Wiener Landtag 21. Wahlperiode 4. Sitzung vom 25. März 2021 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-338052-2021-KVP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-337131-2021-KSP/LM) S. 4 3. Anfrage (FSP-89046-2021-KFP/LM) S. 9 4. Anfrage (FSP-336195-2021-KNE/LM) S. 11 5. Anfrage (FSP-338247-2021-KGR/LM) S. 15 3. AST-350121-2021-KFP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Phantom- und Versorgungsjobs im Land Wien - es fehlt nach wie vor Transparenz und Korruptionsbekämpfung!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Maximilian Krauss S. 18 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 20 Abg. David Ellensohn S. 21 StRin Mag. Bernadette Arnoldner S. 22 Abg. Ing. Astrid Rompolt, MA S. 23 StR Dominik Nepp, MA S. 24 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 24 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 25 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 26 Abg. Mag. Mag. Pia Maria Wieninger S. 27 4. Mitteilung des Einlaufs S. 27 5. Umstellung der Tagesordnung S. 27 6. Begrüßung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits S. 21 7. 124104-2021-GIF; P 8: 1) Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2019 2) Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 28 Rednerin und Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 28 Abg. David Ellensohn S. 29 StRin Mag. Isabelle Jungnickel S. 30 Abg. Georg Niedermühlbichler S. 30 Präsident des Verwaltungsgerichtes Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits S. 31 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 33 Abstimmung S. 33 8. LG-394305-2020; P 5: Änderung des Wiener Nationalparkgesetzes, Wiener Naturschutzgesetzes, Wiener Fischereigesetzes und Wiener Jagdgesetzes (Beilage Nr. 5/2021) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 33 Rednerinnen und Redner: Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA S. 33 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 34 Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA S. 35 Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 36 Abg. Mag. Heidemarie Sequenz S. 37 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 38 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 39 Abg. Dr. Jennifer Kickert (tatsächliche Berichtigung) S. 40 Abg. Kilian Stark S. 40 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 41 Abstimmung S. 42 9. LG-926707-2019; P 6: Gesetz über Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen vor Pflanzenschädlingen - Wiener Pflanzenschutzgesetz (Beilage Nr. 32/2020) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 42 Abstimmung S. 42 10. 19625-2020-GGK; P 7: Bericht über die Behandlung der im Jahr 2020 abgeschlossenen Petitionen Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 42 Rednerinnen und Redner: Abg. Stefan Berger S. 42 Abg. Thomas Weber S. 45 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 46 Abg. Julia Klika, BEd S. 47 Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold S. 48 Abg. Mag. Heidemarie Sequenz S. 49 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 49 Abstimmung S. 49 11. LG-111778-2021-LAT; P 9: Änderung des Wiener Buschenschankgesetzes (Beilage Nr. 3/2021) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 50 Abstimmung S. 50 12. 142368-2021-GGK; P 10: Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 des Bezügebegrenzungsgesetzes für die Jahre 2018 und 2019 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 50 Abstimmung S. 50 13. LG-1119165-2020; P 1: Änderung des Wiener Tourismusförderungsgesetzes (Beilage Nr. 4/2021) Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 50 Redner: Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 50 Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 50 Abstimmung S. 50 14. LG-111329-2021-LAT; P 2: Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes und des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien, 3. Covid-19-Abgabenänderungsgesetz (Beilage Nr. 2/2021) Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 51 Abstimmung S. 51 15. LG-233975-2021-LAT; P 3: Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes (Beilage Nr. 7/2021) Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 51 Abstimmung S. 51 16. LG-203706-2021-LAT; P 4: Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 - Wr. KAG (Beilage Nr. 6/2021) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 51 Abstimmung S. 51 17. 148702-2021-MDR; P 11: Unvereinbarkeits- und Transparenz- Gesetz, Wahlperiode 2020 bis 2025; Betätigung von Mitgliedern des Landtages und der Landesregierung in der Privatwirtschaft (Beilage Nr. 8/2021) Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi S. 51 Abstimmung S. 51 (Beginn um 9.01 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich zur heutigen Sitzung des Landtages begrüßen. Ich darf Sie ersuchen, die Plätze einzunehmen. Die 4. Sitzung des Wiener Landtages ist damit eröffnet. Entschuldigt sind ganztägig die Abg. Aslan, die Abg. Otero Garcia, der Abg. Schober, die Abg. Spielmann, zeitweise entschuldigt ist die Abg. Arapovic von 10.30 bis 12.30 Uhr, der Abg. Kaske bis 13.30 Uhr, der Abg. Oxonitsch bis 12.30 Uhr, der Abg. Stürzenbecher bis 11 Uhr. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-338052-2021-KVP/LM) wurde von Abg. Sittler gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Laut Medienberichten hat das gemeinnützige Wohnbauunternehmen Sozialbau AG enorm hohe Summen bei einer kleinen Regionalbank im Burgenland veranlagt, wodurch nun nach der Insolvenz der Bank dieses verloren zu gehen drohe. Es ist zu klären, wieso eine derart hohe Summe des Unternehmens überhaupt bei einer einzigen Regionalbank veranlagt werden konnte. Inwieweit wurde seitens der Aufsichtsbehörde bzw. Gemeinnützigenaufsicht MA 50 hinterfragt, warum vom genannten Wohnbauunternehmen derart hohe Mittel bei einer kleinen Regionalbank wie der Commerzialbank Mattersburg veranlagt wurden?) Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Danke schön, Herr Präsident! Einen schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen guten Morgen, Herr Abg. Sittler! Einleitend möchte ich, weil man kann es nicht deutlich genug sagen, noch einmal festhalten, dass es sich bei der Causa rund um die Commerzialbank Mattersburg ganz sicher nicht um eine Wohnbauaffäre handelt, sondern um einen Bankenskandal und um einen Bankenaufsichtsskandal, und wer was anderes behauptet, der betreibt eine Täter-Opfer-Umkehr. Sehen wir uns die Fakten an. In einem offensichtlichen Kriminalfall wurden laut Medienberichten rund 13.500 Bankkunden geschädigt. Wie den Medien ebenso zu entnehmen ist, sind davon neben etlichen Gemeinden auch ein großer europäischer Konzertveranstalter, Unternehmen, Versicherungsgruppen und auch gemeinnützige Bauvereinigungen betroffen. Mutmaßlich, und da gilt natürlich die Unschuldsvermutung, kam es hier zu einem jahrelangen Kontrollversagen von Aufsichtsrat, von Wirtschaftsprüfern und von der Bankenaufsicht. Wer jetzt daraus einen Skandal rund um das Wiener Wohnbaumodell konstruieren will, kann aus meiner Sicht heraus das nur mit der Absicht verfolgen, von einem tatsächlich vorhandenen Skandal rund um die Bankenaufsicht und um die Bankenprüfung abzulenken, denn Bankkundinnen und Bankkunden müssen sich auf die Prüfinstanzen der Republik verlassen können, denn auf dieses Vertrauen ist auch unser Wirtschaftssystem aufgebaut. Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Dr. Sittler, ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP): Ja, vielen Dank für die Nichtbeantwortung, weil genau die Frage, die ich gestellt habe, ist da jetzt gar nicht vorgekommen, was nämlich die MA 50 in irgendeiner Form da tun soll. Faktum ist, da sind 70 Millionen EUR weg, das Geld ist fort in einem Umfeld der Sozialbau AG. Und was ich gestern auch schon gesagt hab', das Spannende ist, der Obmann des Revisionsverbandes ist auch Finanzvorstand der Sozialbau AG, und da sind jede Menge Gelder betroffen, die für den gemeinnützigen Wohnbau vorhanden wären. Fakt ist auch, die Bundes- SPÖ ist an der Sozialbau beteiligt. Warum findet dann keine Prüfung statt? Jetzt meine konkrete Frage: Wenn der Revisionsverband schon keine Prüfung in Auftrag gibt, warum macht die MA 50 dann keinen Prüfauftrag, wenn, und da haben Sie, liebe Frau Stadträtin, die Kompetenz dazu, hier diese Möglichkeiten vorhanden wären? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ja, danke schön. Herr Kolleg Sittler, nach meinem derzeitigen Wissensstand sind österreichweit rund 15 gemeinnützige Bauvereinigungen betroffen, die auch unterschiedlichen Parteien und Gruppen zurechenbar sind. Was die Sonderprüfung betrifft, ist es so, dass die gemeinnützige Bauvereinigung, also die Sozialbau, jetzt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, und das ist im WGG drinnen, regelmäßig durch den Revisionsverband geprüft wird. So eine Prüfung findet derzeit statt. Zeitnah gibt es das Ergebnis und dem vorzugreifen, wäre absolut nicht zielführend. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Kowarik, ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Guten Morgen, Frau Vizebürgermeisterin! Danke für die bisherige Beantwortung. Ich habe mir den § 29 WGG auch ein bisschen angeschaut und da steht wortwörtlich drinnen: "Die gesamte Geschäftsführung gemeinnütziger Bauvereinigungen unterliegt der behördlichen Überwachung. Die Landesregierung ist berechtigt, in alle Geschäftsunterlagen Einsicht zu nehmen, die Geschäftsgebarung und die Rechnungsabschlüsse zu überprüfen, die Abstellung von Mängel anzuordnen und zu einzelnen Geschäftsfällen Berichte einzuholen. In Ausübung ihres Aufsichtsrechtes ist die Landesregierung berechtigt, Prüfungen vorzunehmen. Sie kann sich hierbei des Revisionsverbandes bedienen oder private Sachverständige beauftragen." Also wir können als Landesregierung, also wir, die Landesregierung kann als solche selber prüfen oder einen Revisionsverband beauftragen. Ich nehme jetzt aus Ihrer Antwort mit, dass der Revisionsverband offensichtlich gerade eine Sonderprüfung vornimmt oder eine reguläre Prüfung. Je nachdem meine konkrete Frage: Hat die Landesregierung als solche vor, in die Geschäftsgebarung Einblick zunehmen, in die Veranlagungsmechanismen der Sozialbau Einsicht zu nehmen? Wie gesagt, mein Hinweis auf § 29 Abs.1 WGG, sie kann in jede Geschäftsunterlage Einsicht nehmen. Wird das die Landesregierung selber machen oder gibt es diese Sonderprüfung des Revisionsverbandes? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ja, danke schön. Guten Morgen, Herr Gemeinderat! Es tut mir leid, wenn ich das jetzt in der vorigen Antwort offensichtlich nicht klar genug gesagt habe. Zur Zeit findet eine jährlich regelmäßig stattfindende Prüfung statt. Ich bin der Meinung, dass es nicht zielführend und sinnvoll ist, diesem Ergebnis vorzugreifen. Jetzt warten wir einmal ab, was da rauskommt und dann schauen wir, ob wir weitere Schritte einleiten. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Ellensohn, ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Sie haben natürlich recht damit, dass es ein Bankenskandal erster Güte ist, keine Frage. Das gehört auch untersucht, wie es dazu kommen kann, dass einer allein einen Teil aus der Raiffeisen herauslöst und dann dort sehr, sehr viele Geld anlegen. Das ist aber die 2. Frage. Die MA 50 ist die zuständige Aufsichtsbehörde, Ihnen zugeteilt, dafür sind Sie zuständig. Wenn die Sozialbau 70 Millionen EUR dort versenkt, dann ist das nicht einfach Pech beim Anlegen, sondern es widerspricht genau dem, was bei der Finanzgebarung steht: Die gemeinnützigen Bauvereinigungen haben ihre Finanzgebarung risikoavers auszurichten. Die haben nicht zu zocken, um möglichst viel in eines hineinzuschmeißen. Es stimmt, da sind 15 Gemeinnützige dabei, manche mit viel weniger Geld, immer noch anständige Beträge, die Gesiba, glaube ich, mit 20 Millionen. Aber bei der Sozialbau sind Tochterfirmen dabei, die alles hineingesteckt haben in eine einzige Bank. Das machst privat, wenn du ein sehr kleines Sparkonto hast, aber das machen nicht Leute mit viel Geld und das machen ganz sicher nicht Firmen. Hier ist es ganz offensichtlich nicht nur Pech gewesen, sondern da sind Fehler passiert. Die Frage ist, was macht die Aufsichtsbehörde, weil bis jetzt ist mein Eindruck, die Geschäftsführer bleiben im Amt, der Vorstand, der dort zu arbeiten hat, bleibt im Amt, es passiert einfach gar nichts. Wenn man weiß, dass im Vorstand ein persönliches Naheverhältnis nach Mattersburg ist, dann liegt auch der Verdacht nahe, dass da vielleicht freundliche Beziehungen untereinander dazu geführt haben, dass die Sozialbau ihr Geld tatsächlich nicht risikoavers, sondern mit hohem Risiko in die Hand von jemandem gegeben hat, der mit dem Geld nicht umgehen konnte, und das ist weg. Noch einmal: Ein paar Tochterfirmen der Sozialbau sind mit 100 Prozent vom Geld drinnen gewesen, alles weg. Was macht die MA 50? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ja, danke schön. Einen guten Morgen, Herr Gemeinderat! Ich möchte nochmal darauf hinweisen und ich habe es in meinem Eingangsstatement gemacht, wie viele Unternehmen, große Unternehmen, kleine Unternehmen, Gemeinden davon betroffen sind, weil sie sich jahrelange auf die Prüfinstanzen der Republik verlassen haben. Was jetzt im konkreten Fall die Sozialbau AG betrifft, ist es so, dass nach meinen Informationen es sich da nicht um Kapitalreserven gehandelt hat, die dort langfristig veranlagt werden, also ums Zocken, so wie Sie es formuliert haben, sondern dass das Geld für den operativen Bereich ist. Denn man darf eines nicht außer Acht lassen, dass wir es hier mit einer sehr, sehr großen Bauvereinigung zu tun haben, weil die Sozialbau verwaltet österreichweit rund 50.000 Wohnungen und da braucht man schon zum Zahlen von Rechnungen und von Löhnen immer wieder Geld. Also von Veranlagen und Zocken kann hier durchaus nicht die Rede sein. Warum die Sozialbau ihre Finanzmittel nicht anders oder breiter gestreut hat, mit Verlaub gesagt, das ist eine Frage der operativen Angelegenheit und liegt definitiv und ganz klar im Zuständigkeitsbereich der Geschäftsführung. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP-337131-2021-KSP/LM). Sie wurde von Herrn Abg. Al-Rawi gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Ein für uns alle sehr herausforderndes Jahr Pandemie liegt hinter uns. Besonders herausfordernd war und ist diese Situation für die zentrale Ressource Krankenanstalten. Die heute zu beschließende Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes ist ebenfalls den Anforderungen der Pandemie geschuldet. Herr Stadtrat, was bedeutet diese Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes in der Vollziehung und wie gestaltet sich die aktuelle Situation in den Wiener Spitälern?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie haben eine Frage gestellt, die in Beziehung auch zu einem Akt steht, den wir heute vorgelegt haben mit der Bitte um breite Beschlussfassung, nämlich zur Änderung des Krankenanstaltengesetzes. Ihre Frage bezieht sich auf die Frage: Was heißt das eigentlich, also hat das eigentlich eine Bedeutung, diese Änderung, die wir heute machen? Der Gesetzestext selbst ist ja nur sehr kurz. Kurz zur Geschichte, wie ist die Entstehungsgeschichte von dieser Änderung? Wir haben bereits im vergangenen Jahr, die österreichischen Bundesländer gemeinsam, schon im Frühjahr eine Diskussion mit dem Bund geführt, dass wir Probleme mit dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit haben und haben voriges Jahr schon beim Bund heiße Diskussionen geführt, dass wir eine Grundlage brauchen, um mehr Flexibilität in einer Pandemie zu haben, wenn es um die Flexibilität und Geschwindigkeit der Veränderungen, der Situationen in Spitälern geht, sodass wir dann in den Spitälern auch rechtzeitig und sehr rasch auf den jeweiligen Bedarf reagieren können, wenn es um die Unterbringung von Patientinnen und Patienten mit Covid-19 geht. Was bedeutet eigentlich der ÖSG? Der Österreichische Strukturplan Gesundheit ist ein Rahmenplan, ist eigentlich die Grundlage unseres gesamten Gesundheitswesens. Hier vereinbaren die Sozialversicherungen, der Bund und die Bundesländer einen gemeinsamen Plan, in dem ganz genau festgelegt ist, welche Strukturen darf es geben und welche Strukturen muss es geben und welche Strukturen werden finanziert. Die Finanzierung ist ja bekannterweise eine gemeinsame, Sozialversicherungen, Bund und Länder, wobei die Sozialversicherungen und der Bund die Hauptlast der Finanzierung tragen. Der Bund hat vor allem die Aufgabe, hier bei der Entwicklung und Festlegung von Parametern für das österreichische Gesundheitssystem zentral zu steuern eben in diesem Österreichischen Strukturplan. Da gibt es Planungsaussagen, ganz klare Definitionen für den gesamten ambulanten Bereich, für den akutstationären Bereich, für die Rehabilitation ambulant und stationär und für die medizinisch-technischen Großgeräte. Wir kennen das aus der Diskussion des sogenannten Großgeräteplans. Für bestimmte Spezialbereiche wie zum Beispiel für Intensivstationen sind auch noch sehr, sehr dezidierte Qualitätskriterien festgelegt und diese Qualitätskriterien gehen bis hin zur Frage der Personalausstattung - welche Fachärzte müssen anwesend sein, wie viele Fachärzte, wie viele diplomierte Pflegepersonen -, welche Geräteausstattung muss es geben je nach Level der ICUs. Diese Qualitätskriterien sind natürlich auf der einen Seite gescheit, damit man sozusagen österreichweit ein gemeinsames Niveau hat und auch gemeinsame Festlegungen für die Finanzierung, auf der anderen Seite erschweren sie natürlich flexibles Reagieren im Spital. Deswegen wollten wir vom Bund Flexibilität haben und haben zum Beispiel auch im Mai vergangenen Jahres auf Initiative aller Landesgesundheitsreferenten gemeinsam mit dem Bund und den Sozialversicherungen schon beschlossen, dass der Österreichische Strukturplan für das Gesundheitswesen auch adaptiert werden muss in Hinblick auf die Anforderungen in der Pandemie. Wir haben ja im Mai schon die Erfahrungen der sogenannten ersten Welle gehabt, in den ersten Monaten des vergangenen Jahres mit Februar, März und April. Auf dieser Grundlage haben wir in der Diskussion gesagt, wir wollen eine Adaptierung des Österreichischen Strukturplanes von Seiten des Bundes, damit wir Vorsorge haben für die damals schon abzusehenden weiteren Wellen, die wir ja in der Zwischenzeit alle erlebt haben respektive gerade erleben. Der Bund hat die Federführung, wenn es um Änderungen im Österreichischen Strukturplan geht, das Österreichische Bundesinstitut für das Gesundheitswesen, das hier im Auftrag des Gesundheitsministeriums diese Änderungen machen muss. Tatsächlich haben wir aber nur relativ wenige Veränderungen gesehen bis jetzt. Der Bund hat aber in Reaktion auf die Anforderungen, nämlich diese Strukturqualitätskriterien, zumindest jetzt reagiert, indem er eine Änderung des österreichweiten Krankenanstaltengesetzes durchgeführt hat. Das ist bereits novelliert. Und auf Basis dieser Novelle des bundesweit gültigen Gesetzes müssen wir jetzt unser landesweites Gesetz, das Wiener Krankenanstaltengesetz, ändern, und das haben wir heute eben zur Beschlussfassung vorgelegt. Ich denke, wir können das begrüßen, dass es die Möglichkeiten gibt, dass wir Änderungen durchführen können an den Qualitätsanforderungen, den Strukturqualitätskriterien für unsere Krankenanstalten. Durch die Novelle, und jetzt komme ich wirklich dezidiert zu Ihrer Frage, des Gesetzes wird es eine Verordnungsermächtigung geben. An dieser Verordnung wird natürlich auch schon sehr intensiv gearbeitet und sie gibt uns die Möglichkeit, abzugehen von der Mindestanzahl an Betten in bestimmten fachbezogenen Organisationsformen, wo immer festgelegt ist, es muss mindestens so und so viele Betten geben. Das kann man jetzt nach unten setzen, damit man sozusagen flexibler reagieren kann. Es fällt eine sogenannte Bedarfsprüfung bei den Errichtungs- und Bewilligungsprozessen weg. Wir brauchen keine Bewilligung mehr bei räumlichen Veränderungen. Die können sozusagen punktgenau durchgeführt werden ohne einen langwierigen Prüf- und Bewilligungsprozess der Behörden. Wir können auch in der Frage der Personalausstattung flexibel darauf reagieren, welche Rahmenbedingungen wir finden, um optimal in den Spitälern auf die Pandemie zu reagieren. Notwendig dazu ist, wie gesagt, für die operative Umsetzung eine Verordnung, an der natürlich schon intensiv gearbeitet wird in der Hoffnung, dass heute eine Beschlussfassung zu diesem Gesetz auch tatsächlich stattfinden wird und kann. Wir können kleinere Organisationsformen einrichten. Wir können wesentliche Veränderungen, wie zum Beispiel bei den Intensivbetten, vornehmen. Wir können sozusagen die Bettenanzahl erhöhen, wenn wir wollen. Wir können auch fachliche Vorbehalte bei den Diensten flexibler gestalten, und das ist sozusagen die eigentliche Grundlage. Das ist eigentlich der Grund, warum wir diese gesetzliche Änderung dringendst erwartet haben. Nur kurz zur Frage: Was ist der aktuelle Stand? Mit Stand 24.3. sehen wir in den Spitälern folgendes Lagebild: Wir haben 463 Covid-positive Patienten im Normalbettenbereich beziehungsweise in den Fachbereichen in verschiedenen Fachabteilungen, die wir zu Covid-Abteilungen umgewandelt haben, und 176 Personen in ICU-Betten im intensiven Bereich, Überwachungsbetten, vor allem in der High-Flow-Sauerstofftherapie. Somit sind zur Zeit rund ein Drittel unserer Betten, die wir als ICU-Betten haben, mit Covid-19-Patienten belegt. Seit Beginn der Pandemie koordinieren die Spitäler das kontinuierlich entsprechend der jeweiligen Lagedynamik. Die kennen Sie alle aus der täglichen Berichterstattung. Ich denke, dass wichtig ist zu sehen, und das merkt man auch, wenn man dann an Konferenzen teilnimmt, wie ich das vorgestern gemacht habe, dass ein ganz ein entscheidender Faktor war, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spitälern in den vergangenen Monaten faktisch durchgeimpft haben. Wir haben eine Durchimpfungsrate an den einzelnen Spitalsstandorten zwischen 85 und 95 Prozent. Das gibt natürlich eine Sicherheit in der jetzigen Situation, die voriges Jahr noch überhaupt nicht gegeben war, gibt eine gewisse Ruhe und zumindest keine persönliche Angst unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Ansteckung respektive vor einer schweren Erkrankung. Wir haben viel Erfahrung gewonnen. Wir haben Routine bekommen, weil wir auch gelernt haben, diese Erkrankung zu behandeln. Aber trotzdem ist natürlich die Situation ernst. Wir haben derzeit einen Peak. Wir sehen noch weniger Belag in den Normalstationen als in der zweiten Welle. Aber wir sehen eine sehr, sehr hohe Auslastung im Bereich der Intensivbetten, und es ändert sich auch das Bild. Das ist gleichzeitig die schlechte und die gute Nachricht in einem. Wir sehen, dass das Impfen in unseren Alten- und Pflegeheimen sehr erfolgreich gewesen ist. Wir sehen daher einen extremen Rückgang bei den Neuerkrankungen und Infektionen in den Alten- und Pflegeheimen. Und wir sehen vor allem einen extremen Rückgang beim "Einziehen" von alten Personen in der Altersgruppe über 80 in unseren Spitälern. Die Gruppe hat wesentlich an Bedeutung verloren, und dadurch ergibt sich im Sinne der Durchschnittsrechnung dann natürlich ein jüngeres Durchschnittsalter bei den Menschen, die auf Covid-19-Stationen liegen. Danke. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt vom Abg. Al-Rawi, ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi (SPÖ): Herr Landesrat, danke vielmals für die sehr ausführliche Beantwortung. Mich würde auf Grund einer Meldung interessieren, die die Österreichische Gesundheitskassa vor einigen Wochen verlautbart hat, dass sie für 2020 ausgeglichen bilanzieren würde. Nun, mir als Gewerkschafter und Betriebsrat bleibt es ja nicht verborgen, dass die Auswirkungen der Pandemie nicht ohne Weiteres damit auch verbunden sein werden, dass sicher die Beiträge auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit, der Kurzarbeit, einbrechen werden. Was würde dies, wenn es wirklich dazu kommt, für die Finanzierung unserer Spitäler bedeuten? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Na ja, wir haben im Augenblick zwei ganz unterschiedliche Wahrnehmungen von Botschaften aus dem Bereich der Sozialversicherung. Die eine ist die Botschaft, dass wir dringend eine Finanzierungszusage des Bundes brauchen, um das Sozialversicherungssystem zu stärken und zu stützen, und gleichzeitig haben wir dieses interessante Ergebnis des Rechnungsabschlusses 2020 der Österreichischen Gesundheitskassa, zu der Sie mich befragen. Tatsächlich hat die Gesundheitskassa im Rechnungsabschluss über das Jahr 2020 ein Ergebnis von, glaube ich, 9 Millionen minus oder so ausgewiesen, also faktisch ausgeglichen den Rechnungsabschluss vorlegen können. Und das war die Botschaft, von der doch ein bissel alle überrascht gewesen sind, dass das der Generaldirektor so formuliert hat und letztens auch so vorgelegt hat. Aber man muss natürlich ein bissel in die Tiefe hineinschauen. Faktum ist, dass wir sehen, dass die Leistungen, die medizinischen Leistungen, die Finanzierung medizinischer Leistungen vor allem im ambulanten Bereich durch die Österreichische Gesundheitskassa im vergangenen Jahr um über 300 Millionen zurückgegangen ist, weil natürlich der ambulante Bereich im vergangenen Jahr ja viele Wochen und Monate schwer erreichbar war bekannterweise. Ich gehe auch davon aus, dass diese Behandlungen nicht sozusagen unnötig geworden sind, sondern dass sie im heurigen Jahr stattfinden und wir das dann in der Abrechnung erst sehen werden. Wir wissen, dass es, und wenn man hineinschaut, sieht man das auch, einen Fehlbetrag gibt in der Perspektive, in der Finanzvorschau über das Jahr 2021 von 160 Millionen. Und es gibt eine Perspektivenvorschau über den Einnahmenverlust des Jahres 2022 von knapp 200 Millionen, nämlich 198 Millionen. Das heißt, alleine in der Perspektivenvorschau für heuer und nächstes Jahr sagt die Sozialversicherung mindestens 360 Millionen Einnahmenverlust und da sind noch nicht die 200 Millionen dabei, über 200 Millionen gestundeter Sozialversicherungsbeiträge, die im Augenblick ja in den Büchern noch nicht als Verlust ausgewiesen sind. Das heißt, alleine heuer und nächstes Jahr können wir damit rechnen, dass die Sozialversicherung aus den Einnahmenbeiträgen mindestens ein 500 Millionen Problem hat. Und dieses 500 Millionen Problem zieht sich natürlich dann sofort durch, schlägt sofort bei den Spitälern auf, weil die Landesgesundheitsfonds ihre Finanzierung zu einem erheblichen Teil von der Sozialversicherung bekommen. Und wenn es weniger Einnahmen gibt, dann gibt es automatisch weniger Einnahmen im Landesgesundheitsfonds und somit weniger Mittel zur Finanzierung unserer Spitäler. So auch der Grund, warum die Bundesländer schon seit dem vergangenen Jahr ein Rettungspaket für das Gesundheitswesen verlangen, weil diese Zahlen, wie gesagt, an sich am Tisch liegen. Also man kann das schon verhandeln. Und ich bin auch sehr froh, dass es eine Initiative von unserem Bürgermeister gibt gemeinsam mit dem Vorarlberger Landeshauptmann, dass wir jetzt noch im April Sitzungen der Gesundheitsreferenten haben werden und Sitzungen in weiterer Folge dann der Finanzreferenten, um alle finanziellen Auswirkungen der Covid-Pandemie auf das Gesundheitswesen, auf die Finanzierung des Gesundheitswesens zu besprechen und dann damit die Grundlage zu schaffen, mit dem Bund in entsprechende Gespräche und Verhandlungen einzutreten. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Seidl, ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Ja, danke, Herr Landesrat, für die zwei ausführlichen Beantwortungen. Ich möchte mit meiner Frage kurz zurückkommen auf die vor drei Wochen stattgefundene Gemeinderatsausschusssitzung. Da haben wir damals, würde ich einmal sagen, gemeinsam erarbeitet, wie lange wird es dauern, bis alle Wiener und Wienerinnen, die geimpft werden möchten ... wir sind oder wir gehen davon aus, das werden 1,4 Millionen sein. Das haben wir damals, wie gesagt, gemeinsam erarbeitet. Nach damaligem Stand bis Ende Juli haben wir das soweit. Jetzt wissen wir, dass es doch sehr viel Chaos in der Bundesregierung gibt. Wien ist da nicht schuld. Am Ende des Tages wird es aber so sein, dass wir jetzt die Impfstoffmenge nicht bekommen werden, wie zumindest vor drei Wochen noch geplant. Deshalb meine Frage: Wie schaut's aktuell aus? Das heißt, wie lange wird es dauern, bis alle Wiener geimpft werden, die geimpft werden möchten? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Schon wieder so ein Fragengrenzgang wie gestern mit einer Frage, sagen wir einmal, am Rande der eigentlichen Anfrage. Aber ich sag's ganz kurz: Wir sind unsicher, ich trau' mich im Augenblick keine Aussage zu machen, weil wir permanent unterschiedliche Botschaften bekommen. Ich hab' schon im Ausschuss nachvollziehbar erzählen können, wir bekommen im operativen Geschäft meistens immer weniger Impfstoff als angesagt. Wir erleben faktisch regelmäßig eine Reduktion. Wir haben bis jetzt nur 2 Mal mehr Impfstoff bekommen, als im 14-Tage-Rhythmus geplant war, meistens weniger Impfstoff bekommen. Gleichzeitig gibt es ja sehr viele Berichte über österreichweite und europaweite Beschaffungen und zusätzliche Impfstoffmengen, die allerdings meistens sehr klar erst für die Monate Mai, Juni und dann in der Folge für den Sommer angekündigt sind. Also ich bin im Augenblick ein bissel vorsichtig mit Aussagen und trau' mich die Frage, ehrlich gesagt, nicht zu beantworten, weil die Frage hat gelautet: Wie lange dauert es, bis alle Wienerinnen und Wiener durchgeimpft sind? Ich trau' mich die Frage echt nicht zu beantworten. Wir haben eine operative Planungsvorschau von Seiten des Bundes immer nur auf ein bis zwei Wochen. Wir bekommen zwar eine Perspektive mitgeteilt und werden auch informiert, aber mit Verbindlichkeitserklärung immer nur auf eine Woche. Und selbst da erleben wir gelegentlich Überraschungen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt vom Abg. Gara, ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Landesrat, vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Da war ja ein Stichwort "Flexibilität ist eigentlich Trumpf". Ich erinnere mich da an einen Bericht in der Wiener Gesundheitsplattform, dass die Bundesländer im Frühjahr 2020 einen gemeinsamen Vorstoß oder Beschluss erwirkt haben, was die Kapazitätenplanung der Ressourcen im Gesundheitssystem auf Grundlage der Erfahrungen von Covid-19 in der ersten Welle im Frühjahr betrifft, um das auch entsprechend zu erweitern. Können Sie uns berichten, was der Stand dieser Initiative ist? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, Herr Abgeordneter, Sie erinnern sich richtig, wir haben das in der Gesundheitsplattform berichtet. Es gab einen gemeinsamen Vorschuss, auch einen Beschluss, einen klaren schriftlichen Beschluss aller Bundesländer, also eingebracht von den Bundesländern, beschlossen gemeinsam mit Sozialversicherung und dem Bund. Der Beschluss war im Mai oder Juni vergangenen Jahres, wo wir beschlossen haben, dass wir auf der Grundlage der Erfahrungen über die erste Covid-Welle in den Monaten Februar bis April - wie ging's dem Gesundheitswesen in dieser Situation, wie hat's ausgeschaut auf den Intensivstationen, wie hat's ausgeschaut auf den Normalstationen - an sich ganz klar beschlossen haben, dass wir eine Änderung des Österreichischen Strukturplanes für Gesundheit, über den ich vorhin schon berichtet habe, haben wollen und haben gesagt, der Bund soll eine Planung machen, so wie es seine Aufgabe ist, und uns bis zum Herbst vorlegen, damit wir für die zweiten und dritten Wellen eben entsprechend gerüstet sind, vor allem im Bereich der Spezialabteilungen für Infektiologie und im Bereich der Intensivabteilungen. Tatsächlich ist dieser Bericht im Dezember vorgelegt worden, der keinerlei Berechnungen und keinerlei Zahlen vorschlägt im Sinne von Kapazitätserweiterungen und Ähnliches. Es ist kein prickelnder Bericht, ehrlich gesagt, aber ich kann gerne dem Geschäftsführer des Gesundheitsfonds in der nächsten Gesundheitsplattform, die allerdings wahrscheinlich erst im Mai stattfinden wird, den Auftrag geben, über den Stand der Gespräche zu berichten. Ich habe ihm auch den Auftrag gegeben, in dem ständigen Koordinierungsrat mehr Druck zu machen, dass hier eine präzisere Entwicklung in diesem Bereich stattfinden muss. Die nächste Sitzung der Gesundheitsplattform haben wir jetzt Covid- bezogen, wie Sie wissen, abgesagt, weil wir, glaube ich, richtigerweise Vorbild sein müssen und keine großen Sitzungen machen. Daher wird es nur einen Umlaufbeschluss geben. Aber die nächste Sitzung, wo berichtet werden kann, ist dann im Mai und wir werden sicherlich ausführlich darüber berichten. Ich gebe ihm gerne den Auftrag. Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Mag. Huemer, ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Auch ich bedanke mich für die Ausführungen zur Novelle und auch zur Darstellung des finanziellen Rettungspaketes für das Gesundheitssystem, das es braucht. Ich komme zurück zu der Situation in den Wiener Spitälern. Dieser Tage hören wir, dass die Intensivbetten voll sind, dass sie aufgestockt werden. Wir hören aber gleichzeitig, es ist jetzt nicht das Problem, Betten aufzustellen und Intensivstationen aufzubauen, sondern das Problem ist, Personal Intensivpflege, Intensivmedizinerinnen, Intensivmediziner zu bekommen. Jetzt haben Sie gesagt, die fachlichen Vorbehalte, die es gibt, werden auch durch die Novelle sozusagen flexibilisiert. Ich denke, das kann nur ein Krisenkonzept sein. Wir wissen, Anästhesie oder eben Intensivpflege, das sind de facto auch Mangelberufe. Meine Frage an Sie: Eine Lehre aus Corona ist, in die Zukunft zu schauen, weil jetzt können wir die Vergangenheit nicht ändern. Aber wir brauchen neue Konzepte. Was schlagen Sie vor, um hier den Personalmangel insbesondere in der Intensivmedizin und Intensivpflege zu verbessern? Präsident Ernst Woller: Danke. Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist jedenfalls eine sehr gute Frage und auch eine sehr berechtigte Frage. Wir schaffen uns jetzt mit dem heutigen Beschluss respektive mit der Idee des heutigen Beschlusses einmal Flexibilitätsfreiraum, weil ja im ÖSG nicht nur die Anzahl von Betten festgelegt ist, sondern auch die Anzahl im Intensivbereich, die Anzahl von Fachpersonal. Und da braucht es im Krisenmanagement einfach mehr Flexibilität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch bereit, da ganz flexibel zu reagieren, lassen sich sehr schnell schulen, lassen sich einschulen. Und die Verantwortlichen sind auch bereit, mit frisch eingeschulten Mitarbeitern dann auch in diesen Abteilungen die Arbeit zu erledigen, und dafür braucht es jetzt eben einen Rahmen. Wir müssen einen rechtlichen Rahmen und die rechtliche Sicherheit geben. Das ist das, was wir jetzt momentan im Krisenmanagement machen. Das Kernproblem eben im Intensivbereich sind nicht die Betten, das ist kein Problem, das ist das Personal und die Personalausstattung. Ein Intensivbett kostet das Drei- bis Vierfache von einem Normalbett im Spital, und Sie wissen, wie teuer ein Spitalsbett ist. Das Teure am Bett ist nicht das Bett, natürlich schon ein bisschen auch die Maschinenausstattung, aber das wirklich Teure ist natürlich diese hochintensive Personalausstattung von super spezialausgebildetem Personal. Die Ausbildung von diesem Personal dauert nicht einige Wochen, sondern es dauert Jahre, bis Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Fächern, egal, ob das in der Gruppe der ärztlichen Mitarbeiter ist oder der Pflegepersonen ist oder der technischen Mitarbeiter ist - das sind alles super Spezialisten, die über Jahre ausgebildet werden müssen. Was wir lernen, ist, dass wir in Krisensituationen auch Gefangene unserer permanenten Weiterspezialisierung des Gesundheitswesens sind. Ich glaube, diesen Schluss traue ich mich zu ziehen im Sinne Ihrer Fragestellung: Die Spezialisierung im Gesundheitssystem ist natürlich super, weil wir Dinge können, von denen man vor einigen Jahren noch träumen konnte, aber nicht geglaubt hat, dass es wirklich möglich ist. Wenn ich nur an die Krebsbehandlung denke zum Beispiel, welche Möglichkeiten sich da plötzlich eröffnet haben, an die Ideen der personalisierten Medizin, wo es darum geht, Medikamente so zu entwickeln, dass sie wirklich auf die einzelne Person, auf das Individuum zugeschnitten sind, also alle diese Möglichkeiten haben wir heutzutage. Wenn ich an die unglaublichen Künste der Chirurgen denke und die technische Weiterentwicklung gemeinsam mit der Röntgenologie, also viele verschiedene Bereiche mit unglaublicher Entwicklung. Das ist der Vorteil der Spezialisierung. Der Nachteil der Spezialisierung ist, dass das natürlich auch ein sehr unflexibles System geworden ist, wenn es darum geht, Personal von einem Fachbereich in den anderen Fachbereich wechseln zu lassen. Und dazwischen braucht es eine Balance. Ich habe vor der Covid-Pandemie schon mit den Professoren der Universität und dem Rektor darüber Gespräche geführt, dass wir gesagt haben, wir müssen auch wieder so einen Zug hin zu Generalisten machen. Es ist natürlich eine Covid-Pandemie nicht der richtige Zeitpunkt, um solche Diskussionen zu führen und schon gar nicht, um Entscheidungen zu treffen. Aber im Sinne Ihrer Frage denke ich an diese Intention. Wir brauchen eine bessere Balance im Ausgleich des, weiß ich nicht, Ausbildungsschwerpunktes letzten Endes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitssystem, wo wir die Generalisten und auch die, die zwischen verschiedenen Fachbereichen wechseln können, nicht aus den Augen verlieren dürfen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 5. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Korosec, ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für Ihre Ausführungen, die ja sehr tiefgreifend waren. Ich möchte Sie einmal vorweg bitten, Ihrem Personal, das zuständig ist für die Einteilung der Impftermine, herzlich zu danken. Ich muss Ihnen sagen, wir haben rund um die Uhr damit zu tun, weil sich die vulnerablen Gruppen natürlich sehr, sehr viel bei uns melden. Und ich kann Ihnen sagen, Sie können auf dieses Personal stolz sein. Die sind erstens einmal wirklich fachkundig und wirklich lösungsinteressiert. Und wenn es irgendwo möglich ist, sind sie immer bereit, Veränderungen vorzunehmen. Es ist natürlich gerade bei der älteren Bevölkerung da und dort notwendig, nicht nur da und dort, sondern sehr oft notwendig. Und ich kann sagen, also wirklich beste Erfahrungen. Also recht herzlichen Dank! Die heutige Beschlussfassung, ich nehme an, die wird selbstverständlich erfolgen, ist eine Sonderbestimmung. Wir sind in einer Krisensituation. Ich glaube, das ist in der Zwischenzeit wirklich allen klar. Und alle Maßnahmen, die nur möglich sind, müssen ergriffen werden, um hier wirklich tatkräftig zu helfen. Und, Herr Stadtrat, Herr Landesrat, wir haben in einigen Ausschusssitzungen auch immer wieder über Prämien gesprochen und es wurde ja auch für einen kleinen Teil, die mit Covid-19 zu tun haben, Ärzte und Pflegekräfte, eine Prämie von 500 EUR bezahlt. Das waren so ungefähr 4.000 Personen. Damals hat der Herr Bürgermeister eben auch gemeint, natürlich kann er sich vorstellen, dass hier eine weitere Zahlung erfolgt und zwar für weitere. Also nicht nur dieser kleine Bereich, sondern im Grunde genommen haben ja sehr, sehr viele Mediziner und Pflegekräfte natürlich im weiteren Bereich mit Covid- 19 zu tun. Wir haben in einer Ausschusssitzung, ich glaube, in der letzten oder vorletzten, Sie auch gefragt und Sie haben gesagt, ja, können Sie sich vorstellen. Es wäre Ihnen natürlich lieber, mir auch, wenn das beim Gehalt wäre, aber wir wissen, das ist dann eine andere, sozusagen eine andere Linie, das ist Sozialpartnerschaft, und das kann nicht so rasch erfolgen. Nachdem wir zu Recht rhetorisch ununterbrochen applaudieren und Danke sagen, wie toll die Ärzte und die Pflegekräfte arbeiten - aber wissen Sie, Wertschätzung merkt man halt auch, wenn man auch sozusagen finanziell wertgeschätzt wird. Daher meine Frage jetzt ganz konkret: Ist es geplant, in absehbarer Zeit, also da meine ich jetzt wirklich in den nächsten Monaten, hier in diesem Ausmaß, so in etwa von 500 EUR, einer breiteren Gruppe zu einer Prämie zu verhelfen? Präsident Ernst Woller: Danke. Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Sie werden nicht überrascht sein, ich geb' die gleiche Antwort wie im Ausschuss: Das ist eine Frage des Verhandelns zwischen den Sozialpartnern, und wie Sie wissen, ist die Arbeitgeberseite der Sozialpartnerschaft ressortmäßig klar zugeordnet. Ich gehe davon aus, dass es Gespräche gibt zwischen den Sozialpartnern, aber ich halte nichts davon, wenn wir uns dann da quer auch noch einmischen in solche Gespräche. Prämien sind sicher ein Teil, aber wir haben jetzt gerade eine grundlegende Änderung im Dienstrecht der Stadt gehabt, auch in Hinblick auf die Optierung. Ich glaube, es geht darum, da eine gescheite Balance zu finden. Aber wie gesagt, ich halte nichts davon, das hier auf diesem Podium zu machen oder in meiner Funktion zu machen, sondern da gehören die Gespräche und Verhandlungen dort hin, wo sie hingehören, auf die sozialpartnerschaftliche Ebene. Präsident Ernst Woller: Damit ist die 2. Anfrage beantwortet. Die 3. Anfrage (FSP-89046-2021-KFP/LM) wurde von Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (In einem aktuellen Bericht übt der Stadtrechnungshof heftige Kritik an der MA 40 betreffend Auszahlungen der Hilfen in besonderen Lebenslagen. Bei einem Drittel der stichprobenartig überprüften Vergaben fehlte laut Stadtrechnungshof die sachliche Begründung in Bezug auf die Förderungswürdigkeit, somit wurde Sozialhilfe ohne ausreichende Kontrollen an Personen überwiesen. Im Bericht wurde zudem festgehalten, dass Förderungszusagen abhängig von der bearbeitenden Stelle unterschiedlich ausgestaltet waren, die Förderungsentscheidungen nicht immer begründet wurden bzw. hinsichtlich ihrer Aussagekraft zum Teil große Unterschiede aufwiesen. Welche Konsequenzen werden Sie aus dem aktuellen gegenständlichen Stadtrechnungshofbericht ziehen?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter! Großer Themenwechsel, wir wechseln in den Sozialbereich, in den Bereich der Sozialhilfe, und Sie haben mir die Frage gestellt im Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht über die MA 40 zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen. Da hat der Stadtrechnungshof den Zeitraum 17 bis 19 geprüft. Wir haben eigentlich schon ausführliche Diskussion darüber geführt, aber gerne noch einmal. Ich denke, bevor ich sozusagen in die Details hineingehe im Sinne auch Ihrer Frage, glaube ich, ist es schon noch einmal wichtig, diese Hilfen in den besonderen Lebenslagen in ihrer Bedeutung, auch in ihrer quantitativen Bedeutung richtig einzuordnen. Wir haben bei ungefähr 650 Millionen EUR Sozialhilfeleistungen einen Betrag von 7 bis 8 Millionen, also ein bissel mehr als 1 Prozent der Sozialhilfeleistungen im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen. Die einmaligen Aushilfen betragen im Jahr 7 bis 8 Millionen EUR und haben einen ganz klaren Zweck. Sie sind nicht die Regelleistung und sind nicht die Leistung, die einem Kontinuum folgen ganz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, die wir hier im Haus beschlossen haben, sondern es ist ein zusätzliches Instrument vor allem für unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Sozialzentren, sehr individuelle Notlagen und spontane Hilfen leisten zu können. Wir beseitigen im Jahr damit spontane Notlagen von ungefähr 5.500 Personen mit durchschnittlich 1.200 EUR pro Person. Was tun wir da eigentlich? Wozu sind diese Hilfen in besonderen Lebenslagen zweckgewidmet? Sie sind zweckgewidmet zum Beispiel, und das ist das wichtigste Kapitel überhaupt, um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern. Sie wissen, dass die Zahl der Delogierungen immer etwas ist, was uns große Sorgen bereitet. Wir wissen, dass es manche Menschen gibt, die es einfach nicht schaffen, den Rhythmus des Zahlens ihrer Miete aus den unterschiedlichsten Gründen in ihren Lebensplan zu bekommen. Daher ist natürlich Wohnungsverlust ein schwieriges Thema, vor allem dann, wenn es auch noch Kinder in der Familie gibt. Wenn es nur mehr eine einzige Möglichkeit gibt, eine Delogierung zu verhindern, und das betrifft natürlich vor allem die Wohnungen im Privatwohnungsbereich, nämlich dass sofort Geld auf den Tisch gelegt werden muss, sonst findet am nächsten Tag die Delogierung statt, dann sind die Hilfen in besonderen Lebenslagen eines der Instrumente, die genau diese Möglichkeit schaffen soll und auch schaffen muss. Ich stehe auch dazu, dass es diese Möglichkeit gibt. Das Gleiche gilt beim Thema Energiekosten, wo wir wahrscheinlich alle miteinander nicht wollen, dass in Wohnungen, wo kleine Kinder wohnen, im Winter das warme Wasser oder die Heizung abgedreht wird. Gelegentlich geht es auch um die Übernahme von Kautionen für Möbel in minimaler Grundausstattung, außerordentliche Gesundheitskosten oder Hilfsmittel und Ähnliches. Ich denke, dass gerade in der Krise, wo wir wissen, dass es ja nicht nur eine Gesundheitskrise ist, sondern eine Herausforderung für das Gesundheitssystem und auch eine soziale Krise ist, wo wir steigende Arbeitslosigkeit sehen, Kurzarbeit sehen, Stundungen zu steigenden Mietrückständen sehen, wo wir sehen, dass Kurzarbeit auch zu geringeren Einnahmen führt, die Menschen in existentielle Schwierigkeiten führen, dann, glaube ich, sollten wir schon auch stolz drauf sein, dass unser soziales System so ein Instrument überhaupt hat, wo es möglich ist, spontan schnell rasch zu helfen. Wir sehen das in der Wohnungssicherung, zum Beispiel eine Verdoppelung der Zahl von Hilfesuchenden zwischen Juli 20 und Februar 21, mehr als eine Verdoppelung der Fälle nur alleine bei der Fragestellung der Wohnungssicherung. Wir sehen eine Verdoppelung, fast eine Verdoppelung im Bereich der Energieunterstützung. Wir brauchen Unterstützungen für den Abschluss von Ratenvereinbarungen und Ähnliches. Also, wie gesagt, die Stärke der Hilfe in besonderen Lebenslagen ist es, auf akute Notsituationen rasch und ohne Zeitverlust reagieren zu können. Das ist die Stärke. Der Rechnungshof, wie gesagt, hat sich dieses Instrument in 2017 bis 19 angesehen. Er hat entgegen Ihrer Fragestellung nicht gesagt, dass das Hauptproblem die fehlende Kontrolle ist, so wie Sie es behaupten in der Fragestellung, sondern das Hauptproblem ist die unterschiedliche Dokumentation und nicht die fehlende, sondern die unterschiedliche Dokumentation. Der Rechnungshof hat zu Recht urgiert, dass die Dokumentation in unseren unterschiedlichen Sozialzentren gleich sein soll und jetzt muss man das auch richtig einordnen. 14.000 Anträge haben wir an 5 Standorten, das heißt, jede Sozialarbeiterin/jeder Sozialarbeiter hat rund 200 Anträge im Jahr. Wenn wir es durchrechnen, heißt das, jeder Sozialarbeiter hat im Schnitt am Tag ein bissel mehr als einen Antrag. Und da hat der Rechnungshof kritisiert, dass die Dokumentation dann über die Abwicklung dieser Hilfen nicht nach gleichen Standards stattfindet, hat auch Stichproben gemacht und die Rechtmäßigkeit geprüft. Das wissen Sie auch, das steht im Bericht ja drinnen. An der Rechtmäßigkeit hat es keine große Kritik gegeben, aber, wie gesagt, die Dokumentation ist zu vereinheitlichen. Das war natürlich notwendig und da hat der Rechnungshof auch zu Recht darauf gepocht. Das ist ja wohl auch selbstverständlich, dass wir diese Empfehlung des Rechnungshofes sehr ernst nehmen und umsetzen. Wir haben schon während des Prüfungszeitraumes wesentliche Verbesserungen eingeleitet. Wir haben im Juni 2020 ein neues Standortkonzept umgesetzt, wo wir stärker Zielgruppenzentren im Bereich der Magistratsabteilung 40 aufbauen, zum Beispiel ein klares Zentrum für die Themenfelder Wohnungssicherung und Energieunterstützung. Also wir bündeln die wesentlichen Leistungen der Hilfe in besonderen Lebenslagen an einem Standort. Das führt automatisch dazu, dass wir dort dann eine standardisiertere Dokumentation bekommen zwischen den Mitarbeitern an einem Standort. Wir haben auch die Fachstelle für Wohnungssichern der Volkshilfe in eine gemeinsame Wohnungssicherungsstelle der MA 40 gezogen. Auch hier wird es also auch eine Standardisierung der Dokumentation im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofes geben. Wir haben auch ein EDV-Tool dafür eingesetzt und entwickelt und entwickeln das auch noch weiter und haben auch die Qualitätsstandards für die Hilfe in besonderen Lebenslagen weiterentwickelt. Es muss gut dokumentiert sein, darüber brauchen wir gar nicht reden. Auch wenn es nur 1 Prozent unserer Sozialhilfeleistungen ist, ist es trotzdem Geld des Steuerzahlers und da bin ich schon vollkommen einverstanden mit der Kritik des Rechnungshofes. Da brauchen wir nicht darüber diskutieren, dass die Dokumentation, auch wenn es für unsere Mitarbeiter im Alltag mühsam ist, ordentlich stattfinden muss. Aber ich möchte auch noch einmal ein klares Bekenntnis zu dem Instrument abgeben, wenn Sie mir die Frage schon stellen: Die Hilfe in besonderen Lebenslagen ist eine der wichtigen Qualitätsinstrumente unseres sozialen Sicherheitssystems in der Stadt. Danke. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Seidl, ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Ja, danke, Herr Landesrat, für die ebenfalls sehr ausführliche Beantwortung. Es freut mich, zu hören, wenn Empfehlungen des Rechnungshofes, egal, ob des Stadtrechnungshofes oder des Bundesrechnungshofes, in Wien umgesetzt werden. Es würde mich noch mehr freuen, wenn Bundesgesetze genauso umgesetzt würden und Sie wissen, worauf ich jetzt kommen werde. Es gibt seit 2019 ein Bundesgesetz, das eben in Wien nicht umgesetzt wird. Unter anderem gibt's da einen Punkt drinnen, das sogenannte Schonvermögen. Sie wissen, was das ist. Da gibt es im Bundesgesetz eine andere Regelung als im aktuellen Wiener Landesgesetz. Und deshalb meine Frage: Wann wird das derzeit schlechtere Wiener Landesgesetz in Bezug auf Schonvermögen angeglichen auf das aktuell geltende Bundesgesetz, das eigentlich seit 1.1.2020 auch in Wien umgesetzt sein müsste? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich muss aber ein bissel politisch darauf antworten. Ich finde es immer faszinierend, wie es die Freiheitlichen schaffen, permanent das Sozialsystem schlechtzureden und dann stellen sie sich her und verlangen noch einmal Sozialhilfe. Aber wir werden Sie daran erinnern, weil es wird einen entsprechenden Gesetzesvorschlag geben, den wir noch im 1. Quartal einbringen werden, und dann gehe ich davon aus, dass sie mit großer Freude diesem Vorschlag zustimmen werden. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Prack, ich erteile ihm das Wort. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Stadtrat!! Besondere Lebenslagen, das trifft wohl selten so zu wie mitten in der Pandemie. Gibt es von Ihrer Seite Planungen, die Anspruchsvoraussetzungen für die Hilfe in besonderen Lebenslagen zumindest befristet zu verbreitern, um den verstärkten Bedarf für individuelle Unterstützungsleistungen zielgenau abdecken zu können? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Es gibt in dem Bereich auch einige Entwicklungen auf Bundesebene, die wir mit großer Freude zur Kenntnis nehmen, wo ja der Bund gerade zeigt, dass er Schritt für Schritt abweicht von den Grundideen des Bundessozialhilfegesetzes. Und gerade die Hilfen in besonderen Lebenslagen öffnen ja, um die strengen und starren Spielregeln des Bundesgesetzes aufzumachen. Wir werden diese Entwicklung natürlich nicht nur beobachten, sondern wir werden sie auch nachvollziehbar machen. Und gar keine Frage, die MitarbeiterInnen haben die Aufgabe gerade jetzt in der Pandemie in diesen Kernunterstützungsleistungen in der Hilfe in besonderen Lebenslagen, nämlich wenn es um die Miete geht, wenn es um den drohenden Wohnungsverlust geht, wenn es in der kalten Jahreszeit ums Abdrehen von Warmwasser und Heizung geht, besonders rasch und richtig zu reagieren, vor allem dann, wenn es Kinder gibt, und in vielen dieser Familien haben wir kleine Kinder, manchmal auch behinderte Kinder. Also hier erwarte ich mir von den Mitarbeitern ein offensives Arbeiten gegen Armut. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt vom Abg. Gorlitzer, ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wir halten auch diese rasche Hilfeleistung in besonderen Lebenslagen für wichtig und eine große soziale Errungenschaft. Wir haben im Stadtrechnungshof ja im Ausschuss schon darüber diskutiert. Es gibt einen Punkt, den man hier berücksichtigen soll. Es gibt die Möglichkeit, wenn die finanzielle Situation sich bessert, eine Rückzahlung der Hilfen teilweise oder gänzlich durchzuführen. Das empfiehlt auch der Stadtrechnungshof wörtlich, dass die Zumutbarkeit einer teilweisen oder gänzlichen Rückzahlung auf Grundlage der wirtschaftlichen Verhältnisse zu regeln ist. Was damals nicht klar war, ist, wie hoch die Quote allfälliger Rückzahlungen von Förderungen in diesem Bereich ist, die wir im Jänner diskutiert haben. Das war damals noch nicht bekannt, vielleicht ist mittlerweile etwas bekannt. Und wenn nicht, warum weiß man nicht, ob irgendwelche Förderungen überhaupt rückgezahlt worden sind? Präsident Ernst Woller: Danke, ich ersuche um Beantwortung Amtsf. StR Peter Hacker: Das Thema ist mir als Thema bewusst. Ich weiß die Zahl nicht auswendig und bitte um Verständnis, dass ich solche Zahlen nicht im Kopf hab'. Wir werden, glaube ich, im Laufe des 1. Quartals noch den Bericht über das vergangene Jahr vorlegen, den Leistungsbericht der MA 40. Wir werden das mitnehmen, dass das in jedem Fall dort ausgewiesen ist, das kann ich zusagen. Ich kann auch zusagen, dass ich gerne nachfrage und Ihnen das dann bilateral noch zukommen lasse. Gehen tut's ja vor allem um Kautionen für Wohnungsmieten am privaten Wohnungsmarkt. Das ist an sich immer ein bissel ein schwieriges Themenfeld, weil ja Sozialhilfeleistungen grundsätzlich Förderungen sind, die nur eine Richtung haben und der Rechnungshof zu Recht sagt, eine Kaution könnte man auch wieder zurückbekommen vom Vermieter. Und deswegen, sagt der Rechnungshof, muss man darüber nachdenken, hier auch mit Ratenvereinbarungen zu arbeiten respektive mit Rückzahlungsvereinbarungen zu arbeiten. Das tun natürlich Sozialarbeiter besonders ungern, was ich auch gut verstehen kann, weil es natürlich auch ein riesengroßer bürokratischer Aufwand für sie selber ist. Daher hat der Rechnungshof hier zu Recht kritisiert, dass wir besser werden müssen, und das ist auch in den Qualitätsstandardrichtlinien in unserer eigenen Abteilung vorgesehen. Den Sozialarbeitern war es auch immer bewusst, dass sie das, sagen wir einmal, großzügig interpretiert haben. Das geht natürlich gar nicht. Aber es geht auch in dem Bereich um extrem geringe Beträge, das muss man auch sagen, und da die Kirche ein bissel im Dorf lassen. Aber, wie gesagt, ich lasse Ihnen diese Information gerne bilateral zukommen und wir schauen, dass sie im Jahresbericht ausgewiesen ist. Präsident Ernst Woller: Danke, damit ist die 3. Anfrage beantwortet. Die 4. Anfrage (FSP-336195-2021-KNE/LM) wurde von Frau Abg. Bakos gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Die für Staatsbürgerschaft und Einwanderung zuständige Behörde MA 35 sah sich in den letzten Jahren mit großen Herausforderungen konfrontiert. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben sich viele dieser Probleme noch weiter verschärft. Welche Maßnahmen kann das Land Wien ergreifen, um die MA 35 weiterzuentwickeln und für die Herausforderungen der Zukunft zu rüsten?) Ich ersuche den Herrn Vizebürgermeister um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Frau Abgeordnete! Ich freue mich, dass ich hier in dem Rahmen auch ankündigen kann, was wir im Bereich der Staatsbürgerschaft und Einwanderung in der Magistratsabteilung 35 schon innerhalb der ersten vier Monate der Regierungsbeteiligung auf den Weg bringen konnten, um auch die Abteilung weiterzuentwickeln zu einer serviceorientierten Behörde mit schnelleren Verfahren und auch guter Erreichbarkeit. Ich kann mich erinnern, dass wir hier vor ungefähr zwei Monaten über dieses Thema diskutiert haben und seitdem hat sich sehr, sehr viel getan. Die Herausforderungen insgesamt im Bereich der Staatsbürgerschaft und Einwanderung sind seit Jahren sehr, sehr hoch wegen sich immer wieder verändernder Gesetzeslage, wegen steigender Verfahren, und jetzt zusätzlich auch wegen Corona, weil die Pandemie in der Abwicklung der Verfahren auch große Herausforderungen mit sich bringt, auch Homeoffice in diesem Bereich auf die Verfahren Auswirkungen hat und darum die Abteilung sehr, sehr gefordert ist und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hier wirklich ihr Bestes geben und sehr engagiert arbeiten, um bestmöglich die Verfahren auch schnell abzuarbeiten. Es ist eine unglaubliche Summe an Verfahren. Es sind pro Jahr über 150.000 Anträge, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier abwickeln. Immerhin die Hälfte dieser 150.000 Verfahren wird auch am selben Tag erledigt. Das muss man immer wieder bedenken bei manchen Verfahren, die etwas zu lange dauern oder wo es auch Beschwerden bei der Volksanwaltschaft gibt. Die Hälfte aller Verfahren wird am gleichen Tag erledigt und das ist nur durch den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich. Allerdings sehen wir, dass es trotzdem Kapazitätsengpässe gibt und auch schon die letzten Jahre gab. Es gab in den vergangenen Jahren aber auch schon Bemühungen, hier schrittweise das Personal aufzustocken. Wir sehen allerdings jetzt, dass ein Soforthilfepaket nötig war, das wir sehr rasch auf den Weg gebracht haben. Dieses Soforthilfepaket beinhaltet einerseits die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über zusätzliches Personal. Wir werden auch um 10 Prozent aufstocken, um hier Verfahren schneller abwickeln zu können und die Abteilung entsprechend zu unterstützen. Das war eine Analyse, was in den unterschiedlichen Bereichen der MA 35 notwendig ist. Hier ist die Entscheidung gefallen, um immerhin 10 Prozent aufzustocken. Ein zweites Element, das ganz, ganz wichtig ist und auch zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient, aber nicht nur eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern vor allem für die Kundinnen und Kunden ein Vorteil ist, ist nämlich ein telefonisches Servicecenter, so wie wir es vor einiger Zeit zum Beispiel auch bei der MA 40 eingerichtet haben, wo wir auch sehr gute Erfahrungen gemacht haben, damit Anliegen direkt von diesem telefonischen Servicecenter entgegengenommen werden können, die Erreichbarkeit auch verbessert wird und damit auch viele Fragen, die sich ergeben durch eine schlechte Erreichbarkeit, über viele E-Mails, über dieses telefonische Servicecenter auch abgefangen werden können. Das ist eine Entlastung der Behörde und vor allem auch eine bessere Serviceorientierung für alle, die hier Verfahren einreichen. Das ist ein erster Schritt, das ist ein Soforthilfepaket, dem natürlich weitere folgen werden. Wir gehen im heurigen Jahr einen strukturierten Weiterentwicklungsprozess auch mit vielen Prozessen an, die schon in Veränderung sind, viele Digitalisierungsprozesse, Optimierungsprozesse. Hier wird sehr, sehr viel gemacht. Das ist nur durch einen sehr engagierten Abteilungsleiter möglich, dem ich hier auch sehr herzlich dafür danken möchte, dass so viele unterschiedliche Prozesse gleichzeitig am Laufen sind, um die Behörde auch weiterzuentwickeln. Das ist nicht selbstverständlich und hat hier auch eine große Anerkennung und Dank verdient. Zum Abschluss möchte ich sagen: Wir tun in der Stadt Wien alles, um die Behörde zu unterstützen und die Verfahren zu beschleunigen. Allerdings haben wir auch einen gesetzlichen Rahmen des Bundes. Das sage ich, weil hier vor allem die ÖVP immer wieder auf gewisse Fälle hinweist, manchmal zu Recht, aber zumeist sind es Themen, die einen bundesgesetzlichen Rahmen haben. Und ohne bundesgesetzliche Veränderungen auch im Bereich der Staatsbürgerschaft und der Einwanderung, die es ermöglichen, Verfahren effizienter, schneller und integrationsfördernder einzuleiten, werden wir irgendwo an eine gläserne Decke stoßen. Wir werden aber alles tun, was in unserer Macht steht, um unseren Bereich in Wien zu verbessern. Ich richte aber auch einen dringenden Appell an die Bundesregierung, und zwar an beide Seiten, im Bereich der Staatsbürgerschaft und der Einwanderung die Gesetzeslage zu vereinfachen und zu verbessern und vor allem auch auf den Aspekt des integrationsfördernden Einwanderungsprinzips stärker Bedacht zu nehmen. Darum geht es mir nämlich: Wien ist eine weltoffene Stadt. Wien ist eine Stadt, in die unterschiedliche Menschen zuziehen, und daher braucht es Gesetze, die sinnvoll und gut zu exekutieren sind und die vor allem auch für diejenigen, die zu uns kommen, verständlich und nachvollziehbar sind. Dafür werde ich mich in den nächsten Jahren mit meinem vollen Engagement einsetzen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Bakos gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dolores Bakos, BA (NEOS): Vielen Dank für die Ausführungen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Eng mit dieser Thematik hängt das Business Immigration Office zusammen, das im Regierungsprogramm angekündigt ist. Können Sie uns hier schon sagen, ob es dazu bereits Planungen und auch Entwicklungen gibt? Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Auch zum Business Immigration Office gibt es bereits sehr intensive Planungen. Es wurde auch im Koalitionsübereinkommen festgeschrieben, dass ein solches Business Immigration Office kommen soll, und zwar mit dem klaren Ziel, nämlich internationalen Fachkräften, die wir in Wien in vielen Branchen dringend brauchen, eine Servicestelle zu bieten. Dort sollen die qualifizierten Zuwanderinnen und Zuwanderer und deren Familien beraten werden, und zwar schlüssig und effizient, und das ist nur möglich, wenn unterschiedliche Organisationen und auch Stakeholder hier zusammenarbeiten. Darum haben wir uns entschlossen, in einer Kooperation zwischen MA 35 und Wirtschaftsagentur einen gemeinsamen Standort zu entwickeln. Dieser Standort ist schon gefunden worden, und es geht jetzt darum, diese zielgruppenadäquate und qualitätsvolle Beratung auf den Boden zu bringen. Die Vorarbeit ist schon relativ weit vorangeschritten. Durch Corona haben wir noch gewisse Limitationen, aber ich bin sehr zuversichtlich, dass wir im Laufe des Jahres auch die notwendigen Umbauarbeiten abschließen können werden und damit noch in diesem Jahr einen Vollbetrieb dieses Business Immigration Office ermöglichen können. Dafür braucht es noch eine Übersiedlung, eine Einschulung und natürlich eine gute Abstimmung mit der Wirtschaftsagentur Wien. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dieses Business Immigration Office für den Standort Wien ein ganz wichtiger Baustein sein wird. Wir brauchen qualifizierte Zuwanderung, und diese Menschen brauchen eine gute Beratung, um in den Verfahren Unterstützung zu bekommen. Ich meine, genau dieses Business Immigration Office kann hier eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Beratungssystem sein. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Kunrath. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Nikolaus Kunrath (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! In Ihrer Pressekonferenz, die Sie heute schon erwähnt haben, zu den Soforthilfemaßnahmen, wie Sie sie genannt haben, und zur Entlastung für die MA 35, die Sie gemeinsam mit dem hervorragenden Abteilungsleiter Georg Hufgard-Leitner durchgeführt haben, haben Sie, wie auch jetzt wieder, von einem Servicecenter und von Aufstockung gesprochen. Sie haben aber auch etwas gesagt, was mich sehr verwirrt hat. Sie haben nämlich irrtümlich gesagt, dass es einen Rückgang von Staatsbürgerschaftsansuchen geben würde. Dem ist nicht so. Wenn Sie sich die diesbezüglichen Unterlagen der Statistik Austria von 2011 bis 2019 anschauen, dann sehen Sie, dass es einen gleichmäßigen Anstieg von rund 0,7 Prozent gibt. Wir sind aber weit weg vom seinerzeitigen Rekordjahr 2003, als wir 45.000 neue österreichische StaatsbürgerInnen begrüßen durften. Es gibt also nur mit Ausnahme des letzten Jahres durch die Pandemie jetzt wieder einen Anstieg. Das aber nur so nebenbei. Zu den Gründen, warum die Erlangung der Staatsbürgerschaft immer wieder nicht gelingt, zählen die langen Verfahrensdauern und vor allem die hohen Verfahrenskosten, was durchaus nicht nur, wie Sie jetzt gesagt haben, an der Bundesebene liegt, sondern auch an der Landesebene. Wir hören von überbordenden Prüfungen beziehungsweise bekommen immer wieder Berichte von Menschen, gemäß welchen manchmal fast der Eindruck entsteht, dass es bewusste Behinderungen für die KundInnen gibt. Zum Beispiel werden mehrmals Verfahrensunterlagen etwa beim privaten Kreditschutzverband rekrutiert. Das kostet jedes Mal etwas, und es muss dann wieder eine neue Bestätigung gebracht werden, weil die Behörde so lange arbeitet. Von der Volksanwaltschaft, dem Stadtrechnungshof und anderen werden die langen Verfahrensdauern kritisiert. Der Wiener Landesverwaltungsgerichtshof ist überbordet, weil die Anträge bei der MA 35 zu lange behandelt werden. Seit 2005 bin ich nun schon fast durchgängig in diesem Haus, und ich erlebe - wobei ich das jetzt gar nicht böse meine - immer wieder gebetsmühlenartig, dass der zuständige Landesrat oder die zuständige Landesrätin die MA 35 seit Bestehen aufstockt beziehungsweise andere Führungsköpfe einsetzt. Gewisse Punkte ändern sich aber nie: Das Personal ist maßlos überfordert. Sie sprachen selbst von über 150.000 Fällen pro Jahr. Außerdem sind die Kundinnen und Kunden oftmals unzufrieden, weil die Verfahrensdauern zu lange sind. Ich komme nun zu meiner Frage, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter: Wie wollen Sie sicherstellen, dass entsprechende Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten inklusive möglicherweise auch einem Coaching oder zumindest einem Coaching-Angebot für die MitarbeiterInnen, anstatt nur neuer Aufgaben zu mehr Motivation innerhalb der MA 35 führen? Was wird geschehen, dass bei Antragstellungen für Aufenthaltsverlängerungen tatsächlich eine für beide Seiten raschere Abwicklung ermöglicht wird, damit die Menschen nicht reihenweise zum Landesverwaltungsgerichtshof gehen müssen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Lieber Herr Abgeordneter! Ich glaube, wir sind beide einer Meinung, dass die Anzahl der Einbürgerungen in Relation zu den Menschen, die hier leben, zu gering ist und dass vor allem im letzten Jahr 2020 genau diese Relation zwischen effektiven Einbürgerungen und der Zahl der Menschen, die in Wien leben, so gering wie seit vielen Jahren nicht mehr war. Das löst natürlich ein massives Demokratiedefizit aus, weil diese Menschen ja nicht mitbestimmen können, obwohl sie zum Teil schon sehr lange hier leben. Mein Ziel und meine Vorstellung von einer weltoffenen Stadt und von einer lebendigen Demokratie bestehen darin, dass Menschen auch mitbestimmen können, und darum muss es das gemeinsame Ziel sein, dass mehr Menschen mitbestimmen können. Es gibt unterschiedliche Wege, wie wir dort hinkommen. Ein Aspekt ist sicherlich, die Verfahren zu beschleunigen und zu schauen, welche Hürden es gibt, und zwar sowohl bundesgesetzliche Hürden als auch Hürden bei der Vollziehung auf Landesebene, und wie wir auf Landesebene darauf hinwirken können, dass die Verfahren schneller werden. Der Rahmen ist trotzdem bundesgesetzlich. Die Frage hat gelautet, was wir tun können, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterqualifiziert und ausgebildet werden und nicht neue Aufgaben dazukommen. - Das mit den neuen Aufgaben ist so, dass solche oft dazukommen, ohne dass man etwas dafür kann. So haben wir uns zum Beispiel Brexit wohl alle nicht gewünscht beziehungsweise habe ich mir das zumindest nicht gewünscht. Der Brexit ist aber gekommen und stellt auch eine zusätzliche Belastung dar. Ich habe mir zwar gewünscht, dass die Nachfahren von NS-Verfolgten die Staatsbürgerschaft bekommen können, das ist aber trotzdem eine zusätzliche Belastung. Es gab hier also immer wieder zusätzliche, neue Aufgaben, die aber auch gut gemeistert wurden. Wichtig ist natürlich, in die Ausbildung und Fortbildung und vor allem auch auf der ersten und zweiten Führungsebene zu investieren, wo sehr engagierte Personen tätig sind. Es geht darum, diese weiter zu stärken und auch darauf zu schauen, dass bei Fluktuationen in der Abteilung auch entsprechend qualifiziertes Personal nachrückt. Das ist mein Verständnis gemeinsam mit dem Abteilungsleiter, und in diese Richtung werden wir auch arbeiten, nämlich gutes Personal auch weiterhin zu finden und zu fördern. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Gasselich. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Danke für die bisherigen Ausführungen. Dass es einen Reformbedarf bei der MA 35 gibt, ist, glaube ich, allseits bekannt und ganz logisch. Die Kritik von unserer Seite auch anhand der aufgezeigten Fälle ist absolut keine Kritik am Personal, weil klar ist, dass hier einfach eine Überlastung besteht. Sie haben in der Fragestunde im Dezember gesagt, dass es eine Personalbedarfsanalyse gibt. Mich hat das ein bisschen verwundert, weil gerade die NEOS, als sie in der Opposition waren, sehr stark auf dieses Thema aufmerksam gemacht haben und mehr Personal wollten. Sie haben gesagt, dass bis Mitte 2021 diese Personalbedarfsanalyse umgesetzt beziehungsweise angestoßen wird, wie Sie es ausgedrückt haben. Meine Frage ist jetzt: Woher kam der Schwenk, dass es doch jetzt sofort in einem ersten Schritt eine Personalaufstockung gibt, und was geschieht weiter mit dieser angekündigten Personalbedarfsanalyse? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Mir war es sehr wichtig, mir zu Beginn genau anzusehen, wo die Herausforderungen oder Probleme liegen. In der Rolle als Oppositionspartei kann man natürlich sehr schnell einmal eine Aufstockung fordern. Den wirklichen Einblick in alle Abläufe bekommt man aber erst, wenn man sich den Umfang seiner Regierungsverantwortung sehr genau ansieht. Das habe ich gemacht. Ich habe gesehen, dass der Druck und der Handlungsbedarf sehr unmittelbar sind. Deshalb haben wir wirklich von Beginn an mit Hochdruck daran gearbeitet, zu analysieren, wie wir auch im Sinne einer Wirtschaftlichkeit und Effizienzsteigerung die Abteilung auch mit dem Personal unterstützen können, damit schnell Verbesserungen möglich sind. Darum haben wir auch intern eine Analyse durchgeführt, in welchen Bereichen zusätzliches Personal notwendig ist, nämlich zum Beispiel im Bereich der Staatsbürgerschaft, um die Verfahren zu beschleunigen. Wir haben durch die Analyse aber gesehen, dass das auch in anderen Bereichen der Dienststelle notwendig ist. Ich bin froh, dass das so schnell gelungen ist. Bei der letzten Antwort war ich noch nicht sicher, ob wir es so schnell schaffen. Wir haben dann mit Hochdruck daran gearbeitet, und ich glaube, es kann in der Politik Schlimmeres passieren, als dass man schneller Ziele erreicht, als man ursprünglich gedacht hat. Ich kündige lieber konservativ an und erreiche dann die Dinge, die ich mir vorgenommen habe, als dass ich zu ambitioniert ankündige und das Ziel dann nicht erreiche. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Samel. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Dr. Ewa Samel (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! In Österreich leben rund 11.000 Britinnen und Briten, davon etwa 5.000 in Wien. Die zirka 5.000 britischen StaatsbürgerInnen sind ein wichtiger Teil der Bevölkerung dieser Stadt. Auf Grund des Brexit müssen die in Wien lebenden Britinnen und Briten nun um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen. Wie fällt ihre Zwischenbilanz dieses seit Jahresbeginn laufenden Prozesses aus? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank für diese Frage. Die Brexit-Verfahren von über 5.000 Britinnen und Briten, die in Wien leben, stellen eine dieser zusätzlichen Herausforderungen dar, die ich vorher erwähnt habe, weil diese BritInnen durch den bedauerlichen Brexit jetzt auch einen Aufenthaltstitel brauchen. Wir haben uns im Vorhinein sehr gut darauf vorbereitet. Wir haben eine eigene Stelle innerhalb der MA 35 geschaffen, um diese Verfahren in Angriff zu nehmen. Wir haben auch hier Personal aufgestockt, um die Abwicklung dieser hohen Anzahl an Verfahren, die durch den Brexit notwendig geworden sind, wirklich gut zu schaffen. Die bisherige Bilanz ist sehr positiv. Wir haben sehr viele gute Rückmeldungen, die mich als Stadtrat sehr freuen, weil ich es wichtig finde, dass die Britinnen und Briten, die hier leben und Teil von Wien sind, auch hier bleiben können. Wir konnten bisher immerhin schon 1.720 Verfahren positiv abschließen. Diese Zahl kann sich wirklich sehen lassen. Und die Britinnen und Briten, die das noch nicht gemacht haben, sind aufgerufen, bis Jahresende hier den Antrag zu stellen, damit sie ihre Aufenthaltsbewilligung bekommen. Frist ist bis Jahresende, und es gibt sicherlich noch einige, die das noch überlegen und noch keinen Termin gebucht haben. Termine kann man online buchen, man kommt dann in die Außenstelle und kann diesen Antrag sehr unkompliziert einbringen. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, bekommt man dann den Aufenthaltstitel. Die bisherige Bilanz ist, wie gesagt, sehr positiv, und das finde ich sehr gut, und das freut mich sehr. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 5. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Berger gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vorweg einmal: Wir als Freiheitliche Fraktion würden uns wünschen, dass die Stadtregierung beziehungsweise die Landesregierung in anderen Bereichen ebenso ambitioniert ans Werk gegangen wäre und Soforthilfepakete geschnürt hätte wie hier beim Staatsbürgerschaftsverfahren. Unsere Position hierzu wird Ihnen wahrscheinlich nicht unbekannt sein: Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft durchaus ein relativ restriktives Verfahren sein kann beziehungsweise auch sein soll. Wir meinen nämlich, dass die österreichische Staatsbürgerschaft ein sehr, sehr hohes Gut ist. Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist wahrscheinlich das wichtigste Dokument, das die Republik Österreich verleihen kann, weil damit entsprechende Rechte einhergehen, aber natürlich auch Pflichten damit verbunden sind. Das wird hier vielleicht irgendwie widersprüchlich dargestellt, einerseits Weltoffenheit und andererseits Verleihung von Staatsbürgerschaften. Im Hinblick darauf darf ich in Erinnerung rufen, dass besonders weltoffene und über den Globus verteilte klassische Einwanderungsländer wie die USA, Kanada, Australien oder Neuseeland gerade diejenigen sind, die die strengsten Bestimmungen in puncto Staatsbürgerschaftsverleihung haben. Somit stellt das auch keinen Widerspruch dar. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass man Staatsbürgerschaften nicht zwingend auf Teufel komm raus verleihen muss. Insbesondere meinen wir, dass zuvor eine entsprechend Integrationsbereitschaft bestehen soll beziehungsweise auch bereits eine entsprechende Integration in unsere Gesellschaft vor sich gegangen sein soll. Ich darf in diesem Zusammenhang aus einem Medienartikel dieses Jahres zitieren, nämlich aus einer Wiener "Bezirkszeitung" vom 22. Jänner 2021. Aus Anlass der Unruhen im 10. Bezirk wird festgestellt: "Wir müssen schneller sein als die Dschihadisten." In diesem Zusammenhang wurde angekündigt, dass es eine wichtige und super tolle Maßnahme sei, die Zahl der Sozialarbeiter in Schulen aufzustocken beziehungsweise zu verdoppeln. - Das klingt im ersten Moment ganz nett, tatsächlich wäre das in Zahlen ausgedrückt eine Aufstockung von fünf auf zehn Sozialarbeiter in diesem Bezirk. Dazu meine Frage: Wie weit ist dieser Prozess bereits fortgeschritten? Was können Sie hier dazu sagen? Ist auch eine Evaluierung dieser Maßnahmen angestrebt, weil diese Aufstockung nicht zwingend damit verbunden sein muss, dass damit auch Erfolge bei der Integration von Jugendlichen einhergehen. Präsident Ernst Woller: Danke. Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Lieber Herr Abgeordneter! Vorab grundsätzlich zu unserem unterschiedlichen Verständnis: Ich finde es gut, wenn Menschen, die schon länger in Wien leben und sich Wien und Österreich zugehörig fühlen, dann auch die Staatsbürgerschaft annehmen. Das ist ein gutes Zeichen. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum das von Ihrer Seite immer als Gefahr gesehen wird. Die Gefahr besteht im Gegenteil, wenn nämlich Menschen, die lange hier sind, sich nicht zugehörig fühlen, keine Staatsbürgerschaft haben und damit nicht stimmberechtigt sind. Das sehe ich viel eher als Gefahr, und darum arbeite ich darauf hin, dass am Ende eines Integrationsprozesses natürlich auch die Erlangung der Staatsbürgerschaft ermöglicht wird, und zwar mit sinnvollen Bestimmungen, die für die Menschen, die das wollen und sich zugehörig fühlen, auch erreichbar sind. Das Thema Favoriten hat für mich nicht direkt etwas mit Staatsbürgerschaft zu tun, außer dass viel zu wenige Menschen, die in Favoriten leben, mitbestimmen können und dass in Favoriten die Anzahl der Menschen, die nicht mitwählen können, leider zu hoch ist. Es gab unterschiedliche Herausforderungen und Zwischenfälle, unter anderem auch in der Silvesternacht, und wir haben uns sehr intensiv damit beschäftigt, was wir tun können. Es gibt da jetzt ein sehr sachliches, evidenzbasiertes Maßnahmenbündel, was geschehen kann. Ein Aspekt davon ist die von Ihnen angesprochene Aufstockung der Sozialarbeiter an Wiener Schulen. Wir haben das Ziel, diese Zahl schrittweise zu verdoppeln und auch Wien-weit die Anzahl der Sozialarbeiter zu erhöhen. Das geht aber nur schrittweise, und vor allem ist ein sinnvoller Einstieg nicht jetzt mitten in der Pandemie möglich, da wir nicht einmal wissen, wie es nach Ostern wirklich weitergeht beziehungsweise es jetzt auch wieder eine Woche Distance Learning geben wird. Der Schulbeginn ist jedoch ein guter Zeitpunkt, um in diesem Zusammenhang auch neues Personal einzuschulen. Wir sind aber auch schon bei der Aufstockung. Diesbezüglich gibt es eine Co-Finanzierung mit dem Bund, und es bedarf einer entsprechenden Einigung. Auch in diesem Bereich ist aber schon viel auch durch Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit vorangegangen, und zwar verstärkt auch in Favoriten. Es soll auch mit der Polizei noch besser kooperiert werden, weil es für die Kinder und Jugendlichen einfach wichtig ist, dass nicht nur sofort die Polizei kommt, außer es handelt sich um ein Gewaltdelikt, sondern dass es auch Interventionen über die Jugendarbeit und eine gemeinsame Beratung gibt. Das ist mein Verständnis davon, wie wir auch Kinder und Jugendliche gut mitnehmen können und mögliche Eskalationen verhindern können. Diesbezüglich habe ich das gleiche Verständnis wie meine Vorgänger Jürgen, dem ich zum Abschluss auch noch ganz herzlich alles Gute zum Geburtstag wünschen möchte. Alles Gute für das neue Lebensjahr! Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist die 4. Anfrage erledigt. Die 5. Anfrage (FSP - 338247-2021 - KGR/LM) wurde von Frau Abg. Kickert gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Umweltorganisationen werden explizit geschaffen, um die Interessen des Umweltschutzes zu vertreten. Befürworten Sie als zuständiges Mitglied der Landesregierung für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal möglichst umfassende Verfahrensrechte für anerkannte Umweltorganisationen und die leichte Zugänglichkeit für diese in umweltbezogenen Verfahren?) Herr Stadtrat! Auch ich darf dir vom Vorsitz her alles, alles Gute zum Geburtstag wünschen. Bitte, du bist am Wort. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Damen und Herren! Selten so charmant das Wort für eine Anfragebeantwortung erteilt bekommen! Aber gut: Man wird ja auch nicht jeden Tag 23. Vielen Dank jedenfalls für die Glückwünsche! Vielen Dank auch für die Frage, die ich wie folgt beantworten darf: Umweltorganisationen leisten eine sehr wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft als Ganzes. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, nicht nur für den Umweltschutz, sondern auch für die Bewusstseinsbildung betreffend umweltrelevante Themen bei den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt. Deshalb hat die Stadt Wien als Umweltmusterstadt seit jeher auch einen partnerschaftlichen Umgang mit Umweltorganisationen gepflegt. Dieser Umgang ist auch mir als Umwelt- und Klimastadtrat sehr wichtig. Ich unterstütze daher auch ausdrücklich den Gedanken, anerkannten Umweltorganisationen weitere Verfahrensrechte einzuräumen. Bereits jetzt ist es ja so, dass Umweltorganisationen Parteistellung im Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 haben beziehungsweise auf Grund des Wiener Umwelthaftungsgesetzes Umweltbeschwerden erheben können. Mit Blick auf die heutige Tagesordnung nehme ich aber an, dass es nicht ganz von ungefähr kommt, dass mich diese Anfrage ereilt hat. Umso mehr gibt mir das die Gelegenheit, aufzuzeigen, was wir in der neuen Koalitionskonstellation, nämlich in unserer Fortschrittskoalition, schon in den ersten Wochen auf den Weg gebracht haben. Dazu führe ich gerne im Detail aus. Wir haben heute auf der Tagesordnung eine Sammelnovelle zur Beschlussfassung aufgelegt. Diese Sammelnovelle betrifft, kurz zusammengefasst, die Umsetzung der Aarhus-Konvention, und mit der Umsetzung der Aarhus-Konvention durch diese Sammelnovelle werden Umweltorganisationen weitere Rechte in umweltbezogenen Verfahren eingeräumt. Kurz zum Hintergrund: Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1998 geschlossen und von 47 Vertragspartnern ratifiziert wurde, darunter auch von Österreich und der Europäischen Union. Diese Aarhus- Konvention sieht Beteiligungsrechte in Umweltangelegenheiten vor. Diese Rechte stehen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Öffentlichkeit, mit Information über die Umwelt, mit Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungen, aber auch mit dem Zugang zu Gerichten beziehungsweise Tribunalen in Umweltangelegenheiten. Mit dem Wiener Umweltinformationsgesetz und dem Wiener Umwelthaftungsgesetz sind bereits einige dieser Rechte landesgesetzlich umgesetzt. Die Sammelnovelle sieht nunmehr eine Erweiterung dieser Verfahrungsrechte für Umweltorganisationen vor, und zwar betreffend das Wiener Nationalparkgesetz, das Wiener Naturschutzgesetz, das Wiener Fischereigesetz und das Wiener Jagdgesetz. Worum geht es? - In all diesen Bereichen soll anerkannten Umweltorganisationen mit der Gesetzesänderung die Möglichkeit eingeräumt werden, an Verfahren in Europaschutzgebieten teilzunehmen und in Artenschutzverfahren Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien zu erheben. Wie schaut das jetzt konkret aus? Wie können die 27 anerkannten Umweltorganisationen, die für Österreich und Wien tätig sind, ihre Verfahrensrechte wahrnehmen? - In einem ersten Schritt wird eine elektronische Plattform eingerichtet - dabei wird bewusst nicht von Grund auf ein neues Portal entwickelt, sondern in Kooperation mit dem Land Salzburg an deren bestehende Plattform angeknüpft. Das hat den Vorteil, dass eine Umweltorganisation mit dem gleichen Benutzer für beide Länder registriert werden kann und dass man bereits vertraut ist mit dem technischen Umgang und der technischen Umgebung. Das Wichtige bei unserer Zielsetzung ist nämlich die Niederschwelligkeit und die möglichst einfache Nutzung. Es wurde im Begutachtungsverfahren auch von mehreren Seiten der Wunsch geäußert, österreichweit eine einheitliche Plattform für die Wahrnehmung der Rechte nach der Aarhus-Konvention zu erarbeiten. - Ich sehe unseren Weg jetzt einmal als ersten Schritt in Richtung Vereinheitlichung beziehungsweise in Richtung Zusammenführung von Bundes- und Länderebene. Ich bin aber selbstverständlich auch für weitere Schritte zu haben und kann das Ziel, sozusagen nur wenige unterschiedliche Portale vorzufinden und eine möglichst einheitliche Plattform zu haben, sehr gut nachvollziehen. Nun noch ein paar Worte zu dieser Plattform: Diese ist klar und übersichtlich ausgestaltet, damit für Umweltorganisationen sehr schnell und eindeutig erkennbar ist, an welchen Verfahren teilgenommen werden kann und gegen welche Bescheide Beschwerde eingelegt werden kann. Im Wesentlichen gibt es da zwei Bereiche. Für Verfahren in Europaschutzgebieten sieht der Gesetzesentwurf vor, dass von der Behörde wesentliche Inhalte des Projektes für zwei Wochen auf der elektronischen Plattform zur Einsicht für Umweltorganisationen zur Verfügung stehen sollen. Während dieser zwei Wochen kommt dann allen für die Plattform registrierten Umweltorganisationen das Recht auf Akteneinsicht zu, und wenn sie interessiert sind, an dem Verfahren teilzunehmen, dann können sie das der Behörde schriftlich bekannt geben. Dabei ist es lediglich notwendig, den Willen zur weiteren Verfahrensteilnahme zum Ausdruck zu bringen, und es besteht keine Notwendigkeit, das inhaltlich irgendwie zu begründen oder bestimmte Ausführungen vorzunehmen. Es ist einfach die Teilnahmeerklärung am Verfahren notwendig. Und wenn diese Willenserklärung zur Verfahrensteilnahme abgegeben wurde, dann stehen der Umweltorganisation, die diesen Willen bekundet hat, weiterhin das Recht auf Akteneinsicht sowie das Recht auf Abgabe von Stellungnahme und Bescheidbeschwerde zu. Bei Verfahren betreffend Artenschutz werden die Bescheide auf die Plattform gestellt. Die Umweltorganisationen haben ab diesem Zeitpunkt das Recht auf Akteneinsicht und natürlich auch das Recht, Beschwerde gegen diese Bescheide zu erheben. Darüber hinaus werden auf Grund der Übergangsbestimmungen alle Bescheide auf die Plattform gestellt, die Europaschutzgebiete oder Artenschutz betreffen und innerhalb eines Jahres vor Inkrafttreten der vorliegenden Novelle erlassen wurden, also rückwirkend. Umweltorganisationen können dann auch gegen diese Bescheide binnen der üblichen Frist von vier Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben, und auch hier steht ihnen natürlich das Recht auf Akteneinsicht zu. Die Dauer der Rückwirkung ist deckungsgleich mit jener der Länder Steiermark und Niederösterreich. Das wurde auf Grund der Rechtssicherheit so festgelegt. Wir haben das im Vorfeld auch schon ein paar Mal diskutieren können. Die leichte Zugänglichkeit der Verfahren ist meiner Meinung nach durch diese Einrichtung der elektronischen Plattform bestmöglich gewährleistet, und den positiven Effekt der Kooperation zwischen Wien und Salzburg habe ich ja schon erwähnt. Jetzt vielleicht noch ein paar kleine technische Details: Die Umweltorganisationen erhalten eine elektronische Benachrichtigung, sobald von der Behörde neue Dokumente auf die Plattform hochgeladen worden sind. Die Dokumente sind dann innerhalb der angegebenen Frist jederzeit abrufbar und können auch heruntergeladen werden. So erhalten die Umweltorganisationen einen guten Überblick über die anhängigen Verfahren und über die bereits abgeschlossenen Verfahren. Da die Teilnahmeerklärung hinsichtlich Verfahren in Europaschutzgebieten einzig und allein schriftlich erfolgen muss, es dafür aber keinerlei inhaltlicher Ausführungen bedarf, ist die Schwelle für eine Verfahrensteilnahme sehr niedrig, niedriger als in manch anderen Bundesländern. Ich komme gleich zum Schluss: Gleichzeitig war es das Ziel, die durchzuführenden Verfahren weiterhin möglichst effizient zu führen. Bei einer großen Anzahl der Verfahren möchte überhaupt niemand Beschwerde einlegen. Jedenfalls sollten also jene Verfahren, an denen für Umweltorganisationen kein Interesse der Teilnahme besteht, nicht verzögert werden. Das ist dadurch erreicht worden, dass ein niederschwelliger Eintritt für Umweltorganisationen in die Verfahren möglich ist, dass aber, wenn von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht wird, das Verfahren wie bisher ohne Aufschub rasch abgewickelt werden kann. Zusammenfassend gesagt bin ich wirklich davon überzeugt, dass wir mit der Umsetzung dieser Novelle Umweltorganisationen fair und adäquat in umweltbezogene Verfahren eingebunden haben. Durch die Bereitstellung der Unterlagen auf die elektronische Plattform und die leichte Zugänglichkeit zur Verfahrensteilnahme wird den Umweltorganisationen ein Handeln in effizienter und effektiver Weise ermöglicht. Ich freue mich wirklich, dass wir das in sehr kurzer Zeit nach einem sehr intensiven Start in die neue Regierungsperiode hier vorlegen können. Dafür möchte ich mich bei allen bedanken, und ich möchte mich auch explizit für das Interesse aller Fraktionen bedanken, im Vorfeld gemeinsam die Unterlagen und Inhalte zu diskutieren. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Kickert gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Landesrat, für die sehr ausführliche Beantwortung. Die von Ihnen angesprochene Sammelnovelle und meinen Standpunkt beziehungsweise den Standpunkt unserer Fraktion dazu werde ich dann zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen der Tagesordnung kundtun. Ich möchte aber mit meiner Nachfrage sozusagen eine Klarstellung herbeiführen. Ich möchte Sie fragen, ob Sie für die Zukunft gewährleisten können, dass es bei dieser schon von Ihnen angesprochenen formlosen Teilnahmeerklärung von Umweltorganisationen bleibt. Können Sie das gewährleisten? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Die kurze Antwort lautet: Ja. Die längere Antwort geht aus dem Satz von vorher hervor: Keine Sorge, es wird nicht viel länger! Ich sage aber gerne noch einmal fürs Protokoll: Die Teilnahmeerklärung hinsichtlich der Verfahren in Europaschutzgebieten ist einzig und allein schriftlich notwendig, und es ist dafür keine weitere inhaltliche Ausführung notwendig. Die Schwelle dazu ist sehr niedrig. Präsident Ernst Woller: Danke schön. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Mantl gestellt. Bitte. Abg. Dr. Josef Mantl, MA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Auch von mir und uns alles Gute zum jugendlichen Geburtstag. Meine Anfrage: Laut Regierungsübereinkommen sollen umweltrelevante Verfahren beschleunigt werden. Gemeint sind damit hauptsächlich UVP-Verfahren. Welche konkreten Maßnahmen sind hier geplant? Und welche Maßnahmen kann das Land Wien in seinem Kompetenzbereich überhaupt treffen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Nachfrage. Grundsätzlich ist es mir wirklich wichtig - ich glaube, das habe ich vorher ganz gut ausgeführt -, dass wir nicht zusätzlich Hürden einbauen oder auch unnötigerweise etwas abbauen, was auf dem Weg durch bestimmte Verfahrensschritte zu einer Verlängerung führen würde. Das wäre im konkreten Fall zum Beispiel die Einführung einer Zustellfiktion, die das verlängern würde, ohne aber irgendetwas zu bringen. Ein großer Anteil der Verfahren etwa auch in der gegenständlichen Sammelnovelle ist nämlich vermutlich gar nicht von Interesse für die Umweltorganisationen. Mit einem ähnlichen Zugang möchten wir auch an alle anderen legistischen Verfahren gemeinsam herangehen, im Übrigen gerne mit einer ähnlichen Bereitschaft, das im Vorfeld der Beschlussfassung noch einmal gerne mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen zu besprechen, diese zu informieren und zusätzlich für Nachfragen zur Verfügung zu stehen. Was die Frage betrifft, Möglichkeiten, die bundesgesetzlich zur Verfügung stehen, anzugehen, sind wir an sich keine Kinder von Traurigkeit und immer bereit, auch diesbezüglich den einen oder anderen Vorschlag zu machen und mit unseren KollegInnen auf Bundesebene zu diskutieren. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. Die 3. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Ing. Guggenbichler. Bitte. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Auch von mir alles Gute! Ich habe mir das kurz angeschaut: Heute ist Ihr Feiertag. Und wenn man im Internet nachschaut, dann sieht man, dass heute zufällig auch der Tag des Gedenkens des kommunistischen Terrors in Lettland ist. Somit haben wir nicht nur etwas zu feiern, sondern auch eines Ereignisses zu gedenken. Nun zur Frage: Herr Stadtrat! Im Hinblick auf die Aarhus-Richtlinie und diese Umsetzung werden diese 23 ausgewählten Organisationen die Möglichkeit haben, Mitspracherecht zu bekommen. Sehen Sie außerhalb dieses Gesetzes auch die Möglichkeit, Bürgerinitiativen bei der Mitsprache zu fördern? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Es ist ja überhaupt am heutigen Tag ganz viel zu feiern beziehungsweise einiger Situationen zu gedenken. Zum Beispiel war der 25. März 2001 der Tag einer Gemeinderatswahl, und zwar einer wunderbaren Wahl, an dem die Sozialdemokratie die absolute Mehrheit zurückgewonnen hat. Nun zurück zur eigentlichen Frage: Das Thema der Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen kann man auf zwei verschiedenen Ebenen beantworten. Kurz möchte ich es beantworten im Hinblick auf die gegenständliche Fragestellung, nämlich die Aarhus-Konvention. Diesfalls ist es so, dass die Einbindung von Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen in umweltbezogene Verfahren in der Aarhus-Konvention anders als für Umweltorganisationen - ich habe das schon erwähnt - grundlegend nicht normiert ist. Dennoch wurde Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen in Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 Mitwirkungsrechte an Verfahren eingeräumt. Das ist jedoch nicht im Verhältnis zu Verfahren nach dem Wiener Naturschutzgesetz, dem Wiener Nationalparkgesetz, dem Wiener Jagdgesetz oder dem Wiener Fischereigesetz zu sehen, weil diese völlig anders gelagert sind. Jene Gesetze, die ich jetzt aufgezählt habe, sind die von der Sammelnovelle umfassten. Bei UVP-Projekten ist das eben deshalb anders gelagert, weil es sich um Verfahren handelt, bei denen es schon auf Grund der Größe gescheit ist, eine weitreichende Beteiligung vorzusehen. Das ist auch der Grund, warum ein UVP-Verfahren verfahrensrechtlich viel aufwändiger gestaltet ist. So gibt es in diesen Verfahren nach UVP-G 2000 auch eine öffentliche Auflagefrist von sechs Wochen, innerhalb welcher sich Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen bilden können. In diesen Verfahren werden auch alle Materiengesetze, zum Beispiel das Naturschutzgesetz, mitbehandelt. Das bedeutet, dass bereits jetzt Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen an diesen Projekten hinsichtlich Fragen des Naturschutzes mitwirken können. Es ist mir wichtig, das in diesem Zusammenhang zu sagen. Es ist selbstverständlich so, dass wir auch weiterhin offen sind, mit Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen in Austausch zu treten und mit Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen Diskussionen zu führen. Es ist beispielsweise auch im Hinblick auf unsere Vorhaben im Petitionsausschuss geplant, gemeinsam mit allen Fraktionen weitere Schritte zu gehen und diesen zu reformieren. Dazu wird eine Diskussion stattfinden. Langer Rede kurzer Sinn: Wir haben uns dazu bekannt, eine offene, demokratische Stadt zu sein und noch demokratischer zu werden. Ich habe da viel vor, auch im Hinblick auf das Zusammenwirken mit den Interessen aus der Bevölkerung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Damit kommen wir nun zur Aktuellen Stunde. Der Klub der Wiener Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Phantom- und Versorgungsjobs im Land Wien - es fehlt nach wie vor Transparenz und Korruptionsbekämpfung!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Maximilian Krauss, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, Transparenz - um nicht zu sagen, Intransparenz - ist grundsätzlich ein Thema, das in Wien immer aktuell ist. Ich glaube aber, dass das heute besonders aktuell ist, denn dieses Schauspiel, das sich hier gestern geboten hat, war dieses Hauses wirklich unwürdig. Wir haben eine stundenlange Wirtschaftsdebatte geführt, in der wir stundenlang verschiedene Ansätze diskutiert haben, wie man aus dieser Wirtschaftskrise, die auf die Gesundheitskrise folgt, hinauskommen und welche Lösungsansätze es geben kann, ohne eine Grundlage dafür zu kennen, wie es in den nächsten Wochen und Monaten in Wien weitergehen wird. Wir kannten diese Grundlage allerdings nicht, weil sie nicht bekannt war, sondern sie wurde uns nicht bekannt gegeben. Der Herr Bürgermeister und andere Stadträte sind hier gesessen, die diese Grundlage sicherlich gekannt haben. Uns im Gemeinderat hat man jedoch verschwiegen, wie es in den nächsten Wochen und Monaten weitergehen wird, nur um es dann am Abend in der Primetime im Fernsehen bekannt zu geben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist Intransparenz, und das ist eine Verhöhnung dieses Gremiums! Man hat vielleicht bewusst nicht bekannt gegeben, wie es in den nächsten Wochen und Monaten in Wien und in Österreich weitergehen wird, weil die Maßnahmen, die da verkündet wurden, ja wirklich dazu angetan sind, sich zu genieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Diese Maßnahmen, wie Sie die Wiener Bevölkerung, die Wiener Unternehmer und damit auch die Wiener Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten Wochen einschränken und an die Existenzgrenze treiben werden, sind nicht nur unverhältnismäßig, sondern diese Maßnahmen sind unverschämt und ein Anschlag auf die Menschen, die in Wien leben. Man muss sagen: Die Wiener Koalition, der Herr Bürgermeister, aber auch sein pinker Koalitionspartner, sind in diesen Fragen und besonders in den Fragen der Kinderpolitik, der Jugendpolitik und der Bildungspolitik wirklich als Tiger gestartet. Sie haben angekündigt, für die Kinder und für die Schülerinnen und Schüler zu kämpfen. Gelandet sind sie gestern aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Bettvorleger des Herrn Kurz und des Herrn Anschober. Sie werden nämlich unsere Kinder weiterhin einsperren, weil Sie die Schulen wieder zusperren werden. Somit haben Sie all Ihre Versprechen, mit denen Sie in den Wahlkampf gezogen sind, gebrochen, und das ist unredlich. Bgm Ludwig hat noch vor 48 Stunden gesagt, dass ihm 100 Prozent Unterricht lieber sind als 80 Prozent Kinder in der Betreuung. Weil das eine völlig richtige Aussage ist, haben wir sie auch unterstützt, doch das Ergebnis wird genau jenes sein: 100 Prozent der Kinder bekommen keinen Unterricht, aber 80 Prozent der Kinder sind trotzdem in Betreuung und sind genauso in der Schule, als ob Unterricht stattfinden würde. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die NEOS sind sogar mit dem Versprechen in den Wahlkampf gezogen: Die Schulen bleiben offen! Wir schließen die Schulen nicht. Frau Meinl-Reisinger hat letztes Jahr im Sommer noch gesagt, Masken in der Schule darf es auf keinen Fall geben. Bildungsminister Faßmann hat angekündigt, dass es zu keinem Maskenzwang in der Schule kommen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben auch diese Versprechen gebrochen, denn die Schulen werden jetzt trotz aller Versprechungen wieder zugesperrt, die Kinder leiden darunter und auch die Eltern werden damit konfrontiert. Das ist unredliche Politik! Das ist falsche Politik auf den Rücken der Kleinsten unserer Gesellschaft! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die aktuellen Zahlen und Statistiken, die wir den Medien und den Studien entnehmen können, zeichnen ein düsteres Bild von der psychischen und physischen Gesundheit unserer Kinder, der Kinder, die in Wien in die Kindergärten und in die Schulen gehen, und auch der etwas älteren Jugendlichen, die in manchen Fällen studieren. Jedes sechste Kind in Wien hat Selbstmordgedanken. - Entschuldigung! Was sind das für Zahlen? Gibt Ihnen das nicht zu denken? Die Kinder, die früher noch vor Lebenslust gesprüht haben, die Freizeitaktivitäten gesetzt haben, die ein Instrument gelernt haben, die Sport betrieben haben, sperren Sie seit über einem Jahr zu Hause ein! Sie verbieten ihnen jeden Kontakt zu Gleichaltrigen und zu anderen, und Sie verhindern den Wissenserwerb. Schlimmer aber ist: Sie verhindern auch soziale Kontakte, und das ist Zukunftsraub an der kommenden Generation! Wenn wir uns dann anschauen, wie Sie zu diesen Zahlen kommen, dann wird das Ganze immer skandalöser. Wir hatten im 19. Bezirk angeblich einen riesigen Cluster. Dann hat sich aber herausgestellt, dass alle Kinder in Wahrheit negativ waren, weil die Tests kaputt waren. Wir haben im 15. Bezirk von einer Lehrerin erfahren, dass alle 300 Kinder einer Schule für 14 Tage in Quarantäne gesteckt wurden, sich aber nachher auch herausgestellt hat, dass die Tests fehlerhaft waren. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hören Sie auf, die Kinder an ihrer Bildung zu hindern! Hören Sie auf, Kinder zu Hause einzusperren! Beenden Sie diese falschen und dummen Maßnahmen! Die Primärschuld liegt aber natürlich bei der Bundesregierung. Die Primärschuld liegt bei der ÖVP, die dafür maßgeblich verantwortlich ist. Diese ÖVP ist einerseits damit beschäftigt, in Korruptionsverfahren bis zum Hals zu stecken, mit Hausdurchsuchungen konfrontiert zu sein und nicht mehr zu wissen, wie man sich von einem Tag zum nächsten rettet. Andererseits ist sie aber damit beschäftigt - und da ist man auch dick im Geschäft -, dubiose Masken- Deals im Umfeld des Kanzlers abzuführen und dubiose Geschäfte mit dieser Krise zu machen. Und am Ende werden einige wenige Krisengewinner sein, während die gesamte Gesellschaft unter diesen falschen Maßnahmen leidet. Das ist eine schändliche Politik und einer Kanzlerpartei unwürdig! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So wurde auf Bundesebene - und in Wien haben wir auch viel Erfahrung damit - viel Geld für Werbebudgets und PR ausgegeben. Auf Bundesebene wurde im letzten Jahr mehr Geld für Werbung ausgegeben als für Impfstoffbeschaffung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie selbst haben diese Krise zur schwersten Gesundheitskrise aller Zeiten ausgerufen. Dann schaffen Sie es aber nicht, das einzige Mittel in genügender Menge zu besorgen, von dem alle unbestritten sagen, dass es eine echte positive Verbesserung bringen kann, nämlich Impfstoff. Das ist nicht nur schändlich, das ist ein Zeichen Ihrer politischen Unfähigkeit! Und wenn dann noch Herr Angstschober als kongenialer Partner des Herrn Kurz alle zwei Tage vor die Medien tritt, um zum x-ten Mal anzukündigen, dass er morgen etwas ankündigen wird, was dann vielleicht irgendwann einmal umgesetzt werden wird, dann rundet das dieses traurige Bild der Inkompetenz und Unfähigkeit unserer Regierung nur ab. Präsident Christian Meidlinger (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Ich habe mir jetzt noch einmal den Titel dieser Aktuellen Stunde durchgelesen und darf Sie bitten, dass Sie zur Sache kommen. - Danke. Abg. Maximilian Krauss (fortsetzend): Ich komme gerne zur Sache: Sprechen wir über Wien! Dass diese Maßnahmen in dieser Form auch hier umgesetzt werden, daran war Wien gestern als Vorreiter allerdings auch maßgeblich beteiligt. Sprechen wir nun aber über Wien und darüber, was sich in der letzten Woche im Stadtrechnungshofausschuss abgespielt hat. Vor knapp drei Jahren, als die NEOS auch noch eine Kontrollpartei waren oder sich zumindest als solche geriert hatten, haben sie ein Prüfersuchen an den Stadtrechnungshof gerichtet und diesen aufgefordert, das Büro für Daseinsvorsorge, also das Büro der Frau Brauner, der ehemaligen Vizebürgermeisterin, zu kontrollieren. Ich habe es damals für eine gute Sache gehalten, dass die NEOS mit einem sehr scharfen und sehr detaillierten Prüfansuchen an den Stadtrechnungshof herangetreten sind. Ihre jetzige Bundesobfrau Meinl-Reisinger, die damalige Klubobfrau im Wiener Landtag, hat damals dazu auch getwittert, dass ja fast nur Kobolde eine solche Schnapsidee haben konnten, wie ein Büro für Daseinsvorsorge mit Frau Brauner einzuführen. Damit hat sie ja durchaus recht. Damals war sie noch kritisch unterwegs, und dass ihr Ansuchen begründet war, dafür hat der Stadtrechnungshof ja entsprechende Zahlen geliefert. Das hat sich auch letzte Woche im Stadtrechnungshofausschuss wieder gezeigt: Wir können beispielsweise feststellen, dass 2019 über zwölf Dienstreisen stattgefunden haben, von denen der Stadtrechnungshof sagt, dass eigentlich nicht erkennbar war, wofür diese waren. Wir können erkennen, dass über 80 Prozent für Personalkosten aufgewendet wurden, und von diesen 80 Prozent wahrscheinlich der größte Anteil für Frau Brauner selbst. Wenn der Stadtrechnungshof aufdeckt, dass hier keine Ziele messbar und keine Leistungen erkennbar sind, im Wesentlichen nichts Positives beziehungsweise Produktives geschehen ist und unter dem Mantel der Daseinsvorsorge in Wahrheit nur das Dasein einer einzigen Person, nämlich der Frau Brauner, gerettet wird, dann ist das genau ein solcher struktureller Korruptionsfall, wie wir ihn im Titel dieser Aktuellen Stunde angesprochen haben. Man könnte diese Liste lange weiterführen und von Fällen von SPÖ-Skandalen sprechen wie beispielsweise im Zusammenhang mit Bezirksvorsteher Nevrivy im 22. Bezirk. Auch dazu verhalten sich die NEOS jetzt ganz leise. Als ehemalige Aufdeckerpartei breiten sie nun überhaupt den Mantel des Schweigens über alles. Es gibt nicht einmal eine Stellungnahme dazu. Vor ein bis zwei Jahren habt ihr noch Broschüren über angeblich dubiose Grundstücks- Deals herausgegeben, in welche die SPÖ involviert ist. Jetzt bräuchtet ihr diese Broschüren gar nicht mehr, denn jetzt liegen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf der Hand. Jetzt ist öffentlich, welchen Korruptionssumpf es da im 22. Bezirk gibt. Jetzt ist öffentlich, dass ein Bezirksvorsteher geldwerte Leistungen angenommen hat und dafür Grundstücke verscherbelt wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die NEOS waren einmal eine Aufdeckerpartei, für ihre Posten haben sie aber all ihre Überzeugungen aufgegeben, ähnlich wie die GRÜNEN auf Bundesebene. Das bekommt man jetzt in Wien allerdings noch nicht ganz mit. Wir Freiheitlichen werden aber hier und auf Bundesebene unsere Kontroll- und Oppositionstätigkeit ernsthaft weiter wahrnehmen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zum Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Mag. Emmerling zu Wort gemeldet. Bitte. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Herr Abg. Krauss! Ich bin froh, dass sich die FPÖ hier als einzige Partei noch als Kämpfer für Transparenz und Kontrolle sieht! Das ist Zynismus pur, denn ich glaube, es weiß jeder, wie es um die FPÖ bestellt ist und in den letzten Jahren bestellt war, als Sie in Regierungsverantwortung waren! Dazu komme ich vielleicht später noch. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Hinblick auf den Titel der Aktuellen Stunde habe ich mir jetzt Ihren Redebeitrag eigentlich ein bisschen anders vorgestellt. Wie soll ich es ausdrücken? - Was Sie momentan am meisten bewegt, das haben Sie ja ganz gut dargebracht. Sie haben aber das Ausmaß dieser Pandemie, glaube ich, absolut verkannt. Das merkt man daran, dass Sie hier weiterhin ohne Masken sitzen und dass Sie sogar während einer Covid-Gedenkminute, in der wir all der Verstorbenen in Österreich und auf der ganzen Welt gedenken, hier bei Ihrer Corona-Verschwörungstheorie bleiben. Ich sage Ihnen: Die Zukunft der Kinder ist Ihnen diesfalls offenbar nichts wert! Darum kämpfen wir aber. Wir kämpfen darum, dass wir hier kurz vor einem Totalkollaps die Gesundheit der Kinder, der Jugendlichen und der Menschen in diesem Land gewährleisten können. Und was machen Sie? - Es geht doch auch darum, Verantwortung zu übernehmen! Es ist mir vollkommen bewusst, dass die Situation für jeden Menschen in diesem Land und für jeden Menschen überall auf der Welt, besonders aber für die Kinder und Jugendlichen ganz schwierig und krisenhaft ist. Und es trifft auch vollkommen zu, dass der Umfang der psychischen Probleme deutlich zunimmt und dass die Suizidgedanken unter den Kindern und Jugendlichen zunehmen. Das ist absolut ernst zu nehmen. Wir befinden uns in einer tiefen Krise. Und da können Sie noch so oft aufzählen, was wir im Wahlkampf vor einem Jahr gefordert haben. Tut mir leid: Wir NEOS haben den Anspruch, evidenzbasiert und faktenbasiert Politik zu machen und zu argumentieren. Sie aber fordern, dass wir hier ohne Masken sitzen, dass wir die Gastronomie öffnen, dass wir alle Schulen öffnen und uns nicht testen lassen. - In einer solchen Situation befinden wir uns einfach nicht. Bitte sehen Sie das einmal ein! Ich habe jetzt leider nicht mehr so viel Zeit. Ich möchte aber natürlich noch kurz auf Ihren Titel der Aktuellen Stunde "Phantom- und Versorgungsjobs in Wien - es fehlt nach wie vor Transparenz und Kontrolle" eingehen. - Ich meine: Dass Sie mit sauberer Politik und Transparenz nichts am Hut haben, das haben wir, glaube ich, schon oft genug debattiert. Das haben Sie auch schon oft genug bewiesen. Und dass wir uns das auf die Fahnen heften, das hat sich auch nicht geändert, seitdem wir in Regierungsverantwortung sind. Wir haben dazu nicht nur im Regierungsprogramm etliche Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben. Etliche Maßnahmen haben wir auch schon umgesetzt. Anscheinend haben sie die ersten vier Monate unserer Regierungszeit verschlafen, vielleicht waren sie einfach nur mit ihren eigenen Skandalen und deren Aufarbeitung beschäftigt. Ich glaube, Sie alle wissen, dass wir NEOS keine Freude mit dem Büro für Daseinsvorsorge hatten. Genau deswegen haben wir auch den Stadtrechnungshof einberufen. Das war richtig so, und daher verstehe ich den Vorwurf, den Sie jetzt hier auf den Tisch legen, nicht wirklich, denn dass so etwas geprüft und transparent aufgeklärt wird, ist, glaube ich, wesentlich. Und diesen Start- und diesen Zündschuss haben wir gegeben. Jetzt liegt dieser Bericht vor. Es gibt eine Reihe an Maßnahmenempfehlungen, die jetzt umgesetzt werden, und ich bin auch wirklich froh darüber, dass wir das in die Wege geleitet haben und dass es eine unabhängige Kontrollinstanz gibt, die mit einer dermaßen hohen Qualität für Transparenz und Kontrolle in dieser Stadt sorgt. Sehen wir dieses Büro noch immer kritisch? - Ja, natürlich! Würden wir es als NEOS anders machen? - Ja, natürlich! Wir würden es anders handhaben. Würde es mit NEOS einen Posten für uns in dieser Form geben? - Nein, natürlich nicht! Unser Anspruch ist, bei Postenbesetzungen transparent auszuschreiben, und das machen wir auch in unserem innersten Kreis und überall dort, wo es uns möglich ist. (Zwischenrufe.) Das ist so. Sie müssen mir das Gegenteil beweisen, dass das nicht so wäre! Es ist einfach so! Wir haben auch vor der Wahl schon Akzente gesetzt in Richtung Transparenz. Wer ist nicht mitgegangen? - Die FPÖ und die ÖVP. Wir haben ein Fairnessabkommen geschmiedet und gesagt: Wir achten darauf, dass wir als Parteien auch transparent über unsere Parteienfinanzierung und unsere Wahlkampfkosten berichten. Sie aber wollen das nicht. Da sind Sie die politischen Sitzenbleiber. Sie haben damit einfach nichts am Hut! Ich hab' noch eine halbe Minute, und ich brauche jetzt gar nicht mehr auf viel einzugehen. Ich meine, Sie haben sich mit diesem Titel eh selbst der Lächerlichkeit preisgegeben. Kurz noch zum Postschacher: Ich glaube, was Postenschacher betrifft, wissen wir spätestens seit dem Ibiza- Video, aber auch aus diversen Chat-Verläufen oder den Darlegungen im Untersuchungsausschuss im Parlament, dass Sie bezüglich Postenschacher auch nicht gerade die politischen Saubermänner sind. Die Liste ist sehr lange, beginnend mit Casino-Vorstand Sidlo. Um den Posten des Nationalbankdirektors wurde geschachert, und zwar mit der ÖVP in diesem Fall. Jobausschreibungen wurden so gedeichselt, dass nur die eigenen Leute zum Zug kommen können. Außerdem steht auch der Verdacht im Raum, dass Nationalratsmandate gekauft werden. Ich finde, das ist wirklich eine eindrucksvolle Bilanz. Deswegen halte ich es für mehr als lächerlich, dass Sie sich hier im Wiener Gemeinderat aufplustern und von sauberer Politik und Transparenz sprechen! Über das Thema Postschacher und Versorgungsjobs in Wien können wir definitiv immer diskutieren, aber ich würde mich an Ihrer Stelle einmal bei der eigenen Nase nehmen! Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bevor ich dem nächsten Redner, Herrn Abg. Ellensohn, das Wort erteile, möchte ich bekannt geben, dass Herr Abg. Stürzenbecher für den ganzen Tag entschuldigt ist. Bereits zu uns gekommen ist der Präsident des Wiener Verwaltungsgerichtes, Herr Mag. Dr. Kolonovits. Recht herzlich willkommen in unserer Mitte! (Allgemeiner Beifall.) Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! FPÖ und Korruption: Das muss man sich trauen! Oppositionsbank, Regierungsbank, Anklagebank, ein um das andere Mal. - Das, was alle anderen davon lernen sollten, ist: Mit der FPÖ macht man halt nichts zusammen, sonst sitzt man dann auch in dem ganzen Trubel drinnen. Das weiß die ÖVP zur Genüge. Wenn man im Hinblick auf die FPÖ von Anstand oder darüber redet, Kinder zu schützen, dann sage ich: Passen Sie auf, dass Ihre Kinder nicht Mitglied bei der FPÖ werden! Schauen Sie, dass sie dort keine Freunde haben. Schauen Sie darauf, dass es keine Koalitionen in Österreich mit der FPÖ gibt, die ja Korruption echt in der DNA festgeschrieben hat. Gestern hat man in der FPÖ offensichtlich gesagt: Wir reden über Korruption. Und heute in der Früh muss irgendjemand in den Spiegel geschaut und festgestellt haben: Das sind wir ja selber, also rede ich über Corona. Herr Krauss mit Doppel-s geht also zum Rednerpult und sagt: Corona! Corona-Wahnsinn! Zu wenig Impfstoff! Zu viele Masken! Zu viel von dem und jenem! Er sagt alles gleichzeitig und dass alles verkehrt ist in der Hoffnung, irgendwelche Stimmen zurückzubekommen. Da wir auch die Corona-Krise meistern werden, und zwar natürlich ohne Unterstützung der Freiheitlichen, und wir nachher auch wieder andere Aufgaben haben werden, sollten wir uns zumindest daran erinnern: Die FPÖ hat keinen einzigen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Krise geleistet, weder im Bund noch in Wien. Sie keppeln nur, und dann sitzen Sie zwischendurch hier ohne Maske und jauchzen und feiern sich, während gleichzeitig in Oberösterreich der eigene Parteichef im Spital liegt und sehr ernsthaft an Corona erkrankt ist. - Das ist unverständlich! Man schreit hier halt: Corona! Kein Wunder: Ich hätte in meinen fünf Minuten Redezeit, auch wenn ich sehr schnell rede, nicht einmal eine Chance, mein Verbrecheralbum los zu werden. Es sind jetzt wieder viele Abgeordnete neu da, die dieses Verbrecheralbum noch nicht kennen, das ich mit großem "F" schreibe, weil es das FPÖ- Verbrecheralbum ist. In diesem ist einfach alles drin. Man könnte jetzt die Rechtsbücher hernehmen, etwa das Strafgesetzbuch oder sonst noch etwas, und dann einfach beliebig einen Straftatbestand heraussuchen und sagen: Achtung! Matcht das? Daraus könnte man ein Quartett machen. Man findet alles darin: Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Kinderpornographie, Amtsmissbrauch, Wiederbetätigung. Für Wiederbetätigung würden wir ein eigenes, noch etwas dickeres Album brauchen. Ich setze fort: Drogenhandel, Gläubigerinteressen schießen, Nichtabführung von Dienstnehmerbeiträgen, unbedingte und bedingte Haft, Geldstrafen, 4.000 EUR, 7.000 EUR, 500.000 Schilling früher einmal für irgendjemanden, und so weiter, und so fort. Das ist eine Liste, die nicht aufhört. Fast alle großen Skandale der Republik tragen FPÖ-Logo: Hypo, Part of the Game, BUWOG. Wo war meine Leistung? Telekom, Postenschacherei. Da schreibt man irgendwo etwas von Postenschacherei hinein?! Aber man versorgt Herrn Sidlo mit den Casinos. Oder: Bei der Nationalbank, einer wichtigen Institution der Republik, gibt es vier Direktoren. Man nimmt einen Teilbereich, schiebt diesen zur Finanzmarktaufsicht und braucht nur noch drei. Es gibt einfach den Job für den vierten nicht mehr. Dann werden SMS geschrieben zwischen Strache & Co: Wir brauchen einen! Und schon sitzt einer, der vorher unter uns gesessen ist, dort drüben mit 300.000 EUR brutto für einen Job, den es nicht gibt, nämlich Herr Dr. Schock. Das könnten wir ewig fortsetzen. Aber die Republik hat ja mehrere solcher Skandale aufzuweisen, und dann können wir auch von der Partei der Fußfessel sprechen, das wäre wieder die ÖVP. In der ÖVP hatten wir schon mehrere mit Fußfesseln, etwa Strasser oder Martinz, den Chef in Kärnten, und so weiter Hausdurchsuchungen bei Finanzministern sind auch erst in diesem Jahr in Mode gekommen. Das gab es vorher noch nicht. Die ÖVP ist aktuell bei der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich genauso sehr Arbeitsverursacher wie die FPÖ. ÖVP und FPÖ beschäftigen unsere Gerichte österreichweit durch ihren Umgang mit Korruption, weil sie nämlich sehr viele Korrupte in ihren Reihen haben. Das ist insgesamt wirklich eine Tragödie. Jetzt könnten wir natürlich sagen: Schauen wir im Hinblick auf die Hausdurchsuchung bei Herrn Blümel, was alles dabei herauskommt und was am Ende alles passiert! Was wäre jetzt die Aufgabe? Natürlich gilt: Eine jede kleine Freunderlwirtschaft zahlt leider auf das Konto ein, denn die, die durch die Gegend schreien, alle machen es so, suchen irgendeinen bei anderen Fraktionen heraus, der vielleicht einen Bruchteil davon verursacht hat - und dann ist alles schlecht. Und erstaunlicherweise können die meisten davon profitieren, die sagen, alle sind im Sumpf. Wenn sie selbst mit viel Dreck voll sind, dann schmeißen sie ihn einfach links und rechts raus. Nur, wer das wirklich ernsthaft angehen will, muss jegliche Freunderlwirtschaft von klein auf bekämpfen. Und ganz ehrlich, ich sehe nur zwei Fraktionen in Österreich, die das in den Parlamenten wirklich überall konsequent durchziehen und auch wirklich ernst meinen. Das sind hier die NEOS, die eine große Aufgabe haben in der Frage, und das sind bundesweit die GRÜNEN, die dort eine sehr große Aufgabe mit dem aktuellen Koalitionspartner haben. Jede Million, die durch Korruption vernichtet ist - und da geht es um viel Geld -, fehlt bei etwas anderem, fehlt bei Bildung, fehlt bei Gesundheit, fehlt bei allem, was wir sonst dringend brauchen, fehlt bei Klimaschutz. Überall fehlt das Geld, das durch Korruption weggenommen wird. Und wenn man dann sieht, wie rund um die Corona-Krise die Hygiene Austria bei den Masken herumtut, dass man immer wieder Leute findet, die glauben, sie müssen andere abzocken und dann nicht imstande sind, zu sagen, gut, ich gebe das Geld gleich wieder freiwillig her, das ich unverdienterweise eingenommen habe, ist unglaublich. Und auch dort sind wir im Moment halt schon wieder an der Schnittstelle mit der ÖVP, wirklich traurig. Insgesamt, Korruption ist wirklich eine Geisel der Demokratie und deswegen auf allen Ebenen zu bekämpfen. Die Schlechtesten dafür sind allerdings die, die es heute hier ausgerufen haben, deswegen haben sie auch über etwas anderes gesprochen. Korruptionsbekämpfung ist Aufgabe der GRÜNEN, die nehmen wir auch ernst. Ich bin auch wahnsinnig stolz darauf, dass wir seit den 80er Jahren in Österreich Politik machen und nach wie vor keinen einzigen Fall haben. Das ist nicht so einfach, bei anderen Parteien schaut es aus, als ob es gar nicht gehen würde. Wir schaffen das: kein einziger Korruptionsfall bei uns. Hier wird man höchstens verurteilt, weil man einen Nazi einen Nazi nennt, und das darf man halt auch nicht immer machen, da muss man aufpassen in der Formulierung. Aber sonst sind unsere Leute sauber bei Gerichten, wegen uns würden wir keine zusätzlichen Leute bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft ... Präsident Ing. Christian Meidlinger (unterbrechend): Darf ich dann bitten, zum Schlusssatz zu kommen. Abg. David Ellensohn (fortsetzend): Letzter Satz: Wegen ÖVP und FPÖ musste man die Korruptionsstaatsanwaltschaft ausbauen und immer mehr Leute hineinstecken, und trotzdem kommen sie kaum nach bei der Arbeit. Schauen wir, dass sauber regiert wird, im Bund und hier in Wien. - Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort gelangt Frau StRin Mag. Arnoldner. StRin Mag. Bernadette Arnoldner: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Wienerinnen und Wiener! Also nochmals kurz, ich habe stehen Phantom- und Versorgungsjobs im Land Wien, ich glaube, das war der Titel, und jetzt zur Sache: Gerade in Zeiten wie diesen erwarten natürlich die Menschen, dass man Transparenz nicht nur ankündigt, sondern auch lebt, und sie wollen natürlich, dass wir sorgsam mit unserem Steuergeld umgehen. Und es ist natürlich die Aufgabe der Stadtregierung, nachhaltig zu haushalten, und den Wienerinnen und Wienern und den Oppositionsparteien muss transparent gemacht werden, was mit dem Steuergeld passiert. In Wien hat es einfach System, dass wir es immer wieder mit undurchsichtigen und auch teuren Postenvergaben im Umfeld der SPÖ zu tun haben. Erst kürzlich haben wir das an den Schlagzeilen gesehen, als es um das Büro der Daseinsvorsorge gegangen ist, denn offenbar wurde die ehemalige SPÖ-Vizebürgermeisterin Renate Brauner damit versorgt. Doch dieser Versorgungsjob ist jetzt natürlich kein Einzelfall, nein, es ist die Spitze des Eisberges. Es gibt viele Posten, wo wir alle nicht wissen, warum sie geschaffen worden sind. Wir kennen den Sinn und Zweck dieser Positionen überhaupt nicht. Ja, so wie ich sehen das ganz viele andere Menschen, wir wissen überhaupt nicht, was die den ganzen Tag tun. Lassen Sie mich nur einige dieser Posten aufzählen, in Wien gibt es da viele. Das sind Beauftragte eben nicht nur für Daseinsvorsorge und Kommunalwirtschaft, das ist ein Fahrradbeauftragter, das ist ein Fußgängerbeauftragter, ein Gleichbehandlungsbeauftragter, ein Seniorenbeauftragter, ein Energiesonderbeauftragter für Magistratsobjekte - also ganz viele Beauftragte. Und wenn ich jetzt die kolportierte Summe dieser rund 750.000 EUR für das Büro für Daseinsvorsorge auf all diese Beauftragten hochrechne, na servas, das sind Unsummen an Steuergeld, die verwendet und verschwendet werden. Und am schlimmsten ist eigentlich, dass man überhaupt nirgendwo Einsicht bekommt, welche Leistungen diese Beauftragten erbringen, oder was die überhaupt den ganzen Tag tun, das sind Posten, wo wir nicht wissen, wozu sie geschaffen worden sind und wie viel Geld sie uns Wienerinnen und Wienern kosten. Und enttäuschend dabei ist natürlich, dass sich jene Partei, die sich in der Vergangenheit auch hier immer für Transparenz ausgesprochen hat, nicht einsetzt und ungehindert dabei zusieht. Der Koalitionspartner der SPÖ tut gar nichts und der Titel Transparenzstadtrat scheint tatsächlich nicht mehr als ein Türschild zu sein. Jetzt ist es natürlich auch so, dass die bisherigen Leistungen der Stadtregierung in Fragen der Transparenz wirklich so gering sind, dass man fast glauben könnte, dass es so ist, dass der Stadtrat ein Transparenzbeauftragter wäre. Wir haben am 9. Februar eine umfangreiche Anfrage gestellt, um aufzuklären, was diese Beauftragten auch wirklich für Leistungen erbringen, wie viel Geld sie kosten, und ich hoffe, dass wir eine vollständige und im Sinne der Transparenz bald große Beantwortung bekommen. Denn eines muss klar sein, wir als Türkise werden es nicht zulassen, dass hier das Steuergeld der arbeitenden Menschen verschwendet wird. Es braucht natürlich klare Zielvorgaben, messbare Erfolge und eine Kostentransparenz. Die neue Volkspartei Wien setzt sich eben für Fairness und Transparenz ein und wir werden wirklich genau darauf achten, dass sich der rot-grüne Filz aus der Vergangenheit nicht in der jetzigen Koalition fortsetzen wird. Wir fordern schon lange, dass der Stadtrechnungshof mehr Kompetenzen bekommt, wir fordern eine Ausweitung des parlamentarischen Anfragerechts auf ausgegliederte Gesellschaften, wir fordern ein Förderungstransparenzgesetz, wir fordern ein Informationsfreiheitsgesetz nach Vorbild der Transparenzdatenbank im Bund - also viele Ideen, viele konstruktive Lösungen. Wir müssen hier in Wien und damit auch unsere politische Arbeit stetig und immer weiterentwickeln. Freunderlwirtschaft und Geheimniskrämerei haben in einer modernen Stadt wie Wien überhaupt nichts zu suchen, und Transparenz ist eine wichtige Säule der Demokratie und sollte eine höhere Priorität bekommen, als dies jetzt der Fall ist. - Vielen lieben Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste gelangt Frau Abg. Rompolt zu Wort. Es handelt sich dabei um eine Erstrede. Abg. Ing. Astrid Rompolt, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren via Livestream! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal! Ja, Transparenz ist, wie Sie gerade richtig ausgeführt haben, eine Säule der Demokratie, und über diese Säule möchte ich heute sprechen, sie ist nämlich gerade beim Thema Daseinsvorsorge besonders wichtig. Welche Leistungen zählen denn überhaupt zur Daseinsvorsorge? Das sind jene Leistungen, die in Wien hauptsächlich durch die Stadt erbracht werden, allen voran die Wasserversorgung - die liegt mir besonders am Herzen -, nicht minderwichtig die Abwasserentsorgung, die gemeinsam mit der Abfallwirtschaft die Sauberkeit und Hygiene in dieser Stadt garantiert. Der öffentliche Verkehr schafft mit den Wiener Linien leistbare Mobilität für die Stadt. Auch die Gesundheitsvorsorge in der Stadt ist ein Teil der Daseinsvorsorge, und zwar einer der wichtigsten Teile. Gerade in Corona-Zeiten stehen die Frauen und Männer in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen dieser Stadt jeden Tag voll im Fokus und sind extrem gefordert. Energieversorgung, Strom, Fernwärme, Gasversorgung gehören da dazu. Und nicht zu vergessen der kommunale Wohnbau. Wir erinnern uns sehr gut, dass unter Schwarz-Blau im Jahr 2000 die BUWOG privatisiert wurde. Wir in Wien passen deshalb sehr gut auf, dass das mit Wiener Wohnen nicht passiert. Das alles sind Bereiche der Daseinsvorsorge und bei dieser Gelegenheit möchte ich mich gleich bei allen Kolleginnen und Kollegen dieser Stadt für ihr unermüdliches Engagement jeden Tag bedanken. Dadurch, dass diese Leistungen der Daseinsvorsorge in der öffentlichen Hand liegen, entstehen mehrere Vorteile, zum Beispiel, dass Gewinnmaximierung nicht im Vordergrund steht. Das ist wohl der wichtigste Vorteil für die Wienerinnen und Wiener, denn dadurch bleiben die Tarife leistbar. Das führt also zu moderaten Strom-, Wasser-, Öffi- Tarifen, vor allem, wenn man die Tarife im internationalen Vergleich betrachtet, was bei einer Millionenstadt wirklich angemessen ist. Dass die Leistungen gleichzeitig im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit erbracht werden, ist ebenso garantiert. Warum ist das so? Weil die Zugehörigkeit der genannten Unternehmen zur Stadt Wien dem Stadtrechnungshof das Recht gibt, diese Stellen zu prüfen. Er prüft vor allem die Gebarung, das bedeutet, die finanzielle Geschäftsführung, aber auch die Effizienz wird geprüft. Und damit sind wir beim Thema Transparenz. Wen prüft also der Stadtrechnungshof? Die Gemeinde Wien, also ihre Dienststellen, die Unternehmungen, Wiener Wohnen, Gesundheitsverbund, Wien Kanal, aber auch Beteiligungen der Gemeinde Wien, wo sie mehr als 50 Prozent hält, und darüber hinaus noch einige mehr. Alleine 90 Erstberichte werden jedes Jahr herausgebracht und darüber hinaus noch zusätzliche Prüfungen von Berichten, Prüfungen von Maßnahmenbekanntgaben und noch weitere Dokumente, die uns als Gemeinderat, als Landtag zur Verfügung stehen. An der Stelle möchte ich gerne meine Vorrednerinnen und Vorredner auffordern, nachzulesen, was in diesen Stadtrechnungshofberichten drinnensteht, denn wenn ich mir Ihre Wortmeldungen so anhöre, habe ich manchmal das Gefühl, Sie haben sie nicht gelesen. Ganz besonders, was den Bericht über das Büro der Daseinsvorsorge betrifft, da steht wörtlich drinnen, die umgesetzten Maßnahmen waren laut Stadtrechnungshof grundsätzlich zweckmäßig und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen waren als wirtschaftlich zu bezeichnen. Wo hingegen ist die Transparenz viel weniger gegeben? Genau, in privatwirtschaftlich geführten Unternehmen. Ganz konkret haben wir das kürzlich erst bei der Abfallwirtschaft erlebt, wo derzeit noch Prüfungen stattfinden. Seit Mitte März werden Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen der Abfallwirtschaft in Österreich durchgeführt. Firmen an über 20 Standorten in 6 Bundesländern wurden untersucht, es geht um den Verdacht, dass diese Firmen gegen kartellrechtliche Vorschriften verstoßen. Es geht um Preisabsprachen und es geht um Absprachen bei Ausschreibungen. Wer sind die Geschädigten? Hauptsächlich die privaten Haushalte, die überhöhte Preise zahlen müssen, aber darüber hinaus auch die Industrie und andere Unternehmen. In Europa war es jahrzehntelang so, dass Gemeinden ihre Daseinsvorsorge privatisiert haben. Man denke an die Wasserversorgung von Paris und Berlin, beide wurden inzwischen wieder rekommunalisiert. Gleiches gilt für Energieversorgungen, gleiches gilt für Abfallentsorgungen. Das sind nur ein paar Fälle, insgesamt wurden aber 700 Fälle von Rekommunalisierung - also Betriebe, die erst privatisiert und dann wieder zurück rekommunalisiert wurden - für teures Geld analysiert, und zwar in einer Studie mit dem Titel "Rekommunalisierung in Europa - Fakten, Motive, Beispiele". Sie finden diese Studie im Übrigen auf der Homepage des Büros für Daseinsvorsorge unter "www.daseinsvorsorge-wien.at". Ich empfehle Ihnen sehr, diese Studie zu lesen. Abschließend will ich noch einmal zusammenfassen: Wir wollen kommunale Dienstleistungen, die für alle Menschen in Wien leistbar sind. Wir wollen kommunale Dienstleistungen, die hohe Qualität haben, und wir wollen kommunale Dienstleistungen, die in der öffentlichen Hand bleiben. Dadurch ist Transparenz garantiert und dafür setzt sich die Fortschrittskoalition für Wien ein. - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Nächster Redner ist Herr StR Nepp. Bitte. StR Dominik Nepp, MA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die Frau Brauner zu sprechen komme, möchte ich noch kurz auf den Herrn Ellensohn eingehen, denn er hat ja eigentlich darum gebettelt, dass er sich das anhören muss, was ich ihm jetzt sage. Denn wenn er beginnt, über Verurteilungen in Reihen anderer Parteien zu sprechen, sage ich, da braucht er gar nicht so weit schauen, denn alleine in den eigenen Reihen sind zahlreiche Verurteilte: der Herr Öllinger wegen übler Nachrede, die jetzige Frau Justizministerin, Zadic - zwar noch nicht rechtskräftig, aber dennoch - wegen übler Nachrede. Ich meine, es ist ja stark, dass Sie auch persönlich hier herauskommen, denn Sie selbst sind verurteilt worden wegen übler Nachrede und mussten gemeinsam wie Ihr Grüner Klub 5.000 EUR an einen Unschuldigen zahlen, den Sie eines Verbrechens bezichtigt haben. So schaut es bei Ihnen aus. Herr Ellensohn, ich sage Ihnen noch eines: Vor Kurzem - aber vielleicht wissen es die neuen Kollegen hier in diesem Haus ja nicht - gab es auch einen Immunitätsausschuss, in der letzten Periode, wo auch hier darüber abgestimmt wurde, ob Sie ausgeliefert werden. Damals hat man gesagt, nein, man liefert nicht aus, es war ein politischer Zusammenhang. Man muss also sagen, vielleicht finden Sie sich auch noch einmal auf der Anklagebank wieder, Herr Ellensohn. Also, ich würde ganz leise sein, wenn Sie hier rauskommen und andere Parteien beschuldigen. Bezüglich Umfärbungen, die es gegeben hätte, müssen Sie auch nicht weit schauen, Herr Ellensohn, grüne Umfärbungen in Aufsichtsräten, bei der Austro Control, bei der AGES wurde sogar extra ein Gesetz geschaffen, dass man Aufsichtsräte abberufen darf, ohne Grund. Also man sieht, auch hier färben Sie selbst um. Und bezüglich Postenschacher, egal, ob es in der Bundesregierung ist oder in der Stadt Wien, brauchen Sie auch nicht weit schauen. Ich möchte nur erinnern, Sie hatten selbst einen Schläfer in Ihren eigenen Reihen, also jetzt kein terroristischer Schläfer, sondern ein echter Schläfer, der saß bei Ihnen immer in der letzten Reihe, das war der jetzige Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der hier nicht gerade durch zahlreiche Wortmeldungen auffällig geworden ist, sondern einzig und allein, weil man ihn dann versorgt hat von der Stadt Wien, von den GRÜNEN, mit Zustimmung der GRÜNEN, als Universitätsbeauftragter, wo er dann 200.000 EUR im Jahr kassiert hat, Herr Ellensohn. Aber jetzt geht es um die roten Versorgungsposten und Phantomjobs. Beginnen wir mit der Frau Brauner. Also noch nie war ja die Bezeichnung Beauftragte für Daseinsvorsorge so ehrlich im roten Postenkarussell und Bonzentum und Hineingreifen in die Stadtkassa wie bei der Frau Brauner, denn der Stadtrechnungshof hat ja offiziell dargelegt, dass sie einzig und allein fürs Dasein versorgt wurde. Sie hat ja gar nicht arbeiten müssen, sie hat nix hackln müssen, nix arbeiten, ein Versorgungsposten für alleiniges Dasein. Wo sie anwesend ist, weiß ich nicht, ich habe sie noch nie gesehen hier in diesem Haus, aber anscheinend muss man bei den Roten, wenn man politisch nicht mehr erwünscht ist, nicht mehr im Rathaus da sein, sondern nur einfach irgendwo auf dieser Welt da sein, und man wird versorgt mit bis zu 750.000 EUR an Gehaltskosten, die dieses Büro verursacht, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ. Und alleine das muss man sich einmal vorstellen, 750.000 EUR Gehaltskosten für ein rotes Büro. Das ist eine völlig neue physikalische Gier-Einheit innerhalb der SPÖ. Die Gier-Einheit, ein Brauner, ist gleich 750.000 EUR Gehaltskosten, das sind eigentlich 1.000 Mindestpensionen, die Sie hätten auszahlen können. Und dafür sollten Sie sich schämen. Während die Wienerinnen und Wiener im Tröpferlbad ihr Dasein fristen, liegt sie groß versorgt im roten Versorgungsstrom. Das ist Bonzentum, das ist rote Politik in Wien, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber die Frau Brauner ist ja nicht die Einzige, die versorgt wurde, anscheinend muss man bei jedem Regimewechsel oder Bürgermeisterwechsel innerhalb der SPÖ dann die Alten, die man nicht so gewollt hat oder dann einer Gegenfraktion in der eigenen Fraktion angehört haben, versorgen. Ich möchte nur erinnern, auch die glücklose Frau Tanja Wehsely ist ja versorgt worden als Geschäftsführerin bei der Volkshilfe, die Frau Frauenberger leitet jetzt den Dachverband der Wiener Sozialeinrichtungen, gesponsert durch den Fonds Soziales Wien, auch Wiener Steuergeld. Die Frau Sonja Wehsely ist bei Siemens untergekommen, das Gut Aiderbichl der SPÖ. Der Herr Mailath-Pokorny hat ja angekündigt, er geht nach New York, weil er so ein großer Kulturmanager ist, untergekommen ist er in Wien in der SPÖ, bei diesem komischen Künstlermuseum, oder was das auch immer ist, aber gesponsert durch Wiener Steuergeld. Ich sage Ihnen eines: Ich verstehe schon, dass man Personen, die vielleicht politisch nicht so gewollt sind, aus der Partei entfernen will, aber tun Sie es nicht auf Steuerzahlerkosten. Lassen Sie nicht für so einen internen Regime- oder Bürgermeisterwechsel, wie es die SPÖ vollzogen hat, die Wiener Steuerzahler bluten. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort gelangt Herr Abg. Konrad. Bitte. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuschauerInnen vor den Bildschirmen! Die FPÖ lädt also zu einer Aktuellen Stunde zum Thema Versorgungsjobs und Transparenz und die ÖVP stimmt hier mit ein. Ja, ich finde das ebenfalls skurril, aber ich finde es auch irgendwie gut, denn Sie wissen ja, wir NEOS lieben Transparenz und reden auch gerne darüber, und wir leben das auch in unserem eigenen Bereich seit unserer Gründung 2013 vor. Von der FPÖ kann man das ja ganz bestimmt nicht behaupten, wir brauchen nur schauen, was sozusagen von Ihrer Regierungszeit auf Bundesebene übrig ist. Das beschäftigt die Republik bis heute. Ich will aber jetzt einmal nachsichtig und konstruktiv sein und anerkennen, dass die FPÖ in Wien ja im Bereich der Kontrolle und im Bereich der Aufklärung durchaus auch immer wieder mal wertvolle Arbeit leistet. Und dafür haben Sie auch meine Anerkennung. Ich persönlich würde mir ja sogar wünschen, Sie konzentrieren sich auf diesen Bereich, denn in den allermeisten anderen Bereichen, sei es Bildung, sei es Frauen, sei es Integration, sei es Gesundheitspolitik - wie wir auch heute wieder einmal gesehen haben -, haben Sie sowieso keine konstruktiven Vorschläge, und von Evidenz ist hier wenig zu spüren. Das war heute in Ihrer Rede, Kollege Krauss, auch wieder einmal ganz deutlich zu spüren. Aber kommen wir zurück zum Thema Transparenz. Eines ist klar, wir NEOS können natürlich nichts für Versäumnisse und Missstände in der Vergangenheit. Wir haben da ja durchaus auch gemeinsam mit Ihnen von der FPÖ immer wieder kritische Stimmen von uns gegeben, und es ist auch okay so. Hier hat sich auch unsere Haltung nicht geändert. Bettina Emmerling hat es angesprochen und auch ich habe das im Rechnungshof angesprochen, unsere Haltung zum Thema Büro Daseinsvorsorge hat sich nicht geändert und wir sind froh darüber, dass wir diesen Prüfbericht initiiert haben und dass der Rechnungshof hier Maßnahmen vorgeschlagen hat, die jetzt zur Umsetzung kommen. Unser Hauptaugenmerk liegt jetzt aber natürlich darauf, was können wir nun auch in dieser Stadtregierung tun, um unsere Stadt in Zukunft transparenter zu machen. Und da dürfen Sie durchaus bei uns NEOS einen strengen Maßstab anlegen, und wir haben ja auch ein offenes Ohr für konstruktive Kritik. Ich würde mir aber natürlich schon wünschen, dass Sie uns sozusagen an dem messen, was wir uns gemeinsam mit der SPÖ in dieser Fortschrittskoalition im Regierungsprogramm auch als Aufgabe gestellt haben. Und da gibt es einiges, hier ist bereits einiges umgesetzt, einiges ist in Umsetzung, und weitere Maßnahmen werden folgen - ein bisschen Zeit haben wir ja noch auch bis zum Ende der Legislaturperiode: Wir haben bereits eine Whistleblower-Plattform eingerichtet, wir haben die Valorisierung dieser Parteienförderung ausgesetzt. Wir arbeiten bereits an der Wiener Antikorruptions- Ombudsstelle, die dann jährlich auch einen Korruptionsbericht vorlegen wird. Wir haben den Prozess zur Reform der Untersuchungskommission gestartet, werden nach Ostern gemeinsam mit allen Fraktionen hier im Haus diese Gespräche weiterführen, mit dem klaren Ziel, die Minderheitenrechte auszubauen. Wir sind bei der Digitalisierung weit vorangeschritten, wenn es darum geht, politische Arbeit in Wien noch transparenter und bürgernäher zu machen. Nach der UKo-Reform wollen wir die Geschäftsordnung in den Bezirksvertretungen angehen. Wir wollen dort eine BürgerInnenstunde einführen. Wir wollen den Livestream flächendeckend in Wien in den Bezirken ausrollen. Wir werden einen Compliance Officer im Landtag einsetzen. Wir wollen neue Transparenzregelungen bei Förderungen. Wir bekennen uns auch ganz klar zu einem Informationsfreiheitsbeauftragten, eine Maßnahme, zu der sich ja leider - zu meinem Bedauern - die türkis-grüne Regierung in ihrem Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz nicht durchringen konnte. Wenn dieses Gesetz kommt, werden wir diesen Informationsfreiheitsbeauftragten oder -freiheitsbeauftragte in Wien umsetzen. Es gäbe eine weitere Reihe von Punkten. Ich habe nur mehr 40 Sekunden hier Zeit, aber ich denke, man sieht, es geht hier etwas voran. Es wird weiterhin etwas vorangehen, Transparenz bleibt für uns NEOS ein ganz wichtiges Thema und hier werden wir auch in der Regierung hartnäckig bleiben. Saubere Politik ist allerdings auch Aufgabe aller hier anwesenden Fraktionen, eine gemeinsame Aufgabe. In dem Sinn freue ich mich auch auf die weitere gute Zusammenarbeit mit allen VertreterInnen, bedanke mich und blicke auch positiv auf die Zusammenarbeit nach Ostern in der UKo-Kommission. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort gelangt Herr Abg. Margulies. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erlaube mir, ganz kurz auf den Kollegen Nepp zu replizieren, der auf die berechtigten Vorhaltungen, dass es in der FPÖ vom Drogendealer über den Kinderpornographen, Raub, schwere Körperverletzung und vielfache Fälle von Korruption gibt, sagt, bei den GRÜNEN gibt es auch drei, vier Verurteilungen wegen übler Nachrede. Übrigens wegen übler Nachrede, weil manche Menschen Rechtsextreme Rechtsextreme nennen oder Nazis Nazis nennen und das Gericht nicht einmal festgestellt hat, man darf das nicht, sondern angesichts der, glaube ich, zehnfachen oder zwanzigfachen Fälle von Verurteilungen in der FPÖ wegen Wiederbetätigung nur sagt, es ist ehrenrührig, jemanden Nazi zu nennen. Das Gericht sagt nicht, das ist falsch, das ist ehrenrührig und man darf das einfach nicht tun. Und das gegenüber einer Partei, wo die Fälle von Wiederbetätigung nicht an einer Hand abzählbar sind, denn da bräuchte ich mindestens zehn Hände. Aber viel mehr mag ich mich mit der FPÖ in der Situation tatsächlich nicht beschäftigen, sondern eigentlich zum Thema Transparenz, Jobs, et cetera zurückkommen. Und da merkt man dann, es sind Sachen wirklich als Einzelfall zu betrachten. Man kann das nicht alles über einen Kamm scheren. Denn auf der einen Seite, wir wissen das jetzt alle, ist das beim Bezirksvorsteher im 22. Bezirk gerichtsanhängig. Wir werden sehen, was rauskommt, wenn sich das bewahrheitet, wie es kolportiert wird, dann ist das natürlich nicht schön. So, Punkt, viel mehr will ich jetzt gar nicht dazu sagen, wir werden sehen, was rauskommt. Und auf der anderen Seite das Büro für Daseinsvorsorge, das genannt wurde, ob des Stadtrechnungshofberichtes. Ganz kurz vorweg ... Präsident Ing. Christian Meidlinger (unterbrechend): Darf ich kurz unterbrechen? Ich habe Informationen bekommen, dass man dich schlecht versteht. Kannst du bitte die Maske runternehmen. - Danke. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (fortsetzend): Dass die NEOS angesichts dessen, dass es genug Abgeordnete von ihnen auf Bundes- und Landesebene gegeben hat, die für die Privatisierung des Wassers gesprochen haben, die für die Privatisierung von Gemeindewohnungen gesprochen haben, gegen ein Büro für Daseinsvorsorge sind, wundert mich nicht. Das wundert mich tatsächlich nicht und ich bin in umgekehrter Weise eher froh, dass bislang weder Wasser noch Wohnung privatisiert sind. (Anhaltende Zwischenrufe von Abg. Bettina Emmerling, MSc.) Und, liebe Bettina Emmerling, ich habe nicht gesagt, dass das eure Position jetzt im Moment ist, ich habe gesagt, einzelne Abgeordnete von euch haben davon gesprochen, das Wasser zu privatisieren und Wohnungen zu privatisieren. Und das ist nachweisbar richtig und dazu stehe ich nach wie vor. Nichtsdestoweniger, ich bin ja froh, dass das in Wien jetzt nicht passiert. Und wenn man sich den Stadtrechnungshofbericht durchliest, steht de facto drinnen, es ist das passiert, was bei der Erstellung dieses Büros ursprünglich geplant war. Und ich sage es ganz offen, ganz unabhängig von Renate Brauner, ich würde mir wünschen, dass dieses Büro angesichts der Bestrebungen auf europäischer Ebene, immer mehr Teilbereiche zu privatisieren, selbstverständlich auch nach dem Ende dieses Jahres weiterbesteht, weil es notwendig ist, dass sich Städte international vernetzen, um gegen die immerwährenden Angriffe auf öffentliche Dienstleistung und Versuche, diese öffentlichen Dienstleistungen zu privatisieren, wirklich kontern zu können. Das ist unsere Aufgabe, die Vernetzung der Städte, das Lobbyieren innerhalb der Europäischen Union, und da glaube ich tatsächlich, das hat Wien nicht schlecht gemacht. Da hat Wien den VÖWG, da hat Wien natürlich Unterstützung beim Städtebund, da hat Wien auch Unterstützung bei der Arbeiterkammer und da hat Wien selbstverständlich mit dem Büro für Daseinsvorsorge Unterstützung gehabt. Und jetzt kann man von Renate Brauner halten, was man will. Ich habe mich mit ihr viel gestritten, wenn es um Cross Border Leasing, um Fremdwährungskredite, Finanzgebarung, et cetera gegangen ist. Aber es gibt zwei Punkte, da hat Renate Brauner tatsächlich meine Hochachtung. Einen, da schweife ich kurz ab, denn das betrifft innerhalb der GRÜNEN Monika Vana, bei den NEOS Meindl-Reisinger, bei der ÖVP Ingrid Korosec und bei der SPÖ Renate Brauner: Diese vier Frauen haben sich so viel für Gleichberechtigung innerhalb der Stadt Wien und innerhalb der eigenen Fraktion eingesetzt: Hochachtung! Bei der FPÖ fällt mir keiner ein, und wenn ich mir anschaue, hier steht es acht zu eins, na ja, da hat sich ja niemand wirklich durchgesetzt. Aber der zweite Punkt ist der Bereich der Daseinsvorsorge, und da kann man meines Erachtens kaum bessere Verbündete haben als Menschen, die international bestens vernetzt sind. Und deshalb haben wir es auch gemeinsam geschafft, Rot und Grün, viele andere Städte ins Boot zu holen und die Privatisierung von Wasser zu verhindern, den Verkauf von Gemeindewohnungen auf internationaler Ebene zu verhindern, zu verhindern, dass man Gemeindewohnungen nicht mehr zusätzlich fördern kann, dass Müll privatisiert wird, et cetera. Das ist notwendig auf europäischer Ebene! Diesen Kampf führen wir Tag für Tag und in diesem Sinne muss man einfach jeden Job, den es gibt, einzeln betrachten, sich genau anschauen. Und ich glaube, dass das Geld, das die Stadt Wien in das Büro für Daseinsvorsorge investiert hat, gut investiert hat. - Ich danke sehr. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster gelangt Herr Präsident Juraczka zu Wort. Bitte. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich glaube, es gibt alle paar Sitzungen einmal so eine Aktuelle Stunde, da hat es den Anschein, als dürfte jeder der Redner erzählen, was ihm gerade so einfällt. Bei dieser Sitzung ist wohl wieder so ein Anlass. Wir hatten einen Antragsteller, der ist ganz kurz geswitcht und hat über die Corona-Pandemie gesprochen. Wir hatten eine NEOS- Klubobfrau, die hat zwar an und für sich zum Büro für Daseinsvorsorge gesprochen, hat uns berichtet, dass sie eigentlich den Antrag für die Rechnungshofprüfung toll fand und dass sie dieses Büro eigentlich gar nicht möchte, hat aber getrost nicht gesagt, dass sie erst gestern hier in diesem Sitzungssaal dagegen gestimmt hat, dass dieses Büro für Daseinsvorsorge wieder abgeschafft wird. Und auch der Zweitredner der NEOS spricht davon, dass Transparenz Ihrer Fraktion wichtig wäre. Ich höre die Worte, allein, gerade hier in dieser Stadt Wien fehlen die Taten nur zu massiv, meine Damen und Herren. Und da gab es die Rede des Kollegen Ellensohn. Die, die schon länger hier sind, wissen, der hat es besonders angenehm gehabt, er hat sich keine neue Rede schreiben müssen, denn diese Rede hat er schon sehr, sehr oft gehalten. Obgleich, sie wird ein bisschen unglaubwürdiger. Warum? Ganz schlicht und einfach, weil die GRÜNEN nicht mehr die Unschuldslämmer sind, die sie so gerne vorgeben zu sein. Es gab in den letzten Wochen und Monaten - öffentlich durchaus massiv medial begleitet - zwei Handyabnahmen. Aber worum ging es dabei? Eine betraf einen Sektionschef, eine andere einen Verfassungsrichter. Worum ging's dabei? Um mutmaßlichen Verrat von Ermittlungsständen in einer Causa, die wirklich Potenzial hat, eine ganz, ganz große Korruptionskiste zu werden. Und wer ist mittendrinnen in dieser Causa? Ein langjähriger, ehemaliger Abgeordneter und sogar Bundessprecher Ihrer Fraktion. Also insofern, lieber Kollege Ellensohn, sollte man vielleicht ein bisschen kleinere Brötchen backen. Nichts ist besser als dieses Bild, gerade, wenn es um den Kollegen Chorherr geht. Aber ich möchte mir jetzt den Luxus erlauben und wirklich zum Thema sprechen, zu Versorgungsjobs, zu Postenschacher, zu Filz, zur Korruption. Sind wir uns doch ehrlich, ja, es gibt diese Missstände. Ja, wir dürfen nicht länger zusehen. Und ja, diese Missstände sind ja auch der Grund, weshalb Politiker, und zwar aller Fraktionen, puncto Vertrauen der Bevölkerung irgendwo zwischen Gebrauchtwagenhändler und Waffenhändler angesiedelt sind. Leider Gottes werden diese Begriffe auch immer wieder von Populisten schamlos ausgenützt, und zwar von rechts wie von links. Es gibt ja auch immer mehr Aktivisten, die sich als Journalisten tarnen und eines gemeinsam haben, die Empörung. Empörung scheint mir überhaupt das Modewort der Politik des Jahres 2021 zu sein. Alle sind empört, und der Bürger wendet sich mit Grausen ab, meine Damen und Herren. Dabei wurde ja gerade auf Bundesebene schon manches geleistet. Wenn wir über das Stichwort Privilegien reden: Wer könnte sich heute noch vorstellen, dass bis in die 80er Jahre hinein Politikergehälter steuerbefreit oder steuerreduziert waren? Mittlerweile unvorstellbar, Gott sei Dank. Oder denken wir an das Jahr 97, jeder von Ihnen, meine Damen und Herren, wurde schon damit konfrontiert: Ihr habt es euch ja gerichtet, ihr habt Politikerpensionen! - Man sollte noch darauf hinweisen, dass die bereits 1997 für alle neuen Eintritte abgeschafft wurden. Und das ist gut so! Umso schlimmer trifft es unseren Berufsstand, wenn es so Ausrutscher wie das Büro für Daseinsvorsorge, wenn es noch immer so Ausrutscher wie die zig Beauftragten und Posten hier in der Stadt Wien gibt, oder, auch erst unlängst ein Thema, Bauträger, die seltsamerweise fast immer nur Grünland kaufen und dennoch höchst profitabel sind. Meine Damen und Herren, es gibt ein Allheilmittel gegen das schlechte Image von unserem Berufsstand, und das heißt maximale Transparenz. Ich schaue jetzt nicht die NEOS an, ich weiß, die sind zu schwach in der Koalition, um es umzusetzen. Aber direkt aus dem Politbüro kommend, gab es einmal einen jungen Mann, der hat Michail Gorbatschow geheißen und der hat vor 35 Jahren einen Begriff geprägt, der hieß Glasnost. Das heißt nichts anderes als Transparenz, Offenheit. 35 Jahre nach denen brauchen wir in Wien Glasnost: Offenheit, Transparenz. Und wenn es eine Partei schafft, dann nur die Sozialdemokratie, ich vertraue nicht mehr auf die NEOS. Aber wenn ihr wollt, dass auch Wien im 21. Jahrhundert ankommt, dann ist jetzt Handlungsbedarf. - Vielen herzlichen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste gelangt Frau Abg. Wieninger zu Wort, auch hier handelt es sich um eine Erstrede. Abg. Mag. Mag. Pia Maria Wieninger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer via Livestream! Es wurden hier jetzt schon genug Anschuldigungen erhoben und mein Vorredner hat auch gemeint, wir sollen jetzt einmal Taten sprechen lassen. Deshalb möchte ich mich jetzt gar nicht mehr dem Thema Korruption und FPÖ widmen, weil das wurde jetzt eh schon ausreichend abgehandelt, sondern wieder auf das eigentliche Thema zurückkommen, nämlich die angebliche fehlende Transparenz und Korruptionsbekämpfung im Land Wien, denn davon kann natürlich keine Rede sein. Transparenz und Korruptionsbekämpfung ist ein Thema, welches in der Stadt Wien schon seit rund 20 Jahren gelebt wird. Denn bereits seit 2002 werden im Magistrat der Stadt Wien mit dem Wiener Antikorruptionsprogramm umfangreiche Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung gesetzt. Für die, die es vielleicht nicht kennen, die wesentlichen Bestandteile des Programms sind das Wiener Handbuch zur Korruptionsprävention, die Bewusstseinsbildung durch Schulungen der MitarbeiterInnen, interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie das Wiener Antikorruptionstelefon. Seit der Einführung wird dieses Antikorruptionsprogramm natürlich ständig weiterentwickelt und den aktuellen Herausforderungen angepasst. 2005 wurde dieses Antikorruptionsprogramm sogar mit dem Speyer-Preis der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften ausgezeichnet. Weiters ist die Stadt Wien seit 2011 Mitglied der Nichtregierungsorganisation Transparency International. Sie hat sich damit zur Ablehnung von Korruption in jeder Form, zur Unterstützung hoher ethischer Standards, zu einer verbindlichen Geschäftspolitik gegen Bestechung und andere Formen der Korruption sowie zu einem Umsetzungsprogramm zur Schulung der Beschäftigten für eine aktive Korruptionsprävention verpflichtet. Der Beitritt und die Selbstverpflichtungserklärung wurden sogar vom Wiener Gemeinderat, das heißt, auch von einigen Damen und Herren hier im Saal, einstimmig beschlossen. Ich darf Ihnen berichten, was vielen von Ihnen wahrscheinlich sowieso bekannt ist, andere wird es vielleicht überraschen, sonst hätten Sie vielleicht nicht dieses Thema für eine Aktuelle Stunde gewählt: Die Stadt Wien belegte 2017 und 2019 unter den 50 österreichischen Städten und Gemeinden mit den meisten EinwohnerInnen im Index Transparente Gemeinde den 1. Platz. Das heißt, Wien ist die transparenteste Stadt Österreichs. An dieser Stelle möchte ich auch ein großes Lob und meinen Dank an die MitarbeiterInnen der Stadt Wien aussprechen, die tagtäglich ihren Beitrag dazu leisten, dass Wien eine internationale Auszeichnung nach der anderen abräumt. Wir wollen uns allerdings nichts auf unseren Lorbeeren ausruhen, sondern sehen die Auszeichnungen als Ansporn, noch transparenter zu werden. Daher hat sich die Wiener Fortschrittskoalition die Kultur der Unbestechlichkeit und Transparenz auf ihre Fahnen geschrieben und dieses Bekenntnis auch im Regierungsabkommen mit zahlreichen geplanten Maßnahmen verankert. Eine dieser Maßnahmen wurde von Rot- Pink auch bereits in den ersten 100 Tagen der neuen Legislaturperiode umgesetzt. Der Kollege Konrad hat es vorher schon angesprochen, es ist nämlich die Einrichtung eines EDV-gestützten Systems zur anonymen Eingabe von Hinweisen über Korruption im Bereich des Magistrats der Stadt Wien, besser bekannt als die Whistleblower-Plattform. Diese Plattform richtet sich nicht nur an alle MitarbeiterInnen der Stadt, sondern auch an Personen, die nicht bei der Stadt Wien arbeiten, zum Beispiel KundInnen oder VertragspartnerInnen der Stadt. Sie sehen also, das Land Wien bekennt sich seit Jahrzehnten zu einer transparenten, unbestechlichen Verwaltung. Es erarbeitet stets innovative Programme, um neuen Herausforderungen gewachsen zu sein, und es wird auch unter Rot-Pink auf allen Ebenen Transparenz und Antikorruption leben. - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien vier, des Grünen Klubs im Rathaus zwei Anfragen, des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine schriftliche Anfrage eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus ein und des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisungen erfolgten wie beantragt. Die Abgeordneten Stürzenbecher, Kaske, Weninger, Reindl und Ornig haben am 29. Jänner 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 sowie des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien im Zusammenhang mit der Covid-19-Ausnahmesituation - 3. Covid-19-Abgabenänderungsgesetz - eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Abrahamczik, Holzmann, Pipal-Leixner, Ornig, Kickert, Arsenovic, Matiasek, Guggenbichler, Olischar und Mantl haben am 29. Jänner 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Wiener Buschenschankgesetzes, LGBl. für Wien 4/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. 42/2020 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Deutsch, Aichinger, Florianschütz, Mörk, Ngosso, Gara haben am 19. Februar 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987, Wiener KAG, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen. Die Abgeordneten Stürzenbecher, Kaske, Weninger, Reindl und Ornig haben am 25. Februar 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Abänderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 durch die Verlängerung des Auslaufens der Dauerschanigärten um ein Jahr eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Postnummer 8 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2019. Ich darf noch einmal in unserer Mitte recht herzlich den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits begrüßen. - Herzlich willkommen im Wiener Landtag. (Allgemeiner Beifall.) Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits! Ich bitte um Behandlung, Diskussion und Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Kowarik zu Wort gemeldet, ich erteile es ihm. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Wiener Verwaltungsgerichtes Dr. Kolonovits! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln wieder einmal den Tätigkeitsbericht unseres Verwaltungsgerichtes und einleitend ist es, glaube ich, wieder wichtig, auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit und in dem rechtsstaatlichen Gefüge einmalige Stellung unseres Gerichtes hinzuweisen. Ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich wieder einmal festhalte, dass unsere gesamte Verwaltung, die von der Stadtregierung beziehungsweise vom Bürgermeister verantwortet wird, im Anlassfall vom Verwaltungsgericht überprüft wird. Wir wissen auch, dass der Start dieses Verwaltungsgerichtes keine einfacher war, zumindest bei uns in Wien nicht. Dieses Gericht wurde legistisch und auch materiell im Stich gelassen. Es ist dann in weiterer Folge durchaus gelungen - das ist anzuerkennen -, in Wirklichkeit mit Unterstützung aller Fraktionen hier legistisch entgegenzukommen, und schön langsam, schön langsam ist auch die materielle Ausstattung verbessert worden. Allein bei der Wichtigkeit dieses Themas überrascht einen dann doch, dass eine Fraktion, zumindestens nach meiner Information, es nicht der Rede wert findet, hier dazu zu reden - das lässt auch tief blicken und da kann man sich dann auch seinen eigenen Teil dazu denken. Soll so sein, gehen wir zum wichtigen, nämlich zum eigentlichen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019. Tatsache ist, dass diese Corona-Krise auch uns bei der Behandlung dieses Tätigkeitsberichtes betrifft, der erst etwas verspätet behandelt werden kann, weil diese Corona-Krise auch das Verwaltungsgericht getroffen hat und nicht spurlos daran vorbeigegangen ist. Wir können es auch nachlesen, in der sonstigen Arbeit ist das natürlich auch für ein Gericht eine große Herausforderung. Erfreulich ist im Bericht, dass eine leichte Tendenz nach oben erkennbar ist, was die Mittelausstattung betrifft. Es wird gleich im Vorwort auf das Personalpaket des Herrn Landeshauptmanns hingewiesen, das seine ersten positiven Auswirkungen zeigt, und auch die legistische Möglichkeit, dass dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes nun die Ausschreibungen für die Nachbesetzung der offenen Richterdienstposten möglich sind, ist, glaube ich, auch eine gute Entwicklung unserer legistischen Vorgaben. Man kann aber wohl auch erkennen, dass es gerade im Personalstand noch große Probleme gibt, dass wir hier noch nicht dort sind, wo wir eigentlich hin sollen. Das Problem, so wie ich es verstanden habe, bei den neu geschaffenen Richterposten ist auch, dass diese Dienstposten im Überstand geführt werden und nicht tatsächliche fixe Dienstplanposten sind, und dass das halt immer eine Gefahr ist, ob das dann nachbesetzt werden kann, wenn dieser Überstand wegfällt. Also auch hier ist die Verwaltung beziehungsweise die Stadt Wien dazu aufgerufen, dem Verwaltungsgericht die entsprechenden fixen Dienstplanposten zuzugestehen. Man kann dem Bericht auch entnehmen, dass sich die Zahl der Rechtspfleger zur Arbeitsleistung in Wirklichkeit verringert hat und dass immer noch eine sehr hohe Arbeitsbelastung zugegen ist. Auch hier gibt es vielleicht Verbesserung, im letzten Absatz dieses Punktes wird festgehalten, dass es auch dazu eine Zusage gibt, dass man da eine Erleichterung bekommen kann. Wir wollen das hoffen. Das Verwaltungspersonal ist natürlich gerade auch in der Covid-Krise an seine Grenzen gestoßen, auch das kann man ablesen aus diesem Bericht. Ja, wir hoffen alle, dass uns diese Krise auch irgendwann einmal wieder verlässt. Erfreulich ist, dass man bei der Raumorganisation nachlesen kann, dass die räumliche Situation jetzt ungefähr oder schön langsam dort hinkommt, wo es hinkommen soll, dass es im Berichtszeitpunkt sechs zusätzliche Verhandlungssäle gegeben hat, dass die Trennung der Büroräumlichkeiten und des öffentlichen Bereiches schön langsam Gestalt annimmt. Der Herr Stadtrat sitzt mit dem Rücken zu mir, ich hoffe, das ist keine Geringschätzung des Verwaltungsgerichtes? - Er bekommt es gar nicht mit, soll so sein. Eine Sache, die, glaube ich, uns als Landtag auch beschäftigen soll und die eigentlich eine ganz einfache Sache ist, ist der elektronische Rechtsverkehr, also ein Teilaspekt davon. Zumindest die Anwälte, die ja sehr oft im Rechtsmittelverfahren auch vor dem Verwaltungsgericht für die Parteien einschreiten, sind es gewohnt und machen ihren Rechtsverkehr mit den anderen Gerichten elektronisch, das sollte auch bei unserem Gericht möglich sein. Sind hier gesetzliche Maßnahmen notwendig, liegt es an uns, dass man das umsetzt. Ich glaube, das kostet die Stadt Wien wenig bis gar nichts und würde für das Verwaltungsgericht eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellen, eine solche Lösung würde auch dem Anwaltsverkehr an und für sich und selbstverständlich dem 21. Jahrhundert geschuldet sein. Betreffend die Geschäftsgänge wurde ein bisschen was abgearbeitet, Gott sei Dank, wir wollen hoffen, dass sich diese Tendenz weiter fortentwickelt. Ein Wort vielleicht noch zur Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 2019. Jetzt haben wir jeweils die Stellungnahmen der beiden Beteiligten, des Verwaltungsgerichts einerseits und der Wiener Landesregierung andererseits. Da richtet man sich dann über Papier diverse Sachen aus, das ist grundsätzlich in Ordnung und auch gut so. Aus meiner persönlichen Sicht - ich weiß nicht, ob es wirklich ganz so sinnvoll ist - wäre es wohl eher sinnvoll, wenn das zuständige Landesregierungsmitglied die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung vielleicht auch mündlich vorträgt und darauf repliziert werden kann, beide haben Rederecht, und zwar unbeschränktes. Ich bin also schon neugierig, was uns der Herr Berichterstatter dann dazu erzählen wird. Ein Hinweis noch zum Bericht. Hier sind auch die Gesamtausgaben beziehungsweise die Personalausgaben ausgewiesen. Erfreulich ist, dass hier eine Steigerung vorgenommen wurde, eigentlich selbstverständlich. Ich darf auch ein bisschen mit Stolz festhalten, dass auf Seite 3 festgehalten wird, dass die budgetäre Gebarung nunmehr in einem eigenen Ansatz dargestellt wird, seit dem Finanzjahr 2020. Ich habe das gefühlte 100 Mal bei meinen Reden verlangt und jetzt gibt es das seit dem Jahr 2020. Es trägt tatsächlich bei zu gewisser Transparenz und zur Nachvollziehbarkeit der Mittelausstattung unseres Gerichtes. Am Ende meines Beitrages darf ich noch einmal meine persönliche Wertschätzung und auch die Wertschätzung meiner Fraktion für die Arbeit des Verwaltungsgerichtes, und insbesondere für Sie, Herr Präsident, ausdrücken. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg für unseren Rechtsstaat. Ausgesprochen wichtige Arbeit. - Herzlichen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort gelangt Herr Abg. Ellensohn. Ich erteile es ihm. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident und Herr Präsident! Ich möchte den Herrn Präsidenten des Verwaltungsgerichtes begrüßen und mich bedanken für den Tätigkeitsbericht 2019, der, wie der Vorredner auch gesagt hat, Corona-bedingt etwas später eingetroffen ist. Es wäre interessant, dann auch zu erfahren - am Ende werde ich die Frage stellen -, ob Sie vielleicht - ich weiß schon, Bericht ist Bericht und nicht Gegenwart und Zukunft - darauf eingehen, wie sich denn das Ganze rund um das Verwaltungsgericht im Pandemiejahr 2020 entwickelt hat. Das Erfreuliche ist, dass tatsächlich offensichtlich greift, was wir Ende 2018 hier beschlossen haben, nämlich den Ausbau an Personal. In ein paar trockenen Zahlen, die gleich eingangs aus dem Tätigkeitsbericht ersichtlich sind: 16.600 neue Fälle und zum ersten Mal, seit es das Verwaltungsgericht gibt, 17.370 erledigt. Zum ersten Mal sind es am Ende des Jahres weniger Fälle. Das war ja die Idee davon, dass alle immer rechtzeitig schnell zu ihrem Recht kommen. Das ist bei vielen Institutionen schwierig, weil das Personal fehlt, hier hat die Personalaufstockung dazu geführt, dass es Ende 2019 noch 8.613 offene Verfahren gegeben hat. Das dauert natürlich eine Weile, wenn man 800 jedes Jahr zum Abbauen schaffen würde, würde man knapp über 10 Jahre brauchen, bis wir an offenen Verfahren Nullstand haben. Ob das realistisch ist, weiß ich nicht. Ich glaube, dass wir hier natürlich mit den Regeln und Gesetzen, die wir hier beschließen, auch Arbeit machen, das wäre auf Seite 19 und 25 genauer ersichtlich. Bei vielen Bereichen sind die Verwaltungsstrafverfahren jetzt weniger, bei manchen ist es mehr geworden. Beim Glücksspiel ist es im Jahr 2019 von knapp 700 auf über 800 Verfahren angewachsen. Das hat ganz offensichtlich mit dem Wettgesetz zu tun - das sieht man dann auf Seite 25: Wiener Wettgesetz macht fast die Hälfte vom gesamten Glücksspiel aus, nämlich 403 von 820 Verfahren. Da kann ich dann sagen, oh, da haben ich und andere hier noch zusätzliche Arbeit verursacht, die notwendig ist und auch gemacht werden muss. Interessant zum Lesen ist auch die kleine Auseinandersetzung zwischen Landesregierung und Verwaltungsgericht, was Zurückweisungen betrifft. Manche Verfahren werden schnell eingestellt, manche werden zurückgezogen. Dann gibt es auch diese Zurückweisungen, wo offensichtlich auf der einen Seite der Eindruck gilt, das kann ja nicht viel Arbeit sein und deswegen braucht man dazu nicht so viel Personal, wo sehr deutlich erklärt wird, Moment, diese Zurückweisungen erfolgen ja nicht jedes Mal am ersten Tag, sondern manchmal erst sehr spät im Prozess, wenn die Verfahren schon laufen und schon sehr viel Vorarbeit geleistet wurde. Das ist, glaube ich, zumindest für die JuristInnen eine interessante Auseinandersetzung, die geführt wird. Mich würde interessieren, ob sich dieser Trend von 800 Fällen mehr, die erledigt werden konnten, fortsetzen ließ, ob die Pandemie in dem Fall dazu geführt hat, dass weniger Verfahren angefangen wurden oder neu dazugekommen sind, oder ob genau das Gegenteil der Fall ist. Ich habe da leider keinen Eindruck, wünschen würde ich mir, dass irgendetwas Positives von 2020 - vom Corona-Jahr 1 muss man mittlerweile fast sagen, weil wir im 2. Jahr der Pandemie sind - übrig bleibt. Um wie viel hat sich diese Zahl von 8.613 verändert? Sind wir am richtigen Weg und ist das Personal ausreichend, um diesen Rückstand an offenen Verfahren in Zukunft auch so zu bewältigen, sodass wir irgendwann, sagen wir einmal, höchstens noch die Hälfte offen haben? Ich glaube, dafür haben wir den richtigen Präsidenten dort. Ich bedanke mich abschließend noch einmal bei Präsident Dr. Kolonovits für die Arbeit mit seinem Team und hoffe, dass sich diese Bewältigung von über 17.000 Verfahren, die jedes Jahr erledigt werden, weiterhin fortsetzen lässt. Vielen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau StRin Mag. Jungnickel. Bitte. StRin Mag. Isabelle Jungnickel: Lieber Präsident! Sehr geehrter Präsident des Verwaltungsgerichts Wien! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! An erster Stelle möchte ich mich für die Arbeit und die Leistungen des Verwaltungsgerichts bedanken, den Richtern, den Mitarbeitern, dem gesamten Betrieb - einer sehr wichtigen Einrichtung in unserem Land, in unserer Stadt - herzlichen Dank. Ich begrüße es immer, wenn ich einen Tätigkeitsbericht in die Hände bekomme, weil es für mich die Möglichkeit ist, einen guten Einblick in die Verwaltung zu bekommen. Mängel werden aufgezeigt, Verbesserungspotenzial wird aufgezeigt, und ich sehe es immer als Möglichkeit einer konstruktiven Kritik, denn no na ned gibt es immer Kritik, no na ned gibt es immer Mängel, weil es ja auch einfach immer das Bedürfnis gibt, Dinge besser zu machen, Verbesserungen zu bearbeiten und zu verfolgen. Einzelne Punkte haben meine Vorredner ja schon erwähnt. Eines ist mir schon besonders aufgefallen, als ich den aktuellen Tätigkeitsbericht von 2020 mit den Inhalten von 2019 gelesen habe: Dass die derzeitige Personalsituation am Verwaltungsgericht recht prekär ist und die Mitarbeiter teilweise an ihre Grenzen stoßen. Positiv ist mir aufgefallen, dass die Richterstellen relativ zügig nachbesetzt werden, wobei im Bereich der Rechtspfleger und vor allem im Bereich des Verwaltungspersonals in den Kanzleien die Situation eine ganz andere ist. Ganz anders noch einmal, weil dort eine Unterbesetzung herrscht, teilweise kommen Karenzen und Krankenstände dazu. Das ist mir auch alles nachvollziehbar. Was mich aber doch schon erstaunt, ist sozusagen die Vorgabe, dass freie Stellen in diesem Bereich erst nach sechs Monaten nachbesetzt werden. Ich sehe darin kein bedarfsorientiertes Handeln, das ist eine Vorgabe, die ich nicht ganz nachvollziehen kann. Erst nach sechs Monaten nachzubesetzen - was ist bis dahin? Das ist für mich auch eine klare Erklärung, warum es da zu diesem Personalnotstand kommt. Erstaunt hat mich dann schon, als ich auch gelesen habe, dass "in Einzelfällen Geschäftsabteilungen über einige Tage nicht besetzt werden konnten". Sehr geehrte Damen und Herren, das ist für mich der Satz gewesen, wo ich mir gedacht habe, da ist Feuer am Dach. Da muss etwas passieren, da muss etwas geschehen, auf der einen Seite, weil da Mitarbeiter leiden, weil da zu wenig Mitarbeiter sind, andererseits aber auch, weil ich mir Sorgen mache, ob auch die Qualität der Arbeit gewährleistet ist. Beides ist nicht tolerierbar, dass auf der einen Seite die Mitarbeiter strudeln und andererseits die Qualität in Frage gestellt wird, denn der Grund für diese sechs Monate sind Sparmaßnahmen, habe ich gelesen. Sparmaßnahmen sind für mich natürlich immer etwas sehr Erfreuliches. Wer mich kennt, weiß, dass ich einen sehr großen Fokus auf Sparmaßnahmen setze, aber bitte nur dort, wo es zu keiner Beeinträchtigung des laufenden Betriebs und vor allem der Rechtsstaatlichkeit führt. Beide sind genau in diesem Fall sehr, sehr wesentliche Elemente, die gut funktionieren müssen. Darum hoffe ich, dass der Personalstand verbessert wird und dass auch an der Organisation gearbeitet wird. Ich habe gelesen, es gibt die Gedanken der Pool-Bildung, gleichzeitig habe ich aber auch in Gesprächen erfahren, dass viele Mitarbeiter diese Lösung nicht so wirklich mittragen wollen. Ich würde sagen, da gibt es Handlungsbedarf, und ich bin schon sehr gespannt, was wir das nächste Mal an dieser Stelle lesen und erfahren werden. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Niedermühlbichler, ich erteile es ihm. Abg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ): Herr Präsident des Landtags! Herr Präsident des Verwaltungsgerichts! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich einen herzlichen Dank sagen für diese wirklich wertvolle und wichtige Aufgabe, die das Verwaltungsgericht Wien da hat. Im Bericht ist auch festgehalten, dass das Verwaltungsgericht Wien als zentrale Rechtsschutzeinrichtung im Bereich Wien eine ganz wichtige und wesentliche Bedeutung hat. Es wurde heute auch schon angesprochen, dass die finanzielle und auch die personelle Ausstattung in den letzten Jahren immer besser geworden ist, und das ist wirklich gut und wichtig so. Es konnte, und das ist dem Bericht auch zu entnehmen, dadurch die Arbeit deutlich verbessert werden. Es ist mir aber natürlich klar, dass man auch immer mehr haben möchte und dass das natürlich auch das Ziel einer Organisation ist, finanziell, aber vor allem auch personell besser ausgestattet zu sein. Auf der anderen Seite hat man als Stadt natürlich auch darauf zu schauen, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit eingehalten werden, und das ist natürlich ein Punkt, wo es sich hin und wieder spießt. Ich glaube, dass man fast nie an dem Punkt ankommen wird, an dem man dann sagt, jetzt ist es wirklich genug und man ist zufrieden. Verbesserungspotenzial wird es immer geben, aber ich entnehme natürlich den Berichten auch, dass schon vieles verbessert wurde und dass man auch in Zukunft Verbesserungen machen möchte. Gerade unser Bürgermeister hat da auch wichtige Zielsetzungen und Zeichen gesetzt. Ein Punkt, der auch drinnensteht, ist noch nicht angesprochen worden: Dass der Consultative Council of European Judges den Bestellmodus des Präsidenten bemängelt. Dazu ist aber festzuhalten, dass die Stadt Wien sich natürlich an den Bestellmodus und die Regeln der Bundesverfassung hält und ihnen entspricht. Die tägliche Arbeit zeigt aber, glaube ich, dass die Unabhängigkeit wirklich mehr als gegeben ist. Was ich auch wichtig finde, ist, dass der Präsident nicht nur den schriftlichen Bericht abgeben kann, wir dann hier diskutieren und er das vielleicht via Livestream oder hier im Saal anhören kann, sondern dass er auch ein Rederecht in diesem Haus hat und abschließend eben noch seine Dinge dazu sagen kann. Das wird er sicher tun, und ich freue mich schon darauf. In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Ich bitte, den Dank auch an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auszurichten und bin auch schon gespannt, was wir im nächsten Bericht lesen werden und auch, welche Verbesserungen wir dann wieder umsetzen konnten. Vielen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Mir liegt dazu keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich darf nun den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien, Herrn Dr. Kolonovits, um seine Ausführungen ersuchen. Präsident des Verwaltungsgerichtes Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die via Livestream dabei sein können! Wenig überraschend hat die Corona-Krise auch für das Verwaltungsgericht Wien deutliche Veränderungen mit sich gebracht. Der ungewöhnliche Zeitpunkt der Behandlung des Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2019 wurde ja schon angesprochen. Üblicherweise wird der Bericht vor dem Sommer des Folgejahrs - das wäre also im Juni 2020 gewesen - diskutiert. Jetzt sind wir schon im Frühjahr des nächsten Jahres. Lassen Sie mich daher zu Beginn meiner Ausführungen auch kurz die Entstehung dieses Berichtes nachzeichnen. Der Bericht wurde noch vor Beginn der Corona-Krise in der Vollversammlung - darunter müssen Sie sich ein Gremium mit 93 Richterinnen und Richtern vorstellen, wobei jeder Richter und jede Richterin und auch der Präsident jeweils eine Stimme haben - Anfang März des vergangenen Jahres beraten und konnte dann auf Grund des ersten landesweiten Lockdowns nicht zu Ende beraten und beschlossen werden. Die Beschlussfassung erfolgte vielmehr, und das auch erstmalig, im Umlaufweg, also durch Einholung eines Umlaufbeschlusses im gerichtsinternen E-Mail-System im Herbst des vergangenen Jahres. Eine derartige Vorgehensweise wurde dadurch ermöglicht, dass Sie als Landesgesetzgeber in der Krise so schnell reagiert haben und rasch die gesetzlichen Grundlagen für eine Beschlussfassung der Vollversammlung im Umlaufweg geschaffen haben. Auf diese Weise konnte von der Einberufung einer Sitzung mit allen Richterinnen und Richtern des Gerichtes - also von mehr als 93 Personen in einem Raum - zur Beschlussfassung des Berichtes abgesehen und die Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19 deutlich reduziert werden. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei Ihnen, meine geschätzten Damen und Herren Abgeordnete, ausdrücklich bedanken. Ich bitte Sie daher, bei meinen folgenden Ausführungen mitzubedenken, dass diese sich auf den Berichtszeitraum 2019 beziehen. Näheres zum gerade abgelaufenen Jahr 2020 und zur Bewältigung der Corona-Krise im Gerichtsbetrieb werde ich Ihnen dann im Zuge der Behandlung des Tätigkeitsberichtes 2020 berichten. Dieser Bericht wird derzeit aber noch gerichtsintern beraten. Was ich aber jetzt schon sagen kann, ist, dass wir, und ich klopfe da auf Holz, die Krise derzeit so meistern konnten, dass der Gerichtsbetrieb jedenfalls, natürlich unter größter Anspannung der Kräfte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufrechterhalten wurde. Gestatten Sie mir daher, an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichtes Wien für ihren tagtäglichen Einsatz in diesem so anstrengenden und außergewöhnlichen abgelaufenen Jahr 2020, das von uns so viel beruflich, aber auch privat abverlangt hat, meinen verbindlichen Dank auszusprechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht zuletzt durch die Corona-Krise ist es am Verwaltungsgericht Wien zu einem gewaltigen Digitalisierungsschub gekommen. Das zeigte sich schon davor im Berichtsjahr 2019, dass immer mehr Behördenakte in elektronischer Form übermittelt werden. So haben weitere Dienststellen der Stadt Wien ihre Aktenführung auf den Elektronischen Akt umgestellt und ihre Akten werden dem Gericht in der Folge digital vorgelegt. Diese Entwicklung stellt das Verwaltungsgericht Wien doch vor einige Herausforderungen, da zum einen am Gericht die technischen und personellen Voraussetzungen zur digitalen Aktenführung angepasst werden müssen - so müssen sowohl das gerichtsinterne Aktenverwaltungsprogramm umprogrammiert, als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den neuen Abläufen geschult werden -, zum anderen haben wir derzeit einen sehr aufwändigen Parallelbetrieb mit dem herkömmlichen Papierakt, da viele Behörden noch den physischen Akt haben und daher den physischen Akt vorlegen. Ein möglicher Lösungsansatz wäre, und es ist hier in der Debatte, ich glaube von Abg. Kowarik, schon dezidiert angesprochen worden, dass eine gesetzliche Grundlage - vergleichbar mit § 21 des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes - geschaffen wird, dass das Verwaltungsgericht Wien den elektronischen Rechtsverkehr einführen könnte. Damit wären dann Parteienvertreterinnen und -vertreter wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch Sachverständige und Dolmetscherinnen und Dolmetscher verpflichtet, ihre Eingaben in umfassender digitaler Form über den elektronischen Rechtsverkehr abzuwickeln. Dies würde eine einheitliche Vorgehensweise schaffen und die mit dem Parallelbetrieb von elektronischem und Papierakt einhergehenden Probleme doch deutlich reduzieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich schon von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichtes spreche, so möchte ich an dieser Stelle erneut betonen, und auch das ist schon genannt worden, dass unser Personalbedarf weiterhin in gewissen Punkten prekär und mir eine Verbesserung ein sehr großes Anliegen ist. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das von Herrn Landeshauptmann im Herbst 2018 geschnürte Personalpaket im Umfang von zwölf Personen, davon vier Kanzleibedienstete, zwei rechtskundige Bedienstete und sechs Richterinnen beziehungsweise Richter im Berichtsjahr 2019, und auch das wurde bereits erwähnt, erstmalig seine positiven Auswirkungen zeigen konnte. Wie sich aus dem vorliegenden Bericht auf Seite 2 ergibt, konnten damit erstmalig die mit Jahresende offenen Verfahren um rund 800 reduziert werden. Auch die Darstellung des zum Jahresende offenen Rückstandes im Vergleich zu den Vorjahren auf Seite 12 zeigt eine sehr erfreuliche Trendumkehr zur Reduktion dieser Zahl an offenen Verfahren. Dazu möchte ich sagen: Nicht alle diese Verfahren, also etwas über 8.000, sind ein echter Rückstand, denn der Gerichtsbetrieb bringt es ja mit sich, dass viele Verfahren, die anhängig sind, natürlich nicht in dem Moment erledigt werden können, in dem sie einlangen. Das heißt, es sind natürlich auch ganz normale offene Verfahren in dieser Zahl eingeschlossen und sind nicht nur rückständige Akten. Gerade weil das Verwaltungsgericht Wien einen großen Beitrag zu qualitätsvollem Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger in Wien leistet und damit auch den Wirtschaftsstandort stärkt, scheint es mir umso wichtiger, diese in Summe zwölf Dienstposten auch dauerhaft zu genehmigen, da ansonsten die Unterstützung nicht nachhaltig gesichert ist und bei Abgängen, wie Pensionierungen, schnell wieder eingezogen werden könnte. Ein derartiger dauerhafter Überstand zum Ausgleich von Richterplanposten, die durch Absenzen auf Grund von Mutterschutz oder Elternkarenz oft ein bis zwei Jahre offen sind und nicht wie bei Beamtinnen und Beamten in der Verwaltung mit Karenzvertretungen nachbesetzt werden können, stellt nichts Außergewöhnliches dar, und ist auch bei den ordentlichen Gerichten durchaus üblich. Gerade die gegebene Altersstruktur am Verwaltungsgericht Wien, nach der in den nächsten Jahren zahlreiche Pensionierungen zu erwarten sind, lässt die längerfristige Beibehaltung des Überstandes jedenfalls gerechtfertigt erscheinen. Sollte wider Erwarten der nun im 8. Jahr des Bestandes des Verwaltungsgerichtes Wien doch regelmäßig hohe Akteneinlauf - wir haben uns derzeit bei etwa 17.000 Akten pro Jahr eingependelt - doch überraschend merklich zurückgehen, was, wie gesagt, nicht sehr wahrscheinlich ist, dann kann dieser Überstand an Richterplanposten durch die vielen bevorstehenden Pensionierungen jederzeit und nach Bedarf reguliert werden, indem dann bestimmte Pensionierungen einfach nicht nachbesetzt werden. Mein Appell für zusätzliches Kanzleipersonal stützt sich aber auch auf die Eigenart, die dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zugrunde liegt. Das Verwaltungsgericht Wien gewährleistet einen umfassenden Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung. In zahlreichen Fällen muss ein umfangreiches Ermittlungsverfahren geführt werden, in dessen Zentrum die mündliche Verhandlung vor dem Gericht steht. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in dieser Verhandlung kann als das Herzstück des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bezeichnet werden, wobei die Entscheidung idealerweise auch am Schluss der Verhandlung zu verkünden ist. Nähere Ausführungen dazu finden Sie im Bericht auf den Seiten 16 und 17. Wie ich ihnen, geschätzte Damen und Herren, aus der Praxis berichten kann, wird die Bereitstellung einer Schriftführung in jeder mündlichen Verhandlung derzeit unter den Umständen, mit den personellen Ressourcen, immer schwieriger. Sie garantiert aber, dass das Verhandlungsprotokoll unmittelbar nach der Verhandlung an die Parteien übergeben wird, was sowohl von den Parteien als auch von den Parteienvertretern und -vertreterinnen sehr geschätzt wird. Es bedeutet im Vergleich zu den ordentlichen Gerichten, wo mitunter wochenlang auf die Übertragung eines Tonbandprotokolls gewartet werden muss, ein bedeutendes Plus an Effizienz und an Verfahrensbeschleunigung. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie abschließend noch auf ein jüngst ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. November 2020 zur Zahl RO 2020/09/0014 hinweisen. Darin hat sich der Gerichtshof dazu geäußert und auch ausdrücklich festgehalten, dass bei Landesverwaltungsgerichten dem Landesgesetzgeber eine gesteigerte Verantwortung bei der Zurverfügungstellung ausreichender Ressourcen zukommt, weil im Gegensatz zur ordentlichen Gerichtsbarkeit kein überregionaler Ressourcenausgleich, wie etwa im Oberlandesgerichtssprengel Wien, zwischen den einzelnen Gerichten möglich ist, sondern nur die im Verwaltungsgericht selbst vorhandenen Ressourcen entsprechend verteilt werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass Sie Ihrer diesbezüglichen weitblickenden Verantwortung wie bisher, als Sie immer ein offenes Ohr für die Anliegen des Verwaltungsgerichtes Wien gehabt haben, nachkommen. So werden dann bestmögliche Bedingungen für die Bevölkerung der Stadt Wien für den effizienten und qualitätsvollen Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien geschaffen. Ich bin damit am Ende meiner Ausführungen angelangt und möchte Ihnen für die mir entgegengebrachte Aufmerksamkeit vielmals danken. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Ich begrüße das Rederecht für Sie als Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien außerordentlich, und ich denke, es ist wichtig, dass wir dadurch einen regelmäßigen guten Austausch miteinander haben. Ich freue mich, wenn Sie das nächste Mal bei uns im Haus sind. Die Debatte ist damit jedenfalls geschlossen, und ich darf den Berichterstatter - Sie, Herr Stadtrat - um das Schlusswort ersuchen. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits, ich möchte mich bei Ihnen sehr, sehr herzlich bedanken, erstens einmal für den engagierten Bericht und Ihre Ausführungen, vor allem aber natürlich für Ihre Arbeit und die Ihres großen Teams, eine Arbeit, die für uns als Bundesland eine sehr, sehr wichtige ist. Ich freue mich auch wirklich - es ist in der Debatte von einigen Rednern auch erwähnt worden -, dass wir auf ein Berichtsjahr zurückschauen, das an Herausforderungen kein armes war, das aber trotzdem davon geprägt ist, dass es Ihnen und dem gesamten Team gelungen ist, eine große Anzahl an Erledigungen zu schaffen: über 17.000. Es ist auch, Kollege Ellensohn hat es erwähnt, erstmals seit langer Zeit gelungen, deutlich mehr Erledigungen als Eingänge und damit einen Abbau der bestehenden Aufgaben zu erreichen. Dafür ein großes Dankeschön. Ich möchte die Gelegenheit aber auch nutzen, um mich sehr, sehr herzlich bei den Abgeordneten zu bedanken. Die Diskussion über den Bericht des Verwaltungsgerichtes, auch die Diskussion über die Bedürfnisse und die Feedbacks von Ihnen und von Ihrem Team ist eine, die von einigen Abgeordneten aller Fraktionen sehr, sehr engagiert geführt wird, und auch in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass wir - Sie haben es selber erwähnt, aber auch ein paar der Redner - viele, viele Verbesserungen auf den Boden gebracht haben. Die letzten Jahre waren von einem starken Anstieg der Personalausgaben, der Gesamtausgaben geprägt, dahinterliegend eben auch einem Anstieg der Richterinnen- und Richterposten, der richtig und wichtig war, um die Aufgaben, die Sie erwähnt haben, auch zu erfüllen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch beim Gegenüber bedanken, das heute ja auch eine Stellungnahme beigelegt hat - dem Amt der Wiener Landesregierung und dem gesamten Team unseres Herrn Landesamtsdirektors -, und bitte das geschätzte Hohe Haus um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen nun zur Abstimmung, die wir getrennt durchführen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien für das Jahr 2019 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die die vorliegende Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien für das Jahr 2019 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Mehrstimmigkeit mit Stimmen der SPÖ, NEOS und GRÜNEN fest, das ist hiermit beschlossen. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen - Wiener Nationalparkgesetz, das Gesetz, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird, das Gesetz betreffend das Fischereiwesen im Gebiete der Stadt Wien - Wiener Fischereigesetz und das Gesetz über die Regelung des Jagdwesens - Wiener Jagdgesetz geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Herr StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Pipal- Leixner. Bitte. Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Stadtrat! Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuhörerInnen! Herr StR Czernohorszky hat in seiner Anfragebeantwortung vorhin in der Fragestunde schon sehr gut und detailliert erklärt, worum es da eigentlich geht. Im ersten Moment fragt man sich vielleicht, was Aarhus ist, und so weiter, aber ich glaube, man kann das im Protokoll bei ihm auch sehr gut nachlesen, deshalb werde ich mich darüber jetzt nicht mehr verbreitern. Nur ganz kurz, die Aarhus-Konvention sieht Beteiligungsrechte für Umweltorganisationen in Umweltverfahren vor und ist daher essenziell dafür, dass die Interessen der Öffentlichkeit gewahrt werden. Da mit dieser Sammelnovelle die bisher unklare Situation hinsichtlich der Teilnahmerechte beseitigt wird, geht es da aber natürlich um Rechtssicherheit für Behörden, Gerichte und für BewilligungswerberInnen. In der öffentlichen Begutachtung kam der Hinweis, dass die Rückwirkung des Anwendbarkeitsbeginns fehlt. Dem sind wir gefolgt und haben den rückwirkenden Beginn der Anwendbarkeit noch in den Text aufgenommen. Damit komme ich schon zum Schluss. Ich freue mich sehr, dass wir als Fortschrittskoalition das so schnell auf dem Weg gebracht haben. Ich bedanke mich bei der MA 22 für die ausgezeichnete Erledigung und beim Büro Czernohorszky und beim Herrn Stadtrat für die super Zusammenarbeit. Es hat wirklich Spaß gemacht. Ich denke, das ist ein Riesengewinn für die Umwelt und für den Artenschutz, weil dieser Input der Umweltorganisationen sehr wertvoll ist. In diesem Sinne freue ich mich darauf, was da in Zukunft in diesem Zusammenhang kommt. Danke schön. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Kickert. Ich erteile es ihr. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren - einige im Saal, die zuhören und hoffentlich auch einige Interessierte an den Bildschirmen! Meine Vorrednerin ist sehr kompakt und sehr kurz gewesen und hat eigentlich nur darauf hingewiesen, dass es eine rasche Umsetzung gegeben hätte. Aus ihrer Sicht ist das nachvollziehbar, weil sie ja noch nicht lange dabei ist. Es ist ebenso nachvollziehbar, aus der Verantwortung des Herrn Landesrates, dass er die Umsetzung schnell gemacht hätte, weil es jetzt erst März ist und er auch noch nicht so lange in dieser Geschäftsgruppe tätig ist. Ich möchte aber trotzdem darauf hinweisen, dass die ersten Vorlagen zu dieser Sammelnovelle und zur Änderung dieser Gesetze im Jahre 2016 vorgelegen sind. Das heißt, es war eine zähe Arbeit, so weit zu kommen, und welche Punkte in dieser zähen Arbeit immer noch nicht so umgesetzt worden sind, wie wir glauben, dass sie umzusetzen sind, darauf werde ich eingehen. Trotzdem möchte ich mich für die Gespräche der letzten Wochen und auch für die amikale Zusammenarbeit bedanken. Wie gesagt, die Zusammenarbeit war durchaus freundschaftlich, in der Sache aber - wie soll ich sagen - sehr bestimmend in dem Sinne, dass die Vorschläge, die wir gebracht haben, und auch die vielen eingebrachten Stellungnahmen bei Weitem nicht umgesetzt worden sind. Es ist richtig, Herr Landesrat, dass Sie in der Anfragebeantwortung schon auf den Sinn oder den Geist der Aarhus-Konvention eingegangen sind. Warum aber gibt es diese Aarhus-Konvention überhaupt? Es gibt nämlich in dieser Aarhus-Konvention einen wesentlichen Punkt, nämlich das Recht jeder einzelnen Person auf ein Leben in einer der Gesundheit und dem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt. Dieses Recht zu schützen, ist der Sinn der Aarhus-Konvention. Um dieses Recht auf ein Leben in einer, nennen wir es einfach, intakten Umwelt haben zu können, gibt es das Recht auf Zugang zu Information, das Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung und dann natürlich das Recht auf den Zugang zu Gerichten in all diesen umweltrelevanten Verfahren. Es bezieht sich also nicht nur auf Umweltorganisationen, sondern auf das Recht jeder einzelnen Person. Das ist einer der Punkte, die in dieser Novelle nicht erfasst werden. Es werden die Rechte auf Information und auch auf Beteiligung auf Umweltorganisationen eingeschränkt, die laut der Umweltverträglichkeitsprüfung anerkannt sind. Das sind zur Zeit genau 27 Organisationen. Das ist zugegebenermaßen ein Fortschritt, aber entspricht aus unserer Sicht und übrigens auch aus der Sicht der Stellungnahmen vieler Juristinnen und Juristen nicht der Aarhus-Konvention. Übrigens vertritt diese Meinung auch die Arbeiterkammer Wien, nachzulesen in ihrer Stellungnahme zum ersten Entwurf aus dem Juli oder August letzten Jahres. Der zweite Punkt, den wir seit Jahren einfordern und nicht nur wir, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit, die im Geist der Aarhus-Konvention ja beteiligt werden sollte, ist die Einschränkung auf bestimmte Verfahren, nämlich nur auf die "europarechtlich determinierten" heißt es so schön, also auf die europarechtlichen Verfahren. Das sind die Auswirkungen der Ziele auf den Nationalpark Lobau, Eingriffe in sogenannte Europaschutzgebiete und Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Verboten. Das heißt, nicht vorgesehen ist die Einbindung der Zivilgesellschaft in alle Verfahren, die Naturschutzgebiete betreffen oder die Landschaftsschutzgebiete betreffen oder die geschützte Landschaftsteile betreffen, also ein ziemlicher großer Teil. Das ist schade, weil wie der Landesrat schon erwähnt hat, stehen in Wien eigentlich gar nicht so viele Verfahren an, an denen die Öffentlichkeit ein Interesse an Beteiligung hat. Das heißt, Wien hätte es sich ganz leicht leisten können, dem Geiste und den Buchstaben der Aarhus-Konvention weiter nachzukommen und tatsächlich ein Vorbild für alle anderen Bundesländer zu sein. In manchen Bereichen ist es sogar weniger fortschrittlich oder restriktiver, als andere Bundesländer es umgesetzt haben. Also nochmals, die hier erfolgte Umsetzung beschränkt sich wirklich nur auf einen Teil, nämlich auf den unionsrechtlich bestimmten Teil des Umweltrechts und lässt sehr, sehr viele andere Teile aus. Aus meiner Sicht entspricht das jetzt nicht nur nicht dem Geiste, sondern es wird daher ziemlich sicher zu Einsprüchen kommen und daher kann man wirklich sagen, dass Wien der völkerrechtlichen Verpflichtung der Aarhus-Konvention - die auch Wien eingehen muss, so wie Österreich - nicht nachgekommen ist. Der dritte Bereich, der mir wichtig ist und zu dem ich dann auch einen Abänderungsantrag einbringe, sind die wirklich knappen Fristen und das, was sich als Zustellfiktion bezeichnet. Der Entwurf sieht vor, dass Bescheide, die zum Beispiel artenschutzrechtliche Verbote betreffen, lediglich für vier Wochen auf einer Plattform bereitgestellt werden und schon ab dem ersten Tag der Bereitstellung als zugestellt gelten. Diese Geltung, nämlich Zustellung ab dem ersten Tag - sobald es da ist, gilt es als zugestellt, egal, ob du auf diese Plattform reinschaust oder nicht -, ist gemessen an der sehr knappen Frist von nur vier Wochen wirklich knapp und wirklich wesentlich restriktiver als alle einschlägigen Bundesgesetze oder auch andere Landesgesetze. Diese Regelung erscheint nicht nur mir, sondern auch namhaften Juristen wie Daniel Ennöckl fraglich - ob die Fiktion bei so einer knappen Frist ab der sofortigen Zustellung mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist -, weil damit die sogenannte Rechtsmittelfrist von Umweltorganisationen im Vergleich zu herkömmlichen Parteien im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes verkürzt wird. Das ist jetzt sehr juristisch, aber bei Gesetzen muss man halt auch darauf achtgeben, weil sonst schafft man ein Gesetz, das nicht den Grundlagen entspricht oder anderen Gesetzen widerspricht, und erreicht damit das eine Ziel, nämlich die sogenannte Rechtssicherheit, nicht. Daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, der genau diese Fristen verlängert und eine Zustellfiktion von zwei Wochen einbringt, wie es in anderen Verfahren üblich ist, und ersuche um eine entsprechende Abstimmung. Weiterhin gibt es Unklarheiten zu Gerichtswegen und zur Frage, was alles gilt. Es wird im Entwurf festgehalten, dass Umweltorganisationen das Recht haben, Beschwerde einzulegen. Es wird aber nirgends festgehalten, dass Umweltorganisationen sowieso und prinzipiell bei der Einhaltung von Umweltvorschriften ein subjektives Recht haben, und übrigens nicht nur Umweltorganisationen, wie ich zu Beginn ausgeführt habe, sondern auch jede einzelne Person. In anderen Gesetzen, wie zum Beispiel in bundesrechtlichen Umweltvorschriften wie dem Abfallwirtschaftsgesetz oder dem Wasserrechtsgesetz wird ganz klar festgestellt, dass Umweltorganisationen das Recht zukommt, auch außerhalb von Verfahren ein subjektives Recht geltend zu machen. Was schließlich auch noch fehlt, ist, dass gegen einen Bescheid oder ein Erkenntnis das Landesverwaltungsgerichtes natürlich auch der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden kann. Sollte diese Möglichkeit der Revision beim Verwaltungsgerichtshof ausgeschlossen sein, wäre dieses Gesetz unzweifelhaft verfassungswidrig. Zuallerletzt komme ich zu dem Teil, den wir in der sehr freundschaftlichen Besprechung des Gesetzes geklärt haben. Die meisten Umweltorganisationen sind auf Grund der sehr knappen Zustellfristen beziehungsweise Teilnahmefristen überrascht gewesen und haben befürchtet, dass sich diese Zeit für ihre Arbeit und allfällige Teilnahmeerklärungen nicht ausgeht. Wir haben sowohl bei der Anfragebeantwortung wie hoffentlich jetzt auch in der Diskussion festgehalten, dass eine Teilnahmeerklärung formlos erfolgen kann. Das heißt, einfach mit einem "Ich möchte teilnehmen." und ohne Begründung. Das ist wichtig für die Umweltorganisationen, weil die Fristen, wie gesagt, insgesamt sehr kurz sind. Zusammenfassend möchte ich jetzt nach all meinen Ausführungen also anführen, warum wir nicht zustimmen können: Weil wir wirklich glauben, dass dieses Gesetz restriktiver ist, als es sein müsste. Wien hätte weiter gehen können. Wir haben seit 2016 mehr gefordert, mehr Information, mehr Öffentlichkeitsbeteiligung, mehr Rechte, nicht nur für Umweltschutzorganisationen, sondern auch für jedermann und jederfrau, die sich von einer Handlung oder von einer Unterlassung der Stadt Wien in ihrem Recht auf eine intakte Umwelt eingeschränkt fühlen. Durch die RednerInnen nach mir werden noch Anträge eingebracht, auch dazu möchte ich mich kurz äußern. Der Resolution von SPÖ und NEOS zur Einhaltung von Menschenrechten und der UN-Nachhaltigkeitsziele bei Lieferketten werden wir zustimmen. Ich danke auch für die kurzfristige Änderung des Antrages in Bezug auf die Frage, wer in der Bundesregierung zuständig ist, dem werden wir zustimmen. Es gibt kurzfristig - ich glaube, vor einer halben oder Dreiviertelstunde eingetroffen - auch einen Antrag der ÖVP dazu. Ich empfinde es als ein bisschen lächerlich, so einen Antrags-Hickhack zu machen. In der Sache ist natürlich der Antrag nicht falsch, er bezieht sich halt nur in einem auf das Land Wien, dass sich nämlich das Land Wien dafür ausspricht, dass es eine europaweite Lösung gibt und dass das Land Wien sich in seinem eigenen Wirkungsbereich darum kümmern wird. Ja, die Überwachung der Lieferketten ist kompliziert und ja, es braucht eine europäische Lösung, aber sich zum Beispiel auch auf der Bundesebene zum Ziel zu verpflichten, wäre kein Fehler. Das machen wir auch. Das heißt, wir werden sowohl dem Antrag der SPÖ und den NEOS zustimmen, als auch dem Antrag der ÖVP, selbst wenn wir die ganze Vorgehensweise ein bisschen lächerlich finden. So, das war's. Man kann ja, wie es so schön heißt "the greater woman" sein und über die Lächerlichkeit hinwegsehen und in der Sache an der Sache bleiben. In diesem Fall werden wir es tun und den Anträgen zustimmen. Ich würde mir wünschen, dass dem Abänderungsantrag auch zugestimmt wird, selbst wenn ich keine große Hoffnung habe. Was ich Ihnen aber garantieren kann, ist, dass ich an dieser Sache dran bleibe und dass wir darum kämpfen werden, jeden einzelnen Mangel, den ich hier angeführt habe, zu bekämpfen, und zu schauen, dass er in einer der nächsten Novellen behoben wird, damit die Öffentlichkeitsbeteiligung schafft, was der Geist der Aarhus- Konvention vorsieht, nämlich einen tatsächlichen Schutz des Rechts auf eine gesunde Umwelt. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort gemeldet ist Abg. Gorlitzer. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine Damen und Herren hier im Saal und auch via Livestream zu Hause! Die Aarhus-Konvention wurde bereits am 30. Oktober 2001 von der EU ratifiziert. Sie betrifft, wie die Kollegin richtigerweise gesagt hat, den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und auch den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. In Österreich ist diese Aarhus-Konvention seit 2015 im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes verankert. Dieses UNECE-Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz einräumt, im vorliegenden Gesetzesentwurf betrifft es hauptsächlich Umweltorganisationen. 2016 gab es bereits Gespräche in Wien zur Umsetzung der Aarhus-Konvention in einem Gesetzestext. Es wurden da viele Ideen eingebracht, Diskussionen geführt, Sitzungen durchgeführt, und dann gab es allerdings lange Zeit nichts. Ich weiß schon, in Wien dauert es manchmal ein bisschen länger, bis so einiges zur Umsetzung gelangt, die Mühlen mahlen etwas langsamer, aber immerhin nach fünf Jahren wurde ein entsprechender Gesetzestextantrag hier vorgelegt. Mit der vorliegenden Änderung des Wiener Nationalparkgesetzes und des Wiener Naturschutzgesetzes wird es mehr Rechtssicherheit für die Behörden, für Gerichte, aber vor allem für die Teilnehmer an den Verfahren im Umweltbereich geben. Aus diesen Gründen werden wir diesem Poststück auch zustimmen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber diese Aarhus-Konvention an einem praktischen Beispiel im Naturschutz einmal konkret machen. Wie Sie wissen, gibt es in Wien zwei große Landschaftsschutzgebiete, das eine ist die Lobau und das andere ist der Lainzer Tiergarten als Teil des Biosphärenparks Wienerwald. Sie kennen das vielleicht schon von der letzten Sitzung: Der östliche Ausläufer des Lainzer Tiergartens ist der sogenannte Hörndlwald, und dort besteht seit Jahren ein Baurecht mit der Möglichkeit, ein Gebäude mit 6,5 m Höhe und 25.000 m² Baufläche zu errichten. Zahlreiche Einwände von Umweltschutzorganisationen bis zur UNESCO, tausende Unterschriften einer Petition sowie ein einstimmiger Antrag der Hietzinger Bezirksvertretung haben nicht dazu geführt, dass man diese Baurechtswidmung ändert. Herr LR Czernohorszky kennt das Grundstück, er war am 4. März medienwirksam dort und hat einzelne Parkbankerl aufgestellt und zugesichert, dass von einer Bebauung Abstand genommen wird. Herr Landesrat, eines muss ich Ihnen aber schon sagen: Nur Parkbankerl aufstellen, ist zu wenig, um sich für den Naturschutz einzusetzen. Es gibt den Resolutionsantrag aller Parteien - SPÖ, NEOS, FPÖ, GRÜNE und ÖVP - der Hietzinger Bezirksvertretung, dass dieses Baurecht dort umgewidmet werden soll, und gemäß der Aarhus-Konvention können bei Bedarf für Naturschutzgebiete Erhaltungs- und Verbesserungspläne vorgelegt werden. Da die Stellung des Areals als Landschaftsschutzgebiet auf einer Verordnung aus dem Jahr 1998 beruht, wäre die höchste Unterschutzstellung des Hörndlwaldes gemäß dem Wiener Naturschutzgesetz endlich angezeigt. Deswegen bringe ich einen entsprechenden Beschlussantrag mit der Bitte auf Zuweisung an den Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal sowie an den für die Umwidmung zuständigen Ausschuss für Innovation, Stadtplanung und Mobilität ein. Ich ersuche Sie eindringlichst um Zustimmung zu diesem Antrag auf Zuweisung, weil man in den Ausschüssen das noch einmal ordentlich diskutieren kann und dann endlich diesen letzten Schritt der Umwidmung erledigen kann. Dieses Anliegen wird nicht nur von vielen Wiener Bürgerinnen und Bürgern unterstützt, sondern eben auch von allen Parteien in der Hietzinger Bezirksvertretung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abg. Abrahamczik. Ich erteile es ihr. Bitte. Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorweg gleich noch etwas zum gerade eingebrachten Antrag der ÖVP zum Hörndlwald sagen. Sie wissen, es ist dort schon ein Schutzgebiet. Es gab über viele Jahre immer wieder ganz eindeutige und klare Aussagen von verschiedenen Stadträtinnen und Stadträten - von StRin Sima, von StRin Gaál, von StR Czernohorszky - und auch jetzt, Sie haben es selber erwähnt, war gerade erst wieder der Hinweis, dass eine Renaturierung erfolgt und dass da ein Naherholungsgebiet für die Wienerinnen und Wiener erhalten bleiben soll. Wir haben die Diskussion zum Hörndlwald gerade erst vor wenigen Wochen im Gemeinderat gehabt. Es gab Anträge dazu, auch von uns, die wurden beschlossen. Ich habe das Gefühl, egal, wie oft man es wiederholt, irgendwie kommen wir da nicht weiter. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie vielleicht einmal zugehört hätten, beim letzten Mal etwa Kollegen Valentin, der das sehr intensiv gesagt hat. Wenn man nicht zugehört hat, könnte man das Wortprotokoll nachlesen und würde dann auch wissen, dass es diese Zusagen bereits gibt. Die Wiederholung macht etwas nicht wahrer, wir werden aber heute trotzdem der Zuweisung dieses Antrages zustimmen. Vielleicht ist das jetzt ein Schritt, mit dem Sie vielleicht dann irgendwann akzeptieren können, was ohnehin schon seit Jahren gesagt wird. Zurück aber zum eigentlichen Thema: Der Herr Landesrat hat heute in der Fragestunde schon ausführlich dazu geantwortet und sehr viel berichtet, was in dieser Sammelnovelle alles drinnensteht. Ich freue mich, dass wir das so gut auf den Weg gebracht haben. Ja, es ist länger in der Entstehung, wie Kollegin Kickert gesagt hat, wobei auch sie und ich 2016 bis heuer eigentlich noch nicht eingebunden waren. Es ist für uns alle neu, und ich freue mich, dass wir das einfach hingekriegt haben. Es ist letztes Jahr noch unter Rot-Grün als Gesetzesvorschlag in Begutachtung gegangen, es gab einige Stellungnahmen. Kollegin Pipal-Leixner hat schon erwähnt, dass wir die Rückwirkung über ein Jahr auch schon neu verankert haben, das ist dazugekommen. Das entspricht auch dem, was andere Bundesländer und auch der Bund vorgesehen haben. Da sind wir sehr gut dabei. Es ist nicht so, dass wir schlechter dastehen würden als andere Bundesländer, ganz im Gegenteil. Jetzt bin ich keine Juristin, genauso wenig wie Kollegin Kickert, und wir haben versucht, uns einzulesen und uns auszutauschen. Ich möchte vor allem dem Herrn Landesrat danken, dass er auch extra alle Fraktionen im Februar zu einem eigenen Austauschtreffen eingeladen hat, bei dem wir auch Gelegenheit hatten, uns mit den ExpertInnen, die auch wissen, was das juristisch heißt, was das auch in der Praxis heißt, welche Verfahren das betrifft, auszutauschen und Fragen zu stellen. Wir haben das mitnehmen können und es hat mir sehr geholfen in einer Materie, in der ich bisher nicht so fest verankert war. Das eine sind naturschutz- und umweltrechtliche Geschichten, das andere sind aber Dinge wie Zustellfiktion, Präklusion, et cetera. Ich möchte - ich glaube, es war ein bisschen klar, dass wir uns da nicht finden werden, weil wir unterschiedlich verstehen oder auslegen - jetzt noch etwas zum Abänderungsantrag der GRÜNEN sagen. Warum gibt es diese Zwei- Wochen-Frist nicht? Sie schreiben in Ihrem Antrag, es geht darum, dass den Umweltorganisationen eine einfache und gleichberechtigte Möglichkeit gegeben wird. Sie möchten aber da eine Ungleichbehandlung, indem sie denen zwei Wochen mehr zusprechen wollen, als es den ProjektwerberInnen oder auch der Wiener Umweltanwaltschaft zusteht. Das, finde ich, macht es dann natürlich schwierig. Zusätzlich würden wir die Verfahren in die Länge ziehen. Bei der Erfahrung, die uns auch die MA 22 gesagt hat, dass beim allergrößten Teil Dinge betroffen sind - ich sage Ihnen jetzt ein Beispiel, worum es da geht - wie zum Beispiel, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Naturschutzgebiet Kröten zählen wollen: Da dann noch einmal um zwei Wochen oder mehr zu verlängern, wo sich vermutlich niemand melden wird, um zu sagen, als Umweltschutzorganisation möchte ich in dem Verfahren aber dabei sein, ist, finde ich, nicht notwendig. Wir ziehen damit aber alle Verfahren in die Länge und es wird auch länger dauern, bis Bescheide da sind. Ich weiß nicht, inwiefern das erwünscht ist, ich sehe es nicht als wünschenswert. Deswegen würde ich im Sinne der Gleichberechtigung der Beteiligten sagen, dass wir da bei der gleichen Frist für alle bleiben. Der Herr Landesrat hat auch erwähnt, dass wir natürlich gut darauf schauen, dass es eine sehr einfache und formlose Teilnahmemöglichkeit gibt. Diese Zwei-Wochen-Frist, die es für die Umweltschutzorganisationen noch einmal für die Teilnahmeerklärung gibt: Die werden informiert, wenn etwas Neues auf diese Plattform kommt, die ja gemeinsam mit Salzburg noch weiterentwickelt wird, die erhalten eine Information - da gibt es jetzt folgendes neues Verfahren, da ist folgender neuer Bescheid - und bei den Verfahren haben sie zwei Wochen Zeit, nur um zu sagen: Bitte, wir möchten dabei sein. Ich glaube, das ist machbar, es braucht sonst nichts an Vorgaben. Alles, was man da klarer regulieren würde, würde es wahrscheinlich für die Organisationen schwieriger machen. In diesem Sinne hoffe ich, dass viele zustimmen können und möchte jetzt noch auf einen Antrag, den wir einbringen, und zwar den Antrag der Abgeordneten Abrahamczik, Auer-Stüger, Taucher, Höferl, Pipal-Leixner und Gara zum Lieferkettengesetz eingehen. Worum geht es? Wir sehen, dass es zu allen Produkten, allen Konsumgütern, die wir in unserem Leben kaufen, die uns umgeben, natürlich eine Geschichte gibt. Woher kommt das Produkt? Wie ist die Lieferkette? Woher kommt - gerade bei Kleidung ist das ein großes Thema - die Baumwolle, aus dem die Kleidung gemacht wird? Wir sehen da, dass es sehr oft sehr schlimme Bedingungen sind, unter denen das Produkt produziert wird, dass das aber bei uns gar nicht mehr so auftaucht, weil ein nettes Siegel darauf ist oder ein Konzern sagt, wir haben uns eh selbst verpflichtet, dass wir mehr machen. Uns geht es darum, diese globalen Lieferketten klar zu machen, damit sie nachvollziehbar sind, damit man darauf schaut, und das auf allen Ebenen. Nur, um zu wissen, was dort passiert: Da werden Wälder gerodet, da verlieren Menschen ihren Lebensraum, da gibt es Kinderarbeit, da werden Menschen ausgebeutet, und genau deswegen ist es so wichtig, dass wir darauf schauen. Gerade die Stadt Wien, wo wir auch um den ÖkoKauf ganz genau wissen: Wir haben schon sehr oft in diesem Haus besprochen, wie viele Hebel wir eigentlich auch als Stadt haben, um bei großen Einkäufen, die wir tätigen, durch die Kriterien, die wir in der Vergabe anwenden, einen Unterschied zu machen. Da geht es ganz stark darum, dass wir nicht nur darauf schauen, was es ökologisch heißt, sondern auch, was es menschenrechtlich heißt, was es sozialpolitisch für die Menschen heißt, die in der Produktion dieser Kleidung, Lebensmittel, et cetera zu tun haben. Es wäre mir ein großes Anliegen, dass Sie zustimmen. Kollegin Kickert hat schon kurz auf den ÖVP-Antrag verwiesen - wir werden dem nicht zustimmen -, sie hat es auch schon gesagt. Ich verstehe, dass man oft auch eigene Anträge einbringt, das ist auch okay, aber es unterscheidet diese Anträge nicht nur die Länge - bei der ÖVP die Kürze - des Antrages, sondern eben auch, dass wir uns an alle Ebenen richten. Es braucht sowohl europaweit klare Maßnahmen bezüglich der Lieferketten als auch für die Bundesregierung und auch für Wien. Den Bund hat die ÖVP leider ausgelassen. Ich finde, wenn man nicht einmal die Selbstverpflichtung ernst nimmt - wo wir so oft sehen, dass auch schon die Selbstverpflichtung nicht reicht -, dann kann ich diesem Antrag einfach nicht zustimmen. Da fehlt ein ganz, ganz wesentlicher Teil. Deshalb würde ich Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Es gab heute auch eine Pressekonferenz von Greenpeace, die ihren neuen Report vorgestellt haben. Darin geht es vor allem auch um Lieferketten in der Schokoladeproduktion. Wir wissen, Ostern steht an. Auch wenn uns eine Osterruhe bevorsteht: Wir alle kaufen Osterhasen und Schoko und auch gefärbte Eier, wo man nicht so gut sehen kann, woher sie kommen, unter welchen Bedingungen sie produziert wurden. Ich glaube, es ist ein guter Moment, um hier zuzustimmen. Das heißt nicht, dass da alle Ebenen zur gleichen Zeit tätig werden. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir in diesem Antrag alle Ebenen ansprechen. Genau darum geht es. Wenn wir die ersten Schritte setzen, dann ziehen die nächsten nach, und dann können wir wieder weitere Schritte setzen. Gerade beim ÖkoKauf, zu dem wir auch im Koalitionsprogramm gesagt haben, dass wir ihn als ÖkoKauf 2.0 neu aufstellen, werden wir das mitnehmen. Mit diesem Antrag verpflichten wir uns auch dazu. Sie können uns diesen Auftrag heute mitgeben und deswegen stimmen Sie bitte zu! Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abg. Sequenz. Ich erteile es ihr. Bitte. Abg. Mag. Heidemarie Sequenz (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseher und Zuseherinnen via Livestream! Wir reden hier über die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Wien, und ich möchte mich zu Beginn meiner Rede vor allem einmal bei meiner Kollegin Jennifer Kickert bedanken, die dieses sehr komplexe Thema hier mit sehr viel Kompetenz sehr, sehr klar präsentierte und die sich mit dieser Materie auch wirklich beschäftigt hat und sich auskennt. Ich möchte mich mit drei konkreten Beispielen beschäftigen, bei denen es um umweltrelevante Verfahren geht und um den Umgang mit NGOs, teilweise auch durch den Wiener Magistrat. Der erste Vorfall ereignete sich erst kürzlich, das war letzten Sonntag, als eine NGO beim Nationalparkhaus eine Kundmachung veranstaltete, die selbstverständlich korrekt angemeldet war. Folgendes passierte: Die Versammlungsleiterin erhielt am frühen Nachmittag am Freitag - ich wiederhole: am frühen Nachmittag am Freitag - ein E-Mail der Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 und der Forstverwaltung, in welchem so quasi irgendwie angedeutet wurde, man braucht für eine Kundgebung und für eine Wanderung durch diesen Park eine Bewilligung der Nationalparkverwaltung. Das ist natürlich eine vollkommene Missinformation, die Genehmigung dieser Veranstaltung erfolgt durch die Landespolizeidirektion, und die hatte diese NGO. Es ging bei dieser Veranstaltung beim Nationalparkhaus darum, die furchtbaren Folgen für den Nationalpark und überhaupt für Wien aufzuzeigen, die der mögliche Bau der Lobau-Autobahn zur Folge haben könnte. Also was NGOs wirklich nicht brauchen, sind derartige Einschüchterungsversuche, denn bei anderer Gelegenheit ist man weniger zimperlich, so wurden Bohrungen der Asfinag im Nationalpark selbstverständlich genehmigt. Es war genau dieses wertvolle Versammlungsrecht, das den Nationalpark Donau-Auen und Lobau überhaupt ermöglicht hatte, nämlich als sich dort 1984 Menschen versammelten und verhinderten, was zu verhindern war. Das zweite Beispiel, das ich hier anführen möchte: Es engagieren sich auch sehr, sehr viele NGOs, um der drohenden Austrocknung der Lobau entgegenzuwirken, und da äußerte sich erst vor ein paar Tagen in einem Presseartikel der Forstdirektor so: Die Entwicklung der Lobau, auf viele Jahre gesehen, zur trockenen Landschaft sei kaum aufzuhalten. - Also das schlägt wirklich dem Fass den Boden aus! Natürlich wissen wir, dass das aufzuhalten ist, wir haben das hier schon, ich weiß nicht, wie oft, diskutiert, man müsste halt nur ein bissel Geld in die Hand nehmen, wenn man das machen wollte. Und nun zu meinem dritten Beispiel: Mein Vorredner, Herr Gorlitzer, hat schon auf den Antrag, den sie einbringen, hingewiesen, nämlich dem gesamten Hörndlwald wirklich den höchsten Schutz zuzugestehen, nämlich indem man auch die restliche Fläche mit einer Sww-Widmung versieht. Ich frage mich: Warum passiert das nicht? Es geht um eine relativ kleine Fläche, was ist der Grund dafür? Möchte sich die SPÖ hier doch eine Verbauung offenhalten? Ich habe in letzter Zeit schon darauf hingewiesen, noch unverständlicher ist es, da alle Parteien im Bezirk Hietzing das wollen, alle Parteien! Es gab im Dezember einen Beschluss der Bezirksvertretung, bei dem sich alle Parteien dafür aussprachen. Warum Sie da Ihren Bezirksorganisationen in den Rücken fallen, verstehe ich eigentlich nicht. Und ja, Herr StR Czernohorszky, ein Bankerl, wie Sie es dort an die Stelle des ehemaligen Afritsch-Heims gestellt haben, wird den Hörndlwald nicht schützen. Ich wiederhole: Er ließ sich auf einem Bankerl fotografieren, um was zu signalisieren? Das ist jetzt die von uns geforderte Umwidmung? - Nein, der Hörndlwald braucht einen wirklichen Schutz durch eine Umwidmung und nicht irgendwelche Voodoo-artigen Rituale! - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Olischar. Ich erteile es ihr. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident, Sie werden mir erlauben, dass ich in meiner Wortmeldung jetzt vorrangig auf den von SPÖ und NEOS eingebrachten Antrag eingehe und in meiner Wortmeldung auch einen Antrag, der schon erwähnt wurde, einbringen werde. Ich verspreche, meine Wortmeldung entsprechend kurz zu halten, aber wir möchten uns natürlich dazu schon auch zu Wort melden. Eines möchte ich ganz klar festhalten, nämlich dass wir natürlich dem Thema Lieferkettengesetz nicht ablehnend gegenüber stehen. Das möchte ich schon ganz klar festhalten, denn für uns ist es ganz selbstverständlich, dass Arbeits- und Umweltbedingungen in den unterschiedlichen Produktionsländern berücksichtigt werden und dass natürlich auch die Qualität hervorgestrichen wird. Das ist doch keine Frage, das ist ganz selbstverständlich für uns! Was ich aber ebenfalls betonen möchte, ist, dass es ein sehr komplexes Thema ist und aus unserer Sicht auch sehr intensiv diskutiert werden muss. Man kann natürlich - und jetzt bin ich beim vorgeworfenen Partei-Hickhack - schon ein sehr komplexes Thema einfach rasch in einen Antrag gießen und am Vorabend der Landtagssitzung an die anderen Fraktionen ausschicken, man kann aber natürlich auch intensiv darüber diskutieren und das Thema anders ernst nehmen. Aus unserer Sicht ist die gesamteuropäische Lösung wichtig, und das ist auch der Grund dafür, warum wir einen eigenen Antrag einbringen, nämlich um auch die Wichtigkeit des Themas hervorzustreichen. Dies vor allem deshalb, weil auch schon im Herbst 2020 beziehungsweise in den Winter gehend auf europäischer Ebene zu diesem Thema ein Prozess gestartet wurde, und aus unserer Sicht würden nationale Alleingänge diese Dinge konterkarieren. Wie gesagt, ich finde es schon bemerkenswert, wenn man ein derart komplexes und auch wesentliches Thema, das uns, wie ich glaube, auch über die Parteigrenzen hinweg in seiner Wichtigkeit vereint, lapidar in einen Antrag gießt und dieses politische Spiel einfach auch in dieses Thema hineinbringt. Aus meiner Sicht ist das gerade bei solch wichtigen und komplexen Themen eher unangebracht und deswegen auch aus meiner Sicht nicht lächerlich. Ich möchte das wirklich ganz ernst zu nehmend hier diskutieren und auch unsere Beweggründe einbringen, denn, wie gesagt, natürlich beginnt ein solch großes Thema auch auf der europäischen Ebene. Ich glaube, da braucht es einen gemeinsamen Beschluss. Ich finde es auch gut, und deswegen ist es auch Teil unseres Antrages, dass die Stadt Wien - wir begrüßen das und wir schätzen das auch wert - in ihrem eigenen Wirkungsbereich auch schon ihre Maßnahmen setzt. Das ist ja auch etwas, das wir immer forcieren: Bitte setzt dort an, wo wir selber schon die Möglichkeit und die Hebel haben. Das unterstreichen wir und deswegen findet sich das in unserem Antrag wieder, aber aus unserer Sicht ist diese europäische Lösung doch etwas sehr Wichtiges. Wir hätten uns gewünscht, wenn es Ihnen tatsächlich ein Anliegen gewesen wäre, früher in diesen Prozess mit einbezogen zu werden, auch die anderen Fraktionen. Ich wundere mich auch ein bisschen über die NEOS in ihrer Rolle hier, da sie in den Sonntagsreden den Parlamentarismus hochhalten, aber offensichtlich ist ihnen das Thema auch nicht ganz angenehm, denn in der Presseaussendung ist nur ein abgezwicktes Zitat von einem Kollegen drin, mehr Platz gab es anscheinend nicht oder mehr wollte man sich nicht zu diesem Thema bekennen. Apropos Presseaussendung, diese war teilweise ein bissel ausführlicher als sogar der Beschlusstext. Da hätte ich mir im Antrags- beziehungsweise im Beschlusstext selber auch mehr gewünscht, so Dinge wie eben Unternehmensgröße, die Sie in der Presseaussendung erwähnen, welche Unternehmen konkret betroffen sind, welche Branchen Sie auch hier konkret forcieren, et cetera. Da hätte ich mir schon mehr gewünscht. Wie gesagt, auf europäischer Ebene gibt es für eine gesamteuropäische Regelung jetzt schon Vorarbeiten zu dem Thema. Das würden wir als sinnvoll empfinden und das würden wir auch gerne anstreben, und nicht nationale Alleingänge forcieren. Ich glaube, das tut dem Standort Österreich auch nicht gut. Dementsprechend bringen wir den Antrag betreffend europäische Lösung für eine Regelung von nachhaltigen Lieferketten ein. Ich freue mich, wenn die GRÜNEN zustimmen, vielleicht findet sich auch noch eine andere Fraktion, die unseren Antrag unterstützt. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir auch intensiv und auf wertschätzender Ebene dieses wichtige Thema diskutieren. - Vielen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Guggenbichler. Ich erteile es ihm. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Es freut mich, dass ich das erste Mal unter Ihrer strengen Leitung hier eine Rede halten darf. Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Position! Kollege Czernohorszky tut mir ein Stück leid, weil jetzt die Opposition von ÖVP-Seite und von grüner Seite ihn da in irgendeiner Art und Weise kritisiert, weil er auf irgendeiner Bank gesessen ist. Ich kenne das Foto leider nicht. Ich bitte darum, dass man mir das auch zur Verfügung stellt, aber ich glaube, wir haben andere Themen in dieser Stadt als über irgendeine Bankerl-Situation hier zu diskutieren. Zum Thema der Umsetzung der Aarhus-Richtlinie kann ich eines sagen: Ja, es freut mich, dass wir hier erstmalig in einen Gesetzwerdungsprozess eingebunden wurden, und wir waren lange kritisch. Sie wissen das auch, wir haben lange darüber nachgedacht, in welche Richtung wir da gehen. Das Gesetz ist am Ende des Tages nicht perfekt, das ist es nicht, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, und ich glaube, Umweltorganisationen sollten mehr Mitsprache und Rechtssicherheit in diesem Bereich haben. Was ich bei den GRÜNEN schon phänomenal finde, ist, wie sie sich heute da rausstellen. Ich habe daheim in meinem Fenster drei Kerzen stehen, und ich würde sie immer gerne Samstagmittag anzünden, wenn die GRÜNEN einmal eine Woche nicht irgendwelche Grundsätze brechen würden. Ich habe eine für den Bund, eine für das Land und eine für den Bezirk. Gestern habe ich mir schon gedacht, dass ich morgen die Chance hätte, auf Landesebene für die GRÜNEN das Kerzerl anzuzünden, weil da waren sie einfach nur inhaltlich schwach, aber sie haben zumindest an den Grundsätzen festgehalten. Aber leider, leider wird es mir auch diese Woche nicht gelingen - auf Bundesebene sowieso nicht, nachdem, was Anschober da die ganze Zeit macht. Ich erinnere daran, Sie können sich an die Kinder in Moria erinnern, wir reden ja schon seit September über dieses Thema, und Sie sind immer noch in intensivsten Diskussionen mit der ÖVP, um sie da zu überzeugen. Die zweite Situation, die mir aufgefallen ist, war dann diese Abschiebungsgeschichte, bei der Sie sogar selbst dagegen demonstriert haben. Und das Dritte, was mir aufgefallen ist, wurde eh schon in der letzten Gemeinderatssitzung angesprochen, nämlich dass Sie auf Bundesebene dafür gestimmt haben, dass Homosexuelle nicht Blut spenden dürfen. Kurz danach habe ich ja dann die Kerze für den Bezirk aufgestellt, weil es eine Abstimmung im 9. Bezirk gegeben hat, bei der die GRÜNEN die einzige Fraktion war, die dagegen gestimmt hat, dass Homosexuelle nicht Blut spenden dürfen. Auch da ist es mir nicht gelungen, in dieser Woche das Kerzerl anzuzünden. Ich befürchte, die drei Kerzen werden bis Ende der Legislaturperiode unangezündet bleiben, und ich verstehe es nicht. Jetzt sage ich, warum ich es diesmal nicht anzünde: Frau Kickert, Sie können das argumentieren, wie Sie wollen, aber Sie stellen sich hier als Grüne Fraktion her und stimmen am Ende des Tages dagegen, dass Umweltorganisationen teilhaben dürfen. Das ist Ihr Abstimmungsverhalten, Frau Kickert! Das kann man so auf einen Punkt bringen. Und Ihre Argumentation, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, Frau Kickert, bei aller Freundschaft, wirklich, Ihr Sozialminister schießt zwei verfassungswidrige Verordnungen die Woche raus. Das kann ja kein Argument sein, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist. Deswegen können Sie nicht zustimmen. Am Ende des Tages werden Sie, die GRÜNEN, hier im Haus heute wieder die einzige Fraktion sein, die dagegen stimmt, dass Umweltorganisationen teilhaben dürfen. Das ist der Sukkus ihrer ganzen Rede, Frau Kickert, und deswegen kann ich Ihnen morgen zu Mittag das Kerzerl nicht anzünden. Das geht einfach nicht, weil Sie schon wieder einen Ihrer Grundsätze brechen. Das muss ich Ihnen so sagen, es hilft einfach nichts. Zur ÖVP auch noch kurz: Ja, lieb, die ÖVP stellt sich echt heraus und sagt: Es ist ein komplexes Thema, das kann man nicht in irgendeiner Art und Weise in einen Resolutionsantrag verpacken, der hat nur drei Seiten! - Ihr habt das geschafft, heute eine Resolution mit zwölf Zeilen zu schreiben, zum Thema Komplexität. Ich weiß nicht, ob die jetzt gescheiter sind, ich glaube es nicht. Wir werden der Resolution, die von der Landesregierung vorgeschlagen wird, zustimmen. Das werden wir machen, weil wir der Meinung sind, dass das ein wichtiges Thema ist, auch wenn ich nicht mit jedem Punkt und Beistrich der Begründung einverstanden bin. Aber was ihr macht, ist, dass ihr sagt, die Stadt soll tun, dass die EU etwas tut und Österreich ist zu klein. - Ich habe nicht gewusst, dass Wien größer ist als Österreich. Das heißt, Österreich ist zwar klein, aber die Stadt soll tun. Nur, wo man selbst in der Verantwortung steht, ist man nicht bereit, dazu etwas zu tun. Frau Olischar, bitte, Sie haben jetzt gesagt, Sie wollen europäische Lösungen. Hören Sie bitte Ihrem Bundeskanzler Kurz zu, was der die letzten zwei Wochen über europäische Lösungen zum Thema Verteilung von Impfungen gesagt hat. Er arbeitet den ganzen Tag an nationalen Lösungen. Den ganzen Tag arbeitet er an nationalen Lösungen und Sie kommen heraus und sagen: Nationale Lösungen sind unnötig, wir brauchen europäische Lösungen. - Offensichtlich haben Sie Ihrem eigenen Parteiobmann nicht zugehört, er hat, glaube ich, vergangenen Freitag eine wunderschöne Pressekonferenz zu diesem Thema gemacht, über die sich die ganze EU wundert. Aber es ist seine Haltung, also bleiben Sie auch hier konsistent. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil ich es nicht nachvollziehen kann, dass ein Zwölfzeilentext komplexer sein soll als eine dreiseitige Geschichte. Ich bin auch für nationale Lösungen, das ist, glaube ich, bei mir bekannt, und ja - Frau Kickert hat es schon gesagt -: es ist lächerlich. - Danke sehr. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stark. - Herr Abg. Guggenbichler seien Sie nur so nett, können Sie das Rednerpult desinfizieren? - Vielen herzlichen Dank. Entschuldigung, es gibt eine tatsächliche Berichtigung der Abg. Kickert, die geht natürlich vor. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zwei Dinge tatsächlich berichtigen. Mein Vorredner hat jetzt gerade gemeint, die GRÜNEN wären gegen ein Blutspendeverbot von schwulen Männern, das ist falsch. Wir sind nicht dagegen, wir kämpfen seit Jahrzehnten dafür. Wir haben in unserer jetzt einjährigen Regierungsbeteiligung zum ersten Mal einen minimalen Fortschritt erreicht, einen derart minimalen Fortschritt, der unter Regierungsbeteiligung von Sozialdemokraten, ÖVP und FPÖ, die auch alle einmal Gesundheitsminister und -ministerinnen gestellt haben, nicht erreicht worden ist. Sind wir damit zufrieden? - Nein. Aber immerhin konnte diese sogenannte, ich nenne es jetzt einfach so, Frist eines Sexualkontakts von zwölf Monaten auf vier Monate verringert werden. Nicht, dass wir glauben, dass das in irgendeiner Weise dem realen Leben entspricht, das glauben wir nicht, aber das, was wir gleichzeitig gemacht haben, ist, dass wir Grundlagen erarbeiten werden, damit sich das bei der Stelle ändert, die sich bisher dagegen wehrt, nämlich der sogenannten Blutkommission, die dafür zuständig ist, den Anamnesebogen zu ändern. Sind wir damit zufrieden? - Nein. Haben wir damit aber mehr zusammengebracht als die Partei, die uns jetzt kritisiert hat? - Ja. Das ist die erste tatsächliche Berichtigung. Die zweite tatsächliche Berichtigung bezieht sich auf unser Stimmverhalten. Das ist der Vorteil einer Oppositionspartei, sie kann sich aussuchen, ob sie bei einer fast guten Umsetzung einer Geschichte zustimmt oder diese ablehnt, weil sie weiß, dass das Gesetz trotzdem kommt. Ich nehme mir jetzt einfach im Namen meiner Fraktion die Freiheit heraus, zu sagen, es reicht uns nicht. Daher stimmen wir dagegen. Natürlich haben die Umweltorganisationen nicht nur ohne dieses Gesetz, sondern dann auch mit dem Gesetz bessere Rechte, aber sie hätten sie ohnehin. Aber dann hätten die Republik Österreich und das Land Wien ein ordentliches Vertragsverletzungsverfahren am Hals, das sie nämlich sowieso haben. Also sind sie zu dieser Änderung gezwungen und sie machen es nicht richtig, und das kritisieren wir, und bei dieser Kritik bleiben wir. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Eine sehr umfangreiche tatsächliche Berichtigung, aber vielen Dank für die Desinfektion. Jetzt kommt aber die nächste Wortmeldung und die ist von Abg. Stark. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Kilian Stark (GRÜNE): Herr Präsident! Herr Landesrat! Ich habe mich hier nachgemeldet, weil ich doch auf einige Punkte eingehen muss. Zunächst einmal an die FPÖ: Eine Fraktion, die damit liebäugelt, Wirtschaftswachstum als Staatsziel in die Verfassung zu schreiben und damit den Investoren freie Bahn zu machen, um weitere Umwelt- und Naturschutzregeln aus der Bahn zu bringen, sollte sich da wirklich nicht gerieren. Meine Vorrednerin hat es schon gesagt, es wird hier etwas vorgelegt - ja/nein -, und ich glaube, unser Abänderungsantrag, der selbstverständlich den Einfluss der Umweltorganisationen erweitern würde, dokumentiert sehr gut, welcher Geist bei uns ist. Als Nächstes zur ÖVP, die hier etwas betreibt, was wir auch von anderen Fraktionen gut kennen, das ist eben immer dieses Delegieren nach oben und zu sagen, ja, man braucht Gesamtkonzepte und EU-Lösungen. Und gleichzeitig gibt es natürlich das sogenannte Gold Plating, dass man also auf nationaler Ebene oder, wie es in dem Fall ist, eben auf Landesebene weiter geht, als übergeordnete Regeln es ermöglichen. Selbstverständlich stehen wir GRÜNEN hier dazu. Man kann sich auf europäischer Ebene, man kann sich auf nationaler Ebene auf Dinge einigen, aber man kann es auch selber dort, wo man verantwortlich ist, immer besser machen. Selbstverständlich stehen wir GRÜNEN dazu! Was die Lieferketten angeht, würde ich auch der ÖVP empfehlen, sich vielleicht auch einmal die Lieferketten von Medizinprodukten, vielleicht von FFP2-Masken, ein bisschen genauer anzuschauen. Zur SPÖ, und das war der eigentliche Grund, warum ich mich zu Wort gemeldet habe, zur Kollegin Abrahamczik, die ich ja grundsätzlich sehr für ihre kenntnisreichen Beiträge in Umweltfragen schätze. Was ich allerdings nicht schätze, ist, dass hier etwas gleichgesetzt wird, was nicht gleich ist. Sie haben gesagt, es soll doch eine Gleichberechtigung von der Umweltanwaltschaft und Projektwerbern geben. Das setzt etwas voraus, was nicht da ist, dass diese nämlich gleiche Waffen haben. Das ist nicht der Fall. Die Wiener Umweltanwaltschaft ist eine gesetzliche Einrichtung des Landes Wien und Projektwerber sind wirtschaftliche Organisationen, die Gewinne machen. Diese mit NGOs gleichzusetzen, die auf ehrenamtliche Arbeit angewiesen sind, die auf Spenden angewiesen sind, die halt nicht so üppig mit Ressourcen ausgestattet sind wie Projektwerber wie die Wiener Umweltanwaltschaft, und dann zu sagen, die müssen gleichberechtigt sein, das ist einfach unredlich. Es geht um Augenhöhe und dafür braucht es, wenn es unterschiedliche Voraussetzungen gibt, unterschiedliche Regelungen. Ich denke, bei den Frauenrechten ist Ihnen die Diskussion wohl bewusst, und eine ähnliche Diskussion sollte es eben bei der Beteiligung von NGOs auch geben. Wenn es unterschiedliche Voraussetzungen gibt, braucht es vielleicht unterschiedliche Regeln. Von NGOs wird sehr wohl berichtet, dass natürlich bei der Einreichung von Unterlagen - manchmal ist es in der Weihnachtszeit oder Ende Juni, bevor die Urlaubszeit beginnt - eine Vier-Wochen-Frist übersehen werden kann. Es ist wahrscheinlich Zufall, dass vor der Urlaubszeit und vor Weihnachten ein paar Anträge mehr kommen. Ich möchte das auch berichtigen, es ist derzeit nicht vorgesehen, dass die NGOs benachrichtigt werden, sondern die müssen reinschauen. Insofern ist dies eine Ungleichbehandlung und diese Besserstellung von NGOs wäre sehr angebracht. In diesem Sinne werden wir das tun, was Kollegin Kickert angekündigt hat, nämlich dass wir selbstverständlich die Zivilgesellschaft ernst nehmen wollen und dass wir auch dafür sorgen und dafür werben wollen, dass im Umwelt-, im Naturschutz, im Artenschutz, im Luftschutz, im Klimaschutz die NGOs, die Zivilgesellschaft ernst genommen und auf Augenhöhe betrachtet werden. Das ist etwas, was bei der SPÖ oftmals nicht so beliebt ist. Das verstehe ich schon, denn wenn man Dinge durchsetzen will, dann ist das lästig, wenn da jemand sagt: Na, aber ein Tunnel unter dem Naturschutzgebiet, unter dem Nationalpark ist vielleicht nicht das Klügste. Uns, den GRÜNEN liegt das Ernstnehmen der Zivilgesellschaft in der DNA und dementsprechend werden wir dafür werben und werden, wie Kollegin Kickert auch schon gesagt hat, dran bleiben, dass diesbezüglich noch weitere Verbesserungen kommen. - Danke. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Danke an die Abgeordneten für die sehr engagierte Debatte. Ich möchte mich auch für den Beschlussantrag zum Thema Lieferkettengesetz bedanken. Ich glaube wirklich, dass es eines der zentralsten Themen ist. Ich bedanke mich auch, das möchte ich an dieser Stelle sagen, für den Antrag zum Thema Hörndlwald. Nachdem er auf Zuweisung ist, gibt uns das ein bisschen die Gelegenheit, in den diversen Ausschüssen darüber zu reden, wo eigentlich unterschiedliche Zuständigkeiten liegen. Es gibt so etwas, das heißt GEM, das ist eine Abkürzung für Geschäftseinteilung des Magistrats. Da kann man lesen, wofür zum Beispiel einzelne Stadträtinnen und Stadträte zuständig sind. Vielleicht hört ihr dann auf, mich zum Thema Widmungen im Hörndlwald zu fragen und mich darüber zu fragen, warum ich da nicht mehr tue, als ein Bankerl hinzustellen. Ich kann Ihnen an dieser Stelle auch sagen: Ich werde dort nicht mehr tun, als ein Bankerl hinzustellen, das ist nämlich ein Landschaftsschutzgebiet, da kommt nicht mehr hin als ein Bankerl, vielleicht noch ein Schild, das darauf hinweist, dass es ein Landschaftsschutzgebiet ist. Auf dem Bankerl saß übrigens die Frau Bezirksvorsteherin mit mir, Herr Abg. Guggenbichler, weil Sie gefragt haben - ich kann das Foto gerne nachschicken. Jetzt aber zur Sammelnovelle, das ist ja der viel wichtigere Punkt: Frau Abg. Kickert hat die Frage gestellt, warum nur die nach UVP-Gesetz 2000 anerkannten Umweltorganisationen Beschwerderechte haben. Uns ist da wirklich wichtig, dass es eine möglichst einheitliche Umsetzung gibt. Das ist in allen anderen Bundesländern und im Bund auch so. Wir haben uns da um Einheitlichkeit bemüht. Jetzt den Vergleich zwischen den unterschiedlichen Bundesländern, auch mit unterschiedlichen politischen Beteiligungen, zu ziehen, würde wahrscheinlich die Berichterstattung ein bisschen überstrapazieren. Was mir aber schon wichtig ist, nachdem es konkret in der Debatte gekommen ist, ist, ein paar Worte zur Entstehung der heutigen Gesetzesvorlage zu sagen. Es ist richtig erwähnt worden, es ist schon in der letzten Legislaturperiode die Begutachtung gestartet worden. Genauer gesagt war das im Sommer 2020, vom 12.6.2020 bis 10.7.2020. Danach ist es natürlich darum gegangen, sehr umfangreich die eingelangten Stellungnahmen auch zu bearbeiten. Es ist Ihnen vermutlich nicht entgangen, dass im Herbst dann eine Wahl stattgefunden hat. Es ist in Wien meistens am Ende der Legislaturperiode, auf Bundesebene ist es ja in der Regel nicht so. Ich muss wirklich sagen, dass wir uns vom ersten Tag an darum bemüht haben, da Nägel mit Köpfen zu machen, die Stellungnahmen zu sichten, eine gute Vorlage zu machen - noch einmal, es ist schon erwähnt worden -, alle politischen Fraktionen auch vorzuinformieren, auch das ist auf Bundesebene nicht so. Heute wurde die politische DNA angesprochen: Ich denke da zum Beispiel an einen rezenten Umweltausschuss auf Bundesebene, in dem Gesetze zum Thema Klima vorgelegt worden sind, ohne dass vorher darüber gesprochen wurde. Aber wie auch immer, ich betone es noch einmal: Wenn man von heute zurückrechnet, sich die Gremien dazudenkt, dann sieht man wirklich, dass die Fortschrittskoalition sehr schnell war und keinen Tag verstreichen hat lassen. Im Zusammenhang mit der Begutachtungsfrist ist es mir aber schon wichtig, auf noch ein zweites Detail hinzuweisen, das jetzt vielleicht tunlichst ausgelassen worden ist. Es ist durchaus üblich, dass eine Begutachtung erst gestartet wird, wenn der Koalitionspartner seine Zustimmung gibt. Wir wissen alle, dass zu diesem Zeitpunkt die Regierungsbeteiligung der GRÜNEN gegeben war, und wenn Sie jetzt sagen, der vorliegende Entwurf sei unambitioniert, dann möchte ich schon darauf hinweisen, dass der heutige Entwurf inhaltlich weitergehender ist als jener, der in der letzten Legislaturperiode in Begutachtung gegangen ist, also jener, der offensichtlich damals - zumindest ist das meines Wissens so - die grundsätzliche Zustimmung gefunden hat. Was ist dazugekommen? - Die Frage der Akteneinsicht, die Regelung im Jagd- und Fischereirecht, die Frage der Rückwirkung. Das alles ist nun berücksichtigt. Wie auch immer, ich glaube, es ist hier ein gutes Endergebnis erzielt worden. Ich möchte mich bei allen bedanken, die dazu ihren Beitrag geleistet haben und bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen nun zur Abstimmung. Es liegt ein Abänderungsantrag vor, der natürlich zuerst abzustimmen ist. Ich bitte alle Abgeordneten, die dem Abänderungsantrag der Abgeordneten Kickert, Ellensohn, Sequenz, Stark, Huemer und FreundInnen die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nur vom Antragsteller selbst unterstützt, daher keine Mehrheit. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist die Mehrheit, mit Stimmen der SPÖ, der NEOS, der ÖVP und der FPÖ. Es liegt jetzt eine Vielzahl von Beschlussanträgen vor. Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, die dem Beschlussantrag der Abgeordneten Gorlitzer, Olischar, Mantl betreffend Unterschutzstellung des Hörndlwaldes zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - In formeller Hinsicht wird die Zuweisung empfohlen. Die Abgeordneten, die der Zuweisung an den Ausschuss ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig der Fall. Wir kommen nun zum Beschlussantrag der Abgeordneten Abrahamczik, Auer-Stüger, Taucher, Höferl, Pipal- Leixner und Gara betreffend Einhaltung der Menschenrechte und der UNO-Nachhaltigkeitsziele entlang von Lieferketten sowie Erhöhung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen und der öffentlichen Hand. Ich bitte alle Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Zustimmung bei SPÖ, NEOS, FPÖ und GRÜNEN, Ablehnung ÖVP. Damit ist dieser Antrag angenommen. Ich komme jetzt zum Beschlussantrag der Abgeordneten Olischar, Mantl betreffend europäische Lösung für eine Regelung von nachhaltigen Lieferketten. Hier wird in formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung verlangt. Ich ersuche alle Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Es gibt die Zustimmung des Antragstellers ÖVP und der GRÜNEN. Das ist keine Mehrheit. Ich schlage vor, die zweite Lesung der Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Wir kommen daher zur Abstimmung des Gesetzes in zweiter Lesung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Es gibt eine Mehrstimmigkeit mit Stimmen der SPÖ, der NEOS, der ÖVP und der FPÖ. Wir kommen nun zur Postnummer 6. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen vor Pflanzenschädlingen - Wiener Pflanzenschutzgesetz. Berichterstatter hierzu ist ebenfalls Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vorliegen, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand - und stelle die Einstimmigkeit fest. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vorzunehmen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier stelle ich Einstimmigkeit fest. Wir kommen somit zur zweiten Lesung, und ich ersuche jene Mitglieder des Landtages um ein Zeichen mit der Hand, die in zweiter Lesung dem Gesetz zustimmen möchten. - Es bleibt einstimmig und es ist hiermit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Wir kommen nun zur Postnummer 7 der Tagesordnung. Sie betrifft den Bericht über die Behandlung der im Jahr 2020 abgeschlossenen Petitionen. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Berger zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Großer Aufbruch bei der SPÖ-Fraktion hier im Sitzungssaal. - Ja, leider Gottes kein gutes Vorzeichen, wenn es um das Thema direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung geht. Das ist sehr, sehr schade, möchte ich an dieser Stelle anmerken. Aber ja, die Hoffnung stirbt zuletzt, meine Damen und Herren, die Hoffnung auch dahin gehend, dass wir ja mit dem Petitionsausschuss oder mit dem Thema Demokratie seit der neuen Regierungskoalition mittlerweile eine neue Zuständigkeit haben. Ich bin guter Dinge, dass wir auch im Sinne des Petitionsrechtes einiges betreffend Verbesserungen auf den Weg bringen können. Es wird ja immer wieder beteuert, wie wichtig Bürgerbeteiligung ist, wie wichtig die Demokratie ist, und diese verbale Wertschätzung oder Beteuerung haben wir auch schon zu Beginn der Periode beziehungsweise im letzten konstituierenden Ausschuss vernommen. Die nonverbalen Zeichen waren leider Gottes etwas widersprüchlich zu dieser Äußerung. Nichtsdestotrotz ersuche ich auf diesem Wege im Sinne des Petitionsausschusses, aber zu guter Letzt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Wiens eindringlich um volle physische Unterstützung im Petitionsausschuss seitens der Ressortführung, meine Damen und Herren. Das Wiener Petitionsrecht war zugegebenermaßen in der Vergangenheit eine etwas schwere Geburt, um es einmal so zu bezeichnen. Wir Freiheitliche haben ein entsprechendes Petitionsrecht bereits seit Jahren gefordert und in etwa in der Mitte der vorletzten Periode, sprich, zwischen 2010 und 2015, ist es gelungen, ein Petitionsrecht in Wien auf die Beine zu stellen. Seit dem Jahr 2013 haben wir auch jährlich entsprechende Berichte des Petitionsausschusses im Landtag zu behandeln. Was ist in diesem Bericht alles enthalten? - Eine grobe Zusammenfassung der eingebrachten Petitionen, die wir eben im Ausschuss behandelt haben, aber auch etwas Statistik, nämlich ein grober Überblick darüber, wie viele Petitionen man schlussendlich behandelt hat, wie viele nicht ausreichend unterstützt wurden, wie viele formale oder sachliche Fehler es gegeben hat, aber auch, wie viele Petitionen tatsächlich abschließend, zum Teil entsprechend ausführlich, auch im Ausschuss behandelt wurden. Ich darf dazu vielleicht einen kleinen Überblick geben, denn beim ersten Petitionsbericht war es, glaube ich, so, dass gewissermaßen der Damm gebrochen ist, dass es endlich ein Petitionsrecht in Wien gibt. Da wurden für das Jahr 2013 49 Petitionen abschließend behandelt, abschließend in dem Sinn, dass man sich unter anderem mit einer Empfehlung seitens des Ausschusses beispielsweise an eine zuständige Stelle des Magistrats oder eines Stadtrats schlussendlich gewandt hat beziehungsweise dass auch der Petitionswerber abschließend eine Antwort des zuständigen Gremiums erhalten hat. 2014 waren es schon ein bisschen weniger, von 49 ging es dann runter auf 35. Dann hat man sich im Jahr 2015 bei 12 Petitionen eingependelt, 2016 bei 17 und 2017 bei 15 abgeschlossenen Petitionen. Es gab dann einen leichten Anstieg im Jahr 2018 mit 23 Petitionen, 2019 mit 26 und beim jetzt vorliegenden Petitionsbericht über das Jahr 2020 können wir wieder ein Absinken, nämlich auf 17 abgeschlossene Petitionen, verzeichnen. Jetzt kann man natürlich unterschiedlich interpretieren. Das Jahr 2020 war natürlich auf Grund der Pandemie auch nicht zwingend das Jahr, in dem man jetzt großartig Kontakt zu Mitstreitern, zu Gleichgesinnten beziehungsweise zu anderen Petitionsunterstützern gesucht hat, das mag sein. Nichtsdestotrotz war natürlich die Entwicklung seit Beginn der Errichtung des Petitionsrechts in den letzten Jahren natürlich nicht zwingend so geprägt, wie wir uns das vielleicht unterm Strich vorgestellt haben. Von den Themen her, womit befassen sich die Petitionen des Petitionsausschusses in der Regel? - Es sind vornehmlich Bezirksthemen, Grätzlthemen und insbesondere geht es um das Thema Stadtplanung. Ich möchte dann auch noch darauf zu sprechen kommen, welche Reformvorschläge wir diesbezüglich auch hätten. Durchaus relevant und bemerkenswert ist, dass es natürlich auch Petitionen gibt, die nicht ausreichend Unterstützung finden. Es gibt eine Schwelle von 500 Unterzeichnern, damit eben eine Petition den Weg in den Ausschuss findet, und ja, das waren im Jahr 2020 immerhin 14 Petitionen, die diese Schwelle nicht geschafft haben. Im Vergleich dazu, ich habe es bereits erwähnt, sind es 17 Petitionen, die im Jahr 2020 abschließend behandelt wurden, also in etwa sind es von der Anzahl her gleich viele, die es nicht geschafft haben oder es in den Ausschuss geschafft haben. Damit wären wir auch schon beim Kapitel, welche Verbesserungen wir uns diesbezüglich wünschen würden. Zum einen, das sage ich ganz offen, halten wir diese eingezogene Hürde von 500 Unterzeichnern für zu hoch, insbesondere wenn man da auf die nicht ausreichend unterstützten Petitionen blickt. Ich habe mir im Petitionsbericht markiert, welche Themen es da gibt: Da geht es zum einen um einen Park, es geht um eine Hundezone in einem Park, es geht um einen Umwidmungsstopp, es geht um eine Straße im 22. Bezirk, um eine Kreuzung im 16. Bezirk, um ein Grätzl im 14. Bezirk, um eine Einbahnregelung im 18. Bezirk. Da sind wir grundsätzlich der Meinung, dass die Höhe von 500 Unterstützern zu hoch gegriffen ist, weil der überwiegende Teil es nicht zu dieser 500er Hürde schafft. Das sind überwiegend Grätzlthemen, und wir halten das für sehr, sehr schade, denn wenn in einer Straße beispielsweise nicht einmal 500 Leute wohnen und man aber ein Anliegen hat, das einem unter den Nägeln brennt, dann ist die 500er Hürde natürlich eine sehr, sehr hohe. Uns würde vorschweben, dass man etwa bei der Hälfte ansetzt, irgendwo im Bereich von 250 bis 300 Unterzeichnern. Erfahrungsgemäß braucht man eh 20 Prozent Unterstützer mehr, weil sich im Nachhinein herausstellt, dass halt unterschiedliche Unterzeichner nicht die Voraussetzungen erfüllen, nicht 16 sind, nicht in Wien wohnhaft sind, und so weiter, und so fort. Das wäre einmal ein Vorschlag, dass man einfach diese Hürde an die entsprechenden Gegebenheiten, aber schlichtweg auch an die Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren mit dem Petitionsrecht gemacht haben, anpasst. Hinsichtlich einer Reform des Petitionsrechts schwebt uns natürlich die Hauptstoßrichtung vor, generell das Vertrauen in das Petitionsrecht in Wien zu stärken, und dass man damit einhergehend in Zukunft aber auch eine gewisse Verbindlichkeit von Empfehlungen, die eben der Petitionsausschuss an unterschiedlichste Stellen der Stadt Wien adressiert, impliziert. Ich nehme da beispielsweise nur eine Petition aus diesem Petitionsausschuss her: Wir wissen seit Jahren, dass wir im Bereich der Musikschulplätze in Wien schwerst unterversorgt sind, dass es von städtischer Seite her nicht möglich ist, ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Es gibt sehr viele private Vereine, die sich auch im Musikschulwesen engagieren, die Musikschulbetrieb auf die Beine stellen. Wir hatten einen Verein, der hunderte Musikschüler zu betreuen hatte, aber bei dem ist es bedauerlicherweise so, dass er jährlich immer wieder um eine Förderung ansuchen muss und keine wirtschaftliche und personelle Planbarkeit hat, auch keine mittelfristige, von langfristig reden wir ja gar nicht. Da hat der Ausschuss dem zuständigen Stadtrat, der in der Vergangenheit übrigens Sie waren, empfohlen, einfach schlichtweg zu evaluieren, wie man da eine Verbesserung des Zustandes herbeiführen kann. - Rückmeldung kommt leider Gottes in der Regel keine mehr, es ist irgendwie ein bisschen so, dass diese Beschlüsse dann im Sand verlaufen. Das ist natürlich ein Zustand, den wir verbessern beziehungsweise beheben wollen. Dementsprechend haben wir seitens unserer Fraktion auch bereits sehr umfangreiche schriftliche Anfragen vorbereitet, womit wir insbesondere darauf schauen möchten, was von diesen schriftlichen Empfehlungen tatsächlich dann umgesetzt wurde, damit wir auch unsere Schlüsse für eine entsprechende Reform des Petitionsrechts dann in Zukunft ziehen können. Unterm Strich muss man halt sagen, dass nach der Anfangseuphorie im Bereich des Petitionsrechts die Anzahl der Petitionen doch auf relativ niedrigem beziehungsweise in etwa halbiertem Niveau stagniert. Unser Bestreben als Freiheitliche Fraktion ist es natürlich, diesem relativ jungen Recht, das es mittlerweile seit 2012, 2013 gibt, in dieser Stadt zu weiterem Wachstum zu verhelfen. Ich habe sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass es auch in wenigen Wochen fraktionsübergreifend eine erste koordinierende informelle Zusammenkunft geben soll, um eben dieses Petitionsrecht in Wien weiterzuentwickeln. Das ist allerdings nur ein Stein des Mosaiks, wie wir glauben, dass wir mit dem Petitionsrecht hier weiter verfahren sollen. Wir haben das auch in einen entsprechenden Beschlussantrag gegossen, den ich dann noch übergeben möchte. Wir sind nicht nur der Meinung, dass sich sozusagen die politischen Mandatare alleine den Kopf darüber zerbrechen sollen - was stellen wir uns so vor -, sondern wir halten es auch für essenziell, auch diejenigen mit einzubeziehen, die in der Vergangenheit Erfahrung mit dem Wiener Petitionsrecht gemacht haben, da diese auch am besten wissen, was individuell eine besondere Hürde ist, was Petitionswerber schlichtweg das Leben erschwert hat. Insofern sind wir auch der Überzeugung, dass wir unbedingt Petitionswerber, die in der Vergangenheit eine Petition eingereicht haben, in Form einer Enquete - ob man das dann in diesem Jahr physisch machen kann oder im Rahmen einer Videokonferenz zu dem einen oder anderen Termin -, einbezieht und sich deren Anregungen anhört. Beispielsweise sollte man auch alle Bürgerinitiativen, und da gibt es ja in Wien eine relative große Plattform dazu, anhören und deren Vorschläge, was man in puncto Petitionsrecht in Zukunft in Wien besser machen kann, aufnehmen. Als dritte Säule zur Reformierung des Petitionsrechts schwebt uns auch vor - wir brauchen jetzt den Bogen nicht komplett zu überspannen, aber wir hatten das in der Vergangenheit einmal, dass aus Bremen Repräsentanten des dortigen Stadtparlaments nach Wien eingeladen wurden, dort gibt es auch so etwas wie den Petitionsausschuss. Uns schwebt vor, dass man sich beispielsweise im deutschsprachigen Raum zwei, drei andere Städte, die ein Petitionsrecht in der Stadtverfassung oder wo auch immer rechtlich verankert haben, noch herausnimmt und sich anhört, wie die das machen, sodass wir unsere Schlüsse daraus ziehen können, wie wir unser Petitionsrecht verbessern können. Das ist im Wesentlichen unser Antrag, den wir hier heute auch einbringen möchten. Die tollsten Ambitionen nützen nichts, wenn man sich nicht irgendeinen Zeithorizont setzt. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass wir im Sinne einer Reform des Petitionsrechts auf jeden Fall bis Ende 2021, also des heurigen Jahres, zum Abschluss kommen sollten, weil die Sachen erfahrungsgemäß sonst einfach im Laufe dieser Periode wieder vollkommen im Sand verlaufen. Ich bin guter Dinge, mit entsprechend politischem Willen ist es mit Sicherheit umsetzbar, dass man schaut, dass man das bis zum Sommer bearbeitet, dass man ehemalige Petitionswerber und Bürgerinitiativen hier zu Terminen einlädt, sich anhört, was denen so vorschwebt. Bis zum Sommer sollte das umgesetzt oder über die Bühne gebracht werden, dass man fraktionsübergreifend schaut, was den einzelnen Fraktionen so vorschwebt und dass man dann nach einer legistischen Sortierung und Umsetzbarkeit in den Herbst hinein dann schaut, was tatsächlich umsetzbar ist. Bis zum Jahresende sollte man tatsächlich in die Umsetzung kommen und hier ein reformiertes und vor allem verbessertes Petitionsrecht präsentieren und im Landtag dann hoffentlich beschließen können. Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt beim Thema direkte Demokratie beziehungsweise Bürgerbeteiligung zu sprechen kommen. Ich habe durchaus hellhörig wahrgenommen, dass von Seiten der Regierungsfraktionen beziehungsweise der pinken Regierungsfraktion hier angekündigt wurde, dass man in das Regierungsprogramm verbindliche Bezirksbefragungen hineinverhandelt hat. Das klingt im ersten Moment sehr gut. Ich hoffe, Sie gehen jetzt in den nächsten Wochen mit demselben Eifer hier voran, wie Sie in den letzten Monaten Einbürgerungen vorantreiben, beziehungsweise sind hier ähnlich ambitioniert. Ich darf in diesem Zusammenhang schon darauf verweisen, dass in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf besteht. Demokratie ist durchaus etwas sehr Sensibles und etwas sehr Zerbrechliches. Wenn man im Bereich der direkten Demokratie der Bevölkerung oder den Bürgern dieser Stadt etwas verspricht oder den Anschein macht, dass ihre Ideen und Wünsche auch tatsächlich miteinfließen, wenn sie sich beteiligen, dann sollte man dem unterm Strich auch Rechnung tragen. Was wir leider Gottes insbesondere aus der Zuständigkeit der grünen Regierungsmitglieder in diesem Bereich als Altlast mitnehmen, ist, dass zwar beispielsweise bei Stadtentwicklungsprojekten Bürgerbeteiligung großgeschrieben wird, aber es dann bei diesen Bürgerbeteiligungsverfahren unterm Strich so ausschaut, dass vorgefertigte Projekte schlichtweg auf den Tisch geknallt werden. Die Bürger werden dann zu Veranstaltungen eingeladen, dort wird eine Pinnwand aufgestellt, auf die man, so wie auf die Klagemauer, seine Sorgen anpinnen darf. Das war es dann, und unterm Strich werden die Projekte so durchgeführt, wie es sich die Stadtregierung ohnehin vorstellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit zertrümmern und zerstampfen Sie das zarte Pflänzchen dieser direkten Demokratie beziehungsweise dieser Bestrebungen in dieser Stadt. Das wäre sehr schade, weil ich durchaus der Meinung bin, dass man, wenn Bürger ihre Ideen und Wünsche in den unterschiedlichsten Bereichen einbringen, diese auch tatsächlich aufgreifen soll. Auch wenn es das eine oder andere Mal den Stadtregierungsmitgliedern hier ein bissel zuwiderläuft, so glaube ich unterm Strich, dass sie doch als Gewinner aus einem solchen Bürgerbeteiligungsverfahren aussteigen können, wenn man vielleicht das eine oder andere Mal nachgibt, nicht nur minimal nachgibt, sondern tatsächlich auch den Wünschen der Bevölkerung Rechnung trägt. Das wäre natürlich sehr wünschenswert, wenn das tatsächlich in Umsetzung kommt, was im Regierungsprogramm vorkommt, dass es nämlich verbindliche Bezirksbefragungen gibt, dass man tatsächlich große Monsterbauten, Megabauprojekte auch zu einem gewissen Teil ablehnen kann und sich unterm Strich auch der Bürgerwünsch entsprechend durchsetzt. Ja, zum einen das Thema verbindliche Bezirksbefragung, zum anderen das Thema Wiener Petitionsrecht und die diesbezügliche Reform. Wir Wiener Freiheitliche fordern diesbezüglich ein umfassendes Paket im Sinne der direkten Demokratie. Bei sinnvollen Vorschlägen, die auch den Wünschen der Bevölkerung in Wien Rechnung tragen, können Sie auf jeden Fall auf unsere Unterstützung zählen. Herr Landesrat, gehen wir es unverzüglich an! Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber. Ich erteile es ihm.Abg. Thomas Weber (NEOS): Vielen herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Herr Landesrat! Auch von mir ein Happy Birthday und ein herzliches Willkommen den ZuseherInnen via Livestream. Ich möchte meine Redezeit heute sehr kurz fassen und möchte Sie vor allem nützen, um danke zu sagen. Wenn man im Zusammenhang mit Petitionen spricht, fallen mir da als Erstes einmal die Kolleginnen und Kollegen der Magistratsabteilung 62 und 65 ein. Ich möchte danke sagen dafür, dass sie erstens den Jahresbericht erstellen, zweitens den Petitionsausschuss so gut begleiten, dass sie die jeweiligen Unterschriften auf den Petitionen überprüfen - damit ist eine Menge Arbeit verbunden. Vor allem möchte ich danke sagen - das ist mir am allerwichtigsten, das habe ich auch die letzten Jahre hier immer gesagt, weil ich das von so unterschiedlichen Stellen immer wieder gehört habe - für das tolle Service, dass sie den Menschen, die mit Petitionen zu ihnen kommen, bringen, für die tolle Beratung, für die freundliche, offene Arbeitsweise meinen herzlichen Dank. Wenn wir über den Petitionsbericht 2020 sprechen, dann ist der Petitionsbericht ja auch eine Rückschau, und ich möchte hier auch meiner Kollegin Frau Abg. Jennifer Kickert ein sehr herzliches Danke aussprechen: Für die Art und Weise, wie du, Jennifer, den Petitionsausschuss geführt und geleitet hast, für deine besonnene und ruhige Vorsitzführung, dafür, dass du immer alle Parteien vor dem Petitionsausschuss eingebunden hast, den Petitionsausschuss vorbesprochen hast. Und ein ganz besonderes Dankeschön dafür, dass durch deine ruhige Art der Petitionsausschuss für die Menschen, die ihre Anliegen vorgestellt haben, ein angenehmerer Ort war, als wenn es diese Art nicht gegeben hätte, dafür gebührt dir auch unser herzlicher Dank. Das ist etwas, was auch nicht selbstverständlich ist, wenn wir über den Petitionsausschuss sprechen, und das muss uns auch immer wieder bewusst sein: Da kommen Menschen in den Petitionsausschuss, die monatelang für ihr Anliegen gebrannt haben, oder immer noch monatelang für ihr Anliegen brennen, und bei den Petitionsvorstellungen haben sie zehn Minuten, die Petition auf den Punkt zu kriegen. Das ist oft ihre erste Begegnung, die sie mit Politikerinnen und Politikern haben, ihre erste Begegnung, die sie mit diesem imposanten Haus hier haben, und das kann schon etwas sein, das einschüchternd ist. Das merkt man, wenn man hier vorne das erste Mal steht und eine Rede hält, und das sollten wir, glaube ich, auch immer im Hinterkopf behalten, wenn wir im Petitionsausschuss sitzen, wenn wir über Petitionen sprechen. Das ist für die Menschen, die zu uns kommen, eine Riesennummer. Wir alle sind das gewohnt, wir sind den Umgang miteinander gewohnt. Die Menschen, die in den Petitionsausschuss kommen, die im Mittelpunkt des Petitionsausschusses eigentlich stehen, für diese ist das eine große Sache, wenn sie hier in zehn Minuten Zeit ihr Anliegen vorstellen dürfen. Im Sinne dieser großen Verantwortung bin ich mir auch ganz sicher, dass meine liebe Kollegin Andrea Mautz-Leopold die Vorsitzführung des Petitionsausschusses gut machen wird und der Petitionsausschuss bei ihr in guten Händen ist. - Alles Gute dafür! Wenn ich jetzt vielen Dank ausspreche, dann ist natürlich das Wichtigste, den Menschen danke zu sagen, die mit ihren Anliegen in den Petitionsausschuss kommen, denn der Petitionsausschuss ist ja nicht etwas, was wir deshalb haben, damit wir uns miteinander beschäftigen, der Petitionsausschuss ist etwas für Menschen mit ihren Anliegen. Demokratie lebt von Menschen, die sich beteiligen. In diesem Sinne möchte ich mich bei allen bedanken, die in den abgelaufenen zwölf Monaten mit Petitionen an uns in der Politik herangetreten sind und sich für ihr Anliegen eingebracht haben. - Vielen Dank. Wenn wir über den Petitionsbericht 2020 reden, müssen wir uns auch in Erinnerung rufen, was das für ein schwieriges Jahr war, das davon geprägt ist, dass Menschen durchgehend dazu aufgefordert waren, nicht ein Social Distancing zu machen, sondern ein Physical Distancing zu machen. Sie alle, die Sie im Wahlkampf gestanden sind, auf der Straße versucht haben, Menschen von Ihren Anliegen zu überzeugen, Sie alle wissen, wie es Ihnen/uns allen in diesem Jahr dabei gegangen ist, mit einem Anliegen an andere Menschen heranzutreten, die zig andere Themen im Kopf haben. So gesehen müssen wir das auch immer bedenken, wenn wir darüber nachdenken und darüber reden, wie viele Petitionen es denn in den letzten zwölf Monaten gegeben hat. Damit einhergehend, glaube ich, ist es auch interessant, nachzudenken und zu überlegen, wie wir es denn schaffen, dass wir die Eintrittsschwelle in die Beteiligung senken. Dabei meine ich jetzt nicht die Eingangsschwelle mit 500 Unterschriften, ich meine die Eingangsschwelle, mit der wir das schaffen, dass wir Beteiligen für alle Menschen in dieser Stadt ermöglichen, für Menschen quer durch alle soziodemographischen Merkmale, quer durch alle soziodemographischen Gruppen und vor allem auch Menschen Beteiligung zu ermöglichen, die fernab von Möglichkeiten wie Digitalisierung sind. Ich glaube, auch das wird ein Thema sein, dessen wir uns annehmen müssen und worauf wir schauen müssen. Es sind von meinem Vorredner schon viele Zahlen genannt worden, ich mag sie nicht wiederholen, eine mag ich trotzdem noch einmal sagen: Es waren 17 Petitionen, die wir 2020 abgeschlossen haben, davon sind 11 digital gekommen, 6 in Papierform über die MA 62, 52 Stellungnahmen, 10 Einbringerinnen und Einbringer sind in den Ausschuss eingeladen worden. Thematisch, das haben wir auch schon gehört, war die ganze Fülle an Themen da, natürlich mit einer Fokussierung auf Bezirke, natürlich mit einer Fokussierung auf das Thema Stadtentwicklung. Persönlich finde ich es immer schade, wenn wir zum Petitionsbericht reden und uns ein oder zwei Petitionen herausnehmen und die dann genauer betrachten. Darum werde ich das nicht machen, weil alle Petitionen, alle 17 verdienen es natürlich, dass wir sie hier ausführlich behandeln und darüber reden, dass wir da ins Detail gehen. Wie gesagt, ich werde das jetzt aber bleiben lassen. Wir haben auch schon von meinem Kollegen - voller Leidenschaft, die ich übrigens für das Thema Petitionen und für das Thema Beteiligung und Mitbestimmung, wie wir das alles gestalten teile, vorgetragen - gehört, dass wir uns da viel vorgenommen haben, gemeinsam mit der Koalition, wie wir das Petitionsrecht weiterentwickeln, wie wir den Petitionsausschuss weiterentwickeln, wie wir das Ganze in das Petitionsgesetz einfließen lassen, aber auch, wie wir eine Allparteienübereinkunft, eine Fraktionsvereinbarung machen, da haben wir uns viel vorgenommen. Wir haben auch schon den Prozess ausgeschildert, wie es gehen wird. Nach dem nächsten Petitionsausschuss werden wir uns zusammensetzen, werden auf die Termine schauen, um so gut ins gemeinsame Tun zu kommen. Ich freue mich über die vielen Vorschläge, ich freue mich über das gemeinsame Tun, in diesem Sinne: Ein gutes Miteinander und alles Gute. - Danke schön. Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Kickert. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Also wie gesagt: Jahresbericht der Petitionen des abgelaufenen Jahres 2020. Auch ich möchte mich eingangs bei den MitarbeiterInnen der Magistratsabteilung 65, die diesen Bericht erstellt haben, aber auch die Behandlung der Petitionen und das Entgegennehmen der Stimmen und die Beratung der PetitionseinbringerInnen durchgeführt haben, sehr herzlich bedanken. (Allgemeiner Beifall.) Danke für den Applaus, den haben Sie sich verdient, genauso wie sich die MitarbeiterInnen der MA 62, die jetzt die Aufgabe übernommen haben, den Dank verdient haben werden, sobald wir den nächsten Bericht besprechen. Ich möchte jetzt nicht auf die Statistik eingehen, meine beiden Vorredner haben das schon gemacht. Ein bissel möchte ich Sie dazu einladen, sich diesen Bericht vielleicht anzuschauen, er ist - wie vieles, was den Petitionsbereich betrifft - öffentlich einsehbar. Der Petitionsausschuss ist im Moment noch der einzige Ausschuss des Gemeinderates, bei dem die Stellungnahmen öffentlich einsehbar sind, bei dem auch die Petitionen öffentlich einsehbar sind, bei dem sozusagen alle Personen, die es interessiert - nicht nur in Wien, sondern auf der ganzen Welt -, nachschauen können, welche Initiativen die Bürgerinnen und Bürger von Wien setzen und welche Anliegen sie haben, nämlich auch alle, die abgeschlossen sind. Also Sie können sich bis ins Jahr 2013 jede dieser eingebrachten Petitionen ansehen, sofern es Sie interessiert. Zusätzlich dazu werden auch alle Protokolle veröffentlicht, auch das ist eine Sonderstellung. Ich würde mir wünschen, dass wir in Sachen Transparenz in unserer Arbeit sowohl als Gemeinderat als auch als Landtag so weit kommen, das wir möglichst viel von unseren Entscheidungsgrundlagen, die wir als Abgeordnete haben, ebenso transparent behandeln können. Ich hoffe, dass die gesetzlichen Grundlagen dafür auf Bundesebene demnächst mit dem sogenannten Informationsfreiheitsgesetz und der Abschaffung des Amtsgeheimnisses ermöglicht werden. Ich möchte aber ein ebenso deutliches Plädoyer dafür halten, bei der Frage Beteiligung und direkter Demokratie die einzelnen Instrumente zu unterscheiden und bei dem Instrument der Petition nicht von direkter Demokratie zu sprechen. Die direkte Demokratie umfasst in ihrer Sache Instrumente, bei denen Bürgerinnen und Bürger bestimmte Sachfragen durch Entscheidungen oder Abstimmung selbst bestimmen können, selbst entscheiden können oder befragt werden, wie zum Beispiel eben bei Befragungen. Das Instrument Petition ist das nicht. Eine Petition bringt ein Anliegen ein, übergibt es in diesem Fall dem Ausschuss, in der Hoffnung, dass der Gemeinderat, der Ausschuss diesem Anliegen so weit wie möglich entsprechen kann. Es heißt nicht, dass all diese Wünsche und Anliegen zu 100 Prozent umgesetzt werden können. Das heißt, die Frage bei der Verbindlichkeit der Empfehlungen ist zweischneidig, da natürlich auch Anliegen eingebracht werden, die möglicherweise anderen Anliegen und anderen ebenso berechtigten Interessen diametral widersprechen können. Die Kunst der Politik, und daher auch die Kunst des Petitionsausschusses, ist es, diese Anliegen abzuwägen und dabei darauf zu achten, dass, vielleicht wenn nicht alle, so doch ein Teil der Anliegen umgesetzt werden kann, das heißt, eine 100-prozentige Garantie auf die Umsetzung gibt es nicht, die gibt es in keinem Teil des Lebens. Ich möchte, dass das betont wird, und zwar auch in dem Sinne betont wird, dass natürlich die Anliegen ernst genommen werden. Den Menschen aber falsche Versprechungen zu machen, ist nicht ernst nehmen, sondern das würde bedeuten, dass man ihnen etwas vorgaukelt, was man dann nachher nicht einhalten kann. Ein weiterer Punkt bei der Frage der Verbindlichkeit von Empfehlungen liegt darin, dass natürlich die politisch Verantwortlichen in der Verwaltung, in der Exekutive, diese Empfehlungen ja auch ernst nehmen können. Es ist in der Vorbereitung dieser Empfehlung daher ein gewisses Verhandlungsgeschick vonnöten. Manchmal gelingt es, jetzt nehme ich zum Beispiel die Petition zur Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr in der Lindengasse her: Da ist es gelungen, mit der Empfehlung und - wie soll ich jetzt sagen - der Bereitschaft des Bezirksvorstehers diesen Wünschen zu entsprechen. Ebenso gab es aber andere Petitionen, also ich will jetzt nicht eine herausnehmen, in der es zufällig einen grünen Bezirksvorsteher gegeben hat, aber es gab auch zum Beispiel den Wunsch nach einem Fußgängerübergang, ich glaube nicht, im Jahr 2020, in einem Kreisverkehr in der Panethgasse, um ein Beispiel aus dem 21. Bezirk zu nehmen. Das wurde auch zu 100 Prozent umgesetzt. Aber es gibt Wünsche und Anliegen, die können in Abwägung mit anderen Interessen nicht umgesetzt werden. Das ist zum Beispiel die Petition mit dem Wunsch, zwei historische Gebäude auf dem Gelände der AKH-Klinik zu erhalten. Da war die Intention der Stadt Wien, aber auch der MedUni Wien, diese alten Gebäude abzureißen, um mit einem Neubau Räume für Labortechniken und Labore zu bekommen, die State of the Art sein können, weil offensichtlich - da bin ich jetzt nur Laiin und muss mich daher auf die fachlichen Stellungnahmen der zuständigen Stellen verlassen - diese Form der Labore nicht in einer wirtschaftlichen Art und Weise in den historischen Gemäuern umgesetzt werden konnten. Wir werden also mit einer Vielzahl von Anliegen konfrontiert, wir werden uns weiterhin mit großem Einsatz für die Anliegen, für eine möglichst faire und entgegenkommende Behandlung dieser Anliegen einsetzen, das kann ich garantieren. Das haben wir bisher fraktionsübergreifend ganz gut hingekriegt und ich bin davon überzeugt, dass wir das auch weiterhin hinkriegen können, ebenso bei der Frage, wie die Instrumente oder das Instrument des Petitionsausschusses weiterentwickelt werden kann. Es ist kein Geheimnis, dass ich auch eher dazu neige, zu sagen, es wäre vielleicht einen Versuch wert, die Schwelle der Unterschriften zu senken. Ich weiß, ich habe meinen früheren Koalitionspartner vor zwei Jahren, glaube ich, damit schon ein wenig erschreckt, das soll aber trotzdem ein Gedanke sein, vor allem, wenn man sich anschaut, welche Initiativen die 500 Stimmen nicht erreichen, nämlich viel mehr Initiativen, die etwas wollen, was es noch nicht gibt, als Initiativen, die etwas verhindern wollen, was die Stadt gerade plant. Gegen etwas zu sein, für diese Vetostellung Unterschriften zu sammeln, scheint immer einfacher, als für etwas zu sein. Ich erinnere - es ist diesmal nicht vorgekommen, aber ich kann nachschauen - an eine Initiative, die zum Beispiel mehr Nussbäume in der Stadt haben wollte, aber auch da sind es die Fragen der Weiterentwicklung des Donaukanals oder auch anderes. Wenn man sich die Petitionen ansieht, die nicht genügend Unterschriften erhalten haben, dann ist auch sehr deutlich zu sehen, dass es sehr viele Petitionen betrifft, die kleine Projekte innerhalb von Bezirken betreffen. Das heißt, es wäre vielleicht interessant, sich jetzt nicht nur auf der Ebene der Stadt zu überlegen, wie man den Zugang zum Petitionsausschuss vereinfachen kann, sondern auch zu überlegen, ob es nicht auch für die Bezirksvertretungen interessant wäre, die Möglichkeit, Anliegen einzubringen, zu erleichtern. Theoretisch gibt es das, man kann mit jedem formlosen Schreiben ein Anliegen an die Bezirksvertretung schicken, man kann es dem Bezirksvorsteher oder der Bezirksvorsteherin in die Hand drücken. Vielleicht braucht es einen formaleren Weg, der deutlicher macht, dass dieses Anliegen jedenfalls behandelt wird, damit wir mit diesen vielen kleinen bezirksrelevanten Anliegen sozusagen im Gemeinderat beschäftigt werden, sondern, dass es direkt an die Stelle kommt, wo es hingehört, nämlich an den Bezirk. Das sind jetzt alles Ideen, von denen ich annehme, dass wir sie besprechen werden, dass wir schauen werden, in welche Richtung wir da weiterarbeiten können. Ich freue mich auf die Arbeit der kommenden Jahre und lade Sie als Bürgerinnen und Bürger von Wien ein, sich mit Ihren Anliegen an den Petitionsausschuss zu wenden. Vielleicht können wir es auch schaffen, dass Sachen, die Sie wollen, statt Sachen, wogegen Sie sind, umgesetzt werden können. Das sind die spannendsten Elemente des Petitionsausschusses, und je mehr davon da ist, desto mehr Drive kommt in diese Stadt. Wir wünschen uns das, die Stadt kann das, und machen wir das. - Einen schönen Nachmittag noch! Präsident Ernst Woller: Ich danke schön. Die Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Klika, ich erteile ihr das Wort. Abg. Julia Klika, BEd (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Petition ist der ausgestreckte Arm zu uns ins Rathaus. Dieser ausgestreckte Arm könnte uns einen Zeigefinger zeigen, um uns auf ein Problem aufmerksam zu machen. Dieser ausgestreckte Arm kann uns aber auch auf Verbesserungsvorschläge hinweisen. Dieser ausgestreckte Arm kann uns auch zeigen: Stopp, zurück zum Start mit diesem Projekt. Leider schlafen den Bürgerinnen und Bürger regelmäßig ihre ausgestreckten Arme ein, weil wir im Petitionsausschuss Monate vergehen lassen, bis die berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger behandelt werden. Leider bestätigt sich meine Befürchtung, denn im Jahr 2019/2020 wurden nur 17 Petitionen eingebracht. Da müssen wir uns doch selbst hinterfragen, ob es sich hierbei nicht um eine indirekte Rückmeldung der Bevölkerung zu unserer politischen Performance handelt. Es ist höchst an der Zeit, den Wienerinnen und Wienern den Frust und auch die wachsende ablehnende Haltung gegenüber Petitionen zu nehmen. Wir müssen das Tool Petitionen attraktiver machen. Ein Negativbeispiel hierfür wäre die Petition "Zukunft Hernals - Wir retten den Postsportplatz". Die Petition wurde Ende 2019 eingebracht, im März 2020 eingereicht, und es hat über ein halbes Jahr gedauert, bis sie abgeschlossen wurde. Auch die abschließende Beantwortung war für den Petitionswerber mehr als dürftig. Wir haben schon einmal darüber geredet, ob wir die Anliegen auch an die zuständigen Ausschüsse weiterleiten sollen, einfach damit dort noch einmal darüber diskutiert wird und wir davon wegkommen, dass wir Empfehlungen geben. Wir haben auch immer wieder Ideen eingebracht, wenn eine Petition ein großes öffentliches Interesse hat und wir sie schon im Gremium diskutieren. Leider haben wir im Petitionsausschuss auch immer noch ein Transparenzproblem. Als Bürgerin oder Bürger muss man sich schon besonders mit dem Thema auseinandersetzen, um zu verstehen, wie so ein Ausschuss funktioniert, denn in den Protokollen steht nie, wie eine Partei abgestimmt hat, und das wäre aber schon ziemlich interessant. Wir sind froh, dass sich einige dieser Punkte im Programm der Koalition befinden und hoffen, dass diese schnellstmöglich umgesetzt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, fangen wir endlich an, nach der Hand der Bürgerin und des Bürgers zu greifen, indem wir ihre Anliegen möglichst schnell bearbeiten. - Danke schön. Präsident Ernst Woller: Ich danke schön. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mautz-Leopold, ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Also ich möchte zuallererst einmal sagen, dass ich sehr stolz darauf bin und dass ich mich sehr darüber freue, dass ich nun seit gut einem Monat Vorsitzende dieses besonderen Ausschusses sein darf. Er ist ja tatsächlich ein bisschen anders gelagert als die anderen Ausschüsse, die wir so kennen, das macht ihn - ich denke, nicht nur für mich - so besonders spannend. In diesem Ausschuss geht es eben darum, dass wir uns mit Petitionen befassen, in diesem Ausschuss arbeiten wir am Text der Petition, wir befassen uns mit den Menschen, mit den Anliegen, die hinter dieser Petition stehen. Wir treffen uns mit den Petitionswerbern und -werberinnen und wir wollen das mit größtmöglicher Wertschätzung tun, auch - und das ist mir wichtig - wenn zum Beispiel das Anliegen, das hinter dieser Petition steht, nicht der eigenen politischen Meinung entsprechen würde. Das ist ganz, ganz wesentlich, und ich denke, wir wollen die Qualität unserer Arbeit noch verbessern und erhöhen. Wir wollen erreichen, dass es trotz oft widersprechender Anliegen zur Umsetzung von möglichst vielen dieser Anliegen kommen kann. Es ist - genau weil es eben unterschiedliche Interessen gibt - nicht möglich oder meist nicht möglich, ein Bürger-, Bürgerinnenanliegen zu 100 Prozent umzusetzen. Ja, es wurde schon sehr viel zur Statistik gesagt, ja, es war ein besonderes Jahr, das Jahr 2020, und wie Kollege Weber auch gesagt hat, waren wir in diesem Jahr ja auch im Wahlkampf. Es ist einfach so gewesen, dass sozusagen die Leute sich nicht gerne ansprechen lassen. Auf Leute zuzugehen, Unterschriften zu sammeln, Zettel zu verteilen, so wie wir das gemacht haben - und das wird wohl eine PetitionswerberIn auch machen -, war oft sehr, sehr schwierig. Ich denke, das spielt natürlich schon auch eine Rolle, was die Anzahl der im Jahr 2020 eingebrachten Petitionen anbelangt. Ja, die Plattform, denke ich, ist auch ein Punkt. Man sollte sich das anschauen, weil es einfach spannend ist, sozusagen zu schauen, welche Bürger-, Bürgerinnenanliegen wir bereits gehabt haben, wie viele Unterstützerinnen, Unterstützer diese Petition gehabt hat, das ist das Spannende. Was ich bis jetzt rausgefunden habe, Kollege Berger hat die 500er Marke angesprochen, dass Petitionen, die eingebracht werden, sozusagen einen Wirbel machen, die erreichen die 500 und gehen oft durch die Decke, was die Anzahl anbelangt, die anderen haben so 16, 34 UnterstützerInnen. Also ich habe jetzt auf die Schnelle, sage ich, keine Petition gefunden, die irgendwie bei 300, 450 oder so UnterstützerInnen gelegen wäre. Also es ist irgendwie ersichtlich, dass man da sozusagen entweder mit 500 oder über 500 durchkommt oder dass das Anliegen eben nicht die nötige Relevanz bei den anderen Bürgerinnen und Bürgern findet. Gut! Was mir natürlich ganz, ganz wichtig ist: Ich habe bislang sozusagen eine Petitionsausschusssitzung betreut. Da ist mir schon sehr, sehr deutlich aufgefallen, was da alles dahintersteckt, dass der Ablauf funktioniert, dass so eine Ausschusssitzung funktionieren kann, dass die Plattform eben bespielt ist. Ja, dahinter steckt wirklich sehr, sehr viel Arbeit, deshalb ein riesiges Dankeschön an die MA 65 für diesen tollen Bericht und für die Arbeit, die sie in den letzten Jahren geleistet hat, und ein herzliches Danke an die MA 62, ich freue mich sehr auf die intensive Zusammenarbeit mit der MA 62. Außerdem stehe ich nicht an, mich herzlichst bei Frau Dr. Kickert zu bedanken, nicht nur für die detaillierte Übergabe und das nette Gespräch, das wir hatten - und ich denke, dass wir das auch weiterhin haben werden -, ich möchte dir sozusagen für deine sehr intensive Arbeit herzlich danken. Natürlich habe ich mich - sozusagen auch im Zusammenhang mit dem Ausschuss jetzt, und so weiter - mit den Diskussionen der letzten Jahre befasst. Ich habe mir natürlich die Ideen der einzelnen Fraktionen zur Weiterentwicklung des Petitionsausschusses durchgelesen, angeschaut, mich damit auseinandergesetzt. Viele Ideen sind ja bereits in Haltungen des Petitionsausschusses, in Handlungsweisen seiner Mitglieder übergegangen und sind sozusagen gelebte Routine wie zum Beispiel, dass wir eben PetitionswerberInnen einladen oder dass wir Petitionen, die von gewählten MandatarInnen eingebracht werden, abschließend behandeln. Dennoch, denke ich - das habe ich bei der letzten oder meiner ersten Sitzung auch gesehen -, haben wir einfach Diskussionsbedarf über alle Fraktionen hinweg. Wir wollen eben gemeinsam mit allen Fraktionen den Petitionsausschuss weiterentwickeln und sozusagen da und dort eine Schärfung oder vielleicht sogar eine Fixierung unserer Haltungen und Handlungsweisen, die wir im Petitionsausschuss haben, erreichen. Also ich freue mich jedenfalls auf die weiterhin sehr gute Zusammenarbeit, die ich ja auch erleben durfte, weil ich ja natürlich auch mit allen Fraktionen den Ausschuss vorbereitet habe. Ich freue mich auf ein arbeitsreiches, konstruktives kommendes Jahr im Petitionsausschuss. Präsident Ernst Woller: Danke für die Wortmeldung. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Sequenz. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Heidemarie Sequenz (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren, danke für das Wort. In den diversen Petitionen geht es ja immer wieder auch um Widmungen und den Schutz von Grünland, den Schutz vor Versiegelungen und den Kampf gegen Hitzeinseln. Ich möchte das Geschäftsstück jetzt zum Anlass nehmen, um meine zwei Anträge einzumoderieren. Bei einem geht es um ein Problem, das vor allem in den großen Flächenbezirken ein sehr akutes ist, es gibt sehr viele Widmungen, Kleingärten, Gartensiedlungen, aber auch W I- Gebiete. Es darf ja dort immer nur eine bestimmte Fläche verbaut werden, die oft gar nicht so groß erscheint. Das Problem ist aber: Was passiert mit der restlichen Fläche? Man sagt ja in Wien so charmant die gärtnerische Ausgestaltung dazu, nur hat die halt sehr oft gar nichts mit Garten oder auch nicht mit Grün zu tun, sondern da werden Flächen für Parkplätze, für Mülltonnen versiegelt, es werden Terrassen gebaut oder es werden richtige Pools in den Garten einbetoniert. Wenn man sich auf Google ein Luftbild von solchen Siedlungen anschaut, sieht man eigentlich oft, dass von dem Grün, das ja dort vorherrschen sollte, eigentlich gar nichts mehr übrig geblieben ist. Was hat das für Auswirkungen? Es entstehen natürlich durch so eine Versiegelung Hitzeinseln, es verändert sich das Mikroklima, das Regenwasser kann nicht ins Erdreich eindringen, es hat also negative Folgen, deswegen gibt es diesen Antrag. Wir sind der Meinung, dass da präzisiert werden muss: Was darf eine gärtnerische Ausgestaltung eigentlich darstellen, damit auch im Sinne des Gesetzgebers dem Rechnung getragen wird, dass man diese Grünflächen ja eigentlich erhalten will, indem man die Bebauungsfläche reduziert oder relativ klein hält? Der zweite Antrag bezieht sich auf ein eher neues Phänomen, nämlich dass Grundstücke mit bis zu 2 m hohen Betonmauern als Grundstückseinfriedungen verbarrikadiert werden. Das stört natürlich auch den grünen Charakter dieser Gebiete beziehungsweise führt dazu, dass manche Grundstücke so quasi richtig ummauert werden. Natürlich heizen sich diese Betonwände auch auf und werden zu Hitzeinseln. Bis jetzt war in den Bebauungsplänen festgelegt, dass das nicht passieren kann. In letzter Zeit wird das aber bei der Überarbeitung der Widmungen und Bebauungspläne nicht mehr übernommen. Das heißt, bei einer öffentlichen Auflage können die BürgerInnen gar nicht sofort erkennen, dass diese Gefahr eigentlich droht, da darauf in dem Erläuterungsbericht nicht mehr explizit hingewiesen wird. Wir ersuchen daher um eine entsprechende Novelle der Bauordnung. - Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke schön. Es wurde schon allen gedankt, aber noch nicht von allen, daher möchte ich mich noch anschließen. Ich möchte mich sehr, sehr herzlich bei den Abgeordneten bedanken, sehr herzlich bei der MA 65 für die Betreuung in der Vergangenheit, bei der MA 62 für die Betreuung jetzt, bei der neuen Vorsitzenden Andrea Mautz-Leopold und ganz besonders auch bei der scheidenden - unter Anführungszeichen - Vorsitzenden Jennifer Kickert, du bist dem Petitionsausschuss ja weiterhin erhalten geblieben. Das Vorsitztrio, dem lieben Abg. Weber möchte ich an dieser Stelle auch danke sagen, leistet jetzt schon in der kurzen Zeit eine, wie ich finde, großartige Arbeit, mit dem Ziel, gemeinsam den Petitionsausschuss weiterzuentwickeln, dafür danke ich schön. Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Danke. Wir kommen nun zur Abstimmung und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so einstimmig beschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung über drei Beschluss- und Resolutionsanträge. Der erste Antrag, eingebracht von der FPÖ, ist ein Beschlussantrag betreffend Reform des Gemeinderatsausschusses für Petitionen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Es ist unterstützt von ÖVP und FPÖ und damit nicht ausreichend unterstützt, damit nicht beschlossen. Wir kommen zum Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von den GRÜNEN, betreffend Verringerung der Bodenversiegelung. Verlangt ist ebenfalls die sofortige Abstimmung des Antrages. Ich ersuche alle Damen und Herren, die diesen Antrag unterstützen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Es ist nur unterstützt von den GRÜNEN und damit nicht ausreichend unterstützt, daher nicht beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von den GRÜNEN, betreffend Einfriedungen in Siedlungsgebieten. Der Antrag lautet auf sofortige Abstimmung. Wer für den Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Er ist nur unterstützt von den GRÜNEN, damit nicht ausreichend unterstützt und nicht beschlossen. Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Buschenschankgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich erteile ihm das Wort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Prost! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen gibt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig unterstützt. Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, ebenso um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Postnummer 10 der Tagesordnung betrifft den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2018 und 2019. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung! Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Tourismusförderungsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR KommR Peter Hanke. Ich ersuche ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Guggenbichler. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur in Kürze: Wir werden dieses Gesetz auf alle Fälle unterstützen, ich will es aber ganz kurz zum Anlass nehmen, zwei, drei Worte zum Rechnungshofbericht über den Tourismusverband zu sprechen. Wie schon so oft erwähnt, ist der Wiener Tourismusverband auch ein Erbe von StRin Brauner, die dort Intransparenz gelebt hat. Es hat in den letzten Jahren schon einige Ansätze gegeben, dass wir dort mehr Transparenz und mehr Gesprächsbasis gefunden haben. Kurz nur angesprochen: Wir diskutieren öfter über die Prämien für den Tourismusdirektor. Ich finde, und habe das auch schon oft erwähnt, einfach absurd, dass man über drei Monate Prämie abstimmen darf, als Mitglied der Tourismuskommission aber nicht wissen darf, wie hoch die Zahl ist, also eigentümlich, komisch. Ich nehme positiv mit, dass es ein Ausschreibungsverfahren gibt und dass die Anregungen des Stadtrechnungshofs in nächster Zeit auch den Mitgliedern der Tourismuskommission zur Verfügung gestellt werden und dass es dort eine neue Ausschreibung geben wird. Was ich aber schon ansprechen wollte, auch nur ganz kurz: Es gibt eine Geschichte mit 80.000 EUR, die uneinbringlich waren. Es wurde hinterfragt, ich habe bis heute keine Antwort, wie das möglich ist. Es steht nur im Bericht drinnen, dass die Kommission alles dafür getan hat, um dieses Geld wieder zu bekommen und ihnen empfohlen wurde, nicht zu klagen, weil offensichtlich die Bonität des Vertragspartners nicht gegeben war. Das ist, in meinen Augen, für eine Geschäftsführung untragbar, ich sage es, wie es ist, ich würde mir einfach wünschen, da noch ein Stück mehr Aufklärung zu bekommen. Wir wissen, in welcher schwierigen Position wir im Wiener Tourismus leben. Wir hatten 2019 noch das Thema, dass wir darüber diskutiert haben, wie wir die Touristen aus der Innenstadt hinausbringen, damit die Wiener nicht überlaufen werden, und wie man Hot Spots in den Bezirken schaffen kann. Wir sind seit einem Jahr mehr oder weniger dicht, das ist ein großes Problem für unsere Wirtschaft. Wir sind bereit, jederzeit konstruktiv dort mitzuarbeiten und schätzen auch die Ansätze für mehr Transparenz in den letzten Jahren. - Danke sehr. Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung damit für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich verzichte, danke. Präsident Ernst Woller: Er verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig und ausreichend unterstützt. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenso einstimmig beschlossen. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 und das Gesetz über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien geändert werden, 3. Covid-19-Abgabenänderungsgesetz. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR KommR Peter Hanke. Ich ersuche ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich ersuche wiederholt um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Danke. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Gesetzesänderung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen wollen, ihre Hand zu erheben. - Das ist ausreichend unterstützt, nämlich einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenso um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit kommen wir zur Postnummer 3. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR KommR Peter Hanke. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen und somit ausreichend unterstützt. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen. Wir kommen nun zur Postnummer 4, sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Hacker. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrte Abgeordnete! Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Gesetzesvorlage in erster Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig und somit ausreichend unterstützt. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenso um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenso einstimmig. Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung so beschlossen. Es gelangt nunmehr Postnummer 11 der Tagesordnung zur Verhandlung, sie betrifft eine Meldung gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz für die Wahlperiode 2020 bis 2025 hinsichtlich der Betätigung der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung in der Privatwirtschaft. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abg. Al-Rawi, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben Meldungen von allen Mitgliedern des Wiener Landtags und Gemeinderats sowie von der Landesregierung bekommen. Manche dieser Meldungen waren nicht genehmigungspflichtig, weil die gemeldeten Funktionen keine Führungspositionen waren beziehungsweise die Gesellschaftsform nicht genehmigungspflichtig war, dennoch gibt es 19 Meldungen, 17 von Landtagsabgeordneten, 2 von der Landesregierung. Die Sitzung fand gestern statt, es wurde einstimmig von allen Fraktionen zugestimmt. Ich ersuche das Hohe Haus und den Wiener Landtag, diesen Meldungen auch zuzustimmen und sie auch zu genehmigen. - Danke. Präsident Ernst Woller: Danke für diesen Bericht. Zu Wort ist niemand gemeldet, wir kommen daher zu Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Antrag des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist so einstimmig beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Ich ersuche Sie aber noch kurz um Ihre Aufmerksamkeit, um einen lieben und verdienten Freund und Kollegen zu verabschieden und ihm zu danken. Es ist dies kein Abgeordneter, es ist auch kein Mitarbeiter des Wiener Magistrats, sondern es ist dies eine Person, die zu uns, zum Gemeinderat und zum Landtag gehört, seit ich mich daran erinnern kann, und das ist lange. Es ist dies unser lieber Freund Michael Hengster, es ist der Kameramann des ORF-Landesstudios Wien. Er wird in Kürze in Pension gehen, das ist heute offiziell seine letzte Sitzung im Wiener Rathaus, im Gemeinderat und im Landtag. Ich möchte mich bei dir sehr herzlich dafür bedanken, dass du uns viele Jahre so gut ins Bild gesetzt hast und auch für die freundschaftliche Zusammenarbeit, die wir in diesen vielen Jahren hatten. Ich wünsche dir für die Pension alles Gute, beste Gesundheit, da ich weiß, dass du ein Red Biker bist, vor allem eine unfallfreie Zukunft. Ich wünsche dir alles Gute! Wenn dir einmal ganz fad ist, komm uns bitte im Gemeinderat besuchen, es ist auch erlaubt, dass du es dir dann im Livestream anschaust. Vielen herzlichen Dank, lieber Michael, alles, alles Gute! (Allgemeiner Beifall.) Danke für diesen so verdienten Applaus. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 14.44 Uhr.) Landtag, 21. WP 25. März 2021 4. Sitzung / 30