Wiener Landtag 21. Wahlperiode 3. Sitzung vom 29. Jänner 2021 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde S. 3 (FSP-1156210-2020-KGR/LM) 1. Anfrage S. 3 (FSP-89976-2021-KVP/LM) 2. Anfrage S. 5 (FSP-89151-2021-KSP/LM) 3. Anfrage S. 7 (FSP-88886-2021-KFP/LM) 4. Anfrage S. 11 (FSP-1156665-2020-KVP/LM) 5. Anfrage S. 13 3. AST-81559-2021-KSP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Die Solarmetropole Wien. Unser Land - Unser Kraftwerk!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Stephan Auer-Stüger S. 16 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 17 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 18 Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia S. 19 StRin Mag. Bernadette Arnoldner S. 19 Abg. Veronika Matiasek S. 20 Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic S. 21 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 21 Abg. Dr. Josef Mantl, MA S. 22 Abg. Mag. Josef Taucher S. 23 4. Mitteilung des Einlaufs S. 24 5. Begrüßung der Volksanwälte Mag. Bernhard Achitz, Werner Amon, MBA und Dr. Walter Rosenkranz S. 20 6. 529859-2020; MD-LTG, P 1: 41. Bericht der Volksanwaltschaft 2019 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 24 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 26 Abg. David Ellensohn S. 28 Abg. Sabine Schwarz S. 29 Abg. Mag. Marcus Gremel S. 30 Abg. Stefan Berger S. 31 Abg. Ing. Erol Holawatsch, MSc S. 33 Abg. Erich Valentin S. 34 Abg. Veronika Matiasek S. 35 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 37 Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz S. 38 Volksanwalt Werner Amon, MBA S. 41 Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz S. 42 Abstimmung S. 43 7. Begrüßung der Bundesräte Mag. Harald Himmer und Dr. Johannes Hübner S. 36 8. LG-368278-2020; P 2: Änderung des Wiener Dienstleistungsgesetzes - W-DLG (Beilage Nr. 26/2020) Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 44 Abstimmung S. 44 9. LG-1178896-2020-LAT; P 3: Änderung des Gesetzes, mit dem die Förderung politischer Parteien in Wien ab 2013 geregelt wird (Beilage Nr. 38/2020) Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 44 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Maximilian Krauss S. 44 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 44 Abg. David Ellensohn S. 45 Abg. Mag. Patrick Gasselich S. 46 Abg. Barbara Novak, BA S. 46 Abstimmung S. 47 10. LG-868201-2019; P 4: Änderung des Wiener Bauproduktegesetzes 2013 (Beilage Nr. 34/2020) Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál S. 47 Abstimmung S. 47 11. LG-148822-2020; P 5: Gesetz zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der EU im Energie- und Klimabereich (Beilage Nr. 33/2020) Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál S. 48 Abstimmung S. 48 12. LG-1214312-2020-LAT; P 6: Änderung der Dienstordnung 1994, Besoldungsordnung 1994, Vertragsbediens-tetenordnung 1995, des Wiener Bediens-tetengesetzes, Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes, Wiener Personalvertretungsgesetzes und des Gesetzes LGBl. Nr. 48/2020 (Beilage Nr. 1/2021) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 48 Abstimmung S. 48 18. 1188804-2020; MD-LTG, P 7: Anfrage des LG für Strafsachen Wien um Zustimmung zur strafgerichtlichen Verfolgung von Abg. David Ellensohn Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 48 Abstimmung S. 48 (Beginn um 9.03 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Die 3. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Entschuldigt ist Frau Abg. Dr. Ngosso. Entschuldigt ist StR Hanke von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr und ab 11 Uhr, also interessanterweise eigentlich von 11 Uhr bis 13.30 Uhr, Abg. Auer-Stüger ab 14 Uhr, Abg. Bakos ab 17 Uhr, Abg. Berger-Krotsch bis 11 Uhr, Abg. Kieslich bis 12 Uhr, Abg. Ornig bis 11 Uhr. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Anfrage FSP-1156210-2020-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Otero Garcia gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Kärnten hat vor einem Jahr als erstes österreichisches Bundesland ein Verbot von Glyphosat für Privatanwender*innen beschlossen. Wird es 2021 auch in Wien ein Glyphosat-Verbot für Privatanwender*innen geben?) - Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Einen wunderschönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Vielen Dank für die Frage. Es betrifft die Frage nach einem möglichen Glyphosatverbot für PrivatanwenderInnen noch 2021. Es gibt mir die Möglichkeit, die klare Linie der Stadt sowohl der letzten Jahre, aber gerne auch für die Zukunft noch einmal sichtbar zu machen. Die Stadt Wien und ich sind klar für ein Verbot von Glyphosat. Diese Linie vollziehen wir auch strikt in allen Bereichen, in denen wir als Stadt Wien Regelungsmöglichkeiten haben. Dafür stehen wir als Landesregierung, auch als neue Landesregierung, dafür stand auch meine Fraktion beim Verbotsbeschluss im Nationalrat 2019, der ja einstimmig gefällt wurde, und dafür setzen wir uns auch laufend auf allen Ebenen ein. Frau Abgeordnete, ich möchte gleich am Beginn im Detail auf die Frage eingehen. Das ist jetzt vielleicht als Antwort ungewöhnlich, aber ich finde, sie könnte inhaltlich ruhig weitgehender gestellt werden. Wir wollen nämlich als Stadt Wien ein vollumfängliches Glyphosatverbot. Wir wollen vor allen Dingen insgesamt eine Reduktion des Pestizideinsatzes, und zwar aller Pestizidformen, und nicht nur im privaten Bereichen, sondern in allen Bereichen. Sie wissen, auf rechtlicher Ebene ist das ein durchaus komplexes Bild. Die Zulassung von Wirkstoffen in den Pflanzenschutzmitteln, die obliegt ausschließlich der Europäischen Union. Die Zulassung der Pflanzenschutzmittel selbst, also die Komposition der unterschiedlichen zugelassenen Wirkstoffe zu einem Pflanzenschutzmittel, die obliegt wiederum ausschließlich den nationalen Gesetzgebern. Entsprechend der österreichischen Rechtsordnung ist damit die Zulassung der Pflanzenschutzmittel, also auch jener mit dem Wirkstoff Glyphosat, dem Bund vorenthalten. Darüber hinaus ist es auch so, dass es abgeleitet aus europäischem Recht notwendig ist, einen nationalen Aktionsplan zur Pestizidreduktion auszuarbeiten. Das heißt, ihre Anfrage kann auch nicht losgelöst von bundespolitischen Entwicklungen - und wir haben momentan auch spannende innerkoalitionäre Dynamiken - betrachtet werden. Also ob und wann das angekündigte Teilverbot auf Bundesebene kommt oder nicht kommt, dazu bitte ich Sie, Ihre Kolleginnen und Kollegen in der türkis-grünen Bundesregierung direkt zu befragen. 2019 hat der Nationalrat ja bereits das Glyphosatverbot beschlossen. Ob da 2021 noch etwas kommt? Wir werden es sehen. Aber natürlich haben wir auch in Wien Schritte gesetzt, viele Schritte, und ich möchte gerne über ein paar davon berichten. Wir arbeiten nämlich, wie schon zu Beginn gesagt, an einer umfassenden Strategie für einen reduzierten Pestizideinsatz in allen Bereichen. Zur Erinnerung: In der vorigen Legislaturperiode, also auch für alle Neuen sicher noch einmal spannend zu erfahren, hat der Wiener Naturschutzbeirat mit allen darin vertretenen Fraktionen einstimmig einen Beschluss gefällt und einstimmig den Magistrat der Stadt Wien - also die Abteilung für Umweltschutz - beauftragt, eine Strategie zu erarbeiten, und zwar eben eine Strategie zum umfassenden, weiter reduzierten Pestizideinsatz in drei Arbeitsgruppen: Den privaten Anwenderinnen und Anwendern - wie in Ihrer Frage - , aber eben auch beruflichen Anwenderinnen und Anwendern und kommunale und öffentliche Flächen sowie öffentliche Unternehmungen. In all diesen Bereichen sollen umfassend Maßnahmen, Listen erarbeitet werden, um einen verringerten Pestizideinsatz zu erreichen. In diesem Projekt, in allen Arbeitsgruppen sind alle Stakeholder, und ich betone, wirklich alle Stakeholder - wir reden von Global 2000 bis zur Siedlervereinigung bis zur Landwirtschaftskammer - vertreten, und es werden natürlich auch rechtliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen geprüft. Zum Beispiel, ob die Kärntner Variante eines Teilverbots - und dort nur in einem privaten Bereich - wirksam ist oder ob die Konzentration auf ein Pestizid, nämlich Glyphosat, aus fachlicher Sicht zielführend ist oder ob wir vielleicht weitergehend arbeiten können. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch kurz darauf hinweisen, dass wir im Wiener Pflanzenschutzgesetz bereits jetzt das Verbot in Form einer Verwendungsbeschränkung verankert haben, also insofern, als in bestimmten sensiblen Arealen die Verwendung von glyphosathältigen Mitteln ausgeschlossen ist. Wir haben bewusst diesen umfassenden Ansatz gewählt, denn von dieser Thematik sind ja auch viele Gesellschafts- und Lebensbereiche betroffen, nicht nur private. Beginnend von der Wirtschaft und der Frage extensive Wirtschaftsformen bis hin zur Artenvielfalt, zur Ernährung ist vieles umfasst. Man muss natürlich auch die Stellung der Landwirtschaft mit einbeziehen, die nicht immer automatisch Gegenpol zu Diversität beziehungsweise Biodiversität war und auch nicht sein muss. Wir haben in der Stadt eine Vielzahl von Gemüse-, von Ackerbaubetrieben, Gärtnereien, Weingüter, Wien hat damit eine florierende Stadtlandschaft. Mit 2.200 ha Verwaltungsfläche stellt die Stadt natürlich selber einen der größten Landwirtschaftsbetriebe, wo wir uns als Leitbetrieb vor allem dem biologischen Landbau verpflichtet haben, natürlich glyphosatfrei. Nicht nur im Bereich der Landwirtschaft stellt der Einsatz beziehungsweise die Vermeidung von Pestiziden eine Herausforderung dar, es ist zum Beispiel auch bei den Grundstücksverwalterinnen und -verwaltern, bei den Erhalterinnen und Erhaltern von Verkehrswegen, bei privaten Gartenbesitzern, Kleingartenanlagen, und so weiter ein Thema. Sie sehen, es macht Sinn, auf eine umfassende Strategie zu setzen. Es war richtig, dass alle Fraktionen im Naturschutzbeirat genau damit einen Auftrag gestellt haben, auch wirklich in allen Handlungsfeldern möglichst alle AkteurInnen mitzunehmen. Zusammenfassend noch einmal mein klarer Standpunkt und sehr kurz zusammengefasst die Antwort auf Ihre Frage: Ja, wir wollen das Ende des Einsatzes für Glyphosat, ja, ich habe auch die Projektgruppe damit beauftragt, die noch bis Ende des Sommers Vorschläge, Entscheidungsgrundlagen auf dem Tisch haben will. Da erwarte ich mir auch einerseits eine rechtliche Empfehlung, welche Verbotsform zielführend ist, aber auch, was wir über Verbote hinaus im Bundesland tun können, um eine allumfassende Pestizidreduktion zu erweisen und zu erwirken. Sie wissen, gerade das Thema der Bewusstseinsbildung ist mir sehr, sehr wichtig, also in aller Klarheit: 2021 wird es damit noch eine große Initiative in Wien geben. Ich hoffe inständig, und ich hoffe auch auf Unterstützung aller Fraktionen, dass da auch im Bund noch etwas kommt. Die Beschlüsse sind ja eigentlich schon da. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Otero Garcia gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Ja, Herr Stadtrat, guten Morgen! Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Man merkt, Sie haben sich in das Thema eingelesen und kommen schon langsam rein. Ich merke, dass die Reduktion des Pestizideinsatzes tatsächlich etwas ist, was Ihnen wichtig ist. Danke auch für die Ausführungen. Was ich nicht verstehe, ist: Wieso redet man sich da wieder auf eine gesamte Strategie aus? Ich habe das Gefühl, dass das etwas ist, das die SPÖ gerne macht. Wir können gewisse Dinge, die eigentlich sofort umsetzbar wären, nicht umsetzen, weil wir ja erst 1.000 Arbeitsgruppen dazu brauchen. Ihr Kärntner Genosse Peter Kaiser ist ein bisschen mutiger gewesen. In Kärnten war es überhaupt kein Problem, das umzusetzen. Deshalb konkretisiere ich meine Frage: Können wir damit rechnen, dass in diesem Gesetzesvorschlag, den Sie einbringen werden, ein Teilverbot für PrivatanwenderInnen kommen wird? Denn Sie wissen, Gärtnerei und Hobbygärtnern ist jetzt nicht das, was die Landwirtschaft in Wien am Leben erhält, und private NutzerInnen, die nicht einmal eine Ausbildung im Umgang mit Pestiziden haben - insbesondere mit Glyphosat, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein -, haben eigentlich keine Berechtigung, damit umzugehen. Da könnte die Stadt Wien ihrer Verantwortung im Sinne der Gesundheit der BewohnerInnen gerecht werden. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wurde gestellt. Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, danke für die Frage. Ich habe es eigentlich ausgeführt und würde mich freuen, wenn man es auch zur Kenntnis nimmt. Ja, es wird 2021 noch weitere Schritte geben. Es wird Schritte in allen Bereichen geben, also sowohl bei den privaten Anwenderinnen und Anwendern als auch bei den kommunalen und öffentlichen Flächen als auch bei beruflichen Verwenderinnen und Verwendern. Zu allen diesen Anwendungsgebieten gibt es intensive Arbeitsgruppen unter Einbindung aller Stakeholder. Alle Fraktionen im Haus haben sich darauf geeinigt, dass wir das genauso machen. Ich finde, es macht Sinn, weil wir über die bestehenden Regelungen in Wien hinausgehen. Sie wissen, wir haben da sehr umfassende Maßnahmen ergriffen, nicht nur in unserem eigenen Landwirtschaftsbetrieb, sondern auch durch Verwendungsverbote auf Flächen, da sind wir weiter als die anderen Bundesländer, also auch über diese weißen Bereiche hinaus wollen wir etwas machen. Wenn die Kärntner Sache noch einmal konkret angesprochen worden ist: Leider ist es landesrechtlich nicht möglich, ein vollumfassendes Verbot von Glyphosat umzusetzen. Das hätte ich gerne, und ich freue mich sehr, wenn wir vielleicht auf Bundesebene noch einmal einen gemeinsamen Schritt gehen können. 2019 ist wirklich schon lange vorbei, es gab damals einen einstimmigen Beschluss. Ich verstehe wirklich nicht, warum die Bundesregierung da nicht in die Gänge kommt. Es ist vielleicht auch ein Bereich, der weniger öffentlich sensibel umstritten ist, weil da auch die Bevölkerung wirklich einhellig dafür ist. Was aber jetzt die konkrete Kärntner Regelung betrifft, noch einmal im Detail: Für die Zulassung der Pflanzenschutzmittel sind EU-Mitgliedsstaaten selbst zuständig. In Österreich werden diese Aufgaben durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit wahrgenommen. Das angestrebte Verbot eines Wirkstoffs kann somit weder durch ein Bundesland noch durch einen EU-Mitgliedsstaat erfolgen. Wenn man eine so kleine Lösung, wie das die Kärntner machen, am Schluss, wenn alle Arbeitsgruppen fertig sind - wie gesagt, ich will ein Ergebnis noch knapp nach dem Sommer -, als einzige mögliche Lösung am Tisch liegen hat, dann werden wir das machen. Ich erhoffe mir aber mehr Möglichkeiten und ich erhoffe mir auch Ihre Zustimmung, auch auf Bundesebene. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Olischar gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die bisherigen Ausführungen. Mich würde interessieren, nachdem Sie auch den privaten Bereich angesprochen haben, und zur Bewusstseinsbildung, so wie ich das verstanden habe, diese Strategie auch weiterentwickeln möchten: Es wäre für mich eine grundlegende Frage, ob die Stadt generell Kenntnis hat, wie viel Glyphosat eigentlich derzeit auch im privaten Bereich eingesetzt wird. Können Sie uns einen kurzen Überblick geben, wie da die Lage aussieht? Präsident Ernst Woller: Danke. Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, danke für die Frage. Das ist eine wirklich sehr zentrale Frage und auch ein weiterer Grund, warum wir den gemeinsamen Weg mit allen Stakeholderinnen und Stakeholdern gefunden und gewählt haben. Zum Beispiel bei der Arbeit mit den PrivatanwenderInnen oder zum Thema der PrivatanwenderInnen, da ist über die Wiener Umweltanwaltschaft hinaus und die Stadt Wien - Umweltschutz, also über unsere Stellen hinaus die Bio Forschung Austria, die Umweltberatung, die sehr intensiv auch in der Beratung, in der Kommunikation zum Beispiel mit den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern arbeitet, biohelp ist dabei, Global 2000 ist dabei, die selbst eine Initiative - Nationalpark Garten - gestellt haben, der Zentralverband der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Langer Rede kurzer Sinn: Über diese enge Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern haben wir einen relativ guten Überblick. Es ist ein erfreulicher Überblick, weil man sieht, dass in allen Bereichen in der Stadt - da gibt es halt offensichtlich auch schon deutlich mehr Bewusstsein als in anderen, eher von extensiver Landwirtschaft geprägten Bereichen in Österreich - wirklich viel getan wurde, wirklich viel Bereitschaft von dort da ist, massiv zu reduzieren. Also der Bereich, der - sozusagen - Bewusstseinsarbeit, der hat schon ganz gut gefruchtet. Es zeigt vielleicht auch, dass unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir setzen können - da sind uns ja ein bisschen die Hände gebunden, aber wir werden sicherlich auch da was machen -, die Bewusstseinsarbeit sehr, sehr erfolgsversprechend erscheint. Ich glaube, da wird es auch noch weitere Schwerpunkte geben müssen, und die werde ich selbstverständlich setzen. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Guggenbichler gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Ja, guten Morgen, Herr Stadtrat! Die Fragestellerin der Grünen Fraktion hat sich offensichtlich in die Sache nicht so eingelesen, wie Sie es getan haben. Ich kann mich noch erinnern, wie da Ihr Vorgänger, Rüdiger Maresch, im letzten Jahr nämlich genau die gleiche Antwort wie Sie gegeben hat, deswegen die Frage an Sie: Wir sind uns in Wien ja alle einig, dass wir Glyphosat verbieten wollen, dass wir auch alles tun wollen, dass das auch im privaten Bereich nicht benutzt wird. Die Frage an Sie: Was glauben Sie, wie lange wird das noch dauern, bis die GRÜNEN das Ausscheiden aus der Landesregierung überwunden haben, und uns nicht mit sinnlosen Fragen belästigen, die sie in der Bundesregierung selbst lösen könnten. Präsident Ernst Woller: Danke. Bitte, um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Das hätten Sie mir vorher sagen sollen, dass ich einfach nur die Unterlagen von Rüdiger hätte nachlesen müssen, dann wäre die Vorbereitung deutlich einfacher gewesen, aber das macht nichts. Die Frage war ja eigentlich bezüglich der Sinnhaftigkeit von Fragestellungen gestellt, und ich möchte sagen, es ist selbstverständlich legitim, jede Frage zu stellen. Gerade in dem Bereich ist es mir auch wichtig, dass ich die Gelegenheit habe, als neuer dafür zuständiger Stadtrat unsere umfassenden Positionen dazu darzulegen. Also ich freue mich, auch an einem Tag wie heute, mit drei Fragen, über das große Interesse an meiner Geschäftsgruppe. Ich freue mich, dass ich da die Gelegenheit habe, das eine oder andere mit Ihnen zu teilen. Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Pipal-Leixner gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS): Guten Morgen! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Unterstützen Sie die Forderungen von Umweltorganisationen, Umweltförderungen für landwirtschaftliche Betriebe in zukünftigen Agrarumweltprogrammen an den Verzicht auf Glyphosat zu koppeln? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, danke für die Frage. Wie zuerst beschrieben: Wir verfolgen ja wirklich ein weitgehendes Ziel, nämlich auch ein weitergehendes Ziel über das Verbot in einem Teilbereich hinaus, nämlich nicht nur das Verbot von Glyphosat, sondern generell das Zurückdrängen des Pestizideinsatzes. Daher ist es aus meiner Sicht relativ klar: Alles, was begleitend zu den Verboten oder zu einem Verbot in diese Richtung wirkt, hat meine Unterstützung. Darum ist auch dieses Vorhaben - da geht es, für alle, die noch nicht so eingelesen sind, darum, dass man Umweltförderungen an den freiwilligen Verzicht von Glyphosat koppelt - aus meiner Sicht zu unterstützen. Ich werde es in meiner Zuständigkeit auf die politische Agenda setzen. Generell finde ich, dass die Umweltförderprogramme des Bundes auf stärkere Beine gestellt werden sollen, damit man auch den sonstigen Agrarförderungen ein bisschen was entgegensetzen kann. Also langer Rede kurzer Sinn: Solche Förderungen auch an freiwillige Glyphosatausbringungsverbote zu knüpfen, das finde ich grundvernünftig, ich werde es auch in meiner Rolle als Landesagrarreferent gegenüber meinen KollegInnen vollinhaltlich mittragen. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP-1156641-2020-KVP/LM). Diese wurde von Abg. Zierfuß gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration und Transparenz gerichtet.(Im Regierungsprogramm ist zu lesen, dass das Wiener Auskunftspflichtgesetz umfassend reformiert werden soll. Wann bzw. innerhalb welchen Zeithorizontes werden Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung einen entsprechenden Entwurf eines reformierten Wiener Auskunftspflichtgesetzes dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegen?) Ich ersuche um Beantwortung Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank, Herr Landtagspräsident! Guten Morgen, Herr Gemeinderat! Mir ist Partizipation, Mitbestimmung in allen Formen ein Herzensanliegen und sehr, sehr wichtig. Vor allem im Bereich der Schule ist es wichtig, die Schulpartner einzubinden, anzuhören und auch in Entscheidungen, die vorbereitet werden müssen, einzubinden. Es gibt unterschiedliche Arten von Mitbestimmungsrechten, die auch unterschiedlich ausgestaltet sind. Bei der konkreten Frage der Umwandlung in verschränkte Ganztagsschulformen, da gibt es einerseits bundesweite Schulorganisationsgesetze, in denen auch festgeschrieben ist, dass es beim Führen einer Klasse mit verschränkter Abfolge erforderlich ist, dass einerseits alle Schülerinnen und Schüler auch dafür angemeldet sind und zwei Drittel der LehrerInnen und SchülerInnen auch zustimmen. Das ist die Regelung für Bundesschulen. Es gibt im Wiener Schulgesetz eine eigene Regelung für Wiener Schulen, da geht es nämlich um eine Bewilligung der Bildungsdirektion und die Zustimmung der Schulerhalterin, wichtig davor, mit Einbindung der Schulpartner, das heißt, mit Einbindung der betroffenen Erziehungsberechtigten und vor allem mit Einbindung der LehrerInnen. Mir ist wichtig, dass diese Einbindung auch wirklich stattfindet, dass die auch gelebt wird. Diese frühe Einbindung ist wichtig, um eine solche Umstellung auch gut zu ermöglichen, denn ohne diese vorherige Einbindung ist es natürlich schwieriger und auch nicht sinnvoll. Es besteht daher in Wien eine eigene landesgesetzliche Regelung, wie diese Umgestaltung der Schulformen aussieht. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, vor allem die verschränkten, ganztagsgeführten Schulstandorte auszubauen. Wir haben es auch gestern in der Fragestunde gehabt: 70 wurden letztes Jahr präsentiert, pro Jahr kommen 10 dazu, aus vollem Bewusstsein, nämlich, dass die verschränkten Ganztagsschulplätze im nächsten Jahr um zumindest 1.000 Plätze ausgebaut werden. Wichtig ist: Bei den Schulstandorten, die umgewandelt werden, soll es natürlich eine Einbeziehung der Schulpartner geben. Darauf werde ich sehr genau schauen und natürlich jetzt auch als neuer Stadtrat evaluieren, wie diese Vorabeinbindung funktioniert, denn es gibt unterschiedliche Arten der Beteiligung durch Mitbestimmung. Es geht meistens darum, wie es gelebt wird. Ich werde mir in diesem Prozess der Umwandlung auf jeden Fall genau ansehen, dass dies vor allem unter Einbeziehung der Schulpartner und mit größter Zufriedenheit aller Betroffenen stattfindet, denn nichts ist trauriger als ein tolles Schulprojekt oder eine tolle Ganztagsschule, für die es dann keine große Mehrheit gibt. Dort werde ich hinarbeiten, dass solche Schulprojekte stark gestützt und getragen werden. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Zierfuß gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat, vielen Dank für ihre Ausführungen. Ich stelle fest, Sie sehen kein Änderungspotenzial in der Gesetzgebung. Obwohl wir gestern von NEOS gehört haben, dass Sie Ihre Position nicht geändert hätten, hat man dann am Abend gegen den eigenen Antrag vom Juni gestimmt. Das ist vielleicht deswegen besonders spannend, weil ja nur die Stimmen der NEOS für eine Mehrheit gefehlt hätten. Darf ich nach Ihren Ausführungen zu meiner heutigen Frage annehmen, dass die NEOS auch schon immer gegen die schulautonome Entscheidung durch die Betroffenen direkt am Standort waren? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich glaube, Sie kennen die Position von NEOS und unser Begriffsverständnis von Schulautonomie und Schulpartnerschaft, die intensiv gelebt werden sollen. Ich werde natürlich als Stadtrat alles daran setzen, die Schulautonomie noch stärker zu verankern. Hier auch wieder die Einladung: Machen wir das doch gemeinsam, auch in einem bundesweiten Schritt, dass wir die Schulautonomie stärken. Vor allem im Bereich des Personals und im Bereich der Pädagogik geht es nur mit bundesgesetzlichen Maßnahmen. Die Autonomie voranzubringen, das halte ich ja für sehr, sehr zielführend, und auch da die Einladung: Schauen wir doch, dass wir die Autonomie bundesweit vorantreiben. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Ja, guten Morgen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Meine Frage bezieht sich auf einen Vorschlag von Ihnen, der Ende letzten Jahres von Ihnen in die Öffentlichkeit getragen wurde und der auch breite politische Unterstützung gefunden hat, nämlich, das Nicht-Besuchen von Elternsprechtagen zu sanktionieren. Wir haben dann in der Folge Zustimmung von der ÖVP und von uns Freiheitlichen signalisiert bekommen, aber ich glaube, auch von der SPÖ hat Abg. Berger-Krotsch gesagt, dass Sie dem offen gegenüberstehen würde. Jetzt haben wir aber vor zwei Wochen einen Bildungsgipfel gehabt, wo Bildungsdirektor Himmer gesagt hat, dass er nichts davon hält. Wir haben gestern genau Ihren Vorschlag sogar im Wortlaut beantragt, er ist allerdings trotzdem von Ihrer Fraktion und von der Koalition abgelehnt worden. Deswegen meine Frage: Sind Sie mit Ihrer Meinung in der Koalition in der Minderheit geblieben oder haben Sie Ihre Meinung geändert? Präsident Ernst Woller: Danke. Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Weder noch, mir war es wichtig, eine Debatte über die Zukunft von Elternsprechtagen zu führen, und die ist bei Weitem noch nicht abgeschlossen, denn ich sehe, dass viele Beteiligte unzufrieden sind, wie Elternsprechtage stattfinden, sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Eltern. Und vor allem jetzt in der Pandemie ist der normale Elternsprechtag sowieso nicht durchführbar. Mein Ziel war, die Diskussion über Elternsprechtage zu führen, diese Diskussion habe ich angestoßen und sie wird sicher auch noch weitergeführt werden. Ich bin in sehr, sehr gutem Austausch mit Bildungsdirektor Himmer und auch sehr vielen anderen Akteuren in der Bildungslandschaft, wie wir Elternsprechtage ins 21. Jahrhundert bekommen: zum Beispiel einen digitalen Elternsprechtag andenken, wofür es auch innovative Projekte gibt. Unabhängig von der Frage der Weiterentwicklung der Elternsprechtage ist die andere Fragestellung, wie wir Eltern stärker in die Verantwortung für den Bildungserfolg der eigenen Kinder hineinnehmen können. Da haben wir jetzt mal ein Maßnahmenpaket vorgestellt, um Elternarbeit zu fördern, aber natürlich muss man Elternarbeit auch einfordern. Das ist auch wichtig, das so klar darzustellen, dass Eltern einen Beitrag in der Bildungsarbeit der Kinder haben, denn sonst ist die Bildungsungerechtigkeit noch größer, wenn sich die Eltern aus dieser Verantwortung komplett herausziehen. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Malle gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Bildungsstadtrat! Ich halte die Frage des Kollegen Zierfuß eigentlich für beantwortet, aber weil das Thema Mitbestimmung lautet, hätte unsere Fraktion sich dafür interessiert, was die selbsternannte Fortschrittskoalition in Bezug auf Mitbestimmung von SchülerInnen gedenkt zu tun. Gibt es neue Vorschläge und neue Überlegungen, um SchülerInnen besser mit einzubeziehen? - Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Danke. Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank für diese konstruktive und wichtige Frage. Es gibt einiges, was wir vorhaben, um Schülerinnen und Schüler noch stärker ins demokratische Geschehen mit einzubeziehen. Da gibt es eine gute Grundlage, die Kinder- und Jugendstrategie, die ja in den letzten Jahren ausgearbeitet worden ist, in unglaublich vielen - über 1.000 - Workshops mit Schülerinnen und Schülern und anderen Jugendlichen. Das ist eine großartige Grundlage für mich als Stadtrat, um da auch weitere Schritte zu setzen. Das erste Projekt, für das ich erst gestern eine Besprechung hatte, ist die Frage eines Wien-weiten Jugendparlaments, in das wir Schülerinnen und Schülern stark einbeziehen werden. Wir sind da in einer Konzeptionierungsphase. Mir ist das Projekt sehr wichtig, weil Mitbestimmung ab dem Schulalter zu lernen, demokratische Prozesse zu erleben, unglaublich wichtig für eine Gesellschaft ist. Mein erster Fokus ist da die Einführung eines Wien-weiten Jugendparlaments, um Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, aber auch andere Jugendliche zu erhöhen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Anfrage (FSP-1156665-2020-KVP/LMwurde von Herrn Abg. Schulz gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Alle Zielsetzungen, Werkzeuge und Gremien der klimapolitischen Agenda der Stadtregierung sollen im neuen Wiener Klimaschutzgesetz gebündelt werden. Welche konkreten Schritte sind diesbezüglich geplant und wann wird dem Wiener Landtag ein erster Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt.) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitglieder des Landtages! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Meinem Verständnis nach ist es Ihre erste Anfrage hier im Haus, und dann noch zu so einem super Thema, vielen Dank für die Frage. Sie haben ermöglicht, mir zumindest, eine positive Bilanz zum Jahr 2020 zu ziehen, viele gibt es ja nicht, und diese positive Bilanz ist jene: Die Luftqualität in Wien war 2020 so gut wie noch nie seit Beginn der Messungen in den 1970er Jahren. Besonders bemerkenswert ist, dass die Luftschadstoffbelastung bereits vor der Covid-19-Krise und vor allen Dingen vor den Covid-19-Maßnahmen auf dem besten Niveau der Messgeschichte war. Ich gehe dann nachher noch ein bisschen darauf ein. Also jene, die glauben, es hat nur damit zu tun, liegen da falsch. Wir haben bereits 2019 die EU-Grenzwerte an allen Messstellen eingehalten. Vor gerade einmal 10 oder 15 Jahren, für alle, die hier länger in diesem Haus sind und damals auch im Umweltausschuss waren, für die ist es ein Begriff, die haben es noch im Kopf, erschien das völlig unerreichbar. Die positive Entwicklung der Luftqualität lässt sich konkret beispielhaft an zwei Schadstoffen festmachen: am Feinstaub auf der einen Seite, am Stickstoffdioxid auf der anderen Seite. Beim Feinstaub in der Größenklasse PM10 lag der gemessene Höchstwert für das Jahresmittel 2006 noch über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. 2019 waren es gerade einmal 20 und letztes Jahr 18 Mikrogramm pro Kubikmeter. In den Nullerjahren waren rund 90 Tage mit hohen Feinstaubbelastungen, mit einem PM10 Tagesmittelwert über 50 Mikrogramm nicht ungewöhnlich, durchaus gang und gäbe. 2019 waren es gerade einmal maximal 7 Tage, letztes Jahr nur mehr 5 Tage. Und auch der EU-weite Grenzwert von maximal 35 Tagen pro Jahr, in denen der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter und Tagesmittel überschritten werden darf, wurde in den vergangenen 8 Jahren in Folge eingehalten, zuletzt sogar deutlich unterschritten. Genauso beim Stickstoffdioxid, also beim NOX oder NO2: In den Nullerjahren waren erhebliche Grenzwertüberschreitungen an verkehrsnahen Hot Spots noch die Regel. 2019 lag der maximale Messwert für das Jahresmittel mit 38 Mikrogramm pro Kubikmeter bereits unter dem EU-Grenzwert und letztes Jahr waren es dann 31 Mikrogramm pro Kubikmeter, also nochmal rund 20 Prozent unter dem Vorjahreswert, und damit auch deutlich unter den - noch deutlich strengeren - gültigen österreichischen Grenzwerten. Es ist auch bei allen anderen Schadstoffen ein ähnliches Bild, also bei den Schadstoffen, die nach Immissionsschutzgesetz Luft Grenzwerte haben, an die wir uns halten müssen, ein ähnliches Bild, also zum Beispiel beim Feinstaub der Größenklasse PM2,5 oder bei Schwefeldioxid, aber auch bei Benzopyren. Weder 2019 noch 2020 gab es Werte, die auch nur in der Nähe gesetzlicher Grenzwerte lagen. Also bevor uns jetzt allen von diesen ganzen Zahlen schwindlig wird, möchte ich in einem - aus meiner Sicht - wirklich schönen und vor allen Dingen Mut machenden Satz zusammenfassen: Die Wiener Luft, die unsere Kinder und wir alle heute atmen, ist bedeutend besser als jene, die wir in unserer Kindheit geatmet haben. Das ist nicht zufällig so, sondern das ist die Grundlage oder der Erfolg dessen, dass wir in allen Emittentengruppen - von Verkehr bis zu den Baustellen - wirklich enorm viel erreichen konnten, und auch, weil Maßnahmen auf allen Ebenen gegriffen haben, also sowohl auf EU-Ebene als auch auf der nationalen Ebene, als auch auf der Wiener Ebene. Damit ist es auch so ein wichtiges Thema, weil es zeigt das Bild, dass wir umweltpolitisch, klimapolitisch wirklich Dinge auf den Boden bringen können, wenn alle mit ganzer Kraft dran arbeiten. Denn klar ist, saubere Umweltbedingungen sind ein entscheidender Baustein für eine sehr hohe Lebensqualität. Der sind wir in einer Stadt mit der höchsten Lebensqualität verpflichtet und damit sind wir auch der Tatsache verpflichtet, dass das in 20 Jahren noch so ist. Natürlich haben Maßnahmen, die wir hier im Haus getroffen haben, wie der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, wie das 365-EUR-Ticket, die Parkraumbewirtschaftung, der Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge, die Förderung der E- Mobilität, die thermische Wohnhaussanierung, umweltfreundliche Baustellen und vieles, vieles mehr - genau der effiziente Winterdienst ist zum Beispiel aktuell ein großes Thema -, einen großen Beitrag zur Luftgüte gebracht. Das ist durchaus was, auf das man stolz sein kann, vor allen Dingen ist es aber natürlich was, mit dem man was machen kann, nämlich genau mit diesem Geist müssen wir weiterarbeiten. Vielleich noch, weil ich immer wieder gefragt werde, ein kleiner Zusatz zum Einfluss der Covid-Maßnahmen auf die Luftqualität. Natürlich waren im Lockdown oder in den Lockdowns Maßnahmen, die geringere Schadstoffemissionen zur Folge hatten. Geringere Schadstoffemissionen sind immer gut für die Luftqualität, diese Aussage ist einfach. Beziffern lässt sich aber die Folge von diesen Maßnahmen oder der Effekt auf die Luftgüte deutlich schwieriger, weil wir wissen, die Meteorologie weiß, dass da auch der Schadstoffeintrag von außen eine große Rolle spielt. Feinstaub, wissen wir, wird über weite Strecken transportiert, deshalb ist es eigentlich ganz spannend, dass wir beobachten konnten, dass mit Beginn des Lockdowns Mitte März die Feinstaubbelastung in Ostösterreich zugenommen hat. Der Grund ist, dass sich das Wetter stark verändert hat. Ich weiß nicht, wer es noch in Erinnerung hat, bis in den Februar, bis in die erste Märzhälfte war es stark windig, es war gut durchlüftet, viel frische, saubere, feuchte Luft aus den Meeresregionen ist nach Wien und in die Ostregion Österreichs gekommen. Dann hat das Wetter gedreht, es war also ruhig, windschwach, Hochdruck. Das ist schön, warmes Frühlingswetter, wir waren alle draußen, laufen, nicht in den Bundesgärten, aber an vielen anderen Orten sonst, aber dadurch sind die Feinstaubwerte gestiegen, es gab auch eines dieser Wüstenstaubereignisse. Damit kurz zusammengefasst, ich möchte Sie da jetzt nicht langweilen: In Ostösterreich war die Feinstaublage schlecht oder schlechter als vorher. Also die Stimmen, die damals gesagt haben - wir haben das alle irgendwie auf Twitter, und so weiter gelesen -, das ist die sauberste Luft aller Zeiten, die Sterne kann man wieder sehen: Ich fürchte, da war der Wunsch Vater des Gedanken, es ist eher so Kaisers-neue-Kleider-Effekt. Anyway, 2020 gesamt, und das ist das Wichtige, die Feinstaubwerte waren - natürlich auch unterstützt durch die Lockdown-Maßnahmen - die niedrigsten Messwerte unserer Aufzeichnungen. Beim Stickstoffdioxid ist es sozusagen doppelt gut, denn dort gab es natürlich unmittelbare Maßnahmen auch von der Kfz-Reduktion durch den Lockdown, 15 bis 20 Prozent niedrigere NO2-Werte haben damit sozusagen den gesamt positiven Trend verstärkt, und der positive Trend hat, wie gesagt, viel mit Maßnahmen zu tun, die wir gesetzt haben, unsere Maßnahmen hinsichtlich eines besseren Modells als Blitz beim Verkehr, aber natürlich auch durch die europäische Abgasgesetzgebung zum Beispiel für Kraftfahrzeuge. Ich fasse zusammen: Wir haben es da mit einer massiv positiven Entwicklung der Luftqualität zu tun, wir haben gesehen, dass wir was tun können, wenn wir wirklich wollen, auf allen Ebenen gemeinsam arbeiten, an allen Rädern drehen. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir heute auch von diesem Haus aus sagen, wir bleiben nicht stehen, wir dürfen nicht stehen bleiben, wir werden die großen Herausforderungen im Klimaschutz angehen, und die werden natürlich immer auch die Luftqualität weiter verbessern. Gerade die Entwicklung der Luftqualität zeigt uns, mit engagiertem Handeln auf allen Ebenen kann man in relativ kurzer Zeit Dinge erreichen, die uns vielleicht heute noch unerreichbar erscheinen. In diesem Sinne vielleicht eine positive Nachricht zum letzten Jahr. Präsident Ernst Woller: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Matiasek gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Ja, guten Morgen! Danke, Herr Stadtrat, für Ihre Ausführungen. Diese Entwicklung ist ja erfreulich, daran gibt es nichts zu rütteln und das muss auch in diese Richtung weitergehen. Sie haben ganz kurz in Ihrer Rede das Wort Winterdienst angesprochen. Ich möchte zu einem doch noch vorhandenen Problem Stellung nehmen, das nicht allein die Stadt, sondern auch die Privaten betrifft. Es wird Streugut ausgebracht, das ist notwendig, keine Frage, aber es liegt dann oft sehr, sehr lange, stellenweise bis in den Frühling hinein. Meine Frage ist: Welche Maßnahmen können, würden Sie setzen, um eine frühere Einkehrung des Streuguts zu erwirken? Wenn Sie auf Private schauen, können wir sagen, man kann diesen ja Verordnungen geben beziehungsweise vorhandene Verordnungen, die es ja auch gibt, besser exekutieren. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, danke für die Frage. Zuerst einmal muss man natürlich, wie Sie ja auch wissen, klar sagen, wir haben die gesetzliche Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Straßen für die Fußgänger, die Radfahrerinnen und Radfahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer, Autos, Busse, et cetera sicher bleiben und damit eisfrei sind. Das ist sozusagen unbestritten, und die ganzen Maßnahmen, die ich jetzt erwähnt habe, erzählen eine Geschichte davon. Wir haben in den letzten Jahren massive Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass weniger Split ausgebracht wird, dass damit die Feinstaubbelastung massiv sinkt. Die wesentliche Grundlage dafür war auch intensive Forschungsarbeit der 48er gemeinsam mit wissenschaftlichen Instituten in Österreich, aber darüber hinaus sicherzustellen, dass wir mit einer Sole arbeiten können, die so gering und so feinstaubig wie möglich verbreitet aufgebracht werden kann, so dünn wie möglich, so frühzeitig wie möglich, dass das dann auf der Straße haftet und sozusagen grundsätzlich eine Sicherheit herstellt - ohne dass man wieder umso mehr draufstreuen muss - und vor allem so wenig Salzgehalt wie möglich hat. Wir reden da wirklich von einem Salzgehalt im Mikrobereich, was wichtig ist, weil das natürlich auch eine Gefährdung für Haustiere, et cetera ist. Also da haben wir wirklich in den letzten Jahren eine Erfolgsmeldung nach der anderen, auf die wir durchaus stolz sein können. Es ist aber trotzdem eine Abwägung von unterschiedlichen Interessen, beide sind zu erfüllen, und gerade was die Ausbringung von Split, damit auch von feinstaubintensiveren Schutzmaßnahmen betrifft, ist es uns wirklich wichtig, dass wir über die MA 48 auch intensiv mit den privaten Unternehmen zusammenarbeiten, die da im Auftrag von privaten Hausbesitzerinnen, Hausbesitzern arbeiten, dass wir mit den größeren Playern da laufend zusammenarbeiten und auch laufend monitoren, wo wir dazu beitragen können, dass es früher wieder eingeholt werden kann. Also langer Rede kurzer Sinn: Sie haben völlig recht, dass das ein Ziel ist, dem wir uns verschreiben. Es ist aber auch eines, das wir sehr stark angehen und in der laufenden Arbeit sehr genau beobachten. Also das Ziel ist immer bessere Luft, und das Ziel ist damit auch weniger und so kurz wie möglich Split. Dort, wo wir das weiter optimieren können, machen wir das selbstverständlich. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Pipal-Leixner gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Umweltverschmutzung macht ja nicht vor den Landes- oder Stadtgrenzen Halt. Ein beträchtlicher Anteil kommt von außerhalb Wiens, da kann man wahrscheinlich durch die Zusammenarbeit, durch Best Practices einiges verbessern, daher die Frage: Was werden Sie tun, damit der Feinstaub, der von außen nach Wien kommt, reduziert wird? Welche grenzübergreifenden Möglichkeiten hat da die Stadt Wien? Präsident Ernst Woller: Danke. Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, vielen Dank für die Frage. Tatsächlich ist es so, dass Luftschadstoffe keine Länder- und Staatengrenzen kennen, und gerade beim Feinstaub - ich habe es ja schon erwähnt - die Situation entsteht, dass der über weite Distanzen transportiert wird, mehr noch, ein großer Teil des Feinstaubs, der entsteht überhaupt erst in der Luft, das ist der sogenannte sekundäre Feinstaub. Der bildet sich aus anderen Schadstoffen, wie zum Beispiel dem Ammoniak aus der Landwirtschaft oder Schwefeloxiden aus fossiler Verbrennung. Das beweist, wie wichtig es ist, dass wir da die europäische Zusammenarbeit forcieren, wie wichtig diese europäische Zusammenarbeit für eine saubere Luft ist. Es gibt eben auch Emissionsvorschriften, wie zum Beispiel die Industrieemissionsrichtlinie oder die Abgasvorschriften für Kraftfahrzeuge, um nur zwei zu nennen, wo wirklich in der gesamte EU Maßnahmen gesetzt, Richtwerte festgelegt werden, die zusammenwirken und zu einer Verringerung der Luftschadstoffe beitragen. Das ist wichtig und richtig und zeigt auch, wie wichtig ein gemeinsames starkes europäisches Vorgehen ist. Genauso wichtig sind die nationalen Emissionshöchstmengen für die Mitgliedstaaten, die dann einen klaren Weg für die Reduktion der Emissionen verschiedener Schadstoffe bis 2030 weisen. Trotzdem, und das ist eine Überzeugung, die wir in vielen Politikbereichen aus Wien heraustragen, ist es so, dass wir natürlich zusätzlich zu den Aktivitäten im Bund alles tun wollen, dass wir als Stadt Aktivitäten setzen. Wir engagieren uns deshalb auch gerade im Umwelt- und Klimabereich auf städtischer Ebene sehr intensiv, wie zum Beispiel Eurocities, wo wir im Environment Committee eine wichtige Rolle spielen, im fachlichen Austausch mit den Städten. In den letzten Jahren gab es einen sehr intensiven Austausch etwa mit Krakau und Sarajevo. Ich war letzte Woche in einer Städtekonferenz - also ich war in meinem Wohnzimmer, aber dabei in einer Städtekonferenz - mit den Bürgermeistern oder Stadtpräsidentinnen und -präsidenten von Zürich, Genf, Lausanne und der Bürgermeisterin von Paris, wo es darum gegangen ist, gerade jetzt in der Corona-Krise sicherzustellen, dass die Klimakrise nicht irgendwo weggeschoben wird, sondern dass wir gemeinsam auch Recovery-Maßnahmen in einer Stadt zu setzen haben, die sozusagen die Klimakrise nicht nur aus den Augen verlieren, sondern auch stark angehen. Warum ist das so wichtig? - Ich bin der festen Überzeugung, dass die meisten Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit in den Städten zu finden sind und dass es deshalb nicht nur gescheit, sondern notwendig ist, dass wir alles tun, damit wir die Best Practices mit unseren Partnerstädten austauschen und auch voneinander lernen. Das wird in vielen anderen klimapolitischen Herausforderungen so sein, deshalb stehe ich dazu, dass ich diese internationale Zusammenarbeit, den Austausch mit den Städten auch in den kommenden fünf Jahren noch weiter ausbauen kann. Ich hoffe, nicht immer nur vom Wohnzimmer aus, aber es war jedenfalls, was die Emissionen durch eine Reise betrifft, positiv und was die Ergebnisse des Austausches betrifft, auch. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Otero Garcia gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Herzlichen Dank für die Ausführungen. Es ist tatsächlich das Jahr 2020, ich sage jetzt einmal, ein komisches Jahr gewesen, also das macht die Analyse tatsächlich sehr komplex. Es ist schwierig, Aussagen zu treffen. Sie haben aber vom Jahr 2019 und davon gesprochen, dass keine EU-Grenzwerte überschritten wurden. Das stimmt. Sie haben aber auch über das Immissionsschutzgesetz Luft gesprochen, und da möchte ich eine kleine Ergänzung machen, nämlich, dass es sehr wohl in Wien zu Überschreitungen bei den Belastungen durch Stickstoffdioxid beim Hietzinger Kai und bei der A23 gekommen ist. Ja, insofern müssen wir uns da immer anschauen, welche Grenzwerte zur Bewertung herangezogen werden. Jetzt gehe ich deswegen drauf ein, weil die Grundlage für das Immissionsschutzgesetz ja die Luftqualitätsrichtlinie der EU ist, und die wiederum basiert auf Empfehlungen der WHO. Diese WHO-Empfehlungen werden jetzt im 1. Quartal 2021 überarbeitet, genauso wie die EU-Richtlinie, die ist bis vor zwei Wochen noch zur öffentlichen Begutachtung, zu öffentlichen Stellungnahme geöffnet gewesen. Wir müssen damit rechnen, dass die EU- Grenzwerte, vor allem, was Feinstaub betrifft, strenger werden, das heißt auch, dass das Immissionsschutzgesetz Luft strenger wird, und das heißt, dass wir in Wien Probleme mit den Grenzwertüberschreitungen haben werden. Gut, das sind ja immer relative Werte, da muss man sich ja immer auf etwas beziehen. Meine Frage ist: Was gedenkt die Stadt Wien zu tun? Denn ich meine, die Wetterlage können wir nicht beeinflussen, wir können schwer beeinflussen, was andere Städte tun, aber die Schrauben, an denen wir drehen können, liegen bei uns. Angesichts neuer Straßenprojekte und beispielsweise einer Kürzung der Takte im öffentlichen Verkehr möchte ich fragen: Was gedenkt die Stadt Wien zu tun, um in Zukunft die strengeren Werte, die auf uns zukommen werden, einzuhalten? Präsident Ernst Woller: Ich danke und bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, vielen Dank für die Frage. Es stimmt, dass wir sozusagen, was unser dichtes Messnetz betrifft, an EU-weite und bundesrechtliche Vorgaben gebunden sind. Es ist aber nicht so, dass wir das sozusagen machen, weil es halt sein muss. Alleine die Dichte des Messnetzes zeigt, dass wir großes Interesse haben, so umfassend wie möglich zu messen und so umfassend wie möglich auch Fortschritte und Herausforderungen messen zu können. Wir haben 17 Messstellen, davon wird an 13 Stellen Feinstaub und an 16 Stellen Stickstoffdioxid gemessen. Als Beispiel dazu: Das Land Bayern hat in der Millionenstadt München gerade einmal vier Feinstaubmessstellen und fünf NO2-Messstellen. Was ich damit sagen will, ist, für mich sind strengere Grenzwerte ja kein Problem, sondern eine weitere Verfeinerung eines Regelwerkes auf unionsrechtlicher Basis, dem wir uns unterwerfen. Gerade das Thema Ultrafeinstaub ist zum Beispiel eines, wofür aus der WHO noch keine genauen Empfehlungen da sind und es auch weder Emissionsgrenzwerte noch Messverfahren gibt. Da ist es natürlich so, dass wir uns mit dem Thema weiter beschäftigen müssen, und sobald es was gibt, alles tun werden, so wie bisher auch, dass wir das, was unsere Datenbasis in Österreich und damit auch unser Messnetzwerk in Wien betrifft, bestmöglich abbilden können, natürlich in enger Abstimmung mit dem Umweltbundesamt, mit den Ländern und dem Bund. Was die Frage von Ihnen betrifft, nämlich die Maßnahmen, die wir setzen können: Nun, ich habe es eh ein bisschen erzählt, man könnte jetzt weitere zwei Stunden reden. Ich glaube, es werden Ihnen die Fragen in den nächsten Landtagen nicht ausgehen, aber jede, nahezu jede klimapolitische Maßnahme, die wir setzen, ist immer auch eine Maßnahme, die sich direkt auf die Luftgüte auswirkt. Wenn wir massiv, und wir haben das vor, mit einem massiv erhöhten Budget Radwege ausbauen, dann ist das eine Maßnahme, die sich direkt darauf auswirkt, dass sich der Modal-Split weiter positiv entwickeln wird, und daher ist das auch eine Luftgütemaßnahme. Wenn wir massiv - und wir tun das gerade mit dem sehr, sehr starken Ausbau, Stichwort U2/U5 - in den öffentlichen Verkehr investieren, dann ist das natürlich eine Maßnahme, die sich direkt positiv auf den Modal-Split auswirkt und damit positiv auf die Luftgüte. Wenn wir auf Sharing Mobility an den Endstellen des öffentlichen Verkehrsnetzes setzen und damit Autoverkehr, Individualverkehr eingrenzen, dann ist das eine Maßnahme, die sich massiv auf die Luftgüte auswirkt. Wenn wir unsere Flotte in Richtung E-Mobilität umstellen, heute habe ich zum Beispiel das erste E-Müllfahrzeug angeschaut, dann ist das eine solche Maßnahme. Wenn wir in der Wohnhaussanierung weitere Schritte gehen, dann ist das eine solche Maßnahme. Ich bin wirklich stolz, als Klimastadtrat sagen zu können, dass wir uns ein Regierungsprogramm vorgenommen haben, dass als Ganzes ein Klimaschutzprogramm ist, und das wirklich in allen Bereichen, ich habe jetzt nur ein paar Beispiele gesagt, noch gar nicht von meinem Bereich direkt gesprochen. Grünraumoffensive, Solaroffensive: Also wenn wir in all diesen Bereichen etwas tun, dann wird das auch gut für die Luftgüte sein. Ich mache mir, was die Grenzwerte betrifft, keine Sorgen, aber wir haben ja nicht nur die Grenzwerte vor uns, sondern ein großes Ziel, nämlich 2040 klimaneutral zu sein. Da haben wir noch viel zu tun. Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Mantl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Josef Mantl, MA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Was werden Sie tun, um die Bevölkerung schneller und transparenter über die vorherrschende Luftqualität zu informieren, und wie ist der Fahrplan für die angekündigte Luftgüte-App? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also grundsätzlich ist es so, ich möchte jetzt Ihre Zeit sozusagen nicht ganz lang strapazieren, es ist so, dass die Informationen über die Luftgüte über verschiedene Ebenen, die wir alle verbunden haben, stündlich aktualisiert werden. Es ist abrufbar über die Internetseiten der Wiener Umweltschutzabteilung, die findet man jetzt auch leicht über die Suchmaschinen, es ist aber auch auf den Teletextseiten 621 und 622 des ORF so, dass es laufend Informationen über die aktuelle Luftgütesituation in allen Messbereichen gibt. Es gibt auch den Computertonbanddienst Ozonix, das hat nichts mit Herrn GR Oxonitsch zu tun, sondern das ist ein seit vielen Jahren in Betrieb befindlicher Tonbanddienst, den man unter der Telefonnummer 01 4000 8820 erreichen kann. Es ist aber auch so, dass die Werte halbstündig als OGD-Datensatz, also als Open-Government-Data-Datensatz abrufbar sind und damit für alle App-Entwickler offenstehen, damit etwas zu tun. Das ist auch über den engen Austausch der Stadt Wien, des CIO mit den unterschiedlichen Playern, die es da in Wien gibt, immer wieder ein Thema, dass wir weitere Apps, weitere Informationen entwickeln. Ich glaube, dass wir da schon in nächster Zeit auf noch mehr Informationsmaterial draufschauen können. Etwas langsamer als halbstündlich, und so weiter ist natürlich der Luftgütejahresbericht, aber wichtig für Leute, die sich da die Entwicklung anschauen wollen und nicht auf Fragebeantwortungen zurückgreifen wollen. Der ist natürlich so, dass dort auch chemische Analysen, qualitätssichernde Arbeiten mit aufgebaut, mit eingenommen werden. Das ist auf den Seiten der Wiener Umweltschutzabteilung auch sichtbar, natürlich kann man auch beim Umweltbundesamt nachschauen. Also ich glaube, wir haben da ganz gut vorgehüpft, wie offene Kommunikation der Messwerte und der Situation funktionieren kann. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP-88886-2021-KFP/LM). Die 4. Anfrage wurde von Herrn Abg. Krauss gestellt und ist an Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Nach einem Prüfansuchen der FPÖ an den Wiener Stadtrechnungshof bestätigt dieser jetzt in seinem Bericht, dass nicht anspruchsberechtigte Migranten, die zum Teil nicht einmal einen Asylantrag stellten, Grundversorgung und unverhältnismäßige Zusatzleistungen erhielten. "Besonders skandalös ist der Umstand, dass Migrantenvereine ganz offensichtlich das System finanziell ausnutzten, indem sie in Asylunterkünften Personen angaben, die gar nicht dort wohnhaft waren." Auch Asylwerber, die während des Asylverfahrens in ihr Heimatland, aus dem sie geflüchtet sind, reisten, erhielten unzulässigerweise finanzielle Leistungen. Welche Konsequenzen werden Sie aus diesem Stadtrechnungshofbericht ziehen?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter! Eigentlich verblüfft mich die Anfrage ein bisschen, aber vielleicht gibt es einen guten Grund, zu dem ich dann ein bisschen später zu sprechen komme, dass Sie die Anfrage schon wieder stellen. In der Gemeinderatssitzung vom 25. September hat Ihr Kollege, Abg. Seidl, faktisch wortident die gleiche Frage gestellt. Das war damals interessant und war auch ein bisschen ärgerlich, weil Ihre Fraktion eigentlich entgegen den Spielregeln und den niedergeschriebenen gesetzlichen Spielregeln damals einen Rohbericht im Gemeinderat zitiert hat, und Sie eigentlich wissen sollten, dass Rechnungshofberichte, solang sie nicht den zuständigen Ausschüssen vorgelegt sind, eigentlich der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, erst recht der Rohbericht, der nichts anderes ist als der erste Entwurf, zu dem dann eine Stellungnahme kommt, und erst danach der Rechnungshof seine Schlüsse zieht. Deswegen heißt es ja dann auch Endbericht und nicht Rohbericht. Das hat mich damals schon verblüfft, wie gesagt, am 25. September, aber hat mich ja damals nicht überrascht, wir waren mitten im Wahlkampf. Komischerweise stellen Sie mir heute die gleichen Fragen. Aber ich sage es, wie es ist: Ich habe damals schon die Frage von Ihnen beantwortet, nämlich die Vorwürfe, die Sie Anfang des Jahres 2020 mit lautem Gezeter in der Presse erhoben haben, sind vom Rechnungshof und vom Bundesrechnungshof klar, eindeutig, unmissverständlich widerlegt worden. Sie haben vorgeworfen, dass die Mitarbeiter in der Grundversorgung schlampig gearbeitet haben und 10 Millionen EUR Steuergeld verludert haben. So war Ihr Vorwurf. Sie haben den Rechnungshof der Stadt mit einer Prüfung beauftragt, ich habe die Präsidentin des Bundesrechnungshofes gebeten, den Vorwurf gleich zu prüfen, weil mir damals schon bewusst war, dass eines der Grundprobleme die Datenbank, die EDV-Anwendung des Bundes ist. Jetzt soll es recht sein, dass Sie im Wahlkampf so eine Anfrage stellen, in der ich damals im September schon antworten konnte, dass der Vorwurf der 750 Fälle und 10 Millionen EUR, die verludert worden sind, falsch ist. Letzten Endes ist vor allem nur die Versicherungsverrechnung übrig geblieben, in rund 19 Fällen mit durchschnittlich 370 EUR. Wir diskutieren also bei einem Gesamtbuchungsvolumen von 500 Millionen EUR im Prüfungszeitraum über 0,0014 Prozent Fehlbuchungen im Untersuchungszeitraum. Komisch ist die Anfrage auch deswegen, weil wir ja erst vor Kurzem, am 21. Jänner - also es ist läppische acht Tage her - Rechnungshofausschuss hatten. In dieser Rechnungshofsitzung hätten Sie die Möglichkeit gehabt, ganz vertieft Ihre Fragen gleich mit der geprüften Stelle zu diskutieren, tatsächlich stellen Sie der Geschäftsführerin die eine einzige Frage, nämlich die Frage: Was wurde über das Mindestmaß gewährt? - Die Antwort der Geschäftsführerin war: Ausschließlich für Behandlung, Medikamente und Heimhilfe für Menschen bei schwerer Erkrankung. Das war die einzige Diskussion im Rechnungshofausschuss. Und heute kommt die Frage wieder in den Gemeinderat. Ich sage es noch einmal, Sie können die Antwort auf Ihre Frage nachlesen, ich zitiere aus der Kurzfassung, also der Einleitung des Rechnungshofberichtes: "Die Prüfung zeigte, dass von einer systematischen Gewährung von Leistungen der Grundversorgung an Personen, die laut Prüfungsersuchen nicht bezugsberechtigt gewesen sein sollen, nicht auszugehen war. Angesichts der großen Zahl an Asylsuchenden während der Fluchtbewegung in den Jahren 2015 und 2016 kam es allerdings zu einer erhöhten Fehlerquote. Diese war teilweise auf Verzögerungen bei der Abrechnung und auf die Komplexität der Eintragungen in das vom Bund geführte Betreuungsinformationssystem zurückzuführen." Wenn Sie in diesem Bericht weitergelesen hätten, wo Sie ja selbst schon eine Zusatzfrage im Rechnungshofausschuss gestellt haben, könnten Sie - da gibt es mehrere Passagen, die man da hervorheben kann - zum Beispiel auf der Seite 93 unter Punkt 9.5.2 sehen, es gibt die Feststellung des Rechnungshofes, dass der Fonds Soziales Wien in den Fällen, in denen er vom Innenministerium die Kenntnis über temporäre Auslandsaufenthalte erhalten hat, die ungerechtfertigten Leistungen zurückgefordert hat. In weiterer Folge können Sie lesen: "In einigen Fällen erschwerte der Umstand, dass Meldungen des BMI erst Monate nach der Wiedereinreise beim Fonds Soziales Wien einlangten, das Einbehalten beziehungsweise die Rückforderung von zu viel ausbezahlten Beträgen." Nämlich Versicherungsbeträgen. Weiters können Sie zwei Absätze später lesen: "Das GVS-BIS" - das ist das elektronische System, das das Innenministerium zur Verfügung stellt - "ließ bei nachträglich festgestellten Fehleingaben keine Korrekturen zu." Und wenn Sie weiterlesen, sehen Sie, dass - weil das Innenministerium ein EDV-System zur Verfügung stellt, wo die anwendenden Stellen dann keine Korrekturen durchführen können - vom Innenministerium logischerweise Fehlerlisten produziert werden, die dann im wunderbaren Format, das wir alle so lieben, nämlich Excel, in ewiglangen Listen noch einmal geschickt werden, anstatt dass man ein EDV-System so programmiert, dass man gleich vor Ort Fehlbuchungen eintragen kann. Wenn Sie unter 9.5.3 weiterlesen, lesen Sie, dass sich nur in einem einzigen Fall - bei 5 Millionen EUR Umsatz nur in einem einzigen Fall! - "durch eine Vorauszahlung ein geringer Überbezug ergeben hat, der jedoch wegen einer Ausreise uneinbringlich war, und dass im Großteil der Fälle" - jetzt sind wir bei 9.5.4 - "keine Zahlungen an Nichtberechtigte erfolgten, allerdings Fehler bei der Verrechnung von Krankenversicherungsbeiträgen festzustellen waren." Herr Abgeordneter, das hätten wir im Stadtrechnungshofausschuss diskutieren können, das haben wir im September schon einmal diskutiert. Wir können es noch einmal diskutieren, aber ich vermute ja, Sie haben das heute nur eingebracht, um sich bei den Mitarbeitern für die ungeheuerlichen Vorwürfe in Ihrer Zusatzfrage zu entschuldigen. - Danke. Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Wenn man eine Frage ein zweites Mal stellt, dann hat das in der Regel nicht damit zu tun, dass man die gleiche Antwort noch einmal hören möchte, sondern dann hat es in der Regel damit zu tun, dass man mit der ersten Beantwortung nicht zufrieden war und auf eine bessere hofft - was allerdings auch jetzt nicht wirklich der Fall war. Weil Sie den Stadtrechnungshofausschuss angesprochen haben: Ja, da habe ich eine Frage nach medizinischen Zusatzleistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen, gestellt - da haben Sie recht. Allerdings wurde diese nicht so beantwortet, wie Sie es gerade fälschlich zitiert haben, sondern sie wurde so beantwortet, dass die zuständige Beantworterin gesagt hat, dass sie über Einzelfälle keine Auskunft geben kann und spontan die Behandlungen nicht weiß - und nicht mit dem Zitat, das Sie gerade getätigt haben. Ich habe allerdings eine recht konkrete Zusatznachfrage, und zwar ist Wien ja das einzige Bundesland, das Menschen, die einen rechtskräftigen Abschiebebescheid haben, trotzdem finanzielle Zuwendungen auszahlt. Im Jänner 2020 waren es 717 Personen, im Februar 2020 waren es 718 Personen und im März 2020 waren es 705 Personen, die in Wien Mindestsicherung ausbezahlt bekommen haben, obwohl für sie bereits ein rechtskräftiger Abschiebebescheid ausgestellt wurde und sie das Land bereits verlassen hätten müssen. So sind im letzten Jahr mindestens 7,9 Millionen EUR an ebendiese Gruppe ausbezahlt worden. Und wie gesagt, Wien ist das einzige Bundesland, das diese Praxis - die unserer Meinung nach völlig falsch ist - 2020 so gehandhabt hat. Jetzt meine Frage: Wird aktuell noch immer an Personen mit rechtskräftigem Abschiebebescheid Mindestsicherung ausbezahlt? Und wenn ja, an wie viele? Und wenn ja, mit welchen Kosten rechnen Sie 2021? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Na ja, jetzt bin ich schon ein bisschen enttäuscht, denn ich dachte mir schon, dass Sie es irgendwann einmal zusammenbringen, sich bei Mitarbeitern der Stadt oder im stadtnahen Bereich zu entschuldigen, wenn Sie ihnen permanent falsche Unterstellungen unterjubeln. Aber ich nehme das zur Kenntnis - so gesehen bin ich auch wiederum nicht überrascht. Sie können die Frage noch 50 Mal stellen. Ich kann nur empfehlen: Lesen Sie die Rechnungshofberichte! Es sind zwei an der Zahl. Ich gebe zu, es ist ein bisschen viel Papier, aber es kann sich an der Antwort nichts ändern, wenn der Rechnungshof klare Feststellungen trifft. Die Zusatzfrage, die Sie jetzt stellen, wäre spannend gewesen als Anfrage als solche, denn dann könnte ich besser vorbereitet antworten. Aber mein Wissen reicht, um die Frage zu beantworten. Es gibt zu dieser Frage "Ist die Grundversorgung auch verantwortlich für rechtskräftig negative Personen?" ein klares Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist klar, eindeutig, unmissverständlich und zitiert letzten Endes die 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung, die wir 2003, 2004 zwischen neun Bundesländern und dem Bund geschlossen haben. Dort steht drinnen: Rechtskräftig Negative haben einen Anspruch auf Grundversorgung, solange sie im Land sind. Dazu hat der Verfassungsgerichtshof in der Zwischenzeit ein klares Erkenntnis gebracht, und daher: Ja, rechtskräftig negative Personen haben einen Anspruch auf Grundversorgung. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. - Es war jetzt nicht ganz klar, ob das eine Atempause war. Amtsf. StR Peter Hacker: Ach so, Entschuldigung! Ich warte schon auf die nächste Frage. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wurde zurückgezogen. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Hungerländer gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Wir hatten in der letzten Periode schon einige Male die Diskussion, dass nach dem Integrationsgesetz 2017 Leistungen der Wiener Mindestsicherung aberkannt werden müssen, wenn die Personen die Integrationserfordernisse des ÖIF nicht erfüllt haben. Dazu haben Sie einige Anfragebeantwortungen geleistet. Jetzt frage ich nicht nach den aktuellen Zahlen, denn ich nehme nicht an, dass Sie diese im Kopf haben, aber mich würde interessieren, wie im vergangenen Jahr, im Corona-Jahr, mit dieser Materie umgegangen worden ist. Wurden trotzdem Mindestsicherungsleistungen aberkannt, weil Personen die Integrationskurse des ÖIF nicht besucht haben, respektive die Integrationsvereinbarung nicht unterzeichnet haben? Präsident Ernst Woller: Danke. - Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Diese Frage passt nicht ganz zum Thema Grundversorgung an sich, und ich kann Ihnen jetzt natürlich aus dem Kopf gar keine Zahlen nennen - ich kann diese aber gerne von der zuständigen Magistratsabteilung 40 bilateral nachreichen lassen. Aber rein grundsätzlich hat die Magistratsabteilung 40 ungerechtfertigte Zahlungen nach wie vor auch im Jahr 2020 zurückgefordert, das ist gar keine Frage. Präsident Ernst Woller: Danke. - Damit ist die 4. Anfrage beantwortet. Die 5. Anfrage (FSP-1156665-2020-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Mantl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Alle Zielsetzungen, Werkzeuge und Gremien der klimapolitischen Agenda der Stadtregierung sollen im neuen Wiener Klimaschutzgesetz gebündelt werden. Welche konkreten Schritte sind diesbezüglich geplant und wann wird dem Wiener Landtag ein erster Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitglieder des Landtages! Sehr geehrter Herr Abg. Mantl! Schön, Sie alle wieder von dieser Perspektive aus sehen zu können! Die Frage betrifft das Klimagesetz und Maßnahmen oder Schritte dahin. Erstens einmal vielen Dank für die Frage. Sie wissen, wir schreiben Klimaschutz in Wien groß, und zwar sehr groß, und dies seit Jahrzehnten. 1999 haben wir das erste Klimaschutzprogramm beschlossen. Das ist natürlich ergänzt durch viele andere Bekenntnisse der Stadt, zum Beispiel zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Smart-City-Wien-Rahmenstrategie beziehungsweise die Roadmap als übergeordnete Richtschnur, unzählige Fachprogramme und Strategien, gesetzliche Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel im Rahmen der Bauordnung, und vieles, vieles mehr. Zusätzlich schreiben wir natürlich auch die Zusammenarbeit mit anderen Körperschaften im In- und Ausland groß, wie zum Beispiel in internationalen Netzwerken wie Energy Cities, et cetera. Warum sage ich das? - Weil der Klimawandel keine Grenzen kennt und es daher auch eine gemeinsame Kraftanstrengung braucht und wir mit all diesen Strategien und davon abgeleiteten Maßnahmen Erfolge erzielt haben. Wir haben heute in der Rückschau die Situation, dass wir die CO2-Emissionen in Wien pro Kopf um 37 Prozent senken konnten und damit das Bundesland mit dem geringsten CO2- Emissionswert pro Kopf sind. Das ist gut, aber völlig klar ist: Wir können und werden uns damit nicht begnügen. Deshalb ist es ja, wie ich in einer vorherigen Anfragebeantwortung gesagt habe, auch so richtig und wichtig, dass das Regierungsprogramm der Fortschrittskoalition im Ganzen ein Klimaschutzprogramm ist und wir dazu ein klares Bekenntnis abgeleitet haben. Wir werden weiterhin unsere Vorreiter- und Vorreiterinnenrolle im Kampf gegen die Klimakrise einnehmen, unsere Anstrengungen massiv intensivieren. Wir sind ja als erstes Bundesland am Start, indem wir in unserem Regierungsprogramm das Ziel festgelegt haben, bis 2040 CO2-neutral zu sein, also bis 2040 auf eine Art und Weise zu leben, zu arbeiten, zu wirtschaften, zu wohnen, die unser Klima nicht schädigt. Das ist ein starkes Ziel, und dieses starke Ziel braucht starke Instrumente, die dafür sorgen, dass die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz auch wirklich wirkungsvoll umgesetzt werden. Um all diese Ziele, Maßnahmen und Instrumente noch effizienter, effektiver, verbindlicher zu machen, sollen diese in einem Wiener Klimaschutzgesetz gebündelt werden. Eines dieser Instrumente ist beispielsweise das Klimabudget, mit dem wir oder Sie hier im Gemeinderat im letzten Jahr einen wichtigen Schritt gesetzt haben. Das muss weiterentwickelt werden und es wird weiterentwickelt werden, um noch zielgerichteter wirken zu können, weil es unsere Gesamtverantwortung als ganze Stadtregierung ist, an den großen Rädern zu drehen, und das Klimabudget damit diese Gesamtverantwortung auch sichert. Es geht um große Räder wie Sicherung des Grünraums, große Räder wie die Energiewende - heute haben wir ja noch Zeit, darüber zu diskutieren -, große Räder wie unser Ziel, Zero-Waste-Stadt zu werden, raus aus dem Gas zu kommen, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs voranzutreiben. Mir ist ganz klar, dass die weitgehenden Änderungen, die es braucht, um in all diesen Bereichen auch wirklich an den großen Rädern drehen zu können, nur mit einem gemeinsamen Vorgehen erzielt werden können. Und um eine zielgerichtete Vorgangsweise sowohl politisch, als politisch Verantwortliche, als auch in der Verwaltung sicherzustellen, wird das zukünftige Wiener Klimaschutzgesetz als übergeordnetes Steuerungselement für alle Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen erarbeitet. Darum geht es. Das ist sozusagen die Arbeitshypothese für das, was wir uns gemeinsam vorgenommen haben. Ich beabsichtige, diese Arbeit gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen zu machen, gemeinsam natürlich auch mit Ihnen. Ich beabsichtige, in diesem Gesetz alle Ziele, Maßnahmen und Instrumente zu bündeln. Bereits jetzt schon vorhandene Eckpfeiler des Klimaschutzes, wie eben das Klimabudget, der Klimarat, klimapolitische Zielsetzungen, die bereits beschlossen worden sind, sind natürlich eine gute Basis für das neu zu schaffende Klimagesetz, aber es werden auch weitere Ziele für verschiedene Sektoren ausgearbeitet werden müssen - wie ja schon angeschnitten wurde -, wie zum Beispiel für den Gebäudesektor, für die Abfallwirtschaft, für die Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energien, und so weiter, und so fort. Die werden in enger Zusammenarbeit mit meinen Regierungskolleginnen und -kollegen und natürlich auch mit den entsprechenden Fachabteilungen erarbeitet werden müssen, damit sie in das neue Klimagesetz einfließen können. Auch neue Instrumente und Werkzeuge, wie zum Beispiel das erweiterte Klimabudget, also eben inklusive einem Treibhausgasbudget, einem Klima-Check, einem Monitoring und Umsetzungs-Tools, die das Erreichen dieser ambitionierten Ziele unterstützen, müssen Teil dieses Klimagesetzes sein und werden bereits erarbeitet, aber natürlich müssen auch Governance-Strukturen Teil dieses Klimagesetzes sein. Warum habe ich so weit ausgeholt? - Um zu zeigen: Wie Sie sehen, sind diese Prozesse für das neue Klimaschutzgesetz alle angelaufen. Die wichtigen Vorarbeiten sind bereits gestartet, wir arbeiten mit Hochdruck daran, weitere Instrumente, Werkzeuge, Teilziele zu erarbeiten, und sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird das Wiener Klimaschutzgesetz selbstverständlich hier im Haus diskutiert und zur Beschlussfassung vorgelegt. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Sie wird von Herrn Abg. Mantl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Josef Mantl, MA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Danke für die Beantwortung, zu der ich gleich meine Zusatzfrage stellen möchte: Wie werden die Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz gehandhabt werden? Wer soll die Vollziehung der Gesetze kontrollieren? Und mit welchen finanziellen und personellen Aufwänden ist zu rechnen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich habe jetzt grob vereinfacht und zusammengekürzt, was wir jetzt schon alles in der Vorbereitung gemeinsam machen und was auch in der Vorbereitung innerhalb der Koalitionsverhandlungen diskutiert wurde, aber natürlich gehört auch ein Screening von vergleichbaren zum Beispiel deutschen Landes-Klimaschutzgesetzen zu diesen Vorbereitungsarbeiten. Und da haben wir gesehen, dass zum Beispiel vor allem das starke Monitoring und Berichtspflichten verankert sind. Das wird es ganz sicher auch in unserem Klimaschutzgesetz brauchen und geben. Ich bitte um Verständnis, wenn man zum jetzigen Zeitpunkt - ich habe ja schon ein bisschen den großen Prozess geschildert - nicht sagen kann, was dann konkret in welchen dieser Bereiche drinnensteht. Das wäre ja ein bisschen absurd, denn es muss natürlich gelten - wie unser Politikverständnis generell besagt, aber in einem so großen Bereich, der die ganze Stadtregierung betrifft, besonders -, dass wir wirklich auch alle Stakeholder einbinden. Dazu gehört zum Beispiel der Klimarat, dazu gehören zum Beispiel die Stakeholder, die im Klimarat vertreten sind, und natürlich auch, dass es ein breites Begutachtungsverfahren hier im Haus gibt - das ist völlig klar. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich jetzt nicht einen Teilbereich, der am Schluss dann Ergebnis eines breiten Prozesses mit allen Stakeholdern ist, herausgreife und sage: Das ist jetzt meine Sicherheit, dass das am Schluss als Ergebnis da sein wird. - Das wäre sehr, sehr unseriös. Sie können aber sicher sein: Unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten - auch die Sanktionen oder eben die Berichtspflichten, Monitoring, et cetera betreffend - werden sehr genau diskutiert und überprüft werden und dann vorgelegt. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Guggenbichler gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat! Eigentlich schade, Ihre Anfragebeantwortung war ein bisschen enttäuschend, weil Sie wieder nichts Konkretes gesagt haben. Sie haben gesagt, Sie haben etwas vor, Sie wollen etwas machen. - Okay, es mag Ihrer Seriosität geschuldet sein oder vielleicht auch dem Umstand, dass Sie jetzt, bevor das fertig ist, nichts sagen wollen. Okay, soll so sein. Wir haben ja das letzte Klimabudget beschlossen, das war diese Klimamilliarde, und da waren, glaube ich, über 50 Prozent die Zuordnung der Wiener Linien. Werden Sie in Zukunft dafür sorgen, dass wir in Wien ein Klimabudget bekommen, wo nicht einfach Kosten, die wir sowieso haben, populistisch von der Regierung verkauft werden? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also zuerst einmal: Meiner Meinung nach ist das nicht eine Frage von fehlender Seriosität, sondern eben ein Gebot der Seriosität, dass man am 66. Tag der Regierung nicht ein fertiges Klimagesetz vorlegt. Ich glaube, dieses Klimagesetz wäre nicht komplex genug und nicht gut genug für die Herausforderungen, die wir gemeinsam meistern werden. Deshalb arbeiten wir gut, arbeiten wir gemeinsam, arbeiten wir mit allen Fachabteilungen und allen Stakeholdern und werden danach mit den konkreten Ergebnissen dieser Arbeiten natürlich noch genug Zeit haben, um diese auch zu diskutieren. Aber ganz so ist es ja nicht, dass wir noch keine konkreten Ergebnisse haben oder auch keine konkreten Ansagen gemacht haben. Jetzt einmal ganz abgesehen vom Regierungsprogramm: Ich bitte, dieses einfach einmal mit einem Regierungsprogramm irgendeines anderen Bundeslandes zu vergleichen oder auch gerne mit jenem der Bundesregierung, was die konkreten Aussagen betrifft, aber natürlich auch mit dem Budget. Das Klimabudget ist ja erwähnt worden. Wir haben die Voranschlagsdebatte hinter uns, wir haben uns sehr intensiv mit dem Budget befasst, natürlich vor allem im Hinblick auf die einzelnen Geschäftsgruppen mit Details dieses Budgets, aber wir haben ja mit dem Rechnungsvoranschlag auch den Euroteil des Wiener Klimabudgets beschlossen, wie Sie richtig gesagt haben, und das soll sicherstellen, dass die Klimavorhaben, die geplant sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Das ist aus meiner Sicht alles andere als Populismus, weil es eben sicherstellt, dass das Klimabudget nicht irgendein separates Budget mit irgendeinem separaten Mascherl für Klimavorhaben ist, sondern die Summe der in den verschiedenen Ansätzen des Voranschlags budgetierten Maßnahmen und somit auch verbindliche Vorgabe für alle städtischen Akteure. Das ist nicht banal, sondern das ist die Grundlage dafür, dass die Umsetzungsverantwortung klar festgelegt wird und die Finanzierung budgettechnisch sichergestellt wird. Der Klimabudgetprozess ist auch so gestaltet, dass jene Maßnahmen, jene Instrumente für Klimaschutz und Klimawandelanpassung gesetzt werden, mit denen dann die gesetzten Klimavorgaben und Ziele am besten erreicht werden können. Aber ja, wir wissen alle, das ist das erste Mal, dass wir das gemacht haben, und wir haben uns ja in der Beschlussfassung des Voranschlages auch dazu bekannt, dass wir daran weiterarbeiten. Es gibt konkrete vier Zielfelder innerhalb des Klimabudgets, das wir jetzt schon beschlossen haben, zum Beispiel den Wohnbaubereich, in dem "raus aus dem Gas" ein Thema ist, und drei weitere. Überall dort geht es jetzt um eine konkrete faktenbasierte Priorisierung, auch die Auswahl der Vorhaben betreffend. Das ist aber noch immer die kleinere Nummer, denn die größere Herausforderung ist, dass wir nicht mehr viel Zeit haben, um sicherzustellen, dass bereits in der nächsten Voranschlagsdebatte hier im Haus darüber diskutiert werden kann, dass dieses Klimabudget auch ein Treibhausgasbudget beinhaltet. Daher wird die nächste Debatte zum Voranschlag genau diese Klimabudgetierung, auch ergänzt um das städtische Treibhausgasbudget, beinhalten. Also meiner Meinung nach relativ viel Konkretes für tagesfüllende Arbeit eines Klimastadtrates und der gesamten Stadtregierung, aber ich freue mich, Woche für Woche weitere konkrete Schritte festlegen zu können und Ihre Fragen hier im Haus zu beantworten. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Kickert gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Guten Morgen, sehr geehrter Herr Landesrat! Vielen Dank für die bisherige Beantwortung. Teile der bisherigen Antworten gehen ein bisschen in die Richtung, auf die ich abzielen möchte. Ich habe gehört, Sie wollen das zukünftige Gesetz in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen und den RessortkollegInnen erarbeiten, unter Einbindung vieler Stakeholder, und ein breites Begutachtungsverfahren im Haus durchführen. Mein Interesse zielt auf die Phase vor einem ersten Gesetzentwurf ab, weil ich doch glaube, dass genau in dieser Phase vor einem ersten Entwurf schon viele Schritte gesetzt werden mit Diskussionsgrundlagen einerseits für die parlamentarischen, andererseits aber auch für die zivilgesellschaftlichen Mitwirkungsmöglichkeiten. Da würde mich interessieren, ob Sie auch planen, in diesen Phasen schon Diskussionsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, einerseits für uns in der Opposition, aber andererseits auch für Stakeholder aus der Zivilgesellschaft, die natürlich, ähnlich wie der Klimarat und andere Gremien, sehr, sehr viel Fachwissen zusätzlich zu dem bereits in unserem Haus vorhandenen Fachabteilungswissen beisteuern können. Gibt es dazu Pläne? Denn, wie gesagt, es handelt sich um hohe Ziele, die wir nur alle gemeinsam erreichen können. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage und danke auch für den letzten Satz der Frage - denn das trifft auf meine ungeteilte Zustimmung. Mein Ziel ist es natürlich, die breitestmögliche Zustimmung und auch die breitestmögliche gemeinsame Arbeit an diesem Klimagesetz zu sichern. Deshalb möchte ich dem auch im Prozess dazu Folge leisten. Natürlich ist die Einbindung der Stakeholder, auch die Einbindung der Zivilgesellschaft und natürlich auch der unterschiedlichen politischen Zugänge eine zentrale. Der Hauptpartner dazu wird natürlich der Klimarat sein. Im Klimarat ist ja nicht nur im Advisory Board Wissenschaft, sondern auch im Advisory Board Gesellschaft eine wirklich breite Gruppe an Menschen, an Profis, auch an unterschiedlichen gesellschaftspolitischen und professionellen Zugängen vertreten. Das ist sicher unser zentraler Partner. Darüber hinaus stehe ich aber überhaupt nicht an, bei Konkretisierungsschritten auch Diskussionsschritte sozusagen gemeinsamen zu teilen - und dass wir da gemeinsam mit den Fraktionen Zwischenschritte einsetzen können und einfach berichten, das ist überhaupt kein Thema, natürlich über den Ausschuss, aber nach Möglichkeit gerne auch in einer zusätzlich organisierten Runde. Wichtig oder fast noch wichtiger ist mir zu diesem Zeitpunkt auch: Mein Selbstverständnis, das ich hiermit auch zum Ausdruck bringen möchte, ist, dass dieses Klimagesetz am Ende dieses Prozesses, der ein breiter Prozess sein soll, auch als Gesetz sicherstellt, dass es eine regelmäßige und geordnete Einbindung wichtiger Akteure in die Klimaschutzpolitik gibt, also natürlich den Gemeinderat und Bezirke, aber auch Verwaltungsstellen der Stadt, den Klimarat und damit auch die Bevölkerung und die wissenschaftlichen Partnerinnen und Partner, die wir haben. Also wenn wir das Klimagesetz auf Basis von dem, was wir uns bis jetzt vorgenommen haben hinsichtlich der Frage, wie wir den Weg angehen, umsetzen, muss es auch als Gesetz garantieren, dass dieser Weg weitergegangen werden kann. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist die Fragestunde beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Die Solarmetropole Wien. Unser Land - Unser Kraftwerk!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Auer-Stüger, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen guten Morgen meinerseits! Es freut mich, dass ich jetzt nahtlos an die Ausführungen des Landesrates für Klimaschutz und Klimapolitik anschließen kann. Es war eine sehr spannende Woche in diesem Haus. Es hat begonnen am Montag mit einer virtuellen Veranstaltung: Der Magistratsabteilung 23 ist es gelungen, die Innovationskonferenz der MA 23 diesmal virtuell abzuhalten, und begonnen hat diese Innovationskonferenz mit einer Diskussion, an der unter anderem Marcus Wadsak teilgenommen hat, der Herr, den Sie aus den Abendnachrichten kennen und der uns mehrmals in der Woche erklärt, worauf wir uns einstellen dürfen, was das Wetter betrifft. Es ging bei dieser Diskussion um die Klimakrise und darum, wie wir darauf reagieren können und sollen. Marcus Wadsak hat, glaube ich, zu Recht gesagt: Ja, wir haben eine Klimakrise, wir müssen etwas tun, aber es wäre falsch, in einer Krise mit Panik zu reagieren, sondern wir haben alle miteinander auf diesem Planeten, aber auch in dieser Stadt, in diesem Bundesland die Mittel in der Hand, adäquat auf diese Krise zu reagieren. Zwei Tage später fand hier in diesem Haus die Regierungsklausur der Landesregierung statt, und Bgm Lhptm Ludwig hat im Namen des Klimalandesrates die Photovoltaikoffensive präsentiert, eine Photovoltaikoffensive, wie es sie in diesem Bundesland noch nie gegeben hat. Für die Erreichung des Ziels, das auch LR Czernohorszky bereits in seiner Fragestunde erklärt hat und zu dem wir uns bekennen, nämlich dass wir 2040 ein C02-neutrales Wien haben, braucht es diese Photovoltaikoffensive. Um Ihnen klar zu machen, was sich die Landesregierung da vorgenommen hat, ist einfach zu sagen, dass es das Ziel ist, jedes Jahr Photovoltaikflächen und -leistungen in einem Umfang zu schaffen, wie in den letzten 15 Jahren zusammen. Das bedeutet: Zur Zeit haben die Photovoltaikanlagen, die sich im Bundesland Wien befinden, gesamt eine Leistung von 50 Megawatt peak, und wir wollen diese Leistung in den nächsten 5 Jahren um das Vierfache erhöhen auf 250 Megawatt peak und bis 2030 auf 800 Megawatt peak - das ist das 16-Fache. Das heißt, in 5 Jahren um das 4-Fache und in 15 Jahren auf das 16-Fache. Das sind jetzt viele Zahlen. Damit man sich das vorstellen kann: Um das zu erreichen, brauchen wir jedes Jahr - ich betone das: jedes Jahr! - Photovoltaikflächen in der Größenordnung von 100 Fußballfeldern. Das ist nicht nichts. Rennen Sie einmal ein Fußballfeld hin und her, und das 100 Mal! - Das ist das, was wir brauchen. Aber wir brauchen es, wir müssen es tun! Mit dem Strom, den die bestehenden Photovoltaikanlagen zur Zeit erzeugen können, können 33.000 Wienerinnen und Wiener den Strom für den Haushalt beziehen. Wenn wir unser Ziel für das Jahr 2030 - das ist in 10 Jahren - erreichen, wenn wir das schaffen, dann können 530.000 Wienerinnen und Wiener ihren Strom aus Photovoltaik beziehen. Das ist eine Steigerung von 30.000 auf 530.000. Eine halbe Million Wienerinnen und Wiener werden in 10 Jahren mit Strom aus Photovoltaik versorgt. Klar ist: Wir sind in der Verpflichtung, wir sind in der Verantwortung, wir nehmen diese Verantwortung auch gerne wahr, aber wir können das nur gemeinsam mit allen Menschen in dieser Stadt, mit allen Wienerinnen und Wienern, schaffen. Wir brauchen die Unternehmen dazu, wir brauchen die Betriebe dazu und wir brauchen deren Anlagen dazu, nämlich die Gebäude - und Weiteres -, wo sie wohnen und arbeiten. Das heißt, wir brauchen kluge Förderungen, wir brauchen viel Kommunikation, viel Beteiligung. Wir müssen viel miteinander darüber reden, und diese Beteiligung muss breit aufgestellt sein. Wir als Land Wien haben aber eine Vorbildfunktion, und wir werden uns in den nächsten Jahren in diesem Politikfeld darauf konzentrieren, nicht öffentlich zugängliche Flächen, nicht nutzbare Flächen zu benutzen und dort den Ausbau von Photovoltaik voranzutreiben. Das können Dächer und Fassaden von städtischen und stadtnahen Gebäuden und Anlagen sein. Da geht es um Neubau, aber auch um den Bestand. Wir müssen auch in den Bestand solare Technologien integrieren. Wir müssen schauen: Wo haben wir bebaute und versiegelte Flächen, zum Beispiel Parkplätze, und auch Sonderflächen, die wir für diese Anlagen nutzen können? Das können Kraftwerksflächen sein, Deponien, aber auch Wasserbehälter - dort wurde ja von der zuständigen Magistratsabteilung bereits begonnen. Es geht auch um andere Infrastruktureinrichtungen, zum Beispiel Autobahnen, Bahnanlagen und Lärmschutzwände, die sich daran befinden - auch das muss mitgedacht werden und auch das muss genutzt werden. Wie kann nun diese Offensive konkret umgesetzt werden? Wie wird diese ausgerollt? - Da gibt es mehrere Betätigungsfelder, mehrere Räder, an denen wir drehen müssen, zuerst im hoheitlichen Bereich. Jeder von Ihnen, egal, von welcher Fraktion, der sich mit Menschen trifft, die sich für Photovoltaik engagieren, weiß, dass als Erstes, wenn man darüber spricht, zu hören ist: Wir brauchen einfachere Genehmigungsverfahren! - Das ist ein ganz wesentlicher Schlüssel, das wissen wir, und das muss gemacht werden. Das muss vereinfacht werden, und da müssen wir auch neue Wege in der Umsetzung finden. - Das ist der hoheitliche Bereich. Ich habe vorher von Kollegen Wadsak gesprochen: Wir brauchen Innovation. Die bestehende Technologie muss forciert werden, und wir werden in diesem Bundesland Förderschwerpunkte legen, damit wir anspruchsvollere und innovative Lösungen für PV-Techniken fördern. Drittens: ein Service. Das Bundesland Wien wird eine öffentliche Anlaufstelle schaffen, an die man sich wenden kann - Privatpersonen, auch Betriebe und Unternehmen -, und diese Anlaufstelle wird diese Menschen, diese Betriebe begleitend beraten - von der Idee bis zur Umsetzung, vom Vorhaben bis zur Installierung dieser Anlage. Besonders forciert werden Energiegemeinschaften - Menschen, Unternehmen, die sich zusammenschließen und sagen: Uns ist das wichtig, wir wollen in diesem Land erneuerbare Energie produzieren! - Wir werden sie dabei unterstützen, darauf können sie sich jetzt schon verlassen. Last but not least braucht es - neben hoheitlichen Verfahren, Innovation und Service - Geld. Das ist uns klar. Daher hat der Herr Landeshauptmann auch schon angekündigt, die bestehende Fördersumme in einer Höhe von 1 Million EUR auf ein Dreifaches, auf 3 Millionen EUR, zu erhöhen. Denn eines muss uns klar sein: Jeder Euro, der in den Ausbau von Photovoltaikanlagen investiert wird, ist eine Investition in den Klimaschutz. Profitieren wird die Umwelt, profitieren werden alle Menschen, die in dieser Stadt leben und sich wohlfühlen, aber auch die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt. Es liegen Zahlen vor: Mit unserem Ziel, der Vervierfachung der Photovoltaikfläche bis 2025, können 1.200 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Das ist dieser Ausdruck, der auch bei der Innovationskonferenz diskutiert wurde - etwas später, ich glaube, es war am zweiten Tag -, als die Frage gestellt wurde: Steht nachhaltiges Leben im Widerspruch zu Wirtschaftswachstum? - Nein, im Gegenteil: Der Ausbau von nachhaltiger Energie fördert Wirtschaft, fördert Arbeitsplätze. Das war schon immer wichtig, und jetzt ist es besonders wichtig. Damit können wir als Landesregierung und hier als Landtag zeigen, dass diese ganze Stadt ein Kraftwerk ist. Nutzen wir das - vor allem an so einem bewölkten Tag wie heute -, nutzen wir die Sonne für ein besseres Leben! - Danke für die Aufmerksamkeit. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner ist Herr Abg. Guggenbichler zu Wort gemeldet. Bitte. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich den Titel dieser Aktuellen Stunde gelesen habe, habe ich mir irgendwie erwartet, dass da jetzt irgendetwas Tolles kommt. Ich habe mir jetzt den Begründer dieser Aktuellen Stunde angehört, und dann habe ich mir gedacht: Kann es sein, dass ihr meinen Antrag aus dem Jahr 2011 ausgegraben habt und dass es in Wien zehn Jahre dauert? Denn 2011 habe ich einen Antrag gestellt, eine Solaroffensive in Wien zu machen, und Rot-Grün hat das damals abgelehnt. Aber wenn es in Wien zehn Jahre dauert, um etwas Gutes zu tun und daraus eine Aktuelle Stunde zu machen, bin ich dabei, das finde ich in Ordnung. Das finde ich wirklich in Ordnung. Kollege Auer-Stüger hat gesagt, 33.000 Menschen wurden in den letzten Jahren in Wien mit Solarenergie versorgt. Das heißt: 3.300 im Jahr - das sind weniger als die, die zugewandert sind. Das heißt, jedes Jahr wurden mehr Menschen mit nicht erneuerbaren Energien versorgt - das heißt, wir haben in den letzten zehn Jahren eine Negativbilanz gehabt, weil wir immer mehr Menschen mit fossilen Mitteln versorgen haben müssen. Das war Rot- Grün in den letzten Jahren! Übrigens: Die GRÜNEN waren in der Landesregierung - ich wollte es nur erwähnen. Das Zweite, was mir in dieser ganzen Geschichte noch aufgefallen ist, ist: Der Kollege hat gesagt, wir werden vervierfachen. Jetzt will ich euch nicht unterstellen, dass ihr euch auch verblümelt, aber ich gebe euch einen kleinen Tipp: Vier Mal nichts ist auch nichts, und vier Mal null ist auch null. Und jetzt anzukündigen und einfach zu sagen, dass wir es vervierfachen, nachdem ihr selber in den letzten zehn Jahren nichts geleistet habt - das ist meiner Meinung nach keine große Herausforderung und leider Gottes auch nichts, was ihr euch mehr oder weniger in irgendeiner Art und Weise für diese Regierungsperiode vorgenommen habt. Ich habe mir das auch angeschaut: Die Solaroffensive hat ja auch viel mit Elektromobilität zu tun. Dazu hat es auch viele Anträge von uns gegeben. Die rot-grüne Stadtregierung hat ja bis vor Kurzem Gasautos gefördert - das ist nicht lange her -, und ich kann mich erinnern, wie ich im Ausschuss gesagt habe: Warum tun wir das eigentlich? - Wissen Sie, was die Antwort war? - Sie haben gesagt: Ja, das war noch vom letzten Jahr drinnen, das sollten wir vielleicht irgendwann einmal ändern. - Das ist Ihre Klimapolitik, die Sie in den letzten zehn Jahren betrieben haben! Sie haben auch gesagt - ich habe mir das jetzt auch angeschaut -, Sie wollen in der Stadt 1.000 Elektrotankstellen für E-Mobilität errichten. Ich habe mir gedacht, als umweltbewusster Bürger kaufe ich mir ein Auto, das elektrisch tankt, und bin draufgekommen, dass ihr für die Stunde mit 11 kW 3,60 EUR verlangt. Wenn man ein normales Auto auftankt, hängt man so 6 bis 7 Stunden dran, habe ich mir sagen lassen - ich habe ein Hybrid-Auto, ich hänge 4.Stunden dran -, das heißt, da zahlst du für 50 km 14 EUR. - Das ist die Klimapolitik der Stadt Wien! Wenn man nach Klagenfurt schaut, stellt man fest: Dort ist die Elektromobilität gratis, dort kann man gratis parken. - Wir haben damals auch Anträge gestellt, zum Beispiel dafür, die Busspuren bis zu einem gewissen Prozentsatz elektrischen Autos zur Verfügung zu stellen, Gratisparken zu ermöglichen. Ihr verlangt 3,60 EUR für die Stunde! (Zwischenruf.) - Ich habe jetzt nicht gewusst, dass der Infrastrukturminister für das Parkometergesetz in Wien zuständig ist. Herr Taucher, offensichtlich kennen Sie sich in der Gewaltenteilung nicht aus. Ich glaube, das Parkometergesetz wird schon in diesem Haus beschlossen und nicht im Parlament. Und natürlich hat Herr Hofer eine Offensive gemacht. Ich bin nur neugierig, was die GRÜNEN jetzt machen werden, denn wenn sie diese umweltpolitische Leistung, die sie in den letzten zehn Jahren hier erbracht haben, auch in der Bundesregierung auf die Welt bringen, dann können wir in fünf Jahren - aber ich glaube, es dauert eh nur mehr fünf Monate - auch sagen: Das Fünffache von nichts ist nichts. - Danke sehr. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Abgeordneter, (auf das zu desinfizierende Pult weisend) wie gestern! Danke. - Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Gara. Ich erteile es ihm. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter StR Czernohorszky! Liebe Kolleginnen und Kollegen! "I'd put my money on the sun and solar energy. What a source of power! I hope we don't have to wait till oil and coal run out before we tackle that." - Das hat Thomas Edison - also Thomas Edison, der große Erfinder, der Erfinder der Glühbirne - 1931 gesagt. Er hatte in einem Punkt unrecht: Wir haben noch Öl, wir haben in vielen Bereichen auch noch Kohle, und wir haben jetzt eigentlich das andere Thema: Wir dürfen das nicht mehr aus der Erde holen, weil wir "limits to growth" bei den Emissionen, bei den CO2-Emissionen haben. Daher ist es so wichtig umzusteuern, und ich bin wirklich sehr froh, dass wir in dieser Fortschrittskoalition tatsächlich ein Klimaschutzprogramm als Regierungsprogramm vorgelegt haben, wirklich ein Programm zum Umsteuern. Das ist tatsächlich einzigartig - kein anderes Bundesland in Österreich hat solche Vorgaben, keine andere Stadt in Europa hat solche Vorgaben: bis 2040 klimaneutral zu sein. Das, was wir schaffen werden, ist wirklich der Aufbruch - und ich sage es immer wieder - in die solare Moderne. Es ist ein Aufbruch, der bedeutet, dass wir uns tatsächlich jedes Gebäude im Eigentum der Stadt anschauen werden und das nachrüsten werden, dass wir uns auch im privaten Bereich alle Möglichkeiten schaffen, tatsächlich Solarenergie zu nutzen, aber nicht nur in der Form, wie wir es vielleicht bisher kennen - dass wir Solarpaneele aufs Dach pflanzen -, sondern auch im Sinne eines Aufbruchs in Richtung einer Solararchitektur. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass Solarenergie Teil des Gebäudes wird, als integrierte Photovoltaik, integriert auch mit Grünfassaden und Gründächern. Es darf in Zukunft auch kein Wohnbauprojekt mehr geben, bei dem wir die Nutzung von Photovoltaik, von Solarenergie nicht ermöglichen. Darauf werden wir schauen, ich halte das für einen ganz, ganz wichtigen Schritt, und ich glaube, dass wir mit dieser Koalition diesen Schritt auch tatsächlich schaffen werden und in den Jahren die Ziele, die mein Vorredner schon skizziert hat, umsetzen werden. Das Solarpaneel ist das Sichtbare, und das ist eigentlich nur ein Element eines Erneuerbare-Energie-Systems. Es ist ein Baustein eines Erneuerbare-Energie-Systems, und das, was wir brauchen, ist auch ein neues Vokabular. Es geht nicht nur um die Begriffe erneuerbar und Effizienz, es geht auch um das Thema der drei I: das I für die Innovation - was schaffen wir an Innovationsprojekten im Bereich Wohnen, Planen -, das I für Integration - nämlich: raus aus der isolierten Betrachtung einzelner Energiebausteine hin zu einer gesamthaften Betrachtung eines Energiesystems -, und es geht um das I für Inversion: Wir dürfen nicht nur über das diskutieren, was von der Input- Seite her betrachtet kommt, also über die Erneuerbaren alleine, sondern von der anderen Seite her über Fragen wie: Welche Art von Energie-Dienstleistungen brauchen wir für Wohnen, für Leben, für Mobilität? - Diese integrierte Betrachtung wird die Basis dafür sein, wie wir dieses Thema jetzt in Wien weiter forcieren werden, so, dass wir diese gesamthafte Betrachtung auch auf einer Grätzel-, auf einer Quartiersebene machen, denn es geht um diese klimaneutralen Stadtteile, die als Elemente ganz wichtig sind. Und das Gesamtelement zusammen bedeutet das, was wir mit 2040 als Ziel skizziert haben: Klimaneutralität für Wien. Das ist ein riesengroßes Vorhaben, kein leichtes Vorhaben - das möchte ich dazusagen -, denn wir sind hier auf einem Weg, den eigentlich noch keine Stadt in dieser Größe in Europa beschritten hat. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir das im Laufe unserer nächsten fünf Jahre hier schaffen werden - durch unser Klimaschutzgesetz, durch Veränderungen in der Bauordnung und in vielen anderen Bereichen. Das macht mich sehr zuversichtlich. Was wir noch zusätzlich haben wollen, ist, dass wir natürlich auch die Privatwirtschaft hier ankurbeln. Denn worum geht es? - Es geht auch um den Ausbau zum Beispiel von Photovoltaik durch Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Wir wollen einfach die privaten Investoren auch motivieren, beflügeln, damit sie in diese Zukunftsvision von Wien investieren werden. Dafür stehen wir, denn Klimaschutz ist tatsächlich ein unglaublicher Wirtschaftsmotor, gerade in einer Zeit wie jetzt, und das werden wir gemeinsam in unserer rot-pinken Fortschrittskoalition auch in dieser Form umsetzen. Deswegen: Wir starten jetzt den Aufbruch in die solare Moderne! - Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Otero Garcia. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Vorsitzender! Wir sind immer dabei, wenn es darum geht, Wien zu einer Speerspitze der Photovoltaik zu machen. Ich möchte auch Ihnen, Kollege Gara, weil Sie vorhin gesagt haben, dass es in Zukunft kein Wohnbauprojekt geben darf, bei dem PV nicht ermöglicht wird, sagen: Dafür haben wir in der Vergangenheit auch einen guten Grundstein gelegt, denn Sie wissen ja, dass es seit Neuestem verpflichtend ist, im Neubau PV-Anlagen zu haben. Insofern ist das jetzt auch nichts Neues. Wir sind auch sehr stolz darauf, dass wir uns in der Vergangenheit für die BürgerInnen-Kraftwerke eingesetzt haben, aber ich komme jetzt zu einem präsentierten Vorhaben: Alles gut zu bewerten, vor allem, was die Genehmigungsverfahren betrifft. Wir wissen aus der Praxis, dass es da in der Vergangenheit wirklich Schwierigkeiten gegeben hat. Ich begrüße sehr, dass es da eine öffentliche Anlaufstelle geben soll. Das Ziel soll wirklich ein One- Stop-Shop-Verfahren sein, weil da die Hürden für die NormalverbraucherInnen, sage ich jetzt einmal, sehr, sehr hoch waren. Da ging es um die statischen Auslegungen und darum, dass man da immer irrsinnig viele Unterlagen präsentieren musste, teilweise in mehrfacher Ausfertigung. Also dass es da zu einer Vereinfachung kommt, ist tatsächlich sehr positiv zu bewerten. Eines möchte ich Ihnen auch noch aus der Praxis mitgeben - etwas, was an uns herangetragen wurde -, nämlich den Vorschlag, die Anzeigepflicht von 50 Kilowatt auf beispielsweise 500 Kilowatt zu erhöhen. Das ist ja in Vorarlberg der Fall, das könnten wir uns für Wien auch überlegen. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, und eine Vereinfachung für die BürgerInnen ist aus unserer Sicht auch wirklich positiv zu bewerten. Ein weiteres Problem, das aber tatsächlich nicht hier, sondern auf Bundesebene zu lösen ist, ist das Problem der Mehrparteienhäuser, weil man da die Zustimmung aller EigentümerInnen braucht, aber da sind auch die Ministerinnen Gewessler und Zadic dran, auf Bundesebene hier zu einer guten Lösung zu kommen. Wir brauchen auch überhaupt einmal ein abgestimmtes Vorgehen, was den Denkmalschutz betrifft, aber darauf wird meine Kollegin Kickert eingehen. Sie sehen also, wir können gute Dinge, die passieren, auch als solche anerkennen, und wir freuen uns auch, wenn die Stadt Wien im Bereich der Photovoltaik eine große und wichtige Rolle spielt. - Herzlichen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau StRin Arnoldner. Bitte. StRin Mag. Bernadette Arnoldner: Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Wienerinnen und Wiener und liebe Zuseherinnen und Zuseher am Livestream! Hallo, grüß Gott, Herr Taucher! Der Herr Landesrat ist dort - hallo! Ich freue mich, dass ich heute über Klima- und Umweltschutz reden darf. Das ist mir persönlich ein sehr wichtiges Thema. Solarenergie, muss ich gestehen, ist jetzt nicht mein Expertenfach. Das ist ein sehr großes Fachgebiet, möchte ich sagen, aber ein sehr wichtiges Thema, und wir als Politiker haben natürlich da auch eine Verantwortung. Wir müssen da alles dafür tun, dass die Maßnahmen laufend optimiert werden, alles dafür tun, dass wir uns verantwortungsbewusst dafür einsetzen. Wir müssen, glaube ich, alle, die wir hier sitzen, jeder Einzelne - zu Hause, in den Familien, bei den Freunden, Bekannten - einen Beitrag leisten, damit wir unsere Gesundheit, die Gesundheit der Menschen erhalten. Wir haben es vorhin schon von Herrn Czernohorszky gehört, dass gerade in den Weltstädten die unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels groß sind, und so sind wir auch in Wien stark betroffen. Das lässt sich am Anstieg der Anzahl der Hitzetage bemerken und auch messen. Die letzten zwölf Jahre waren die wärmsten, seitdem es Temperaturaufzeichnungen gibt, und die neuesten Studien laut der ETH Zürich sagen überhaupt, es könnte in Wien 2050 so warm sein wie in Nordmazedonien - das heißt, plus 7 Grad bei den Höchsttemperaturen der Stadt. Jetzt haben wir vor über 30 Jahren einen, sage ich einmal, Vorreiter gehabt: Unser Landwirtschaftsminister Josef Riegler hat ein tolles Konzept zur ökosozialen Marktwirtschaft erstellt. Dieses Konzept ist für uns wichtig, das verfolgen wir natürlich weiterhin. Das heißt, wir wollen ökonomisch leistungsfähig sein, wir orientieren uns natürlich auch sozial und wir arbeiten ökologisch verantwortungsbewusst. Dieser Ansatz, diese Denkweise, die vor über 30 Jahren erstellt worden ist, ist heute wichtiger denn je. Der Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen unserer Generation und wird es wahrscheinlich für die darauffolgenden Generationen weiterhin sein. Wir müssen einfach wirklich alles dafür tun, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Wir müssen vorsichtiger, nachhaltig mit unseren Ressourcen umgehen und wir müssen rasch in erneuerbare Energien investieren. Jetzt ist es nur leider so, dass die Stadt Wien in den vergangenen Jahren, vor allem während der rot-grünen Stadtregierung, in wichtigen Kennzahlen stark zurückgefallen ist. Im Bundesländervergleich liegen wir sogar an letzter Stelle. Ich habe heute auch schon einiges gelernt: Dass ein Herr Wadsak offenbar hier auch zu Photovoltaik inspiriert. Ich kenne sein Buch zum Thema Klimawandel nicht, ich kann es also wenig beurteilen, ich weiß nur aus den Zahlen, Daten und Fakten, dass einfach der Anteil an erneuerbarer Energie in der Stadt Wien viel zu gering ist. Er liegt erst bei 10 Prozent - etwas mehr als 10 Prozent -, und beim Anteil von Photovoltaik ist es tatsächlich so, dass wir bei der Stromproduktion unter 1 Prozent liegen. Also diese 33.000 Haushalte sind weniger als 1 Prozent. Und wenn man die 530.000, die der Herr Kollege von der SPÖ vorhin angesprochen hat, umrechnet, dann sind 16 Prozent schon schön und gut, aber auch bei der Anzahl der Photovoltaikanlagen haben wir ein riesiges Potenzial, da kann man noch viel mehr machen. Das Bundesland Niederösterreich geht da viel ambitionierter an die Sache heran, die sind beim Ausbau von Photovoltaik wirklich dran bei der Sache. Bei uns in Wien, das wissen wir, haben wir einfach auch auf den Dächern ein riesengroßes Potenzial. Wir haben ja 53 km², habe ich lernen dürfen, an Dachfläche, und von dieser Dachfläche könnte man 60 Prozent für Photovoltaikanlagen nutzen. Also das ist beachtlich, das wäre ein riesengroßes Potenzial. Schlimm ist allerdings, dass man das überhaupt nicht nutzt, und noch viel schlimmer ist, dass sich, wie ich gelernt habe, von den 2.000 Anlagen nur 100 auf stadteigenen Gebäuden befinden. Jetzt gibt es natürlich viel mehr Möglichkeiten. Wir haben, wenn man sich die stadteigenen Gebäude anschaut, Möglichkeiten auf Schulgebäuden, auf den Gemeindebauten von Wiener Wohnen, auf den Krankenanstalten und Verwaltungsgebäuden, auf den Gebäuden der Wiener Stadtwerke, den Gebäuden der Wien Holding. Da gibt es also wirklich noch sehr viel Potenzial, und die Dachfläche ließe sich wirklich sehr gut für nachhaltige Energie nutzen. Es schafft positive Effekte für die Umwelt und schafft Arbeitsplätze. Man könnte bis zu 40 Prozent der Stromproduktion in Wien von Photovoltaikanlagen bekommen - drei Viertel stammen jetzt leider aus fossilen Brennstoffen. Ich komme zum Schluss: Die Klimapolitik ist leider in der Vergangenheit sehr stark ideologisch befangen gewesen. Bitte reagieren wir als Stadtregierung als Vorbild, arbeiten wir auch hier konstruktiv zusammen! Schaffen wir eine Trendwende, läuten wir das ein, damit auch viele Generationen nach uns hier noch in einer lebenswerten Stadt aufwachsen können! - Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Matiasek. Bitte. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir noch nicht das Thema wussten, wohl aber, dass die SPÖ heute die Aktuelle Stunde hat, hätte ich alles darauf verwettet, dass wir uns heute mit der sozialen Frage anlässlich der aktuellen Situation, mit der Arbeitslosigkeit, mit der angespannten Lage der Familien, mit den Unternehmen, mit der prekären Situation der Kulturschaffenden beschäftigen. Aber bitte - es möge die Sonne scheinen -: "Solarmetropole Wien. Unser Land - Unser Kraftwerk" - dieser Titel ist sehr kräftig, und es ist hoch an der Zeit, sehr geehrte Damen und Herren, vor allem von der SPÖ, die GRÜNEN sind ja jetzt nicht mehr in der Stadtregierung. Wir haben uns jahrelang oder über ein Jahrzehnt auf dem ausgeruht, dass es ein Solarpotenzialkataster gibt und dass es ein Vorzeigemodell auf dem Hugo-Breitner-Hof gab. Das war, wenn es um die Solaroffensive der Stadt Wien gegangen ist, über Jahre immer das Vorzeigemodell, und das erinnert mich ein bisschen an die Fassadenbegrünung - und wir dürfen diese ja durchaus in einem Zusammenhang sehen, wenn wir von Klimapolitik sprechen -: Auch bei der Fassadenbegrünung gab es über Jahre das Vorzeigemodell der MA 48 im 5. Bezirk, und darüber hinaus ist über Jahre kaum etwas entstanden. Also es ist schon notwendig, und als Vertreterin einer Partei, die sich seit Jahren und Jahrzehnten für saubere und erneuerbare Energie einsetzt und ausspricht, freue ich mich natürlich, wenn jetzt hier - "Gas gegeben wird" passt in diesem Fall nicht, aber - die Dinge vorangetrieben werden. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen aber, und gerade dann, wenn wir den Klimaschutz im Auge haben, auch mitdenken: Wo wird was wie produziert? Gerade auf dem Markt der Paneele, der Bestandteile für die Photovoltaik, dominiert der chinesische Markt extrem. Europa und die USA haben ungefähr 5 Prozent an Produktion, und es wäre zum Beispiel laut Fraunhofer-Institut in einer sehr seriösen Studie bestätigt, dass auch Europa ohne Förderungen produzieren könnte und die Betriebe wettbewerbsfähig wären, wenn sie in einer gewissen Anzahl produzieren könnten. Das muss man, wenn man dann eine Einkaufspolitik betreibt beziehungsweise in einer Offensive, was die Photovoltaik betrifft, schon auch mitdenken: Dass wir regional eine Produktion ankurbeln. Ich glaube, das ist sehr wichtig, denn allein die Tatsache, dass bei der Produktion in China deutlich mehr Emissionen entstehen, als wenn in Europa produziert würde, und dazu die langen Transportwege, das muss man alles mitbetrachten. Ich habe unlängst erst eine Dokumentation gesehen, in der die ersten Paneelfriedhöfe in Deutschland gezeigt wurden, wo entsorgte Paneele zu Füßen von Windrädern gelagert werden. Diese Dinge sind zu 90 Prozent recycelbar. Also man muss in so einer Offensive auch die Beschaffung und die Entsorgung mitdenken und dabei anstreben, dass die Anlagen in der Gesamtheit - ob sie jetzt auf dem Gebäude sind oder ins Gebäude integriert sind, wie Herr Dr. Gara vorhin angesprochen hat - aus Produktionen stammen, die nach Möglichkeit emissionsfrei sind, und wir müssen eben auch die Transportwege mithineindenken. Es ist erfreulich, dass jetzt dieser Anschub gekommen ist. Sie haben sich den Klimaschutz auf Ihre Fahnen geschrieben. Bitte denken Sie aber gesamtheitlich - nur so funktioniert Klimaschutz wirklich, denn er endet ganz sicher nicht an der Stadtgrenze oder an der Landesgrenze. Denken Sie bitte nicht nur in Quadratmetern und Leistung, sondern nehmen Sie einerseits die Produktionswege und auf der anderen Seite auch die Entsorgung mit hinein. Nur so können wir nachhaltig auch für die nächsten Generationen wirkungsvoll erneuerbare Energie einsetzen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Danke auch fürs Desinfizieren. - Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Arapovic. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Durch den Klimawandel werden die meisten Innovationen vorangetrieben, liest man oft. Ich würde sagen: falsch! - Durch die Erkenntnis, dass der vom Menschen hervorgerufene Klimawandel gefährliche Veränderungen durch die Definierung von Anforderungen verursacht, die zu erfüllen sind, um diese Veränderungen zu verlangsamen beziehungsweise auch zu stoppen. Durch die klaren Zielsetzungen, die sehr oft auch politische Entscheidungen der internationalen Gemeinschaften, der nationalen und lokalen Regierungen sind, werden Innovationen vorangetrieben. Ich erlaube mir, hier zu behaupten, dass zukunftsbedachte politische Entscheidungen die Motoren für Innovationen sind. Wir haben hier bereits sehr viel über die Solaranlagen gehört. Doch wie schaut das mit ihrer Anwendbarkeit eigentlich in der Altstadt, im Bestand aus? Wie wir gehört haben, sind 60 Prozent der Dächer für Solaranlagen geeignet, aber eben nicht alle. Es gibt weiterhin diese 40 Prozent, die nicht dafür geeignet sind, auf Grund ihrer Lage, auf Grund ihrer Orientierung, vielleicht sind sie beschattet oder Ähnliches. Wie schaut es hier mit der Nutzung der Solarenergie aus? Da werden wir sehr bald feststellen, dass eine Stadt wie Wien, die in ihrem Bestand eigentlich sehr vielfältig ist, auch andere Möglichkeiten ausloten muss, auch andere Möglichkeiten suchen muss, wie wir diese erneuerbare Energie auch für diese Bauten lukrieren können. Vor allem die Gründerzeithäuser haben auf Grund ihrer oft guten Lagen, solider Struktur und hoher Räume eine hervorragende Qualität, die ständige bauliche Adaptierungen und Weiterentwicklungen ermöglicht. Wir haben vom Herrn Stadtrat gehört: Raus aus dem Gas! In diesem Bereich würden eigentlich tatsächlich die Wärmepumpen eine gute Option bieten, um die Energie für den Eigengebrauch dieser Häuser umweltschonend zu lukrieren. Je nach örtlicher Gegebenheit können vor Ort vorhandene Wärmequellen genutzt werden. Es können die Außenluft, Abluft, Grundwasser mit Schluckbrunnen, Oberflächenwasser, Erdwärme, aber auch die Abwasserwärme genutzt werden. Eine weitere sehr innovative Technik, die im Sanierungsbereich sehr interessant werden könnte, sind die intelligenten Dämmungen. Das sind Dämmstoffe, die bis zu 50 Prozent dünner als die herkömmlichen Dämmstoffe sind. Sie können aber Wasserdampf speichern und diesen dann auch abgeben und so die Umgebungsfeuchtigkeit regulieren. Es ist uns allen, so glaube ich, klar, dass es in einer Stadt wie Wien mit einer sehr hohen Vielfalt an Bebauung und Strukturen nicht eine Lösung geben kann, wie wir die erneuerbare Energie nutzen können. Mein Land, mein Kraftwerk heißt es heute, aber das Kraftwerk der Zukunft wird viele Technologien in sich vereinigen müssen. Mein Land, mein Kraftwerk ist tatsächlich ein Bekenntnis, es ist eine Aufgabe und es ist ein Ziel. Und das Ziel haben wir dann erreicht, wenn möglichst viele Wienerinnen und Wiener sagen können: Eine Stadt, mein Kraftort! Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Desinfizieren, bitte. - Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Kickert. In der Zwischenzeit eingetroffen und recht herzlich bei uns begrüßt sind die Volksanwälte Mag. Bernhard Achitz, Werner Amon und Dr. Walter Rosenkranz. Herzlich willkommen bei uns im Wiener Landtag! (Allgemeiner Beifall.) Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Volksanwälte! Wir sprechen über Solarkraftwerke, über die Möglichkeit, Solarenergie zu nutzen, Photovoltaik. Ich möchte auf einige Punkte eingehen, aber auch einige, sagen wir, Interpretationsmythen aufklären. Ja, es gibt ein großes Potenzial auf Wiens Dächern. Die 53 km² Dachflächen, die immer genannt werden, sind eine schöne Zahl, aber man vergisst, dass zwischen einem theoretischen Potenzial und einem technisch realisierbaren Potenzial riesige Unterschiede liegen. Wenn man die 53 km² hernimmt, dann sind 64 Prozent davon nur theoretisch nutzbar, und von den theoretisch nutzbaren sind dann wieder wahrscheinlich nur 25 Prozent technisch realisierbar. Also, sagen wir, 5 km² sind sehr gut geeignet und noch einmal 29 km² gut geeignet. Das heißt, man kommt auf ungefähr 34 km² Dachfläche, die sich sehr gut beziehungsweise gut eignen. Reden wir also von den faktisch tatsächlich nutzbaren Zahlen, damit wir alle in - wie soll ich sagen - Fakten denken und reden. Das heißt, ja, wir haben ein Potenzial, aber so groß, wie wir glauben, dass es ist, ist es nicht. Ich brauche jetzt nicht ausführen, was dieses theoretische Potenzial dann technisch einschränkt. Wir sprechen von Lüftungsanlagen, Fahrstuhlschächten, Rauchabzügen, Dachneigungen, ich weiß nicht, was alles - nur, damit wir das wissen. Ganz kurz noch, weil es mich als Amerikanerin ein bisschen reißt: Ja, es ist richtig, Thomas Alva Edison wird als Erfinder der Glühbirne genannt. Das ist aber auch wissenschaftlich nicht so ganz - wie soll ich sagen - fundiert. Er war jedenfalls einer von denen, die eine erfolgreiche Patentierung und Produktion geschaffen haben. Darüber, ob es dann tatsächlich der Brite Joseph Swan oder der Kroate Nikola Tesla war, der sie ursprünglich erfunden hat, sollen sich Berufenere als ich kümmern. Thomas Alva Edison hat es jedenfalls damit geschafft, erstens berühmt und zweitens reich zu werden - vielleicht auch nicht so ganz. Worauf ich aber wirklich eingehen möchte, ist einer der vier Punkte, die Auer-Stüger genannt hat, nämlich der Punkt Service. Neben Innovation, hoheitliches Verfahren und Geld, das auch wichtig ist, hat er Service genannt, und zwar eine öffentliche Anlaufstelle mit begleitender Beratung. Ich glaube, dass die wirklich, wirklich wichtig ist, denn es braucht eine sinnvolle Akkordierung aller beteiligten Magistratsabteilungen und eine öffentliche Anlaufstelle. Die braucht es deswegen, weil es in diesem Bereich noch wirklich viel zu tun gibt, um den Menschen im privaten Bereich, aber auch den Institutionen den Zugang zu erleichtern. Es gibt eine Unmenge von Anträgen und Genehmigungen, die im Moment intern nicht weitergeleitet werden und um deren Ablauf sich nicht eine Stelle kümmert. Das wissen wir, das wissen Sie. Deswegen finde ich das sehr gescheit. Zur Zeit ist es noch immer so, dass es eine wirklich teilweise lange Bearbeitungsdauer für diese umfangreichen Genehmigungen braucht. Auch das ist sehr hemmend, vor allem, wenn wir alle dieses Ziel der Klimaneutralität ernst nehmen sollten. Es braucht nicht nur eine Abteilung, die innerhalb der Stadt Wien, der Magistratsabteilungen der Stadt Wien koordiniert, sondern - gerade weil ich ja den Denkmalschutz ansprechen wollte, aber nur mehr 47 Sekunden dazu Zeit habe - da braucht es auch eine Koordinierung zwischen den städtischen Stellen und dem Landesdenkmalamt, weil auch die Interpretation des Umgebungsschutzes und der Frage, wie durch, zum Beispiel, Photovoltaikanlagen das Erscheinungsbild beeinträchtigt wird oder nicht, sehr häufig sehr unterschiedlichen Interpretationen unterliegt. Auch da sollte wirklich viel Hirnschmalz in eine gescheite Standardisierung gelegt werden, weil gebäudeintegrierte oder sogar fassadenintegrierte Photovoltaik in den letzten 15 Jahren einen Technologiesprung gemacht hat, der eigentlich beachtenswert ist. Als Nichtfachfrau bin ich immer nur erstaunt, wie schnell das geht. Da glaube ich also schon, dass sehr, sehr viel mehr möglich ist, und wir werden all das brauchen. Damit wäre zum Beispiel der Kreis in Richtung Innovation geschlossen, ohne den das nicht geht. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Desinfizieren, bitte. - Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mantl. Abg. Dr. Josef Mantl, MA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Hoher Landtag! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns ja alle einig, im Kampf gegen den Klimawandel braucht unsere Stadt zukunftsweisende Lösungen. Wien muss als Bundeshauptstadt mit positivem Beispiel vorangehen. Ich sage es gerne noch einmal sehr klar und deutlich: Als neue Volkspartei Wien verfolgen wir eine klare Linie. Wir stehen für effektive Klimapolitik, frei von ideologischer Befangenheit, die den Menschen in unserer Stadt wirklich etwas bringen muss, sehr geehrte Damen und Herren. Mein Motto ist bekannt: Green Tech, Green Economy, Green Jobs! Die neuen Technologien bieten uns einzigartige Möglichkeiten. Der Fortschritt im Bereich Green Tech ist enorm. Die Elektrofahrzeuge sind inzwischen drei bis vier Mal so effizient wie konventionelle Kraftfahrzeuge und verbrauchen damit wesentlich weniger Energie. Der benötigte Strom für das Laden der Elektrofahrzeuge kann aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik oder Biomasse bereitgestellt werden. Alleine im Jahr 2020 gab es 15.972 Neuzulassungen von Elektroautos in Österreich. Das ist ein Plus von 72,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Green Tech, die Elektromobilität ist am Boomen! Die angekündigten 1.000 Ladestellen sind für eine Großstadt wie Wien aber zu wenig. Städte wie Amsterdam haben bereits über 4.000 Ladepunkte. Es braucht einen Ausbau der Ladestellen, um den Anforderungen gerecht zu werden und eine zukunftsfitte und klimagerechte Hauptstadt zu werden. Der Wille der Bevölkerung ist da, die Politik muss jetzt darauf reagieren, sehr geehrte Damen und Herren. Der Anteil von erneuerbaren Energien an der Energieerzeugung ist in keinem anderen Bundesland so gering wie in Wien. Dabei ist besonders im Hinblick auf Green Economy in unserer Hauptstadt so viel möglich. Wir wollen eine lokale Energieerzeugung, die sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Das schafft Versorgungssicherheit, schont wertvolle Ressourcen und fordert und fördert grünes Wachstum. Der aktuelle Rechnungshofbericht hat aufgezeigt, wie säumig Wiener Wohnen bei der Sanierung ihres Bestandes ist. Dies ist ein desaströser Missstand, da die thermische Wohnhaussanierung ein mächtiger Motor für die Wiener Wirtschaft und den Arbeitsmarkt ist. Die derzeitige thermische Sanierungsquote bei Gebäuden liegt heute in Wien deutlich unter 1 Prozent. Green Economy! Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, bedarf es in Wien einer thermischen Sanierungsquote von mindestens 3 Prozent, also rund 30.000 Wohneinheiten pro Jahr. Für Wien wird dazu ein Investitionsvolumen von jährlich 200 Millionen EUR angestrebt. Ich fordere daher an dieser Stelle die Wiener Stadtregierung ein Mal mehr auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ergebnis zu erreichen, sehr geehrte Damen und Herren. Wir wollen, dass Wien zum Spitzenreiter im Umweltbereich wird und die Bürgerinnen und Bürger von konkreten Maßnahmen profitieren, vor allem mit Green Jobs. Der Ausbau von Photovoltaikanlagen, das Bestärken von erneuerbaren Energien und eine angemessene Förderung der Bauwerksbegrünung mit damit verbundenen wirtschaftlichen Aktivitäten schaffen zusätzliche zukunftsorientierte Arbeitsplätze. 1 EUR öffentliche Förderung bringt Anreiz für 3 EUR private Investition. Die Fördersumme in Wien für Fassaden-, Innenhof- und Dachwerksbegrünung ist derzeit zu niedrig. Wien verzeichnet die höchste Arbeitslosenrate der Bundesländer, doch nicht nur auf Grund der Corona-Krise, der Arbeitsmarkt befand sich bereits vor der Pandemie im Stillstand. Dabei ist der Anteil an Arbeitsplätzen für Umweltfachkräfte in den letzten Jahren stets gestiegen und mit knapp 4,2 Prozent in Österreich doppelt so hoch wie der EU-Durchschnitt. Green Jobs! Wien hätte die Möglichkeiten und darf kein Chancentod für junge Jobeinsteiger sein. Wir wollen eine Förderinitiative für die Aus- und Weiterbildung von Berufen, die die Zukunft der Umwelt gestalten. Umweltfachkräfte sind die Jobs von morgen! Stellen wir uns darauf ein, bereiten wir uns darauf vor. Wir müssen das Zukunftspotenzial unserer Stadt vollständig ausschöpfen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Effektiver Klimaschutz geht uns alle an. Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, und die Politik muss mit gutem Beispiel vorangehen. Schaffen wir gemeinsam ein nachhaltiges, klimaneutrales und zukunftsorientiertes Wien, von dem die Bürgerinnen und Bürger profitieren! Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Taucher. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir uns heute diesem Thema annehmen. Auch weil wir gestern sehr viel über soziale Belange gesprochen haben, hat heute im Landtag durchaus die soziale Klimamusterstadt Wien einen berechtigten Platz. Wenn hier im Vorfeld meine Vorredner darauf eingegangen sind, dass aus nichts, fünf Mal multipliziert, auch nichts rauskommt, dann muss ich das zurückweisen. Ich meine, wenn wir jetzt schon 50 Megawatt peak erzeugen und darauf aufbauen. Mein Kollege Erstredner, Stephan Auer-Stüger, hat das ja schon eingeleitet, dass wir 2025 mit der Solarinitiative in unserer Solarhauptstadt Wien auf 250 Megawatt peak und 2030 auf 800 Megawatt peak hochgehen wollen. Und Wien ist die Hauptstadt der Solarenergie, wir stehen an erster Stelle im Vergleich zu allen anderen Bundesländern. Da brauchen wir uns nirgends verstecken. Wenn dann manche Kollegen von den Türkisen hier herausgehen und sich über unsere Wiener Umweltpolitik kritisch äußern, dann muss man schon sagen: 33 Jahre ÖVP-Bundesminister für Umwelt, die wir hinter uns haben, haben uns wirklich schwer getroffen. Das beginnt - wir haben heute schon die Anfragen dazu gehabt - beim Glyphosatverbot. Ich meine, dass die schwarzen Umweltminister immer nach Brüssel fahren und sich dort der Stimme enthalten, wenn es ums Glyphosatverbot geht, aber in Österreich sagen sie, die böse EU - das Spiel kennen wir schon. Ich muss Ihnen sagen, auch jetzt könnten Sie mehr tun, die letzten Jahre hätten Sie schon mehr tun können. Der einzige Lichtblick dieser letzten 33 Jahre war wirklich Josef Riegler, der ein wirklich fortschrittliches Modell der ökosozialen Marktwirtschaft eingebracht hat. Das war die Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft, wo wir einerseits sozusagen dem Kapitalismus mit der sozialen Marktwirtschaft ein bisschen die Zähne gezogen haben. Er hat das sehr früh als Visionär erkannt, dass man das zur ökosozialen Marktwirtschaft weiterentwickeln muss, und er kämpft bis heute dafür. Nur, ich glaube, ihr zieht den lieben Herrn Bundesminister und Vizekanzler Riegler immer heraus, wenn ihr ihn braucht, aber Politik macht ihr nicht in seine Richtung. Politik macht ihr ganz andere, für die großen Agrarlobbys und sonst für niemanden, denn sonst hätten wir nicht so ein großes Bauernsterben und so eine katastrophale Umweltgemengelage, wenn man sich anschaut, wie viele Brunnen schon mit Nitraten und mit irgendwelchen Pestiziden verseucht sind. Vielleicht noch an Kollegin Matiasek: Es möge die Sonne scheinen - ja, das wird notwendig sein, um bei Ihnen anzuschließen. Ich kann mich erinnern, Sie haben ja einmal einen Antrag in der Donaustadt für eine Sondersitzung eingebracht, es möge die Sonne in Donaustadt immer scheinen. Leider konnten Sie das nicht umsetzen. Man muss dazu sagen, wir haben natürlich mit der ökologischen Energiewende schon auch ein Thema, bei dem wir uns überlegen müssen, dass wir auch andere Kraftwerke brauchen, um das Stromnetz zu stabilisieren. Wir hatten vor Kurzem erst die Diskussion. Natürlich gibt es Dunkelflauten, wie man das in der Erneuerbaren-Sprache nennt, wenn keine Sonne scheint, kein Wind bläst. Da werden wir auch Kraftwerke zum Stabilisieren der Stromnetze brauchen. Um aber auf unsere Aktuelle Stunde einzugehen: Wir haben nicht nur Gebäude, wenn wir an die Klinik Floridsdorf denken, mit Sonnenkollektoren ausgestattet, wenn wir nach Unterlaa schauen, haben wir einen riesigen Wasserspeicher mit Solarkollektoren ausgestattet. Wenn wir zum Kraftwerk Donaustadt schauen, das zirka 380 Megawatt erzeugt, haben wir dort direkt daneben eine Bürgersolaranlage, wo sich Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen können. Das ist auch eine große Anlage. Ich habe Ihnen ein Bespiel mitgebracht: Eine österreichische Firma aus Wiener Neustadt produziert flexible aufklebbare Solarpaneele. Wir haben eine U-Bahn-Station in Ottakring, die Endstation der U3, damit ausgestattet und erzeugen damit Solarstrom. Das kann man auch auf Hausfassaden verwenden, denn man bekommt die Paneele in allen Farben. Wenn man ein grünes Haus hat, kann man grüne Paneele draufkleben, wenn man ein gelbes hat, gelbe. Auch da gibt es also Weiterentwicklungen, das sind österreichische Jobs. Diese Paneele von "DAS Energy" gehen jetzt mit dieser Entwicklung auf den internationalen Markt. Was mir besonders wichtig ist, ist, dass wir neben den Fassaden, neben den Dachflächen, neben Gebäudeflächen, natürlich - und das haben wir, glaube ich, vor einem Jahr mit Christoph Chorherr lange diskutiert - in Richtung Agrophotovoltaik gehen sollten, weil die Kombination von landwirtschaftlicher Produktion, landwirtschaftlichen Flächen und Energieproduktion eine sehr sinnvolle und kluge ist, weil damit die Effizienz der Flächennutzung um 60 Prozent gesteigert werden kann. Die Kollegin hat auch erwähnt, dass Niederösterreich so vorbildlich ist. - Ja, weil die Wien Energie in Niederösterreich draußen Solaranlagen baut. Wir haben die erste große Agrophotovoltaikanlage in Guntramsdorf gebaut, mit senkrechten Paneelen, ost-west-ausgerichtet, dazwischen genug Platz, damit die Traktoren durchfahren können und Kartoffelbauern dort ihre Kartoffeln produzieren. Wir haben jetzt eine riesige Agrophotovoltaikanlage in der Schafferhofstraße in Donaustadt gebaut, wo dazwischen 150 Juraschafe mähen und sozusagen die Biodiversität am Leben erhalten. Wir sehen das überall bei diesen Agrophotovoltaikanlagen. Es geht ja auch darum, nicht in der Konkurrenz zwischen Lebensmitteln und Energie zu sein. Wir haben in den 1990er Jahren die Energiebauern gehabt, die dann plötzlich Lebensmittel verbrannt haben, um Energie herzustellen. Diese Konkurrenz wollen wir nicht. Wenn wir eine ökologische Energiewende wollen, dann muss das im Zusammenhang mit einer klugen Ernährungsversorgung und Flächennutzung der Bevölkerung sein und nicht einer gegenseitigen Konkurrenz. Das haben wir hier auch ... Präsident Ing. Christinan Meidlinger (unterbrechend): Lieber Joe, darf ich auch dich bitten, zum Schlusswort zu kommen. Ich weiß, du bist gerade in Fahrt, aber es ist die Zeit überschritten. Abg. Mag. Josef Taucher (fortsetzend): Zusammenfassend, ich bin eh der letzte Redner: Das Konzept der ökosozialen Markwirtschaft ist eine kluge Sache. Lebt das bitte! Zweitens: Die Firmen, die in Österreich produzieren - aufklebbare Solarpaneele, das hat Zukunft, weil wir es vom Gewicht her auch auf Leichtdächern verwenden können. Und ich plädiere, dort, wo wir Flächen haben, für die Kombination von Agrophotovoltaik und Lebensmittelproduktion und Biodiversität. Das ist der Weg! Danke sehr. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine schriftliche Anfrage eingelangt ist. Die Abgeordneten Novak, Stürzenbecher, Taucher, Emmerling, Konrad haben am 17.12.2020 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes, mit dem die Förderung politscher Parteien in Wien ab 2013 - Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 - geregelt wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Mag. Abrahamczik, Aichinger, Al-Rawi, Anderle, Oxonitsch, Spitzer und Gara haben am 4.1.2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994, 55. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, 63. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, 61. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, 4. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Verwaltungsgericht- Dienstrechtsgesetz, 17. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Wiener Personalvertretungsgesetz, 29. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz und das Gesetz LGBl. Nr. 48/2020 geändert werden - 1. Dienstrechts-Novelle 2021 - eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den 41. Bericht der Volksanwaltschaft 2019 an den Wiener Landtag. Ich darf noch einmal im Kollektiv die Volksanwälte recht herzlich im Wiener Landtag im Festsaal des Wiener Rathauses begrüßen. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Kowarik zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Ich freue mich sehr, dass wir heute den Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag 2019 beziehungsweise den Bericht präventive Menschenrechtskontrolle 2019 nachholen können. Ich möchte eingangs betonen, dass wir als Freiheitliche Fraktion die Arbeit der Volksanwaltschaft als sehr wertvoll erachten und sehr schätzen. Ich darf mich gleich am Beginn herzlich für Ihre Arbeit bedanken und auch bitten, dass Sie unseren Dank Ihren Mitarbeitern weitergeben. Ich möchte mich auf den Bericht an den Wiener Landtag konzentrieren und hier insbesondere jene Punkte herausgreifen, die darstellen, dass es durchaus Probleme in der rechtsstaatlichen Abwicklung in unserer Kommune beziehungsweise in unserem Bundesland gibt. Es sind diesbezüglich einige Fälle aufgeführt. Ich möchte in der gebotenen Kürze aber doch kurz darauf Bezug nehmen. Die erste Sache, die uns leider schon länger verfolgt, die uns seit dem Beginn der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit in unserem Bundesland verfolgt, sind Anmerkungen zu überlangen Verfahrensdauern bei unserem Landesverwaltungsgericht. Es ist auch im Bericht ausgewiesen, dass die Volksanwaltschaft auch in den letzten beiden Berichten an den Wiener Landtag für die Jahre 2017 und 2018 jeweils darauf hingewiesen hat, dass die höchstzulässige Verfahrensdauer in mehreren Fällen deutlich überschritten wurde. Auch in diesem Bericht ist ein Fall dargestellt, in dem die Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid des Magistrates im Jahr 2016 Beschwerde erhoben hat und im Jahr 2019 noch nicht einmal eine diesbezügliche mündliche Verhandlung durchgeführt wurde. Das ist, glaube ich, aus dem Blickwinkel der rechtsschutzsuchenden Bevölkerung ein sehr großes Problem. Es ist nicht nur unverständlich, wie die Volksanwaltschaft schreibt, sondern tatsächlich auch ein rechtsstaatliches Problem, wenn unsere Rechtsschutzinstitutionen, und das sind nun halt einmal die Landesverwaltungsgerichte, in Wirklichkeit nicht mehr so funktionieren, wie sie sollten. Dazu passt auch die Anführung auf der Seite 52, lange Verfahrensdauer beim Landesverwaltungsgericht. Hier geht es, glaube ich, allerdings um ein Verfahren hinsichtlich der MA 35. Auch hier wird angeführt, dass auch in diesem Bereich das Landesverwaltungsgericht eben eineinhalb Jahre untätig blieb. Auch hier, wie gesagt, ist es wahrscheinlich nicht zum ersten Mal das Problem. Für uns als Wiener Landtag beziehungsweise als Bundesland Wien ist das, glaube ich, schon entscheidend, und die Rechtfertigung des Landesverwaltungsgerichtes sollte uns schon zu denken geben. Ich habe das auch schon sehr oft betont, auch bei den Berichten des Landesverwaltungsgerichtes, die ja regelmäßig in Hilfeschreie münden. Hier wird auch von der hohen Arbeitsbelastung der Richter gesprochen. Ich glaube, diese Berichte der Volksanwaltschaft sind eben auch Ausdruck jahrelanger Unterfinanzierung dieses wichtigen Gerichtes durch unser Bundesland. Wie gesagt, ich habe das schon mehrmals angesprochen, und auch der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes hat immer wieder darauf hingewiesen, dass wir als Bundesland verantwortlich sind, diesem Gericht die nötigen Mittel bereitzustellen. Ich hoffe, dass sich das vielleicht mit der neuen Regierungsbeteiligung ein bisschen ins Positive umkehrt. Hier gibt es jedenfalls enormen Handlungsbedarf beziehungsweise Finanzierungsbedarf durch unsere Gebietskörperschaft, damit das funktioniert. Wo es auch nicht so gut funktioniert, ist auch hier angeführt, bei den Gewerbebehörden. Auf Seite 55 ist angeführt - wir kennen das ja natürlich alle, auch in unserer Tätigkeit als Bezirksobleute, ehemalige Bezirksräte oder auch nahe an der Bevölkerung seiende Politiker -, dass es immer wieder Probleme mit Gastgewerbebetrieben gibt. Das schlägt dann bei der Gewerbebehörde auf, diese Nachbarschaftsbelästigungen. Auch hier hat die Volksanwaltschaft mehrere Fälle angeführt, wo es eben tatsächlich erst nach Einschreiten der Volksanwaltschaft teilweise die erforderlichen Tätigkeiten gegeben hat oder wo es wirklich auch lange gedauert hat. Auch das ist ein, glaube ich, großes Problem im tatsächlichen Dafürhalten der Bevölkerung, die das als solches auch tatsächlich wahrnimmt. Wenn man das Problem hat, neben oder oberhalb eines Lokals zu wohnen, wo es eben solche Probleme gibt, ist das mehr als unangenehm, wirklich extrem lästig. Und hier ist die Behörde dazu aufgerufen, rasch und auch effizient zu helfen und den gesetzlichen Bestimmungen zum Durchbruch zu verhelfen. Auch angeführt ist natürlich, möchte ich einmal sagen, auf Seite 57 das Problem mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, das uns ja auch schon länger verfolgt und das in Wirklichkeit ungeheuerlich ist, dass hier der Wiener Landtag, das heißt, dass wir hier noch nicht reagiert haben. Das Problem kennen Sie, meine Damen und Herren. Das Land Wien hat am 1. Februar 2018 eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes in Kraft gesetzt, und im Jahr 2019 hat der Bundesgesetzgeber ein Grundsatzgesetz in dieser Materie erlassen. Das war zur Vereinheitlichung der österreichweit sehr unterschiedlichen Regelungen in diesem Bereich gedacht. Ich möchte jetzt darüber nicht die Diskussion führen, wir kennen das, wir wissen alle, dass das ein großes Problem ist, weil sich dann sozusagen die Anspruchsberechtigten aussuchen können, wo sie hingehen, wo es bessere Leistungen gibt. Das ist eigentlich nicht gewünscht, so groß ist Österreich auch wieder nicht, dass wir uns da neun verschiedene Regelungen leisten können. Es ist aber so. Der Bund hat das Grundsatzgesetz beschlossen und hat in diesem Grundsatzgesetz den Auftrag erteilt, dass die Ausführungsgesetze der Länder bis 1. Jänner zu erlassen und in Kraft zu setzen sind. Wir wissen auch, dass der Verfassungsgerichtshof einzelne Bestimmungen dieses Grundsatzgesetzes aufgehoben hat, der Rest dieses Grundsatzgesetzes aber natürlich nach wie vor in Geltung ist und den Rahmen für die jeweiligen Bundesländer absteckt, die Ausführungsgesetze auszuführen. Und jetzt darf ich aus dem Bericht der Volksanwaltschaft auf Seite 58 zitieren. Da wird angeführt: "Das Land Wien ist der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, ein grundsatzgesetzkonformes Ausführungsgesetz zu erlassen, nicht fristgerecht nachgekommen." - Meine Anmerkung: Wir sind dem bis jetzt nicht nachgekommen! - Das hat zur Konsequenz, dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz in jenen Bereichen, in den es den grundsatzgesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, seit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig ist. Das heißt, wir leben seit über einem Jahr in diesem Bereich mit einem verfassungswidrigen Gesetz. Das ist eigentlich unvorstellbar. Ich darf weiter zitieren: "Es ist in rechtsstaatlicher Hinsicht mehr als bedenklich, wenn in Teilen verfassungswidrige Gesetze in Geltung stehen." - Diesen Satz kann man nur drei Mal unterstreichen. - "Folglich ist es nach Auffassung der Volksanwaltschaft dringend geboten, unter Ausnutzung der den Landesgesetzgebern - auch - nach Auffassung des VfGH im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung eingeräumten Spielräume so rasch wie möglich Rechtssicherheit durch Herstellung einer verfassungskonformen Rechtslage zu schaffen." Meine Damen und Herren, dieser Auftrag der Volksanwaltschaft ist wohl eindeutig, und es liegt an uns, diesem Auftrag nachzukommen. Ich halte es für ausgesprochen unangebracht, wenn dann immer wieder versucht wird, diese Tatsache, dass wir uns verfassungsgesetzwidrige Gesetze leisten, irgendwie zu relativieren. Meine Damen und Herren, ich kann mich an einen gewissen Jörg Haider erinnern, der damals auch Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes mehr oder weniger negiert hat. Ja, das war auch falsch und das war auch nicht in Ordnung, und was hat es da für einen Aufschrei gegeben. Meine Damen und Herren, jetzt sind wir dazu aufgerufen, tatsächlich Verfassungsgesetze zu vollziehen und gesetzeskonforme Gesetze zu machen. Es ist eigentlich unerhört, dass wir das bis jetzt noch nicht zusammengebracht haben. Ich darf mich bei der Volksanwaltschaft herzlich bedanken, dass sie das in der notwendigen deutlichen Sprache auch zum Ausdruck gebracht hat. Ich möchte noch auf etwas aus diesem Bericht Bezug nehmen, und zwar den letzten Teilaspekt dieses Berichtes auf Seite 87. Diese Angelegenheit hatten wir auch schon in der neuen Periode im Wohnbauausschuss und haben das dort diskutiert. Hier geht es darum, dass eine Wienerin sich auf Grund der fehlenden Transparenz bei der Gewährung von Wohnbeihilfe beschwert hat. Hier geht es doch um etwas ganz Wichtiges für die jeweilige Person, Wohnbeihilfe ist für manche Personen durchaus entscheidend. Sie hat einen Antrag auf Wohnbeihilfe gestellt. Dieser wurde abgewiesen, und in diesem Bescheid sind allerdings keine Rechnungsvorgänge offengelegt worden. Der Bescheid war also sehr dürftig, um es freundlich auszudrücken. Gegen den abweisenden Bescheid hat sie fristgerecht Beschwerde erhoben, und dann hat es eine Beschwerdevorentscheidung gegeben. Die Behörde hat also offensichtlich selber irgendwie erkannt, dass das, was sie da als Bescheid fabriziert hat, nicht korrekt war. In dieser Berufungsvorentscheidung hat sie dann plötzlich tatsächlich Wohnbeihilfe gewährt, allerdings hat es auch in dieser Beschwerdevorentscheidung keine weitere Begründung gegeben, aus der auch nachvollziehbar gewesen ist, wie sich der nunmehr zuerkannte Betrag errechnet hat. Der Magistrat der Stadt Wien hat mitgeteilt, dass eine schriftliche Darstellung der Errechnung des zuerkannten Betrages in Wohnbeihilfebescheiden wegen der hohen Anzahl an Anträgen verwaltungsökonomisch nicht möglich sei. Meine Damen und Herren, das sollte man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Weil es so viel zu tun gibt, können wir leider Bescheide nicht begründen - um das einmal herunterzubrechen. Das ist auch sagenhaft! Ich muss ehrlich sagen, diese Stellungnahme der Magistratsdirektion hat mich erschreckt. Ich glaube, man braucht nicht so wie die Volksanwaltschaft dann auch die Rechtsprechung bemühen, es ist im AVG ganz klar geregelt, was ein Bescheid zu enthalten hat, und ein Bescheid hat natürlich begründet zu sein und hat auch die wesentlichen Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens darzustellen, eben um dem Rechtsunterworfenen die Möglichkeit zu geben, sich dagegen zu wehren. Das ist an und für sich das Einmaleins eines jeden Rechtsstaates, dass man Bescheide eben so gestaltet, dass der Rechtsunterworfene auch damit etwas anfangen kann und nicht auf eine Homepage verwiesen wird und man sagt: Ja, du kannst es dir eh selber ausrechnen. Schau dir das an, wie es dort zugeht. Dementsprechend hat die Volksanwaltschaft das gemacht, was sie nicht sehr oft macht, aber doch hin und wieder macht: Sie stellt einen Missstand fest. Das ist ja nichts Alltägliches, auch bei der Volksanwaltschaft nichts Alltägliches. Die Volksanwaltschaft stellt einen Missstand dahin gehend fest, dass eine Überprüfung mangels Offenlegung der durchgeführten Rechnungen im Bescheid beziehungsweise der Beschwerdevorentscheidung nicht möglich ist. Das ist also auch eine relativ deutliche Sprache. Die Volksanwaltschaft empfiehlt natürlich, wenig überraschenderweise, der Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die Bescheide eben den gesetzlichen Ansprüchen genügen. Erstaunlich war dann auch die Stellungnahme der Magistratsdirektion, die teilt nämlich mit, dass die Empfehlung im Zuge der Überlegungen zu einer Reform der Wohnbeihilfe zu berücksichtigen sein wird. Sollte es in absehbarer Zeit zu keiner Reform kommen, würden andere Möglichkeiten geprüft werden, um der Empfehlung nachzukommen. Das ist sagenhaft, meine Damen und Herren! Noch einmal: Es ist kein Gnadenakt der Behörde, Bescheide so zu gestalten, dass sie für den Rechtsunterworfenen auch einen Sinn haben, sondern es ist Auftrag unserer Verfassung beziehungsweise unserer Gesetze an die Behörde, gesetzmäßige Bescheide zu erlassen. Wie wir das im Ausschuss angesprochen haben, war es dann auch der zuständigen Stadträtin offensichtlich peinlich, und die Frau Vizebürgermeisterin hat uns versprochen, dass sie das sofort abstellen wird. Wir werden das verfolgen, und ich darf auch die Volksanwaltschaft bitten, dass sie das auch weiterhin wahrnimmt oder mit offenen Augen durch die Gegend geht und sich auch anschaut, ob es da noch einmal entsprechende Beschwerden gibt. Meine Damen und Herren! Das war ein kurzer Abriss aus diesem Bericht, der zeigt, dass es in unserer Kommune und in unserem Land durchaus noch Nachholbedarf gibt, was die Rechtsstaatlichkeit betrifft. Es ist an und für sich die Grundvoraussetzung, sage ich einmal, für eine funktionierende Demokratie und für einen funktionierenden Rechtsstaat, dass die Behörde gesetzmäßig arbeitet. Dass es hier Aufholbedarf gibt, haben wir gesehen. Ich möchte auch nicht verleugnen, dass es in sehr vielen Bereichen sicherlich sehr gute Arbeit des Magistrates gibt und dieser auch wirklich ordentlich arbeitet, aber die aufgezeigten Probleme sind tatsächlich rasch zu beheben. Eines, meine Damen und Herren, bleibt uns auch nicht erspart: Wenn wir uns ernst nehmen und wenn wir die Österreichische Republik und seine rechtlichen Vorgaben ernst nehmen, dann liegt es an uns, möglichst rasch auch im Bereich der Mindestsicherung verfassungskonforme Gesetze zu machen. Abschließend noch einmal der Dank an die Volksanwaltschaft. Wir sind schon neugierig auf die nächsten Berichte und wünschen Ihnen noch weiterhin viel Erfolg für Ihre Arbeit im Sinne der Staatsbürger. Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Volksanwälte! Vielen Dank, dass Sie uns heute hier beehren und Ihren Bericht präsentieren, den ich mit großer Sorgfalt und Interesse gelesen habe. Ich möchte mich für Ihre Arbeit recht herzlich bedanken. Bitte richten Sie auch seitens meiner Fraktion diesen Dank Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. Ich glaube, der Bericht zeigt uns wie jedes Jahr aufs Neue, wie sehr Sie das Ohr bei den Betroffenen haben. Man sieht es auch an den Zahlen. Es gibt in diesem Jahr wieder mehr Betroffene mit Beschwerden, die sich an Sie gewandt haben. Da fallen besonders zwei Bereiche auf, das sind die Kinder- und Jugendhilfe, die Jugendwohlfahrt, und natürlich die Verfahren rund um die Staatsbürgerschaft. Das sind zwei Themen, die immer für viel Gesprächsstoff und Diskussionen sorgen, bei denen aber auch viele Beschwerden da sind, weil man einfach sieht, dass hier in der Verwaltung noch nicht effektiv genug gearbeitet wird. Das sind auch zwei Themen, denen ich mich heute besonders widmen möchte, weil sie auch in die von uns übernommene Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Integration fallen und daher besonders wichtig sind. Ich habe mich auch in den Jahren zuvor, als ich zu den Volksanwaltschaftsberichten geredet habe, immer diesem Thema gewidmet, weil es ein großes Herzensthema ist und weil ich auf Grund der Erfahrungsberichte, die hier geschildert werden, natürlich sehr betroffen bin und auch mitfühlen kann, was mit diesen Kindern und Menschen in diesen Momenten vorgehen muss, und teilweise auch wütend, wie nicht zielführend und effektiv im Sinne der Betroffenen gehandelt werden kann. Es sind Bereiche, in denen es bei diesen Stellen durchaus an Ressourcen fehlt und durchaus dem Bedarf angepasst werden müssen. Ich bin froh, dass wir uns als Fortschrittskoalition gemeinsam diesen Themen sehr stark und bewusst angenommen haben, um das Problembewusstsein darüber zu schaffen, das natürlich seit Langem eh vorhanden ist, aber auch konkret verankert haben, welche Schritte wir setzen werden, um hier Beschwerden zu verringern und auch für die Betroffenen eine zufriedenstellendere Lösung zu bekommen. Wenn ich einzelne Beispiele herausgreife, hat mich gerade in diesem Bericht der Fall der 2 18-jährigen Mädchen mit ihrer Mutter besonders betroffen gemacht, wo seitens der MA 11 wahrscheinlich nicht zufriedenstellend gehandelt oder in irgendeiner Weise der Situation nicht Genüge getan wurde. Es gibt auch immer wieder die Berichte, dass Kinder in Krisenzentren untergebracht werden, wo die Ressourcen fehlen, aber auch, dass in Wien in Wohngemeinschaften nicht genügend Plätze zur Verfügung gestellt werden können und Kinder auf Grund der Situation in Bundesländern untergebracht werden müssen. Da kann ich mich an ein Beispiel, ich glaube, vor rund zwei Jahren erinnern, dass die zwei Kinder eines behinderten Paares nach Admont gebracht wurden und es hier natürlich erhebliche Probleme gab, diese Kinder zu besuchen. Man kann zusammenfassen, das Angebot ist nicht verhältnismäßig. Wir haben leider, was die Kinder- und Jugendhilfe betrifft, einen hohen Zulauf, was die Krisenzentren betrifft. Wir haben nicht genug Wohngemeinschaften in Wien, keine Frage, und die Ressourcen müssen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich wirklich massiv erhöht werden. Genau das haben wir uns auch vorgenommen. Zusätzlich müssen wir natürlich auch dieses Angebot der sozialtherapeutischen und die sozialpsychologischen Wohngemeinschaften genauso wie die Krisenzentren ausbauen. Hier haben wir eine massive Überbelegung. Ich glaube, indem wir hier Ressourcen Schritt für Schritt und massiv erhöhen, dass wir jene dabei unterstützen, um ihre unerlässliche Arbeit noch besser erbringen zu können. Ich bin mir auch sicher, dass wir mit einer guten Zusammenarbeit, einerseits natürlich durch die Aufklärung durch Sie, aber auch durch die Zusammenarbeit mit der MA 11 und ihrer Geschäftsgruppe, diese Probleme möglichst rasch und Schritt für Schritt beseitigen können. Das zweite Thema, das ich heute ansprechen möchte, ist der Bereich der Staatsbürgerschaften, in der MA 35 auch in unserem Ressort verankert. Das ist auch ein Thema, dem wir uns sehr schnell und konkret annehmen wollen. Der Herr Vizebürgermeister hat auch schon angekündigt, hier die Ressourcen massiv aufzustocken. Da gibt es Fälle, die schon Jahre - Jahre ist vielleicht übertrieben, aber einfach viel, viel, viel zu lange - liegen und nicht bearbeitet werden können. Dieser Rückstau ist auch in einer Situation, in der er nicht mehr abgearbeitet werden kann, sondern der Rückstau wird auch momentan immer länger. Das ist eine Situation, die natürlich für die Betroffenen nicht zufriedenstellend ist, kann aber auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dort und für uns als Politik nicht zufriedenstellend sein. Deswegen ist es ganz, ganz wichtig, dass wir hier für die Bürgerinnen und Bürger, die diese Dienste der MA 35 in Anspruch nehmen müssen, diese Dienste spürbar verbessern und als eine zentrale Anlaufstelle effizienter, transparenter, rascher und serviceorientierter agieren müssen. Kombiniert mit den erhöhten Ressourcen und modernen kundenorientierten Serviceleistungen bin ich davon überzeugt, dass wir hier in den nächsten Jahren, so hoffe ich doch, Akzente setzen können und Sie dann vielleicht in diesen Bereichen weniger Beschwerdefälle aufweisen können. Trotzdem freue ich mich an dieser Stelle nächstes Jahr wieder auf Ihren Bericht, weil Sie, wie gesagt, das Ohr an den Betroffenen haben und das für uns eine ganz, ganz wichtige Grundlage für unsere Arbeit ist. Ich möchte noch kurz auf einen Antrag eingehen, der von der ÖVP zu den Krisenpflegeeltern eingebracht wurde. Hier wird auch angeführt, dass die Verpflichtung, mehr als ein Kind aufzunehmen, kritisch gesehen wird, da es besonders betreuungsintensiv ist, und auch die Verpflichtung, dass man als Kriseneltern mindestens zehn Monate zur Verfügung stehen muss. Ja, diese Dinge sehe ich definitiv genauso. Es ist auch schon geplant, sich dem anzunehmen und sich das anzuschauen, auch die Betroffenen, also die Krisenpflegeeltern mit einzubinden. Das ist am Weg. Der Antrag lautet auf einen Runden Tisch. Wie gesagt, seien Sie versichert, das Thema ist angekommen, es wird aufgenommen, und wir werden auch darüber informieren, wie sich hier die Situation entwickelt und welche neuen Modelle und Lösungsvorschläge es geben wird. Zum Abschluss an dieser Stelle noch einmal vielen Dank. Wir sehen uns dann nächstes Jahr, ich hoffe, auch mit zufriedenstellenderen Berichten. Die Berichte kriegen Sie natürlich, aber vielleicht wieder etwas weniger Beschwerden. Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Volksanwälte! Die zwei vorliegenden Berichte - es ist ja ein zweigeteilter Bericht - sind wie immer sehr informativ. Ich möchte mich zuerst für etwas Aktuelles bedanken. Die Berichte beziehen sich auf das Jahr 2019, das ist schon eine Weile her, aber heuer hat sich die Volksanwaltschaft auch im Jänner wieder mit der EU-Grundrechteagentur zusammengesetzt, um über Menschenrechtsschutz in Österreich während Corona zu diskutieren und aufzupassen, weil ja die Bewahrung der Menschenrechte, die Überprüfung der Einhaltung des Menschenrechtsschutzes auch eine Aufgabe der Volksanwaltschaft ist. Zum Bericht selber: Er teilt sich in den Bericht an den Wiener Landtag und einen zweiten, ohne den es nicht vollständig wäre: präventive Menschenrechtskontrolle. Das geht natürlich weit über Wien hinaus, aber da kommt Wien eben auch öfter vor. Bei den Berichten finden sich manche Beschwerden ein erstes Mal, die dann schnell ausgeräumt werden, und manche leider immer wieder. Das haben auch meine zwei VorrednerInnen angesprochen. Manchmal oder leider sehr oft ist es einfach Personalmangel, Mangel an Ressourcen. Das fällt dann den Leuten, die dort arbeiten, natürlich aufs Dach. Auch wenn wer immer fleißig arbeitet: Wenn ich doppelt so viel Arbeit zugeteilt bekomme, werde ich halt die Arbeit nicht so gut leisten können. Es ist vom Abg. Kowarik ein Beispiel für die sehr, sehr lange Verhandlungsdauer genannt worden. Dauer ist ja schon fast übertrieben, weil gar keine Verhandlung stattgefunden hat. Wenn du aber eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht wegen einem Dienstrechtsverfahren einbringst, und das Gesetz schreibt vor, dass du innerhalb von sechs Monaten eine Antwort bekommst. Das steht im Gesetz, das ist nicht vielleicht ein Rahmen. Du bringst das 2016 ein, dann dauert das und dauert, und da gibt es alle möglichen Begründungen, warum und wieso. Und zweieinhalb Jahre später ist einfach gar nichts passiert, nicht einmal eine Einvernahme oder irgendetwas, sondern wie wenn man es wirklich ins Sackerl geworfen und vor die Tür gestellt hätte. Einfach umsonst. Das ist ein Beispiel, das angeführt wurde. Auf zwei weitere lange Verfahrensdauern ist der Kollege nicht eingegangen, auf Seite 52, wer es genau anschauen will. Eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen, ich meine, da geht es ja für Menschen wirklich um die Existenz. Ich bringe das 2018 ein und ich warte und warte. Und wieder sagt das Gesetz, ich habe einen Anspruch darauf, dass ich innerhalb von 6 Monaten eine Antwort bekomme. Und 18 Monate danach ist wieder gar nichts geschehen. Es zieht sich einfach dahin, 18 Monate nichts, und nach 2 Jahren wird das entschieden. Darf ich hier bleiben? Darf ich nicht? Darf ich hier arbeiten? Habe ich eine Bewilligung? - Das beeinflusst das Leben dieser Person und der gesamten Familie natürlich maßgeblich Gleich darunter ist noch ein Beispiel, Rot-Weiß-Rot-Karte, genau das Gleiche noch einmal. Wieder das Verwaltungsgericht, zu lange Verfahren, wieder zwei Jahre, wieder der Rechtsanspruch. Da fragst du dich: Was mache ich mit dem Rechtsanspruch? Ich habe einen Anspruch auf sechs Monate, dann wird es erledigt, und dann wird es nicht gemacht. Und das wird eben nicht deswegen nicht gemacht, weil die alle keinen Bock haben, das zu tun, sondern, und das ist richtig, weil die mit dem Personal, das sie haben, nicht noch mehr arbeiten können. Das ist ganz einfach: Wenn man einem Schreiner sagt, mach fünf Tische, und es gehen sich genau die fünf in der Woche aus, dann wird er kaum zehn zusammenbringen. Das gilt natürlich auch für Verwaltungsakte, für Gerichtsverfahren und eben für die geschilderten Beispiele. Eine Verfahrensdauer wird da nicht ein bisschen überschritten, sondern wir reden da von drei, vier, fünf Mal so langen Verfahrensdauern. Es ist dringend notwendig - das kann ich nur unterstützen -, dass hier das Personal ausgebaut wird und in die Lage versetzt wird, die Arbeit auch zu leisten. Der zweite Bericht über die präventive Menschenrechtskontrolle hat alles drin, was Polizeistationen, Gefängnisse, psychiatrische Einrichtungen, Altenpflegeheime, Kinder- und Jugendhilfe betrifft. Bei allem, wo ein Freiheitsentzug stattfindet, ist es besonders wichtig, auf die Menschenrechte zu achten, weil sich die Leute eben nicht mehr frei bewegen können. In dem Berichtsjahr wurden bei den Kontrollen quer durch Österreich - Wien kommt öfter vor - sehr oft Zustände, Gefährdungen, Missstände wahrgenommen. Sehr oft heißt in dem Fall, bei drei von vier Kontrollen. Drei Viertel der Kontrollen sagen, das läuft hier nicht so, wie es sein sollte. Wir reden jetzt von Orten, wo du eben nicht mehr bestimmst, was du den ganzen Tag tust, wo andere über dich bestimmen. Drei Viertel der Kontrollen sagen: zu wenig Personal, fehlende Barrierefreiheit, überbelegte Justizanstalten, unverhältnismäßig freiheitsbeschränkende Maßnahmen, Unterbringung von psychisch kranken Kindern in der Erwachsenenpsychiatrie. Das ist ein eigener längerer Text. Und auch da gibt es jedes Mal wieder, wie auch zum Beispiel beim Hernalser Gürtel, bei der Roßauer Lände, bei den Anhaltezentren, Personalmangel, der dazu führt, dass Menschenrechte nicht so geachtet werden, wie wir es alle gerne hätten. Auch dort überall braucht es wieder mehr Personal, da braucht es geschultes Personal. Ich glaube, meistens liegt es nicht an den Personen, die dort arbeiten, sondern sie haben einfach zu viel zu tun und schaffen es dann nicht. Ich würde allen gerne beide Berichte ans Herz legen, aber den Bericht präventive Menschenrechtskontrolle, der tatsächlich sehr, sehr viel hochinteressante Punkte beinhaltet, einmal durchzuschauen, schadet auch den Abgeordneten, die nicht selber in dem Bereich unterwegs sind, überhaupt nicht. Ich möchte mich insgesamt bei der Volksanwaltschaft, bei den drei Volksanwälten für Ihre Arbeit bedanken. In dem Jahr verantworten Sie ja noch die Hälfte, denn es ist das neue Team ja erst mit 1. Juli 2019 eingesetzt worden, mittlerweile das ganze Jahr. Zu den Punkten Krisenpflegeeltern und Fremdunterbringung in den Krisenzentren wird meine Kollegin Ursula Berner noch sprechen. Vielen Dank. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Schwarz. Bitte. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Sehr geehrte Landtagspräsidenten! Sehr geehrter Herr Lieblings- Landtagspräsident! Werte Damen und Herren! Werte Volksanwälte! Es wird Sie nicht wundern, dass wir auch von der Volkspartei mit großer Aufmerksamkeit und Hochachtung den Bericht durchgearbeitet haben. Ich möchte mich auch im Namen meiner Fraktion bei Ihnen und auch bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit bedanken. Sie sind ein wertvoller Input-Bringer, und wenn die Stadt Wien Ihre Ratschläge sozusagen ernst nimmt, dann wird die Stadt noch besser als zuvor. Ich möchte gerne auf das Thema eingehen, über das ich immer spreche, ein sehr sensibles Thema, ein Tabuthema in unserer Gesellschaft, und deswegen ist es für mich umso wichtiger, dass wir, zumindest wenn es um den Volksanwaltschaftsbericht geht, auch immer ganz offen und ganz nüchtern darüber diskutieren, und zwar ist es das Thema Fremdunterbringung von Kindern. Wir haben leider die Situation - Frau Emmerling hat das ja auch gesagt -, dass wir eine sehr hohe Zahl bei der Abnahme von Kindern haben. Wir haben die Situation - das ist auch das, was die Volksanwaltschaft kritisiert -, dass es, obwohl es österreichweit sinkt, in Wien immer noch sehr hoch ist. Wir haben die Situation bei den Fremdunterbringungen dadurch, dass es ein Tabuthema ist, dass nicht offen darüber gesprochen wird. Und dabei ist der Austausch mit den Betroffenen, mit den Menschen, die in diesem Metier arbeiten, ganz, ganz wichtig, denn man muss immer wieder evaluieren, man muss das Thema der Fremdunterbringung auch immer wieder weiterentwickeln. Es geht nämlich um die Menschen, denen wirklich Schlimmes widerfahren ist, die Schutz brauchen, die eine sichere Zukunft brauchen. Es geht einfach um Kinder, die unsere Hilfe und Unterstützung brauchen. Und Hand in Hand mit der Fremdabnahme muss man natürlich auch über Elternarbeit sprechen, müssen wir auch über die Situation der Krisenpflegemütter und der Krisenpflegeeltern sprechen. Wir müssen über Familienarbeit sprechen und wir müssen auch über Pflegeeltern sprechen. Wir brauchen sozusagen einen Blick über das Gesamte, einen Blick für das Ganze, einen Blick für Qualität und auf die Qualität. Und wir brauchen auch einen geduldigen und verständnisvollen Blick und besonders einen liebevollen Blick auf die Kinder. Wir dürfen sie in dieser Situation nicht aus den Augen verlieren. Ich habe mir das eben durchgelesen und dass die Fremdunterbringungen sehr hoch sind. Ich habe mir das auch durchgelesen, dass die Volksanwaltschaft sehr darauf pocht, dass man ambulante familienunterstützende Maßnahmen braucht, ein Mehr an ambulanten Maßnahmen braucht. Und gestern in der Fragestunde hat Herr StR Wiederkehr ein Bekenntnis zur Ursprungsfamilie gemacht und auch ein Bekenntnis zur Elternarbeit und hat sie auch immer wieder betont. Das ist sehr wichtig, denn das bringt mich zum nächsten Thema, nämlich was wir heute auch schon gehört haben, zur Personalsituation in den WGs. Denn dadurch, dass es viel zu wenig Personal gibt und die WGs zu voll sind, funktioniert eines nicht mehr, und das ist die intensive Elternarbeit. Diese Elternarbeit, dazu sind wir verpflichtet und das zeigt auch der Volksanwaltschaftsbericht ganz klar auf. Und ich möchte zitieren, es steht nämlich: "Nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gewährleistet Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht der Eltern, dass nach einer Fremdunterbringung ausreichende und geeignete Maßnahmen für eine Wiederzusammenführung der Familie ergriffen werden können. Das heißt, wir sind als Stadt dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass das passieren kann. Dafür braucht es aber auch eine gute Elternzusammenarbeit, Familienarbeit, damit wir nämlich eines nicht verlieren: Den Blick für die Sicherheit der Kinder. Ist es so, dass die Experten und die Profis der Meinung sind, dass das Kind sicher und gut wieder in die Familie eingeführt werden kann, ist es unsere Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass das behutsam passiert. Das sieht man auch und das zeigt auf, was für ein dringender Bedarf und Handlungsbedarf hier bei StR Wiederkehr liegt. Ich habe mir auch heuer wieder den Rechenschaftsbericht der Stadt Wien durchgelesen und vielleicht kann sich der eine oder andere daran erinnern: Das letzte Jahr war es ja so, dass eigentlich der Rechenschaftsbericht eine Kopie von dem vor zwei Jahren war, also man hat einfach das Gleiche wieder geschrieben. Man hat sich auf die gleiche Art und Weise gerechtfertigt. Man hat zwei Mal hintereinander oder zwei Jahre hintereinander Sachen geschrieben wie: Ja, man muss den Blick nach Deutschland legen und man muss sich in Wirklichkeit dort umsehen, und der Bundesländervergleich, den die Volksanwaltschaft sieht, ist nicht zulässig, und so weiter. Ich hab' das damals schon sehr kritisiert und hab' gesagt: Das kann man nicht machen. Wenn man die Volksanwaltschaft ernst nimmt, wenn man die Arbeit ernst nimmt, dann muss man sich als Stadt zumindest die Arbeit machen, verschiedene Antworten zu geben und ich hab' das eben auch heuer gemacht. Wer jetzt errät, was im Rechenschaftsbericht das dritte Mal in Folge drinnensteht, den lade ich auf einen Kaffee ein. Es ist nämlich genau das Gleiche wieder. Es steht auf Seite 12 Folgendes zu lesen, Abs. 2: "Der Blick nach Deutschland zeigt" - und das Gleiche wie voriges Jahr und vor zwei Jahren. Und bei Abs. 3 steht wieder: "Ein Vergleich der Bundesländer ist nicht zulässig" - das Gleiche wie vor zwei Jahren und wie vor drei Jahren. Also ist jetzt drei Mal in Folge die gleiche Antwort auf einen Tätigkeitsbericht und auf einen Bericht der Volksanwaltschaft, und das ist irrsinnig peinlich. Es tut mir leid, ich kann es nicht anders formulieren außer: Es ist peinlich. Denn was zeigt es? Es zeigt zum einen, es hat sich systematisch nichts in der Materie getan. Es hat sich inhaltlich nichts getan und es hat sich nicht einmal beim Schriftbild, bei der Beantwortung und beim Rechtfertigungsbericht etwas getan. Es hat sich nichts getan, und das bei einem Thema, das so sensibel ist, auf das wir wirklich achten müssen und wo es um Kinder geht. Ich möchte auch auf die Situation der Krisenpflegemütter zu sprechen kommen. Wir haben ja die Situation in Wien, dass es ein Anstellungsverhältnis für Krisenpflegemütter, Krisenpflegeeltern gibt. Das war am Anfang sicher gut gemeint. Das war auch etwas, was wir mitgetragen haben. Es war aber, wie sich dann gezeigt hat und wir Details erfahren haben, nicht das Gelbe vom Ei. Denn wenn man in ein Anstellungsverhältnis der Stadt Wien als Krisenpflegemutter eintreten möchte, muss man sich bereit erklären, bis zu fünf Kinder aufzunehmen und darf auch nicht bei der Altersbestimmung der Kinder mitreden. Also da dürfen auch Kinder bis zu 15 Jahre alt sein, wenn sie in diese Krisenpflegefamilien kommen. Aber es sind eben Krisenpflegefamilien, das heißt, oft sind es Mütter, die auch eigene Kinder haben. Und da muss es doch die Aufgabe sein, dass man sagt, wir vertrauen denen, was die schaffen. Da kann man nicht vorschreiben, da kann man ihnen nicht sagen, ihr habt's das und das zu tun. Wir bringen dazu auch einen Antrag ein, denn wir sehen, dass der Ansturm auf Krisenpflegeeltern ausgelassen hat, was mich nicht wundert. Wir bringen einen Antrag dazu ein, dass dieses Anstellungsmodell evaluiert wird und es auch zu einem Runden Tisch mit den betroffenen Krisenpflegeeltern kommen soll, damit man diese Situation endlich bereinigt und auf gute Beine stellen kann. Eines ist wichtig für uns und das müssen wir auch bei Krisenpflegemüttern, Krisenpflegeeltern sehen: Sie sind ein ganz wichtiges Bindeglied zwischen der MA 11 und den Familien, denn da, wo das Jugendamt oft nicht reingelassen wird, wo die betroffene Familie oft blockiert, weil sie kein Vertrauen hat, sind Krisenpflegeeltern ganz wichtige Bindegliedern, denn diese positionieren sich als Hilfe der betroffenen Familie und als Hilfe der Kinder. Das öffnet oft die Tür und dann können Krisenpflegeeltern wo reinschauen, was dem Jugendamt oft nicht möglich ist. Deswegen brauchen wir die Expertise dieser Krisenpflegeeltern, und ich bitte wirklich, dass da endlich einmal Bewegung in dieses Thema kommt. Mir bleibt es, mich bei Ihnen nochmals zu bedanken. Ich danke auch immer für Ihre konstruktive Kritik. Nur wenn man Kritik ernst nimmt, können wir wachsen, können wir uns verbessern. Und in diesem Sinne vielen herzlichen Dank! Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Mag. Gremel, ich erteile es ihm. Abg. Mag. Marcus Gremel (SPÖ): Herzlichen Dank für die gewissenhafte Reinigung, werte Kollegin! Geschätzter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zuallererst möchte ich mich auch im Namen der SPÖ-Fraktion herzlich für Ihr Kommen bedanken, Sie herzlich willkommen heißen hier bei uns im Wiener Landtag und Ihnen vor allem auch für Ihre Arbeit für die Wienerinnen und Wiener danken, weil indem Sie in Ihren Berichten Fehler und auch Missstände in der Verwaltung aufzeigen, sorgen Sie auf jeden Fall dafür, dass die Verwaltung selbst auch sozusagen noch einmal einen kritischen Blick auf Vorgänge wirft. Aber Sie geben auch uns auf der politischen Ebene Handlungsanregungen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und das ist uns grundsätzlich sehr wichtig, weil selbst, wenn wir uns bei der Bewertung mancher Empfehlungen nicht immer einig werden, ist alleine der kritische Blick darauf jedenfalls schon eine Bereicherung für uns und dafür herzlichen Dank. Inhaltlich möchte ich nun, wie schon einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner, auf einige Berichtspunkte, insbesondere aus dem Jungendbereich, eingehen. Ich fange an mit den Opfern des unmenschlichen Missbrauchs in den Heimen. Ich möchte ganz grundsätzlich noch einmal hervorheben, dass sich die Stadt Wien bei der Aufarbeitung wirklich bemüht hat, äußerst gründlich vorzugehen. Wir hatten zum Beispiel eine längere Meldemöglichkeit als alle anderen Bundesländer, als Deutschland, als die Kirche. Wir haben insgesamt finanzielle Hilfen und Kosten für die Psychotherapie im Ausmaß von über 52 Millionen EUR geleistet. Und ich darf auch daran erinnern, dass auch die Heimopferrente auf Bundesebene nicht zuletzt auf Betreiben der Stadt Wien erreicht werden konnte. Das haben wir alles getan, niemals, weil es darum ging, irgendwas wiedergutzumachen, das ist einfach unmöglich, sondern immer mit dem Ziel der Anerkennung des Geschehenen. Und es stimmt halt auch nicht, dass das für uns mit Auslaufen der Meldefrist komplett erledigt wäre. Die Stadt Wien hat auch in den Jahren 2019 und 2020 über die Kinder- und Jugendanwaltschaft und über den Psychosozialen Dienst der Stadt Wien weiterhin die Kosten für die Psychotherapie von betroffenen Wienerinnen und Wienern übernommen. Wir werden das auf jeden Fall auch im heurigen Jahr und wohl auch in Zukunft weiter tun. Wir werden uns aber gerne dieses Thema auch auf Grund seiner wirklich großen Bedeutung noch einmal im Ausschuss ansehen. Wenn ich mir Ihre Kritikpunkte zur Kinder- und Jugendhilfe an sich ansehe, möchte ich mich auch zuerst einmal nochmal gesondert bedanken, weil ich mich noch sehr gut an den Bericht aus dem Jahr 2018 und die dazugehörige Debatte erinnern kann. Im Gegensatz zu Ihren damaligen Ausführungen erkennen Sie im vorliegenden Bericht nun die besondere Situation der Stadt Wien als Großstadt und als Ballungsraum mit allen entsprechenden Herausforderungen, die das mit sich bringen, auch an. Das ist mir sehr wichtig, diese Vorgehensweise, weil es die Grundlage für eine tatsächlich sinnvolle Verbesserung von Problemen ist, dass man sich eine Situation auch differenziert anschaut. Zu dieser differenzierten Betrachtung gehört neben der Beachtung der besonderen Herausforderungen, die eine Großstadt nun einmal hat, auch die Tatsache, dass die Wiener Kinder- und Jugendhilfe sozialpolitisch auch aus einer ganz anderen Tradition kommt, als es in anderen Bundesländern der Fall ist. Bei uns ist es zum Beispiel so, dass auch die stationäre Betreuung von Kindern mit Behinderung oder von Kindern mit schweren psychischen Problemen in die Fremdunterbringung einberechnet wird. Aber ja, auch wenn man das alles berücksichtigt, bleibt trotzdem der Stand der Fremdunterbringung in Wien sehr hoch, keine Frage. Es ist nur auch klar, dass Kinder niemals aus Jux und Tollerei aus den Familien genommen werden, sondern in aller Regel nur dann, wenn gelindere Maßnahmen nicht ausreichen, um das Kindeswohl sicherzustellen. In den Einzelfällen sind das wirklich oft extrem schwierige Situationen und schwere Entscheidungen, weil stellen Sie sich vor, was passiert, wenn die Kinder- und Jugendhilfe nicht tätig wird, man ein Kind nicht aus der Familie herausnimmt und es später dann zu einer Eskalation der Situation kommt, möglicherweise Gewalterfahrungen in der Familie gemacht werden müssen oder im schlimmsten Fall sogar der Fall, den Sie eh in Ihrem Bericht zitieren, was mit den zwei Mädchen geschehen ist. Ich sag's Ihnen ganz ehrlich, ich will diese Entscheidungen nicht treffen müssen. Es ist nur jedenfalls so, dass alle Beteiligten in diesem Prozess ein großes Interesse daran haben, Kinder möglichst nicht fremdunterbringen zu müssen, und zwar sowohl aus inhaltlichen, also für das Kind persönlichen Gründen, als auch aus finanziellen Gründen für die öffentliche Hand. Um sicherzustellen, dass genügend Ressourcen für die Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stehen, haben wir im Regierungsprogramm festgeschrieben und auch als ersten Schritt schon im Budget für heuer beschlossen, dass wir die Kinder- und Jugendhilfe weiter ausbauen werden, und zwar sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Wir wollen sowohl mehr sozialtherapeutische, sozialpsychiatrische Plätze in den WGs und auch mehr Plätze in den Krisenzentren zur Verfügung stellen als auch mehr ambulante Plätze, mehr Familienarbeit. Wir brauchen nämlich ein Sowohl-als-auch, weil beides ist Präventionsarbeit. Beides ist Präventionsarbeit dafür, dass jedes Kind in unserer Stadt in Schutz und Geborgenheit aufwachsen kann und genau die Unterstützung bekommt, die es auch braucht. Abschließend möchte ich noch kurz auf mein persönliches Lieblingsthema zu sprechen kommen, das Sie auch in Ihrem Bericht erwähnen, nämlich die Hilfen für junge Erwachsene, also Unterstützung für junge Menschen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgewachsen sind, dort volljährig werden und dann in der Regel mit 18 in ein selbstständiges Leben wechseln, teilweise wechseln müssen, sogenannte Care Leaver. Sie fordern dabei völlig zu Recht eine Ausweitung der Hilfen für junge Erwachsene, also eine Unterstützung, eine vermehrte Unterstützung auch nach dem 18. Geburtstag. Das wäre wirklich wichtig, weil wir eben wissen, dass viele von ihnen auf Grund der erfahrenen Traumata in den Familien mit 18 einfach noch nicht so weit sind, selbstständig und selbstbestimmt gut leben zu können. Nur, auch hier möchte ich eine kleine Anmerkung zu Ihren Ausführungen machen: Der Bundesländervergleich, den Sie in Ihrem Bericht ziehen, der hinkt nämlich massiv. Es gibt in Wien schon jetzt Unterstützungsleistungen für diese Zielgruppe, die über die klassischen Hilfen für junge Erwachsene aus der Kinder- und Jugendhilfe hinausgehen, zum Beispiel betreutes Wohnen oder eine Fortführung der Fremdunterbringung im Rahmen der Wohnungslosenhilfe oder der Behindertenunterstützung im Rahmen des FSW. Oder aber auch die Tatsache, dass in Wien allen Care Leavers die Miete einer Gemeindewohnung ermöglicht wird. Glauben Sie mir, ich beschäftige mich wirklich sehr, sehr intensiv seit vielen Jahren mit diesem Thema und diese Leistungen können Sie in anderen Bundesländern wirklich sehr lange suchen. Ich kann Ihnen aber auch ganz persönlich versichern, dass wir diese Gruppe wirklich speziell im Blick haben, und das ist auch der Grund, warum wir eine Ausweitung der Hilfen für junge Erwachsene auch im Regierungsprogramm festgehalten haben. Damit möchte ich jetzt einen Punkt unter meine Ausführungen machen. Ich bedanke mich abschließend noch einmal für Ihre gewissenhafte Arbeit. Bitte auch von meiner Seite das an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben. Ich bin schon sehr gespannt auf den nächsten Bericht, der schon alleine auf Grund des schweren Jahres 2020 sicher in einem besonderen Licht zu sehen sein wird. Alles Gute für Ihre Arbeit daran! Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Berger, ich erteile es ihm. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Sitzungsaal! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Ich möchte im Rahmen des Berichtes der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag zu zwei Punkten sprechen und gewissermaßen auch mit demselben Thema, mit demselben Punkt beginnen wie schon mein Vorredner, der Herr Kollege Gremel. Ich sehe ihn jetzt leider Gottes nicht mehr hier im Raum. Ah doch, da drüben sitzt er, entschuldige, tief im Gespräch. Ja, es geht um das Thema der Heimopferentschädigungen, das ja grundsätzlich nicht neu ist, das wir auch schon einmal in einem Bericht entsprechend hatten und wo sich nun schon gewissermaßen die Frage stellt - also ich beziehungsweise wir, meine Fraktion, halten die Institution der Volksanwaltschaft für wirklich sehr, sehr wichtig, und es sollte, glaube ich, auch im Interesse des Landes beziehungsweise auch der Stadt sein, entsprechend hier den Vorschlägen zu folgen. Insofern ist es aus unserer Sicht entsprechend unverständlich, wieso hier insbesondere im wiederholten Maße eben auch einer Empfehlung nicht nachgekommen wird. Einleitend vielleicht noch einmal so viel dazu: Wir haben in Wien grundsätzlich das Heimopfergesetz - ich glaube, die Historie brauche ich nicht zwingend noch einmal an dieser Stelle erläutern -, das den Heimopfern eben eine entsprechende Zusatzrente sichert. Es gab dann eine Reform, eine Novelle, im Jahr 2018, wo der Personenkreis auch auf Betroffene in privaten Kinderheimen ausgeweitet wurde, allerdings sehr unschön und es war damals schon eine ziemliche Diskussion gewesen. Im Jahr 2016 ist eine Einstellung der Pauschalentschädigung beziehungsweise der Psychotherapie hier für die Betroffenen eben entsprechend erfolgt. Die Volksanwaltschaft kritisiert die Einstellung dieses Entschädigungsprojektes, grundsätzlich eben Entschädigungen auszuzahlen, um im Bedarfsfall eben Kosten für Psychotherapien zu übernehmen. Insofern ist es auch sehr unverständlich. Der Herr Kollege Gremel hat gesagt, im Wesentlichen ist auch die Stellungnahme der Stadt Wien oder des Landes Wien im Volksanwaltsbericht drinnen. Es wird eigentlich nur im letzten Absatz in einer relativ durchaus umfangreichen Stellungnahme des Landes Wien darauf eingegangen. Zuvor wird die ganze Historie breitgetreten und zum Schluss steht einfach in der Stellungnahme drinnen, Betroffene sollen sich schlichtweg jetzt eben an irgendwelche andere Stellen der Stadt Wien wenden und sich dort unterm Strich eigentlich hinten anstellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist natürlich nicht der Zugang oder der Umgang, wie wir ihn uns mit den Heimopfern hier vorstellen. Die Volksanwaltschaft schreibt auch hier wörtlich, dass Betroffene keinen unbürokratischen und niederschwelligen Zugang zu Therapien haben. Ich bin ja bekanntermaßen auch immer wieder mit Akten des Kulturausschusses, auch mit Akten des Bildungs- und Integrationsausschusses befasst. Also die Schlagwörter "unbürokratisch" und "niederschwellig" sind in der Regel immer diejenigen, wo dann in der Stadt Wien das Füllhorn über die entsprechenden Förderwerber ausgeschüttet wird. Hier bei den Heimopfern ist es leider Gottes nicht so, und das ist wirklich sehr, sehr enttäuschend und ärgerlich. Auch kritisiert die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht, dass da kurzfristig und willkürlich entsprechende Fristen gesetzt wurden, was den Auslauf der pauschalierten Entschädigungsprojekte hier anbelangt, und die Kundmachung nicht in dem Maße erfolgte, wie man sich das in einem professionellen Vorgehen einer Gebietskörperschaft in Österreich erwarten würde. Ich hab' das nur soweit in Erinnerung, da hat man sich seitens des Landes Wien damit gerechtfertigt, es war im Ö1-Morgenjournal ein Vertreter der Stadt Wien oder ein zuständiger Referent, der dort zeitig in der Früh über das Radio eine Fristerstreckung kundgemacht hat nach dem Motto "Das ist ausreichend Publizität". Das sehen wir natürlich nicht so, sondern wir verstehen hier vollkommen die entsprechende Kritik beziehungsweise die Anregung der Volksanwaltschaft. Es ist auch nicht so, dass das Thema eigentlich komplett im Abflauen ist, denn immerhin im Berichtsjahr, und wir reden ja hier vom Jahr 2019, war es so, dass sich hier die Volksanwaltschaft mit gut 500 konkreten Anträgen konfrontiert sah, seien es Feststellungsanträge oder eben auch konkrete Anträge auf Bewilligung einer Zusatzrente. Und weil der Herr Kollege hier auch gesagt hat und wie es auch die Stellungnahme des Landes Wien hier vorsieht, man kann sich sicher auch an andere Stellen der Stadt Wien wenden, und das mit dem Auslaufen dieses Entschädigungsprojektes ist ja alles gar nicht so schlimm und so tragisch, darf ich Ihnen hierzu eine Parallele erzählen beziehungsweise mitteilen. Und zwar gibt es seit rund 20 Jahren mit Beschluss des Gemeinderates die sogenannte Wiener Restitutionskommission. Worum geht's dabei? Es geht dabei um die Rückstellung von Gegenständen, Objekten, Gütern, die während der Zeit des Nationalsozialismus jüdischen Bürgern entzogen wurden und dann in das Eigentum der Stadt Wien, des Stadt- und Landesarchivs, der Museen der Stadt Wien oder eben in andere Untereinheiten der Stadt Wien gelangt sind. Bürger, und in der Regel sind das mittlerweile deren Erben beziehungsweise Rechtsnachfolger, können sich bis heute an diese sogenannte Restitutionskommission wenden. Diese prüft dann die Glaubhaftmachung des Eigentumsanspruches. Diese Restitutionskommission gibt auch jährlich - wie gesagt, seit dem Jahr 1999, glaube ich, ist das damals erstmals eingeführt worden - einen Bericht hier an den zuständigen Ausschuss beziehungsweise auch an den Gemeinderat. Entsprechend analog dazu wollen wir auch hier die Möglichkeit haben, dass Heimopfer, die sich im Laufe der Jahre hier entsprechend melden, einen entsprechenden Antrag auf eine Pauschalentschädigung, ja, die Möglichkeit schlichtweg haben, so einen Antrag einzubringen. Denn ich sage Ihnen ganz offen, viele von den Fraktionen von Rot, Grün und Pink sind gestern hier gestanden, haben aus aktuellem Anlass Moralpredigten gehalten von Menschenwürde, aber wenn ich mir da hier den Umgang mit Heimopfern in der Stadt Wien anschaue, dann ist das eigentlich ziemlich unerträglich, unverständlich, eigentlich auch beschämend für die Stadt Wien, würde ich meinen, dass man manchen hier wirklich mit einer willkürlich festgesetzten Frist die Tür vor der Nase zuknallt. Wir befinden uns ja bekanntermaßen hier in der Stadt Wien und die selbsternannte Menschenrechtshauptstadt geht hier so mit Heimopfern um. Wir haben einen entsprechenden Beschlussantrag vorbereitet und haben diesen auch entsprechend adaptiert, damit sich auch der zuständige Landesrat hier noch einmal damit auseinandersetzen kann. Wir haben uns zu diesem Beschlussantrag entschlossen, weil wir ja jetzt, Gott sei Dank, eine neue Zuständigkeit in diesem Ressort haben. Die Hoffnung stirbt zuletzt, und ich ersuche auf diesem Wege den Landesrat, entsprechend hier auch eine Wiedereinführung des Entschädigungsprojektes zu untersuchen. Der zweite Punkt, auf den ich zu sprechen kommen möchte, ist eigentlich auch kein unbekannter. Wir diskutieren das gesamte Thema mittlerweile mehrfach im Jahr, insbesondere bei Budgetdebatten, bei Rechnungsabschlussdebatten. Aber mittlerweile haben sich unseren Forderungen Gott sei Dank auch andere Fraktionen angeschlossen, und zwar ist das das gesamte Thema Musikschulwesen in Wien. Bekanntlich ist Wien hier sehr, sehr schlecht aufgestellt, insbesondere was den Vergleich mit anderen österreichischen Bundesländern anbelangt. Ich würde nicht einmal sagen, dass Wien hier im Status eines Entwicklungslandes anzusiedeln wäre, sondern eigentlich hier gewissermaßen in der Steinzeit zurück geblieben ist. Wir haben hier leider Gottes in Wien viel, viel mehr Interessenten an einem Musikschulunterricht, als die Stadt Wien oder auch private Betreiber überhaupt abdecken können. Sehr bezeichnend über den gesamten Missstand im Musikschulwesen ist eben auch die Schilderung einer Mutter, die sich hier an die Volksanwaltschaft gewandt hat, wo es immerhin im Schuljahr 2019/2020 bei den Semesterbeiträgen zu Erhöhungen seitens des Magistrats um bis zu 113 Prozent gekommen ist. Das ist insofern auch sehr unverständlich, da wir jetzt eine neue Stadtregierung haben, die insbesondere im Staatsbürgerschaftsverfahren hier massive Gebührenerleichterungen vorsieht und auf der anderen Seite aber die Gebühren im Musikschulwesen wirklich um bis zu 113 Prozent hinaufschnalzen lässt. Das ist natürlich nicht der Zugang oder der Umgang mit den Wiener Bürgern, wie wir ihn uns vorstellen beziehungsweise im Gebührenwesen an und für sich. Und ja, das Thema an sich ist ja auch wirklich nicht unbekannt. Der Kollege Weber seitens der NEOS und in der Vergangenheit auch Mitglied des Petitionsausschusses weiß es auch, weil er auch dabei war. Er hat auch einen entsprechenden Antrag beziehungsweise eine Empfehlung in der letzten Periode dahin gehend unterstützt, dass Wien, wie es eigentlich schon alle anderen österreichischen Bundesländer haben, ein entsprechendes Musikschulförderungsgesetz braucht. Zum einen sind wir unterversorgt, was insgesamt das Platzangebot anbelangt, zum anderen haben es aber auch private Vereine, private Musikschulbetreiber in Wien sehr, sehr schwer, wirklich dauerhaft überhaupt planen zu können. Diese privaten Musikschulvereine bekommen in der Regel eine Jahresförderung und können mit der Jahresförderung nicht einmal die Wartung von Instrumenten und generell die Personalkosten oder administrative Kosten abdecken. Und es ist insofern auch sehr unverständlich, wo wieder einmal die Stadt Wien hier ihre Prioritäten setzt, weil es im Bildungs-, Jugend-, Integrations-, aber auch im Kulturbereich durchaus üblich ist, Dreijahresförderungen auch im Sinne der Planungssicherheit für einzelne Vereine zu gewähren. Im Musikschulwesen ist das interessanterweise in der Stadt Wien nicht der Fall. Es gibt offensichtlich kein Interesse oder gar kein Interesse in der Vergangenheit und das ist natürlich sehr, sehr ärgerlich auch im Sinne dessen, dass es durchaus sehr, sehr viele Kinder und Jugendliche gibt, die durchaus Interesse daran hätten, ein Musikinstrument zu erlernen. Wenn es dann von einer Musikschule der Stadt Wien heißt, ja, in zwei Jahren hätten wir wieder einmal einen Platz frei - meine Damen und Herren, ein Sieben- oder Achtjähriger, der wird halt dann wahrscheinlich eher zum Fußballverein gehen und das ist sehr schade, dass dann durch diesen Zustand innerhalb der Stadt Wien hier wahrscheinlich ein Talent auch entsprechend verloren geht. Wir haben auch hier einen entsprechenden Beschlussantrag vorbereitet, ein entsprechendes Musikschulförderungsgesetz hier in Wien schlichtweg auszuarbeiten. Der zuständige Herr Landesrat ist leider Gottes nicht anwesend, vielleicht kann ihm das einer seiner Fraktionskollegen ausrichten. Aber wir als Fraktion stehen hier sehr gerne zur Verfügung, auch im Sinne der Sache etwas weiterzubringen. Holen wir die zuständigen Musikschulreferenten aus den österreichischen Bundesländern zu uns nach Wien, um jetzt nicht zu sagen, das Beste aus beiden Welten oder aus allen Welten. Aber suchen wir uns die besten Aspekte aller Landesgesetze heraus, verschmelzen wir sie in einem Wiener Musikschulgesetz wirklich im Sinne vor allem auch der Kinder und Jugendlichen hier in Wien. Ich ersuche an dieser Stelle um Zustimmung, weil wir hier wirklich sehr, sehr viel Verbesserungspotenzial haben. Ja, abschließend natürlich auch mein Dank an die Volksanwaltschaft für ihren Bericht, an die Herren Volksanwälte, diesen Dank entsprechend auch den Mitarbeitern auszurichten. Die Regierungsfraktionen ersuche ich schlichtweg, entsprechend den entsprechenden Appellen oder Empfehlungen der Volksanwaltschaft auch entsprechend Folge zu leisten. Danke schön. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Herr Abgeordneter, ich glaube, Sie haben noch einen Antrag für mich noch, den haben Sie zumindest angekündigt. Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Abg. Holawatsch, und ich erteile es ihm. Abg. Ing. Erol Holawatsch, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich mich ganz herzlich im Namen meiner Fraktion für die tolle Arbeit der Volksanwaltschaft bedanken, die ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft ist. Transparenz ist ein beliebtes Wort in der Politik. Transparenz wird oft gefordert, noch öfter versprochen und in vielen Fällen leider auch verhindert. Die Transparenzfreude der Stadtregierung hört zum Beispiel auf, wenn es um Prüfkompetenz für die Volksanwaltschaft in ausgegliederten Gesellschaften der Stadt geht, und hier besteht dringender Handlungsbedarf. Egal, ob es sich um die Wiener Stadtwerke Holding AG handelt, die Friedhöfe Wien oder die Wiener Linien, sie alle dürfen von der Volksanwaltschaft leider nicht geprüft werden. Dadurch ist die Kontrolle über die kommunale Daseinsvorsorge massiv eingeschränkt und in vielen Fällen kein effektiver Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger möglich. Ich frage Sie: Warum verhindern Sie Transparenz gerade in diesen wichtigen Bereichen? Wovor genau haben Sie Angst? Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Transparenz und ihren Rechtsschutz. Daher fordern wir die Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft auf Organisationen, die sich überwiegend in der öffentlichen Hand befinden. So wie der Rechnungshof sollte auch die Volksanwaltschaft neben öffentlichen Einrichtungen alle privaten Rechtsträger, an denen Bund, Länder und Gemeinden mit zumindest 50 Prozent beteiligt sind, prüfen dürfen. Eine Blockade dieser Maßnahme bedeutet nichts anderes als die Verhinderung von mehr Transparenz und Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, um Missstände und Ungereimtheiten weiterhin zuzulassen. Und das wollen wir sicher nicht. Durch die Volksanwaltschaft wird den Menschen ein wichtiger Partner in vielen Fällen zur Seite gestellt, aber auch gleichzeitig, und das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, eine Kontrollinstanz, die viel mehr Kompetenz braucht, um ihrer Arbeit wirklich nachkommen zu können. Ein Sprichwort sagt, ein reines Gewissen ist ein gutes Ruhekissen. Ich wandle dieses Sprichwort ab: Wer ein reines Gewissen hat, fürchtet sicher nicht die Transparenz. In diesem Sinne möchte ich einen Antrag zum Thema Transparenz einbringen, einen Beschlussantrag: Der Wiener Landtag möge beschließen, das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung wird aufgefordert, die Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft neu zu beachten, zu überarbeiten und ein Konzept vorzulegen, wie diese auch umgesetzt werden kann. Vielen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als nächster Abgeordneter ist Herr Abg. Valentin zu Wort gemeldet, ich erteile es ihm. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Meine Herren Volksanwälte! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg natürlich auch ein Dankeschön. Ein Dankeschön dafür, dass Sie gemeinsam mit den Regierenden, mit denen, die entscheiden, mit Institutionen wie auch dem Rechnungshof dafür sorgen, dass Verwaltung besser wird, dass Transparenz herrscht. Und ich bin auch sehr glücklich, dass die Diskussionen im Gegensatz zu vielen früheren Jahren und Jahrzehnten unaufgeregter geworden sind. Sie sind so etwas, wenn ich es neusprachlich und nicht Amtsdeutsch übersetzen möchte, wie die Controller oder ein Teil des Controllings einer Company, die öffentliche Gesellschaft heißt und als solches sehen wir Sie in Wien und als solches sind wir auch dankbar. Und unsere City Manager, die Damen und Herren AbteilungsleiterInnen, die für die Bereiche zuständig sind, empfinden auch die Arbeit mit Ihnen so. Ich bin auch sehr dankbar, dass es immer mehr den Diskurs gibt, weil weder Rechnungshof noch Volksanwaltschaft sind Gerichte. Am Ende einer Judikatur steht etwas fest, was nicht mehr zu hinterfragen ist, weil der Oberste Gerichtshof entschieden hat. Bei Controllern ist es anders, und ich würde gerne meine Wortmeldung verstanden wissen als Ersuchen an Sie, wie wir mit Ihrer Kritik, mit Ihrer Aufmerksamkeit an die öffentliche Verwaltung besser umgehen können und wie sie uns hilfreicher wäre. Dazu eine kleine Anmerkung: Mir würde es beispielsweise helfen, wenn ich sehr genau und besser noch sehen würde als jetzt, dass es nicht ein Einzelfall ist, der Ihnen begegnet ist, sondern wie stark sozusagen die Heftigkeit des Problems bei Ihnen aufgeschlagen hat und wie intensiv Sie sich damit beschäftigen mussten, um zu sehen: War das ein Einzelversagen, vielleicht, oder vielleicht ist es ein strukturelles Problem, über das wir im Grundsatz reden müssen? Ich habe mir dazu, meine Damen und Herren, ein paar Fälle ein bisschen angesehen, die auch einen gewissen Amüsement-Wert haben, würde ich sagen. Ich möchte mit der Episode Parkraummanagement, Parkpickerl beginnen, wo Sie sagen, es ist zu früh gezahlt worden und deshalb ist er abgestraft worden, der Beschwerdeführer. Wenn man es recherchiert, kommt man auf Folgendes: Sicherlich außerhalb der Usance hat der Mitarbeiter des Magistrats, der diesen Bürger/diese Bürgerin betreut hat, eine Kulanzlösung vorgeschlagen, weil die Person, die dort ein Parkpickerl beantragt hat, das Geld nicht mitgehabt hat. Und nachdem im Gesetz steht, das Parkpickerl ist nur dann gültig, wenn die volle Vergebührung erfolgt, hat er interpretiert: Ich gebe ihm einen Zahlschein mit. Der gute Mann oder die gute Frau, das ersehen wir ja nicht, war nicht unschlau, hat das Parkpickerl genommen, hat es sich auf die Windschutzscheibe geklebt und ist dann losgezogen, ohne zu zahlen und hat dann das Pech gehabt, dass er in den Tagen, bis er bezahlt hat, einer Kontrolle unterworfen worden ist, und die sind draufgekommen und er hat ein Strafmandat bekommen. Nachdem wir als Stadt der Meinung waren, dass sich unser Mitarbeiter/unsere Mitarbeiterin auch nicht korrekt verhalten hat, weil in Wirklichkeit hätte man nicht kulant sein dürfen, also salopp formuliert, es war ein bissel zu bürgerfreundlich, was ich grundsätzlich als positiv sehe, aber in dem konkreten Fall offensichtlich nicht gescheit, haben wir von einer Bestrafung abgesehen und dieses Organmandat zurückgezogen. Jetzt denke ich mir: Was bedeutet das perspektivisch? Für mich ist eine ideale Verwaltung, das bekenne ich jetzt, eine Verwaltung, wo der Bürger/die Bürgerin sehr viel unbürokratisch tun kann. Es gibt da eine digitale Hauptstadt in der großen weiten Welt, die heißt Singapur. Da geht der Bürger fast überhaupt nicht mehr zum Amt, zu seiner Behörde, sondern kann alles sehr, sehr locker managen. Wir sind nicht in Singapur, wir sind in Österreich, aber es gibt ein Beispiel, das analog wäre. Hat die Asfinag, meine Herren Volksanwälte, unrecht, wenn sie sagt: Ich verschicke zwar die digitale Autobahnvignette, weise aber darauf hin, dass es eine Rechtsmaterie in Österreich gibt und die heißt Konsumentenschutzgesetz? Du hast bei einem Rechtsgeschäft 18 Tage Widerspruchsrecht, das heißt, ich kann mich von dem Autobahnvignettenkauf 18 Tage lang wieder zurückziehen, also gilt das Ding, das du zugesandt bekommen hast, das du auch haptisch auf die Windschutzscheibe geklebt hast, einmal 18 Tage nicht, weil ich warte drauf, dass der Vertrag mit dem Einspruchsrecht nach dem Konsumentenschutzbundesgesetz auch tatsächlich angewandt werden kann. Ich würde mir auch bei diesen Fragen den Dialog mit der Volksanwaltschaft sehr wünschen, weil wenn wir wirklich gemeinsam eine effizientere, eine Verwaltung im Auge haben, wo der Bürger/die Bürgerin nicht um 9 Uhr irgendwo antreten muss, sondern das auch in der Freizeit machen kann, erledigen kann, dann wäre, glaube ich, den Intentionen der Volksanwaltschaft und gleichzeitig denen Wiens gedient, ein Beispiel. Ein zweites Beispiel, das auch unter dem Motto ist: Na ja, was sind die Kriterien? Die Damen und Herren der Volksanwaltschaft, die keine Wiener sind, die wissen vielleicht nicht, wie groß der Zentralfriedhof ist. Sie wissen vielleicht nicht, dass der Zentralfriedhof das ist, was in anderen Bundesländern schon eine mittelgroße Gemeinde ist. Jetzt will ich gar nicht augenzwinkernd argumentieren, wie viel Leute dort liegen und in anderen Gemeinden nicht. Aber warum sage ich das? Wir haben erkannt, dass dieses große Gelände, das nicht nur Gräber und Grabstätten beinhaltet, sondern auch Verkehrswege, Gehwege, wo man auch nicht an Gräbern unmittelbar vorbeigeht, von immer mehr Menschen in einer dicht besiedelten Stadt für körperliche Ertüchtigung verwendet wird, gelaufen wird, Nordic Walking betrieben wird. Was ist jetzt Aufgabe der Stadt? Unterschiedliche Nutzergruppen so miteinander unter einen Hut zu bringen, dass sie sich gegenseitig nicht belästigen? Ich würde sagen: Ja. Und was war die daraus folgende Konsequenz? Man hat zwei Routen fernab von Gräbern am Zentralfriedhof tituliert, wo Menschen auch laufen dürfen und damit auch folgerichtig die moralische Kompetenz sozusagen. Und dort, wo wirklich Ruhe, wo wirklich der Kontakt mit den verstorbenen Angehörigen zu suchen ist, dort gilt dies nicht. Ich darf verraten, dass wir, seitdem wir das in Wien eingeführt haben - deswegen werden wir auch in dem Fall der Empfehlung der Volksanwaltschaft nicht Folge leisten können -, wir diese Konflikte der Benützung dieses riesigen Areals massiv minimiert haben, ein Beispiel dafür, meine Damen und Herren, wo ein Diskurs zwischen den Berichten, zwischen Volksanwaltschaft und Wien, aber auch mit anderen zu überprüfenden, zu prüfenden Körperschaften sinnvoll ist in der Weiterentwicklung einer sinnvollen Kooperation, die zum Ziel hat, mehr zufriedene Bürgerinnen und Bürger zu haben. Ich möchte anhand dieser beiden Beispiele zeigen und dem Gefühl, nachdem ich schon einige Volksanwaltschaftsberichte lesen durfte, dass die Anzahl der Missstände - also nicht so, wie Sie es auch nach dem Volksanwaltschaftsgesetz als Missstände titulieren, sondern tatsächlich Missstände in dem Sinn, wo sich viele Leute darüber ärgern - immer mehr reduziert wird. Das ist gut so. Das ist ein Zeichen, dass Ihre Arbeit sehr erfolgreich ist. Das ist ein Zeichen, dass wir einen guten Dialog mit Ihnen haben, aber auch mit den Rechnungshöfen pflegen, um einfach zu einer besseren, zu einer bürgernäheren, zu einer effizienteren Verwaltung zu gelangen. Ich denke mir, dass uns auch geholfen wäre, wenn wir diese zwei Teile der Volksanwaltschaftsarbeit auch trennen. Dass wir sagen, das ist etwas, wo klar und deutlich Vorschriften, Landesgesetze, was auch immer missachtet worden sind, und das, wo es auch nicht nur qualifiziert, sondern auch quantifiziert ist, wo größere Teile der Bevölkerung meinen, da sollte man sich weiterentwickeln. Das wäre von meiner Seite her durchaus hilfreich, wenn ich das aus der konkreten Situation eines Abgeordneten hier in Wien sehen würde. Ich möchte noch einmal danke schön sagen für die sicherlich nicht leichte Arbeit, die Sie mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben. Ich verfolge auch Ihre Sendung, die Sie im ORF immer haben, sehr, sehr gerne und freue mich dann, dass andere Bundesländer oftmals wesentlich größere Sorgen haben als Wien. Ich denke da beispielsweise an Flächenwidmung, an Zersiedlung, an Frage Eigentum im Tourismusgebiet und Ähnliches mehr, was ja auch auf Ihrer Agenda steht. Ich möchte noch einmal danke schön sagen und freue mich schon auf den nächsten Bericht Ihres Hauses mit der großen Bitte: Vielleicht lassen Sie uns dazwischen mehr kommunizieren, mehr den Dialog suchen und dann vielleicht dort gemeinsam in den Erkenntnissen zu sagen: Nach einem Dialogprozess sind wir gemeinsam zu dieser Lösung gelangt. Ich danke Ihnen! Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Matiasek, ich erteile es ihr. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Was von außen oft unspektakulär und nicht bemerkenswert erscheint, ist für den einzelnen Betroffenen ja oft ein sehr großes Problem und ein schweres Schicksal. Daher ist es gut, dass es die Volksanwaltschaft gibt, die sich nicht nur der größeren Thematiken annimmt, sondern sehr viel Arbeit leistet beim Konflikt des einzelnen Bürgers mit der Behörde. Es ist ja so, dass dann, wenn sich jemand an die Volksanwaltschaft wendet, dem ja schon ein längerer Streit oder Kampf mit einer Behördenstelle vorangeht und die Menschen ja wirklich Sie von der Volksanwaltschaft oft als letzten Rettungsanker sehen müssen. Und Gott sei Dank sind Sie das in vielen Fällen auch und können den Menschen helfen, helfen aber andererseits auch damit, dass seitens der Behörden neue Einsichten herrschen und somit sich beides zum Besseren entwickeln kann. Ich darf dort fortfahren, wo der Herr Kollege Valentin thematisch aufgehört hat, nämlich bei den Friedhöfen. Die Beschwerden über das Laufen am Friedhof kenne ich auch. Sie sind vielfach an uns herangetragen worden, dass Menschen, die ihrer Trauer nachgehen wollen, diese halt am Grab der Verstorbenen verrichten wollen und auch besinnlich durch einen Friedhof gehen wollen, sich von fröhlichen Sportlern gestört fühlen. Das ist nun mal der Fall. Auf anderen Friedhöfen kommt es immer wieder vor und ich finde, es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn das Gehen in ruhiger Weise vollzogen wird. Aber wenn lustige Gruppen von Nordic Walkern auch durch die Friedhöfe spazieren und man vor einem Grab steht und vielleicht gerade einen Angehörigen verloren hat, dann ist das nicht sehr angenehm und ist einfach eine Störung dieser Trauer, die die Menschen empfinden. Ich halte es für richtig, dass wir Friedhöfe zwar gerne benützen können, um in der Freizeit dort in ruhiger Weise spazieren zu gehen, aber dass sie eigentlich keine Sportstätten sind. Ich habe es selbst erlebt, wie am Hernalser Friedhof parallel zur Alszeile dann die Leute mit Rollerblades gefahren sind. Also ich glaube, das muss nicht sein. Sie wurden aber dann durchaus von Friedhofsbesuchern auch darauf hingewiesen, dass das nicht der richtige Ort ist, und haben sich dann zurückgezogen. Das habe ich nur ein Mal erlebt, aber ich glaube, es ist schon richtig und sinnvoll, dass man hier zur Mäßigung aufruft und die Friedhöfe nicht unbedingt als Sportanlagen sieht. Der Volksanwaltschaft ist im gegenständlichen Bericht zu verdanken, dass Deckelgebühren, die Leute entrichten hätten sollen, nicht gerechtfertigt waren, vor allem auf Grund dessen, dass seitens der Friedhöfe Wien das Leistungsverzeichnis nicht vollständig war. Jetzt haben die Beschwerdeführer natürlich davon Abstand nehmen können. Die Frage ist nur: Wie viele haben das einfach gezahlt, ohne dass eine rechtliche Grundlage bestanden hat? Daher ist es eben gut und wichtig, dass das Unternehmen der Friedhöfe in Zukunft anders verfahren muss und ihr Leistungsverzeichnis so auflegen muss, dass es nachvollziehbar ist, damit auch andere in Zukunft geschützt sind. Sie haben sich mit der Instandhaltung mancher Friedhöfe auseinandergesetzt. Auch da ist es gut und wichtig, dass diese gut passierbar sind, dass nicht das Unkraut sprießt und es keine Löcher auf den Wegen gibt, wo sich der eine oder andere eben verletzen könnte. Ein besonderer Fall, der Ihren Berichten zu entnehmen ist, und das ist, glaube ich, ein trauriger Fall für die betroffenen Eltern, ist, wo jemand in ein Armengrab gelegt wurde. Der 44-jährige Mann ist am 20. September 2018 verstorben, ist von der Polizei tot aufgefunden worden, am 12. November wurde die Beisetzung veranlasst und am 20. November, also 8 Tage später, haben dann die Eltern im Wege des Gerichtskommissärs die Verständigung gehabt, dass ihr Sohn in einem Armengrab beigesetzt wurde. Kein spektakulärer Fall vielleicht von außen, für die einzelnen Betroffenen ist so etwas sicher sehr unangenehm, weil wenn schon die Situation besteht, dass Eltern dem Kind nachschauen müssen, auch wenn das Kind bereits 44 Jahre alt ist, dann ist es in der Regel so, dass sie sicher in einer würdigen Form Abschied nehmen wollen, und das ist nun mal bei uns auch kulturell so festgelegt in Form eines würdigen Begräbnisses, einer würdigen Beisetzung. Also auch hier sollte sowas nicht mehr vorkommen und es ist zu hoffen, dass in Zukunft solche Anlassfälle, die die Volksanwaltschaft behandelt, dann in Zukunft verhindern, dass es noch einmal so etwas gibt. Sie haben sich mit der Ablehnung von Ansuchen auf Hilfe in besonderen Lebenslagen beschäftigt, mit dem Heimbewohner- und Behindertenrecht. Und da fällt auch so ein an sich kleiner Fall auf, für den Betroffenen aber groß. Es hat monatelang ein hochbetagter Mann um Geld gekämpft. Der hat statt 23 EUR irgendwas 2.300 EUR überwiesen, hat das Geld aber dringend benötigt und musste monatelang darum kämpfen. Ich glaube auch, das sollte nicht vorkommen. Hier muss natürlich darauf Augenmerk gelegt werden, dass in so einem Fall eine Rücküberweisung, in dem Fall war es durch den Fonds Soziales Wien, von dem es schon öfter mal ähnliche Verzögerungen auch bei der Ausstellung zum Beispiel der Löschung von Pfandrechten, und so weiter gab, auf die die Leute oft jahrelang warten müssen, schneller erfolgt. Die Volksanwaltschaft stellt auch immer wieder fest, dass Formulierungen genauer ausgeführt werden müssen, um eben nicht missverständlich interpretiert zu werden und Sicherheit zu geben. Wir haben den Fall eines 21-jährigen Mannes, der an einer sehr seltenen Form einer Behinderung leidet und dadurch eine Rundumbetreuung braucht. Die erkrankte Mutter konnte ihn nicht betreuen und es war also kaum möglich, ihn unterzubringen. Das ist ja natürlich mit Kosten verbunden. Durch die Einschaltung der Volksanwaltschaft, Gott sei Dank, hat der Fonds Soziales Wien eine eigene Einrichtung errichtet. Dieser Fall war auch in der vorhin schon angesprochenen Sendung Bürgeranwalt, vormals Volksanwalt. Ich halte es für sehr wichtig, dass es diese Sendung gibt. Wenn ich Zeit habe, wenn ich daheim bin, schaue ich sie mir auch gerne an. Man kann immer daraus etwas mitnehmen. Vor allem ist es auch deshalb wichtig, dass betroffene Bürger erfahren, wohin können sie sich denn wenden, wenn sie sich in einem aussichtslosen oder für sie aussichtslosen Kampf mit einer Behörde befinden. Wir haben hier auch einige Fälle von monatelangem Warten auf Behandlungstermine in Spitälern des KAV, alles Fälle, die noch vor der Corona-Krise waren, die ihr also nicht geschuldet waren. Da fällt eine Tumorbehandlung auf, die sich über Monate zieht. Es fällt ein zehnjähriges Mädchen auf, das über Schmerzen im Knie klagt, dort eine Zyste gehabt hat, die Kontaktaufnahme war am 4. Oktober 2019, die weiterführende diagnostische Abklärung sollte am 8. Jänner 2020 stattfinden trotz Schmerzen bei einem Kind. Also auch so etwas darf einfach nicht vorkommen. Es ist umso mehr erstaunlich, wie hier festgestellt wird, dass die kinderorthopädische Begutachtung auf der Spitalsambulanz des SMZ-Ost, Donauspital, konstant rund drei Wochen beträgt, also deutlich kürzer ist, als dieses Mädchen eben warten musste. Es gibt natürlich immer wieder Kapazitätsengpässe und mangelhafte Handlungsketten, wie ein Mann nach einem Herzinfarkt erfahren musste, und so weiter. Ich werde es jetzt auch nicht mehr im Einzelnen aufführen. Ich habe, genauso wie einer meiner Vorredner, natürlich auch den zweiten Bericht sehr aufmerksam gelesen, wo es um die präventive Menschenrechtskontrolle geht, ein sehr wichtiger Bericht, eine sehr wichtige Kontrolle, egal, ob sie jetzt angemeldet oder unangemeldet funktioniert. Ich denke, dass vieles mittlerweile auch deswegen besser geworden ist. Ich war selber vor vielen Jahren in der Untersuchungskommission Psychiatrie, und ich lese auch immer mit großer Aufmerksamkeit alle Berichte über den Zustand der Unterbringung von psychiatrischen Patienten. Das ist ja eine sehr sensible Angelegenheit, weil in diesem Zusammenhang Freiheitsbeschränkungen stattfinden müssen. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie von der Volksanwaltschaft genauso wie natürlich andere Behörden ein Auge darauf haben. Man könnte mit vielen kleinen Dingen das Leben von Patienten erleichtern, indem man sie zum Beispiel nicht zwingt - ich formuliere das jetzt böse -, Anstaltskleidung zu tragen, sondern sie nach Möglichkeit das private Gewand tragen lässt. Auch die Sicherung durch diese Notfallarmbänder, und so weiter sollte so gestaltet werden, dass das für die Patienten selbst nicht demütigend ist. Etwas zieht sich in den verschiedenen Einrichtungen der Psychiatrie und der Jugendpsychiatrie wie ein roter Faden seit Jahren durch, und wir sind auch heute trotz einiger Verbesserungen in Wien noch nicht dort angelangt, wohin wir müssen, nämlich dass es ausreichend Personal und ausreichend Platz für die Patienten gibt. Es ist jetzt ja unbestritten, dass gerade psychische Erkrankungen, letztlich auch noch beschleunigt durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise, ganz massiv im Ansteigen sind. Daher besteht eine große Notwendigkeit, die Kapazitäten zu erweitern. Das wird uns nicht erspart bleiben, und darauf muss man wirklich großes Augenmerk richten. Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Vielen Dank für den Bericht und vor allem für die Arbeit, die dahintersteckt, dass es zu den Berichten kommt. Ich wünsche Ihnen persönlich und Ihren Mitarbeitern alles Gute für die weitere Arbeit. Herzlichen Dank! Präsident Mag. Manfred Juraczka: Danke schön, Frau Abgeordnete. Bevor ich der letzten Debattenrednerin das Wort erteile, möchte ich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass heute mehrere Bundesräte anwesend sind. Sie haben ja Kraft Geschäftsordnung ganz klar die Möglichkeit, an allen Beratungen im Landtag teilzunehmen. Bereits heute Früh war schon Herr Bundesrat Mag. Himmer anwesend, und jetzt ist Herr Bundesrat Dr. Hübner zu uns gestoßen. Es freut mich, wenn man stärker an unseren Sitzungen teilnimmt, und ich heiße alle Bundesräte herzlich willkommen! Als nächste Debattenrednerin ist Frau Abg. Berner gemeldet, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwälte! Danke, dass Sie heute anwesend sind! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren am Livestream! Zunächst möchte Ihnen natürlich für Ihre Arbeiten danken. Sie haben heute schon viel Dank bekommen, aber ein bisschen etwas darauf geht noch, denn Sie tragen mit Ihrer Arbeit dazu bei, dass Menschen, die sich schwer selbst helfen können, doch zu ihrem Recht kommen. Ich finde, das ist eine ganz wichtige Institution in einem Staat, deshalb sage ich herzlichen Dank an dieser Stelle. Ich werde jetzt ein Thema aufgreifen, von dem wir schon am Anfang der Debatte geredet haben, ich wurde aber erst zum Schluss gemeldet. Es geht noch einmal um die Fremdunterbringung, und ich möchte gleich am Anfang sagen: Frau Schwarz! Als Tabuthema empfinde ich die Fremdunterbringung überhaupt nicht. Nein! Sie ist ein wichtiges Thema. Es ist wichtig, dass wir da genau hinschauen. Die Fremdunterbringung ist auch nicht an und für sich schlecht. Sie ist weder schlecht noch gut, sondern sie ist eine Maßnahme, die einfach manchmal wichtig ist, um Familien, Kinder wie auch Eltern, in der Krise zu entlasten. Und sie ist natürlich ein letzter Schritt, wenn Prävention oder aufsuchende Arbeit nicht ausreichend gefruchtet hat. Jedenfalls ist sie notwendig, und ich möchte sie unter keinen Umständen verteufeln. Es ist ganz wichtig, eine Institution wie eine gut funktionierende, gut aufgestellte Fremdunterbringung in einer Stadt zu haben. Wien liegt bei der Unterstützung der Erziehung - wie das offiziell heißt - an vorletzter Stelle in Österreich. Wir geben zwar sehr viel Geld für die sogenannte Vollerziehung aus, also dafür, dass Kinder ganz außerhalb der Familie in WGs oder bei Kriseneltern leben, es werden aber 60 Prozent der Ausgaben in präventive Hilfe gesteckt. Genau hier sollten wir den Finger hinlegen, hier sollten wir genauer hinschauen, weil Fremdunterbringung letztlich, wenn sie gut funktionieren soll, doch sehr teuer ist und man daher in eine Verstärkung der ambulanten Hilfe viel mehr investieren sollte. Eine Form der Prävention und der ambulanten Hilfe stellen, wie Sie wissen, die frühen Hilfen dar, die ganz am Anfang ansetzen, wenn die Familie entsteht. Sie werden sich sicherlich auch noch erinnern können, dass wir vor Weihnachten einen Antrag dazu eingebracht haben, dass die Stadt ihr Bekenntnis zum Aufbau der frühen Hilfen verstärkt und auf ganz Wien ausweitet. Diesen Antrag haben wir vor Weihnachten eingebracht, also an dem Tag, an dem wir auch diesen Bericht der Volksanwaltschaft hier diskutieren sollen hätten. Damals wurde unser Antrag betreffend den Ausbau der frühen Hilfen leider abgelehnt. Ich bin aber noch immer zuversichtlich. Ich weiß, dass Ihnen das Thema auch wichtig ist, und ich hoffe, dass Sie sich trotzdem darum bemühen, auch wenn Sie diesen Antrag vielleicht deshalb ablehnen, weil er von den GRÜNEN kommt. Etwas Ähnliches hat Frau Emmerling schon am Anfang der Debatte gesagt: Sie beziehungsweise ihre Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass die Ressourcen in diesem Bereich erhöht werden. Ich hoffe sehr, dass das geschehen wird! Vielleicht schafft der Bericht der Volksanwaltschaft ja die nötigen Argumente, dass wir in diesen weiteren Ausbau investieren, und das muss ein massiver Ausbau sein. Es geht nicht darum, nur ein Krisenzentrum an einer Stelle anzubauen, sondern es braucht wirklich eine strukturelle Verbesserung. Die GRÜNEN versuchen seit Jahren, dafür zu sensibilisieren. Ich möchte daher auch noch einmal an Herrn Wiederkehr, der jetzt leider nicht da ist, appellieren, sich zu trauen, dafür wirklich viel Geld in die Hand zu nehmen. Das könnte nämlich auch die Krisenzentren entlasten, deren katastrophale Bedingungen wir schon gestern diskutiert haben und die auch vom Stadtrechnungshof herausgestrichen wurden. Schon vor Corona war es für die MitarbeiterInnen in den Krisen-WGs massiv schwierig, entsprechend zu arbeiten. Sie haben 1.900 Überstunden in einem Jahr geleistet. Das ist ein Zeichen, dass es wirklich strukturelle Mängel gibt. Diese Mängel werden auch im vorliegenden Stadtrechnungshofbericht aufgezeigt, und diese werden auch im Volksanwaltschaftsbericht noch einmal dargestellt. Oft sind die Betreuenden mit Kindern mit spezifischen Bedürfnissen konfrontiert, die eigentlich eine Eins- zu-eins-Betreuung brauchen, stattdessen aber mit acht anderen Kindern untergebracht sind. Wie der Stadtrechnungshof herausstreicht, befinden sich mehrere Monate im Jahr in den Krisen-WGs manchmal sogar zwölf Kindern und mehr, und zwar zwölf traumatisierte Kinder, die eigentlich vermehrte Betreuung brauchen. Diesfalls sind einfach die Ressourcen unzureichend. Hier muss mehr investiert werden. Ihr Bericht unterstützt, dass wir da wirklich genauer hinschauen müssen. Es braucht in höherem Ausmaß eine sozialpädagogische beziehungsweise auch psychiatrische Betreuung. Wie der Stadtrechnungshof schlägt auch die Volksanwaltschaft eine Erhöhung des Personalschlüssels vor. Das war schon 2019 so, denn das ist der Berichtszeitraum, und das wird jetzt mit Corona nicht besser werden. Ganz im Gegenteil! Wir sehen uns jetzt vermehrt vor einer Situation, dass Familien massiv unter Druck geraten, und das wird sich auch in den Krisenzentren zeigen, wenn auch nicht sofort, aber doch in den nächsten Monaten. 2019 hat man sich in Wien bereits bemüht. Ich weiß jetzt nicht genau, wie viele es waren, aber es sind einige WGs entstanden, um den erhöhten psychiatrischen Bedarf zu unterstützen. Dort werden nur vier Kinder vor Ort untergebracht, leider sind das aber zu wenige Einrichtungen. Es braucht dringend mehr Ressourcen. Ich habe es schon mehrmals gesagt: Wir alle tragen Verantwortung für diese schutzbedürftigen Minderjährigen. Das ist unsere öffentliche Verantwortung. Eine besondere Herausforderung in diesem Zusammenhang stellen die Allerkleinsten dar, also Kleinstkinder, wenn sie aus den Familien genommen werden. Es gibt diesbezüglich großes Wissen und auch das Bemühen in der Stadt, Krisenpflegeeltern und auch Pflegeeltern zu motivieren, in dieser schwierigen Situation einzuspringen, das ist bisher noch nicht von Erfolg gekrönt. Wir werden deshalb den Antrag der ÖVP unterstützen. Es geht darum, dass ein besseres Anstellungsmodell für Krisenpflegeeltern entwickelt wird, um die Attraktivität für diese wichtige und herausfordernde Arbeit zu erhöhen. Das kann nicht sofort Wirkung zeigen, soll aber langfristig wirken. Langfristig wird es allen in dieser Stadt zu Gute kommen, wenn wir allen Kindern, die hier leben, ein sicheres und ein gutes Aufwachsen gewährleisten können, wenn wir ihnen die notwendigen Förderungen und Therapien garantieren, die sie brauchen, um in dieser Stadt gesund groß und selbstständig zu werden. - Herzlichen Dank, dass Sie zugehört haben! Ich hoffe, dass Sie diesen Ausbau der frühen Hilfen unterstützen werden. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich darf Sie um Desinfektion ersuchen, Frau Abgeordnete. Herzlichen Dank. Nach dem Ende der Debatte zu deren 41. Bericht kommen wir nun zur Wortmeldung der Volksanwälte, und ich darf als Erstem Herrn Volksanwalt Mag. Achitz das Wort erteilen. Bitte. Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Damen und Herren am Livestream! Herzlichen Dank dafür, dass Sie uns eingeladen haben und dass wir die Möglichkeit haben, unseren Bericht hier mit Ihnen zu diskutieren. Herzlichen Dank auch für die vielen lobenden Worte, die so gut wie alle RednerInnen gefunden haben. Wir werden das natürlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft weitergeben, und ich werde ihnen auch rückmelden - ich kann da nicht für alle sprechen -, dass ich den Eindruck habe, dass ihre Arbeit und ihre Anregungen bei Ihnen in guten Händen sind. Ich habe das Gefühl, alle haben sich sehr ausführlich mit diesem Bericht beschäftigt und diskutieren sehr emotionslos, was an Verbesserungen nötig und möglich ist. Das ist auch der Sinn der Arbeit der Volksanwaltschaft. Es geht uns nicht darum, per se die Verwaltung oder irgendwelche Zustände zu kritisieren, sondern es geht uns darum, Fehler aufzuzeigen und Verbesserungspotenzial aufzuzeigen, um daraus zu lernen. Es geht darum, einerseits der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, sich zu verbessern, und andererseits Ihnen, also den Verantwortlichen in der Politik, die Möglichkeit zu geben, zu justieren, auf Missstände zu reagieren, Weichen anders zu stellen und etwas zu ändern. Wir haben das Gefühl - und das spiegelt sich auch im Bericht wider -, dass das von Jahr zu Jahr geschieht. Wir entwickeln uns von Jahr zu Jahr weiter. Es wird die ideale Verwaltung, wie heute angesprochen, nie geben. Die Verwaltung wird aber besser und bürgerInnenfreundlicher, und auch die Rahmenbedingungen, unter denen die Leute arbeiten, werden besser, denn auch die Gesetze werden entsprechend nachjustiert. Ich habe im Moment den Vorsitz inne und darf Ihnen einen kurzen Überblick über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Allgemeinen geben und dann auf die verschiedenen Problemstellungen eingehen, die in der Debatte auch angesprochen wurden und die in meinen Geschäftsbereich fallen. Wir haben in der nachprüfenden Kontrolle der Verwaltung im Jahr 16.000 bis 17.000 Beschwerdefälle bundesweit, von denen rund 12.000 bis 13.000 in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft fallen und von welchen mindestens 8.000 in ein ausführliches Prüfverfahren münden. Das ist eine durchaus beachtliche Zahl, die im Moment im Steigen ist. Wir haben heute, als wir hierher gingen, darüber gescherzt, dass dieser Bericht oder diese Berichte, die Ihnen heute vorliegen, eigentlich fast Berichte aus einer anderen Zeit sind. Es sind die Berichte aus dem Jahr 2019, also aus der Zeit vor der Pandemie. Durch die Corona-Situation verzeichnen wir jetzt aber natürlich ein Ansteigen der Zahl der Beschwerden und in diesem Zusammenhang vor allem auch ein Ansteigen der Zahl großer Beschwerden. Im Hinblick darauf kann ich Ihnen ankündigen, dass Sie es im nächsten Jahr wahrscheinlich mit drei Berichten zu tun haben werden: Wir werden weiterhin einen nachprüfenden Bericht der Kontrolle der Verwaltung machen. Wir werden natürlich auch den Bericht über die präventive Menschenrechtskontrolle machen. Wir werden aber die Probleme rund um die Pandemiebekämpfung in einem eigenen Band zusammenfassen, der dann sowohl die Bundes- als auch die Landespolitik betreffen wird. Das führt mich gleich zu einem anderen Punkt. Viele Rednerinnen und Redner haben gesagt, dass sie sich schon auf nächstes Jahr freuen, und ein Redner hat auch gesagt, dass er sich einen stärkeren Dialog wünscht. - Ich kann Ihnen von unserer Seite aus sagen, und zwar diesfalls durchaus in der Mehrzahl: Wir stehen Ihnen natürlich nicht nur zur Debatte unserer Berichte zur Verfügung, sondern wir stehen Ihnen auch zwischendurch, wenn Sie das wünschen, jederzeit für einzelne Themen, die wir ansprechen, zur Verfügung. Das gilt zum Beispiel auch für Sonderberichte, die wir machen. Wir haben zuletzt einen Sonderbericht über die Situation in Behindertenwerkstätten unter dem Titel "Lohn statt Taschengeld" gemacht. Es gibt immer wieder besonders intensive Dialoge zum Beispiel über die Situation in den Alten- und Pflegeheimen, gerade in Corona- Zeiten. Auch dagegen würde überhaupt nichts sprechen, dass ein einzelnes Thema herausgegriffen wird und man hier in einen Dialog mit der Volksanwaltschaft tritt. Ich habe über die Anzahl der Beschwerden im Allgemeinen gesprochen. Schauen wir uns nun die Beschwerden betreffend Wien an: Es sind im Jahr rund 1.200, die Zahl ist leicht steigend, aber im Großen und Ganzen konstant. Es wurde auch schon gesagt, dass dieses Mittel, das die Volksanwaltschaft gesetzlich zur Verfügung hat, einen Missstand in der Verwaltung festzustellen, eigentlich relativ selten eingesetzt wird, in diesem Berichtszeitraum 283 Mal. Das ist, gemessen am Umfang des Verwaltungshandelns in Wien, relativ wenig. Das heißt aber nicht, dass es nicht mehr zu kritisieren gibt, sondern das heißt nur, dass wir oft auch mit der Verwaltung in einem guten Dialog sind, auf etwas hinweisen, das dann richtiggestellt wird oder wobei zumindest eine Bemühung erkennbar ist, die Situation zu verbessern. Es wurde in der Debatte von Abg. Holawatsch auch angesprochen, dass unsere Prüfungskompetenz natürlich auf die Verwaltung im engeren Sinn beschränkt ist und dass es sinnvoll wäre, angesichts diverser Ausgliederungen im einen oder anderen Bereich diese Prüfkompetenz auszuweiten. Lieber Erol! Ja! Auch die Volksanwälte selbst treten dafür ein. Zuständig dafür ist allerdings der Nationalrat. Wir haben dort, ähnlich wie du es formuliert hast, unseren Wunsch deponiert, und wir hoffen, dass unsere Anregung dort auf fruchtbaren Boden fällt und der Nationalrat uns erlaubt, auch in ausgegliederte Einrichtungen, an denen Gebietskörperschaften mit zumindest 50 Prozent beteiligt sind, hineinzuschauen und dort Unterlagen zu verlangen. In der Praxis funktioniert es oft, allerdings sind wir auf das Entgegenkommen dieser Einrichtungen angewiesen, während eine Behörde verfassungsrechtlich verpflichtet ist, uns alle Unterlagen im Original zur Verfügung zu stellen. Neben der nachprüfenden Kontrolle der Verwaltung sind wir auch berufen, die präventive Menschenrechtskontrolle durchzuführen. In Wien haben wir im Berichtszeitraum das in 119 Fällen bei Einrichtungen mit potenzieller Freiheitsbeschränkung getan und haben 9 Polizeieinsätze beobachtet. Auch daraus kann man viele Schlüsse ziehen. Auch diese Zahl wird auf Grund der Pandemie beim nächsten Bericht größer sein. Allerdings handelt es sich dabei nicht immer um persönliche Besuche der Kommissionen. Wir haben etliches mit den Einrichtungen auch telefonisch abgeklärt, um nicht ein zusätzliches Gefährdungspotenzial für sowieso sehr gefährdete Gruppen darzustellen. Auch die Heimopferrente wurde von Ihnen angesprochen. Die Abwicklung dieser Heimopferrente ist eine weitere Aufgabe der Volksanwaltschaft. In diesem Zusammenhang möchte ich inhaltlich noch auf ein paar Dinge eingehen. Es wurde gesagt, dass es neben dieser Heimopferrente auch Entschädigungszahlungen der Träger gibt, die diese Heime betrieben haben, und dass wir Wien diesbezüglich kritisieren. - Ja, das ist so. Die Heimopferrente ist eine regelmäßige Zahlung für Menschen, die in der Unterbringung zwischen 1945 und 2000 Gewalt erfahren haben, und die Entschädigungszahlung ist sozusagen eine pauschalierte Schadenersatzzahlung für die konkret erlittenen Misshandlungen. Es haben alle Heimträger derartige Entschädigungszahlungen angeboten. - Es stimmt, dass Wien da einen sehr unbürokratischen und raschen Zugang gewählt hat und dass es in Wien im Vergleich zu anderen Entschädigungsprojekten sehr einfach war, zu dieser Entschädigung zu kommen. Leider hat man bei vielen Entschädigungsprojekten, und so auch in Wien, gemeint: Wenn wir das jetzt ein paar Jahre anbieten, dann werden sich schon alle Leute melden und dann ist das irgendwann einmal erledigt, weil die Zahl jener, die da untergebracht waren, ist ja begrenzt und überschaubar. Leider mussten auch andere, die diese Einstellung gehabt haben, feststellen, dass dem nicht so ist: Die Menschen, die in den Heimen untergebracht waren und die teilweise schwer traumatisiert sind, brauchen unter Umständen sehr lange, um sich dazu durchzuringen, das Ganze noch einmal zu erzählen und wirklich einen Antrag zu stellen. Daher haben diese Menschen in vielen Fällen die Frist verstreichen lassen. Alle anderen Bundesländer und auch die katholische Kirche haben die Entschädigungszahlungen wieder aufgemacht, und es ist jetzt noch möglich, dort Entschädigungen zu beantragen. Leider gibt es auch in diesen Entschädigungsfonds Dinge, die wir kritisieren: Teilweise werden Landesentschädigungsfonds nur für Landesheime benutzt und Gemeindeheime bleiben außen vor. Bei der katholischen Kirche wird sehr genau darauf geschaut, ob die Misshandlungen durch Angehörige der katholischen Kirche durchgeführt wurden oder nicht. Insofern war Wien unbürokratischer, aber in Wien ist die Frist vorbei. Ich weiß, dass die Betroffenen jetzt noch einen Antrag auf Psychotherapie stellen können, aber sie bekommen halt keine Entschädigungszahlungen mehr. Unser Ratschlag ist, diesen Fonds doch wieder aufzumachen. Wer Argumente braucht, dem würde ich empfehlen, das Buch "Mein Fall" von Josef Haslinger zu lesen. Er war in einer derartigen Einrichtung, aber nicht in Wien, sondern in Niederösterreich, und er schildert sehr nachvollziehbar, warum er sich in einer ersten Phase nicht darum bemüht hat, eine Entschädigung zu bekommen und warum er sich jetzt doch dazu durchgerungen hat, das zu tun. Es gibt aber auch eine Erfolgsmeldung, was unsere Kommunikation mit Wien in diesem Bereich betrifft. Auch für jene Menschen, die Am Steinhof im Pavillon 15 oder auch 17, der damaligen Jugendpsychiatrie, die diesen Namen natürlich nicht verdient, untergebracht waren, wurden die Entschädigungszahlungen auf einen gewissen Zeitrahmen begrenzt. Diesbezüglich haben wir klargestellt, dass es eben Leute gibt, die erst später draufgekommen sind, dass es das gibt und sich erst später durchgerungen haben oder die in vielen Fällen selber gar nicht in der Lage sind, den Antrag zu stellen, sondern einen Erwachsenenvertreter haben, der erst später draufgekommen ist. Nachdem wir das aufgezeigt haben, hat der Wiener Gesundheitsverbund zugesichert, diese Entschädigungszahlungen wiederaufzunehmen, und wir sind in einem guten Dialog, wie wir diese Entschädigungszahlungen abwickeln werden. Auf die anderen Tätigkeiten der Volksanwaltschaft wie etwa das Internationale Ombudsmann Institut wird dann Kollege Amon noch eingehen. Ich komme jetzt zu den konkreten Sachgebieten, die Sie angesprochen haben. Das betraf einerseits die Mindestsicherung: Ja. Die Mindestsicherung wird von der Volksanwaltschaft kritisiert, weil es ein Bundesgesetz gibt, das in Wien nicht umgesetzt ist. Es ist unsere Aufgabe, auf solche Dinge hinzuweisen. Wir weisen auch in anderen Bundesländern auf diverse Probleme mit der Mindestsicherung hin, die oft dadurch entstehen, dass dieses Bundesrahmengesetz umgesetzt wurde, und wir weisen auch den Bund darauf hin, dass dieses Bundesrahmengesetz in einigen Punkten verfassungswidrig war. Etliche Länder haben daher mit der Umsetzung zugewartet, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet, und der Bund hat diesfalls nicht mit Fristverlängerung oder Anpassung reagiert. Im Übrigen muss man sagen, dass die Bürgerinnen und Bürger zwar jetzt eine Rechtsunsicherheit vorfinden, im Ergebnis aber gerade in der Corona-Krise mit der Nichtumsetzung besser aussteigen als bei der Umsetzung, was natürlich auch ein Problem darstellt. Im Zusammenhang mit der Jugendwohlfahrt, über die sehr viel diskutiert wurde, kann man, glaube ich, aus allen Einzelfällen einen Punkt herauskristallisieren: Es ist dies ein sehr personalintensives Gebiet, und es braucht Personen, die mit hohem Engagement und mit hohem Verantwortungsgefühl dort arbeiten, denn das ist wirklich eine große Herausforderung. Auf der einen Seite soll man Familien möglichst nicht auseinanderreißen, ihnen die Kinder möglichst nicht abnehmen, und wenn man sie dann doch abgenommen hat, diese möglichst wieder zurückführen. Auf der anderen Seite müssen wir aber in Fällen, in denen Kinder nicht abgenommen wurden und dann etwas passiert, einen Missstand feststellen. Das heißt, jeder Einzelne und auch die gesamte Organisation sind hier im höchsten Maß gefordert. Wir stellen auch bei der präventiven Menschenrechtskontrolle fest, wenn wir in derartige Einrichtungen gehen, dass dort tatsächlich hochengagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten, stellen aber gleichzeitig fest - auch die Überstunden wurden angesprochen -, dass diese an der Belastungsgrenze arbeiten. Je mehr man nämlich an der Belastungsgrenze arbeitet, desto mehr Fehler passieren natürlich. Das gilt in der Jugendwohlfahrt im Besonderen. - Dies gilt im Übrigen aber auch in den Alten- und Pflegeheimen und in der Behindertenbetreuung, also überall dort, wo man sehr intensiv mit Menschen zu tun hat. Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt habe ich angesprochen. Das waren die Hauptdebattenbeiträge aus meinem Bereich. Abschließend noch etwas: Wir wurden da auch schon als Controller bezeichnet. Ich würde es nicht so sehen, dass wir als Controller auftreten. Vielmehr würde ich uns gerne als Betriebsberater sehen, die man sich ins Haus holt, damit von außen darauf geschaut wird, wie die Abläufe funktionieren und die im Anschluss dann Anregungen geben, was verbesserungswürdig ist. Wenn man das der Verwaltung kommuniziert, dann neigen die Leute dort auch weniger dazu, in Rechtfertigungsstrategien zu verfallen. Es geht uns nicht um Kritik um der Kritik willen, sondern es geht uns darum, das Verbesserungspotenzial, das wir zweifellos haben, zu heben, und in diesem Sinne werden wir weiterarbeiten. - Herzlichen Dank. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Herzlichen Dank, Herr Volksanwalt, für Ihre Ausführungen. Ich darf auch Sie ersuchen, kurz das Rednerpult zu desinfizieren. Vielen herzlichen Dank dafür. - Als Nächstem darf ich Herrn Volksanwalt Mag. Werner Amon das Wort erteilen. Volksanwalt Werner Amon, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bürgermeister! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst: Bitte ohne Magister ansprechen, das ist ein Master! Man muss in diesen Tagen mit akademischen Graden sehr aufpassen und sehr genau sein. Ich möchte mich zunächst sehr herzlich bedanken für die wertschätzende Debatte, die heute stattgefunden hat, so wie ich darüber hinaus überhaupt den sehr wertschätzenden Umgang des Wiener Landtages mit unseren Berichten an den Beginn meiner Ausführungen stellen möchte. Nicht in allen Landtagen haben wir die Möglichkeit, auch vor dem Plenum das Wort zu ergreifen und zu sprechen, meist geschieht das in den Ausschüssen. Ich glaube, diese Möglichkeit ist für uns als Volksanwaltschaft durchaus eine wichtige Sache, um die Dinge noch transparenter zu machen, denn darum geht es ja letztlich. Die Diskussion über die Frage, ob wir eine Controlling-Einrichtung oder eine Form von öffentlicher Unternehmensberatung sind, kann man natürlich führen. Ich glaube, es geht vor allem darum, klar zu machen, dass wir weder Staatsanwaltschaft, die Anklage erhebt, noch Richter sind. Vielmehr geht es einfach darum, dass wir versuchen, dort zu helfen, wo auch die Bürokratie sozusagen ansteht. Das ist das Wesen der nachprüfenden Kontrolle, und Gott sei Dank funktioniert das insgesamt sehr gut. Die allgemeinen Teile hat mein Kollege Volksanwalt Achitz bereits ausgeführt. Ich möchte auch für meinen Geschäftsbereich ausdrücklich betonen, dass wir eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Magistratsdirektion pflegen. Das funktioniert sehr, sehr gut. Ich bin auch Herrn Abg. Holawatsch dankbar, dass er die Debatte um die Frage der Kompetenzausweitung der Volksanwaltschaft mit seinem Antrag unterstützt, denn gerade in Wien haben wir - und das betrifft vor allem meinen Geschäftsbereich, der sich ja insbesondere mit der kommunalen Verwaltung beschäftigt - natürlich ausgegliederte Bereiche, etwa den der Friedhöfe Wien oder auch der Wiener Linien. Das ist in der Debatte angesprochen worden. Da gibt es immer wieder Berührungspunkte. Ich möchte auch für diese beiden Institutionen sagen, dass wir mit diesen einen sehr intensiven Dialog pflegen. Genau das hat Herr Abg. Valentin eingefordert, und der intensive Dialog in diesen Bereichen funktioniert sehr gut. Ein bisschen holprig ist die Kommunikation mit Wiener Wohnen. Da könnte ich mir eine deutliche Verbesserung des Dialogs durchaus vorstellen. Bei den Friedhöfen Wien und bei den Wiener Linien funktioniert das aber wirklich sehr gut. Ich möchte zu den einzelnen Fällen, die angesprochen worden sind, ein bisschen Stellung beziehen. Es ist etwa die Problematik bei den Wiener Friedhöfen angesprochen worden, dass hier die Gebührenordnung ein wenig zu intransparent war. Wie Sie wissen, gibt es Gräber, die auf Friedhofsdauer vergeben sind, und Gräber, die auf Zeit vergeben sind. Bei den Gräbern, die auf Friedhofsdauer vergeben sind, handelt es sich um Gräber, bei denen die Entscheidung darüber sehr weit zurückliegt bis in Zeiten, in denen es nicht unbedingt Platten auf diesen Gräbern gab. Natürlich entstehen aber dann, wenn jemand sozusagen einen Friedhofsdeckel darauflegt, neue Aufgaben. Dann muss man die Abwässer entsorgen, man muss Drainagen legen und dergleichen. Dadurch entsteht natürlich auch ein Mehraufwand für die Friedhofsverwaltung, das kann man ja durchaus nachvollziehen. Es war allerdings für die Betroffenen nicht transparent, dass hier Mehrkosten entstehen. Das war in der Gebührenordnung nicht zu finden. In sehr guten Gesprächen mit der Leitung der Friedhöfe Wien konnten wir aber zum Beispiel dieses Problem lösen. Die Frage, ob ein Friedhof unbedingt eine Joggingstecke sein muss, ist ein bisschen schwer nachvollziehbar. Im Übrigen möchte ich aber doch darauf verweisen, dass Sie als Gesetzgeber das auch ausdrücklich in den einschlägigen Bestimmungen formuliert haben. In den Flächenwidmungs- und Bauordnungsplänen ist das Ziel ausdrücklich formuliert, dass es hier einen Schutz vor Belästigungen geben soll. Und begreiflicherweise wollen trauernde Menschen auf dem Friedhof nicht unbedingt, dass etwa eine Joggingstrecke unmittelbar vorbeiführt. Auch hier sind wir aber in sehr guten Gesprächen mit der Friedhofsverwaltung, und ich bin eigentlich zuversichtlich, dass wir auch dafür eine gute Lösung finden werden. Der letzte Punkt aus meinem Geschäftsbereich, den ich gerne ansprechen möchte, ist die Frage des Umgangs mit feuerpolizeilichen Bestimmungen. Es gibt manchmal ein gewisses Auseinanderklaffen, etwa was sehr alte Gebäude betrifft. Auch diesbezüglich wäre möglicherweise der Gesetzgeber gefordert. Wir hatten einen konkreten Fall mit einem Gebäude aus dem Jahr 1913. Im Hinblick auf die Renovierung hat der Gesetzgeber diesfalls nicht vorgesehen, dass alle feuerpolizeilichen Bestimmungen durchzuführen sind, die heute sozusagen State of the Art sind. Es gab aber auch einen Fall, der relativ prominent in den Medien war, in dem eine Dame ihren Rollstuhl nicht auf dem Gang abstellen konnte, weil man der Meinung war, dass das feuerpolizeilich eine besondere Gefährdung darstellen würde. In diesem Bereich klaffen die Dinge also ein wenig auseinander, und ich würde ersuchen, dass man sich diese Punkte von Seiten des Gesetzgebers ein wenig anschaut. Allerletzter Punkt: Zu meinem Aufgabenbereich gehört auch die internationale Arbeit, und ich möchte diesfalls einem unserer Vorgänger, Herrn Volksanwalt Dr. Peter Kostelka, herzlich danken. Ihm ist es im Jahr 2009 gelungen, das Generalsekretariat des International Ombudsman Institute hier nach Wien zu holen. Das ist mittlerweile eine sehr ordentliche Organisation, über 200 Mitgliedorganisationen aus über 100 Staaten sind hier Mitglied. Warum über 200 Organisationen? - Ombudseinrichtungen sind nämlich nicht immer nur nationale Einrichtungen, sondern es gibt manchmal auch regionale Ombudseinrichtungen, und auch Städte haben manchmal derartige Organisationen. Insgesamt darf ich sagen, dass die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wien gut funktioniert. Ich bedanke mich dafür bei der Verwaltung, und ich bedanke mich beim Hohen Landtag für die gute Zusammenarbeit. Abschließend möchte ich etwas feststellen: Kollege Achitz hat das auch angesprochen, weil sehr viele Abgeordnete hier in der Debatte die gute Arbeit der Volksanwaltschaft erwähnt haben: Das gilt vor allem für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben von unseren Vorgängern wirklich ein bestens bestelltes Haus übernehmen dürfen. Die Fachexpertise, die wir bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft vorfinden, ist ausgezeichnet. Fast alle Mitarbeiter dort haben, gerade wenn es sich um juristische Mitarbeiter handelt, Erfahrung als Anwälte oder sie waren bei Höchstgerichten oder bei anderen obersten Organen tätig. Sie bringen also wirklich eine unglaubliche Expertise ein, und darum kann man sich auch, wie ich glaube, auf die Inhalte der Berichte der Volksanwaltschaft recht gut verlassen. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit. Präsident Ernst Woller: Vielen Dank für den Beitrag.- Ich darf nun dem dritten Volksanwalt, Herrn Dr. Walter Rosenkranz, das Wort erteilen. Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz: Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Geschätzte Damen und Herren! Hoher Landtag! Zuletzt darf ich meinen Geschäftsbereich ein wenig vorstellen, zu dem ja auch einige Wortmeldungen abgegeben worden sind. Zunächst möchte auch ich darauf hinweisen, dass die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft eine äußerst hohe ist und die Erledigungen, die wir Ihnen hier auch in Form dieses Berichtes zur Verfügung stellen dürfen, einfach von dieser hohen Expertise getragen sind. Es wurde in einer Wortmeldung die Frage aufgeworfen, ob wir jetzt eigentlich Controller der Verwaltung oder Unternehmensberater sind. - Das sind wir nicht, denn wir kommen nicht deswegen, weil die Verantwortlichen der Verwaltungseinheit uns bitten, nachzuschauen, was los ist, sondern wir kommen deswegen, weil sich ein Mensch, ein Individuum, ein Bürger, ein Bewohner dieses Landes an uns wendet, weil er ein Problem an der Verwaltung sieht beziehungsweise mit ihr hat. Besonders deutlich möchte ich das - auch das ist schon angesprochen worden - bei denjenigen Menschen festmachen, die als Nachbarn ein Problem haben, konkret als Nachbarn eines Gewerbebetriebes, wo es stinkt, wo es laut ist oder wo es in einem konkreten Fall zu heiß ist. Diese Menschen haben oft den Eindruck, dass sie bei der Gewerbebehörde nicht entsprechend ernst genommen werden: Es dauert zu lange. Es geschieht nichts. Es wird nicht kontrolliert. Es wird nicht gemessen. Wenn dann die Volksanwaltschaft ins Spiel kommt, dann geht manches ein wenig schneller und dann wird Abhilfe geschaffen. Es kann nämlich nicht so sein, dass die Gewerbebehörde vor Ort sagt, dass das oder jenes geändert werden muss, dass der Betrieb das auch macht, etwa eine eigene Klimaanlage installiert, diese aber nicht einschaltet. - Das heißt: Es wird nicht kontrolliert, ob die erteilten Auflagen dann auch tatsächlich erfüllt wurden. Wiederum muss im konkreten Fall die Beschwerdeführerin darüber informieren, dass eben nichts passiert. Das ist für den Einzelnen sehr frustrierend, und daher gibt es die Institution der Volksanwaltschaft, die dann in den Dialog mit der Behörde oder mit Ihnen als - unter Anführungszeichen - Dienstgeber treten, der Sie im weitesten Sinne im Bereich des Magistrates oder anderer Behörden hier verantwortlich sind. So sehen Sie auch diesen Bericht, und ich habe jetzt auch den Begriff Dialog aufgenommen, der von Abg. Valentin heute hier in die Diskussion gebracht wurde. - Ja. Wir stellen uns gerne dem Dialog. Ich bedanke mich auch ausdrücklich dafür, dass wir nicht nur hierher, sondern regelmäßig auch in alle Ausschüsse eingeladen sind. Wir hoffen, dass das auch so bleibt und stehen dort gerne auch für Diskussionen zur Verfügung. Er wurde auch erwähnt, dass wir unterscheiden sollen, ob es sich um einen kleinen Einzelfall handelt, der vielleicht auf ein zutiefst menschliches Versagen zurückzuführen ist oder in einer gewissen Situation passiert ist, oder ob es sich um einen Systemfehler handelt. Im Gesetz finden wir eigentlich nur einen Begriff: Wir können nur einen Missstand feststellen. Das kann allerdings vom absoluten Behördenorganversagen bis hin zum Verhalten eines unfreundlichen Beamten gehen: Alles hat die Überschrift Missstand, und wir können nicht Punkte vergeben, ob das ein Missstand ersten Grades, fünften oder zehnten Grades oder was auch immer ist. Wir haben nur dieses - unter Anführungszeichen - zu enge Korsett namens Missstand, um das zu bewerten. Damit fange ich gleich mit dem größeren Bereich an. In meinem Geschäftsbereich sind die bereits angesprochenen Verfahrensverzögerungen im Bereich der Magistratsabteilung 35, was Staatsbürgerschaftsverfahren und Aufenthaltstitelverfahren betrifft. Im Berichtszeitraum 2019 waren es rund 280 Fälle aus diesen beiden Bereichen. Die Gesamtzahl von 1.200 Beschwerden ist relativ hoch, und etwas mehr als die Hälfte der Beschwerden in diesen Bereichen - bei der Staatsbürgerschaft sind es zwei Drittel, bei den anderen weniger - waren berechtigte Beschwerden über zu lange Verfahrensdauern. Das ist jetzt auch nichts Neues. Ich darf aber auch aus meinem Herzen heute hier keine Mördergrube machen. Wir sind nämlich bereits in den Vorbereitungen für den Bericht für das Jahr 2020, und bei den Aufenthaltstiteln wird sich die Zahl der Beschwerden im Beobachtungszeitraum verdoppeln, bei den Fragen der Staatsbürgerschaft wird die Zahl auch ein wenig ansteigen. Hier gilt es doch, zu beobachten, dass die langen Verfahrensdauern gewissermaßen eher auf einem systemischen Fehler beruhen. Ich komme aber jetzt auch zu dieser Strafe wegen des zu früh eingezahlten Parkpickerls, die angesprochen wurde. Oft heißt es: Wer zu spät kommt, den straft die Geschichte. Wer zu früh kommt, den straft die Bürokratie. Dieser Fall ist wirklich ein Minifall. In der Serviceorientierung gibt es eben Unterschiede. Die Asfinag ist ein ausgegliederter Betrieb und ein privater Anbieter, und da gilt schlicht und ergreifend das Konsumentenschutzgesetz. Hier wird etwas hoheitlich erledigt, und daher gilt das Konsumentenschutzgesetz nicht. Es gäbe natürlich - jetzt komme ich zu dem Dialog - entsprechende Möglichkeiten. In diesem Fall war der Beamte tatsächlich so serviceorientiert, dass er das Parkpickerl entgegen der Anordnung beziehungsweise - wie Sie sagten - der Usance hinausgegeben hat, um demjenigen zu helfen, und dieser hat irgendwann in der Zahlungsfrist, die ihm gegeben wurde, einbezahlt, obwohl das erst später wirksam geworden ist. Für alle zukünftigen Fälle, in denen jemand, der das Geld nicht mit hat, aber aus Servicegründen das Pickerl mitbekommt, wäre nichts einfacher, als dass er ein Formular unterschreibt, dass er eine Art Rechtsbelehrung bekommen hat und dass das erst gilt, wenn einbezahlt ist. Wenn er das zur Kenntnis nimmt, dann hat er seinen Amtsweg erledigt. Dabei bin ich letztlich noch gar nicht beim Wunsch nach einer Digitalisierung, dass man überhaupt nicht mehr in ein Amt kommen müsste, sondern das wäre ein Zwischenschritt zur Serviceorientierung, dass aber alle Beteiligten trotzdem eine entsprechende Rechtssicherheit hätten. - Das ist der Dialog, den wir uns eben auch so vorstellen können, um konkrete Lösungen anzubieten. Einen Punkt möchte ich auch noch lobend erwähnen, dass sich nämlich Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Wien regelmäßig - und ich hoffe, das ist nicht nur der geographischen Nähe geschuldet - bei der ORF-Sendung "Bürgeranwalt", bei der ja ein Teil der Volksanwaltschaft gewidmet ist, in den Fällen, die dort behandelt werden, auch immer als Gegenüber hinstellen. Ich weiß nicht, ob das sozusagen ein "Hintrauen" ist. Das weiß ich nicht. Wir haben aber durchaus auch andere Erfahrungen. Ich meine, Österreich ist nicht so groß und verkehrsmäßig gut erschlossen, weshalb es nicht unbedingt sehr schwierig ist, an einem geplanten Aufzeichnungstermin teilzunehmen, der auch nicht am Wochenende zur nachtschlafenden Zeit stattfindet, wenn vielleicht bei der Ausstrahlung auch der Eindruck entstehen könnte. Ich habe bei der Stadt Wien die Erfahrung gemacht, dass man sich auch in der Diskussion den Themen entsprechend nähert. Ich denke jetzt ans Einwohnerparken, ich denke aber auch an zahlreiche Diskussionen in meinem Geschäftsbereich, nämlich im Bildungsbereich. Sie werden es am kommenden Samstag - wenn ich das richtig im Kopf habe - auch erleben, dass der Bildungsdirektor ein immer gern gesehener Ansprechpartner ist, mit dem es durchaus zu konstruktiven, aber auch kontroversiellen Diskussionen kommen kann, und das ist sicherlich gut so. Zum Parken selbst möchte ich auch noch auf einen Punkt hinweisen. Auf Seite 77 unterhalb der Ausführungen zu diesem zu früh ausgegebenen Parkpickerl findet sich die Frage der Kleingartenbezirke, nämlich der Schrebergärten. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es eine sachlich ungerechtfertigte Behandlung ist, dass jemand in Wien, der ein kleines Wochenendhäuschen neben seiner Eigentumswohnung oder irgendwo eine Mietwohnung hat, um dort die Sommermonate zu verbringen, anders behandelt wird als diejenigen, die dasselbe in einer Schrebergartensiedlung tun. Das ist eine reine Wertungsfrage, bei der wir eigentlich die sachliche Begründung nicht erkannt haben. Abschließend zum Beispiel über die Musikschulbeiträge. Das Thema ist gestreift worden. Es ist sicherlich notwendig, betreffend die unbestrittenerweise weltweite Hauptstadt der Musik, nämlich Wien, entsprechende Überlegungen anzustellen. Und Wien ist nicht nur die Hauptstadt der Musik, sondern ich glaube, Wien ist auch Hauptstadt des Ballwesens und des Ballgeschehens. Im Hinblick darauf hoffe ich, dass beim nächsten Bericht, sollte dieser wieder zu dieser Jahreszeit diskutiert werden, dieser wunderschöne Saal im Jänner 2022 nicht für eine Landtagssitzung, sondern bereits für ein rauschendes Ballgeschehen gewidmet und eingesetzt werden kann. - Ich danke schön. Präsident Ernst Woller: Vielen Dank. Diesem Wunsch schließen wir uns natürlich alle an. Vielen Dank für Ihre Redebeiträge, für Ihre Arbeit, die Sie auch das ganze Jahr über hier leisten, und Ihren Bericht, den Sie vorgelegt haben. Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. Ich darf mich dann in der Folge auch von den Herren Volksanwälten verabschieden. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung über Beschluss- und Resolutionsanträge. Es liegen mir vier Beschluss- und Resolutionsanträge vor. Antrag 1 betrifft das Thema Krisenpflegeeltern, eingebracht von der neuen Volkspartei. Ich bitte diejenigen, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das wird mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und GRÜNEN unterstützt, hat nicht die erforderliche Mehrheit und ist daher abgelehnt. Wir kommen zum Antrag 2, eingebracht von der FPÖ, betreffend das Musikschulförderungsgesetz. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das wird unterstützt von ÖVP und FPÖ, hat nicht die erforderliche Mehrheit und ist damit abgelehnt. Ich bringe Antrag 3 zur Abstimmung, eingebracht von der FPÖ, betreffend Wiedereinführung von Unterstützungsleistungen von anerkannten Heimopfern. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Wird unterstützt von ÖVP und FPÖ, hat daher nicht die erforderliche Mehrheit und ist damit abgelehnt. Wir kommen zu Antrag 4, eingebracht von der Volkspartei, betreffend Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Wird unterstützt von ÖVP, FPÖ und GRÜNEN, hat nicht die erforderliche Mehrheit und ist daher abgelehnt. Ich habe übersehen, dass bei Antrag 3 in formeller Hinsicht die Zuweisung dieses Antrages an das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung beantragt wird. Daher lasse ich Antrag 3 noch einmal abstimmen und frage, wer für die Zuweisung dieses Antrages ist. - Dieser Antrag wird unterstützt von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS und hat damit die erforderliche Mehrheit. Dieser Antrag 3 wird dem zuständigen Mitglied der Wiener Landesregierung zur weiteren Behandlung zugewiesen. Wir kommen nun zur Postnummer 2 betreffend die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher, und ich erteile ihm das Wort. Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist das Gesetz in erster Lesung einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Der Antrag wird einstimmig unterstützt. Ich komme daher zur Abstimmung im Rahmen der zweiten Lesung und bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Somit ist das Gesetz beschlossen. Wir kommen zur Postnummer 3 betreffend die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Förderung politischer Parteien in Wien ab 2013 geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher. Ich ersuche ihn. die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Initiativantrag. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Krauss. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg: Wir werden dem Initiativantrag, der heute eingebracht wird, zustimmen, weil wir es für ein richtiges und wichtiges Signal halten, gerade jetzt in der Corona-Zeit, also in Zeiten der Pandemie, auch bei der Politik zu sparen, respektive die Parteienförderungen in den kommenden zwei Jahren nicht anzupassen. Die Koalition kann in dieser Frage auf unsere Unterstützung zählen. Es ist uns allerdings auch ein Anliegen, ein klares Bekenntnis zur staatlichen Parteienförderungen abzulegen. Wir wollen klar machen, dass wir natürlich dafür sind, dass Parteien vom Staat Geld erhalten, um Politik zu machen, und dass wir nicht wollen, dass einzelne Persönlichkeiten große Spenden machen können, um Einfluss auf die Politik zu nehmen und so vielleicht auch private Interessen oder Interessen kleiner Gruppierungen in die Politik hineinzutragen, um sich monetär einen Vorteil zu erkaufen. Deshalb werden wir einen Antrag einbringen, dass Spenden an Parteien auf Wiener Ebene ganz verboten werden, weil wir der Meinung sind, dass das ein richtiges Zeichen der Zeit wäre. Da wir aber eben genau dieser Meinung sind, dass es wichtig ist, dass wir ein Parteisystem haben, das staatlich finanziert ist und bei dem man nicht auf einzelne private Gönner abzielen muss, werden wir den ÖVP-Antrag ablehnen, der darauf abzielt, die Parteienförderung in Wien grundsätzlich zu reduzieren. Wir werden allerdings noch einen weiteren Antrag einbringen. Dieser wird darauf abzielen, die Wahlkampfkostenobergrenze für Wahlkämpfe zu halbieren und auf 3 Millionen EUR zu senken. Ich weiß, dass es in diesem Zusammenhang verschiedene Anträge von Parteien gibt. Es gibt eine Initiative der GRÜNEN, von der wir meinen, dass sie zu niedrig angesetzt ist. Es gibt eine Initiative der Regierungsparteien, die wir wiederum für etwas zu hoch halten. Wir glauben, dass eine Halbierung der Wahlkampfkostenobergrenze von 6 auf 3 Millionen EUR ein guter Mittelweg wäre. Dort könnte man sich treffen, hier könnte man einsparen, um gleichzeitig auch in Zukunft einen fairen Wahlkampf erhalten zu können. - Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich freue mich sehr, dass wir heute den Entwurf des Gesetzes beschließen werden, dass die Parteienförderung in Wien für zwei Jahre lang nicht valorisiert wird. Ich habe auch im Dezember schon erwähnt, dass es nicht nur in diesen Zeiten, sondern auch allgemein ein wichtiger Beitrag ist, wenn wir auf die sehr hohe Parteienfinanzierung in Österreich einen Blick werfen, darüber nachdenken und auch zeigen, wo und wie wir unseren Beitrag dazu einbringen. Ja. Die Wiener Fortschrittskoalition macht, was sie versprochen hat. Andere reden leider nur darüber. Die Maßnahme einer Valorisierung wird ja im Bund von Türkis und Grün gerade diskutiert, aber mehr als ein paar Ankündigungen sind es bis jetzt nicht gewesen. - Ich muss heute schon, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, den Kopf schütteln, wenn ich mir Ihre fast frechen Anträge anschaue: Sie sitzen im Glashaus und werfen mit Steinen?! Sie greifen seit Jahren tief in die Taschen und jetzt schreien Sie: Haltet den Dieb! Wie passt das zusammen? Wir haben im Wahlkampf ein Fairnessabkommen geschmiedet. Sie hätten die Chance gehabt mitzumachen. Wir haben Sanktionen bei Überschreitung der Obergrenze vorgesehen. Davon wollten Sie aber nichts wissen. Wir könnten heute die teuersten Arbeitslosen in Wien abschaffen, die nicht amtsführenden Stadträte, deren Posten Sie so gerne bekleiden. Aber dagegen wehrt sich die ÖVP im Bund. Und davon wollen Sie auch nichts wissen. Wir könnten den Wienerinnen und Wienern 1,2 Millionen EUR im Jahr für diese unnötigen Posten sparen. Mehr als der Begriff heuchlerische Scheinheiligkeit fällt mir dazu nicht ein. Dass Sie vor Scham nicht in den Boden versinken, wenn Sie solche Anträge hier vorbringen, wundert mich sowieso. Im Bund hat sich nämlich die ÖVP, seit es die Wahlkampfkostenobergrenze gibt, kein einziges Mal daran gehalten. Kein einziges Mal! Bei der Nationalratswahl 2013 haben Sie die Grenze von 7 Millionen um stolze 4 Millionen auf über 11 Millionen überschritten. Bei der Nationalratswahl 2017 haben Sie die Grenze von 7 Millionen um 6 Millionen, also fast um das Doppelte auf insgesamt 13 Millionen überschritten, damit auch wirklich jeder Heuballen in Österreich von Ihrer türkisen Heiligenverehrung überzogen werden kann. 2019 haben Sie die Grenze schon wieder um 2 Millionen überzogen, was aber, wie ich glaube, in Ihren Augen schon fast bescheiden gewesen ist, liebe ÖVP. Wenn Sie sich also heute hier herstellen mit Ihren Anträgen und die Worte Transparenz, sparsamer Umgang mit Steuergeld und Parteienfinanzierung in den Mund nehmen, dann sind Sie wirklich komplett unglaubwürdig und nicht ernst zu nehmen! Wir haben das in diesem Haus schon oft eingebracht, wir haben es in anderen Bundesländern eingebracht, zum Beispiel in Niederösterreich, Sie haben jedoch keinem einzigen Antrag von uns zugestimmt. Auch erst jetzt 2020 in der Steiermark wollten Sie davon nichts wissen. Tun Sie daher jetzt nicht so, als wären Sie auf dieser Seite. Schieben Sie in Österreich weiter kaltherzig Kinder ab! Machen Sie weiter mit Ihrem Impfchaos! Schauen Sie, dass die Budgetzahlen um sechs Nullen nicht stimmen! Schauen Sie, dass die Corona-Hilfen nicht ankommen! Machen Sie weiter mit Ihrem Postenschacher! Ich hingegen bin dafür, dass wir hier in Wien arbeiten und die Bevölkerung entlasten, und ich glaube, das sehen die Wienerinnen und Wiener auch. Nachdem heute Semesterschluss an den Schulen ist, liebe Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, ich kann Ihnen angesichts dieser Chuzpe nur mitgeben: Nicht genügend! Setzen! Präsident Ernst Woller: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Wir unterstützen heute natürlich den Initiativantrag der Regierungsparteien. Die zwei Punkte sind, glaube ich, eh bei allen völlig unstrittig. Es geht um eine Auszahlung, die jetzt analog zu der Förderung im Bund erfolgt, nämlich in zwei Tranchen. Das passt allen. Ich glaube, darüber gibt es jetzt wenige Diskussionen. Und für die Aussetzung der Valorisierung für zwei Jahre haben sich auch alle deutlich ausgesprochen. Die Anträge, um die es heute geht, kugeln rund um die Wahlkampfkostenobergrenze, und es gibt in Österreich nur zwei Fraktionen - ich gebe jetzt der Vorrednerin recht -, die gegen diese Wahlkampfkostenobergrenzen, die es in manchen Bundesländern gibt - eh nicht in allen -, noch nicht verstoßen haben: Die NEOS und die GRÜNEN haben die Wahlkampfkostengrenze immer eingehalten, alle anderen drei haben unterschiedlich große Schwierigkeiten damit. Es gibt zum Beispiel im Burgenland keine Wahlkampfkostenobergrenze, da kann es die SPÖ quasi auch alleine bestimmen. Also theoretisch könnten die BurgenländerInnen, wenn sie es hätten, noch mehr Geld ausgeben als alle anderen, die haben überhaupt keine Regelung. Die anderen Regelungen gehen von 2 EUR in Vorarlberg bis hinauf zur höchsten singulären Zahl, die 7 Millionen im Bund. Das Höchste, wenn man es pro Kopf umrechnet, ist das, was wir in Wien haben. Wien, Niederösterreich, Oberösterreich 6 Millionen für Landtagswahlkämpfe. Diese Höhe nennt der Landesgeschäftsführer in Oberösterreich weltfremd - wurscht, überall ist es eine andere Diskussion. Und wenn man mit einem Antrag kommt, den wir heute einbringen, 1 EUR pro WählerIn in Wien statt den 6 Millionen, die wir jetzt haben, werden ein paar sagen, so kann man gar nicht wahlkämpfen. Die Steiermark macht es aber so. Und dort kommt der Support nicht nur von den NEOS oder GRÜNEN, das haben die anderen auch beschlossen, alle gemeinsam im Übrigen, dort hat es eine andere Regierung beschlossen. Die kommen aus damit. Die kürzen ein, wie man wahlkämpfen darf. Und bei uns in Wien ist es mit 6 Millionen das Höchste von allen. Ich habe natürlich das Koalitionspapier gelesen. Neben den 2 Punkten, die wir heute schon beschließen, steht da auf Seite 209, glaube ich, dass das von 6 auf 5 Millionen gesenkt werden soll. Der Antrag von uns ist fast analog zur Steiermark, analog zu dem, was die GRÜNEN von Vorarlberg bis ins Burgenland vertreten: Bei Landtagswahlkämpfen eine Begrenzung des Wahlkampfs auf 1 EUR pro WählerIn. Ich glaube, alle verstehen, dass Parteien Geld haben und arbeiten, wenn sie Anfragen kriegen, wenn sie der Bevölkerung helfen, wenn sie diese unterstützen, aber dass in Wahlkämpfen am Ende einfach auf Tod und Teufel inseriert wird und Plakate draußen hängen, das verstehen nicht alle. Wir GRÜNE haben gelernt, dass man 2019 einen Bundeswahlkampf ohne Plakate geführt hat, der zu einem viel höheren Ergebnis geführt hat als der davor mit ganz vielen Plakaten. Es ist also nicht einmal so, dass das unbedingt jedes Mal zum Erfolg führen würde. Damit die Akzeptanz auch in der Bevölkerung für die Gelder, die Parteien bekommen, steigt, bringen wir diesen Antrag heute ein, und ich freue mich, wenn er möglichst viel Unterstützung bekommt. - Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Nächster Redner ist Herr Abg. Gasselich. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren1 Eigentlich wollte ich die gesamte Debatte sehr sachlich und wirklich nur am Thema entlangführen, muss aber trotzdem auf das von den NEOS eingehen, weil das doch ein bisschen komisch war mit der Vermischung, und habe mir jetzt überlegt, was sage ich dazu. Na ja, als ich den Initiativantrag hier gesehen habe, habe ich mir gedacht, wie würden die NEOS wohl reagieren, wenn sie Oppositionspartei wären, würde Frau Emmerling dann mir und uns da Heuchelei vorwerfen? Also ich glaube, sie wären die Ersten, die geschrien hätten, dass das viel zu wenig ist und was das überhaupt soll. Aber damit möchte ich es eigentlich auch diesbezüglich belassen. Wir bekennen uns natürlich auch zu einer angemessenen öffentlichen Parteienförderung. Die Demokratie ist - ich glaube, da spreche ich für uns alle - die beste Staatsform, die wir haben, Parteien sind ein sehr, sehr wichtiger Teil davon. Wir müssen demokratische Grundsätze schützen, gerade ein Blick in die USA reicht, um zu sehen, wie volatil das ganze System ist. Deswegen braucht es einfach klare und faire Regeln hier, und aus unserer Sicht ist das System in Wien jedenfalls reformbedürftig. Daher bringen wir hier auch drei Anträge ein, zwei Beschlussanträge und einen Abänderungsantrag. Wir wollen einerseits einen Abänderungsantrag zur Sanktionierung bei den Wahlkampfkostenobergrenzen. Im Bund gibt es das, in Wien gibt es das noch nicht. Es ist im Regierungsprogramm vorgesehen, und deswegen freuen wir uns hier über eine schnelle Umsetzung. Weiters wollen wir eine Senkung der Parteienförderung, je Wahlberechtigtem ist die in Wien fünf Mal so hoch als im Bund. Gerade in Anbetracht der budgetären Herausforderungen durch die Corona-Krise ist es auch hier notwendig, das rasch umzusetzen und sich nicht nur mit der Aussetzung der Valorisierung für die nächsten zwei Jahre zufrieden zu geben. Und der zweite Beschlussantrag: eine Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze. Es wurde schon erwähnt, im Bund beträgt sie 7 Millionen, in Wien 6 Millionen, sie soll auf 5 Millionen herabgesetzt werden. Hier sehen wir auch auf jeden Fall den Reformbedarf und freuen uns über eine Zustimmung. Was ich auch noch dazu sagen kann: In den letzten Jahren wurden ähnliche Anträge der NEOS hier eingebracht, deswegen rechne ich einmal mit einer Zustimmung durch die NEOS bei unseren Anträgen, und generell bitte ich im Sinne von echten Reformen um Zustimmung. - Danke. Präsident Ernst Woller: Zu Wort gelangt Frau Abg. Novak. Bitte. Abg. Barbara Novak, BA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit regelmäßigen Abständen diskutieren wir die Frage von Parteienförderung, Spendenobergrenzen, Wahlkampfobergrenzen und Transparenz in der Parteienlandschaft, das ist nicht die erste Debatte, die wir dazu führen. Der Anlass der heutigen ist der erste Schritt der Umsetzung jenes Kapitels im Regierungsübereinkommen, das einige Reformbereiche dazu ablichtet. Wir haben uns ja zu vielen Schritten durchgerungen - und ich sage das hier, wirklich auch durchgerungen -, die wir auch schon praktisch umgesetzt haben, nämlich im letzten Jahr - nicht allzu lange her -, vielleicht auch in der Erinnerung aller anderen Parteien. Es waren ja alle eingeladen, an den Schritten der praktischen Umsetzung dessen, was hier auch in den Reden gerade angeklungen ist, teilzunehmen, nämlich bei jenem Übereinkommen, das wir uns für den letzten Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlkampf gegeben haben. Und das ist auch die berechtigte Kritik einer meiner VorrednerInnen, der Kollegin Emmerling, dass nämlich gerade jene Partei, die jetzt hier auch diese Reformen von uns einfordert, die war, die den Verhandlungstisch leider verlassen und sich an diesem Abkommen nicht beteiligt hat. Nun, was war denn Gegenstand dieses Abkommens - und wie gesagt, diese Verhandlung liegt nur sechs Monate hinter uns? Gegenstand war eine Wahlkampfkostenobergrenze, die auch mit Sanktionen versehen wurde. Aber diese Sanktionen waren offensichtlich bei der ÖVP nicht gewünscht, das war vielleicht nicht einzuhalten. Wir wissen ja noch nicht, wie viel die Wahlkampfkosten dieser Partei im letzten Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlkampf war, denn einer der zwei Punkte dieses Übereinkommens war nämlich eine transparente Darstellung der Wahlkampfkosten vor der Wahl - eine Woche vor der Wahl eine freiwillige Veröffentlichung der Wahlkampfkosten und deren Zusammensetzung. Auch das wurde praktisch schon ausprobiert und geübt, um auch die dazugehörige Meinungsbildung der Wählerinnen und Wähler vor dem Wahlgang zu ermöglichen. Was wir heute hier machen, ist der erste Schritt der Aussetzung der Valorisierung und auch der neuen Auszahlungsmodalität. Weitere Schritte, wie eine Wahlkampfkostenobergrenzenherabsetzung auf fünf Millionen haben wir für uns vereinbart. Warum fünf Millionen? Nun, weil ich glaube, dass es eine notwendige Balance braucht. Einerseits geht es darum, dass Ungleichheiten zwischen den einzelnen Parteien ausgeglichen werden, damit es nicht zügellos im Bereich der Wahlkampfkosten zugeht, damit man hier auch ganz klar nachvollzieht, dass jene Parteien, die viele Mittel zur Verfügung haben, sich da natürlich einen Vorteil verschaffen können, auf der anderen Seite aber auch darum, dass man die Balance zu einer Unabhängigkeit hält, die es im Wahlkampf auch braucht, Unabhängigkeit von Medienstrukturen und der Willkür von Berichterstattungen, die wir ja in diesem Land auch beobachten können. Deshalb braucht es eben genau diese Balance und das mag dann eine Geschmacksfrage sein, wo das liegt. Der Vergleich mit anderen Bundesländern hinkt ein bisschen, denn es ist ja nicht nur eine Landtags- und Gemeinderatswahl, die in Wien stattfindet, sondern auch eine, wenn man so will, Gemeindewahl auf kleinerer Ebene, sprich, Bezirksvertretungswahlen. Also wenn wir schon darüber reden, dass wir Vergleiche ansetzen, dann bitte auch dieselben Fruchtsorten miteinander zu vergleichen und nicht unterschiedliche. Wir haben uns auch dazu entschieden, dass wir im Bereich der Transparenz eine Regelung - die wir uns eigentlich von Bundesebene erwarten, da es immer wieder Debatten gibt, wir aber nicht wissen, ob sie wirklich kommt - für uns finden, nämlich die Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten, et cetera über den Stadtrechnungshof, und hier einen Schritt weitergehen. Wir werden im Laufe des Jahres die weiteren Details verhandeln und es wird zu weiteren Anträgen, auch Initiativanträgen kommen, um die Punkte des Regierungsübereinkommens umzusetzen. Ein klares Nein von meiner Seite zu einem Wettbewerb des "Wer bietet weniger?", also so ein Einsteigen in eine populistische Debatte, wo man selbst eigentlich keinen einzigen Schritt setzt, nämlich, wenn es sich anbietet, teilzuhaben an einem Übereinkommen für die letzte Wahl, und auf der anderen Seite zu glauben, man kann da irgendwo punkten. Ich kann aus meiner bescheidenen Erfahrung als Mitglied dieses Hauses - da ich schon viele Wahlkämpfe gemacht habe und viele dieses "Wer bietet weniger?" im Konzert der Politik - sagen, ich kann mich nicht erinnern, dass sich jemals schon jemand bedankt hätte bei uns - aber vielleicht ist das bei anderen Abgeordneten der Fall gewesen -, diese Reformen gemacht zu haben oder weniger in die Demokratie, weniger in die Ausstattung von Abgeordneten oder von Häusern oder von demokratischen Prozessen investiert zu haben. In der Regel ist es eher ein Schritt dazu, dass wir uns selbst abschaffen, aber das sei ein kleiner Sidestep von mir. - Herzlichen Dank. Präsident Ernst Woller: Danke für die Wortmeldung und fürs Desinfizieren. Wir kommen nun zum Abänderungsantrag, eingebracht von der ÖVP, betreffend Sanktionierung, Strafen bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze maximal zulässigen Wahlwerbungsausgaben. Der Abänderungsantrag wurde einreferiert, es wird die sofortige Abstimmung verlangt. Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist unterstützt nur von ÖVP, FPÖ und GRÜNEN, und damit ist dieser Abänderungsantrag abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist einstimmig beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. - Ich bitte jene Mitglieder, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. Das ist einstimmig, damit ausreichend unterstützt. Wir kommen nun zur zweiten Lesung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig beschlossen. Damit ist das Gesetz beschlossen. Jetzt kommen wir noch zu fünf Beschlussanträgen und Resolutionsanträgen. Antrag 5, eingebracht von der FPÖ, betreffend Verbot von Parteienspenden. Die sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer diesem Antrag der FPÖ zustimmt, bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nur die FPÖ und damit abgelehnt. Wir kommen zum Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von der FPÖ, betreffend Beschränkung der Wahlkampfkostenobergrenze. Die sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist nur von der FPÖ unterstützt und damit abgelehnt. Antrag 7, eingebracht von den GRÜNEN, betreffend Senkung der Wahlkampfkostenobergrenzen in Wien auf 1 EUR pro WählerIn statt 6 Millionen. Verlangt wird die sofortige Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist nur unterstützt von den GRÜNEN und damit abgelehnt. Antrag 9, eingebracht von der ÖVP, betreffend Reformgruppe mit dem Ziel, Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze. Die sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer diesem Antrag Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist von ÖVP, FPÖ, GRÜNEN unterstützt und ist nicht die erforderliche Mehrheit, daher ist der Antrag abgelehnt. Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von der ÖVP, betreffend Reformgruppe mit dem Ziel einer Senkung der Parteienförderung. Die sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von der ÖVP, und zwar ausschließlich von der ÖVP, daher ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen nun zu Postnummer 4. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Bauproduktegesetz 2013 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Damen und Herren des Landtages, die dieser Vorgangsweise zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig unterstützt, daher kommen wir zur zweiten Lesung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig auch in zweiter Lesung beschlossen. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der EU im Energie- und Klimabereich. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie auch um Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig unterstützt. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen. Danke, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Verwaltungsgericht- Dienstrechtsgesetz, das Wiener Personalvertretungsgesetz und das Gesetz LGBl. Nr. 48/2020 geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky, ich erteile ihm das Wort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung gleich vornehmen zu lassen. Wer ist dafür? - Das ist ebenfalls einstimmig. Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenso einstimmig in zweiter Lesung beschlossen. Es gelangt nunmehr Postnummer 7 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Anfrage des Landesgerichts für Strafsachen Wien um Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung des Abg. Ellensohn wegen des Vergehens der Beschimpfung gemäß § 115 StGB. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, Herrn Abg. Dr. Stürzenbecher, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Sehr geehrte Damen und Herren, das Immunitätskollegium hat am 28.1.2021 getagt und einstimmig folgenden Beschluss gefasst, der jetzt als Antrag dem Landtag vorliegt: Der Wiener Landtag wolle beschließen: In Behandlung der Anfrage des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 1. Dezember 2020, Geschäftsfall 095HV101/12M, um Zustimmung zur strafgerichtlichen Verfolgung des Herrn Abgeordneten zum Wiener Landtag David Ellensohn wegen des Vergehens der Beschimpfung im Sinne des § 115 StGB wird im Sinne des § 130 Abs. 4 WStV festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit besteht. Der Anfrage wird nicht stattgegeben. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag des Immunitätskollegiums. Präsident Ernst Woller: Ich danke für diesen Bericht. Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Bevor ich nun zur Abstimmung komme, stelle ich fest oder möchte ich mitteilen, dass der Herr Abg. Ellensohn den Saal verlassen hat und daher nicht an der Abstimmung teilnehmen wird. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Antrag des Immunitätskollegiums zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 7 erledigt, und es ist insgesamt die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 14.22 Uhr.) Landtag, 21. WP 29. Jänner 2021 3. Sitzung / 2 Landtag, 21. WP 29. Jänner 2021 3. Sitzung / 21