen, man wollte alles immer nach unten nivellieren, es reiht sich in die falsche Corona- Politik ein, die im letzten Jahr auch im Bildungsbereich betrieben wurde, als Schulen völlig unnötig übertrieben lange geschlossen wurden, Kinder mit Masken malträtiert wurden. Das alles reiht sich in eine Politik ein, die in Wahrheit fernab von den echten Bedürfnissen der Kinder, der Eltern und der Lehrer ist. Ich fordere Sie auf, diese Reform, die Sie angekündigt haben, in der Form nicht umzusetzen und sich stattdessen vielleicht einmal nicht mit dem Verein wienXtra zusammenzusetzen, sondern mit echten Experten und den Oppositionsparteien. Schauen wir, dass wir da noch ein besseres Konzept auf den Tisch bekommen. - Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Ich danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Öztas. Abg. Ömer Öztas (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich dafür bedanken, dass heute bei der Aktuellen Stunde endlich ein so wichtiges Thema besprochen und behandelt wird. Das Kinder- und Jugendparlament ist eines meiner Herzensanliegen, da es mich seit meiner Politisierung beschäftigt. Ich erinnere mich, als ich mich mit 15 Jahren politisch einbringen wollte, war die Motivation, in eine Partei zu gehen, nicht ziemlich hoch. Ich wollte aber dennoch zuhören, mitreden und meine Meinung kundtun. Ich ging damals, wenn es sich mit der Schule zeitlich ausging, zu Plenarsitzungen des Nationalrats, ich zerrte auch oft meinen Papa mit und wollte, dass er mitkommt und auch zuhört. Ich setzte mich hin, druckte mir vorab die Tagesordnung aus und lauschte zu. Was ich dabei merkte, war, dass Politik höchst spannend ist, aber ich als nicht wahlberechtigter Jugendlicher gar nichts zu sagen hatte. Ich suchte daher das politische Gespräch mit Gleichaltrigen in Wien, fand aber keine Plattform. Genau das möchte ich Kindern und Jugendlichen ermöglichen: einen gesetzlich verankerten Ort zum politischen Austausch mit gleichaltrigen und die Umsetzung ihrer Anliegen. Ich muss an dieser Stelle auch ein Lob an die NEOS aussprechen, dass sie dieses Thema angehen, aber möchte erinnern, dass das Kinder- und Jugendparlament bereits unter Rot-Grün in der sogenannten Kinder- und Jugendstrategie 2020 beschlossen wurde. Die Umsetzung aber liegt in euren Händen. Das Konzept, das Sie präsentieren, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, denn momentan gibt es kein Wien-weites Jugendparlament beziehungsweise Kinder- und Jugendparlament, nur in den Bezirken gibt es dezentrale und unübersichtliche Flickenteppiche. In einigen Bezirken gibt es nur SchülerInnenparlamente, in anderen wiederum gemeinsame Kinder- und Jugendparlamente und in wiederum anderen Angebote, die nicht einmal den Namen Parlament verdienen. Daher freut es mich, dass ein Wien-weites Format jetzt endlich forciert wird, in anderen Bundesländern gibt es solche Parlamente schon seit Jahren. Wir GRÜNE haben das auch im Wahlprogramm erwähnt und im Wahlkampf auch gefordert, und ich persönlich habe mich auch intensiv mit Konzepten aus anderen Städten beschäftigt und auch selbst in Absprache mit Jugendlichen ein Konzept ausgearbeitet. Wie ich den Medien entnehmen konnte, wird es einerseits ein Kinderparlament und andererseits ein Jugendparlament geben, des Weiteren soll der Prozess in vier Plenarsitzungen stattfinden, dabei soll der regelmäßige Kontakt zur Stadtregierung aufrechterhalten werden. Wir sehen die Trennung sehr positiv, da wir nicht denken, dass ein 7-jähriges Kind und ein 18-jähriger Jugendlicher in eine Schublade zu stecken sind. Was ich jedoch anmerken möchte, ist: Demokratie lebt von verschiedenen Perspektiven. Nehmen Sie das Jugendparlament im Nationalrat als Vorbild und etablieren Sie ein Modell mit Austausch mit allen Fraktionen dieses Hauses, einen Austausch, bei dem wir Abgeordnete unsere Perspektive der politischen Arbeit einbringen können, hier und da auch unterstützen können und Kindern in Workshops spielerisch Demokratie beibringen können. Denn wie viel Prozent der Jugendlichen wissen überhaupt, was wir hier im Landtag tun, wozu es eigentlich Anträge gibt und weswegen in Wien der Landtag gleichzeitig auch Gemeinderat ist? Wir werden heute im Laufe des Tages auch über den Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft reden. Darin wird auch die Wichtigkeit von partizipativen Prozessen für Kinder und Jugendliche betont, denn dadurch nehmen die Demokratiefeindlichkeit und die Gewalt in der Gesellschaft ab. ExpertInnen raten daher, flächendeckende Partizipationsprogramme in Wien zu etablieren. Etablieren wir daher eine Wiener Demokratiewerkstatt, angelehnt an die des Bundes, denn so sieht gelebte politische Bildung aus. Die Stimmen der Kinder und Jugendlichen müssen gehört werden. Ihre Anliegen sind auch meine Anliegen. Arbeiten wir daher gemeinsam an einem partizipativen und parteienübergreifenden Kinder- und Jugendparlament. Unsere Türen stehen bei solch einem wichtigen Thema offen. Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Zierfuß. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Stadtrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in unserer Stadt. Als neue Volkspartei finden wir es gut, dass in der Stadt mit dem Kinder- und Jugendparlament die Möglichkeit geschaffen wird, in den Parlamentarismus hineinzuschnuppern und zu sehen, dass mit einem eigenen Budget dann tatsächlich Projekte umgesetzt werden können. Vielleicht ganz im Allgemeinen: Ich glaube, es ist enorm wichtig, dass wir in der nächsten Generation das Interesse an politischen Prozessen wecken. Wir sind schon gespannt auf die konkrete Umsetzung und darauf, was dann wirklich rauskommen wird. Jetzt spreche ich heute aber als Oppositioneller, und es ist schon bei den anderen Oppositionsparteien ein bisschen angeklungen, dass wir uns schon freuen würden, wenn bei Jugendarbeit und bei Projekten wie einem Kinder- und Jugendparlament alle Parteien fraktionsübergreifend eingebunden werden, denn aus unserer Sicht sollte Jugendarbeit kein Parteimascherl haben. Aber vielen Dank an Kollegin Bakos für den gestrigen bilateralen Austausch. Ich würde mich freuen, wenn wir das weiterhin so handhaben können und im Idealfall, das wäre unser großer Wunsch und unsere Bitte an den Herrn Stadtrat, im Ausschuss über dieses Projekt am Laufenden gehalten werden. Das wäre unsere Forderung. Um jetzt aber auch noch einen anderen Aspekt einzubringen, der mir persönlich ganz besonders wichtig ist: Wir haben in Wien von der gesetzlich gewählten Landesschülervertretung die Schülerparlamente, die organisiert werden. Ich weiß aus eigener Erfahrung als Schulsprecher und dann später als Landesschulsprecher, wie da auf einem echt hohen Level die Interessen und die Probleme von den Schülerinnen und Schülern in Wien diskutiert werden. In der letzten Periode wurde das Schülerparlament dann endlich in die Geschäftsordnung des Landtags geschrieben. Jetzt setze ich noch meinen alten Hut als ehemaliger Schülervertreter auf: Ein riesiges Dankeschön an unsere Sabine Schwarz, die sich die ganze letzte Periode enorm dafür stark gemacht hat, dass da endlich was passiert, bis die Stadtregierung endlich eingelenkt hat. - Danke dir dafür, Sabine. Auf Bundesebene wurde dann verankert, dass die Bundesschülervertretung in einem Bericht an den Nationalrat ihre Anliegen auch wirklich direkt kundtun kann. Aus meiner Sicht wäre es Zeit, dass die Stadtregierung in Wien endlich nachzieht und auch die Landesschülervertretung in Wien an den Ausschuss berichten kann. Ich erinnere mich an eine Pressekonferenz zurück, damals war ich noch Landesschülervertreter mit Sabine Schwarz, Maximilian Krauss und dem jetzigen Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr, als wir gemeinsam mehr Gewicht für die Schülerparlamente gefordert haben. Ich weiß eh, es liegt nicht an den NEOS, es ist halt die Bürgermeisterpartei SPÖ, die da auf der Bremse steht. Ich habe erst heute wieder gehört, dass die SPÖ bis heute - wir stehen zwei Wochen vor Schulschluss - noch keinen Termin mit der gesetzlich gewählten Landesschülervertretung hatte, und das finde ich schade. Es ist mir aber auch aus eigener Erfahrung schon klar, ich habe ewig lange auf Termine mit der SPÖ warten müssen. Alles, was man im Jugendarbeitsbereich scheinbar nicht kontrollieren kann, das wird abgelehnt. Das finde ich, wie gesagt, schade, denn Jugendarbeit und Partizipation darf nicht vom Parteimascherl abhängen. Deswegen freue ich mich über die Kinder- und Jugendparlamente und hoffe, wir gehen in dieser Periode auch bei dem Schülerparlament den nächsten Schritt. Ich glaube, das wäre wesentlich für die Mitbestimmung von Schülern im Bildungsbereich. Apropos Bildungsbereich: Ich sehe, ich habe noch zwei Minuten, und Kollege Krauss ist vorher darauf eingegangen: Ich habe den Bildungsstadtrat in unserem letzten Ausschuss gesagt, ich finde, es ist mutig, dass er das nicht sehr transparente System der SPÖ-Wien bei der Ressourcenverteilung in Wien angreifen mag. Ich war dann aber doch sehr erstaunt, als ich von zahlreichen Direktoren, von Lehrervertretern, von Elternvertretern auch gestern noch um 23 Uhr gehört habe, was das für die einzelnen Schulen bedeutet. Es war gestern auch sehr emotional, als Kollege Stadler gesagt hat, er habe von keiner einzigen Schule gehört, die mehr Mittel bekommt. Mir geht es ähnlich, ich kenne keine einzige Schule, die mehr Mittel bekommt. In der Zeitung habe ich jetzt heute gelesen: Es gibt halt Gewinner und es gibt auch Verlierer. Also ich kenne keinen einzigen Gewinner und ich glaube, deswegen müssen wir bei dieser Reform ganz zurück an den Start gehen, denn was nicht sein kann, ist, dass man unter dem Deckmantel von Transparenz massiv in den Schulen einspart - und das von der Partei, die ganz groß Bildung auf die Plakate schreibt. Also ich glaube, da gibt es noch einiges an Potenzial, dass man da vor dem Herbst was anpackt. Das würden wir uns auch erwarten. Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Abrahamczik. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich den Reden der Vorrednerinnen und Vorredner entnehmen konnte, dass uns die Demokratie, die Einbindung, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen allen ein Anliegen ist. Dass man natürlich über die Form diskutieren kann, dass sozusagen immer mehr geht und man das auch weiterentwickeln muss, ist klar. Ich freue mich aber, dass wir basierend auf der Arbeit, die wir ernst genommen haben, die in der "Werkstadt Junges Wien" stattgefunden hat - wo sich über 22.000 junge Wienerinnen und Wiener eingebracht haben, darüber gesprochen haben, was ihre Anliegen sind, wie sie diese Stadt verbessern wollen, welche Bedürfnisse sie noch haben, die sie derzeit noch nicht erfüllt sehen -, letztes Jahr gemeinsam hier in diesem Haus als Wiener Kinder- und Jugendstrategie beschlossen, die ja auch schon von meinem grünen Vorredner erwähnt wurde. In der Strategie sind 193 Maßnahmen in 9 verschiedenen Bereichen aufgelistet, alles kommt sozusagen von den jungen Wienerinnen und Wienern. Es ist ja nicht so, als wäre vorher in dieser Stadt für diese Zielgruppe nichts passiert. Es ist vorher schon ganz viel passiert, deswegen sieht man bei diesen 193 Maßnahmen auch, dass sowohl Bestehendes verstärkt werden soll, aber auch ganz neue Ideen gekommen sind. Ich möchte jetzt nur ganz kurz drei Bereiche als Beispiele nennen, weil es so umfangreich ist, dass mehr leider in diesen fünf Minuten nicht möglich sein wird. Was wir jetzt gesehen haben, kenne ich selber noch aus meiner Zeit als Bezirksrätin in Neubau: Bei den jungen Leuten ist Umwelt immer ein ganz, ganz wichtiges Thema. Auch jetzt ist es so, wir haben bei der "Werkstadt Junges Wien" gesehen, Klima und Umwelt sind die zentralen Themen für die jungen Menschen in unserer Stadt - was auch verständlich ist. Also wir sehen alle die Auswirkungen der Klimakrise und natürlich ist es für die wichtig, dass wir jetzt reagieren. Natürlich wissen die, dass wir vor allem Klimawandelanpassungsmaßnahmen treffen müssen. Wir erinnern uns an die gestrige Sitzung, heute ist es in diesem Saal von der Temperatur her gerade noch erträglich, aber ich fürchte, auch das werden wir später noch einmal stärker merken. Man sieht, für die jungen Leute sind die Themen Klima und Umwelt ganz zentral. Da gibt es unterschiedliche Wünsche wie zum Beispiel mehr Fassadenbegrünungen. Fassadenbegrünungen sind in dieser Stadt auch nicht neu, aber auch da haben wir die Förderungen jetzt noch einmal erhöht und verstärkt. Ganz wichtig finde ich auch die Grätzloase und das junge Grätzl, sie sind heuer neu dabei, da geht es genau darum, dass junge Menschen in ihrem nahen Lebensumfeld einen eigenen Raum im öffentlichen Raum gestalten können, der auch eine konsumfreie Zone ist, was ganz, ganz wichtig ist. Wir sehen gerade in der Corona-Pandemie, wie wichtig - wichtiger denn je - diese Freiräume sind. Junge Menschen haben das immer gebraucht, aber gerade jetzt ist das so wichtig, dass wir da diese zentralen Maßnahmen setzen. Im Bereich Freizeit und Kultur war die aufsuchende Kulturarbeit ein ganz wichtiger Wunsch der jungen Wienerinnen und Wiener. Wir haben ganz großartige Projekte in dieser Stadt, wie das ZOOM Kindermuseum, eine wirklich langjährige, tolle Institution, aber es ist natürlich schwierig, wenn man selber noch jung und nicht so mobil ist, dass man das in Anspruch nehmen kann. Deswegen gibt es jetzt neu das ZOOM Kindermobil, das in die verschiedenen Bezirke fährt, damit Kinder und Jugendliche in ihrem direkten Lebensumfeld Kultur erfahren können. Ich bin sehr froh, dass das auf dem Weg und gut gestartet ist und freue mich schon auf die Berichte, wie das funktioniert. Ein dritter Bereich, den ich kurz ansprechen möchte, ist natürlich die Mitsprache und Meinung, das ist vor allem auch heute, mit dem Kinder- und Jugendparlament, das Thema. Es ist ganz wichtig, junge Menschen mitzunehmen. Junge Menschen wissen sehr genau, was sie brauchen und sich wünschen. Das Wichtige ist, ihnen eine Stimme - sie haben eine Stimme - nicht nur zu geben, sondern sie auch zu hören. Deswegen bin ich so froh, dass wir uns mit der Wiener Kinder- und Jugendstrategie als Gemeinderat und Landtag selbst verpflichtet haben, sie anzuhören, diese Bedürfnisse und Wünsche ernst zu nehmen und auch jetzt mit dem Wiener Kinder- und Jugendparlament den nächsten Schritt, der ganz wichtig ist, gehen. Ich kann Ihnen versprechen, es wird nicht der Letzte gewesen sein. Die Demokratiewerkstatt im Parlament wurde schon erwähnt, ich möchte darauf verweisen, dass die von Barbara Prammer, der ersten weiblichen Nationalratspräsidentin, eingerichtet wurde. Ich vermisse sie noch immer, es ist ein großer Verlust, ich möchte deswegen ein Zitat von ihr bringen, denn ich glaube, es beschreibt gut, warum es so wichtig ist, dass wir Bereiche wie das Wiener Kinder- und Jugendparlament einrichten und stärken. Das Zitat: "Es ist mir ein persönliches Anliegen, junge Menschen für die großartige Errungenschaft Demokratie zu begeistern, für die eigenen Interessen einzutreten und sich für andere stark zu machen. Das demokratische Engagement vieler hält unsere Gesellschaft zusammen, schafft Solidarität, sichert Wohlstand und sozialen Frieden." Denn Demokratie ist etwas, was wir nicht nur kennen lernen müssen, sondern es ist ganz wichtig, sie auch in der Praxis zu erfahren. Ich bin sehr stolz auf unsere Stadt, dass wir das jetzt im ersten Schritt gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendparlament machen und freue mich schon sehr auf die Ergebnisse, wenn wir sie dann auch wieder hier in diesem Haus diskutieren. - Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Berger. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuseher! Ich bin jetzt etwas überrascht, sage ich ganz offen. Ein ganz so großes Anliegen dürfte das Thema der Sozialdemokratie einer der beiden Regierungsfraktionen hier nicht sein, also das Thema scheint ein Saalfeger zu sein, denn in den vorderen Reihen ist überhaupt niemand mehr da. Meine Damen und Herren! So wie wir es einfach oft erleben: Phrasendrescherei, aber wenn es tatsächlich darum geht, sich das Ganze auch anzuhören, mitzudiskutieren, dann ist von den Seiten der Regierungsfraktionen nicht mehr allzu viel zu hören und zu sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich muss gestehen, ich war auch einigermaßen überrascht, als ich das Thema dieser heutigen Aktuellen Stunde tatsächlich von Seiten des Klubs mit der Bitte, da eine Wortmeldung zu machen, überreicht bekommen habe. Ich hätte mir, zugegebenermaßen, nicht gedacht, dass es um ein Kinder- und Jugendparlament geht, wie wohl das sehr, sehr wichtig und eine jahrelange und jahrzehntelange Forderung ist. Wenn man sich allerdings anschaut, was momentan die größten und vorrangigsten Sorgen der Kinder, Jugendlichen und Schüler und auch der Eltern und des Lehrpersonals in Wien sind, da frage ich mich: Leben die NEOS eigentlich schon in irgendeinem geistigen Elfenbeinturm, dass sie tatsächlich negieren, was die vorrangigen Probleme von Kindern und Jugendlichen und insbesondere natürlich auch der Eltern in dieser Stadt sind? - Scheinbar schon. Um Ihnen das Ganze etwas näher zu erläutern, vielleicht eine Frage in die Runde, insbesondere an die NEOS, die jetzt alle ganz konzentriert die Stirn auf die Tischplatte richten: Ist Ihnen die Maslow'sche Bedürfnispyramide vielleicht ein Begriff? Darüber lernt man in der Regel irgendwann einmal am Weg zur Matura. Es geht dabei schlichtweg um Bedürfnisse und deren Gewichtung beziehungsweise welche schlichtweg die elementaren und ganz unten am Boden sind. Das Wichtigste für eine Einzelperson sind natürlich einmal die lebenserhaltenden Dinge - Essen, Trinken, Wohnen, und so weiter -, dann kommt gleich einmal das Thema Sicherheit. Beim Thema Sicherheit geht es nicht nur um die öffentliche Sicherheit, sondern da geht es auch um Sicherheiten in sämtlichen anderen Bereichen. Wenn man jetzt in den letzten Tagen die mediale Berichterstattung verfolgt hat, dann wundert es mich sehr, dass insbesondere eine Fraktion wie die NEOS hier das Thema Sicherheit, insbesondere wenn es um die Zurverfügungstellung von Lehrpersonal geht, für das kommende Schuljahr vollkommen außer Acht lässt. Ich war sehr, sehr überrascht, dass das Thema insbesondere bundesweit auch so hohe Wellen geschlagen hat. Ich habe im Radio, im Fernsehen, in Printmedien davon gelesen. Herr Wiederkehr, er ist ja eh schon wieder nicht mehr anwesend, also das überrascht mich sehr, dass Sie heute hier diese Aktuelle Stunde nicht dazu nützen, entsprechend für Klarheit, Transparenz zu sorgen, den Lehrern, Eltern, Schülern, Kindern die Ängste und Sorgen nehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wundere mich tatsächlich, wenn es um eine Partei geht, die als wichtigstes Thema immer die Bildung auf die Tafeln schreibt. Auch da sind wir wieder beim Thema Sicherheit: Wie geht es denn im nächsten Schuljahr - insbesondere mit Präsenzunterricht - weiter? Da gibt es ja schon wieder die nächsten Hiobsbotschaften mit neuen Mutationen, den Delta-Varianten, es wird schon wieder kolportiert, dass da nicht mehr im geschlossenen Klassenverband unterrichtet werden kann, der Bildungsminister philosophiert darüber, das abzuschaffen. Müssen die Schüler wieder mit der Maske im Unterricht sitzen? Kommen Filteranlagen, wie es durchaus in anderen sozialdemokratisch regierten Städten der Fall ist, für die Schulen und Schulklassen? Wie schaut es weiter aus mit dem Ausbau der psychischen Gesundheitskapazitäten für Schüler, die ja insbesondere auf Grund der Maßnahmen in der Corona-Situation sehr gelitten haben? Das, würde ich einmal sagen, sind wirklich elementare Grundbedürfnisse, und auf die hätte ich mir heute Antworten gewünscht. Dann gibt es selbstverständlich, wenn ich in dieser Pyramide weitergehe, noch andere Bedürfnisse: Soziales, individuelle Selbstverwirklichung - da sind wir natürlich beim Kinder- und Jugendparlament. Da frage ich an dieser Stelle insbesondere Richtung Sozialdemokratie: Wieso hat es jahrelang und jahrzehntelang gedauert, bis es jetzt zu einer Umsetzung kommt? Meine Damen und Herren, wir werden uns das schon sehr, sehr genau anschauen. Ich sage einmal so: Insbesondere in Wien ist man ja gewohnt, dass Papier geduldig ist. Wie es dann tatsächlich in der Praxis ausschaut und wie das Ganze dann umgesetzt wird, das steht auf einem anderen Blatt Papier. Wir fordern auch ein, dass da die Opposition auch entsprechend daran mitbeteiligt wird und dass das Ganze aber nicht wieder in eine Medien-Show ausarten soll. Warnende Beispiele gibt es ja in den Bezirken - ich komme jetzt schon zum Schlusssatz -, wo auch irgendwelche Kinder- und Jugendparlamente auf die Beine gestellt werden. Münden tut das Ganze aber im Endeffekt darin, dass sich dann der Bezirksvorsteher oder der Stadtrat als der große Supergönner und Ermöglicher hinstellt, unter dem Strich aber relativ wenig dabei herausschaut. Wir werden das sehr, sehr genau verfolgen. Ich sage einmal so: Ein zartes Pflänzchen wächst einmal. Ich hoffe, Sie zerstören es nicht, sondern tragen dazu bei, dass es auch wachsen kann. - Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Arapovic. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Guten Morgen, Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollege! Liebe Wienerinnen und Wiener! Mich freut es ganz besonders, heute hier zu stehen und über das Kinder- und Jugendparlament und zu diesem Thema sprechen zu dürfen. Nebenbei bemerkt: Ich glaube, ich bin die älteste Rednerin, aber das Thema liegt mir tatsächlich am Herzen, denn die nachhaltige soziale Teilhabe entscheidet sich tatsächlich im Jugendalter. Damit ein Mensch im Erwachsenenalter ein aktiver und mündiger Bürger, eine aktive und mündige Bürgerin wird, muss die Flamme der Begeisterung für Mitsprache und Mitgestaltung in diesem jungen Alter entzündet werden. Unsere Gesellschaft profitiert von den Menschen, die sich in der Bildung, in der Arbeitswelt, beim Wohnen, im Sozialraum, bei den Vereinen, in der Zivilgesellschaft oder bei den NGOs engagieren. Für unsere Demokratie ist eine hohe Wahlbeteiligung ganz wichtig, wichtig sind Aktivistinnen und Aktivisten, wichtig sind aber auch die Menschen, die bereit sind, für eine politische Partei zu kandidieren oder auch eine zu gründen. Nur durch die Ermöglichung einer gleichberechtigten sozialen Teilhabe kann Inklusion in der Gesellschaft gelingen, und ein Gradmesser für vollständige Teilhabe und Inklusion bei den Kindern und Jugendlichen sind immer Partizipations- und Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Wir alle in diesem Raum wollen etwas bewirken, das haben wir tatsächlich alle gemeinsam. Wir wollen uns einbringen und eigenständig etwas bewegen, uns für uns wichtige Themen und Anliegen einsetzen. Daher können wir auch nicht anders, als das erste Wiener Kinder- und Jugendparlament, das es ab Herbst geben wird, zu begrüßen. Partizipation zu leben, werte Kolleginnen und Kollegen, heißt, Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsfindungen, die sie betreffen, zu beteiligen. Warum auch nicht bei Kindern und Jugendlichen? Tatsächlich sehen wir Erwachsene oft die Anliegen von Mädchen und Jungen als belanglos, besonders - da muss man wirklich ehrlich sein - sind Kinder ethnischer Minderheiten oder ausgegrenzter Gruppen vor große Hindernisse gestellt, wenn es um Teilhabe an Entscheidungsprozessen geht. Darüber müssen wir auch reden. Allein die Tatsache, dass in Wien 29 Prozent der Bevölkerung nicht wahlberechtigt sind und dass ein großer Teil der jugendlichen Wienerinnen und Wiener nicht wahlberechtigt ist, ist für die Demokratie auch ein Hindernis, denn, wie gesagt, wir leben von einer großen Wahlbeteiligung. Wie wichtig es ist, auch diesen Menschen - also Bürgerinnen und Bürger des Landes, aber keine Staatsbürger - die Demokratieerfahrung zu ermöglichen, habe ich damals als junge Studentin, aber nicht Staatsbürgerin, erfahren dürfen. Ich wohnte in einem selbstverwalteten Studentenheim, den Platz habe ich wahrscheinlich deswegen bekommen, weil die Schwelle, da reinzukommen, eigentlich recht niedrig war. Ich war von der Möglichkeit dieser Selbstbestimmung, das Zusammenleben von 360 Studentinnen und Studenten in diesem Studentenheim - aus allen Teilen von Österreich, aber auch aus dem Ausland - mitzugestalten, recht begeistert. Ich war Mitglied des Heimausschusses und diese Funktion habe ich tatsächlich auch mehrere Jahre ausgeübt. Auch die Möglichkeit, sich für die Fakultätsvertretung zu engagieren, habe ich genutzt und die demokratischen Prozesse tatsächlich eigentlich bei den ÖH-Wahlen gelernt. Nun, da ich die Staatsbürgerschaft erlangt habe, stehe ich hier und rede vor Ihnen. Viele, ganz, ganz viele Jugendliche in unserer Stadt haben aber diese Mitentscheidungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten, die ich als junge Studentin hatte, nicht. Das, meine Damen und Herren, ist ein Grund mehr, eine Notwendigkeit mehr, ein Kinder- und Jugendparlament zu etablieren, es zu leben und es auszubauen. - Herzlichen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr StR Kraus. StR Peter Kraus, BSc: Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine große Freude, dass Wien ein Kinder- und Jugendparlament bekommt. Ich glaube, die Geschichte und die Herleitung, wie es dazu kam, ist ja auch eine, auf die man stolz sein kann. Es wurde vorher schon angesprochen, 22.500 Kinder haben gemeinsam in den letzten Jahren in ganz vielen "Werkstädten des Jungen Wien" gemeinsam an einer Kinder- und Jugendstrategie gearbeitet, die ja auch vom Gemeinderat beschlossen worden ist. Wir haben ja schon letztes Jahr gemeinsam die partizipative Million auf den Weg gebracht oder für die jungen WienerInnen ein Wien-weites Kinder- und Jugendparlament in Aussicht gestellt. Ich freue mich, dass das jetzt auch tatsächlich umgesetzt wird, das ist ein schöner Tag für diese Stadt, vor allem für die Jungen in dieser Stadt. Aus meiner Sicht ist es auch ganz wichtig, dass wir uns vergegenwärtigen, woher das Ganze kommt, also dass auch die Entwicklung der Strategie eine partizipative war, dass auch das Kinder- und Jugendparlament eine Rolle einnehmen kann, nämlich die des Monitorings, das heißt, zu schauen, was von den 139 Maßnahmen denn eigentlich schon wie umgesetzt ist, was wie auf dem Weg ist. Ich glaube, dass Kinder und Jugendliche am besten wissen, wie ihre Ziele, wie ihre Zukunftschancen tatsächlich umgesetzt werden. Ich kann jetzt, wenn wir über Kinder und Jugendliche und deren Chancen in der Stadt reden, natürlich nicht darüber hinwegsehen, was wir in den letzten Tagen, zwei Wochen vor Schulende, mit Blick auf die Schule in den Medien gesehen und hier schon diskutiert haben. Schulen stehen jetzt zwei Wochen mit massiven Kürzungen da, wir beobachten eigentlich gerade, dass die selbsternannte Bildungspartei NEOS da eine 180 Grad Kehrtwende hingelegt hat, aus Flügel heben wurde Flügel stutzen. Gerade nach dem letzten Pandemiejahr ist das eigentlich ein riesiger Schlag ins Gesicht. Wenn man dann heute die Interviews anschaut - es ist vorher schon zitiert worden - und den "Standard" aufschlägt, dann sieht man eigentlich, dass auf gerechtfertigte Kritik nur mehr mit Zynismus geantwortet wird. Zum Zitat "Jetzt gibt es gleich viele Gewinner wie Verlierer." im heutigen "Standard" von Bildungsstadtrat Wiederkehr: Er ist jetzt nicht mehr da, aber ich glaube, wir alle können ihm gemeinsam ausrichten, dass es bei der Bildung und bei den Zukunftschancen der Jüngsten in dieser Stadt niemals, niemals Verlierer geben darf. Ich meine, wir sind ja hier nicht bei der EURO 2020, wo man nach 90 Minuten einfach schaut, wer Gewinner und wer Verlierer ist. Wir reden da am Ende eines wirklich herausfordernden Schuljahres von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Direktorinnen und Direktoren, die ihr Bestes gegeben haben, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten innovative Modelle im Bereich Mehrstufenklassen, Integration, Inklusion auf den Weg gebracht haben. Die werden durch diese Reform jetzt bestraft. Und wie schauen diese Auswirkungen konkret aus? - Nehmen wir eine Schule mit besonderem Bedarf, besonderem Förderbedarf, im 16. Bezirk her: 71 LehrerInnen-Stunden fehlen, die fehlen bei den Mehrstufenklassen, im Integrationsbereich, im Inklusionsbereich. Wir kommen derzeit gar nicht mehr nach mit den vielen Beispielen, mit den vielen Problembeschreibungen, die uns erreichen. Darum gehen am Montag am Rathausplatz die LehrerInnen, die SchülerInnen auf die Straße, weil sie sagen, diese Reform darf so nicht passieren. Unterm Strich bleibt für mich über, dass - wenn wir diese sogenannte Reform betrachten - es sich um keine Bildungsreform, sondern eigentlich um einen pinken Bauchfleck handelt, einen pinken Bauchfleck, der vielleicht zeigt, wie die tatsächliche pinke Ideologie im Bildungsbereich ausschaut. Für mich ist klar: Wiens Familien, Wiens Jugend haben sich definitiv Besseres verdient. - Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke, auch fürs Desinfizieren. - Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Klika. Ich erteile es ihr. Abg. Julia Klika, BEd (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wien bekommt ein landesweites Kinder- und Jugendparlament. Als Pädagogin und Lehrerin kann ich sagen, dass ich die Idee sehr gut finde und das als tolle Chance für die Kinder sehe. Es ist besonders wichtig, dass wir die Anliegen der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen und ihre Sicht der Dinge als Chance und Möglichkeit nutzen, um unsere wunderschöne Stadt noch lebenswerter zu gestalten. Ich freue mich sehr, dass hierfür ein großzügiges Budget zur Verfügung gestellt wird, denn die Welt aus der Sicht von Kindern kann fast nur eine schönere sein, da leider viele von uns verlernt haben, die Welt mit den Augen eines Kindes zu sehen. Auch in der Schule ist es mir ein besonderes Anliegen, auf die Kinder einzugehen und ihre Wünsche und Ideen ernst zu nehmen, das ist leider auf Grund der vollgestopften Klassen nicht immer so einfach. Ein Kind verbringt unglaublich viel Zeit in der Schule, man könnte fast sagen, sein halbes Leben. Es ist unsere Aufgabe, den Kindern und Jugendlichen ein Umfeld zu schaffen, in dem man sich wohlfühlen kann, es fehlt leider immer noch an allen Ecken und Enden. Es wird Zeit, dass Sie, Herr Stadtrat, Geld in die Hand nehmen und das Umfeld für Kinder schaffen, das ihnen zusteht. Natürlich sind die neuen Schulen toll, keine Frage, aber auch trotz der Schulsanierungspakete gibt es immer noch massiven Aufholbedarf. Ich nehme hier gerne ein Bespiel von meiner Schule, meine Schule zählt definitiv zu den älteren Schulen. Man muss sagen, dass es einigen LehrerInnen echt schwerfällt, den Kindern den Unterricht bieten zu können, den man gerne hätte. Zum Beispiel sind unser Physikraum oder vor allem unsere Schulküche mehr als veraltet und den derzeitigen Standards nicht entsprechend. Als Ernährungslehrerin muss ich mich trotz mehrerer Versprechen mit den SchülerInnen immer noch mit Gasherden herumschlagen. Ja, für den privaten Gebrauch sind diese Gasherde vielleicht großartig, jedoch kann sich sicher jeder von Ihnen vorstellen, dass sie in einer Schule doch eine enorme Gefahrenquelle darstellen. Ich hätte jetzt noch sehr gerne an den Herrn Stadtrat appelliert, es ist auch spannend, dass er bei der Aktuellen Stunde der NEOS mit Abwesenheit glänzt, aber vielleicht wird es ihm ja weitergeleitet: Ermöglichen Sie den Kindern und Jugendlichen nicht nur eine Stimme in einem Kinder- und Jugendparlament, sondern schaffen Sie ein kindgerechtes Umfeld, in dem sich Kinder und Jugendliche wohlfühlen und entfalten können. - Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Hanke. Ich erteile es ihr Abg. Marina Hanke, BA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte KollegInnen! Ein Kinder- und Jugendparlament in Wien: Das erste Wien-weite Kinder- und Jugendparlament ist das Thema unserer heutigen Aktuellen Stunde. Ich freue mich ganz besonders, als Gemeinderätin und Landtagsabgeordnete, die dieses Projekt auch schon seit mehreren Jahren begleiten darf, dass wir dem heute diesen Raum geben. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat in dieser Stadt schon eine sehr, sehr lange Geschichte, wir haben in zahlreichen Bezirken Kinder- und Jugendparlamente. Wir haben aber auch zum Beispiel mit "Rein ins Rathaus!" von wienXtra jedes Jahr eine große Veranstaltung, bei der Kinder und Jugendliche Stadt und Demokratie erleben können, jeden Tag ihre Regierung ihrer eigenen Kinderstadt wählen und erleben, wie die Stadtverwaltung zusammenspielt. Wir haben mit der "Werkstadt Junges Wien", auch dieses Projekt ist heute schon öfter erwähnt worden, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor wenigen Jahren auf eine ganz neue Ebene gehoben. Wir haben gesagt, wir wollen nicht nur auf Bezirksebene nach den Forderungen und nach den Ideen der Kinder und Jugendlichen fragen, sondern wir wollen, dass Wien-weit alle Kinder und Jugendlichen mitreden können, wie ihre Stadt der Zukunft aussehen soll. Über 22.500 Kinder und Jugendliche haben mitgemacht - ich muss die Zahl ein Mal mehr wiederholen, da es eine wirklich sehr große Anzahl ist -, es sind so viele Wünsche und Forderungen, so viele Ideen aus diesen über 1.300 Workshops entstanden, die dann in die Kinder- und Jugendstrategie geflossen sind. Mit dem Wien-weiten Kinder- und Jugendparlament und auch der partizipativen Jugendmillion gehen wir jetzt wieder einen nächsten Schritt und heben die Beteiligung wieder auf die nächste Ebene, weil uns von Anfang an klar war, Kinder und Jugendliche befragt man nicht einmal und dann ist es gut, sondern es muss ein laufender Prozess und ein ganz klares Bekenntnis der Stadt sein, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden und die Möglichkeit der Mitsprache einfach kontinuierlich gegeben ist. Ich freue mich sehr, dass wir mittlerweile offensichtlich in diesem Raum einen Konsens darüber haben, dass Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wichtig ist und dass wir ihnen auch gerne zuhören. Ich habe hier nämlich noch einmal die Kinder- und Jugendstrategie mitgebracht. Nicht alle werden sich erinnern können, ich möchte aber noch einmal daran erinnern, wir haben sie ziemlich genau vor einem Jahr beschlossen, wir haben sie damals aber nicht einstimmig beschlossen. Es gab nämlich damals Parteien, wenn ich hier zu meiner Linken blicke, denen die vielen Ideen von 22.500 Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt eigentlich einfach ziemlich wurscht waren. Ich freue mich, dass sich das mittlerweile offensichtlich geändert hat. Kollege Berger hat vorher von Phrasendrescherei gesprochen und das den Regierungsparteien vorgeworfen, ich lasse es einfach mal so stehen und werde Sie daran messen, ob Sie sich auch in Zukunft dann weiterhin für die Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzen werden. Weil auch schon der Verein wienXtra angesprochen worden ist und mehrmals gefallen ist, dass die Jugendarbeit in irgendeiner Weise parteipolitisch sei: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie wirklich bitten, hören Sie damit auf, der Jugendarbeit zu unterstellen, in irgendeiner Art und Weise parteipolitisch zu agieren. Die Jugendarbeit ist immer parteilich mit Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt. Was Sie aber immer wieder, über viele Jahre machen, dass Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstellen, nicht das zu machen, was ihre Aufgabe ist, nämlich parteilich für die Kinder und Jugendlichen zu sein. Was Sie machen, ist, dass Sie die MitarbeiterInnen in ein schlechtes und irgendwie dubioses Eck rücken - das ist unfassbar. Gerade nach diesem Pandemiejahr, in dem gerade diese MitarbeiterInnen wirklich Unglaubliches für die Kinder und Jugendlichen in der Stadt geleistet haben, würde ich Sie wirklich ersuchen, damit endgültig aufzuhören. Es sind nämlich auch diese vielen MitarbeiterInnen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, aber auch in allen anderen Bereichen in dieser Stadt, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die diese Partizipations- und Beteiligungsprozesse überhaupt erst möglich machen. Es sind die PädagogInnen, die in den Kindergärten und Schulen arbeiten, es sind die JugendarbeiterInnen in den Jugendzentren, es sind auch die vielen Ehrenamtlichen in Vereinen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die die "Werkstadt Junges Wien" ermöglicht haben und die auch bei der Jugendmillion und beim Jugendparlament mitunterstützen werden. Es sind die vielen Dienststellen in dieser Stadt, die in der Erarbeitung der Kinder- und Jugendstrategie viel gegeben und geschaut haben, dass diese Strategie so zustande gekommen ist und jetzt auch in die Umsetzung gelangt. Dafür möchte ich an dieser Stelle auch ein großes Dankeschön sagen. Ohne dieses Commitment, das es auch weiterhin geben wird, würde das alles nicht passieren. Ich freue mich auf das Jugendparlament, ich freue mich auf die vielen Ideen der Kinder und Jugendlichen, ohne die das natürlich sowieso alles nicht geht. Danke, dass ihr euch stark macht für eure Stadt, danke, dass ihr euch einbringt. Gemeinsam machen wir Wien zur kinder- und jugendfreundlichsten Stadt. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank, damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass vom Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien sieben schriftliche Anfragen eingelangt sind, vom Grünen Klub im Rathaus eine Anfrage eingelangt ist. Von den Abgeordneten Krauss, Mahdalik und Berger wurde eine Anfrage an den Herrn Landeshauptmann betreffend Totalversagen der Aufsicht im gemeinnützigen Wohnbau WBV-GÖD, Siedlungsunion, WBV-GPA und Commerzialbank Mattersburg gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieser Anfrage wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Beantwortung der Dringlichen Anfrage vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung der Dringlichen Anfrage unterbrochen. Vor Sitzungsbeginn ist vom Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde der Antrag schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisung erfolgt wie beantragt. Die Abgeordneten Florianschütz, Mautz, Mörk, Emmerling, Konrad haben am 27. Mai 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Gesetzes zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien, Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG, LGBl. für Wien Nr. 38/2010, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 76/2020 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen. Die Abgeordneten Stürzenbecher, Reindl, Rychly, Ludwig-Faymann, Kaske, Emmerling, Ornig, Gara haben am 2. Juni 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung der Wiener Stadtverfassung durch Schaffung der Möglichkeit eines Doppelbudgets und die gesetzliche Verankerung eines Finanzrahmens eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Stürzenbecher, Meidlinger, Novak, Spitzer, Weninger, Konrad, Ornig haben am 7. Juni 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend die Erlassung eines Gesetzes über die Transparenz von Förderungen der Stadt Wien - Wiener Fördertransparenzgesetz eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Stürzenbecher, Reindl, Novak, Taucher, Ornig haben am 9. Juni 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 und des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien - 4. Covid-19-Abgabenänderungsgesetz eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Abrahamczik, Auer-Stüger, Hursky, Meidlinger, Emmerling, Gara haben am 11. Juni 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994 - 56. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994 - 64. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 62. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz - 15. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Personalvertretungsgesetz - 30. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz, die Pensionsordnung 1995 - 38. Novelle zur Pensionsordnung 1995, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz - 21. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz, das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz - 9. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz und das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 - 13. Novelle zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 geändert werden - 2. Dienstrechtsnovelle 2021 -, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Stürzenbecher, Abrahamczik, Meidlinger, Taucher, Gara haben am 21. Juni 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Wiener Verwaltungsgericht- Dienstrechtsgesetz - 18. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz und das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert werden, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Zierfuß, Hungerländer, Janoch, Klika haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Novellierung des Wiener Kindergartengesetzes - WKGG eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz zu. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 14, 15, 10, 2, 3, 11, 12 und 13 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen. Wir kommen nun zur Postnummer 1. Sie betrifft die Wahl eines Mitglieds des Landessportrates. Bevor wir über den vorliegenden Wahlvorschlag abstimmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage vor, diese Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen. Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtages, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die ausreichende Zweidrittelmehrheit, weil einstimmig. Herr Abg. Baxant ist als Mitglied aus dem Landessportrat ausgeschieden. Der entsprechende Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates lautet auf Frau Abg. Rychly. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle auch da die Einstimmigkeit fest. Postnummer 4 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht 2020 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. Ich darf recht herzlich in unserer Mitte - sie sind schon da - die Kinder- und Jugendanwälte Dunja Gharwal und Ercan Nik Nafs hier im Wiener Landtag begrüßen und willkommen heißen. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Lhptm-Stv. Wiederkehr, die Verhandlung einzuleiten. Bitte. Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich leite die Verhandlungen hiermit ein. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Berger zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuseher! Sehr geehrte Jugendanwälte, ich darf auch Sie herzlich hier im Wiener Landtag begrüßen, wo wir, wie Sie schon gesehen haben - Sie haben es auch so empfunden -, heute ein bisschen Saunabedingungen haben. Deshalb werde ich mich, auch wenn der Bericht sehr, sehr umfangreich ist, nicht jeder einzelnen Facette des 140-seitigen Berichts widmen. Ich möchte aber an dieser Stelle die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, Ihnen herzlich für die Arbeit für die Kinder und Jugendlichen in Wien zu danken, und ich ersuche Sie, das auch Ihren Mitarbeitern auszurichten. Ich darf vielleicht eingangs festhalten: Die Debattenbeiträge seitens der Freiheitlichen Fraktion, unser Resümee über Berichte der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist in der Vergangenheit mit Sicherheit eher differenziert ausgefallen. Es gibt einerseits durchaus Berichte, die wir für sehr informativ, nachvollziehbar und transparent halten. Andererseits wiederum gibt es halt auch andere Bereiche, wo wir schon ein bisschen den Eindruck haben, dass manche Punkte, manche Bereiche da vielleicht auch durch eine gewisse ideologische Brille betrachtet werden und dass man dort eher zu nicht so nachvollziehbaren Beurteilungen kommt. Ich möchte allerdings mit dem Positiven beginnen, insofern, als es nachvollziehbare Punkte sind, auch wenn das Thema an sich ein für die Stadt eigentlich unangenehmes ist, nämlich - es ist jetzt ohnedies schon mehrere Jahre immer wieder im Bericht angeführt - das Thema Heimopferentschädigungen. Wir haben hier anlässlich mehrfacher Berichte der Volksanwaltschaft, aber auch des Berichts der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch in näherer Vergangenheit wieder Anträge eingebracht, in diesem Bereich schlichtweg die entsprechenden Ressourcen so zur Verfügung zu stellen, wie es auch andere Bundesländer machen, wie es die Kirche macht oder auch andere Rechtsträger, in deren Bereich es Heimopfer gegeben hat, damit es da gleichwertige Entschädigungen beziehungsweise dasselbe Angebot insbesondere auch im psychologischen Bereich gibt - Wien hat ja, ich glaube, im Jahr 2016 oder 2017 war es, die gesonderte Anlaufstelle für psychologische Betreuung geschlossen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft sieht das ähnlich wie wir. Leider Gottes hat man es von Seiten der Stadtregierung - auch das war vor einigen Wochen oder Monaten - neuerlich abgelehnt, wieder zu den vorigen Bedingungen zurückzukommen, was wir sehr, sehr bedauern. Was wir wirklich auch nachvollziehen können, ist die Beurteilung der Corona-Politik, die auch in diesem Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft vorkommt. Ich darf daraus vielleicht Folgendes zitieren: "Leider haben es die verantwortlichen PolitikerInnen beim monatelangen Schnüren der Maßnahmenpakete verabsäumt, explizit auf die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen einzugehen." - Ja, meine Damen und Herren, das ist, glaube ich, keine Neuigkeit, das haben wir nicht nur hier in diesem Hause, sondern auch auf Bundesebene mehrfach thematisiert, mehrfach kritisiert, dass zu den größten Leidtragenden von diesen Dauer-Lockdowns, die sich irgendwann einmal eingependelt haben, mit Sicherheit die Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt, aber natürlich auch in Gesamtösterreich gehört haben. Dies hat schlussendlich auch dazu geführt, dass es insbesondere in den Familien immer wieder und immer mehr auch zu Anspannungen gekommen ist. Die Familie ist zweifelsohne - ob das manche jetzt aus ideologischen Gründen anders beurteilen, sei einmal dahingestellt - die kleinste Zelle der Gesellschaft und auch die wichtigste, und da ist es ganz, ganz wichtig, dass es da geordnete Verhältnisse gibt. Aber mit der Umstellung, dem sogenannten Homeschooling und den Schulsperren, sind natürlich sehr viele Familien vor sehr, sehr großen Herausforderungen gestanden, was dazu geführt hat, dass viele Eltern dann eigentlich schon nach mehreren Wochen ziemlich ausgebrannt waren, weil es zu Hause einfach nicht mehr ging, wenn man mehrere Kinder hatte, wenn man nebenbei noch berufstätig war oder auch andere Verpflichtungen hatte, sodass auf Grund dieser angespannten Situation Eltern ihre Kinder dann trotzdem in die Betreuung, in die Schule geschickt haben, weil es beispielsweise einfach nicht mehr möglich war, das entsprechende Arbeitspensum im Homeoffice zu Hause zu leisten, und weil insbesondere natürlich in Wien oder generell in einer Großstadt auch die Wohnbedingungen anders sind. In ländlichen Gemeinden ist es vielleicht ein bisschen leichter gegangen. Wenn man ein Haus hat, wenn man ein Grundstück hat, wenn man entsprechend weitere Freiflächen hat, dann tut man sich insbesondere bei größeren Kindern leichter, diese mehr oder weniger außer Haus zu lassen. Insbesondere wenn man kleinere Kinder hat - und ich weiß, wovon ich rede -, ist es in einer Großstadt ein bisschen schwieriger mit den Umfeldbedingungen. Sehr, sehr viele Familien leben ja wirklich auf relativ kleiner Wohnfläche, und wenn da dann permanent alle Familienmitglieder und insbesondere alle Kinder zu Hause sind, dann sorgt das natürlich entsprechend für Spannungen. Ich habe es damals schon für ziemlich unverantwortlich gehalten und ich halte es auch nach wie vor für unverantwortlich, dass nicht alle Schritte unternommen worden sind, um den Schulbetrieb entsprechend aufrechtzuerhalten. Was mich auch besonders verärgert hat, war - und da kommen wir jetzt vielleicht ins Politische -, dass so manche Regierungsfraktion noch im Wahlkampf im vorigen Jahr großartig plakatiert hat beziehungsweise mit dem Spruch hausieren gegangen ist: Schulen offen halten. Und kaum war sie in der Regierung, sind die Schulen schon geschlossen worden. Auch das habe ich nicht wirklich nachvollziehen können. Und ja, was man unterm Strich auch sagen muss: Versäumnisse der Stadt Wien in der Vergangenheit haben sich insbesondere in dieser Krisenzeit dann gerächt. Ich nenne da exemplarisch nur die psychiatrischen Kapazitäten bei Kindern, die ja seit Jahren nicht nur von dieser Ombudsstelle kritisiert werden, sondern auch von der Volksanwaltschaft, auch von zig anderen Fraktionen, insbesondere auch denjenigen, die jetzt mittlerweile auch Regierungsfraktion sind. Die Zustände, die Verhältnisse haben nun einmal einen erhöhten Zulauf verursacht, und es sind bald einmal alle möglichen Einheiten ebenso wie die Betreuungsplätze an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt und waren schlichtweg vollkommen überfordert. Ich möchte nun aber vom Thema Corona weggehen und ein bisschen in ein Thema hineingehen, das uns im vorigen Jahr auch des Öfteren beschäftigt hat. Ich darf da eine Passage zitieren, die für mich in dieser Begrifflichkeit null nachvollziehbar war. Und zwar steht da drinnen: "Im Mai griffen rechtsnationalistische Jugendliche im 10. Wiener Gemeindebezirk Favoriten politisch aktive Menschen an." Und dann geht es eben weiter. Meine Damen und Herren, wenn ich mir das so durchlese, dann muss ich feststellen, dass das eigentlich an der Wirklichkeit und an der Wahrheit ziemlich vorbeigeht. Wenn man das liest, könnte man vielleicht als Erstes zu der Annahme gelangen, da gehe es um irgendwelche Hooligans oder um irgendeine Skinhead-Szene. Es war aber schlichtweg so, dass dort türkische Graue Wölfe herumgelaufen sind. Es waren Typen dabei, die "Allahu akbar" gerufen haben und dann durch den 10. Bezirk gelaufen sind, die dann in Silvesternächten Schaufenster eingeschlagen haben, Mistkübel angezündet haben, diese quer durch die Straßen geworfen haben, die Kircheneigentum beschädigt haben, auch bei so mancher Kirche in Favoriten ins Weihwasser uriniert haben. Da, meine Damen und Herren, halte ich politische Korrektheit für vollkommen unangebracht, insbesondere auch in einem Bericht, in dem es um Kinder und Jugendliche geht. Ich halte das eigentlich für einen unverantwortlichen Euphemismus, dass man hier so realitätsfremd ist und aus politischer Korrektheit nicht die Dinge oder die Personen gewissermaßen beim Namen nennt. Wenn man das nicht tut, dann - das behaupte ich an dieser Stelle schon ganz offen - ist man nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems, wenn man offensichtlich seine Augen davor verschließt. Im Zusammenhang mit dem Ganzen - ich und unsere Fraktion, wir kritisieren das heute auch nicht zum ersten Mal -: Das Thema politischer Islam kommt in diesem Bericht eigentlich überhaupt nicht vor. Es ist mittlerweile durchaus gang und gäbe, dass man sich mit dem Thema befasst, insbesondere bei Jugendlichen. Es gibt eine Vielzahl von Studien dazu, es gibt auch eine Vielzahl von Studien zu Antisemitismus seitens Migranten. Und um vielleicht einmal im Wording der aktuellen Situation zu bleiben: Migrantischer Antisemitismus ist mittlerweile in Österreich beziehungsweise in Europa die dominierende Variante, wenn man es einmal so nennen will. Auch dieser Bereich wird hier vollkommen ausgelassen, dies ist aber ein sehr brennendes Thema. Es gibt dazu Studien - unlängst eine aus Innsbruck, aber auch welche aus Deutschland -, wonach 60 Prozent aller, die in der 1. Generation in Österreich sind, antisemitische Vorbehalte haben. Wir haben das bei der jüngsten Krise in Israel gesehen: Die, die als Erste auf der Straße waren, die israelische Fahnen verbrannt haben, die mit eindeutigen Parolen unterwegs waren, das waren nicht irgendwelche Glatzerten oder sonst irgendetwas in dieser Richtung, sondern die kamen aus eindeutigen Bevölkerungskreisen - und auch das wird in diesem Bericht null angeführt. Ich finde das insofern auch recht verwunderlich, weil es mittlerweile auch Personen gibt, die aus den Fesseln, aus den Ketten vielleicht, die in der Vergangenheit aus der politischen Korrektheit heraus auferlegt wurden, einfach ausbrechen. Ich darf zum Beispiel nur an Frau Wiesinger erinnern, die ja selbst sozialdemokratische Personalvertreterin war, die mittlerweile Bücher über dieses Thema schreibt. Hier in diesem Bericht in der Stadt Wien kommt das aber genau nicht vor, meine Damen und Herren. Ich glaube, hier gibt es einiges an Aufholbedarf und hier muss man unbedingt nachziehen. Relativ detailliert im Bericht angeführt sind Zahlen zum Konsumverhalten, auch zum Thema Gewalt. Das ist löblich, ist sehr anschaulich, aber auch da, bin ich der Meinung, könnten wir nachziehen, insbesondere beim Thema Gewalt. Selbst bei Jugendzentren, die jetzt von der Stadt auf die Beine gestellt wurden beziehungsweise subventioniert werden, gibt es Betreuer, dort gibt es Pädagogen, die sagen: Ja, natürlich, in manchen Kulturkreisen ist das Thema Gewalt durchaus vorherrschender oder ausgeprägter als in anderen. - Auch da würde ich mir wünschen, dass man in Zukunft vielleicht eine Aufschlüsselung einführt, was insbesondere den Migrationshintergrund anbelangt. Ich kenne Präsidenten oder Obleute von Fußballvereinen, die selbst durchaus sagen: Ja, so um die Generation U8 bis U10 herum geht es in den Fußballvereinen, aber wenn die dann in die Pubertät kommen, dann werden halt die Probleme sehr gerne mit den Fäusten oder eben nicht mehr mit Worten ausgetragen. Deshalb halten wir in diesem Gewaltbereich eine dahin gehende Aufschlüsselung auch für notwendig. Insgesamt, glaube ich, wäre es auch notwendig, den Bericht in Zukunft mehr auf Zahlen zu stützen, um dem Ganzen auch mehr Nachvollziehbarkeit zu verleihen. Ja, das war einmal ein Aspekt, wo man ein bisschen den Eindruck hat, dass es in diesem Bereich eine gewisse politische Schlagseite gibt. Es gibt aber auch noch eine zweite Facette, die mir - sage ich ganz offen - eigentlich am sauersten aufgestoßen ist. Und zwar gibt es da auf Seite 48 ein Kapitel unter dem Titel "Jugendgerechte Polizeiarbeit - ein Widerspruch?" Und der Untertitel lautet: "Die Polizei: immer dein Freund und Helfer?" Und da habe ich mir schon gedacht: Servus Kaiser, was steht da jetzt alles drinnen und was kommt da jetzt daher? Also grundsätzlich sage ich Ihnen ganz offen: Wir hatten jetzt zuvor das Thema des Erlernens von Partizipation, Demokratiekultur, und so weiter, und so fort. Wenn in einem Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Exekutivorgane oder deren Vertrauenswürdigkeit in Zweifel gezogen werden - und dies, wie gesagt, von einer Anwaltschaft -, dann halte ich das für sehr, sehr bedenklich. Also ich bin der Meinung - und ich hoffe, wir sind da alle 100 Abgeordnete einer Meinung -, dass es sehr wichtig ist, ein vertrauensvolles Verhältnis zur Legislative, zur Judikative und zur Exekutive in diesem Land zu etablieren, dass wir dieses Vertrauen fördern sollen und nicht mit irgendwelchen Thesen oder Überschriften da Zweifel streuen sollten. Worum geht es im Endeffekt? - Darum: Es geht um einen Fall, in dem ein 16-jähriger Schüler von einem Exekutivbeamten auf 1.700 EUR Schadenersatz und Verdienstentgang verklagt wird. Und dann kommt es: "Vor zwei Jahren geriet Timon in ein Handgemenge mit einem Elitepolizisten." - Also die Formulierung "Handgemenge" ist einmal durchaus relativ unpräzise. Meines Erachtens kann es nur zwei Möglichkeiten geben: einerseits eine Attacke des 16-jährigen Schülers auf den Exekutivbeamten oder im Zuge einer Amtshandlung. Und ich sage einmal ganz offen: Nichts dergleichen rechtfertigt da wiederum die Attacke auf den Polizisten. - "Dabei erlitten beide leichte Verletzungen.", heißt es hier weiter. "Der Polizeibeamte wurde im folgenden Strafverfahren freigesprochen, gegen den Minderjährigen wurde keine Anklage erhoben. Seitdem hat Timon mit einer Angststörung zu kämpfen. Der zivilrechtliche Prozess stellt eine große Belastung für ihn dar, die Verfahrenshilfe wurde abgelehnt", meine Damen und Herren. Und dann steht hier im nächsten Absatz: "Im Jahr 2020 wurde die Kinder- und Jugendanwaltschaft in zwei ähnlichen Fällen um Unterstützung gebeten." Jetzt habe ich mir einmal angeschaut: Für wie viele Jugendliche in Wien ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft zuständig? - Das sind, glaube ich, alle unter 21, soweit ich das richtig in Erinnerung habe. 20 Prozent der Wiener Bevölkerung sind das, das heißt, rund 400.000 Personen. Und dann werden hier zwei Fälle herausgekehrt und relativ umfangreich behandelt, um gegen die Polizei Stimmung zu machen - ja, das war sehr, sehr verwunderlich -, vor allem auch in einer solchen Art und Weise, denn es mag zwar jetzt vielleicht subjektiv aus der Sicht des Jugendlichen die Situation ein bisschen unangenehm sein, aber ich sage Ihnen schon ganz offen aus der Erfahrung, die ich mit der österreichischen Polizei gemacht habe - und wir sind ja hier nicht in China oder in sonst irgendwelchen Ländern, wo es in diesem Bereich grobe Missstände gibt -: Die Polizisten, die ich kenne - und ich kenne durchaus einige -, sind froh, wenn sie einen ruhigen Dienst haben. Die sind genauso Familienväter, haben zu Hause eine Frau und Kinder, die sind froh, wenn sie gesund wieder nach Hause kommen. Und die sind, das sage ich Ihnen auch ganz offen, mit Sicherheit keine Rambos, die auf irgendein Gemetzel aus sind, wie es hier dargestellt ist. Das möchte ich an dieser Stelle schon einmal ganz offen zurückweisen, und ich hoffe, dass solche Themen oder so eine Agitation in diesem Bericht in Zukunft keinen Platz mehr haben, meine Damen und Herren. Und wenn es zu entsprechenden Amtshandlungen kommt - und ich sage Ihnen ganz offen, wenn ich mir so manche Demonstration in Wien anschaue, die Polizei schaut ohnedies sehr, sehr lange zu -, dann ist es halt in der Regel nicht unbegründet. Und ja, dass halt da jemand verstört sein soll, wenn strafrechtliche Konsequenzen im Raum stehen - zu denen es dann aber eh wiederum nicht gekommen ist -, dazu sage ich ganz offen: Die Formulierungen, die hier gewählt worden sind, wirken nicht wie eine professionelle Auseinandersetzung mit dem Thema. Kurzum: Wie gesagt, es gibt durchaus informative, positive Facetten in diesem Bericht, die natürlich auch weiter verfolgenswert sind beziehungsweise von denen ich hoffe, dass es sie auch in der Zukunft entsprechend im Bericht geben wird. Auf Grund gewisser sachlich nicht nachvollziehbarer Kapitel, wie insbesondere den beiden zuletzt genannten, werden wir diesem Bericht nicht zustimmen, wie es leider Gottes auch schon in der Vergangenheit der Fall war. Ich sage auch ganz offen, leider Gottes, denn es ist kein Naturgesetz, dass wir diesem Bericht nicht zustimmen. Wir geben immer wieder, jedes Jahr, Anregungen zu diesem Bericht in Bezug auf Dinge, wo wir der Meinung sind, dass sich da die Anwaltschaft weiterentwickeln kann oder dieser Bericht weiterentwickeln kann, aber wir verlangen auch in den einzelnen und natürlich politisch sensiblen Themen, dass hier die ideologische Brille abgelegt wird, dass mehr Sachlichkeit, mehr Professionalität einkehrt und vor allem aber auch der Mut, die Dinge beim Namen zu nennen. Das sage ich an dieser Stelle auch ganz offen. Ich möchte appellieren, sich auf das zu besinnen, was Sie ohnedies auch als Ihre Definition angeben: Sie sind eine Ombudsstelle, ein besonderes, weisungsfreies Organ der Stadt Wien. Ich glaube, wir haben Verbesserungspotenzial, und darf mit diesem Appell an dieser Stelle schließen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Florianschütz zum Wort gemeldet. Bitte. Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur in aller Kürze: Der Herr Landtagsabgeordnete hat gesagt, dass die Mehrzahl der antisemitischen Vorfälle aus dem migrantischen Milieu ausgelöst wird. Es sind alle antisemitischen Vorfälle bedauerlich und müssen natürlich bekämpft werden. Ich berichtige aber tatsächlich: Die Mehrzahl der antisemitischen Vorfälle kommt nicht aus dem migrantischen Milieu. - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Desinfizieren, bitte. Danke. - Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Bakos. - Bitte. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Herr Präsident! Werter Herr Berichterstatter! Werte Frau Jugendanwältin, werter Herr Jugendanwalt, vielen Dank, dass Sie gekommen sind! Ich möchte mich gleich zu Beginn als Allererstes im Namen des gesamten NEOS-Landtagsklubs für Ihre großartige und engagierte Arbeit bedanken. Man ist ja versucht, zu sagen, vielen Dank für Ihre Arbeit gerade in diesen Zeiten, in einer Zeit, in der es vor allem die Kleinsten waren, die besonders gelitten haben, weil sie ihre Freunde und Freundinnen nicht treffen konnten - etwas, das ja gerade für Kinder und Jugendliche wahnsinnig wichtig ist -, weil der soziale Austausch zwischen den Gleichaltrigen nicht stattfinden konnte und weil auch der regelmäßige Schulbesuch, so wie man ihn gewohnt war, nicht möglich war, aber im Grunde waren Sie ja auch schon davor natürlich immer ein Garant dafür, dass Kinder- und Jugendrechte eingehalten werden. Deshalb ein großes Dankeschön von unserer Seite! Ganz klar ist aber natürlich: Die Auswirkungen auf Kinder und junge Menschen waren und sind gerade jetzt in jeder Hinsicht sehr groß. Ihr Leben hat sich in kurzer Zeit stark verändert, weil gerade auch die Alltagsstruktur, was für Kinder und Jugendliche ja ganz besonders wichtig ist, weggefallen ist. Sie schreiben es ohnedies in Ihrem Bericht und bringen ein Beispiel, nämlich jenes von Liam, der 14 Jahre alt ist und in einer betreuten Wohngemeinschaft lebt. Ich zitiere: "Durch den routinierten Alltag in der WG konnte er sich endlich emotional stabilisieren und sein Leben altersadäquat führen. Der plötzliche Lockdown brachte seine Welt neuerlich dramatisch durcheinander: keine Schule, keine Kontakte zu den Eltern, kein Training. Für Liam fühlt sich der Alltag nun wieder an wie vor vier Jahren. Alles ist ungewiss." - Das hat mich auch besonders berührt. Ich möchte aber auch auf zwei andere Kapitel aus dem Bericht oder auf andere Themen zu sprechen kommen, nämlich gerade auch auf die Demokratiekultur, die an Kinder und Jugendliche vermittelt werden kann. Ich fand es besonders schön, dass Sie hier Favoriten herausgenommen haben. Es ist auch deshalb wichtig, weil es, so wie Sie auch schreiben, gerade auch für den sozialen Frieden immens wichtig ist, dass alle Menschen, und somit selbstverständlich auch Kinder und Jugendliche, mitbestimmen können. Partizipation - hier konkret anhand von zwei Projekten, nämlich dem Kinder- und Jugendparlament in Favoriten und dem SchülerVertreterInnenClub - wirkt sich sehr positiv aus, nämlich im Sinne der Jugendlichen, die soziale Kompetenz erlernen, die sich wertgeschätzt fühlen und das auch an andere Schüler und Schülerinnen weitergeben, aber auch, und das hier zu betonen, finde ich besonders wichtig, im Sinne des übergeordneten Ziels der friedlichen Lösung von Meinungsverschiedenheiten, die es nun einmal, wenn Menschen miteinander zu tun haben, auch gibt, und auch im Sinne der Gewaltprävention. Gerade das wollen wir auch weiter vorantreiben - deshalb habe ich auch dieses Kapitel herausgenommen, weil ja auch der Titel der Aktuellen Stunde lautete: "Kinder an die Macht" -: Wir werden ein eigenes Wien-weites Kinder- und Jugendparlament ins Leben rufen, um diese Ziele auch auf höherer Ebene weiterzuverfolgen. Besonders erwähnenswert ist aber auch Ihr Bekenntnis zum Ethikunterricht für alle, das ich sehr toll fand, weil es gerade auch für eine breite ethische Bildung aller Kinder und Jugendlichen besonders wichtig wäre, dass alle Kinder und Jugendlichen daran teilnehmen und nicht nur ein bestimmter Teil - gerade auch für die Entwicklung von Demokratiekulturkompetenzen und im Sinne der Akzeptanz und Toleranz anderer. Und dann zweitens noch ein Thema, das mir auch sehr am Herzen liegt: Das Thema Mobbing, das bei Kindern und Jugendlichen, und deshalb greife ich es auch heraus, kein Randphänomen ist, sondern ganz oft eine ständige Begleitung. Wenn man mit SozialarbeiterInnen spricht, so weiß man, wie ständig dieses Thema auch bei Kindern und Jugendlichen präsent ist. Ich habe erst unlängst mit der Organisatorin eines Redewettbewerbes gesprochen, und diese hat mir erzählt, dass das meistbehandelte und meistverarbeitete Thema in den individuellen Reden Mobbing ist. Das hat mich sprachlos zurück gelassen. 13 Prozent, sagt sie, der SchülerInnen geben an, dass es an ihrer Schule häufig zu Mobbing und Gewalt kommt. Immerhin 44 Prozent erleben ab und zu Mobbing an ihrer Schule. Und auch hier wieder sind Partizipation, Demokratie- und Kommunikationskultur der Schlüssel zu einem guten, respektvollen Miteinander, um gerade auch Abwertungen auf Grund des Geschlechts, auf Grund der Herkunft, auf Grund irgendwelcher Merkmale zu verhindern. Es war für mich wirklich sehr bereichernd, auch als neue Abgeordnete Ihren Bericht zu lesen, und ich empfinde es wirklich als wichtig, ihn zu lesen, jedes einzelne Kapitel, weil es ja gerade auch die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist, uns auch mahnend vor Augen zu führen, wo es noch Verbesserungspotenzial gibt, wo man noch ansetzen müsste, wo man noch weiter unterstützen müsste im Sinne von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft. So wie jeder Bereich während Corona beeinträchtigt war, war natürlich auch Ihre Arbeit durch die Corona- Pandemie erschwert, und daher noch einmal ein großes Dankeschön an Sie sowie an alle Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen während dieser Zeit! - Herzlichen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Öztas. Ich erteile es ihm. Abg. Ömer Öztas (GRÜNE): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal ein Dank meinerseits für die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft! Ich durfte im Zuge meiner politischen Arbeit hier in diesem Haus den Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs auch kennen lernen und mich zu vielen Themen auch austauschen. Dabei wurde mir eines klar: Die Kinder- und Jugendanwaltschaft braucht es in Wien. Die ausführliche Arbeit, die das ganze Team leistet, sieht man anhand der gut konzipierten Berichte. In dem diesjährigen Bericht sind drei wichtige Punkte drinnen, die ich gerne hervorheben möchte und die wir als Stadt Wien in den nächsten Jahren forcieren sollten. Erstens: Die Frage nach der Partizipation - ich habe das bereits bei meiner vorigen Rede erwähnt -, denn durch Partizipation nehmen die Demokratiefeindlichkeit und die Gewalt in der Gesellschaft ab. Positive Beispiele dafür sind, wie von meiner Vorrednerin erwähnt, die Partizipationsmöglichkeiten in Favoriten, wo niederschwellig Teams gebildet und Probleme in den Grätzln angesprochen und diskutiert werden. Somit gibt man den Jugendlichen ein Sprachrohr, damit sie auch gehört werden. Der zweite Punkt ist die Frage nach der Diskriminierung. Im Bericht geht es auch um die Diskriminierung in Schulen. Ich selbst kann ein persönliches Beispiel nennen: Ich wurde mit 14 Jahren in der Schule rassistisch von einem Lehrer konfrontiert. Damals, mit 14 Jahren, war das Realisieren solch einer Erfahrung nicht sehr einfach. Es gab niemanden um mich herum, der mit mir darüber sprach, beziehungsweise es gab keine Konsequenzen für den Lehrer. Es gilt, in Zukunft aktiv auf SchülerInnen, die solche Erfahrungen machen, auch einzugehen und auch Konsequenzen für die Autoritätspersonen zu setzen, denn in Wien hat Diskriminierung jeglicher Art keinen Platz. Und der dritte Punkt, den ich hervorheben möchte, ist die Frage nach der Deradikalisierung - denn Deradikalisierungsarbeit ist Demokratiearbeit. Junge Menschen, die in der Selbstfindungsphase sind, sind anfälliger für radikales Gedankengut. Diese jungen Menschen gilt es, in unsere demokratische Gesellschaft wieder zurückzuholen. Denken wir darüber nach, nicht nur den betroffenen Jugendlichen aktiv zu helfen, sondern auch dem familiären Umfeld, denn zumeist sind die Angehörigen und Freunde über die Vorhaben der eigenen Kinder, der eigenen Freunde, der eigenen Geschwister nicht informiert und sind genauso überrascht. Mein Kollege Kunrath beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit dem Thema und kann aus Erfahrung sagen: Es braucht Betreuung der Familie, der Freunde und der Bekannten. Deradikalisierungsarbeit alleine reicht aber nicht, es braucht auch präventive Arbeit. Denken wir darüber nach, Demokratieunterricht im Wirkungsbereich der Stadt Wien einzuführen, um das demokratische Selbstbewusstsein von jungen Menschen zu stärken! Summa summarum ist der Bericht ein Signal an uns PolitikerInnen. Er zeigt auf, wo in der Stadt Wien bei Kinder- und Jugendfragen der Schuh drückt, wo wir als Politik Aufholbedarf haben. Nehmen wir uns diesen Bericht zu Herzen und erarbeiten wir gemeinsam Konzepte für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt Wien! Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Zierfuß. Ich erteile es ihm. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kinder- und Jugendanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft zur Kenntnis nehmen. Ganz leicht fällt uns das nicht, und man muss schon sagen - der Kollege von der FPÖ hat das ein bisschen ausgeführt, wir sagen es vielleicht nicht ganz in dieser Deutlichkeit -, der Bericht ist leider über weite Strecken dann doch ideologisch eingefärbt. Und das finden wir schade. Besonders kommt das bei der Passage über die Deutschförderklassen zum Ausdruck. Wir wissen, dass das Modell in der Vergangenheit in Wien nicht gut funktioniert hat. Alle Ergebnisse zeigen uns, dass wir enorme Probleme bei den Sprachkenntnissen von Kindern haben, gerade in der Mittelschule, und es ist auch klar, warum: Man braucht gewisse Grundkenntnisse in der deutschen Sprache, damit man dem Unterricht folgen kann und auch, damit man die Deutschkenntnisse dann im bilateralen Gespräch verbessern kann. Das hat sogar Rot-Grün in Berlin erkannt, und wir sind wahrlich nicht nahe dieser Regierungsform, aber auch dort gibt es Willkommensklassen. Man nennt sie halt anders. Ich verstehe nicht ganz, warum sich Wien so sträubt, und vor allem verstehe ich nicht, warum eine Kinder- und Jugendanwaltschaft auf diesen Zug aufspringen muss. Wenn man etwas für die Kinder und deren Zukunft machen möchte, dann muss man schauen, dass sie bestmöglich Deutsch lernen. Deswegen bin ich froh, dass es die Bundesregierung gegeben hat, die Deutschförderklassen eingeführt hat, und wir werden weiterhin daran festhalten. In einem Bereich war ich dann doch überrascht: Mittlerweile anerkennt sogar die Kinder- und Jugendanwaltschaft in Wien, dass wir ein massives Problem im Integrationsbereich haben. Ich habe Überschriften gelesen wie "Dschihadismus in Europa", "Gewalt in Favoriten", "Jugendliche im Einflussbereich islamistischer und türkisch- nationaler Gruppen", und das in einem Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. Das zeugt dann schon davon, wie weit wir hier in Wien sind, wie lange die Wiener Stadtregierung geschlafen haben muss und leider auch noch weiterhin schläft. Durch den Bericht ziehen sich aber auch Probleme, die unbestritten sind, Probleme während Corona. Ja, das ist ein riesiges Thema in den Schulen, in der Jugendarbeit, im Privatleben und damit in der Psyche der jungen Menschen in Wien. Wir hatten ja gestern auch das Thema Impfungen, wo wir froh sind, dass die Stadt endlich eingelenkt hat und auch jungen Menschen Impfungen zur Verfügung stellt und damit auch ihren Beitrag dazu leistet, dass das Leben der Jugendlichen in Wien wieder ein Stückchen weit normaler wird. Besser spät als nie. Wir bringen abschließend noch einen konkreten Antrag ein, weil die Stadt nach wie vor versucht, den Heimskandal unter den Tisch zu kehren. Im Sinne der Betroffenen braucht es endlich eine offizielle Entschuldigungszeremonie, und die fordern wir mit dem Antrag ein. - Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Hanke. Ich erteile es ihr. Abg. Marina Hanke, BA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kinder- und Jugendanwältin und sehr geehrter Kinder- und Jugendanwalt! "Kinderrechte kennen keinen Lockdown", schreiben Sie in der Einleitung von diesem wunderbaren Bericht, der uns vorliegt, und mahnen damit ein, dass es höchst an der Zeit ist, Kinderrechte ganz klar in den Fokus zu rücken. Wir haben in diesem Raum schon öfter darüber gesprochen: Es ist gerade das vergangene Jahr der Covid-19- Pandemie, das insbesondere Kinder und Jugendliche natürlich überdurchschnittlich betroffen hat. Lockdown und Ausgangsbeschränkungen, deren Missachtung gerade zu Beginn zum Teil auch bei Jugendlichen mit oft sehr hohen Strafen geahndet wurde - Strafen, die sich mittlerweile als verfassungswidrig herausgestellt haben -, aber auch Homeschooling, Distance Learning, die bestehende Ungleichheiten im Bildungssystem einfach noch viel deutlicher zu Tage treten haben lassen, verlorene Lehrstellen, nicht zu findende neue Lehrstellen, Jugendarbeitslosigkeit, aber auch ganz schwierige Situationen betreffend Obsorge oder auch das Kontaktrecht - das alles sind zahlreiche Probleme, die den Alltag von Kindern und Jugendlichen einfach massiv erschwert haben, gerade von jenen, die schon grundsätzlich in einer vielleicht schwierigeren Situation zu Hause sind. Die Folgen von all dem - auch darüber haben wir schon öfter gesprochen -: ein ganz dramatischer Anstieg von psychischen Erkrankungen bis hin zu Suizidgedanken. All das schreiben Sie in Ihrem Bericht sehr eindrucksvoll und schildern dazu auch viele Beispiele. Gerade in einem solchen Jahr braucht es Institutionen wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft, braucht es Institutionen, die ganz bedingungslos im Sinne der Kinder und Jugendlichen agieren, sie nie aus den Augen verlieren, sondern, ganz im Gegenteil, sie immer ins Zentrum stellen - und das auch unter eben so schwierigen Bedingungen. Besonders spannend gefunden habe ich auch das Kapitel über die Einzelfallarbeit, in dem auch geschildert worden ist, wie schwierig natürlich auch diese für die Kolleginnen und Kollegen von Ihnen war. Dennoch, trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen, ist es gelungen, auch in diesen Zeiten Beratung, Begleitung und Betreuung für Kinder, Jugendliche, aber auch für erwachsene Bezugspersonen zur Verfügung zu stellen. Das ist wirklich beeindruckend, und dafür möchte ich gleich einmal vorab ein riesengroßes Dankeschön auch an die KollegInnen ausrichten. Der vorliegende Bericht zeigt uns auf, in wie vielen Lebensbereichen die Pandemie Kinder und Jugendliche betroffen hat und das Leben der jungen WienerInnen dramatisch verändert hat, er zeigt uns aber auch noch ganz viele weitere Themenbereiche auf, an denen die Kinder- und Jugendanwaltschaft, an denen Sie auch schon seit vielen Jahren arbeiten, um dafür zu sorgen, dass gravierende Kinderrechtsverletzungen irgendwann endlich der Vergangenheit angehören. Ich möchte da zum Beispiel das Thema E-Learning-Programm zum Thema weibliche Genitalverstümmelung nennen, das das Wiener Programm für Frauengesundheit in Kooperation mit zahlreichen weiteren ExpertInnen, unter anderem mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft oder auch den Frauengesundheitszentren, erarbeitet hat und das bereits von ganz vielen PädagogInnen in Anspruch genommen worden ist. Aber auch in dem großen Themenbereich von Gewalt und Missbrauch im Sport ist über die Berichte der letzten Jahre einfach spürbar, wie viel da vorangeht und wie viel Sie da vorantreiben, um gerade auch in diesem wichtigen Bereich Kinder und Jugendliche zu schützen. Partizipation ist auch schon angesprochen worden, dazu möchte ich jetzt gar nicht mehr viel sagen. Ich möchte noch auf einige Themen eingehen, die meine Kollegen von der Opposition angesprochen haben. Kollege Zierfuß hat uns vorhin noch auf die Schnelle einen Antrag hingeschmissen - das fand ich in dieser Art und Weise angesichts des Themas, um das es hier eigentlich geht, ehrlicherweise relativ irritierend. Es geht um die Frage der Heimopfer, die im Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch wieder erwähnt wird, und ich möchte noch einmal kurz ausführen, was sich da getan hat. Kollege Zierfuß hat uns vorhin vorgeworfen, die Stadt Wien würde dieses Thema einfach unter den Tisch kehren wollen. Das halte ich wirklich für eine unfassbare Unterstellung, deswegen wiederhole ich es noch einmal, damit auch klar ist, was da eigentlich schon alles passiert ist. Es gab über diese furchtbaren Vorfälle und über diese furchtbare Zeit natürlich eine ganz genaue historische Aufarbeitung durch Experten und Expertinnen seitens der Stadt Wien. Es gab über viele Jahre auch finanzielle Hilfe und Psychotherapie im Ausmaß von insgesamt 52 Millionen EUR für ungefähr 2.300 Personen - das ist mehr, als jedes andere Bundesland ausgegeben hat, und ich würde darum bitten, dass wir das nicht hinuntermachen, weil gerade das ganz wichtig ist. Sie wissen auch, dass die Opfer auch heute noch psychotherapeutische Betreuung bekommen, wenn es der Fall ist. Ich finde es eigentlich untragbar, dass Sie uns da unterstellen, dass wir diese Ereignisse einfach unter den Tisch kehren wollen würden. Sie wissen auch genau, dass es unter Beteiligung aller Länder eine nationale Zeremonie im historischen Sitzungssaal des Parlaments gab und dass auch schon eine Gedenktafel geschaffen worden ist. Das alles kann natürlich niemals - niemals! - eine Entschädigung für diese Gräueltaten sein. Trotzdem wollte ich noch einmal darauf hinweisen, was in diesen Punkten schon passiert ist. Ich möchte aber noch auf ein paar andere Punkte eingehen, nämlich auch auf die grundsätzliche Frage: Was ist der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft, und was ist die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft? Ich orte da bei den Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP und von der FPÖ auch ein bisschen Unstimmigkeiten, vielleicht kann ich ihnen da ein bisschen raushelfen. Kollege Berger hat gesagt, die FPÖ kann wieder nicht zustimmen, generell sei im Bericht viel zu wenig gesagt worden zu gewissen Themen, die eigentlich wichtig sind. Sie haben da auch einen Satz aus der Einleitung zu den Vorfällen in Favoriten zitiert. Kollege Berger, vielleicht, wenn es hilft: Beim nächsten Mal würde ich Ihnen anraten, den Bericht auch zu Ende zu lesen. Da steht nämlich dann noch ganz viel zum Thema Favoriten, da sind die Vorfälle gut aufgearbeitet. Kollege Zierfuß hat es erwähnt, vielleicht können Sie auch mit ihm reden und er kann Ihnen dann ein bisschen weiterhelfen. Aber vielleicht kann es im nächsten Jahr im Sinne auch des Fortschritts der Debattenkultur hier hilfreich sein, wenn Sie den Bericht zunächst einmal zu Ende lesen. Auf der anderen Seite, und das betrifft sowohl Kollegen Berger als auch Kollegen Zierfuß, geht es natürlich um die Frage: Was ist die Aufgabe von einer Kinder- und Jugendanwaltschaft und was ist da genau Ideologie oder nicht, oder wie wird das gesehen? - Die Kinder- und Jugendanwaltschaften österreichweit sind unabhängige Stellen, die immer wieder herausarbeiten, welche Maßnahmen es auch auf einer politischen Ebene noch braucht - in den Bereichen Bildung, Ausbildung, aber auch, wenn es um Informations- oder Unterstützungsstrukturen für Jugendliche geht. Es sind die Forderungen, die die Kinder- und Jugendanwaltschaften aufstellen, die für uns als politisch Verantwortliche immer wieder wichtige Hinweise sind und die wir auch ernst nehmen sollten. Wenn Sie sich da jetzt immer herausstellen - und das ist auch eine Debatte, die wir immer wieder führen - und sagen, na ja, aber das, was da drinsteht, das gefällt uns nicht, denn Deutschförderklassen finden wir eigentlich super wichtig, dann sage ich Ihnen: Auch da gibt es ganz viele andere Meinungen von ExpertInnen, die sagen, dass Deutschlernen und Sprachenlernen eigentlich am besten im Austausch mit Gleichaltrigen funktioniert - und nicht, indem man neue Ausgrenzungsformen schafft und Kinder und Jugendliche erst recht wieder in einen eigenen Bereich wegschiebt. Dazu komme ich vielleicht später noch. Aber wenn Sie jetzt sagen, da gibt es die einzelnen Punkte, das gefällt mir inhaltlich nicht, und deswegen kann ich den Bericht nicht annehmen, dann, muss ich sagen, nehmen Sie offensichtlich auch unabhängige Stellen, die eine zentrale Monitoringaufgabe haben, so wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft, einfach nicht ernst, denn darum geht es: Es liegt uns dieser Bericht vor, und wir als PolitikerInnen schauen uns an: Was sagt die unabhängige Stelle? - Und ehrlicherweise vielleicht noch ein zweiter Hinweis: Wenn Sie sich beim Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die die Einhaltung von Kinderrechten überprüft, denken, pffh, das ist aber eigentlich alles falsch, was da drinnensteht, dann würde ich vielleicht einmal meine eigene Überzeugung überdenken, denn da geht es um Kinderrechte, da geht es um Kinderrechtsverletzungen, und wenn Sie damit nicht d'accord gehen - mit einer Institution, die für die Einhaltung von ebendiesen Kinderrechten sorgt -, dann ist es vielleicht eher der eigene Bereich, über den man einmal nachdenken sollte. Weil die Vorfälle in Favoriten angesprochen wurden und Kollege Berger offensichtlich nicht bis zum Ende gelesen hat, darf ich dazu auch noch ganz kurz ausführen, dass wir in Wien seit vielen, vielen Jahren - und auch darauf wird wieder im Bericht Bezug genommen - mit dem Wiener Netzwerk für Demokratiekultur Arbeit in diesem wichtigen Bereich der Demokratiekultur, der Deradikalisierung, der Prävention machen. Sie wissen, dass das Netzwerk bereits im Jahr 2014 geschaffen worden ist, zu einem Zeitpunkt, zu dem von vielen anderen Parteien oder auch auf anderen politischen Ebenen noch gar nichts in diesem Bereich passiert ist. Sie wissen, dass in diesem Bereich viel Präventionsarbeit passiert, viel Sensibilisierungsarbeit passiert und auch viel Vernetzungsarbeit passiert - auch das wird im Bericht noch einmal genau dargestellt und hervorgekehrt. Sie wissen auch, dass in der Stadt Wien ganz klar ist - für uns, vor allem auch als Wiener Stadtregierung -, dass Gewalt, egal, in welcher Form sie passiert, egal, von wem sie ausgeht, in dieser Stadt keinen Platz hat, und wir kümmern uns um all diejenigen, die das Gefühl haben, dass sie ihre Probleme oder ihre Situation mit Gewalt lösen müssen, egal, ob sie das mit Fäusten ausfechten oder auch mit dem Degen. Wir finden, jede Art von Gewalt und jede Art von Radikalisierung und Extremismus sind abzulehnen. Ich möchte mich abschließend noch einmal ganz, ganz herzlich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft und bei Ihnen, liebe Kinder- und JugendanwältInnen, bedanken. Bitte den Dank auch an Ihr Team auszurichten, das wirklich großartige Arbeit leistet. Kinderrechte kennen keinen Lockdown - ich komme zurück an den Anfang meiner Rede -, weil es Institutionen wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft gibt. - Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank. Bitte desinfizieren! Jawohl. - Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Berger zum Wort gemeldet. Es stehen dafür drei Minuten zur Verfügung. Bitte. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die von der Vorrednerin genannten Punkte, insbesondere bezüglich Heimopfer in Wien, kann man natürlich nicht so stehen lassen. Erstens habe ich nicht behauptet, dass Wien nichts getan hätte, sondern dass es sehr wohl Versäumnisse gibt. Und weil Sie gesagt haben, es ist ja eh alles super und toll, möchte ich das hier auf diesem Wege korrigieren und darf einfach nur aus dem Bericht vorlesen, diese Passage befindet sich auf Seite 8. - Im Übrigen, weil Sie mir jetzt vorhalten, ich hätte den Bericht nicht zu Ende gelesen: Sie sind anscheinend nicht einmal bis Seite 8 gekommen, denn ansonsten hätten Sie diese Behauptung hier nicht aufgestellt. - Hier heißt es wörtlich: "Angebote für ehemalige Heimkinder und eine angemessene Erinnerungskultur. Nach wie vor ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft mit Fragen rund um ehemalige Heimkinder und ihre psychotherapeutische Versorgung befasst. Jene betroffenen Erwachsenen, die im Projektzeitraum bis 2016 keine Begutachtung über den Weissen Ring in Anspruch nehmen konnten und daher kein Kontingent an Psychotherapiestunden zugesprochen bekommen haben, sind auf sich selbst zurückgeworfen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft versteht sich als Anlaufstelle für diese Menschen, die nach eigenen Erzählungen nie oder kaum Gehör dazu gefunden haben, was ihnen in ehemaligen Einrichtungen der Stadt Wien widerfahren ist. Die Übergriffe waren keine Einzelfälle. Größere Zusammenschlüsse von Wohngemeinschaften bergen bis heute die Gefahr systematischer und struktureller Gewalt. Wien braucht daher eine Kontrollstelle und Angebote zur respektvollen und individuellen Begleitung auf psychosozialer, rechtlicher und therapeutischer Ebene. Mit dieser Forderung schließt sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft der Wahrnehmung der Volksanwaltschaft an, die Wien als einziges Bundesland benennt, das keine Kommission zur Wiedergutmachung mehr führt." Und - letzter Satz -: "Ebenso ist festzuhalten, dass noch keine profunde Vergangenheitsbewältigung im Sinne einer Erinnerungskultur stattgefunden hat. Die schmerzvollen, durch öffentliche Einrichtungen erlittenen Erfahrungen der mehrfach traumatisierten Menschen brauchen öffentliche Anerkennung und die Mitwirkung der Behörden." Das sind Ihre Versäumnisse, und diese Wahrheit müssen Sie auch aushalten. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Berner. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Herzlichen Dank dafür, dass Sie heute gekommen sind! Herzlichen Dank dafür, dass Sie über das ganze Jahr so viel Arbeit in diese Aufgabe hineingesteckt haben und dass Sie immer im Sinne der Kinder und Jugendlichen arbeiten und eine klare Position beziehen! Ich finde, es ist ganz wichtig, dass es in der Stadt eine derart unabhängige Stelle gibt. Herzlichen Dank! - Das möchte ich an dieser Stelle sagen. Es ist schon sehr viel über den Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft geredet worden, aber eines ist noch gar nicht zur Sprache gekommen, und zwar das Thema, das im Bericht auch herausgestrichen wird, das Thema, das den Kindern und Jugendlichen am allerwichtigsten ist, wenn sie befragt werden. Was ist das Thema, das den Kindern und Jugendlichen am allerwichtigsten ist? (Zwischenruf.) - Vermutlich auch die Familie, aber wenn sie gefragt werden, sagen sie als Erstes, sie machen sich Sorgen um die Zukunft, sie machen sich Sorgen um das Klima in diesem Land, sie machen sich Sorgen, dass die Wirtschaft und die Politik nicht rechtzeitig auf die Notwendigkeit reagieren, dass wir Klimagerechtigkeit schaffen. Genau dieses Thema ist jenes, das die Kinder und Jugendlichen am meisten beschäftigt, und ich würde mir wünschen, dass auch hier im Saal, hier im Gemeinderat und hier im Landtag, bei allen Entscheidungen, die wir treffen, dieses für Kinder und Jugendliche wichtige Thema ernst genommen wird. Das sollten wir auch in Zukunft bedenken, wenn Sie für 460 Millionen EUR für eine Stadtautobahn stimmen, die eindeutig nicht den Klimaschutz vorantreibt. Das finde ich sehr traurig, dass das hier weiter passiert. Es gibt auch Positives im Bericht - das möchte ich festhalten, bevor ich auf die Probleme zu sprechen komme -, und ich freue mich sehr, dass das Projekt School Nurses jetzt langsam angelaufen ist und es darüber offensichtlich schon erste positive Berichte gibt. Wir haben uns immer dafür eingesetzt und wir möchten gerne, dass das weiterentwickelt wird, egal, wie sich die Personalsituation an den Schulen jetzt weiterentwickelt. Es gibt aber leider auch Probleme im Schulbereich. Vor allem Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und chronischen Krankheiten - auch das ist schon bekannt - sind im Bildungssystem massiven Benachteiligungen ausgesetzt. Sie haben das schon mehrmals erkannt - wir haben das auch in den anderen Berichten schon gelesen -, und wir hören jetzt, dass im Zuge des neuen Bildungsplans des Stadtrates die Zusatzlehrer für Inklusionsklassen auch gekürzt werden. Das heißt, es wird weiter zu einer Benachteiligung von behinderten Kindern kommen. Ich finde, das kann man nicht unterstützen, und ich finde es besonders irritierend, wenn wir hier einen Bericht dahin gehend hören, dass das wirklich schon über Jahre ein massives Thema ist, das jetzt noch verstärkt wird. So kann man die Stadt leider nicht verbessern. Bevor ich zum Thema Heimkinder komme, möchte ich noch kurz auf die Ausführungen von Seiten der FPÖ zum Zusammenhang von Polizei und Jugendlichen eingehen. Das ist ein sehr schwieriges Thema. Ich weiß, es gibt viele KollegInnen - und ich kenne auch viele -, Polizistinnen und Polizisten, die sich sehr um einen sensiblen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bemühen und die auch um Deeskalation bemüht sind, aber es gibt auch Eskalationen wie jene am Karlsplatz, und es ist die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft, Probleme herauszustreichen, wenn es solche gegeben hat, und diese auch klar zu benennen. Wir können Probleme nur lösen, wenn wir sie auch benennen - nicht, wenn wir die Augen davor zu machen. Das haben Sie - im Zusammenhang mit den Heimkindern - auch selbst gefordert. Und an die Kollegen von der ÖVP, was die Frage mit den Deutschklassen betrifft - meine Kollegin Marina Hanke hat schon darauf hingewiesen -: Deutschklassen zu fordern, ist natürlich genauso ideologisch, wie Sie unterstellen, dass es ideologisch wäre, sie nicht zu fordern - beides hat irgendwelche Gründe im Hintergrund -, aber: Dass Deutschklassen in der Form, wie sie jetzt stattfinden, nicht funktionieren, wurde von mehreren Experten festgehalten, und zwar nicht, weil die Kinder nicht Deutsch lernen wollen, sondern weil dann, wenn in einer Klasse Kinder zusammengesetzt sind, die unterschiedliches Alter und unterschiedliche Lernniveaus haben, die Kinder nichts lernen können. Das Wichtige ist, dass sie individuelle Betreuung haben und individuell Deutsch lernen und in Klassen untergebracht sind, wo rundherum alle anderen auch Deutsch sprechen, sonst werden sie der Sprache nicht mächtig sein. Darum geht es. Das hat auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft so gesehen, und ich finde es sehr wichtig, das immer wieder zu betonen. Zum Thema ehemalige Heimkinder: Wir wissen, größere Zusammenschlüsse in Wohngemeinschaften bergen Gefahren, nämlich die Gefahren von struktureller und systematischer Gewalt. Wien braucht deshalb die Kontrollstelle und Angebote, um respektvollen Umgang und individuelle Begleitung auf psychosozialer, rechtlicher und therapeutischer Ebene sicherzustellen. Es wird im Bericht kritisiert, dass es leider noch keine profunde Vergangenheitsbewältigung im Sinne der Erinnerungskultur gibt, wie es hier heißt, und es gibt die Forderung, den Antrag der ÖVP nach einem Festakt, um diese Erinnerung auch klar zu benennen. Diesem Antrag werden wir uns anschließen, weil es immer dringend nötig ist, vergangene Fehler zu benennen. Noch dringender nötig ist es, heute Vorkehrungen zu treffen, damit so etwas nie wieder passiert. Ja, wir wissen, es ist schon viel Reform passiert. Im Zuge des Skandals um den Wilhelminenberg gab es in den 1990er Jahren - bitte, Anfang der 1990er Jahre! - eine Reform in der Kinder- und Jugendhilfe, und bis zum Jahr 2000 war diese dann auch umgesetzt, aber seither gibt es nur kleine Pflaster und keine große Restrukturierung, die aber dringend nötig wäre, und deshalb ist es ganz wichtig, auch wieder darauf hinzuweisen. Warum sage ich das? - Weil im Zusammenhang mit Corona wieder der Personalmangel in diesem Bereich, die Überbelegung in den Wiener WGs und Krisenzentren deutlich geworden ist. Die Betreuung von traumatisierten Kindern, ohne auf mögliche Tagesstrukturen zuzugreifen, weil die Corona-Maßnahmen so waren oder weil natürlich auch Betreuungspersonal zwischenzeitlich von Krankheit und Quarantäne betroffen war, bedeutet, dass eine Betreuungsperson plötzlich acht Kinder zu versorgen hatte. Das ist zu viel, und das wissen wir, das wurde auch schon im Bericht des Stadtrechnungshofes festgehalten. Es ist nicht ein Thema, das erst mit Corona ausgebrochen ist. Schon 2019 wurden in den Krisenzentren insgesamt 1.900 Überstunden gemacht und damit die doppelte Anzahl an Überstunden, die bereits im Vorjahr geleistet worden waren. Es fehlt nach wie vor an Supervision und es fehlt an einheitlichen Qualitätsstandards für Krisenzentren, und es gibt stark verzögerte Genehmigungsverfahren für Wohngemeinschaften. Ja, es ist wunderbar, dass zumindest eine neue Wohngemeinschaft aufgemacht wurde, aber leider ist das zu wenig, und das wissen Sie alle und wir alle, und ich als Vertreterin der Opposition muss das auch immer wieder sagen, damit der Stachel im Fleisch bestehen bleibt. In regionalen Krisenzentren wurden bis zu 14 Kinder statt 8 aufgenommen. Das ist ein Unterschied. Und der Stadtrechnungshof hat uns schon zu Weihnachten aufgefordert, dringend der systematischen Überbelegung der Krisenzentren entgegenzusteuern und Vorschläge zur Reduktion der Belegzahlen zu schaffen. Was wir jetzt brauchen, sind mehr Personal bei der MA 11 und eine Restrukturierung des Aufgabenbereiches. Wir brauchen unterschiedliche Aufgabenprofile in den WGs, wir brauchen mögliche Qualitätszeiten mit Kindern und Jugendlichen, die dort betreut werden, dass also das Betreuungspersonal über die Grundversorgung hinaus auch Zeit hat, sich mit den Kindern und Jugendlichen tatsächlich auszutauschen. Es braucht bessere Betreuungsschlüssel, es braucht angepasste Personalplanung. Im Moment entstehen Überstunden, wenn Leute krank werden. Das heißt, es gibt einfach zu wenig Personal, und es braucht kontinuierliche Supervision und Teamentwicklung. Außerdem braucht es auch eine kontinuierliche Begleitung für Jugendliche auf ihrem Weg ins Erwachsenenalter. Das Konzept Care Leaver kennen Sie, und auch hier braucht es einen dringenden Ausbau über den 18. Geburtstag hinaus. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die Kinder nicht mit 18 verloren gehen. Ich selber habe Kinder in dem Alter und weiß, mit 18 kann man noch hier und da gut die Hand eines Älteren gebrauchen, der einem hilft, die Wege zu finden, die man sucht. Im Moment gibt es in Wien, obwohl wir eine der reichsten Städte der Welt sind, zu wenig therapeutisches Angebot für Kinder und Jugendliche in Familien, zu wenig sozialpädagogische und andere ambulante Angebote und zu wenig aufsuchende Sozialarbeit. Das wird auch im Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft ausgeführt. Die Angebote der "Frühen Hilfen" bestehen derzeit nur im Westen Wiens und sollten in ganz Wien aufgestellt werden. Sie wissen, wir haben schon einmal einen Antrag dazu gestellt, wir werden weiter dazu Anträge stellen, auch heute. Das Zitat dazu aus dem Bericht: "Nach wie vor ringen viele Familien gerade mit sehr kleinen Kindern um Hilfe und Begleitung in der Frühphase und kommen nur in der Region West geborene und wohnende Kinder in den Genuss dieses breiten Angebotes." Ein solches von der Kinder- und Jugendanwaltschaft seit Jahren gefordertes Angebot wäre kein Luxus, sondern sollte als notwendiges, selbstverständliches Service für vulnerable Familien in einer wachsenden Großstadt begriffen werden. Dieser Ausbau der "Frühen Hilfen" ist ein Grundbaustein, damit wir in Zukunft auch Sozialausgaben anders verwenden können. Nur wenn wir in die Prävention investieren, nur wenn wir hier Kindern und deren Familien die Hand geben, werden wir es schaffen, sie aus der Armutsspirale und auch aus der Spirale der Gewalt herauszuholen. Deshalb stellen wir hiermit einen Antrag, das Land Wien möge sich um eine Strategie und einen Ausbau der "Frühen Hilfen" kümmern. Eine multiprofessionelle, psychosoziale Betreuung für Familien in Schwierigkeiten ist eben der erste Baustein. Ein Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie ein zweiter Baustein, und die "Frühen Hilfen" sind ein weiterer Baustein. Auch beim Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie gibt es eine klare Empfehlung der Kinder- und Jugendanwaltschaft, nämlich, dass sich alle Entscheidungsträger - ich betone, alle, also Bund und Länder - mehr einsetzen müssen, um die deutliche Unterversorgung, die derzeit besteht, zu bekämpfen. Eine Kürzung in der Mindestsicherung, wie sie derzeit von SPÖ und NEOS gefordert oder heute noch diskutiert werden wird, wird nicht helfen, weil wir wissen, dass besonders armutsgefährdete Familien auch besonders stark von weiteren sozialen Problemen betroffen sind - nicht nur, aber noch stärker als andere. Wir können uns den komplexen Herausforderungen der Jugendhilfe nur stellen und sie verbessern, wenn wir sie auch als komplexes System erkennen. Statt ständig an einzelnen Stellen herumzudoktern, müssen wir endlich strukturelle Veränderungen schaffen. Denn wer hier investiert, hilft nicht nur doppelt, sondern laut Statistik spart man mit einer Investition in "Frühe Hilfen" das Achtfache - ich betone noch einmal: das Achtfache - an Folgekosten in der Sozialhilfe. Es wäre also durchaus sinnvoll, statt 460 Millionen EUR in eine Autobahn zu versenken, dieses Geld in die Kinder-und Jugendhilfe zu stecken, um einerseits damit nachhaltig das Klima zu schützen - ich komme wieder an den Anfang meiner Rede, das ist es, was sich Kinder und Jugendliche von uns wünschen - und andererseits das Zusammenleben in Wien, die psychische und physische Gesundheit der Einzelnen zu stärken. Fazit zum Bericht: Da geht noch was - so heißt es im Bericht. Da geht noch was. Dem möchten wir GRÜNE uns anschließen, und ja, wir bekunden jede Unterstützung, wenn es um Verbesserungen der aktuellen Situation geht und bringen uns gerne ein. Jetzt bringen wir den Antrag ein. Ich habe Zeichen bekommen, dass die SPÖ und die NEOS bereit sind, auf Zuweisung zu gehen. Auf dem Antrag steht das noch nicht, ich werde es aber ergänzen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Desinfizieren bitte. - Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Taborsky gemeldet. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Da hier wiederum der Polizeieinsatz am Karlsplatz von meiner Vorrednerin zitiert wurde, möchte ich noch einmal tatsächlich berichtigen: Tun sie nicht so, als ob sie Jugendliche vertreten würden, die dort friedlich gefeiert haben, denn das ist das, was Sie hier gerade versucht haben, zu suggerieren, dass es zu einem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz gekommen ist. (Zwischenruf.) Das haben Sie fast wortwörtlich hier behauptet. Die Wahrheit ist, am Karlsplatz hat die Exekutive stundenlang zugeschaut, wie Covid-Verordnungen nicht beachtet wurden, und so weiter, und so fort, aber Jugendliche sich dort friedlich verhalten haben und nichts passiert ist. Erst als amtsbekannte linke Extremisten begonnen haben, die Statuen der Karlskirche zu erklettern, ist es zum Polizeieinsatz gekommen, weil dadurch entsprechend Gefährdung von Dritten war. Der zweite Punkt war, dass sich am Donaukanal die Exekutive stundenlang mit Flaschen bewerfen hat lassen, anspucken hat lassen und es zu keinem Einsatz gekommen ist, weil die Gefahr bestanden hätte, dass die Jugendlichen dort in einer Art Panik dann vielleicht ein paar in den Donaukanal reinfallen. Es ist nichts passiert, bis zum Zeitpunkt als Jugendbanden dort plötzlich begonnen haben, mit Messern aufeinander loszugehen. Dann ist der Polizeieinsatz erfolgt, um jene Jugendliche zu schützen, von denen sie gerade geredet haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das heißt, die Polizei steht auf der Ebene jener Menschen, die feiern wollen, die in Ruhe und Frieden hier in dieser Stadt das genießen wollen, was auch die Bundesregierung durch die Lockerung der Bestimmungen erreicht hat. Jetzt noch kurz zum Bericht der Jugendanwaltschaft. (Zwischenrufe.) Wenn da allen Ernstes drinnensteht, dass bei einem Verfahren, wo ein Beamter der Polizei verletzt worden ist, der einen Demonstranten fixiert hat und dann der Beamte natürlich in einem Rechtsverfahren, das sofort eröffnet wurde, freigesprochen wurde (Zwischenrufe.) - ich bin bei der Berichtigung -, danach entsprechend in dem Bericht drinnensteht, dass jetzt bedauert wird, dass der Jugendliche ... Präsident Ing. Christian Meidlinger (unterbrechend): Eine tatsächliche Berichtigung ist zeitlich limitiert. Abg. Hannes Taborsky (fortsetzend): Ich bin schon fertig. Und dass da jetzt in Bericht drinnensteht, dass der Jugendliche arm ist, weil er jetzt auch ein Verfahren hat, dann ist es so, dass man durchaus sagen kann, dass der Inhalt dieses Berichts, ohne die Institution anzugreifen, bei manchen Fällen ein bisschen fragwürdig ist. Ein herzliches Dankeschön. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Herzlichen Dank für die etwas lang geratene tatsächliche Berichtigung. Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Kollegen Ellensohn. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Geschäftsordnung: Wir müssen auch hier ein paar Spielregeln einhalten, denn das war natürlich keine tatsächliche Berichtigung. Jetzt muss man fairerweise sagen, Herr Taborsky hätte sich einfach zu Wort melden können, um das gleich in einer Wortmeldung zu sagen. Eine tatsächliche Berichtigung würde aber ja ein Tatsachensubstrat und nicht Wertungen beinhalten. Sie können das sehen, wie Sie das möchten, und alle anderen im Raum auch. Aber es war nicht so, sondern so, und es gibt amtsbekannte Linksextremisten - kein Name, keine Liste, niemand, Polizei, keine Liste, niemand, Sie haben keine: So kann man nicht tatsächliche Berichtigungen machen. Zum Inhalt selber: Das werten zumindest die Leute, die hier sind, anders. Wir als GRÜNE haben diesen Einsatz ganz anders gesehen. (Zwischenrufe.) - Mein Gott, sind die immer nervös. Selber nichts halten und jedes Mal nervös sein. Das wäre aber, Herr Kowarik, ein Redebeitrag - lassen Sie mich meinen Satz fertig machen - und kein Satz zur Geschäftsordnung. Ich kann ja nicht nur Geschäftsordnung sagen. Dann sage ich fünf Mal Geschäftsordnung. So, das wäre aber nicht zur Geschäftsordnung, sondern das wäre dann ein Redebeitrag zur Geschäftsordnung selber. Die hat der Herr Präsident, oder wer immer auch gerade hier den Vorsitz führt, einzuhalten, und das war keine Berichtigung. Dann machen wir in Zukunft Redebeiträge, wenn wir das besprechen wollen. Wir sehen es anders als Herr Taborsky, das muss man aber in einem anderen Rahmen diskutieren. Vielen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich danke für diesen Beitrag zur Geschäftsordnung, halte aber fest, dass dieser in einem Debattenbeitrag wahrscheinlich auch besser aufgehoben wäre. Ich kann nun davon berichten, dass die Rednerliste erschöpft ist. Es gibt nun die Wortmeldungen der beiden Jugendanwälte. Ich darf zuerst die Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal um ihre Ausführungen ersuchen. Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal, MA: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte ZuseherInnen via Livestream! Wenn die Welt kopfunter hängt, ist es die beste Idee, sich einfach mit ihr umzudrehen. Das Jahr 2020 war mit Sicherheit eben ein solches, in dem oft überlegt wurde, der Empfehlung Pippi Langstrumpfs zu folgen. 2020 war geprägt von sich überschlagenden Herausforderungen, scheinbar unlösbaren und unüberwindbaren Problemen und der ständigen Sorge und Angst, das Gleichgewicht und die Orientierung in diesem sich immer schneller drehenden Karussell zu verlieren. Doch auch wenn die Welt Kopf steht, ist ein einfaches Mitdrehen nicht ausreichend, um den Aufgaben gerecht zu werden. Und das haben die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt verstanden. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle bei den Wienerinnen und Wienern herzlich für die Unterstützung, die Geduld und die Ausdauer bedanken. Wir alle haben in der vergangenen Zeit viel Mut und Disziplin bewiesen. Mein besonderer Dank gilt jedoch den vielen Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt. Ihr Kinder und Jugendlichen habt gerade in der Krise gezeigt, wie stark ihr seid und wie gut ihr mit Veränderungen umgehen könnt, wenn man euch lässt oder wenn es keine Alternative gibt. Dafür möchte ich euch als eure Anwältin meinen tiefsten Respekt zollen, denn die Bereitschaft der Kinder und Jugendlichen, sich trotz ihres jungen Alters an die schwierigen Gegebenheiten anzupassen und stets nach Möglichkeiten und Wegen zu suchen, das Beste aus einer Situation zu machen, war und ist bemerkenswert. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir alle müssen verstehen, dass die Lebenszeit eines 4-jährigen Kindes bedeutet, sich nur an 50 Prozent seiner eigenen Lebenszeit zu erinnern. Umgerechnet auf zum Beispiel die Lebenszeit einer 50-jährigen Person bedeutet das, dass die letzten 25 Jahre nicht stattgefunden haben. Dies bedeutet aber auch, dass ein 4-jähriges Kind eine Realität vor Augen hat, die von Lockdowns, Kindergarten- oder Schulschließungen, Quarantäne und Restriktionen der Covid-Maßnahmen geprägt ist. Die entwicklungspsychologischen Entbehrungen möchte ich gar nicht weiter ausführen. Die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt haben uns drei Dinge gelehrt: Erstens, sie dienen uns Erwachsenen als Vorbild, wie wir respektvoll miteinander umgehen können. Sie haben uns gelehrt, dass sie ein ausgeprägtes Problembewusstsein haben und entwickeln können und haben auch deswegen ein besonderes Recht, gehört zu werden. Und sie haben uns gelehrt, dass sie gerade in dieser für sie besonders schwierigen Zeit das Recht haben, dass wir Erwachsenen unsere Verpflichtung wahrnehmen, die Kinderrechte im größtmöglichen Umfang zu etablieren und entsprechend zu schützen, die Kinderrechte in ihrer weitreichenden Vielfalt und immensen Wirkungsmöglichkeit tatsächlich sichtbar und erlebbar zu machen. Genau darin besteht der überparteiliche und unabhängige Auftrag der Kinder- und Jugendanwaltschaft der Stadt Wien. Kinderschutz ist systemrelevant, daher mein Dank an die vielen engagierten Kolleginnen und Kollegen der Stadt, die mit ihrer Präsenz und ihrem hohen Einsatz täglich unsere Kinder und Jugendlichen unterstützen und begleiten. Der Kinderschutz ist einer der bedeutendsten Errungenschaften unserer Gesellschaft, wenn es darum geht, unser gutes Zusammenleben nachhaltig zu ermöglichen. Denken wir jedoch an jene Kinder, denen einstmals der Kinderschutz im stationären Bereich nicht gegeben war, und die betroffenen Personen bis heute unter schwersten Traumatisierungen leiden. Oder denken wir an jene junge Erwachsene, die nach der Verselbstständigung aus der vollen Erziehung oder einem weniger unterstützenden Elternhaus auf sich selbst zurückgeworfen sind und mit der Organisation und Bewältigung des Alltags überfordert sind. Hier sehen wir, dass wir als Gesellschaft eine gemeinschaftliche Verantwortung zu tragen haben und bestmöglich unterstützen, begleiten, fordern und fördern müssen. Mein Fazit ist daher: Der Ausnahmezustand 2020, hervorgerufen durch die Pandemie und die entsprechenden Maßnahmen, war gerade für Kinder und Jugendliche eine unwiederbringliche Zeit, gespickt mit Verlust, Verzicht, Reduktion und Isolation. Und diese Zeit hat uns ein Mal mehr die Schwachstellen unserer Systeme und hier besonders die Schwachstellen der vielen Schnittstellen oder gar fehlende Schnittstellen in den Prozessüberleitungen vor Augen geführt. So gelingt es beispielsweise nach wie vor zu wenig, Kinder und Jugendliche ernsthaft in Prozesse und Prozessentwicklungen oder Abläufe einzubinden, sie als gleichwertige Partnerinnen und Partner anzuerkennen und entsprechend geeignet zu kommunizieren. Kinderschutzkonzepte und Kinderschutzrichtlinien schließen diese Lücke. Die Studie der Wirtschaftsuniversität Wien zur Betreuungskomplexität von Kindern und Jugendlichen zeigt deutlich, wie aufwändig, kompliziert, komplex, erschöpfend Kommunikation zur Bewältigung des Alltags und der besondere Bedarf von Kindern und Jugendlichen geworden sind. Eltern ringen um eine gemeinsame Sprache mit den jeweiligen Institutionen, geben oftmals auf, wenn sie wiederholt nicht gehört oder nicht auf Augenhöhe eingebunden werden. Kinderrechte sind dialogisch, sie sind partizipativ, inklusiv, protektiv und präventiv konzipiert. Diese Eigenschaften machen die Kinderrechte einzigartig und zeigen einen respektvollen und demokratischen Weg zur Auseinandersetzung, Entscheidungsprozesse zu lösen und an Lösungsfindungen heranzugehen. Kinderrechte sind gelebt, wenn all diese Anteile erfüllt sind. Die Berücksichtigung der Kinderrechte in ihrer Gesamtheit ist uns bei der Ausgestaltung der Covid-Maßnahmen leider verloren gegangen, aber jetzt geht es darum, Erkenntnisse herauszufiltern und Erfahrungen zu nutzen. Was wir deutlich gesehen haben, ist, dass Bildung, Soziales und Gesundheit gemeinsam gedacht werden müssen, denn ohne sozialökonomische Grundsäule gibt es keine Gesundheit, ohne Gesundheit kann Bildung nicht erlangt werden, ohne Bildung kann die sozialökonomische Grundsäule nicht entwickelt werden. Eine Zusammenarbeit und Zusammenführung dieser Bereiche erfordern viel Anstrengung und Kreativität. Das Überwinden der zementierten Strukturen erfordert auch Mut und Gelassenheit, denn wie Pippi Langstrumpf schon immer gesagt hat: Das haben wir noch nie probiert, also geht es sicher gut. Wir sehen, dass die vielen Bemühungen für die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt fruchten. Doch wer will schon nur ein "bemüht" im Zeugnis stehen haben? Wir erleben eine kompetente Generation, die trotz oder gerade wegen der vielen Entbehrungen der letzten eineinhalb Jahre mehrheitlich verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert in unsere Gesellschaft hineinwirkt. Wir sehen strukturell ein Verständnis zur Entlastung der stationären Fremdunterbringung durch den Ausbau von Wohngemeinschaften und vorgelagert den Ausbau der ambulanten Hilfen sowie nachgereiht die Entwicklung und Umsetzung der Angebotsschiene U25 für Jugendliche und junge Erwachsene. Und wir erkennen ein Ringen und Bemühen um ein flächendeckendes Angebot von "Frühen Hilfen". Wir brauchen anschlussfähige Konzepte zur präventiven Gesundheitsförderung im gesamten Bildungsbereich und entsprechende Transitionen in die Gesundheitsversorgung der Erwachsenen. Wir verstehen all dies als ernsthafte Auseinandersetzung mit der Verantwortung der Stadt Wien für Kinder und Jugendliche im Sinne der Kinderrechte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Erich Kästner treffend formuliert hat: Lasst euch die Kindheit nicht austreiben. Setzen wir mit vereinten Kräften über alle Grenzen hinweg die von den Kindern und Jugendlichen entwickelten Vorschläge in der Stadt Wien um. Lasst uns alle genau hinhören. Bleiben wir achtsam, denn Kinderrechte können immer wieder verletzt werden. Kinderschutz gelingt in einer solidarischen Gesellschaft, Kinderschutz lebt durch vertrauensvolles Miteinander. Setzen wir uns daher weiterhin für Kinderrechte ein, denn Kinder sind unschlagbar. Danke schön. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich darf der Kinder- und Jugendanwältin Gharwal ganz herzlich für ihren informativen Bericht danken und nun ihren Kollegen Mag. Nik Nafs um seine Wortmeldung ersuchen. Kinder- und Jugendanwalt Mag. Ercan Nik Nafs: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich durfte natürlich die Diskussion und auch die Fragestunde verfolgen. Es freut mich, dass sich der Wiener Landtag mit den Kindern und Jugendlichen in dieser Intensität auseinandersetzt. Wir haben seit März 2020 alle ein schweres Jahr erlebt. Es gab selbstverständlich Ereignisse in dieser Zeit, die wir die letzten Jahre nicht gewohnt waren. Das eine ist natürlich die Pandemie, die unser Gesundheitssystem, Wirtschaftssystem, Sozialsystem in eine Krise getrieben hat, aber selbstverständlich gab es in dieser Zeit auch traumatisierende Erlebnisse für diese Stadt und für Österreich und natürlich darüber hinaus. Unsere Kinder und Jugendlichen erleben ja diese Dinge hautnah und sehen, was mit ihnen passiert. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft war in dieser Zeit natürlich auch gefordert, ihre Strukturen, ihre Organisationseinheiten, auch die Bereitschaft umzustellen. Ich möchte die lobenden Worte sehr gerne an unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weitergeben, auch die Kritik nehmen wir sehr gerne an. Sie haben gesehen, unser Bericht hat sich weiterentwickelt. Wir nehmen die Kritik vom Landtag sehr gerne an und versuchen, sie natürlich in unserem Jahresbericht und unserer Tätigkeit weiterzuführen. Wir mussten in dieser Zeit natürlich auch unsere Kompetenzen und Ressourcen umstellen. War es davor gewöhnlich so, dass die Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern zu uns ins Büro gekommen sind, Termine vereinbart haben, mussten wir eigentlich innerhalb kürzester Zeit unser Team und die Arbeitsstrukturen umstellen. 100 Prozent Homeoffice für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, meine Kollegin, Frau Gharwal, und ich waren mehr oder weniger im Büro und haben dann den Telefondienst gemacht und versucht, auf alle möglichen Fragen und Beschwerden und natürlich Sorgen unserer Bevölkerung Antwort zu geben. Wir haben eigentlich in kürzester Zeit gesehen, wie schwer unsere Kinder und Jugendlichen und Familien unter Druck gesetzt waren. Auch die Lehrer und Lehrerinnen, die ihre Schüler und Schülerinnen nicht erreichen, oder Elementarpädagoginnen und -pädagogen, die nicht gewusst haben, wie die Arbeit weitergehen kann und wie sie ihre Klientinnen und Klienten erreichen können. Was wir gesehen haben, war aber eine sehr breite und große Bereitschaft, für unsere Kinder und Jugendlichen da zu sein. Diese Bereitschaft hat aber natürlich nichts daran geändert, dass viele Rechte der Kinder und Jugendlichen leider verletzt worden sind. Wenn wir von den Kinderrechten reden, dann reden wir grundsätzlich von drei Prinzipien: Das sind die Versorgungsrechte, Schutzrechte und die Partizipations- und Beteiligungsrechte. Und wenn eine von diesen Prinzipien nicht erfüllt wird, sehen wir die Folgen, was passieren kann. Dabei wird sich für uns die nächste Frage stellen: Kommen wir jetzt gerade noch einmal aus der Krise heraus? Ist das eine Verschnaufpause oder geht diese Krise ab Herbst dann tatsächlich wieder weiter, und in welcher Form kann sie weitergehen? Das steht noch offen. Unser Appell vor allem für die Kinder und Jugendlichen, die nun einmal als einen wesentlichen Sozialisationsraum Schule, Kindergarten und natürlich den öffentlichen Raum haben, ist, dass diese Räumlichkeiten für die Kinder und Jugendlichen offen bleiben, auch wenn vielleicht eine nächste Krise kommen sollte. Ein Aspekt spielt hier natürlich eine große Rolle, die Immunitätsrate für unsere Jugendlichen. Gegenwärtig können sich Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren impfen lassen. Mein Appell ist es, dass wir alles daran setzen, unsere Jugendlichen vor Ort, wo sie sind, das sind meistens Schulen, zu impfen, damit eine Versorgungssicherheit da ist, damit sie ihre pädagogischen Schutzräume haben und ihr Leben weiterhin wenigstens einmal in den Schulen weiterführen können. Und wir dürfen nicht vergessen, die Kinder und Jugendlichen brauchen ihre Familien. Natürlich brauchen sie Versorgung, aber sie brauchen auch die anderen Kinder und Jugendlichen, ihre Freunde und Freundinnen, ihre Schulen, ihre Kindergärten. Lassen wir aus dieser Krise die Chance herauskommen, dass die Kinderrechte im Mittelpunkt stehen, dass Kindeswohl bei allen unseren Entscheidungen, bei Ihren Entscheidungen, aber auch bei den Entscheidungen von Institutionen vorrangig behandelt wird. Ich möchte hier auch sagen, dass einige Kritik gekommen ist. Wir stehen zu unseren Institutionen, aber unsere Institutionen sind nicht fehlerfrei. Weil wir so einen guten Zugang zu den Schulen haben, zur Elementarpädagogik, zu anderen Institutionen, aber genauso zur Polizei, wissen wir, dass dort alle darum bemüht sind, dass sie einen guten Kontakt, Einvernehmen und Verhältnisse mit Kindern und Jugendlichen, zu jungen Menschen haben. Unsere Aufgabe ist es aber, genau dort, wo es nicht funktioniert, wo wir gewisse Tendenzen sehen, dass es in eine falsche Richtung geht, aufmerksam und sichtbar zu machen, dass wir eigentlich in der Lage sind, es besser zu machen. Mein Appell noch einmal, und damit mache ich auch Schluss und bedanke mich noch einmal für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit: Setzen wir unsere Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt, sie sind nämlich nur jetzt Kinder und Jugendliche. In Zukunft sind sie Erwachsene wie wir. Vielen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Vielen Dank auch für diesen Bericht. Die Debatte ist hiermit geschlossen, und ich darf den Berichterstatter, den Herrn Stadtrat, um sein Schlusswort ersuchen. Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich danke für die, wie gewohnt, hitzige Debatte zu diesem Bericht. Es ist aber sehr, sehr wichtig, im gemeinsamen Sinne der Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt zu arbeiten. Es steht im Bericht auch ganz klar drinnen, es war eine sehr schwierige Zeit für Kinder und Jugendliche in unserer Stadt, und es ist jetzt an der Zeit, ihnen bestmögliche Unterstützung und Beteiligung zu ermöglichen. Der Bericht ist sehr ausführlich, dafür ein herzliches Dankeschön. Ich sehe auch, dass jedes Jahr wieder zusätzliche Informationen drinnen sind, die sehr relevant sind und vor allem auch Themen wie Mobbing oder Ethikunterricht angesprochen werden, die für eine Stadt wie Wien auch sehr, sehr wesentlich sind. Von meiner Seite ein herzliches Dankeschön Ihnen beiden, der Kinder- und Jugendanwaltschaft für die gute Zusammenarbeit mit der Stadt im Sinne der Kinder und Jugendlichen, die hier in Wien leben. Ich bitte um Kenntnisnahme. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen somit zur Abstimmung, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Jahres 2020 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Mit Gegenstimmen der FPÖ mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNEN beschlossen. Ich komme nun zu den Beschlussanträgen und bitte alle Mitglieder des Landtages, die dem Beschlussantrag der ÖVP betreffend Wiener Heimskandal-Erinnerungskultur ihre Zustimmung geben möchten, um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung von Seiten der ÖVP, der FPÖ gegen die Stimmen der Regierungsfraktionen und der GRÜNEN. Der Antrag hat somit keine Mehrheit. Ich komme zum Antrag des Grünen Klubs betreffend Ausbau der "Frühen Hilfen" auf ganz Wien. Hier darf ich in formaler Hinsicht mitteilen, dass Zuweisung verlangt wird. Ich darf alle Mitglieder des Landtags, die den Antrag zuweisen wollen, um ein Zeichen mit der Stimmkarte ersuchen. - Es sind dies ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNE gegen die Stimmen der FPÖ. Der Antrag auf Zuweisung ist somit angenommen. Wir kommen nun zur Postnummer 5 der Tagesordnung, sie betrifft den Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2020. Ich darf eine liebe Kollegin aus früheren Zeiten, die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz ganz herzlich im Haus begrüßen. Herzlich willkommen! Ich darf den Berichterstatter, Herrn StR Peter Hacker, ersuchen, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Debatte und entsprechende Zustimmung zur vorgelegten Gesetzesvorlage. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Abg. Seidl zu Wort gemeldet. Ich darf ihm das Wort erteilen. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Sehr geehrte Frau Patientenanwältin! Ganz kurz nur, Herr Landesrat: Das ist kein Gesetz, sondern nur der Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft. Vielleicht gleich zu Beginn: Wir werden diesen Bericht wie auch in den letzten Jahren zur Kenntnis nehmen. Ganz kurz auf den Bericht eingehend: Er hat insgesamt 103 Seiten. Wenn ich mich nicht verzählt habe, hat die Patientenanwaltschaft weiterhin 24 Mitarbeiter. Ich glaube, das war auch in den letzten Jahren so. Auf den 103 Seiten werden doch sehr viele verschiedene Situationen beschrieben, ich habe mir ein paar herausgeschrieben, zum Beispiel auf Seite 13: über Monate keinen Termin in einer Schmerzambulanz erhalten oder dann auf Seite 42 - dieser Bericht ist ja dann auch medial ein bisschen über die Bühne gegangen -: ein dementer Patient, der aus dem Spital abgängig war. Ich habe mir dann überlegt, ob ich jetzt auf den einen oder anderen Fall eingehe, habe mich aber dann entschlossen, nein, das mache ich nicht, denn welchen nehme ich und welchen nehme ich nicht. Es sind da, wie gesagt, sehr viele Situationen beschrieben, die teilweise wirklich horrormäßig sind, aber es ist halt so: Wo Menschen arbeiten - wir haben es gestern gehört, und dazu stehe ich auch -, passieren natürlich auch Fehler, und ja, das ist auch im Gesundheitsbereich so. Insgesamt hat die Patientenanwaltschaft im letzten Jahr 3.566 dokumentierte Anliegen bearbeitet, und zwar 2.758 Beschwerden und 808 behauptete Schäden, nachlesbar auf Seite 84, davon wurden 3.003 Akten erledigt. Ich finde, das ist eine tolle Zahl. Bei 415 Fällen konnten Entschädigungen erwirkt werden, und zwar über insgesamt - und das ist wirklich ein doch sehr hoher Betrag, auf Seite 89 nachlesbar - 4,243.909,31 EUR, im Gegensatz zum Jahr davor, da waren es nur insgesamt 370 Fälle und 3,1 Million EUR, die an Entschädigungen erwirkt wurden. Meine Damen und Herren, ich möchte es nicht großartig in die Länge ziehen. Eine Geschichte vielleicht noch, die ein bisschen skurril ist: Auf Seite 94 wird die Aufschlüsselung der aus dem Entschädigungsfonds empfohlenen Entschädigungen beschrieben. Da fällt auch auf, dass die Klinik Floridsdorf, das ist das KH Nord, auch dabei ist, da werden 2 Fälle mit mittlerweile 19.500 aufgeschlüsselt. Das ist aus dem Grund ein bisschen skurril, denn der Steuerzahler weiß bis heute noch nicht, was dieses Monstrum gekostet hat. Trotzdem sind wir schon dabei, dass wir dort Entschädigungen bezahlen werden müssen. Wie gesagt, insgesamt ein bisschen skurril. Am Ende bleibt mir eigentlich nur mehr, einen Antrag einzubringen, und zwar einen Antrag, der uns schon lange auf der Seele liegt, den wir auch schon ein paar Mal eingebracht haben. Ich kann mich erinnern, als Sie zum letzten Mal im Jahr 2017 bestellt wurden, sehr geehrte Frau Dr. Pilz, war es die große Diskussion: Machen wir jetzt ein Hearing im Ausschuss oder machen wir es nicht? Damals waren die NEOS schon im Ausschuss vertreten, große Befürworter, und ich kann mich erinnern, dass der einstige Kollege, mittlerweile Vizebürgermeister, Wiederkehr, der war, der eigentlich am vehementesten darauf gedrungen hat, dass es selbstverständlich so sein soll, dass es ein Hearing gibt. Das hat es nicht gegeben, und ich weiß nicht, ob Sie sich im nächsten Jahr, da läuft ja die fünfjährige Periode aus, dann noch einmal für den Posten zur Verfügung stellen oder nicht. Nichtsdestotrotz, egal, ob Sie es machen oder nicht, fordern wir eine Anhörung vor der Bestellung der Leitung für diese Anwaltschaft und bitten auch um die sofortige Abstimmung. Ich beende hiermit schon meinen Vortrag. Danke. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abg. Bakos. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Herr Präsident! Werter Herr Stadtrat! Werte Frau Patientenanwältin, vielen Dank, dass Sie gekommen sind! Von meiner Fraktion, im Namen des gesamten NEOS-Landtagsklubs, ein großes Dankeschön für den Bericht, ein großes Dankeschön für Ihre Arbeit. Es ist ganz klar, Ihr Bericht, Ihre Tätigkeit ist eine ganz wichtige, um auch aufzuzeigen, wo es besondere Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung gibt, und auch ein Ohr für die Patienten und Patientinnen zu haben, eine Möglichkeit, ihre Probleme weiterzuleiten. Gerade auch jetzt in einer Gesundheitskrise, die es so in der Zweiten Republik nicht gegeben hat, ist es ganz besonders wichtig, Ihre Arbeit hervorzuheben. Dass unser Gesundheitssystem vor massiven Herausforderungen stehen würde, das schreiben Sie ja auch in Ihrem Bericht. Das hätten wir uns 2019 niemals gedacht, dass uns vor allem beschäftigen würde, wie wir einerseits vulnerable Menschen und Hochrisikopatienten und -patientinnen schützen, aber genauso auch das Personal in den Spitälern, in den Pflegewohnhäusern vor einem Virus schützen müssen, der komplett unberechenbar ist, gleichzeitig aber auch darauf achten müssen, wie wir Triagen in den Spitälern vermeiden können. Dass in solchen herausfordernden Zeiten Fehler passieren, muss ich hier, glaube ich, gar nicht erwähnen. Sie heben aber trotzdem hervor, dass sehr vieles auch richtig gemacht wurde und dass dem Gesundheitspersonal auch für all ihr Engagement, das sie in all dieser Zeit gezeigt hat, gedankt werden muss und dass es auch gelungen ist - und das finde ich besonders schön -, Fehler, die in der Anfangszeit in der Pandemie gemacht wurden, später auch zu vermeiden oder versuchen zu vermeiden und dass man aus diesen Fehlern gelernt hat. Das finde ich sehr wertschätzend und dafür möchte ich mich auch bedanken. Nichtsdestotrotz war natürlich gerade das Kapitel, in dem die Beschwerden von Patienten und Patientinnen im Zusammenhang mit der Pandemie dargestellt werden, besonders aufschlussreich und spannend. Es ist immens wichtig, wenn wir zum Beispiel von OP-Absagen oder das Warten auf Termine sprechen, dies auch transparent darzustellen. Man konnte, wie Sie auch schreiben und berichten, aber auch immer wieder feststellen, dass Patienten und Patientinnen ein großes Verständnis dafür aufgebracht haben, dass Termine verschoben wurden, verschoben werden mussten, doch war für alle die Gewissheit enorm wichtig, dass jene Behandlungen, die eben gerade verschoben werden oder deren Absage oder Verzögerung auch eine relevante Gesundheitsgefährdung bedeuten könnte, stattfinden werden. Und diese Situation, schreiben Sie, war während des ersten Lockdowns nicht immer gegeben. Ab dem Sommer 2020 konnten Sie allerdings feststellen, dass die Beschwerdefälle in puncto Versorgung von Nicht-Covid-Patienten mit der Zeit auch abnahmen, wodurch man auch davon ausgehen kann, dass es zumindest überwiegend gelungen ist, trotz Infektionsgeschehen, trotz Pandemiegeschehen, welches natürlich nicht aufgehört hat, auch während des Sommers nicht und auch während des Herbstes nicht, insbesondere auch während des Lockdowns im November 2020, die Versorgung von dringend diagnose- und behandlungsbedürftigen Patienten und Patientinnen zu gewährleisten. Abschließend möchte ich jetzt abseits von der Covid-Krise noch kurz auf die Errichtung von Primärversorgungszentren eingehen, weil diese Primärversorgungszentren natürlich ein ganz wichtiges Thema sind, weil sie eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung sichern und vor allem auch dazu beitragen, eine Entlastung der Krankenanstalten herbeizuführen. Sie schreiben es auch in Ihrem Bericht, das findet dort auch Erwähnung. Für uns in der Wiener Fortschrittskoalition ist es natürlich ein ganz großes Anliegen, diese Errichtung auch wirklich zügig voranzutreiben. Wir werden das auch weiter vorantreiben und natürlich versuchen - das ist auch ein großer Appell an alle, an einem Strang zu ziehen -, dass wir auch Lösungen für die weitere Errichtung von Primärversorgungszentren finden. Wir werden dran bleiben und versuchen, auch so gut es geht, Lösungen zu suchen und zu finden. Ich darf mich nochmals abschließend im Namen von uns allen im NEOS-Landtagsklub für Ihre Arbeit bedanken, auch für das Aufrollen von vielen, vielen wichtigen Themen in diesem Bericht. Danke sehr. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Huemer. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Pflege- und Patientinnen- und Patientenanwältin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wiener Pflege- und Patientinnen- und Patientenanwaltschaft ist aus meiner Sicht eine unverzichtbare Einrichtung zur Demokratisierung und Verbesserung des Wiener Gesundheits- und Pflegewesens und demnach natürlich unverzichtbar. Ich glaube, darüber sind wir uns ja auch alle sehr einig. Wenn ich aufzähle, was die PatientInnenanwaltschaft alles macht, ist das schier unfassbar, finde ich. Sie hilft, sie unterstützt, sie informiert, sie berät, sie streitet, sie erkämpft, sie empfiehlt, sie klärt auf, gibt Tipps, sie verhandelt, sie verbindet, sie vermittelt bei Konflikten und sie vermittelt auch Wissen. Die WPPA, wenn ich das in Folge jetzt einfach so abgekürzt formulieren darf, ist also am laufenden Band tätig, und sie übt nicht nur Kritik, sondern leistet, immer mit dem Ziel der Verbesserung, ganz wertvolle, unermüdliche Arbeit im Sinne der Rechte von Patientinnen und Patienten, und das - ich glaube, das ist ja das Wesen der Anwaltschaft - weisungsfrei, unabhängig, und das finde ich wirklich sehr hervorhebenswert, auch in diesem herausfordernden Corona-Jahr völlig ohne Leistungseinschränkung. Vielen Dank dafür. Wie umfangreich die Leistungen sind, ist wie immer im Bericht im Statistikteil nachzulesen. Ich gehe jetzt gar nicht weiter darauf ein. Wichtig ist, und das möchte ich hier wirklich betonen: Diese Arbeit ist großartig, gekennzeichnet von Leidenschaft, von großem Engagement. Der Bericht ist durchgängig wirklich ausführlich und sehr erkenntnisreich. Ich möchte mich auch im Namen der Grünen Fraktion bei Ihnen, Frau PatientInnenanwältin, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für Ihre Arbeit bedanken und zu den Erfolgen gratulieren, die Sie auch immer erzielen. Jetzt ist das Thema für mich ja neu, und ich habe mich zugegebenermaßen zum ersten Mal wirklich so intensiv mit dem Bericht beschäftigt. Was mir dabei aufgefallen ist, sind wirklich diese große Leidenschaft, dieses Engagement, auch das hohe fachliche Wissen und diese professionelle Herangehensweise, aber auch der Mut, die Dinge wirklich auch beim Namen zu nennen. Das ist, glaube ich, auch nicht immer selbstverständlich. Denn so ein Bericht kann ja durchaus auch ein bisschen schönfärberisch sein. Aber nein, hier wird wirklich auch der Finger in die Wunden gelegt, und das ist gut so. Klarerweise steht der Bericht 2020 der WPPA auch ganz im Einfluss der Covid-19-Pandemie. Wovon ich mich im Bericht überzeugen konnte, ist, dass sich die WPPA aus meiner Sicht als Fels in der Brandung erwiesen hat, die immer, ich habe es schon angesprochen, ansprechbar war. Und das ist nicht selbstverständlich, denn wir haben es erfahren, wir haben es gehört, wir haben es erlebt, andere Gesundheitseinrichtungen haben dicht gemacht. Und dieses Dichtmachen, aber auch das Verschieben von OP-Terminen, das Verschieben von Behandlungstherapien ist besonders dramatisch für Menschen, die in der Situation Hilfe brauchen. Sie wurden vor den Kopf gestoßen, die waren verzweifelt, die wussten nicht, wohin, wenn sie akute Schmerzen haben. In der Situation war es einfach ganz wichtig - und ich glaube, das kann gar nicht stark genug herausgestrichen werden -, dass es zumindest bei der WPPA eine Ansprechperson gab. Die Fälle, die hier aufgezählt wurden, zeigen, wie konkret geholfen werden kann, wenn die Menschen schon völlig verzweifelt teilweise von Pontius zu Pilatus gelaufen sind und erst durch die WPPA einen Behandlungstermin erreichen konnte. Das ist wirklich wichtig. Wir wünschen uns alle, dass es nicht mehr so weit kommen muss, aber wenn sozusagen Not an Mann und Frau ist, ist die WPPA da. Ich glaube, diese Leistung ist insofern so wichtig, weil es zumindest bei manchen Personen doch zu Vertrauenserschütterungen in unser Gesundheitssystem gekommen ist. Aber mit diesen Erfahrungen ganz deutlich viele sicher das Vertrauen, das hohe Vertrauen in unser Gesundheitssystem, das auch, ehrlich gesagt, verdient ist, weiter bestehen kann. Sie, Frau PatientInnenanwältin, haben der Covid-19-Pandemie ja ein eigenes Kapitel gewidmet. Es ist zum Teil wirklich erschütternd - und ich muss sagen, es hat mich manchmal auch wütend gemacht -, was die Leute erlebt haben. Ich finde auch Ihre Kritik zu Recht formuliert, dass man zumindest darüber nachdenken muss, wie so etwas passieren kann oder welche Lehren wir daraus ziehen, damit so etwas nicht mehr passiert, dass Menschen vor verschlossenen Türen stehen, dass Betroffene und ihre Angehörigen vor schier unlösbaren Problemen stehen. Wir brauchen für die Zukunft strukturelle Veränderungen, dass Menschen nicht mehr in solche Situationen gebracht werden. Ich glaube, da muss man wirklich noch darüber nachdenken, wie das geht. Ganz besonders vor den Kopf gestoßen wurden vulnerablen Gruppen, Menschen mit Behinderungen, weil von heute auf morgen ihre Tageszentren, ihre Behandlungseinrichtungen geschlossen hatten. Auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gab es dramatische Folgen für die Kinder und für die Jugendlichen wie auch für ihre Eltern. Da ist also wirklich viel zu tun, damit das nicht mehr passiert. Wir GRÜNE haben ein Soforthilfepaket mit 10 Millionen EUR für die Kinder- und Jugendgesundheit gefordert. Das wurde leider von der Stadtregierung abgelehnt. Aber Ihr Bericht zeigt für uns auch noch einmal deutlich, hier ist dringender Handlungsbedarf, hier muss sich etwas ändern. Ich komme zu einem weiteren Beispiel, das ich aus dem Bericht herausheben möchte. Und zwar ist das der Bereich der Folgen der fehlenden Versorgung, die Unterversorgung, die Terminverschiebung, und so weiter. Auch die Wiener Corona-Impfstrategie sprechen Sie, Frau PatientInnenanwältin, in Ihrem Vorwort an. Ich glaube, das haben wir alle erlebt, dass Menschen sehr irritiert waren, insbesondere Menschen, die zu den Hochrisikogruppen gehören, Menschen hohen Alters, dass sie lange keinen Impftermin bekommen haben, obwohl sie auf Grund ihres Risikos eigentlich schon längst einen Impftermin hätten haben müssen. Sie kritisieren, finde ich, zu Recht, dass es TrittbrettfahrerInnen gegeben hat, dass es ImpfvordränglerInnen gegeben hat und Verschiebungen durch die Fast Lane für gewisse Berufsgruppen, während Risikogruppen warten mussten. Das wurde irgendwie in der Öffentlichkeit ungut wahrgenommen. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir das ansprechen. Wenn wir heute die Zeitung aufschlagen, ist immer wieder Thema, wer wann drankommt. Da braucht es Transparenz, Nachvollziehbarkeit und tatsächlich die Fast Lane für die Risikomenschen. Im WPPA-Bericht wird auch die Versorgung der SchmerzpatientInnen angesprochen. Wenn ich meinen VorrednerInnen zuhörte, ist nicht nur die Versorgung chronischer SchmerzpatientInnen ein Thema, sondern das Thema an sich ist chronisch. Ich finde es, ehrlich gesagt, schockierend, wenn von 4 Millionen Projektmittel bisher nur 44.000 EUR ausgeschöpft wurden. Die Kritik der WPPA geht an die PVA, die weiter diese Schmerzversorgung blockiert. Ich finde, das ist eigentlich ziemlich ungeheuerlich, wenn man bedenkt, dass Menschen mit Schmerzen leiden müssen, weil es strukturell, institutionell, ich weiß nicht, auf welcher Ebene, zu keiner Lösung kommt. Das ist inakzeptabel, und ich danke Ihnen dafür, dass Sie das Thema aufgreifen. Ein Beispiel, das mich als Frau besonders anspricht, zeigt mir auch Ihre Bedeutung, es behandelt Produktmängel bei einer Verhütungsspirale. Ganz klar hat eine Charge Produktmängel aufgewiesen. Als Einzelperson würde man sich denken: "Na ja, da hat man Pech gehabt." Aber durch das Sammeln von Fällen an einer Stelle wie der WPPA und durch deren Vorgehen konnte ganz konkret aufgezeigt werden, dass es sich um Produktmängel handelt, und Schadensersatz eingefordert werden. Dieses Beispiel zeigt ein Mal mehr, wie wichtig die Einrichtung der WPPA auch gegen die Individualisierung von Schäden ist. Ein Hauptanliegen, so scheint es mir jedenfalls, der WPPA ist, dass aus Fehlern gelernt wird. Hoffentlich ist der dadurch entstandene Schaden, der Fehler nicht lebensbedrohlich oder tatsächlich tödlich. Es ist gut, zu lesen, dass hier tatsächlich auch die Institutionen Lernfähigkeit beweisen und immer auch sehr hilfreich und unterstützend ein offenes Ohr für die Anliegen der WPPA haben. Trotzdem überrascht es mich immer wieder, welche Art von Behandlungsfehlern passieren, oft gerade bei Routineeingriffen. Die Qualitätssicherung ist also wirklich ein großes Thema. Sie sprechen es nicht an, aber ich glaube, nicht nur im Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, wo es nach wie vor nur die Selbstevaluation gibt, ist das ein Zustand, der in dieser Zeit völlig unzureichend ist. Wenn Qualität geliefert wird, dann sollte man sich nicht davor fürchten, dass man auch extern evaluiert wird. Selbstkontrolle, wie sie derzeit von der Ärztekammer verteidigt wird, ist, finde ich, wirklich nicht zeitgemäß und gehört geändert. Danke auch hier für die klaren Worte, dass sich etwas ändern sollte. Meine Vorrednerin hat die Primärversorgungszentren angesprochen. Es kann also offenbar wirklich nur gemeinsamer Druck helfen, hier voranzugehen. Das ist, ehrlich gesagt, unpackbar, wie sich die Institutionen versperren und wir bislang wirklich erst 4 von heuer 16 Einrichtungen haben. Bis 2025 sollen es 36 werden. Da muss wirklich ordentlich Dampf gemacht werden, und mit uns GRÜNEN haben Sie da eine definitive Unterstützung, denn das kann wirklich bestenfalls nur gemeinsam gelingen. Ich möchte noch ein weiteres Thema ansprechen, das auch schon öfter in Ihrem Bericht angesprochen wurde, nämlich die Versorgung der Transgenderpersonen in Wien. Das ist eine Baustelle. Dort herrscht wirklich dramatische, sehr prekäre Unterversorgung, nicht erst sehr heute oder gestern. Die Unterversorgung wird immer größer. Auf Grund der gesellschaftlichen Veränderungen, der Enttabuisierung können sich immer mehr Transgenderpersonen diesem Thema auch öffentlich stellen und wollen Behandlung und Unterstützung. Und die bekommen sie nicht, weil wir einfach diese Versorgungseinrichtungen nicht haben. Das ist, wenn man mit Transgenderpersonen spricht, eine wahnsinnig belastende Situation. Die Menschen sind verzweifelt, haben extreme psychische Belastungen, Erkrankungen und auch eine dementsprechend hohe Suizidrate. Da braucht es ganz dringend Verbesserung! Darum kann man nicht aufhören, dieses Thema auch im Bericht zu erwähnen. Ich kann Ihre Verbesserungsvorschläge vollinhaltlich unterstützen. Genauso will ich unterstützen, dass der gynäkologische Ultraschall - auch ein frauenspezifisches Thema - endlich als Kassenleistung aufgenommen wird. Es ist eigentlich diskriminierend Frauen gegenüber, dass diese geschlechtsspezifische Leistung, sofern sie nicht medizinisch indiziert ist, selbst zu bezahlen ist. Das soll selbstverständlich eine Gesundheitsleistung der Krankenkassen sein. Dafür müssen wir wirklich weiter kämpfen, danke, dass Sie das auch machen. Noch ein paar Worte zur UPI, der Unabhängigen Patientinnen- und Patienteninformationsstelle. Ich finde, das ist eine großartige Einrichtung, die aus meiner Sicht noch viel, viel mehr bekannt werden sollte. Alleine, was ich an Fragen zum Gesundheitssystem erhalte! Jetzt bin ich noch gar nicht so lange dabei und bin ja nicht einmal Expertin wie viele andere Menschen. Es zeigt diesen Informations- und Beratungsbedarf. Die UPI wird total gut angenommen, das ist wichtig und gut. Ich finde, alle in Wien sollten Bescheid wissen, dass sie dort unabhängig, fachspezifisch, nach State of the Art des Wissensstands kostenlos informiert und beraten werden. Nehmen wir uns die UPI zu Herzen, reden wir darüber, dass man sich dort hinwenden kann. Ich hoffe, wir überlasten dann Ihre Personalkapazitäten nicht bei dem Personalstand von 24 oder 21. Es ist enorm, was die WPPA zu leisten vermag. Ich glaube, wir brauchen sie noch viel mehr, ich hoffe, das geht sich noch aus. Erwähnen möchte ich noch die ELGA-Ombudsstelle. Sie ist eine Einrichtung, die im Zuge von e-Health immer wichtiger werden wird. Auch hier hoffe ich, dass dem Andrang die Ressourcen folgen mögen. Ich glaube aber, da ist nicht immer Wien die Anlaufstelle, sondern es gibt auch im Bund Zuständigkeiten. Ein Thema, das auch in der Corona-Zeit von jenen, die das machen wollten, neu reflektiert wurde, ist die PatientInnenverfügung. Interessierte haben sich offenbar teilweise wirklich noch einmal genau überlegt, welche Form von Behandlung sie in welchem Zustand haben wollen oder nicht. Die Pandemie hat bei manchen ein Überdenken, vielleicht auch eine Unsicherheit hervorgerufen. Dementsprechend waren Sie, Frau PatientInnenanwältin, wieder sehr aktiv in der Rolle bei der Errichtung von PatientInnenverfügungen gefordert. Das ist eine ganz wichtige Arbeit, die Sie hier leisten, weil viel Aufklärungsbedarf besteht, um präzise zu formulieren, wie so eine PatientInnenverfügung tatsächlich im Sinne der Menschen geschrieben werden muss. Gut gemeint reicht nicht. Da muss wirklich jedes Wort ganz exakt formuliert sein, damit im Fall des Falles auch richtig im Sinne der PatientInnen entschieden wird. Danke auch dafür. Dass Sie wieder eine riesige Entschädigungssumme erwirken und erkämpfen konnten, finde ich auch positiv, und in diesem Zusammenhang kommt das Ceterum Censeo, wie das Jennifer Kickert schon in früheren Jahren genannt hat, dass die Finanzierung für den Wiener Patientenentschädigungsfonds sehr kritisch ist. Ja, hier braucht es neue Fondsfinanzierungsstrukturen. Das dürfte schon eine sehr lange existierende Baustelle sein. Ich hoffe, dass endlich im Sinne der Schadenersatzerfüllungsmöglichkeiten - ein super deutsches Wort - hier bald einmal eine Lösung gefunden wird. Denn das hört sich nicht gut an, dass der Topf leer ist. Logischerweise entsteht Schaden auch weiterhin. Hier braucht es eine Lösung. Wir sind in Österreich sowieso nicht bei den Ländern dabei, die sehr fette Entschädigungssummen liefern. Die Entschädigung wird dem erlittenen Schaden vermutlich in den seltensten Fällen nur annähernd gerecht. Aber es ist trotzdem eine gewisse Form von Hilfeleistung, wenn Behandlungsfehler eingetreten sind. Darum braucht es diesen Topf, und darum braucht es eine Lösung dazu. Meine allerletzten Sätze: Ich wünsche Ihnen, Frau PatientInnenanwältin, weiterhin viel Erfolg und Freude als Pflegeanwältin, als PatientInnenanwältin, und ich danke für ihre großartige Arbeit. Bleiben Sie weiter eine laute und streitbare Stimme für die Rechte der Patientinnen und Patienten in Wien. Danke. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Greco. Ich erteile es ihr hiermit. Abg. Dr. Katarzyna Greco, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich auch Sie, die Sie heute via Livestream mit dabei sind! Ich möchte mit einem großen Lob beginnen, Sie natürlich auch herzlich im Namen der Volkspartei, meiner Fraktion, willkommen heißen, mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken und auch bei denen, die wir nicht vergessen dürfen, das sind die vielen ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer, die natürlich auch hierbei mitwirken. Kollegin Huemer hat uns jetzt bereits einen starken Exkurs durch so ziemlich alle Punkte, die im Jahresbericht sind, gegeben. Ich finde ihn auch sehr gut aufbereitet. Er ist besonders für mich, die ich die Ehre habe, das erste Mal wirklich mit dabei zu sein, auch eine enorme Unterstützung und zeigt noch einmal mehr, wie wichtig es ist, wie viele Themen wir hier haben, die wir ansprechen können und müssen. Ich habe mir drei Punkte herausgehoben, die ich gerne kurz ansprechen möchte. Der eine ist der verzögerte Ausbau des Schmerzprogrammes, dann das Thema der Transgenderjugendlichen und genauso die - und das ist mir ein wichtiger Punkt, hier zu betonen - nicht nur Covid-bedingten Wartezeiten, die es immer wieder gibt. Lassen Sie mich somit mit ein paar Gedanken zum Schmerzprogramm beginnen. Kollege Seidl hat es angesprochen, Kollegin Huemer hat es bereits ausgeführt, ich möchte es auch machen, denn es kann nicht sein, dass hier PatientInnen wochenlang warten müssen, wochenlang starke Medikamente einnehmen, wochenlang nicht arbeiten können. Das hat nicht nur mit den gesamten Kosten für die Volkswirtschaft, sondern vor allem mit der Lebensqualität für die Patientinnen, für die Patienten, zu tun. Das müssen wir ändern, und da lade ich wirklich alle ein, diese vier Millionen, die ja da sind, die ausgeschöpft werden können, auch mit allen, die dem noch im Wege stehen, zu schauen, dass das so weiter gemacht wird, dass das endlich ausgebaut wird und das Projekt "Optimierung der chronischen Schmerzversorgung" auch endlich umgesetzt wird. Das zweite Thema ist das Thema der Transgenderthematik. Mutig, und dafür vielen herzlichen Dank, gehen Sie das Thema, welches wir bei der Vienna Pride letzten Samstag nämlich als gesellschaftliches Zeichen gefeiert haben, nun in der Medizin weiter an. Psychosoziale Unterstützung ist genauso wichtig wie der gesamte medizinische Aspekt, denn ich glaube, niemand von uns in diesem Raum, niemand von uns generell möchte verantworten, ob es Selbsttötungsversuche sind oder andere dramatische Zeichen. Denn Empathie und Wertschätzung ist das, was diese Stadt braucht, nicht nur im Gesundheitswesen, sondern generell, damit wir diese Forderungen jetzt vermehrt nach der Covid-Krise für unser Wien, für unsere Wienerinnen und Wiener umsetzen können. Jetzt kommen wir zu einem dritten Punkt, den ich ansprechen möchte. Und ich sage Ihnen, da werde ich so richtig emotional: Es kann nicht sein, dass Patientinnen und Patienten, sehr oft onkologische Patientinnen und Patienten, warten müssen auf Diagnosen, auf Therapien. Das geht nicht, da gibt es nichts hinzuzufügen. Es ist die zweithäufigste Todesursache bei Männern, bei Frauen. Da müssen wir agieren. Da gibt es keine Zeit, auf Diagnose, auf Therapien zu warten. Verdacht auf Prostatakrebs, und ich darf hier einige Beispiele zitieren aus dem Bericht "Keine Biopsie auf unbestimmte Zeit": Abgesagte Untersuchungen nach Brustkrebsdiagnose, Vorschlag sofortiger Chemo ohne Abklärung, radikale Verschlechterung vom Krebszustand. Das sind nur einige Fälle. Das darf nicht sein, nicht in einem Land wie in Österreich, nicht in einer Stadt, wie dies in Wien ist. Und genauso wenig darf es sein und ist nicht tragbar, was die Wartezeiten bei den Krankentransporten angeht. Es kann nicht sein, dass Personen stundenlang warten müssen, bis sie abgeholt werden. Es ist mehrfach sogar zu erneuten Übernachtungen in den Krankenhäusern gekommen, bis die Patientinnen und Patienten zurückgeführt werden konnten. Da bitte ich Sie noch einmal, Frau Dr. Pilz, mit Ihrem Team dahinter zu sein und vielleicht auch das Wiener Rettungs- und Krankentransportegesetz erneut unter die Lupe zu nehmen. Es gibt hier Lösungsvorschläge, es gibt hier ganz konkrete Ansätze, wie wir diese Wartezeiten verkürzen können. Denn wir wissen alle, sie waren ein Thema vor Corona, sie waren noch einmal intensiver ein großes Problem während der Pandemie und sind es aber immer noch. Zum Abschluss erlauben Sie mir eine kleine Anmerkung, Kritikpunkt, Hinweis, wie man es auffassen könnte, und zwar UP, mehr UP. Kollegin Huemer hat es bereits angesprochen, wie wichtig die Unabhängige Patientinnen- und Patientenplattform ist. Machen Sie sie noch bekannter, nicht nur zur Unterstützung der Wienerinnen und Wiener durch unser durchaus extrem komplexes Gesundheitssystem, da stellt sich nicht die Frage, aber bieten Sie bitte zusätzlich mehr Hilfe zur Selbsthilfe. Schauen wir alle gemeinsam, dass der Gesundheitsbereich besonders jetzt durch diesen Digitalisierungsschub, wo wir noch leichter zu den Personen kommen, einen nächsten Schritt wieder fahren kann. Wir müssen versuchen, die Menschen auf allen Kanälen zu erreichen, denn gerade wenn sie krank sind, wenn wir, wenn ein jeder Einzelner von uns krank ist, dann sind das Ausnahmesituationen, dann sind wir vulnerabel, dann wollen wir einen leichten Zugang haben in einer uns leicht verständlichen Sprache. In dieser Hinsicht möchte ich mich nochmals ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Ich bitte Sie, dieses Lob, den Dank und auch die Anmerkungen und Ideen weiterzutragen ins Team, umzusetzen, und freue mich schon auf weitere Berichte, auf die Zusammenarbeit im nächsten Jahr und viele Projekte, die wir umsetzen werden können. Danke schön. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Laschan, ich erteile es ihr. Abg. Dr. Claudia Laschan (SPÖ): Es ist nur alles nass, danke für die gute Desinfektion. So, wir haben es geschafft. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte vier Punkte so im Groben ansprechen. In einem Teil des Berichtes ist vom Stillstand bei der Etablierung von PVEs, also Primärversorgungseinheiten, früher hat man gesagt PHCs und noch vorher hat man gesagt "Ambulante Versorgung" oder was auch immer, also niedergelassene Bereiche, die mehr anbieten können als vielleicht bisher niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, was die Versorgung betrifft, von der Zeit her, was die Anzahl der Behandelten betrifft, was vielleicht auch die Fächerkombinationen betrifft, eine Erweiterung auf mehrere Fächer. Das wäre ja auch zum Beispiel eine gute Idee beziehungsweise auch auf andere Berufsgruppen, dass Verbandwechsel zum Beispiel dort möglich sind, und so weiter, und so fort. Das ist ein bisschen langsam vorangegangen. Das finde ich auch gut, wenn das angesprochen wird. Wie es nämlich zu schaffen sein soll, bis 2025 36 Zentren, die da geplant sind, zu kriegen, bin ich mir auch nicht ganz sicher. Weil wenn ich daran erinnern darf, dass durch die Verlegung beziehungsweise Schließung des Kaiserin-Elisabeth- Spitals dann die Diskussion entstanden ist, was dann mit dieser Fläche sein wird, haben wir als 15. Bezirk durchgesetzt, dass dort eine spitalsähnliche Einrichtung kommt, nämlich das wunderbare Pflegewohnhaus Rudolfsheim-Fünfhaus, das eine hohe Qualität hat. Aber auf der anderen Seite war unsere Forderung auch, die auch aufgegriffen wurde, dass wir dort eine Primärversorgungseinheit bekommen sollen. So hat das damals noch nicht geheißen, mir ist das aber wurscht, wie es heißt, sondern eine spitalsersetzende ambulante Form, wo Menschen, die dort leben, einfach hingehen können, weil es zu wenig niedergelassene praktische Ärztinnen und Ärzte mittlerweile in vielen Bezirken gibt. Deswegen ist das notwendig. Und immer, wenn ich von den drei Playern einen gefragt habe, wurde gesagt, die zwei anderen sind schuld, interessant. Das habe ich auch in der Landesgesundheitsplattform so ausgesprochen, weil ich bin der Meinung, dass man die Dinge so aussprechen soll wie sie sind. Ich hoffe, dass wir da auf einen grünen Zweig kommen. Ich halte es für ganz wichtig, dass wir versuchen, konstruktiv miteinander das zu erreichen, auf welcher Ebene auch immer, ob auf Ebene der Landesgesundheitsplattform, die ja eigentlich dazu da wäre, wo ich aber mittlerweile bezweifle, ob das das richtige Gremium ist, weil da wird immer versichert, ja ja, das machen wir, und dann machen wir es aber doch nicht. Ich stehe zur Verfügung, hier auch mitzuwirken, dass wir miteinander in ein gutes Gespräch kommen, alle, die da was dazu beitragen können. Ich habe schon vor einigen Jahren gemeinsam mit dem Bezirksvorsteher im 15. Bezirk veranlasst, dass wir einen Brief geschrieben haben als Bezirksvorstehung an die niedergelassenen praktischen Ärztinnen und Ärzte und sie informiert haben, dass wir eine Primärversorgungseinheit auf dem Gelände des Kaiserin-Elisabeth-Spitals planen. Da haben sich viele gemeldet. Wir haben sie auch zu einem Besprechungstermin eingeladen und haben viele Termine mit den dort vor Ort handelnden praktischen Ärztinnen und Ärzte gehabt, und niemand wollte in ein Primärversorgungszentrum. Ist aber logisch, weil die meisten kurz vor der Pension sind, also wo normale Menschen in die Pension gehen mit 60, 65 waren einige schon so alt, nämlich 65, und haben gesagt, na ja, 5 bis 7 Jahre mach' ich noch, aber dann geh' ich in Pension. Gott sei Dank, muss man sagen, Gott sei Dank, weil sonst hätten wir jetzt schon ein noch größeres Problem, als wir haben. Ja, und zwei, die waren von Anfang an schon bereit, weil sie schon eine Gruppenpraxis betrieben haben, gut miteinander harmoniert haben. Diese beiden haben sich schon 2012 oder 2013 für die Primärversorgungseinheit interessiert. Wir haben es immer noch nicht, ja, es ist aber schon ausgeschrieben dankenswerterweise, immerhin. Das ist das Ergebnis der vorletzten Landesgesundheitsplattform gewesen. Es wurde dann versprochen, dass es ausgeschrieben wird. Allerdings ist der Ausschreibungstermin dann wieder in Frage gestellt worden, weil von Seiten der niedergelassenen Kurie des Herrn Steinhart hier ein kleines Spielchen gespielt wurde, wo man ein bisschen was junktimieren wollte. Damit man was anderes kriegt, hat man gesagt, schreibt man das doch nicht aus. Ich habe dann mit Hilfe unseres Stadtrats erreichen können, dass das dann doch zwei Tage später ausgeschrieben worden ist. Das brauchen wir nicht so, ja. Ich will das auch ansprechen, dass das jeder weiß, der nicht aus dem Gesundheitsbereich kommt. Und wenn ich dann immer wieder im Bezirk auch vom Kollegen Kowarik angesprochen, nicht immer wieder, sondern angesprochen wurde und ihm gesagt habe, wir arbeiten daran - das ist auch schon wieder lange her, weil sich ja die Leute beschweren, weil sie nicht versorgt sind, ja. Also wir müssen trachten, dass da etwas weitergeht. Ich möchte aber schon auch darauf hinweisen, dass man vielleicht überlegen sollte: Warum ist das so? Im Bericht steht das so schön: "Selbst das Vorhandensein von Standorten und finanzieller Unterstützung motiviert die AllgemeinmedizinerInnen nicht ausreichend." Genau, offensichtlich, weil sonst würden sie sich ja anstellen und sagen, ich möchte da hineingehen. Dann müssten wir halt fragen, warum. Ich kann mir schon ein bisschen die Gründe vorstellen. Wenn ich eine Einzelne bin, die frisch fertig ist, würde ich mich das nicht trauen, mich mit mir zwei unbekannten anderen zusammenzuschließen und da so ein Projekt zu wagen, was doch ein gewisses unternehmerisches Wissen vielleicht erfordert. Ich würde das nicht machen wollen, ich würde mich davor fürchten, ob sich das ausgeht. Vielleicht ist das bei vielen auch so, oder vielleicht gibt's einfach zu wenige, die fertig ausgebildet sind. Es hat ja von Seiten der Stadt Wien, damals noch KAV, Bemühungen gegeben, hier mehr auszubilden. Und das gibt's auch, es gibt auch mehr, aber vielleicht immer noch zu wenig. Wir müssen schauen, dass wir strukturell etwas tun, dass wir da einen eigenen Beruf des niedergelassenen Allgemeinmediziners, -medizinerin schaffen, der attraktiv ist. Also vielleicht liegt es auch daran. Ich glaube, dass wir auch darüber Gespräche führen müssen, um hier weiterzukommen, weil mir ist das ein Anliegen, dass das kommt. Natürlich ist ein guter Ersatz die vom Peter Hacker erfundene und erdachte Erstversorgungsambulanz. Das kann ein Ersatz sein und es wird an der Umsetzung gearbeitet, und ich glaube, dass das vor allem für Gegenden mit großem Mangel dann eine gute Lösung sein wird. Ich halte auch das Konzept für sehr gut. Was ich aber auch noch hervorheben möchte, ist, dass die seit Kurzem Österreichische Gesundheitskasse, davor Wiener Gebietskrankenkasse, Gesundheitszentren betreibt, und dass es mittlerweile eine enge Zusammenarbeit gibt, das nennt sich Gesundheitsverbund, nämlich der Österreichischen Gesundheitskasse, die in Gesundheitszentren mit dem Hanusch-Krankenhaus zusammenarbeiten, das ja auch der Österreichischen Gesundheitskasse gehört sozusagen, was eine große Weiterentwicklung ist und was eigentlich aus meiner Sicht das Best-Practice-Beispiel für eine niedergelassene Primärversorgungseinheit wäre. Das wär's, das gibt's schon. Aber das ist natürlich auch ausgelastet, logischerweise, weil es gut ist und weil die Leute wissen, wenn sie ein Augenproblem haben, das im Gesundheitszentrum operiert werden kann, dann wird es dort operiert, und wenn sie ein anderes haben, dann wird das im Hanusch-Krankenhaus operiert. Das funktioniert reibungslos. Die Patienten haben das am Anfang ein bissel komisch gefunden - da muss ich jetzt in das Gesundheitszentrum und dann wieder dort zurück -, aber das wird gut angenommen. Die Anzahl an Patientinnen und Patienten beweist das. Also das ist zum Beispiel etwas, wo man sich etwas abschauen kann. Was wir nicht brauchen können, das ist mir auch ein Anliegen zu sagen, sind irgendwelche Investoren oder irgendwelche Firmen oder Gesellschaften, die dann solche Zentren auf privater Basis machen wollen und dann dort sozusagen Gewinn erwirtschaften. Das brauchen wir nicht, weil meiner Meinung nach ist die Gesundheit eine öffentliche Aufgabe. Das ist meine zutiefste Überzeugung. Wir haben in Hamburg, wo die öffentlichen Krankenhäuser vor vielen Jahren schon privatisiert wurden, gesehen, wie sich die Gewinnorientierung auf die PatientInnenversorgung auswirkt, nämlich wo uns ein sehr gescheiter Manager des Krankenhauses erklärt hat, dass hier gelenkt wird insofern, wenn man weniger Zuweisungen ausstellt als Arzt oder Ärztin, dann hat man da gehaltsmäßig ein bissel einen Bonus. Also da frage ich mich schon, ob man das will, weil das heißt ja im Konkreten: Wenn ich mir überlege, bei jemandem eine CT-Untersuchung zu machen, mache ich die jetzt, bin ich mir da sicher, ob ich das brauche. Bei uns macht man es eher schon, um sicherzugehen. In so einem Fall macht man es eher nicht, weil man vielleicht an den Bonus denkt oder weil man gestraft wird oder gefragt wird: Wieso hast du eine unnötige Untersuchung gemacht? Das gibt es Gott sei Dank bei uns, im öffentlichen Bereich zumindest, nicht, und das soll auch so bleiben. Ich komme zum nächsten Punkt, die Covid-19-Pandemie. Auf den Seiten 33 und 34 wird ausführlich über einen Facebook-Eintrag des Ärztekammer-Präsidenten schwadroniert und behauptet, dieser hätte zu großer Verunsicherung bei vielen Patientinnen und Patienten geführt. In diesem Facebook-Eintrag, darauf möchte ich nur hinweisen, wird auch das Fehlen von Schutzausrüstung angesprochen. Da geht es um die erste Märzhälfte des vorigen Jahres. Und da muss ich schon, nämlich weil ich da nah dran war und das miterlebt habe, berichtigen, dass dem der Versuch vorangegangen ist, großflächig Masken und Ausrüstung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einzukaufen. Das Geld und die Kontakte waren organisiert. Aber da in Europa, wie wir wissen, ja praktisch keine Schutzkleidung produziert wurde, was sich jetzt geändert hat, Gott sei Dank, musste man zum Beispiel auf China ausweichen. Und wie es logischerweise ist, braucht man dafür die Bundesbehörden, nämlich die diversen Genehmigungen, um sowas überhaupt einführen zu dürfen, Landegenehmigung, und so weiter, und so fort. Nur, dort fand man kein offenes Ohr, auch auf der höchsten Ebene nicht. In der Folge hat dann die Stadt Wien geholfen und hat den niedergelassenen Bereich auch mit Schutzmasken und Schutzausrüstung versorgt. Aber es war eine Situation, wo Ärztinnen und Ärzte, und das war in ganz Österreich so - ich habe einen ganz dramatischen Fall in Niederösterreich erlebt, wo einer keine einzige Schutzmaske hatte, der selbst ein onkologischer Patient war mit Immunsuppression noch immer, aber gearbeitet hat und jeden Tag um sein Leben gefürchtet hat. Da wir ja immer die drastischen Fälle herausstellen, was ich gut finde, tue ich das jetzt auch wieder und berichte über diesen Menschen, der mich fast täglich angerufen hat und mir berichtet hat, wie es ihm geht, weil der auch in unserem Krankenhaus Patient war. Im Übrigen, es war nicht nur im niedergelassenen Bereich so, es war einfach so, es hat sich in den vergangenen zehn Jahren niemand um eine Pandemie gekümmert, das muss man ja ganz offen sagen. Es hat Pandemiepläne gegeben, aber es sind keine Masken auf Vorrat eingekauft worden. Ja, das ist nicht gemacht worden, weil das niemand für möglich gehalten hat. Ich mache da auch niemandem einen Vorwurf, in ganz Europa nicht, wahrscheinlich auf der ganzen Welt nicht. Und ich finde es da eigentlich sehr verwegen, zu behaupten, dass man im Jänner hätte wissen müssen, dass die Pandemie kommt, so wie sie gekommen ist. Im Nachhinein zu behaupten, man hätte das immer schon gewusst, finde ich unglaubwürdig. Da fällt mir nur einer ein, dem ich das zutraue, das ist der Karl Lauterbach. Ich weiß nicht, wer den kennt, aber der hat halt eigentlich eine grundpessimistische Einstellung, was so Prophezeiungen oder Voraussagen betrifft. Ich glaube, wer den kennt, kann das irgendwie nachvollziehen. Also ich hätte mir sicherlich im Jänner nicht gedacht, dass dieses Ausmaß an uns herankommt. Ja, und die massive Verunsicherung der Menschen durch diesen Facebook-Eintrag konnte ich nicht nachvollziehen. Ich hab' wirklich massiven Patientenkontakt immer gehabt und immer weiter, und niemand hat mich darauf angesprochen. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass die Verunsicherung der Patientinnen und Patienten viel mehr durch mediale Bedrohungsbilder von Boulevardmedien, aber auch durch Verschwörungsideen in sogenannten sozialen Medien, aber auch durch Angstszenarien wie "Jeder wird bald einen Covid-Toten kennen." entstanden ist. Das ist meine Meinung, und daraus sollten wir lernen. Und ich muss leider beim Thema Versorgung von Krebskranken widersprechen. Ich finde jede Art von Verzögerung, die zu fürchterlichen Verschiebungen, Verunsicherung und auch zu körperlichen Schäden geführt haben mag, für eine zu viel, in jeder Situation für eine zu viel. Ich versuche, in meinem Alltag solche Dinge, wenn sie an mich herangetragen werden, unbürokratisch zu lösen, ohne dass ich mich an eine Anwaltschaft wenden muss, sondern versuche, einfach zu helfen, indem man das dann einfach macht. Aber natürlich ist es wichtig, das aufzuzeigen und für diese Menschen auch eine Entschädigung zu erwirken, und das finde ich gut. Aber die Versorgung von Krebskranken - im Bericht wird darauf hingewiesen, dass es in den Monaten von März bis Mai 2020 zu einem Rückgang der stationären Aufnahmen um zirka 20 Prozent gekommen ist. Und ich wundere mich eigentlich, dass das nur von März bis Mai gewesen sein soll, weil der Rückgang war im Herbst sicher noch viel, viel höher, weil viel mehr Betten für Covid-PatientInnen umgewidmet werden mussten. Die KrebspatientInnen wurden aber sehr wohl behandelt, nämlich ambulant, und scheinen in der ambulanten Leistungserfassung insofern auf, weil die Chemotherapien ja eine medizinische Einzelleistung sind und erfasst werden, jede einzelne. Das heißt, das ist dann auch nachvollziehbar. Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, weil ich erstens die Chemotherapien verabreiche, zweitens auch erfasse, das ist meine Zusatzleistung, die ich erbringe, dass sich das nicht nur verdoppelt, sondern teilweise bis zu vervierfacht hat. Mit dem gleichen Personal, mit der gleichen Ambulanzanzahl haben wir das Doppelte bis das Vierfache an ambulanten Therapien verabreicht, wo ich schon im Spaß immer gesagt habe, wir müssen in dem Transfusionsraum eine Zwischendecke einziehen, weil wir keinen Platz mehr haben. Und das ist überall gemacht worden mit den onkologischen Patientinnen und Patienten. Das hat sich einfach verlagert. Und das hat auch dazu geführt, dass wir wahrscheinlich jetzt mehr ambulante Chemotherapien verabreichen werden, was für manche Patientinnen und Patienten sicherlich mehr Lebensqualität ermöglicht, wenn sie nur ein paar Stunden am Tag dort ihre Infusion bekommen und dann nach Hause gehen können. Für andere, die wir auch ambulant behandeln mussten, war das eine Erschwernis, weil sie lieber stationär liegen, weil sie die Nebenwirkungen und Nachwirkungen einer starken Chemotherapie lieber im Spital durchmachen wollen, weil sie wissen, dass sie dort regelmäßig Hilfe bekommen. Wir haben diese Patientengruppe dann eben täglich in die Ambulanz eingeladen, um dort Hilfe zu erhalten. Also unter äußerst schwierigen Bedingungen wurde viel, viel mehr als sonst gemacht im ambulanten Bereich. Und dann muss man auch sagen, dass durch die spezielle Risikokonstellation bei Chemo-Immuntherapie-Patienten - auch die Immuntherapien werden ja immer mehr, weil bei mehr Krankheiten macht man auch schon Immuntherapien dazu, die das Immunsystem beeinträchtigen. Da haben wir uns überlegen müssen, wie wir das mit der Impfung koordinieren, weil ja die meisten oder alle eigentlich, die ich kenne, unbedingt die Impfung auch haben wollen, weil dann muss die Immuntherapie ausgesetzt werden, sonst wirkt die Impfung nicht. Also diese spezielle Herausforderung wurde auch gemeistert, vor allem in Wien. Ich sag' das deswegen, weil ja auch viele, viele Patientinnen und Patienten aus der Osthälfte Österreichs auch in Wien ganz selbstverständlich behandelt werden, und jetzt in dieser Krisenzeit noch mehr. Ich halte daher die Angriffigkeit und den Alarmismus, der in diesem Bericht da manchmal aufpoppt, für völlig unangebracht. Ich habe in keiner Phase erlebt, dass sich Gesundheitspersonal vor irgendetwas gedrückt hat. Alle, die erkrankt waren, und das waren gar nicht wenige, und die in Quarantäne waren, haben so schnell als möglich den Dienst wieder angetreten mit einer hohen Motivation, obwohl sie an der Front waren direkt mit allerlei Unbill wie: Schutzausrüstung zuerst nicht vorhanden, dann vorhanden und unangenehm und heiß und lange Dienste, Überstunden, und so weiter. Da gilt auch mein Dank vor allem auch dem Pflegepersonal, die das durchgestanden haben und nach wie vor, weil es ist noch nicht vorbei, Tag für Tag ihre Leistungen für die Menschen erbringen. Ich komme jetzt zu einem Thema, das mir besonders wichtig ist, und da möchte ich in dem Zusammenhang sagen, dass ich es schade finde, dass das in der Patientenanwaltschaft bis jetzt noch nicht so die Wichtigkeit erzielt hat, wie ich mir das vorstelle. Und zwar glaube ich, dass es auch für uns als Gesellschaft ein sehr wichtiges Thema sein sollte, und zwar geht es um die Ermöglichung von assistiertem Suizid, also um die Sterbehilfe. Der Verfassungsgerichtshof hat 2020 das Verbot von Hilfe zum Selbstmord als verfassungswidrig erklärt. Für mich ist das grundsätzlich nachvollziehbar, dass das Recht auf freie Selbstbestimmung, weil das ist natürlich die Begründung, auch für den Freitod gelten muss. Es wird in der Begründung des Verfassungsgerichtshofes weiter ausgeführt, dass dieses Recht auf freie Selbstbestimmung auch das Recht auf menschenwürdiges Sterben beinhaltet. Damit kann ich mich besonders gut anfreunden, weil ich zu 100 Prozent der Meinung bin, dass jeder das Recht auf menschenwürdiges Sterben hat. Ich arbeite in einer, das ist eh schon bekannt, hämatologisch-onkologischen Abteilung, und da ist neben der kurativen Behandlung, also der Heilbehandlung, dass jemand dann den Krebs nicht mehr hat, was Gott sei Dank sehr oft gelingt, die Begleitung und die Ermöglichung, menschenwürdig zu sterben, oberste Priorität. Das wird in allen diesen Abteilungen so gehandhabt mit unterschiedlichen Ressourcen. Manche haben mehr, manche haben weniger, aber es wird in allen Abteilungen so gehandhabt. Es hat in den letzten Jahren eine gute Entwicklung gegeben, weil wie ich mit Medizin angefangen habe, nämlich zu praktizieren, war ich damit konfrontiert, dass ältere Kolleginnen und Kollegen und auch Pflegepersonal gesagt haben, nein, ein Opioid oder ein Morphin geben wir nicht, weil da wird man abhängig und da wird man süchtig und da haben wir lieber die Menschen in den Schmerzen gelassen. Wenn die ganzen Nicht-Morphin-Mittel nicht mehr gewirkt haben, haben sie Schmerzen gehabt und haben es halt ertragen müssen. Das war früher. Gott sei Dank gibt es das nicht mehr. Es hat sich schon herumgesprochen, dass es nicht notwendig ist, dass irgendein Patient Schmerzen erleiden muss. Da muss man eben so lange versuchen, die unterschiedlichsten Ansätze auszuprobieren. Da gibt es ja immer mehr und immer bessere, um einen Menschen schmerzfrei zu machen. Das muss gelingen, und das wird auch gemacht. Ich bin der Meinung, dass man da noch einen Schritt weitergehen muss. Ich bin nämlich der Meinung, dass Sterbehilfe so lange kein Thema ist, so lange wir nicht allen Betroffenen ein hochspezialisiertes palliatives Setting anbieten können, und das können wir derzeit nicht. Weil all jene, die dieses Setting erleben haben können, die haben ein menschenwürdiges Sterben und schätzen das auch. Da braucht man nur mit den Palliativstationen in den beiden Spitälern reden, wo sie sind, in Hietzing und im Wilhelminenspital. Da braucht man nur mit denen dort reden, wie sich das anfühlt, diese ganzheitliche Behandlung. Da geht es nicht nur um die Schmerztherapie, die ist wichtig, da geht's um: Wie krieg' ich Luft? Da geht's um: Ist mir nicht schlecht? Da werden auch noch Chemotherapien verabreicht, nicht, um jemanden zu heilen, sondern um irgendwelche Lymphknotenschwellungen zu verkleinern, damit sie nicht wo draufdrücken. All das gehört zu einer durchdachten guten palliativen Medizin. Dazu gehört auch die Psychoonkologie, also die psychologische Unterstützung, das Gespräch, auch die Ermöglichung, sich von den Angehörigen zu verabschieden. Das gehört auch dazu und ist jetzt in der Pandemie leider vielfach nicht ermöglicht worden. Das halte ich zum Beispiel für ganz schrecklich, dass man nicht in jedem Fall die Möglichkeit gefunden hat, Sterbende mit den Angehörigen noch zusammenzubringen. Aus diesem Grund bin ich dafür, dass wir eine gesellschaftliche Diskussion darüber führen, und wir müssen uns bereits beeilen, weil nämlich die Gesetzesänderung bald notwendig sein wird, weil das nämlich nur bis Ende des Jahrs befristet ist. Dann brauchen wir eine neue Regelung, und ich bin für strenge Richtlinien. Ich sage das ganz offen. Ich bin für strenge Richtlinien, damit die freie Selbstbestimmung wirklich garantiert ist, damit das nicht beeinflusst ist durch irgendwelche Psychopharmaka zum Beispiel oder durch Angehörige oder durch gesellschaftlichen Druck, der vielleicht aufgebaut wird: "Bist eh nimmermehr zu nichts nutz." Das gibt's leider auch, das kommt nur nicht so direkt rüber. Das kommt in der Form rüber: "Geh Tante, aber du hast jetzt wirklich keine Lebensqualität mehr." Na, das möchte ich nicht erleben, dass dann aus diesem Grund jemand sagt: "Gut, ja, jetzt nehme ich so einen Sterbehilfeverein in Anspruch." Und dazu kommt noch, und das halte ich für ganz wichtig, dass die Sterbehilfe, wenn sie schon sein muss, und ich glaube, dass es ganz wenige Erkrankungen und Fälle, wenn man das so sagen darf, man sagt das nicht gern, gibt, wo das angebracht ist. Wenn jemand diese amyotrophe Lateralsklerose hat, wo man bis oben hin bis zum Hals und alles gelähmt ist, das kann ich verstehen, da bin ich auch dafür, diesem Menschen zu helfen, ja, und den assistierten Suizid von mir aus durchzuführen. Aber nicht als Geschäftsmodell, nicht in Form von Vereinen, wie sie im Ausland, wo das erlaubt ist, überall schon sind, wo viel Geld bezahlt werden muss, damit man ins Jenseits befördert wird. Manchmal erbt der Verein überraschenderweise dann auch Geld oder ein Vermögen oder was auch immer. Das kommt nämlich lustigerweise auch vor. Und das finde ich auch schon wieder bedenklich, weil das bedeutet ja, und da wurden einige Fälle präsentiert, dass man im Streit mit den Angehörigen geht, weil natürlich die Angehörigen meist nicht dafür sind, dass zum Beispiel junge depressive Patienten sich umbringen lassen, weil sie glauben, sie können nicht mehr leben und dann geht der aber im Konflikt mit den Angehörigen. Das ist kein menschenwürdiges Sterben, möchte ich nur mitteilen, und das wird auch nachvollziehbar sein. Also ich bin wirklich für eine strenge Regelung, und ich werde mich dafür einsetzen. Ich bin parallel aber auch für einen massiven Ausbau der multimodalen Palliativmedizin und für einen Ausbildungsschwerpunkt Palliativmedizin für ärztliches Personal und Pflegepersonal und für mehr ausgebildete Palliativmediziner und -medizinerinnen, dass das auch zu Hause gemacht werden kann. Da gibt's ja schon im Rahmen des FSW die Bemühungen, hier Palliativmedizin anzubieten, aber es ist alles noch zu wenig. Es ist alles zu wenig, und wir brauchen das unbedingt. In einem entwickelten Land muss es eine gute palliative Versorgung für Patientinnen und Patienten geben, und ich hoffe, dass ich für diesen Weg viele Bündnispartnerinnen und Bündnispartner finde. Und ich appelliere an Sie, mich dabei auch zu unterstützen. Ich habe jetzt wahrscheinlich schon viel zu lange geredet, ich habe mir noch viel mehr überlegt und vorbereitet, aber das kann man auf anderem Weg auch immer wieder diskutieren. Ich wollte das mit der Sterbehilfe hier vor allem darlegen, weil mir das ein wirkliches Anliegen ist. Ich möchte mich abschließend bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PatientInnenanwaltschaft sehr, sehr herzlich für den großen Aufwand, für die Mühe und für die Arbeit bedanken, die sie täglich leisten. Ich ersuche, das auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu übermitteln. Ich danke schön. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Es kommt nun die Wortmeldung von Frau Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz. Ich ersuche um die Wortmeldung. Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz: Herr Präsident! Es ist ein bissel komisch, hinter dieser Wand zu sprechen. Danke, Herr Landesrat! Hoher Landtag! Ich freue mich sehr, dass Sie sich so ausführlich Zeit genommen haben, unseren diesjährigen Bericht zu diskutieren, und ich freue mich auch über die Wertschätzung, die ich hier erlebe. Ich werde den Dank ganz ausdrücklich meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausrichten. Es war kein leichtes Jahr für uns. Da ist in der Patientenanwaltschaft auch viel gelernt worden, also wenn von jetzt auf gleich der Fokus im Gesundheitsbereich ein völlig anderer wird, wenn andere Fragestellungen von Bedeutung sind, wenn auch wir aus den Gewissheiten herausgeholt werden, die uns da alle ja eigentlich durch Jahre auch ein bisschen eingelullt haben, dass es eh so geht, wie es geht und wir sind gut. Und da will ich auch sagen, wir sind auch gut gewesen in diesem ersten Jahr der Pandemie. Insofern, Frau Kollegin Laschan - wo ist sie jetzt? Der Alarmismus, den möchte ich nicht unterstützen, weil ich habe das auch in meinem Vorwort gesagt, da wurde viel sehr richtig gemacht. Aber es ist Aufgabe der Patientenanwaltschaft, auch dort hinzuschauen, wo dann Angst ausgebrochen ist, wo es Versorgungsdefizite gegeben hat, und wo wir uns mit Fragen beschäftigen mussten, die uns fremd waren: Priorisierung, Mangel, wer kommt dran, wer kriegt was, werde ich behandelt, darf ich zu meiner Mama ins Spital, muss mein Vater allein sterben im Pflegeheim? Also das waren Dinge, die mussten auch wir erst in der Beantwortung lernen. Ich werde jetzt kurz durchgehen, was die einzelnen Abgeordneten mir hier mitgegeben haben. Herr Abg. Seidl, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Geschichte mit der Schmerzambulanz keine erträgliche ist. Das schmerzt, weil wir 2015 schon einen Beschluss gefasst haben, dass die jetzige ÖGK und die PVA miteinander gut dotiert ein Projekt aufsetzen. Ich weiß nicht, wer von Ihnen in der letzten Sitzung der Gesundheitsplattform war und, Herr Landesrat, ich hoffe, ich darf es sagen, Ihnen ist ein bissel die Hutschnur gegangen. Sie haben sich zu Wort gemeldet und gesagt: Also so kann es nicht sein, dass jeder hier, der zusammenarbeiten soll, macht, was er will und vor allem nichts macht. Also der Bericht der PVA und der Österreichischen Gesundheitskasse in dieser Sitzung war "Nicht genügend, setzen, nichts gearbeitet inzwischen", und das geht so nicht. Man muss also die Dinge und im Konkreten die Schmerzambulanz jetzt endlich umsetzen. Ja, es ist richtig, Herr Abg. Seidl, dass in diesem vergangenen Jahr sehr, sehr viel zu tun war und zwar auch in dem Kerngeschäft. Wir haben viele Akten gehabt, wir haben viele Entschädigungsfälle und es ist auch wieder eine höhere Summe an Entschädigung mit über vier Millionen erstritten worden beziehungsweise durch den Patientenentschädigungsfonds vergeben worden. Ich möchte auf die Frau Kollegin Bakos von den NEOS eingehen. Sie haben zu Recht gesagt, dass man in der Pandemie die Vulnerablen, die Verletzlichen schützen muss, und das war streckenweise wirklich sehr, sehr schwierig. Also bei uns haben sich jene Angehörigen, jene Betroffenen gemeldet, die wirklich gesagt haben: "Ich hab' Angst, dass ich jetzt nicht versorgt werde." Zum Teil haben die Leute am Telefon geweint und ja, Frau Kollegin Laschan, da waren auch Krebspatienten und -patientinnen dabei, die offensichtlich nicht so gut betreut wie von Ihnen wurden, sondern wo in anderen Einrichtungen oder von niedergelassenen Ärzten gesagt worden ist: "Kommen Sie wieder, wenn die Pandemie vorbei ist." Und sie hatten eine schlimme Krebsdiagnose und brauchten Abklärung oder Operation. Also die Terminverlagerungen und die OP-Absagen waren insbesondere im ersten Lockdown ein riesen Problem. Es ist schon eine gute Nachricht, dass wir eine steile Lernkurve hingelegt haben, nicht nur die Spitäler, sondern auch im niedergelassenen Bereich. Ich bin bekannt dafür, dass ich mir mit dem Ärztekammer-Präsidenten oft ein Match gebe, aber es ist auch wichtig, zu sagen, dass eine Ordination nicht dann offen ist, wenn man in der Früh die Ordi-Karte steckt und dann den Telefonanrufbeantworter einschaltet, sondern dass die Menschen versorgt werden. Die Patientenanwälte haben sich an die Ärztekammer gewendet. Wir müssen sicherstellen, dass man Zugang hat zu Information: Wer hat offen? Wo kriegt man welche Versorgung und welche Rahmenbedingungen gelten? Also das hat sich auch verbessert, das muss ich auch sagen. Im zweiten Lockdown waren da die Beschwerden schon wesentlich geringer. Sie sprechen an, Frau Abgeordnete, dass man die Primärversorgungseinheiten ausbauen soll. Wie wahr, wie wahr, und ewig grüßt das Murmeltier. Auch da hat man schon seit Jahren immer wieder Ankündigungen gemacht. Die Frau Abg. Korosec hat in der Gesundheitsplattform scharfsinnig darauf hingewiesen, wenn man bis Ende 25 alle ausgeschrieben hat, dann hat man sie noch lange nicht besetzt. Diesen Unterschied, den werden wir uns anschauen müssen, denn ausschreiben heißt: Na, warten wir einmal, vielleicht kommt wer. Sie sagen, Frau Abg. Laschan, Sie hätten sich´s vielleicht nicht getraut, wenn Sie eine junge Ärztin gewesen wären, eine PVE zu gründen. Ich kann das schon nachvollziehen. Der Herr Dr. Mayerhofer, der ja einer derer ist, der in Mariahilf eines gegründet hat, der hat zu mir gesagt: "Du, Sigrid, das ist ärger wie eine Ehe, eine Ehe kann man scheiden, aber so ein PVE auseinanderdividieren, wenn's nicht klappt, das ist echt schwierig." Und wir wollen nicht, dass das nicht klappt, wir wollen, dass es klappt, und da ist auch die Ärztekammer gefordert: Strukturen herstellen, Rechtsberatung geben, Gründungsservice machen. Und ja, es muss der rechtliche Rahmen so sein, dass die Leute sich das auch zutrauen. Es müssen nicht die bösen Ketten sein, die da einspringen. Ich hab's in der letzten Gesundheitsplattform gesagt: Vielleicht gibt es ambitionierte Pflege, die sagt: Freundinnen, Freunde, wir machen ein PVE und wir stellen uns dann Ärzte an. Warum müssen es immer die Ärzte selber sein? Es gibt in diesen interdisziplinären Teams mehrere Möglichkeiten. Aber es kann schon so sein, und das habe ich in meinem Bericht geschrieben, dass es am Ende des Tages gescheiter ist, wenn der WiGev diese Erstversorgungsambulanzen ausbaut, weil das für mich folgenden Charme hat, ich sage es ganz ehrlich: Da kann man einen Auftrag geben, den kann man durchziehen, da kann man auch die Ressourcen der Gemeindespitäler ordentlich einbringen, und man hat vor allem eine absolut sichere Schnittstelle, was die Patientendokumentation und die ganze gegenseitige Kooperation betrifft. Also wenn das rauskommt, bin ich auch nicht unglücklich. Ja, Frau Abg. Huemer, ich bedanke mich, dass Sie uns für eine unverzichtbare Einrichtung im Gesundheitswesen halten. Sie sind auf etliche Dinge eingegangen, die mir von großer Wichtigkeit sind. Die Impfstrategie - es war dies eine Erfahrung des Mangels und zwar nicht, weil Wien was verpasst hat. Wir haben in Wien dauernd auf die nächsten Impfdosen gewartet, und in diesem Mangel mussten wir priorisieren und das Wort Priorisierung war vor einem Jahr keinem in Österreich bekannt. Dann sind wir alle mittendrin gehangen und es war klar, dass es hier Fragen der Gerechtigkeit gibt, Fragen der Solidarität und Fragen der Transparenz. Und es ist schon wichtig und mittlerweile haben wir das überstanden, dass auch Junge, sehr Kranke bald zu einer Impfung kommen. Also das war wichtig, dass wir da auch dann irgendwann einmal eine, ich würde nicht sagen, Fast Lane, aber eine Versorgung gesetzt haben, dass wir einer jungen Mutter mit 34 sagen können: "Vor Ihrem nächsten Chemozyklus können Sie geimpft werden." Oder: "Wenn Sie MS haben, müssen Sie nicht Sorge haben, dass Sie, weil Sie nicht drankommen, weil zuerst die Alten geimpft werden, möglicherweise Ihr Leben verkürzen." Frau Abg. Huemer, Transgender, Gyn-Ultraschall, alles, alles wichtige Dinge, und wir werden uns dahinterklemmen, dass da die Versorgungssituation besser wird. Die UPI, unsere Einrichtung niedrigschwellige Telefonberatung für Menschen, die sagen: "Wissen Sie, ich hab' kein Internet, ich kenn' mich da nicht aus, erklären Sie mir den Befund meines Arztes." Oder: "Sagen Sie mir, wo finde ich einen Orthopäden mit Kasse ohne Barriere." Oder: "Ich verstehe eigentlich nicht, was jetzt los ist mit meiner Diagnose." Wir erklären den Menschen das und wir legen nicht auf. Und da muss man wirklich dankbar sein in dieser Stadt, dass die Stadt Geld in die Hand nimmt, um eine Einrichtung wie die Patientenanwaltschaft kostenfrei, unabhängig und personell sozusagen akzeptabel auszugestalten - könnte besser sein, das will ich durchaus einwenden, Aber dass wir sagen können: Stress raus, bei uns kostet es nichts, wir beraten Sie und wir lassen Sie nicht im Stich. Ja, reden wir doch über's Geld. Die 0,79 EUR, die pro Spitalsaufenthaltstag in unseren Fonds hineinfließen, vulgo 10 Schilling - da weiß man, wie alt das ist. Da gibt's sicher ein paar, die waren zu jung, dass sie sich noch daran erinnern können. Also diese 10 Schilling harren einer Anpassung an die tatsächlichen finanziellen Tatsachen, und wir wollen, dass das nicht ausschließlich die Patienten durch ihren Beitrag selber zahlen, sondern dass auch die anderen Dienstleister mit einem Beitrag hineinkommen. Wir könnten uns wirklich vorstellen, dass man das erhöht. Und wir wollen auch, dass wir uns ausweiten können auf den niedergelassenen Bereich. Ob man jetzt eine Koloskopie im Spital, im Privatspital oder in der Ambulanz macht - sie soll gemacht werden. Aber wenn man in der Ambulanz, und wollen wir jetzt gar nicht von denen reden, wo was schiefgeht weil jemand fahrlässig war, aber es kann was schiefgehen, auch wenn niemand pfuscht. Dann hat man, wenn man im Privatspital war, in der ambulanten Versorgung, keinen Anspruch. Wegen sowas muss man nicht unbedingt in ein öffentliches oder privat- gemeinnütziges Spital gehen. Aber man soll auch Anspruch auf Entschädigung haben. Also sind wir als Patientenanwälte sehr daran interessiert, dass wir uns auf den niedergelassenen Bereich diesbezüglich ausweiten, auch was die Ordinationen betrifft. In dem Zusammenhang möchte ich einfach auch ein aktuelles Thema ansprechen, das auch im Bericht erwähnt wird: Die Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich. Wir haben jetzt ein Zeitfenster gehabt, ein kleines, wo man durch ein Verfassungsgerichtshofurteil die Dinge neu regeln musste hinsichtlich Ausbildungsstätten, Ärztelisteführung. Da hat man im Jahre Schnee die Länder nicht zustimmen lassen, das ist jetzt verfassungswidrig gewesen. Bei der Gelegenheit haben sich die Patientenanwälte sehr dafür ausgesprochen, dass man auch die Qualitätssicherung neu regelt. Und ich freue mich sehr, und das will ich ganz deutlich sagen, dass insbesondere auf Wiener Initiative durch den Herrn Landesrat die Bundesländer da, wurscht, welche Parteifarbe, alle an einem Strang gezogen haben und gesagt haben: Jetzt machen wir Nägel mit Köpfen, Herr Bundesminister, jetzt hupft der Frosch ins Wasser und wir regeln die Qualitätssicherung insofern neu, als sie aus der Zuständigkeit und Verfügung der Ärztekammer herausgenommen und unabhängig und nach modernen Qualitätsnormen geregelt wird. Die Ärztekammer hat sich gestern so gefreut, ich glaube, sie wollten einen Sarg durch die Stadt tragen. Dieses populistische Projekt hat nicht stattgefunden. Sie sind auch sonst nicht verlegen um Symbolik, die man aus Patientensicht als Angstmache bezeichnen muss, als Angstmache. Und da habe ich kein Verständnis dafür. Weder muss man Särge durchtragen, noch muss man dauernd das Angstszenario an die Wand malen. Nachher wird man eh gescheiter. Ich erinnere mich, dass der Herr Ärztekammer-Präsident jetzt dafür ist, dass man die Daten, die wir haben, nützt, dass man sie nützt für Public-Health-Aufgaben und für Versorgungssicherheit. Na ich will nur erinnern, mit welcher Vehemenz und nackigen Menschen man gegen ELGA gekämpft hat, und jetzt muss man froh sein, dass man diese digitalen Tools hat, weil sie uns auch in der Pandemie so wichtig sind. Also die Ärztekammer muss ja nicht zugeben, dass sie gescheiter wird. Es genügt mir schon, wenn sie gescheiter werden. Das trifft auch die Qualitätssicherung. Künftighin, ab 2023 soll es die Aufgabe des Bundesministers sein, der für eine moderne und transparente Qualitätssicherung sorgen soll, damit es nicht mehr vorkommen kann, dass Leute unter dem Radar der Qualität durchfahren, die PatientInnen geschädigt werden und es niemand bemerkt. Dazu gab es ja in der Vergangenheit Beispiele. Jetzt noch ein weiterer Punkt, den Sie angesprochen haben: Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dinge, die vor der Pandemie schon schwierig waren, haben jetzt in der Pandemie leider wieder an Fahrt gewonnen. Der Herr Prof. Plener aus dem AKH hat ganz deutlich gemacht und zuletzt auch das Vertretungsnetz in einem Gespräch mit mir, wie wichtig es ist, dass wir die Versorgungssituation hier verbessern. Auch da ist die Frage der Ausbildungsstätten ja eine, die künftig die Länder organisieren können. Da muss man dann nicht den Flaschenhals eng machen, dass hier PsychiaterInnen für die Kinder ausgebaut werden. Frau Abg. Greco, könnte es sein, dass das Ihre Erstrede war? (Zwischenruf.) Nein, nein. Weil so gut geklatscht worden ist, und ich bedanke mich herzlichst. Wir haben uns noch nicht persönlich kennen gelernt. (Zwischenruf.) Ja, ich bin so selten da, das hat sich in den letzten Jahren geändert. Aber ich bedanke mich bei Ihnen auch, dass Sie uns danken und so viele Themen auf die Tagesordnung gesetzt haben. Sie haben, was die Gesundheitsplattform betrifft und die PVA mit der Schmerzversorgung - ich kann Ihnen nur sagen, wenn es so ist wie der Auftrag, der jetzt zuletzt erteilt wurde, dann haben die PVA und die ÖGK jetzt ordentlich zu tun, dass sie auf den Tisch legen, was zu tun ist. Ich halte in dem Zusammenhang die Gesundheitsplattform für eine richtige und wichtige Einrichtung, weil wo sind alle beinand, die in der Stadt entscheiden? Ansonsten kann man sich immer gegenseitig ausreden und dem anderen den Schwarzen Peter zuschieben. Sie haben von Wartezeiten gesprochen in der Onkologie. Ja, die gab's und die sind nicht akzeptabel. Das ist nicht Alarmismus. Man kann sagen, die PatientInnenanwaltschaft hat nur Einzelfälle. Aber, Frau Abg. Laschan, es geht darum, dass die GÖK eine erste Untersuchung gemacht hat im August, und da ist schlicht und einfach sachlich festgestellt worden, dass in manchen Bereichen der Onkologie Defizite entstanden sind und zum Beispiel zwischen März und Mai in der Brustkrebsversorgung 20 Prozent an Rückgang zu sehen war. Wenn man in dem Zusammenhang Leistungen in den ambulanten Bereich verlagern kann, bin ich die Erste, die sagt: Gut so. Wir können ja aus dem Tempo, das uns die Pandemie aufgenötigt hat, ja auch Gutes lernen. Viele Innovationsschritte, wo so viele gesagt hätten: Machen wir nicht, können wir nicht, wollen wir nicht, dürfen wir nicht, können wir uns nicht vorstellen, das kann jetzt alles möglich sein. Stichwort Digitalisierung. Die Wartezeit bei den Krankentransporten, das war ein echter Rückschlag. Wir waren schon weiter, wir hatten schon eine gute Lösung, die auch ganz gut gehalten hat. Mir sagen die Anbieter jetzt: "Sie haben keine Ahnung, Frau Pilz, wir dürfen nicht zwei PatientInnen nehmen wegen Covid, wir müssen total desinfizieren und wir haben deswegen nicht mehr Ressourcen." Also vieles von dem, was jetzt wieder an Wartezeit ist und auch bei mir landet, hat einfach den Rückschlag durch die Pandemie. Es ist trotzdem für den Einzelnen nicht akzeptabel, stundenlang zu warten, dass er wieder geholt wird. Frau Abg. Laschan, das eine oder andere habe ich schon angesprochen. Den Hilferuf des Ärztekammer- Präsidenten auf Facebook - ja, ich verstehe und habe jeden Respekt davor, dass man sich selber schützen muss mit Schutzanzügen, Masken, und so weiter. Aber es haben sich bei mir PatientInnen gemeldet, die einfach Angst gehabt haben, ob sie in die Ordination gehen dürfen, weil sie das Gefühl gehabt haben, sie sind dann vielleicht schuld, wenn sie eine Ansteckung verbreiten. Sie erinnern sich vielleicht an jenen Fall, der durch die Medien gegangen ist, wo man einem jungen Mann gesagt hat, er kriegt eine Strafdrohung von mehreren Jahren, weil er seinen Lungenarzt ang'sandelt hat, weil er nicht g'sagt hat, dass er positiv ist. Da wurde öffentlich lang überlegt, was dem jetzt passierten wird. Faktum ist, er war gesund. Dem haben sie im AKH gesagt: "Sie haben ein Lungenproblem, gehen Sie in den niedergelassenen Bereich, aber Sie haben kein Covid." So war es auch. Er war nicht mit Covid erkrankt, was dieser Lungenarzt, ohne Rückfrage zu halten, behauptet hat. Ich habe nicht gehört, dass er sich in der Öffentlichkeit dafür entschuldigt hat. Ich habe es nicht gehört. Aber bei mir war ein älteres Ehepaar, die gesagt haben: "Wir gehen jetzt nicht zum Doktor, weil wir wollen nicht ins Gefängnis, wir wollen nicht ins Gefängnis." Auch das, Frau Dr. Laschan, auch wenn's nicht zutrifft, das habe ich den alten Herrschaften auch gesagt, aber diese Botschaften sind leider auch angekommen. Ich komme zum Schluss. Ich bedanke mich sehr für Ihre Wertschätzung. Ich bedanke mich dafür, dass Sie meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch so gute Worte ausrichten. Ich möchte als Letztes noch sagen, weil Sie auch darauf eingegangen sind, Frau Abg. Laschan, wegen dem assistierten Suizid. Ich bin Mitglied dieses einwöchigen Dialogforums gewesen und werde mich da sicher weiterhin einbringen. Freiheitsrechte sind ein Thema durch die Pandemie gewesen und geworden. Freiheitsrechte hinsichtlich Besuche, hinsichtlich Restriktionen, die man der Gesamtbevölkerung zumuten muss und da müssen wir auch weiterreden, damit wir einander vertrauen. Mir war es wichtig, im Zusammenhang mit der Pandemie den Menschen mitzuteilen, dass sich alle bemühen in den Spitälern, in den Pflegeheimen, im niedergelassenen Bereich, bei den anderen Disziplinen im Gesundheitsbereich. Und das möchte ich hier auch ganz deutlich sagen und meinen Dank aussprechen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Spitälern und in allen anderen Bereichen, bei der Rettung, beim Krankentransport, und so weiter, und so weiter. Da wurde sehr, sehr viel geleistet und die haben damit an der Front zu tun gehabt. Nichts mit Homeoffice und ein bissel in Sicherheit telefonieren, sondern wirklich vor Ort. Da ist es wichtig, dass diese Menschen unterstützt werden und gefördert werden. Man muss ihnen viel bieten, aber man muss auch was verlangen von ihnen. Das ist mir auch wichtig. Ich bin absolute Verfechterin eines Impfschutzes des Personals. Der WiGev macht das ja ohnehin jetzt so, dass Verträge mit neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit der Impfpflicht verbunden werden. Ich möchte, dass wir die Leute motivieren, sich impfen zu lassen. Ich teile die Sorge des Herrn Landesrates, dass wir uns jetzt, wenn wir zu laut schreien - eh alles wieder gut und halligalli -, etwas im Sommer holen, was wir im Herbst bereuen. Die Jungen sind noch nicht durchgeimpft, und man soll ihnen, auch wenn es etwas spaßverderberisch klingt, sagen: Jetzt kommt's auf euch noch einmal an, ihr wollt geimpft werden, ihr wollt nicht krank werden. Es geht um jene, die nicht geimpft werden können, weil sie einfach krank sind oder weil sie zu jung sind. Ich hab' zwei Enkelkinder, die sind eins und drei. Wenn ich könnte, würde ich schauen, dass sie geimpft werden. Die können sich nicht schützen, denen sagt das Wort Mundschutz und Aerosole gar nichts. Wir haben genügend, auf die wir noch aufpassen müssen, und da müssen wir uns auch noch zusammenreißen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche noch einen schönen Nachmittag. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Sehr geehrte Frau Patientenanwältin! Liebe Sigrid! Vielen herzlichen Dank für deine Wortmeldung! Es war schön, dich wieder hier im Wiener Landtag zu sehen und deine engagierte Stimme hier zu hören. Nun, zu Wort ist niemand mehr hier gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrte Frau PatientInnenanwältin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal Entschuldigung für meine falsche Einleitung. Ich war in der Tagesordnung offensichtlich schon einen Schritt voraus. Ich ersuche natürlich, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und nicht ein Gesetz zu beschließen, wie ich es irrtümlich gesagt habe. Den Bericht müssen wir einfach vorlegen, weil das im Gesetz steht und daher ist es auch gut und richtig, den Bericht dann auch ausführlich zu debattieren, wie wir es gemacht haben. Aber ich möchte meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch an dich, liebe Sigrid, vor allem weniger mit der Vorlage des Berichtes verknüpfen. Das ist natürlich viel Arbeit und ist natürlich der Überblick über das, was das ganze Jahr getan wird. Wofür ich mich aber wirklich bedanken möchte, das ist die Arbeit, die jeden Tag stattfindet, die wir in einer solchen Sitzung nicht sehen und beachten, die aber die Erfüllung dessen ist, was wir uns eigentlich erhofft und erwartet haben, als wir die PatientInnenanwaltschaft geschaffen haben. Es geht darum, ein Qualitätssicherungssystem für die Wienerinnen und Wiener beziehungsweise für die Menschen zu haben. Es geht darum, dass sie eine Stelle haben, an die sie sich wenden können, wenn sie Sorgen und Beschwerden haben beziehungsweise etwas wahrnehmen, wurscht, ob zu Recht oder zu Unrecht. Es soll hier einfach eine neutrale Stelle geben, die letzten Endes dem gesamten Gesundheitssystem und auch dem Pflegesystem hilft, sich weiterzuentwickeln. Beschwerdestellen sind ja nicht nur dazu da, um in weitere Konsequenz Sanktionen zu verursachen, sondern sie sind auch dazu da, damit man permanent weiterlernen kann, plötzliche Fehler und Mängel sieht und Prozesse überarbeiten kann. Für diese Arbeit, die du machst, die eigentlich nicht spektakulär ist und aus einem solchen Bericht nicht wirklich hervorgeht, obwohl du dich bemüht hast, das in etlichen Passagen darzustellen, möchte ich mich ganz besonders bei dir, bei deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem gesamten Team bedanken. Vielen herzlichen Dank! Ich glaube, ich kann das im Namen des gesamten Hauses sagen. - Danke schön. Präsident Ernst Woller: Danke für das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich ersuche alle Damen und Herren des Wiener Landtages, die den vorliegenden Bericht der Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft über die Tätigkeit im Jahr 2020 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Es liegt ein Beschlussantrag, eingebracht von der FPÖ, betreffend Anhörung vor Bestellung der Leitung der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft vor. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt. Wer für diesen Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Delegiertenkarte oder der Abstimmungskarte. - Das wird unterstützt von FPÖ und ÖVP, hat nicht die ausreichende Mehrheit und ist daher abtgelehnt. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindersicherungsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Hacker. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Ich ersuche um Debatte und Abstimmung des vorliegenden Entwurfes. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Seidl. Bitte. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren! Es geht um das Thema Mindestsicherung in Wien, und zwar nicht zum ersten Mal, auch nicht zum ersten Mal jetzt in der neuen Koalition. Ich glaube aber, wir haben heute trotzdem eine Premiere. Ich hätte mir nie im Leben träumen lassen, dass das irgendwann einmal wahr wird, dass wir Freiheitlichen auf der einen Seite und die Wiener GRÜNEN auf der anderen Seite beim Wiener Mindestsicherungsgesetz, so wie es derzeit aussieht, am Ende des Tages wahrscheinlich dasselbe Abstimmungsverhalten haben werden. Wir werden dieses Gesetz ablehnen, allerdings natürlich aus einem anderen Grund als die GRÜNEN. Ich gehe davon aus, dass die GRÜNEN das dann argumentieren werden, genauso wie die SPÖ und die NEOS argumentieren werden, warum diese Adaptierung notwendig ist. Worum geht es bei der Adaptierung? - Es ist dies nur eine ganz kleine Adaptierung. Auf der einen Seite soll der Beschäftigungsbonus plus wegfallen, und auf der anderen Seite wird das sogenannte Schonvermögen jetzt endlich adaptiert und entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben angehoben. Das sind an sich Dinge, mit denen wir ganz gut leben können. Für uns geht das aber natürlich nicht weit genug. Wir sind noch immer der Meinung, dass der Bundesgesetzgeber sehr viele Punkte beschlossen hat, die im Wiener Mindestsicherungsgesetz noch nicht umgesetzt wurden. Und das ist auch der Grund, warum und wieso wir das heute ablehnen werden. Ich nenne auch ein paar Zahlen, denn das gehört dazu, gerade wenn es um die Mindestsicherung in Wien geht. Es ist dies ein Vergleich mit anderen Bundesländern, und zwar fairerweise natürlich mit Bundesländern, die von der Bevölkerungsanzahl her ungefähr ähnlich groß sind. Ich werde mich auf Niederösterreich, Oberösterreich und die Steiermark konzentrieren. Mit der Mindestsicherung wurde in Wien im Jahr 2000 begonnen. Damals hatten wir 41.800 Fälle. Ich habe mir jetzt zum Vergleich das Jahr mit der letztaktuellen Zahl angeschaut, die ich habe: Mit Ende 2020 haben wir 127.608 Mindestsicherungsbezieher gehabt. Das ist am besten vergleichbar mit dem Jahr 2010: Damals hatten wir 129.000 Mindestsicherungsbezieher. Der große Unterschied zwischen 2010 und 2020 ist nur: Im Jahr 2010 waren 76 Prozent der Mindestsicherungsbezieher in Wien österreichische Staatsbürger. Jetzt, Ende 2020, haben wir mittlerweile die Situation, dass nur mehr 43,7 Prozent österreichische Staatsbürger sind. Und im Hinblick darauf sind wir halt der Meinung, dass es da nun ganz, ganz dringend und schnell weitere Adaptierungen geben muss. Wie gesagt: Der Bundesgesetzgeber sieht solche Dinge vor. Das Problem ist aber: Ihr von der SPÖ und jetzt auch von den NEOS wollt das nicht umsetzen. Was bedeutet das jetzt? Wenn es knapp 127.000 Mindestsicherungsbezieher in Wien gibt, kostet uns das jedes Jahr über 600 Millionen EUR. Das heißt, jeder 20. Steuereuro, der heute in Wien ausgegeben wird, fließt in die Mindestsicherung. Das ist erschreckend, und das ist noch die netteste Bezeichnung, die mir dafür einfällt. Ihr wisst das eh, es wird aber leider Gottes nichts geändert. Schauen wir uns jetzt einmal an, wie es in den anderen Bundesländern aussieht, wie viele Personen dort Mindestsicherung beziehen und was das die anderen Länder kostet. - Schauen wir uns einmal Niederösterreich an: Dort gibt es 24.000 Mindestsicherungsbezieher, und das kostet Niederösterreich jedes Jahr knapp 65 Millionen EUR. Zum Vergleich: 65 Millionen EUR sind es in Niederösterreich und 600 Millionen EUR in Wien. Der Vergleich mit Oberösterreich schaut für uns noch ärger aus. Dort gibt es 18.000 Mindestsicherungsbezieher, und für diese werden nicht einmal 40 Millionen EUR ausgegeben, während wir 600 Millionen EUR ausgeben. Die Steiermark ist relativ vergleichbar mit Niederösterreich: 22.000 Mindestsicherungsbezieher mit Ausgaben von 67 Millionen EUR. Das heißt: Knapp 70 Prozent der Ausgaben österreichweit entfallen auf Wien, obwohl Wien nur knapp 20 Prozent der Einwohner österreichweit hat. Das sind nackte Zahlen, die man einfach nicht wegdiskutieren kann. Das ist so. Spätestens in Anbetracht dessen muss man sich also irgendwann einmal überlegen: Freunde! Da hat es irgendetwas. Da müssen wir doch irgendetwas machen. Das Problem ist nur: Ich erzähle euch das seit 2010, es ist euch aber seit 2010 wurscht. Einst war es Rot-Grün wurscht, jetzt ist es Rot-NEOS wurscht. Es ist klug, wenn man jetzt beginnt, ein bisschen in ein normales Fahrwasser zu kommen und ein paar Dinge neu zu gestalten. Das dauert aber viel zu lange. Das Bundesgesetz sollte eigentlich seit 1.1.2020 umgesetzt sein, und zwar vollinhaltlich. Heute haben wir den 24. Juni 2021, und das ist noch immer nicht geschehen. Ich frage mich oft: Wie kann es so etwas in einem Rechtsstaat überhaupt geben? Wenn sich die GRÜNEN heute wahrscheinlich darüber aufregen werden, dass all das so furchtbar ist, dann möchte ich doch auch sagen: Ihr stellt jetzt seit eineinhalb Jahre den Sozialminister. Und ich kann mich nicht erinnern - Pandemie hin, Pandemie her, auch vor der Pandemie gab es schon einen grünen Sozialminister -, dass dieser irgendwann einmal irgendeine Initiative gesetzt hätte, dass das aktuelle Bundesgesetz adaptiert wird. Ich habe das weder vom einstigen grünen Sozialminister noch vom jetzigen gehört. Aber vielleicht kommt da ja noch etwas! Noch einmal: Eineinhalb Jahre lang habt ihr diesbezüglich nichts getan. Wenn Sie sich also heute hier in Wien herstellen und sagen, dass all das so furchtbar und grauslich ist - denn das wird es ja werden -, dann finde ich das ein bisschen eigenartig. Da sollte man vielleicht Herrn Mückstein anrufen oder zu ihm gehen und sagen: Lieber Freund! Ändere etwas! - Derzeit hat er das noch nicht gemacht, er hat es noch nicht einmal versucht. Aber sei es drum. Nun noch ein paar Zahlen, im Hinblick auf welche der Vergleich mit Wien unglaublich erschreckend ist. Schauen wir uns an, wie viele subsidiär Schutzberechtigte Mindestsicherung beziehen: Im Burgenland ist es einer. In Niederösterreich sind es neun. In Oberösterreich sind es 254, und in der Steiermark sind es 127. In Wien sind es - jetzt wird es überhaupt resch - 6.641! Spätestens in Anbetracht dessen, liebe Freunde, muss man doch irgendwann mitbekommen, dass da in der Systematik etwas nicht passt. Deshalb sage ich: Ändert das! Ich weiß, dass irgendeiner der Genossen heute wieder hier herauskommen und uns garantiert etwas über diese Bezugsdauer erzählen wird. Es wird wieder heißen: All das ist ja gar nicht so schlimm, denn die Leute, die heute in der Mindestsicherung sind, sind das eh nicht lang. - Auch das stimmt jedoch nicht, auch das belegen Zahlen der MA 40 ganz anders. In Oberösterreich gibt es knapp 8.000 Personen, die mehr als 20 Monate in den letzten 24 Monaten Mindestsicherung bezogen haben. Niederösterreich liefert leider Gottes keine Zahlen. In der Steiermark sind es 11.000 Personen. Und jetzt müssen Sie sich festhalten: In Wien sind es 113.000! Spätestens daran muss man doch jetzt erkennen, dass die ganze Systematik, in der das Mindestsicherungsmodell in Wien aufgebaut ist, einfach nicht funktioniert. Wir werden uns das auf Dauer auch nicht leisten können. Es kann doch nicht sein, dass eine Weltstadt, eine Millionenstadt beziehungsweise jetzt bald Zwei-Millionen-Stadt jeden 20. Euro für die Mindestsicherung ausgibt, und noch dazu nicht einmal an Österreicher! Das heißt: Von 600 Millionen fließen 400 Millionen an Leute, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Da wird etwas zu ändern sein, und zwar ganz, ganz dringend, ganz, ganz flott! Damit möchte ich diesen Teil jetzt beenden. Ich freue mich auf das Match Grün gegen Rot beziehungsweise Grün gegen Rot und NEOS. Das wird sicherlich interessant, wahrscheinlich genauso interessant wie die aktuell laufende Europameisterschaft. Nichtsdestotrotz habe ich noch vier Anträge einzubringen. Ich möchte jeweils nur kurz den Betreff vorlesen: Es geht um die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. Außerdem geht es um die Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes. Wir haben uns die Mühe gemacht, uns mit einem Verfassungsjuristen zusammengesetzt und das Wiener Mindestsicherungsgesetz auf die bundesgesetzlichen Vorgaben adaptiert. So, wie wir es vorschlagen, sieht es der Bundesgesetzgeber vor. Deshalb bin ich der Meinung, dass man dem eigentlich schon alleine als Demokrat zustimmen muss. Ich befürchte nur, dass das nicht stattfinden wird. Schließlich geht es noch um die Verzögerungen und Mängel beim Vollzug des Niederlassungsrechtes und die Verzögerungen und Mängel beim Vollzug des Staatsbürgerschaftsrechtes. Meine Damen und Herren! Damit möchte ich es jetzt beenden. Ich freue mich, wie gesagt, sehr auf das Match, das jetzt kommen wird. - Danke schön. Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Konrad. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werter Kollege Seidl! Sie dürfen davon ausgehen, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen werden. Es ist das ein Gesetz, das Sie unter der türkis-blauen Bundesregierung beschlossen haben. Und an den Ausführungen in Ihrer Wortmeldung sieht man ja auch, worauf das abzielt, nämlich einen Unterschied zu machen, woher armutsgefährdete Leute kommen. - Solange diese legal bei uns aufhältig sind, wollen wir hier keinen Unterschied machen. Der Herr Landesrat hat es heute schon gesagt. Sie treiben mit diesem Gesetz bewusst Leute in die Armutsfalle, und das werden wir ganz bestimmt nicht zulassen. Wir haben uns allerdings im Programm der Fortschrittskoalition das Ziel gesetzt, die Mindestsicherung in Wien weiterzuentwickeln, um Verfestigungstendenzen entgegenzuwirken und die Arbeitsmarktintegration zu stärken. In der heute vorliegenden Novelle haben wir dazu einige Änderungen verankert. Wir ersetzen - ich betone: wir ersetzen und schaffen nicht ab, so wie das die GRÜNEN suggerieren - den Beschäftigungsbonus plus, der nämlich, das muss man evidenzbasiert sagen, nicht funktioniert hat. Wenn diesen nämlich nur 60 Menschen jährlich in den letzten Jahren in Anspruch genommen haben, dann muss man sehen, dass das nicht funktioniert hat und keine gute Maßnahme war. Deshalb führen wir einen neuen Beschäftigungsbonus ein, von dem in Zukunft wesentlich mehr erwerbstätige MindestsicherungsbezieherInnen profitieren werden. Familienbezogene Absetzbeträge und lohnsteuerliche Gutschriften werden künftig nicht mehr auf die Mindestsicherung angerechnet. Ebenso werden Covid-Prämien und Bonuszahlungen mit dieser Novelle ausgenommen. Damit erhöhen wir den Anreiz zur Erwerbstätigkeit. Weiters schaffen wir die sogenannte 4-Monats-Regel für Menschen unter 25 ab. Diese hatten bisher vier Monate Zeit, um an Erwerbs-Integrationsmaßnahmen teilzunehmen. Das ist aus unserer Sicht absolut kontraproduktiv. Etwas ist aber noch wichtiger. Das ist auch aus Sicht aller Experten absolut kontraproduktiv. Ich habe mit Leuten aus dem AMS gesprochen, und weil hier heute auch ein entsprechender Abänderungsantrag der GRÜNEN vorliegt, möchte ich kurz auf die teilweise polemisch vorgetragenen Argumente der GRÜNEN hier eingehen. Liebe Vicky Spielmann! Du erwähnst bei jeder Gelegenheit, dass du aus dem AMS kommst und daher auch die entsprechende Expertise mitbringst. Ich frage dich daher: Was ist ein wichtiges Credo beim AMS? - Ganz wichtig ist das Prinzip der Early Intervention, dass man nämlich möglichst rasch mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bei von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen ansetzt. Gerade bei jungen Menschen, die ohne Ausbildung und Arbeit sind, muss man möglichst rasch mit der Förderung im Sinne eines guten Case Management beginnen. Und das tun wir in Wien. Das tun wir in Wien mit der Wiener Jugendunterstützung, einer gemeinsamen Strategie des AMS Wien und der Stadt Wien, bei der von Tag 1 an mit den Betroffenen mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration gearbeitet wird. Und das tun wir in Wien seit diesem Jahr auch in einem gemeinsamen Zentrum, dem AMS U25 in Wien-Meidling. All das sollten Vicky Spielmann und auch Judith Pühringer, die beide aus dem Arbeitsmarktbereich kommen, eigentlich wissen. Daher reihe ich die Kritik der GRÜNEN an dieser Novelle jetzt einmal als Oppositionsrhetorik ein. Das ist zwar verständlich, das kann man machen, sachpolitisch verantwortungsvoll ist es aber auf jeden Fall nicht. Zur Vervollständigung erwähne ich nun noch ein paar weitere Punkte dieser Novelle, die für weniger Aufregung gesorgt haben. Sie betreffen Empfehlungen des Rechnungshofes, die wir umsetzen. Es geht um einfachere Verfahrensabläufe, es geht auch um Verbesserungen dort, wo das soziale Grundgesetz gegenüber der Wiener Mindestsicherung Besserstellungen vorsieht, und es geht auch um die Aufnahme von britischen MitbürgerInnen in den Bezugskreis auf Grund des Brexit. - Ich möchte ganz deutlich festhalten, dass wir als Fortschrittskoalition uns ganz klar zur Mindestsicherung bekennen, um Menschen, die diese Unterstützung benötigen, existenziell abzusichern. Daher haben wir heute hier einen entsprechenden Resolutionsantrag vorgelegt, in dem wir uns dazu bekennen und auch den Bund auffordern, eine grundlegende Reform des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes zu einem armutsfesten sozialen Sicherheitsnetz durchzuführen. Klar ist für uns NEOS allerdings auch, dass diese Absicherung verbunden sein soll mit der Förderung von erwerbstätigen Betroffenen und dem Ziel, BezieherInnen möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das machen wir nun, indem wir die Instrumente wirksamer umgestalten und die Mindestsicherung wieder stärker als Sprungbrett in Richtung Arbeitsmarkt weiterentwickeln. Es geht hier in keiner Weise um eine grundsätzliche Kürzung der Wiener Mindestsicherung. Abschließend sei mir noch folgende Anmerkung erlaubt. - Wenn wir auf der einen Seite von rechts und rechts außen dem Vorwurf ausgesetzt sind, dass wir das Bundesrahmengesetz nicht umsetzen, das in wesentlichen Teilen vom VfGH aufgehoben wurde und auch wirklich unsoziale Maßnahmen beinhaltet, und uns auf der anderen Seite von den Wiener GRÜNEN neoliberale Bestrafungsphantasien vorgeworfen werden, dann hat man in aller Regel wahrscheinlich einiges richtig gemacht, ist in der Mitte und hat eine vernünftige, evidenzbasierte Lösung auf den Weg gebracht. - Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Spielmann. Bitte. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Ganz amüsant ist dieses Schauspiel heute. Darauf steige ich doch gleich ein. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen auch vor dem Screen! Gleich zu Beginn eine Erwiderung auf die FPÖ: Wissen Sie, Herr Seidl, was wirklich teurer ist als die Mindestsicherung? - Armut ist teurer, und deswegen müssen wir dagegen ankämpfen. Sie dividieren Leute jedes Mal auseinander, Sie teilen Leute auf Grund ihrer Herkunft ein, und dazu sagen wir ganz klar Nein. Lieber Jörg Konrad! Was bedeutet Early Intervention? Early Intervention bedeutet, dass man den betroffenen Personen möglichst schnell hilft, wenn sie im AMS oder in der Mindestsicherung sind. Early Intervention bedeutet aber nicht, dass man sofort ab dem Tag 1 um 25 Prozent kürzen muss, und das noch dazu bei Leuten, die unter 25 Jahre alt sind und es gerade jetzt in der Pandemie extrem schwer haben. Das ist ein Wahnsinn! Ich sage es gleich zu Beginn ganz ehrlich: Das, was hier heute passiert mit diesem Initiativantrag von Rot-Pink, ist wirklich politisch falsch und fatal. Ich wünschte eigentlich, dass ich hier heute nicht sprechen müsste zu dieser Problematik und zu diesen Verschlechterungen im Bereich der Mindestsicherung. Wir haben ja von Anfang an gesagt, dass Sie sich auf uns verlassen können, wenn es darum geht, Verbesserungen in der Mindestsicherung und in Bezug auf die Armutsbekämpfung zu leisten. Aber wir haben auch ganz klar gesagt, dass, wenn Sie die Armut verschärfen oder Verschlechterungen einführen wollen, wie Sie es übrigens schon im Koalitionsvertrag angekündigt haben, wir in jedem Fall die Finger in die Wunde legen werden, und das tun wir heute mit unserem Abänderungsantrag. Ja. Meine Ausführungen werden heute ein bisschen länger werden, weil ich meine, dass man den ZuseherInnen und den WählerInnen vor allem der SPÖ wirklich klar machen muss, was da heute passiert und warum das wirklich eine Frechheit ist. Kaum sind wir GRÜNEN nicht mehr Teil der Stadtregierung, werden rot-grüne sozialpolitische Errungenschaften mit einer unfassbaren Schnelligkeit, und das mitten in der größten Wirtschaftskrise der Zweiten Republik, abgebaut. Das schmerzt mich und das macht mich auch wütend, weil das rot-grüne Wien zu Recht wirklich sehr stolz auf die Wiener Mindestsicherung war, die bundesweit Signalcharakter hatte und mit welcher wir uns vor allen Dingen ganz klar gegen das türkis-blaue Sanktionsdeckelungs- und Sanktionierungskürzungsregime positioniert haben. All das bauen Sie mit diesem Abänderungsantrag heute ab, und das in einer Schnelligkeit und vor allem ohne Begutachtung. - Es ist wirklich enttäuschend, was hier passiert! In Wien mit rot-grüner Regierung beziehungsweise mit grüner Regierungsbeteiligung war klar: Wir machen nicht Politik auf den Rücken der Ärmsten. Wir investieren in Menschen und bieten ihnen Perspektiven, vor allem den jungen Menschen. Wir haben gesagt, wir bestrafen nicht, sondern wir wollen 10.000 junge Menschen in Beschäftigung bringen. Vor allem wollen wir auch diese zentrale Anlaufstelle für Unter-25-Jährige schaffen, wo sowohl die MindestsicherungsbezieherInnen als auch die arbeitslosen Jugendlichen zusammenkommen. - Das ist dank Rot-Grün auch umgesetzt worden, und deswegen halte ich es für eine Frechheit, dass Sie uns vorwerfen, dass wir keine Early Intervention machen wollen. Natürlich wollen wir das, aber nicht mit Bestrafungs- und Kürzungssanktionen! Dass Rot-Pink bei dem vorliegenden Antrag von einer Weiterentwicklung der Mindestsicherung spricht, ist wirklich eine Verhöhnung der armutsbetroffenen Personen, denn eigentlich ist genau das Gegenteil der Fall. Wohin die Reise geht, zeigt sich nämlich ganz deutlich, wenn auf der einen Seite positive Anreizsysteme wie eben der Beschäftigungsbonus plus abgeschafft werden und auf der anderen Seite Sanktionen und Kürzungen verschärft werden. - Ich hoffe wirklich sehr, dass viele SPÖ-WählerInnen heute zuschauen, weil diese echt wissen sollten, dass sie mit diesem Wahlverhalten nicht soziale Politik gewählt haben, sondern eine neoliberale Sanktionspolitik. Das ist wirklich ein Wahnsinn. Ich habe es eh vorher schon gesagt: Das Absurdeste ist vor allem der Zeitpunkt der Novelle. Wir haben gerade die zweite und tatsächlich größte Wirtschaftskrise der Zweiten Republik. Liebe KollegInnen von der SPÖ! Sie wissen doch ganz genau - und eigentlich auch Sie von den NEOS, denn so viel ökonomisches Wissen traue ich sogar Ihnen zu -, dass das jetzt gerade nicht funktioniert. Wir haben viel mehr Arbeitskräfte als Arbeitsplätze. Das ist im Übrigen immer so, denn der Kapitalismus schafft eben nicht für alle gleichzeitig gleichberechtigte Arbeit, sondern das ist extrem ungleich verteilt. Deswegen brauchen wir ein soziales Auffangnetz, damit in solchen Situationen entsprechend abgefedert werden kann. Das heißt: Es gibt diese Arbeitsplätze gerade nicht. Trotzdem wird aber starker Druck auf diese Menschen aufgebaut, obwohl es eben gerade im Moment viele Angebote gar nicht gibt. Und das ist wirklich unverständlich! Ich gebe Ihnen natürlich recht, Jörg Konrad, dass das Problem tatsächlich darin besteht, dass man natürlich Leute in Beschäftigung bringen will. Das ist ganz klar. Wenn wir aber Leute in Beschäftigung bringen wollen, dann müssten wir auch wirklich einmal eine große und eindringliche Arbeitszeitdebatte führen, die die Sozialdemokratie übrigens im Bund führt. Und in Wien hätten wir eine progressive Mehrheit. In Wien hätten wir die Möglichkeit, sofort eine Arbeitszeitverkürzung bei den Stadt-Wien-Angestellten durchzusetzen und die Arbeitszeit endlich anders zu verteilen und damit natürlich auch die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Sie tun das jedoch einfach nicht! Stattdessen gehen Sie in eine neoliberale Koalition mit den Pinken und kürzen bei der Mindestsicherung. Das ist ein Wahnsinn! Ja. Ich habe beim AMS gearbeitet, und ich weiß daher sehr genau: Verschärfungen, Kürzungen und Repression schaffen keine Perspektive, sondern sie erzeugen im Gegenteil mehr Armut, Ausgrenzung und Perspektivenlosigkeit. Das ist ja das ganze Problem an der Sache. Als besonders dreist habe ich es auch empfunden, dass Sie mit diesem Initiativantrag wirklich eine Schnellschussaktion gemacht haben und es auch die Möglichkeit der Begutachtung nicht gab. Unter Rot-Grün gab es zehn Jahre lang diese gute Tradition, wichtige gesetzliche Änderungen, die so schwere Eingriffe bedeuten, tatsächlich auch begutachten zu lassen und sich von der Zivilbevölkerung und von den NGOs eine Expertise und Informationen zu holen, was diese denn zu diesem Vorschlag zu sagen haben. Ich verstehe das vor allen Dingen von den NEOS nicht: Ihr seid doch so sehr für Transparenz, wenn es aber jetzt darum geht, eine Begutachtung zu machen, tragt ihr das einfach mit und lasst es durchgehen. Ich verstehe das wirklich nicht! Kommen wir jetzt noch zu den konkreten inhaltlichen Verschlechterungen. Das halte ich für wichtig, damit man es besser nachvollziehen kann. Erstens: Im vorliegenden Initiativantrag wird der Beschäftigungsbonus plus abgeschafft. Was ist denn dieser Beschäftigungsbonus plus? Warum macht dieser Sinn? Warum ist das wichtig für ein positives Anreizsystem? - Es handelt sich dabei um eine einmalige Förderung von MindestsicherungsbezieherInnen, die dann zum Tragen kommt, wenn MindestsicherungsbezieherInnen es selbst schaffen, in eine Erwerbstätigkeit und über die Geringfügigkeitsgrenze zu kommen. Bei Unter-25-Jährigen muss diese Beschäftigung ein halbes Jahr lang ununterbrochen stattfinden und bei Über-25-Jährigen über ein Jahr lang. Potenziell betrifft diese Kürzung zirka 100.000 BezieherInnen, die dadurch eben keinen Anspruch mehr auf diese Einmalzahlung von zirka 680 EUR bis 910 EUR haben. Argumentiert wird diese Kürzung damit, dass das zu wenig in Anspruch genommen wurde. Im Hinblick darauf frage mich wirklich auch selber, warum das so wenig in Anspruch genommen wurde, obwohl es so viele gibt, die das potenziell beziehen könnten. Warum? Wurde es nicht angeboten? Warum macht man keine automatische Auszahlung? Was ist da passiert? Da scheint es doch einen ziemlichen Systemfehler zu geben. Diese Lösung ist aber naheliegend, und deswegen ist es wirklich ein Wahnsinn, dass das abgeschafft und nicht anders in Anspruch genommen wird. Die zweite Änderung haben wir eh schon besprochen: Die jungen MindestsicherungsbezieherInnen unter 25 müssen nun ab dem 1. Tag einer Notlage mit massiven Kürzungen rechnen. Es sind nun 237,40 EUR. Bis jetzt war sichergestellt, dass diese jungen Menschen in einer Notlage in den ersten vier Monaten mit keinen Kürzungen zu rechnen hatten und sowohl die BezieherInnen als auch die Behörde genug Zeit hatten, um zielführende erwerbsfördernde Maßnahmen zu vereinbaren. Es war gesichert, dass es nicht ständig zu neuen Berechnungen kommen muss, denn oft ist es ja auch ein Problem, dass man in unterschiedliche Regelungen fällt und dann mit Kürzungen konfrontiert ist. Jetzt wird ab dem ersten Tag gekürzt. Weiters entfällt übrigens auch die gesetzliche Regelung, dass die Behörde den jungen Menschen tatsächlich ein Angebot machen muss. Das empfinde ich eigentlich als fast genauso schlimm, denn es muss natürlich auch ein Angebot da sein, auf das man eingehen kann. Ich habe es vorhin schon gesagt: Gerade in der Krise gibt es einfach nicht so viele Angebote, wie es Arbeitskräfte gibt. Drittens kommt es zu einer Verschärfung bei den Sanktionen beziehungsweise Kürzungen. Schon bisher gab es diese Möglichkeit, bei fehlender Mitwirkung die Mindestsicherung komplett auf null zu kürzen, und diese wurde aus unserer Perspektive immer schon zu restriktiv gehandhabt. Bisher konnte die Kürzung jedoch von der Behörde sofort wieder zurückgenommen werden. Jetzt ist es so, dass mindestens einen Monat lang gekürzt werden muss. Das heißt, Leute stehen mindestens einen Monat lang ohne Mindestsicherung da, auch wenn sie ihr Verhalten ändern beziehungsweise anpassen wollen. - Sie erzeugen somit eine Armutsförderungsschiene. Das kann doch wohl nicht wahr sein! Was aus unserer Perspektive im Initiativantrag gefehlt hat und was wir auch in den Abänderungsantrag einbringen werden, sind die Auseinandersetzung mit der Problematik rund um die temporäre Erhöhung der Notstandshilfe und der erhöhte Bildungsbonus nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Das sind wichtige Maßnahmen zur sozialen Abfederung der Krise, die durch den Bund zur Verfügung gestellt wurden. Es sollte daher wirklich sehr dringend rechtlich klargestellt werden, dass diese Leistungen nicht bei der Mindestsicherung angerechnet werden sollen, weil das nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Diese Erhöhungen sollten bei jenen ankommen, die es gerade dringend brauchen, bei von Armut Betroffenen und bei Menschen, die gerade arbeitslos sind und das sehr dringen brauchen. - Deswegen braucht es unbedingt diese Klarstellung im Wiener Mindestsicherungsgesetz, damit endlich einmal diese Diskussion vom Tisch ist und das nicht mehr von der Mindestsicherung abgezogen wird. In diesem Sinne darf ich im Namen der GRÜNEN-Wien den Abänderungsantrag einbringen, der auf der einen Seite die bis jetzt geltenden Regelungen wieder hineinreklamiert und der auf der anderen Seite die rechtliche Klarstellung im Sinne der erhöhten Notstandshilfe und dem erhöhten Bildungsbonus enthält. Zu guter Letzt möchte ich wirklich noch etwas zu dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sagen, weil ich das Gefühl habe, das wird in der Diskussion total vermischt. Bitte vermischen Sie das nicht ständig! Diese Kürzungen und Verschärfungen, die im Wiener Mindestsicherungsgesetz gerade zum Tragen kommen, gehen ausschließlich und nur von Rot-Pink aus. Es gibt keine Notwendigkeit, irgendeine Verschlechterung einzuführen, und wir GRÜNEN in Wien stehen natürlich dazu, dass die Verschlechterungen im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht eingeführt werden, weil das die Armut fördert. Dazu stehen wir, und dazu steht auch unser Sozialminister Wolfgang Mückstein. Wir werden dem Antrag dennoch zustimmen, weil wir es wichtig finden, die Verbesserungen im Sozialhilfe- Grundsatzgesetz hervorzuheben und darauf hinzuwirken. Sozialminister Mückstein hat auch schon mehrfach gesagt, dass er eine solche Initiative angehen möchte. Was wir aber sicherlich nicht tun werden, ist, diese Verschlechterungen mitzutragen. In Wien müssen wir die Armut bekämpfen, nicht die Armen. Im Übrigen sehen das auch Ihre GenossInnen von der Sozialistischen Jugend so. Dort hat man sich gestern auch insofern dazu geäußert, dass sie ganz klar gegen diese Verschärfungen und Verschlechterungen sind. Auch die GenossInnen von der SPÖ-Wieden haben sich im Bezirksparlament dazu bekannt, dass diese Verschlechterungen, die heute beschlossen werden, jedenfalls abzulehnen sind. Insofern würde ich mir wirklich wünschen, dass wir hier diesen sozialpolitischen Irrweg verlassen. Bitte gehen Sie mit uns gemeinsam den Weg der Solidarität! Zum Schluss noch eine Anekdote aus dem Sozialausschuss. Seitens der FPÖ wird im Sozialausschuss gesagt - Zitat -: "Der Antrag geht ja eh in eine richtige Richtung." Dazu sage ich: Wenn VertreterInnen der Ideologie der Ungleichheit sagen, dass dieser Antrag in eine richtige Richtung geht, dann müsst ihr dagegen aufstehen! Das geht so nicht! Bitte stimmt unserem Abänderungsantrag zu! - Danke. Präsident Ernst Woller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abg. Konrad zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Herr Vorsitzender! Ich berichtige tatsächlich die Aussage von Kollegin Spielmann, dass wir bei jungen Leuten die Wiener Mindestsicherung vom 1. Tag an um 25 Prozent kürzen würden. Das ist selbstverständlich falsch, Kollegin Spielmann! Kürzungen finden selbstverständlich immer nur dann statt, wenn sich jemand weigert, an Maßnahmen des AMS teilzunehmen, wie bei allen anderen Altersgruppen auch. Auch falsch ist, dass Kollegin Spielmann suggeriert, dass Menschen, die in dieser Krise - ja, all das ist schwierig - nicht sofort einen Job bekommen, von Kürzungen betroffen seien. Vielmehr geht es um die Teilnahme an AMS- Arbeitsmarktmaßnahmen, um nicht mehr und um nicht weniger. - Danke. Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Korosec. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die uns sonst noch zusehen! Frau Kollegin Spielmann! Ich muss Ihnen sehr wohl widersprechen. Alle Maßnahmen - das hat auch Kollege Konrad sehr klar gesagt -, die dazu führen, Betroffene vom ersten Tag an in Beschäftigung oder in Ausbildung zu bringen, sind positiv. Dafür haben wir das AMS, und dafür hat die Stadt eine Reihe von Maßnahmen gesetzt. Daher sehe ich überhaupt nicht ein, dass Sie das hier jetzt so bejammern. Wir müssen wirklich darauf achten, dass Maßnahmen, wenn diese gesetzt werden, auch befolgt werden. Wenn jemand mit 25 Jahren noch immer nicht bereit ist, sich um einen Job zu kümmern oder einen Job, der ihm angeboten wird, anzunehmen, dann ist es klarerweise völlig richtig, dass es diesfalls entsprechende Maßnahmen beziehungsweise Sanktionen gibt. Mit den vier Monaten bei dem Orientierungsplan verstreicht natürlich wertvolle Zeit, und da war auch teilweise eine Verfestigung bei der Mindestsicherung wahrzunehmen. Daher ist das jetzt eine entsprechende Maßnahme, und natürlich müssen sich alle Betroffenen und Beteiligten im AMS auch dementsprechend bemühen. Das ist unsere Aufgabe, und das wollen wir auch alle, egal, von welcher politischen Seite. Es ist unsere Aufgabe, dass wir dafür sorgen müssen, dass die Menschen wieder in Beschäftigung kommen, und zwar besonders die jungen Leute. Deshalb müssen von allen dementsprechenden Maßnahmen gesetzt werden. Das kann aber nicht durch Nichtstun passieren. Kollege Seidl von der FPÖ! Wenn du es noch so oft hier sagst: Ja. Die Unionsvorgaben entsprechen aber dem Antrag nicht, und daher werden wir natürlich diesem Antrag und selbstverständlich auch dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen. Jetzt haben wir auch noch den Antrag der Landesregierung. Auch diesem werden wir nicht zustimmen. Die Wiener Landesregierung vollzieht seit 18 Monaten dieses Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht verfassungsgemäß. Dazu möchte ich sagen - das kann ich mir und Ihnen nicht ersparen -: Herr Landesrat! Sie begehen einen Verfassungsbruch, dann schreiben Sie aber Anträge, mit welchen Sie die Bundesregierung zu allem Möglichen auffordern. Machen Sie doch endlich Ihre eigenen Hausaufgaben! In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass das ein Fragment einer Grundsatzgesetzgebung ist, weil der Verfassungsgerichtshof sozusagen aus einem großen Gesetz zwei Punkte herausgenommen hat. Meine Damen und Herren! Das ist auch ungeheuerlich! Zur Bundesregierung möchte ich auch noch etwas erwähnen, und zwar auch für Sie, Frau Spielmann: Wir haben eine Koalitionsregierung. Ich war bei den Verhandlungen Soziales anwesend, und dabei ist ganz klar das Ziel festgelegt worden, den Anteil der armutsgefährdeten Menschen in dieser Legislaturperiode zu halbieren. Und das wird auch geschehen! Ich hoffe, dass Sie doch an Ihre eigene Gruppe glauben. Grundsätzlich noch einmal zu dem Antrag: Wir brauchen keine Zurufe. Diese sind nicht notwendig. Ich sage sogar, dass sie deplatziert sind. Wir werden daher diesem Antrag nicht zustimmen. Meine Damen und Herren! Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes ist mit 1.6.2019 in Kraft getreten, die Ausführungsgesetze haben sieben Monate später zu folgen, diese müssen die Länder erlassen. Das verfassungsgemäße Ausführungsgesetz in Wien gibt es noch immer nicht. Und die rot-pinke Landesregierung bringt in der heutigen Landtagssitzung eine Novelle betreffend Mindestsicherung ein, aber nicht als Regierungsvorlage, sondern als Initiativantrag. Frau Spielmann! Auch das haben Sie - völlig zu Recht - kritisiert. Ein Initiativantrag ist immer als Ad-hoc-Antrag gedacht, wenn etwas ganz dringend ist, wenn etwas rasch passieren soll und man eingreifen muss. Dafür wurde dieses Instrument klarerweise geschaffen, und das ist auch gut so. Das gilt aber sicherlich nicht für eine Novelle zur Mindestsicherung 18 Monate nach Ende der Umsetzungsfrist! Wir haben im Übrigen heute eine Reihe von Gesetzesnovellen, und die erwähnte Gesetzesnovelle ist nicht die einzige, die als Initiativantrag eingebracht wird. Von acht Gesetzesnovellen sind sechs Initiativanträge. Im Hinblick darauf muss man sich schon fragen, meine Damen und Herren: Was ist mit dieser Regierung los? Da wird die Demokratie mit Füßen getreten! Herr Landesrat! Ich frage Sie noch einmal: Warum gibt es keine Regierungsvorlage? Wir haben diese Frage auch im Ausschuss gestellt. Sie haben darauf aber keine Antwort gegeben. Zeitnot kann es ja nicht gewesen sein! Ich nehme eher an, dass Sie das externe Begutachtungsverfahren vermeiden wollten, um Diskussionen zu verhindern. Herr Landesrat! Sie hebeln damit den parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess aus. Sie alle reden zwar immer von Partizipation, von Bürgerbeteiligung und von Demokratie, gleichzeitig umgehen Sie aber all diese wichtigen Instrumente und missbrauchen das Instrument des Initiativantrags für eine Gesetzesnovelle! Das ist demokratiepolitisch mehr als bedenklich, und das ist ein Mal mehr ein Akt von Intransparenz, aber auch von Ignoranz. Statt eine Novelle in Begutachtung zu schicken, die Verfassungskonformität herstellt, versuchen Sie, mit einem Flickwerk von Einzelmahnahmen abzulenken und wieder nur das umzusetzen, was Ihnen passt. Auch die Volksanwaltschaft kritisiert Ihr Vorgehen, Herr Landesrat, aufs Schärfste als verfassungswidrig. Die Volksanwaltschaft sprach von einem verfassungswidrigen Wiener Landesgesetz. Wie rechtfertigen Sie diese Weigerung? Das war heute meine Anfrage, Herr Landesrat. (Amtsf. StR Peter Hacker: Ich habe diese eh beantwortet!) Wenn Sie sagen, dass Sie diese Frage beantwortet haben, dann muss ich Ihnen sehr widersprechen. Sie haben mich zwar grundlos attackiert, doch das halte ich aus, Herr Landesrat. Es war dies aber eine Themenverfehlung von Ihnen. Ich weiß schon: Die Wiener Landesregierung ist verwöhnt und gewohnt, Gesetze frei nach ihrem Geschmack zu interpretieren. Das aber ist wirklich eine Verhöhnung unserer Verfassung! Und ich frage auch die Damen und Herren von NEOS: Wieso akzeptieren Sie, dass hier ein Initiativantrag gemacht wurde, gerade Sie, die Sie immer die Verfassung so hochhalten? Das ist auch etwas, was ich eigentlich nicht verstehen kann. Die Verfassung ist die Grundlage des politischen Handelns: Das kommt, zu Recht, sehr oft auch von Ihnen. Die Verfassung steht in der Hierarchie des Rechts ganz oben, und die Verfassung ist ein ganz wesentliches Kriterium einer Demokratie. Durch Ihr Nicht-Handeln beziehungsweise Spät-Handeln und Ihre unvollständige Umsetzung treten Sie die Verfassung allerdings mit Füßen. Meine Damen und Herren! Sie treten aber auch all jene mit Füßen, die im Glauben an ein faires, gerechtes Sozialsystem hart arbeiten und pünktlich ihre Steuern zahlen. Diese Menschen sind es, die das Sozialsystem finanzieren, damit Sie verteilen können. Tun Sie das aber bitte mit Respekt und Demut und vor allem gerecht. Warum? - Weil ein Sozialstaat natürlich nur von einer Balance leben kann. Das heißt: Es gibt auf der einen Seite Menschen, die sich fair behandelt fühlen müssen, weil sie in dieses System einzahlen und das System erhalten. Und es gibt auf der anderen Seite Menschen, die Leistungen aus diesem System beziehen, weil sie eben in eine Notlage oder Schieflage geraten sind und sich natürlich auch fair behandelt fühlen müssen. Da muss es eine Ausgewogenheit geben, die wir aber nicht überall sehen. Wir fordern seit Jahren - das ist Ihr Lieblingsbegriff - Gerechtigkeit. Wo aber bleibt hier Ihr Verständnis von Gerechtigkeit? Es muss nämlich unser aller Ziel sein, dass das jetzige System gerechter wird. In einigen kleinen Bereichen sind Ansätze vorhanden, aber da muss noch mehr geschehen. Nun ganz kurz zu den eindrücklichsten Zahlen. Ich kann das sehr kurz machen, denn Kollege Seidl hat das schon sehr ausführlich getan. Seit 2010 ist die Zahl der Mindestsicherungsbezieher um über 60 Prozent gestiegen, und die Ausgaben sind um mehr als 120 Prozent gestiegen. Aus Ihrer Unterlage von heute, Herr Landesrat, geht hervor, dass man in Wien im Jahr 2020 täglich 1,917 Millionen EUR für die Mindestsicherungsbezieher ausgab. Ich bitte Sie, liebe Frau Spielmann, das auch zu beachten: Täglich - täglich! - werden fast zwei Millionen für die Mindestsicherung ausgegeben! Und dann stellen Sie sich hier her und klagen, wie arm die Leute sind, dass da viel zu wenig gemacht wird und dass das noch mehr sein könnte. Ich meine, man sollte bitte auch die Realität ein bisschen zur Kenntnis nehmen, nämlich die positive Realität. Meine Damen und Herren! Diese Zahlen und Entwicklungen sind natürlich alarmierend. Noch einmal: Ich verstehe unter einem gerechten System, dass man jenen hilft, die wirklich Hilfe brauchen. Und wir wollen keine Abhängigkeiten schaffen. Wir wollen Menschen dazu motivieren beziehungsweise vielleicht noch stärker motivieren, etwas zu leisten und zu schaffen. Wir wollen das Selbstvertrauen stärken. Das ist ja so notwendig und wichtig, damit ein aktiver Beitrag in unserer Gesellschaft geleistet wird. Wir sollen die Leute aber nicht motivieren, abhängig zu sein. Meine Damen und Herren! Wir stehen für ein gerechtes soziales Netz. Sie können mir glauben: Genauso ist es, das stimmt. Und jeder, der mich länger kennt, weiß, dass das stimmt, was ich sage. Das soziale Netz muss so gerecht sein, dass jenen geholfen wird, die Hilfe brauchen. Wir stehen zu einer Mindestsicherung, die für Betroffene eine Überbrückungshilfe und keine Dauerhängematte ist. Wir unterstützen eine Mindestsicherung, die ein Sprungbrett in ein unabhängiges Leben ist und nicht Endstation mit lebenslanger Abhängigkeit. Daher bringe ich auch einen Antrag betreffend Umsetzung des Ausführungsgesetzes Sozialhilfe ein: Der Landtag möge beschließen, dass der zuständige Amtsführende Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung schnellstmöglich einen entsprechenden Entwurf eine Novelle erarbeitet, der für eine rechtskonforme und vollständige Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben des Sozialhilfe- Grundsatzgesetzes sorgt und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie können dem beitreten und zustimmen. Herr LR Hacker! Handeln Sie dementsprechend! Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Florianschütz. Ich erteile ihm das Wort Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es ist ein Glück, dass das eine Landtagsdebatte ist, denn da besteht keine Redezeitbeschränkung. Man müsste jetzt nämlich einiges sagen, und das habe ich mir auch vorgenommen. Etwas hat mich ganz zu Recht berührt. Ingrid Korosec! Ich kenne und schätze dich, und ich weiß, dass du ganz sicher ein gerechter Mensch bist. Ich habe allerdings meine ernsten Zweifel, ob das bei deiner Partei auch so ist, wenn ich mir anschaue, was die Bundesgesetzgebung hergibt. Daher bleibt der Appell zahnlos. - Ich bin sehr für Gerechtigkeit, das Bundesgesetz ist aber kein gerechtes Gesetz. Diesbezüglich bin ich beim Herrn Landesrat. Ich bin ihm dankbar für seine bisherigen Aktivitäten, wohl wissend, wie das rechtlich jedenfalls "in the long run" ausschauen wird. Das muss man auch dazu sagen. Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich etwas Grundsätzliches sagen. Man ist als Sozialdemokrat beziehungsweise als Sozialdemokratin manchmal in einer Situation, dass man zwischen da und dort eingezwickt wäre. Dann denkt man nach und fragt sich: Was habe ich falsch gemacht? Wie könnte man das reihen. Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich im Hinblick darauf einige grundsätzliche Positionen finden, was denn aus sozialdemokratischer Sicht - das ist jetzt keine Koalitionsfrage - in diesem Zusammenhang Sache sein könnte. Erstens geht es um die Bekämpfung von Armut, auch strukturell und hinsichtlich der Maßnahmen unterschiedlicher Institutionen. Das beinhaltet jedenfalls, dass der Zustand der Arbeitslosigkeit von uns abgelehnt wird. Das heißt: Unter dem Titel der Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit streben wir an, dass möglichst rasch möglichst alle Menschen einen möglichst qualitativ hochwertigen und gutbezahlten Arbeitsplatz bekommen. Das ist das Ziel sozialdemokratischer Sozialpolitik. Das ist es, was wir tun wollen und warum wir diese Übung heute hier vornehmen. Es geht um die Vermittlung in den Arbeitsprozess. Und ich sage jetzt ganz deutlich dazu: Wenn ich von Vermittlung in den Arbeitsprozess spreche, dann meine ich damit den ersten Arbeitsmarkt und nicht irgendwelche karitativen oder sonstigen Maßnahmen und dergleichen mehr. Ich meine damit die volle Erwerbstätigkeit jedes Mannes, jeder Frau, jedes Jugendlichen, die damit in die Lage versetzt werden, für sich selbst und ihre Lieben zu sorgen, also unabhängig zu sein. Das ist das Ziel der Sache: Hilfe zur Selbstständigkeit. Das geht jetzt sowohl an die christliche als auch an die andere Seite. Seien Sie mir nicht böse, aber ich habe manchmal den Eindruck, dass es eine gewisse bürgerlich romantische Vorstellung gibt, dass es ein Klientel gäbe, um die man sich zu kümmern hätte und die man sich demzufolge auch ewig erhalten möge. - Das ist der Weg in die Unmündigkeit, meine Damen und Herren! Das will ich nicht. Ich zeige Ihnen das an einem Beispiel. Vor vielen Jahren haben wir es für richtig befunden, uns um die Punks zu kümmern. Das ist eine schwierige Gruppe. Kaum waren diese imstande, für sich selber zu sorgen, habe ich sie blutenden Herzens verlassen - der Herr Landesrat wird sich entsinnen - und mich nicht mehr mit ihnen getroffen, weil sie eben für sich selber sorgen und sich selbst um alles kümmern konnten. Das hat auch gewirkt, und was dort gegangen ist, geht hier auch. Das heißt, es geht hier um die Frage, die Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst zu helfen, und dabei auch die gesamte Expertise unserer Einrichtungen zu verwenden. Meine Damen und Herren! Etwas ist in diesem Zusammenhang heute mehrfach gekommen, und ich kläre einen Denkfehler auf. Die Mindestsicherung, die wir in Wien auszahlen, beträgt 712,10 EUR pro Monat, das sind 75 Prozent des 100-prozentigen Höchstsatzes, und den 100-prozentigen Höchstsatz erhält man dann, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt. Wenn man also sagt, dass die Auszahlung von 75 Prozent eine Kürzung darstellt, dann ist das falsch gedacht. Eine 100-prozentige Auszahlung ist eine Erhöhung und ein Anreiz. Das spielen wir jetzt stärker aus. Wenn Sie sagen, dass wir den Leuten, die die Grundbedingungen für 100 Prozent nicht erfüllen, etwas nehmen und sie über einen längeren Zeitraum in einem System lassen, dann erweckt das den irrigen Anschein, als wären diese 100-ige Regelung der Normalfall und die 75 Prozent eine Kürzung. Das sagen Sie hier dauern, es ist aber genau umgekehrt. Die 75 Prozent sind der untere Level, und wenn jemand in einer Maßnahme, in einem Kurs oder einer Beschäftigung ist, dann kommt er auf 940,46 EUR. Das ist die Wahrheit. Und wenn von einer Kürzung geredet wird, dann ist das Propaganda, meine Damen und Herren. Vicky! Ich mag dich, aber in diesem Fall ist das schlechte Propaganda und das lasse ich mir so nicht sagen. Das möchte ich hier ganz klar anmerken. Es geht immer darum, dass man den Menschen Freiheit schenkt. Man muss ihnen die Möglichkeit geben, ihr Schicksal in die eigene Hand zu nehmen. Darum geht es und um nichts anderes. Zur Frage des Beschäftigungsbonus plus: Dieser bleibt natürlich, nur in einer besseren Konstruktion. Bis jetzt war das eine Prämie: Unter- oder Über-25-Jährige haben einmalig eine Prämie ausbezahlt bekommen, wenn sie eine Arbeit angenommen haben. Das war zugegebenermaßen keine sozialdemokratische Idee, und sie ist aus meiner Sicht auch schlecht, weil es absolut komisch ist, jemandem, um den man sich bemüht und der auch in einen Arbeitsplatz will, dann eine Prämie zu geben. Gleichzeitig hat das alte System vorgesehen, dass jemand, wenn er dann endlich arbeitet und eine Arbeitnehmerveranlagung hat, diese Arbeitnehmerveranlagung zu 100 Prozent auf die Mindestsicherung angerechnet bekommen hat und diese somit gemindert wurde. Das heißt, die Arbeitnehmerveranlagung ist aufgefressen worden durch die Minderung der Mindestsicherung. Das ändern wir, weil das ganz unlogisch ist. In Zukunft ist es so, dass wir die Arbeitnehmerveranlagung, die für über 10.000 Betroffene übrigens automatisch ausbezahlt werden wird, nicht mindernd einführen werden. Dafür fällt diese Ausbezahlung von 990 EUR einmalig im Leben weg. Und das betrifft insgesamt überhaupt niemanden, denn die 60 Leute, die das beantragt haben, haben es schon erhalten und bekommen den Benefit der Arbeitnehmerveranlagung, und die anderen 10.000 minus 60 haben es nicht beantragt. In diesem System gibt es keinen Verlierer, meine Damen und Herren. Es gibt aber 10.000 Gewinnerinnen und Gewinner, nämlich die, die in Zukunft eine ganze Menge von Anrechnungen auf die Mindestsicherung nicht mehr haben und somit ein höheres Einkommen, und das ist gut für die Leute. Das ist die Wahrheit, über die wir heute diskutieren. Das betrifft auch die sogenannte Vier-Monats-Regelung. Diese war gedanklich niemals erfunden als Orientierungsphase, sondern sie war geschuldet der Angst, dass es keine Kursmaßnahmen und keine Betreuung gibt. Jetzt sieht die neue Regelung - und das ist übrigens auch die alte Regelung - wie folgt aus: Jemand kommt in die Situation der Mindestsicherung. Er oder sie erhält die von mir bereits erwähnen 712,10 EUR, also 75 Prozent. In dem Moment, wo jemand hergeht und für den Arbeitsmarkt befähigt und gewählt ist, eine Kursmaßnahme macht, einen Job annimmt oder sonst irgendetwas, wird automatisch auf 25 Prozent aufgestockt, als Motivation und Anreiz dafür, dass Leute in diese Maßnahmen hineingehen, in diesen Maßnahmen bleiben und diese Maßnahmen auch vollenden. Und das ist ihr Interesse, meine Damen und Herren, das ist kein Zwang. Das ist eine positive Ermutigung, wo man Leuten sagt, Freunde, wenn ihr euch anstrengt, habt ihr etwas davon. Das ist eine gute Politik, meine Damen und Herren. Und je länger jemand - und ich bin ja öfters mit der Kollegin Korosec einer Meinung - in einer prekären Situation ist, je länger bei jemandem der Eindruck erweckt wird, zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder das Nichtbesuchen eines Kurses ist normal, so stark verfestigt sich das, insbesondere bei jungen Leuten. Demzufolge ist es aus unserer Sicht notwendig, und dazu bekennen wir uns 100-prozentig, zu sagen, wir gehen her und schauen, dass wir möglichst schnell möglichst alle Leute in Kurse kriegen, damit die dann natürlich auch die 100 Prozent kriegen. Das ist schon richtig. Gelingt es nicht, kriegen sie 75 Prozent. Und ich gebe Ihnen in einem recht, ich habe eine längere Besprechung mit der Armutskonferenz gehabt und Institutionen aus der Armutskonferenz sind besorgt, und das ist ihre eigentliche Sorge, dass die Jugendlichen, die Unter-25-Jährigen keine Kursangebote erhalten, dass sie also deshalb Nachteile hätten, weil sie keine Kursangebote haben. Das ist ja ein doppelter Nachteil. Der wirkliche Nachteil ist, sie qualifizieren sich nicht, es wird ihnen nicht geholfen, in den Arbeitsmarkt einzutreten. Das andere ist die Kürzung. Der Herr Landesrat hat dankenswerterweise in mühevollen Verhandlungen sichergestellt, und das ist eine schriftliche Zusage, sowohl des AMS als auch des ÖIF, dass es ausreichende Kursplätze zur Verfügung geben wird. In dem Zusammenhang, weil immer die Lückendiskussion geführt wird: Jeder Monat, in dem zumindestens 1 Tag zu Recht Bezug der 100-prozentigen Mindestsicherung gewesen ist, wird komplett abgerechnet, und erst im nächsten Monat erfolgt der Rückfall auf die 75 Prozent. Das heißt, der Fall, dass jemand auf Grund der Tatsache, dass er wochenlang keinen Kurs hat, nicht die 100 Prozent erreicht, wird real nicht eintreten, trotzdem nehme ich die Bedenken der Armutskonferenz und in dem Fall auch der GRÜNEN ernst. Wir haben dazu einen Zusatzantrag eingebracht im Ausschuss, der liegt auch vor, dass wir den Wirkungsbeginn des Gesetzes in dieser Frage auf den 1. Oktober erstrecken, um uns anzuschauen, ob das mit den Kursen funktioniert, ob die Zusagen des AMS und des ÖIF richtig sind. Und wir gehen davon aus, das ist so, denn ich glaube nicht, dass uns die Bundesregierung, in der sie übrigens Mitglied sind, anlügen wird. Wir vertrauen in diesem Fall mehr oder minder zähneknirschend der Bundesregierung, denn wenn uns die schriftlich geben, die Kurse wird es geben, glaube ich ihnen das, und für den Fall, dass das nicht so sein wird, wird man sich in diesem Raum demnächst damit befassen müssen. Betreffend die Dauer der Mindestsicherung in Wien, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen sagen, dass ich zutiefst davon überzeugt bin, dass niemand absichtlich in Mindestsicherung ist. Und wer das unterstellt, ist eigentlich böswillig, würde ich meinen. Meine Damen und Herren, das ist kein Match, das wir hier führen, es ist auch kein Schauspiel, das hier abgewickelt wird. Da geht es um Menschen, da geht es um Menschen und Zukunft. Und wir treten an, ihnen bestmöglich zu helfen und dafür zu sorgen, dass sie nicht in Armut kommen beziehungsweise sie aus Armut zu erlösen. Und da das heute auch schon angesprochen worden ist, die Einrichtung U25 ist eine Garantie dazu, da die dann ja auch hergeht und sich mit den Menschen bis hinein in die Einzelfallbetreuung auseinandersetzt. Und ich darf Ihnen sagen, da das heute auch gesagt worden ist, die Kürzungspraxis - und zwar ist das wirklich eine Kürzungspraxis - des Arbeitsmarktservices im Bereich der Zuschüsse, und die werden uns über die Schnittstelle ja gemeldet, ist erheblich, erheblich deutlicher, als das die Gemeinde Wien macht. Und ich dürfte eine Anregung in Richtung der GRÜNEN geben: Reden Sie doch einmal mit dem zuständigen Minister, ob er vielleicht von Kürzungen des Arbeitslosenbezuges dann absehen möchte, wenn sich jemand einer Maßnahme verweigert. Ich wäre da dagegen, aber vielleicht ist das ein Teil des grünen Regierungsprogrammes. - Wüsste ich nicht, hätte ich aber heute so herausgehört. Worauf wir schon schauen, und das möchte ich Ihnen in dem Fall auch sagen, selbst, wenn das Arbeitsmarktservice eine 100-prozentige Kürzung vornimmt, kürzen wir in Wien bei der Mindestsicherung jedenfalls 25 Prozent, nämlich den Wohnanteil nicht, der ist unkürzbar und wird in jedem Fall ausgezahlt. Und jetzt könnte man von der rechten Seite wieder sagen, da kriegen die was und hackeln nichts. Dazu bekenne ich mich. Diese 25 Prozent absolut unterster Level inklusive des Geldes für das Wohnen, dazu bekenne ich mich, und da kann auch Missbrauch damit betrieben werden, gebe ich zu. Da ein bisschen über die Frage, warum ein Initiativantrag, diskutiert worden ist: Es ist übrigens keine Regierungsvorlage, so leid mir das für Sie tut, Herr Landesrat, nicht Ihr Gesetz, sondern unseres. Das haben wir erfunden und daher ist es mir auch so wichtig, dass ich jetzt darüber rede. Das haben wir unter anderem deshalb gemacht, weil wir einige Dinge und Anrechnungen zum Beispiel in §§ 10, 12, 13, 14a und 15 des Gesetzes angleichen mussten und wollten, um Sanktionen auf der Bundesebene zu entgehen. Das erklärt die Dringlichkeit. Und wenn man schon einmal ein Gesetz angeht, dann macht man mehrere Dinge dazu. Aber die Vorstellung, dass es die letzte Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes in diesem Haus ist, halte ich für im Reich der Utopie. Da wird es noch einige Änderungen geben, und, wie ich Ihnen gesagt habe, unter Umständen sogar schon im Herbst. Aber das werden wir sehen, wie es sich ergibt und wie es notwendig ist. - Der Herr Landesrat nickt, das deutet darauf hin, dass er dieses Mal selbst eine Vorlage machen wird. Meine Damen und Herren, noch einmal zum Prinzip: Das, was wir hier machen, ist eine radikale Klarstellung zur Frage, wohin soll die Reise gehen. Und die Reise geht in Richtung Beschäftigung, Vollbeschäftigung und nicht in Richtung Verwahrung und Versorgung. Es geht um Absicherung, aber nicht Einkastelung in einem Zustand. Das ist der Grund dieses Gesetzes. Und ich weiß, dass es nicht ganz populär ist im bürgerlich-liberalen Bereich, manche Leute sind der Meinung, das sind ihre Armen, die gehören ihnen, um die müssen sie sich kümmern, und die behalten sie sich dann auch. Und das halte ich für nicht richtig. Ich halte es für richtig - und da fällt mir dann immer der Kant mit Aufklärung ein -, die Menschen aus der Unmündigkeit zu befreien, sie zu befähigen, selbst aktiv zu werden und selbst zu denken, sie damit zu freien Menschen zu machen, auf einem von ihnen in einer Demokratie selbst gewählten und gestalteten Arbeitsmarkt. Das ist das Ziel der Sache. Das wird mit dem alleine nicht gelingen. Aber die Idee dahinter führt zu dem, und das ist meiner Meinung nach wichtig. Darüber hinaus, da das heute auch schon mehrfach angebracht worden ist, habe ich mit der Kollegin Mörk, dem Kollegen Wagner, der Kollegin Emmerling und dem Kollegen Konrad einen Antrag entwickelt und bringe ihn hiermit ein: Es geht um die Frage der Sozialhilfe. Sozialhilfe verhindert und bekämpft Armut und nicht Arme. Sozialhilfe legt klar fest, unter welchen Status in Österreich niemand fallen darf. Sozialhilfe stellt sicher, dass Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich nicht aus den essenziellen Systemen der Existenzsicherung und der Krankenversicherung - besonders vor allem - fallen. Die Sozialhilfe stellt ein Sprungbrett in ein selbstbestimmtes, finanziell unabhängiges Leben dar und wird von den entsprechenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen flankiert. In formaler Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt, erbeten, gefordert, erhofft. Und ich denke, das wird auch so sein. - Danke, meine Damen und Herren. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Prack zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! SPÖ und NEOS verlangen in diesem Antrag massive Verschlechterungen und grobe Leistungskürzungen im Wiener Mindestsicherungsgesetz. Das alles ist ohne Konsultation der Opposition und ohne Begutachtung in wenigen Wochen durchgezogen worden. Auf Grund der gewählten Vorgangsweise hatten zivilgesellschaftliche AkteurInnen nicht einmal die Möglichkeit, zum Gesetzesentwurf Stellung zu beziehen. Das war übrigens bei der letzten Mindestsicherungsreform 2018 anders. Es gibt eigentlich keinen Grund für diese Eile, außer man will Sozialkürzungen nach dem Motto Speed Kills durchdrücken, außer man will verhindern, dass zivilgesellschaftliche AkteurInnen Zeit haben, ihre Stimme gegen dieses unsoziale Vorhaben zu erheben. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich habe Verständnis dafür, wenn aus einem dringlichen Grund ein Begutachtungsverfahren entfallen muss. Wir hatten solche Fälle in diesem Haus, aber auch im Parlament zuletzt häufig, aber weder für den vorliegenden Initiativantrag noch für den Antrag, mit dem in der Landesverfassung die Möglichkeit eines Doppelbudgets vorgesehen werden soll, ist diese besondere Dringlichkeit gegeben. SPÖ und NEOS sind auf Bundesebene die Ersten, die sich über den Entfall eines Begutachtungsverfahrens beschweren, ich habe den anklagenden Ton von Kollegen Leichtfried zum Beispiel im Ohr. Hier im Wiener Landtag machen Sie den Entfall des Begutachtungsverfahrens jetzt offenbar zum Prinzip. Also was jetzt: Wasser predigen und Wein trinken, geht sich jedenfalls nicht aus. Wie Sie hier mit Begutachtungsverfahren umgehen, ist ein massiver Rückschritt gegenüber den vergangenen zehn Jahren. Das ist eine Unart aus der Zeit, in der die SPÖ absolut regiert hat, nur dass die NEOS und allen voran der selbsternannte Transparenzstadtrat da jetzt mitmachen. Es ist schon erstaunlich, wie schnell man die eigenen Prinzipien über Bord werfen kann. Es wird aber nicht nur die Transparenz mit Füßen getreten, es werden vor allem massive soziale Rückschritte auf den Rücken von Armutsbetroffenen gemacht. Mitten in der großen Wirtschaftskrise der Zweiten Republik legen uns die Abgeordneten Florianschütz, Mautz-Leopold, Mörk, Emmerling und Konrad einen Initiativantrag vor, mit dem auf Kosten von Menschen, die es besonders schwer haben, gespart wird, mit dem Leistungen teils massiv gekürzt werden, innovative Ansätze, die Erwerbsintegration fördern, sollen entfallen. Das Ziel der Wiener Mindestsicherung, manifeste Armut zu vermeiden, wird so massiv in Frage gestellt. Da frage ich mich schon: Können Sie sich noch in den Spiegel schauen bei so einem Gesetzesvorschlag? Der Paternalismus der SPÖ, gemischt mit der sozialpolitischen Planlosigkeit der NEOS, kumuliert im vorliegenden Initiativantrag zu massiven Verschlechterungen für die Armutsbetroffenen. Was sind unsere konkreten Kritikpunkte? Ihr Vorschlag bedeutet eine klare Verschlechterung für junge Menschen. Zu deren Förderung hat man sich heute schon mehrmals in vollmundigen Wortmeldungen bekannt, ihnen drohen Leistungskürzungen von bis zu 237 EUR pro Monat, ab dem 1. Tag ihrer Notlage. (Zwischenruf von Amtsf. StR Peter Hacker.) - Das ist kein Blödsinn Herr Landesrat, Sie lassen ja jetzt auch neben der 4-Monats-Frist die Voraussetzung entfallen, dass seitens der Behörde den jungen Erwachsenen ein Angebot gemacht werden muss. (Zwischenruf von Amtsf. StR Peter Hacker.) - Das ist in diesem Gesetz gestanden, dass das Angebot gemacht werden muss, das streichen Sie, es wird eben jetzt auch gekürzt, wenn die Behörde den jungen Erwachsenen gar kein Angebot macht. Und ich war selbst mit U25 einmal beim AMS für 3 Monate gemeldet, was glauben Sie, wie lange es gedauert hat, bis das AMS die erste Schulungs-, Erwerbsausbildungs-, oder sonstige Maßnahme angeboten hat? Es hat 3 Monate gedauert, ich habe davor wieder einen Job gefunden. Wäre ich Mindestsicherungsbezieher gewesen, hätte ich mit diesem Vorschlag in diesen drei Monaten bereits eine Kürzung von 25 Prozent bekommen. Das ist das Problem mit diesem Vorschlag, bisher waren es eine Bringschuld der Stadt und des AMS und eine Holschuld der Betroffenen, die geregelt waren. Die Stadt nimmt jetzt die Behörde rechtlich aus der Verantwortung und wälzt sie alleine auf die armutsbetroffenen Unter-25-Jährigen über. Den jungen Menschen, die es besonders schwer haben, gerade in der Krise, so in den Rücken zu fallen, finde ich, ist entweder blanker Zynismus oder pure Ignoranz. Zweiter Kritikpunkt: Ihr Vorschlag setzt auf Sanktionen statt Anreize und streicht den Beschäftigungsbonus plus ersatzlos. Dabei ist das Ziel dieses Instruments, langfristige Erwerbsintegration zu fördern, statt immer nur Kürzungen von Leistungen anzudrohen. Tausende Armutsbetroffene verlieren damit den Anspruch auf eine Einmalzahlung von 683 bis 911 EUR, wenn sie langfristig einen Job finden und behalten. Die Streichung wird mit einer niedrigen Inanspruchnahme argumentiert, und lassen Sie mich da kurz erklären, warum ich das im doppelten Sinn zynisch finde: Einerseits hat bereits 25 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Regelung die Pandemie den österreichischen Arbeitsmarkt erschüttert. In den vergangenen 15 Monaten war der Zugang zum Arbeitsmarkt massiv eingeschränkt, das wissen wir alle. Der Einstieg in längere Beschäftigungsverhältnisse, 6 Monate bei 25-Jährigen und 1 Jahr bei Über-25-Jährigen, war massiv erschwert. Jetzt zu sagen, wir streichen diesen Bonus gerade zu jenem Zeitpunkt, wo wieder viele Menschen die Möglichkeit haben, in Beschäftigung zu kommen, und damit die Chance haben, sich diesen Beschäftigungsbonus plus überhaupt zu erarbeiten, ist eine Gemeinheit gegenüber den Betroffenen. Andererseits, und das ist vielleicht noch viel wichtiger, wurde der Beschäftigungsbonus von der Behörde nie beworben, die Anspruchsberechtigten haben vielfach über den Anspruch gar nicht Bescheid gewusst, man könnte auch sagen, die Stadt hat die hohe "Non take up"-Rate einfach bewusst herbeigeführt. Und jetzt zu sagen, wir schaffen den Beschäftigungsbonus plus wieder ab, weil wir es in den vergangenen Jahren nicht geschafft haben, die Betroffenen über ihre Ansprüche zu informieren, ist unfassbar zynisch. Das ist einfach nur unfassbar zynisch. Das ist ja offensichtlich ein Versagen der öffentlichen Hand, über die Ansprüche zu informieren, und nicht ein Versagen der Betroffenen. Und das kann man nicht auf die Norm abwälzen, sondern das ist ein Versagen der Behörde in der Verbreitung dessen, welche Ansprüche bestehen würden. Drittens: In Ihrem Initiativantrag ist auch eine massive Verschärfung bei der Sperre von Leistungen vorgesehen. Schon bisher gibt's die Möglichkeit, die Mindestsicherung bei fortgesetzter fehlender Mitwirkung auf null zu kürzen. Auch das ist schon höchst fragwürdig, da die Mindestsicherung als Existenzsicherung ausgezahlt wird. Bisher hat ja die Kürzung von der Behörde sofort wieder aufgehoben werden können, wenn die Betroffenen mitgewirkt haben. Nach dem vorliegenden Initiativantrag ist das nicht mehr möglich, es muss zumindest für die Dauer von einem Monat gekürzt werden. Das heißt, selbst wenn Sie eine Verhaltensveränderung zeigen, wird den betroffenen Menschen jede Chance auf sofortige Hilfe genommen. Und das ist das, was wir als ideologiegetriebene Bestrafungsphantasien bezeichnen. So geht man nicht mit Menschen um, die Hilfe brauchen. Viertens: Sehr geehrte Damen und Herren, Rot-Pink kassiert außerdem weiterhin Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Betroffenen der Corona-Krise im Stadtbudget ein. Auch in diesem Gesetz wird nicht klargestellt, dass die erhöhte Notstandshilfe und der Weiterbildungsbonus nicht auf die Mindestsicherung angerechnet werden sollen. Und lassen Sie mich hier noch einmal auf die Aussagen des Soziallandesrates in der Fragestunde eingehen. Es gibt zwei rechtliche Auffassungen zur Anrechnung der erhöhten Notstandshilfe auf die Mindestsicherung, es ist mir unbegreiflich, warum man genau jene Auslegung wählt, die für die Betroffenen ungünstig ist. Die vom Soziallandesrat in der Anfragebeantwortung genannte schriftliche Rückmeldung des Sozialministeriums, dass die erhöhte Notstandshilfe anzurechnen wäre, ist dem Sozialministerium übrigens nicht bekannt. Es ist unredlich, wenn eine Partei auf Bundesebene ein erhöhtes Arbeitslosengeld fordert - eine Forderung, die ich teile - und dann bei erster Gelegenheit Unterstützungsleistungen für Arbeitslose, die so wenig haben, dass ihr Einkommen unter der Mindestsicherung liegt, einkassiert. Die erhöhte Notstandshilfe und der Weiterbildungsbonus sind nicht dazu gedacht, dass die Stadt damit ihr Budget auffettet. Das muss man dieser Stadtregierung offensichtlich ganz deutlich sagen, die rot-pinke Koalition muss sicherstellen, dass diese Unterstützung bei den Menschen ankommt. Sie können dazu unserem Antrag zustimmen. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass wir einige Punkte des Initiativantrags positiv sehen. Zu nennen sind hier vor allem die Angleichungen auf bessere Regelungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes. Aber alles in allem ist diese Reform an Kaltschnäuzigkeit gegenüber Armutsgefährdenden und Armutsbetroffenen nicht mehr zu überbieten. Und besonders zynisch ist es, einen solchen Vorschlag mitten in den gröbsten wirtschaftlichen und sozialen Nachwirkungen einer Pandemie auf den Weg zu bringen, während das Leben für viele schon so prekär geworden ist. Ein Hinweis noch: Die Regierungsfraktionen haben auch einen Beschlussantrag vorgelegt, in dem die Reform des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes verlangt wird. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Wir lehnen das Sozialhilfe- Grundsatzgesetz von Türkis-Blau in der jetzigen Form ab, haben wir immer schon getan, und Sozialminister Mückstein hat ja auch bereits angekündigt, dass er sich um eine Reform bemühen wird. Es bedarf aber schon einer gewissen Chuzpe, diesen Antrag zu stellen, wenn man gleichzeitig die Wiener Mindestsicherung per Initiativantrag massiv verschlechtert. Die Sozialhilfe verhindert und bekämpft Armut, nicht die Armen. Ich teile dieses Reformziel, das der Antrag von Ihren Fraktionen formuliert, aber wie erklären Sie mir, dass Sie gleichzeitig mit einer massiven Verschärfung bei den Sperren von Leistungen die Armen bekämpfen? Die Sozialhilfe legt klar fest, unter welchen Status in Österreich niemand fallen darf. Auch dieses Reformziel, das der Antrag formuliert, teile ich, aber wie erklären Sie mir, dass Sie gleichzeitig planen, jungen Menschen die Leistungen unter das Existenzminimum zu kürzen, wenn Sie nicht ab dem ersten Tag ihrer Notlage in Jobtraining oder Ausbildung sind? Und last but not least, die Sozialhilfe stellt ein Sprungbrett in ein selbstbestimmtes und finanziell unabhängiges Leben dar. Auch hier bin ich einverstanden, aber wie erklären Sie mir, dass Sie den Beschäftigungsbonus plus ersatzlos streichen, der genauso ein Sprungbrett sein könnte? Ich kann hier nur feststellen, dass Sie offenbar die eigene Bekenntnislyrik im Beschlussantrag nicht gelesen oder verstanden haben, bevor Sie den Initiativantrag eingebracht haben. Wir fordern Sie auf, dieses unsoziale Gesetzesvorhaben zurückzuziehen, und wir verlangen, dass eine etwaige Form der Wiener Mindestsicherung einer Begutachtung unterzogen wird, transparent für die Bevölkerung und offen für Stellungnahmen der Zivilgesellschaft und nicht husch pfusch im Hinterzimmer. - Danke für die Aufmerksamkeit. Präsident Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Gasselich zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender! Sehr geehrter Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in den letzten Wochen, Monaten, ja, sogar Jahren wirklich schon sehr viel über die Mindestsicherung geredet und auch heute wurde schon genug darüber geredet. Kurz zur inhaltlichen Diskussion hier: Für uns war es immer schon das Ziel, Leute aus der Armut herauszuholen. Wir wollen keine Anreize setzen, damit jemand in staatlicher Abhängigkeit bleibt, wir wollen nämlich ein Sprungbrett in die Selbstständigkeit schaffen und Wien nicht als Sozialmagnet etablieren. Der Kollege Seidl hat beispielsweise schon einige Statistiken gebracht, ich möchte es vielleicht um eine ergänzen, nämlich die durchschnittliche Bezugsdauer, und die ist in Wien im Österreichvergleich mit Abstand am höchsten. Und natürlich, nach Corona, wenn diese Pandemie vorbei ist, wird es noch wichtiger werden, hier die Leute aus der Armut herauszuholen, da nämlich genau das das Ziel von uns ist. Was allerdings nicht geht, und das wurde auch schon oft angesprochen, ist die formale Vorgehensweise. Wir haben einen Initiativantrag, im Ausschuss lag dann plötzlich noch einmal ein Abänderungsantrag auf den Tischen, und alleine heute gehen Dreiviertel der Tagesordnungspunkte über Initiativanträge. Das ist einfach eine Kultur ohne ordentliches Gesetzgebungsverfahren, was wir so auf jeden Fall nicht unterstützen können. Der Grund dafür ist allerdings relativ klar: Man will einfach keine Stellungnahmen haben, denn was würden diese Stellungnahmen sagen? - Dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz verfassungswidrig ist und jetzt mittlerweile seit eineinhalb Jahren verfassungswidrig ist. Und wenn ich da kurz auf die NEOS noch eingehen kann, und den Kollegen Konrad, der gesagt hat, die einen sind dagegen, die anderen auch, also ist es ganz gut, was wir machen. - Na ja, es ist halt verfassungswidrig, was ihr macht. Das finde ich nicht gut, da aus eurer Sicht irgendwo in der Mitte zu sein, ihr setzt einfach das Gesetz nicht um, und das ist verfassungswidrig. Ich habe auch schon in der Landtagssitzung im Dezember etwas versucht und werde es heute wieder versuchen. Es ist klar, SPÖ, NEOS und GRÜNE sehen das auf eine bestimmte Art und Weise, FPÖ, ÖVP auf eine andere Art und Weise. Das ist ganz normal in einer Demokratie, aber dafür gibt es Spielregeln, an die man sich dann zu halten hat. Und wenn wir jetzt einfach einmal diese inhaltlichen Differenzen außen vor lassen und uns das nur aus verfassungsrechtlicher Sicht anschauen? Es ist so absurd, dass wir das ... (Zwischenruf.) - Ja, wir halten uns wenigstens an die Urteile vom VfGH, nicht so wie anderen hier. (Zwischenrufe.) Okay, aber wir können gerne auch über das reden, wenn Sie wollen, das ist überhaupt kein Problem. Es ist aber alleine diese Chuzpe von der SPÖ, zuerst eineinhalb Jahre mit den GRÜNEN und dann mit den NEOS die Verfassung zu brechen. Die Volksanwaltschaft sagt sogar, ihr brecht die Verfassung. Und ihr traut euch wirklich irgendein Wort über Verfassung hier zu sagen? Also das ist ja wirklich unfassbar! Es ist absurd, dass wir jedes Mal wieder über die Verfassung reden müssen, da diese das wichtigste Merkmal einer Demokratie ist, Grundlage des staatlichen Handelns, und hier einfach mit Füßen getreten wird. Und diese Anwandlungen, weil man inhaltlich eine andere Meinung hat, das sind Anwandlungen von einem antidemokratischen Verhalten. Ich sehe es ja die ganze Zeit, diese Scheinheiligkeit und dieses Lächeln im Gesicht, und wie man ausgelacht wird, ist wirklich ein Wahnsinn. Der Herr Landesrat macht es jetzt wieder. Mir konnte bisher niemand verfassungsrechtlich erklären, wieso das eigentlich in Ordnung ist, was hier passiert. Ich habe es leider bis heute immer noch nicht gehört. (Zwischenruf von Abg. Kurt Wagner.) - Herr Wagner, ich habe das Gesetz von Anfang an hier mitbegleitet, keine Sorge, ich glaube, ich kenne mich hier ganz gut aus in dem Gesetz. Da ich in dem Antrag von SPÖ und NEOS gelesen habe: "Fragmente einer Grundsatzgesetzgebung." Das ist schon wieder der nächste Schlag ins Gesicht von der Verfassung. Das gilt. Es ist umzusetzen. Punkt. Das ist ganz einfach. Wenn man unterschiedlicher Meinung ist, okay, soll so sein, aber wieso man das nicht umsetzt, ist einfach unfassbar. Es ist einfach ein absolutes No-go, dass hier die Verfassung weiterhin nicht umgesetzt wird. Unser Landesparteiobmann hat am Anfang davon gesprochen, dass das ein Verfassungsbruch mit Anlauf ist, was hier passiert. Und mittlerweile leben wir jetzt schon seit eineinhalb Jahren mit diesem Verfassungsbruch, jetzt ist es nicht mehr wirklich mit Anlauf, sondern ich finde, der ist eher mit so einem Lächeln im Gesicht. Alleine schon, wenn wir im Ausschuss sitzen und wie darüber geredet wird, auch vom Herrn Landesrat, was er zur Volksanwaltschaft sagt. Es ist einfach unglaublich, was man zu dem Bericht der Volksanwaltschaft sagt, dass man sagt, man nimmt den zur Kenntnis, wenn die sagen, man hat hier ein verfassungswidriges Gesetz. Und was passiert hier? Die SPÖ-Wien, LR Hacker stellen sich über die Verfassung, stellen sich über den Verfassungsgerichtshof. Und man stellt sich auch über eine Institution wie die Volksanwaltschaft. Und gleichzeitig wird das auch alles noch ein bisschen lächerlich gemacht. Und immer, wenn ich über die Verfassung rede, muss ich, ohne das wirklich vergleichen zu wollen, irgendwie an diesen Sturm vom Capitol denken und wie dann die Leute in den Räumlichkeiten dort sitzen und die Füße auf den Tischen von den jeweiligen Abgeordneten haben. Was hier passiert, mit dieser Arroganz, mit dieser Scheinheiligkeit, das ist auch, dass man die Verfassung mit Füßen tritt. Und nichts anderes. Abschließend hätte ich noch einen Wunsch. Es ist, glaube ich, nach mir ein Redner gemeldet, leider nicht von der Regierung. Ich habe es vorher schon gesagt, ich hätte es einfach gerne, dass ein Mandatar, eine Mandatarin von NEOS, SPÖ oder GRÜNEN herauskommt und endlich einmal erklärt, wieso das hier verfassungskonform ist. Oder ihr geht einfach raus und sagt, ja, es ist verfassungswidrig, was wir hier machen, und es ist uns wurscht. Ich hätte wirklich gerne, dass man hier nicht wieder mit inhaltlichen Differenzen kommt, das ist voll okay, sondern einfach nur erklären, wo ist die Verfassungskonformität. Bisher hat das noch kein Einziger machen können. - Danke. Präsident Christian Meidlinger: Als Nächster gelangt Herr Abg. Margulies zu Wort. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Satz zu meinem Vorredner: Die ÖVP hat das Wort Verfassung in den Mund genommen: Der kürzeste Witz, den man momentan tatsächlich erzählen kann, wo der Bundespräsident dem Finanzminister die Polizei schicken muss, damit er endlich alles rausrückt. Also wirklich, ich glaube, man muss ein bisschen aufpassen auf Seiten der ÖVP. Aber eigentlich will ich nicht darüber reden, denn wir haben jetzt fast knappe eineinhalb Stunden über die Armut gesprochen, und man sollte nicht über Armut reden und zu Reichtum schweigen. Und da aktuell zwei Reichtumsberichte erschienen sind, einer von der Boston Consulting Group, wo jetzige Mitarbeiter vom Kanzler Kurz früher gearbeitet haben, und einer von der Credit Suisse. Beide erscheinen jährlich und dokumentieren, wie sich der Reichtum in Österreich verändert. Da gilt es angesichts einer Debatte, wo es vielleicht österreichweit im Bereich der Sozialhilfe um 1,2 Milliarden EUR geht, einen Blick auf die Reichtumssteigerungen im letzten Jahr zu werfen, in der Krise. Ich nehme jetzt den Bericht der Credit Suisse her. Die Credit Suisse schätzt den Reichtum in Österreich etwas geringer ein als die Boston Consulting Group, dokumentiert aber, dass im letzten Jahr das Vermögen der Österreicher und Österreicherinnen netto um 190 Milliarden EUR gestiegen ist. Um 190 Milliarden EUR, und wir diskutieren hier, ob wir den Ärmsten in unserer Gesellschaft helfen. Ich dachte immer, das ist eine Selbstverständlichkeit für uns alle. Angesichts der Zahl 190 Milliarden EUR Vermögenssteigerung verblassen ja selbst die Hilfen der gesamten öffentlichen Hand in der Pandemie, summiert ungefähr zwischen 55 und 60 Milliarden EUR. Noch einmal, Vermögensgewinn 190 Milliarden EUR und die Steuereinnahmen aus KöSt und Einkommenssteuer zusammen 9,3 Milliarden EUR. 5 Prozent vom Vermögensgewinn in Österreich wurden letztes Jahr versteuert, und da gehen eine Partei wie die ÖVP und die Freiheitlichen raus und sind den jetzt Sozialhilfe- früher MindestsicherungsbezieherInnen irgendwas auch nur neidig! Liebe Sozialdemokratie, mein Kollege Prack hat es auch richtig gesagt, man kann doch nicht gleichzeitig beim Bund eine Erhöhung verlangen und in Wien kürzen. Aber das lasse ich jetzt weg, weil ich grundsätzlich schon glaube, dass es Ihnen ebenso wie uns ein Anliegen ist. Aber die ÖVP und die Freiheitlichen wollen nicht über den Reichtum reden, ganz bewusst, sie wollen auch nicht das Vermögen besteuern, sie wollen den Grund und Boden nicht besteuern, sondern sie wollen, dass 190 Milliarden EUR Vermögenszuwachs im letzten Jahr nicht angetastet wird. Und was sagt die Credit Suisse, da wir über Geld reden, wie sie die kommenden fünf Jahre einschätzen. Es ist ja schon absurd, dass in der Pandemie das Vermögen wächst. Vielleicht erlaube ich mir noch einen kurzen Exkurs, es gibt nämlich zwei ganz interessante Feststellungen in diesem Bericht, und nein, das ist kein linksradikaler Think Tank, weder die Boston Consulting Group noch die Credit Suisse. Die eine Feststellung, über die gerne nicht gesprochen wird, ist, Vermögen ist sehr resilient gegenüber ökonomischen Verwerfungen. Wir wissen das alle und trotzdem reden Sie nicht über Reichtum, Sie reden lieber über die Mindestsicherung und dass die Leute zu viel Geld kriegen, dass man ihnen aber was wegnehmen muss. Genieren Sie sich nicht angesichts dieses Reichtums, der in Österreich vorhanden ist? Alle miteinander, die da kürzen wollen, genieren Sie sich wirklich nicht? Und die zweite Feststellung ist, dass, wie sie mit Verwunderung schreiben - und ich gebe zu, den Bericht der Boston Consulting Group habe ich noch nicht durchgelesen, würde mich interessieren, ob das dort auch drinnen steht -, genau in diesen Ländern, wo die größten ökonomischen Herausforderungen waren und wo dann auch der Staat sehr viel geholfen hat, der Reichtum am meisten gewachsen ist. Das heißt, wir erkennen in Wirklichkeit, wer die Krisengewinner sind, denn jetzt komme ich zum nächsten Punkt, der im Bericht der Credit Suisse ausgewiesen ist. - Bitte, um das noch einmal klar zu machen: Ich kann mich erinnern, früher hat das die Oesterreichische Nationalbank ja eine Zeit lang auch gemacht, dann ist bekrittelt worden, dass die Österreichische Nationalbank Vermögensforschung macht, und dann ist es wieder eingestellt worden. Okay, machen es halt die Schweizer und schauen sich das Ganze weltweit an. - Nur um zu sehen, wie ungleich es verteilt ist: Der Median des Vermögens in Österreich liegt bei 77.000 EUR. Für alle, die nicht wissen, was der Median ist, sage ich es kurz, der Median ist, 50 Prozent aller in Österreich lebenden Menschen haben weniger. Der Mittelwert, das ist, wenn man wirklich das Vermögen aller Menschen nimmt und dann durchdividiert, liegt deutlich höher, der liegt bei 241.000 EUR. Und warum kommt das zustande? Ja, weil das oberste Prozent in Österreich 25 Prozent des gesamten Vermögens hat. Also anders ausgedrückt, ungefähr 80.000 Menschen besitzen in Österreich einen Reichtum von knapp 500 Milliarden EUR. Das ist ja ein schöner Zuwachs, den haben sie auch noch gehabt, aber das ist sozusagen das, was sie besitzen. Und es wird noch deutlich ungleichgewichtiger verteilt, wenn man sich wirklich die Spitzenvermögen anschaut: 31 Menschen, ist ausgewiesen - und ich lasse die Unschärfe zu, weil genau bei den höchsten Vermögenswerten eine Unschärfe drinnen ist, da es da tatsächlich die wenigsten Daten gibt -, es gibt 31 Erwachsene in Österreich, die ein Vermögen von mehr als 500 Millionen EUR haben. Das ist ganz schön viel. Und es zieht sich dann sozusagen, wo man richtig sieht, im obersten Prozent gibt es niemanden mehr, der weniger als 2 Millionen EUR hat. Und dann reden wir darüber, wie finanzieren wir in Österreich - ganz Österreich nehme ich da jetzt einmal dazu - Mindestsicherung und Sozialhilfe in der Größenordnung von 1,2 Milliarden EUR, obwohl das Vermögen jedes Jahr um mehr als 100 Milliarden EUR prognostiziert wächst und in der Vergangenheit auch gewachsen ist, und das so gut wie überhaupt nicht besteuert wird. Ich glaube deshalb, dass es keine Debatte über Armut geben darf, wo nicht über Reichtum geredet wird. Wir sind nicht arm, wir haben ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung. Es ist leider so, dass vor allem die Volkspartei sich weigert, die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht zu verteilen, damit es niemandem in Österreich schlecht gehen muss. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Präsident Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Kowarik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Landesrat! Meine Damen und Herren! Nach den eh schon üblichen Ausführungen des Kollegen Margulies vielleicht ein paar Sachen, die mich in dieser Debatte beschäftigt haben. Vielleicht zum ersten Kritikpunkt, der von allen Oppositionsparteien vorgebracht wurde, dass hier mit einem Initiativantrag dieses Gesetzesvorhaben durchgepeitscht werden soll und keine Regierungsvorlage gemacht wird. Auch das sollten wir durchaus differenziert sehen, auch ein Initiativantrag ist eine gängige und eine verfassungsrechtlich zulässige Form, Gesetzesvorhaben zu starten und umzusetzen. Und das ist ja ganz wichtig, denn wir brauchen fünf Abgeordnete, das heißt, das können auch Oppositionspolitiker machen. Also das alleine ist schon in Ordnung, dass man das so macht. Die Kritik, die kommt, ist aber trotzdem berechtigt, vor allem, wenn man weiß, wer dann wirklich diese Gesetze schreibt. Das können Sie mir doch nicht sagen, dass die, die am Papier stehen, wirklich dieses Gesetz, diese Novelle, geschrieben haben. Das können Sie der "Jeti-Tante" erzählen, aber nicht mir. Sie haben sehr wohl auch für diesen Initiativantrag, davon geh' ich fix aus, auf die Kompetenz des Magistrates zurückgegriffen, und der hat dieses Gesetz in Wirklichkeit geschrieben. Es gibt auch andere Möglichkeiten, meine Damen und Herren, das sollten wir uns einmal grundsätzlich überlegen. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland auch in den Landtagen sehr viel mehr Möglichkeiten für die Landtagsklubs, auf Kompetenzen zurückzugreifen, die jetzt nicht bei der Vollziehung sind, sondern die tatsächlich der Gesetzgebung zugeordnet sind. Das heißt, da würde man wirklich solche Initiativanträge aufwerten. Hier haben wir einen Initiativantrag, den der Magistrat geschrieben hat, davon gehe ich aus, und der dazu gedient hat, eben das Ganze durchzupeitschen. Das sehe ich auch problematisch. Das Zweite, was ich dazu sagen möchte, ist, es ist schon abenteuerlich und eigentlich beängstigend, die demokratiepolitische Geisterfahrt von eigentlich sehr vielen Abgeordneten in diesem Haus. Und es ist natürlich ein Leichtes, wenn der Kollege Margulies jetzt das abdodelt - da sind sie ja recht gut, die Linken -, was der Vorredner von der ÖVP, der Kollege Gasselich, hier gesagt hat: Und das hat noch keiner beantworten können und das wird auch keiner beantworten können. Wir haben eine Gesetzeslage, wir haben ein Bundesausführungsgesetz, das gilt. Ja, da wurden, wenige, aber doch, Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, nichtsdestotrotz gilt selbstverständlich das restliche Gesetz, meine Damen und Herren. Das gilt, und wenn wir uns darauf nicht einigen können, dass wir Gesetze ernst nehmen, dann haben wir ein Problem, finde ich. Ich weiß nicht, vielleicht haben andere nicht das Problem, das hört man immer wieder - von meiner Sicht ganz rechts außen (sich auf die Sitzbänke der GRÜNEN beziehend), die haben da offensichtlich kein Problem damit, oder denen ist es wurscht. Mir ist es nicht wurscht. Glauben Sie mir, es gibt sehr, sehr viele Gesetze und noch mehr Bestimmungen über unseren Gesetzen, nämlich EU-Rechtsnormen, die mir überhaupt nicht gefallen, die mir widerstreben. Aber ich halte mich daran, weil ich Demokrat bin, und ich vollziehe sie in meinem Beruf, weil das das Selbstverständnis einer Demokratie sein muss, dass man sich an Gesetze hält, sonst können wir alles vor uns hertragen, aber wenn wir es nicht ernst nehmen, ist das Ganze nichts wert. Das heißt, wenn wir unser Verfassungsgefüge ernst nehmen, dann sollte es Ihnen auch wichtig sein, und wurscht, wer diese Gesetzgebung jetzt beschlossen hat, ob das jetzt Türkis-Blau war, ob das Grün-Türkis war, ob das Schwarz-Rot war oder sonst irgendwas, wenn ein Gesetz gültig zustande kommt, dann gilt es. Da können wir uns drauf einigen, hoffe ich. Und es ist schon abenteuerlich und auch bezeichnend von den NEOS, die - aber das wissen wir eh schon - sich jetzt gänzlich auch in der linken mehr als Reichshälfte, im Reichszweidrittel sehr wohlfühlen. Soll so sein, aber was abenteuerlich ist, ist, dass man dann rauskommt und sagt, na ja, das Gesetz wird sicher nicht beachtet. Herr Kollege Konrad (mit einem Laut des sich Abschüttelns), also ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll. Eine liberale Partei angeblich, hm, na ja. Und wenn dann der Herr Florianschütz - dem ich für seine meist sehr differenzierten Redebeiträge danke, auch jetzt, war durchaus interessant und da kann man diskutieren, aber trotzdem - dem Landesrat dankbar ist, dass er das Gesetz nicht umsetzt, wohl wissend, hat er noch dazugesagt, dass es auf lange Sicht ein Problem sein könnte. - Nein, es ist jetzt ein Problem. Es ist jetzt ein Problem, und schon seit eineinhalb Jahren, glaube ich, ist das schon ein Problem. Also, meine Damen und Herren, den Zugang verstehe ich nicht. Da kann man ganz weit auseinander sein, ideologisch, das ist auch gut so, sonst wäre es fad, und das ist ja auch Sinn einer pluralistischen Demokratie, dass man eben verschiedene Meinungen hat und auch die Möglichkeit hat, diese auszudrücken. Nur, an Regeln müssen wir uns alle halten. Die Freiheitlichen genauso wie die Türkisen wie sonst irgendwer, also wenn wir uns darauf nicht einigen können, haben wir, glaube ich, wirklich ein Problem. Und das Letzte, was ich noch sagen möchte zur Finanzierung: Was uns der Herr Margulies da erzählt hat, das stimmt schon, da haben Sie schon recht, Herr Margulies, da gibt es Krisengewinnler, und zwar ganz enorme Krisengewinnler. Und ja, da muss man sich was überlegen. Da sind wir die Letzten, die da wegschauen wollen, ganz im Gegenteil. Nur, wir erkennen gerade in diesem Bereich, und gerade das, was Sie angesprochen haben, jetzt in dieser Krise, dass nicht nur auf nationaler Ebene, sondern vor allem auch auf Europaebene die Institutionen, die dazu berufen wären, entsprechende Krisengewinnler auch entsprechend ihren Beitrag leisten zu lassen, vollkommen versagen. Was wird denn passieren, meine Damen und Herren? Nicht die 31 reichsten Österreicher. Noch einmal, um auch das klarzustellen, wenn einer reich wird in unserer Republik, ist das wunderbar. Das vergönne ich ihm. Eine Gesellschaft sollte danach trachten, dass jeder, der sich in dieser Gesellschaft bewegt und auch die Regeln der Gesellschaft anerkennt, die Möglichkeit hat, reich zu werden. Das unterschreibe ich sofort. Er muss es halt dann auch machen und es sollte fair zugehen, keine Frage. Aber was würde passieren, auf wen kommen wir denn dann zurück? Amazon wird nicht unsere Krise zahlen. Und wenn Sie sagen, wir haben das Geld: Ich erinnere, was heißt, ich erinnere, ich mache darauf aufmerksam, was wir am Montag und Dienstag in diesem Haus verhandeln werden. Also gar so gut steht unsere Finanzlage im Land nicht da. Und das geht nicht nur uns so, das geht allen Kommunen so und es geht allen Gebietskörperschaften so, dass diese Krise uns ordentliche Löcher gerissen hat. Und die gehören finanziert. Aber es gehört nicht wieder einmal so gemacht, dass die da herhalten müssen, die schon jetzt den Hauptbestandteil der Steuerlast tragen müssen, nämlich der Mittelstand. Und dass man da die, die halt fleißig arbeiten, und die, die womöglich sogar - und ich finde das jetzt nicht schlimm - von ihren Eltern einen Kleingarten geerbt haben, der im Eigentum steht, heranzieht zu höheren Vermögenssteuern, da sage ich: Nein danke. Da bin ich dagegen, und zwar vehement. Das heißt, gerade auch in dieser Hinsicht sollte man, wenn es um Fairness geht, überlegen, wer finanziert denn das Ganze, was Sie da sehr locker ausgeben wollen. Auch da gehört Fairness her. Noch einmal: Eine Gesellschaft muss aus meiner Sicht tatsächlich jedem die Möglichkeit geben, der sich in dieser Gesellschaft bewegt und legal aufhält, aufzusteigen. Ja, das ist gut so. Nur, wenn er dann nicht aufsteigen will und wenn einer das auch ablehnt, dann sehe ich nicht ein, dass das andere auch noch finanzieren müssen. Und das Problem an unserer Gesellschaft ist, dass sie nun einmal immer weiter auseinanderdriftet. Das ist aber auch hausgemacht, meine Damen und Herren. Wir tragen dazu bei, Sie tragen dazu bei. Wenn man die ganze Welt zu uns holen will, dann ist es klar, dass so eine Gesellschaft nicht funktionieren kann, meine Damen und Herren, dass die irgendwann einmal auseinanderbricht und dass da auch kein Zusammenhalt mehr sein kann. Also, vielleicht erklärt es uns der Herr Landesrat noch. Ich darf den Herrn Landesrat aber darauf aufmerksam machen, dass Sie Berichterstatter sind und dass Berichterstattung - noch einmal an alle der SPÖ - nicht bedeutet, dass immer die SPÖ das letzte Wort hat. Das bedeutet Berichterstattung nicht, sondern der Berichterstatter hat objektiv vorzugehen. Trotzdem würde es mich interessieren, auch als Berichterstatter, wenn Sie uns erklären, wie Sie die Verfassungswidrigkeit der jetzigen Gesetzeslage aus dem Weg räumen wollen. - Danke, meine Damen und Herren. Präsident Christian Meidlinger: Als Nächster hat sich Herr StR Hacker zu Wort gemeldet. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) - Er ist jetzt Debattenredner, der Herr Berichterstatter sitzt da. - Es hat einen bei mir ordnungsgemäß gemeldeten Bericht... (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) - Herr Abg. Kowarik, wenn Sie mir kurz zuhören, es hat einen bei mir ordnungsgemäß gemeldeten Berichterstatterwechsel gegeben, und ich erteile dem Herrn Stadtrat das Wort. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich gehe davon aus, dass der Vorsitzende, wenn er mir das Wort erteilt, weiß, dass er mir das Wort auch erteilen darf, danke jedenfalls herzlich dazu. Eigentlich hätte ich ja große Lust, Mäuschen zu sein, wenn sich die ÖVP mit den GRÜNEN über die Sozialpolitik in unserer Republik unterhaltet. Dort möchte ich gerne Mäuschen sein, wenn, so wie der Herr Gasselich es gemeint hat, die Position der ÖVP mit der der FPÖ sehr gut korreliert und es schon in Ordnung ist, dass man den Leuten noch das Geld wegnimmt, so wie wir es heute schon in der Fragestunde gehört haben, wo ich mir ernsthaft die Frage stellen lassen muss, warum wir subsidiär Schutzberechtigten nicht das Geld wegnehmen möchten. Ich höre jetzt seit Monaten, und habe das im Ausschuss so oft gehört, Debatten über die Frage der Verfassungskonformität, komischerweise hat mir noch keiner gesagt, bis heute nicht ein einziges Mal, welche Passage Sie genau meinen. Welche Passage meinen Sie genau? Und ich schlage vor, bevor Sie mir die Frage dann schriftlich stellen, prüfen Sie noch ganz schnell, ob die Passage zum Beispiel europarechtskonform ist. Der Verfassungsgerichtshof hat Ihnen zwei zentrale Themen, die Sie in dieser Koalition der ÖVP mit den Freiheitlichen als ganz wichtige Meilensteine der Sozialpolitik bezeichnet haben, wie Sie es gefasst haben, einfach zertrümmert, nämlich die wirkliche Ungeheuerlichkeit, Kinder nach Anzahl von Kindern in Familien staffeln zu wollen, und je mehr Kinder, desto weniger Geld für die Kinder zur Verfügung zu stellen zur Armutsbekämpfung. Das war Ihre Sozialpolitik. Und diese Sozialpolitik wird die Sozialdemokratie niemals, nie und nimmer unterstützen und mittragen. Es war Ihre Sozialpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP und den Freiheitlichen, es war Ihre Sozialpolitik, die es, zynischer wie es kaum möglich ist, als Arbeitsqualifizierungsbonus bezeichnet hat, dass Menschen, die Deutschkurse nicht abgeschlossen haben, eine Kürzung der untersten Unterstützungsmittel bekommen haben. So viel Zynismus muss man überhaupt einmal aufbringen, um es Arbeitsqualifizierungsbonus zu benennen. Und unter dieser Abschaffung durch den Verfassungsgerichtshof, der sagte, das ist natürlich verfassungswidrig, leiden Sie heute noch. Das haben wir heute in der Fragestunde gehört, das höre ich bei jeder Wortmeldung, jetzt wieder gerade bei den Wortmeldungen in der Debatte. Also wie ungeheuerlich ist das, dass Menschen, die nicht unsere Staatsbürgerschaft haben, jahrelang in das soziale Sicherungssystem unseres Landes einbezahlt haben, weil sie gearbeitet haben, dass die dann Arbeitslosengeld beziehen können - das haben wir heute wieder gehört in dem Debattenbeitrag. Das ist Ihre Sozialpolitik, das Ausnutzen von Menschen, und wenn sie es nicht mehr leisten können, aus dem Land verjagen, aus den sozialen Sicherungssystemen rausschmeißen. Da machen wir ganz fix nicht mit. Um es klar zu machen, was das Kernproblem ist, an dem die GRÜNEN natürlich kiefeln und weiter kiefeln werden und müssen: Das Kernproblem ist, dass das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz die Grundidee von einem Sozialhilfenetz abgeschafft hat, dass es abgeschafft hat, dass es überhaupt ein Netz sein will, dass es überhaupt jemanden auffangen will. Diese lächerliche Definition gleich am Beginn dieses Gesetzes, was ist der Sinn des Sozialhilfe- Grundsatzgesetzes, dass dort drinnensteht, es ist nur mehr ein Zuschuss, dieser Zynismus ist durch nichts zu überbieten. Und mir ist schon klar, dass die GRÜNEN im Parlament und in der Bundesregierung darunter leiden, aber sich hier herzustellen und kleine Korrekturen so anzuprangern, wie Sie das heute getan haben, und gleichzeitig nicht einen Zentimeter weiterzukommen in diesem Bundes-Grundsatzgesetz, das ist wirklich peinlich. Was die ÖVP will, sagt sie eh ganz klar: Die ÖVP will kein soziales Auffangsystem, und dafür wird es immer den Widerspruch der Sozialdemokratie geben. Die ÖVP will kein Auffangsystem, aber sie will ein Zuschusssystem. Für die, die brav Bitte und Danke sagen, gibt es eine kleine Prämie vom Fürsten. Das ist das Modell. Ob die GRÜNEN es schaffen, dieses Bild zu korrigieren, wird sich erst zeigen, im Augenblick macht ihr aber bei jedem dieser Boni mit. Heute haben wir über zwei geredet, jetzt geben wir den nächsten Bonus über die Leute, die sich den Zins nicht mehr leisten können. Komischerweise keine Debatte über ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, nein, wir machen ein Töpfchen 25 Millionen, schauen wir einmal, ob es sich ausgeht, wenn nicht, haben halt ein paar ein Pech gehabt. Da wird sich erst zeigen, ob die GRÜNEN das, was sie hier in der Rede machen, auch tatsächlich umsetzen werden im Parlament. Ich kann nur sicher sagen, ich als Landesrat werde für ein soziales Auffangnetz kämpfen, in all seinen Bestandteilen, in all seinen Bausteinen. Ich bin mir ganz sicher, wir werden noch spannende Debatten erleben, und da bin ich dann gespannt, wie solidarisch die Unterstützung von denen ist, die sich heute zu Wort gemeldet haben. - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich habe jetzt noch den Herrn Abg. Kowarik zur Geschäftsordnung. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident, ich darf Ihnen vorlesen, § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages: "Als Berichterstatter im Landtag sowie bei der Vorberatung im Ausschuss oder in einer vom Landtag eingereichten Kommission wählt der Ausschuss oder die Kommission das zuständige Mitglied der Landesregierung oder einen Landtagsabgeordneten."- Nur diese Institutionen sind berechtigt, Berichterstatter einzusetzen, nicht der Herr Präsident. Das, bitte zur Kenntnis zu nehmen. - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Abg. Kowarik, ich darf Sie auch ersuchen, den § 20 Abs. 2 Z 2 zu lesen, und dann ist die Sache erledigt. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Gefecht passt, weil wir uns ins Zeug schmeißen für diejenigen, die es am meisten brauchen in dem Land und in der Stadt. Das ist in Ordnung, der Fehler, den alle machen, ist, das Match in erster Linie auf der progressiven Seite zu führen. Der Kollege Margulies hat es versucht, zu sagen, es muss eine Reichtumsdebatte geben. Es ist immer mehr da, es reicht allemal für alle für ein gutes Leben, wenn man es anders verteilt. Das werden wir allerdings nicht hier alleine beschließen können, sonst hätten wir es wahrscheinlich schon gemacht. Das Match, das tatsächlich läuft, und das stimmt: Mit der ÖVP Sozialpolitik zu machen, ist, wenn man es freundlich sagt, schwierig - das weiß die SPÖ auch aus der eigenen Geschichte - oder fast nicht möglich, großes Interesse an Sozialpolitik hat die ÖVP zumindest nicht. - Das war ein Euphemismus. Es ist aber auch wurscht, das Match hier lautet: Bringen die GRÜNEN drüben was weiter mit der ÖVP? - Schwierig. Herr Stadtrat, Sie sagen, dort ist nichts weitergegangen. Es ist ja so, dass die SPÖ in den letzten 50 Jahren 40 Jahre den Kanzler gestellt hat. Es wird zwischendurch gejammert, was drüben mit dem Arbeitslosengeld, et cetera passiert. Man muss es schon zusammensetzen. Heute reden wir darüber, wird hier etwas besser oder schlechter? Und momentan muss man sagen, wenn man bei der ÖVP zusammenbringt, dass man nichts verschlechtert, im Gegensatz zu den vorangegangenen Regierungen, nicht nur mit der FPÖ, sondern auch SPÖ und ÖVP, die zum Beispiel die letzten 20 Jahre im Asylbereich eine ganze Menge Verschlechterungen beschlossen haben, haben wir auf Bundesebene keine einzige Verschlechterung mitgetragen oder überhaupt veranstaltet. Und das ist wenig, den Ist-Zustand zu halten, und das ist das, was wir geerbt haben von der SPÖ, von der FPÖ und von der ÖVP, und das ist verflucht schwierig zum Arbeiten. Hier geht es jetzt darum, ob man jungen Menschen den Beschäftigungsbonus gönnt, oder nicht. Und Sie sagen Nein, und dann sagen Sie noch dazu, es sind ganz wenige, wir nehmen nur wenigen das Geld weg. Mensch, je weniger es sind, desto einfacher wäre es doch, es zu lassen. Wenn es Milliarden wären und wir sagen, uh, wir können es uns kaum leisten! Sie sagen, wir nehmen nur wenigen das Geld weg, also ist es nicht so schlimm. Madre mia, deswegen müssen wir es ja niemandem wegnehmen, es gibt keinen Grund, das zu tun. Also Tatsache ist, die GRÜNEN halten auf allen Ebenen gegen Kürzungen, und alle, die länger dabei sind, wissen auch, welche Kürzungsvorschläge die SPÖ den GRÜNEN in der letzten Periode betreffend Mindestsicherung vorgelegt hat, die wir nicht umgesetzt haben. Sie wissen, dass man mit Ihnen über einen Deckel verhandeln musste und wir gesagt haben, nein, wollen wir nicht. Sie wissen, dass sie wollten, dass ein paar Monate nichts ist und wir gesagt haben, das machen wir nicht. - Übrigens das Gleiche wie in Salzburg, wo der Grüne sagt, das mache ich nicht mit der ÖVP. Hier waren die GRÜNEN das soziale Gewissen, und in der Bundesregierung ist es noch notwendiger, das zu sein. Und abschließend etwas Versöhnliches: Am Ende sollte es darum gehen, dass wir sagen, dieser massive Zuwachs an Reichtum, jedes Jahr, krisenunabhängig, sogar 2008 Finanzkrise, wen es nie trifft, das sind immer die oberen 10 Prozent. Es ist wurscht, was passiert, die verlieren nichts. Wir werden die kleineren Matches trotzdem alle haben, sind wir nicht in der Lage, in dem Land irgendwann zu sagen - und da wird es einen Bogen brauchen, GRÜNE, SPÖ und die NEOS brauchen wir auch dazu, denn zu zweit werden wir nicht genug sein bundesweit -: Wie wollen wir das haben? Und Armut bekämpfen, ja, das ist mit der FPÖ gar nicht möglich, mit der ÖVP wäre es wahrscheinlich mit Einzelnen möglich, als Gesamtes auch nicht, alle anderen drei könnten es das nächste Mal einmal versuchen. - Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Es ist jetzt gleich 16 Uhr, und daher muss ich die Debatte beziehungsweise auch die Postnummer 6 jetzt unterbrechen, und wir kommen zur Dringlichen Anfrage. Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass die von den Abgeordneten Krauss, Mahdalik, Berger eingebrachte, an den Herrn Landeshauptmann gerichtete Dringliche Anfrage betreffend "Totalversagen der Aufsicht im gemeinnützigen Wohnbau - WBV-GÖD, Siedlungsunion, WBV-GPA und Commerzialbank Mattersburg" vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfinde. Soweit ich informiert bin, wird die Verlesung nach § 37 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Landtages verlangt, und ich darf Herrn Schriftführer Zierfuß bitten. Schriftführer Abg. Harald Zierfuß: "Dringliche Anfrage der FPÖ-Landtagsabgeordneten Maximilian Krauss, Anton Mahdalik und Stefan Berger an den Landeshauptmann betreffend ‚Totalversagen der Aufsicht im gemeinnützigen Wohnbau - WBV-GÖD, Siedlungsunion, WBV-GPA und Commerzialbank Mattersburg', eingebracht in der Landtagssitzung am 24. Juni 2021: Der gemeinnützige Wohnbau erbringt wertvolle Leistungen für Wien, die Wienerinnen und die Wiener. Umso dramatischer ist das völlige Versagen von SPÖ-Wohnbaulandesrätin Kathrin Gaál, ihres Vorgängers und nunmehrigen SPÖ-Landeshauptmannes Michael Ludwig sowie der MA 50. In regelmäßigen Abständen sorgen Unternehmen für negative Schlagzeilen. Die Wurzel dieses Übels ist nicht im begrüßenswerten und im grundsätzlich positiven System der Wohnungsgemeinnützigkeit zu finden, zu dem sich die Freiheitliche Partei ausdrücklich bekennt, sondern in der offensichtlichen Untätigkeit und Unwilligkeit der Wiener Sozialdemokratie an einer wirksamen und effizienten Aufsicht. Zugleich sind über Jahrzehnte sozialdemokratischer Machtfülle die Grenzen zwischen Partei einerseits sowie Bediensteten der Stadt Wien und Teilen des gemeinnützigen Wohnbaus andererseits zusehends verschwommen. Mit tragischen Ergebnissen für unsere Stadt und ihre Bürger. Spekulationen mit Sozialwohnungen führen zu moralisch anstößigen Vergabekonstruktionen bis weit in das familiäre Umfeld der Sozialdemokratie, die auch der Rechnungshof massiv bemängelt. Veranlagungsverluste des Sozialbau-Verbundes und der Gesiba im Zuge übermäßigen Engagements bei der Commerzialbank Mattersburg schädigen den Wiener gemeinnützigen Wohnbau in Höhe von zirka 100 Millionen EUR. Im Falle der Gesiba auch unmittelbar das Vermögen der Wienerinnen und Wiener, da es sich um ein städtisches Unternehmen handelt. Der ‚Kurier' berichtet im Artikel ‚Commerzialbank: Grenzenloses Vertrauen, das ins Desaster führte' vom 7. Mai 2021 über bedenkliche interne Vorgangsweisen des Sozialbau- Verbundes: ‚Ich kann nur angeben, dass man nach 15 Jahren friktionsfreier Abwicklung seiner Bank einfach vertraut', räumte der EGW-Prokurist bei den Ermittlern ein. Mit professionellem Risikomanagement scheint diese Vorgangsweise unvereinbar. Wenige Tage später, am 11. Mai 2021, titelte der ‚Kurier' mit folgender Schlagzeile: ‚Manager der Sozialbau tritt überraschend ab.' Dr. Bernd Rießland kündigte im Rahmen der jährlichen Pressekonferenz des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen seinen Rückzug aus dem Sozialbau-Vorstand an. Ein Zusammenhang mit den Veranlagungsverlusten bei der Commerzialbank wurde freilich bestritten. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es sich hierbei um ein Bauernopfer im Interesse von Generaldirektor Josef Ostermayer handelt. Letzterer hält sich zwar bisher im Hintergrund, seine Rolle in der Causa wird allerdings auch im Rahmen von Sonderprüfungen geklärt werden müssen. Das Umfeld Michael Tojners sorgt jedenfalls seit dem Jahr 2017 für öffentliches Rumoren in Wiens gemeinnützigem Wohnbau - und Angst bei vielen Bewohnern. Die Causa um die frühere Beamtengenossenschaft WBV-GÖD - nunmehr WBV-GFW - wurde bis heute nicht gelöst. Der Rechnungshof attestiert der zuständigen MA 50 vielmehr erhebliche Versäumnisse: So wurden im Jahr 2003 Eigentümerwechsel an der Gemeinnützigen genehmigt, obwohl Angehörige des Baugewerbes gemäß § 9 WGG an der Übernahmegesellschaft beteiligt waren. Als im März 2010 bekannt wurde, dass Treuhandkonstruktionen in der Eigentümersphäre vorhanden waren, dauerte es eineinhalb Jahre, bis die Stadt Wien aktiv wurde und eine Aufdeckung der Treuhandschaften forderte. Im Rechnungshofbericht heißt es dazu: ‚Der Rechnungshof empfahl der Stadt Wien, zeitnah nach Bekanntwerden unklarer oder dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz möglicherweise widersprechender Eigentumsverhältnisse an gemeinnützigen Bauvereinigungen eigene Erhebungen bei diesen vorzunehmen.' Recherchen des Rechnungshofes ergaben, dass in der mittelbaren Eigentümerstruktur 41 Unternehmen zu finden waren. Darunter Gesellschaften mit Sitz in Zypern und Osteuropa, wie dem Bericht ‚Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen' zu entnehmen ist. Im Jahr 2017 wurde bekannt, dass es neuerlich zu irregulären Konstruktionen in der Eigentümerstruktur des Unternehmers gekommen ist. Diesmal durch Vertragswerte involviert - wobei selbstverständlich für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung gilt: Der Immobilienmagnat und Milliardär Michael Tojner und dessen Umfeld. Dies geht unter anderem aus einem Dokument mit der Bezeichnung ‚Notariatsakt', Geschäftszahl 5818 - unterfertigt bei Notar Dr. Martin Gratzl im Jahr 2010 durch Michael Tojner hervor. Öffentlich zugängliche Unterlagen dokumentieren, dass die mittelbare Erwerberin der Muttergesellschaft der WBV-GFW - die Keystone Holding SA mit Sitz in der Schweiz - jedenfalls in der Vergangenheit - hinter seinem Treuhänder Mag. Christian Hosp verborgen Michael Tojner zuzuordnen war. So heißt es auf Seiten 11 bis 12 der ‚Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und - Übernahmegesetz' im Zusammenhang mit der VARTA AG. Aktionärsstruktur der ETV - größter Aktionär der ETV ist die Keystone Holding SA, eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Zollikon, Schweiz, und eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich, Schweiz, unter der Nummer" - die können Sie entnehmen - "Die Keystone Holding SA hält derzeit 10.816 Aktien an der ETV, dies entspricht 77,26 Prozent des Kapitals der ETV. Die übrigen Aktien der ETV befinden sich im Streubesitz. Sämtliche Anteile an der Keystone Holding SA werden von Herrn Mag. Christian Hosp, wohnhaft in Herrliberg, Schweiz, gehalten. Diese sämtlichen Aktien der Keystone Holding SA hält Herr Mag. Christian Hosp auf Grund einer Treuhandvereinbarung treuhänderisch für Herrn Dr. Dr. Michael Tojner, wohnhaft in Wien, Österreich. Auf Grund dieser Treuhandvereinbarung ist Herr Mag. Hosp verpflichtet, seine Rechte aus sämtlichen Aktien an der Keystone Holding SA ausschließlich nach Weisung von Herrn Dr. Dr. Tojner auszuüben, und Herr Dr. Dr. Tojner trägt sämtliche wirtschaftlichen Chancen und Risiken aus diesen Aktien. In einem Sonderprüfbericht zur WBV-GÖD kam der Revisionsverband zu folgenden gravierenden Erkenntnissen, die an dieser Stelle im Wortlaut abgebildet werden: Die am heutigen Tage abgeschlossene Sonderprüfung hat ergeben: Der Landesregierung als Aufsichtsbehörde kommt im Verfahren nach § 10a WGG eine umfassende Prüfungspflicht zu. Die mittelbaren Anteilsabtretungen von 99,99 Prozent an der WBV-GÖD von LINEA und FR-Fundus Real an die Keystone Holding SA sowie danach an die Christian Hosp Beteiligungs GmbH wären nach Auffassung des Revisionsverbandes gemäß § 10a WGG genehmigungspflichtig durch das Land Wien gewesen. Im Falle eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 10a Abs. 1 WGG zu den Anteilsabtretungen wäre zudem der Tatbestand des § 9 WGG - überwiegender Einfluss von Personen, die als Angehörige des Baugewerbes einzustufen sind - in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die Vereinbarung eines Optionspreises zusätzlich zum Abtretungspreis der Anteile - Punkt 5.1 des Optionsvertrages - ist nach § 10a Abs. 2 WGG nicht vorgesehen und ist aus Sicht der Revision als Umgehung der o.a. Bestimmung zu qualifizieren. Sofern die mittelbare Abtretung der Anteile an der WBV-GÖD nicht nach § 10a Abs. 1 WGG rechtsunwirksam ist, steht die Bauvereinigung WBV-GÖD spätestens seit 17. Mai 2017 unter dem Einfluss eines Angehörigen des Baugewerbes in der Schweiz. Sämtliche Erklärungen über die wahren Eigentumsverhältnisse der WBV-GÖD beziehungsweise Treuhandschaften, welche Dipl.-Ing. Gregorich und Mag. Baumgartner ab dem Jahr 2010 im Zuge der jährlichen Jahresabschluss- und Gebarungsprüfung abgegeben hatten, waren unvollständig, da diese weder die Kaufoption, die Abtretungsvereinbarung mit Global Equity Partners Beteiligungs Holding GmbH noch die Treuhandschaften der LINEA und der FR Fundus für die Keystone Holding SA ab 2015 offengelegt hatten. Vordergründig kam man der Aufsichtsverpflichtung zumindest nach: Nach wiederum mehr als langem Hin und Her wurde ein nachträglicher Antrag auf Genehmigung der Anteilstransaktionen im Herbst 2018 abgelehnt. Allerdings erst auf erheblichen medialen wie politischen Druck hin. Auch ein Regierungskommissär gemäß § 30 WGG wurde schließlich bestellt. Allerdings konnte die Causa bis zum heutigen Tag nicht abgeschlossen werden. Jedenfalls auch, weil sich Michael Ludwig, Kathrin Gaál und die MA 50 von Anfang an gravierende Verzögerungen und Verfehlungen leisteten, wie wiederum der Rechnungshof nachweist: ‚Der Rechnungshof hob hervor, dass der Stadt Wien mit Gutachten, Stellungnahmen und einem Beschluss des Firmenbuchgerichts umfassende Grundlagen für eine fundierte behördliche Entscheidung vorlagen, ob auch der mittelbare Anteilserwerb an einer gemeinnützigen Bauvereinigung genehmigungspflichtig war.' Entgegen dem Hinweis des genossenschaftlichen Revisionsverbandes kam man der Verpflichtung, das Firmenbuch über die erheblichen Ungereimtheiten in der Eigentümerstruktur - die im Übrigen bis heute bestehen - nicht rechtzeitig nach. Auch hier zeigt sich der Rechnungshof kritisch: ‚Der Rechnungshof kritisierte, dass die Stadt Wien das Firmenbuchgericht nicht über den mittelbaren Anteilserwerb an der gemeinnützigen Bauvereinigung A vom Mai 2017 informierte. Dies, obwohl sie dazu verpflichtet war, nachdem eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Mai 2018 klargestellt hatte, dass dieser Anteilserwerb rechtsunwirksam war. Der Rechnungshof wies darauf hin, dass auch der Revisionsverband im Juli und August 2018 gegenüber der Stadt Wien eine Meldung an das Firmenbuchgericht durch die Stadt Wien anregte.' Auch die Objektivität beziehungsweise Seriosität der MA 50 ist durch deren eigenes Handeln massiv anzuzweifeln. So wurden Gespräche mit Parteienvertretern geführt, ohne, dass darüber - wie üblich - entsprechende Aufzeichnungen geführt worden wären. Der Rechnungshof hält dazu fest: ‚Der Rechnungshof kritisierte, dass die Stadt Wien Kontakte mit Organwaltern und Vertretern von Parteien im Verfahren zur Entziehung der Gemeinnützigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigung A und zur Genehmigung des Anteilserwerbs an der gemeinnützigen Bauvereinigung A nicht dokumentierte. Er wies dabei insbesondere darauf hin, dass bei solchen Kontakten auch verfahrensrelevante Fragen der Rückabwicklung des Anteilserwerbs an der gemeinnützigen Bauvereinigung A besprochen wurden und ein Parteienvertreter sowie dessen Verhältnis zum Leiter der verfahrensführenden MA 50 auch Gegenstand einer Anfrage im Wiener Gemeinderat waren. Der Rechnungshof gab zu bedenken, dass allfällige Naheverhältnisse von Parteienvertreterinnen und -vertretern zu Bediensteten der verfahrensführenden Abteilung die Objektivität der behördeninternen Willensbildung beeinflussen könnten.' Das im Nachfolgenden auszugsweise faksimiliert wiedergegebene Protokoll einer Aussage vom 24. April 2019 einer hochrangigen Mitarbeiterin der MA 50 vor dem Verwaltungsgericht Wien verdeutlicht die Problematik in Zusammenhang mit geheimen Dienstbesprechungen seitens OSR Dr. Dietmar Teschl in der Causa WBV-GÖD dramatisch. Die Vertreterin der belangten Behörde gibt Folgendes zu Protokoll: ‚Ich möchte dazu ausführen, dass ich behördenintern in diesem Verfahren in keiner Weise beteiligt war, ich wurde nie beigezogen und kann daher ergänzend - insbesondere, wenn ich gerade auf Spruchpunkt 2 des Bescheides angesprochen werde - darlegen. Ich möchte betonen, dass ich mich nicht entschlage, sondern dass ich kein weiteres Wissen habe. Ich möchte darauf hinweisen, dass am 14.11.2018 eine Besprechung des Behördenleiters der MA 50, Dr. Teschl, mit Vertretern der Beschwerdeführerinnen stattgefunden hatte, zu welcher ich ausdrücklich von diesem ausgeladen wurde.' Die angeführten Exempel haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Festzuhalten bleibt, dass Kathrin Gaál bisher keine wirklich valide Antwort zu den Versäumnissen in der Causa geben konnte. Auch in der Causa Dittelgasse blieb die Aufsichtsbehörde untätig. Ausgangspunkt war ein umstrittenes Bauprojekt in Wien-Donaustadt, an dem die WBV-GPA, die Siedlungsunion und die WBV-GÖD beteiligt waren. Vorstandsobfrau der Siedlungsunion war damals Ingrid Schubert, die auch als Wiener SPÖ-Landtagsabgeordnete fungierte. Vorgeblich, um die berechtigten Widerstände gegen das Projekt zu beruhigen, wurde ein Unternehmen mit Mediation beauftragt. Die Leistung des Unternehmens beschreibt die ‚Presse' im Artikel ‚Das 100.000 EUR Mediationsprojekt' vom 4. April 2018 folgendermaßen: ‚Die Kosten für diese Mediation - die im Wesentlichen aus einer Website und einer größeren Veranstaltung bestand - könnten die künftigen Mieter zum Schluss selbst tragen müssen.' Auch der Zeitpunkt der Beauftragung mutet nach Recherchen der Tageszeitung seltsam an: ‚Die Bauträger - Siedlungsunion, WBV-GÖD und WBV-GPA - entschieden, dass ein Mediationsprozess helfen könnte. Allerdings zu einem Zeitpunkt, wo sowohl Flächenwidmung wie Bebauungspläne schon abgesegnet waren - eine Baubewilligung zu bekommen, ist bei korrektem Vorgehen also nur mehr ein amtliches Verfahren.' Das beauftragte Unternehmen steht im Eigentum von Karin Schubert, Ingrid Schuberts Tochter. Offensichtlich um die Genehmigungspflicht des Aufsichtsrates gemäß § 9a WGG infolge des nahen Verwandtschaftsverhältnisses zu umgehen, wählte man eine Umgehungskonstruktion: Die Beauftragung erfolgte nicht durch die Siedlungsunion, sondern im Wege eines Konsortialbauträgers. Allerdings kam die Siedlungsunion nunmehr indirekt für 25 Prozent der Kosten auf, wie der Rechnungshof aufzeigt. Bezeichnenderweise stellte der Revisionsverband in seinem Prüfbericht der Siedlungsunion zum Geschäftsjahr 2017 fest, ‚dass ein Aufsichtsratsbeschluss für eine mitfinanzierte, aber nicht beauftragte Leistung fehlte.' Zumindest vermeintliche Schlupflöcher werden im Interesse hochdotierter Aufträge an nahe Angehörige schamlos genützt. ‚Der Rechnungshof erachtete es daher als zweckmäßig, auf die wirtschaftliche Zurechnung eines Rechtsgeschäftes abzustellen und nicht auf den Formalakt der direkten Beauftragung zwischen den gemeinnützigen Bauvereinigungen und den Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern beziehungsweise ihren nahen Angehörigen. Ausschlaggebend sollte sein, wer die Folgen aus der Beauftragung, insbesondere die daraus resultierenden Kosten, zu tragen hat', kommentieren die Prüfer diesen roten Schildbürgerstreich. Die konkreten Details des Auftrages sowie Inhalte zu erbrachten Leistungen waren offenkundig nicht auffindbar: ‚Nähere Details zum konkreten Inhalt des Auftrags, zu den vereinbarten Stundensätzen oder Leistungspauschalen, allfällige schriftliche Vereinbarungen zwischen den drei gemeinnützigen Bauvereinigungen über die Beauftragung und Kostentragung, Leistungs- beziehungsweise Zeitaufstellungen waren der Stadt Wien nicht bekannt. Der Rechnungshof war mangels Prüfzuständigkeit nicht berechtigt, Prüfungshandlungen bei den drei gemeinnützigen Bauvereinigungen durchzuführen.' Diese Kompetenz wäre allerdings bei Kathrin Gaál gelegen, indem sie Sonderprüfungen zu dieser skandalösen Auftragsvergabe veranlasst hätte. Aber man wollte offensichtlich keinen Handlungsbedarf erkennen - und die Aufsicht blieb letztlich untätig. In jüngster Zeit sorgten Veranlagungen von Wiener gemeinnützigen Bauvereinigungen bei der Commerzialbank Mattersburg für Aufsehen. Die städtische Gesiba verlor nach vorläufigen Erkenntnissen 17,2 Millionen EUR. Dadurch wurde unmittelbar das Vermögen der Wienerinnen und Wiener geschädigt. Der ‚Kurier' berichtet im Artikel ‚Commerzialbank: Bauträger steuerte sehenden Auges ins Finanz-Desaster' vom 15. April 2021 Details zur Causa: So monieren die Prüfer des Rechnungshofes, dass dem Management ein Risiko der Veranlagung hätte bewusst sein müssen. Auch die ‚Presse' berichtete im Artikel ‚Brisanter Rechnungshofbericht: Was wusste die Stadt Wien über die marode Commerzialbank?' vom 14. April 2021 Details aus dem Rohbericht: ‚Mitte 2018 wurde eine neue Leiterin der Gesiba-Finanzabteilung installiert. Sie holte laut Rechnungshof Auskünfte über die Commerzialbank bei einem Gläubigerschutzverband ein. Dieser beurteile die finanzielle Situation als ausgezeichnet. Gleichzeitig forderte die Finanzchefin die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 der Bank ein, erfolgreich. Jetzt kommt der besonders kritische Punkt. Denn die Rechnungshofbeamten konstatierten auf Grund dieser - bisher der Öffentlichkeit nicht bekannten - Tatsache: Die Gesiba verfügte somit bereits aus den vorliegenden Jahresabschlüssen insofern über Informationen zu finanziellen Risken, als der Haftungsstock im Falle einer Insolvenz der österreichisches Regionalbank - gemeint ist die Commerzialbank, Anmerkung der Redaktion - gering sein konnte.' Der ‚Kurier' erwähnt zudem ein Gutachten, das mangelnde Sorgfalt bei der Veranlagung in die Nähe rücken könnte: ‚Laut einem aktuellen Privatgutachten hätte aber schon anhand typischer Bilanzkennzahlen auffallen müssen, wie riskant eine Veranlagung bei der Bank gewesen sei. Etwa der auffällig hohe Zinssatz, der den Kunden gewährt wurde.' Seitens des Gesiba-Managements scheint man sich keines Versäumnisses bewusst zu sein, wie dem ‚Kurier' zu entnehmen ist: ‚Laut Baringer hat man für die Commerzialbank ein Rating des Kreditschutzverbandes 1870 vorliegen gehabt, wonach die finanzielle Situation der Bank mit ausgezeichnet und die Ausfallswahrscheinlichkeit mit 0,01 Prozent bewertet wurde. Auch sämtliche Bilanzkennzahlen waren positiv und uneingeschränkt testiert. Wie alle anderen Kunden konnten wir nicht wissen, dass im Hintergrund Malversationen laufen, sagt Baringer.' Diese Äußerungen werden durch ein Rechtsgutachten der Kanzlei Brandl/Talos, das der ORF zitiert, mehr als erschüttert: ‚Für das Gutachten haben die beiden Universitätsprofessoren Ewald Aschauer und Roman Rohatschek untersucht, ob Auffälligkeiten bei den Kennzahlen der Commerzialbank ersichtlich waren. Die Prüfung erfolgte auf Basis der öffentlich verfügbaren Jahresabschlussdaten im Vergleich zu anderen Regionalbanken. Schon auf dieser obersten Ebene der verfügbaren Informationen zeigen sich erhebliche Auffälligkeiten, dabei hätten Finanzmarktaufsicht und Nationalbank weit mehr und tiefergehende Daten zur Verfügung, so Aschauer. Klar ist, es gab Red Flags, da hätte jede Prüfinstanz aufschrecken müssen, verwies er etwa auf den Aufsichtsrat oder den Abschlussprüfer und allgemein auf Prüfungsinstitutionen. Bei der Prüfung einer Bank brauche es einen risikoorientieren Blick und schon anhand typischer Bilanzkennzahlen zeige sich, dass diese bei der Mattersburg-Bank teilweise weit außerhalb des Durchschnitts gelegen seien: Da muss jeder Prüfer dem auf den Grund gehen und weitere Prüfungshandlungen setzen. Auffällig war unter anderem der hohe Zinssatz, den die Commerzialbank ihren Kunden im Vergleich zu anderen Regionalbanken gewährte. Während sich die Zinssätze für Einlagen bei den Vergleichsbanken kaum unterschieden, sei jener der Commerzialbank bei 565 Prozent des Medians - plus 0,7 Prozentpunkte - gelegen. Noch kritischer sind die hohen Kreditzinssätze, die die Commerzialbank an ihre Kunden verrechnete. Diese lagen ebenfalls weit über dem Median - im Maximum 202 Basispunkte über dem Median der Vergleichsbanken. Daraus lasse sich ableiten, dass Kredite der Commerzialbank einem wesentlich höheren Risiko ausgesetzt sein müssten.' Ein Sprecher Gaál's verwies in diesem Zusammenhang lediglich auf die anstehende Routineprüfung des Unternehmens. Freilich ignorierend, dass § 29 WGG der Landesregierung umfassende Kompetenzen in der Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen einräumt. Doch nicht nur die Gesiba büßte erhebliche Summen ein, sondern auch der Sozialbau-Verbund. Hierzu ist im Vorfeld anzumerken, dass die Sozialdemokratie an der Sozialbau AG unmittelbar beteiligt ist. Der ‚Kurier' berichtet in einer Vorabmeldung vom 25. Februar 2021 mit dem Titel ‚Causa Commerzialbank - Sozialbau-Verbund bangt um über 70 Millionen EUR' von erheblichen Verlusten des Sozialbau-Verbundes: ‚Neben den zwei bereits bekannten Unternehmen - Neuland, EGW Heimstätte - aus dem Verbund der Sozialbau AG haben fünf weitere Gelder in der Commerzialbank angelegt. Es sind dies die Volksbau mit 23,8 Millionen EUR, Wohnbau - 7,7 Millionen EUR, Familie - 3,8 Millionen EUR, Vindobona - 3,7 Millionen EUR und die Eisenhof - 2,9 Millionen EUR. Das macht mit den bereits bekannten 30 Millionen EUR eine Gesamtsumme von mehr als 70 Millionen EUR.' Das für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zuständige Wirtschaftsministerium argumentierte in diesem Zusammenhang, dass ‚Eigenkapital nur unter Beachtung einer adäquaten Risikostreuung auf Bankguthaben oder in Wertpapieren vorgehalten' werden solle. Stattdessen wurde augenscheinlich ein vergleichsweise hohes Klumpenrisiko gebildet: Die bei der Commerzialbank veranlagten Unternehmen des Verbundes verfügten zum Jahresende 2018 über Bankguthaben im Ausmaß von 153 Millionen EUR und veranlagten durchschnittlich zirka 45 Prozent ihrer Gelder in Mattersburg. Die Einlagen des Verbundes bei der Bank sollen zirka 20 Prozent der Gesamteinlagen ausgemacht haben, über die die Bank verfügte, wie die ‚Presse' im Artikel ‚Sozialbau bunkerte halbes Bankguthaben bei Commerzialbank' vom 23. März 2021 berichtet. Wie im Fall der Gesiba sprach sich SPÖ-Wohnbaulandesrätin Kathrin Gaál auch hier gegen eine Sonderprüfung aus. Wiewohl es sich bei diesem aufsichtsrechtlichen Instrument nicht um eine Vorverurteilung, sondern lediglich ein Instrument der Transparenz und Aufklärung handelt. Dies und die dargestellte Chronologie an bedeutsamen Verfehlungen der Aufsichtsbehörde MA 50 macht letztlich die gegenständliche Dringliche Anfrage erforderlich. Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Landtag der Stadt Wien nachfolgende Dringliche Anfrage 1. Anhand welcher Entscheidungsgrundlagen wurde im Jahr 2003 rechtlich offensichtlich problematische Eigentümerwechsel an der WBV-GÖD genehmigt? 2. Wie lautete die Stellungnahme des Revisionsverbandes dazu - und folgte man dessen Empfehlung? Wenn nein, weshalb nicht? 3. Wann wurde der MA 50 bekannt, dass in der Eigentümerstruktur Gesellschaften aus Osteuropa und Zypern zu finden sind, und welche Handlungen wurden diesbezüglich von ihr gesetzt? 4. Wie konnten diese Gesellschaften hinsichtlich ihrer Eigenschaften bezüglich § 9 WGG - Angehörige des Baugewerbes - überprüft werden, und mit welchem Ergebnis erfolgten diese Überprüfungen? 5. Wann wurde der MA 50 bekannt, dass Mag. Christian Hosp die Anteile an der Keystone Holding SA in der Schweiz - jedenfalls in der Vergangenheit - treuhändig für Michael Tojner gehalten hat? 6. Welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen wurden daraus abgeleitet? 7. Ist es üblich, dass Wiener Amtsleiter - wie es OSR Dr. Dietmar Teschl getan hat - insbesondere in brisanten Causen, Besprechungen mit Rechtsvertretern involvierter Parteien treffen und ihre Mitarbeiter von diesen Besprechungen ausladen? 8. Ist es üblich, dass zu diesen Treffen zudem offensichtlich keine Protokolle angefertigt werden? 9. Ist es üblich, dass Wiener Amtsleiter - wie es OSR Dr. Dietmar Teschl getan hat - insbesondere in brisanten Causen diese alleine ohne Hinzuziehung von Mitarbeitern offenbar gezielt völlig alleine bearbeiten? 10. In wie vielen Fällen wich die MA 50 bisher von den Empfehlungen beziehungsweise Ansichten des Revisionsverbandes in der Causa WBV-GÖD ab? 11. Wie oft ist dies in anderen Causen geschehen? 12. Welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen setzen Sie, um einen gesetzeskonformen Zustand in der Eigentümerstruktur der WBV-GÖD beziehungsweise WBV-GFW herzustellen? 13. Weshalb wurden nicht bereits alle Organwalter der WBV-GFW einer Überprüfung hinsichtlich ihrer geschäftlichen Zuverlässigkeit gemäß § 24 Abs. 1 WGG unterzogen? 14. Sind derartige Überprüfungen geplant? 15. Wenn ja, wann? 16. Wenn nein, weshalb nicht? 17. Weshalb kam die MA 50 ihrer gesetzlichen Verpflichtung hinsichtlich einer Meldung an das Firmenbuch bezüglich des WGG-widrigen Firmenbuchstandes in der Eigentümerstruktur der WBV-GFW - trotz der zusätzlichen Anregung des Revisionsverbandes - nicht zeitgerecht nach? 18. Ist die Mitarbeiterin, deren Aussage vor dem Verwaltungsgericht zitiert wurde, nach wie vor in der MA 50 tätig? Wenn nein, weshalb nicht? 19. Wurde seitens der MA 50 überprüft, ob die Auftragsvergabe an das Unternehmen 2move im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Dittelgasse, tatsächlich rechtskonform erfolgte? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb wurde dies unterlassen? 20. Wurden die drei beteiligten Gemeinnützigen - WBV-GÖD, WBV-GPA und Siedlungsunion - dahin gehend überprüft, ob Leistungsverzeichnisse, Vertragsunterlagen, Beschlüsse, und so weiter hinsichtlich der Beauftragung und Bezahlung von 2move im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Dittelgasse vorhanden und rechtskonform ausgestaltet waren - insbesondere was die tatsächlich erbrachten Leistungen betrifft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb wurde dies unterlassen? 21. Wurden die beteiligten Geschäftsführer infolge dieser offensichtlichen Umgehungshandlung bezüglich § 9a WGG einer Überprüfung auf ihre geschäftliche Zuverlässigkeit gemäß § 24 Abs. 1 WGG - insbesondere im Falle der früheren SPÖ-Gemeinderätin Ingrid Schubert - unterzogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb wurde dies unterlassen? 22. Welche Maßnahmen hat Wien gesetzt, um derartige Umgehungen in Zukunft hintanzuhalten? 23. Weshalb wurden Sonderprüfungen der Gesiba sowie des Sozialbau-Verbundes hinsichtlich ihrer Veranlagungen bei der Commerzialbank in Mattersburg gemäß § 28 Abs. 5 WGG abgelehnt, wo diese die Ausführungen der Literatur - Schuchter in Schwimann § 28 WGG Rz 16 - nahelegen? 24. In welchen Fällen wäre eine Sonderprüfung angebracht, wenn nicht in diesen Fällen, die durch Verluste von nahezu 100 Millionen EUR gekennzeichnet sind? 25. Wurde überprüft, welche Organwalter in der Gesiba und im Sozialbau-Verbund für die Veranlagungen verantwortlich zeichnen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb wurde dies unterlassen? 26. Wie gestaltete sich die Risikostreuung der betroffenen Unternehmen jeweils? 27. Wie sind die Betreuungsverträge zwischen Sozialbau AG und den jeweiligen Genossenschaften des Verbundes im Detail gestaltet? 28. Konnten die Organe der Sozialbau AG eine Veranlagung von Geldern der Verbundgenossenschaften grundsätzlich autonom - ohne explizite Zustimmung der Genossenschaften - beschließen? 29. Wenn ja, welche Haftungsfragen werfen die Veranlagungsverluste hinsichtlich der Ansprüche der Genossenschaften gegenüber der Sozialbau auf, an der die Sozialdemokratie direkt beteiligt ist? 30. Werden Sie in Anbetracht möglicher Befangenheit Ihrer Person infolge der Mitgliedschaft in der Sozialdemokratie externe Gutachter mit der Bearbeitung der Fragestellung beauftragen? 31. Zu welchen aufsichtsbehördlichen Maßnahmen werden die Veranlagungsverluste der Gesiba und des Sozialbau-Verbundes führen? 32. Wie können Sie gewährleisten, dass Sie im Falle des Sozialbau-Verbundes den Anschein möglicher Befangenheit durch Ihre SPÖ-Mitgliedschaft 100-prozentig ausschließen können? 33. Mattersburg ist auch ein Wirtschaftskriminalfall, aber wie bewerten Sie das Rechtsgutachten Brandl/Talos beziehungsweise Aschauer/Rohatschek, wonach schon eine Analyse öffentlich zugänglicher Daten zur Commerzialbank die Alarmglocken hätte läuten lassen müssen? 34. Hätten die Vorstände dies dann nicht auch erkennen müssen? 35. Welche aufsichtsbehördlichen Handlungen leiten Sie aus den Erkenntnissen dieses Gutachtens ab?" (Anhaltender Beifall. - Ruf: Noch einmal! - Heiterkeit im Saal.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank. Der Applaus - es war so ein Mittelding zwischen Bedauern und Anerkennung, ich glaube, mehr Anerkennung - zeigt: Es war großartig. Noch einmal herzlichen Dank für die Verlesung. Bevor ich weiter fortfahre, möchte ich Herrn StR Czernohorszky ab sofort entschuldigen. Für die Begründung der Dringlichen Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs. 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Zur Begründung der Dringlichen Anfrage erteile ich nun Herrn Abg. Maximilian Krauss das Wort. Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Danke auch von mir fürs Verlesen. So viel Applaus hat schon sehr lange kein ÖVP-Politiker mehr bekommen. Du hast das wirklich großartig gemacht. Ich habe es aber auch schade gefunden, dass zumindest manche dir nicht die Aufmerksamkeit geschenkt haben, die du bei der Verlesung unserer Dringlichen Anfrage verdient hättest. Dass die SPÖ da vielleicht ein bisschen weghören möchte, das hat mich nicht überrascht. Man kennt das System des gemeinnützigen Wohnbaus, man profitiert ja auch in vielen Fällen direkt und indirekt als Partei und als Funktionäre von diesem System. Dass aber andere und besonders die NEOS, die ja in der Opposition auch oftmals diese komischen, dubiosen Vorgänge im Wohnbaubereich und im Besonderen im Wohnbaugemeinnützigkeitsbereich kritisiert haben, dann nicht zuhören und dass sie sich nicht dafür interessieren, das ist eine weitere politische Bankrotterklärung für euch. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in Wien ja mehr als 212.000 Wohnungen, die dem Wohnbaugemeinnützigkeitsgesetz unterliegen. Das ist eine sehr große und historische Leistung, die es in dieser Stadt gibt und von der auch viele Menschen in Wien profitiert haben und auch noch immer profitieren. Deswegen ist es besonders schade, dass die SPÖ in den letzten Jahren den Anschluss an dieses historische Erbe zusehends verloren hat. Wir erinnern uns an jüngste Rechnungshofberichte, gerade auch im Gemeindebaubereich: Zwei Drittel aller Wohnungen in Wien im Gemeindebau, also im geförderten Bereich, haben Sanierungsbedarf. Immobiliensachverständige sagen, dass über 5 Milliarden EUR sofort investiert werden müssten, um alle Gemeindebauwohnungen nur wieder auf einen Standardbetrieb zu bringen. Dass die SPÖ - jetzt mit pinkem Anhang, früher mit grünem Anhang - in den letzten Jahren dieses Riesenproblem so schleifen hat lassen, die Gemeindebauten in vielen Fällen hat verkommen lassen, ist eine politische Verantwortung, für die Sie die Schuld tragen und wo es dringend zu einem Umdenken kommen müsste. Ich möchte an dieser Stelle natürlich klar sagen, dass wir Freiheitlichen uns zum gemeinnützigen Wohnbau und zum System der Wohnbaugemeinnützigkeit bekennen. Das haben wir auch im Rahmen unserer Regierungsbeteiligung auf Bundesebene von 2017 bis 2019 zur Genüge bewiesen, denn es war ja eine Novelle des Wohnbaugemeinnützigkeitsgesetzes, die 185 gemeinnützige Bauträger in Österreich, und damit über 1 Million Wohnungen, vor spekulativen Übergriffen aus der Finanzwirtschaft geschützt hat. Das war eine freiheitliche Initiative, die damals umgesetzt wurde. Da haben wir bewiesen, dass wir dort, wo wir die Möglichkeit haben, sozialen Wohnbau schützen, und wir die Partei sind, die für echte Gemeinnützigkeit in diesem Bereich steht. In Wien hingegen ist man dieser Aufgabe in den letzten Jahren in dieser Form nicht so nachgekommen, und genau davon handelt eben diese Dringliche Anfrage. Ausgerechnet die SPÖ, die sich ja oftmals als Erbin oder als politische Verantwortliche des sozialen Wohnbaus in Wien sieht, ist dieser Verantwortung in den letzten Jahren in der Form nicht nachgekommen. Auch die Aufsichtsbehörde, die MA 50, hat in vielen Bereichen versagt, hat in vielen Bereichen weggesehen. Ich denke beispielsweise an einen Bereich der ehemaligen Beamtengenossenschaft, liebe Frau GÖD, wo wir mit Skandalen konfrontiert waren, wo wir noch immer keine endgültigen Lösungen haben, wo noch immer dubiose Eigentümerstrukturen gegeben sind, wo es Firmenkonstrukte mit Sitz in Zypern und in Osteuropa gibt, wo man seitens der Stadt Wien, wo man seitens der MA 50 - damit in Wahrheit in der politischen Verantwortung der Stadtregierung - einfach wegsieht und wo dieses Wegsehen dringend beendet werden muss. Wenn wir uns den Fall der WBV-GÖD ansehen, dann war es ja der Investor Michael Tojner, den wir hier im Rathaus bestens kennen, der über eine Schweizer Aktienholding diese 3.000 Wohnungen mittelbar übernommen hat. Herr Tojner war ja der wirtschaftliche Eigentümer eben dieser Schweizer Holding, und bis heute sind Tojner-Vertraute Organe in dieser Gesellschaft. In diesem Zusammenhang werden natürlich auch historische Erinnerungen an die ehemaligen gemeinnützigen Unternehmen Buntes Wohnen, Pannonia und Riederhof wach. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der genossenschaftliche Revisionsverband wurde mit einer Sonderprüfung der WBV-GÖD beauftragt und attestierte mehrere zentrale Gesetzesverstöße. Mehrere zentrale Gesetzesverstöße, das sind keine Dinge, wo man zur Tagesordnung übergehen kann. Das sind Dinge, wo dringend gehandelt werden müsste. Diese Gesetzesverstöße wurden dadurch definiert, dass Kaufpreisbindungen verletzt wurden, dass Genehmigungspflichten durch die Landesregierung umgangen wurden, dass der neue Eigentümer vom Gesetz her unzulässig war, da er als Angehöriger des Baugewerbes anzusehen ist, und dass es im Management zu groben Versagen gekommen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Causa ist seit 2017 bekannt, diese Causa ist seit 2017 anhängig und in den letzten vier Jahren hat man in Wien, obwohl es auf Bundesebene eine Novelle des WGG-Gesetzes gegeben hat, nicht nachgeschärft, hat keine Konsequenzen gezogen. Bis heute ist dieser im wahrsten Sinne des Wortes gesetzlose Zustand nicht gelöst, und das ist politisch verwerflich. Die Liste der Versagen der Aufsicht im gemeinnützigen Wohnbau könnte man aber sehr lange fortsetzen. Ich möchte einige Beispiele bringen, beispielsweise aus Wien-Donaustadt das Bauprojekt Dittelgasse. Dort haben wir die Situation, dass die WBV-GÖD, die SPÖ-nahe WBV-GPA und die ebenfalls sehr, sehr SPÖ-nahe Siedlungsunion - wir kennen sie in der Person Frau Schuberts -, 360 Wohnungen, Heimplätze, Geschäftslokale und einen Kindergarten vor der Lobau errichten wollen. Obwohl Flächenwidmungen und Bebauungsbestimmungen bereits rechtskräftig sind, war man sich offenbar doch nicht so sicher, ob man dieses Projekt jetzt wirklich machen möchte oder nicht wirklich machen möchte. Man ist dann zu dem Ergebnis gekommen, ob man es durchziehen möchte oder nicht, das wird man einer Firma namens 2move übertragen. Diese soll das Ganze noch einmal evaluieren, mit Anrainern besprechen, schauen, ob man das Projekt wirklich durchziehen möchte, obwohl bereits im Vorfeld alle gesetzlichen Bestimmungen gegeben waren. Zufälligerweise gehört diese Firma 2move der Tochter einer SPÖ-Gemeinderätin, zufälligerweise wird über eine Umgehungskonstruktion diese Firma beauftragt, und zufälligerweise kann nach dieser Abwicklung das Projekt dann auch durchgezogen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen da ganz genau, wie hier Gelder verwendet werden, wie hier Wohnbaugelder in SPÖ-nahe Kreise verschoben werden, und wie hier ein Denken und ein Handeln an der Tagesordnung stehen, was mehr als hinterfragenswürdig ist. Oder auch, aktuell im letzten Jahr hochgekommen, die Causa Commerzialbank: Man könnte sie auch Causa Sozialbau beziehungsweise Causa Gesiba nennen. Die Commerzialbank ist eine kleine Regionalbank gewesen, eine kleine Regionalbank aus dem Burgenland, die wir alle aus der medialen Berichterstattung der letzten Monate kennen. Ausgerechnet in diesem kleinen lokalen Bankinstitut im Burgenland hat der Sozialbau-Verbund die Hälfte seiner Bankguthaben gebunkert. Diese Gelder sind bis auf Minimalzahlungen der Einlagensicherung weg. Tausende leistbare Wohnungen hätten mit diesem Geld errichtet werden können. Dieses Geld ist verschwunden. Diese Wohnungen, die wir in Wien so dringend gebraucht hätten, werden nicht gebaut werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wiederum verharrt die MA 50 in einer weitgehenden Lethargie. Obwohl diese Vorgänge seit Monaten bekannt sind, gibt es wiederum keine Sonderprüfung des Revisionsverbandes, und wiederum gibt es auch keinen Druck seitens der Stadtregierung, diese Sonderprüfung endlich vorzunehmen. Nein, ganz im Gegenteil, seitens der Stadtregierung, seitens der Stadt rät man sogar davon ab. Das ist politisch nicht nachvollziehbar, wenn man diese Hintergründe kennt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so kommen wir auch zur Gesiba. Sie verlor über 17 Millionen EUR in Mattersburg. Ihre Bauleistung ist gleichzeitig auf einem sehr, sehr niedrigem Niveau. Eine Wohnbaugenossenschaft sollte jedoch eigentlich kein Sparverein sein, der in den letzten Jahren seinen Sinn offenbar mehr darin gesehen hat, seine Gelder, warum auch immer, in dieser kleinen Bank in Mattersburg anzulegen, anstatt bautechnisch tätig zu werden. Das Management der Gesiba hätte übrigens die Situation der Commerzialbank Mattersburg im Bild haben können. Man hätte entsprechende Unterlagen anfordern können, man hat es nur nicht getan. Ein Gutachten zweier Universitätsprofessoren belegt übrigens, dass bereits die Bilanz der Bank ein Warnsignal war. Hätten die Finanzvorstände der Gesiba und der Sozialbau nicht auch erkennen müssen, dass es da Risiken für die Guthaben gibt? Man erkennt, warum es keine Sonderprüfung geben soll. Was wussten die Aufsichtsräte, was sie nicht sagen? Wie handelte der Prüfungsausschuss der Gesiba? Das alles sind Fragen, denen die SPÖ bis heute nicht nachgehen möchte. Das alles sind aber Fragen, denen die SPÖ und die Stadtregierung bis heute auf den Grund hätten gehen müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum politischen Fazit. Es braucht eine unabhängige Aufsicht über Wiens gemeinnützigen Wohnbau. Es müssen endlich die Interessen der Wiener, der Bewohner und vor allem der Wohnnutzungsgemeinnützigkeit gewahrt werden, und nicht nur jene der SPÖ, nicht nur jene von SPÖ-Politikern, die entweder selbst in Siedlungsunionen tätig sind und selbst profitieren oder Vergaben an Familienmitglieder vornehmen oder vornehmen lassen. Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich danke dem Herrn Abgeordneten für die Begründung. Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Landeshauptmann zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hochgeschätzte Mitglieder des Wiener Landtages! Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage möchte ich vielleicht einleitend darauf hinweisen, dass der geförderte, der gemeinnützige Wohnbau in Wien eine wirkliche Erfolgsgeschichte ist. Das sage nicht nur ich als Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann, sondern das ist in vielen internationalen Rankings bewiesen. Viele Delegationen aus allen Ländern kommen nach Wien, um sich anzuschauen, wie es möglich ist, in einer lebenswerten Stadt wie Wien, die stark nachgefragt ist, zu ermöglichen, dass mehr als 60 Prozent der gesamten Wiener Bevölkerung in einer geförderten und damit leistbaren Wohnung leben können. Wir haben mehrere, sehr interessante und wichtige Schienen in diesen Jahrzehnten aufgebaut: Zum einen 220.000 Gemeindewohnungen, zusätzlich 200.000 von der Stadt Wien geförderte Genossenschafts- und Mietwohnungen. Das ist nicht nur internationales Spitzenfeld, sondern gewährleistet auch die soziale Durchmischung in unserer Stadt und sichert für viele Menschen in unserer Stadt auch den Zugang zu Wohnungen ab, die leistbar und gleichzeitig hochqualitativ sind. Wir haben gerade im geförderten Wohnbau in den letzten Jahren bei Themen, die gerade jetzt auch unter dem Übertitel Klimawandel, Klimaschutz, Ökologie zu sehen sind, besonders bemerkenswerte Schritte gesetzt. Mehr als im freifinanzierten Wohnbau ist es im geförderten Wohnbau möglich geworden, dem ökologischen Gedanken zum Durchbruch zu verhelfen. Wenn ich daran denke, dass beispielsweise die größte Passivhaussiedlung Europas - das bedeutet Wohnungen, die überhaupt keine Energie zum Heizen mehr benötigen - in Wien errichtet worden ist, dass wir seit mehr als 15 Jahren im geförderten Wohnbau Niedrigenergiehausstandard haben und dass wir bei allen Entscheidungen, die wir über den geförderten Wohnbau in den Wettbewerben zu treffen haben, insbesondere neben der Architekturqualität, neben der Wirtschaftlichkeit, den sozialen Gedanken, aber auch die Ökologie berücksichtigen. Von daher ist es wichtig, dass wir das nicht nur als historisches Erbe sehen und das im Unterschied zu anderen Metropolen absichern. Ich will nur daran erinnern, dass sich viele andere Großstädte auch aus finanziellen Gründen entschlossen haben, sich von den kommunalen Wohnungen, von den geförderten Wohnungen zu trennen. Wir in Wien nicht. Wir sind immer, auch in heftigen politischen Diskussionen auf der Linie geblieben, dass wir auch in Zukunft für einen großen Teil der Wiener Bevölkerung diesen leistbaren Wohnraum anbieten wollen. Von daher freue ich mich sehr, dass es Interesse gibt, auch im Wiener Landtag darüber zu diskutieren. Wir haben das schon öfter getan - im Gemeinderat, im Landtag -, und ich will mich in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage vor allem auch auf insgesamt vier Berichte beziehen, die der Rechnungshof, der Stadtrechnungshof und auch der Burgenländische Landesrechnungshof erstellt haben. Ich möchte diese vier Berichte für das Protokoll - der Kollege war aber heute eh schon brav, muss ich sagen - auch genau zitieren: Es ist zum einen der Rechnungshof des Bundes, Bund 2019/31 über die "Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen", zum Zweiten Rechnungshof des Bundes, Bund 2021/3, Wien 2021/2 unter dem Titel "Wohnbau in Wien", zum Dritten der Stadtrechnungshofbericht III-32-19 "MA 50, Tätigkeit der Magistratsabteilung 50 in der Causa Wohnbauvereinigung GFW gemeinnützige GmbH", und zum Vierten der Burgenländische Landesrechnungshof, LHR-310-12/126-2020, "Gemeinnützige Bauvereinigungen Pannonia, Gesfö und Riedenhof, Entziehung der Gemeinnützigkeit". Ich will jetzt all das an Polemik weglassen, was auch in der Begründung eingebracht worden ist, und möchte mich deshalb in meiner Beantwortung auch ganz sachlich auf diese Berichte konzentrieren. Zur Frage 1: Die maßgebliche Entscheidungsgrundlage für alle Fragen der Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen ist das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Wenn ein Antrag über den Erwerb von Anteilen an einer gemeinnützigen Bauvereinigung gestellt wird, prüft die MA 50 anhand dieses Bundesgesetzes, ob der Vorgang rechtlich zu genehmigen ist. So ist das auch im Jahr 2003 für die Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erfolgt. Die MA 50 hat damals rechtlich befunden, dass eine Genehmigung zu erteilen ist, und die Wiener Landesregierung ist dem in ihrer Sitzung von 16. Dezember 2003 auch gefolgt, und zwar einstimmig. Zur Frage 2: Wie im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz vorgesehen, wurden seinerzeit sowohl die zuständige Finanzbehörde als auch der Revisionsverband angehört. Die Stellungnahmen haben in den Akt der Landesregierung Eingang gefunden und waren somit auch allen Mitgliedern der Landesregierung ersichtlich. Wie bereits zu Frage 1 erwähnt, haben diese ihre Zustimmung einstimmig erteilt. Zu den Fragen 3 und 4: Mit Einlangen des Prüfungsberichtes über das Jahr 2009 im März 2011 wurde der MA 50 erstmalig der Verdacht des Vorliegens von Treuhandkonstruktionen zur Kenntnis gebracht. Dazu führt der Bundesrechnungshof in seinem schon einleitend von mir zitierten Bericht aus 2019 aus: "Im Juli 2012 teilte der Revisionsverband der Stadt Wien mit, dass der Mehrheitseigentümer der Bauvereinigung seiner im Zuge der Prüfung des Geschäftsjahres erfolgten Aufforderung, die Eigentümerverhältnisse offenzulegen, nicht entsprochen habe." "Das Land Wien forderte die Bauvereinigung im November 2012 auf, den Treugeber zu nennen und verfügte im Jänner 2013, dass bis zur Behebung des Mangels keine Wohnbauförderzusage an die Bauvereinigung erfolgen durfte. Die Bauvereinigung gab den Treugeber im Jänner 2013 bekannt. Der Revisionsverband stellte daraufhin fest, dass die Eigentümerstruktur dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz entspreche." Ich bin der Auffassung, dass die dazu von mir aus dem Rechnungshofbericht zitierte Passage diese Thematik transparent und konzise beleuchtet. Zu den Fragen 5 und 6: Bezüglich dieser Fragestellungen darf ich ebenfalls auf den bereits mehrfach angesprochenen Bericht des Bundesrechnungshofes verweisen. Dieser hält dazu Folgendes fest: "Im Mai 2017 informierte der Aufsichtsratsvorsitzende der Bauvereinigung das Land Wien darüber, dass sich der mittelbare Eigentümer ohne Genehmigung des Landes Wien geändert habe." Im selben Bericht findet sich eine Seite später die Feststellung: "Der Rechnungshof anerkannte, dass das Land Wien nach Bekanntwerden der Änderung in der mittelbaren Eigentümerstruktur der Bauvereinigung im Mai 2017 zeitnah eine Sonderprüfung durch den Revisionsverband im Juni 2017 veranlasste." Weiters war es rechtlich strittig, ob die bloß mittelbare Anteilsübertragung einer Genehmigung bedarf. Es darf daran erinnert werden, dass die Stadt Wien im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes nur die Regeln vollziehen kann, die der Bund erlässt. Der Bundesgesetzgeber hat das erst im Jahr 2018 entsprechend gesetzlich geregelt, und Wien hat unmittelbar im Anschluss alle erforderlichen Schritte gesetzt. So wurde die Zustimmung zu den Anteilsübertragungen im Herbst 2018 verweigert. Nachdem das Verwaltungsgericht Wien diese Entscheidung Mitte 2019 bestätigte, hat die MA 50 unverzüglich das Firmenbuchgericht Wien und die Wohnbauvereinigung darüber in Kenntnis gesetzt. Zur Frage 7: Wie mir mitgeteilt wurde, hat der Abteilungsleiter der MA 50 an der fraglichen Besprechung keineswegs alleine teilgenommen, sondern auch den Referatsleiter der Gemeinnützigkeitsaufsicht beigezogen. Von der Teilnahme einer weiteren juristisch ausgebildeten Mitarbeiterin der MA 50 wurde abgesehen, weil der Abteilungsleiter selbst rechtskundiger Bediensteter ist. Zur Frage 8: Wie seitens der MA 50 versichert wurde, werden wesentliche Verfahrensentwicklungen selbstverständlich schriftlich dokumentiert. In dem im Rechnungshofbericht erwähnten Fall hat der Antragsteller lediglich Pläne geäußert, die in weiterer Folge nicht einer amtswegigen Eingabe zugeführt wurden, sodass sie nicht verfahrensrelevant waren. Zur Frage 9: Wie mir mitgeteilt wurde, werden in der MA 50 aufsichtsrechtliche Behördenverfahren unabhängig vom jeweiligen Bearbeiter beziehungsweise der jeweiligen Bearbeiterin streng nach den Buchstaben des Rechts abgehandelt und zuvorderst durch das in der Organisation in der genannten Magistratsabteilung abgebildete Referat "Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen" abgewickelt. Zu den Fragen 10 und 11: Die MA 50 befindet sich grundsätzlich in einem äußerst guten Einvernehmen mit dem Revisionsverband. Es darf etwa daran erinnert werden, dass die Wiener Landesregierung im Herbst 2018, der Stellungnahme des Revisionsverbandes folgend, die Zustimmung zu den beantragten Anteilsübertragungen verweigert hat. Eine genaue Statistik hierüber wird allerdings nicht geführt. Zu den Fragen 12 bis 16: Die MA 50 handelt nach den ihr nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zukommenden Möglichkeiten und im Sinne der Empfehlungen des Revisionsverbandes. So hat die Wiener Landesregierung im Herbst 2019 prompt von der neuen Gesetzeslage Gebrauch gemacht und einen Regierungskommissär bestellt, der seither strengen Auges über die WBV-GFW wacht. Selbstverständlich wird auch hinreichend fundierten Anhaltspunkten nachgegangen, die sich gegen die Zuverlässigkeit von Organwaltern richten. Zur Frage 17: Da seitens der Bauvereinigung Ende Mai 2017 ein an das Firmenbuchgericht ergangener Antrag auf Löschung einer Eintragung einer Veränderung im Stande der Gesellschaft vorgelegt wurde, hielt die MA 50 ein Einschreiten nicht für geboten. Zur Frage 18: Die Mitarbeiterin ist nach wie vor in der MA 50 tätig. Zu den Fragen 19 bis 22: Nach § 9a des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bedürfen Rechtsgeschäfte, die eine gemeinnützige Bauvereinigung mit ihren Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern oder deren nahen Angehörigen abschließt, der Zustimmung durch ihren Aufsichtsrat. Nach mir vorliegenden Informationen geht es in der gegenständlichen Angelegenheit um die Frage, ob diese Zustimmung auch dann erforderlich ist, wenn eine gemeinnützige Bauvereinigung nicht selbst Auftraggeber ist, sondern sich nur an einem Auftrag finanziell beteiligt, zu dessen Auftragnehmer ihre Organe ein Nahverhältnis haben. Die aktuelle Rechtslage sieht das auch nach Ansicht der hiesigen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten wohl nicht vor. Dementsprechend hat der Revisionsverband in der gegenständlichen Angelegenheit, bei der sich drei Bauträger die Kosten für einen Anrainerbeteiligungsprozess teilten, auch keine Mängel angezeigt. Wollte man dies anders handhaben, müsste wohl die Rechtslage geändert werden, entweder durch eine Adaptierung der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen oder in der vom Rechnungshof vorgeschlagenen Weise. So empfahl dieser dem Wirtschaftsministerium, durch eine Regelung im geplanten Corporate Governance Codex für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft dafür zu sorgen, dass eine Umgehung der Bestimmungen über genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte zwischen den gemeinnützigen Bauvereinigungen und den Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern beziehungsweise ihren nahen Angehörigen verhindert wird. Zu den Fragen 23 bis 35, die ich zusammenfassen kann, weil sie inhaltlich in einem direkten Zusammenhang stehen: Vorweg möchte ich an dieser Stelle ein paar grundsätzliche Worte zur Zulässigkeit anmerken. Die Ausgestaltung des Interpellationsrechtes ist determiniert von bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben, an die auch der Landesgesetzgeber bei der Schaffung von Interpellationsrechten auf Landesebene gebunden ist. So kann sich die Interpellation etwa immer nur auf ein konkretes Verwaltungshandeln beziehen und sie muss innerhalb der Ingerenz, also der Einflussmöglichkeit, des befragten Organs liegen. Für die gegenständliche Dringliche Anfrage ergibt sich daraus, dass eine Vielzahl der Fragestellungen nicht vom Interpellationsrecht erfasst und daher unzulässig ist, sei es, weil sie sich nicht auf ein konkretes Verwaltungshandeln beziehen, sondern auf allgemein übliche Vorgehensweisen, auf in die Zukunft gerichtete Ereignisse oder bloße Meinungen abzielen. Dies betrifft etwa die Fragen 30, 31, 32 und 35. Andere Fragen wiederum liegen gänzlich außerhalb des Ingerenzbereiches, etwa Frage 34, mit der die Tätigkeit der Organe selbstständiger Rechtsträger angesprochen wird. Vor diesem Hintergrund möchte ich dennoch auf diesen Fragekomplex wie folgt antworten: In der gegenständlichen Angelegenheit sei darauf hingewiesen, dass die Commerzialbank Mattersburg von Kreditschützerinnen beziehungsweise Kreditschützern mit einem geringen Ausfallsrisiko eingestuft wurde und von allen Prüforganen bis zuletzt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten hat. Das wirft, unabhängig vom vorliegenden Fall, in erster Linie Fragen zur Bankenaufsicht auf. In einem öffentlichen Kriminalfall wurden laut Medienberichten rund 13.500 Bankkundinnen und Bankkunden geschädigt. Wie ebenso den Medien zu entnehmen ist, sind von diesem Kriminalfall neben etlichen Gemeinden, einem großen europäischen Konzertveranstalter, einem Hightech-Unternehmen, einer Versicherungsgruppe, und vielen mehr, auch gemeinnützige Bauvereinigungen betroffen. Mutmaßlich, und es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, kam es da zu einem jahrelangen Kontrollversagen von Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfern und Bankenaufsicht. Wer daraus einen Skandal rund um das Wiener Wohnbaumodell konstruieren will, verfolgt offensichtlich die Absicht, von einem tatsächlich vorhandenen Skandal rund um Bankenaufsicht und Bankenprüfungen abzulenken. Nichtsdestotrotz wird im Rahmen der laufenden Prüfung durch den Revisionsverband die Causa Mattersburg selbstverständlich aufgegriffen und untersucht. Nachdem die Feststellungen des Revisionsverbandes zur Veranlagung bei der Commerzialbank Mattersburg von öffentlichem Interesse sind, beabsichtigt die MA 50, die diesbezüglichen Feststellungen des Revisionsverbandes auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Damit ist laut Information der MA 50 zeitnah zu rechnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich danke für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage und eröffne nun die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion auf maximal 180 Minuten beschränkt ist. Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist Herr Abg. Kowarik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die Redezeit des einzelnen Redners mit 20 Minuten begrenzt ist. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! Zuerst auch von mir der Dank an den Schriftführer für die Verlesung, das war sicher etwas mühsam. Nichtsdestotrotz ist es, glaube ich, nicht unwichtig, dass diese Dringliche Anfrage verlesen wurde, weil darin, wie ich glaube, ganz gut die Problemstellungen, um die es uns geht, dargestellt werden und auch die Fragestellungen konkret ausgesprochen wurden. Bevor ich auf Ihre Beantwortung zu sprechen komme, Herr Landeshauptmann, darf ich vorweg sagen, und Sie haben es ja auch betont und auch unser Begründer der Dringlichen Anfrage hat es betont, dass es ein großartiges historisches Erbe ist, das die Stadt Wien verwalten darf, das die Stadt Wien hat. Und es ist tatsächlich - das muss ja auch ein Freiheitlicher zugeben können - vor allem auch ein Verdienst des Roten Wien in der Zwischenkriegszeit, dass sehr viel Wert darauf gelegt wurde, dass der Wohnbau in Wien so dasteht, wie er dasteht. Und ja, auch das kann ich unterstreichen, das unterscheidet uns sicher von vielen anderen Metropolen in Europa, dass wir 60 Prozent der Bevölkerung - ich glaube, diese Zahl haben Sie genannt - im geförderten Wohnbau sozusagen beheimaten können. Gerade deshalb, glaube ich, sollte man unterstreichen, dass man mit diesem historischen Erbe sehr, sehr sorgsam umgeht und auch da Mechanismen weiterentwickelt, damit dieses historische Erbe tatsächlich erhalten und auch ausgebaut wird. Das vermissen wir seit geraumer Zeit im eben noch immer mehr oder weniger roten, jetzt rot-pinken Wien. Es wurden von Ihnen auch die Gemeindebauten angesprochen, die zweifellos dazugehören und ein sehr wesentlicher Bestandteil dieses historischen Erbes sind. Wir kommen wahrscheinlich auch noch bei der Rechnungsabschlussdebatte dazu, dass da die Stadt Wien sehr, sehr - wie soll ich sagen -, ich möchte nicht sagen, fahrlässig damit umgeht, aber dass es da sehr große Probleme gibt, Stichwort Sanierungen. Wir werden uns dazu noch unterhalten. Noch einmal: Dieses historische Erbe gilt es zu bewahren und auszubauen. Darum muss man genau und besonders sensibel mit dieser Angelegenheit umgehen und besonderes Augenmerk darauf legen, und man sollte da eben wirklich schauen, dass nicht Sachen passieren, die passiert sind. Diese sind ja unbestritten. Da ist einmal die Sache mit der vormaligen WBV-GÖD. Diese Sache beschäftigt uns ja schon sehr lange, seit 2003 im Konkreten. Sie haben es dankenswerterweise schon genannt, einige der Berichte, die es dazu von den Rechnungshöfen gibt, haben wir selbstverständlich auch in unserer Dringlichen Anfrage verarbeitet. Wir ziehen vielleicht andere Schlüsse daraus - auch das sei vorweg gesagt. Kommen wir zur WBV-GÖD: Das war wohl wahrlich kein Ruhmesblatt. Und da kommen wir gleich zu einem Problem, das schon 2003 begonnen hat. Die Kritik des Rechnungshofes haben Sie uns unterschlagen, Herr Landeshauptmann. Ich darf es Ihnen vorlesen, dass es da Kritik gegeben hat, dass eben diese Genehmigung gemacht wurde, obwohl die Eigentümerstruktur eben nicht der Gemeinnützigkeit entsprochen hat. Das Problem war auch, dass sich das Land Wien jahrelang auf den Standpunkt gestellt hat, dass nur der unmittelbare Erwerb von Anteilen an gemeinnützigen Bauvereinigungen zu prüfen beziehungsweise genehmigungspflichtig ist. Das ist unverständlich und das möchte ich hier ausdrücklich noch einmal sagen. Das haben wir auch im Ausschuss schon besprochen, es ist vollkommen ungenügend. Das muss jeder erkennen, meine Damen und Herren, wenn man nur auf die erste Beteiligungsebene schaut. Ja, das ist das Leichteste, was man machen kann, dass immer die erste Beteiligungsebene der gleiche Rechtsträger bleibt, die gleiche GmbH bleibt, die gleiche Aktiengesellschaft bleibt und in der Struktur darunter schon sehr viel passiert und dort der eigentliche wirtschaftliche Eigentümer - und das ist ja auch das Telos dieses Gesetzes - unbeachtet bleibt. Dieser jahrelange Zugang oder diese Interpretation des Gesetzes des Landes Wien ist also schlichtweg unverständlich. Der Rechnungshof hat auch darauf hingewiesen, dass es da verschiedene Meinungen gab, keine Frage, er hat aber auch schon früher einmal ausgesprochen, dass es wohl klug wäre, wenn sich der Bund mit den Ländern gemeinsam hinsetzt und hier eine Einigung herbeiführt oder eine gemeinsame Vorgangsweise passiert. Das ist nicht geschehen und das wird auch ausdrücklich kritisiert. Also damit beginnt es. Dann erfolgten in dem Zeitraum, der auch in unserer Dringlichen Anfrage angeführt ist, von 2003 bis Mitte 2019, ein unmittelbarer - es soll so sein - und neun mittelbare Eigentümerwechsel. Da ist also schon ein bisschen etwas passiert. In den Stellungnahmen - ich habe es schon vorgelesen: "die Eigentümerstruktur wurde 2003" - gut, das ist schon sehr lange her, Sie haben auch festgestellt, dass das einstimmig war, nehmen wir zur Kenntnis, das hat die Landesregierung offensichtlich gemeinsam falsch gemacht. Aber wie es dann weitergegangen ist, auch dazu gibt es wesentliche Kritik des Bundesrechnungshofes, die man nicht so einfach wegwischen kann, meine Damen und Herren. Auf Seite 56 des Rechnungshofberichtes "Wohnbau in Wien, Reihe Wien, 2021/2" wird bei der Randzahl 26.2 ausdrücklich Kritik ausgesprochen: "Der Rechnungshof kritisierte die lange Dauer von eineinhalb Jahren, bis die Stadt Wien die gemeinnützige Bauvereinigung im November 2012 aufforderte, ihre Eigentümer bekannt zu geben." - Obwohl das schon längst bekannt war, hat das so lange gebraucht. Ich weiß nicht, wer im November 2012 Stadtrat war oder der verantwortliche Ressortleiter, ich weiß nicht, ob das Sie waren, Herr Landeshauptmann, oder Ihr Vorgänger. Da hat man also erstaunlich lange gebraucht, bis man darauf gekommen ist: Ja, das geht uns eigentlich schon etwas an. - Das ist, gerade wenn man das so vor sich herträgt, unverständlich. Es geht dann weiter auch mit diesem Firmenbuchantrag. Auch da - das haben Sie uns unterschlagen - die Kritik des Rechnungshofes: "Der Rechnungshof kritisierte, dass die Stadt Wien das Firmenbuchgericht nicht über den mittelbaren Anteilserwerb an der gemeinnützigen Bauvereinigung vom Mai 2017 informierte. Dies, obwohl sie dazu verpflichtet war, nachdem eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Mai 2018 klargestellt hatte, dass dieser Anteilserwerb rechtsunwirksam war." Ich darf nur noch einmal darauf hinweisen, der Klubobmann unserer Fraktion hat eh auch darauf hingewiesen, 2018 hat es endlich eine Klarstellung im Gesetz gegeben, es hat einer freiheitlichen Regierungsbeteiligung gebraucht, dass das einmal auf Bundesebene klargestellt worden ist. Die SPÖ hat das jahrelang nicht zusammengebracht, wir haben es zusammengebracht. Es ist so, ob man es glauben will oder nicht, lesen Sie nach, "ris.bka.gv.at", da sind alle Gesetze und auch die Historie der Gesetze nachvollziehbar. Auch die mangelnde Aktenführung wird da bemängelt, auf Seite 64, Randziffer 33.2. Ich darf vorlesen: "Der Rechnungshof kritisierte, dass die Stadt Wien Kontakte mit Organwaltern und Vertretern von Parteien im Verfahren zur Entziehung der Gemeinnützigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigung und zur Genehmigung des Anteilserwerbs an der gemeinnützigen Bauvereinigung nicht dokumentierte. Er wies dabei insbesondere darauf hin, dass bei solchen Kontakten auch verfahrensrelevante Fragen der Rückabwicklung des Anteilserwerbs an der gemeinnützigen Bauvereinigung besprochen wurden und ein Parteienvertreter sowie dessen Verhältnis zum Leiter der verfahrensführenden MA 50 auch Gegenstand einer Anfrage im Wiener Gemeinderat waren." Sie wurden also eh schon sozusagen darauf hingewiesen. Ja, und das hat man schleifen lassen, warum auch immer. Da kann man sich selbst seinen Reim daraus machen. Auch das ist in Ihrer Beantwortung nicht vorgekommen. Auch beispielgebend gibt es auf Seite 66 noch die Kritik an der Vorgangsweise der MA 50: "Der Rechnungshof kritisierte, dass die Stadt Wien eine eingehende Überprüfung der Zuverlässigkeit von Organwaltern der gemeinnützigen Bauvereinigung unterließ, obwohl der Leiter der MA 50 Zweifel daran geäußert hatte." Also das passt nicht ganz zusammen, wenn man sich als großer Hüter des sozialen Wohnbaus darstellt und es dann solche Sachen gibt, die sich über Jahre ziehen und bei denen die Stadt Wien in Wirklichkeit weggeschaut hat - ich kann es mir nicht anders erklären. Und warum sie weggeschaut hat, kann sich jeder selber ausmalen. Auch die Sache mit der Dittelgasse, wo Sie sich auf einen rein formellen Standpunkt zurückziehen, war unschön. Der Rechnungshof führt auch das relativ klar an, dass da eine nahe Angehörige, in Wirklichkeit die Tochter einer Präsidentin einer Wohnbauvereinigung, einen Auftrag kriegt und das zu verschleiern versucht, was nicht ganz gelungen ist, denn immerhin wissen wir es ja. Auch da hätte man etwas machen können, nämlich eine Sonderprüfung anlegen. Das geht schon die Stadt Wien, besser gesagt, das Land Wien etwas an. Da hätte man genauer hinschauen können, wenn man nur wollte. Da das tatsächlich im roten Familienkreis und zwar wortwörtlich im roten Familienkreis geschehen ist, hat man weggeschaut, meine Damen und Herren. Das ist auch nicht das, was wir unter sozialem Wohnbau verstehen. Es geht da um Mittel, die bitte schön tatsächlich da sein sollen, um den geförderten Wohnbau zu stützen, und die auch, zumindest zum großen Teil, vom Land Wien erwirtschaftet oder zur Verfügung gestellt wurden. Das ist also schon sensibel und da ist mein Verständnis schon, dass man da besonders hinschauen sollte. Herr Landeshauptmann, Sie haben uns dann auch relativ salopp mitgeteilt, dass Sie die Fragen 23 bis 35 mit dem Hinweis, dass das angeblich unzulässig sein soll, nicht wirklich beantworten wollen. Herr Landeshauptmann, das kann ich nicht nachvollziehen. Wir fragen zum Beispiel in der Frage 23: "Weshalb wurden Sonderprüfungen der Gesiba sowie des Sozialbau- Verbundes hinsichtlich ihrer Veranlagungen bei der Commerzialbank in Mattersburg gemäß § 28 Abs. 5 WGG abgelehnt, wo diese die Ausführungen der Literatur nahelegen?" - Also das geht schon die Vollziehung etwas an, würde ich behaupten. Worum geht es? - Wir haben das eh schon gehört und das weiß ein jeder, der Zeitungen liest, und das ist ja wirklich eine Katastrophe, was da passiert ist, meine Damen und Herren. Millionen von Beträgen für den sozialen Wohnbau sind futsch, sind weg. Die sind weg! Ich glaube nicht, dass man aus der Konkursmasse eine hohe Quote herausbekommt. Da sagt ja das Gesetz, das WGG, relativ eindeutig, welche Möglichkeiten wir hätten, wenn wir nur wollten. Wir wollen nur nicht. § 29 - wir haben darüber auch schon im Ausschuss diskutiert und ich darf mir erlauben, das noch einmal vorzulesen. § 29 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz besagt: "Die gesamte Geschäftsführung" - ich wiederhole: die gesamte Geschäftsführung, also alles, die gesamte Geschäftsführung - "gemeinnütziger Bauvereinigung unterliegt der behördlichen Überwachung." - Ja, wer ist die Behörde? - "Die Landesregierung ist berechtigt, in alle Geschäftsunterlagen Einsicht zu nehmen," - in alle Geschäftsunterlagen Einsicht zu nehmen - "die Geschäftsgebarung und die Rechnungsabschlüsse zu überprüfen, die Abstellung von Mängeln anzuordnen und zu einzelnen Geschäftsfällen Berichte einzuholen." Abs. 2: "In Ausübung ihres Aufsichtsrechtes - Abs. 1 - ist die Landesregierung berechtigt, Prüfungen vorzunehmen." - Also wir können es selber machen! - "Sie kann sich hiebei des Revisionsverbandes bedienen oder private Sachverständige beauftragen." Was muss noch passieren, Herr Landeshauptmann und Frau Stadträtin? Was muss noch passieren? Jetzt haben wir Millionen Euro verloren - Millionen! -, was soll noch passieren, wenn wir da nicht genauer hinschauen wollen, ob diese Veranlagungen, die da vorgenommen worden sind, klug waren? Offensichtlich waren sie nicht klug. Ich möchte nicht behaupten, dass ich das schon seit fünf Jahren gewusst habe, dass die Commerzialbank pleitegeht, nur, ich bin ja auch nicht der Verantwortliche dieser Wohnbauträger, das muss man auch dazusagen. Was läge näher, als da einmal genauer hinzuschauen, und wenn dabei rauskommt, die haben alles richtig gemacht, na ja, noch besser für die Beteiligten dieser Wohnbaugenossenschaft. Das heißt, es kann ja für die auch günstig sein. Ich glaube, die Stadt Wien und die zuständige Ressortführung machen es sich da einfach zu einfach. Sie sagt einfach, na, jetzt schauen wir, was der Revisionsverband macht, der hat seine reguläre laufende Prüfung. Wir haben heute vernommen, das wird bald veröffentlicht werden oder es ist abzusehen, dass der Bericht da ist, nur ist der laufende jährliche Bericht natürlich schon etwas anderes. Da kann man sicherlich auch einen Schwerpunkt darauf legen, nur ist eine Sonderprüfung etwas anderes, das ist, glaube ich, auch jedem klar. Das heißt schon Sonderprüfung, also da wird speziell ein Thema begutachtet und darauf geschaut, und das würden wir uns gerne wünschen. Ich darf noch einmal betonen: Die Landesregierung ist berechtigt, in alle Geschäftsunterlagen Einsicht zu nehmen, in alles! Wir können ein jedes Papierl nehmen und uns anschauen. Und wenn eine Wurstsemmel gekauft wird, ist uns das wurscht, aber es geht nicht um Wurstsemmeln, sondern es geht um etliche Millionen Euro! Meine Damen und Herren, ich darf zusammenfassen: Wir vermissen in diesem Zusammenhang die Konsequenz der Verantwortungsträger. Wir würden uns wünschen, dass nicht nur vor sich hergetragen wird, dass wir die Welthauptstadt des sozialen Wohnbaus sind, sondern dass man diesen Worten auch Taten folgen lässt und einerseits im Gemeindebau die Kritik des Rechnungshofes - wie gesagt, das werden wir am Dienstag noch hören - ernst genommen wird und andererseits gerade bei gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen ganz genau hingeschaut wird, damit nicht irgendein Geruch der Parteilichkeit oder der Freunderlwirtschaft über bleibt. Das würden wir uns wünschen, meine Damen und Herren. - Danke schön. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Herzlichen Dank. Der Redner hat eine Restredezeit von 5 Minuten und 15 Sekunden. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Vizebürgermeisterin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schriftführer, auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön für die Verlesung dieser Anfrage, die ja einen beachtlichen Umfang aufweist. Ich glaube, zum Umfang kommt natürlich noch die Komplexität dieses Themas. Man hat ja allein schon beim Vorlesen gemerkt - ich habe mich natürlich vorbereitet, Ihre Fragen gut studiert und mich auch sonst erkundigt -, dass es sich da um eine äußerst komplexe Materie handelt. Deswegen glaube ich auch nicht - auch wenn die Verlesung gut war -, dass jetzt alle hier ein umfassendes Bild von dieser Geschichte haben, weil das irrsinnig schwierig ist. Gemeinnützige Wohnbauträger: Ich sage auch, weil es so komplex ist, muss man genau hinschauen, und deswegen teile ich auch das politische Fazit, das schon Kollege Krauss gesagt hat, aber auch Sie, Herr Kowarik, haben ganz zum Schluss gesagt, dass es Aufklärung und Kontrolle braucht, wo immer das nötig ist. Bei Fällen, die so offensichtlich vorliegen, muss man auf Grund von Komplexität und Ungereimtheiten, die ja durchaus auch auftreten und hier aufgeworfen worden sind, genau hinschauen und aufklären. Das ist auch definitiv mein und unser Anspruch. Wenn ich mir das durchlese, dann kommt man von der WBV-GÖD-GPA hin zur Dittelgasse und dann zur Commerzialbank und es gibt immer wieder einige Fälle, wo Familienmitglieder oder im Nahebereich Auftretende Beauftragte sind, und das durchaus in einer Funktion oder in einem Zusammenhang werden, wobei nicht unbedingt gleich durchschaubar ist, warum die involviert sind. Das ist sicher nicht im Sinne der Sache, wenn man dann nicht mehr nachvollziehen kann, warum einzelne Personen in einzelnen Bereichen tätig sind. Allein an der Debatte darüber merkt man es auch. Auch wenn man in den Bund schaut und sich zum Beispiel eine Schmid AG anschaut - wenn man da Freunde unterbringt, dann ist das immer eine Sache, die einen schlechten Nachgeschmack hat, weil man nicht mehr auf die Qualifikation schaut. Im Fall Schmid war sie dann ja auch nicht da. Das ist eben schade, weil man es dann im Einzelfall nicht weiß und nicht beurteilen kann. Denn wenn man weiß, es gibt ein Naheverhältnis, dann ist man natürlich auch in der Situation, darüber hinwegzuschauen, was es damit auch auf sich hat. Das ist aber sicher nicht das Einzige, was in den aufgelisteten Fällen mehr Aufklärung und Transparenz fordern lässt und sicher eingefordert werden muss. Die Commerzialbank wurde schon erwähnt, eigentlich ein Bankenskandal. Es gibt viele Geschädigte, rund 13.500, vom Kleinanleger bis zu den großen Unternehmen, große Konzertveranstalter sind darunter, auch Versicherungen sind darunter. Da muss man sagen, das Risiko hätte absehbar sein müssen. Sie erwähnen es auch in dieser Anfrage, wie das Ganze gelaufen ist, und wenn ich es mir durchlese, dann komme ich von einer Aussage zur anderen, und eine widerspricht auch der anderen. Die einen sagen, natürlich auch der Gesiba-Vorstand, dass sie sich alles haben offenlegen lassen und auch keine Bedenken hatten, weil auch der Kreditschutzverband das vorliegen hatte, wonach die finanzielle Situation ausgezeichnet war und auch die Ausfallswahrscheinlichkeit nicht gegeben war, nur mit 0,01 Prozent bewertet wurde. Dann gibt es aber wiederum ein anderes Gutachten, welches besagt, es hätte jedem auffallen müssen. Ich tue mir schwer, das zu beurteilen, muss ich ehrlich sagen. Ich habe keine Ahnung, wie man in so einem Fall dann tut, denn es steht Aussage gegen Aussage. Klar ist auch, dass es im Fall von gemeinnützigen Wohnbauträgern auf Grund der Summen, die da unterwegs sind, natürlich die beste Kontrolle braucht, aber dass solche Fälle dann auch nicht ausgeschlossen werden können, wenn man solch widersprüchliche Aussagen von unterschiedlichsten Stellen hört. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, ich habe natürlich auch Ihrer Anfragebeantwortung sehr genau gelauscht. Ich bin sehr froh darüber, wie Sie die Anfrage beantwortet haben und danke dafür, denn Sie sind auf alle Fragen sehr eindrücklich eingegangen, auch auf die Fragen, die sich bezüglich der Entscheidungsgrundlagen aufgetan haben - die Frage 1 betrifft das - und dass es da auch die einstimmige Zustimmung seitens des Landes gegeben hat. Das war natürlich vor unserer Zeit, beweist aber nur wieder einmal die Komplexität der Materie und dass solche Kontrollmechanismen vielleicht nicht sofort greifen. Zur Sonderprüfung: Sie haben es auch erwähnt, dass die laufende Prüfung der Revisionsabteilung vonstattengeht und dass das Ergebnis sehr zeitnah vorliegen wird. Ich glaube, das ist auch ein Anlass, dass man sagt, okay, das ist ein guter Punkt, jetzt hinzuschauen, was passiert ist, vor allem auch hinsichtlich der Klärung der Bankenaufsicht. Natürlich ist das das große Thema, weil wir gesagt haben, es sind nicht die Wohnbauträger jetzt in der alleinigen Schuld, es ist die Bankenaufsicht, die in dieser Funktion hier anscheinend versagt hat, und viele Geschädigte gehen aus diesem Commerzialbank-Desaster heraus. Was mir noch besonders wichtig ist, ist, dass es einen Rechtsstaat und starke Kontrollorgane braucht, auf die wir auch vertrauen können müssen. Ich glaube, das ist auch, was in der Geschichte nicht ganz unwesentlich ist, weil es auch gut dargelegt wurde, warum man eben auf die Kontrollorgane, die man hat, vertraut hat. Ich glaube, das ist auch ein Verständnis, das man als politische Entscheidungsträger haben muss. Man arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen, in dem Fall auch für den sozialen Wohnbau, der ein extrem wichtiges Thema in dieser Stadt ist, die Grundlage unseres Wohnbaus schlechthin. Es gibt natürlich den Rechnungshof, der da kontrolliert, aber es gibt auch andere Kontrollorgane, die im Fall der Fälle ihre jeweiligen Einsprüche machen sollten, keine Frage. Unser Verständnis ist es auch, dass wir natürlich darauf angewiesen sind, aber auch darauf vertrauen können und dass wir natürlich auch diese Empfehlungen ernst nehmen und uns damit auseinandersetzen. Deswegen glaube ich auch, dass wir mit dem Rechnungshof als oberstem Kontrollorgan, aber auch anderen wichtigen Partnern, hinsichtlich dessen, wie wir öffentliche Gelder einsetzen, ganz wichtige Partner haben, um eben in Fällen weiterzukommen, wo Fragen wie solche, die hier vorliegen, einfach auftauchen. Ich glaube, dass wir auch als Fortschrittskoalition im Bereich der Transparenz schon einige wichtige Schritte definitiv gesetzt haben. Ich sage da nur als Beispiel eine Whistleblower-Plattform, die ja auch ein Thema bei der Korruptionsbekämpfung und -prävention ist, aber zum Beispiel auch ein Fördertransparenzgesetz, wie wir es heute noch beschließen, das ein extrem wichtiger Meilenstein in Richtung Transparenz in dieser Stadt ist. In diesem Sinne gilt es, sich weiterzuentwickeln - auch wenn Sie das Auge runterziehen, es ist ein wichtiger Schritt. Es ist nicht immer alles vollkommen und komplett und nicht immer alles zu 100 Prozent. Ich meine, das muss einem auch klar sein. Es geht darum, sich als Stadt weiterzuentwickeln, es geht darum, Kontrolle auch in Anspruch zu nehmen, wahrzunehmen, Transparenz zu leben. Dementsprechend wird uns auch dieser laufende Revisionsbericht die nächsten Schritte aufzeigen, die zu setzen sind. Auf diesen bin ich dann auch schon gespannt. In diesem Sinne danke ich den Beteiligten für die Aufklärung in diesem Fall, dem Herrn Landeshauptmann für die Beantwortung der Fragen, aber natürlich danke ich auch für die kritischen Fragen, um darüber in den Diskurs zu treten. Ich finde, das ist auch in einer Demokratie und für uns als Landesregierung extrem wichtig, sich damit auseinanderzusetzen, um auch zu sehen, wo man besser werden kann, was man besser machen kann. Deswegen freue ich mich auch auf die Debatte. - Vielen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Herzlichen Dank. Die Restredezeit beträgt elf Minuten. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Ellensohn. Nach der Desinfektion des Pultes hat er das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Danke. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worum geht es? - Um Gier und Korruption und um Versagen von Kontrolleinrichtungen, nicht weniger als das - anhand der Commerzialbank Mattersburg und der Abzockerei am Wohnungsmarkt sehr, sehr leicht nachzuvollziehen. Jetzt bleibt halt die Frage: Wer ist schuld an dem Ganzen? Wo ist das Geld hin? Geld verschwindet normalerweise nicht, denn wenn es irgendwo fehlt, ist es an einem anderen Ort. Wer zockt ab? Wer ist bei den Gewinnern? Wer ist bei den Verlierern? Und warum kann das passieren? Ich möchte trotzdem dort anfangen, wo ich dem Herrn Bürgermeister eindeutig recht gebe: Der soziale Wohnbau ist eine der ganz, ganz großen Errungenschaften der Stadt Wien, der Gemeinde Wien - seit 100 Jahren. Das ist tatsächlich europaweit nach wie vor ein Vorbild, und genau deswegen muss man jedes Mal hinschauen, dass nichts davon kaputtgeht und dass diejenigen, die am Wohnungsmarkt in erster Linie abzocken wollen und überhaupt kein Interesse an günstigen Wohnungen haben, das nicht so leicht tun können. Deswegen muss auch jede Aufsichtsbehörde funktionieren, und wenn sie es nicht tut, dann muss man sie besser aufstellen. Der Gemeindebau, die gemeinnützigen Wohnungen, die Genossenschaften sind aber natürlich eine der ganz, ganz großen Errungenschaften in unserer schönen Stadt, keine Frage. Wir haben im Thema den gemeinnützigen Wohnbau, die WBV-GÖD, die es so nicht mehr gibt, Siedlungsunion, WBV-GPA, Commerzialbank Mattersburg. Was man sich immer überlegt, wenn man sich Geschäftspartner sucht, ist: Ist der eh solid? Meint er es gut oder schlecht mit uns? - Letztes Jahr ist im "profil" ein größerer Artikel über die Commerzialbank erschienen, und zu dieser kommen wir dann noch ein bisschen genauer. Man muss auch überlegen, zu welcher Bank man mit seinem Geld geht. Die Gesiba gehört übrigens nicht niemand oder irgendjemand draußen, sondern die gehört zu 99,97 Prozent der Stadt Wien - 99,97 Prozent! -, also nicht ganz, aber laut Wikipedia-Eintrag über die Holding zu 99,97 Prozent der Stadt Wien. Deswegen ist es wichtig, wo die ihr Geld hintragen. Wie kommen die drauf, dass sie ihr Geld zum Beispiel zur Commerzialbank bringen? Die Commerzialbank ist eine Privatbank, sehr klein, lebt zu einem guten Teil von Einlagen genau von den Genossenschaften, von den Gemeinnützigen quer drüber. Und die Verfahren, die dort gelaufen sind, laufen schon lange. 2015 und 2016 haben Staatsanwaltschaften begonnen zu ermitteln. Und wenn wir alle immer wieder hören, wie Verfahren "daschlogn" werden und irgendwas, fragt man sich schon, warum manchmal etwas angefangen wird und es zu nichts kommt und Jahre später schlägt es auf. Da muss man sich jedes Mal fragen, welche Parteien in der Nähe von so etwas sind. Es hat nicht jeder politisch in diesem Land Blutgruppe Null, im Gegenteil. Zwei Staatsanwaltschaften haben wegen Untreue geprüft, und die Verfahren sind eingeschlafen. Das Protokoll eines Behördenversagens, ich sage, es inkludiert leider auch die MA 50. Zu was es geführt hat - nur, damit man einmal weiß, wie die Bank gearbeitet hat -: Hunderte Menschen sind dort als KreditnehmerInnen, die keine waren, geführt worden. Es wurden in Wien bei ganz vielen Leuten Hausdurchsuchungen gemacht. Sie müssen sich vorstellen, es klingelt an der Tür, da steht jemand draußen und sagt: Guten Tag, sind Sie die Frau X? Sie haben bei der Commerzialbank einen Kredit über 250.000 EUR laufen und Ihr Mann ist Bürge dafür. - Und Sie sagen: Ich habe nicht einmal ein Konto. Wer ist das überhaupt? - Das war nicht 1 Mal, nicht 2 Mal, nicht 100 Mal, sondern mehr - mehr! -, einer nach dem anderen, und auch nicht immer nur 250.000 EUR, sondern mehr. Das muss man sich einmal vorstellen! Die haben einfach Adressen rausgesucht, was immer man heute über Menschen leicht zusammenfindet, und so gearbeitet. Gleichzeitig hat er einen Fußballverein geführt. Wer ein bisschen Ahnung hat, und irgendjemand hat immer eine Ahnung davon, was ein Fußballverein kostet, der fragt sich, wie man das alles überhaupt bezahlen kann, et cetera. Mit welchen Einnahmen hätten denn die jemals den Kader aufstellen sollen? Also das sieht man wirklich aus der Entfernung. Jetzt ist die EURO, jetzt haben wir ein bisschen mehr Fußball-Fans, aber wenn man das nicht selber weiß, so könnte irgendjemand schon hinschauen, wenn man selber sagt, ich trage auch mein Geld hin beziehungsweise das von der Gesiba. Sozialbau - das muss die SPÖ selber wissen. Dort ist die SPÖ drinnen und nicht die Stadt Wien, das muss die SPÖ wissen, ob sie ihr eigenes Geld versenkt oder nicht. Das hat sie in dem Fall leider gemacht. Es ist trotzdem schlecht für den Wohnbau, aber das sind SPÖ-Entscheidungen und SPÖ-Fehler. Bei der Gesiba geht es um die Gemeinde Wien und da geht es alle im Haus etwas an. Wenn man diesen Bericht fertigliest, wird einem eh schwindlig. Die Erklärung immer im Konjunktiv formuliert, weil man im Zitat aufpassen muss, dass man nicht geklagt wird. Entweder ist die Bank komisch in Schieflage geraten, weil sie zu hohe Zinsen versprochen hat. Das ist ja auch interessant: Wenn Sie 10.000 EUR übrig haben und zu einer Bank gehen und es anlegen wollen, so kriegen Sie überall das Gleiche, überall nichts im Moment, überall gleich viel. Wenn dann einer fünf Mal so viel anbietet, könnte etwas faul sein. Ist ja komisch, oder? Und das ist die einzige Bank gewesen, die deutlich über allen, mehrere 100 Prozent, geboten hat. Es sind trotzdem kleine Beträge von den Prozenten her, weil ja wenig Zinsen zu gewinnen waren. Das Zweite ist, dass das offizielle Budget der Bank prinzipiell bei nichts gestimmt hat. Das Dritte ist - immer im Text des "profil" - Bereicherung von irgendjemand. Es wird nicht genauer hingeschrieben, wer das ist. Im Tresor der Bank beziehungsweise vom Bankchef sind Kreditakten, Saldenbestätigungen, et cetera aufgeführt. Der hat übrigens tatsächlich fast keinen Laptop gebraucht, weil er das alles freihändig gemacht hat. Da sind Kredite von 250.000 und 350.000 EUR bar ausbezahlt und bar eingenommen worden und nur schriftlich - also der hat im Gegensatz zum Finanzminister tatsächlich über weite Strecken keinen Laptop oder sonst irgendetwas gebraucht, weil man das ganz anders gemacht hat -, Scheinkredite, einen nach dem anderen. Das hätte man, sage ich einmal, läuten hören können. Was ist die Aufgabe der MA 50 zwischendurch? - Alles glauben, was die Finanzmarktaufsicht sagt und alles glauben, was der Revisionsverband sagt und niemals eigene Recherchen darstellen. So muss es irgendwo stehen, weil so war es. Die haben gesagt, es ist alles okay, die Finanzmarktaufsicht hat leider versagt. Das glaube ich auch. Aber ist das der Job von einer Aufsichtsbehörde, zu sagen, ja, die anderen haben gesagt, es ist alles leiwand, es passt, es ist alles super, letztes Jahr haben sie das auch zu uns gesagt. Und rundum hörst du alles Mögliche: Wer ist eigentlich da drinnen? Wer hat damit zu tun? - Die Geschichte läuft ja ewig. - Wer legt überhaupt Geld an? Was passiert mit Genossenschaftswohnungen? Wer ist gerade mittendrin am Geldverdienen? Der Herr Tojner taucht dann früher auf, da gibt es irgendeine Firma in Liechtenstein, eine Beteiligungs GesmbH - das passiert alles die ganze Zeit. Alle möglichen Menschen bekommen das mit, die MA 50 nicht, weil die sagen, mir hat jemand geschickt: Alles ist leiwand!, das habe ich gelesen und das gilt. - Das ist Versagen der Aufsichtsarbeit, die im Haus auch passieren muss. Wenn die Stadt Wien Geld anlegt, muss irgendjemand genauer hinschauen, als zu sagen, die haben es mir gesagt. - Natürlich sagt die Bank, alles ist leiwand. Und wenn dort die Aufsicht versagt hat, warum auch immer - das hat sie, die Finanzmarktaufsicht hat in dem Punkt versagt -, dann muss man sich selber überlegen, warum man nicht selber genauer hinschaut. Die große Frage insgesamt ist einfach: Wieso gehe ich überhaupt nach Mattersburg, es gibt ja Banken in Wien? - Aber okay. Wieso hat es niemand kontrolliert? Wieso hat niemand eine zusätzliche Aufgabe wahrgenommen? Später, das stimmt, ist immerhin die Reißleine gezogen worden, und es sind ja auch viele Verbesserungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz auf Bundesebene gekommen, es ist mit Airbnb etwas passiert mitten in Wien, wo dann tausende Wohnungen weg sind, die vorher ungefähr 4 EUR der Quadratmeter gekostet haben. Also die billigsten, die günstigsten Wohnungen von ganz Österreich sind vom Wohnungsmarkt verschwunden, weil sie nur noch hin- und herverkauft wurden oder nur noch für Tourismus verwendet wurden. Der Geschäftsbereich ist eingeschränkt worden, was Wohnungsgemeinnützige dürfen, auch die Compliance-Regeln sind verschärft worden. All dies ist 2018/2019 passiert. Das sind Erfolge aus Arbeit von vorher, aber das Geld hat immer noch nicht jeder zurückgeholt. Zu einem Zeitpunkt, als man vielleicht noch hinschauen und sagen hätte können, Moment, ich bringe meines in Sicherheit!, hat man immer noch zugeschaut, wie dort alles versenkt wird. Und jetzt müssen wir - das ist der Landtag, und wir sind hier immun - trotzdem aufpassen bei Zuordnung von Personen, aber es sind auch in dem Bereich Menschen in der Nähe sowohl bei dem Fußballverein wie bei der Commerzialbank und wie örtlich, die natürlich wieder nicht alle noch nie eine Parteifunktion gehabt haben. Und wenn irgendjemand innerhalb der SPÖ gesagt hat, ich habe einen guten Tipp, bringe es zu mir ums Eck, da kenne ich einen!, dann würde ich doch empfehlen ... Ich glaube das ja der Mehrheit der SPÖ, natürlich will die SPÖ-Wien, dass in Wien Wohnungen wie der Gemeindebau, wie die gemeinnützigen nicht nur bleiben, sondern das brauchen wir. Wir haben 77 Prozent Miete, eine ganz andere Struktur als die anderen Bundesländer, das brauchen wir, und die SPÖ braucht es wahrscheinlich noch einmal, weil sie es vor 100 Jahren selber erfunden hat. Natürlich glaube ich das, während ich bei der ÖVP und bei der FPÖ - kleiner Sprung auf die Seite - noch erinnern muss, dass ich dort das riesige Engagement für sozialen Wohnbau nicht ganz ernst nehmen kann. Ich erinnere an die BUWOG, und auch wenn wieder ein paar sagen, na ja, das war früher, erinnere ich an 60.000 Wohnungen, die in etwa wie Gemeindewohnungen waren, die verscherbelt wurden. Wer es nicht mehr genau im Kopf hat: Eine Wohnung hat damals 16.000 EUR gekostet, nicht pro Quadratmeter, sondern 16.000 EUR für eine ganze Wohnung, verscherbelt mit einem Schaden von ungefähr 1 Milliarde EUR für Österreich. Es ist ein bisschen schwierig, der ÖVP und der FPÖ jemals zu glauben, dass sie etwas für den sozialen Wohnbau übrig haben. Das glaube ich nicht. Bei den Meistbietern damals war wieder Raiffeisen dabei, die dort Geld verdient hat, et cetera. Dass die BUWOG- Verfahren heute noch Gerichte beschäftigen, wissen alle. Dass diese Causa Mattersburg erst vor Gericht abgeschlossen wird, ist auch allen klar, noch wird in der Causa ermittelt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat in der Causa Commerzialbank mittlerweile über 330 Personen einvernommen, sie führen über 30 als Beschuldigte und sie haben unter anderem das Problem, dass es eine vermutete Falschaussage im U-Ausschuss gibt. Das kennen wir von woanders, in dem Fall ist es der Herr Doskozil im Burgenland. All das wird untersucht und läuft noch. Die werden irgendwann zum Ergebnis kommen. Das Ergebnis für die Stadt Wien muss sein, dass die MA 50 angewiesen wird, lernt, bei den Eigenen genauer hinzuschauen und nicht zu sagen, das Geld ist veranlagt und das passt schon. - Das hat dieses Mal nicht gepasst. Es gibt immer diese Abzocker, und sie sind mehr unterwegs als früher. Herr Tojner ist nicht der Einzige, der Geld am Wohnungsmarkt verdienen will, es sind ganz viele. Das ist ein Geschäftsmodell, das sich in den letzten Jahren etabliert hat. Es ist klar, an günstigen Wohnungen kannst du nichts verdienen, also musst du sie teuer machen, also musst du sie irgendwie aus dem Ganzen herauslösen. Das wird hier dauernd versucht. Ich glaube, dass nicht nur die GRÜNEN möchten, dass die Wohnungen günstig bleiben, sondern die SPÖ als Gesamteinheit auch. Die schwarzen Schafe, die es ganz offensichtlich gibt, auch innerhalb der Sozialdemokratie, die da entweder wegschauen oder hinschauen und sogar noch etwas davon haben, auf die müssen Sie halt besser aufpassen. Das werden nicht wir machen können, sondern das müssen Sie machen. Der soziale Wohnbau in Wien ist tatsächlich ein Juwel innerhalb von ganz Österreich und da zählt jede Genossenschaftswohnung, jede gemeinnützige und jeder Gemeindebau dazu, und deswegen ist es auch wichtig, dass die MA 50 das auch so sieht und tatsächlich auch auf jede Wohnung und auf jede Million, die sie anlegt, schaut. Da ist viel Geld verloren gegangen, das soll kein zweites Mal passieren. - Vielen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Herr Klubobmann, Ihre Restredezeit beträgt sieben Minuten. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau StRin Arnoldner. Ich erteile es ihr. StRin Mag. Bernadette Arnoldner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Wir sind uns alle einig, wir sind dir sehr dankbar, Harald Zierfuß, für die tollen Worte und die Vorlesung. Ich habe eine kritische Frage, die ich mir erlaube. Ich respektiere natürlich diesen Formalakt, der da offenbar notwendig war. Ich komme aus der Privatwirtschaft und ich frage mich schon, ob es effizient war, dir für diese Zeit von 30 Minuten zuzuhören, aber nochmals herzlichen Dank. Wir sind uns auch alle einig - habe ich mitbekommen -, dass wir den gemeinnützigen Wohnbau natürlich als Errungenschaft sehen. Wir von der neuen Volkspartei sehen den gemeinnützigen Wohnbau auch als Errungenschaft. Wir haben da in Wien sicherlich eine Vorreiterrolle, was den leistbaren Wohnraum betrifft. Aber jetzt beginnen wir von ganz von vorne: Der Grund und Boden, das ist ein sehr wertvolles Gut und das besonders im städtischen, im urbanen Bereich und in einem Bereich, in dem Wohnraum und Grünraum ja sehr knapp sind, in einem Bereich, in dem man umso sorgfältiger und vorsichtiger mit dem Kauf oder Verkauf von Grund und Boden umgehen muss. Es ist jetzt immer wieder Thema gewesen, wie die Stadt Wien mit dieser wertvollen Ressource umgeht. Wir haben uns etliche Male damit auseinandergesetzt und konnten sehen, dass das ein Muster ist. Da hat sich bei diesen Immobilien-Deals ein Muster herauskristallisiert und uns fällt auf, wenn die Stadt etwas verkauft, dann verkauft sie das meist unter dem Wert, und wenn sie etwas kauft, dann kauft sie das meist über dem Wert. Und der Gewinner ist am Ende immer jemand im Dunstkreis der SPÖ, der Verlierer sind der Wiener Steuerzahler, die Wiener Steuerzahlerin. Dieses Muster hat eben System, und das Muster ist System, das rote System der Wiener SPÖ. Das ist der rote Filz pur, der sich jetzt quer durch die Stadt zieht, der sich richtig reinpflanzt, und zwar nicht nur bei den Immobilien- Deals, sondern eben auch in vielen anderen Belangen - wenn es um Postenschacher geht, um maßgeschneiderte Ausschreibungen und ja, auch um die Millionenverluste jetzt bei der Gesiba. Es gibt sehr viele Immobilien-Deals. Wir haben das bei der Krieau gesehen, wir haben das im Semmelweis-Areal gesehen, wir haben das beim Media Quarter Marx gesehen, in der Meierei im Stadtpark, bei der Causa WienWert wurden Grundstücke an die Wiener Linien verkauft oder eben auch beim Kauf des Grundstücks vom Krankenhaus Nord. Da sind ja wirklich viele Steuermillionen in ein undurchsichtiges Netzwerk versickert. Es handelt sich de facto um eine systematische und regelmäßige Verscherbelung von unserem Grund und Boden. Es gab jüngst auch wieder einen Immobilien-Deal in den Schlagzeilen, und da gehe ich konkret auf die Breitenfurter Straße 170 in Liesing ein. Mittendrin statt nur dabei ist die SPÖ Nutznießerin des Deals, und zwar in Form des Sozialbaus, Sozialbau AG in dem Fall, die Sozialbau AG, an der nämlich die SPÖ direkt und indirekt beteiligt ist - direkt ist es die Bundes-SPÖ und indirekt über ein Vereinskonstrukt dann die Wiener SPÖ. Generaldirektor, das haben wir auch gehört, ist Josef Ostermayer, ergo eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft im Eigentum und Dunst- und Freundeskreis der SPÖ. Wir sind jetzt nicht gegen den sozialen Wohnbau, das möchte ich nochmals betonen, sondern wir sind gegen den sozialistischen Wohnbau. Hier handelt es sich wieder um dasselbe Muster. Die Sozialbau AG kauft ein Grundstück viel zu billig und am Ende verkauft sie es dann wieder viel zu teuer. Nutznießerin in dem Fall ist die Sozialbau AG und Geschädigte sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Wien. Für uns steht fest, dieses SPÖ-System an intransparenten und undurchsichtigen Immobilien-Deals zu Lasten der Steuerzahler muss durchbrochen werden! Wir wollen jetzt Licht ins Dunkel dieser tendenziösen Deals bringen und wir fordern deshalb eine Anwendung eines Bieterverfahrens. Das heißt, wenn die Stadt Wien inklusive deren Unternehmungen Grundstücke/Liegenschaften verkauft, die nicht mehr dem öffentlichen Zweck dienen sollen, dann soll man zwingend die Grundsätze eines öffentlichen Bieterverfahrens anwenden. Zweite Forderung von uns ist die Schaffung von verbindlichen Regelungen. Die Wiener Stadtregierung muss in eigenen transparenten und für jedermann einsehbaren Bestimmungen jetzt verbindliche Regelungen über die Vorgangsweise bei Liegenschaftsveräußerungen normieren. Und die dritte Forderung, die wir haben, ist ein jährlicher Bericht über Liegenschaftstransaktionen. Damit soll natürlich das unrühmliche Kapitel der undurchsichtigen Immobilien-Deals der Stadt endlich beendet werden. Es braucht natürlich auch mehr Transparenz, und da ist unser Transparenzstadtrat Wiederkehr auch aufgefordert, sich dahinterzuklemmen, auch hier Transparenz zu schaffen, auch wenn er für Immobilien-Deals nicht verantwortlich ist, das ist nicht sein Ressort, das ist ganz klar. Aber er sagt auch selbst, dass Transparenz eine Querschnittsmaterie ist, und es ist sein Job, dass er sich auch darum bemüht. Frau Wohnbaustadträtin Gaál, Sie sind aufgefordert, auch hier endlich zu handeln, schließlich unterliegt die Aufsichtsbehörde der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen Ihrem Verantwortungsbereich. Das Zweite, das wir bei der Sozialbau AG wissen, ist, dass sie eine der Hauptgeschädigten im Skandal rund um die Commerzialbank ist. Das heißt, die Leute dort stehen massiv unter Beschuss, und die SPÖ-Manager haben 70 Millionen EUR in den Sand gesetzt. 70 Millionen EUR, hören wir. Wenn ich mir das vor Augen halte und wenn ich so überlege, was das sein könnte, wenn ich einen Quadratmeterpreis von 13 EUR annehme, dann könnte man mit diesem Geld die Jahresmiete von 7.500 60 m²-Wohnungen finanzieren, so viel ist das. Das ist also eine Unsumme an Geld, die fahrlässig und verantwortungslos bei einer kleinen Bank geparkt worden ist. Und ja, der gemeinnützige Wohnbau darf nicht zu einem Versorgungsnetzwerk für die SPÖ werden, das ist ganz klar. Der zweite Hauptgeschädigte der Commerzialbank ist eben die Gesiba und die kommt auch aus den Negativschlagzeilen nicht mehr heraus. Die Gesiba steht, wie wir gehört haben, fast zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Wien - ich betone: der Stadt Wien - und eben nicht der SPÖ in Wien. Sie ist ein sozialer Wohnbauträger und ein öffentliches Unternehmen, und da wurden 17 Millionen EUR in den Sand gesetzt. Auch da wurden unverhältnismäßig hohe Summen bei einer winzig kleinen Regionalbank veranlagt - 50 Prozent im Übrigen des Eigenkapitals der Bank. Und die Gesiba hat über Unsicherheiten bei der Bewertung der Commerzialbank informiert sein müssen, weil eine sehr ambitionierte, offenbar auch kritische Finanzabteilungsleiterin sich ganz bewusst die Unterlagen von dieser Bank geholt hat. Hier steht der Straftatverdacht der Untreue gemäß § 153 Strafgesetzbuch im Raum. Es ist unsere Aufgabe als größte Oppositionspartei - so ist es -, dass wir aufklären, dass wir aufklären in dem Fall, ob gemeinnützige Wohnbauträger für SPÖ-Netzwerke und deren Geschäfte missbraucht werden. Diese undurchsichtigen, nicht nachvollziehbaren Bankgeschäfte, die sich da als Millionengräber erwiesen haben, haben in einer Stadt wie dieser nichts verloren. Als neue Volkspartei stehen wir für lückenlose Aufklärung und Transparenz. Wir sind hier angetreten, damit wir Wien von diesem roten Filz auch befreien können, und wir werden wirklich weiter dran bleiben, wir werden auch nicht locker lassen, bis diese rote Misswirtschaft ein Ende findet. Mit unserer Kraft werden wir das rote Wien entfilzen. - Herzlichen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Herzlichen Dank. Restredezeit sind 11 Minuten 30. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Dr. Stürzenbecher. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn heute anlässlich dieser Dringlichen Anfrage auch über den sozialen Wohnbau gesprochen wird und gesagt wird, dass wir Erben dieses erfolgreichen sozialen Wohnbaus sind, so muss ich schon hinzufügen, wie es ja auch schon der Herr Landeshauptmann gemacht hat, dass wir nicht nur die Erben, sondern die Gestalter und Gestalterinnen eines außerordentlich erfolgreichen sozialen Wohnbaus sind, der in ganz Europa und darüber hinaus bewundert wird. Das muss schon gesagt werden, weil es natürlich nicht nur so ist, wie Kollege Kowarik gesagt hat, dass es in der Zwischenkriegszeit den erfolgreichen sozialen Wohnbau gegeben hat. In der Zwischenkriegszeit war er sehr erfolgreich und es sind damals auch 65.000 Gemeindewohnungen gebaut worden, aber in der Zweiten Republik hat man bis in unsere Zeit schon auch noch 140.000 gebaut, und dazu zusätzlich 220.000 geförderte Wohnungen, die ja den sozialen Wohnbau mit ausmachen. Es ist also nicht nur die Vergangenheit gut, sondern auch die Gegenwart, die für die Zukunft steht, und darauf können wir stolz sein. Und wenn meine Vorrednerin jetzt die Idee gehabt hat, wir sollen Bieterverfahren machen, dann kann ich sagen, seit rund 30 Jahren machen wir Bauträgerwettbewerbe und Bieterverfahren, die total transparent sind, die sachlich sind, die streng gesetzlich ablaufen und die auch mit dazu geführt haben, dass wir diesen sozialen Wohnbau machen. Danke für die Ratschläge, aber ein bisschen Information über das, was schon da ist, wäre auch nicht schlecht. In diesem Sinne, glaube ich, müssen wir diesen sozialen Wohnbau auch weiterentwickeln. Die vier Säulen wurden auch schon genannt: sozial nachhaltig, ökologisch, architektonisch und wirtschaftlich. In jedem Bauträgerwettbewerb wird geschaut, welcher Anbieter in Hinblick auf diese vier gleichberechtigten Zielvorstellungen der beste ist und dieser bekommt dann den Zuschlag. Das ist die Praxis des sozialen Wohnbaus. Das, was heute in der Dringlichen Anfrage angesprochen worden ist, ist nicht ein Wohnbauskandal, den es nicht gibt, sondern das ist ein Finanzmarktaufsichtsskandal, ein Bankenskandal und mutmaßlich ein großer Kriminalfall - ich sage alles unter mutmaßlich, weil es erst dann definitiv ist, wenn es rechtskräftige Verurteilungen gibt -, ein mutmaßlich großer Kriminalfall, der im Burgenland stattgefunden hat und wozu es ja auch diesen Untersuchungsausschuss im Burgenländischen Landtag gibt. Es ist ja auch schon darauf hingewiesen worden, dass es leider sehr viele Geschädigte bei diesem mutmaßlich gigantisch großen Kriminalfall gibt - 13.500 Bankkunden, dann noch etliche Gemeinden sind betroffen, europäische Konzertveranstalter, Hightech-Unternehmen, Versicherungsgruppen, viele mehr und eben leider auch gemeinnützige Bauvereinigungen. Kein Mensch würde jetzt aber sagen, das ist ein Skandal der Hightech-Unternehmen oder der Versicherungsgruppen oder der Konzertveranstalter oder der Gemeinden. Das ist es sicher nicht. Natürlich muss man für die Zukunft schauen, dass man aus diesen Fehlern lernt, damit so etwas nie mehr vorkommen kann. Da wird man sicher überprüfen müssen, wie man die Finanzmarktaufsicht effizienter gestalten kann, wie man schauen kann, dass der Kreditschutzverband nicht Rankings vergibt, die offensichtlich mit der Realität relativ wenig zu tun haben. Man muss auch sehen, dass man nach der großen Finanzkrise und den neoliberalen geistig vorherrschenden Ideologien, die es da gegeben hat, dann auch gesagt hat, jeder soll schauen, dass er überall möglichst viele Renditen bekommt. Das war die vorhandene Philosophie, der eben manche hier nachgestrebt haben. An sich müssen sie sich auch darauf verlassen können, dass natürlich die Aufsichtsorgane, die vom Staat dafür eingerichtet sind, wirklich kontrollieren. An sich muss man also in der Wirtschaft Vertrauen darauf haben, dass die Aufsichtsorgane, die staatlich eingerichtet sind, eben auch dazu in der Lage sind, die Kontrolle durchzuführen. Das ist eben bei diesem Bankenskandal leider nicht passiert und deshalb hat es das eben auch gegeben. Ich finde, dass uns das natürlich für die Zukunft bundesweit dazu animieren soll, dass wir die Kontrolltätigkeiten verbessern. Es hat ja auch schon Hinweise gegeben - das hat, glaube ich, Kollege Ellensohn gesagt -, ich glaube, 2015/2016, dass da einiges nicht stimmen dürfte. Dann ist nachgeforscht worden, aber offensichtlich hat man da nichts gefunden. Das ist natürlich tragisch, aber jetzt sozusagen, als dann alles aufgebrochen ist, hat man erst gesehen, welche Dimension das in Wirklichkeit alles hat. Es ist aber auch zu Recht darauf hingewiesen worden, dass das keine Sache eines Wohnbauskandals wäre. Der Kreditschutzverband, den ich schon genannt habe, aber auch die Wirtschaftsprüfer haben ständig geprüft und sind offensichtlich dem Ganzen nicht wirklich auf die Spur gekommen. Die Finanzmarktaufsicht ist im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen und hat das auch nicht wirklich erledigt. Das sei jetzt einmal zu diesem ganzen Komplex Commerzialbank Mattersburg gesagt. In dieser Zeit, nach der großen Finanzkrise, in der auch die großen Banken, wobei ich jetzt keine Namen nennen will, sozusagen nicht die Ratings gehabt haben, die irgendwelche lokalen, kleinen Banken hatten, haben damals anscheinend die Leute geglaubt: Dort bekommen wir mehr raus und dort legen wir jetzt an. Das hat sich eben als Fehlschluss erwiesen, weil die Aufsichtsorgane nicht in dem Sinn funktioniert haben, wie sie hätten sollen. Das sei auch einmal deutlich gesagt. Zu den anderen Punkten, die auch noch angesprochen worden sind und teilweise schon sehr weit zurückliegend sind: Der Herr Landeshauptmann hat schon sehr viel darüber ausgeführt, wie das seit 2003 mit dieser Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzsache funktioniert hat. Da ist vom Herrn Landeshauptmann schon ganz genau in der Beantwortung ausgeführt worden, wie das abgelaufen ist, das will ich jetzt nicht alles noch einmal wiederholen. Tatsache ist aber sicher, dass das Land Wien nur die Spielregeln vollziehen kann, die der Bund gemacht hat. Bis 2018 war es eben so, dass das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz so gelautet hat, wie es war und die Schritte sind so gesetzt worden, wie es der Herr Landeshauptmann dargelegt hat. Dann, 2018, hat man auch das gesetzlich entsprechend neu geregelt. Der Bund hätte es ja nicht neu geregelt, wenn es nicht Handlungsbedarf für eine neue Regelung gegeben hätte. Man hat es dann neu geregelt, und sofort, nachdem es neu geregelt war, hat man dann eben die Zustimmung zu den in den letzten Jahren erfolgten Anteilsübertragungen im Herbst 2018 verweigert. Kaum war also das neue Gesetz da, hat man dementsprechend gehandelt. Da das Verwaltungsgericht Wien diese Entscheidung Mitte 2019 bestätigt hat, hat dann die MA 50 unverzüglich das Firmenbuchgericht Wien und die Wohnbauvereinigung hierüber in Kenntnis gesetzt. Das alles ist also erfolgt, und dass die Wiener Landesregierung von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch macht, hat sie auch im Herbst 2019 - auch darauf hat der Herr Landeshauptmann schon hingewiesen - bewiesen, als dann von der neuen Gesetzeslage Gebrauch gemacht worden ist und ein Regierungskommissär bestellt wurde, der seither über die nunmehrige WBV-GFW wacht. Das alles ist also passiert, und ich glaube, diese zwei Sachen sind voneinander zu trennen, das eine hat in der Dimension mit der anderen relativ wenig zu tun, weil in der Commerzialbank-Sache wirklich etwas ganz anderes vorgefallen ist. Man muss auch noch einmal dazusagen, damit es hier noch einmal gesagt wird: In der gegenständlichen Angelegenheit, also Commerzialbank, gab es in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt kritische Feststellungen, geschweige denn Beanstandungen oder Bemängelungen. Man muss sagen, dass die Commerzialbank Mattersburg von den KreditschützerInnen mit einem geringen Ausfallsrisiko eingestuft worden ist und von allen Prüforganen bis zuletzt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten hat. Das wirft natürlich, das habe ich schon gesagt, schon ein kritisches Licht auf die Fragen der Bankenaufsicht. Ich urteile hier nicht endgültig, weil es noch keine rechtskräftigen Urteile gibt, aber mutmaßlich ist es natürlich wirklich einer der größten Kriminalfälle der jüngeren Zeit. Wir sind alle dazu aufgerufen, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, zu schauen, wie wir in Zukunft im Bund, aber auch in Wien gesetzliche Regelungen schaffen, dass mehr als in der Vergangenheit solche Machinationen verhindert werden. Dafür müssen wir uns besonders anstrengen und dazu sind wir auch bereit. - Danke schön. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Herr Abgeordneter, Ihre Restredezeit beträgt 8 Minuten 50 Sekunden. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Sittler. Ich erteile es hm. Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP): Ja, vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Her Landeshauptmann! Liebe Frau Landesrätin! Liebe Zuschauer via Livestream! Ja, die Problematik, die wir hier haben, ist eine ganz spannende. An erster Stelle möchte ich einmal Harald Zierfuß, der das toll vorgelesen hat, danke sagen. Die Aufmerksamkeit hier im Saal war natürlich nicht so groß. Betreffend Aufmerksamkeit möchte ich an dieser Stelle als Allererstes danke sagen, dass der Herr Bürgermeister, Entschuldigung, der Herr Landeshauptmann in dem Fall und die Frau Landesrätin zu der wichtigen Debatte auch da sind. Das zeigt schon, dass da ein hohes Interesse da ist. -Vielen Dank. Es geht um die Aufsicht des gemeinnützigen Wohnbaus, aber auch um die Rolle der Eigentümerin und der Eigentümerschaft in einem Unternehmen, das ist schon gesagt worden. Die Stadt rühmt sich des leistbaren Wohnens, das ist wichtig, und das ist die Tradition des kommunalen Wohnbaus in diesem roten Wien. Das ist jetzt mitunter nur noch ein Netzwerk der SPÖ, manchmal könnte man glauben, es ist nur noch wenig übrig geblieben von diesem alten historischen Glanz. Was hier auch schon diskutiert wurde, ist, dass dieses Geld fehlt - die Beträge sind genannt worden, diese 17 Millionen EUR bei der Gesiba, auch bei der Sozialbau, bei der Gruppe kolportierte 70 Millionen EUR -, Fakt ist, dieses Geld fehlt dem leistbaren Wohnen in Wien. Das ist auch schon erwähnt worden. Das Besondere dabei ist, diese Gesiba gehört zu fast 100 Prozent der Stadt Wien. Wenn man das jetzt mit einem Häuslbauer, einer Häuslbauerin vergleicht, die das Geld auf einer Bank liegen haben, und annimmt, das wäre auf einmal weg - warum auch immer - also, es wäre nicht mehr da, dann gehen der kleine Häuslbauer, die kleine Häuslbauerin wahrscheinlich her und fragen dort ganz massiv nach, machen sich Sorgen, recherchieren: Warum ist das weg? Was ist da passiert? Was ist da los? Bei der Stadt Wien vermisse ich das ein bisschen. Wo wird da wirklich nachgeforscht, wie wird da recherchiert? Dass die Commerzialbank Mattersburg von der FMA gesperrt wurde, das war am 14. Juli 2020, das ist jetzt dann bald ein Jahr her. Der Großteil, den wir diesbezüglich erfahren, was da mit den Geldern der Wiener Wohnbauträger, der gemeinnützigen Wohnbauträger, insbesondere der Gesiba und der Sozialbau passiert ist, kommt über die Medien. Ich sage schon, ein Jahr ist eine lange Zeit. Da wird wahrscheinlich nachgeforscht, vielleicht ist auch schon etwas gefunden worden, es wird uns ja da was angekündigt. Die Frage ist aber schon, auch das ist im Vorfeld ja schon diskutiert worden, warum derartig unverhältnismäßig hohe finanzielle Mittel derart risikoreich angelegt wurden. Bei den Wohnbauträgern sieht man, wenn man sich da auch die Bilanzen anschaut, dass die Gewinne steigen, wobei Gewinne immer relativ sind, es gibt ja quasi kaum Gewinne, weil das immer dann der Rücklage zugeführt wird. Es geht den Angesprochenen, insbesondere der Gesiba, aber auch der Sozialbau, aber nicht schlecht. Warum gab es dort so ein hohes Klumpenrisiko bei einer Einlage in einer kleinen Bank im Burgenland? Was ist ein Klumpenrisiko, wenn man ganz viel Geld, also den Großteil seines Geldes, irgendwo geparkt hat? Da komme ich wieder auf das kleine Einfamilienhaus oder kleinen Häuslbauer, die kleine Häuslbauerin zurück: Wenn die fast das ganze Geld oder sehr viel Geld bei einer Bank, die auf einmal weg ist, geparkt haben, dann ist das natürlich ein Risiko, denn dann kann man nimmer weiterbauen, und dann kann man nichts mehr machen. Da gab es anscheinend schon, auch dieses Gutachten ist schon zitiert worden, Red Flags, so hat die Kanzlei das genannt. Das sind anscheinend wirklich rote Flaggen, die da, laut dem Gutachten der Professoren - und die sind immerhin von der WU und von der Johannes Kepler Universität in Linz - eingeschlagen sind. Ich zitiere: "Schon eine Analyse der öffentlich zugänglichen Informationen hätte seiner Meinung nach zu dem Ergebnis führen müssen, dass bei der Commerzialbank etwas nicht stimmt. Denn die Bank sei in der überwiegenden Anzahl der überprüften Kenndaten krass abgewichen." Jetzt könnte man dann schon sagen, na ja, hmm, die haben sich das nachher vielleicht speziell angeschaut, aber sie haben zumindest etwas festgestellt - und das aus öffentlich zugänglichen Informationen, wenn man sich das anschaut. Also dass das jetzt gar nicht sichtbar wäre, kann man wahrscheinlich nicht feststellen. Und auch der Rechnungshof hat moniert, das ist auch schon vorgelesen worden: "Die Gesiba verfügte somit bereits aus den vorliegenden Jahresabschlüssen insofern über Informationen zu finanziellen Risiken, als der Haftungsstock im Falle einer Insolvenz der österreichischen Regionalbank gering sein konnte." Also auch da ist festgestellt worden, na ja, da könnten wir schon genauer drauf schauen. Und jetzt kommen wir zu einem Punkt, wo wir über Fachwissen und Ähnliches ja auch schon diskutiert haben. Kollegin Emmerling hat gesagt, Qualifikation ist da etwas Wesentliches, sie kennt sich jetzt nicht so aus, aber es gibt ja sicher Menschen, die sich da auskennen. Klar ist, für jeden, der ein bisschen einen betriebswirtschaftlichen Hintergrund hat, dass höhere Zinsen, oder in dem Fall hohe Zinsen, ein höheres Risiko bedeuten. Wenn bei der Commerzialbank Mattersburg nicht 0,1 bis 0,3 Prozent Zinsen, wie sonst üblich, gezahlt wurden, sondern 1 Prozent, dann sollten im Hintergrund schon ein bisschen die Alarmglocken läuten. Wenn wir da weiterreden, dass Qualifikation etwas Wesentliches ist: Es gibt auch in der Gesiba - wir haben es gehört, zu fast 100 Prozent der Stadt gehörend - eine leitende Angestellte, eine Prokuristin, die hat zwei Studien, eine Ausbildung, nämlich eine Bilanzbuchhalterausbildung, einen MSc, in Bilanzbuchhaltung einen Master, sie hat Kurse bei der Finanzakademie gemacht, dort Diplome bekommen und hat einen Master of Legal Studies im Wohn- und im Immobilienrecht. Jetzt gehe ich einmal davon aus, dass da die Kompetenz da ist. Der Rechnungshof hat auch gesagt, da wurden Unterlagen geholt. In dem Fall muss man schon auch nachfragen, warum da nicht genauer geprüft oder gefragt worden ist, wenn das wirklich schon nachgefragt wurde und auch so einsichtig ist. Im Gemeinderatsausschuss Wohnen und Frauen haben wir das ja durchaus auch schon öfters diskutiert. Es ist uns zwar immer die Antwort gegeben worden, ja, wir überprüfen das, die Frau Landesrätin sagt dann immer - der Herr Bürgermeister hat das auch gesagt -, das ist ein Bankenskandal, ja, das muss man sich anschauen. Da geht es aber darum: Na ja, wie viel ist denn das, kann man das in Relation zu dem setzen, was dann tatsächlich passiert ist? Jetzt kann man sich nur das anschauen, was da ist, und das sind öffentliche Prüfberichte aller Wiener gemeinnützigen Bauträger aus dem Jahr 2019. Wenn man die durchschaut, dann findet man fünf Einträge bei diesen gemeinnützigen Bauträgern. Schon im Jahr 2019 steht drinnen - jetzt könnte man sagen, wieso 19, aber in der Bilanz ist es so, wenn da was nachfolgt, muss man das auch hineinschreiben -, da sind schon Beträge von der Commerzialbank Mattersburg abgeschrieben worden. Wenn ich diese 5 hernehme, dann habe ich da zum Beispiel Neues Leben, die 10,9 Millionen EUR Jahresüberschuss gemacht hat und 2,3 Millionen EUR auf Grund der Anlage bei der Commerzialbank Mattersburg abschreiben musste. Das sind jetzt grob 21 Prozent des Jahresüberschusses, die vorher schon abgeschrieben wurden. Genau diese 21 Prozent oder grob 20 Prozent, ist uns im Ausschuss gesagt worden, das wäre so die Schmerzgrenze. Na, wenn das eh nur soundsoviel vom Jahresüberschuss ist, dann ist das ja eh kein Problem, das ist alles kein Thema. Dann gibt es auch noch Heimbau, 17,6 Millionen EUR Jahresüberschuss, hat 4,9 Millionen EUR abgeschrieben, das sind dann grob nicht ganz 30 Prozent. Jetzt kommen wir zum Umfeld der Sozialbau: Eisenhof, eine Tochter der Sozialbau, mit 4,7 Millionen EUR Jahresüberschuss, hat 2,9 Millionen EUR abgeschrieben. Gut, man könnte sagen, 62 Prozent, das kann man auch noch irgendwie verkraften, na, da muss man alles Mögliche noch in Betracht ziehen. Kommen wir zu Neuland, die hat 0,97 Millionen EUR, also eine knappe Million Jahresüberschuss und hat 1,85 Millionen EUR abgeschrieben. Da ist also knapp das Doppelte dessen, was an Jahresüberschuss über geblieben ist, abgeschrieben worden. Ob das dann immer noch so "easy cheesy" ist, muss man sich dann wirklich im Detail anschauen. Da warten wir wirklich darauf, wie denn das mit den Prüfberichten ausschaut. Der Herr Landeshauptmann hat es gesagt: Ja, diese Feststellungen des Revisionsverbandes werden zeitnah geliefert. Jetzt frage ich Sie, Herr Landeshauptmann: Was ist zeitnah? Kann man das irgendwie definieren? Uns wurde im Gemeinderatsausschuss Wohnen am 3.5. gesagt: in Kürze. Der 3.5. ist jetzt schon acht Wochen her, also mit fast acht Wochen muss man rechnen, wenn etwas zeitnah passiert. Wenn ich jetzt sagen würde, die Kaution für einen Mieter müsste zeitnah - nach acht Wochen - zurückgegeben werden, da würde die Mietervereinigung schreien, wenn das so spät zurückgegeben wird. Also über zeitnah kann man diskutieren. Anscheinend - ich habe es zuerst angesprochen - schaut man sich diese Sache aber auch wirklich genau an. Wir haben es noch nicht gesehen, aber anscheinend wird das angesehen. Wir haben eine Anfrage zum Thema MA 50 als Aufsichtsbehörde gestellt und haben am 30.4 als Antwort bekommen: Ja, der Kostenträger Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen hat in dem Bereich, also für die Prüfung, durchschnittliche Wochenstunden eines Vollzeitäquivalents aufgewendet. Das ist in den Jahren 2010 bis 2019 so bei 50 bis 60 durchschnittlichen Wochenstunden gelegen, was 1,39 Vollzeitäquivalenten entspricht, also so viele Leute waren da also von 2010 bis 2019 in dem Bereich beschäftigt. Und, oh schau, im Jahr 2020 sind das auf einmal 100 durchschnittliche Wochenstunden, nämlich 2,31 Vollzeitäquivalente, also eine Steigerung um 60 Prozent. Warum? - Jetzt könnte man natürlich sagen, es ist alles Mögliche an Aufwand, und so weiter da, man könnte vielleicht aber auch sagen, vielleicht ist da auch mehr Prüfungsaufwand durch die Causa Commerzialbank entstanden. Wenn dann mehr geprüft wird, würden wir uns freuen, wenn wir das auch alsbald sehen können, was denn tatsächlich ist, denn wenn eh alles in Ordnung und alles super ist, wie es auch schon angesprochen wurde, dann sagen Sie uns das bitte auch. Ich wiederhole, wir sollten da wirklich darauf schauen, dass da Aufklärung betreffend diese Veranlagungen und eine Sonderprüfung dieser gemeinnützigen Bauvereinigungen in Wien stattfindet. Also warum wurde von den burgenländischen gemeinnützigen Bauvereinigungen kein Geld bei der Commerzialbank Mattersburg, die auch im Burgenland ist, angelegt? Also ganz wenige, ich glaube, sogar nur eine gemeinnützige Bauvereinigung im Burgenland - es ist auch schon angesprochen worden, dass es in Wien auch Banken gäbe, aber im Burgenland wäre nur eine Bank - hat bei der Commerzialbank angelegt, die Wiener anscheinend schon. Also entweder ist es dort so schön oder sind es wirklich die Zinsen, die wollen nämlich mit 1 Prozent Zinsen rechnen. Bei den Beträgen, die da angelegt wurden, ist es im Vergleich zu anderen Dingen auch wieder sehr wenig. Die Frage ist schon, ob es da ein rotes Netzwerk gibt? - Ja, das gibt's. Ich komme wieder auf die Sozialbau zurück. Warum? - Weil der Generaldirektor, der seit 2016 im Vorstand der Sozialbau sitzt, auch als oberstes Entscheidungsgremium im Kuratorium des Wohnfonds sitzt. Wir haben ja schon gehört, in dem Bereich gibt's die eine oder andere Verwobenheit, und der Generaldirektor-Stellvertreter, der kaufmännische Direktor, der diese Funktion noch ausübt, ist Obmann der gemeinnützigen Bauvereinigungen und damit auch des Revisionsverbandes, der die Gemeinnützigen prüft. Das ist also auch eine Sache, die man sich anschauen könnte, auch wenn der Revisionsverband natürlich mit unabhängigen Revisoren prüft. Das Spannende und warum ich das sage: Diese beiden Herren sitzen als Geschäftsführer in dieser erwähnten Neuland, die ich zuerst genannt habe. Zur Erinnerung: Das war genau diese mit den fast 200 oder 190 Prozent des Verlusts vom Jahresüberschuss bei der Commerzialbank. Das ist das Thema, dass es da wieder dieses Netzwerk gibt: Die Gesiba ist zu 100 Prozent bei der Stadt und die Sozialbau zu 18 Prozent über eine mittelbare Verbindung oder Eigentümerschaft bei der SPÖ-Wien und ein ganz ein kleiner Teil beim SPÖ-Bund - dieses rote Netzwerk ist heute hier schon genannt worden. Mit dem Ergebnis, dass das Geld nämlich verloren gegangen ist, ist ein Schaden für das leistbare Wohnen in Wien eingetreten, es gibt diese Geschäfte mit den SPÖ-nahen Bauträgern. Es ist ganz klar festzuhalten, dass die Stadt Wien nicht der SPÖ, sondern den Wienerinnen und Wienern gehört. Da geht's um das leistbare Wohnen und nicht um die verschwundenen Millionen, darum muss man wirklich schauen, dass dieser Fall aufgeklärt wird. Scheuen Sie nicht, wenn es die Unterlagen gibt, ich warte und schaue fast täglich nach, ob da schon was da ist. Vielleicht kriegen wir es ja auch im Ausschuss dann zu sehen, was denn da wirklich geprüft wurde, was denn tatsächlich ist. Wenn alles super in Ordnung war, wenn alles toll war, dann wird das ja auch die Aufsichtsbehörde, der Revisionsverband, so feststellen, dann werden wir das auch prüfen können. Fakt ist aber, auch die Sonderprüfung, in einem Bereich, der wirklich der Stadt Wien gehört, nämlich zu fast 100 Prozent, braucht ein besonderes Maß an Vorsicht beziehungsweise ein besonderes Maß an Überprüfung, das ist auch schon gesagt worden. Wenn einem selber etwas gehört, dann muss man dort einfach noch mehr drauf schauen, dass das gut abläuft, dass die Gelder gut angelegt sind und dass der soziale Wohnbau, das leistbare Wohnen in Wien nicht leiden. - Vielen herzlichen Dank. Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet, die Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist somit beendet. Wir kommen jetzt zurück zur Postnummer 6, die unterbrochen wurde. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abg. Wagner, wieder auf dem Platz des Berichterstatters Platz zu nehmen. Weitere Wortmeldungen zur Postnummer 6 liegen nicht vor, ich erkläre daher die Verhandlung für geschlossen und erteile nun dem Berichterstatter das Schlusswort.- Bitte, Herr Abg. Wagner. Berichterstatter Abg. Kurt Wagner: Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesvorlage. Präsident Ernst Woller: Zu den Abstimmungen: Als Erstes lasse ich über den Abänderungsantrag der GRÜNEN betreffend das Wiener Mindestsicherungsgesetz abstimmen. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind nur die GRÜNEN, dagegen sind alle anderen Parteien, daher ist dieser Abänderungsantrag abgelehnt. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand oder die Stimmkarte zu heben. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ und NEOS so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich komme nun zu den Beschluss- und Resolutionsanträgen. Es liegen mir insgesamt sechs Beschluss- und Resolutionsanträge vor. Der erste Beschlussantrag der FPÖ-Abgeordneten betrifft das Thema Verzögerungen und Mängel beim Vollzug des Staatsbürgerschaftsrechts. Wer diesem Beschlussantrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Stimmkarte. - Das ist mit Stimmen von ÖVP und FPÖ unterstützt, hat daher nicht die ausreichende Mehrheit und ist damit abgelehnt. Wir kommen zum Beschlussantrag der FPÖ-Abgeordneten zum Thema Verzögerungen und Mängeln beim Vollzug des Niederlassungsrechts. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dafür ist, gibt ein Zeichen mit der Stimmkarte. - Das ist wieder unterstützt von ÖVP und FPÖ, nicht ausreichend unterstützt und daher abgelehnt. Der nächste Beschlussantrag, von der FPÖ eingebracht, betrifft Änderungen des Wiener Mindestsicherungsgesetzes. Wer diesem Beschlussantrag zustimmen will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Stimmkarte. - Das ist nur die FPÖ, damit ist der Antrag nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Ich lasse über den Beschluss- und Resolutionsantrag betreffend die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Stimmkarte. - Das ist unterstützt von ÖVP und FPÖ, nicht ausreichend unterstützt und daher abgelehnt. Wir kommen nun zum Beschlussantrag der ÖVP betreffend Umsetzung Ausführungsgesetz Sozialhilfe. Wer dem zustimmen will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind nur ÖVP und FPÖ, der Antrag ist nicht ausreichend unterstützt. Und zum letzten Beschlussantrag, eingebracht von SPÖ und NEOS lasse ich betreffend Reform des Sozialhilfe- Grundsatzgesetzes zu einem armutsfesten sozialen Sicherheitsnetz abstimmen. - Das wird unterstützt von SPÖ, NEOS und GRÜNEN und ist damit beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Stimmkarte oder der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Wiener Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist unterstützt von SPÖ und NEOS, das ist damit beschlossen. Wir kommen zu Postnummer 7, sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Gaál. Da es keine Wortmeldungen gibt, brauchen wir keine Verhandlung. Ich komme daher gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist mit SPÖ, NEOS und GRÜNEN so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Stimmkarte. - Das ist einstimmig angenommen. Ich bitte daher jetzt in der zweiten Lesung jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand oder der Karte. - Das ist wieder mit Stimmen von SPÖ, NEOS und GRÜNEN ausreichend unterstützt und somit beschlossen. Wir kommen zur Postnummer 8 der Tagesordnung, sie betrifft den Wiener Umweltbericht. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Abg. Abrahamczik, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Umweltbericht 2018/2019 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist einstimmig so beschlossen. Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über Maßnahmen der Gentechnik-Vorsorge - Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetz geändert wird. Berichterstatterin dazu ist wieder Frau Abg. Abrahamczik. Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist einstimmig beschlossen. Ich bitte daher jetzt jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand oder mit der Stimmkarte. - Das ist wieder einstimmig beschlossen. Wir kommen nun zur Postnummer 14, sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz und das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 geändert werden. Berichterstatterin hierzu ist Frau Abg. Abrahamczik. Bitte. Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da keine Wortmeldungen vorliegen, komme ich sofort zur Abstimmung. Wir kommen zur Abstimmung der Gesetzesvorlage. Es gibt auch keine Abänderungsanträge. Ich schlage vor, die erste Lesung vorzunehmen, ja, hier ist es: Wer dem Gesetz in erster Lesung zustimmen will, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung sofort vornehmen zu lassen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich lasse jetzt in zweiter Lesung abstimmen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, wieder um ein Zeichen der Zustimmung. - Das ist ebenso einstimmig beschlossen. Wir kommen zur Postnummer 15, sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz und das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert werden. Berichterstatterin dazu ist Frau Abg. Abrahamczik. Bitte. Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist so einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte die Mitglieder zuzustimmen. - Das ist einstimmig angenommen. Wir kommen daher zur zweiten Lesung und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist ebenso einstimmig beschlossen. Postnummer 10 der Tagesordnung betrifft den Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2020. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abg. Schmid, die Verhandlung einzuleiten. Abg. Dr. Gerhard Schmid: Ich ersuche höflichst um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2020 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist somit einstimmig beschlossen. Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe des Landes Wien zum 31. März 2021. Berichterstatter ist Herr Amtsf. StR Hanke, ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich ersuche um Abstimmung. Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand gemeldet, wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe des Landes Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist so einstimmig beschlossen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird. Berichterstatter ist Herr Amtsf. StR Hanke. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich ersuche um Abstimmung. Präsident Ernst Woller: Es gibt hier Wortmeldungen. Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Daher werde ich so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Guggenbichler - der hat sich aber streichen lassen, sehe ich da gerade. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Margulies. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Ich mache es angesichts der späten Stunde ganz kurz. Vorweg eine Anmerkung: Es wurde auch schon bei anderen Gesetzen diskutiert, ich glaube nicht, dass es notwendig gewesen wäre, hier mit einem Initiativantrag vorzugehen, wir hätten es auch ganz normal machen können - aber tausend Rosen. Weshalb es meines Erachtens nicht notwendig ist, hier ein Doppelbudget zu beschließen: Im Gegensatz zum Nationalrat ist das keine Gesetzesvorlage, sondern es kann jederzeit abgeändert werden und es wird jederzeit abgeändert, das muss man ja tatsächlich dazu sagen, da spätestens mit Beginn meistens im April oder Mai in den einzelnen Ausschüssen und dann in Folge im Gemeinderat immer wieder Überschreitungsanträge kommen, das ist ganz normal. In dem Sinne gibt es keinen Grund, ein Doppelbudget zu machen. Auch einen Finanzrahmen längerfristig gesetzlich auf fünf Jahre festzulegen, ist angesichts dessen, dass im Normalfall alle vier Jahre eine Finanzausgleichsverhandlung zu ihrem Ende kommt und das Ergebnis dieser Verhandlung eigentlich maßgeblich dafür ist, welche Mittel dann der Gemeinde Wien zur Verfügung stehen. Da einen fünfjährigen Finanzrahmen zu machen - der, wenn er zwei Jahre vor der Finanzausgleichsverhandlung ist, eigentlich nicht zu prognostizieren ist -, halte ich auch für übertrieben. In diesem Sinne werden wir den Gesetzesvorschlag ablehnen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Juraczka. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Ja, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich bemühe mich angesichts der fortgeschrittenen Stunde um Kürze. Auch ich darf als Redner darauf hinweisen, dass wir als Opposition natürlich von der seit Kurzem eingezogenen Unart oder Unsitte des Initiativantrags nicht begeistert sind. Ich glaube, wenn man eine Begutachtung hat, ist das natürlich gerade etwas, mit dem man sich ganz schlicht und einfach die Opposition leichter an Bord holen kann. Und es gab ja auch einen zweiten Bereich des Transparenzfördergesetzes, bei dem wir im Finanzausschuss noch mit gleicher Begründung gesagt haben, wir stimmen im Finanzausschuss einmal dagegen, schauen es uns aber noch genauer an. Wir werden heute, aber das wird mein Kollege Gstöttner noch genauer ausführen, zustimmen, auch wenn wir glauben, dass das nur ein erster Schritt ist. Anders verhält es sich beim Doppelbudget. Ich kann gleich vorweg alle Sorgen ausräumen, nein, ein Doppelbudget ist kein Teufelszeug, überhaupt nicht, es gibt durchaus gute Gründe, ein Doppelbudget anzudenken, es ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden. Obgleich es natürlich gerade für die politische Opposition Nachteile gibt: Es verringert die politische Kontrolle und es verringert angesichts des längeren Zeitraums natürlich auch die faktische Verbindlichkeit der Budgetplanung. Wenn man sich den Entwurf, den wir jetzt auf der Tagesordnung haben, genauer ansieht, dann unterscheidet sich das schon von Doppelbudgets, wie wir sie auf anderen Ebenen - beispielsweise im Bund, aber auch in manchen anderen Bundesländern - vorfinden. Was meine ich damit? - Im Bund gibt es beispielsweise durchaus Gegensteuerungsmechanismen, um diesen zuerst genannten Nachteilen zu begegnen, beispielsweise eine Bestimmung, dass Doppelbudgets wirklich nur in Ausnahmefällen erlassen werden dürfen. Der berühmte Art. 51 Abs. 3 B-VG oder auch eine verbindliche Budgetnovelle vor Beginn des zweiten Jahres. Damit wird dem Parlament die Möglichkeit gegeben, den Stand der Budgetplanung zu aktualisieren, statt dies allein der Verwaltung zu überlassen - Art. 51 Abs. 4. Ohne diese einschränkenden Bestimmungen bleibt zu befürchten, dass das parlamentarische Budgetbewilligungsrecht und die damit verbundene Kontrolle durch die Opposition zurückgedrängt werden, das heißt, im Zweifel eben nicht für, sondern in dem Fall gegen den Antragsteller. Erlauben Sie, dass ich noch ein kleines Schmankerl bringe. Es gibt ja seit Oktober des letzten Jahres die Koalition aus der Sozialdemokratie und den NEOS. Im Land Niederösterreich haben wir jetzt vor wenigen Monaten eine ganz ähnliche Debatte eines Doppelbudgets gehabt, ich darf die Landessprecherin der NEOS, Indra Collini, zitieren: "Wenn wir dann nicht einmal mehr eine jährliche Budgetdebatte im Plenum haben, dann schafft sich aus meiner Sicht der Landtag selber ab." Initiiert von der ÖVP. Das sagt die gute Dame am 18.03.2021. Also ich bin nicht der Meinung, dass Peter Hanke oder die Antragsteller mit diesem Initiativantrag den Landtag abschaffen wollen, aber es zeigt schon ein bisschen die Art und Weise, wie manche Fraktionen in diesem Haus und darüber hinaus Politik machen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, mir geht es darum, dass wir in dieser Stadt eine Budgetpolitik machen, die sich wohltuend von den letzten Jahren unterscheidet, dass wir den Weg der Konsolidierung, aber auch der wirtschaftlichen Prosperität, die wir jetzt nach der Krise brauchen, weitergehen. Und im Zweifel, sage ich als Mitglied der Oppositionspartei, diskutiere ich das lieber jährlich als nur alle zwei Jahre. Wir werden dem Antrag daher nicht zustimmen. - Danke schön. Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Niedermühlbichler. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Meinung, auch wenn die Zeit fortgeschritten ist, muss man das sagen, was gesagt werden muss. Ich kann aber beruhigen, da meine Vorbereitung sowieso schon kurz war, werde ich es nicht lange machen. Zuerst einmal die Kritik zum Initiativantrag bei Gesetzesvorlagen: Die ist angekommen, das war eine Ausnahme und in Zukunft werden wir uns natürlich, dem Parlamentarismus entsprechend, bemühen, das als Regierungsvorlage zu machen. Ich bitte aber auch um Verständnis, dass es diese Ausnahme gegeben hat. Ich sehe die Möglichkeit, das ist ja keine Verpflichtung, eines Doppelbudgets durchaus als positiv, weil wir natürlich Entwicklungen vorhersehen können, dadurch eben stabilisieren und mittelfristige Konsolidierung einfach besser abbilden können. Noch einmal: Es ist eine Möglichkeit und keine Verpflichtung. Wir werden mit dem auch sorgsam umgehen, wie wir es von unserem Finanzstadtrat auch kennen. Ein Punkt, der auch noch wichtig ist, ist die Frist für die Veröffentlichung des Voranschlagsentwurfs und des Rechnungsabschlusses. Im Internet wird sie von zwei auf vier Wochen verlängert. Böse Zungen behaupten, jetzt haben die Wienerinnen und Wiener vier Wochen Zeit, sich diesen Voranschlag nicht anzuschauen, aber ich hoffe doch, dass durch die Ausdehnung auf vier Wochen davon mehr Gebrauch gemacht wird. In diesem Sinne darf ich um Zustimmung bitten. - Danke. Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre daher die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich verzichte. (Zwischenruf.) Präsident Ernst Woller: Ist das eine Wortmeldung des Abg. Kowarik? Sie wurde mir nicht gemeldet. Gut, das wurde uns nicht gemeldet, aber zu Wort gemeldet ist noch Abg. Kowarik. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident, danke schön, ich habe mich tatsächlich beim Schriftführer zu Ihrer Rechten, das war Ihr Vorgänger, (Zwischenruf.) gemeldet. Bitte? - Ja. (Zwischenruf.) Also ich war rechtzeitig, danke trotzdem, dass Sie mich noch drannehmen. Ich habe die hohe Ehre, unseren lieben Kollegen Guggenbichler hier zu vertreten und die Stellungnahme der FPÖ abzugeben, ich darf Ihnen versprechen, dass ich es auch kurz machen werden. Vielleicht so viel dazu: Es wurde schon darüber gesprochen und wir hören es mit Wohlwollen, dass diese Vorgangsweise, uns Initiativanträge zu so wichtigen Themen vorzulegen, vielleicht von der Fortschrittskoalition überdacht wird. Vielleicht ist sie da wirklich fortschrittlich und lässt das in Zukunft oder kommuniziert es zumindest im Vorfeld. Ganz so salopp oder en passant sollte man die Sache aus meiner Sicht nicht abhandeln, es geht immerhin um eines der wichtigsten Rechte, um nicht zu sagen, das wichtigste Recht unseres Gemeinderates, nämlich das Budgethoheitsrecht. Also Kollege Margulies hat schon gesagt, wir sind Land und Gemeinde, aber finanziell ist alles der Gemeinde zugeordnet. Die Gemeinde kann keine Gesetze, aber einen Budgetbeschluss erlassen, das unterscheidet uns von sonstigen Ländern, daher ist der Gemeinderat zuständig. Doppelbudget: Kollege Juraczka hat schon gesagt, Vorbild ist der Bund, da gibt es das auch, aber ich glaube schon, dass man das auch hier betonen sollte, im Bund ist grundsätzlich das Prinzip der Jährlichkeit des Budgets ausgewiesen und das Doppelbudget nur für Ausnahmefälle ausdrücklich normiert. Kollege Juraczka hat es auch schon gesagt, 51/4 sieht aber auch für Doppelbudgets dann noch eine zusätzliche Konsultierung des Parlaments vor. Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, das Doppelbudget in dieser Form zu normieren, wir werden dagegen stimmen. Ich glaube, es ist kein Problem, Kollege Margulies hat es richtig gesagt, denn wir verändern unser Budget ständig mit Überschreitungsbeschlüssen, das heißt, eigentlich ist das nicht wirklich notwendig. Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir jetzt dann womöglich die kuriose Situation haben, dass wir ein Doppelbudget für die Gemeinde beschließen, die Bezirke aber weiterhin jeweils ein jährliches Budget beschließen, also das ist, glaube ich, auch so vorgesehen. Ob das wirklich sinnvoll ist? - Ich glaube nicht. Wir werden dieser Gesetzesinitiative jedenfalls nicht zustimmen. - Danke schön. Präsident Ernst Woller: So, danke schön. Damit liegen mir aber jetzt tatsächlich keine weiteren Wortmeldungen vor, ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Danke, ich verzichte. Präsident Ernst Woller: Gut. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand oder die Stimmkarte zu heben. - Das ist mit Stimmen von SPÖ und NEOS so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Es liegen keine Anträge vor. Ich schlage vor, die zweite Lesung der Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche die Damen und Herren um Zustimmung für diese Vorgangsweise. - Das ist einstimmig beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Wiener Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. Das ist mit Stimmen von SPÖ und NEOS so beschlossen. Postnummer 11 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Transparenz von Förderungen der Stadt Wien - Wiener Fördertransparenzgesetz erlassen wird. Berichterstatter ist hierzu Amtsf. StR Hanke. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Zustimmung gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung. Ich schlage vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kowarik. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Ja, meine Damen und Herren! Herr Präsident! Hoher Landtag! Herr Stadtrat! Ja, wir verhandeln jetzt die Vorlage über die Erlassung eines Gesetzes über die Transparenz von Förderungen der Stadt Wien - Wiener Fördertransparenzgesetz. Das hört sich natürlich aufregend an, eine langjährige Forderung der Opposition und natürlich auch von uns. Rückblickend haben wir auch bei der Untersuchungskommission gesehen, dass es bei Förderungen gar nicht genug Transparenz geben kann. Das heißt, die Intention ist einmal richtig, nur wir werden sehen, das Gesetz ist halt ein Gesetz, damit man ein Gesetz hat, wo Fördertransparenzgesetz draufsteht. Die tatsächliche Wirkungskraft dieses Gesetzes ist ausgesprochen, ausgesprochen gering. Frau Kollegin Emmerling hat in einer der letzten Wortmeldungen gesagt, das sei ein Meilenstein. Frau Kollegin Emmerling, das Gesetz ist nicht einmal ein Kieselstein. Ich werde Ihnen auch darlegen, warum das so ist - das nur im Vorfeld. Wir werden dem aber zustimmen, grundsätzlich werden wir auch unser Wohlwollen darüber ausdrücken, dass da einmal überhaupt Überlegungen angestellt werden. Ich gehe davon aus, dass da nachgeschärft wird, und ich habe mir auch vorgenommen, nicht nur zu matschkern und zu schimpfen, wie ich das gestern ausführlich - und aus meiner Sicht natürlich zu Recht - gemacht habe, was die Fördertransparenz oder die Aktenlage betrifft, sondern habe mir auch vorgenommen, Ihnen den einen oder anderen Abänderungsantrag zu diesem Gesetz vorzulegen. Manche Sachen sind, glaube ich, wirklich dermaßen harmlos, dass sogar die Sozialdemokratie mitstimmen könnte. Ich lasse mich überraschen, ich fürchte nur das Schlimmste. Wirklich gemessen werden Sie, meine Damen und Herren der Fortschritts-Koalition, daran, ob wir, nämlich als Gemeinderäte, dann tatsächlich einen Fortschritt bei den Förderungen sehen, wie sich die Aktenlage weiterentwickeln wird, ob wir da wirklich sehen, was wir sehen wollen, oder ob wir da wieder nur darauf angewiesen sind, dass wir eigentlich dem Magistrat vertrauen sollen, und dann ist es eh in Ordnung. Dazu verweise ich aber auf meine Wortmeldungen von gestern und lasse Sie heute diesbezüglich in Ruhe. Auch als Opposition muss man, wie gesagt, versuchen, das Beste daraus zu machen. Gehen wir also in den Entwurf ein. § 1: Das sind die Zielsetzungen, die sind grundsätzlich einmal nachvollziehbar, die können wir jetzt einmal als Vorgabe für dieses Gesetz nachvollziehen. Beim § 2 wird es dann schon interessant, das sind nämlich die Begriffsbestimmungen, hier werden sozusagen die Förderungen bestimmt, das sind nichtrückzahlbare Geldzuwendungen, welche die Stadt Wien einer Fördernehmerin beziehungsweise einem Fördernehmer auf Grundlage des § 88 Abs.1 lit. b oder 100 der Wiener Stadtverfassung aus öffentlichen Mitteln der Stadt gewährt, ohne dafür unmittelbar eine angemessene geldwerte Gegenleistung zu bekommen. Das ist also jetzt an und für sich nichts Neues, nur eine entscheidende Sache fehlt, meine Damen und Herren, es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum das fehlt. Es gibt ja noch ein Organ in Wien, das gar nicht so wenig Subventionen vergibt, vielleicht im Volumen nicht ganz vergleichbar mit der Gemeinde. Also ich war selber Bezirksrat, und jeder von uns weiß, dass auch in Bezirken sehr, sehr viel Förderungen im Bereich der Kultur und der sogenannten außerschulischen Jugendbetreuung vergeben werden. Warum man das hier nicht reingeschrieben hat, ist mir nicht ganz zugänglich, das verstehe ich nicht. Ich würde Sie auffordern, das auch mit hineinzunehmen. Wir werden es dann sehen. Ich habe da auch einen Abänderungsantrag dazu geschrieben, das betrifft ja insbesondere den Förderbericht, das ist ein Leichtes für den Magistrat, das zusammenzuschreiben: Wo wurde was in Rudolfsheim-Fünfhaus gefördert und wie viel wurde gefördert? Wenn ich als Bezirksparteiobmann meine Bezirksräte frage, sagen mir die: Warte, ich schaue kurz nach. Also da gibt es keinen Grund, das nicht auch anzuführen. Dementsprechend, ich kann es auch gleich hier machen, habe ich mir erlaubt, einen Abänderungsantrag zu definieren, und meine lieben Kollegen haben mich dabei unterstützt, zumindest mit der Unterschrift. Ich darf dementsprechend zu § 2 Z 1 vorschlagen, dass er wie folgt abgeändert wird: Zwischen der Paragraphenbezeichnung § 100 und dem Gesetzesverweis der Wiener Stadtverfassung WStV, also LGBl. für Wien 128, 168 in der gültigen Fassung wird eingefügt: sowie § 103 Abs. 1 Z 18 und Z 26. Das sind die beiden Bereiche, die den Bezirk betreffen, das sind nämlich die Förderungen, wie gesagt, welche die Bezirke im kulturellen Bereich und in der außerschulischen Jugendbetreuung vergeben können. Dementsprechend darf ich dann den Antrag, ich mache es gesammelt, übergeben. Ich glaube, es spricht nichts dagegen, aber ja, schauen wir einmal. Dann kommen wir zum § 3, das ist die Datenverarbeitung. Ja, soll so sein, ich meine, das ist ja auch ganz lieb, was Sie da reinschreiben. Die Förderdienststellen sind als datenschutzrechtliche Verantwortliche berechtigt, die für die Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung der personenbezogenen Daten über die von ihr oder ihm selbst erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Förderdienststellen der Stadt Wien oder bei einem anderen Rechtsträger zu erheben. - Das dürfen wir ja jetzt schon, da brauchen wir kein Gesetz dazu. Es schadet nichts, wenn wir das in ein Gesetz schreiben. Insbesondere andere Förderdienststellen: Meine Damen und Herren, ich setze als bekannt voraus, dass es nur einen Magistrat gibt, ja, das ist eine einheitliche Organisation, eine einheitliche Behörde, das ist auch ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, also das ist wirklich unnötig. Aber gut, ich sehe es ein, irgendeinen Text muss man heranziehen, dass man irgendetwas reinschreibt. Es soll so sein. § 4 Förderrichtlinien: Ja, da sind mir auch zwei Sachen aufgefallen. Im § 4 Abs. 1 wird es normiert: Jede Förderdienststelle hat Förderrichtlinien zu erstellen - schön -, die von den nach der Wiener Stadtverfassung zuständigen Organen zu beschließen und auf der Homepage zu veröffentlichen sind. - Sehr gut, ja, wir sind dafür. Das ist jetzt auch nichts ganz Neues, ja, also diese Förderrichtlinien sind alle jetzt schon abrufbar, Sie können bei der MA 51 nachschauen. Schön ist, dass es jetzt auch von den politischen Organen beschlossen werden muss, gut so. Das ist jetzt normiert, wir nehmen es zur Kenntnis. Also im Abs. 2 hat eine Förderrichtlinie folgende Mindestinhalte zu umfassen, da wird alles Mögliche angeführt, das ist in Ordnung, es ist uns recht. Ich muss schauen, dass ich da wirklich alles richtig habe. Ja, der Abs. 3: Der Magistrat hat einheitliche Vorgaben zur Abwicklung von Förderungen in einer allgemeinen Richtlinie festzulegen. - Also über die einzelnen Dienststellenvorgaben der Förderrichtlinien stülpen wir eine allgemeine Richtlinie drüber, auch gut, in Ordnung. So etwas in der Art haben wir ja schon mit der MA 5 gemacht, die hat das auch als Ausfluss der Untersuchungskommission dem Gemeinderat vorgelegt, und der hat das beschlossen. So ähnlich wird das wahrscheinlich auch da ausschauen, wir nehmen das zur Kenntnis. Was ich nicht ganz verstehe: Warum lassen wir diese allgemeinen Richtlinien nicht auch vom Gemeinderat beschließen? Darum würde ich dringend ersuchen - so selbstbewusst bin ich als Gemeinderat, dass ich den Anspruch stelle -, dass wir das als politisches Organ auch absegnen. Das sollten wir eigentlich schon auch machen, da spricht eigentlich nichts dagegen. Warum soll das zuständige Organ die konkreten Richtlinien beschließen, die allgemeinen Richtlinien aber nicht? Das ist eigentlich nicht einzusehen, meine Damen und Herren, ganz im Gegenteil. Als Gemeinderat würde ich in Anspruch nehmen, das selber zu machen und ich würde, da spricht ja wirklich nichts dagegen, diese allgemeinen Richtlinien auch veröffentlichen, ja. Wir sind ja beim Fördertransparenzgesetz, so, glaube ich, heißt das Ganze, also können wir die allgemeinen Richtlinien auch veröffentlichen. Dementsprechend habe ich einen Abänderungsantrag geschrieben. Abs. 3 des § 4 lautet wie folgt: Der Magistrat hat einheitliche Vorgaben zur Abwicklung von Förderungen in einer allgemeinen Richtlinie zu erstellen - soweit nichts Neues -, die vom Gemeinderat zu beschließen und auf "www.wien.gv.at/foerderungen" zu veröffentlichen sind. Ich würde mich freuen, wenn Sie zustimmen können, es spricht ja eigentlich wirklich nichts dagegen. Gut, gehen wir weiter, § 5 müsste demnach kommen, er kommt auch, das ist der Förderbericht. Schauen wir direkt in das Gesetz, da steht drinnen: Der Magistrat hat jährlich einen Förderbericht über die eben abgelaufenen Kalenderjahre von den Förderdienststellen ausbezahlten Förderungen zu erstellen. - Gut, schön, dass wir das zusammengebracht haben. Wir haben jetzt schon einen Subventionsbericht, der jährlich vorgelegt wird, jetzt muss es der Magistrat auch machen, jetzt haben wir eine hat-Bestimmung - also das ist in Ordnung, unterschreiben wir, alles gut -, allerdings switchen wir jetzt von der bisherigen Vorgangsweise, dass wir den Förderbericht auf die ausbezahlten Förderungen abzielen, bis jetzt gibt es sozusagen eine Zusammenfassung der beschlossenen Förderungen. Ja, das ist ein bisschen ein Unterschied. Das eine: Was schüttet der Magistrat tatsächlich aus? Das andere: Was beschließen die politischen Organe? Ich glaube, es spricht nichts dagegen, da kann man eigentlich nicht dagegen sein, dass wir beides vorlegen. Der Aufwand für den Magistrat ist lächerlich gering, das eine machen wir eh schon, das andere müssen wir jetzt machen, also dementsprechend rege ich dringend an, dass wir sowohl die beschlossenen als auch die ausbezahlten Förderungen darstellen. Wir reden ja von einem Fördertransparenzgesetz, dementsprechend mein Abänderungsantrag: Der erste Absatz des § 5 lautet wie folgt: Der Magistrat hat jährlich einen Förderbericht über die im abgelaufenen Kalenderjahr von den Förderdienststellen ausbezahlten und für von den zuständigen Organen beschlossenen Förderungen zu erstellen. - Das ist keine Hexerei, schauen wir einmal. Im § 5 wird dann die Transparenz ein bisschen eingeschränkt, da wird dann insbesondere im Abs. 4 geschrieben, was alles nicht veröffentlicht werden darf, darüber kann man diskutieren. Ich gehe davon aus, dass es jedem, der bei der Stadt Wien um Förderungen ansucht, auch zumutbar ist, dass seine Daten veröffentlicht werden und dass seine Daten auch weitergeleitet werden und dass die Öffentlichkeit auch über abgelehnte Ersuchen und Anträge verständigt wird. Ich glaube, das ist absolut zumutbar, und noch einmal, wir sind beim Fördertransparenzgesetz, das interessiert uns Oppositionsparteien ja tatsächlich schon brennend, das ist auch keine neue Sache. Daher auch hier wieder ein Abänderungsantrag, mit dem wir eben vorsehen, dass schon bei den Förderrichtlinien jedenfalls eine Verpflichtung des Förderwerbers zur Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, zur Einholung aller Auskünfte bei anderen Rechtsträgern im Sinne des § 3 und zur Veröffentlichung aller Informationen, die auch mit dem abgelehnten Ansuchen oder Antrag des Förderwerbers im Zusammenhang stehen, vorgenommen wird. Also wenn das von vornherein klar ist, dass man das machen muss, wenn man da zustimmt, weil man sonst keine Förderung bekommt, dann ersparen wir uns alle Verweise auf die Datenschutz-Grundverordnung, denn dann ist die Einwilligung entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung zur Veröffentlichung und Verarbeitung aller Daten gegeben, und damit können wir auch tatsächlich alles transparent machen. Dementsprechend wird auch der Abs. 2 des § 5 eine weitere Litera erhalten. Abgelehnte Förderersuchen und Anträge: Auch das hätten wir gerne im Förderbericht gewusst, es ist auch eine uralte Forderung der Opposition, dass wir - nicht nur wir, sondern auch die Öffentlichkeit - das sehen wollen. Im zweiten Absatz des dritten Absatzes des § 5 wird die Wortfolge "ohne Personenbezug" ersatzlos gestrichen. Das brauchen wir nicht, weil wir haben eh die Einwilligung und den gesamten Abs. 4 des § 5 können wir uns - wie gesagt, auf Grund der schon zuvor ausgesprochenen Zustimmung des jeweiligen Förderwerbers zur Verarbeitung der Daten - auch sparen. - Darüber kann man diskutieren. So, dann zum § 7: Was ganz lustig ist, dass Sie da selber hineinschreiben, dass das gar nicht notwendig ist, was wir da reinschreiben. Das können wir jetzt schon machen, nämlich die Einspeisung in die gebietskörperschaftsübergreifende Transparenzdatenbank, also die berühmt-berüchtigte Transparenzdatenbank, das können wir jetzt schon machen. Schön wäre es, wenn der Magistrat nicht nur berechtigt ist, sondern auch verpflichtet ist, das vorzunehmen. Ich meine, die Gesetzeslage, die haben wir jetzt schon, Sie schreiben selber in Ihrer Begründung, dass die Gesetzesbestimmung nicht zwingend erforderlich ist. - Nein, ist sie nicht, "nice to have", aber wenn, dann machen wir es gescheit. Wir sind dafür, dass der Magistrat nicht nur berechtigt ist, die Förderung zu melden, sondern auch dazu verpflichtet ist. Alles andere macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn, dementsprechend haben wir die entsprechenden Abänderungen auch vorgesehen. Im ersten Satz des ersten Absatzes des § 7 wird die Wortfolge "ist berechtigt" ersetzt durch "hat", das heißt, der Magistrat hat Förderungen zu melden. Dafür hätten wir eine Frist gewährt, beim Inkrafttreten im § 8 wird ein 4. Absatz wie folgt eingeführt: Spätestens im Kalenderjahr 2023 sind diese Meldungen dann vorzunehmen. Und damit ist das Gesetz auch schon wieder erledigt. Also grundsätzlich wollen wir den Kieselstein, der kein Meilenstein ist, ein bisschen ins Rollen bringen, wir wollen ihn ein bisschen größer machen, wir wollen nicht, dass nur am Papier steht, hurra, wir haben ein Fördertransparenzgesetz beschlossen, sondern wir hätten das auch gerne ein bisschen mit Leben ausgefüllt. Ich glaube, einige Abänderungsanträge von meiner Seite oder von unserer Seite sind, Sie werden es mir gleich erzählen, wohl kein Problem und so selbstverständlich, dass sie durchgehen. Wie gesagt, gemessen werden Sie sowieso erstens daran, wie sich das Gesetz weiterentwickelt und zweitens an der eigentlichen Aktenlage - hinsichtlich Förderungen und Subventionen - für uns Gemeinderäte. In dem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unseren Abänderungsanträgen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kowarik, auch wenn es für Sie noch kein Meilenstein ist, so freue ich mich doch, dass jetzt auch viele zustimmende Worte gekommen sind. Eines sei versichert: Eine Nachschärfung dieses Gesetzes ist für uns definitiv vorstellbar, aber wir stehen eben auch am Anfang, und deswegen ist es eben doch ein Meilenstein, dass wir jetzt hier stehen und dieses neue Fördertransparenzgesetz beschließen können. Warum ist es so wichtig? - Wir haben viele Vereine, die wir in Wien fördern, viele gesellschaftliche Initiativen aus den unterschiedlichsten Bereichen - im Bereich der Bildung, Integration, im Kulturbereich -, die wir fördern. Diese leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Stadt, für das Zusammenleben, für das Wohlergehen von uns allen, dafür, dass Dinge funktionieren, dass Dinge in dieser Stadt unterstützt werden und die politische und die öffentliche Verwaltung unterstützt wird. Deswegen leisten wir einen wichtigen Beitrag und desto wichtiger ist es auch, dass wir eine nachvollziehbare Förderung gewährleisten können. Ich gebe ein Beispiel: Ich war ja natürlich jetzt in den fünf Jahren als Oppositionspolitikerin auch viel in den Ausschüssen und weiß genau, bei den Förderanträgen, die reinkommen - der eine Verein bekommt soundsoviel Geld, der andere Verein soundsoviel -, hat das zwar alles seine Gründe, warum derjenige so viel und der andere so viel bekommt, aber Nachvollziehbarkeit in dem Ausmaß, dass man sagt, okay, ich kenne mich jetzt aus, die war noch nicht gegeben, und deswegen ist das einfach extrem wichtig. Ja, das Gesetz verfolgt das Ziel, die Transparenz, die Nachvollziehbarkeit sowie die Kontrolle von den Förderungen der Stadt sicherzustellen. Im Mittelpunkt stehen auch die transparente Darstellung von Förderungen sowie die klaren Kriterien für die Zuteilung von Geldern. Damit wird auch sichergestellt, dass wir sagen können, wie öffentliche Mittel besonders sparsam eingesetzt werden, aber vor allem, wie sie eingesetzt werden, dass sie den größten Nutzen natürlich erzielen. Wir haben im Fördertransparenzgesetz Folgendes festgeschrieben: Also erstens wird über die Abwicklung von Förderungen der Stadt Wien informiert und es werden eben dieses transparente System der Fördergewährung und die Möglichkeiten einer öffentlichen Kontrolle der Mittelverwendung geschaffen. Dementsprechend betrifft § 4 die Förderrichtlinien, die von jeder Förderdienststelle zu erstellen sind. Eine Förderrichtlinie muss unter anderem einen Anwendungsbereich und den Fördergegenstand, den Kreis der Fördernehmerinnen, Fördernehmer, die Förderart, allgemeine und sonstige Fördervoraussetzungen, die förderbaren und nicht förderbaren Kosten sowie Förderbedingungen und die Auszahlung beinhalten. Das ist schon relativ umfangreich. Und zudem muss der Magistrat auch einen jährlichen Förderbericht erstellen. Damit werden die Informationen noch anschaulicher und vor allem öffentlich gemacht, und durch die Umstellung auf einen auszahlungsbasierten Bericht gibt es künftig größere Transparenz, wen die Stadt zu welchem Zweck und mit welchen Mitteln fördert. Was auch festgelegt ist, ist, dass künftig die verarbeiteten Daten für statistische, planerische und steuernde Zwecke verarbeitet werden können, aber der Datenschutz freilich trotzdem gewahrt wird. Die Auswertung passiert ohne Personenbezug. Ich beziehe mich jetzt auch auf den Abänderungsantrag, wenn ich noch einmal sage, wir werden uns definitiv einzelne Sachen noch anschauen. Da möchte ich aber besonders auch noch einmal die Bezirke hervorheben, wo wir auch klar das Ziel formuliert haben, in Zukunft auch die Bezirksförderungen zu umfassen. Grundsätzlich möchte ich abschließend sagen, dass ich schon glaube, dass dieses neue Fördertransparenzgesetz jetzt ein wichtiger Schritt ist beziehungsweise sehr überzeugt bin, dass das ein wichtiger Schritt ist, und dass das eine starke Grundlage für ein insgesamt transparentes Förderwesen nach klaren Kriterien ist, damit es eben nachvollziehbar ist, damit auch Vereine, die gefördert werden, wissen, warum bekomme ich so viel, warum bekommt ein anderer Verein, der vielleicht ganz etwas Ähnliches macht wie ich, eben so viel, dass das Geld sparsam eingesetzt wird und dass wir den größtmöglichen Nutzen haben. Eines noch zum Abschluss: Es gab auch hier den Antrag in Richtung Veröffentlichung eines Förderhandbuches, also wie diese Kriterien erstellt werden. Im Rahmen einer Überprüfung wäre zu sagen, ja, ein Förderhandbuch ist eigentlich auch eine wichtige Information für jene, die damit befasst sind, und würde ebenfalls in einer Nachschärfung und in weiteren Schritten jedenfalls bedacht werden. Herzlichen Dank. Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Abg. Ellensohn. Ich erteile es ihm. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jede Verbesserung rund um Transparenz und Kontrolle ist gut, also stimmen wir selbstverständlich heute der Vorlage der Regierung zu. Meine Lieblingsfarbe ist transparent, Kontrolle und Transparenz sind die Voraussetzung für saubere Politik. Ein paar Kleinigkeiten noch, weil ich einen Antrag der GRÜNEN zum Informationsfreiheitsgesetz insgesamt einbringen werde, wo es wichtig ist, dass Bund und Länder zusammenarbeiten und auch ein größerer Schritt gemacht wird. Auf Bundesebene ist die Begutachtung vorbei, der genaue Entwurf kommt erst und wird dann im Nationalrat hoffentlich mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen, nämlich die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Und das hat natürlich Rechtsfolgen auch für dieses Haus. Deswegen gibt es einen Beschlussantrag von uns für das Informationsfreiheitsgesetz: Der Wiener Landtag unterstützt die Bestrebungen auf Bundesebene, einen einheitlichen Rahmen für ein Informationsfreiheitsgesetz auch unter Einbeziehung der allgemeinen Vertretungskörper auf Bundes- und Landesebene zu schaffen. Ich habe bis jetzt nur positive Signale dazu gehört. Warum ist das wichtig? Informationsfreiheit hat ein großes Problem. Fast alle sagen immer, ja, das braucht es, und haben fast immer einen Grund, warum es genau dort - ich will jetzt gar keine Partei einzeln nennen - nicht passt, wo sie gerade dran sind. Es wäre aber super, wenn wir das alle zusammen machen könnten. Österreich rutscht ja bei Transparency International im Moment leider ein bisschen ab, noch nicht dramatisch, aber wir sind dort nicht am Gewinnen sondern am Verlieren. Und deswegen müssen Österreich, aber auch Wien in dem Zusammenhang Verantwortung übernehmen. Wir stimmen Ihrem Gesetz zu. Ich hoffe, Sie stimmen unserem Antrag zu, und wir bringen auf dieser Ebene hier in Wien und auf Bundesebene rund um Informationsfreiheit, Kontrolle und Transparenz einiges weiter. Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Als Nächster zur Wort gemeldet ist Herr Abg. Gstöttner. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Markus Gstöttner, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können dem vorliegenden Fördertransparenzgesetz zustimmen. Die Zustimmung basiert auf einer reiflichen inhaltlichen und politischen Prüfung, die leider bei der ersten Diskussion im Finanzausschuss noch nicht so möglich war. Es haben ja einige Vorrednerinnen und Vorredner bereits darauf hingewiesen, dass das nicht die einzige Gesetzesvorlage zu einem doch großen und komplexen Thema ist, das uns am Weg eines Initiativantrages recht überraschend und auch recht kurzfristig erreicht hat. Und bei aller inhaltlichen Zustimmung wollen wir schon darauf hinweisen, dass wir diese Art und Weise, die öffentlichen Begutachtungsproesse doch einigermaßen bewusst zu umgehen, weder inhaltlich noch politisch gutheißen können und gutheißen wollen. Es sei bei allem Respekt auch noch darauf hingewiesen, dass wir alle gemeinsam wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und NEOS, was die Kollegen im Bund von ihrer Seite dazu sagen würden, nämlich nichts Gutes. Daher auch der Appell, hier, wo Sie die Verantwortung in der Stadt haben, den Ansprüchen, denen Sie sich im Wort im Bund verpflichten, auch gerecht zu werden. Die prozessuale Frage zur Seite gestellt, ist im Inhalt wahrscheinlich der juristischen Exegese des Kollegen Kowarik nichts mehr hinzuzufügen. Ich möchte aber dennoch ein paar Punkte hervorheben, die wir politisch begrüßen und auch politisch unterstützen, die wir auch politisch lange gefordert haben, warum wir heute in diesem Fall mit Ihnen stimmen. Zum Ersten finden wir es begrüßenswert, dass ein Beitrag der Stadt zur Transparenzdatenbank des Bundes in Aussicht gestellt wird. Das ist, kann man sagen, überfällig, aber inhaltlich doch begrüßenswert. Es wird davon abhängen, ob diese sozusagen freiwillige Eintragung letztlich auch wirklich gelebt wird, und wir werden bestimmt auch die Arbeit des Transparenzstadtrates etwas danach beurteilen. Wir finden es aber grundsätzlich gut. Wir finden es ebenso gut, dass die Förderberichte, die in Aussicht gestellt werden, über die bestehenden Subventionsberichte hinausgehen werden. Auch da wird die veröffentlichte Qualität dann am Ende entscheidend sein, aber die wollen wir abwarten. Und zum Schluss finden wir auch die in Aussicht gestellten Förderrichtlinien, nämlich jene der Stadt für die Ressorts, aber auch jene der Ressorts für ihre eigene Fördervergabe, als etwas Begrüßenswertes, und deswegen werden wir zustimmen. Zusammenfassend können wir aus Sicht der neuen Volkspartei sagen, dass wir in diesem Fördertransparenzgesetz einen kleinen, aber wichtigen ersten begrüßenswerten Schritt sehen, der zumindest die Möglichkeit schafft, dass die Politik in Wien ein Stück weit transparenter wird. Ob diese Möglichkeit auch genutzt wird, liegt am Willen und auch am Mut der Wiener Stadtregierung. Es wird daran liegen, was und wann in die Transparenzdatenbank eingemeldet wird. Es wird daran liegen, welche Qualität die Förderberichte haben. Und es wird daran liegen, welchen Detailgrad die Förderrichtlinien haben. Darauf werden wir als konstruktive Oppositionspartei in den nächsten Monaten und Jahren sehr, sehr genau schauen, im Sinne der Wienerinnen und Wiener und im Sinne der österreichischen Steuerzahler. Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Novak. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Barbara Novak, BA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich auch relativ kurz fassen, insbesondere weil Kollegin Emmerling schon auf sehr viele inhaltliche Punkte eingegangen ist, die dieses Fördertransparenzgesetz beinhaltet. Ich möchte vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass es ein erster, ich finde, schon großer und guter Schritt in die richtige Richtung ist, um zukünftig einen guten Kompass durch die Wiener Förderlandschaft und Förderpolitik zu haben, ein Kompass, der Richtung gibt, der Transparenz gibt, der Nachvollziehbarkeit bringt und damit auch so etwas wie eine Nichtabstreitbarkeit, die gerade in diesem Bereich ganz besonders wichtig ist. Es sind sehr viele weitere demokratische Elemente im Gesetz beinhaltet, insbesondere betreffend die Beschlussfassungsdebatte und Beschlussfassung der Förderrichtlinien, die auch damit zukünftig einem demokratischen Prozess des Zustandekommens unterliegen. Ja, es ist richtig, es sind manche Dinge sicher noch in einem weiteren Schritt in einer Novelle dann auch anzusehen, insbesondere auch die Beschlussfassung von Förderrichtlinien des Magistrats, Handbücher über den Umgang der Erstellung und anderer Prozesse. Das werden wir uns auch noch ansehen, so wie wir uns auch im Detail noch die Frage der Bezirksimplementierung in das Fördertransparenzgesetz ansehen werden. Wir wollten aber unbedingt jetzt schon einen Schritt setzen, auch um in den Vorbereitungen der nächsten Budgetjahre keine Zeit zu verlieren, und ich denke, dementsprechend ist das auch gut und richtig so. Es gibt allerdings auch ein paar Punkte, die absichtlich so formuliert sind, auch wenn sie jetzt in der Debatte und auch mit Abänderungsanträgen anders vorgeschlagen werden. Wir haben zum Beispiel die Frage, ob abgelehnte Ansuchen auch in einer Form transparent dargestellt werden sollen. Vor allem aus Schutz der Einreicherinnern und Einreicher - ich denke da zum Beispiel an private Kindergärten, die um Förderungen ansuchen, die weder budgetär, wirtschaftlich noch pädagogisch ansatzweise den Richtlinien entsprechen und demnach gar nicht weiterverfolgt werden und damit auch eine Ablehnung erfahren. Diese zu veröffentlichen, glaube ich, würde niemandem Gutes tun, insbesondere nicht den Einrichtungen selber. Vielleicht auch im Bereich der Wirtschaftsförderung denke ich, dass es auch zum Schutz vieler Unternehmerinnen und Unternehmer besser ist, wenn man das nicht transparent macht. Wichtig ist mir aber, dass überall dort, wo Fördergelder beschlossen werden, wo Förderungen gegeben werden, die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz gegeben sind, sowohl im Zustandekommen als auch dann in der Darstellung des Umfangs. Ja, beim Informationsfreiheitsgesetz ziehen wir grundsätzlich auch an einem engen und gemeinsamen Strang, insbesondere, was den Antrag heute betrifft, dass auch die Länder und Gemeinden und die Körperschaften in die Erstellung des Gesetzes und in den Wortlaut einzubeziehen sind, denn meistens liegt ja der Hund im Detail. Und da kann man in der Frage der Ausführung und was es denn wirklich bedeutet, so ein Gesetz auch zu vollziehen, denke ich, schon einiges an Kompetenz einbringen. Ich glaube, da ist noch Luft nach oben, was die Kooperation und die Zusammenarbeit betrifft. In Summe ist es also ein wichtiger erster Schritt. Abschließend ist es mir noch ein Anliegen, und das ist mir ein sehr persönliches Anliegen und damit repliziere ich auf die Wortmeldung von Kollegen Kowarik gestern: Ja, ich bin auch der Meinung, dass Akten ordentlich, umfassend und nachvollziehbar für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur Verfügung zu stehen haben. Es ist eine Frage des Respekts und der Wertschätzung gegenüber den Abgeordneten und Gemeinderäten, und ich denke, dass man mit dem Fördertransparenzgesetz vielleicht einen neuen Anstoß geben kann, flächendeckend auch mehr Qualität in unsere Aktenlandschaft zu bekommen. Ich unterstütze das durchaus und schaue einmal, ob uns dabei noch ein Schritt nach vorne gelingt. Herzlichen Dank, und ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Prack. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf Grund der fortgeschrittenen Tageszeit auch sehr kurz, Kollege Ellensohn hat im Wesentlichen schon alles zum Thema gesagt. Ein wichtiger Punkt bei Fördertransparenz ist aus meiner Sicht aber auch, dass man Transparenz über die angewandten Förderrichtlinien herstellt. Diesbezüglich möchte ich auf ein Thema eingehen, zu dem ich dann auch noch einen Beschlussantrag einbringe. Uns liegt ein Fall vor, wo offensichtlich einzelne gemeinnützige Wohnbauvereinigungen als Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags in einer geförderten Wohnung eine Bürgschaft über die Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen, verlangen. Konkret liegt mir ein Fall vor, in dem eine Bürgschaft sogar von potenziellen Mieterinnen einer Smart-Wohnung verlangt wurde. Das steht doch im krassen Widerspruch zur Intention des geförderten Wohnbaus, einen möglichst hürdenfreien Zugang zu leistbarem und qualitätsvollem Wohnraum in Wien für alle sicherzustellen. Es ist ein wesentlicher Aspekt von sozialem Wohnbau, dass der Zugang nicht auf Personen beschränkt sein darf, die über ein Netzwerk verfügen, das sich zum Beispiel Bürgschaften leisten kann. Um das klarzustellen: Viele, wahrscheinlich die meisten gemeinnützigen Bauvereinigungen verlangen selbstverständlich keine Bürgschaften für den Abschluss eines Mietvertrags, offenbar muss aber das für alle geförderten Wohnbauten und insbesondere für den Smart-Wohnungsbereich bereits in der Förderzusicherung klargestellt werden. Ich habe diesen Umstand auch umgehend an das Büro der zuständigen Vizelandeshauptfrau weitergeleitet und uns wurde versichert, dass man beabsichtigt, die Förderrichtlinien dahin gehend anzupassen. Dafür möchte ich mich auch sehr bedanken. Es sind aber die Förderrichtlinien nur insofern angepasst worden, als in Zukunft für Smart- Wohnungen keine Bürgschaften beim Mietvertragsabschluss verlangt werden dürfen. Das heißt, bei zukünftigen Förderungen wird das jetzt klargestellt. Das gilt aber nicht für alle geförderten Wohnungen, sondern nur für den Smart-Wohnungsbereich, und das ist mir sozusagen immer noch unverständlich, warum man nicht für alle geförderten Wohnungen sicherstellen kann, dass diese Bürgschaften nicht verlangt werden dürfen. Wenn Sie den Beschlusstext meines Antrags noch einmal lesen, will der das ja für alle geförderten Wohnungen sicherstellen. Deshalb halte ich den Antrag zu diesem Thema aufrecht. Mir ist wichtig, festzuhalten, das mag bisher rechtlich zulässig gewesen sein, dass ein gemeinnütziger Wohnbauträger bei der Vergabe von solchen Wohnungen, die durch die öffentliche Hand gefördert wurden, eine Bürgschaft verlangt, trotzdem würde ich mir erwarten, dass die betroffen Wohnbaugesellschaften, in diesem Fall die Familienwohnbau, um das auch zu erwähnen, also ein eher ÖVP-naher gemeinnütziger Wohnbauträger, der gemeinhin eher der ÖVP zugeordnet wird, das in Zukunft, auch wenn sie Wohnungen erbaut haben, die nach den alten Förderrichtlinien erbaut wurden, unterlassen. Das würde ich mir jedenfalls erwarten. Ich bitte um Zustimmung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich verzichte. Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich lasse zuerst fünf Abänderungsanträge der FPÖ abstimmen. Wer für den ersten Abänderungsantrag der FPÖ ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Karte. - Er ist unterstützt von ÖVP und FPÖ und ist damit nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Der zweite Abänderungsantrag, ebenfalls eingebracht von der FPÖ. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand oder mit der Karte. - Ebenfalls ÖVP, FPÖ und ist nicht ausreichend unterstützt. Damit abgelehnt. Dritter Abänderungsantrag der FPÖ. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Karte. (Zwischenruf.) - Wie bitte? (Zwischenruf.) Es steht immer derselbe Betreff. Da müsste ich den Antragstext vorlesen. Bei der Einleitung steht immer Abänderungsantrag betreffend Erweiterung der Begriffsbestimmungen. Ja, stimmt. Entschuldigung. Der erste war Erweiterung der Begriffsbestimmungen, der zweite Beschluss der allgemeinen Richtlinie, und jetzt der dritte Antrag betrifft Erweiterung des Förderberichts. - Ist ebenfalls unterstützt von ÖVP und FPÖ und ist damit nicht ausreichend unterstützt. Wir kommen nun zum vierten Abänderungsantrag betreffend Verhinderung der Einschränkung des Förderberichts. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Ist ebenfalls wieder ÖVP und FPÖ und nicht ausreichend unterstützt. Und der fünfte Abänderungsantrag betrifft Verpflichtung zur Mitteilung an die Transparenzdatenbank. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Ist unterstützt von ÖVP und FPÖ und damit nicht ausreichend unterstützt und somit nicht beschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig beschlossen. Jetzt kommen wir zu zwei Beschlussanträgen, eingebracht von den GRÜNEN. Der erste betrifft Informationsfreiheitsgesetz. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Karte. - Ist unterstützt von ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN, damit beschlossen. Der zweite Beschlussantrag betrifft Bürgschaftsbestellung bei der Vergabe von Smart-Wohnungen, eingebracht von den GRÜNEN. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Ist nur unterstützt von den GRÜNEN und damit abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte jetzt jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist wieder einstimmig beschlossen. Postnummer 12 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 und das Gesetz über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien geändert werden - 4. Covid-19-Abgabenänderungsgesetz. Berichterstatter hierzu ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Es liegen dazu keine Wortmeldungen vor. Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist einstimmig beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Ist einstimmig beschlossen. Wir kommen nun zu Post 13 der Tagesordnung. Sie betrifft den Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses über die Kontrolle der Bezüge von öffentlich Bediensteten, die zu Mitgliedern des Landtages gewählt wurden. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abg. Omar Al-Rawi, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Hohes Haus! Herr Präsident! Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Bericht 2021 des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist einstimmig beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche einen schönen Abend. (Schluss um 19.23 Uhr.) Landtag, 21. WP 24. Juni 2021 5. Sitzung / 5