Wiener Landtag 20. Wahlperiode 44. Sitzung vom 26. März 2020 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Mitteilung des Einlaufs S. 3 3. Umstellung der Tagesordnung S. 3 4. LG-249143-2020-LAT; P 1: Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes - WMG (Beilage Nr. 6/2020) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 3 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 3 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 4 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 5 Abg. Wolfgang Seidl S. 5 Abg. Gabriele Mörk S. 6 Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 7 Abstimmung S. 7 5. LG-264839-2020-LAT; P 4: Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 - Wr. KAG (Beilage Nr. 8/2020) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 7 Rednerin bzw. Redner: Abg. Angela Schütz S. 7 Abg. Christian Deutsch S. 7 Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 8 Abstimmung S. 8 6. LG-1131780-2019; P 2: Änderung des Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2015 (WHeizKG 2015) (Beilage Nr. 2/2020) Berichterstatterin Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS S. 8 Redner: Abg. Mag. Günter Kasal S. 8 Abstimmung S. 8 7. LG-260012-2020-LAT; P 3: Änderung des Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetzes (Beilage Nr. 7/2020) Abstimmung S. 9 (Beginn um 13.02 Uhr.) Präsidentin Veronika Matiasek: Ich eröffne die 44. Sitzung des Wiener Landtages. Das Procedere, wie bei der Sitzung vorzugehen ist, hat Vorsitzender Reindl zu Beginn der Gemeinderatssitzung schon sehr genau erklärt. Für den Landtag bringe ich zur Kenntnis, dass nach präsidialem Vorbeschluss die Redezeit pro Fraktion mit zehn Minuten begrenzt ist. - Ich bitte also, sich darauf einzurichten. Entschuldig sind StRin Schweiger-Stenzel, Abg. Aichinger, Abg. Aigner, Abg. Amhof, Abg. Berger, Abg. Blind, Abg. Hobek, Abg. Koderhold, Abg. Kopietz, Abg. Kops, Abg. Korosec, Abg. Kowarik, Abg. Kubik, Abg. Kunrath, Abg. Ludwig-Faymann, Abg. Maresch, Abg. Meidlinger, Abg. Meinhard-Schiebel, Abg. Pawkowicz, Abg. Schinner-Krendl, Abg. Schober, Abg. Schubert, Abg. Schuster, Abg. Schwarz, Abg. Stark, Abg. Strobl, Abg. Stumpf, Abg. Ulm, Abg. Valentin, Abg. Weber sowie Herr Abgeordneter und Präsident Woller. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des NEOS-Rathausklubs zwei schriftliche Anfragen eingelangt sind. Die Abgeordneten Mörk, Rychly, Florianschütz, Däger-Gregori, Hursky, Mag. Berner haben am 16.3.2020 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien, Wiener Mindestsicherungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 38/2010, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 49/2018, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen. Die Abgeordneten Woller, Mag. Reindl, Mag. Abrahamczik, Oxonitsch, Florianschütz, Niedermühlbichler, Rychly, Lindenmayr, Mag. Gremel und Dipl.-Ing. Margulies haben am 20.3.2020 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen zugewiesen. Die Abgeordneten Mörk, Rychly, Däger-Gregori, Niedermühlbichler und Mag. Huemer haben am 24.3.2020 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes aus 1987 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen. Die Abgeordneten Dr. Stürzenbecher, Mag. Berger-Krotsch, Novak, Mag. Reindl und Dipl.-Ing. Margulies haben am heutigen Tag gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien eingebracht, das ist das Wiener Verwaltungsabgabengesetz 1985, jetzt Covid-19-Abgabenänderungsgesetz. Dieser Antrag wird dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales zugewiesen. Die Abgeordneten Dr. Stürzenbecher, Mag. Berger-Krotsch, Novak, Mag. Reindl und Dipl.-Ing. Margulies haben am heutigen Tag gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes aus 1966 bezüglich Zeitungverkaufseinrichtungen, Sonnenschutzvorrichtungen für Wohnräume sowie Erleichterungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Ausnahmesituation eingebracht. Dieser Antrag wird dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales zugewiesen. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 4, 2 und 3 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Hacker. - Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich ersuche um Zustimmung zum vorgelegten Poststück. - Danke schön. Präsidentin Veronika Matiasek: Die Debatte ist eröffnet. Als erste Rednerin hat sich Frau Abg. Mag. Emmerling zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um das neue Mindestsicherungsgesetz, um Anpassungen und vor allem um die Unterstützung für Jugendliche. Ich mache es kurz, indem ich gleich sage, dass wir dem, wie auch schon im Ausschuss, zustimmen werden, Wir glauben, dass die Intention, die Angebote und Aktivitäten für die unter-25-jährigen Bezieherinnen und Bezieher zu bündeln, gut ist. Wir können uns durchaus auch vorstellen, dass dadurch die Reintegration in den Arbeitsmarkt besser gelingen und die Mindestsicherung diesfalls eher ein Sprungbrett zurück ins Erwerbsleben sein können. Auch dass es einen gemeinsamen Standort der MA 40 und des AMS im 12. Bezirk für junge Erwachsene geben wird, finden wir gut. Und natürlich wird von uns auch voll unterstützt, dass der Zuschlag für Menschen mit Behinderungen erhöht wird. Es werden sich hier natürlich noch viele Fragen ergeben. Wir konnten einige im Ausschuss schon klären. Aber wie schaut es zum Beispiel mit Sanktionen aus, wenn Jugendliche an diesen Maßnahmen nicht zureichend teilnehmen? Man wird auch erst nach einer Weile sehen, wie effektiv diese Neuerung sein wird. Dementsprechend muss ich aber auch Kritik anbringen, dass wir hier keine Begutachtungsphase durchgeführt haben. Ich glaube, gerade die Mindestsicherung ist eine sehr kritische Materie, die in letzter Zeit immer sehr hart diskutiert wurde und die auch ideologisch weit auseinanderklafft. Ich glaube, da hätte ein Begutachtungsverfahren durchaus Sinn gemacht, und ich meine, da kann auch die Krise als Ausrede nicht wirklich herhalten, denn wir haben uns alle miteinander dazu bekannt, dass wir dieses politische, parlamentarische System aufrechterhalten und uns selbst in der Ausübung unserer Tätigkeit nicht ausnehmen. Das hätte vielleicht auch entsprechende Bedenken der ÖVP ausräumen können. Man hätte auch nachbessern können. Ich weiß: Die ÖVP hat hier im Vorfeld kritisiert, dass das Ganze verfassungswidrig sei. - Ich kann das nicht beurteilen, aber man wird sehen, ob diese Regelung wieder zurückgenommen werden wird. Sie werden wahrscheinlich den Verfassungsgerichtshof anrufen, und es kann natürlich sein, dass wir in diesem Zusammenhang jetzt wieder einem längeren Verfahren gegenüberstehen, damit das geklärt wird. Das halte ich in dieser Sache nicht für sehr zielführend. In Summe aber noch einmal: Diese Änderungen bekommen natürlich unsere Unterstützung und unsere Zustimmung. - Vielen Dank. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Abgeordnete. Ihre Fraktion hätte noch 7 Minuten 40 Sekunden Restredezeit. Als nächste Rednerin ist Frau Dipl.-Ing. Olischar zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Stadtrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Initiativantrag vor einigen Tagen erhalten habe, war ich - das muss ich schon sagen - einigermaßen erstaunt, denn wir haben monatelang gepredigt, dass das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz rechtskonform umgesetzt werden muss, dann kommt jedoch eine völlig unzureichende Novelle, und das während der Zeit der Corona-Krise! Das ist aus unserer Sicht in demokratiepolitischer Hinsicht bezeichnend und sehr bedenklich, sehr geehrte Damen und Herren! Wie geht die rot-grüne Koalition vor? Bindet sie die Oppositionsparteien und andere Organisationen mit ein? - Nein! Vielmehr handelt es sich um einen Initiativantrag. Aus diesem Grund erfolgt hier auch kein externes Begutachtungsverfahren. Ich meine aber: Bei einem wichtigen Thema wie der Mindestsicherung sollte jedenfalls eine Begutachtung durchgeführt werden. Das ist wiederum demokratiepolitisch nicht in Ordnung. Inhaltlich wurden folgende Punkte geändert: Herauslösung der volljährigen Bezieher bis zum 25. Lebensjahr aus Bedarfsgemeinschaften, der Behindertenbonus und die Pflicht zum persönlichen Erscheinen vor der Behörde unter gewissen Umständen. - Die letzten zwei Punkte unterstützen auch wir prinzipiell sehr. Beim ersten Punkt muss man auch hinterfragen, ob dieser dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz widerspricht. Das werden wir noch zu klären haben. Das hätte aber eben durch ein externes Begutachtungsverfahren geklärt werden sollen. Es ergeben sich durchaus noch - meine Vorrednerin hat es angesprochen - Fragen hinsichtlich dieses Initiativantrages. Nicht zuletzt wurde gestern auch im Ausschuss über die Kosten bei den Beziehern bis zum 25. Lebensjahr diskutiert. Ob es da jetzt noch Fragen gibt, wird zu klären sein. Wo aber sind alle anderen Punkte, die laut geltendem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz umgesetzt werden müssten? Von einer rechtskonformen Umsetzung sind wir hier jedenfalls meilenweit entfernt, denn es fehlen zahlreiche Inhalte wie beispielsweise niedrigere Richtsätze sowie Deckelung der Haushaltsgemeinschaften, Beschränkung der Leistungen für subsidiär Schutzberechtigte, Befristung der Anträge auf zwölf Monate, Unzulässigkeit der gleichzeitigen Auszahlung von Mindestsicherung und Wohnbeihilfe. Auch fehlt ein verpflichtendes Kontroll- und Sanktionssystem bis zum persönlichen Erscheinen vor der Behörde. Bei der Verpflichtung zu Deutsch- und Wertekursen fehlt der Verweis auf die Integrationsprüfung B1. Bei der Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes ging es uns immer schon um die Frage der Gerechtigkeit. Besonders verletzliche Gruppen sollen durch das neue Gesetz nämlich besonders berücksichtigt werden, allerdings werden diese Punkte auch nicht umgesetzt. So ist etwa der Bonus für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher nicht zu finden, und auch ein erhöhter anrechnungsfreier Freibetrag und die Erhöhung des Schonvermögens wurden ebenfalls nicht umgesetzt. Rot-Grün setzt diese Novelle also über die Hintertür um und möchte sie ohne externes Begutachtungsverfahren durchpeitschen. Trotz der Änderungen - denn von einer Reform kann man in diesem Zusammenhang nicht sprechen - werden aber die Probleme im Wiener Sozialsystem weiterhin bestehen bleiben. Der Handlungsbedarf für die Stadt bleibt weiter bestehen. Ein Blick auf die Zahlen spricht ja auch Bände: Rund 60 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher Österreichs leben in Wien. Seit Rot-Grün 2010 in Wien das Ruder übernommen hat, ist die Anzahl der BMS-Bezieher um über 70 Prozent gestiegen und sind die Ausgaben für die Mindestsicherung um 130 Prozent gestiegen! Sehen wir uns noch eine Zahl an: Wien gab im Jahr 2018 täglich 1,8 Millionen EUR für die Mindestsicherung aus. Im Vergleich dazu waren es in Niederösterreich rund 180.000 EUR pro Tag, also ein Zehntel davon. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wurde vom VfGH bloß in drei Punkten aufgehoben. Der Großteil davon hätte bereits vor längerer Zeit umgesetzt werden müssen. Stattdessen versucht Rot-Grün aber während einer der größten Krisen in der Zweiten Republik, diese Novelle durchzuwinken. Sehr geehrte Damen und Herren! Wien ist noch immer der Sozialmagnet Österreichs. Die Auswirkungen der Höhe der Mindestsicherung wurden durch zwei Studien auch bestätigt. Eine österreichische Studie und eine Studie aus Princeton machen deutlich, dass mehr Sozialleistung auch zu mehr Zuwanderung führt. Die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich haben die Reform bereits richtig und rechtskonform umgesetzt, und für uns stellt sich natürlich die Frage: Warum schafft Wien das nicht? Sehr geehrte Damen und Herren! Wien setzt das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht ausreichend um. Aus unserer Sicht ist das verfassungswidrig, und die Vorgangsweise ist, wie schon zu Beginn erwähnt, demokratiepolitisch sehr bedenklich. Gerade nach der Corona-Krise wird unser Sozial- und Gesundheitssystem schwer belastet sein. Es ist daher unverantwortlich, die Mindestsicherung nicht ernsthaft zu reformieren. Wir drängen daher auf eine verfassungskonforme Reform der Wiener Mindestsicherung für ein gerechtes System, sehr geehrte Damen und Herren. - Vielen Dank. Präsidentin Veronika Matiasek: Ihre Fraktion hat noch 4 Minuten 30 Sekunden Restredezeit, wenn das notwendig sein sollte. Als nächste Rednerin zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Berner. - Ich bitte Sie zum Rednerpult, wenn es frei ist. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Wir sind hier auch ein bisschen entschleunigt. Vielleicht ist das eh gut für die Debatte, das wissen wir aber noch nicht genau. Herzlich willkommen! Schön in dieser veränderten Konstellation! Ich möchte sagen: Ja. Die Corona-Krise hat uns dazu gezwungen, schnell zu handeln. Wie Sie gesehen haben, gibt es in dem Initiativantrag einzelne Bereiche, die genau dafür umgesetzt werden müssen, über die wir jetzt nicht lang diskutieren können, etwa dass die Bescheide für die Mindestsicherung unbürokratisch verlängert werden können, ohne dass alle Leute zum Amt gehen und Verlängerungsanträge stellen müssen. Das ist ganz wichtig, um jetzt hier Entlastung für Menschen zu schaffen, die bedürftig sind. Ich möchte am Anfang zuerst einmal die Geschichte der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien kurz zusammenfassen, damit wir alle noch einmal wissen, warum es in Wien überhaupt so ausschaut, wie es jetzt ausschaut: Es gibt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hier seit 2009. Die unglaublichen Fortschritte dieser Neuerungen waren, dass es erstmals mit der Mindestsicherung auch eine reguläre Krankenversicherung für alle gegeben hat, dass es erstmals einheitliche Standards, also Richtsätze betreffend die Höhe der Unterstützung für Unterhalt und Wohnen, gegeben hat und dass mit der Wiener Mindestsicherung eine Anlehnung der Richtsätze an den Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung gegeben war. Das ist auch jetzt so. Das wichtigste Ziel der Wiener Mindestsicherung ist die Armutsvermeidung und auch eine Armutsbekämpfung, noch bevor die Leute in extreme Notlagen kommen. Genau deshalb haben wir jetzt kleine Adaptierungen diskutiert und gemeinsam mit der SPÖ vorangetrieben. Ich möchte hier noch einmal festhalten: Die Wiener Mindestsicherung hat zum Ziel, Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden, die Existenz von alleinstehenden und in Familien lebenden Personen zu sichern, die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung, insbesondere von volljährigen Personen bis zum 25. Lebensjahr, in das Erwerbsleben sowie die Inklusion so weit wie möglich zu fördern. Das haben wir schon 2009 in der Wiener Mindestsicherung festgelegt, und das wollen wir weiter verstärken. Erst im Herbst 2017 wurde auf Antrag der GRÜNEN im Nationalrat ein eigenständiger Anspruch auf Notstandshilfe, unabhängig von Ehe oder Lebensgemeinschaft, beschlossen. Eine weitere Zielsetzung aus dem Jahr 2009 war die Errichtung eines One Stop Shops, also einer gemeinsamen Anlaufstelle, wo AMS und Sozialbehörden mit der MA 40 zusammenarbeiten. Genau das wird jetzt gelingen, und zwar hoffentlich noch im Frühjahr, das ist zumindest der Plan im Hinblick auf den One Stop Shop für Jugendliche U25. Und damit das gelingen kann, hat es auch ein paar Novellen gebraucht, die jetzt in diesem Gesetz verankert sind. Im Februar 2020 zeigte sich bei der Wiener Mindestsicherung, dass Jugendliche ohne Schulbesuch zwischen 15 und 24 Jahre rund 10 Prozent der in Mindestsicherung befindlichen Personen ausmachen. Deshalb ist es besonders wichtig, diese jungen Leute zu unterstützen, dass sie nachhaltig ein eigenes Leben führen können, dass sie eine Ausbildung bekommen, um einen wirklich stabilen Job zu haben. In einer Zeit wie jetzt ist das noch wichtiger, als es schon davor war. 2011 wurde die Wiener Mindestsicherung extra für Kinder eingeführt, und auch damals ging es darum, dass jedes Kind gleich viel wert ist, dass besonders armutsbetroffene Kinder gestützt werden. Diese Mindestsicherung wird weitergeführt. 2018 gab es eine Novelle, damit Lehrlinge, die auch jetzt schon aus der Bedarfsgemeinschaft rausgerechnet werden, einen Beschäftigungsbonus bekommen. - Das ist die Antwort auf eine Frage, die per OTS schon gestellt wurde: Nein, es ist keine Erhöhungen der Mindestsicherung. Dieser Bonus wurde schon 2018 beschlossen und ist dafür, dass Leute, die an einer Maßnahme teilnehmen und eine Ausbildung machen, auch einen höheren Satz bekommen, damit keine Sanktionen durchgeführt werden müssen. Sanktionen gegen Jugendliche unter 18 sind nämlich - das sage ich auch zu Frau Emmerling - nicht mit den Kinderrechten vereinbar, denn Sanktionen würden bedeuten, dass alle Finanzierungen entfallen und man im Hinblick auf Kinder unter 18 nicht in dieser Form sanktionieren kann. 2020 wird nun hoffentlich bald der U25 eröffnet. Ich danke Ihnen sehr, wenn Sie da mitarbeiten und freue mich, dass wir diese Novelle jetzt an dieser Stelle beschließen können. - Herzlichen Dank. Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Seidl zu Wort gemeldet. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren! Versprochen: Auch ich werde es relativ kurz halten. Im Prinzip hat Frau Dipl.-Ing. Olischar an sich eh relativ viel beziehungsweise schon fast alles gesagt, was zu diesem Themenkreis zu sagen ist. Wir hatten gestern eine außerordentliche Ausschusssitzung zu diesem Mindestsicherungsgesetz, um die Adaptierung vorzunehmen. Wir waren dagegen, die ÖVP war dagegen, und die Frau Kollegin hat schon richtig gesagt: Wir predigen nicht erst seit gestern, dass im Wiener Mindestsicherungsgesetz Adaptierungen notwendig sind - und zwar viel mehr Adaptierungen als diejenigen, die jetzt auf dem Tisch liegen -, sondern wir predigen das seit Oktober 2019, ich habe mir das jetzt extra noch einmal angesehen. Es ist seit Oktober nichts passiert. Ich habe Sie im November, im Dezember, im Jänner und im Februar darauf hingewiesen, und jetzt kommt plötzlich, mitten in der Corona-Krise, eine Ausschusssitzung, die zu diesem Thema nicht geplant war, um bei der Mindestsicherung Adaptierungen vorzunehmen. Es handelt sich dabei aber auch nicht um jene Adaptierungen, die laut Bundesgesetzgeber vorzunehmen sind, sondern es geht um einen kleinen Punkt. - Meinen Damen und Herren! Das kann es so nicht sein! Das wird unter Garantie nicht unsere Zustimmung finden. Ich habe eine Bitte: Ich weiß, dass uns nach Covid-19 - denn die Krise wird irgendwann einmal vorbeigehen - gerade das Wiener Mindestsicherungsgesetz noch sehr lange beschäftigen wird. Wir werden noch sehr viele Möglichkeiten haben, darüber zu reden. Wir haben gestern im Ausschuss gesagt, dass wir dagegen sind. Im Gegensatz zu Ihnen, sehr geehrter Herr Stadtrat, sind wir nicht der Meinung, dass gerade nur die 18- bis 25-Jährigen jene sind, auf die man sich besonders konzentrieren muss. Wir möchten uns auf alle Wiener und österreichischen Mindestsicherungsbezieher konzentrieren, nicht nur auf jene zwischen 18 und 25 Jahren. Auf Grund der Tatsache, dass es - so wie Frau Dipl.-Ing. Olischar schon vollkommen richtig gesagt hat - zu diesem Punkt eben keine Begutachtung gibt, werden wir das ablehnen. Das ist jedenfalls etwas, das, wie ich glaube, unter Rot und Grün ebenfalls in Österreich einzigartig ist. Es gibt sehr viele Punkte, die da zu adaptieren sind, aber dazu komme ich später, meine Damen und Herren. In einigen Wochen oder Monaten werden wir noch genug Zeit haben, um darüber zu reden. - Danke. Präsidentin Veronika Matiasek: Die Restredezeit beträgt 7 Minuten 30 Sekunden. Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Mörk zu Wort gemeldet. Ich bitte sie zum Rednerpult, aber erst, nachdem Herr Abg. Seidl das Pult desinfiziert hat. - Bitte. Abg. Gabriele Mörk (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidenten! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf gleich am Beginn meiner Rede auf meine beiden Vorredner, auf Frau Abg. Olischar und Herrn Abg. Seidl, eingehen. Es stimmt: Es gibt ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das von der ehemaligen Bundesregierung beschlossen wurde. Da gab es einige Passagen, die aufgehoben wurden. Herr StR Hacker hat gestern im Ausschuss ausgeführt, dass Gespräche mit den Soziallandesreferenten gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister geführt werden. Man ist im Dialog, und es gibt da noch einige offene Fragen, nicht nur in Wien, sondern auch in einigen anderen Bundesländern. Auf Grund der aktuellen Situation ist dieser Dialog derzeit unterbrochen, wird aber natürlich laufend fortgesetzt. Ich möchte jetzt noch kurz auf diesen Initiativantrag eingehen: Worum geht es da? - Mit diesem Initiativantrag wird die Grundlage für die Einrichtung U25 geschaffen. Was bedeutet das? - Das heißt, dass Volljährige unter 25 Jahren einen eigenen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung erhalten und dass junge Menschen in einem eigenen Sozialzentrum betreut werden. Frau Abg. Emmerling hat das eh schon angeführt: Der neue Standort ist im12. Bezirk geplant, und man hofft, dass im Mai die Eröffnung durchgeführt werden kann. Ein ganz wesentlicher Schwerpunkt in diesem Initiativantrag ist auch, dass es in Zukunft noch eine verstärkte Unterstützung für Jugendliche und junge Menschen unter 25 beim Wiedereinstig oder Einstieg in den Arbeitsmarkt geben soll. Außerdem entsteht mit dieser Maßnahme auch eine in Österreich einzigartige Kooperation zwischen dem Arbeitsmarktservice Wien und der MA 40. Diese werden gemeinsam an einem Standort und unter einem Dach tätig sein, um erstens die Zusammenarbeit zwischen den beiden Stellen zu verbessern, zweitens soll es aber natürlich auch zu einer verbesserten Betreuung der jungen Menschen kommen, und wo Bedarf besteht, soll auch die Sozialarbeit intensiviert werden. Ein gemeinsamer Standort ermöglicht eine gute Abstimmung zwischen diesen beiden Stellen, dem AMS und der MA 40. Es gibt gleiche Spielregeln an diesem einen Standort, und das Ziel ist es natürlich auch, so kurzfristig wie möglich Maßnahmen zu setzen, um die jungen Menschen in Schulung oder Beschäftigung zu bringen. Die Zielgruppe - ich habe es schon erwähnt - sind junge Menschen beziehungsweise junge Erwachsene unter 25 Jahren. Derzeit gibt es in Wien rund 25.000 Arbeitslose, die dieser Zielgruppe angehören, und rund 10.000 dieser Jugendlichen sind auch im Mindestsicherungsbezug. Seit 2016 konnten wir erfreulicherweise schon einen Rückgang der Zahl der Unter-25-Jährigen in der Mindestsicherung verzeichnen. Das ist ein Rückgang um 33 Prozent beziehungsweise um 5.000 Personen, und diese Maßnahmen wollen wir weiterhin setzen, und diesen eingeschlagenen Weg in Wien wollen wir auch im Sinne der jungen Menschen weitergehen. Gerade in Zeiten wie diesen haben wir gesehen, dass innerhalb einer Woche die Anzahl der arbeitslosen Menschen in Österreich um 15.000 gestiegen ist, und diese Zahl wird natürlich noch weiter steigen. Daher ist es unbedingt notwendig, diese sinnvolle Maßnahme gerade für junge Erwachsene schnell umsetzen zu können. Etwas ist, außer bei einer Vorrednerin, bis jetzt untergegangen: In diesem Initiativantrag ist auch enthalten, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft einen Zuschlag bekommen, und zwar 165 EUR im Monat. Die Auszahlungen werden halbjährlich erfolgen, und diesen Zuschlag bekommen alle Menschen, egal, ob unter 25 oder darüber, die BesitzerInnen eines Behindertenpasses sind, der vom Sozialministeriumservice ausgestellt wurde. Ich darf Sie alle, meine Damen und Herren, ersuchen: Stimmen Sie dieser Gesetzesinitiative zu! Es geht nicht nur um intensivere Unterstützung junger Menschen, um in Beschäftigung zu kommen, sondern es geht auch darum, Menschen mit Behinderung einen Zuschlag zu erteilen. - Vielen Dank. Präsidentin Veronika Matiasek: Die Fraktion hätte noch eine Restredezeit von 4 Minuten 30 Sekunden. Es ist allerdings niemand mehr zu Wort gemeldet. Wir warten noch, bis das Pult gereinigt ist. Ich darf nun dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort erteilen. - Bitte. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Ich glaube, ich verzichte auf das Schlusswort im Sinne einer effizienten Sitzungsführung. Danke vielmals für die Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Berichterstatter. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Ich kann hier die Mehrstimmigkeit mit den Stimmen der SPÖ, der GRÜNEN und der NEOS gegen die Stimmen von FPÖ, ÖVP und DAÖ feststellen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe: Das ist einstimmig so beschlossen. Wir können damit die zweite Lesung vornehmen, und ich darf fragen, wer hier seine Zustimmung geben will. - Gleiches Stimmverhalten wie bei der ersten Lesung. Dieses Gesetz ist damit mehrstimmig mit den Stimmen der SPÖ, der GRÜNEN und der NEOS gegen die Stimmen von FPÖ, ÖVP und DAÖ beschlossen. Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird. Berichterstatter ist wieder Herr Amtsf. StR Hacker. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ich ersuche um Zustimmung zu dieser Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes, damit die derzeit vorgesehenen Maßnahmen auch rechtlich sauber umgesetzt werden können. - Danke vielmals. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Die Debatte ist nun eröffnet. Als erste Rednerin ist Frau Abg. Schütz zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Angela Schütz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen des Wiener Landtages! Ich möchte es ganz kurz machen. Wir haben vorher im Gemeinderat schon mehrmals darauf hingewiesen, wie wichtig systemerhaltendes Personal in der aktuellen Krise ist. Und wenn man sich die Dienstordnung anschaut, dann stellt man fest, dass es sicherlich einige Punkte im Dienstrecht gibt, die einer Novelle bedürfen. Das heißt: Auch die Dienstrechtsnovelle sollte vielleicht an die aktuelle Epidemie und an die - hoffentlich nicht wirklich auf uns zukommenden! - zukünftigen Katastrophen angepasst werden. Wir stellen daher den Antrag, dass dem Wiener Landtag eine Novelle des Dienstrechts und aller anderen Gesetze, die davon betroffen sind, vorgelegt wird, damit in einer Pandemie oder in Katastrophenfällen die Gefahrenzulage für systemerhaltende Bereiche entsprechend ausgeweitet und aufgestockt wird, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt ein 15. Monatsgehalt bekommen und das im Dienstrecht verankert ist und dass Personen, die körperlichen Einsatz erbringen, der an die Belastungsgrenze geht und die Infektionen im Katastrophenfall ausgesetzt sind, auch einen Sonderurlaub bekommen. Ich stelle diesen Antrag, damit ein Gesetzesentwurf zum Beschluss vorgelegt wird. Und selbstverständlich werden wir dem vorliegenden Gesetzesentwurf zustimmen. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Die Restredezeit wäre 7 Minuten 50 Sekunden. - Der Antrag ist eingegangen. Der nächste Redner ist Herr Abg. Deutsch. - Bitte. Abg. Christian Deutsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Es wurde heute schon mehrfach festgestellt, dass das Coronavirus uns vor große Herausforderungen stellt, auf die wir uns bestmöglich vorzubereiten haben. Und wir bereiten uns auch vor, indem beispielsweise zusätzliche Einrichtungen für jene Erkrankte geschaffen werden, die zwar eine pflegerische Unterstützung und eine medizinische Betreuung brauchen, bei welchen aber auf Grund ihres Gesundheitszustands kein Spitalsaufenthalt notwendig ist. Die Spitäler sind nämlich für die schweren Krankheitsverläufe freizuhalten, und daher werden entsprechende Einrichtungen geschaffen. Der Herr Bürgermeister ist heute in seinem Redebeitrag bereits darauf eingegangen: Es werden Einrichtungen wie etwa das neue Betreuungszentrum in der Messe Wien geschaffen. Diesbezüglich hat der Bundesgesetzgeber eine rechtliche Klärung vorgenommen, dass es sich nicht um eine Krankenanstalt handelt, geregelt im Grundsatzgesetz als Ausnahme aus dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz. Wir setzen das in Wien mit einer Bestimmung in einem Ausführungsgesetz im Wiener Krankenanstaltengesetz um. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schwierige Zeiten erfordern auch rasches Handeln, wie es hier durch diesen Initiativantrag geschehen ist. Lassen Sie mich aber noch etwas besonders hervorheben: Es geht um all jene Menschen, die in diesen schwierigen Zeiten im medizinisch-pflegerischen Bereich tätig sind. Sie nehmen täglich enorme Anstrengungen in Kauf, um mit dem Virus angesteckte Menschen zu betreuen, älteren und pflegebedürftigen Menschen zu helfen und auch den medizinischen Bereich aufrechtzuerhalten. Ihnen gilt unser besonderer Dank. - Vielen Dank. Präsidentin Veronika Matiasek: Die Restredezeit würde 8 Minuten betragen. Es haben alle kurz gesprochen und es gibt auch keine weiteren Wortmeldungen. Ich darf fragen: Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Nein. Ich darf auch jetzt auf Grund der Effizienz auf die Wortmeldung verzichten. Danke für die Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Es wird kein Schlusswort gewünscht. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist, wie ich feststellen kann, einstimmig so beschlossen. Es liegt mir ein Beschlussantrag vor, der jetzt abzustimmen ist: Beschlussantrag der FPÖ betreffend Änderung der Dienst- und Besoldungsordnung. Die sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann die Zustimmung bei den Antragstellern FPÖ, bei NEOS und DAÖ feststellen, und zwar gegen die Mehrheit von SPÖ, GRÜNEN und ÖVP. Der Antrag hat somit nicht die notwendige Mehrheit. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier die Einstimmigkeit feststellen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier kann ich die Einstimmigkeit feststellen. Wir kommen zu Postnummer 2: Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz geändert wird. Ich bitte die Frau Berichterstatterin, Frau Abg. Karner-Kremser, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS: Ich ersuche um Zustimmung. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. - Dagegen wird kein Widerspruch erhoben. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Kasal: Zehn Minuten. - Bitte. Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren! Wir werden das Geschäftsstück ablehnen, so viel sei einmal zum Geschäftsstück gesagt. Ich nutze aber die Gelegenheit zum Einbringen eines Antrages, weil es wirklich essenziell ist, dass die Stadt jetzt den Menschen, die in Not geraten sind, so rasch wie möglich hilft. Wien hat oder - besser gesagt - hätte die Möglichkeit, per Knopfdruck sehr rasch den Menschen im sozialen Wohnbau zu helfen. Unser Vizebürgermeister hat bereits letzte Woche gefordert, dass es einen Mietentfall für Härtefälle gibt, wenn es durch die Corona-Krise einen Jobverlust für Menschen, die in Gemeindebauten leben, gibt. Er hat bereits eine massive Betriebskostensenkung gefordert, und zwar auf den kostendeckenden Betrag, denn die Stadt muss nicht in einer Krise noch zusätzlich über die Kosten hinaus Geld erwirtschaften. Jetzt gibt es zwei Punkte oder sozusagen zwei Knöpfe, im Hinblick auf welche es im Landtag die Möglichkeit gibt, für den sozialen Wohnbau den Hebel anzusetzen: Erstens ist das die Aussetzung der Zahlungen für den Baurechtszins auf städtische Liegenschaften und zweitens ist das die temporäre Aussetzung der Rückführung von Wohnbauförderungsdarlehen. Ich bringe daher folgenden Antrag ein: Das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen wird aufgefordert, im Angesicht der Corona-Krise die notwendigen Maßnahmen zu setzen, die einerseits die temporäre Aussetzung von Baurechtszinszahlungen im Bereich von Grundstücken der Wiener öffentlichen Hand für geförderten und gemeinnützigen Wohnbau und andererseits einen Stopp der Rückführung von Wohnbauförderungsmitteln sowohl im Bereich der Sanierungsförderung wie der Neubauförderung mit sich bringen. Präsidentin Veronika Matiasek: Es wären noch 8 Minuten Redezeit für die Fraktion übrig, es hat sich aber niemand mehr zum Wort gemeldet. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort. Das heißt, wir können gleich zur Abstimmung kommen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, ÖVP und NEOS gegen die Stimmen von FPÖ und DAÖ mehrstimmig in erster Lesung beschlossen. Es liegt ein Antrag vor, den ich jetzt zur Abstimmung bringe: Beschlussantrag betreffend wohnpolitische Hilfe in Zeiten der Coronavirus-Krise: Aussetzung von Baurechtszinsen im Bereich städtischer Liegenschaften im Wiener Wohnbau sowie Stopp der Rückführung von Wohnbauförderungsmitteln. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - NEOS, der Antragssteller FPÖ und DAÖ stimmen zu gegen die Stimmen von ÖVP, SPÖ und GRÜNEN. Der Antrag hat somit nicht die notwendige Mehrheit. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die die zweite Lesung sofort vornehmen lassen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann die Einstimmigkeit feststellen. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz auch in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist dasselbe Stimmverhalten: Das Gesetz ist mit den Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, NEOS und ÖVP gegen die Stimmen vom FPÖ und DAÖ somit mehrstimmig beschlossen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz, LGBl. für Wien Nr. 60/2003, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 57/2018, geändert wird. Da niemand zu Wort gemeldet ist, können wir gleich zur Abstimmung kommen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier die Einstimmigkeit feststellen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer ist damit einverstanden? - Das ist ebenso einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch diesfalls kann ich die Einstimmigkeit feststellen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben. Ich möchte auch seitens des Landtags allen danken, die den Betrieb hier in Wien, aber speziell auch im Rathaus, so gut am Laufen halten, dass wir diese beiden Sitzungen so reibungslos abhalten konnten. Die Vorbereitungsarbeiten dazu sind prima gelaufen. Herzlichen Dank allen voran dem Landtagsbüro und allen Mitarbeitern! Bleiben Sie alle gesund! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 13.48 Uhr.) Landtag, 20. WP 26. März 2020 44. Sitzung / 2 Landtag, 20. WP 26. März 2020 44. Sitzung / 3 Landtag, 20. WP 26. März 2020 44. Sitzung / 9